1824 / 218 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Thu, 16 Sep 1824 18:00:01 GMT) scan diff

Rechte eines christlichen Handwerks - Meisters. Er darf jedo, bei Verlust des résp. Meisters - und Handwerks- Rechtes, so wenig in eine Societät mit einem cristli- chen Meister treten, als mit solcher Arbeit , welche er nicht selbst verfertigt hat, oder mit rohen Materialien handeln. Auch darf der jüdishe Handwerks - Meister fünftig sein Handwerk nur mit jüdischen Gehülfen trei- ben, und nur Ausnahmsweise ist, während der nächsten 6 Jahre, jedem jüdischen Meister erlaubt, so viel Jahre hindurch mit christlihen Gesellen zu arbeiten, als nach den Gesesen' seines Handwerkes dazu gehören, damit ein Lehrjunge das Meister-Récht gewinnen könne.

Art. 12. Für ein und dasselbe Handwerk können zu gleicher Zeit nie mehr israelitishe Handwerks - Mei- ster aufgenommen werden, als dem Verhältnisse der für das nämliche Handwerk vorhandenen christlichen Meister- Stellen, mit Berücksichtigung der israelitischen Popula- tion zu der christlichen, angemessen ist.

Art. 13. Wenn die Wittwe eines jüdischen Hand» werks - Meisters das Handwerk ihres verstorbenen Ehe- Mannes fortsezen will, so kann dieses, mit Berücksich-

tigung der im Artikel 11 enthaltenen interimistischen Be-

stimmung, künftig nur mit jüdischen Gehülfen geschehen.

Art. 14. Will sich eine solche Wittwe wieder ver- ehelihen und ihrem Ehemanne das Handwerk zubrin- gen, so sind die obigen Bestimmungen auch auf Lebtere anwendbar.

Art. 15. Den israelitishen Bürgern wird das Recht, in der Stadt und deren Umgebungen Häuser und Gär- ten eigenthümlich zu erwerben, auch in den Häusern der Stadt Läden und Gewölbe zu miethen,. und offene Läden zu halten, Beschränkungen eingeräumt: a) Daß ein jeder Familien- Vater oder selbstständiger Jude nur ein Haus und einen

unter nachfolgenden Ausnahmen und

Garten zu kaufen oder eigenthümlich zu besißen, berech-

tigt sey; b) Daß ein jeder israelitisher Familien-Vater

oder selbstständiger Jsraelit in jedem Theile der Stadr sich eine Wohnung, jedoch nur zum Behufe der eigenen

Béwohnung derselben init seiner Fámilie, miethen dürfe.

Art. 16. Bei der Obliegenheit der israelitischen Gemeinde, für ihre Gemeindelasten Sorge zu tragen, bleibt ihrem Vorstande überlassen , unter obrigkeitlicher Aufsicht, für die Armen - und Krankenpflege ihrer Glaus bensgenossen zweckdienliche Maßregeln zu trefsen. Die Aufnahme des. etwa in den Diensten eines hiesigen

| Fsraeliten stehenden christlihen Gesindes in die hiesigen

christlihen Kranfken-Hospitäler hat, nach Maßgabe deren Stiftungs - Urkunden und Ordnungen nicht anders als gegen eine, in jedem ‘einzelnen Falle zuvor zu verglei- chende, von dem Dienstherrn oder sonst zu leistende Ver- gütung, es sey an Kapital oder jährlichem Beitrage statt. Die zur Ausführung und Aufrechthaltung dieses Ge- seßes erforderten Verfügungen werden in * besondern Verordnungen nachfolgen. - Gleichwie vorstehende geselz lihe Bestimmungen auf die dem Juhalte der“ deutschen Bundesakte entsprechende und mit dem Gemeinwohl in Einklang stehende bürgerliche Verbesserung der hiesigen Einwohner israelitishen Glaubens abzwecken, so bleiben eben sowohl die Verfügungen, welhe von der hohen Bundesversammlung in Betreff der Judenschaft für ganz Deutschland in der Folge noch getroffen werden fônnten, als auch der Gesebßgebung hiesiger Stadt alle, auf die bürgerliche Verbesserung hiesiger Judenschaft, so wie auf das hiefige Gemeinwohl gerichtete und den Ver- hältnissen hiesigen Freistaats zu dem deutschen Bunde angemessene fernere Verfügungen, welche jedoch in fei nem Fall den Bestimmungen des gegenwärtigen Gée-

seßes, in so fern sie der Judenschaft günstig sind, dero-

giren sollen, ausdrücklich vorbehalten.

[Haute Garonne) hat sich vor furzem mit: der Fnes gewissen Raymond beschäftigt, der des Wucher-Ge- F werbes beschuldigt war.

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Allgemeine

Preußische Staats - Zeitung.

Ne 218.

Berlin, den 16ten September 1824.

pra ra.

L Amtliche Nachrichten Kronik des Tages.

| Angekommen. Der Ober-Landes-G erichts-Chef [P ásident Oélrichs, von Erxleben. ;

ngs-Nachrichten. N 8 Pa h N - Paris, 9. Sept. Der König hat im Minister-

[TI, Zeitu

M Rath der von 12 bis halb 2 Uhr dauerte, präsidirt.

4 Jn verwichener Woche sind 16 Paquetboote mit 957 \Pofsagieren in. Calais angekommen und deren ebenfalls 46 mit 772 Reisenden. pon dg. abgegangen. : * Das Zuchtpolizei-Tribunal von Villefranche (Dept. Sache ei-

Zehen Sibungen reichten faum hin die Sache vollständig zu instruiren und es wurden

M mehr als 130 Zeugen vernommen, die Opfer seines s{chänd-

lichen Gewerbes geworden waren.

als des angegebenen Verbrechens schuldig, I Strafe und Kosten-Erstattung verurtheilt. Î Das Gymnase dramatique hat die Erlaubniß erhal- Iten, den Namen: Theater J. K. H. der Frau Herzogin Ï von Berry anzunehmen. : | Y Es bestätigt sih immer mehr (heißt es in einem von

Raymond wurde, zu 28,098 Fr.

P der Allgemeinen Zeitung mitgetheilten Privat-Schreiben

"aus Paris), daß das Ministerium auf das Projekt der " Renten-Redufktion, das diesen Frühling und Sommer über so lebhafte Diskussionen veranlaßte, nicht allein nicht \ verzichtet hat, sondern sih aus allen Kräften bemühen "wird, dasselbe bei der nächsten Session in beiden Kam- * mern durchzuseßen. An Vorarbeiten dazu fehlt es nicht. ' Es scheint sicher, daß vorläufige Verabredungen mit den

Banquiers-Kompagnien, welche die frühere Uebereinkunft

mit Hrn. von Villele abgeschlossen hatten, getroffen wor- ' den sind, und daß der Minister in Ansehung derjenigen | Fonds, deren er zu seiner Operation bedarf, vollflommen ‘gesichert ist. Man wünschte aber auch, den Wunsch der

Renten erklärt hat.

Departements über das Princip der Renten, Reduktion auf authentische Weise zu erfahren. Aus bekannten Ur- sachen i| Paris gegen dieselbe, und verlangt die Bei- behaltung des bisherigen Zinsfußes, wie früher bet vie- len Gelegenheiten sich gezeigt hat. Allein die Departe- ments haben in dieser Angelegenheit ein anderes ÎÍn- teresse, als die Hauptstadt, und es wäre unbillig , erste- res dem leßteren unterzuordnen, wie während der Re-

volution so oft geschehen ist. Um nun die Ansicht der

Departements zu konstatiren, ist diese wichtige Frage

| bei den im August versammelt gewesenen Departemen-

tal- und Bezirks - Kollegien in Anregung gebracht wor- den. Es fam freilich nur darauf an, daß man sich über das System der Reduktion überhaupt aussprach, denn die

Details der Vollziehung müssen jenen Kollegien fremd

bleiben: Die Departemental - und Bezirks - Kollegien

hábensich nun beinahe allenthalben mit diesem Gegen-

stand beschäftigt, und man vernimmt, daß sich die lehr große Mehrheit derselben zu Gunsten der Reduktion der Die von diesen Kollegien desfalls ausgesprochenen Wünsche sind in das Protofoll ihrer Sißungen aufgenommen und der Regierung übermacht worden. Dieser Ausfpruch der Departemental - und Bezirks-Kollegien, die, wenn gleich von der Regierung ernannt, doch aus begüterten Eigenthümern und nota-

beln Bürgern bestehen, muß ‘bei der neuen Diskussion,

die in den Kammern statt finden wird, dem Ministerial- Projekt großes Gewicht geben, und demselben zur Be- fámpfung des Jnteresses von Paris eine starke Waffe darbieten. Man hält daher auch dafür, daß die Redukf- tion der Renten angenommen werden wird, wenn gleich das frühere Projeft große Modifikationen erleiden dürfte.

Am verflossenen 19ten August spielten Kinder von neun bis zehn Jähren zu Saint - Pierre les Calais in der Nähe einer Windmühle mit Bällen. Eins derselben trieb zufälliger Weise den seinigen auf die andere Seite der Flügel ; es hatte den Muth, ihn zwischen denselben hindurch holen zu gehen, obschon sie in Bewegung wa- ren , und das Glück, zurückzukommen „, ohne von ihnen berührt zu werden. Stolz auf diesen Erfolg, forderte der Knabe Einen seiner kleinen Kameraden auf, däs nämliche zu thun; und zum Zeichen seiner Ausforderung