1886 / 150 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 29 Jun 1886 18:00:01 GMT) scan diff

der Königlichen Regierung zw Gumbinnen Nr. 19 S, 139, aus-

egeben den 1

der Königlichen E zu Marienwerder Nr. 19 S. 140,

b) das Tifiene A1: Agcll Tatg 088 Statut : unterm 21, April 1886 Allerhöch\ vollzogene Sta r die Drainage-Genossenschaft zu Niederdf lh (1 “Freise Wittlich dur das Amtsblatt der Königlichen Redierung zu Trier Nr. 21 S, 189, ausgegeben den 28, Mai 1886;

6) das Allerhöchste Frivileglum vom 28, April 1886 wegen erga auf den Inhaber lautender Kreis - Anleihesheine des Kreises Osterburg im Betrage von 500 000 H, durch das Amtsblatt der Königlihen Regierung zu Magdeburg Nr. 23 S. 283, ausgegeben

den 5. Juni

7) der Allerhöhste Erlaß vom 3. Mai 1886, betreffend die Verleihung des Rectis zur ® Vbamfsecgelderhebung an den Kreis Steinau für die Chaussee von Raudten nah Köben mit Tejiveigüng von Nistiz nach Nadschüß, durch das Amtsblatt der Königlichen Bagierung zu Breslau Nr. 23 S. 193, ausgegeben den 4, Juni 1886;

h er Allerhöchste Erlaß vom 3, Mai 1886, betreffend die Herabseßung des Zinsfußes der von dem Kreise Wan leben auf Grund der Allerhöchsten Privilegien vom 30, Mai 1855, 11. Juli 1370 und 25. März 1874 aufgenommenen Anleihen von 44 auf 4%, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Magdeburg Nr. 23 S. 284, ausgegeben den 5. Juni 1886; -

9) das Allerhöchste Privilegium vom 10. Mai 1886 wegen Aus- ertigung auf den Inhaber lautender Anleihescheine der Stadt Lößen is zum Betrage von 72000 Æ, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Gumbinnen Nr. 23 S, 173, ausgegeben den 9, Mi Îssd.

Polizei-Verordnung

für die zur Lagerung von Spirituosen von mehr als 50 % Tralles bestimmten Lagerräume.

Eingang.

Auf Grund der §8. 143 und 144 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwalturg vom 30. Juli 1883 (Ges.-S. S. 195 ff.) und der S 5 ff, des Gesetzes über die Polizeiverwaltung ‘vom 11, März 1850

es.-S. S, 265) wird für die Lagerung von Spirituosen von mehr als 50 9% Tralles unter Zustimmung des Gemeindevorstandes für den Stadtkreis Berlin verordnet, was fo gt:

Die Lagerräume für mehr als 100 þh1 Spirituosen müssen nach- stehenden Anforderungen entsprechen :

1) Die Umfassungswände sind massiv und bis zur Höhe von 35 em über dem Fußboden ohne Unterbrechungen herzustellen.

2) Die Decken sind sofern sie Zwischendecken sind massiv

wölben. 3) Der F boden ist aus unverbrennlichem, undur{lässigem Material (z. B. Ziegelsteinpflaster mit Cement- oder Asphaltüberzug) herzustellen und muß ein Gefälle von mindestens 1 : 100 nach einec Senkgrube haben, welche ihrerseits in einen natürlichen Wasserlauf oder in die öffentlihen Kanalifationsanlagen oder in cine außerhalb des Lagergebäudes befindlihe Cisterne entwässert, L ofern ein derartiger Abfluß überhaupt unausführbar ist, dürfen die Lagerräume nur bis zur Hälfte thres kubishen Inhalts E werden, ' während die massiven Umfassungswände bis zu solcher Höhe keine Unterbrehungen haben- dürfen, so daß die Verdünnung des Spiritus in dem Raum selbst bis unter 50 %/% Tralles stattfinden kann, ohne ein Ueberfließen herbeizuführen. 4 4) Sofern die Entwässerung der Senkgrube des Lagerraumes in einen natürlihen Wasserlauf oder in die öffentliche Kanalisations- anlage stattfindet, ist an das Abflußrohr ein Wasserleitungsrohr mit MWspetrscteber unter einem \pißen Winkel zur Abflußrichtung anzuschließen, dessen Abmessungen ausreihen, um an der Vereinigungsstelle durch Oeffnen des Schiebers eine Verdünnung des Spiritus unter 30/69 Tralles mit Sicherheit herbeizuführen, wobei die Cel windigkeit des abfließenden Spiritus nah Makhgabe der Gefällverhältnisse und der Höhenlage des Lagerraumes in Rechnung zu ziehen und der mittlere Druck in der Wasserleitung auf 3 At- Aldbären anzunehmen ist. Die Ausmündung des Abflußrohres in einen natürlichen Wasserlauf muß unter den niedrigsten Wasserstand gelegt werden, Sofern die Abwässerung in eine Cisterne stattfindet, muß die Größe der leßteren ausreichen, um den Inhalt des größesten angeschlofsenen Lagerraums aufnehmen zu können, ohne überzufließen. B) Unterhalb des Lagerraumes dürfen nur von massiven Wänden umschlossene und überwölbte Räume liegen. 6) Die Umfassungs- und Lane der Lagerräume \ind als Brandmauern zu behandeln. Etwaige in Reichhöhe gelegene Oeff- nungen müssen \o eingerihtet sein, daß von Außen nichts hinein- geworfen werden kann. E L um inneren Ausbau dürfen keinerlei brennbare Materialien verwendet werden. (Dachkonstrukt 8 nit einbegriffen.)

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Als Lagergefähe dürfen nur Reservoirs aus unverbrennlihem Material oder Gebinde benußt werden. Sofern die Lagerung un- mittelbar in unterirdischen überwölbten oder mit Erdshüttung auf unverbrenuliher Decke versehenen Reservoirs stattfindet, müssen sämmt- lihe Oeffnungen derselben (Einfüllöffnungen, Inhaltszeiger, Rohre fe die Entnahme von Spiritus 2c.) auf einfache und schnelle Weise uftdicht abgeschlossen werden können (Absperrschieber). Sofern die Lagerung in Reservoirs stattfindet, welche in den gemäß S. 1 her- gefleliten Lagerräumen aufgestellt sind, sind folgende Anforderungen zu stellen:

1) Die Jnhaltszeiger müssen mit s\elbstthätigem luftdihten Ver- {luß versehen fein.

__2) Jeder Behälter muß mit einem unvershließbaren Ent- lüftungsrohr versehen sein, welches in ungefährliher Weise ins Freie zu führen und hier mit einem Glycerin- verschluß und ODrahtneß zu versehen ist. Der Querschnitt des Rohres ist so zu bemessen, daß die durch die ‘Einwirkung eines

euers auf das Refervoir ih entwickelnden Spiritusdämpfe entweichen önnen, ohne eine Sprengung des leßteren herbeizuführen. Werden mehrere Entlüftungsrohre von Reservoirs eines und desselben Lager- raumes vereinigt, so muß der Querschnitt des Sammelrohres min- destens gleich der Summe der Querschnitte der einmündenden Rohre sein. Y

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Eine künstlihe Beleuhtung der Lagerräume ist nur dann statt- haft, wenn der Nahweis geführt wird, daß die spezielle Einrichtung derselben jede Explosionsgefahr aus\{hließt. Als transportable Be- leuchtung dürfen nur Sicherheitslampen nach Davis'shem System be- nußt werden.

E In ein und demselben Raume dürfen in der Regel höchstens 2500 hl Spiritus lagern. Etwaige größere Lagerabtheilungen bedürfen einer besonderen Genehmigung. ; : Die Lagerung anderer brennbarer Materialien irgend welcher Art zusammen mit Spirituosen in ein und demselben gemäß §. 1 her- gerihteten Lagerraume eines Eagerhauses ist unstatthaft.

alls die besonderen Umstände der Lagerung es gestatten, kann

die Polizeibehörde auf Antrag Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung zulassen.

20. Auf die bereits vorhandenen Spirituslager findet diese Verordnung

uur bisonelt Vet deni its

Bibédingt crfon E es ung, als es das öffentlihe Sicherheitsinteresse

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Uebertretungen dieser erordnung werden, sofern nit die Be- e

7 setimungen des Strafgesezbu insbesondere §. 367 Nr. 6 desselben ndung finden, mit Geldstrafe bis zu 60 5 ; i Stelle im galle des ete S a eube Ba: ris an deren

Kaiser und König machten, wie „W.

i L: SeB-: Vorstehende Polizeiverordnung tritt mit dem 1. Oktober 1886

raft. Berlin, den 25. Iunt Deli titbezi er Polizei-Präsident.

Freiherr an NiEtbuten.

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Vetanuntmahungen auf Grund des Reihsgesezes vom 21. Oktober 1878.

Die eglide Kreishauptmannschaft als Landes-Polizei-

behörde e nihtperiodische Druckschrift: ¡An die Wähler des XII. und Sl. Wahl- reises“,

welche vollzogen ist mit .

„Die Sozialdemokratie des X11. und XIII. Wahl-

freises. Druck und Verlag der Schweizerischen Ge- nossenschafts-Buchdrukerei. Hatlingen-Zür i auf Gru . 11 und 12 des Reichsgeseßes gegen die ge- meingefährlihen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 verboten.

Leipzig, den 27. Juni 1886. Königliche Kreishauptmannschaft. Graf zu Münster.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Bérlín, 29, Jui. Se. Majestät der T. B.“ aus Ems berichtet, heute eine Kurpromenade und hörten später die Vor- träge des ‘Ober-Hofmarschalls Grafen Perponcher und des Chefs des Militärkabinets, General-Lieutenants von Albedyll. An dem gestrigen Diner bei Sr. Majestät hat auch der frühere Polizei-Präsident von Berlin, irklihe Geheime Rath von Madai, Theil genommen. Nach dem Diner unter- nahmen Se. Majestät eine Ausfahrt und wohnten Abends der Vorstellung im Theater bei. : Zur heutigen Tafel waren geiaver: der Fürst und die Fürstin Solms-Braunfels, der General der Jnfanterie, von Schachtmeyer, der [rüvere Chef der Admiralität, von Stosch, A g 9 ber-Landesgerichts-Präsident Albrecht aus Frank- a. M.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz nahm im Laufe des gestrigen Vormittags im Neuen Palais mehrere Vorträge entgegen.

Zum Diner war der Botschafter von Keudell mit Gemahlin gaben: um Thee der Herzog von Ratibor, der Wirkliche

heime Rath von Wengel und der Wirkliche Geheime Lega- tions-Nath Reichart.

Preußen.

Auch die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Zoll- und Steuerwesen und für Rehnungswesen hielten gestern eine Sißzung.

Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Hauses der Abgeordneten befindet sich in der Zweiten Beilage.

Durch Allerhöchste Ordre vom 7. Juni d. J. is den Gemeinden Dreis-Tiefenbahch, Eckmannshausen und de rzhausen im Kreise Siegen, welhe die Dreisbach-

llenbaher Chaussee innerhalb ihrer Gemeindebezirke aus- ebaut haben, für die in ihren Grenzen belegenen Strecken dieser traße gegen Uebernahme der künftigen chaufsee- mäßigen Unterhaltung derselben das Necht zur Erhebung des Chausseegeldes nah den Bestimmungen des Chausseegeld- Tarifs vom 29. Februar 1840, einschließlich der in dem- selben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen sowie der sonstigen, die Erhebung L zusäßlihen Vor- schriften vorbehaltlich der Abänderung der sämmtlichen voraufgeführten Bestimmungen verliehen worden. - Au sollen die dem Chausseegeld-Tarif vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee-Polizei- vergehen auf die gedahte Straße zur Anwendung kommen.

Ein im inneren Verkehr zwischen dem Staats- anwalt und der ihm vorgeseßten Behörde über eine Straf- sache erstatteter Bericht darf nah einem Urtheil des Reichs- gerichts, I. Strafsenats, vom 8. April d. J., bei der Ver- handlung dieser Sache nit zur Verlesung gelangen.

Wird Arbeitern bei der D der ganze Lohn- betrag zwar baar auf den Tisch aufgezählt, von dieser auf- gezählten Summe aber sodann der Betrag für die von Restaurateuren gegen Vorschußzettel den Arbeitern kreditirten Lebensmittel abgezogen und der Restbetrag den Arbeitern überlassen, so macht sich nach einem Urtheil des Reichs- gerichts, II. Strafsenats, vom 20. April d. J.; der Arbeits- geber dadurch der Verlegung des Gebots der Lohn- Baar- zahlung (§8. 115, 119, 146,1 R.-Gew.-O.) schuldig.

Der Großherzoglih hessishe Gesandte am hiesigen Allerhöchsten Hofe, Wir liche Geheime Rath Dr. Neidhardt, hat einen ihm von seiner , Regierung bewilligten Urlaub an- getreten. Während der Abwesenheit desselben von Berlin ist der stellvertretende Bevollmächtigte zum Bundesrath, Großherzog: lihe Ministerial-Rath von Werner mit der interimistishen Wahrnehmung der gesandtschaftlihen Geschäfte beauftragt.

Der General-Lieutenant des Barres, Präses der Ober-Militär-Examinations-Kommission, ist von einem fünf- wöhentlihen Urlaub aus Bad Oeynhausen zurückgekehrt und hat sih heute auf Dienstreisen begeben.

Als Aerzte haben sich niedergelassen die Herren: Dr. Glaser, Dr. Lubarsch und Dr. Nega in Breslau, Aug. Müller in Eichberg, Dr. Schnell in Oberlahnstein.

S. M. Kreuzer „Nautilus“, Kommandant Kor- vetten-Kapitän Rötger, ist am 27. Juni cr. in Chemulpo ein- getroffen und beabfichtigt, am 29. dess. Monats wieder in See zu gehen.

Bayern. Münden, 28. Juni. (W. T. B) Jm Thronsaale des Residenzschlosses fand heute die Eides- leistung des Prinz-Regenten Luitpold ftatt. Prinz Luitpold bestieg die Stufen des Thrones, worauf der Justiz- Minister den in der Verfassungsurkunde enthaltenen Eid verlas und Prinz Luitpold, indem er die drei ersten Finger der rechten Hand zum Schwur erhob, die Worte: R schwöre“ sprah. Hierauf hielt der Präsident der Kammer

der Reichsräthe, Freiherr von Franckenstein, eine » erde an den Rain in welcher er wiederholt des n lichen Verlustes gedachte, den das Königliche Haus und das ische Volk erlitten habe, und gleichzeitig dem Vertrauen und der Zuversicht auf die Regentschaft Ausdruck gab , sowie das unveränderte alten an den seit 16 Jahren bestehenden Verträgen betonte. Die Ansprache shloß mit einem eei a Ren DEE auf den Prinz-Negenten, in welches die Anwesenden enthusiastis einstimmten. Prinz Luitpold sprah seinen Dank aus und hob hervor, daß die Vorsehung ihm am späten Lebensabende die shwere Pflicht auferlegt habe, die Zügel der Regierun ju ergreifen. „Möge es mir nnt sein“, so {lo erselbe, „zum Wohl des treuen Voltea wirken zu können, das ist mein sehnlihster Wunsch. Das walte Gott!“ Der Prinz-Regent perneigte si hierauf gegen die Versammlung, reihte dem Präsidenten von Fran in die Hand und K R E bo, don Erine-Seeii ahmittags ernannte der Prinz-Regent seinen militäri- shen Hofstaat, Der bisherige persönliche Abirbint zee Prinzen, Freyschlag, ist zum General-Major und General- Adjutanten befördert worden. Der persönliche Adjutant des verstorbenen Königs, Rittmeister von Le Bret-Nucourt, tritt wieder in die Front ein. 4

Der Prinz-Regent verfügte ferner, daß die Beglaubi- glaubigungsshreiben der bayerishen Gesandten erneuert werden und daß dem Bundesrath die Uebernahme der Regentschaft notifizirt werde.

Die Kommission der Kammer der Abgeord- neten lehnte heute durch Stich-Entscheid den vom Ministerium eingebrahten Gesegentwurf, betreffend die Umgesta[l- tung der Verfassungsbestimmung über die pro- Meer iiede Res ung von Beamten während der

egent 1, ad, : f

—- 8 Juni. (W. T. B.) Die „Allgemeine Zeitung“ veröffentliht nachstehendes Handschreiben des Prinz- Regenten an den Kriegs-Minister:

„Nachdem ih die Regentschaft und den Oberbefehl über die Armee übernommen habe, lege ih die Stelle als General-Inspektor der Armee nieder. Ich behalte mir die Wiederbesezung dieser Stelle vor, verfüge jedoch einstweilen den Einzug der etatsmäßig daran ge- knüpften Kompetenzen. Der Kriegs-Minister wird das hiernah r- forderliche veranlaffen. gez. Luitpold.“

Oesterreich-Ungarn. Wien, 27. Juni. Die „Wiener Beatinen veröffentlicht die Ernennung des bisherigen Landes- räsidenten in S{hlefien, Olivier Marquis von Bacquehem, n Handels-Minister, sowie ferner das Geseg vom 9. Juni d. J., womit Beslimmungen über die Gerichts- barfeit in Strafsachen, welhen anarchistishe Be- strebungen zu Grunde liegen, erlassen werden.

Schweiz. Bern, 28. Juni. (W. T. B.) Der National - rath genchmigte heute einstimmig den Geseßentwurf, be- treffend die Organisirung des Landsturms.

Großbritannien und Jrland. London, 28. Zuni. (W. T. B.) Der D Gladstone ist heute Abend nah Hamwarden zurückgekehrt. Jn Liverpool hielt derselbe Nachmittags eine Rede, in welcher er die Shwäche der von Hartington gegen die Politik bezüglih Jrlands vor- gebracten Argumente ervarhab und betonte: er sehe dem Wahlkampf ohne Zagen entgegen. Was den Vorwurf Hartington's angehe, daß er im Luhre 1881 die Nationalisten b habe, F er sie jeßt unterstüte, ans e er be- merken, daß er 1881 geglaubt , dieselben en Unrecht, jeßt glaube er, sie hätten Recht. :

Frankreith. aris, 25, Juni. (W. T. V) Der General Prinz urat und sein Sohn sind, da sie einer ehemaligen Herrscherfamilie angehören, aus den Armeelisten gestrihen worden. Der Herzog von Nemours hat die Präsidentschaft der Gesellschaft zur Hülfe: leistung für Verwundete niedergelegt.

Das „Journal des Débats“ meldet aus Shanghai daß die Verhandlungen zwischen England und China in Betreff Birma's abgebrochen worden seien.

Spanien. Madrid, 29, Juni. (W. T. B.) Jun der gestrigen Sizung der Deputirtenkammer tadelte General opez Dominguez die Haltung des Kriegs-Ministers und erklärte, daß wenn die dringenden Bedürfnisse der Armee nicht befriedigt würden, Spanien bittere Früchte ernten werde.

Serbien. Belgrad, 28. Juni. (W. T. B.) Die auswärts verbreiteten Nachrichten über die angebli zu- nehmende Unsicherheit durh Ueberfälle räuberischer Banden sind übertrieben; nur in den südlichen Kreisen sind solche vorgekommen. Die Behörden haben deshalb ener- gische Maßregeln ergriffen, welche von Erfolg begleitet sind.

Bulgarien. Sofia, 29, Juni. (W. T. B.) Die Antwort-Adresse der Deputirtenkammer auf die Eröffnungs-Botschaft ist dem Fürsten übergeben worden. Jm Anschluß an den Jnhalt der Botschaft giebt die Adresse der Befriedigung darüber Ausdruck, daß Nord- und Süd-Bulgarien unter dasselbe Scepter gestellt und ihre Ver- treter in einer gesezgebenden Versammlung vereinigt worden seien. Die Adresse dankt dem Volke und dem Heere, sp das tiesste Vertrauen gegen den Fürsten aus und giebt ferner dem vollen Vertrauen in die ant und die Großmuth der Mächte und namentlich Rußlands Ausdruck, welches Bul: garien mit Wohlthaten überhäuft habe.

Amerika. Washington, 2. Juni. (W.T B) Von dem Mitgliede des Nepräsentantenlauiee, Ran- dall, ist bei dem Hause ein Geseßentwurf, betr nd die Reform des R ERE eingebracht worden, elbe schlägt eine Ermäßigung der Einfuhrzölle und der inneren Zoll- abgaben, eine Abänderung der Gesetze, betreffend die Erhebung der Staatseinnahmen, sowie die Aufhebung aller inneren Ab- gaben vom Taback und Zuer, ferner aller Geseße vor, welche den Verkauf von Taback und den Tabacksbau einshränken. Dieses Seled, les am 1. Januar in Kraft zu treten hätte, würde eine Minderung der Staatseinnahmen um etwa 35 Millionen Dollars herbeiführen. Die Annahme des Entwurfs gilt für höchst unwahrscheinlich.

Chicago, 28. Juni. (W. T. B.) Der Lake: Shore-Eisenbahn-Sesellshaft lang es heute, troß der Fortdauer des Strikes, mit Hulfe der Polizei

verschiedene Güterzüge von hier abzulassen.

Süd - Amerika. Chile. Valparaiso, 28. Zuni. (W. T. B.) Der Minister des Jnnern, Balmaceda, ist zum Präsidenten der Republik Chile gewählt worden.