1872 / 132 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 07 Jun 1872 18:00:01 GMT) scan diff

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Summarische Uebersicht über die Zahl der Studirenden

auf der Königlichen Georg -Augusts-Universität zu

R r im Sommersemester 1872 nah der am 28. Mai 1872 veranstalteten Zählung.

Im vorigen Semester sind immatrikulirt 816. Davon sind abgegangen 211. Es sind Hierzu sind in diesem Semester gekommen 266. Die Gesammtzahl der immatrikulirten Studirenden beträgt daher 871. “Die ebangelisch- theologische Fakultät zählt Preußen 89, Nicht-Preußen 17= 106. Die

juristische Fakultät zählt Preußen 128, Nicht-Preußen 58=186. Die

medizinische Fakultät zählt Preußen 129, Nicht-Preußen 32 = 161. Die Pee ne Jatuität zählt a) Preußen mit dein Zeugniß der Reife

12, b) Preußen ohne Zeugniß der Reife nah Dreu des Reglements vom 4. Juni 1834 96, = Preußen 308 c) Nicht-Preußen 110, zusam- men 418 im Ganzen871. Untex den immatrikulirten der .philosophi- schen Fakultät befinden sich 8 Preußen und 1 Nicht-Preuße, welche dem landwirthschaftlichen Jnstitute angehören. Außer den Jmmatrikulirten A n E ege E in ee Bs Hören der

ercchti : nehmen mithin an den Vo

dae Theil S / E

Üichtamtliches. Deut#\cbes Nei.

Preußen.‘ Berlin, 7. Juni. Se. Majestät derx Kaiser und König begaben Sichbeute Vormittag V6 Uhr aus Veranlassung des Todestages des Königs+-Friedrich -Wil- helm 111. nach Charlottenburg. Nach der Rückehr von dort nonen Allerhöchstdieselben die Vorträge der Hofmarschälle und des Pays Ministers Gotideren von Scbleiniß * entgêgen und. geruhten die Orden -des- verstorbenen Direktors: der König- lichen Müseen von Olfers aus- den Händen des Sohnes dessel- ben in Empfang zu nehmen. Um 2 Uhr beabsichtigten Se. Majestät Allerhöchstsich in. das hiesige Zeughaus zu begeben.

Se. Majestät der Kaiser und König haben au die Anzeige des Ministers des-Jnnern von dem Btanbungiti@e von welchem das Dorf: Schulzendorf ind Ruppiner Kreise kürzlich: betroffen worden, zur: Linderung der übcr die Abge- brannten hereingebrochenen: Noth die Summe von Dreihundert Thalern zu bestimmen geruht:

__— Se. Königliche Hoheit Prinz Albrecht | nach Hannover N ltgelebet, : E i M M __— Jhre “Durchlaucht ‘die Fürstin von Liegni d gu 1. Juni zu mehrwöchentlicher Kur in Homburg ets

__— Jhre Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin von Jtalien wohnten gestern Nachmit- tag'in Begleitung Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen den Verhandlungen des Reichstages bei, besuchten später das Aquarium und den“ Zoologischen. Garten, machten

hrer Königlichen Hoheit der Herzogin Wilhelm von Mecklen-

urg-Schwerin im Schlosse Bellevue einen Besuch und kehrten zum Diner, welhes um 5 Uhr im hiesigen Schlosse eingenom- men wurde, zur Stadt zurück. An demselben nahmen auch Se. Majestät der Kaiser, der Kronprinz und die Offiziere der Deputation vom 1. Hessishen Husaren-Regiment Nr. 13 Theil. Abends 7 Uhr begaben Sich der Kronprinz und die Kronprin- zessin von Jtalien mit Extrazug der Anhalter Bahn nach

eipzig. Bei der Abfahrt von Berlin waren der Kaiser, der Kronprinz, die Prinzessin Carl, der Prinz August von Würt- Cn g 1ST NEE Man Q Launay und die Depu-

ion des 1. Hessischen Husaren - Regiments Nr. 13 2c.

dem Anhalter Bahnhofe anwesend. : iet

Unmittelbar nah dem Taufakte im Neuen Palais er- folgte von Seite Jhrer Königlichen Hoheiten des Kron- prinzen und der Kronprinzessin von Jtalien die Uebergäbe des nach italienischer Sitte üblichen Taufge - \chenfes an Jhre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Kronprinzessin des Deutshen Reiches und von Preußen. Dasselbe bestcht in einem vollständigen Schmue, in einem Diadem, in Ohrgehängen, einem Halsbande und einer Brustspange, ist aus dem feinsten Dukatengolde durchaus mas- fiv gearbeitet und mit rofenrothen Rubinen und grauen Perlen in verschiedener Größe befeßt. Der größte Kunstkenner Italiens, der Herzog von Sermoneta , hat die Zeichnungen dazu geliefert, und mit der Herstellung des Ganzen war der Juwelier Castel- [ani in Rom beauftragt worden , der unter dem Einflusse des genannten Archäologen sich völlig in die besseren antiken und romanishen Formen sciner Kunst eingearbcitet hat. Das kro- nenartige Diadem is zusammengescht aus cinem Reife, der in erhabenen , mit fleinen Rubikhen beseßten Arabesken geshmückt ist. Auf diescm Stirnband erheben si Kreuze, die mit runden dur{brochenen Goldscheiben abwechsclin. Jedes Kreuz hat in

ewesen (804 + 12 =)- emnach- geblieben 605.

tener Schönhéit, die Scheiben find durchbrochen und über u über mit - fleinen Rubinen beseßt ; S e und BLUN stehen Über dem Reif gerade aufwärts, und jedes Stück ist zum Abnehmen gema um cs in anderer Form verwenden zu können. Es ist dieselbe Gestalt der Krone, mit der man die Königin Adelheid, die. Mutter Kaiser Otto's 11. und Groß- mutter Otto’s 1L. abgebildet sieht, dieselbe, die die deutsche Kaiserkrone mit Ses verbunden hat. Die durchbrochenen Goldscheiben der Krone wiederholen sich an den beiden Ohr- gehängen ; diese endigen in einer großen, in Gold und Rubinen elchartig gefaßten grauen Birnenperle. Die Brustspange hat die Form eines kleinen Schildes , dessen runde Form wieder aus fünf kleinen ebenfalls runden aber erhaben gearbeiteten, und mit einer grauen Perle ges{mückten Schildchen besteht. Ein in den mit Rubinen beseßten Arabe8ken dem Diademe ähnlicher Reif bildet den oberen Theil des Hal8geschmeides. Von demselben hängen shmale Goldstäbchen herab, die in cinem Rubine endigen, und zwischen jedem derselben, von einem kelch- artigen. Stiele: gehalten, dreißig graue Perlen iñ- ‘ábfallender Größe/ die s{önste und größte befindet sich in der Mitte, ein wahres Unicum. Abgesehen. von seinem hohen materiellen Werthe ist dieser Shmuck durch die stylvolle Durchbildung in der Zeichnung , inden edlen, wenn ‘auch strengen Linien roma- nischer. una eatise durch die: vollendete Téchnik der: Arbeit, ein wahrhastes Meisterwerk.. Auch selbst das Kästchen, in welches er auf. einer rothsammtenen Rei eingeschlossen, ist vou tünstlerishem Werthe. Es ‘ist.-in einem Oktogon ‘voû ver- oldeter Bronce mit einem aufsteigenden Deckel’‘gebildet: ie 8 Felder des unteren wie des oberen Theiles sind Mosaiken von feinster Arbeit eingelassen, Nachbildungen der edelsten. an- tiken- Müster, z. B. der Capitolinischen Masken. Die Mosaiken des Deckels stellen kleine Thierfiguren vor, und die Plattform

| des Deckels s{hmüdckt eine runde größere Mosaik von der vollen-

detsten Ausführung. Es ift ‘ein echt hationales, dem hohe Kunstsinn der Empfängerin entsprechendes Geschenk, bas A Hohen Taufpathen hiér darboten, und ein nationales Kunstwerk war auch das Geschenk, welches hinwiederum Jhre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin den Hohen Pathen ihres Kindes Vebebeten Bekaúûntlich ließ unter den Augen und unter der Beihülfe des Bildhauers Rauch König Friedrich . Wilhelm .IV. ein Modell- zur Näch- bildung des Denkmals Friedrich. -des Großen im Kleinen in einer Höhe von fünf Fuß. herstellen. Bisher waren von diefem Kunstwerke nur drei Exemplare vorhanden, eines gi at König Friedrich Wilhelm IV., eines besißen Se. Majestät der Kaiser und König, ein drittes der Kaiser von Rußland und ein [vier- tes wird nun dem Kronprinzen Humbert zum Geschenk gemacht. Die Herstellung in echter Bronze- erfordert ein Jahr. Vor- läufig konnte deshalb den. italienischen Herrschaften im Orangerie- hause nur ein Modellabguß in Zink vorgestellt werden.

‘In der gestrigen Plenarsibung: des Bundesraths unter dem Vorsitz des Staats Ministers Delbrü, wurden Vie Schreiben des Präsidenten des Reichstags über die Beschlüsse des Reichstags, betreffend a) den Gesehentwurf wegen Reguli- run des’ Reich8haushalts vom- Jahre 1871, þ) die Uebersicht der: Ausgaben und Einnahmen des Deutschen Neichs mit dem Nachweise der Etatsüberschreitungen und außerctatsmäßigen außerordentlihen Ausgaben für das Jahr 1871, c) den Aus- (E FETLIESETOI zwischen dem Deutschen Neiche und Groß- britännien , d) den von den Abgeordneten Lasker und Ge- nossen * vorgelegten O wegen / Abänderung der Nr. 13 des. Artikels 4 der Verfassung des Deutschen Reiches mitgetheilt und hierauf über die Vorlagen, betreffend den Ent- wurf eines Geseßes wegen Verlängerung . der Wirksamkeit des Gesehes vom 27. Mai 1870 über die Ausgabe . von Banknoten, den - Entwurf eines Geseßes wegen Verlängerung des Termins für die Wirksamkeit der Reichsverfassung 1n Elsaß-Lothringen, sowie über die neuen Amendements Lasker. und v. Benda zu deni Géschentwurfe über den Rehnungshof, endlich über die Auslegung der Vorbemerkungen Nr. 2 Und 4 zur T. Abtheilung ves D von rébeicht Pa aue P Ns den Uceber-

ng_ cichtem Garn über die Zolgren - reich, in Berathung getreten. \ SOMNRE HAD E

den sind, ob durch den §. 111 des Vereins8zollgeseßes vom 1. Juli 1869 und die zur Ausführung desselben Alalenen Be- immungen die frühere Vorschrift im §. 76 der Zollordnüng, sowie die Verabredungen im §. 22 Titt. d. und im §. 59 Si: 21 des Haupt - Protokolls der fünften resp. funfzehnten

encralkonferenz aufrecht erbalten seien, wonach beider Versendung von Wein oder verschtcem Branntwein aus dem Inlande durch das Ausland nach dem Julande oder bei der Transitabfertigungder- artiger Flüssigkeiten unter Kollovershluß den Sendungen (ts

den vier Enden und in der Mitte cine graue Perle von sel-

amtlich versiegelte Probefläschchen beigegeben werden sollen,

Zur Beseitigung der Zweifel , welche darüber entstan-

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hat der Bundesrath in der Sißung vom 6. v. M. beschlossen, daß es dem Ermessen der Abfertigung8ämter zu überlassen sei, ob -in den einzelnen Fällen ‘bei Sendüungti der bezeichneten Art ur Sicherung des Jollintéresses ‘die Beigabe von Eh hchen ir nothwendig oder zweckmäßig zu crahten is und daß die Empfangsämter lediglich aus“ dem Fehlen von Probefläschchen feinen Grund zu entnehmen ‘haben, die weitere Abfertigung 'der eingegangenen Flüssigkeiten zu: beänstanden.

“Der Auss\{Uß des Bunde8rat hes für Handel und Verkehr trat heute zu einer Sißung- zusammen.

Im weitern Verlauf der gefrigen Sißung des Reichs- tages wurde“ das Geseg, betressend den außerordentlichen Geldbédarf für die Reichs8eisenbahnen in Elsàß -Loth- ringen, in zweiter Lesung unverändert genehmigt. Es e die zweite Berathung des Geseyentwurfs, betreffen die Gebühren und Kosten bei den Konsulaten des Deutschen Reichs. Zu §. 2 beantragte dex Abg. Bernards: »unter dié Amishandlungen/ welche--im Fall der Dürftigkcit der Betheiligten von den Konsuln gebührenfrei zu verrichten-séiery auch das. eheliché Aufgebot, dié Eheschließung und dic Abnahme des Partheieneides aufzunehmen« E 48 Das Haus lehnte das Amendement in seinen beiden ersten Putikten ab und_genehrnigte nur den-leßtéèn. Demnächst wurde der Tarif im Einzelnen. durchberathen. Nr. 3 desselben be- stimmt an Gebühren für Aufbewahrung, Erhebung; Aus8zah- lung, Ueberweisung ‘von Geldern oder Werthsachen, ‘außex den son e Gebühren für besondere Amtshandlungen 3 Sgr. für je 10 Thlr. Der Abg. Kapp beantragte, hinter »Amtshandlungen« cinzufügen: »jedoch ohne Uebernahme einer Garantie seitens des Reichs.« Dieser Antrag wurde abgelehnt; dagegen wurde ein Antrag des Abg. Schleiden; 'die Gebühren 18 die Expedition von! Schiffen auf '/, Sgr. für jede Tonne (2000 Pfund), doch im S untér 5 Sgr. festzuseßen, angenommen. Der Rest des Tarifs wurde Unverändert, genug. Es folgte die Fortseßung der zweiten Berathung über den Reich8haus- halts-Etatfür 1873, zunächst Über den Etat der Verwaltung des N Gen an welcher Berathung sich der Staatsminister v. Roon, Oberst-Lieutenant v. Holleben und die Abgg. Richter, Ludwig, Georgi, Graf Ballestrem und Lasker betheiligten. Nachdem noch zum Etat der Münze die Abgg. Gersiner und Dr. Bamberger gesprochen hatten, {loß ‘die zweite Berathung des Reich8haus8halts-Etats. n der auf 12 Uhr anberauniten heutigen (37.) Sißung

des Reichstages, welcher am Tische des Bundesrathes die Staats-Minister Delbrück, Graf von' Roon, von Stosch, von

Mittnacht, der Ministerial - Direktor von Philipp8born, der

Präsident Dr. Friedberg, Reich8-Rath und Präsident von Neu- mayr, der Oberst Fries, der Oberst-Lieutenant von Holleben, der Minister - Resident Dr. Krüger, der Geheime Regierungs§- Rath Dr. Michaelis und mehrere andere Bevollmächtigte bel- wohnten, wurde-in dritter Berathung der Additional -Vertrag zu dem Postvertrage mit Rußland und der Geseßent- wurf, betreffend die Gebühren und Kosten bei den Konsulaten des Deutschen Reiches leßtere mit einer unwesentlichen Modifikation des §. 8 angenommen. Es folgte hierauf die zweite Berathung über das Militärstrafgeseß buch. Nach einem eingehenden Referat des Abg. Dr. Lamey wurden ohne Debatte! die V, 1 big 8 angenommen. Zu §. 9 beantragte Abg. Krüger (Haders8- leben), die nordschle8wigschen Distrikte von der Geltung des Geseßes auszuschließen. ‘Der: Antrag wurde äbgelehnt, und die Sg. 9 bis 1e unverändert genehmigt. Qu den §§. 19 bis 27 lag rine Reihe von Amendemenis® der Abgg, ‘Eysoldt , Freiherr v. Hoverbeck und Gen. vor, welche die Arreststrafe zu mildern bezwecken. Außerdem beantragte Abg. Lasker : en Reich8-Kanzler ju ersuchen: 1). zu veranlassen, daß eine \sach- verständige und umfassende Untersuung darüber angestellt werde, welche Einwirkung auf die Gesundheit die Vollstreckung des mittlern und des strengen Arrestes ausübe,. ob und- inwieweit nachtheilige Wirkungen wahrzunehmen sind, welche mit der besonderen Art der Ernährung und des Aufenthalts zusammenhängen; 2) das Ergebniß dieser Untersuchung zur Kenntniß. des Reichstags zu bringen. An diese Anträge knüpfte sih eine längere Diskussion, an der sih zunächst Abg. Eysoldt .und der bayerische Bevollmächtigte Oberst Fries betheilgten. i Bei Schluß des Blattes dauerte di e Berathung fort.

Die Mitglieder des Bunde8rathes und des Neichstages, welche an der Rügenreise Theil genommen haben für das Arndtdenkmal auf dem Rugard- aus der gemeinsamen Reisekasse: 200 Thaler bewilligt , welcher Summe" ein Mitglied für seine Person noch 100 Thaler hinzugefügt.

Die bereits vor 1870 zwischen der preußischen und der franzöfischen Regierung geführten Verhandlungen über den

kfanals durch das Nied- Thal, um eine Verbindung der Saar mit der Mosel herzustellen zur billigeren Beförderung der so vorzüglichen und für die französische Eisenhüttenindujtrie un- entbchrlichen Saarfkfohlen wurden durch den Ausbruch - des Krieges unterbrochen. Inzwischen ist durch den Frankfurter Friedensvertrag das betreffende Terrain vollständig in: die ände der deutshen Regierung Übergegangen , welche dies Projekt nunmehr wieder aufnehmen und die desfallfigen Ver- handlungen zwischen der Militär- und. Civilverwaltung und zwar diesmal ‘in Mey weiter entwickeln wird. Zu Mitgliedern der de8Shalb unter dem Vorsize des Ober - Präsidenten von Cas Ange zusammentretenden Kommission: sind außer dem Bezirks-Präsidenten von Lothringen und dem iu Direktor von Elsaß - Lothringen der Oberst Schott, Jnspecteur dex 9. Fesiungs Zape der Geheime Berg-Rath Achenbach, Vorsitzender ‘der Königlichen Bergwerks - Direktion zu Saar- brücken , der Regierungs- und Bau-Rath Seyffarth in Trier, und dexr Bau-Juspektor Lieber: in Saarbrücken ernannt.

Das-Neben-ZJollamt 1. zu Bärnau_ im Haupt- amts-Bezirke Waldsassen (Königreich Bäyern) ist vom-1, Juni d. Ï, ab in ein Neben-Zollamt Il. verwahdelt ‘worden.

Jn der heutigen, auf 9 Uhr anberaumten (57,) Sißung. des Hauses der Abgeordneten, welcher am Ministertische die Staats-Minister Graf zu Eulenburg, Graf von Jyenpliß und. Camphausen, der : Geheime Ober-Regierungs-Rath -Wohlers und einige andere Re ierungskommissarien beiwohnten, legte der Staats-Minister Graf. zu Eulenburg - dem Hause zwel GesegentwüÜrfe betreffend die geseuliche egelung der standes- herrlichen Verhältnisse der Häuser von Arenberg. und Sáäyn- Wittgeiistein, zur verfassungsmäßigen Sur s vor. Der Beschluß über die Fe Behandlung wurde bis nach er- olgtem Druck -der Vorlagen ausgesezt. Die Abgg: Dr. Octker,

r, Bachr und Dr. Wehrenpfennig richteten hierauf an die Königliche Staatsregierung folgende durch Dr. -Baehr näher motivirte Interpellation :

» Nach amtlichen Bekanntmachungen hat die Königliche Staats- regierung in dem Verhältniß einer Anzahl kleinexer- Rittergüter und Domänen im Regicrungsbezirk. Cassel zu den Ortsgemeinden- Ent- scheidungen getroffen, welche die ersteren aus dem bisherigen natür- lichen Verbande mit diesen Gemeinden loslôfsen und namentlich die Armenlast bezüglich -der regelmäßig auf jenen Gütern beschäftigten Arbeiter den Gemeinden zuwälzen.

Welches sind die Gründe dieser Entscheidungen ê

_ Haben zuvor statistische Era unaen Über die Lage, Größe, Be- woe) 2c. der betreffenden Güter stattgefunden? und mit welchem

rqcontß §

Y Sind ‘die Gemeinde- und Kreisvertretungen über die Neuerungen gehört worden? und wie haben sic sich geäußert ? « |

Der Regierungs - Kommissar, Geheimer Ober-Regierungs®- Rath Wohlers, beantwortete die Interpellation- dahin, daß Über die betreffenden Verhältnisse die eingehendsten Ermittelungen angestellt und erst nach gane: Prüfung:in jedem einzeluen Fall ‘beschlossen .und entschieden worden sei. Auf den Antra des Abg. Hellwig beschloß das Haus in eine Besprechung de Gegenstandes zu treten, an welcher sich die Abgg. Herrlein und Dr. Báehr, ‘sowie der Regierung8-Kommissar betheiligten. Der Abg. Pr. Rickert referirte sodann Namens „der udgel- Komwiiiion über den: 22. und 23. Bericht der Staatsschulden- Kommission, betreffend die, Verwaltung des Staats-

chuldenwesens8 in den Jahren 1869 und 1870. Das Haus beschloß nach dem Antrage der- Kommission ohne De- batte, der Königlichen Hauptverwaltung der Staats]chulden über die betreffenden Rechnungen Decharge zu ertheilen. Es folgte hierauf y nachdem vorher der Ges ehentwurf, betreffend die L t Edle der Geschäfte der preu- ßishen Bank auf die freie ansestadt Bremen (S. die 1. Beilage) ohne Debatte angenommen worden , der mündliche Bericht der Budget - Kommission über die Uebersichten von ‘den Staatseinnahmen und - Ausgaben des Jahres - 1870 nebst der dazu gehörigen Denkschrift für- die darin nach- gewiesenen Etatsüberschreitungen und außéretatsmäßigen' extra ordinären Ausgaben. - Der Referent Dr. Birchow beantragte: vorbehaltlich: der bei der Prüfung der Rechnung sich noch etwa ergebenden Erinnerungen a) die nachgewiesenen Etätsüberschreitungen für das Jahr 1870. mit 3,774,081 Thlr. 13 Sgr. 9_Pf.j b) die außer= etatsmäßigen extraordinären Ausgaben „mit 65/371 Thlr. 27 Sgr. 1 Pf. ‘nachträglich zu genehmigen. i : l Das Haus trat diesem Antrage bei. Endlich wurde die Wahl der Abg. Larz und Mehlhausen im II. König8berger Wahlkreise für giltig erklärt. Schluß 114 Uhr. Nächste Sizung Montag 25 Uhr. - Der Evangelische Ober-Kirchenrath besteht zur Qeit unter dem Präsidium des Wirklichen Geheimen Raths r. Mathis aus folgenden Mitgliedern: Pr. Twoesten Ober- Konsistorial -Rath, und Professor; Dr. Hoffmann, Ober- Hof-

Bau eines mit einer Hasenanlage . verschenen Schiffahrts-

R

prediger, Ober-Konsistorial-Rath und General-Superintendent ;