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des Präsidenten Thiers zu Gunsten des §. 2 Art. 42 d
Kriegtdienstgesetes, nach elGein bildete Saldoien nach E
S O bee na 6 ite en e Entlaffung kommen j ragraph mi egen 248 Sti
und darauf der ganze Artikel cSaiivime E
Spanien. Madrid, 13. Juni. Das o ielle Jo
enthält folgende Nachrichten über den Stand E Iusurrek- tion in den Provinzen: Die Kolonnen Mediovilla und Al- ceya haben bei Marroir in der Provinz Tarragona die Banden
von San Quico und Vale geshlagen. Dieselben , 900 Mann
stark, verloren 8 Todte und 6 Ge ¿Di
Jan “e wundet Gefangene. Die Truppen hatten _ — 16. Juni. Die Gegenwarï von carlistischen e irrenden und entmuthigten Banden wird A8 Aeticoas ulib der Umgegend gemeldet. Da die Nationalmiliz hinreicht , um die Ordnung in Madrid aufrecht zu erhalten , so hat die Re- ua die Garnison von Madrid in die Provinz beordert. L S N ernel S E Agitationen wer-
ien gemeldet. Die Regierung ergrei derselben Herr zu werden. g R E
Jtalien. Rom, 15. Juni. Die Kammer at di Konventionen für die Seedienste genehmigt. D elbe wies prima E Dns wagt tg y O sofort der Senat , um die von den A0 i ie zu berathen S geordneten votirten __— Der Contre- miral Brocchetti ist beauftragt wor- den, das Cheffkommando des E Ce adi geschwaders zu übernehmen. Er wird unter sich den Contre- Admiral Monale, als Kommandanten einer Division haben. Der Admiral Brocchetti wird sich auf dem Dampf-Panzerschiff »Roma« einschiffen, und wird seine Funktionen antreten, \0o- bald er sich nach Venedig begeben. Sein Stellvertreter als Cheffommandant des 3. Secedepartements wird de Carretto sein.
Rußland und Polen. St. Petersbur g, 16. Ju i Der Kaiser beabsichtigt, in Begleitung des Großfürsten L ua folgers Cesarewitsch, der Großfürstin Cesaxewna und des Groß- fürsten Wladimir Alexandrowitsch am 18. Juni Morgens von der Station Kolpino nach Moskau ab e und daselbst an demselben Tage um 115 Uhr Abends einzutreffen. — Der »Kronst. B.« meldet, daß zu heut der Kaiser in Kronstadt er- wartet wird, wo Se. Majestät die Dampffklipper »Abrek« und »Gaidamak«, die nah einer dreijährigen Fahrt aus dem Stillen Ocean zurückgekehrt sind, in Augenschein nehmen wird,
Dánemark. Kopenhagen, 14. Juni. Der Köni empfing in besonderer Audienz den am Viesigen ofe akkredi- tirten E U O Ee iude il van Loo.
M r das Befinden der Prinzessin Thyra erhi die »Berl. Tid.« gestern Abend die elde abbische Mili e daß si dasselbe fortwährend bessert und daß die Rückkehr der e 4 ie der Prinzessin noch in diesem Monat zu er-
Amerika. New-York, 13. Juni. (Telegramm d
» Morning Post «.) Die Befestigungen 1 den Küsten des mexikanischen Meerbusens und der am Altlantischen Meere gele- genen Südstaaten werden verstärkt. Die Flotte wird Devaehert.
— Am 24. April erließ die Regierung von Nicara
an sämmtliche Präfekten der Republik 4A Cirkular, ai
mitgetheilt wird, daß der Vereinigte Staaten -Dampfer »Kan-
sas«, mit der Expedition zur Untersuchung der Ausführbarkeit
E M 2 O unit n Goes und Stillen Ozean er Republik an i
Norte angekommen sei. t drs 0 M
— Der am 14. d. M. in Southampton gelandete
»Douro« überbringt Nachrichten aus s La Etac bis 15. Mai. Der »Buenos Ayres Standard« vom 15. Mai sagt: Der FongreE hat in diesem Jahre seine Thätigkeit unter günstigen Vorbedeutungen begonnen, indem er das Projekt einer Verlängerung der Villa-Maria- und Rio-Cuarto-Eisen- bahn bis San Luis aufnahm. Die Kosten, nach Maßgabe derer der Rio-Cuarto-Eisenbahn berechnet, werden etwa 680,000 Pfd. St. betragen. Die Länge der Bahn ist 120 engl. Meilen. — Eine der wichtigsten Vorlagen der Regierung an den Kon- greß ist der Plan , die Einwanderung auf n iche Weise wie in den Vereinigten Staaten dadurch zu befördern, daß ein De- partement für öffentliche Ländereien errichtet wird, wo Einwan- derer D und Anweisungen auf Ländereien umsonst er- theilt erhalten sollen. Die Regierung beabsichtigt, zu diesem Zwecke Staatsländereien in Cordova von ungefähr 700,000,000 Acres in Parzellen von etwa 100 Acres zu vertheilen.
New-York, 17. Juni. Der Präsident Grant, sowie
Schied8gerichts Beschluß zu fassen.
Neichstags - Angelegenheiten.
Berlin, 18. Juni. Jn der gestrigen Sißung des Reich
» 2 S e c -
A “nahm in der Diskussion Über den Ges s twurf "ie
Jesuiten betreffend, der Staats - Minister
dem e S ai das Wort: eine Herren! hätte im Hinblick auf das, was i
der vorliegenden (rage in Bayern bereits Tien N DteD Mas
ort nicht ergriffen, wenn nicht der geehrte Abgeordnete Herr Baron
Von A Are, Bunte berührt ¿pes die es einem Vertreter der
flärung n ugeben, Z ng zur gebieterischen Pflicht machen, eine Er- or Allem akkufirt der geehrte Herr Abgeordnete ei
des bayerischen Reservatrechts in N auf Desnuti 8- ne A NENS
lassungsverbältnisse. Wenn diese Sache richtig gewürdigt werden soll,
Frage begegnen. Es is} nit richtig; daß das ganze bayeri O Heimath, Verehelichung un Aufenthalt tr ee 668 egenstand des bayerischen Reservatrehtes i — Gegenstand des bayerischen Reservatrechtes sind nur die Heimaths- und Nieder- h U L M De O A 4 Z. 1 der Reichs- nd des Art. : er Verfassung des N Bundes. Die Norddeutsche S AbBO L R [ mif eren Grantlag die Versailler Verträgë geschlossen worden sind, bildet das wesentlichste Interpretationsmittel für die vorliegende Frage. Bezüglich des Aus- drucks »Niederlassungsverhältnisse« ist die bayerische Regierung schon n O drüben mannigfachên, ich darf wohl sagen, unbegründeten Rorwürfen begegnet. Besicht man sich die Bestimmungen der Ar- tifel 3 und 4 Z. 1 der Reichsverfassung indeß näher, so wird man finden, und ih bin hier im Einklange mit der ge E Praxis owohl, wie mit der Literatur des bayerischen Verwaltungs8rechtes — daß mit jenem Ausdrucke, welcher Überdies mit dem Worte »Heimath« n Me tren wollién oel M Je e r Beziehungen ge- / welche in Folge der zwischen der Gemeinde und dem Einzelnen hinsichtlich 8 Sia S und der damit zusammenhängenden Ehebeschränkungen, dann es Gemeindebürgerrechtes im engeren Sinne ergeben. Daß diese Auffassung die richtige ist, das ist wohl am allerunzweideutigsten an- erfannt dadur, daß in Bayern kraft Reichsgeseß vom 22. April v. J das Geseß vom 1. November 1867 über die Freizügigkeit, welches ms blos den Aufenthalt des Preußen in Bayern und des Bayern n Preußen und Hessen u. s. f. regelt, sondern welches auch die Aufenthaltsverhältnisse der Bayern in Bayern regulirt, in Geltung ist : ta ist wohl zu beachten, daß das Geseß vom 1. Juni 1870, etreffend die Erwerbung und den Verlust der Bundesstaats- - RIEEE fei, als Reichsgeseß in Bayern eingeführt is; und daß die bayerische Legislative dur das Geseß vom L ebruar 1872, beirenend die Abänderung ciniger Bestimmungen des Geseßes vom B R b n A Se 1 Nees und Aufenthalt; jene f S erkannt und da ‘i E A gent Ei hat. 4 R E o von bayerishem eservatrecht in Be i- maths- und Niederlassungsverhältnifsse Le ete wird, (A Rent ies nur unter der Begrenzung geschehen, welche ih eben darzulegen mir Ee „In dieser Beziehung aber kann ih den geehrten Herren aus 7 ayern die beruhigende Zusicherung geben, daß im Bundesrath dar- ber, daß das bayerische Reservatrecht hinsichtlich der Heimaths- und- Niederlassungsverhältnisse von dem gegenwärtig vorliegenden Geseß- entwurf in feiner Weise getrones werden sollte; daß die Ausführungs- Verordnung, welche Der Bundesrath zu erlassen hat, mit diesem bayerischen N unbedingt zu reckchnen haben wird, feinen Augenblick ein Zweifel bestand. Man war darüber vollkommen einig, daß alle diejenigen bayerischen Sonder- rechte, welche aus dem Heimathsverbande fließen, innerhalb der E E N den Pon dem gegenwärtigen Geseb- \ onen; wenn sie bayeri i find, N me R Hees “jollen. s Pan tr ne [nbelangend den Orden der Redemptoristen in can ih selbstverständlich in dieser E die “ecbied n 2 essort ganz fremdes Gebiet berührt; weder dem Beschluß des bayeri- \{hen Ministerraths noch dem Beschluß des Bundesraths in irgend einer Weise vorgreifen. Jch möchte nur, soweit es die unvollklommene Information, welche ich von der Sache habe, gestattet, JThnen meine E persönliche Auffassung nicht vorenthalten. Nach meinem afürhalten werden wir, wenn wir den Begriff »verwandte Kon- gaalonene richtig bemessen wollen, auf das Wort weniger Gewicht egen dürfen; es wird auf die Sache ankommen, auf die Verfa ande auf die Statuten und auf den Qwecck der betreffenden Gesellschaften. In dieser Beziehung - muß nun allerdings aner-
fannt aag irh daß die bayerischen Redemptoristen in Bayern urt Zeit
ugelassen sind, obgleich \sich die bayerische Regiérun s lichste geweigert hat, dem Tesuitenorden in Bayern nals e cs schaffen; und es wird daher, wenn der Bundesrath seiner Zeit darüber zu befinden hat, ob die baer Redemptoristen unter das gegen- s Prô Bg j E E ¿anen unter allen Umständen eine gane i ung en, ihrer Verfassung und ihres Zweckes
die übrigen Kabinetsmitglieder werden demnächst nah Washing-
_— Her in Nr. 188 d. Bl. abgedrucktte V 11. d. M,, die der Silbelm-Lucemburg-Gesclicat gehörige Eisenbahn betreffend, ist jeßt dem Reichstage zur:
ton zurückehren, um über die Frage der Vertagung des Genfer
äustle nach |
so muß ich vor allen Dingen einem möglichen Jrrthum in A |
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verfassun E en Beschlußnahme vorgelegt worden. Dem Vertrage- sind fo gende Motive beigeflig : : Das Bahnnesß der Wilhelm-Luxembur «Eisenbahngesellschaft um- aßt die Linien 1) von Luxemburg nah belgischen On bei [Bb tingen mit 19 Kil., 2) von Luxemburg nach der preußischen Grenze bei Wasserbillig mit 37 Kil., 3) von Luxemburg nach der früher fr ze bei Bettenburg mit 17 Kil. 4) von nach Spa mit 132 Kil, 5) von Ettelbruck nach Diekirch Kil.y 6) von Bettenburg nach Esch und von Nortzange nah it 16 Kil, überhaupt 225 ; on denen 170 Kilometer im Gebiete des Großherzogthums un 55 Kilometer in Belgien belegen sind. Die Kon efi j successive in den Jahren 1855 bis 1861 erfolgt und zwar in den ersten Theilen an die Unternehmer. Favier und Jouve, von welchen das Eigenthum der Bahnen auf die Jahre 1856/57 gebildete MWilhelm-Luxemburg-Gesellschaft überging. Diese hat jedoch den Be- trieb auf diesen Bahnstrecken zu keiner Zeit selbst ausgeübt, solchen vielmehr {on im Jahre 1857 an die französische Ostbahn-Gesellschaft überlassen. Der mit der Leßteren abgeschlossene Betriehs-Ueberlassungs- vertrag fand na längeren Verhandlungen, welche zu einer neuen; wischen der Wilhelm-Luxemburg- und der Ostbahn-Gesell\ haft unterm 30. September 1865 abgeschlossenen Vereinbarung führten, die Genehmigung der Königlich großherzoglichen Regierung. Diese E ift demnächst durch eine am 21. Januar 1868 zwischen den beiden Gese i | au diese fand am 5. Dezember ej. die Zustimmung d burgischen Regierung nachdem die französische Ostbahngesellschaft sich dazu verstanden hatte, außer der der Wiílhelm-Luxemburg-Ge ellschaft zu zahlenden Jahrespat von 3 Millionen Francs au der luxembur- ischen Regierung verschiedene Mongeifonen! welche derselben eine größere Einwirkung auf den Betrieb und die Festseßung der Tarife sichern sollten; zu machen) und nachdem sie insbesondere die Verpflichtung über- nommen hatte, der Regierung die zum Subvention im Betrage von 8 Millionen Francs zu erstatten, obald die für diese Rückgewähr in den Konzessionsurkunden festgeseßten Vor- bedingungen eintreten würden. / ; : leichzeitig übernahm die französische Regierung eine Garzntie für die der Ostbahn aus der Verwaltung etwa erwachsenden Einbußen,; indem sie in einer zwischen dem Ministerium für Aerbauj Handel und öffentliche Arbeiten einer- un l t ande seits unterm 11. Juli 1868 abgeschlossenen ebereinfunft darin willigte, daß die Einnahmen und Ausgaben jeder Art einschließli der jähr- lichen Pachtsummey der Verzinsung und Amortisation des für das Betriebsmaterial aufgewendeten Kapitals, sowie die Ausgaben für die Erweiterungsbauten, Legung eines zweiten Geleises 2c. in die Be- triebsrechnung für das der Ofibahn-Gesellschaft in Frankrei fonzes- D fionirte sogenannte neue Bahnney aufgenommen würden. er Die erwähnten; zwischen der Wilhelm-Luxemburg- und der Ost- bahn-Gesellschaft resp. zwischen beiden Gese main und der luxem- burgischen Regierung am 21. Januar un 5. Dezember 1868 abge- \cchu schlossenen Verträge bildeten für die Ausbeutung des Bahnneßes der zifern werden ilhelm-Luxemburg-Gesell) chaft durch die Ostbahn die Rechtsbasis, als if l in Folge des Krieges zwischen Deutschland und Frankrei d k Luxemburg grenzenden Theile von Elsaß-Lothringen für Deutschland erworben wurden. Dadur - erfuhr die Lage der Verhältnisse j auf welcher die abgeschlossenen Konventionen beruhte, eine wesentliche Ver-
änderung.
Mit Rüfsicht hierauf erklärte sich die deutsche Regierung in dem | handeln wird. Zusapßartikel H zum Friedensvertrage vom 10. Mai 1871 bereit, in H die aus den geschlossenen Konventionen für die Ostbahn erwachsenen Rechte und Pflichten einzutreten, während andererseits die französische Regierung die Ver flihtung übernahm, Fa den Fall, daß fie, sei es dur den Rükauf der der Ostbahn für franzöfische Bahnen ertheilten Konzessionen, sei es durch eine besondere Uebereinkunft in die von der Ostbahn erworbenen Rechte eintreten würde, diese innerhalb einer
Sie hat im
auf der
u Deutschland,
konzessionirten 8 M
hat wegen egierung, die
gewesen it
kanzler, die zur
und da
In den Verhandlnn machten sich vorzugsweise 4 unkte geltend. 1) Die Großherzoglichen darauf, daß durch den an Deutschlan Eisenbahnen im Großherzogthum die B Leßteren als neutralen Staat obliegen, in feiner ) beeinträchtigt würden, eine Forderung deren Berechtigung nicht zweifel- haft sein -fonnte und welche zu erfüllen die deutsche Regierung feinen Augenblick Anstand zu nehmen hatte. . 2 des Vertrages entsprechenden Au 2) Als selbstverständlich war es zu erachten; daß die lich luxemburgische Regierung dadur, da sie sich mit der
die deutsche Verwaltung einverstanden
Gesellschaft; dem schen Gesellschaft, urxemburg-Bettingen den Fahr- ischen Regierung welche solchên M ierbillig durch die Eisenb
ersehen läßt, zu übernehmen hatte und war es für bedenklich zu erachten, die [uxemburgische Re Ansprüche zu vertreten, welche von der fonzessionirten Ge Grund des Cahier des charges vom 9. etwa erhoben werden möchten. 3) Luxemburg hatte ferner ein
nahme der Eisenbahnen dur L erklärte, keine Garantie gegenüber der kfonzessionirten
belgischen Staate oder der Großherzoglich luxemburgi welche vertrags d
. de trecke Luxemburg-
in Saarbrüdcken v
daher mit diesem ( Die §8. 14 und 15 des Vertrages ergeben, in
Wünschen der luxemburgischen
Bau der Bahnen hergegebene hatte sobald der Prozent gewährte.
nd lag dei Rüekgewähr nunmehr vertragsmäßig 11 und 12 ergeben, ünschen der luxemburg unter völliger Wahrung der deutschen Interessen zu ent\pre
eseßentwurf welcher die Genchmigung de den Reichstag vorausseßt fordert eine Ermächtigung für den Reichs-
Ke U
Die Festseßungen in den f den berechtigten d
bis zur demnächstigen Cvelse zu verausgaben.
welche durch den
Bahnstrecken eine Subvention ;
Betrieb der Bahnen einen
fereile anal, Die. Zo J ertrag vom 20/29. L llschaften abgeschlossene erseßt A n, geregelt find, für eine längere Zeit gesichert und ferner die Post- und
elegraphen-Verträge, welche' zum 1. Juli 1872 ge
Oft
gen mit der Großherzoglichen Regierung
evollmüchtigeen legten vor Allem Werth
u überlassenden erpflichtungen
Betrieb der welche dem eise verleßt oder
sdruck gefunden. die Großherzog-
Ueber-
ahn-Direktion ebenso wenig gierung gegen sellschaft auf ovember 1855 gegen sie
[lverhältnisse
ober 1865
fündigt waren und
Tage außer Kraft getreten wären, erneuert zu sehen. welcher Weise den
egierung Rechnung getragen ist. 4) Wie bereits erwähnt / hat die luxemburgische Regierung den
im Betrage von zu erfolgen
illionen Franc§; zugewendet, deren Rückerstattung Reinertrag von mehr als
Nach dem Artikel 4 der Uebereinkunft vom 5. Dezember 1868 hatte die französische Oftbahn die Verpflichtung, die Rückzahlung der Subvention zu bewirken ;
Summe, welche der Berechnung zu
Grunde zu legen sei Vereinbarung zwischen der Großherzoglichen Regierung und der Wil-
die Feststellung der war einer
Gesellschaft vorbehalten. Eine solche Vereinbarung
es somit im Interesse
Z s elm-Luxemburg-
d der Ostbahn-Gesellschaf! MUDErE i : der T obwaltenden Meinungsverschiedenheiten bisher nicht der luxemburgischen
sicher zu | [le
daß es mögli
ischen Regierung
euen.
hen.
8 Vertrages durch
Ausführung des Vertrages erforderlichen Geldmittel
Regelun luf wie hoch sich ist für jeßt nicht mit Sicherheit
och in Aussicht genommen werden ; daß die er auf die Bahnstrecken im Großherzogthum en der Pachtsumme durch die Betriebs8einnahmen nahezu Deckung finden, es sich somit bis zur nächsten Etatsfeststellung T fte
Jahres derart gewesen, daß eine
U
durch den Reichshaushalts-Etat vor-
diese Geldmittel be-
überschen, es darf
etricbsfosten so wie
nur úm die Kosten für Vermehrung des Betriebs8material8; etwaige dringende Bauten zur betriebss\icheren Herstellung der Bahnen
tfallende Antheil an
owie für
Die Betrieb8einnahmen auf den zur Verwaltung zu überneh- menden Bahnen haben bei einer Lä N 170 Kilometer im Jahre j
1868 3,402,411 Francs, i. J. 1869 4;
986 Gr. i. Vi 1870 41403,155 Gr! L T 1871 4,276,279 Fr. betragen und find für die verflossenen onate
e Steigerung auf min- destens 5 Millionen Francs erwartet werden darf.
V von 6 Wochen unentgeldlih an die deutsche Regierung abzu- eten. Die französische Ostbahn - Gesellschaft hat durch eine Erklärung vom 27. Juni 1871 auf den Betrieb des luxemburgischen Page verzichtet und \ich bereit erklärt, das Großherzogthum mit ihrem Ma- terial an einem ihr bekannt zu gebenden Tage zu verlassen, worauf die französische Regierung die ihr aus dieser Verzichtleistun Üüber- fommenen Rechte durch ote vom 1. Juli 1871 an die deutsche Re- gierung übertragen hat. ' | / Die von der Leßteren mit der Großherzoglich luxemburgischen Regierung wegen der Ausübung dex erworbenen Rechte gppogene Unterhandlungen haben ¿a dem Abschluß des vorliegenden Vertrages geführt, nach dessen Festsebungen im §. 1 die Großherzo lih luxem- urgishe Regierung darin willigt der Wilhelm-Luxemburg- Gesellschaft ‘im Gebiete des Großherzogthums fon essionirten Bahn- firecken bis zum 31. Dezember 1912 — dem Ablaufe des Pachtvertrages der Ostbahn — dur die mit der Verwaltung der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen betraute Kaiserliche General-Direktion in Straßburg oder durch eine andere, von der deutschen Regierung ctwa einzuseßende Reichsbehörde verwaltet und betrieben werden. D Um in die ziemlich komplizirten Verhältnisse Klarheit zu bringen; ps Differenzen thunlihs| von vorneherein auszuschließen und insbesondere L: pie die von der deutschen Regierung zu übernehmenden Verpflichtungen Ra i L zu können, erschien es zweckmäßig, eine von der luxem- orsläge. burgischen ReBerung gium Be Dusammensteluns er Kerbrdnungen ahnen im Gro ogthum Bezug have / Konventionen U cahiers des charges 2c. dem Vertragsabs{luß
als Bafis dienen zu lassen. S im 6.1 ih Vertrages angezogen und zu dem leßteren
paraphirt worden.
Berlin;
ledigun
große Pagode Prof a e
bisher wenig loogoomulla
Meeting. um 4x En Königs be liche Hoheit
Kunfstvereins vom 1 \cha\tliche Vorsißende Professor von Holßendorff einiger geschäftlicher Angelegenheiten le hotographien
istorischen w1 zumeist
Dr. Siolz eine Serie von 18 Blatt
tekturen vor, zu denen er die nöthigen läuterungen gab. betr i dem südlichsten Theile Dekans, der jevigen englische Die Zeit ihrer Entstehung liegt zwischen dem 13. und l dert. Hervorzuheben unter ihnen sind: die dem QAnN geweihte
efannten Verlage von Chri ch dur vorzügliche Aus J ildete eine Besprechung ve chiedener zum
Kunst und Wissenschaft. 17. Juni. Jn der Sibung des wis} 5. Juni übernahm der neugewählte wissen- \ qu E: Ÿ ied
e der r i \cher Á
e ästhetischen
Die Vorlage betra
hien indi
enschaftlichen
Er- hrer rchi- Er
Baudenkmäler aus
(wahrscheinlich ie größte Indiens) auf
welcher aufs beste die Entstehung derartiger
hotographie exrlin erschi Den Schluß der Statut gemachten
mann in
eigenthümlicher Anlagen von Christmn — Die D
Landwirthschaft.
Berliner Rennbahn zu Pp gat en Dritter Tag, Montagy 17.
Juni. nach Ankunft Sr. Mai
rung aus.
eringham bei Trichinopoly ; ferner die großartigen
e annen und denen außerdem Ée, Kaiserli
er Kronprinz und Se. Königliche
Hoheit
n Provinz d 17. Jahrhun-
Madras.
er V sel
Tempel - wie des Trimul Nayak (17. Jahrhundert) zu Madura , die
r {ne Gdpura, sowie der heilige Wagen zu Streevelliputtur, ein A bekannter , unvollendet gebliebener Felsentempel d Ka-
ndien ind in en und
1872. Sommer- ie Rennen ; welche ät des Kaisers und
e und König-
er Prinz Al-
E L M T A r e Lo eie L
Lai
Lide
Se Ei Zat