1872 / 137 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 13 Jun 1872 18:00:01 GMT) scan diff

uvren täglicher Verkehr mit Leipzig (derselbe wird gegenwärtig durch tägliche mehrmalige Post- und Omnibusfahrten ver-

mittelt) bei dem starken Konsum der Stadt und als Mittelpunkt des ganzen geschäftlichen Verkehrs einer weiten Umgegend, andererseits das an Naturschönheiten reiche Bahngebiet Seitens der Bewohner der grossen Stadt in sichere Aussicht stellt, so darf man wohl mit Bestimmtheit behaupten, dass bei der Annahme von 14,000 Thlr. pro Meile an jährlichen Betriebs- Ausgaben, welcher auf Erfahrungen beruhende Satz bei dén obwaltenden günstigsten Betriebs - Verhältnissen sicherlich nicht überschritten werden wird, die Verzinsung der Prioritäts-Stamm-Aktien, welche 10,400 Thlr. pro Meile erfordert, überhaupt ein Brutto-Erträgniss von mindestens 24,400 Thlr. pro Meile absolut gesichert erscheint.

Eine zuverlässige Bestätigung der Richtigkeit unserer Annahmen finden wir in der Werthschätzung, welche die Börse und das Kapital-Anlage suchende Publikum den, konstant zu 91—92 pCt. notirten Prioritäts-Stamm-Aktien der Alten- bhurg-Zelitzer Eisenbahn-Gesellschaft aigedeihen lässt, derén Bahn in“erster Linie ebenfalls auf den Kohlenverkehr der Meuselwitzer Braunkohlen-Lagerstätten begründet ist, und welche kein solches Absatz-Gebiet in solcher Nähe für die transportirten Kohlen, wie die projektirte Bahn in Leipzig, besitzt. -

Wir dürfen daher wohl die Leipzig-Gasehwitz-Meuselwitzer Prioritäts-Stamm-Aktien als mindestens gleichwerthig mit Jenen betrachten. i : :

Die Prioritäts-Stamm-Aktien tragen während der Bauzeit # pCt. Zinsen, welche durch die „Central-Bank für Genossensechasften und das Bankhaus Riess «(& Itzinger garantirt sind und durch dieselben, Ssowie die sonstigen Zahlstellen, gezahlt werden. Nach erfolgter Inbetriebsetzung der Bahn ist den Prioeritäts-Stamm- ALtien ein prioritätischer Zinsgenuss von 5 pCt. zugesichert und nehmen dieselben, sobald sich die DIvidende der Stamm-Aktien auf höher als 6 pCt. stellt, mit den Letzteren gleiehmässig nach Werhäültniss der Nominalbeträge an dem Ueherschuèse Theil. Sollte in dem einen oder dem anderen Jahre der Reinertrag nicht ausreichen, um den Inhabern der Prioritäts-Stamm-Aktien eine Dividende von 5 pCt. zu gewähren, s0 wird das Fehlende aus dem Reinertrage des oder der folgenden Jahre unverzinst nachgezah!t.

Diese in dem Unterüehmen selbst liegenden Momente einer gesicherten Rentabilität werden eine wesentliche Steige-

rung erfahren dureh die in Aussicht genommene Fortsetzung der Bahn von Meuselwitz nach dem Elsterthale, wodurch die gegenwärtige Localbabn Theil einer grosSsen durchgehenden Route Leipzig-

Eger wird.

Die Statuten der Gésellschaft können bei allen Zeichenstellen éntgegen genommen werden.

Central-Bank für Genossenuschasten. Riess & Itzinger.

Bedingungen der SubsKkription 780,000 Thlr. 5prozentige Prioritäts -Stamm- Aktien

Leipzig-Gaschwitz-Meuselwiizer

Eisenbahn-Gesellschafi,

1) Die Subskription findet

am Dienstag, den 11 Juni c. gleichzeitig

in Berlia bei der Central-Bank für Genossenschaften und den Herren Riess & Itzinger,

in Leipzig bei der Leipziger Vereinsbank,

in Dresden bei der Sächsischen Creditbank und der Dresdener Wechslerbank,

in Chemnitz bei dem Chemnitzer Bankverein,

in Valle bei Herrn ffl. F. Lelimann,

in Magdeburg bei Herrn M. §. Meyer,

während der üblichen Geschäftsstiunden statt.

9) Der Subskriptionspreis ist auf 894 pCt. in Thaler-Währung festgesetzt.

3) Bei der Subskription ist eine Kaution von 10-pCt. des Nominalbetrages in baar oder in guten „. nach dem Tagescourse zu veransechlagenden Effekten, welche an dem Orte der Subskription- gangbar sind, zu deponiren.

4) Die Originalstücke nebs“ Coupons seit 1. April 1872 sind in der Zeit vom 1. bis 5. Juli c. bei den betreffenden Subskriptions-Stellen gegen baare Zahlung der Valuta nebst aufgelaufenen Zinsen- von 5 pCt. vom 1. April c; zu beziehen. Nach geschehener Abnahme wird die deponirte Kaution verrechnet resp. zurückerstattet,

5) Sollten die subskribirten Summen den aufgelegten Betrag überschreiten, £0 tritt eine verhältnissmässige Re+- partition ein.

6) Jeder Zeichner erhält über seine Anmeldung und Kanutionsleistung eine Bescheinigung, welche bei Abnahme der Stücke zurückgegeben wird. (a. 202,6.)

F

Deutscher Neichs-Anzeiger A E

Königlich Preußis. cher Staats-Anzeiger.

Das Ab 1 deträgt A Thir. 7 Sgr. G Pfg. für das Vierteljahr. Insertionsprzis für den Uaum einer

Atle Post-Anfialien des In- und Auslandes nehmen Kefteilung an, für Seriin die Expedition:

Zietenplas Nr. 8. Fie R D

M 137.

- Deutsches Ne ich.

Dem bisherigen Kaiserlich brasilianischen Konsul Josep h Behrend in Berlin ist Namens des Deutschen Reiches das Exequatur als Kaiserlich brafilianischer“ General-Konsul ertheilt worden. : :

Das 12. Stück des n für Elsaß-Lothringen, welches heute ausgegeben wird, enthält unter : Nr. 73 das Geset, betreffend die Besoldung der Lehrer und Lehrerinnen an öffentlichen Elementarshulen. Vom 4. Juni Ver 7a De S Geseg, betreffend die Entsädieung agr ter J r. a eh, bétreffe ie Ld n- ber verkäuflicher Slellen im Justizdienst in Elsaß-Lothringen. m 10. Juni 2 as S Berlin, den 13. Juni 1 Kaiserliches Post-Zeitung8Lamt.

Brieg E Dani Wassserba eme

zu Brieg -und dem Wasserbau-Jnspektor H B ersèn zu Steinau a. O. den Sheettter als Bau-Rath; sowie

Dem Kreis-Wundarzt Dr. Brasche zu Friedland den Cha- rafter als Sanitäts-Rath zu verleihen. . ê

Ministerium für Haudel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Dem Wasserbau-Inspektor Pralle in Burgdorf, Provinz Hannover, if unter Enthebung von seinen bisherigen Dienst- eschäften die Funktion eines Meliorations-Bau-Jnspektors der Prang Schleswig-Holstein kommissarisch übertragen worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts8- und tedizinal-Angelegenheiten.

Am Gymnasium in Neuß is die Beförderung des or- dentlichen Lehrers Lambert Stein zum Oberlehrer geneh- migt worden. 4 l |

Der praktische 2A Dr. Schmidt zu Lyck ist zum Krei8§- Physikus des Kreises Lyck ernannt worden.

Bean L Ln o

Zur Ausführung der Vorschrift des ersten Nachtrags zu dem Er- lasse der Kaiserlichen Normal-Eichungs-Kommitsion vom 15. Februar 1871, die Maße und Meßwerkzeuge für Brennmaterialien betreffend (Beilage zu Nr. 12 des Reichsgescbblattes d. J.) nah welcher Torf- tummtmaße zur Eihung zugelassen werden; wenn ihr Inhalt eine ganze Anzahl Kubikmeter beträgt, wird die den Auffichtsbehörden vorbehaltene nähere Bestimmung über dic Beschaffenheit solcher Kummt- maße hierdurch für den Bezirf der Königlichen Eichungs - Juspektion dahin getroffen, daß Kummtmaße von dem vorschriftsmäßigen Jnhalte nur unter der Vorausseßung für A zu ccacien sind, daß die Dimensionen des Querschnitts derselben; sowie ihre anderweitige Kon- struftion den -in s: 6 Alinea 3 des Erlasses vom 15. Februar 1871 gegebenen Vorschriften entsprechen. 2

Berlin, den 11. Juni 1872. O : Der Königliche Eichungs - Inspektor für die Provinz Brandenburg. | Dr. Kosmann Königlicher Berg- Assessor.

beabsichtigen Allechöchstdi “berg zu

Berlin, Donnerstag den 13. Juni, Abends.

Uichtamtliches. Deutsches Neid.

Preußen. Berlin, 13. Juni. Gestern Nachmittag 4{ Uhr hatte der Graf Karolyi, K. K. österreichisher Bot- schafter, die Ehre, Sr. Majestät dem Kaiser und Könige in besonderer Audienz ein Schreiben zu überreichen.

Heutc früh 9 Uhr begaben Se. Majestät der Kaiser und König Allerhöchstsih zu Fuße in die Akademie, um, unter Führung des Grafen zu Münster und des Professors Lucae, die dort ausgestellten Entwürfe zu einem Gebäude für den Deutschen Reichstag, sowie. zwei ebendaselbst ausgestellte Pia- ninos in Augenschein zu nehmen, welche der Kaiser - Wilhelm- E Ne die betreffenden Fabrikanten als Geschenke Über- wiesen sind.

Um 10 Uhr empfingen Se. Majestät im Königlichen Palais den Fürsten von Pleß und arbeiteten darauf mit dem Hof Marschall Grafen Perponcher, dem Obersten von Albedyll un dem Kriegs-Minisker Grafen von Roon. A

_Zum Diner sind höhere Militärs- mi

E ée haben

S T OSNCIT De

Herzogin Wilhelm angenommen ; und eselben ‘nach der Soirée nach Babels-

ahren.

In der heutigen Plenarsitzung des Bundesraths führte der Staats-Minister Delbrück den Borsiß. Es wurden die Be- \{lüsse des Reichstags über den Bericht der Reichsschuldenver- waltung, die Mittheilung der vom Bundesrathe gefaßten Ent- \hließungen auf die Beschlüsse des Reichstags, und über meh- rere Petitionen vorgelegt, sodann eine Vorlage des Präsidiums, betreffend den Entwurf eines Geseßes wegen Uebernahme der Verwaltung-2c. der Wilhelm-Luxemburg-Eisenbahn den betreffen- den Ausschüssen überwiesen, endlih über die Berechnung der nach dem Reichs8haushaltsetat für 1873 aufzubringenden Ma- A UAnlage XIV. zum Etat ‘in Berathung getreten. ;

Der Bundesrath hat in der Sißung vom 12. April d. J. beschlossen, den Reichskanzler um geeignete Rg dahin zu ersuchen, daß sämmtlichen im Geltungsbereiche der gemeinsamen Branntwein- und Brausteuer fungirenden Ber- ein8bevollmächtigten und Vereins- Kontroleuren die Kontrole der Branntwein- und Brausteuer übertragen werde. Jn Fölge dessen hat der Reichskanzler die Bereinsbevoll- mächtigten zu Königsberg, Glücfsiadt, Breslau , Magde- burg, Cöln, Hannover und Darmstadt “angewiesen, die Kontrole der Branntwein- und Brausteuer innerhalb ihres Amtsbezirks- von nun an zu übernehméèn, beziehung8weise die mit der Kontrolirung dieser Steuern bisher nicht betraut ge- wesenen Stations-Kontroleure ihres Bezirks wegen Ausübung der gedachten Kontrole mit entsprechender Weisung zu versehen. Die gleiche Anweisung -ist mit Rücksicht auf die zur Zeit be- stchende Vakanz der Stelle des Vereins - Bevollmächtigten in Stettin den beiden- Stations - Kontroleuren zu Stettin und Stralsund direkt zugegangen.

Der Bundesrath hat dem Entwurfe eines Gesehes, be- treffend die Einrichtung und die Befugnisse des Rechnung s8§- E in der Fassung, wie derselbe vom Deutschen Reichstage

eschlossen worden. ist, die Zustimmung nicht ertheilt. In der Absicht, einstweilen eine Regelung der Kontrole des Reichs- haushalts für das Jahr 1872 herbeizuführen, hat der Bundes-

G

Wee CIntabdung hrer