1872 / 131 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 06 Jun 1872 18:00:01 GMT) scan diff

3386 | | 3387

geben haben, konzentriren fi jeßt in Navarra. Das Haupt- | Paragraphen welche bei der Spezialdi i j i 3 i i i í i i

; E , „we pezialdiskussion in der zweiten S Rechenkammer- nsiruktion vom Jahre 1824 festgestellt wird; sondern | nur wiederholen, daß die verbündeten Regierungen den hier vor- Mia 2E reges Armce wurde von Qumarraga nach # thung hauptsählich Gegenstand der Erörterung gewejen sind. Ie | daraufs daß rie irultion vom Jahre S ecnliten technisch als Geseß | geschenen Verkehr alien dem ReichElage und dem Rechnungshofe lfasua verlegt. 11€ spanische Regierung rechnet darauf, daß | glaube deshalb, daß es auch mir a sein D und daß cs im Quali! werder und zwar auch diese Qualifikation hatte 1h nur nicht für zulässig haiten. Es is bei der zweiten Lesung von dem binnen vierzehn Tagen Alles vorüber sein wird. nteresse der weiteren Behandlung des Geseßentwurfes liegte deshalb als bedenklich zu En weil durch diese Qualififation Le Abg. für Würzburg in dieser Bezichung hingewiesen auf das ( : : wenn ih meine Bemerkungen nicht auf den Geseßentwurf e die Ober-Rechenkammer - Justruktion ohne Weiteres zu cinem der-. erfahren welches in andern deutschen Staaten besteht, na- __ Jtalien. Rom, 6. Juni. Die amtliche Zeitung _ent- Ganzen sondern auch auf diejenigen Punkte des Geseßentwurfss | jenigen Geseße gemacht würde, deren Nichtbeachtung nach §. 19, Nr. 2, | mentlich in Bayern und Sachsen, Seine Worte mußten hält tin anläßlich des Verfässungsfestes vom Könîge erlassenes eziehe, wilhe Gegenstand von Abänderungs - Beschlüssen des von dem Rechnungshofe nicht nur zu moniren; sondern; soweit die | damals den Eindruck machen, wenn glei ih anerkenne; daß _Ue Dekret, wona die wegen Preßvergehen und verschiedener Reichstages in uts Lesung gewesen sind. Der Bundesrath ist Monita nicht crledigt werden; zur Kenntniß des Hauses zu brin- | nach den stenographischen Berichten eine andere Deutung zulassen; Der et rachen Verurtheulten amnestirt werden. über die in zweiter Lesung gefaßten Beschlüsse in Berathung getreten gen sind. R En __| als ob in den beiden genannten Bundesstaaten ein direkter Verkehr In der Kammer wurde die Berathung über die Ve Gordel N ine BOO inbiqung A ieh dens 1ebhaften rue S bish w s p s Dice ie Toni “nare e Be- A n O baR das vit S ia ia nals

x es z Cs f rständigung în dieser wichtige ; E isher; so auch ferner diejenigen Zunviderhandlungen gegen U C mir zwar befann as n er Fall sei, indessen war ih dama festigungen von Spezzia fortgeseßt. ag s Bes a tigen Materie herbeizu O c agt wie mnmer-Zusruttone mee A Les nit in bem Maße genen E ici sofort auf Bat / nn ih nun jeßt dazu übergehe, das Ergebniß dieser sci Z atrecht enthalten, nach wie vor Segentan der dem Haufe | 2 erhältniß in diesen zwei Bunde staaten eingehen zu können, das Nußland und Polen. St. Peters8bur4g, 4. Juni. rathung mitzutheilen, so habe-ih damit zu H orden f nex aide es vorzulegenden Bemerkungen sein würden. Wir haben uns | mir der Natur der Sache nach in seinen Einzelnheiten nicht vollständig Der »Reg.-Anz.« veröffentlicht folgeudes Telegramm : Livadia, Abänderungen; welche in den §F. 5 7, 17 u. 19 Alinea h; so wie bemüht, diesen Gesichtspunkt auf eine, Weise auszudrücen; von | vorschwebte. Jch fann das nun thun. Die bezügliche Bestimmung 2. Juni. Heute haben Jhre Majestäten der Messe beigewohnt. durch das leßte Alinea vom §. 19 von dem Hause beschlossen \ind, der wix hoffen fkonnien j var sie die Zustimmung des Hauses finden | in Bayern, wie sie sich in dem Artikel 33 eines Geseßes vom 19. Ja- Der Kaiser befindet sich in erwünschtem Wohlsein; der Ge- Bedenken nicht obgewaltet haben. Gegen den e[Mtuß, welchen der würde, nämlich in der Weise, daf, diejenigen Paragraphen der Ober- | nuar 1872 findet, welches übrigens nur eine Kodisikation früherer

: c Ce 480 ; e Reichstag zu §. 2 gefaßt hat und der sei Rechenkammer Instcuftion welche wirkliches Etatreht ent è

U nd der sein »

sundheitszustand der Kaiserin ist noch immer befriedigend. | änderung des §. 9 findet E Beschluß E R equenz in der Ab als solche bezeichnet würden die im Sinne des §. 19 Nr. 2 ie Aus\{ü}e haben innerhalb des ndesse

Um 6 Uhr Nachmittags ist der Großfürst Michael Nikola- | Vorlage der verbündeten Regierungen gedachte Verbindung pre ms Bestimmungen seien; i n bei allem ernsthaften Mühen ist- das 8 Wi ses das Recht y diejenigen Erläuterun-

jewitsch nebst Gemahlin nach dem Kaukasus abgereist. der preußischen Ober-Rechnungskammer und dem Rechnungshofe auf- nicht gelungen. Die Ober-Rechenkammer-Jnstruktion ist, cben wie gen und A ie; sie für erforderlich erachten; von den Í gchoben und ein besonderer Rechnungshof für das Deutsche Reich die Zeit ihrer Entstehung es mit si brachte , ein Werk ; in welchem einschlägigen Staats - Ministerien zu verlangen ; und haben levtere Schweden und Norwegen. Stockholm, 1. Juni. als vollständig abgesonderte Behörde ge n werden soll, baben im die eigentlichen Ciaira Gen Bestimmungen mit rein administrativen solchem Ansinnen zu entsprechen. Unmittelbares Benehmen mit

Bestimmungen fo verquickt sind und so durcheinander laufen ; daß es anderen Stellen und Behörden ist nicht gestattet.

Die »Post och-Inr. Tid.« enthält eine offizielle Mittheilung Bundesrathe erhebliche Bedenken obgewaltet ; es wird indeß; wenn i über den Ausgang der norwe ischen Minist M LT dritter Lesung dicse Bestimmungen von Neuem Ann Bier | S 4 uns wenigstens nicht gelungen ist, diejenigen Paragraphen herauszu- | Rüksichtlich des bayerischen Rechnungsho cs ist von dieser Bestim- gang gil G inisterkri sis. 2 nahme hier findet, aus von welchen man jagen könnte, daß | mung feine Ausnahme gemacht. Es ist also in Bayern der Zustand“

Ld

Storthinge angenommene Mißtrauens8adresse ein und stellte | o habe ich cine E ami H ite a E alle

Am 18. Mai te di i ; ; : diescn Beschlüssen ein Bedenken gegen di i e inden und präzis zu bezeichnen sandte die norwegische D ATas die vom | nit hergeleitet. Was'di E r Pie im C 1Obesh Geseßes L Etatrecht enthalten und deren Verleßung unter allen Um- der; daß sowohl die Kammern als die Aus\chüsse die Befugniß haben;

A i 9 ZE änden Gegenstand der dem Reichstage vorzulegenden Bemer- | Erläuterungen von der Regierung zu verlangen. Die dieser Befugniß gleiche ia f bi g E wes N ung des Königs. Am 28. | Fassung in der zweiten Lesung: »In Betreff derjenigen Beträge, welche ngen fein müsse. Wir sind deshalb davon ausgegangen; entsprechende Verpflichtung erkennen wir vollständig an. Es hat Q a ie Staatsraths - Abtheilung in Stockholm dem | den einzelnen Truppentheilen des deutschen Heeres und der Kriegs- daß; cbenso wie die beiden Häuser des preußischen Landtages davon | dem Hause ein Bericht über die Rechnungen noch nit vor- ónige diese Eingabe vor, indem die anwesenden Staatsraths- | marine behufs der Anschaffung ihrer Bedürfnisse zur Selbsibewirth- ausgegangen sind, daß dur das in Preußen erlassene Geseb in der elegen; es is erst vor wenigen Tagen cin Bericht über Mitglieder ebenfalls ihre Aemter zur Verfügung des Königs \haftung nah Masßgabe des Reich8haushalt3-Etats überwiesen werden bestehenden Praxis, nach welchem Verleßungen der das Etatrecht be- | die Rechnungen pro 1867 und 1868 in das Haus gelangt. stellten. Der König defretirte darauf Folgendes: hat die Prüfung des Rchnungshofes« U. \. w. Die Worte: nad : treffenden Bestimmungen der Ober -Rechenkammer - Instruktion zur ätten solche Berichte {hon vorgelegen; #0 würde ih mich auf eine »Aufrick{tige Achtung vor der verfassungêmäßigen Stellung des Maßgabe des Reichshaushalts-Etats« sind in zweiter Lesung hinzu- Kenntniß der Legislative gebracht werden, daß ebenso auch der Reichs- raxis berufen können, auf welche man fich im preußischen Landtage Storthings und reger Wunsch nah cinem ergiebigen Qusammen- gefügt worden. Gegen diese Hinzufügung walten an \fich genommen tag und in gleicher Weise versichert scin könnte der D dicses | mit Recht berufen konnte. Wir werden unsererseits unt der Ertheilung wirken der Staatsregierungskörper zum Nußen des Vaterlandes, Bedenken nicht ob. Ih habe indeß auf folgendes Verhältniß aufmerk- Verfahrens, sofern, wie der Zusaß zu, .13 will, die Ober-Rechen- der gewünschten Auskünfte nicht sparjamer sein; als es da geschehen müssen stcis leitende Rücksichten sein, welche bei feiner Regierungs- sam zu machen, welche wie ich glaube, bei dem Beschlusse dieser Ein- i fammer-Instruftion aufrecht cxrhalten wir in einer Weise, die deren | ist. In Sachsen haben nach der bestehenden Verfassung die Kammern handlung außer Act gelasscn werden dürfen. Aber diese Rücksichten BEG nicht vollständig berücksichtigt ist, Das Gefeß soll nach der einseitige Abänderung ausschließt. A und ständischen Deputationen; wenn sie einer Ausfunst bedürfen; um müssen unter Staatsmächten von gegenseitiger Wirkung sein und cin (bsicht der verbündeten Regierungen Und diese Absicht ist von dem Jch habe, da ich bei §. 13 bin, nun au noG einige Bemerkungen zu | deren Ertheilung das Gesammtministerium oder den Vorstand des x 2 f MORECI Dr was der Herx Abgeordnete fUr Offenbach aus Ressortministeriums) oder die von ersterem oder lekterem gesiellten a

unbedingtes Aufgeben von der einen Seite in wi tigen Fra S | Reichstage getheilt worden für die Rechnun machen nit zu cinem selbständigen und Ren N ra in Wirksamkeit treten. In dem Ihnen Unn N llttäreiat für Veranlassung des §. 13 hier gesagt hat. J glaube er irrt si darin, | Kommissare anzugeben ; feineswegs fönnen sie unmittelbar oder durch führen; fondern zur Eigenmäthtigfkeit der einzelnen Staatsmacht. Th 1873 find nun aber dicse den Truppentbeilen des Heeres und der wenn er behauptci, daß die Kontrole der großen Geldsummer von Rermittelung des Gesammtkt- oder Ressortministeriums von einer den-

finde nit, daß diejenige Auffafsun welde i " | Marine zur Selbstbewirthfchaftun überwiesene j ; : welchs er gesprochen hat, den Organen des Reichs entzogen sei. Das elben unterstellten Behörde Auskunft verlangen. Dieser Grundsaß Meinungsverschiedenheit der t E i aae t Saibow, geiacy, wie das bi8her es der A nen Fon O ere S ist insofern durchaus nicht zutreffend, als die Kontrole der Veraus- tei auch auf die Ober-Rechnungskammer L mvendung, da dieselbe

welche durch ihre umviderrufliche Bedeu: ; L er Fassung des §. 10 gefolgert werden e 4 abun dieser roßen Summe vollständig den Organen | uach einer Verordnung vom 15. Februar 1842 und §. 5 der Instruftion i: O E E E K ; A h Manet dap) jen M Sefn Ves Reichs, E en Organen des Reichs aus\chließlih zusteht. dem Gesammtministerium untergeordnet ist. Es ist also auch in

funft des Landes in besonderem Grade ei i Etat für das Jahr 1873 diese Fonds ‘ni i sorgfältige Ueberlegung aiedce iedend cine n S sie für das Jal 1873 mit u R ersichtlich gema r My Richtig ist es insofern, als dic Kontrole der Erhebung dieser Summe Sachsen cin direfier Verkehr zwischen dem Landtäge und der sächsischen dachten Rücksichten schen und nicht den ausgleichenden Einfluß A nach der Absicht des Hauses haben soll, ‘überhaupt nicht ibian ge den Organen des Reichs nicht zusteht 7 sondern den betheiligten Ober - Rechnungskammer nit zulässig. Eins habe ich in Beziehung U und der fortgesebten Ueberlegungen abwarten L Terneztigt also, mit andern Worten, die ganze Be Iununa Dea A 10 für Kre Organen der einzelnen Staaten. Die Rechnungen über die Erhebung auf Sachsen zu bemerken: es ist in Sachsen zulässig, daß die ist, Mit getreuem Willen zu ieder Zeit die grundgesezmäßigen Rechte Rechnung dcs Jahres 1873 wirkungslos sei. Diese Konsequenz wür- der Zölle und Steuern werden in Preußen von der Ober-Rechnungs- | Rechnungen auf Verlangen den Ständen vorgelegt werden, und um der Repräsen ation des Landes zu a@ten; ader C P A den die verbündeten Regierungen nter keinen _Uniständen dccilicen : fammer revidirt. Die hieraus herfließenden Bemerkungen werden diesen Verkehr zu, erleichtern, ist die Einrichtung getroffen, daß die sein meiner Pilichh die König Ou delhen Iþ. Zutrauen Fenn E E E er pekount is ein sée Ri r den pre E a in ailen ü lege Und 19, usinde( in daß ein | Wändisce De Rechnungen mit der Prüfung Zer Necnungskam- habe, gegen andere i t A L D er: au welihen Ih: Brau reichcs Werk if jest noch l ekannt is ein sehr umfang- Y slle und Snecn erhoben werden Ich bemerke dies nur, | mer E in Dresden ihren Siß hat; einsehen kann. Jch bin hiermit auferle t, mit unt rthäni el Ei d Bes ven Regierung, Wird in diesem Etat bi hier i Rede en D E ergänzeny das üm dasjenige, was der Herr Abgeordnete csagt hat; um Schlusse meiner Bemerkungen gelangt Ich habe wiederholi von tbeilung welche anläßlich der SIA Caasddre L lui e uan Bi, emacht werden; ‘daß also 2G e E Eis E S | u an. " ricbliges Maß ‘urlfzuführene im Uebrigen wärde Seiten der verbündeten Regierungen die Annahme der Worte »und lichen Storthinge zu machen sein wird; einzukommen.« | echnung8hof dic Bestimmung ‘des d: 10 auszuführen hat. Dies ift, ih freilich der Meinung scinx er hat das ja {on selbst Ing aBs Vorschriften« in §. 19 Nr. 2 sowie der Worte »ckEinnahmen und« im In dersclben Staatsrathsfizung nabm der König, wie be- wie gesagt faktisch nicht mögli. 2 uf der anderen Seite ist es aber daß auch hier nid! der richtige Ort isl dieb E fte A ee E Sr In r A v8 enen r biex es S n miÓae

reits mitgetbeilt, die von den Staatsräthen, General-Major cbenso unmögli, für das Jahr 1873 die Bestimmung des §. 10 p vielmehr nur geregelt werden kann durch eine dire : : i

t : : ; außer Wirksamfkcit zu lassen i j 5 “7 er Verfajjung. : zu erklären. Ih fann hiernach und in dem von den verbündeten Re-

Irgens und Dr. O. J. Broch eingereichten Abschied8gefuche an. t cas) neilta A eit [usirden Ms VELLEURCn Mens Î fassung. nun zu §. 19. Jch habe hier, was zunächst die Ein- | gierungen lebhaft getheilten Wunsche, das Zustandekommen dieses wich-- glichkcit sein, das Gescß an Ih Z

Pein, nabme unter Nr. 3 betrifft, zu wiederholen, was s in der zweiten | tigen Geseßes möglich zu machen, nur das Haus dringend bitten, den 1

j i L wenn nicht darüber cin Einverständni j L y i : L i Amerika. New - York, 3. Junï. Der Konferenz- | {iebung »nach Be des P e eealis-Liatss ir e T Lesung gesagt habe: die verbündeten Regierungen sind nicht im min- bezüglichen Vorschlägen unter Nr. 126 der ODrudsachen zuzustimmen.

Aus\chuß der beiden Häuser des Kongresses über den Tarif | fion der Rechnungen für das ine ; desten der Ansich daß die Kenntniß ir end ciner Einnahme ; sci fie ch habe noch hinzuzufügen, daß in Beziehung auf diejenigen bat fi, wie bereits mitgetheilt, über cine Herabi Pl 0A Tarben „u g as Jahr 1873 feine Folgerung hergeleitet U Etat Shares 6A oder nicht D eueievan 1 dem Reichstage enigoges Amendements unter Nr. 131, die erst heute in meine Hände gekom- 10 pCt. auf alle Metalle und deren Fabrikate, mit Ausnahme Ich habe ferner zu §. 14 eine Bemerkung zu machen, deren Ab- werde. Der Reichstag wird alsdann volle Veranlassung haben jih } men sind, eine Berathung im Bundesrath nicht hat stattfinden können.

von Eisendraht, Uhren und Juwelen , ebenso auf Baumwoll-, sicht Ticlhy wie ih glaube, von selbst versteht. Es ist in & 14 in zwei- pr die Frage aufzuwerfen und zu beantworten j 06 nach dem | Jch bin also auch nicht in der Lage; über dieses Amendement hier

j s ei : ter Lesung der Saß hinzugefügt ; ebenden Verfassung8rechte cine solche Einnahme. seiner nachträglichen | eine Erflärung abzugeben, noch mehr gilt das von dem eben gestellten Mollen-, Glas- und Strohwaaren geeinigt. Bücher, die vor | Ausschlu § hinzugefügt worden, daß von den Behörden mit Ca P oart ober nicht. Dagegen halten es die verbündeten | Amendement, welches den §.21 der Beschlüsse zweiter Lesung vertreten

x L. der höchsten Behörde des Neiche: s | B i ing: VEI L bere A. u o sind zollfrei ; mit Bezug die Einsendun E A O erlañiat E f K on | Regierungen nah Wie por nit für zulässig! die Frage; welche außer- | soll, welches cinmal verlesen ist und dessen Beurtheilung fur mich zur Vit 15 pCt,, Drufpapi ( i D ein; Jinnylaften werden | Seite der ver ündeten Regierungen nicht das Mindeste zu erinnern ctatsmäßige Einnahmen der Genchmigung des Reichstages bedÜrseny Zeit noch nicht mögli ist. tas 2 apier mi pCt. besteuert. Diese Ver- | unter der, wie ich annehmen darf, auch bier getheilten Voraus\ebung L \chließlich dem Rechnungshose zu überlassen; denn ein eses darüber | - __ In dex Diskussion n ahm der Staats-Minister Delbrück änderungen treten am 1. August in Kraft. daß diese Aften si auf den Gegenstand der Rechnungslegung an sich besteht nicht. Ich fann deshalb 1m Namen der verbündeten ved Alba, Lasker das Wort: I-20 4. Zum. g Cooper-Institut fand- gestern Abend eine ziehen. N Regierungen auch hier das Einverständniß mit dem unter Ziffer 4 der nach dem Abg. Daditr gie gear ti i Le

enthusiastiscze Masjienversammlung_ zu dem Behufe stait, um ch gehe nun über zu dem §. 23 der zwar an der lebten Stelle Nr. 126 der Drucíssachen gestellten Amendement erflären. Dieses Die Schlußbemerfkung des Herrn A N uni r die Kandidatur der Herren Greeley und Brown für des Gesebes steht, den ih aber hier heraus reife, weil ih glaube, daß Amendement spricht aus, daß; dem bestehenden Verfahren entsprechend; | anlangend, glaube id; auch im Namen der vet ünde n egierungen die Präsidentschaft und Vize-Präsidentscha ft zu rati- E zur M beitragen wirk, wenn ih ihn (pa cine eben r E, ai und Saa Ln hase ca N e riseo G der ues Gn den R ea

j Q ie S ; : üher erwähne, a ei i i Di a unlih dem Reichstage vorgelegt werden 10. amit i | 10 ) eleg j cs Qugegen waren die Senatoren Tipton und Doolitile, | verbündeten Re i ee n. Der MAENenIOde AUNEL Die - nah der Ueberzcugung dex verbündeten Regierungen Allem dem irgend einem der Herren j die dem Reichstage angehören; und daß}

; ; ierungen haben aus der Dis í ‘ei N : : : L L ee ; : e Generale Cochrane und Killpatrik und andere hervor- | Lesung stattfand; die Ueberzeugung L Ia Ton Sre gemäß worauf es dem Reichstage ankommt, und es is vermieden; | wenn sie auf cinzelne Anträgej, die ge a R L

ragende Redner. Von den Senatoren Fenton, Trumbull, | Reichstags cin entscheidendes ewicht darauf gelegt wird, festzustellen, wie dies dur bie n usügung der Worte xen in ch6 f rent mre dae ga L E aT@n Seite hier auch mit vollem

Montgomery , Blair u. A. wurden Briefe verlesen , in denen | 1) daß die Insirufti j j i i nd« i i i

; par Bb O D ion für die T in §. 19 Nr 3 und ebenjo » innahmen und« im leßten Alinea dcs | men müssen l „Se :

die, Bewegung, geviligs mird j weit fie nit dur L N E T Deseze: Der-das nee g. d geschchen ist, cine Frage als beantwortet hingesteüt wird, welche R. S Anspruch e in wird; nämlich nah ihrer wohlerwoge- nen Ueberzeugung- zu: handein.

Geseß abgeändert ist, fernerhin ; în der That nicht beantwortet ist. : 1 n ; :

soll, as 2) daß DA her A e i iee of ma le Die E en Regierungen halten es ferner nicht für zulässig; Wenn ih nun noch auf cinige Einzelnheiten der Beinerkungen;

die ja ihrer Zeit vom Landeëherrn allcin erlassen wurde, ohne QU- den d: 18 Nr, 2 mit ter Ergänzung »und Vorschriften« anzunehmen. | sowohl des Herrn Abg. für Rudolstadt, als des Herrn Nbg. für Met- | a

ichs - í immun Rei i í j er auf Dasjenige beziehen was ich in der | ningen eingehe; so möchte ih zunächst noch, was den am wenigsten Reichstags - Angelegenheiten. s g des Reichstags nit abgeändert werden kann. Ich kann mich auch hier f jenige vezicIeN j : i Puntt die Einnahmen, betrifft bemeëken, daß roenñ in

Die verbü ' FUEA: j \ ‘esen Gegenstand erflärt habe. Was die | streitigen 1 1 Berlin, 6. Juni. Jn der gestrigen Sizung des Reihs8- con Ae S fie Ge dice G S apuntien Worte E Abe N liaten der Central S rhôrden NAb- Nr. 3 des § 19 lediglich verlangt würde, der Rechnungshof soll die tags gab der Staats-Minister Delbrück Über die Stellung gedrückt in dem R beit, welches unter Nr 196 Ziffer Sth weichungen « betrifft j welche bier eingeschoben sind, so legen außeretatêmäßigen Einnahuren dem Reichstag besonders nachweisen des Bundesraths gegenüber den Beschlüfsen des Neichst 9 | dem Herrn Abgeordneten für Prenzlau vorgeschla en ist Ei Tee die verbündeten Negierungen weder auf die Streichung; noch auf die also seinerseits bestätizen oder ergänzen, was nah Ç 20 von der dem Gesctentwurf R Due eichstags zu Herren Vorredner hat sich nicht flar zu machen s i inex der Beibehaltung dieser Merte einen Werthz und es werden die Wortey Finanzverwaltung dem Reichstag vorzulegen is, gegen eine : icheniwur] , Kn echnungs8hof betreffend, die nach- | deutung dieser Zusaß zu §. 13 im Verhältni erog Mete Dee môgen sie sichen bleiben oder wegfallen, in ihrer Stellung zu der | solche Bestimmung, wie ich glaube von Seiten der verbündeten stchende Erklärung ab: blossenen §. 23 habe. U Aeu na E den pon. Saule be» Vorlage nichts ändern. : : Regierungen gar kein Bedenken obwalten würde. Das Bedenken

s eint, folgende. Die Be- J i Har und was damit in Verbindung der verbündeten Regierungen liegt lediglich darin, daß dem Rechnungs®-

Meine Herren! Die bisherige allgemeine Diskussion hat sich i iderzwei : - A Ï ssion hat si; | denken, welche ich ge enden §. 23 bei d dlich auf den l i : ; wie das kaum anders sein konnte, bercits ersireckt auf die einzelnen beruhten midt darauf daß L dauernde Glltinelt der Die steht dem Busaße zu Nr. 2 des Paragraphen 8. Auch hier kann ih * hof durch die Bestimmung in Nr. 3 des §. 19 die Entscheidung)