1872 / 130 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 05 Jun 1872 18:00:01 GMT) scan diff

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3348 Neïhte Oder-Ufer-Eifenbahn.

Adel: Die. diesjährige ordentliche General-Versamnilun findet bierselb : R «Us im flinen Saale ‘des Neuen B i gebäudes, Wallstraße Nr. 61 M S am Donnerstag, den 20. Juni €, Nachmittags 83 Ubr, C2 wozu die Herren Aktionäre unter Hinweis au die Gésellschafts-Statuten hietdurch ergebenst ann werden. Außer den in d » n 4 T5 U

: An 9 und 3 der Gesellschgfts-Statuten vorgeschriebenen egenständen, werden noch folgende träge zur Berathung. und Be ‘Taffung gen: E I. Auf Erhöhung -der „Zahl der uipsetdein Direktion8mitglieder von 8 auf 10. : Il, ul Erhöhung ‘der Zahl der Mitglieder des Verwaltungsrathes von 13 auf 15 unter Wegfall der Stellvertreter. I,“ Bewilli ng einer Tantième für den Verwaltungsrath von 5 Prozent des Reinertrages. “L. &S Cra den ad 1. 1, III. gefaßten-Beschlüssen ent prechende Abänderung der betreffenden Paragraphe des Gesellschaft V. Bericht der Direktion über bisherige Verwendung der dur die Generalve ug vom 28. Juni vor. J. bewilligten Anleibe von 4 Millionen Thalern, sowie über die ferneren Verwendungen : Antrag auf Zustimmung hierzu. Die Aktien müssen Behufs TILRSAE an der Generalversammlung A a) entweder bei unseren Gesellschaftskassen, insbesondere bei der Hauptkasse in Bréslau, Berliner Straße Nr. 76, b) oder bei der Dire?tion der Preußischen Hypötheken-Kredit- und Bank-Anstalt, Kommandit-Gesellshaft auf Aktien: »Herrmann Henckel« zu Berlin, Wilhelmstraße Nr. 6 F c) oder bei der Direktion der Diskonto-Gesell haft zu ‘Beklin, Vivoriti oi d): oder beidem Bankhause ‘Meyer ‘Anselm; von :Rothschild & Söhne zu Franffurt a. M. eponirt werden. ; y Die Jahresberichte werden in den der Generalversammlung vorhergehenden 3 Tagen in: unserer Hauptkasse und in unserem For mular-Magazín, Berliner Straße Nr. 76 part. ausgegeben.

Breslau, den 23. Mai 1872. H Ocr Vorsißende des Verwaltungsraths: AFL Cy. i

(a Cto. 834/V F

7 “Magdeburg - Halberstädter Eisenbahu - Gef\ell}fchaft.

Vom 1. Juni er. ab werden außer den im bereits publizirten Fahrplan? für die Strecke Berlin-Lehrte «angegebenen Zügen not täglihAbends Lokalzüge zwischen Berlin und Spandau nas folgendem Fahrplan verkehren ‘und Personen in allen vi | gewöhnli eisen befördern : Klassen zu gewöhnlichen Men ; vel Sao : Lokalzug 13a: -Spandanu Abfahrt 9 Uhr 40 Min. Abends.

Berlin Abfahrt 8 Uhr Min. Abends. Span Spaudau Ankunft 8 Uhr 20 Min. Abends. Berlin Ankunft 10 Uhr Min. ‘Abends.

Magdeburg; den 81. Mai 1872. Direktorium.

“M agdeburg ¿ §9 alber tádter Eifenb ah It- : Gesellschaft. l

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Vom 45. Juni bis ultimo Oktober er. werden Billels Il. und UI, Klasse a) von Berlin (Berlin-Lehrter Strecke) nah Thale und Wernigerode via Stendal h) von Magdeburg nach Thale und Wernigerode ausgegeben, welche zur einmaligen Nückfahrt innerhalb fechs Wochen, vom Tage de! Ausgabe ab, berehtigen. Bei Hin- -und Rückfahrt können alle Züge, welche die betreffende Klasse führen, benußt werden (excl. Expreßzuge). Die Núckfahrt darauf kann von allel Stationen unserer Bahnen zwischen Thale oder Wernigerode und Oschersleben oder Ballen stedt und Vienenburg, angetreten werden. Der Fahrpreis beträgt: | ad a. Ill. Kláässe 6 Thlr., Il, Klasse 4/2 Thlr. ad b, Il. Klasse 2'/, Thlr. U, Klasse 1 Thlr. 25 Sgx. 50 Pfund Freigepáck werden gewährt. E bf 1 va Berlin und Thale findet zweimalige tägliche Beförderung ohne Wagen wechsel tai. Das Nähere is in unseren Billet-Expeditionen Berlîn (Berlin-Lehrter Bahnhof) und Magdeburg (Magdeburg-Halberstädter Bahnhof) zu ‘erfahren. | Magdeburg, den 15. Mai 1872. Direktorium.

Königlich Pr eußi

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Deuts. cher Reichs-Anzeiger

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scher Staats-Anzeiger.

Alle Post-Anfialten dés In- und Auslandes nehmen Leslellung an, für Seriin die Expedition : Zietenplas Nr. Z. S D

6 130.

Berlin, Mittwoch den 5. Juni, Abends.

1872.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Bürgermeister Streuber zu Pasewalk den Rothen Adler-Orden dritter Klase mit der Schleife; dem U a. D. von a und Gaffron zu Oels den Rothen Adler-Orden vierter ase; “dem Geheimen Hofrath und Hof- staats - Sekretär Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Albrecht von Preußen, Ströhmer, den Königlichen Kronen - Orden zweiter Klasse; dem katholischen Pfarrer und geistlichen Rath Schroeder zu Camp im Rheingau - Kreise den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse; dem Silberverwalter Sr. König- lichen Hoheit des Prinzen Albrecht von Preußen, Wer niger, den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse, und dem Schul- lehrer und Küster Peters zu Karken, Kreis Heinsberg, den Adler der vierten Klasse des Königlichen Haus - Ordens von

Hohenzollern zu verleihen. Deutscches Neid.

Se. Majestät der Kaiser und König haben im Namen des Deutschen Reiches den Kaufmann Ernst Roll in

Kustendje zum Vizekonsul des Deutschen Reiches daselbst_zu er- |

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wurden, hab

zur Anwe! ung gebrad t ben dur das e- PaeS. A. erlassene dänische Geseh, betreffend die Musterung von Schisssmannschaften, welches mit dem 1. April d. J. in

Kraft getreten ift , eine wesentliche Aenderung erfahren. h- rend früher für jedes Schiff und jede Reise eine Meldung auf der Musterkäammer erforderlih war, ist dieselbe gegenwärtig nur noch für den Sa einer Veränderung der Mannschaft, namentli für den Fall der Annahme oder Entlassung däni- scher Schiffsleute vorgeschrieben. Die deutschen Schiffer werden ierauf mit dem Bemerken aufmerksam gemacht, daß für - sie insbesondere die nachstehenden §F. 10 und 11 des Gesehes vom 96. Februar d. Js. von Interesse sind: : 10. Jeder Führer cines fremden Schiffes, welches wäh- rend des Aufenthaltes in einem dänischen Musterungsbezirke Mannschaft annimmt oder entläßt, soll sich wenn er es nicht vorzieht, seine Mannschaft nah den Vorschriften der d . 4—9 vor der Mustérungsbehörde“ zu mustern auf ciner Bemannungsliste eine Bescheinigung seines Landes- konsuls über die - stattgehabte Veränderung der Schiffs- mannschaft geben lassen und. darnach die Liste oder eine vom Konsul beglaubigte. Abschrift derselben der Musterungs- behörde vorlegen. Sollten sich unter der auf der Liste auf eführten und im Schiffsdienste befindlichen Traun Gal änische Leute befinden, oder sollten solche nach Ausweis der Liste hier im Lande entlassen worden sein, so soll der Schiffsführer zu- 0s die Seefahrts8bücher oder jon sruge Beweise dieser Leute ei der betreffenden Musterungs8behörde abliefern (§. 4); an Leßktere hat er ferner eine von ihm selbst beglaubigte Abschrift der Bemannungsliste u Übergeben , die in dem Musterung8- Comtoir verbleibt. enn die Musterungs8behörde Grund u der Vermuthung hat, daß Jemand von der auf er Lifte aufgeführten Übrigen Mannschaft, die nach An- gan des Schiffsführers aus Fremden besteht, dessen ungeachtet änish is}, so. ist die Musterungs8behörde berechtigt , L iee

näheren Aufschluß zu verlangen. Die Bemannunggslijte oder

die von dem Landesfkonsul beglaubigte Abschrift derselben wird,

che fie dem Schiffsführer zurückgegeben wird, von der Muste- rungs8behörde atlestirt. Bevor diesen Vorschriften nicht Genüge

{ e ist / kann das Schiff von der ZJollbehörde nicht aus-

larirt werden. j

g. 11. Wenn indeß das Schiff p B im Hafen klarirt, - [een im Vorbeisegeln begriffen ist, soll es genügen, daß die änische Mannschaft, welche angenommen wird, ein Attest der Musterungsbehörde mitbringt und an den Schiffsführer ab- liefert, worin esagt ist, daß kein Hinderniß vorliegt, daß sie die Fahrt mit dem betreffenden Schiffe antreten kann, und daß die hier entlassene dänische Mannj\chaft von dem Schiffsführer angewiesen wird, sich bei der Musterung8behörde zu melden. Das erwähnte Attest wird kostenfrei g rg

Die Musterungs8abgabe, welche bisher im Hafen von R erhoben wurde, ist seit dem 1. April d. J. auf- ge 1,

Berlin, den 3. Juni 1872.

Der Reichskanzler. In Vertretung: Delbrü ck.

Bekanntma-chung ineten Kom-

6, MNovemver nd vom 11.

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1, E er Artikel 1. und f 4. ch8-Geseßblatt S. 249) : ung aus Reichkmitteln zu beanspruchen haben, auf- je ben worden, die Einreichung der Schadens - Liquidation

um 31. Dezèmber v. J, für die Stilllieger und bis. zum 30. April d. J. für die qufgebrachten Schiffe bei Vermeidung des Verlustes ihrer Rechte zu bewirken.

Insoweit nicht- bereits dur Se jener Fristen der Verlust der Ansprüche eingetreten ist, werden die auf Grund des - obengedachten Gesetzes C Mad gung eren deutschen Rheder, L RES Schiffer und SchiffSmannschaften nunmehr Guigeree ert, die zur vollständigen Begründung der eingereichten Liquidationen etwa noch nothwendigen Beweis- mittel möge deren Beschaffung bereits speziell erfordert sein oder nicht bis zum 30. September d. J: einschließ- lich der Kommission zugehen zu lassen, widrigenfalls die Liquidanten ihrer bis dahin nicht gehörig nachgewiesenen ¡For- derungen verlustig gehen werden.

Berlin, den /. Mai 1872. 155

Die ReGS-Mquidation9-Konmmision für Rhedereischäden.

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Debomnntnma aae :

Es fommt häufig vor, daß den bei der Unterzeichneten ein- gehenden Gesuchen um Ausfertigung von Abschriften früher aufgegebener Depeschen entweder gar nicht oder nur nach mühe- vollen und zeitraubenden Recherchen entsprochen werden kann,

“weil die bezüglichen Anträge die zur T OGLNI der betreffenden Original-Depeschen erforderlichen Angaben nichf vollständig ent- M, Das telegraphirende Publikum wird deshalb hierdurch arauf aufmerksam ira t derartige Anträge nur dann berücksichtigt werden können, wenn in denselben außer der Adresse, Unterschrift und event. dem ungefähren Texte, auch das Auf- gabe-Datum der betréffenden Original-Depesche, sowie die Auf=-

gabe-Telegraphen-Station genau bezeichnet wird.

Berlin, den 3. Juni 1872. Kaiserliche Telegraphen - Direktion.

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