1872 / 130 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 05 Jun 1872 18:00:01 GMT) scan diff

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Königreich YBreußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Die vortragenden Räthe bei dem Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten , Geheimen Bau - Räthe

laminius, Lüddecke und Herrmann, zu Geheimen

ber-Bau-Räthen zu ernennen. Berlin, 5: Juiti 1872.

Gestern Nachmittag um 2 Uhx hat im Neuen Palais bei Potsdam die Taufe der am 22. April d. Is. geborenen Prin-- zessin , Tochter Sr. Kaiserlihen und Königlichen Hoheit des

Kronprinzen, durch den Hofprediger Heym, unter Assistenz der übrigen Hof- und Domprediger, stattgefunden. ; w Die junge Prinzessin hat in der heiligen Taufe die Namen: yMargarethe Beatrice So dora4 s erhalten.

Von den Allerhöchsten und Höchsten Taufpathen waren

anwesend: Se. Majestät der Kaiser und König, Ihre Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin von talien, Ihre Königlichen Hoheiten der roßherzog und die Großherzogin von Mecklenburg-Schwerin,/ Seine Königliche H oheit der Prinz Wilhelm von f Württemberg, M I Hoheit der Erbgroßherzog von achsen, Seine Königliche Hoheit der Erbgroßherzog von __ Mecklenburg-Streliß, : Seine Hoheit der Erbprinz von Sachsen -Mei- ningen. Abwesend: __ pre Majestät die Kaiserin und Königin, re M ales die Königin Wittwe, hre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin von Brasilien, Ihre S L i der König und die Königin v-on achsen Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Großher ogin von Baden, Ihre Fon g ime Hoheit die Prinzessin Beatrice von Großbritannien und Jrland, Ihre A Hoheit die Landgräfin Friedri ch von HE}en , : Se. Königliche Hoheit der Prinz Albrecht von Preußen. j i E

Nach beendigtem Taufakt fand im Marmorsaale Gala- |

Tafel statt. 0.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche i Arbeiten.

Der - bisherige Baumeister Robert Ruttkowski in Breslau is zum Königlächen Eisenkahn - Baumecister ernannt wt e solcher bei der Oberschlesischen Eisenbahn angestellt

orden.

Ministerium der geistlihen, Unterrihts8- und Medizinal-Angelegenheiten.

Die Berufung des ordentlichen Lehrers Dr. Theodor Uebert vom Gymnasium in Kempen zum C OO an der höheren“ Bürgerschule in Crefeld ist genehmigt worden.

Dem ordentlichen Lehrer Ur. Wilhelm Hörling am

rogymnafium in München-Gladbach ist das Prädikat »Ober- Lehrer« beigelegt worden.

56. Plenar-Sißung des Hauses der Abgeordneten am Donnerstag, den 6. Juni 1872, Vormittags 10 Uhr. Tagesordnung.

1) Verlesung der Interpellation der Abgg. Dr. Virchow und Dr. Loewe, die Königl. Thierarzneischulen zuBerlin und Han- nover betreffend. 2) Mündlicher Bericht der Budget-Kommission über den 22. Bericht der Staatsschulden-Kommission, betreffend die Verwaltung des Staatsschuldenwesens im Jahre 1869. 3) Mündlicher Bericht der Budget-Kommission über den 23. Be- richt der Staatsschulden-Kommission, betreffend die Verwaltung des Staatss{huldenwesens im Jahre 1870. 4) Mündlicher Be- richt der Budget - Kommission über die Uebersichten von den Staats - Einnahmen und Ausgaben des Jahres 1870 nebst der dazu gehörigen Denkschrift für die darin nachgewiesenen Etats- überschreitungen und außeretatsmäßigen raordinären Aus- gaben. 5 Bericht der verstärkten Kommisfion für die Agrar- verhältnisse über den Entwurf eines Gesebes , betreffend die Aufhebung des Jagdrehts auf fremdem Grund und Boden in den vormals Kurfürstlich hessischen und Großherzoglich hessischen

Abgereist: Se. Excellenz déx General - Lieutenant und ‘Lrispektion Klotz, nah Schle-

ei der 4. Jngenieur - en 2. h 5

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ltichtamtliches. Deut\hes.Neich. D

_ “Preußen. Berlin, 5. Juni. Der Hof nabm ge ern Abend Minen hohen Gästen den Thee und das E im 'Neuen Garten bei Potsdam ein.

__— Se. Königliche Hoheit der Kronprinz von Jtalien wohnte vorgestern Vormittag mit Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit dem Kronprinzen den Kavalkerieübun- gen auf dem Bornstädter Felde bei. Nach der Rückkehr be- gleitete der Leßtere Jhre Königliche Hoheit die Kron- prinzessin von Jtalien auf einem Ausritte in die Um- gebung. Gestern wohnte der Kronprinz Humbert den Uebun-

en des Füsilier-Bataillons 1. Garde-Regiments, welches im

euer exercirte, sowie des Regimentes der Gardés du Corps aa des Garde - Husaren - Regimentes auf dem Bornustädter

elde bei.

Se. Königliche Hoheit der Kron rinz Humbert von Jtalien is zum Chef des 1. Hessischen Husaren- egiments Nr. 13, Pen ra in P Yar, ernannt wörden. Der Commandeur desselben, O rst von Heuduck, ist mil mehreren Offizieren des Regiments zur Meldung bei dem neuernannten

ef heute früh hier eingetroffen. :

In der gestrigen Plenarsizung des Bundesraths wurden, nachdem der B ißende, Suat8 - Minister DeibritE, die Schreiben des Präsidenten des Reich8tags über ‘die vom a beschlossene Genehmigung der Postverträge mit Oesterreich - Ungarn und mit Portugal Mittheilung gemacht hatte, Vorlagen des Präsidiums, betre end: a) den Entwurf einxs Gesetzes wegen Verlängerung der Wirksamkeit des Gesehes vom 27. Mai 1870 über die Ausgaben. von Banknoten; þ) den Entwurf eines Gesezes wegen Verlängerung des Termins für die Wirksamkeit der Reich8verfässung in Elsaß - Lothringen ; c) den Abschluß einer Uebereinkunft mit Belgien wegen gegen- seitiger Zulassung von Medizinalpersonen in den Grenzgemein- den; d) die Ausführung der ergangenen Gefeße wegen der Krieg8anleihen, sowie e) ein Antrag reußens, betreffend die Statistik der Einfuhr und Ausfuhr von Tabak den betref- fenden Ausschüssen überwiesen. Hierauf wurde über die Stel- lung des Bundesraths zu den ' der zweiten Lesung des Geseßentwurfs, betr. den Re nungS8hof, Bes(luß gefaßt. S :

Auf den Antrag Meckleuburg-Schwerins hat der Bundes= rath am 29; April 1871 beschlossen, »eine für das Deutsche Reich ausschließlich gültige Pharmakopöe festzustellen« und mit Bearbeitung dieser Pharmakopöe eine Kommission vou 12 Mitgliedern zu berufen. Die in Folge dessen mit der Aus- arbeitung des Entwurfs einer Pharmakop 6e beauftragte Kommission hat ihre Berathungen in der Zeit vom 28. September bis 14. Oftober 1871 und vom ‘11. bis 22. Dezember 1871 zu Berlin E Nachdem der von der Sinanittión festg te Entwurf dem Bun de8rathe vorgelegt worden, hat der lehtere in der Sißung vom 22. v. M. nach Anhörun des Ausschusses für Handel und Verkehr beschlossen: 1) daß das von der zur Bearbeitung einer Pharmakopöe berufenen Kommisfion fest- ges, mit ciner Vorrede dieser Kommission versehene Arznei- uh unter dem Titel »Pharmacopoea Germanica« vom 1. November d. J. an die Stelle der in den einzelnen Bundes- staaten geltenden Pharmakopöen trete ; 2) daß von der Publi- fation einer autorisirten deutschen Ueberseßung dieser Pharma- fopöe Umgang genommen werde.

Auf den vom Präsidium gestellten Antrag, bez treffend die zur Ausführung des N uslieferung Ver- trages zwischen Deutschland und Jtalien berbei- zuführende Vereinbarung zwischen dem Deutschen Reiche und Italien einerseits und der Schweiz andererseits, hat der Bundesrath am 22, v. Mts. nah Anhörung des Ausschusses für Handel und Verkehr beschlossen, sich mit der Herbeiführung ciner solchen Vereinbarung mit der Schweiz und, im S das Bedürfniß dazu eintreten sollte, auch mil der Herbeiführung einer ähnlichen Vereinbarung zwischen dem Deutschen Reiche und Jtalien einerseits und Oesterreich anderer- seits, einverstanden zu erklären.

Der Bunde8rath hat in der Sißung vom 22. v. M.

Landestheilen und in der Provinz Schleswig-Holstein,

auf den Antrag des Ausschu}es für Handel und Gewerbe

es{lüssen des Reichstages bei *

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deutshen Meßbriefen die nah dem Raumgehalt zu ermit- telnde Schiffgröße ins Künftige in Kubikmetern ausgedrückt werde, unter Hinzufügung der entsprechenden Anzah briti- {her register tons.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Justizwesen und für Rechnungswesen für Justizwesen und für Zoll- und Steuerwesen, sowie der Ausschuß desselben für Justizwesen hielten heute Sizungen ab.

Im weiteren Verlauf der gestrigen Sißung des R eichs§- tags würden in der Debatte über das Gesez, betreffend die Rechtsverhältnisse von Reich8beamien, in F: 86, welcher lautet :

»Die entscheidenden Disziplinarbehörden DO D in erster Jnstanz die El Bara mern 2) in zweiter Jnstanz der Disziplinarhof in Berlinch«,

deutsde , \sich damit einverstanden zu erklären , daß in den

auf Antrag des Abg. Kloß (Berlin) die beiden lezten Worte

gestrichen. Jn §Y.: 94, welcher lautet: : i »In der Voruntersuchung wird. der Angeschuldigte unter Mitthei- lung der Anschuldigungspunkte vorgeladen und der Beamte der Staatsanwaltschaft jugezogen. Dieselben werden; wenn sie erschei- nen, mit ihren Erklärungen und Anträgen gehört. Die Zeugen werden, nach Befinden, eidlih vernommen und die sonstigen Be- weise erhoben. Den Vernehmungen der Zeugen dürfen der Beamte der Staatsanwaltschaft und der Angeiutoiate nicht beiwohnen. Die Verhaftung, vorläufige Festnahme_oder 3 orsührung des An- ges{chuldigten is unzulässig.« :

wurde auf Antrag des Abg. Lasker das Wort »nichta ge

strichen. Aus §. 97 is von dexr Kommission folgende Be-

timmung neu in das Geseß eingefügt. : »Nach geschlossener- Voruntersuchung ist dem. Angeschuldigten der Inhalt a erhobenen Beweismittel mitzutheilen. Darauf werden die Akten an die oberste Reichsbehörde eingesandt.«

Troß des Widerspruchs des Bundesbevollmächtigten , Unter-

Staatssekretärs Achenbach, wurde der Paragraph genehmigt.

§. 133, welcher lautet: i »Alle nah den Bestimmungen der C8. 61 bis 132 erfolgenden Auf- forderungen, Mittheilungen, ustellungen und Boa gangen sind gültig: und bewirken den Lauf der Fristen, wenn sie unter Beobach- tung der für gerichtliche Insinuation in Strafsachen vorgeschriebenen

ormen demjenigen, an den sie ergehen; zugestellt sind. Die ver- M DIIONN N haben dabei den Glauben der Ge- richtsboten.«

wurde mit nachstehendem, vom Abg. v. Dörnberg beantragten

und vom Bundes-Kommissar, Unter-Staatssekretär Dr. Achen-

bach, Een Zusay angenommen :

»Hat der Angeschuldigte seinen dienstlichen Wohnsiß verlassen, ohne daß seine vorgeseßte Behörde Kenntniß von seinem Aufenthalt hat, so erfolgt die Ansinuation in der leßten Wohnung des Ange- schuldigten an denx dienstlichen Wohnort desselben.«

L 135 der Vorlage, welcher bestimmt, daß der Beschluß des Dis8ziplinargerichtShofes au auf Beschlagnahme des Ber- mögens oder Gehalts des demnächst im Rechi8wege aus8zufüh- renden Anspruchs, sofern ein Defekt aus dem Vermögen und der Kaution des zunächst verantwortlichen Beamien nicht zu decken sein sollte, gerichtet werden könne, wurde gestrichen. Von der Kommisfion neu eingeschaltet ist der Y. 156: j

»Die Reichstagsveamten haben die Rechte und Pflichten der Reichsbeamten Die Anstellung der Reichstagsbeamten erfolgt dur den Reichstags-Präsidenten; welcher die vorgesebßte Behörde * dersclben bildet.« j Nach lebhaftgr Debatte zwischen dem Bundes - Kommissar, Unterftaatssekretär Dr. Achenbach und den Abgg. v. Döôrn- berg, Dr. Windthorst (Meppen), Hölder, Lasker und Freiherr von Hoverbeck wurde der Paragraph genehmigt und damit chloß die zweite Lesung des Gesctzes. :

In der heutigen (294) Sizung des Reich8tag8, welcher am Tische des Bundesrathe die Staats - Minister Delbrück, Graf von Roon, von Fäustle, von Mittnacht, von Bülow, der Präsident Dr. Friedberg, Geh. Ober-Regierungs-Rath Dr. Michaelis und mehrere andere Kommissare beiwohnten, wurde in dritter Berathung der »Geseßentwurf, betreffend die Regelung des Reich8haushalts-Etats vom Jahre 1871 nebst der Ueberficht' der Ausgaben und Einnahmen des Deutschen Reiches mit dem Nachweise der Etats-Ueberschreitungen und außer- etatsmäßigen außerordentlichen Ausgaben für das Jahr 1271« nah den Beschlüssen der zweiten Lesung: genehmigt. Ebenso wurde in dritter. Berathung. der AZS Eer n ga erte wischen dem Deutschen Reiche und Großbritannien Pie der von dem Abg. Lasker beantragte Geseyentw Uurf, betreffend die Erweiterung der Reich8kompetenz auf das gesammte Gebiet des bürgerlichen Recht 8, ohne Debatte angenommen. Eine längere Diskussion knüpfte si an den Gesegentwurf über die Einrichtung und die Befugnisse des Rechnungshofes. Der Abg. von Wedell- Malchow hatte zu demselben eine! Reihe von Amendements eingebracht, die vom Staatsminister Delbrück, welcher von Paragraph zu Paragraph die Stellung des BundeSrathes zu

rathung beschlosseneFassung, worauf

den Beschlüssen des Hauses in Be Lesunee präziirte, als ein geeigneter Boden der Verständigung äcceptirt wurden. Die Abgg. Richter und Lasker V die in der zweiten Be- er Staats-MinisterDelbrück noch einmal zu Gunsten der Amendements das ort nahm. Ihm {loß sich der Abg. Dr. Windthorst (Meppen) an; der troß mehrfacher Bedenken die Annahme der Kompromißvorschläge empfahl, »um durch das Zustandekommen des Geseßes eine Grundlage für die Kontrole der Finanzwirthschaft des Reiches zu shaffen.« Nachdem die Abgg. Lasker, Gerstner und Hölder die Praxis Bayerns, Württembergs und Sachsens in n auf die Finanzkontrolle und den unmittelbaren Ver- kehr des repräsentativen Körpers mit dem betreffenden Rech- nungshofe der obersten Reich8behörde' als Muster aufgestellt atten, nahm \{ließlich der Abg. von atow das Wort, um ie Bedenken, zu denen die Beschlüsse der zweiten Berathung Anlaß geben, zu entwickeln. Damit {loß die allgemeine Dis- kussion und wurde die spezielle bis §, 8 geführt, dann aber auf den Antrag des Abg. von Bernuth bis zur nächsten Sißzung vertagt, um für neue Verständigung8versuche Zeit zu gewinnen. Bis dahin wurden die Beschlüsse der zweiten Berathung ge- nehmigt, nur in §. 2 das Bor\hiagercs) des Bundesrathes auf die Direktoren und Räthe des echnungs8hofes beschränkt, während der Präsident desselben unmittelbar durch den Kaiser ernannt wird. Den bezüglichen Nag batte der s Frei- herr v. Zedliß - Neukirch M Bei Schluß des Blattes trat das Haus. in die zweite Berathung des Geseßentwurfes, betref- fend die Verwendung des Uebershusses aus der Reichs- Postverwaltung auf französishem Gebiet während des Krieges ein.

Vor einiger Zeit is der Fall vorgekommen , daß ein der Oberschlesischen Eisenbahngesellschaft gehöriger doppelthüriger Coulissenwagen, in welchem Leinewand aus dem freien Ber- fehr des Zollvereins von Breslau nach Warschau befördert wurde und der von der ruffischen Zollkkammer in SoS§nowoice mit Kunstschlö}sern verschlossen worden war , auf dieser Tour zum großen Theil seines Inhalts beraubt , der amtliche Ver- schluß aber unverleßt geblieben war. Aus Anlaß dieses Vor- gangs sind auf dem Bahnhof der Oberschlesischen Und der Niederschlesis{-Märfkischen Eisenbahnverwaltung zu Breslau ein- und zweithürige Eisenbahnwagen verschiedener Eisenbahngesell- schaften untersucht worden, und es hat sich hierbei ergeben, daß die auf Räder laufenden Thüren an einigen einthürigen Wagen der Oberschlesischen Eisenbahn mittelst eines Hebels aus den Schienen geen werden können.

Die Thüren ließen sich nah dem Ausheben von der Wagenwand derartig auss{chwenken , daß eine Oeffnung von ciwa 24 Centimeter entstand , welche eine Beraubung der in der Nähe der Thüre lagernden Waaren möglih machte. Die Thüren wurden mit Leichtigkeit in weniger als einer Minute ausgehoben und in ihre frühere Lage zurückgebracht, ohne daß dadur die Verschlußvorrichtung an der Wagenthür in irgend einer Weise verleßt war. : E

In Folge diefer Wahrnehmung sind die Provinzial- Steuerdirektoren Seitens des Finanz-Ministeriums beauftragt worden , für die Beseitigung derartiger Mängel in der Ver- \chlußfähigkeit von Eisenbahnwagen Sorue zu tragen. Qur Ausführung der erforderlichen Sicherheit maßnahmen fann den Eisenbahnverwaltungen eime angemessene ,' nicht Über 3 Monate zu erstreckende Frist bewilligt werden. Nach Ablauf derselben werden in Gemäßheit des §. 8 des Regulativs, die zollamtliche Behandlung des Güter - und Effektentran8poris auf den Eisenbahnen be reffend, die nicht vershlußfähig her- gerichteten Wagen als Transportmittel für unter ollvershluß zu versendende Waaren nicht ferner zugelassen werden.

Für alle höhern Lehranstalten des preußischen Staates ist jeßt die Bestimmung getroffen worden , daß dem Einen von den drei Brüdern, die gleichzeitig dieselbe Anstalt besuchen, auf Ersuchen der Eltern das Schulgeld erlassen wer- den muß. Welchem der Brüder jedes Mal das Schulgeld er- lassen werden soll, bleibt der Entscheidung des Königlichen Provinzial-Schulkollegiums überlassen.

Untex dem Titel: »Meine Stellung zu den drei Preußi- schen Regulativen vom 1, 2., 3. Oktober 1854« hat (der Geh. Ober - Regierungs - Rath 1m Minisierium der geistlichen und Unterrichts-Angelegenheiten) &F.S tichl soeben eine rlugschrifl ver- öffentlicht, in welcher derselbe die Entstehung, sowie die Grund- säße der Regulative darlegt und über seine im Jahre 1844 be- gonnene Wirksamkeit als »Schulverwaltungs-Beamter« und Dezernent' „für das Seminar- und evangelische Volksshulwesen« Auskunft giebt. A | A f

Nachdem dex Verfasser zuvörderst seine politische Richtung nanientlich »in der Deutschen Frage« unter Anführung von

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