1886 / 150 p. 9 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 29 Jun 1886 18:00:01 GMT) scan diff

M 150.

Zweite Beilage

Berlin, Dienstag, den 29. Juni

E: air ami amn:

zum Deulschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Skaats-Auzeiger.

1886.

Nichtamilichßes.

Preußen. Berlin, 29. Juni. Jm weiteren Verlau der gestrigen (95.) Sißung des Hauses de1 El eordneten wurde bei Fortsezung der Berathung des ¿ntwurfs einer Kreisordnung für Westfalen dieser Geseßentwurf, ebenso wie der Ges eßentwurf über die Einführung der Provinzialordnung in West- falen angenommen. Es folgte die Verlesung der Jnterpellation von St rombeck: 1) Welche Nesultate haben die amtlichen Ermittelungen er- eben, welche über die durch Ueberslhwemmaurgen Anfangs dieses ouats in den Kreisen Duderstadt, Einbeck, Göttingen, Heiligen- stadt, Nordhausen, Osterode, Worbis und angrenzenden Bezirken verursahten Verheerungen stattgefunden haben ? 2) Welche Maßregeln beabsichtigt die Königliche Staats-

N zur Linderung des Nothstandes in den erwähnten Gegenden

zu treffen ?

_ Nachdem der Vize-Präsident des Staats-Ministeriums, Minister des Jnnern von Puttkamer, sih zur sofortigen Beant- wortung der Jnterpellation bereit erklärt hatte, erhielt zur Begrün- dung der Abg. von Strombeck das Wort, welcher erklärte, der

dur die Uebershwemmungen im Gebiete des Eichsfeldes ver-

ursahte Schaden beschränke sich niht auf den geringen Umfang, von dem man in der vorigen Woche Kennt- niß erhalten habe; er sei weit größer und rechtfertige die Einbringung einer besonderen FJnterpellation durch- aus. Die Fnterpellanten verlangten keineswegs den Ersaß des ganzen erwachsenen Schadens, aber sie wünschten eine shleunige und gründliche Prüfung der eingetretenen Schädigun- en und die Einbringung einer Nothstandsvorlage, sobald es die erhältnisse gestatteten. Genau lasse \sich die Gesanmthöhe des Shadens noch nicht U eingehende Schäßungen be- wertheten allein die in den Kreisen Worbis und Heiligenstadt eingetretenen Verluste auf ca. 900 000 Rel erwiderte der Staats: Minister von Puttkamer: eine Herren! ‘Indem - ih mi beehre, zunächst die Nr. 1 der Interpellation zu beantworten, habe ih zu referiren, daß allerdings ven Seiten der zuständigen Regierúngs-Präsidenten in Erfurt und Hildesheim der Königlichen Skaatsregierung der Bericht zugegangen ist, daß in ausgedehnteren Distrikten ihrer Bezirke am 1, und 2. Juni durch ein mit Bliß- und Hagelschlag verbundenes starkes Unwetter in einer Anzahl von Ortschaften erhebliche wirth\{chaftlihe Schäden herbeigeführt worden sind.

Was den zweiten und wihtigeren Theil der Interpellation an- betrifft, so habe ich darauf folgende Erklärung abzugeben. Die Staatsregierung und bisher mit ihr auch stets die Volksvertretung häben anerkannt, daß unter gewissen ganz außergewöhnlichen Verhältnissen die Staatsgesammtheit für ivirtbscaftliche Schäden, die in einzelnen Landestheilen entstehen, mit Mitteln des Staates einzutreten wohl in der Lage ist, und die Geschichte der neuesten Gesetzgebung ist ja rei an Vorgängen dieser Art. Aber die Negierung und die Volksvertretung sind auch bisher stets der Meinung gewesen, daß im wahren und wohlverstandenen Interesse der Staatsgesammtheic die Grenze, bis zu welcher in solchen Fällen zu gehen ist, sehr vorsichtig ' zu ziehen sein wird, weil, wenn man dies verabsäumt, Len und Präzedenzien entstehen, derèn Umfang \{chlechterdings nicht abzusehen ift, und welche unter Umständen doch dahin A würden, das Gleichgewicht der Staatsfinanzen in einer bedenklihen Weise zu {ädigen, }

Dies vorausgeschickt, meine Herren, hat die Staatsregierung \ich die Frage vorgelegt, ob sie in diesem Falle veranlaßt sei, entweder aus den ihr zustehenden ordinären Unterstüßungsfonds, oder gar dur eine besondere Vorlage Abhülfe vorzubereiten, und s hat nah reif- liher Erwägung bei allem Wohlwollen für die betheiligten Landestheile in diesem Fall die Frage verneinen zu sollen geglaubt. Ich bitte dies nicht als cinen Mangel an Theilnahme oder als eine „KüÜHl bis ans Herz U: der Sache zu betrachten, sondern sich versichert zu halten, daß diese uns recht \{chwer gewordene Entschließung die Frucht einer fehr sorgsamen und pflihtmäßigen Er- wägung gewesen is. Die vorliegenden Berichte bekunden nicht, daß das dur das Unwetter herbeigeführte Unglück einen Umfang relativ angenommen hat, welcher befürchten läßt, van eine größere Anzahl von Staatsangehörigen in ihrem Haus- und Nahrungsstande dadur gefährdet und beeinträchtigt seien, wenn au anzuerkennen ist, daß der geographishe Umfang des Schadens ein ziemlich erheblicher, vielleicht ein solcher ist, wie der Herr Abgeordnete, der eben die Tribüne ver- lassen hat, ihn schilderte, aber eine cigentlihe Landeskalamität, nament- lih in dem Sinne, daß ir selbst durch die angestrengte Thätigkeit der Interessenten n t Deichbrüchen gesteuert werden fönnte, ist do nicht nagewiefen. L

ut War tis Mfiälodie mit dem ostpreußischen Nothstand, der ja die Frucht der klimatischen Nachtheile eines sehr strengen Winters war, niht zutreffen. Im Gegentheil, der Herr Abgeordnete hat ja E anerkannt, daß cin großer Theil des Schadens durch zündende Blite und dur Hagelschlag entstanden ist.

Nun bitte ih, meine S zu bedenken, zu welchen olgen es nothwendig führen muß, wenn die Staatsgewalt und die Volfkt- vertretung si auf den Boden stellen wollen, in solchen Fällen dur Zutritt finanzieller Beihülfe des Staates Besserung zu schaffen. Jch

laube, wir würden damit in die Lage kommen, den Staat von vorn- ßeretk zu einer Versicberung8anstalt für alle möglichen wirthschaft- lihen Schäden, die überhaupt eintreten können, zu machen.

Das sind die Gründe, daß, so fehr wir es beklagen, daß das Un- wetter mit solchen verhängnißvollen Folgen für Einzelne stattgefunden hat, die Staatsregierung bisher nicht hat zur Ueberzeugung elangen fönnen, daß in der That cs hier unabweislich nothwendig fei, mit

Staatsmitteln einzutreten. Das \chließt natürliß nicht aus, da wenn uns von Seiten der betreffenden Behörden L fi Fâlle E haft gemacht werden, in denen dieser oder jener esißer in seiner On N für den Staat, in seinem Haus- und Nahrungs- tande wirklich erschüttert sel, in Erwägung genommen werden wird, ob in diesem einzelnen Fall eine Beihülfe zu gewähren sei. Aber im Großen und Ganzen, wie das von dem R Abgeordneten verlangt zu werden \cheint, und wie es in anderen totbstandsvorlagen, glaube iÓ, mit Recht ins Auge gefaßt wird, von vornherein auf den Boden zu treten, daß wir auch nur eine mora- lische Verpflichtung eines staatlichen Zutretens anerkennen so weit zu gehen ist die Staatsregierung ihrerseits nit in der Lage, und ich hoffe, daß einé vorurtheilsfreie Prüfung von Seiten des hohen Hauses eßteres auch zu keinem anderen Ergebniß führen wird, Das {ließt keineswegs ein lebhaftes Interesse für das entstandene Unglück aus, und es \{ließt, wie ih wiederhole, au nicht aus, daß in dem ein- zelnen Fall, wo die näheren Nachweisungen geliefert werden, man die Gewährung von mäßigen Unterstützungen wird ins Auge fassen können,

Der Abg. Fmwalle meinte, die Worte des Ministers be- wiesen leider das Gegentheil von Theilnahme für die be- troffenen Landestheile ; Redner bedauere, daß der Minister so wenig warme Worte U die shwere Kalamität gefunden habe. Zur Prüfung der chauptung, daß die Noth nicht so groß sei, um Staatshülfe zu rechtfertigen, hate der Minister gar kein Material beigebracht; es solle einfa der Grundsaß gelten: „Hilf Dir selbst!“ Redner könne die Engherzigkeit nicht begreifen; sonst sei es nicht so gewesen, man habe ja Schlesien und Westpreußen Hülfe gewährt. Hagel und Blißschlag hätten niht allein den Schaden verursacht, sondern hauptsächlich Wolkenbrüche. Man treibe auf diese Weise dic Leute zur Verzweiflung. Der Staat habe doch eine edlere Aufgabe, als blos dur den Steuer-Exekutor das Geld aus der Tasche zu holen! Der Staat müsse auc heilend und segnend auf: treten. Der Minister sollte sich nicht mit allgemeinen Redensarten begnügen, sondern ilt dun Jnformationen einziehen. Es könnte sehr wohl Hülfe durch unverzinsliche Darlehen, Erlaß der Grundsteuer 2c. gewährt werden. Redner rufe dem Minister die Worte zu, welhe neulih einer der Kollegen desselben bei der Kanalvorlage aaewene habe : „Mann mit zugeknöpften Taschen, Dir thut Niemand was zu lieb; Hand wird nur von Hand gewaschen, wenn Du nehmen willst, so gieb.“ Hier seien die Worte mehr am Plate als damals; er bitte, dieselben zu beherzigen:

Dex Staats-Minister von Puttkamer entgegnete: Meine Herren! Die Gefühle, welchen der Hr. Abg. Imwalle Ausdruck gegeben hat, sind ja sehr geeignet, einen Widerhall in jeder patriotischen Brust zu finden, und ich kann mir ganz gut denken, daß er in meinen Slusfübeunden eine gewisse Engherzigkeit gefunden hat. Aber diefes Urtheil kann mich doch nicht davon entbinden, Ihnen noch cinmal in ganz kurzen Zügen die Bedenklichkeit des Vorgehens vor- zuhalten, welche es mit sich bringen würde, wenn wir so verfahren wollten, wie die Herren Interpellanten es wünschen. ) Ich bitte doch zu erwägew daß naturgemäß bei außerordentlichen Schäden, die sih in gewissen Grenzen halten, auch wean sie durch Wiktterungsverhältnisie PTENGe Thee sind, es zunächst andere wirth- schaftliche Verbände giebt, welche belfend einzutreten von der Natur und auh aus der Geseßgebung heraus berufen Hi Jch meine die Gêmeinden, die Kreise und namentlich auch die Provinzen, denen ja die \sämmtlihen Fonds, welhe dem Staate früher zur Abhülfe von Nothständen zur Verfügung standen, dur Geseh überwiesen sind. Also ih glaube, wir werden zunächst abwarten müssen, ob und in welcher Weise von Seiten der rovinzialorgane das Vorhandensein der wirth\chaftlichen Schäden in dem Maße, wie fie von den Herren uns geschildert sind, anerkannt, und ob und wie ie einzutreten beabsichtigen. , A Wenn der Hr. Abg. Imwalle mich darauf hingewiesen hat, daß do mindestens der Erlaß der Grundsteuer in folhen Fällen ange- zeigt sei, so erlaube ich mic, ihn darauf hinzuweisen, daß der Erlaß der Grundsteuer aus Anlaß von Katastrophen unter gewissen Vor- ausfeßungen geseßlich A ist, und gewiß werden alle An- träge, welche von den Betheiligten in dieser Beziehung gestellt werden, der forafältigen und wohlwollenden Prüfung unterworfen werden. denn es kann wirklich dem Staate e daran liegen, demjenigen, der durch Naturoreignisse in einen Nothstand gerathen ist, auh noch die Steuer abzunehmen. Aber, wie gesagt, dafür liegen ganz be- stimmte geseßlihe Vorschriften vor, wonach har auch die Klassen- steuer für die niederen Klassen erlassen werden kann. Ich kann dem Hrn. Abg. Imwalle nur die Bitte vorlegen, dahin zu wirken, daß, wenn und soweit solhe Anträge überhaupt zu begründen sind, sie zu- nächst bei den zuständigen Behörden gestellt werden. l / Aber darauf muß ih doch zurüctkommen: cs handelt ih hier um Unbilden und wirthschaftlihe Schäden, welche durch R N nisse herbeigeführt find, a die [GRRLN jeder Landwirth gefaßt B muß. Jh will garniht von Blißfhlag und Hagelschlag prechen, wo man auch prinzipielle Bedenken haben kann, von staatlicher Seite helfend einzutreten; aber auch die Wasserschäden, die durch solche lokalen Uebershwemmungen herbeigeführt werden, tragen doch den Charakter wiederkehrender elementarer Grscheinungen an si, und ih glaube, mit demselben Recht, mit dem die über- mäßigen Wassershäden hier in die Diskussion von Seiten der Herren JInterpellanten gezogen werden, könnte man die Trockenheit verüd- sichtigen, welche in diesein Jahre in einzelnen Landestheilen die Ernte total vernichtet, Aus welchen elementaren Gründen diefe wirth- \chaftlihen Schäden entstehen, das ist {ließli für den einzelnen Betheiligten sehr gleichgültig. Die Thatsache ist vorhanden und ist

dafür entscheidend. Und nun bitte ih, meine Herren der Hr. Abg. Imwalle macht eine zustimmende Bewegung ih

[25] SFnserate für den Deutschen Reihs- und Königl, reuß. Staats-Anzeiger und bas Central-Handel8- Z registec nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlih Preußischen Ataatx-Anzeigers: Berlin SW., Wilhelu-Strafßie Nr. 22.

Oeffentlicher Nnuzei

1. Steckbriefe und Untezrsuhungs-Sacen. 2. Zwangsvollstre&ungen,

ladungen u. dergl. y 3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2 4, Verloojung, Kraftloserklärung, Zinszahlung 5 u. sw, von öffentlichen Papieren.

te, Vor- Sroßhandel. A 8. Verschiedene Bekanntmachungen. 7. Literarische Anzeigen.

9, Familien-Nachrichten.

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und

8. Theater-Anzeigen, ] In De arien

glaubte, er würde lebhaft den Kopf s\cchütteln und es von sich abweisen, fsolche Konsequenzen ziehen zu wollen, denn ich halte das in der That für unmöglich, Ich Ae die Sache liegt hier einstweilen, bis wir auskömmlicheres Material haben, so, dah man wirklich von der Regierung nicht verlangen kann, jeßt ex officio einzuschreiten. Ich habe aber {hon vorhin betont und wieder- hole es, daß ich sehr gern bereit bin, soweit mein Ressort es kommen ja au andere Ressorts in Betraht betheiligt ist, in [ge Fällen, wo nah sorgfältiger und nachträgliher Prüfung für en Einzelnen, herausgegriffen aus der großen Menge, ausnahmsweise ein Nothstand erwiesen wird, der es wahrsheinlich macht, daß, wenn keine Hülfe eintritt, der Betreffende in seinem Nahrungsstand ge- fährdet wird, cine mäßige Hülfe eintreten zu ane und zwar aus dem dafür bestimmten Fonds im Staatshaushalt, Jch glaube, L zu gehen, wird in diesem Augenblick kein billig Denkender verlangen.

Die Abgg. Halberstadt und Eberty kündigten eine JFnter- pellation, PaIeeno die Ueberschwemmungen in Schlesien, an, Pete hoffentlich noch am Mitlwoch zur Erörterung gelangen werde.

Der Abg. Barth lenkte die Aufmerksamkeit der Negierung auf die Verheerungen, welche in Theilen des Naumburger und Weißenfelser Kreises durch Wolkenbrühe und Ueber- fluthungen angerichtet worden seien.

__ Der Abg. Goldschmidt bis einen Hauptgrund für die immer häufigere Wiederkehr der Ueberfluthungen in der zu- nehmenden Entwaldung und bat die Regierung, au diel Unistand in den Kreis ihrer Erörterungen zu ziehen.

Der O Mithoff bedauerte die kühle Antwort des Ministers. Allerdings sei die Nothlage nit so groß, daß sie ein Nothgeseß rechtfertigen würde, aber {limm genug seien die Kalamitäten. Fm Kreise Göttingen allein seien 10 Ge- meinden {wer betroffen. Wenigstens sollte do für diese Me der Dispositionsfonds in Anspruch genommen werden.

Der Abg. von Strombeck äußerte, die Antwort des Ministers sei eine höchst bedauerliche, sie werde das Vertrauen zur Staatsregierung in den betroffenen Landestheilen nicht erhöhen. Nach den Darlegungen des Ministers dürfte konse- quent eine Staatshülfe überhaupt niht gewährt werden.

Der Abg. Schreiber (Nordhausen) legte dar, weßhalb er, obglei Vertreter eines der betroffenen Kreise, nämlih des Kreises Nordhausen, seinen Namen nicht unter die Juter- pellation geseßt habe. Die Bevölkerung des Kreises sei nicht gewohnt, bei Kalamitäten, wie den in Rede stehenden, die jeden Landwirth treffen könnten und sie selbst auch schon in früheren Jahren betroffen hätten, sofort die Staatshülfe in

nspruch zu nehmen.

Der Abg. Freiherr von Minnigerode protestirte gegen den Ausspruch des Abg. von Strombeck, der um so unbereh- tigter gewesen sei, als es si beim Eichsfelde um eine größere Landeskalamität doch nit handle. Die Vertretung der loka- len und S mlisse doch immerhin mit ge- B Nücksiht auf das Ganze und die Gesammtheit er- olgen.

Dex Abg. Pr. Windthorst meinte, nach der ersten Er- klärung des Ministers sei er einstweilen weder in der Lage, etwas zuzusagen, noch abzulehnen; die Berichte müßten ab-

ewartet werden und es sei eine wohlwollende gründliche

rüfung in Aussicht gestellt worden. Die Größe der Kalamität in Sa&fen und Hannover untershäße der Abg. Freiherr von Minnigerode bei Weitem; sie sei erheblicher als diejenige an der erte Mi M Trete nicht rechtzeitige Abhülfe ein, so werde s{ließlich nihts übrig bleiben, als ein Nothstands- geseß zu machen, wie man es st. Z. für Ober-Schlesien habe machen mlissen.

Damit wurde der Gegenstand verlassen.

Die Wahlen der Abgg. Worzewski und Meister M Marien- werder), Dr. Lieber G Wiesbaden), Borck (11. Wiesbaden) und von Oerßen, Gohlke und Schreiner (2. Bromberg) wurden ohne erheblihe Debalte für gültig erklärt.

Es folgte die Berathung von Petitionen. Heinri Hesse u. Gen. in Breitenbah und Bonifaz Wucherpfennig u. Gen, in Niederorschel bitten um Aufhebung der Ver- ordnung der Königlichen Regierung zu Erfurt vom 3. Fe- bruar 1876, nah welcher in deren Bezirk die hölzernèn Giebelbekleidungen beseitigt werden sollen.

Die Kommission {lug durch ihren Referenten, den Abg. Dr, von Koseriß, vor, über die Petitionen zur Tagesordnung überzugehen.

Nah längerer Diskussion beshloß das Haus, entgegen der Kommission, gemäß einem Antrage des Abg. von Strom: bed, die Petitionen der Regierung zur Berücksichtigung dahin zu überweisen, daß 8. 36 der citirten Baupolizeiordnung in- soweit aufgehoben werde, als er au hinsihtlih der gur Zeit des Erlasses dieser Baupolizeiordnung bereits mit Brettern bekleideten Hausgiebel die Entfernung dieser Bretterbekleidung Md Dn j

A vertagte sih das Haus. Schluß 41// Uhr. Nächste Sißung: Mittwoh 1 Uhr.

en

Inserate nehmen an: die Annoncen-Expeditionen des

eeJuvalidendauk‘‘, Rudolf Mosse, Haaseustein

& Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte,

Vüttner & Wiuter, sowie alle übrigen gröfterez Annoncen - Bureaux.

GEtebriefe und Untersuczungs - Sachen, [16979] Steckbrief.

Gegen den Gärtnergehülfen Hugo Hergt, am 26. April 1862 zu Erfurt geboren, zuleßt in Fried- richsberg bei Berlin wohnhaft gewesen, welcher sich verborgen hält, ist die Untersuhungshaft wegen wDAMOlieR theils s{weren, theils einfachen Dieb- stahls, Untershlagung und Betruges in den Akten III. J. 1461 de 1885 verhängt. J

Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in

[16980]

das Untersuchungsgefängniß zu Berlin, Alt - Moabit 11/12, abzuliefern. Berlin, den 25. Juni 13886. Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Landgerichte IT.

Ste{briefs-Erneuerung. L f Der gegen den Kaufmann Max Kämpf, am 17. Ja-

nuar 1853 zu Berlin geboren, wegen versuchten Be-

truges unter dem 26. August 1881 in den Akten

vember 1884 nochmals erneuert.

Berlin, 24. Juni 1886.

[16978]

J. 11. c. 286/81 rep. erlassene und unter dem 4, No- j ;: Midüedto Steckbrief wird hiermit

Alt-Moabit. Nr. 11/12

Steckbrief. Gegen den Pächter Lorenz Niesolowski aus Ab-

bau Langbusch, 47 Jahre alt, aus Chmielno gebür- tig, fatholis S bartlos, gewöhnlich mit einem blauen Rok bekleidet und anzeiglih mit der unverchelihten Alwine Steinhorst, geb. Schmude,

(NW.), den horst aus A nah Amerika flüchtig, ist die Unter-

Der Uutersuchungs-Richter beim Königl. Landgericht I. | suchungshaft wegen Meineides verhän atken.

L Es wird ersucht, den Lorenz Niesolowski zu ver- haften und in das hiesige Gerichtsgefängniß abzuliefern. Karthaus, den 26. Juni 1886. Königlihes Amtsgericht.