1886 / 50 p. 9 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 26 Feb 1886 18:00:01 GMT) scan diff

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Zweite Beilage

Berlin, Freitag, den 26. Februar

nzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

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1 ó0- Nichtamtliches.

Berlin, 26. Februar. Jm weiteren Verlauf

eusßet. P G: Ab geord- t

Pren 08) Sigung des O A Sdrfsehung der Berathung des Geseßentwurfs, nien hie Anstellung der Volksschullehrer in den “¿en Westpreußen und Posen und im Negie-

j gt irkOppeln, der Abg. von Jazdzewski, die polnischen 008 n großen Werth E daßihre Kinder deutsch lernten.

i fob aber, wie den Kindern das Deutsche beigebracht se Me le ihren Zweck und e zur Verdummung. So : Mi under, daß im Laufe der Zeit die Kenntniß des 1 N abgenommen habe. Der Minister spreche von seinem qut ens gegen die Polen, als ob dies niht Pflicht und ' Let der Regierung wäre. Sie dürfe sih niht wun- haß die Polen zu ihr kein Vertrauen hätten bei dieser ingsweise. Dem polnischen Klerus werde Alles in die geschoben, was man den Polen \{uld- gebe. Redner daß die polnischen Geistlihen, seitdem sie uth sprechen könnten, die deutschen Katholiken in. der y in der Predigt u. st. w. mehr berüdsichtigten als n: Ausnahmen hiervon fielen dem Kulturkampf egierung zur Last. Eine Agitation der katholisch: n Khrer kenne er gar nit; wohl aber wisse er, daß lischen e vielfa ihre religiösen Pflichten zum s Volkes vernaclässigten, ohne daß die Schul- ‘lung sie an ihre Pflicht mahne. Was der Minister an iber die polnischen Lehrer gestern angeführt habe,

f gefärbten Berichten und sei unwahr, so seine An- den Einfluß des Fürsten Sulkowski auf die Lehrer, Fedner eben der Fürst schreibe. Mit diesem Geseß qn den Lehrerstand forrumpiren. Die Losreißung ‘von den Gemeinden und Patronen müsse das Vertrauen entziehen. Man mache den Geistlihen den Vorwurf polnischer Agitation. pt “behaupte, daß die evangelishen Geistlichen jt diger Zeit unter den Katholiken Proselyten zu suten. Biele katholische Eltern seien genöthigt, ihre vi in evangelische Schulen zu s{hicken, wo ihnen evange- en cingepflanzt würden. Die Regierung diese Vorlage nicht die Germanisirung, sondern ind den Widerstand der polnischen Bevölkerung

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sion wurde geschlossen und die Vorlage an von 21 Mitgliedern verwiesen.

je erste Berathung des Geseßentwurfs, be- {nfad fsirafung der Schulversäumnisse im Gebiete dit für die Elementar-

Schulordnun sáulen der Provinz ediusen vom 11. Dezember 6 in des Shulreglements vom 29. Mai 1801 fir die fiederen fatholishen Schulen in den ditenund auf dem platten Lande von Shlesien ¡ler Grafshaft Glas. _ : e r Vg, Szmula spra sich gegen die Bestrafung der fiumnisse mit Geld aus; denn diese Geldstrafen seien inen Lute in Oberschlesien unershwinglih. Die gen gestatteten auch nicht immer eine rechtzeitige izung bei Versäumniß der Schule. Redner wandte agi én die neulichen Ausführungen des Abg. bie P lelsGe Veoblkécutià und nahm diese orwurf der Unkultur in Schuß. Die Regierung i die dberslesishe Geistlichkeit in Gold fassen lajjen, so ‘pattiotish und aufopfernd sei dieselbe. _Das Deutsch: in den oberschlesishen Städten große Fortschritte

Nur an dem Unterrichtssystem liege es, daß hem platten Lande nit der Fall sei. Früher Qn Ghrer alle polnish gesprohen und den

idie Dinge klar machen können. Feßt sollten die in Lhrèr polnish sprechende Kinder im Deutschen unter-

6iwas pádagogisch Verkehrteres gebe es nit! Früher l'anders gedacht. Damals sei der Redner vom General

in mit der Abfassung einer polnischen E f tragt worden, um auch den polnischen Soldaten eln dexr Regimentsgeschihte zu vermitteln. Seine Vi habe die besten Erfolge gehabt. Die jeßige Methode Wle Kinder zu Jdioten. Der Kulturkampf habe vollends Wiidorben. Der Autoritätsglaube sei erschüttert. Er (M gehôrt, wie ein Arbeiter gesagt habe: Ach was, ih

it einem Geistlihen in einer Zelle zusammengesessen, wet seht ebenso da wie früher.

Hmn Vize-Präsidenten von Heereman zur Sache gerufen, tllité Redner nochmals, daß er und seine Freunde diesem ihre Zustimmung versagen würden. A - et Abg. Graf Schwerin-Puzar wies darauf hin, daß es ÿ lia um gar feine prinzipiellen Fragen, sondern einfach n Dirhführung einer strengeren Schulordnung Ür oe at Gegenden handele. Jn Schlesien und der Grafschast Ag seien ie Verhältnisse für katholische Schulen ‘auf Grund Je rovinzialgeseßen geregelt, welche aber _nicht genügten.

/ wenn ein Kind die Schule in der Woche nur einen

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| 1a sub, fönne es die übrigen 5 Tage unbehelligt fehlen.

halte Redner den hier vorgeschlagenen Weg, die Rege- iy auf Grund des Allgemeinen Landrechts polizeilihen Ver- thungen zu überlassen, für richtiger, als etwa eine Ab- rung der provinziellen Geseßgebung zu versuchen. Denn verordnungen ließen sich besser und zwectentsprehender Aen Verhältnissen anpassen. Die Einzelheiten zu berathen de am besten einer Kommission zu übertragen sein, und ehl zu diesem Zwecke dieselbe Kommission, welcher

n den vorhergehenden Entwurf zugewiesen habe. ire M Spahn glaubte auf Grund seiner richterlichen ung, daß hohe Geldstrafen für viele Fälle, als zu Ed Die E N A ulversäumnissen viel mehr die Shuld als 21e vin. oh neuerdings n anerkannt worden, daß die bis- thn e Cen über die Schulversäumnisse für West-

gute Erfol abt hätten, wozu also dieses Geseß? jedem ne daselle hätten, woz

d tud, ungünstig wirken würden.

é dem zu erlassenden allgemeinen Unter-

Kinder 4, 5, ja bis 10 km zurückzulegen hätten, könne er ein solhes Geseß nicht annehmen; zum mindesten müßten die Gründe der entshuldbaren Schulversäumnisse festgestellt werden. 2 Der Abg. von Schenckendorff meinte, er werde mit seinen Freunden für die Vorlage stimmen, weil dieselbe die bisherige Ungleichheit auf dem Gebiete der Behandlung der Schulver- säumnisse in den betreffenden Provinzen zu beseitigen geeignet sei. Jm Uebrigen stimme Redner dem Wunsch, das Geseß einer fommissarishen Vorberathung zu unterziehen, zu und erachte glei{falls die bereits von dem Abg. Grafen Schwerin empfohlene Kommission für die geeigneteste.

___ Der Abg. Dirichlet bemerkte, wenn auch in Westpreußen eine sogenannte Polenfrage existiren möge, für Ostpreußen könne man sie nur künstlich konstruiren, und es sei keine Ver- anlassung, die Schulordnung von 1845, welche sih auf die ganze Provinz Preußen beziehe, au für Ostpreußen aufzuheben. Die Tendenz der Vorlage sei nichts weniger als geeignet, eine Aus- gleihung herbeizuführen, sondern eine Verschärfung. Seines Er- actens trügen die Vorlagen das Zeichen an der Stirn, daß die Herren Refssort:Minister sich in der Lage von Künstlern befun- den hätten, denen befohlen sei, ein durch freie Phantasie her- zustellendes Kunstwerk in möglichst kurzer Zeit abzuliefern. Wie habe der Kultus-Minister, der do die Verhältnisse kenne, si dazu hergeben können, für Ostpreußen eine Polenfrage zu fonstruiren ? Der einzige Grund sei, man f eine formelle Erklärung und scheinbare Berechtigung für die Ausweisungen aus Ostpreußen haben wollen. Man habe auf die Gefahr hingewiesen, daß die Littauer der Polonisirung ausgeseßt seien. Das sei ganz absurd. Von Polonisirung sei in Ostpreußen nicht nur keine Spur zu bemerken, sondern die fremdsprach- en Elemente jeien successive zurückgegangen. Nach der „Nordd. Allg. Ztg.“ seien im Kreis Goldap seit 1879 und im Kreis Angerburg seit 1880 nur deuts{sprehende Konfirmanden vorhanden gewesen. Jn allen anderen Kreisen seien die fremd- sprechenden Konfirmanden dauernd zurückgegangen. Und das nenne man Polonisirung! An die Verhältnisse in Ostpreußen fönne man doch nit denselben Maßstab legen, wie in Rhein- land oder in der Mark, darum könne man doch nicht die Be- strafung der Schulversäuinnisse gleihmäßig regeln. Mit poli- zeilihen Verordnungen werde und könne man nichts erreichen, denn die Polizei könne gar niht die Stichhaltigkeit der Entschuldigungsgründe begutachten, das könne allein der be- treffende Schulvorsteher. Würde man solhe Bestimmungen einführen, so würden viele Gutsbesißer lieber die Strafgelder aus ihrer Tasche zahlen, als die Leute schädigen lassen. Aus diesen Gründen werde Redner denn auch gegen die Vorlage stimmen.

Hierauf erwiderte der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten, Dr. von Goßler: * Meine Herren! Jch bedauere, daß der leßte Herr Vorredner Be- denken gegen dieje Vorlage an Stellen findet, wo sie nicht existiren. Die Vorlage ist wirklich harmloser, als sie von dem Herrn Vorredner dargestellt ift. Wenn man si überlegt, meine Herren, wie läßt fch ein sicheres Mittel finden, um die von allen ‘Seiten, jedenfalls von Seiten des Hrn. Abg. Dirichlet gebilligten ‘Ziele der Volkïs\{hule zu erreichen, und wenn man darüber klar ist, daß ein regel» mäßiger Besuch des Volks\{ulunterrihts heilsam, förderlih und nothwendig ist, dann {steht man unmittelbar vor der Frage: Sind diejenigen geseßlichen Vorschriften ausreichend, welche einen regelmäßigen Schulbesuch sterstellen sollen? Wir haben auch im Jahre 1883, als wir diese Frage an der Hand eines Gesetzentwurfs deriethen, nur unsere Uebereinstimmung darüber zu konstatiren gehabt, daß die- vorliegenden Vorschriften, die Vorschriften der preußischen Sculordnung und des fatholishen Schulreglements, nit ausreichen, und ‘daß es allermaßen anzustreben ist, einen besseren, geregelteren Volksshulbesuch, wie derselbe verfa}jungsmäßig vorgeschrieben und vor- ausgeseßt ist, zu erzielen und den Eltern die Förderung des Schul- besuhs zur Pflicht zu machen. _ a ; f

Bei der Vorbereitung dieses Geseßzes ist in keiner Weise auch nur annähernd davon die Nede gewesen, daß Ostpreußen unter dem Gesichtspunkt einer ihm drohenden Polonijirung in diefes Geseß bineingezogen werden sollte. Was von dem Hrn. Abg. Dirichlet über Masuren vorgetragen worden, ist richtig; die Zahlen, die er ange- geben, habe ich selbst der Presse übermittelt und sie veröffentlichen lassen, um den meines Erachtens bedauerlichen Irrthum einer sonst wohlmeinenden Zeitung etwas aufzuklären und ihr Momente an die Hand zu geben, welche sie zu einer eigenen Kritik der von ihr vordem gemachten Mittheilungen befähigen. Ich .bin gern bereit, die Schulfrage für Masuren und Litthauen bei Gelegen- beit des Kultus-Etats oder sonst, wenn es angethan erscheint, zu er- örternz im gegenwärtigen Augenblick brauche ih aber nicht näher auf diesen Gegenstand einzugehen, weil, wie gesagt, Ostpreußen und die Polenfrage bei diesem Gefeßentwurfe in gar keinem Konnerx stehen. Auch von einer Polonisirung der Litthauer ist nicht die Rede; ich muß beinahe befürchten, daß ih dur eine gestern gemachte Bemer- fung dem Herrn Vorredner Anlaß zu dieser Annahme gegeben habe. Die Verhältnisse in Litthauen find mir auch aus eigener Anschauung ziemli genau bekannt. Das, was ih gestern und bei anderen Ge- legenheiten bis zum Jahre 1882 zurück beklagt habe, ist, daß von Seiten der polnish-nationalen Agitation eine Unruhe in die Litthauer hineingetragen worden ist, nicht etwa, um sie zu Polen zu machen, sondern Unzufriedenheit bei ihnen hervorzurufen, ebenso wie das mit den Wenden und andern Völkerschaften geschehen ist. Ich habe Ihnen wiederholt aus polnischen Zeitungen und aus anderweitigen Quellen Mittheilungen gemacht, wo sogar die Wallonen und Nordscleswiger an die Polen herangezogen werden sollen,“ um in ihnen die Vorkämpfer für nationale Sonderrechte zu erkennen.

Die Frage, weshalb Ostpreußen in dieses Geseß hineingezogen ist, findet durch die Erwägung ihre Erledigung, daß, wenn der 8. 4 der preußischen Schulordnung wegen Westpreußen geändert werden soll, die Aenderung auch für ‘den gesammten Geltungsbereih dieser Schulordnung, also au für Ostpreußen, vorzunehmen ist, fofern die Gründe für beide Landestheile die gleichen sind. Das ist der Fall. Das Gesetz ist ganz objektiv und ganz objektiv motivirt. Im Jahre 1883 und auch bei anderen Gelegenheiten hat die Mehrheit dieses hohen Hauses die Auffassung bekundet, eh die Schulordnung von 1845 nicht ausreihe, um einen regelmäßigen Schulbesuch sicher M stellen, nit allein wegen der 4 S, welche pro Tag als Strafe fette esezt werden, sondern auch wegen des außerordentlich umständlihen Apparats, welcher in Bewegung geseht werden "6 um die Schul-

versäumnisse zu ahnden. Ih will die Herren mit den Einzelheiten des H. 4 jeßt niht behelligen;, i indeß, daß die Sculverwaltung die liegenden L werten, ei al Nt bei meinen Vorgängern die Aussa}ung p, Le nach 224 der reiten Sculordnung Exekutivstrafen,

möchte ich Verfahren

z. B. in Westpreußen

o lange no f s zu denen die eingeschulten

Schulen existirten,

Zwangsmittel seien; damals fungirte der Apparat leichter und glatter.

Seitdem aber durch den verantwortlichen Leiter der Unterrichtsver- waltung festgestellt ist, daß von Exekutivstrafen nit die Rede sei, daß der §. 4 vielmehr von Polizeistrafen handele, welche, wie andere Polizeistrafen, verhängt werden- und unter Umständen auf den unbe- quemeren Weg der amitsrichterlihen Thätigkeit gebraht werden müßten, arbeitet die Verwaltungêmaschine \{chwerer. Auch der Amts- rihter empfindet es vielfa s{wer, mit diesen 4 Pfennigen operiren zu müssen, und die lokale Schulverwaltung ist immerhin zufrieden, wenn sie bei der erakten Ahndung der Schulversäumnisse alle Monate vielleiht zwei Bestrafungen für unentschuldigt säumige Kinder erzielen kann Au im besten Falle liefert die Handhabung des §. 4 ungenügende Resultate, wie ih Ihnen im Jahre 1883 an einem sehr drastischen Beispiele erörtert habe, namentlich dann, wenn die Eltern fich genau berehnen, in wie weit der durch die Schulversäumniß der Kinder ihnen erwacsende Verdienst die Strafe für die Schulversäumniß übersteigt.

Die Sade liegt also einfa und objektiv. An und für sich wird Jeder den Saß unterschreiben können: ist die Volksshule etwas von der Verfassung Vorgeschriebenes, ist sie etwas Nüßliches und Heil- sames, dann haben wir auh die Verpflichtung, für den angemessenen Besuch dieser Volksschule zu forgen. Das ist der Gesichtspunkt, von dem ich mich im Jahre 1883 habe leiten lassen und auch jetzt wieder, und ich bitte nochmals, nicht Motive anzunehmen, welche nicht vorhanden sind. Ich bin der Ueberzeugung, daß troß aller An- strengungen der Behörden und wir haben das im Jahre 1883 ein- gehend erörtert es noch nicht möglih gewesen ist, überall einen Schulbesuh zu erzielen, der die nöthigen Garantien für die Aus- \{ließung unzulässiger Versäumnisse giebt, und namentlih halte ih es für nöthig, auch im Bereiche der preußischen Schulordnung mit dem Squlbesuch so weit zu kommen, wie dies in anderen Landestheilen der Fall ist. Es sind vorhin Aeußerungen gefallen, als bestehe die Annahme, h eine Schulversäumniß als solche einfa bestraft werde oder künftig bestraft werden solle. Dies ist doch nicht richtig, denn unter allen Umständen müssen doc die Entschuldigungsgründe nah wie vor gelten und geptüft werden. Nun apvpellire ih an die Erfahrung des geehrten C9 Vorredners. Wird jemals bei sehr weitem Wege, - bei mangelhaster Bekleidung, bei ungenügender Ernährung, bei fehr \{chlechtem Wetter ein vernünftiger Mensch auf den Gedanken kommen, jedes Kind wegen jeder Schulversäumniß zu bestrafen? "(Zuruf aus dem Centrum.) Sie sagen: ja. Meine Herren, das ist nicht mög- lich, die Entshuldigungsgründe sollen ja nach dem Geseß oder den sonst bestehenden Vorschriften erörtert werden. Es mag wohl vor- fommen, daß mancher Lehrer eine andere Auffassung über einen Ver- säumnißfall hat, als die Eltern der Kinder, oder mancher Schulvor- steher eine andere, als etwa der Amtsvorsteher, aber immerhin wird es Thatsaher geben, welche als Gu ungen dienen. Wie Schulversäumnisse zu behandeln sind, darüber haben wir gerade

in Ostpreußen viele und ausgiebige Erfahrungen gemachk. Gerade in den Zeiten des Nothstandes is es uns gelungen, durch positive Maß- regeln cinen guten Schulbesuch zu erzielen, ohne daß man nöthig hatte, mit Zwangsmitteln hinterherzugeben, sondern wo man die hungernden Kinder durch Darreichung von Nahrungsmitteln in die Schulen lockte. Ih glaube, der Hr. Abg. Dirichlet-wird die Güte haben, zu bestätigen, daß die Anregung zu diesen Einrichtungen zum Theil auch von mir aus- gegangen ist. (Zustimmung des Abg. Dirichlet.)

Wir haben damals ganz einfach gesagt: wir haben die Ver- pflichtung, dafür zu sorgen, daß die shulpflichiigen Kinder in die Scule gehen, einmal, um ihnen die Möglichkeit zu gewähren, troß der Schwere der Zeiten etwas Tüchtiges zu lernen, zweitens aber auch, um den Staat zu sichern, daß nit aus dieser ökonomischen Kala- mität Zustände hervorgehen, welche ihn in sozialer Hinsicht auch noch in der Zukunft gefährden. Das Mittel, welches wir anwandten, waren Supypenanjstalten, Speiseceinrihtungen in der Schule. Wir haben damals in einigen 40 Schulen des Kreises, den wir Beide genau kennen von ca. 67 ländliGhen Schulen, in ca. 40 und 90 diese Einrichtung getroffen. Die Kinder strômten herbei,

und wir haben in feinem harten Winter einen so guten Schulbesuch gehabt, als im Nothstande. Diese Erfahrungen, die ich damals in Litthauen gesammelt, - habe ih später hingegeben nach Oberschlesien, als der Nothstand ausbrach, und sie sind auch dort mit Erfolg benußt worden. Vor einiger Zeit hat eine west- fälishe Regierung i glaube, die von Arnsberg —. es handelt sich um eine gebirgige Gegend, welche vielfa weite Shulwege hat schon in Folge der Besiedelungsart Westfalens, die vielfah an die litthauishe Ansiedelungsart erinnert Speise-Einrichtungen während ungünstiger Jahreszeit au dort eingeführt. Später hat dieMarienwerderer Regierung aus eigener Erwägung, vielleicht au aus Kenntniß der in den andern Bezirken gemachten Erfahrungen, was ih ihr zum hohen Lobe anrechne, Veranstaltungen getroffen, um in den ärmsten Schulen, in den \chlechtesten Zeiten den Kindern eine angemessene Ernährung in der Schule zu bieten. Wenn also einzelne Herren glauben follten, daß die Unterrichtsverwaltung die Frage nach dem Sculbesuch und der Schulversäumniß nur vom einseitigen Polizeistandpunkte beurtheilt, dann irren sie sich. Wenn einem Schulmann etwas ans Herz wachsen fann, so ist es die Volksschule. Die Bevölkerungsklassen, welche die übrigen Schulen besuchen, können sich meist felbst helfen, aber die, welche an die Volksfhule gewiesen sind, find die ärmsten und gedrüd- testen, viele von ihnen ringen um das tägliche Dasein in jeder Hin- sicht, in wirthschaftlicher wie in intellektueller Hinsicht.

Der Hr. Abg. Szmula hat seinerseits auf die Verfügung der Regierung zu Oppeln hingewiesen, und ist es mir bei seiner Aus8- führung niht recht klar geworden, ob er daran eine Bemerkung an- knüpfen wollte, dahingehend, daß die Verfügung „von 1874 mit dem Shulreglement von 1801 in Widerspruch steht. Ich habe mir die Verfügung inzwischen kommen lassen, und i ersehe aus De daß die Regierung in dieser Polizeiverordnung in Ansehung der fatho E Sculen nihts Neues bestimmt, sondern einfa die betreffende Bor- rift aus dem fatholischen Shulreglement ganz _übernommen hat. Gleichzeitig ist eine zweite Verfügung erlassen, in der ausgesprochen worden ist, daß _aus den: von" me! vorhin ent- widelten Gründen, wie sie im Jahre 1872/73 von Seiten des da- maligen Unterrihts-Ministers aufgestellt worden sind, im Gebiet des fatholis&en Schulreglements die Schulversäumnisse nicht mehr im Wege der Exefkutivstrafen, sondern im Wege der Polizeistrafen ge- ahndet werden sollten. Mit der Einführung dieses Grundsaßes ist auch im Us des fatholischen Sqculreglements die Schulverwaltung

wesentli erschwert worden. Wie ist es möglich, im Wege der

E UCIGAR + einem Sqculreglement zu operiren, welche8 S nur dann Kinder bestraft werden, wenn fo ine volle Woche ohne Noth aus der Schule bleiben?

Ne egenden, in denen die Kinderarbeit einen lohnenden Ver- A tritt der Fall ein, daß die Kinder regelmäßig fünf Tage in der Woche nicht kommen und erst am sechsten Lage erscheinen. In diesem Falle kann eine Sträfe gar niht eintreten. Aber selbst wenn die Kinder eine ganze Woche oder darüber hinaus fehlen, tritt immer noch die Prüfung ein, ob die Versäumniß aus Noth erfolgt ist, und wenn diese Noth auch nur an einem Tage im Laufe dieser Zeit be- standen hat, \o entschuldigt das ol he M während einer längern Periode. Die _Schulverwaltung hat lange Zeit - geglaubt, daß die Versäumniß einer ganzen Woche

Frafbar sei, auch wenn sich die einzelnen Tage über einen längeren A vertheilten, etwa über einen Monat ; aber dur rihterlides rfenntniß is ausdrücklih ausgesprohen worden, daß die Woche hinter