1886 / 242 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 14 Oct 1886 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Reichs-Anzeiger

Und

Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

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Berlin, Donnerstag, den 14. Oktober,

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Abends.

des Deutschen Reichs-Anzeigers

1886.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst E dem Geheimen Ober-Postrath a. D. Shaum zu Marburg, bisherigem L eeeagenden Rath im Reichs-Postamt, und dem Ober-Postdirektor a. D., Geheimen Postrath A ner zu Dresden, den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichen- laub: den Ober-Posträthen a. D. ischer zu Stettin, und Schmidt zu Düsseldorf, und dem Rechtsanwalt und Notar, Justiz-Rath Rump zu Bocholt, den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der È leife; den Superintendenten Pishon Treuenbrietzen, und Penon zu Weener, dem evangelischen Braxrer hler zu Groß-Tromnau im Kreise Marienwerder, dem General-Direktor des Mechernicher Bergwerks-Aktien- vereins, Bergmeister a. D. Huperß zu Mecherni „, dem Ober-Postsekretär a. D. Knepper zu Köln, und dem Steuer-Einnehmer a. D. Thomasky zu Liebstadt im Kreise Mohrungen den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; dem Obersten von dem Knesebeck, Commandeur der 29. Ka- vallerie-Brigade, den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse; sowie dem Oberst-Lieutenant a. D. Frgahn zu Münsterberg, hisher Bezirks-Commandeur des 1. Bataillons (Münsterberg) 4. Niederschlesischen Landwehr-Regiments Nr. 51, dem Gym- nasial-Direktor, Professor Dr. Henkel zu Seehausen i. A., und dem bisherigen Ober-Betriebs-Fnspektor der Reichs- druckerei, Ringer, zu Groß-Lichterfelde, den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse zu verleihen.

Se, Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem General der Kavallerie, von Alvensleben, kommandirenden General des XIII. (Königlih Württem- bergishen) Armee-Corps, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs von Württemberg Majestät ihm verliehenen Großkreuzes des Friedrihs-Ordens zu ertheilen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Major Heinrich XIX. Een Reuß vom Regiment der Gardes du Corps die Erlaubniß zur Anlegung des ihm verliehenen Großkreuzes des Königlich schwedischen Nordstern-Ordens zu ertheilen.

Dentsches Reich.

Dem zum Konsul der Republik Uruguay in Bremen er- nannten Herrn Franz Ludwig Michaelis ist das Exequatur Namens des Reichs ertheilt worden.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

den Geheimen Ober-Regierungs-Rath und vortragenden Rath im Ministerium des Königlichen Hauses, Grafen von Unruh, unter Belassung in dieser Stellung zugleich zum Direktor des Königlichen Haus-Archivs zu ernennen.

E Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den zum Oberpfarrer in Küstrin berufenen Pfarrer Gielen, bisher r ohrbedck, zum Suverintenbadie der

Diözese Küst ; -Bezi rankfurt a. i E üstrin, Regierungs-Bezirk Frankfurt a. O., zu er-

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Jm Verfolg meines uli d. J, b die Einführung Ide E Matten Ae bie Studien und Prüfung für den Staatsdienst im Baufache“, bestimme ih hinsichtlich der zur Zeit bereits vorhandenen Regierungs - Bausührer und Regierungs - Bau- meister des Hohbau-, Jngenieurbau- und Ma- shinenbaufas, was folgt:

1) Diejenigen Regierungs-Bauführer, welche innerhalb der in §. 53 a. a. O. bezeichneten Fristen die Baumeister- prüfung abzulegen beabsichtigen, haben ihre Ernennung zum Königlichen Regierungs-Bauführer unter Vorlegung der früheren Ernennungsurkunde und einer Nachweisung der in ihrem Berufe seit der Bauführerprüfung ausgeübten Thätig- keit bei dem Chef derjenigen der im §. 30 a. a. O. bezeich: neten Behörden nachzusuchen, in deren Bezirk fie zur Zeit beschäftigt sind bezw. zuleßt A uo sind.

Die Behörde prüft die persönlichen afen des Antragstellers (vergl. au F. der Prüfungsvorschriften vom 6. Juli 1886), insbesondere au, ob dessen Angabe, daß er die Baumeisterprüfung innerhalb der im §. 53 a. a. O. vorgesehenen Fristen abzulegen beabsichtige, nah Lage seiner gesammten Verhältnisse als zutreffend anzu- nehmen ist, und verfügt danach geeigneten Falls dessen Ernennung zum Königlichen Regierungs-Bauführer und seine Aufnahme in die Liste der bei ihr zugelassenen

önialihen Regierungs-Bauführer. Mit der Ernennun finden Vie Bestimmungen des §. 37 a, a. O. auch au iese Bauführer sofort Anwendung. Dieselben find außer- dem verpflichtet, nunmehr für E thnen nicht von ihrer vor- geseßten Bebbrbe angewiesene eshäfstigung um Urlaub nah- usuchen, der event. nur dann ertheilt werden darf, wenn die betreffende Stellung als eine für einen Königlichen Beamten geeignete anzusehen ist. E

Vom 1. April 1887 an werden nur Königliche Re- gierungs-Bauführer zur Baumeisterprüfung zugelassen. Das

esuch um Zulassung zu erl ist an den“ vorgeseßten Präsidenten zu richten (vergl. §. 39 a. a. O).

Königliche Regierungs-Bauführer, welche die in 8. 53 a. a. O. bestimmten Endtermine zur Ablegung der Bau- meisterprüfung ungenußt verstreichen lassen, oder der vor- stehenden Vorschrift über die Nahsuchung von Urlaub zuwider handeln, werden von der Behörde aus der Bauführerliste definitiv gestrihen und verlieren mit der betreffenden Eröff- nung zugleih das Recht, sih als Königliche Regierungs-Bau- führer zu bezeichnen (vergl. auch §8. 37 a. a. D)

In das alljährlih hierher einzureichende Verzeichniß der bei einer Behörde zugelassenen Königlichen Regierungs- Bauführer worüber demnächst weitere estimmung ergehen wird sind von den übrigen getrennt, auch die vor Erlaß der Vorschriften 2c. vom 6. Juli d. J. ernannten Bauführer, soweit dieselben demnächst zu Königlichen Regierungs-Bau- führern ernannt worden sind, aufzunehmen. ; Mond

2) Die vor Erlaß der Prüfungsvorschriften 2c. vom 6. Zuli d. J. ernannten Regieruigs-Baumeister haben, sofern sie den Wunsch hegen, demnächst bei der Beseßung etatsmäßiger Stellen im Staatsdienste in Berücksichtigung gezogen zu werden, bis zum 31. Dezember d. J. unter Vorlegung der früheren Ernennungsurkunde bei dem Minister der öffentlichen Arbeiten ihre Ernennung zum Königlichen Regierungs-Bau- meister und ihre Aufnahme in die Anwärterliste zu erbitten. In dem Gesuche ist unter Angabe der Fachrichtung anzugeben, in welhem Zweige der Verwältung (Hochbau, Ingenieurbau oder Maschinenbau) der betreffende Anwärter demnächst an- gestellt zu werden wünscht.

_Mit der Ernennung zum Königlichen Regierungs-Bau- meister finden au auf biete Baumeister die im §. 51 a. a. O. über die Beschäftigung und die Dienstverhältnisse der gedachten Beamten getroffenen Bestimmungen Anwendung.

Zusatz an die Königlichen Regierungs-Präsidenten und die Königlichen Regierungen.

Die vorstehenden oa sind durch dreimaligen E in dem Amtsblatt zur allgemeinen Kenntniß zu ringen.

Berlin, den 10. Oktober 1886.

Der Minister der öffentlihen Arbeiten. Mayba.

An die Königlichen Regierungs-Präsidenten, die König- lichen Regierungen, das Köni ee Polizei- Pes und die Königliche Ministerial-Bau-

ommission hier,” die Herren Ober-Präsidenten der Rheinprovinz, von Sachsen, Westpreußen und Schlesien, als Chefs der Strombauverwaltungen, sowie die Königlichen Eisenbahn-Direktions- A e und die Königlichen Eisenbahn- irektionen. ;

Evangelischer Ober-Kirchenrath.

Der bei dem Königlichen Konsistorium der Provinz Brandenburg bisher kommissarish beschäftigte istortal-Asselsor Karl Friedrich Otto Müller ist zum Konsistorial-A}sessor ernannt worden.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 14. Oktober. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen, wie „W. T. B.“ aus Baden- Baden meldet, gestern Vormittag die Vorträge des Wirklichen Geheimen Legations-Raths von Bülow und des Chefs des Eiwilfabinets, Wirklichen Geheimen Raths von Wilmowski, ntgegen.

Später empfingen Se. Majestät den shwedishen Gesandten Baron von Bildt.

di Grof s a e Sue re Königen. y ie Großherzoglih badischen Herrschaften, der preu

ana Ne Eisenbeher, der Ae S Rat LoLA s rand .und der Lasa, Freiherr von Richtho L: t ge!

Des \chlechten Wetters wegen hatten de Majestät keine Spazierfahrt gemacht. i

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Hove e-

Der Bundesrath hielt heute eine Plenarsizung.

Mit der Königlih bayerischen Staatsregierung ist bezüglih der Anschaffung von Bekleidungsgegen- ständen für die im Zwangswege zu befördernden Personen ein Gegenseitigkeits-Abkommen dahin getroffen \ worden, daß 1) die beiderseitige Uebernahme der betreffenden Personen auch dann zu erfolgen hat, wenn dieselben mit MWinterkleidern oder Schußdecken gegen die Kälte ‘nur leihweise versehen sind, 2) die dauernde Anschaffung der übrigen zur Leibesbekleidung nothwendigen Kleidungsstücke mit Beschrän- fung auf das strengste Bedürfniß und mit Auss\{luß der Wintexrkleider und Schußdecken oder sonstigen ohne Störun des Transportes leiht zu we{chselnden Bekleidungsstücke dur die D N oEtalda ga ation zu bewirken ist, ohne daß ein Anspruch auf Ersay der hieraus erwachsenden Kosten gegen- über den beiderseitigen Regierungen geltend gemacht werden kann.

Seitens des Hamburger Senats, Deputation für Handel und Schiffahrt, ist durch ein Regulativ vom 16. Juli d. J. Bestimmung getroffen worden, daß die im Gebiet des dortigen Petroleumhafens lagernden Partien Petroleum äuf Antrag durch das Chemische Staats-Laboratorium amtlich ge- prüft und die volltestigen Barrels mit dem Stempel des Hamburgishen Wappens und der Umschrist „Hamburger Petroleum-Fmport-Reihs-Test“ versehen werden. Die Minister für 206 und Gewerbe und des Fnnern haben demzufolge in Ergänzung ihres Cirkular:-Erlasses vom 13. Juni v. F. und unter Bezugnahme auf ihren, eine gleihe Vergünsti- gung N den Petroleum-Fmport Bremens gewährenden Erlaß vom 27. Januar d. J. unterm 27. v. M. bestimmt, daß von der polizeilihen Untersuhung solcher Originalgebinde, welche mit dem Stempel des Hamburgishen Wappens und der Umschrift: „Hamburger Petroleum-Fmport-Reichs-Test“ ver- schen sind, falls nicht der Verdacht einer nachträglichen Ver- änderung des Jnhalts obwaltet, in der Regel abgesehen werden kann.

Der Disziplinarhof für nihtrichterliche Beamte trat heute zu einer. Sißzung zusammen. . M. Kanonenboot „Cyclop“, Kommandant : Kapitän-Lieutenant Stubenrauch, ist am 10. September cr. in St. Helena angekommen und am 16. September cr. wieder in See gegangen.

Der Dampfer „Salier“ ist mit der abgelösten Bésazung S. M. Kreuzers „Albatroß“ am 13, Oktober cr. in Aden eingetroffen und hat an demjelben Tage die Heimreise

fortgeseßt.

‘Sachsen. Dresden, 13. Oktober. (Dr. J.) Der König wird 00s Beèndigung der Kaiserlichen Hofjagden am nächsten Freitag, den 15. d. M., früh von Wien wieder hierher

zurüdkehren.

Mecklenburg - Schwerin. Schwerin, 13. Oktober. S Anz.) Der Großfürst und die Großfürstin

ihael von Rußland und Söhne, die Großfürsten Michael und Alexander, sind gestern am Großherzog- lichen Hofe hier eingetroffen.

Sachsen-Weimar-Eisenah. Weimar, 13, Oktober. (Th. C.) Der B E des Staatshaushalts des Großherzogthums für die Finanzperiode 1887/89 n bei einigen Positionen eine A A der Einnahmen gegen den leßten Voranschlag. Wirklich be- deutend is indessen diese Mindereinshäßung nur bei dem Kapitel der Gerichtssporteln; sie beträgt bei den Land- gerichten über 19000 M, bei den Amtsgerichten 234 000 4 Der Grund liegt E im Rückgang der Einnahme-Erträge, theils

in dem durch die beabsichtigte Neuordnung des Kosten- e X de r erwaltungssachen ¡en Ha egfa es portelzuschlages. inige Kapile / indessen doch auch eine ansehnlihe Höherein Gage der R auf, so bei den O I N M, bei dem Ant! eil an ben Nei 0 bei T (6 (darunter enzuder , Zölle 11 i Reichska) e “Und Zar outpelabgaben

élabgaben

um 317985 4 und auf Sb im Ganzen v

un 0 250. Diese Heraus 1e ehr 'erhevlie O mlich

anschlagt h bei der Éinkommensteuer 358 000 6 mehr.

shäpung ist a9 Ligen AnsŸla9 ¿rung bereits eine Herab-

gegen j es aber hat die Finkommensteuerstufen ins Auge eichs h ger ver S Voranschlage berücsitigt.

und Vei at giebt zu wenigen Bemerkungen Ver-

der Matrikulärbeiträge is um

segung Pl ugen: höher veranschlagt. Die Position Staats-

Peraus ahlungen aus der

f er Betrag anla jährlich !

-Nensionen weist ebenfalls eine ansehnliche Steige diener 475 6 auf, ebenso die durh das deimite e U “ursachten Aufwände um 39 000 Ferner ist eine Steigerung des il an die Kultuskasse um 61911 M vorgesehen eine Abnahme der Ausgaben dagegen bei den Fonds für Ver- zinsung der Staatsschulden um 10000 M, während für die

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