»» die gegenwärtige Unterrihtsverwaltung von Werth stets gewesen f o und eine, ganze Reihe von Gesichtspunkten aufgestellt e d welche namentlich auch bei der Ascensionsfrage ihre Berücksichtigung meinerseits hon gefunden haben.
Der Abg. Goldschmidt erneuerte seine {hon im vorigen Zahre vorgetragene Bitte, daß in den Lehrplan auch der Mischen Hochschulen die Nahrungsmittelchemie aufgenommen
rde. / E Der Abg. Dr. Lieber unterstüßte die Wünsche der beiden Vorredner Namens des Centrums. Das Kapitel wurde bewilligt; gegen Tit. 2 desselben, ur Bestreitung der Ausgaben der theologischen * Staats- prüfungskommissionen“, votirten Centrum und Polen.
Bei Kap. 119 „Universitäten“, Tit. 1, Zuschuß für die Universität Königsberg 770555 s, wünschte der Abg. Dr. Kropatscheck die Bewilligung des höheren Wohnungs- geldzuschusses sür die Kustoden der Universitäts-Bibliotheken.
Der Abg. Reinhold brachte die vielfah in Professoren- freisen und im höheren Richterstande auftretenden Klagen über den Verfall des juristishen Studiums auf den Universitäten zur Sprache, dem zweckmäßig durch Einführung eines Ten- tamens innerhalb des Trienniums vor Ablegung der ersten Staatsprüfung entgegenzuarbeiten wäre. Die Ursachen jener betrübenden Erscheinung lägen gleihmäßig in der Trockenheit des Stoffes, in den Besonderheiten der Methode und der Doppelstellung der Professoren als Vertreter der Wissenschaft und als Lehrer der Praxis. Es sei eine unbestreitbare Er- ahrung, daß die Mediziner allgemein als die fleißigsten, die
uristen als die wenigst fleißigen Studenten gälten. Fleißig
seien von den Juristen nur die Ausländer, Schweizer, Ameri- faner u. f. w. Zur Prüfung des Vorschlags, dem auch der deutshe Juristentag zugestimmt habe, sei eine Kommission, gebildet aus Theoretikern und praktischen Juristen, Rechts- anwalten u. #: w., niederzuseßen. Den jungen Juristen müsse außerdem die Möglichkeit gewährt werden, fich möglichst früh M die selbständige Arbeit und an das Quellenstudium zu gewöhnen,
Der Abg. Jmwalle leugnete das Vorhandensein von Uebelständen in dem vom Vorredner behaupteten Umfange. Die Juristen ständen den übrigen Studirenden durchaus nicht nah; die Ausführungen des Abg. Reinhold seien von einem durch Parteileidenshast verblendeten Standpunkte aus ge-
macht.
a Abg. Dr. Virchow bestätigte gegenüber dem Vor- redner, daß im Volke allerdings die Meinung sich immer weiter verbreite, daß cs mit den Größen auf dem Gebiete der Juristen abwärts gehe; die Verhandlungen des Reichs- tages. über die Wiedereinführung der Berufung seien ein flassishes Zeugniß dafür.
Der Abg. Seelig hielt es für feine Pflicht, die fleißigen Studenten endlich einmal auch in diesem Hause zu vertheidi- gen, das Fahr für Jahr nur von Klagen und Anklagen gegen die Studenten wiederhalle; natürlih s{chließe er von dieser Firsprache die Besucher der Vergnügungsuniversitäten aus. Eine besoudere innere Begeisterung sür das juristishe Studium könne man unter den heutigen fozialen Verhältnissen von den auf die Universität gehenden Gymnasial-Abiturienten, die vielfah nur das Ziel im Auge hätten, Beamte und dadurch verjorgt zu werden, niht verlangen. Die juristishen Seminarien würden sehr gut besucht. Mit folchen allgemeinen Redewendungen fönne man den jungen Juristen nihts anhaben.
Auch der Abg. Lehmann erklärte die Behauptungen des Abg. Reinhold für sehr übertrieben. Das Tentamen fei nicht wünschenswerth. ;
B M Inserate für den Deutshen Reihs- und Königl. Yreuß. Staats-Anzeiger und das Centcal-Handel83- register nimmt an: die Königliche Expedition
—_-
1. Steckbriefe und Untersuhungs-Sachen. 2, Zwangsvollstrekungen, Aufgebote, Vor-
Der Minister der geistlihen, Unterrihts- und Medizinal- Angelegenheiten, Dr. von Goßler, erklärte: ,
Méiue TEA _UVeber die Frage, welche hier zur Diskussion ge- zogen ist, habe ih mich im vorigen Jahre s{chon kurz geäußert, In N Anregung, welche in diesem Hause gegeben war, ist der derr Justiz-Minister mit mir in Verbindung getreten, um wegen eines Zwischenexamens für die Juristen die nöthigen Vor- bereitungen zu treffen. Es hat von einer gewissen Stelle aus nicht an einer ewissen Neigung, nach dieser Nichtung hin vorzugehen, gefehlt. Jch abe die Stimmen darüber gewissenhaft eingezogen: manche sprechen sich dafür, manche dagegen aus, aber doch die weit- aus überwiegende Zahl “ dagegen. Cet r fehr nahe, aus der Einrihtung des sogenannten Tentamenphysikums bei den Medizinern, wo zwischen einem überwiegend natur- wissenschaftlihen Studium und einem mehr spezifish medizinischen Studium unterschieden werden kann, ein Vorbild herzuleiten. Bei Prüfung der Materien aber, aus welchen das juristishe Studium sich zufamimenseßt, hat es sih als undurchfsührbar erwiesen, dort etwa eine ahnliche Spaltung eintreten zu lassen. So liegen nicht die allgemei- nen und die Spezialcollegia, so liegt auc nit etwa das römische Recht auf der einen, das deutsche und preußische Recht auf der anderen Seite, daß man da mit einer gewissen Sicherheit eine Spal- tung eintreten lassen könnte. Auch im Verhältniß der Univer- sitäten zu einander hat sich das als gänzlich undurchführbar erwiesen. Man braucht ja niht so weit zu gehen, daß man den jungen Juristen eine De Freiheit und eine gewisse Abneigung gegen den Kollegien- besuch als Vorrecht zuweist; aber im Verhältniß der einzelnen Univer- sitäten gegen einander werden die Herren {hon erkennen, daß es bei- spielsweise nicht mögli sein würde, im Verhältniß von Berlin und Heidelberg oder ciner anderen Universität eine rihtige Abscheidung zu finden. Was will man denn? Will man den jungen Mann, der in Heidelberg studirt hat, in Berlin nicht weiter studiren lassen oder ihn zwingen, alles noch einmal zu hören, weil er in gewissen Disziplinen noch nicht die nöthige Kenntniß hat ? ch Ich glaube, auf diesem Gebiet ist nicht viel zu wollen. An Versuchen hat es nit gefehlt; aber wenn Sie die Broschüren- und die Gutachtenlitteratur, die infolge der Diskussion auf diesem Gebiete erwachsen ist, übersehen, so werden Sie finden, daß au diejenigen Universitätslehrer, welhe durhaus wünschen, daß die Juristen auf der Universität fleißig sein mögen, sich mit dem Gedanken eines Zwischen- examens nit recht befreunden können. Was die Juristen felbst be- trifft, so habe ich im vorigen Jahre schon gesagt : auch der juristische Student ist besser als sein Nuf, und ih freue mi herzlih, daß der vorleßte Herr Redner in dieser Beziehung mit mir vollständig über- einstimmt. Man kann ja, wenn man in die eigene Vergangenheit zurücblickt, in der That wünschen, daß Einrichtungen, die auf kleinen Universitäten für die Juristen bestehen oder bestanden haben, auch auf größeren Universitäten möglich wären. Jch habe, glaube ich, hier auch {on einmal ausgeführt, daß mit Seminaren bei den Juristen zum Behufe der praktischen Vorbildung nicht allzuviel zu machen ist; denn die Seminare haben überwiegend ein intensiv wissen- \chaftlihes Streben im Auge und entfernen sich naturgemäß mehr von der praktischen Zurichtung, — das Wort „Zurichtung“ hier na- türlich nur in gutem Sinne genommen.
Jch habe früher \{chon darauf hingewiesen, daß ih die sogenannten Konversatorien, wie sie sich in Greifswald und anderen Univer- sitäten vorfinden, für eine sehr nüßlihe Einrichtung halte, Konver- fatorien, wo cin Lehrer bezw. mehrere Lehrer hinter einander, eventuell auch gleichzeitig, gewisse Gruppen des Wissens in kursorischer Weise in Disputationsform durchnehmen. Es ist also eine Vorbereitung zum Examen in edlerem Style. Sie wissen, daß ih über das, was man Einpauken nennt, mich stets in der abfälligsten Weise aus- gesprohen habe; aber diese Art von geschickter Nepetition unter der E gewiegter Universitätslehrer halte ih für eine vorzügliche Ein- richtung.
Fh habe in meiner eigenen Vergangenheit dankbar der Lehrer zu gedenken, welhe mich in die Praxis des Juristenstandes übergeleitet haben. Ich brachte ja Einiges mehr mit, als der Durchschnitt der jungen Studirenden gewöhnli auf die Universitäten mitbringt, ih wußte und empfand wenigstens, weshalb ih Jura studirte. Das ist ja ein Punkt, der in der Entwickelung des jungen Mannes sehr \chwer ist, indem er eigentlich ers nah Jahren darüber zur Klarheit kommt, wes-
Großhandel.
L SEARE
Beffentlicher Anzeiger.
5, Industcielle Etablissements, Fabriken und
halb er Jura studirt; denn dieDisziplinen, welche er zuerst hört, haben über- wiegend einen mehr'gelehrten Charakter. Darum gedenke ich mit Dankbar- keit verschiedener Herren und freue mi, daß diese Lehrmethode auc heute noch durchaus bei vielen Lehrern zur vollen Anerkennung gelangt; einmal, daß also beispielsweise hon bei dem Studium des gemeinen Rechts, des Pandektenrechts, der junge Jurist bereits hingewiesen - wird, an der Hand der allgemeinen Regel die Gegenstände des bürger- [ichen Lebens zu betrahten. Ih habe das hier in Berlin, und auch in der Erinnerung an mein eigenes Studium zu verzeihnen. Jch glaube, die Fähigkeit eines jungen Menschen, zu erkennen, daß das bürgerliche Leben, wie es sih um uns abspielt, eine Fülle von Rechtsverhältnissen ist, kann niht früh genug geweckt werden; ein junger Jurist muß wissen, daß in dem Augenblick, wo er z. B. eine Droschke besteigt, wo er sich ein Billet kauft, er in eine ganze Fülle von Nechts- geschäften eintritt oder eintreten kann. s Wenn nach dieser Richtung hin dieser gesunde Zug der früheren Zeit und auch der jeßigen sich noch weiter entwickelt, so werde ich mich herzlich freuen. Jch erinnere Sie an die sehr bedeutenden Werke, die Professor Jhering auf diesem Gebiet geschrieben hat, — dem alten Juristen lacht das Herz, wenn er diese Werke liest — und da z. B. an dem Falle des Besteigens eines Stadtbahnzuges hineingeführt wird in eine zahllose Fülle von vertragsmäßigen und quasï vertragsmäßigen Rechtsverhältnissen, Delikten und allen mög- lihen Formen des Nechtsverkehrs. Etwas Anderes ist es nun mit den Spezialkollegien, die si leider auf großen Universitäten {wer durchführen lassen. Auch da habe ih dankbar aus der Vergangen- heit und au aus der Gegenwart anzuerkennen, daß es gerade im Prozeßrecht kleine E giebt, von welchen der junge Jurist große Vortheile hat, wenn der Lehrer im Besiß einer zuverlässigen praktishen Kenntniß ist. Da es sich um Lebende handelt, will ih feine Namen nennen; aber ih denke mit Dankbarkeit zurück an einen Lehrer, der zuerst die verschiedenen Aktenstücke vorge- legt hat; da muß ih sagen, daß die Zahl derer, welche von dem Aktenrücken und den Aftendeckeln bis zum leßten Insinuationsdokument
des Crekutors sich klar machten, wie die einzelnen Phasen eines Prozesses fich gestalten, von vornherein eine schr ge- ringe war. Aber i habe an mir selbst den Vortheil
erfahren, wenn man im Stande ist, vom rotulus an durch alle kleinen Verfügungen und A ih klar zu machen, wie denn ein cinfaher Prozeß, selbst ein Wechfelprozeß {ich aufbaut. Ich habe auf diese Weise den Wechselprozeß kennen gelernt, Gott sei Dank, sonst nicht. Aber es hat doch sein sehr Gutes, cinen kassirten
Wechsel mit eigenen Augen geschen zu haben, um sich einmal flar zu maden, wie sich der Prozeß abspielt. Ich habe feinen Antrag zu bekämpfen oder zu befürworten,
aber ich freue mich, daß im Großen und Ganzen die Auffassung unter Ihnen besteht, daß die Juristen Laue niht \{lechter sind als früher, und zweitens, 20 wir uns in dem Wunsche vereinigen, daß die guten praktischen Beziehungen, welche zwischen der Wissenschaft und zwischen der eigentlichen Ausübung derselben im gewöhnlichen Leben bestanden haben und bestehen, gewissenhaft gepflegt werden. Meine Worte können feinen anderen Wunsch haben, als daß die Lehrer an den Universitäten, welche die Verantwortung für die Entwickelung der R haben, sih der Ziele nah der Praxis hin allezeit bewußt ein mögen.
Die Abgg. Schmidt (Stettin) und Bachem traten eben- falls den Ausführungen des Abg. Reinhold entgegen.
Der Abg. Reinhold verwahrte sich gegen den Vorwurf der Parteileidenschaft, der hon durch die Thatsache entkräftet werde, daß der Abg. Virchow ihm N sei; auch der Abg. Prof. Enneccerus sei völlig seiner Ansicht.
Nachdem noch der Abg. Jmwalle den Sinn seiner bezüg- lichen Aeußerung richtig gestellt hatte, wurde die Debatte ge- schlossen und der Titel bewilligt, desgleichen Tit. 2, Zuschuß für die Universität Berlin 1757730 M 2 he 41/, Uhr vertagte sich das Haus auf Donnerstag
Vi
Inserate nehmen an: die Annoncen-Expeditionen des „„Juvalideudank“‘, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Vüttner & Winter, sowie alle übrigen größeren
des Deutschen Reihs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers : Verlin SWV., Wilhelm-Straße Nr. 32.
g.
ladungen u. dergl. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c. 4, Berloojung, Kraftloserklärung, Zinszahlung H u. s. w. von öffentlichen Papieren.
6. Verschiedene Bekanntmachungen. 7. Literarische Anzeigen. In der Börsen-
Aunoucen-Bureaux.
8. Theater-Anzeigen. | y 9, Familien-Nachrichten. , Beilage.
Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl, {61819] Oeffentliche Lavung. Jn der Zwangsvollstreckungs\ache des Herrn Gott- fried Levy, Handelsmann, zu Hochfelden wohnend, gegen Cheleute Ludwig Zwatan, Tagner, und Maria “ Schott, beisammen früher zu Dagsburg, jeßt ohne “ bekannten Wohn- und Aufenthaltsort, über das un- oe Vermögen, zufolge Zwangsvolstreckungs- beshlusses des Kaiserlihen Amtsgerichts zu Pfalz- burg vom 18. Februar 1886, wird Termin zur Ver- handlung anberaumt auf Mittwoch, den 14. April 1886,
G Vormittags 9 Uhr, in der Amtsstube des Versteigerungsbeamten. j
In Gemäßheit des §. 187 C. P. O. werden die {genannten Schuldner zu dieser Verhandlung ge- aden,
Pfalzburg, dcn 8. März 1836.
Der Versteigerungsbeamte. Beck, Notar.
[61991] Amtsgericht Hamberg.
Auf Antrag C Johannes Georg Klindt als aurator perpetuus von Johanne Georgine, geb. Rosztoc, des Karl Friedrich Rudolf Lämmerhirt Vittwe, wird cin Aufgebot dahin erlassen :
daß Alle, welche an die dur Beschluß des Amtsgerichts Hamburg vom 7. September 1885 entmündigte und unter der Cura des Antrag- stellers stehende Johanne Georgine, geb. Nosztock, des Karl Friedrih Rudolf Lömmerhirt Wittwe Ansprüche und Forderungen“ zu haben vermeinen, hiermit aufgefordert werden, folche Ansprüche und Forderungen spätestens in dem auf Dounerftag, 29. April 1886,
— 10 Uhr V.-M., j anberaumten Aufgebotstermin im unterzeineten Amtsgericht, Dammthorstraße 10, Zimmer Nr. 24, anzumelden — und zwar Auswärtige unter Be- stellung eines hiesigen Zustellungsbevollmäch- ügten — bei Strafe des Ausschluffes.
Hamburg, den 6. März 1886. ;
Das Amtsgericht Hamburg, Civil-Abtheilung IV.
Zur Beglaubigung: h Romberg, Dr., Gerihts-Sekretär.
[61814] Oeffentliche Zustellung. j
Die verchel. Alwine Zacharias, geb. Nickel, zu Dessau, vertreten durch den Justizrath Jacoby in Dessau, klagt gegen ihren Ehemann, den Bürsten- macher Franz Zacharias von Dessau, z. Zk. in un- bekannter Abwesenheit, wegen böslihen Verlassens mit dem Antrage auf Ehescheidung, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor die Erste Civilkammer des Herzoglichen Landgerichts zu Dessau äuf ; den 10. Juni 1886, Vorutittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Es
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Deffau, den 5. März 1886.
Mayländer, Kanzleirath, Gerichts\hreiber des Herzoglichen Landgerichts.
[61816] Bekanntmachung. / Durch Urtheil der 11. Civillammer des König- lichen Undgerichts zu Elberfeld vom 11, Februar 1886 if die zwischen den Eheleuten Bäcker Wilhelm August Lappe zu Barmen und der ge- \Gäftslosen Maria Helene, geb. Ernst, daselbst, bis- her bestandene chelihe Gütergemeinschaft mit Wir- fung vom 22. Dezember 1885, für aufgelöst erklärt
worden. i: : Der Landgerichtssekretär: Schmidt. [61817] ‘ Die Ebefrau des Lackirers - Peter Maes, Agnes
Caroline Hubertine, geb. Giesen, hier wohnhaft, hat gegen ihren genannten, ebenfalls L wohnenden Ghe- mann die Gütertrennungsklage erhoben und ist hierzu Verhandlungstermin auf den28. April 1886, Vor- mittags 9 Uhr, vor der I. Civilkammer des König- lichen Landgerichts hierselbst anberaumt.
Düsseldorf, den 6. März 1886.
Steinhäufer, Gerichts\chreiber des Königlichen Landgerichts.
[61818] Gütertrennung.
Durch Urtheil des Kaiserlichen Landgerichts zu Mülhausen vom 3. März 1886, in Sachen der Sofie Emma Bilger, gegen ihren Ghemann Alphons
Besserer, früher Weinhändler in Basel, Beide jeßt in St. Ludwig wohnhaft, ist die zwischen den Parteien A Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt worden. Mülhausen i. E., den 8. März 1886. Der Landgerichtssekretär : Stahl,
[61416] In der Strafsache gegen die: 1) Scßreiber Conrad Friedr. Christ. Sustrate, zuleßt in Springe, / 2) Shlosser Wilh. Friedr. August Vehusen, zuleßt in Alvesrode, 3) Matrose Carl Heinrih Christoph Horn, zu- [leßt in Hannover, wegen Verleßung der Wehrpflicht, wird, da die Angeschuldigten des Vergehens gegen d: 140 Absáß 1 — Nr. 1 — des S uchs besu u sind, auf Grund der 88. 480, 325, 326 der Strafprozeßordnung zur Deckung der die Angeschuldigten möglicherweise treffenden höchsten Geld\trafe und der Kosten des Verfahrens angeordnet — das im Deutschen Reiche M A O der Angeschuldigten mit Be- ag belegt. Hannover, den 27. Februar 1886. Königliches Landgericht, Strafkammer Ila.
vom 3. März 1886 Nr. 4230 wurde Referendar Dr. Julius Wolff dahier als Rechtsanwalt bei Gr. Amtsgericht Heidelberg und bei Gr. Landgeri Mannheim mit dem Wohnsiß in Heidelberg zuge-
lassen. Heidelberg, 8. März 1886. Gr. Amtsgericht. (L. S.) Kah.
[61771] Bekanntmachung. Sn die Liste der diesseits zugelassenen Rechts- anwälte ist heute eingetragen worden: Rechtsanwalt Richard Ade, E E in Hall. en 5. März : : K. Württ, Amtsgericht zu Kalw. Frommann.
[61769] 7 /
ichts-Affsessor Dr. jur. Lembser ist zur L E u dem Königlichen Landgerichte zu Magdeburg zugelassen und in die bei demselben geführte Rechtsanwaltsliste eingetragen.
, den 8. März 1886. Magd ebnrt, gliches Landgericht. [Petrenz.
gez. Lindenberg. Hellweg. Roth. Die E der Abschrift beglaubigt.
(L. S. ißen, iy P eibtsrGreiber des Wuialichen Landgerichts.
1617701 Bekanntmachung.
In die Liste der bei den unterzeihneten Gerichten
zugelassenen Rechtsanwälte is eingetragen :
Dr. Adolphus s E zu Hamburg.
amburg, den 8. März s /
E Das Hanseatisthe Ober-Landesgericht.
S. A Dr.,
De S Amtsgericht.
Romberg, Dr., Sekretär.
Das Landgericht. Kalckmann, Dr., Sekretär.
[61840] Bekanntmachung.
| [61954]
Kommanditgesellschaften auf Aktien i und Aktiengesellschaften.
Bekanntmachung.
Die Herren Actionaire der Allgemeinen Renten- Capital- und Lebensversichernngsbank Teu- tonia in Leipzig werden für Donnerstag, den 8. April 1886, Vormittags 10 Uhr, zur or- dentlichen Generalversammlung im Bank- gebäude der Teutonia, Schüßenstraße Nr. 12, hier- durch eingeladen.
A O /
1) Vorlegung des Geschäftsberihts des Vor- standes, des Berichts des Aufsichtsraths und der Revisions-Commission, Beschlußfassung
pro 1885 und über
über die Jahresrechnun l ergebenden Gewinn=-
die Verwendung des si
__ Nah Erlaß des Gro . Ministeriums Bes S U Des Ku tus und Unterrichts in Karlsruhe
faldo. 2) Wahl dreier Mitglieder in den Aufsichtsrath an Stelle der statutengemäß ausscheidenden