1872 / 138 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 14 Jun 1872 18:00:01 GMT) scan diff

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anderen nicht besonders genannten unedlen Metallen und Le- irungen aus unedlen Metallen (jedoch mit Auss{luß der

aaren aus Legirungen von Blei, Zink und Zinn, sowie der mit Spießglanz legirten Blei- und Zinnwaaren);« 5) auf Seite 277 statt: »QZink, rohes. (Spiauter), auch altes Bruch- zink« zu seßen: »Zink (auch mit Blei oder Zinn legirt) rohes (Spiauter) auch altes Bruchzink;,« 6) auf der- selben Seite hinter: » Zinkwaaren« einzuschalten : (»Waa- ren aus Zink, auch mit Blei oder Zinn legirt«); 7) auf derselben Seite statt: »Zinn (auchßünit Spießglanz legirt) in Blöcken, Stangen 2c., auch altes Bruchzinn«_ zu seßen: »Zinn (auch mit Blei, E oder Zinn legirt) in Blöcken, Stangen 2c., auch altes Bruchzinn;« 8) auf Seite 278 statt: »ZJinnwaaren (Waaren aus Zinn, auch mit Spießglanz legirtch«) zu seßen: »Zinnwaaren (Waaren aus Zinn, auch mit Blei, Spießglanz oder Zink legirt.«)

Die vercinigten Ausschüsse des Bundesraths für Qoll- und Steuerwesen und für Rechnung8wesen , sowie der Aus\cuß desselben für ZJoll- und Steuerwesen hielten heute

Sigzungen ab.

Im weitern Verlauf der gestrigen Sißung des Rei ch 8- tags wurde der Gesehentwurf, betreffend die französische Kriegsentschädigun g, in zweiter Lesung berathen. Die drei ersten Artikel wurden unverändert genehmigt. Artikel 4, der von der Kommission eingeschaltet ist, lautet:

»Die Einnahmen aus der Veräußerung der entbehrlih werdenden enun sgrundstücke sind in dem Reichshaushalts-Etat nachzuweisen.

‘ine Veräußerung der nach der Wiederherstellung und Vervollständi- gung der Festungen îm Besiß der Militärverwaltung verbliebenen oder aus. Reichsmitteln in Gemäßhcit dieses Geseßes erworbenen Grundstücke bedarf zu ihrer Rechtsgültigkeit der Zustimmung des Bundesraths und des Reichstagc8.« '

Hierzu wurden außer einem redaktionellen Amendement des Grafen Rittberg folgende Anträge gestellt: 1) von dem Abg. von Wedell-Malchow: S

An Stelle des Artikels 1V. zu seßen: »Die Einnahmen aus den Veräußerungen der entbehrlich werdenden Festungs-Grundstücke oder solcher Grundstücke, welche nach Wiederherstellung und Vervollsiändi- gung der Festungen im Besiß der Militärverwaltung verbleiben; oder wel(e aus Reich8mitteln in Gemäßheit dieses G seßes erworben wwer- deny sind in dem Reicb8haushalts-Etat nachzuweisen.«

D Vom Abg. Lasker:

Für den Fall der Annahme des Antrages von Wedell statt der Worte: »sind in dem Reichs8haushalt nahzuwei)en«; zu scken: »dürfen

ter S Hes NeicbEtagco und des Bundesrathes ver- n NRDT weben U und sind nach Maßgabe des Artikels 70 der Ver-

Fassung als verfügbare Bestände in den nächsten Reichshaushalt auf-

/ zunehmen.«

Im Falle der Ablehnung des Amendements v. Wedell- Malchow stellte der Abg. Lasker den eben mitgetheilten Antrag zu Al. 1 der Kommissionsvorlage. y

3) Von dem Abg. v. Hoverbeck.

Jn Absaß 2 der Kommisjionsbeschlüsse hinter dem Worte Grund- stüde cinzus{alten : »insoweit nicht dazu im Voraus cine spezielle

oder generelle Ermächtigung im Reichshauëshalts - Etat ertheilt wor--

den ist«. E Nach längerer Debatte zwischen dem Staats-Minister Del- brüdck und den Abgg. Miquéi, v. Wedell-Malchow, Frhr. v. Hover- beck, Lasker, v. Patow und Vêlf wurde Art. 4 mit den Amendements Lasker und Frhr. v. Hoverbeck angenommen. Den Artikel 4- der Regierungs - Vorlage, der zur Erwei- terung der Dienstgebäude des Kriegs - Ministeriums und des Generalstabes, der Kriegs-Akademie, der Artillerie- und Jn- enieur-Schule, sowie zur Einrichtung bezw. Erweiterung der Radettenhäuser 32 Millionen Thaler fordert, hat die Kom- mission zu streichen beschlossen. Statt dessen beantragie der Abg. von Behr (Grcif8wald) folgenden Artikel einzuschalten : -Qum Bau eincs Kadettenbauses in Lichterfelde wird dem Reichs- fanzler die Summe von 2,490,000 Thlrn. zur Co nO gestellt; von welœer bis zum Schluß des Jahres 1872 = 400 Thlr. und für das Jahr 1873 = 790,000 Thlr. zur Verwendung gebraht wer- den dürfen. Die später erforderlichen Summen werden in die Reichs- baushalts-Etats aufgenommen. Mit der Vollendung des betreffenden Baucs resp. der Uebersicdelung der Central-Kadettenanstalt dorthin fommt das Eigenthumsrechi der Militärverwaltung an den für das Berliner Kadetienhaus bisher benußten Grundstücken und Gebäuden in fall. Diese Ausgabe wird aus dem für die sämnitlichen Bunde#staaten mit Ausnahme von Bayern sich ergebenden Antheile an der im Artikel 6 bezeichneten Einnahme vorweg bestritten.« 7 Der t gten! Rittberg will für 1872 400,000 Thlr. und für 1873 700,000 Thlr. für den Bau cines Kadettenhauses in Lichterfelde bewilligen und die später erforderlichen Summen in den Reichshaushalts-Etat aufnehmen. Gleichzeitig schlug er cine Resolution vor, dem Reichskanzler zur Erwägung zu empschlen, ob nicht die für den Bau des Kadettenhauses gefor- derte Summe unbeschadet dem zu erstrebenden Jiele ermäßigt werden könnte. 5 i e Naeh lebhafter Debatte zwischen dem Kriegs-Minister von

Noon und den Abgg. Lasker, v. Patow, Frhr. v. Hoverbeck und Lucius (Erfurt) wurde der Antrag v. Behr in nament- licher Abstimmung mit 105 gegen 91 Stimmen abgelehnt, ebenso der Antrag des Aba. Grafen Rittberg. Es hat also bei Streichung des §. 4 sein Bewenden.

In der beutigen (43. S pung des Reichstages, wel- cher anr Tische des Bundesraths die Staats-Minister Delbrück, Dr. Fäustle, v. Mittnacht, v. Bülow, der Präsident Dr. Friecd- berg, der Wirkliche Geheime Ober- Regierungs-Rath Herzog, der Geheime Ober-Regierungs-Rath Dr. Michaelis und mehrere andere Bevollmächtigte und Kommissarien beiwohnten, wurde zunächst in erster und zweiter Lesung der Geseßentwurf, be- treffend die Controle des Reich8hausS8halts für das Jahr 1872, nach kurzer Debatte genchmigt, und sodann in definitiver Schlußabstimmung der Geseßentwurf, betreffend die Rechts- verhältnisse der Reich8beamten, angenommen. Hierauf trat das Haus in die erste Berathung des Geschßentwurfs, be- treffend die Beschränkung des Rechtes zum Aufenthalt der Jesuiten im Deutschen Reich, die vom Präsidenten Dr. Friedberg durch einen erläuternden Vortrag cingeleitet wurde. Bis zum Schlusse des Blattes betheiligten fi an der Debatte der Abg. v. Mallinckrodt, der Präsident Dr. Friedberg, die Abgg. Wagener (Neustettin) und Schulze (Berlin).

Na§ der lebten Notiz über die Au8prägung der Rceih8-Goldmünzen waren bis zum 25. Mai d. J. in den Münzstätten des Deutschen Reiches in Zwanzigmark-Stücken 146,379,540 Mark auß8geprägt worden. Jn der Zeit vom 26. Mai bis 1. Juni d. I. sind ferner in solchen Stücken geprägt in Berlin 5,325,640 Mark, in Hannover 1,064,300 Mark, in Frankfurt a. M. 1,964,120 Mark, in München- 560,840 Mark, in Stuttgart 557,400 Mark, in Karl8ruhe 250,000 Mark und in Darmstadt 504,360 Mark. Die Gesammtausprägung stellt fich daber bis 1. Juni d. J. auf 156,606,200 Mark. :

Diejenigen Bevollmächtigten zum Bunde8rath und Reichstag8mitglieder, welche am 1. und 2. d. Mts. die Fahrt nah Rügen mitgemacht haben , werden der Stadt Stralsund ein Album mit ibren Photographien übersenden.

Das Album is in dunkelblauem echten Sammet gebunden _

und mit s{werem Silberbeshlag versehen. Es trägt in ciner S rug auf dem Deckel die Worte: »Erinnerung an den 2. Juni 1872« und auf den ersten Blättern eine Widmungs8- rift, welche alle Theilnehmer unterzeichnen.

An dem Diner, welches vorgestern bei dem Minister des Innern stattfand und das Se. Majestät der Kaiser und König mit Seiner Gegenwart beehrten , nahmen auch der Prinz August von Württemberg, Fürst Pleß, Graf Redern und andere Hohe Herrschaften Theil. Ein Chor Königlicher Sänger sang während der Tafel. :

Behufs Erleichterung der geschäftlichen Verhandlungen haben die Mitglieder der preußischen Landeskommission für die wiener Weltausstellung sih in cine Anzahl von Ausschüssen vertheilt, deren jeder speziell mit den Angelegen- heiten einer cinzelnen Gruppe des Ausstellung8programms zu befassen ist. Der größere Theil dieser Ausschüsse ist gestern im Handels-Ministeriuum zu einer Sißung zusammengetreten, über deren Verlauf wir uns nähere Mittheilungen vorbehalten.

In der gestrigen 2. Konferenzzur Berathung von Fragen aus dem Gebiete des Seminar- und Bolks- \chulwesens unter dem Vorsiß des Staats-Ministers Dr. Falk wurde zunächst über die Nummern 5 und 6 der Vor- tage auf Antrag des Vorsißenden zugleich berathen. Dieselben auten :

5) Für den Religionsunterriht wöcentlich 6 Stunden; die cin- flassige Schule hat cincn konfessionellen Charakter; Verschiedenheit des Glaubensbefkenntnisses {ließt niht von der Aufnahme aus; für eine Minderheit der einer der anerkannten Landeskirhen angehörenden Kinder besorgt in der Regel die Schule den Religionsunterricht ; Dissidenten und Juden haben für den Religionsunterricht ihrer eine

solde Schule besuchenden Kinder privatim zu sorgen. 6) Wie soll die in dem Art. 24 der Verfassungs-Urkunde vor-

eschene Leitung des religiöscn Unterrichts dur die Religionsgesell- chaften ausgeführt werden ? ; i

Bei der Besprehung dieser Punkte wurde einerseits ver- langt, daß jeder konfesfionelle Unterricht ausgeschlossen werde ; die Glaubenslehre solle fortbleiben und dem Konfirmanden- Unterricht vorbehalten werden; die biblische Geschichte und die Sittenlehre böten dazu einen reichen Stoff, nur au diese Weise werde die Einheit und Gemeinsamkeit des Unterrichts erhalten. Auf der anderen Seite wurde hervorgehoben , man solle den gesammten Unterricht in die Hand eines Lehrers legen, der mit seinen Schülern von derselben Konfession sei und die Regierung habe bei der Bildung der Schulbezirke darauf Rüeksicht zu nehmen, daß die gleichen Konfesfionen zu-

sammengelegt würden. In Gegenden gemischter Bevölkerun in welchen €8s fich nicht durchführen lasse, daß nur Kinder cines Konfession zur Schule kämen, müsse für diese Minderheit die Schulgemeinde einen geeignèten E tre besorgen, sobald jene die Zahl 15 erreiche. Ein Mitglied dieser Richtung wollte durch das Schulgefeß festgestellt haben, daß diejenigen Eltern, welche ihre Kinder einer solchen konfessionellen Schule nicht anvertrauen wollen, eine eigène Schulgemeinde bilden und das Recht erhalten, auf öffentliche Kosten für ihre Kinder eine öffentliche Schule zu bilden. :

Eine Mittelpartei sprach sich dafür aus, den konfessionellen Charakter der einklassigen Schule insoweit anzuerkennen , daß die Konfession der Mehrzahl der-Schüler für die Konfession des Lehrers und des Unterrichts in der Religion maßgebend sei; für den Religions8unterricht der Minderheit in ihrer Kon- fession müsse die Schulgemeinde sorgen , aber in allen übrigen Gegenständen seien die Kinder beider Konfessionen von demsel-

ben Lehrer zu unterrichten. Jn dem katholischen Schulreglement

für Schlefien vom 18. Mai 1801 sei auSdrücklich festgeseßt, daß in katholischen Dörfern der Schullehrer fatbolid G M are testantischen protestantisch sein müsse; in gemischten Dörfern der Schullehrer allen Kindern ohne Unterschied der Religion den Unterricht im Lesen, Schreiben und allen solchen Kennt- nissen, die nicht zur Religion gehören , ertheilen, in der Reli- gion dagegen nur die Kinder seines Glaubens unterrichten solle, während für die andern ihr Pfarrer zu sorgen habe. Nach diesen Grundsäßen müsse auch jegt in den einflasfigen Schulen verfahren werden, wo es aber die konfessionellen Ver- ältnisse der Schulgemeinde und die Zahl der Kinder erforder- en, daß 2 Schulen gebildet werden müßten, sollte dies nicht in 2 Parallelshulen geschehen, sondern in einer Simultanschule mit 2 auffteigenden Klassen. Diese Ansicht fand ihren Aus- druck in einer anderen Formulirung der Nummer 5 und zwar in aer 5 ür den Religionsunterricht wöchentlich 4 Stunden die cin- klassige S hule hat Atieit fonfessionellen Charakter, die mehrklassige ist, wo die konfessionellen Verhältnisse der Schulgemeinde es erfordern, eine Simultanschule; für die Minderheit der einer andern Religions- Gesellschast angehörenden Kinder besorgt die S{wulgemeinde den Re-

ligionsunterriht; Verschiedenheit des Glaubensbekenntni ; von der Aufnabme nicht aus. enninisses {ließt

Diese Auffassung fand von den meisten Seiten in ihrer angegebenen Begründung lebhafte Unterstüßung.

Was die im Art. 24 der Verfassung vorgesehene Leitung des Religion8unterrichts dur die Religionsgesellschaften betrifft, so war man in der überwiegenden Mehrzahl darüber einig, daß Leitung nicht gleichbedeutend sein könne mit Aufsicht, die nach Art. 23 allein dem Staate zustehe, daß ferner der Religions- unterricht in der Schule nur durch den Lehrer ertheilt werden dürfe. Die Anfichten Fngea nur über die Art der Aus8füh- rung aus einander. Von einer Seite wurde im Anschluß an die zu erwartende Krei8ordnung auf eine zu bildende Kreis- Schulkommission hingewiesen , in die unter dem Vorsiß des Landraths und neben einem technisch und praktisch bewährten Schulmanne als Kreis-Schulinspektor auch je ein Geistlicher der beiden Konfessionen bei gemischter Bevölkerung zu berufen fei. Ein anderes Mitglied wollte in den lokalen Schulvorstand einen Vertreter jeder Religionsgesellschaft eintreten lassen und auch gestatten, daß die Religionsgesellschaften zu den Abgangs- prüfungen der Seminaristen einen Abgesandten schickten.

Darauf wurde die Sißung durch den Unter-Staatssekretär Dr. Achenbach geschlossen.

__— Jm Anschluß an die im April-Heft des »Centralblattes für die gane Unterrichi8verwaltung« pro 1871 gegebenen Nachrichten über die Bermehrungen der National-Gallerie und über die sonstigen Verwendungen aus dem Fonds für Zwecke der bildenden Kunst werden folgende weitere Mittheilungen hierüber veröffentlicht :

__ Erworben wurden seither für die National - Gallerie Ge- mälde von Dieß, Freese, von Gebhardt, sowie vom Grafen Oscar Krockow von Wickerode. Das leßtgenannte Bild wurde geschenks8weise aquirirt.

Die an Bendemann, I. Schols, W. Sohn, Schrader und Sell früher ertheilten Aufträge für die Nationalgallerie find noch nicht ausgeführt. Mit neuen Aufträgen wurden versehen: die Bildhauer W. Wolff, J. Müller und der Genremaler C. Hoff. Der Professor Wittig hat die bei ihm in Auftrag

gegebene Marmorgruppe bereits GeEE

Außerdem find angekauft von Mandel eine Anzahl Exem- plare seines Stichs der Madonna Panshanger nach Rafael. Ein Altarbild von Commans8 wurde der Kirche zu Gr. Leistenau in Westpreußen verliehen und zwei andere Altargemälde von Rabe zu Geschenken für Kirchen ausgeführt.

Mit Unterstüßung aus den Mitteln des Kunstfonds arbei- ten an Kupferstichen Barthelmeß, Eilers, Sachs und Stang.

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Der Verein zur Beförderung des Garten- baues in Preußen, welcher binnen Kurzem sein Jubiläum feiert, ist im Jahre 1822 von mehreren Männern gestiftet worden , deren Namen die früher erwähnte Schrift des Hof- Gartendirektors Jühlke angiebt. Es find die folgenden : Rans- leben, von Vincke, Hermstedt , Ludolf, Link, Cranz, Otto, Bouché, Fintelmann, Lenné, Werkmeister.

Auf den Jmmediatbericht , welchen die Staats - Minister von Altenstein und von Shuckmann unterm 18. Juni 1822 erstatteten , genehmigte König Friedrich Wilhelm Ill. mittelst Allerhöchster Kabinets-Ordre vom 4. Juli desselben Jahres die Bil e Vereins. s lautet: E ___»Aus ihrem gemeinschaftlichen Berichte vom 18. v. M. habe die Bildung eines Vereins zur Beförderung des Sar iei n Meinen Staaten gerne erschen. Indem Jh dem für selbigen ent- worfenen y hier wieder beigefügten Statute Meine Genehmigung er- theile, will Jh dem Vereine zugleih die Rechte einer Korporation hinsihts des zu “erwerbenden und für scine Zwecke zu verwendenden Vermögens beilegen, auch genehmigen, daß das demsclben zu seinen Versammlungen nothwendige Lokal in dem neuerdings von dem gustiz - Nath Schüß für Rechnung des Staats angekauften Hause zu Neu-Schöncberg eingeräumt werde. Sodann kann auch dem Vereine, unter Beobachtung der gebörigen Ordnung, die Benußung des botani- {hen Gartens, des Herbariums und der dazu gehörigen Bibliotheken gestaitet werden, und außerdem will Jh demselben den Gebrauch eines êffentlichen Diensitsiegels, der preußische Adler, mit der Umschrift: Verein zur Beförderung des Gartenbaues im Preußischen Staate erlauben und ihm zugleich die Portofreiheit beilegen. Jn leßterer Beziehung wird der Staatskanzler, Fürst von Hardenberg, das

Nöthige verfügen. : &Friedrich Wilhelm. «

Der Verein stellte sfich zur Aufgabe, praktische au wissen- schaftliche Beobachtungen über das Entwickelungsleben der Pflan- ames zu sammeln und unterzog sich einer Reihe von zahlreichen lrbeiten, Kulturen und Versuchen, deren Ergebnisse in den Ver- handlungen des Vereins seit dem Jahre 1822 publizirt wurden. Der Verein dehnte seine Wirksamkeit über ganz Preußen aus. Die zahlreichen provinziellen Gartenbau-Vereine sind alle mehr oder weniger nach dem Vorbilde dieses Centralpereins ins Leben gerufen. Ebenso wurde auch der Deutsche Pomologen- Verein auf seine Anregung gegründet. Es war dem Verein vergönnt, den Anfang seiner Thätigkeit dadurch denkwürdig zu machen, daß er in Verbindung mit den Königlichen Ministerien und der Königlichen Garten-Jutendantur \ich an der Gründung der Königlichen Landesbauschule (1823) und der Königlichen Gärtner-Lehranstalt (1829) werkthätig betheiligte.

Die Enthüllung des Jahndenkmals wird, wie nunmehr festgestellt ist, bereits am 10. August erfolgen, da der 11. August, als auf einen Sonntag fallend , für diese Feier nicht geeignet erschien. Der Festzug wird si, nach dem vorläufig fefigeftell- ten Programm, nachdem si die Schüler in der Victoriaschule und in der Louisenstädtischen Gewerbeschule versammelt haben, von der Turnhalle in der Prinzenstraße aus nach dex Hasen- haide begeben, woselbst ‘um 11 Uhr die Festfeier unter Mit- wirkung des Märkischen Central-Sängerbundes stattfindet. Es folgt sodann die Enthüllung und die Uebergabe des Denkmals an den Gymnasial-Direktor Dr. Ranke. Die Festtheilnehmer be- geben sich nah Tivoli , wo ein Festessen, uns arauf auf dem Turnplay in der Hasenhaide von 6—8 Uhr eine Turndarstel- lung eines ausgewählten Kreises stattfindet. Sonntag {ließt sich von 3—4 Uhr eine Versammlung auf dem Turnplaze, von 4—6 Uhr ein Festturnen und um 8 Uhr ein Kommers auf Tivoli als Nachfeier an.

Der General der Kavallerie und kommandirende Ge- neral des I. Armee-Corps Hann von Weyhern hat si gestern nach Stettin zurückbegeben. :

Der Stadtverordnete Halske hat die Wahl zum unbe- soldeten Stadtrath von Berlin abgelehnt.

Breslau, 12. Juni. Der kommandirende General, General der Kavallerie v on E hat beut eine längere Reise zur Jnspizirung der Truppen - des VI. Armee-Corps an- getreten und sich zunächst nach Schweidniß begeben.

Hannover, 13. Juni. Se. Königliche Hoheit der Tue Albrecht (Sohn) is gestern Abend hier wieder ein- getroffen.

Hessen. Darmstadt, 13. Juni. Die Prinzessin Ludwig ist in der Genesung so weit vorgeschritten, das keine Bulletins mehr ausgegeben werden. :

Meelenburg-Schwerin. Schwerin, 13. Juni. Die Herzogin Marie ist gestern Abend 11 Uhr über Berlin nah Breslau zum Besuch der Gräfin zu Stolberg abgereist.

_— Der Herzog Paul Friedrich , zweiter Sohn | des regierenden GroßherzogsS, ist am 11. d. M. als Stud. jur. an der Friedrich - Wilhelms - Universität zu Bonn immatrikulirt

worden.