1872 / 132 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 07 Jun 1872 18:00:01 GMT) scan diff

viele Fälle vorkommen; vielleicht die meisten, in denen rechtzeitig At arg arie werden fann. Jh möthte Sie daher bit den gelte » ten Antrag abzulehnen und | der Vorlage der verbündeten Regic- rungen anzuschließen. -

Qu §. 8, welcher lautet:

»Für dic mit Gerichtsbarkeit versehenen Konsuln bleibt der dem Geseße vom 29. Juni 1865 über die Gerichtsbarkeit der preußischen Konsuln angehängte Tarif vom 24. Oftobér 1865 insoweit in Kraft, als es fich um Amtsgeschäfte handelt für w:lché det gegenwärtige Tarif feine Ansäße enthält.

Im Uebrigen is für ein in dém Tarif nicht aufgeführtes Amts- eschäft der Konsuln bei-den Konsulaten m Europa, aus\{lißlich der rei nebst Vasallenstaaten, eine Gebühr von 1 Thaler, - bei denén außerhalb Europa und in der Türkei nebst Vasallcnstaaten cine solche von 2 Thalern W erheben.« j : beantragt der Abg. Bernards, das Alinea 2 zu streichen. - Der Ministerial-Diréktor von Philipsborn erklärte zu diesem Antrage: i ‘Meine Herren! Es \{eint mir doch nothwendig j daß über die Auffassung der Bundesregierungen in ‘Anschung der vorliegenden age fcin Zweifel bestehe. I acceptire bestens und erkenne voll- mmen und mit Dank die Auffassung an; die von dem ersten Herrn Vorredner in Bezug auf die Thätigkeit und die Stellung der Kon- fuln und über den Charakter der fonjularischen Vertretung überhaupt dargethan ist aber; cben indem ih die Anerkennung dieser Auffassung ausspreche und ihr beitrete, fann ich nicht verstehen; wie ein ider- us darin gefunden werden folly daß das Geseß Bde Aliñeáà 2 es F. 8 enthält. Der Zweck bei diesem Alinea 2 geht einfach dabin; das Gesecß vor ciner Lücke zu [Gen es fann nicht mit Positivität behauptet werden, daß in dem if Alles aufgezählt fei; was tägli vorkommen fann, und es ist also unumgänglich nötbig für folche älle, die nicht bereits namentlich bezeichnet find, eine E Ia zu haben. Jh sehe darin durchaus nichts Unehren- hafies, ih sehe darin nur etwas Nothwendiges7 und ih glaube; daß es dem en Geseße entspriht, und daß es mit \tiner Harmonie im Ein M sieht , wenn das N Haus gs dahin entscheidet Und a if der §. 8 1m Alinca so bleibe, wie hier vor- geschlagen ift. i

Bei Berathung über den Reichs-Haus8halts-Etat für 1873, zunächst über den Etat der Verwaltung des Reich8- heeres, erklärte in der Spezial-Debatte über Tit. 29 nach dem

jer gemachten Bemerkungen und Er- innerungen zu dem Etat des Reichsheere8 habe ih das Wort nicht ergreifen mögen, um feine Diskussion herbeizuführen; die nah meiner M fi bei der gegenwärtigen Sachlage fruchtlos und nur ein Raub «an der Zeit des Hohen Hauses gewescn sein würde. Indessen fann ich nicht völlig mit Stillschweigen übergehen, was hier gesagt worden ist; weil in solchem Schweigen eine Zustimmung oder ein ugeständniß gefunden werden fönnte. In dicsem Lichte, bitte ich Sie, meine Herren, meine Anffassungen der Bemerkungen des Herrn pot Richter zn betraten. I habe gefunden; daß der Abgeordnete - sich ja „fleißig mit der Angele genen bésäftigt t, all-in nicht gründlich genug, um 1mmer das Richtige zu treffen. 7 ‘hat nichts ganz Unrichtiges gesa aber au sehr wenig ganz Richtiges. Dieje Sachen flar zu stellen, wird sich. die Gelegenheit finden; wenn wir uns Ra verständigen über einen neuen Normal- Etat für das Reichsheer. sdann werden au ‘alle diejenigen Be- merkungen, die von seiner Seite wie ich glaube, unrichtigerweise;, über die des Erlöses von Immobilien gemackcht rvorden find; was nach dem administrativen Gewissen des preußischen Kriegs-Ministeriums nahezu an die- Beshuldigung der Fâälshung arenzte und ebenso die Bemerkungen über die Verwendung von eservebeständen berichtigt werde.

Meine Herren! Jn diese Materie jeßt einzugeben; dazu fehlt die Zeit und die Veranlajjung. Darum will ich nur erklären ; daß diese Erinnerungen y wie manche andere; die der Herr gemacht hat; für unbegründet und für nicht zutreffend erachte. cin Umstand zur Fprace gebracht worden ist y der die Heiterkeit des Hauses in hohem Z aße EEreg) hat; so glaube i, daß ih au@ch diesen Umstand zu den Vorzügen der Etatsaufstelung zählen muß; niht blos; weil er Jhre Heiterkeit etrégt hat; sondern rvcil daraus hervor- dcht; dás wir genau das thun, was wir thun müssen. :

Menn die Militärverwaltung von Mecklenbur « Streliß noch in diesem Augenblicke ‘nit vers{molzen ist mit der allgemeinen Militär- verwaltung des Norddeutschen Bundes ; so beruht dies ja auf einen Rechtstitel. Meine Herren! Ohne Beseitigung dieses Nehtkstitels

wischen Staat und Staat; fann niht davon die Rede fein, plepti@ ie 5 Thaler Kosten für Unterhaltung der Festungen zu ignoriren. ŒWir müssen “diese kleine Position eben so gut aufnehmen; wie jede andere. So humoristisch also die Sache si ausnimmt; so hat fie do ihren: votien; guten; beréchtigten Grund. Die Bemerkungen des errn Abg. Ludwig berühren mich eigentlih um deswillen nicht; weil von einer Angelegenheit spreéhen, die ih nicht kenne und dienstlich und amitlich nicht zu kennen braute. Jh glaube Ba diese ganze Rede vielmehr in den sä&si@en Landtag, als in den eich8tag ge- hôrte; und ich habe es bedauert daß der Herr Abgeordnete die Spiße

iner Bem en gegen einen Ahivesenden tet i fe bi¿r N vertheidigen fann. für ie 2 fon bin nit in Lage es zu thun, son ih es thun; weil ich die Verhältnisse niht kenne und vermöge meiner Dienst- Fellung nit 1 fann. Wenn nun von dem Herrn geäußert worden isi die ReichsSregierun er Sache annehmen; f {eint mir, daß eine gercacnt Bemerkung, die der Herr Abgeor

nete bei Besprechung Etats machte; doch unmösglih Veranlaffung

enn hier 4UgIeD

|

| wo ich das gelegentlich vielleicht gerne

sein fann für die Neichôr

er etwas Herartiges beabsi tigte bote; er konnte dem Hauje cine Re Reichsregierung interpelliren, er ko trag siellen, um die e geschäftsmäßig zur Kenniniß regierung zu bringen. Eine gelegenttich Bemerkung bei L des Etats fann aber unmögli für die Reichsregierung V werden; um in diese Sache einzugreif R, eniger, als hältnijje der Reichsregierung zur. säch Nilità i ventionsmäßig geordnet find, _ L 4

Darauf nahm das Wort der Bundes8bevollmächtigte “Jw öde m os S e |

Ach möchte mir doch erlauben noch cin_paar Worte zu sprechen als {pezieller Vertreter Sachscris über den Angriff, der bla von Seiten des Herrn Abg. Ludroig gegén das fächsische Kriegs-Ministerium meg worden ist. Es kann nicht meine Aufgabe scine dem Hohen Haufe gegenüber cine Vertheidigung oder dergleichen auch nur ver- suchen zu wollen. Jh betrachte dicje Angelegenheit ächst als ein res interna, als cine solche, dic von Seiten der exsten und zweiten sächsishen Kammer, und zwar in fehr eingehender Weise behandelt und erledigt worden is wie auch der Herr Abg. Ludwig durchaus nicht in Abrede gestellt hat. Was das Gesundheit8gefährliche jener Kajerne betrifft, was er jo besonders hervo ehoben hat, so ist hierüber von Seiten des Königlichen Kricgs-Ministcriums ie nöthige Widerlegung erfolgt ‘in beiden Kaminern. Ucberhaupt hat sich der Vorstand des Königlichen Kriegs-Ministeriums der Verantwortlichkeit den sächsischen Kaniumern gegenüber niemals entzogen, und es scheint mir in Folge dessen zunächst nicht ‘nöthig; daß das Hohe Haus mit dieser Angelegenheit hier weiter beschästigt werde.

“Den Abgg. Ludwig und von Hoverbeck erwiderte der et e ‘eine Herren! Dein R Ludwig muß ich erwidern; daß i{ es dahin g ellt sein lasse, ob Er die Entscheidung darüber hat; ob ch meine Schuldigkeit vollauf thue oder nit ; Q laübe; es werden wohl andere Potenzen sein, welche darüber zu ¿finden haben. Ih muß nur bemerken; daß er vollkommen Recht bätte; wenn ih Reichs- friegsminister wäre. Eine solche Stelle existirt nicht Und sie hat Nie mand inne; auch ich nicht _Dem Abg. Freiherrn V. Hove will ich niein Bedauern darüber ausdrücken; daß er nmich #0 fals verstanden hat. Jch -habe Niemanden céensiren noch wemger Jémanden fränten wollen. Die Zeitz gethan habey ist längst vorüber. Ich habe und hatte nur die Absicht, weii die Pflicht; der Verständigung.

Jch habe ferner nit daran gedacht; heute mit den wenigen - ten; die ih spra, zu verleugnen; was ih vor Jahr und Tag gesagt habe bei der Deraung in der Kommission über das Paushquantum. I weiß sehr gena, was ih gesagt habe; ih habe es mit Absicht mitgetheilt, es ist mir nicht ent\chlüpft; ich habe es vielmehr ausdrüt- [ih mitgetheilt, um darzuthun, wie unzulänglih das Paushquantum sei, so daß das Ausfommen mit diesem Betrage nicht möglich ige- wesen wäre, ohne das Vorhandensein von Reservebeständen ; und die Konsumtion dieser Reservebestände war mein Recht und meine Pflicht. Darüber aber; glaube ih, fann gegenwärtig cinc Diskussion wohl nicht stattfinden. J habe nur jebt dem Abgeordneten Freiherrn von Hoverbeck ausdrüdcklih sagen wollen; daß ih jeßt Dasjenige nicht verleugnen will und werde; was ih früher gesagt habe; ih geve das vollständig zu Und werde das seiner Zeit auch vertreten.

Gegen den Abg. Lasker wändte si{ der Bundesbevoll- mächtigte, Oberst-Lieutenant von Holleben mit folgender Aeußerung :

Meine Herren! Jn der Belehrung, welche der Herr Abgeordnete für Meiningen mir anscheinend hat zu Theil werden lassen wollen; fann ich nur die Aufforderung erblicken; mich über ein hier entschieden eingetretcnes Mißverständniß auszusprechen. Es hat mir nit ein- fallen wollen; die Verantwo lichkeit des sächsischen Kriegs-Ministeriums für die militärischen Qweckc des Reiches irgendwie in Abrede zu stellen; ih habe nur den lokalen Charafiter der Angelegenheit betonen wollen; und muß das den Ausführungen Po die ih inpoiien gehört habe, noch ganz besonders thun. Auch von dem Herrn Abg. Georgi habe ich nichts anderes gehört; als Beshwerden lokaler Natur, woraus vielleicht das Hohe Haus umsomehr die Ueberzeugung ge- wonnen hat, daß diese Angelegenheit zu einer Verhandlung in diesem Augenblick sehr wenig geeignet erscheint. Den Weg, welchen die Herren Beschwerdeführer, wenn ich sie so bezeichnen Dat Cg agen en? um diese Angelegenheit zu einem gedeihlichen Ende zu führen muß ih ihnen lediglich anheimstellen; aber einer Verantwortung ; so weit fie auf Grund der Reichsverfassung dem sächsischen Kriegs-Minifterium obliegt, sich zu entziehen; lieg niemals in dessen Absicht; und és hat

,

auch nickcht in der meinigen gelegen; dies zu behaupten.

Lándtags- Angelegenheiten.

Berlin, 7. Juni. Jn der gestrigen Sißkuná des Hauses der Abgeordneten beantwortete der Minister der saldivirit- \chaftlichen Angelegenheiten von Selchow die Interpellation der Abgg. Dr. Virchow und Dx. Löwe, die Réssortverhältnisse der Königlichen Thierärzneishulen zu Berlin und Hannover betreffend, wie folgt: ; eine Herren! Tch werde mich bemühen, unter Vermeidung E per Es Beziehungen mi lediglich; und zwar furz, an die

ache , ; De Interpellation enthält zwei Fragen. Die cine lautet dahin: ist ‘es wahr; daß däs Staats-Ministerium - beschlossen hat, die Thier- arzneishulen zu Berlin und Hannover von der Verwaltung des Kultus-Ministeriumis, unter dem fie bisher gestanden haben; zu trennen

Sragt fann landwiribschastlichen Minisierium zu überweisen? Diese as Staais;

virthschaft ged bir und mee Mr

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und 1ch einfach bejahen.

Das Staats: ortu hat diesen Beschluß efaßt, der Beschlu

¿& Allerhöchsten Orts sanktionirt und iff in der Auna iffen.

Mer. er bezieht sich nicht blos auf die Thierarzneishulen von erlin

und Hannover , von denen genwärtig allein die Rede gewesen ist dern er

bezieht Pa eut das ganze eterinärwesen. Unmög- 5 wird man diese beiden Thierarzneishulen yon dem ganzen Vete- ‘r arwesen trennen können. Daß aber das Veterinärwesen zur Land-

cin ih gan darüber fann in diesemm Hauje kein Quweifel - n. Wir haben hier ja auch nur die Motivirung gee! daß dic - hierarzncischulen dem Kultus» Ministerium elassen bleiben möchten. i ;

Die zweite Frage geht dahin: Warum hat die Regierung es ver» micden; während der kurz vorhergegangenen Budget erathung über diese Frage in _ dem Hause zu sprechen und warum hat dem Hause die ihm verfassungsmäßig zustchende Mitwirkung nicht lassen? Die Antwort darauf ist sehr einfa. In dert Augenbli als ‘das Bud et berathen wurde, par as Staats - Ministerium noch nicht in die De- rathung dieses Gegenstandes getreten; und es lag eine Allerhöchste Kabinctsordre über die Abzweigung und Zulegung amals noch-n vor. Folglich konnte darüber noch gar nicht gesprochen werden. Es ist aber niemals die Absicht der Regierung gewesen; Ihnen; meine

erren; aus der Maßregel 1rgend ein Geheimniß zu machen ; die Regierung hat fortwährend in ciner ganzen Reihe von Jahren bei den Budgetberathungen si dahin ausgesprochen; und ih selbst habe die Ehre gehabt, vor Ihnen das auszu prechen,- daß cine Erweiterung des landwirthschaftlichen Ministeriums vor allen Dingen dur Zulegung des Veterinärwesens nothwendig et. In dem He ist zu Rene Malén die Behauptung aufge ellt: so geht ar nicht mit dem landwirthschaftlichen nisterium, entweder muß daselbe E oder es muß sid andere Branchen annektiren. Diese lezte Alternative hat das Staats-Ministerium als den zuläsfigèn Weg anerkannt; dasselbe hat daher cinc Erweiterung beshloifn! und hat von allén den Materièety die dabei in Frage mmen konntén/ die Reterinärangelegenhciten als diejenigen erkennen müssen, die zunäŸhsh weil fie zur Landwirtbschaft gehören; dort abzutrennen und hierher zu en seicn. i T ° Bi Herr Abgeordnete; der socben die Interpellation des Näheren motivitt hat, hat aber noch nah ciner anderen Richtung Qrwveifel auf- estellt, die Zweifel nämli; ob die Regierun überhaupt berechtigt ei, cine \o tief eins{ncidende Maßregel zu verfügen 1 obne dis At rüber zu hören. Die Regierung hat sich b fiets für ermä t hierzu gehalten sie_ sieht es als ihr ve assung he Ret ; als eincn Ausfluß der Exekutive an; 1n diesen Sahen fell ständig zu or- ganisiren. Sie steht auch mit dieser Ansicht nicht isolirt da. Wenn ich mi auf eie Autorität berufen darf ; welche diese Rewchtsfeite der Frage schr genau und scharf ventilirt hat j so fann ich Jhnen einen amen nennen, der in dem Hause als der Name eines Mannes von Bedeutung wahïscheinlih anerkannt werden wird: ih nenne Jhnen »Rönne«. Er q in seinem Staat8reht ganz genau ausgeführt, daß die Regierung iy bercchtigt sei zu organifiren, wenn zwei VMóor- aussekungen zuträfen. | : ;

Diese beiden Roraus\cpungen find einmal da feine höheren Anfordetungen im Etat gemacht werden; und in diejer Beziehung, fann ih versichern; däß diese höheren Anforderungen im Etat nich gema@cht werden sollen, jedenfalls nicht ohne Mitwirkung des Hauses

emacht werden sollen. Qweitens stellt er die Bedingung, daß ein eses nicht alterirt werde. Ein folches Gescß besteht nit, sondern eine Verordnung, die Se. Majestät der König durch eine neue Ordre zu modifiziren berechtigt ist. Diese neue, Ordre ; welche mir augen- blicklih vorliegt, ist erst unterm 27. April d. J. erlassen 1 und weist allerdings das Ministcrum an, um die Besorgnisse, die hier bereits in der Motivirung der Interpellation angeregt worden vg dáß möglicherweise die Missenschaftlichkeit leiden könnte, wenn die Thier- arzneishulen nit mehr unter dem Kultus-Ministerium; sondern unter dem landwirthschaftlichen Ministerium ständen; daß diese Be- sorgnisse, sage i 1 beseitigt würden dadur daß überall wo Lehr- pläne aufgestellt werden; eine Kommunikation zwischen den verschicde- nen bei der Sache betheiligt Stil n stattzufinden habe. Die

binct8ordre lautet in diesem eile dahin:

E A lat mit der Maßgabe; daß der Land- Â i [chen durch Anordnun-

nteressén anderer Ressorts betrof-

en werden, vor der Entscheidung ch mit den betheiligten Ministern zu vernehmen und Lage der Umstände geimeins{aftli@® mit ibnen zu handeln hat. Insbesondere ist der Lehrplan der Thier- arzncishule vor der Genehmigung durch den Minister für die land- wirthschaftlichen Angelegenheiten den Ministern des Krieges und der Unterrichts- und der Medizinalangelegenheiten ur Aeußerung mitzutbeilen, auch mit denselben jede organische ‘Verfügung über die Ausbildung der Thierärzte vorher zu berathén.« Die Regierung konnte an der l prag s d der Frage um so weniger zweifeln: als seit ciner langen Reihe von ahren-bei Gelegenheit der Budgetberathung in diesem ause selbst| mehrfach ausgesprochen ist, man möge verschiedene Branchen zu dein landwirthschaftlichen Ministerium herüberziehen ; und nachdem das Landes - Oekonomie- derholten Sißungen fast ununterbrochen alljährlih

Kollegium in wiede L He : j rere Verwaltungs8zweige diesem Ministe- den Antráäg gestellt hat mehre : O ede ded-Ockonomie-

Unter diesen Zwcigen

rium zuzu egen. g

Kolle ander, den Jahren 1664 j 1866, 1&68 un

L T2 nâr - Anaclegenbeiten in erster Linie genannt. | aubte- die är M in erst ge Vi E

Staats-Minister Dr.

um namentlich aufführte, hat dasselbe abér 4 Jahre hinterein- |

n der Diskussion über diese Interpellation n der N Falk na dem Abg. Dr. Löwve na Wort:

Wenn ich in diéser Angelegenheit das Wort ergreife, so wird es Hause erklärlich sein, daß ih über die Stellung, die ih

t und von er nit; es ene S ein Beschluß des ininificciums vor. Warum ih das ort ergreife, das ist, weil es reiner Méinung nach die Pflicht der Staatsregierung ist; solche Worte wie Fe der Herr Vorredner al 8gesprochen hat Und wie fie aus dem Munde de8Herrn Abg. v. Kardorff gekommen sind, nicht oyne cleuchtung in die Welt hinau8gchen zu laiten. Der Staatsregierung is entgegen gehalten worden ; daß fit die Verfassung “verleßt c, es ist von einer extravaganten Theorie, von eimer staatsrechtlichen Theorie ge- sprochen worden ; die h nicht qualifiziren lasse. T glaube, es nicht ängänglich, zu gestatten ; daß knappe Aeußerungen von dieser Stelle in einem Sinne aufgetab! werden, den sie nicht N aur haben ühnd nicht gchabt baben fkönncn. Das is der ( rund; wes8- halb ich genöthigt bin, die ftaat8rehtliche Frage nicht des Wei- téren denn jie ist im Ganzen feine etwas fomplizirte aber doch in d Hauptpunkten zu unterfuhen und auszusprechen, daß ih die Au assung der drei Herren Abgeordnete welche diese Frage béleutet haben; nicht zu theilen vermag, nit zu theilen vermag in diesen Falle. J habe hervorzuheben 1 daß es vollkommen rihtig ist, wenn mein verehrter Herr E fich auf die Autorität des Abg. von Rönne,; dem ih und viele iglieer ieses Hauscs gewiß E staatsré{tlichem Gebict ein reiches Maß Bekchrung verdanken; bérufen hat. Anschließtnd an allgemeine Grundsäße der fonstitutio- nellen Wissenshäft; ging er davon aus ih beschrânfe mich wiederum auf das Konkrete Un ziehe Fragen nit hinein; die der Sache einen Umfang gewähren fönnen; der mit den hier zu, verhandelnden nit im reten Verhältnisse stcht daß die Abgrenzung der Thätigkeit bestehender Behörden Zuständigkeit der Verwaltung®s- behörden, Sache der refutive sei. Er citirt die gewichtigen Namen von Maurenbrecher und Zachariae und seinen Namen fügt er dem- . nächst hinzu. Selb edend spricht ér dicfen Saß nicht aus ohne Be- \{ränkungen und tese Beschränkungen eren weiter als diejenigen; welche angedeutet wurden vorher von Seiten dieses Tisches. Es ist unädsst davon aus8zugehen } daß dic Exekutive etne Begrenzun der Besu der Behörden nicht vorzunchmen hat, wenn ihr das Geseß óder die Verfassung im Mege steht. Jch will nit auf die beiden älle, in denen unsere Nerfassungsurkunde diese Verhältnisse ausdrücklih eststellt; näher eingehen. Es gilt dies bekanntli für die Organisation éer Gerihte und die Abgrenzung der Befugnisse der Mv ätte behörden gegenüber den Gerichten. Aber ich lege doch darauf Ge- wicht; daß gerade aus dèm hier in Betracht kommenden Artikel 96 efolgert worden is, daß es dér Exekütive nicht verboten sei, unter Bea Kerwaltungsbebötden felbst die Grenzen der Konipetenz anders zu zichéh, als fie vörhér. waren; wenn nicht ‘andere Umstände entgegenstehen. Es is nun gesagt worden: »Es handelt sich um ein G und: zwar: ist ganz bestimmt von -dem Herrn Abgeordneten von Kardorff hervorgehoben worden; daß die Allerhöchste rdre, die vom Herrn Abgeordneten Virchow vorgelesen worden iste zu den Zeiten er- gangen éi, ‘als noth keine Verfassung bestand. J muß das in Ab- niht wie pér lapsum linguae angeführt cheint im Jahre 1847, sondern am 99. Juni 1849 ist die Ordre ergangen. Es ift die erste Verfassung datirt vom 5. Dezember 1848 und sie enthält dicselbe Bestimmung wie die gegenwärtige Verfassung; man wird also nicht, wie der Herr Abg. v. Kardorff, decidiren können, es handle sich um einen Akt der Gesehgebung. Von aus sen der Herr l A Virchow, rtife

rede stellen;

Ï Standpunkte ive : endy sich auf 109 der

andere Zweifel bei Seite la } Verfassungsurkunde berufen und- gemeint, Verordnungen seien es)

die der Artikel 109 aufrechthaltend ins Auge fasse, eine Verordnung liege vor und darum dürfe diese Verordnung nicht geändert werden: 2 darf wohl de nicht ganz ohne Ueberraschung habe ich diese cduktion aus Artikel 109 geyêrt. Wohin würden wir, wenn Alles, was nah der Verfassun Verordnung genannt wird, in dem Art. 109 aufrecht erhaälten würde; wohl kommen? Wo bliebe die Königliche Marbtvollkommende" aus Ae DA des, weben S B ing Königlichen Verordnungen exekutiver Natur, Lie vor der Der E d, die bleiben Nab sind sacrosanct; bis die Geschgebung

rgangen bru A i baum; aber Diej ch der Verfassung, er-

dazwi iejenigen; die na i angen sind, können vom Könige e werden? Jch glaube, diese Deduktion hat'in fich cin solches edenken; daß sie an den Tas legt: die Ausführung des Herrn Abg. Virchow aus Art. 109 hat thre Schwäche in si selbst. Ich muß auch noch das Andere hin ufügen, daß die raus wie es sich mit dem Fortbestande der Behörden ver- hält, im Art. 110 also einer andern Stelle, erörtert worden ish und daß es auch aus diésem Grunde nicht angehen möchte; die Bestimmung des Art. 109 auf den Fall auszudehnen; von dem der Art. 110 andelt. Es bleibt aber immer noch eine andere Beschränkung brig und diese is der Art, daß ih, wenn ich von deren Vorhándenscin überzeugt gewesen Wäre) vollkommen mit den verehrten Herrènz die gesprochen haben, sagen würde, die Stgätsregterues habe nicht \o- verfahren fönnen , wie 1e verfähren ist. Das ist nämlich die Rücksicht auf das Budgetre dieses Hohen Hauses. Seien Sie versichert y meine Herren j daß es absolut ùihtim Willen der as liegt; von diesem Bu get- recht ein Titelchen direkt und 1 betone das Wort indirekt zu beschr Es ‘würde eine indirekte Beschränküng vorliegen!

änken. wenn die Aenderung eingetreten wäre; wie sie éingetre ist, und

Regierun ebenso schr in ihrem e als in der Ueberzeugung vi Besinbén a sie hn zweckmäßige Maßregel anordnéte; wenn sie ie Vétwältung in dieser Weise geändert hat.

damit der Keim zu neuen Ausgaben gegeben wäre; man wäre dann zu einem fait Mui: UEoiimnat, dem Sie \\{ gar nicht oder doch