1872 / 137 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 13 Jun 1872 18:00:01 GMT) scan diff

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' n i wie der Herr Vorredner sie hicr stellt. Jh muß mich an das ba ten, was in den einzelnen F nbe n eht und was Jhre Kom- mission als solche aufführt. I finde da folgende Punkte. Der erste

ist: die Großherzogliche Regierung habe sich eine Veränderung der jeßigen -raßeburger Verfassung vorbehalten, wenn es sih um den Anschluß event. um eine Veränderung der medcklenburger Mera id handle. Jh halte dieses für weise und weckmäßig und die Beschwerde zeigt nur, daß in Raßeburg noh größere Partikula- risten sind, als mir überhaupt je bekannt geworden sind. Sie sind in cinem cigenthümlichen Verhältnisse zu Mecklenburg, fi haben nicht bloße Personalunion. Sie haben dieselben Gerichte, dieselbe Kameral- verwaltung ¡ und sollten ih unter solchen Umständen nicht enger an Medcklenburg anschließen? weshalb das cintretendenfalls nicht sollte geschehen können, is mir unerfindlich!

Das zweite ist die Zusammenseßung der Vertretung. Ja, meine erren; jeßt hat der Herr Advokat Kindler großen Werth darauf ge- egt; daß nach der Kopfzahl gewählt werden solle für die Vertretun

des Fürstenthums, das heißt 17,000 Menschen und er sagte: für 1

ein Vertreter, also 17. Es wurden damals die Haus8wirthe, so heißen dic zu- nächst vertretung8sberechtigten Bauern, die meist große Gehöfte besiben, be- fragt, die sagten nein, sie wünschten durchaus nicht, daß man die soge- nannten kleinen Leute mitwählte, sie wollten allein wählen. Sie hatten darin ganz entschieden recht, denn wenn auch die Regierung unbedenklich die eine oder andere Kategorie erweitern will, kann sie doch nicht für ein Ländchen, welches eine Kommunalverfassung haben muß, das allgemeine Stimmrecht einführen: denn, so Großes auch das allgemeine Stimmrecht in großen Dingen leisten mag vor diesem Hoben Hause werde ih kein Wort gegen dasselbe sagen. Für cin kleines Land, für welches eine AOMUN g e GRng die ent- sprechende is, worin zunächst Vermögen, Einkünfte, Wege, Schulsachen U. \. wo.j aber nicht große politische Fragen behandelt werden sollen, wäre das Bedenklichste, was überhaupt im staatlichen Leben erfunden wer- den kann, cin allgemeines Stimmrecht einzuführen. Sehen Sie nach Amerika, sehen Sie dahin, wo die Kommunal-Verwpaltung als solche \{ließlich in die Hände des allgemeinen Stimmrechtes und der Nickt- Besipenden gefallen ist. Das einzige Bedenken, was der Herr Advokat Kindler bei der vertraulichen Besprehung hatte, war nicht gegen die Zuziehung der drei Rittergutsbesißer, die dort überhaupt keine politische Vertretung, keine ständische Vertretung gehabt haben, es war das, daß die Stadt Schönberg drei Abgeordnete bekommen sollte. Er wünschte nur Einen, um andere intelligente Kräfte Permnzus ehen, Die Regierung hat es vorgezogen, die Stadt durch drei verireten zu la“en, weil es besser für das Verhältniß der Stadt zum Lande vaßt. Ferner hat (add Kindler Bedenken gehabt gegen die Hinzuziehung der drei Pastoren,; ein Bedenken, das von mancher Seite getheilt wurde. Es war aber, wie ich glaube, durchaus zweckmäßig, diese Herren, die durch das ganze Land besonders cndeleden waren, mit allen Verhältnissen Bescheid wußten, meistens selbst Landbesiß ver- walten und sich für die Kommunal-Angelegenhciten lebhaft inter- essiren; yera un ehen s : |

Der dritte Punkt, über den jebt A wird, i} der, daß die Versammlung ihren Vorsißenden nit selbst wähle. Jh Pete gans cinfach; daß sih Vertrauensmänner mit Herrn Kindler an der Spiße empfohlen haben , weil sie cinen Mann haben müßten , der die Ge- \chäfte leiten fönne und der daran sei es als Regierungs - Kom- missar oder als Vorsißender Theil nehmen könne.

Der bedeutendste Paragraph, auf den es im Grunde ankommt und auf dem das Ganze beruht, is der §. 7. Das ist der Punkt, der hon im Bundesrathe zur Sprache gekommen is und hinsichtlich dessen die Regierung bereit ist; jede beruhigende Erklärung, die sie schon früher Gacven hat; nicht nur zu wiederholen, sondern auch die Sache zu ändern. Diese hat für sih keine große Bedeutung. Die Frage ist , daß die Raßeburger nicht blos, wo es \sch um Reichs- angelegenheiten handelt, sondern auch dann, wenn Angelegenheiten des ganzen Großherzogthums zur Frage stechen; eben an dessen ganze Ge- seßgebung gebunden scin sollen. Die Sache is nicht sehr bedenklich. Ich glaube , es können 7 so weit meine Praxis und Kenntniß reicht; nur zwei bis drei Fälle vorgekommen sein; wo wir Einheit der Geseß-

ebung haben mußten : bei Feststellung von Stempelabgaben für das Ober-Appellationsgcricht, und eincr R für die Magistrate. Allgemeine Steuern fommen dabei nicht in Betracht. Man hat den mecklenburgishen Ständen mancherlei vorgeworfen ; man hat ihnen aber bis jeßt niht vorgeworfen, daß sie zu leichtsinnig oder zu rasch oder zu viel Steuern bewilligen. Für Raß-burg können sie das überhaupt nicht thun; dafür giebt die Verfassung Garantien. Der wichtige Punkt, worauf es eigentlich ankommt, is der, daß man den Raße- burgern das Steuerbewilligungsrecht gegeben hat für jede neue Ab- gabe und für jede Veränterung einer bestchenden Abgabe, Wenn die

erren das gering anschlagen, Jo versiche ich das nit. Meiner An- cht nah is es die Basis für jede gesunde Volksvertretung und auch ie richtige Basis für die Stellung, die das Fürstenthum als ein fklei- nes Land haben kann. Haben die Vertreter des Landes die Jntelli- enz und den Willen; sich mit Landc®angelegenheiten zu besbäftigen;, ann werden für ihren Einfluß auf diese die Zeitverhältnisse hon sorgen, wenn dieselben neue Stcucrn effordern werden. Raßeburg ist freilih sehr verwöhnt; meine Herren, bis jeßt hat cs Steuerzulage nicht bekommen, ciwa mit Ausnahme von Einem Thaler pro Kopf, welchen der Beitritt in den Zollverein zu Wege geb'acht hat, daher war der Zollverein dort niht schr angenchm, sondern eher umer- wünscht: Îm Ucbrigen sind in Raßeburg die alten Steuern geblieben ; neue wcrden nur mit Bewilligung der Landcêvertreter dazu kommen, Im Ucbrigcn hat man und zwar bona fide und mit gutem MWillen die einzelnen Sachen aufgezählt, mit welchen ih die Raßbe-

burger zu bescháftigen haben: das Schulwesen, zu dem die Ort- | schr bereitwillig |

Sckullchrer nicht

schaften das Geld für die | die Vau-

hergeben, tas Versicherungêwesen und Wegesachen,

das Armenwesen;, Sachen, welche gewiß von Inter nd und wo man, wie mir \ch{eint/, alle bie Gesictöpun e Ls Einwohner des Fürstenthums Raßeburg in vollständigerer Weise befricdigen kann, als wenn man ihnen eine konstitutionelle Defans oftroyirt hätte, wie es jeßt verlangt wird. Das Finanz- recht als solhes wird dur den Landesfonds noch besonders be- gründet; cs sind das verschiedene Fonds, es ist die Ucberweisung einer gewissen Summe ih kann mi auf das theilweise ver- wickelte Steuerwesen nicht einlassen, ich kann nur sagen , daß ih

jeden Augenblick bereit bin, aus der E erung bekannten Thatsachen

nachzuweisen, daß Raßeburg das in Norddeutschland am wenigsten besteuerte Land ist, \o daß deshalb Klagen nicht erhoben werden fönnen, und daß der Landesfonds auch den Vertretern des Fürsten- thums eine willkommene Gelegenheit es sich mit den Landes- Angelegenheiten zu beschäftigen und Verbesserungen herbeizuführen, wo es nothwendig ist.

Endlich wurde darüber geklagt, daß sie niht ein jährliches Budget haben , daß sie nicht jährliche Rehnungsablage u. s. w. be- fommen. Meine Herren! Man isst in Mecklenburg gewohnt, die Sachen zu thun und vollständig zu thun, und nicht viel Worte darüber zu machen. Das Rechnungswesen is in Ordnung, und wenn gesagt wird: es wird geschehen, es wird Mittheilung Larübér gemacht, so weiß auch Jedermann, daß es E im Uebrigen ohne Rücksicht darauf, ob man Landes - Budget nennt oder nicht. Jch glaube; es weiß Jedermann , daß, wenn die Rechnung vorge- legt wird von der Landesvoigtei, wie die Vertretung des Fürsten- ane M es dann so vollständig geschieht, soweit es überhaupt geschehen kann.

Endlich ist darüber geklagt worden, daß am Schlusse dieses Ver- fassumgagelches eine Behörde , nämlich das E ericht bestellt sei für Streitigkeiten. Ja, meine Herren, die Reichsverfassung, auf die wir uns immer berufen und berufen müssen und woran wir uns halten sollen, seßt ja in Art. 76 voraus, daß cine solche Behörde existirez; sie verlangt es freilich nicht. Aber das isst ja immer als der heilsame Punkt außerhalb der Welt be- zeichnet, den man haben müsse, um zwischen Regierung und Volksvertretung in Ordnung zu kommen und um nit mit Verfassungsstreitigkeiten immer Deutschland in Bewegung zu seßen Also das isst vorgesehen, jet wird aber gesagt: das paßt nicht; wir können das nicht annehmen. E

Genug; die Lerfasna hat, um mich kürzer zu fassen eine Kom- munalverfassung sein sollen, es is} eine provingial{tändi che Verfassung; wie der Aus\{hUuß des Bundesraths ie genannt; geworden, als folche ist sie gegeben und kann als solche viel zum Heil und Wohl des Her- zogs Raßeburg beitragen. Die Regterung is keineswegs gemeint; die Verfassung als solche abgeschlo\sen fe fie hat sofort erklärt und noch vor einigen Wochen wiederholt, sie sei, wenn die Landes- MTOUEs zusammenkomme, vollständig bereit; hinsichtlih der haupt- 1ER als beschwerend angeführten Punkte in §. 7: Geseßgebung für

as ganze Großherzogthum über den Landesfonds, für den man eine größere ussteuer wünscht und über das Petitionsrecht, welches die Landesvertretung selbstverständlih hat, wie jeder Staats8angehörige, wenn sie das alles weiter geregelt wüns{te, ihrjedes Entgegenkommen zu zu zeigen. Wenn sie aber hier Beschlüsse machen; meine Herren, un- (Een nach immer neuen Gesichtspunkten, anstatt stehen zu bleiben ei der Entwickelung der jeßigen Verhältnisse in Raßeburg zu einer Landesvertretung, welche als solche eben aren ge erfü

j üllt, was man von einer Landesvertretung fordern kann, so sind wir zu einer solchen Bewilligung nicht bereit. Und darum muß ich noch einmal auf die E der Sache kommen, die schließlich das Entscheidende sein wird für das Hohe Haus und für den Bundesrath, für den zu reden ih die Ehre habe. Meine Herren! Es sind {hon in dem ericht der Petitionskommission die verschicdenen Gründe aufgezählt, aus denen ein Anspruch auf Weitergehendes auf eine sogenannte Konstitution für die Raßeburger gefolgert wird. Jh will nun nicht mehr davon reden, daß die Verhältnisse, wie sie dort sind, einer solchen Konstitution nicht angemessen find, für verantwortliche Minister, für cin Budgetrecht bei einem Budget von 30,000 Thlr. u. w. Jch will auch nicht Gewicht darauf legen, daß auch hier s{licßlich wieder nur allgemeine Gründe angeführt sind; ih will mich an das halten, was in dem Bcricht der Petitionskommission gesagt ist, Und was der Herr Vorredner theilweise wiederholt hat: klein oder groß sei einerlei, \{wierig oder nicht sei gleichgiltige eine Unmös lichkeit gebe es nit für die Erfüllung, man müsse au nicht Rückficht nehmen darauf; was zweckmäßiger sei, was mehr im Jnteresse des Fürstenthums liege dem Recht müsse Genüge geschehen ih _ fordere meinen Schein ! Aber wo steht der Schein? Wenn ih tie Frage hier mit der Auf- richtigkeit, die ih Jhnen s{huldig bin, stellen soll, wo steht denn in der Reichsverfassung, daß jedes Land, welches eine Verfassung nicht hatte; cine Verfassung haben soll, in dem Sinn, wie Sie es nehmen ih weiß nicht die Stelle zu finden, wo es steht, und O mich auf dasjenige, was ih bei früheren Gelegenheiten zu äußern die Ehre gehabt babe. Wir haben hier den Begriff der Verfassungsstreitigkeiten nicht definiren fönnen, von einer Justizverweigerung kann ebensowenig die Rede sein. Die Reichsverfassung hat mit Wohlbedacht und guter Ueberlegung nit gesagt: so soll das Minimum, und so das Maximum sein die Verfassung des einzelnen Landes is der freien Cntwielung und der Gestaltung der Dinge überlassen und anheimgegeben, und darum, vermuthe ich, fommt der Bericht Jhrer Petitionskommission auch noh auf andere Gründe. Man beruft sich auf einzelne Aeußerungen des Herrn Reichekanzlers ; die ih ganz außerordentlich respektire und die ganz an ihrem Orte waren; aber man vergißt, daß der Herr Reichs- fanzler als Vorsißender des Bundesraths die Rapeburger Verfassung als solche anerkannt und ausgesprochen hat, daß die Petition gegen dieselbe nicht gerechtfertigt sci, man kann also jene Acußerung für die Pctítion unmöglich anführen. Ebenso beruft man \sich auf eine Stelle /

| P udenden Deriassung gegenüber y Berfassungen! die schon bestehen und schon

po

envähn

DBefriedigung hergestellt werden

s Sre R

vorkommt. Sie fkönnen solche vielleiht einer neu zu aber nicht gegenüber den ( im vollen Rechte egründet sind, anführen, und jedenfalls kann ein bloßes Motiv nach

den einfachen Grundsäßen nicht ein Geseß abändern; am wenigsten

fann der Bundesrath das im Auge es haben y der ja selbs an-

erkannt hat, daß die Ao Verfassung als solche den Ansprüchen Wir kommen somit wieder auf das, was ih schon erwähnt

enüge. V i habe auf das allgemcine Bewußtsein und die allgemeine Empfindung.

eine Herren! Die Regierung hat eine Verantwortlichkeit, die weiter

geht, als nach dem auch noch so allgemein verbreiteten und den An-

gebörigen anderer Staaten noch so ehrwürdigen und in dieseu vielleicht sehr gedeihlichen Grundsäßen und Bestimmungen sich zu richten; sie hat gigebene Verhältnisse ins Auge zu fassen, und gerade die Realitäts- Mitit, die nicht allgemeine Prinzipien aufstellt, sondern sich an den ingen hält, wie sie sind, damit Jeder seine Pflicht thut, und damit fie sich gedeihlih entwickele, die is der große Vorzug unserer Reichs- E welche so viele Jnteressen und Rechte vereinigt hat. ehe ih dann noch auf cinen Punkt über, der nicht im Berichte is aber dessen die Petenten und auch der Hr. Vorredner gidacht hat, nämlih auf die Zusage von 1848, so möchte ich kurz daran erinnern, daß die Großherzoglich Strelibsche Regierung fo damals der konstitutionellen Entwickelung, wie sie ins Leben gerufen werden sollte, angeschlossen hat, aber da deren Vorausseßungen nicht

F in Erfüllung gingen, zurügetreten ist in einem Augenblicke, wo sie

fein bestimmtes Engagement hatte, und ihr von keiner Seite der Vorwurf hat gemacht werden können, daß sie ihre Zusage nicht

gehalten hätte.

Meme Herren! Jh bin vielleicht schon zu ausführlich geworden ; indessen die Sache is gerade für die (beztellen Rayßeburgischen Verhältnisse; gerade bien guten Lande gegenüber, das im- mer von tüchtigen, freien Bauern bewohnt war, wo immer tüchtige Verhältnisse gewesen sind, wirklich eine außerordent- lich wichtige, und der Wunsch, da Befriedigung und Friede herzustellen, für uns ein sehr großer und aufrichtiger. Völlige usriedenheit herzustellen ist überhaupt im Leben sehr {wer ; es wird in Raßeburg mit jedem Jahre schwerer, weil, wie wir ja eben Gelegen- it zu hôren gehabt haben, mit jedem halben Jahre die Ansprüche S atien. Und \ybillinische Bücher p uns doch auch nicht vorgelegt. Wir sind jeßt dabei angelangt, daß eine vollständig, neue sogenannte konstitutionelle Verfassung für cin Land von 7 Quadratmeilen mit 17,000 Einwohnern verlangt wird. Für solch ein Land giebt man nicht solche Konstitutionen, wie Sie sie verstehen, wie Sie sie ver- langen. Wenn auf dem Wege; den Sie proponiren, eine fönnte j wenn dann die Dinge

in ihrem ruhigen und regelmäßigen Gange wären und den Netenten die Ueberzeugung verschafft werden könnte, daß

Wdie Nechte ihres Landesherrn ihnen gegenüberstehen, niht zu ihrem

Schaden, sondern zu ihrem wahren Wohle, wenn sie die Ueberzeugung

Wb efommen fönnten, daß diese Verfassung als solche eine entwicklungs-

fähige sci und nah dem Wunsche der Regierung auch sein soll, jo würde ih in der Rücksicht nichts weiter bemerken, sondern R

ögen die Dinge ihren Weg gehen. Wenn ih aber erwäge, daß es fich hier um cine bereits bestehende Verfassung handelt, die innerhalb der verfassungsmäßigen und vom Reiche garantirten Kompetenzen des Landesherrn gegeben ist so daß der Referent in dem Berichte, der im vorigen Jahre erstattet wurde, selbst anerkannt hat; die Verfassung ist ohne Zweifel zu Recht bestehend und gültig, wenn ich daran denke, daß sich die Ansprüche nur vermehren, während wir den Raßzeburgern entgegenkommen, und daß es s{ließlich die Frage geworden ist zwi- chen demjenigen, was der Landesherr als solcher berechtigt ist zu hun demjenigen gegenüber, was er seinen übrigen Unterthanen, was r seinen Überlieferten Rechten schuldig ist, so kann ih mich nur dahin esumiren, daß ich Sie bitte zur Tagesordnung überzugehen, wie auch hre Kommission in der vorigen Session vorgeschlagen hat.

Dem Abg. Pogge (Streliß) entgegnete der Staal8-

Minister von Bülow: Nur wenige Worte, nachdem der Herr Vorredner Sie so lange än Anspruch genommen hak. habe der Rede des Herrn Ab- eordneten für das Großherzogthum Streliß nichts anderes zu ent- Megnen; «ls was ich bereits vorhin gesagt habe. Es sind nur cinige Junkte, die ih klar stellen möchte. Vor allen Dingen möchte ich, da er mecklenburgischen E erwähnt wurde, ganz offen und auf- ihtig erklären, daß ih in der mecklenburgischen erfassungssache kein Vort gesagt habe und sagen werde, was nicht vollst ndig im Ein- [ang mit denjenigen Mittheilungen und Aufträgen gewesen ist ! die h von meinen Vollmachtgebern bekommen habe und ih nur deren nträge und Wünsche zu vertreten die Ehre gchabt habe. Wenn der derr Vorredner auf einzelne Partikularitäten in Raßeburg eingegangen ist;

Mp fann ich darauf um so weniger cingehen, als wir unmöglich alle

iee Fragen hier verhandeln können. Jh möchte nur konstatiren, ih auf die meisten eine ausreichende und beruhigende Antwort so leichter finden fönnte, als er selbst doh nicht so überaus ‘chlimmes gegen die Regierung vorgebracht hak. Das Einzige, orauf ih jeßt ein gewisses Gewicht legen möchte, ist die Citation s Gesepes Über die Erbfolgeordnung. Dic Sade verhält sich aber genwärtig so, daß ich glaube, sie ist majorem hanorem der Regierung ‘ordnet. Die Regierung hatte geglaubt, die bestchende von dem höchsten derihtshof anerfannte Erbfolgcordnung bchufs Zusammenhalt-ens Wr Bauernstellen neu reguliren zu müssen. Die Hauswirthe sagten, Wir haben sie selbst zusamn:engchalten, wir verkaufen si. nicht, wir be- alten sie und geben fie unsern Kindern , wir wollen aber kein neues cscb darüber. Es sind nun Verhandlungen e: tsianden , die aller- ings mit einer gewissen Schärfe geführt worden sind. Die Regic-

die in einem von cinem Ausschusse des Bundesraths erstatteten Be-

‘nügend Gelegenheit gehabt und

rung sagte, wir haben nur Euer Bestes gewollt und find bereit, dem Ober - Appellationsgerichte anheimzustellen , wie weit wir im Rechte

waren ; erkennt das Ober-Appellations„zericht, daß wir nicht im Rechte

waren, so nehmen wir das Geseh zurück, im entgegengeseßten Falle werden wir es modifiziren. Das Ober-Appellationsgeriht hat nah seiner genauen Prüfung gesagt, die Regierung sei in der Hauptsache . vollständig innerhalb des u zustehenden Rechtes gewesen; nur in ive! Nebenpunkten nicht. arauf hat sih die Regierung gefreut, ie Gelegenheit ergreifen zu können, das ganze Geseß zurückzunehmen. Es besteht daher gar kein Grund mehr, auf diese Sache zurüczukom- men, und noch weniger is für die Raßeburger ein Grund vorhanden, aus diesem Anlaß unzufrieden zu sein. Dann muß ich noch sagen, daß die Stellung der Pächter von dem Herrn Vorredner viel zu ab- hängig und nachlheilig aufgefaßt worden ist. Daß die Razeburger in den Zollverein gekommen sind lag in der Natur der Sache. Wenn: fie früher nicht in das medcklenburgishe Zollsystem hineingekommen sind, so hatte der Großherzog das abgewandt, erade in dem Wunsche ihnen entgegen zu kommen, obschon es schon damals natürlicher ge- wesen woäre/ sie dem anzuschließen, als daß das kleine Land ‘zwischen Lübeck und Hamburg ohne Grenzzoll sein sollte.

Endlih möchte ih mir noch erlauben, dem Herrn Vorredner zu bemerken, daß ih, so viel ih weiß, weder an cinem Graben noch an einem Bache stehe, sondern wenn ich irgendwo stehe, so stehe ih an dem Scheidewege, um den E den rechten O zu zeigen; den sie gehen sollten; um zum Fricden und zur Ruhe zu kommen.

Gegen den Abg. Wiggers bemerkte der Staats-Minister v. Bülow: Ich möchte mir noch zwei Worte erlauben, nämlich zu bitten daß, wenn ih eine einzelne je dah i Erinnerung vorbringe, nich

daraus geschlossen werden möge, da figer explizire, rektifizire, justi zire)/ mich im Lrrthum befinde. Der Herr Vorredner hat einen Grund vermeintlichen Jrrthums genannt, den ich in keiner Weise gelten lassen kann. Tch bin seit zehn Jahren wieder in Mecklenburg und habe ge- 1 l jabt e au benußt, mich über so einfache Verhältnisse, wie fic hier in diesem Punkte zur Sprache standen, voll- ständig zu orientiren übrigens waren sie auch anderweit bekannt und wenn ih nicht näher darauf eingegangen bin und nicht so voll- PeW wie das bei der genauen, nur zu genauen Verhandlung un- erer mecklenburger Verhältnisse mehr oder weniger vorzukommen \cheint, so ist es nur die Rücksicht auf dieses Hohe L

‘ih, wenn ich sie niht weitläu- ie Sache nicht kennen sollte oder

aus gewesen.

Dem Reichstag ist Seitens des Reichskanzlers eine Denkschrift, bteretsend den projektirten Bau einer Central-Kadetten-Anstalt in Lichterfelde, die als Er- gänzung der Motive zu dem Gesezentwurf, betreffend die fran- zösische Kriegsentschädigung , dient , übersendet worden. Wir

entnehmen derselben Folgendes:

1. Erörterung der Bedürfnißfrage. Die in der Neuen Friedrichstraße auf einem Flächenraume von etwa 10 Morgen belege- nen Etablissements des Kadettenhauses zu Berlin entsprechen nur dem Raumbedürfnisse, welches die Anstalt bei ciner Zahl von 400 Zôg- lingen haben würde. 4 : :

Für die zu einer solchen Stärke des berliner Jnstituts erforder- lichen Offiziere, Lehrer, Beamten für die Unterrichts-, Oekonomie- und Lazarethräume findet sich das nothwendige Gelaß auf den be- zeichneten Grundstücken. as

In Folge der allmälig bewirkten Erweiterung der Kadetten- anstalten, die durch die erar erung es preußischen Staatsgebietes und die Bildung des Norddeutschen Bundes erforderli wurde, sind die Lokalitäten des hiesigen Cetras Fade eng tes gegenwärtig durch 700 Zöglinge in Anspruch genommen. Es ist aber die Unterbringung der Zöglinge nur dadurch möglich geworden, daß aus den Räumlich- feiten der Anstalt alle diejenigen Personen entfernt worden sind, deren unmittelbarste Verbindung mit den Zöglingen einstweilen ent- behrt werden kann, wenn auch der Dienstbetrieb der Anstalt durch diese Maßnahme mehr oder weniger beeinträchtigt wird und der Auf- wand an laufenden Unterhaltungskosten dadur erhöht werden muß.

Durch Ausmiethung der Handwerker und Wärter, des Anstalts- arztes und Predigers, sowie der sämmtlichen mit Dienstwohnung verschenen Lehrer ist es möglich geworden, für die Zahl von ppt. 700 den nöthigen Raum zu schaffen, ohne daß eine stärkere Belegung der einzelnen Kadettenstuben stattgefunden hat, als sie in früheren Zeiten uüblich war. Hierdurch, sowie dur die größte Sorgfalt, welche auf Salubrität und Anordnung zweckmäßiger Ventilation der Anstalt gerichtet wurde, ist es gelungen, von dem Berliner Kadettenhause bis zum ahre 1870 die in der Stadt zu verschiedenen Zeiten auftreten- den Epidemien fern zu halten. s verminderte sich, mit der größeren Jnanspruchnahme der zwei im Institute belegenen Erholungs- pläße dur die Zahl der Zöglinge, die Möglichkeit) in gewünschter Weise für die Bewegung in frischer Luft während der an sih knapp bemessenen Erholungspausen sorgen zu können. Dazu fommt, daß in dem Stadttheile, in welchem die Gebäude des Kadetteahauses ein- geengt an dem, die übelsten Ausdünstungen verbreitenden Königs- oes en liegen, eine gesunde Luft überhaupt nicht vorhanden fein

ürsfte. V aitenas mußte die Militärverwaltung darauf Bedacht nehmen, das Central-Kadetten-Jnstitut nach einer freieren Gegend zu verlegen, und es mußten die bezüglichen Erwägungen unter dem Drue der gebietcrischen Nothwendigfeit erfolgen, als im zweiten Quartale des Jahres 1870 eine in der Stadt herrschende Epidemie, zum ersten Male seit Bestehen der Anstalt, Eingang in dieselbe fand.