1872 / 133 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 08 Jun 1872 18:00:01 GMT) scan diff

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Dem Reichstag ist folgendes Gesetz, betreffend den M Z : : E i i i j otive. ' rund dieser Verordnungen war mit dem Herzoge von Aren- | in welchen die Gleichstellung mit einer Gemeinde nit gerechtfertigk Zes in für die Wirksamkeit der Verfassung des Das Geseß vom 27. März 1870 (Bundesgeseßblatt Seite 51) be- Hes) p d iee rrlichera Besißer des den Kreis teppen bildenden | gewesen sein soll. Es if nar natürlich im Augenblick nicht m lich; eutschen Reichs ‘in Elsaß-Lothringen, vorgelegt Aas daß die Befugniß zur Ausgabe von Banknoten nur durch ein Herzogthums Arenberg- Meppen im Jahre 1852 ein Uebereinkommen | auf die etails dieser Fälle einzugehen. Es würde selbstverständlich Won: ; undesgeseß erworben werden kann. Die Dauer der Wirksamkeit ions welches die Ausübung der standesherrlichen Gerichtsbarkeit | den betreffenden Gemeinden überlassen bleiben, insofern sie eine Be- Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König des erwähnten Gesehes ist in dessen §. 6 auf die Zeit bis zum 1. Juli |} und der administrativen Regierungörechte des Herzogs regelt. Die- | {werde begründen zu können glauben, eine olche eshwerde zu er- von Preußen 2c.; verordnen im Namen des Deutschen Reichs, na 1572 beschränkt E weil man hoffte, daß es bis dahin gelingen ses Abkommen ist unter dem Vorbehalt der Kündigung auf | heben; die dann geprüft werden würde. Jm Allgemeinen muß ich erfolgter Zustimmung des Bundesrathes und des- Reichstages, was folgt: werde, die durch Art. 4, Nr. 4 der Verfassung der Reichsgesehgebung | ehn Jahre * vom 1. Oktober 1852 ab p chlossen worden. | aber die Behauptung aufstellen; daß nicht so verfahren ist, wie der Der im §. 2 des Geseßes vom 9. Juni 1871, betreffend die Ver- überwiesenen allgemeinen Bestimmungen über das Bankwesen ; ins- un Hat die Erfahrung gelehrt, daß Eee Herr Vorredner behauptet hat. / einigung von Elsaß-Lothringen mit dem Deutschen Neiche (Reichs- | Lesondere die Ausgabe von Banknoten, zu treffen. Leßteres ist bisher | dieses Abkommens mit den Bestimmungen der preußischen Verfas- Es ist überall mit der größten Sorgfalt darauf geachtet worden, die Gesepblatt 1871 S. 212) auf den 1. Januar 1873 bestimmte Termin, | Mit Nückfsicht darauf unterblieben, daß der geseßlichen Regelung sungsurfunde und mit unserer administrativen Organisation in vielen | Bildung gut accredirter Gemeindebezirke herbeizuführen und eine an welchem die oie me des Deutschen Neichs in Elsaß-Lothringen Ausgabe von Banknoten und Papiergeld die einheitliche Ordnung Des unvereinbar sind. Dasselbe i|st daher rechtzeitig ge- | Gleichstellung mit den Gemeinden i wiederhole es nur da in Wirksamkeit treten soll, wird auf den 1. Januar 1874. verlegt. des deutschen Münzwesens zweckmäßig vorauszugehen hat. : ndigt worden und läuft am 1. Oktober dieses Jahres ab. | eintreten zu lassen, wo wirklich die Verhältnisse dazu angethan waren Urkundlich 2c. Gegeben 2c. Zu dieser Ordnung is durch das Gesebß, betreffend die Aus- Es wäre der Regierung sehr erwünscht gewesen, wenn sie | und kein hinreichend entscheidender Grund vorlag, gegen den Willen : Motive. j prägung von Reich8go dmünzen, vom 4. Dezember v. J. (Reichs- im Wege der Vereinbarung mit dem Herzoge von Arenberg | der Besißer eine Inkommunalifirung eintreten zu lassen. ; In dem Entwurfe des die Vereinigung von Elsaß-Lothringen mit getemitatt T 404) nur der erste Schritt geschehen. Die definitive _ zu einem neuen Abkommen gelangt wäre, wels sie dann als solches In der hierauf folgenden Debatte erwiderte der Regie- dem Deutschen Reiche betreffenden, unterm 9. Juni 1871 vollzogenen Rei g E einem Münzgeseb vorbehalten, welches in der nächsten em Landtage hätte unterbreiten können. Allein leider is dies nicht | rungskommissar dem Abg. Baehr: Geseßes (Reichsgesebblatt S. 212) hatten die verbündcten Regierungen E e t esfion zur Vorlage zu bringen sein wird. - F gelungen, und da an Stelle des bisherigen Uebereinkommens nun ein ch sehe mich do genöthigt, dem Herrn Abg. Baehr zwei Worte | den 1. Januax 1874 als den Termin bezeichnet, an welchem die Ver- | y 7 N Erlaß des Geseßes über die Ausgabe von Banknoten geseplih geregelter Zustand eintreten muß so is ein Geseß aus- | zuy erwidern. Der Herr Abg. Bachr sagt, ih hätte die Hauptsache \ | fassung des Deutschen Reichs in Elsaß-Lothringen in Wirksamkeit big A rz 1870 die Absicht nur dahin gehen konnte; daß dasselbe gearbeitet worden welches den ftandesrechtlichen Rechtszustand des | desjenigen, was in der Interpellation be auptet worden sei, nicht be- | treten sollte. Es lag diesem Vorschlage die Annahme zu Grunde, bl ibe cfinitiven gescblihen Regelung des Bankwesens in Kraft Herzogs von Benverg in Bezug auf. das Herzogthum Arenberg- | stritten. Das habe ih allerdings gethan. Die Interpellation be- | daß ‘die dringlichen Arbeiten der Geseß ¿ebung in einem kir ci L 0 Ie os geboten, durch ein noch vor dem 1. Juli d. J. Meppen regeln soll. Den Gesehentwurf früher als jeßt vorzulegen | {wert sich darüber und zielt darauf hin, daß die Rittergüter cxfom- | reen Zeitraum nicht zu bewältigen sein, durch die nothwen- 6 erlassendes Reichsgeseß die Wirksamkeit jenes Geießes über den war unmöglich. Man bemühte sich, zu einem Einverständnisse mit | munalisirt und aus dem Gemeindeverbande losgelöst worden seien. ige Mitwirkung des Reichstages aber, da derselbe nur wäh- oben gedachten Termin hinaus noch um ein Jahr zu verlängern. dem Herzoge zu kommen, und dies hat Zeit weggenommen. Ob es | Jch habe das auf das Entschiedenste bestritten) ih habe meinerseits j E as Theiles E padres vereinigt ist, in ciner für die L U Er sein A / pte Eee? ans idibast 1. S bente n die Dadanitung aufgestellt; daß das nit in einem einzigen Falle nteressen des Landes nachtheiligen Weise aufgehalten w Die Abgeordneten j ahres zum Gejeße j ast ; 1 | vorgekommen ist. | r Der Borschlag fand jedoch niGt die stimmung des Reichs: Braun (Gera), Doi Patow; De D A L, &T daß es gerathen sei ; den Landtag so früh als möglich mit der Sache ‘Was ferner die Bemerkung des Herrn Abg. Bachr betrifft, die | tages, vielmehr ‘beschloß derselbe, den Termin für die Wirksamkeit der gerne stellen den Antrag, den Reichskanzler zu ersuchen, di u saisiren , damit der Geseßentwurf vielleicht ‘in eincr künftigen Ses» Kreistage hätten sih fast alle gegen die Loslôösung ausgesprochen, o | Reichsverfassung {on auf den 1. Januar 1873 festzuseßen. Da die | Aufhebung des in dem Freihafengebiete des Bundesstaates Ha c on zum ersten Gegenstand der Tagesordnung gemacht werden kann. | ist das auch nit richtig. Es haben sich einige allerdings dahin aus- Entscheidung über die rihtige Wahl des Terntins nit wohl anders | bUrg auf Grund der Hamburgischen Zollverordnung vom 28 Des Jch überreiche j zugleich im Namen des Herrn Justiz - Ministers, gesprogen es müßte Alles ohne Ausnabme infommunalisirt werden 7 | als an der Hand der Erfahrung zu gewinnen war; so haben die ver- | zember 1864, welche mit einigen Abänderungen durch die Verord e Ÿ die beiden Geseßentwürse. Vielleicht macht sich die Kammer über die | dagegen haben andere Kreistage Eg id dahin ausgesprochene | bündeten Regierungen den Beschluß des Reichstages angenommen | vom 30. Dezember 1867 und dann alljährlich prolon irt is mit Behandlung derselben eri dann schlüssige wenn sie sie gedruckt gesehen | daß es gerechtfertigt sei, in den und den Fällen die Gleichstellung mit } un fa DeRgRE G 20 Peter der 1. Januar 1873 als An- | 4 pEt. ar Werthes erhohen Waarenzolls zu R F Pia i | d M E E eier ves A N e ECReR I den Gemeinden zu verfügen. | ermin für die Geltung der Verfassung bestimmt. ie in- e: I eordneten Ackermann, Dr. E on : nen uug * : wischen gemachten Erfahrungen beziebun O c an zeitige E us Miquél; Dr. Schleiden, unterstüßt von 68 Ab eia) stellen bed üdérwasen here da Ls os aa Fro eiber Ai wude Kunst und Wissenschafk. erhältnisse sprehen jcedoch mit Entschiedenheit dafür , daß der ur- Antrag, an den Reichskanzler das Ersuchen zu richten; dem Reichs- eine besondere Kommission gur: Botverabung: Leier CUzE een. , Berlin, 8. Juni. Der hicsige Buder und Antiquar ne orshlag der MePerimgeuorlage wieder aufgenommen tage dle von dem Bundesrathe gefaßten Entschließungen auf die Die nterpellation der Abgg. Oetker und Genossen n Prager (Linienstr. 138) hat soeben den 9 ant quarishen Katalog | und zur Ausführung gebraht werde. Die Einführung der Ver- | von dem Reichstage beschlossenen Gesehentwürfe und Anträge \pä- Betreff der Gemeindeverhältnisse einzelner kleiner Rittergüter | von Werken aus dem Gebiet der Rehtswissenschaften | ann P die Wirkung haben , daß Abgeordnete zum Reichstag | testens beim Beginne der nächsten Session in schriftlicher Form mit- und Domänen im RegierungSbezirk Cassel beantwortete der herausgegeben. Derselbe umfaßt namentli deutshe Rechtsquellen | t dessen nächste Sißung im Frühjahr 1878 in Elsaß-Lothringen zu | fuye"en- | Regierungskommissar, Geh. O er-Regierungs8-Rath Wohler8, | französisches, großbritannisches und amerikanisches Reht Finanz- |

wählen fein würden und daß die gesammte Gejebßgebung des Landes | wesen, Statistik und Volkswirths{ aft. S E E O E O E TIERE : q E i i Am 3. d. M. starb in Marburg der Senior der philosophischen N L , Landtags - Angelegenheiten. ezne Farven : Lie Porautsebumas von werder Le Wer Ritters Fakultät der dortigen Universität, Dr. med. et phil. Johann Frie-

n der ersteren Beziehung is von Bedeutung, daß nach den p e A ; an eg Mee D bidheri en natürlichen Verbande mit drih Hessel.

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e L 0 . S J s e 1 ; i. , , Berihien der Landesbehörde die, Ffentlide Stinnmung in Elsa | her Abge p ctncten leite ‘ber Mitte, fh des Hauses Y Hen Dribgemeinden lobgelöst worden, is eine tis nureiinde Gewerbe und Handel. durch heimliche Agitation vielfah genährt und des Le ber Bel Gras zu Eulenburg die Vorlegung d nister des Innern Graf Das Sadchverhältniß ist vielmehr folgendes. Die kurhe) ische Gemeinde- Bres lauy, 6. Juni. (Wol lmark t). Die andauernd reservirte | {wer zugänglichy einen nicht erwarteten Grad ha Stä k reis die geseßliche Regel d gung der Geschentwürfe, betreffend ordnung enthält nicht; wie die Kommunalgeseße für die älteren Pro- altung der Käufer beeinflußt die Verkäufer insofern, daß allseitig ein j hat. Unter diesen Umständen ist auf ein richtiges V cis E Ars e f gliche Regelung der standesherrlichen Verhältnisse der vinzen, cine Bestimmung des Inhalts , daß jedes Grundstück einem E irecgatonimen der lehteren unverkennbar ist; der vierte Theil der | die Bedeutung der Wahlen und ihren Zweck nicht u ren N Ap er von Arenberg und Sayn- Wittgenstein wie Gemeindeverbande oder einem Gutsbezirke ange müsse, und in | zum Markt gebrachten Wollen is bereits verkauft. Als auptab- F 1. Oktober 1872 bis zu welchem die Optionsbefu niß nad demn Bara SFinbri Folge dessen befand si im chemaligen Kurfürstenthum Hessen bis | nehmer fungiren bei den abgeschlossenen Verkäufen Rheinländer, , ¿ Fricdensvertrage ausgeübt werden kann wird dierin allerdings Bet Einbringung zweier Gesebentwürfe, welhe die Regulirung Sf Die neueste Zeit eine außerordentli große Anzahl von Grundstücken | Franzosen und einheimische Fabrikanten. Die Preise stellen si für / eine Aenderung voraussichtlich herbeiführen, der Zeitraum cines 4 t der standesherrlihen Verhältnisse des Herzogs v. Arenberg und des jeder Art Res jedes Gemeindeverbandes: Hierbei fonnte e | ordinäre Wollen 50—60 Thlr., mittelfeine 70—80 Thlr, hochfeine bis h: Nes aber, uard in kurz fei ls dal iticrbolo det eines Vier el- | Fürstlihen Hauses zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg betreffen, erltiube wie der Herr Vorredner bereits aus e hat, nit va 110 Thlr. A rana der Arnilhteni Has us BLMiguna, der ol L ; E aue L ih mir einige einleitende Bemerkungen. ! nachdem das Reich8gesch über - den Un erstühungswohnsiß bestimm 7. Juni. Nachdem am 5. und 6. d. Mts. ca. 10,000 / Lite, welde Sicherbeit dafür bietet; das in den ctväblter Á E Sie wissen, daß Artikel 14 der Deutschen Bundesakte den seit : hatte, daß jedes Grundstück eincm Ortsarmenverbande angehören | (cix. mit ewa 3 Thlr. Aufschlag größtentheils an Nheinländer | eordneten das Interesse des ru igeren und besonn Hm Th les H - | 1806 Sn ehemals reihsständischen, fürsilichen und aréflidoi müsse und E der Ortsarmenverband aus einer oder mehreren Ge- auf dem Lager verkauft worden, begann heute der Markt ziemlich j Bevölkerung seine Vertretung finden würde eltes der | Häusern ‘gewisse Vorrechte zusicherte. Zur Ausführung dieses Artikels meinde- oder Gutsbezirken zu bestchen habe. Die in Rede sichenden | [ehhaft unter gleichem Preiöverhättniß. Man elhafte Wollen 1 Jn Betreff der Gcsebgebung is auf cine gewisse Stetigkeit und erging in Preußen die Verordnung vom 21. Juni 1815 und die Jn- emeindefreien Grundstücke waren vielmehr fortan. entweder einer erzielten vorjährige Preise. Der Markt wird von Rheinländern be- h Ruh der Fortentwickelung besonderer Werth zu legen. U ebe ü Un struktion vom 30. Mai 1820. Beim Erlaß der Verfassungsurkunde emeinde einzuverleiben) oder aber, wie dies die kfurhessishe Gemeinde- herrscht, da sonstige Inländer und das Ausland nur s{chwach operîren. 14 ohne sorgfältige Erwägung des Bedürfnisses und der Be A Lareds „wurden die bundesrehtli garantirten Rechte der ehemals reichsunmittel- Ordnung zuläßt, einer Gemeinde rücksichtlich der örtlichen Ver- | Hie Wäschen sind etwas besser, als voriges Jahr. Die Tendenz ( der bestehenden Verhälinisse wäre eben so unheilvoll. wi rech igung baren Fürsten und Grafen nicht berüsichtigt und mehrere auf Grund waltung gleichzustellen. Demgemäß sind im Laufe, der Jahre | scheint si zu befestigen. \ Duldung ungeordneter oder der Reform nah Maßgabe der Slitischen der Verfassungsurkunde erlassene Spezialgescße beseitigten Vorrechte 1871 und 1872 mehrere hunderte von Rittergütern j Do- Gegen Mittag war bei steigender Kauflust fast & der feil- | Becyalimsse Deolirstiger Quiiärde. Manche Fanblegende Gesehe fn | die Diesen Herren Pundeorechtic Mufanden, „Die von den Verlejen Y Wönen eten dent? angrenzenden Gemeinden“ einverleibt eln| debólenen Waare verkau} daa vebiäre Gori, ares Lir, g | erlassen: Vieles De y e E Ó ge! wurden als berechtigt a esibungen den angrenze G / \ | De Val lten Lifgabe äre ed riht erprledli E ep iung es n Dg das Geseß vom 10. Juni 1854 Se E O i A im Gesantnt cal von circa 200,000 Casseler Acker das und ag A 6 Uhr 45 Minuten. Der Wollmarkt verlief mit dem riser Arbeiten vom 1. Januar 189346 uben a alder evgebe- | daß die Bestimmungen der Verfassungsurkunde der Wiederherstellung ist ungefähr "/,, des Ge ammtarcals des ehemaligen Kurfürstenthums | bereits gemeldeten Preisaufshlage in so rapider Schnelligkeit; daß tis Früihia r8fession des Reichstages, soweit erreichbar; durchgeführt, die Mrktitutler, burt RAGIMNIE S nicht entgegenstehen und daß O ei E B, fj R DE e e eciiies, sondern derselbe jebt son gs s a e g es dage ne s B. gct cmnächst bis zum Frühj ; T, ] Verordnung zu erfol | ahl bisher gemeindefreier Besipunge l / ï 8 Ge noch fortseßen, da mancher Bedar ft vis zum Yrühjahr 1274 eine Unterbrechung erfahren müß | Grund dieses Geseßes wur erb Sees, Stasses Ls Gemeinden gleichgestellt worden. Dies aber i| nur in solchen Unaetet ‘blieb e ‘das L Markt gebrachte Quantum geringer war

- ten; welche das ir die Fortbi Cie en mehrere Allerhöchste Ordres. h E L EN / ganze Jahr für die Fortbildung der Umgestaltung | welche allgemein einzelne Rechte dieser Herren ian berstellten, iq eut g geschehen; in welchen nah der Größe und Prästationsfähigfkeit) | 418 sons. Hochfeine \{lesische Wollen halten auf 9 bis 115 Thlr.

verloren machen würde. | - ; o wie nah der in der Hauptsache arrondirten Lage des betreffenden feine auf 80 bis 95 Thlr, Mittelwollen auf 70 biz 80 Thlr. Posener

Andererseits darf die / wähne namentlich den exinirten Gerichtsstand Und die L i l  ΠReichstage A die bisherigen Erie er Berlin, que im Personalsieuern. Da 40 Gutes eine solche Gleichstellung gerechtfertigt erschien und in welchen | ollen erfreuten si besonderer Berüfsichtigung und wurden je nach Loibrinaes cue: Bebénkin \iderlett fein werbe ma E ; (ap Es wurde aber außerdem zur Ausführung des Geseßes eine all- also cin ausreihender Grund zur Jnkommunalisirung gegen | Beschaffenheit bis zu 80 Thlr. bezahlt. : Beraihung bes Gelees gégen bie Hmausicblebung l S e. [ L er | gemcine Verordnung vom 12. Dezember 1855 erlassen, in- welcher der den in allen diesen Fällen ausdrücklich erklärten Widerspruch der Schweidniß, 6. Juni, (Wollmarkt). Heut früh wurden ; die Wirksamkeit der Verfassung geltend gemacht worden sind ins für | Ober - Präsident von Düesberg beauftragt wurde, mit den vormals Besiver nicht erkannt werden konnte. Es handelt sich hierbei ca. um | 9__3 Thlr. über vorjährigen Preis bezahlt und stark gekauft; um 10 / Die zu wünschende Verlängerung dieses Termins schlägt d Reich8unmittclbaren über dic Restitution ihrer Rechte; eventualiter 150 Besißungen, welche im Durchschnitt je ca. 1300 Casseler Aker | 1px ermaitete jedoch das Geschäft und sind später unter dem vor- } liegende Geseßentwurf vor, A4 Beka er die im §. 2 des Geseßes E über dic für verloren gegangene Rechte zu leistende Entschädigungen enthalten. Außerdem find nur noch große fiskalische-Waldkomplexe | jährigen Preise Abschlüsse gemacht worden. Feine Wollen wurden ; 9, Juni v. J. über deren Dauex getroffene Bestimmun e I Verhandlungen zu pflegen und Rezesse mit ihnen abzuschließen, welche die in arcondirter Lage zusammenliegen und bei dencn allerdings kein | mit- 95, ordinäre mit 55 Lhlr. gehandelt. An den Markt wurden ; És iveisce, Anibeveitia Aber. ket 1 Januar 1274 Ung e ey e der Königlichen Genehmigung unterliegen, sollten. Auf Grund dieser Anlaß dazu gefunden werden konnte; nicht infommunalisirt worden. | weniger als voriges Jahr gebracht. Zufuhr betrug 2300 Centner. : nach dem Grunde, welcher die Verlängerung hauptsäcli m Verordnung is denn auch eine Reihe von Rezessen mit mehreren der Dagegen ist, so viel irgend fonstirt, in feinem einzigen Falle eine aen, s. Juni. In Eupen ist cin Weberstrife ausgc- j nicht Bedürfniß zu scin. ih motivirt | Herren abgeschlossen worden. Die Belastung des Budgets mit Besipun 1 von welcher s war, daß sie bisher einen integri- | brochen. : ummen, welche zu L ITLLONRE für verloren gegangene Rechte | renden Bestandtheil eines emeindebezirks gebildet und namentlich B Gera, 6. Juni. Der in leßter Zeit kund gewordene Preis- : l dienen sollten und in diesen ? Cn stipulirt waren, gab zu Er- den Armen - und sonstigen Lasten der betreffenden Gemeinde abschlag der Wolle äußerte sih gestern auch auf dem hiesigen Woll- Ein dem Reichstag ebenfalls vorgelegtes Gesek, be- Ene im Abgeordnetenhause Veranlassung; welche ihren Abschluß fontribuirt habe, aus dem Gemeindeverbande losgelöst , vielmehr | arkt hemmend. Von den auf 103 Wagen angefahrenen ca. 700 Etr. treffend die Verlängerung der irff autet des urch das Geseß vom 15. März 1869 fanden, durch welches zwar die sind, wo solche Anträge gestellt worden diese durhweg zurücgewiesen | Kolle blieben 25 Partien mit nahe ckcha 180 Cir. unverkauft. Die

Geseßes über die Ausgabe von Banknoten vom Mittel zur Bezahlung der stipulirten Entschädigungen bereit gestellt worden. Also, wie gesagt, es handelt sich in feinem Falle um eine Preise \{chwankten zwischen 65 und 70 Thlr. pro Ctr., gegen das Vor-

7 by s : wurden, zugleich aber bestimmt wurde, daß fünsfti j i ondern überall nur um Zurückweisung der auf | ; : : ; L i Ä durchweg gut. T Wir L Äbelm. von See r fra : ne Kaiser, König Geseh E i S reltdbunimittelbaten Eeteen ie rets e ieuna gericbteten Var zet denen ein nachgewiesener jahr also noch ein gp chel M ang war durchweg g von Preußen 2c. verordnen im Namen des Deutschen Rcichs; nach Diesen Weg betretend; legt j : Rechtsanspruch nicht zur Sette i A i. Die Dampf-Yacht »Amphitrite« hat auf E Gan nun d ; n und anderen Sinne getroffenen Athen, 7. Juni. Vie mp E Zustimmung dcs Bundesrathes und des Reichétages, was Eee Genehmigung Ihnen zunächst iten Sei DA va | E O U Weiveiligten und name e Kreistage e ver Be cas Tricsh dur Erploin und Sind mehrere Personen s z / L E z è s j rid s ie j j ältni 8 Eingcehendste usbruch eincs Fc L en. : Die Bestimmungen in den C. 1 bis cins{licßlich 5 des Gesehes Sa n e it er Fan esherrlihen Verhältnisse des Fürstlichen Hauses hört worden. Die örtlichen Verhältnisse sind au 2 E E biet Worden über die Ausgabe von Banknoten vom 27. März 1870 (Bundes- | Im Vormit Ponienel N ermittelt worden; es ist auf das Gutachten der KreLiage bera | WW : i. Die Küste N lands ist von Sai Ens y - arz 25V ( QUnded- en Königrei Sbnli 4 it cs i t genommen worden. New-York, 7. Juni. Die Küste Neueng1an | “sund X Gipchen bis zum 30. Juni 1873 in Wirksamkeit. | Preußen zur Ausführung des Art: 14 dec Burdebatie Mecorbta é e F Rocredner bat einige Fälle an eführt, in welchen seiner | einem verheerenden Sturme heimgesucht worden, Ifoie, VOUINE: y __ WEIESENE 26, ' erlassen worden und zwar am 9. Mai 1826 und am 5, Oktober 1827. Anficht nah die Inkommunalisirung gerechtfertigt gewescn iväre und | Schiffe zum Scheitern kamen.

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