1872 / 137 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 13 Jun 1872 18:00:01 GMT) scan diff

| | 3554 : | Angabe über: den Umfang der Kosten gemacht: werden 1 soweit N S der Herr Vorredner andeutete regiert wurde. -Tm J 1866 wird, daß der Antragsteller ohne sein Verschulden den Termin ver- F. 24. Der Ober-Präsident wird ‘am Schlusse jeden Jahres eine definitiv verre net worden waren, eine Auskunft über den Umfang | erhob si. im Fürstenthum der Wunsch, eine Verfassung. H n säumt hat, Uebersicht veröffentlichen; welche den Betrag der im Laufe des Jahres der in der Lei ung begriffenen, der etwa noch anzuordnenden., ned und hier kommen wir auf den Punkt, um den es si hier zunä í g. 14. J der Beschluß endgültig, so wird dem Jnhaber der | zur Aushändigung selangen Obligationen, den Betrag der bereits nit nah ihrem Jnhalte und Umfange - festgestellten Ausgaben handelt, nämlich: besteht die jebige rapeburgische Vertassung zu Recht Stelle bezichung8weise dessen Erben oder Rechtsnachfolgern „ein auf | ein elôsten und den esammtbetrag der im Umlauf befindlichen Obli- | 1 ertheilen. Meine Herren! Eine solche Auskunft von irgend welchem und entspricht sie den Interessen des Landes f Es wurde dem Bunides- den Namen lautendes Anerkenntniß über die Höhe der festgestellten | gationen ersehen läßt. : erth zu ertheilen, war und ist so lange unmögli , als die Er- | rathe die Sache vorgetragen, der Bundesrath ließ sih von dem, Aus- Entschädigungssumme ertheilt. Dasselbe wird von dem Vorsißenden Urkundlih unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und hebungen, auf Grund deren die Summe fich feststellen et noch | {usse für Justi Toefen eingehenden Bericht erstatten. Derselbe er- und-dem Sekretär der Kommission vollzogen. : beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel- nicht zu Ende gedichen sind. Ueber die Grundsäße welGe 1 eft: | flärte, es \@ allerdings dem Artikel X11. der früheren deutschen g. 15. Sind mehrere Personen an einer Stelle betheiligt, #\o Gegeben Berlin, den 0. Juni 1872. : stellung der zum Retablissement erforderlichen Ausgaben zu befolgen Bundesakte nicht entsprechend | daß im Fürstenthum Raßeburg haben dieselben zur Führung ‘der Sache und zur Entgegennahme’ der (L. B.) L Wilhelm. 2! sind die Verhandlungen noch nit abgesc)losscn, und ers wenn über | welches, wenn aud nicht in Personalunion zu Mecklenburg Zustellungen einen gemeinschaftlichen) innerhalb“ des betreffenden Land- Fürst v. Bismarck. iese Grundsäße die Erwägungen zum b\chluß gekommen sind, kann stehend, auf der andern Seite do. auch nicht eine Provinz von erihtsbezirkes wohnenden Vertreter in dem nach §. 6 einzureichenden : über den Umfang der Ausgaben etwas Maßgebendes aufgestellt Und Mecklenburg sei keine Verfassung bestehe. Man wolle nicht näher Gesuche zu bezeichnen. * Unterbleibt dics, #0 wird die Ns mitgetheilt werden. N | u eingehen auf die Frage: b Urtifel K1IL im Uebrigen rechtsverbindlich durch den im §. 10 erwähnten Beschluß festgestellt 7 das Anerkenntni _— In der Diskussion Über die Petition, die Verfassung des | sei, man wolle aber anerkennen und aussprechen; daß nach dem Geist über die Höhe der Entschä igungssumme ist aber’ erst dann zu ertheilen, ; E aus ürstenthums Raßeburg betreffend, nahm dex, nie(lenburgiihe und Inhalt der Reich8- damaligen Bunde8verfassung dasjenige Reh wenn die Bestellung eines Vertreters stattgefunden hal: u Berlin, 13. Juni. In der gestrigen Sizung des Reihs- taats-Minister v. Bülow na dem Abg. Kindler das Wort: | das Artikel X11, dem Fürstentzum Raßeburg, wie nun eiumal seine Streitigkeiten über die Betheiligung an iner Stelle und den | | 4s erklä U 'Staats-Minist A (brü über den Dunck Meine Herren! Jch kann dem Herrn Vorredner in zwei Punkten absonderliche staatsrechtliche Stellung sei, gegeben, haben würde , auch Umfang des Theilnahmerehts Mehrerer gehören vor die ordentlichen ags erllärte der Siaalt- 4 N e p Uber den DUnCtr- vollständig Recht geben. Jn dem ersten daß es si: hier von. einer jeßt noch aufrechterhalten werden müßte. Ss wurde daher die Groß- Gerichte. schen, das Neich8tägsh au betreffenden Antrag: bewährten, loyalen und tüchtigen Bevslkerung handelt, der wir gewiß herzogliche Regierung ersucht , dem Fürstenthum eine Verfassung 7 §. 16. Zustellungen geschehen nah dem Ermessen des Vorsißenden _ Meine Herren. Dér Bundesrath wird formell ers dann in der das Beste wünschen und vor Allem die medlenburg-strelipiche Regie- auf dem einen oder andern Wege zu, geben, welche ge- durch Gerichtsvollzieher oder dur dic Post und werden im leßteren Lage sein, über den vorliegenden Antrag Beschluß zu fassen, nachdem rung. Jch fann idm zweitens darin Necht geben, daß es sich: nicht eignet sei, den Anforderungen ‘des - chematigen Artikels XUI. Fall durch die Bescheinigung über die Aufgabe zur Post iáctewielen, derselbe vom Hause getniehmigt und an den Bundesrath elangt ift. um cine fonstitutionelle Vers \sung handelt; - über die hier disfutirt der Bundesalkte zu genügen. Das ist das Fundament, meine Herren; g. 17. Die durch -das Verfahren erstandenen baaren Auslagen Ich glaube indessen doch {hon jeßt das Wort ergreifen zu jollen, um wird. Es handelt fi nicht um dieselbe, weil eine solche der ich. habe den Fe hier nicht zu vertreten, aber das Fundament,

(g. 4j §./8) hat der Antragsteller zu erseßen und vor Aushändigung | zu konstatiren; daß ich selbst einen besseren Vorschlag, wie den in dem Fürstenthume Rayeburg nicht gegeben - ist, nicht hat gegebe worauf seit jenem Beschlusse wir stehen und der. Bundesrath steht des Anerkenntnisses zu bezahlen. N nträge hier niedergelegten; nicht würde haben machen fönnen und erden können und nach unserer vollen und besten Ucberzeugung ist nicht die Wandlung aller Verhältnisse, sondern d e Anerkennung F. 18. (Bedingungen und Zeitpunkt der Gewährung der Ent- daß ih vorausfeße; daß der Bundesrath seinerseits diesem Antrage nicht hat gegeben werden sollen. Die Gründe davon sind zum Theil einer provinzialständischen Verfassung für das fleine Fürstenthum in schädigung.) Die dur das Anerkenntniß festgestellte Entschädigung seine Zustimmung bereitwillig und gern ertheilen werde, in den Ihnen vorliegenden bei i Jhrer- Petitions - Fom- | ciner cigenthümliWhen Zusammenseßung. und seinen eigenthümlichen wird gewährt: B Le feine DIn der Diskussion über den Ackermannschen An- mission nent id rönnte mi fast vollssändig auf dieselben be- erhältnissen. Wir hatten diese Verpflichtung zu ersen 1) im Falle des Todes des Inhabers der verkäuflichen Stelle den | trag, an den ler das Ersuchen zu richten, dem ziehen, da namentlich der objeftive Thatbestand in V nellen ausführ« | T haben sie erfüllt und eine Verfassung gegeven. Nun wird ein- legitimirten Erben desselben ; 3 E E. Reichstage dic von desrath. gefaßten Entschließungen lich eingehend und au theilweise mit | voller Anerkennung der | mal gesagt | es sei feine Verfassung O aber von den Pe- 12) wenn der Inhaber wegen nachgewiesener Dienstunfähigkeit sein | guf die von dem Reichstage beschlossenen Gese entwürfe und Schwierigkeiten y die vorliegen, der Verhältnisse, wie sie find, tenten ; die Verfassung wäre über sie gekommen / sie wüßten selbst Amt niedéerlegt; : / M L Anträge spätestens. beim Beginn der nächsten Sesfion in \chrift- auseinandergeseßt ist. Indeß hat der Herr - Vorredner 1 nicht, wie. Jn der Rücksicht erlaube ih mir hervorzuheben; 3) wenn der Jnhaber in Gemäßheit des Friedensvertrages vom | [icher Form mit utheilen, nahm der Königlich württembergische so weit es mir gelungen ist, ihn hier aufzufassen, in erstens. eine konstitutionelle Verfassung mit Budgetret1 mit

10. Mai 1871 bis zum 1. Oftober 1572 seinen Wohnsiß nah Frank- 2Mini L Mitt t g Aba. D Bo î so mancher Hinsicht neue Gesichtspunkte aufgestellt , ebenso denjenigen Rechten, welche mehr aus allgemeinen Begrif- reich verlegt und, sofern er in Elsaß-Lothringen geboren ih sich für Justiz: M atr ittnaht nah ‘dem Abg. 7x. Drani in mancher Hinsicht Prinzipien, die nah meiner Ueberzeugung in, dem | fn) als „aus positiven Bestimmungen der Reichsverfassung die französische Nationalität erklärt; s SEE das Wor N L vorliegenden Fall feine Anwendung leiden, die nach meiner Ueber- abgeleitet werden, hat die imefklenburgische Regierung nicht geben 4) wenn die Stelle in Folge der neuen Gericht8organisation ohne _W Herren! Die Frage j ob den''Verhandlungen und Be- igung in der Reichsverfassung nicht begründet sind, die nah meiner wollen und nicht geben fönnen 1m wohlverstandenen Jnteresle des Ersaß in Wegfall gekommen ist; ( | rathungen des Bundesraths im Intere]) Wahrung einer eignen eberzeugung ein Recht für uns nicht geben und vorschreiben ; vor- Landes. Meine Herren! In der Kommission ist gesprochen worden 5) wenn’ sie dem Inhaber dur Verfügung des Reichskanzlers Bedeutung, 1m Gegensaÿ zu dem jepîgen) unleidlichen Zustande einer F gebraht; daß ich doch meinerseits etwas näher auf die Sache eingehen von dem politisch sittliden Bewußtsein der Gegenwart, welches eine entzogen wird. unverbürgten eitungs - Oeffentlichkeit / eine gewisse offizielle Oeffent- f muß ¡ selbst auf die Gefahr hin was; ih im Uebrigen bedauern andere Verfassung hätte Le N müissen. Meine Herren! Tch re- În den Fällen zu 9 und 3 kann’ die Gewährung der Entschädi- lichkeit verscha}st iverden \oll , ist allerdings in neuester Zeit im F würde dem Herrn Rorredner als ablehnend zu erscheinen und das- \speftire das ganz außerordentlih und möchte kein Wort dagegen sagen,

Reichstags s Angelegenh eiten.

un« davon | abhängig: gemacht wérden daß ‘der Inhaber! einen der Schooße des Bundesrathes angeregt worden“ und in Behandlung. ‘nige, was er als Möglichkeit mir entgegenstellte meinerseits | Aer es ist do Cine were Aufgabe für eine Regierung, die auf be-

eut\chen Lane Lian qualifizirten Nachfolger präsentiré. Ge- | Es ist, fo wie die Dinge. Hegen zu hoffen; daß von, Seiten der ver- vis M s ih, wie A au bede E zu ey (ands stimmten Rechten steht und die ihr eigenes politi) sittlich rechtliches

\{ieht die Präsentation innerhalb der dazu gestellten Frist nicht; so ‘bündeten Régierungen dem Gedanken ‘der eröffentlihung der Bun- Jd) bin aber verpflichtet, die Sache vorzulegen j wie sie is Bewußtsein hat, einen so allgemeinen und wesentlichen. Wechsel in

wird der Stelleninhaber nah Maßgabe des §. 19 Absaß 1 bchändélt. desratbs - Verhandlungen ein prinzipiellet Widerstand nicht entgegèn- F Und ih glaube, daß wir uns vor allen Dingen an die Realität und das Recht einzuführen, wenn es {ch von einem bestimmten Rechte;

§. 19. Die Entschädigung wird in der’ Höhe von zwei ritteln | geseßt werden wird, es handelt sich aber darum, die nicht so leicht zu | das Recht halten müssen, der erste Grundirrthum, von dem er aus- von der Erfüllung bestimmter Pflichten handelt. Das, meine Herren;

des dur Anerkenntniß festgestellten Betrages gewährt, wenn der Jn- erinittelnde angeméssenste Form der Veröffentlichung ausfindig zu F beats it in der Raßeburgischen Sache die das Haus noch nicht i nicht der Grund, auf dem wir bauen, und. die Verantworilihkeit e

abex außec dem im g. 18 unter 2 bezeichneten Falle das Ámt | machen. Die Erörterungen hierüber sind im Gange, und beîi diesem châftigt, aber seit langer Zeit chon berührt hat, dur die Pe- der Regierung geht weiter, als daß sie sih danach richten könnte. M erteg h | Anlaß wird auch der vorliegende Anirag j, der / wie ih anerkenne tit s die so oft hier wiedergekommen. sind der erste Grund- | , „Die ganzen Verhältnisse wie sie sind, wie wir sie dort übers Sie kann nach dem Ermessen des Ober-Präsidenten bis zu der Höhe cinem entschiedenen Bedürfniß Ausdruck giebt, seine Beachtung und irrtbum is der, daß Raßeburg ein Staat sei, der durch Per- liefert finden, sind so, daß die dortige Verfassung ebenso wie es mit von zwei Dritteln gewährt werden, wenn der Inhaber im Wege des Erledigung finden) wie ich hoffe eine solche, die dem Bedürfniß und F sonalunion mit dem Großherzogthum Mecklenburg-Streliß, wver- | der hier nicht in Frage kommenden mecklenburgischen Verfassung der Disziplinarverfahrens der Stelle entseßt wird. den Intentionen des Hohen Hauses gerecht werden WITD. bunden, ungefähr so dazu stehe wie früher Hannover zu Fall is, auf Grund des alten Rechts besteht und dies Recht vereinigt 20. (Zahlungsmittel und Zablungsmodalitäten.) Die Ent- ¡Beiiider DEsproGung der Denkschrift über die Rinder- F England. Raßeburg ist kein Staat, und wenn der Ausdruck | werden kann und soll mit demjenigen Fortschritt, den die Regierung \chädigun wird in Obligationen gegeben, welche auf die Landeskasse pest entgegnete der Bunde -Kommissar Geheimer Regierungs- F »Personalunion« einmal gebraucht wUrxde/ so _ist das zu ‘einer wünscht. von Elsaß-Lothringen gestellt sind} auf den Inhaber lauten und mit | Rath Starke dem Abg. Dé. Loewe: ; B Zeit geschehen, wo eben der staatsrechtliche Begriff noch nicht #o flar Um nun des Näheren zu kommen auf die Vorwürfe, die der vier vom Hundert jährlich b inlôsung verzinst ‘werden. A möchte mix in Bezug! auf zwei Punkte eine kurze Erwide- |} Und präzise und mit. so gema gea Konsequenz verbunden, war, wie Verfassung gemacht worden sind so fann ih nach ‘der Rede, Die Auszahlung der Zinsen ge halbjährlich anx 2. Januar | rung gestatten: Wenn der Herr Vorredner in der Denkschrift eine F} das heute der Fall ist. agehura ist ein Stück des Großherzogthums welche ih eben gehört habe, wohl sagen: »es wächst der Mensch mit und 1. Juli ‘dur die Landes-Haupikasse oder die von derselben be- | nähere Darlegung darüber vermißt, in welcher Weise und in welchem F Mecklenburg-Strelip, es ift als olches regiert von, dem Herzoge von seinen größern Zwecken« ; denn wir haben zuerst einzelne' Beschwerde- stimmten Zahlstellen. y N Umfange Desinfektionen stattgefunden haben, namentlich ob und wie F Mecklenburg-Strelity dem es dur den Wesifälischen Frieden und den | punkte gehabt, dann weitergehende und jeßt stehen wir mit einem Die Obligationen werden in Stücken von 1000, 500 und | die Ställe desinfizirt seien, ob man die Desinfektion8maßregeln aus- f Hamburger Vergleich überfommen. Man hat ihm in patriar- | Male vor einer von mir noch gar nicht zu ermessenden konstitutionellen 100 Franken durch den Oberpräfidenten ausgefertigt und mit Zins- | gedehnt habe auf die Menschen oder nicht} #0 muß ih mir erlauben F chalischer Weise und mit Rüdsicht auf das kleine Fürsten- | Zukunft des Fürstenthums Raßeburg; welche ‘in seiner ganzen Stel- coupons ‘versehen. E e zu’ beméxfen, daß die allgemeinen Bestimmungen darüber, wie die M thum eine getrennte Verwaltung gelassen, welche es hatte aus | lung zu dem Landesherrn, zu den Unterthanen, zu dem übrigen g. 21. Die Aushändigung der Obligationen erfolgt , sobald die | Desinfektion stattzufinden hat; auf welche Gegenstände und in wie F der Zeit, wo es Bisthum gewesen war; es ist immer ein wohlorga- | Mecklenburg Veränderungen hervorbringt, welche weder in in den Fg. 18 und 19 bezeichneten Vorausseßungen der Geiwvährung | weit sie auf Personen auszudehnen is sich ausführlich finden in der F nisirtes und wohlbestelltes Land gewesen. Geseße und Verwaltung | der Reichsverfassung vorgeschen, noch in Wirklichkeit ausführbar vorhanden find; in dem danach zustäridiaen Betrage auf: Antrag ‘des Instruktion, welche im Mai 1868 zu dem Geseh, betreffend die Be- waren namentlich im vorigen Jahr undert in Raßeburg und Mecklen- sind. Wenn - ich aber sage: die Verfassung von 1869 ist “den Berechtigten Und Verfügung des Ober-Präsidenten gegen Rückgabe fämpfungder Rinderpest erlassen ist. Diese Bestimmungen dér Jnstruktion bur verschieden ; cs fam- dazu die Raumentfernung/, die verhältniß- Raßzeburgern nicht o Uberkommen daß sie dadurch über- des ausgestellten Anerkenntnisses. j : haben allgemein Anwendung gefunden, wie dies in der Denkschrift mäßig groß die Verhältnisse waren andere. Man hatte dort rascht oder befremdet sein fönnten so will ich ‘do Der Zinsenlauf der Obligationen beginnt mit dem Ablauf des | näher erwähnt ist. Da somit die allgemeine i Met darüber;/ einen großen Apparat von Beamten , die man jeßt nicht mehr hat; | bei dieser Gelegenheit daran erinnern, daß die Verfassung Semesters; in welchem die Aushändigung der Obligationen verfügt | “wie und in weler Ausdehnung die esinfefktion stattgefunden hat, M daraus is aber nicht gefolgert, was man die Konsequenz der Per- | nachdem sie reiflich erwogen war / mit Vertrauens8männern aus dem wird. Dem entsprechend lauten die Zinscoupons, welche den Obliga- | {on in der Instruktion gegeben beziehungsweise aus derselben zu sonal-Union nennen könnte, die eigene Unabhängigkeit im Deutschen | Fürstenthum besprochen worden ist Und gerade mit dem Wortführer tionen beigegeben werden. e N A entnehmen war, lag keine Reranlassung vor j sie noch einmal in dice- M Reich. Jm Jahre 1815 ist jedenfalls der Zweifel, der hätte entstehen | der jevigen Petenten, der Jhnen ja aus verschiedenen Petitionen be- Ueber den Aushändigung der Obligationen und | ser Denkschrift zu wiederholen. | können / da Raßeburg im Fürstenkollegium vertreten war 1 beseitigt | kannt is dem Advokaten Kindler. Man hat ihm Über die Ver- über den Zeitpunkt, mit welchem der Zinsenlauf beginnt, ist der Rechts- Der zweite Punkt betrifft die Desinfektion der Viéhtransport- worden; es ist durch die BundesLakte ein Theil von Mecklen- fassung, wie sie entworfen worden war, konferirt. Man hatte zwei weg gegen die Landestasse zulässig. , s Wagen, hinsichtlich deren eine Mittheilung darüber vermißt wird, ob mi - Streliß geworden. Nun habe ich schon in der Kom- | Wege, nachdem der Bundesrath gesprochen hatte. Man konnte auf §. 99. (Einlösung der Obligationen.) Dié Obligationen werden | ‘die Desinfektion angeordnet, namentlich für welche Fälle sie vor- mission, in der ih die Ehre hatte zu sein, mir erlaubh | dem einen Wege Raßeburg einfa dem Großherzoathum Melenburg zum Nominalwerth von der Landesfasse jährlich mit mindestens ein geschrieben gewesen i. Mit Bezug hierauf erlaube ih mir zu he- hervorzuheben, es wäre vielleicht zu bedauern, daß nicht früher eine anschließen, was la mit andern Stücken von Mecklenburg nach und Prozent des ausgegebenen Betrages eingelöst. . : j merken 1 M mit dem ‘ersten Auftreten der Rinderpest sofort Maß- F Verfassung, eine fommunale Verfassung, oder wie man es nennen | na so gegangen ist, dann wären wir formell flagefrei gewesen; wir Die innerhalb jedes Jahres ausgegebenen Obligationen bilden je | regeln getroffen worden ind, urm herbeizuführen, daß jeder Eisenbahn- F will, dem Fürstenthum gegen sei. Darüber könnte man sagen: das | hätten auf demselben Boden gestanden wie bei der größeren Mecklen- eine Serie. i : j Viehtransport-Wagen nah jeder Benuzung für Viehtransport der Bedürsniß war in der That bei uns nicht vorhanden. Die Herren, | burgischen Frage, und es hätte sich für Ratzeburg diejenige Entwicklung - Die Amorktisationsperiode jeder Serie beginnt mit dem Anfang | Desinfektion unterworfen werde. ' die die mecklenburgischen Verhältnisse genau kennen, werden mir vollzogen, welche den Großherzogthümern zu Theil werden wird;

des auf das Jahr der Ausgabe folgenden Jahres. / In der Berathung der Denkschrift über die Nusfüh- darin für die Zeit seit 1816 Recht geben. Uebrigens konnte man auch | oder man konnte etne Verfassung für das Fürstenthum, als solches, ¡ährlich i alb jeder Periode werden durch Ausloosung die 4 ; ; " ._ ungefähr sagen, was man einem berühmten Monarchen einmal ge- | geben. Man zo leßteres vor, denn die Ke ierung wünschte, d Alljährlich innerhalb 1 P sung rung der den Geldbedarf für dic Kriegf Ang N t i hat, als das fonstitutionelle Leben im übrigen Europa anfing Raßeburgern auch darin entgegen zu fommen und iben mer g Willen

j igati i Finlösung kommen. Di 8- j Obligationen t id D welche ur En Straßburg du Sine Va fenden. Geseße vom 21. Juli und 29. November 1 N ih. zu entwickeln : Euer Charakter ist die Konstitution. Man tönnte | ihre überlieferte Achtung vor den patriarchalischen und vortrefflichen

i at Oktober in Straßbur durch eine von | 50 : : i , : loosung V enten zu ernennende D iso N 26. April: 1871 nahm der Bundes-Kommissar, Geheimer Ober- agen, der Charafter der Regierung und der vortreffliche Charakter Quständen in Raßeburg zu zeigen, indem sie den Einwohnern ge-

i ummern werden in ‘den zu den amtlichen Regierungs-Rath Dr. Michaelis, nach dem Abg. Freiherrn von F der Regierten war eine Konstitution “15 wobl, das konnte man sagen. | währte; was sie wünschten nämlich eine eigene Verfassung, selbst- Ble Tren mrr Elsaß-Lothringen bestimmten Blättern Ap Hoverbeck das Wort: | A, | Eine Klage ist der Zeitinkeiner Weisevorgebrachtwordenaus NabeOurg, es | verständlich nicht in des Wortes verwegenster R ia N durch den ReichLanzeiger zwei Mal bekannt gemacht. Meine Herren! Der Herr Vorredner beantragt die Ertheiluns J ind niemals bestimmte Klagen über Mißbrauch der Regierungsgewalt; Wie nun mit den Vertrauen8männern aus Raßeburg verhandelt Die Auszazlung geschicht vom 2. Januar des folgenden Jahres einer Auskunft über eine Ausgabe von sehr umfassender Bedeutun§ F Über Steuern vorgekommen ! Beschwerden ; wie sie anderswo doch | wurde, da waren sie im Wesentlichen mit der Verfassung als solcher ab gegen Rügabe der Obligationen und der noch nit verfallenen | eine Ausgabe; deren Feststellung eine schr eingehende Prüfung aller M wohl vorgebracht iverden. Die Sache lag also #0; daß Raßeburg mit einverstanden. So gut, wie der Bundesrath im Ausschußvertrage ge- inscoupons.' Der Betrag fehlender derartiger Zinscoupons wird am einzelnen Bestandtheile 1 ‘aus welchen ‘sie sich zusammen}jebßt voraus M dem übrigen Großherzogthum Streliß verbunden und nah dem eiîgen- sagt hat, es handelt fich um eine provinzialständische Verfassung, so Rev ital gekürzt. seßt. Es ist nicht wohl mögli, vor Abschluß aller derjenigen Fest F thümlichen Verhältniß der mecklenburgishen Verfassung die hier gut hat der Herr Advokat Kindler damals gesagt: eine Kommunal- Die Verzinsung der ausgeloosten Obligationen endet mit dem | stellungen j welche nothwendig N um über diese Ausgaben: einen F nur indirekt in Frage kommen kann; aus dem einfachen Grunde, verfassung wäre. natürli entsprechend. Schlusse des Jahres. in welchem sie ausgeloost sind. Ueberblick zu gewähren, irgend w lche ‘maßgebende Auskunft über den F weil die mecklenburgischen Stände als solche mit dem Fürstenthum Nun komme 1 G den einzelnen Beschwerdepunkten , die ich als 93. Der Landeskasse sicht es frei; stärker- E ino Umfang f d du E Es verhätd i boi ähnli i cs 5 Raßeburg nit befaßt wurden, daher au kein Geseß für fle machten, | solche und als ershöpfend annehmen muß, obwohl fie nit so weit bmen; 8aabe von Obligationen baare Zaun n_ Betreff der Kriegsfosten im vorigen Jahre ver Lek e i a Pans ves E s S y orlage des leßten Kriegsfreditgesches fonnte immer nur eine sichere