1886 / 50 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 26 Feb 1886 18:00:01 GMT) scan diff

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Berlin, Freitag,

Deutscher Reichs-Anzeiger

óniglich Preußischer Staats-Anzeiger.

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für Berlin außer den Post- Anstalten auh die Expe-

dition: SW. Wilhelmftraße Nr. 32. 2

den 26. Februar, Abends.

886.

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6e. Majestät der Kaiser und König haben Aller- N E isiyrem Statthalter in Elsaß-Loth î A4 ¿cstihrem Statthalter in Elsaß-Lothringen, Fürsten e lohe-Sgillin gsfürst zu Straßburg i. E., die ‘elubniß zur Anlegung der von Jhrer Majestät der Königin

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Deutsches Reich.

Bekanntmachung. Am 1. März d. J. werden im Bezirk der Großherzoglichen

und Vechta die ‘Haltepunkte Kalveslage und

Faltenrott eröffnet. Barlin, den 25. Februar 1886. Jn Veciretung des Präsidenten des Reichs - Eisenbahnamts :

Körte.

ia d zu Oldenburg zwischen den Stationen

Königreich Preußen.

N Aajesät der König haben Allergnädigst geruht: den Gerité-Assessor Weizmann zum Staatsanwalt zu

ver Vall des bisherigen Dirigenten der Realschule zu

et, August Strehlow, zum Direktor dieser Anstalt die ste Bestätigung zu ertheilen; und tue Dr. Lesser Rosenthal zu Memel den Charakter als Sanitäts-Rath, sowie

dem Vermessungs-Revisor Gellhorn zu. Brilon den Charatter als Rehnungs-Rath zu verleihen.

Privilégium wegen eventueller Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis - Anleihescheine des Kreises Tuchel bis zum Betrage von 150000 #4

Yir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.

Mahdem die Vertretung des - Kreises Tuchel, im Re- ginungébezirk Marienwerder, auf den Kreistagen am 6. Juni und 18 November 1885 beschlossen hat, zur Deckung der Kosten ver- fhitdener neu erbauter Chausseen bei dem Reichs-Invalidenfonds ein in Höhe von 150 000 Æ aufzunehmen, wollen Wir auf la fitrag der Kreisvertretung zu Tuchel, ¡u diesem Zwecke auf Verlangen der Verwaltung des Reichs- idenfonds bezw. dessen Rechtsnachfolgers auf jeden In- et lautende, mit Zinsscheinen versehene, sowohl Seitens der ubiger als au Seitens des Schuldners unkündbare Anleihe- e in einem Gesammt-Nennbetrage, welcher dem noh nicht igten Betrage der Schuld gleichkommt, also von höchstens 00 J ausstellen zu dürfen, 8 —Usdhiergegen weder im Interesse der Gläubiger noch des Edultnes Etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des 2 s Gesezes vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von Anleihe- einn bon höchstens 150000 A, in Buchstaben: „Einhundert- \Wjglusend Mark“, dur gegenwärtiges Privilegium Unsere [andes- salide Genehmigung ertheilen. e Anleihescheine O in Abschnitten von 2000, - 1000, 500 S nah der Bestimmung des Darleihers beziehungsweise in Rehtönachfolgers über die Zahl der Schuldscheine jeder dieser ên nah dem anliegender Muster auszufertigen, mit vier vom ami rlih zu verzinsen und mittelst Verloosung vom Jahre der i ab jährlich mit wenigstens Einem und höchstens Ses i Hundert des ursprünglihen Schuldkapitals, unter Zuwachs der pn von den getilgten Schuldbeträgen, zu tilgen. Die nts erfolgt mit der rechtlichen Wirkung, daß ein jeder In- dle ie nleihesheine die daraus hervorgehenden Rechte geltend zu Gi ejugt ist, ohne zu dem Nachweise der Vebertragung des Ynthums verpflichtet zu sein. efi rch vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Ml le Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der un eine eine Gewährleistung Seitens des Staats niht über-

, Vrfundlih unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und “ivdrudtem Königlichen a S egeben Berlin, den 3. Februar 1886. (L.'8) Wilhelm.

von Puttkamer. von Scholz.

Vovinz Westpreußen. Regierung8bezirk Marienwerder.

Anleiheschein des Kreises Tuchel,

A O No. über e M vom aegefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiums Marie Februar 1886 (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu S. Fe R. 188 . Seite . . und Geseß- nmlung für 188 . Nr. . . . Seite . . ).

Auf Grund des vo Bezirks s i j

i; n dem Bezirksaus\chusse des Regierungsbezirks

éggiennerder unter dem 3. Oktober 1885 bestätigten Kreistags- Musses des Kreises Tuchel vom 6. Juni desselben Jahres

in von Spanien ihm verliehenen Kette des Ordens |! m I, zu ertheilen.

wegen Aufnahme einer Schuld von 150000 4 aus dem Reichs- Invalîdenfonds bekennt \sich der Kreisaus\chuß des Kreises Tuchel , Namens des Kreises, durch diesen für _ jeden Inhaber gültigen, sowohl Seitens des Gläubigers als auch Seitens des Schuldners unkündbaren Anleiheschein zu einer Darlehnsfch{uld von . Mark Reichswährung, welche an den Kreis baar ge- zahlt worden und mit vier vom Hundert jährlich zu verzinsen ist.

2 Die Rückzahlung der La Schuld von 150 000 Æ erfolgt vom Jahre .……. ab nah Maßgabe des genehmigten Tilgungsplanes aus einem Tilgungsfonds, welcher jährlich mit Einem vom Hundert des ursprünglichen Schuldkapitals, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldbeträ- gen, gebildet wird. Dem Kreise bleibt jedoh das Recht vorbehalten, den Tilgungsfonds dur größere Ausloosungen um höchstens fünf vom Hundert des Nennwerthes des ursprünglichen Schuldkapitals für jedes Jahr zu verstärken. Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen wachsen ebenfalls dem Tilgungsfonds zu. Die jähr- lichen Tilgungsbeträge werden auf 500 bezw. 200" ab- gerundet. Die Folgeordnun der Einlösung Anleihe- heine wird durch das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 18 . . ab im Monat jeden Jahres, die Auszahlung des Nennwerths der ausgeloosten Stücke an dem auf die Ausloosung folgenden ten .

Die ausgeloosten Anleihescheine werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rüctzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt ge- macht. Diese Bekanntmachung erfolgt spätestens sechs, drei, zwei und einen Monat vor dem Fälligkeitstermine in dem „Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger“, in dem „Amts- blatt der Königlichen Regierung zu Marienwerder“ und in dem „Tucheler Kreisblatt“, oder in den an die Stelle dieser Blätter tretenden Organen, außerdem in einem zu Ber- ln und in einem zu Danzig erscheinenden öffentlichen Blatte. Sollte eines dieser leßteren Blätter eingehen, so wird von der Kreisvertretung mit Genehmigung des Königlichen Regierungs- Präsidenten zu Marienwerder ein anderes Blatt bestimmt und die Veränderung in dem „Deutschen Reichs- und Königlich: Preufi- schen Staats-Anzeiger““ bekannt gemacht. S Dur -die vorbezeichneten Blätter erfolgen au ‘die sonstigen,

der

diese Anleihe betreffenden Bekanntmachungen, insbesondere die Be- zeichnung der Einlösestellen für die Zinsscheine und die ausgeloosten Anleihescheine.

__ Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen am und am : von heute an gerehnet, mit vier vom Hundert jährlich in Reichs- münze verzinst.

Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück- gate der ausgegebenen Zinsscheine beziehungsweise dieses Anleihesccheines ei der Kreis-Kommunalka}se in Tuchel und den in den vorgedachten Blättern bekannt gemachten Einlösestellen in Berlin und Danzig, und zwar auch der nach dem Eintritte des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. Mit den zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten Anleihe- scheinen sind auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Fâllig- keitstermine zurüdzuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen. j S

Die gekündigten Kapitalbeträge, welhe innerhalb dreißig Jahren nah dem Rücfzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die inner- halb vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem sie fällig geworden, niht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten des Kreises Tuchel. y é

Das Aufgebot und die Kraftloserklärung verlorener oder ver- nihteter Anleihescheine erfolgt nach Vorschrist der §§. 838 und ff. der Civilprozeßordnung für das Deutsche Reich vom 30. Januar 1877 (Reichs-Geseßblatt S. 83) bezw. nach §. 20 des Ausführungs-

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Sammlung S. 281) N :

Zinsscheine können weder S noch für kraftlos erklärt werden. Doch soll Demjenigen, welcher den Verlust von Zinsscheinen vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Kreisverwaltung anmeldet und den stattgehabten Besiß der Zinsscheine dur Vorzeigung des Anleihescheines oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nah Ab- lauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nit vorgekommenen Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden.

Mit diesem Anleihescheine sind halbjährliche P bis zum Schlusse des ausgegeben; die ferneren Zinsscheine werden für fünfjährige Zeitabschnitte ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei den mit der ins- zahlung betrauten Stellen gegen E _der älteren Zins- scheinreihe beigedruten Anweisung. Beim Verluste der Anweisung erfolgt die Aushändigung der neuen Zins\cheinreihe an den Inhaber des Anleihescheines, sofern dessen Vorzeigung rehtzeitig geschehen ift.

Zur Sicherung der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Kreis Tuchel mit seinem gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen und mit seiner Steuerkraft. L 4

Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt.

Zuchel/ dea. ten A Der Kreisaus\chuß des Kreises Tuchel.

Anmerkung. Die Anleihescheine sind außer mit den Unter- schriften des Landraths und zweter Mitglieder des Kreisaus\usses mit dem Siegel des Landraths zu versehen.

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{ Provinz Westpreußen. Regierungsbezirk Marienwerder. í «Zinsschein

. ._. Reihe zum Anleiheschein des Kreises Tuchel, Buchstabe .….. Nr...

über Mark Reichswährung zu vier vom Hundert Zinsen i Mark Pf

Der Inhaber dieses Zins\cheines empfängt gegen dessen Rückgabe

a G 0A und späterhin die Zinsen des vorbenannten An- leihesheines für das Halbjahr vom .. ten... ..- S ten Le mit (in Buchstaben) . …. . Mark Pf. bei der Kreis-

Kommunalkasse zu Tuchel und bei den öffentlih bekannt zu machendeæ Einlösestellen in Berlin und Danzig. DUGel/ dens Ten N: : . Der Kreisaus\{chuß des Kreises Tuchel.

Dieser Zinsschein ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nit inner- halb vier Jahren nah Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit ere hoben wird.

Anmerkung. Die Namensunterscriften der Mitglieder des Kreisaus\husses können mit Lettern - oder Facsimilestempeln gedruckt werden, doch muß jeder Zinsschein mit der eigenhändigen Namens- unterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden.

Provinz Westpreußen. Regierungsbezirk Marienwerder.

E Anweisung zum Anleiheshein des Kreises Tuchel, Buchstabe . über Mark Reichswährung.

Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe zu dem obigen Anleihescheine die . . te Reihe von Zinsscheinen für Die fUNs A SAhLe V e e 182 D L L Tet e 18 . . bei der Kreis-Kommunalkasse zu Tuchel oder bei den öffentli bekannt zu machenden Stellen in Berlin und Danzig, sofern niht rehtzeitig von dem als solchen sih ausweisenden In=- haber des Anleihesheins dagegen Widerspru erhoben wird.

SUMeL Den Ste R

Der Kreisaus\{chuß des Kreises Tuchel.

Anmerkung. Die Namensunterschriften der Mitglieder des Kreisaus\chusses können mit Lettern oder Facsimilestempeln gedruckt werden, do muß jede Anweisung mit der eigenhändigen Namens- unterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden.

Die Anweisung ist zum Unterschiede auf der ganzen Blattbreite

geseßes zur Deutschen Civilprozezordnung vom 24, März. 1879 (Gesetz- |

unter den beiden leßten Zinsscheinen mit davon abweichenden Lettern in nahstehender Art- abzudrucken:

ter Zinsschein. .__… ter Zinsschein.

Anweisung.

Ministerium der geisilihen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten. S

Der bisherige Privatdozent Dr. Wilhelm Schimper in Bonn ist zum außerordentlichen Professor in der philo= sophishen Fakultät der dortigen Universität ernannt worden.

Dem ordentlichen Lehrer Dr. Scholz an der Realschule zu Ottensen ist der Titel Oberlehrer beigelegt worden.

Der praktishe Arzt Dr. med. Hermann Bertheau zu Sgleswig ist zum Kreis-Physikus des Bezirks Oldesloe, mit dem Wohnsiß in Oldesloe, ernannt worden.

Königliche Akademie der Künste.

Bekanntmachung. Sommerkursus der Lehranstalten für Musik.

A. Akfademischhe Me istershulen für mufikalishe Komposition. Vorsteher: die Professoren Bargiel, Grell, Ober- Kapellmeister Taubert.

Die Meistershulen haben den Zweck, den in sie auf- genommenen Schülern Gelegenheit zu weiterer Ausbildung in der S unter unmittelbarer Leitung eines Meisters zu geben.

Genügend vorbereitete Aspiranten, welche sich einem der enannten Meister anzuschließen wünschen, haben si bei dem- elben in den ersten Wochen des April persönlih zu melden

und ihre Kompositionen und Zeugnisse (insbesondere den Nach- weis einer untadelhasten sittlihen Führung vorzulegen.

Ueber die künstlerishe Besähigung der Bewerber zur Aufnahme in die Meisterschule entscheidet der betreffende.

Meister. : : Der Unterricht is bis auf weitere Bestimmungen unent=

i Tae B. HoHshule für Musik.

Direktorium: die Professoren Joahim, Rudorff, Schulze, S A Prospekt ie Aufnahmebedingungen sind au em Pr erfihilic, Mle im Bureau der Anstalt, W. Potsdamer- straße 120, unentgeltlih zu haben ist: :

Die Anmeldungen sind sriftlich und portofrei unfer Beifügung der unter Nr. VIIT des Prospekts angegebenen igen Nachweise spätestens bis zum 27. März an das Direktorium der Anstalt, Potsdamerstraße 120, zu richten.

Die Aufnahmeprüfungen finden statt:

1) für Klavier und Orgel am 5. April, E 9 Uhr,

9) für Gesang am 5. April, Nahmittags 4 Uhr 3) ür die Orchesterinstrumente am 6. April, Morgens Uhr, : /

° ür Komposition am 6. April, Nahmittags 4 Uhr, 5 ür die Chorshule und. den Chor am 8. April, Mor- gens von 11 Uhr an.

Die Aspiranten haben sich ohne weitere Benachrichtigung. zu den Ausnahmeprüfungen einzufinden.