3698 An den Bildungs- und Erzitkhungs-Anstalten zu Drovysfig warlia noch nit angeben. M otte der großen Betheili- ist di i lunien definitiv angestellt worden. ung der deutsGen Kunst und Industrie hat cine Erweiterung i ainz m Le N : er für das Deutsche Reich bestimmten Räume bei der General- Haupt-Verwaltung der Staatsschulden. Direktion der Ausstellung beantragt werden müssen. Eine Ent- N {ließung ist hierauf noch nit erfolgt. Die Kommission wird Bekanntmachung, __| nadem diese ergangen ist, die bezüglichen Arbeiten möglich| betreffend die 15, Beo Ua E Staatsanleihe | beschleunigen unk sobald-als irgend thunlich die Aussteller mi
_In der heute in Gegenwart eines Notars öffentlich be- “Jon L L y D I 18 F are Si 4 H A rie qua Oreußisher Staats S S ore 1866 find (pro | Königliche Landeskommission für die Witner Weltausstellung. ber Anlage (a.) verzeichneten Nummern gezogen worden. ; i :
Dieselben werden den Besiyern mit dem Bemerken getün- V Tse digt, daß die in den ausgeloosten Nummern verschriebenen Utichtamtliches. ' Kapitalbeträge vom 2. Januar 1873 ab tägli, mit Auss{luß i der Sonn- und Festtage, wu der g, s Kassenre S : : Deutsches Nei. nötbigen Zeit in den-Stunden von 9—]1 Uhr bel der Staal ; I es not en TUqungstafse hierselb, Oranienstraße Nr. 91, gegen | renen Bt! ie H B M it E f Quittung und Rückgabe der Schuldverschrei n Zins, Kaiser und Toni g a ortrag des Staatssekretärs von. Thile, dagu gedrigen ext nach dem 1, Januar 1978, 1gen Fine: |-empsingon Ihre Wöôniglicen Hobeten, den, Penn Saul gu u nehmen sind. ; i den Prinzen O a) ear La E le ait E Z Le N Gie Einlösung der Schuldverschreibungen kann au bei A e E ate E A dr E Mit wis den Königlichen Regierungs-Hauptkassen , sowie bei der Kreis- 12Mbr; De Ae Majestät Allerh ¿ bftsi A Potsdam kasse in Frankfurt a./M. und den Bezirks-Hauptkassen in Han- «Uhrzuge degaven De. Xa] | T R La . nover, Osnabrück und Lüneburg bewirkt werden. Zu diesem | - — Bei Jhrer Majestät der verwittweten Königin wee sind die Schuldverschreibungen nebst Coupons und | fand gestern auf Schloß Sanssouci ein Diner statt, an welchem lons einer dieser Kassen mittelst gehörig aufgestellter Ber- die Königin - Mutter von Bayern nebst Gefolge und die Mil- zeichnisse einzureichen , welche sie der Staatsschulden - Tilgungs- | glieder der Königlichen Familie theilnahmen.
"fun a [lun — Se. Königliche oheit der Prinz Friedrich der ch4 R L A Pera Ag grfolgter eng Niederlande ist heute frü 6?/, Uhr mit der Lehrter Bahn Der Geldbetzag der etwa fehlenden, unentgeltlich mit- | hier eingetroffen und hat während der Zeit seines Besuchs am
abzuliefernden Zinscoupons wird von dem zu zahlenden Kapitale hiesigen Hofe im niederländischen Palais Wohnung genommen.
zurückbehalten. y: : ormulare zu den Verzeichnissen und Quittungen werden big von den Sedaihien Kassen annte verabreicht. — Der Bundesrath, der Ausschuß desselben für Eisen-
Die Staats\schulden-Tilgungs8kasfe fann si in | bahnen, Post und Telegraphen und die vereinigten Ausschüsse einen nre mit Das Inhabern der Schul d- | für das Scewesen und für Handel und Verkehr hielten heute verschreibungen über die Zahlungsleistung nicht | Sißungen àb.
cinlassen. S _— Das anù den Reichskanzler gerichtete Schreiben des Prä- ne Faupb-benwaltung der Staäläscutden sdenieg ded Meidblages, mona ee Mt, Weie n es Re evima - Ndtacr. eines Militär-Strafge}ezbuches ; in ver- von Wedell. Löwe. Hering. Rötger. änderter Fassung angenommen und zugleich beschlossen hat, zu den §8. 25 und 26 den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, 1) zu veranlassen, daß eine sachverständige und umfassende Unter- suchung darüber an estellt werde, welche Einwirkung auf die Gesundheit die Vollstreckung des mittleren und des. strengen Arrestes ausübe, ob und inwieweit Li m tit Wirkungen wahrzunehmen sind, welche mit der besonderen Art der Er- T R n E s zusammen Rh L ges f Tblr. 17 niß dieser Untersuchung zur Kenntniß des RetchSlages zu prin- Ae L gen, ist in der Sigung vom 9. d. M. dem Bundesrathe vorgelegt worden. Leßterer hat beschlossen, 1) dem Gesez-Ent- wurf in der vom Reichstage angenommenen Fassung zuzu- stimmen, 2) die vom Reichstage gefaßten Resolutionen dem Reichskanzler-Amt zu überweisen. :
— Auf den Antrag des Ausschusses für Rechnu U hat fa Bat d Rai A 2s Tas u E q é Gei ct
lossen, daß der Gesammtbetrag, welcher nah Y. 5 des GEjeE Thlr. L R pie 4. ‘De ember 1871, die Feststellung des Haus8haltsetais Ür 22,843,000 | 1872 betreffend, der Reichskasse aus der französischen Kriegs- entshädigung zur Deckung der Einnahme-Ausfälle bei Kap. 1 und 8 des Reichs - Haushaltsetats für 1872 zu überweisen ist,
Berlin, den 19. Juni 1879, 31,721,000 | auf 19,792,719 Tblr. festzustellen sei.
Königlich Preußisches Haupt-Bank - Direktorium. — In der gestrigen, um 2 Uhr eröffneten (47.) Plenaxr- Boese. Rotth. Gallenkamp. Herrmann, sißung des Reichstages, welcher am Tische des Bundes- Koch. von Koenen. raths der Staats-Minister Delbrück und der Wirkliche Geheime E en E Lei wirth 20 tion Ev e p M inleitenden Vortrage des Leßteren der Ge}egentwour], vetresfen Angekommen: Se. Excellenz der General der Jnfanterie enter : vg | und eoimimandirente Gal des XIVY. Armee-Corps, von D E E eite L 6 S Ee Mae deny von Naree ree, ser der heutigen (48) Sihung des Reichstages, welcher am Tische des undesrathes die Staats-Minister Del- Der unterzeichneten Kommission ge t neuerdings vielfach | brü, Dr. Fäustle, v. Bülow, der Präsident Dr. Friedberg, die Anfrage zu,*ob die für die iener Ausstellung eingereichte | Oberst Fries und andere Bevollmächli te, sowie mehrere Kom- Anmeldung berücksichtigt, insbesondere auch der darin gefor- | missare beiwohnten , wurden in dritter Lesung: die Geseß- derte Raum bewilligt worden sei. Sie nimmt hieraus zu der | entwürfe, betreffend die I der Wilhelm-Luyem - Bekanntmachung Veranlassung, daß diejenigen Jnteresjenten, burg-Eisenbahnen,dieBerp lihtung deutscher Kauf- welche ihre Betheiligung rechtzeitig, das heißt bis zum 1. Mai fahrteishiffe zur Mitnahme hülf8bedürftiger See- dieses Jahres angemeldet haben, zur Ausftellung zu O leute und der Entwurf einer Seemanns8-Ordnung unver- find, sofern nicht etwa das Programm die angemeldeten Ge- ändert nach den Beschlüssen der zweiten as genehmigt und genfslände von der Ausstellung ausschließt. Die Größe und | ebenso in definitiver Abstimmung die E würfe, betreffend Art des Raumes, welcher den einzelnen Ausftellern gewährt | die Feststellung des Haus8halts-Etats des Deutschen werden kann, läßt ih zum Bedauern der Kommission gegen- ' Reiches für das Jahr 1873 und die Feststellung eines
i a. i Ist der heutigen Nummer dieses Blattes beigefügt:
_ Preußische Bank. Wochen-Uebersiht der Preußischen Bank vom T5 Juni 187A. Aktiva. 1) Geprägtes Geld und Barren 9) Kassenanweisungen, Privalt - Banknoten und Darlehnskassenscheine 3) Wechsel-Bestände 4) Lombard-Bestände i 5 Staatspapiere, diskontirteSchazanweisun- en, verschiedene Forderungen und
Passiva. 6) Banknoten im Umlauf Depositen-Kapitalien : 8) Guthaben der Staatskassen, Institute und Privatpersonen nut Einschluß des Giro-Verkehrs
/ 3699
Nachträges zum Reichs8haushalts-Etat für 1872 end- iltig angenommen. - Hierauf trat das Haus in die dritte
rathung des Gesez-Entwurfs, betreffend die Beschränkung des Rechts zum Aufenthalt der Jesuiten im Deutschen Reiche, in Verbindung mit der Nachweisu “der in den einzelnen Bundesstaaten über die Gelnerung. es Personenstandes gel- tenden Vorschriften. — Gegen die Vorlage nahm zu- nächst der Abg. Lasker das Wort, um dagegen zu pÞpro- testixen, daß [man ‘deutsche Bürger polizeilichen Ver- folgungen preisgebe und sie jedes P as beraube. Der Abg. Dr. Dove suchte, gestügt auf die Aus)prüche anerkannt bedeutender Kanonisten, nachzuweisen, daß man die Jesuiten wegen ihres Unterthanen - Verhältnisses zu einem au8wärtigen Oberhaupt - nicht als deutsche Staa 8bürger betrachten könne. Der Abg. Dr. Reichensperger (Crefeld) bestritt die Staats- gefährlichkeit : des Jesuitenordens ,- die durch keine Thatsachen nachgewiesen sei. — Bei Schluß des Blattes dauerte die Be- rathung fort.
_— Durch die Cirkularverfügungen vom 8. Juni 1842'
19. Juni und 25. Oktober 1867 ist für die Jahresnachweisun- en über die Geshäft8ergebnisse der öffentlichen Feuer- ozietäten des Inlandes ein bestimmtes Schema vor- eschrieben. Es hat sich als nöthig erwiesen, dasselbe in einigen unkten zu ergänzen und zugleich — zur möglichsten Vérmin- derung von Schreibwerk — mit demjenigen Schema möglichst in Uebereinstimmung zu bringen, nach welchen die statistischen Uebersichten für den Aus\huß der »Vereinigung öffentlicher Feuerversiherungs-Anstalten in Deutschland« zusammengestellt werden. Der Minister des Jnnern hat demzufolge für die gedachten Nachweisungen ein neues Formular aufstellen lassen und den Ober-Präsidien zur weiteren Veranlassung zugefertigt.
— Die Polizeiverwaltung einer rheinischen Stadt hat fich bei dem Handels - Ministerium darüber beschwert, daß ein Bürgermeister es abgelehnt habe, ein von ibr auf Grund des ç. 108 der Gewerbe-Ordnung erlassenes Resolut, durch welches Arbeiterinnen zur Wiederaufnahme der ohne Kündi- gung eingestellten Arbeit verurtheilt waren, durch Er- theilung eines KZwangspasses und event. durch Ver- fügung des Transports zu vollstrecken, und daß die Königliche Regierun auf erhobene Beschwerde dieses Verfahren gebilligt habe. Der Handels-Minister hat diése Beschwerde als unbegründet zurückgewiesen, weil die im g. 108 cit. erwähnten Streitigkeiten privatrehtlicher Natur ind. Die in denselben von der Gemeindebehörde, bezw. einem ewerblichen Schiedsgerichte, als einem Spezialgerichte erlassenen
nischeidungen dürfen demnach nicht durch solche Mittel voll- streckt werden, welche den Berwaltungs8behörden zur Durhfüh- rung ihrer polizeilichen Versügungen gegeben sind, es können
vielmehr nur die für die Vollstreckung von Civilerkenntnissen |
geseßlich vorgeschriebenen Exekutionsarten zur Anwendung gebracht werden: Mit: welchen Mitteln eine auf Fortseßung des Arbeits- oder Lehrverhältnisses lautendeEntscheidung zu vollstrecken ist, muß somit nach den in den verschiedenen Landestheilen geltenden Be- stimmungen über die Exekution der auf Leistung einer Hand- lung lautenden Civilerkenntnisse beurtheilt werden. Die zwang8- weise Qurückführung des Arbeiters oder Lehrlings zu dem Arbeitgeber oder Lehrherrn kann zur Vollstreckung einer folchen Entscheidung weder in dem Geltungs8bereiche des Rheinischen Rechtes, noch in demjenigen der allgemeinen GerichtS8ordnung verwandt werden, da im etsteren eine executio ad faciendum überhaupt nicht, in dem leßteren nach der Verordnung vom 4. März 1834 §. 9 wenigstens nicht diejer Modus derselben zu- lässig ist.
— In der gestrigen Sizung der Konferenz zur Be- rathung von Fragen aus dem Gebiete des Semi- nar- und Volks\chulwesens wurde den Mitgliedern ein Gesuch des Vereins für das Wohl. der aus der Schule ent- lassenen Jugend zur Errichtung von Fortbildungsschulen neb einem Statut und einem Bericht dieses Vereins mitgetheilk. Seitens des Vorsißenden, Staats - Minister Dr. Falk, wurde bestimmt, daß außer den Herren Weiß , Kellner , Arnold, Dr. Schirm, ‘Bo, Lange noch Hr. Arnold an den Berathungen dex Subkommission für Fortbildungsshulen Theil nehmen solle.
Die Subkommission für Mittelschulen , an deren leßteren Berathung auch Hr. Doerpfeld Theil genommen, hat folgende Thesen aufgestellt : '
1) Die Mittelschule hat die als berechtigt anzuerkennenden Er- ziehungs- und Unterrichtsbedürfnisse für die männliche und weibliche Jugend des mittleren Bürgerstandes zu befriedigen.
2) Dieselbe wird gegen Zahlung eines Schulgeldes besucht; sie beruht in Anschluß an die Volksschule auf elementarer Grundlage, vertieft und erweitert sodann nach ihrer Abzweigung von derselben deren Unterrichtsgegenstände, erstrebt eine für jenen Stand ausrei- chende Vorbildung und verzichtet vorläufig unter Festhaltung ihres
Selbstzweckes auf Erlangung der den höheren Schulen zuerkannten Bere Qenden. :
3) Eine in den Mittelschulen überall zu erstrebende allgemeine Durchbildung wird außer deren Verwerthung in der E bildung einc den besonderen örtlichen oder prov nziellen erhältnissen entsprechende besondere Fachbildung zu fördern und die auf dem Ge- biete des Gewerbes, der Technik, der Landwirthschaft, des Seelevens gab nothwendig \ich heraus stellenden Anforderungen zu befriedigen
aben. :
4) Nach dem Maße diescr Anforderungen wird die Dauer des Schul- besuchs festgeseßt werden; in der Regel wird dieser nah vollendetem 15. Lebensjahre des Schülers abschließen.
#5) Die Unterrichtsgegenstände der Mittelschule sind nah Anleitung
eines detaillirten Lehrplanes: a) Religionsunterricht. Þ) Deutsche und eine lebende fremde Sprache. c) Geschichte. d) Geographie. e) Na- turbeschreibung. f) Naturlehre (Physif, Moemich g) Mathematik (Algebra; Geometrie, descriptive Geometrie). B reiben. i) Zeich- nen incl. gewerbliches Zeichnen. k) Singen. 1) Turnen. m) cib- liche Handarbeiten.
6) Die Anstellung des Dirigenten und der an den Mittelschulen beschäftigten Lehrer bedingt nicht ein Fafkultätsstudium ; sondern die Vorlage eines Qualifikationsattestes für dic Unterrichtsertheilung in den angegebenen Lehrfächern.
Die Thesen wurden berathen, nachdem Herr Bayer den Stand- punkt und die Ansichten der Subkommission eingehend dar- geen hatte. Die Versammlung ging einstimmig von der nsiht aus, daß die Mittelschulen dem Bedürfnisse des sog.
Mittelstandes entsprechen , aber keine besondere Fachbildung
eben solle, dieselbe nur berücksichtigen könne. Streitig war auptsächlich, ob in der Mittelschule cine fremde lebende Sprache oder Lateinisch elehrt werden könne oder müsse. Die Bera- thung über Nr. 12, 13 der Anhaltspunkte schlug der Minister vor, bis zulegt zu lassen, weil es am wenigsten shaden würde, wenn gar dieser Theil (Schulaufsicht) etwa aus Mangel an Zeit nicht mehr durchberathen werden könne.
Darauf wurde die Berathung über die Schullehrer-Semi- narien begonnen. :
— Die diesjährige Schießübung der Garde-Artil- lerie-Brigade wird Montag, den 15. Juli ex. beginnen und Freitag, den 16. August ex. mit einem Prämiens\chießen ihr Ende erreichen. Bor der eigentlichen Schießübung werden stattfinden: vom Garde-Feld- Artillerie- Regiment: ein einleitendes Belehrungsschießen am 13. und 15. Juni er., ein Elementar-Scharsschießben am 18., 20., 22. und 25. Juni cr.,/ ein batterieweises Scharfschießen gegen die bewegliche Scheibe am 1., 8, 10. und 12. Juli er., jedesmal Nachmittags von 3 Uhr ab, endlich die Anfertigung der Munition; von der 1. Garde-Festungs-Abtheilung: der Bau einer Batterie und eines Mörser-Emplacements im Laufgraben, sowie die Anfertigung der Munition.
— Die zu den Kavallerie-Besichtigungen hier eingetroffe- nen österreichischen Stab8offiziere haben sich gestern bei Sr. Majestät dem Kaiser und König verabschiedet und kehren morgen nah Wien zurü.
— Wie das »Wochenblatt der Johanniter -Ordens-Balley
“ Brandenburg« berichiet, is im Rittersaale des Johan-
niterschlosses zu Sonnenburg in diesen Tagen die Ge- dächtnißtafel aufgestellt worden , welche gemäß des Beschlusses des Kapitels des Johanniterordens vom 15. Juni 1871 dem Andenken der in Folge ihrer Thätigkeit bei der Krankenpflege im Kriege 1870—71 gestorbenen Johanniter gewidmet worden ist. Dieje Tafel von schwarzem Marmor, 4'/, Fuß hoch , 2"/, Fuß breit, trägt oben das Iohanniterkreuz von weißem Mar- mor und folgende Inschrift in lateinischen Lettern : Zum ehrenden Gedächtniß. Jn Ausübung ihrer Ritterpflicht bei der Krankenpflege im Kriege gegen Frankrei 1870—71 starben die Johanniter: (folgen die Namen der 7 Ritter). :
— Am Mea Abend gegen 9 Uhr fand in dem Saale des Vereinsloïals die feierlihe Enthüllung der marmornen Gedenktafel statt, welche der Berein junger Kaufleute von Berlin zu Ehren seiner im Kriege gegen Frankxçich 1870 bis 71 gefallenen Vereinsgenossen “ gestiftet hatte. Professor Foß hielt die Weihrede.
_ — Am 22. dieses Monats, dem Jahrestage des Eisen- bahnunglüs bei Z\chortau, wird die feierlihe Enthüllung des von dem Delibscher Kreise den verunglückten Soldaten des 1. Pommerschen renadier-Regiment Nr. 2, König Friedrich
Wilhelm IV., gewidmeten Denîmals stattfinden.
— Der kommandirende General des XIV. Armee-Corps (Baden), General der Infanterie von Werder, ist gestern von Karlsruhe hier eingetroffen, wird kurze Zeit hier verweilen und fich demnächst nah König8berg i. Pr. begeben.