1934 / 229 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 01 Oct 1934 18:00:01 GMT) scan diff

i X

E

a) Verpflichtungen uazterteilt in

offene Schulden,

eigene Akzepte,

Neichs8: und Staatsanzeiger Nr. 229 vom 1, Oktober 1934. S. S

in tatsähliher ausländisher Währung,

eroffnete und noch niht abgedeckte Rembourse,

“d noch nit in R F b) Verpflichtungen i 2 S. verschiedenen Ländern.

Ea . . Soweit die in § 1

oder Einzeldevisengenehn

gungsfvreie Zahlungen h

aus verkauften, aber vom Verkäufer

ehnung gestellten Waren, n Verrehnungsmark, unterteilt nah den

E : genannten Unternehmungen allgemeine tigungen gehabt haben oder genehmi- aben leisten- dürfen (Richtlinien für die

eviserbewirtshaftung vom 23. 6. 1932 Ziffer IIT 3, 4, 5—8 und os RGBL 088 E S. 317—346), ist dies auf Fragebogen T 3

anzumelden.

8 5.

Sämtliche Fragebogen wexden in dreifacher Ausfertigung

nebst Erläuterungsbogen

wachungsstelle für Tabak zugesandt.

der Ueberwachungsstelle

den Unternehmungen von der Ueber- Zwei der Fragebogen sind für Tabak unverzüglich, spätestens bis

zum 15. Oktober 1934, ausgefüllt zurückzufenden.

Soweit Fragebogen

den unter diese Anordnung fallenden

i: s h : Eh Unternehmungen nit bis zum 5. Oktober 1934 zugesandt sin , sind sie von den Unternehmungen bei der Ueberwachungsstelle für Tabak, Bremen, Langenstraße 141/145, anzufordern.

8 6.

ie F ; i [lständi richti üllen.

Die Fragebogen sind vollständig und richtig auszufü . Die Richtigkeit muß durch Bücher oder sonstige Unterlagen nach- weisbar sein und durch rechtsverbindliche Unterschrift auf den

Fragebogen bestätigt w Fall auf dem vorgeschrie

erden. Fehlmeldungen sind auf jeden benen Fragebogen zu erstatten.

S

Nicht untex diese Anordnung fallen Unternehmungen, die aus hließlich Zigarren oder Zigarren und aus den Abfällen dieser Zigarren Rauchtabak herstellen und am 15. August 1934 nicht

mehr als 19 Arbeiter be

schäftigten. 8 8.

widerhandlungen gegen diese Anordnung fallen unter die Stre Geitte dee 88 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934 (RGBl. I S. 816).

8 9.

Die Anordnung tritt am Tage nah ihrer Veröffentlihung

im Deutschen Reichsanze

iger in Kraft.

Bremen, den 29. September 1934. Der Reichsbeauftragte für die Ueberwachungsstelle für Tabak, Bremen.

Bernhard.

Anordnung Nr. 14

des Reichsbeauftragten für

die Ueberwachungsstelle für

Kautschuk und Asbest. Vom 1. Oktober 1934.

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934 (RGBl. 1 S. 816 f.) in Verbindung mit der Verordnung über die Errichtung von Ueberwahungs- stellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanzeiger Nx. 209 vom 7. September O mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet: i

S E Sd gegen die Anordnungen des Reichs- beauftragten Nr. 1 vom 1. Juni 1934 (Deutscher Reichs- anzeiger Nv. 126), Nr. 9 vom 17. Fuli 1934 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 164) und Nr. 12 vom 15. August 1934 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 189) fallen unter die Straf-

vorschriften der §8 10, 12—15 der Verordnung

über den

Warenverkehx vom 4. September 1934 (RGBl. I S. 816).

Die Anordnung 9

(x. 7 vom 29, Funi 1934 (Deutscher

Reichsanzeiger Nr. 149) wird außer Kraft geseßt. Diese Anordnung tritt mit dem Tage nah ihrex Ver- cffentlihung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft. Berlin, den 1. Oktober 1934. Der Reichsbeauftragte für Kautshuk und Asbest. Erich Hammesfahe.

Anordnung Ir. 15 des Reichsbeauftragten für die Ueberwachungsstelle für

Kautschuk und Asbest.

(Erhebungen bei Verarbeitern von Kautschuk.)

Vom 1. Oliober 1934.

Auf Grund der

Verordnung über den Warenverkehr

vom 4. September 1934 (RGBl, I S. 816 f.) in Verbindung mit der Verordnung über die L von Ueberwachungs- t

stellen vom 4. September 1934 (De

scher Reichsanzeiger

Nr. 209 vom 7. September 1934) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

S E

Bei Verarbeitern von Kautschuk einschl. Gummimilch, Gutta- percha, BValata, deren Abfällen, Regenevat und Altgummi werden

folgende Erhebungen du a) Lagerbestände b) Abnahmeverp

c) Zahlungêverpflichtungen

Lieferanten, d) Forderungen

Alle in § 1 bezeich! bis zum 5. jedes Monats

rchgeführt: flihtungen, E E gegenüber ausländischen gegenüber dem Auslande.

A ieten Verarbeiter haben bis auf weiteres nachstehende Meldungen nah dem Stande

vom leßten Tage des abgelaufenen Monats auf den hierfür vor- gesehenen, Fragebogen zu machen. | a) Bestandserhebung: Das vorhandene Lager, die Verar-

beitung bzw.

Abgänge sowie Zugänge, sind auf den

Fragebogen J/5 und A/1 zu melden,

b) Abnahmeverpy feranten sind

flihtungen gegenüber ausländischen Lie- auf Fragebogen J/6, T/7 und I/7 a, gegen-

über inländishen Lieferanten auf 3/7 und I/Ta zu

melden.

c) u. 4) Zahlungsverpslihtungen

sowie Forderungen gegen-

über dem Auslande sind auf Fragebogen J/8 zu melden.

S 3.

Sämtliche Fragebogen werden in dreifacher Ausfertigung ausgegeben, wovon zwei Exemplare ausgefüllt der U?berwachungs-

stelle zurückzugeben sind.

Die dritte für den Meldepflichtigen be-

stimmte Ausfertigung is gleihlautend ausgefüllt für den Zweck einer Nachprüfung aufzubewahren.

Soweit Vordruckte nicht zugesandt werden, sind sie bei der Ueberwachungéstelle anzufordern.

Die Richtigkeit der Unterlagen nahweisbar schriften auf den Frage

Angaben muß durch Bücher und sonstige sein und durch rechtsverbindlihe Unter- bogen bestätickFi werden.

Fehlmeldung ist ‘auf jeden Fall auf den vorgeschriebenen Fragebagen zu. érstatten. : é

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung fallen unter die Strafvorschriften der §8 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehx vom 4. September 1934 (RGBl. I S. 816).

8 5.

Diese Anordnung tritt mit dem Tage nah der Veröffent-

lihung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft. 8 6.

Mit dem Fnkrafttreten dieser Anovdnung tritt die Anord- nung Nr. 4 vom 12. FFani 1934 (Deutsher Reichsanzeiger Nr. 134) außer Kraft.

Berlin, den 1. Oktober 1934.

Der Reichsbeauftragte für Kautshuk und Asbest.

: Erich Hammesfahr. :

Anordnung Nr. 16

des Reichsbeaufstragten für die Ueberwachungsstelle sür Kautschuk und Asbest. (Erhebungen bei Jmporteuren und E Händlern von Kautschuk)

Vom 1. Oktober 1934, Auf Grund derx Verordnung über den Warenvex«kehr

vom 4. September 1934 (RGBL. 1 S. 816 f.) in Verbindung

mit der Verordnung über die Errichtung von Ueberwachungs- stellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 209 vom 7. September 1934) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

8 1.

Bei Fmporteuxren und Händlern von Us einschl. Gummimilh, Guttapercha, Balata sowie deren Abfällen werden folgende Eragbningen durchgeführt:

a) Lagerbestände,

b) Abnahmeverpflihtungen,

c) O R ieferanten,

d) Forderungen gegenüber dem Auslande.

8 2.

Die im § 1 bezeichneten Personen und Firmen haben bis auf weiteres ‘bis zum 5. jeden Monats nah dem Stande vom legten Tage des abgelaufenen Monats auf den hierfür vorge- iedenen Fragebogen nachfolgende Meldungen zu machen:

a) Bestandserhebungen: Das vorhandene Lager, Abgänge bzw. Zugänge sind auf QUaneeo en J/5, getrennt nah Sorten, gu melden. Fn der Meldung ist zu erwähnen, ob die oben bezeihneten Rohstoffe

1. für eigene Rehnung lagern, 2. für fremde Rechnung lagern (unter Angabe der fremden Eigentümer). :

b) Abnahmeverpflihtungen gegenüber ausländischen Lieferanten sind auf den Fragebogen I/6, T/7 und I/7a gegenüber inländischen Lieferanten außerdem auf I/7 und J/7a zu melden, Abnahmeverpflihtungen aus Transitgeschäften sind hiervon ausgenommen.

c) u. d) Zahlungsverpflichtungen sowie Forderungen ge en- über dem Auslande, mit Ausnahme von Transitges äf- ten, sind auf Fragebogen J/8 zu melden.

83,

Sämtliche Fragebogen werden in dreifacher Ausfertigung ausgegeben, wovon zwei Exemplare ausgefüllt der Ueberwachungs- is zurüzugeben ‘sind. Die dritte für den Meldepflichtigen be- timmte Ausfertigung ist gleihlautend ausgefüllt für den Zweck einer Nachprüfung aufzubewahren.

Soweit Vordrucke nicht zugesandt werden, sind sie bei der Ueberwachungsstelle anzufordern.

Die Richtigkeit der Angaben muß durch Bücher und sonstige Unterlagen Aavoiabar sein und dur rehtsverbindlihe Unter- schriften auf den Fragebogen bestätigt werden.

Fehlmeldung isst auf jeden Fall auf den vorgeschriebenen Fragebogen zu erstatten. S4

uwiderhandlungen gegen diese Anordnung fallen unter dîie Strafvorschriften der §8 10, 12—15 der Verordnung überx den Warenverkehr vom 4. September 1934 (RGBl. I S. 816).

8&5. ] Diese Anordnung tritt mit dem Tage nach der Veröffentk- lihung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft. 8 6. Mit dem Fnkrafttreten dieser Anordnung tritt die Anordnung Nr. 5 vom 22. Juni 1934 (Deutscher Reichsanzeiger Nx. 143 außer Kraft.

Berlin, den 1. Oktober 1934,

Dex Reichsbéauftragte füx Kautschuk . und Asbest. Erich Hammesfahr.

gegenüber

Anordnung Nr. 17 des Reichsbeaustragten für: die Veberwachungsstelle für Kautschuk und Asbest. (Erhebungen über Altgummi.) Vom 1. Oktober 1934,

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 4. Septembex 1934 (RGBl. I S. 816 ff.) in Verbindung mit der Verordnung über die Errichtung von Veberwachungs- stellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 209 vom 7. September 1934) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers ängeordnet:

8 1, Bei Jmporteuxen und Händlern folgende Erhebungen durchgeführt: a) Geschäftsanmeldung, b) Lagerbestand, c) Abnahmeverpflichtungen aus dem Auslande, d) Ablieferungsverpflihtungen nah dem Inlande, e) Zahlungsverpflihtungen gegenüber ausländischen Liefe- ranten. 8 2.

Die im § 1 bezeichneten Firmen oder Personen, die in den Monaten Juli bis September 1934 in Altgummi insgesamt mehr als 2000,— RM umgesett haben oder die am 30. September Eigentümer von Altgummibeständen von insgesamt mehr als 5000 kg sind, sind verpflichtet, ihr Geschäft bei der

Überwachungsstelle für Kautschuk und Asbest, Berlin W 50, Augsburger Str. 38,

von Altgummi #wverden

unter Verwendung des Vordrucks A/7 bis zum 5. Oktober 1934

anzumelden, 8 3, Sämtliche nah § 2 meldepflichtigen Firmen oder Personen Ste bis auf weiteres bis zum 5. jedes Monats die nah- tehenden Meldungen auf den hierfür vorgesehenen Fragebogen nah dem Stande vom lebten Tage des abgelaufenen Monats zu erstatten: i a) die am Stichtage vorhandenen Vorräte an

Altgummi, getrennt nah Sorten, auf den Fragbogen A/1,

ausländischen

3855

—A,

- b) Abnahmeverpflichtungen aus Altgummi-

A On 4 S 2 egenüb auf Frag Lieferanten, soweit sie am Stichtege ge Us:

ta p auf Fragebogen A/2 bzw. A/6, 9e bestanden

c) Ablie erungsverpflihtungen an Altgummi ländischen Abnehmern auf Fragebogen A/3, d) HZahlungsverpflihtungen für Altgummi gegenüber qug ländishen Gläubigern auf Fragebogen A/5. L

84.

Sämtliche Fragebogen werden in dreifacher Ausfertigun ausgegeben, wovon zwei Exemplare ausgefüllt der Ueberwachungs, stelle zurückzu eben sind. Die dritte, für den Meldepflichtigen bestimmte Ausfertigung ist gleihlautend ausgefüllt für den Ie einer Nachprüfung aufzubewahren. E

Soweit Vordrucke nicht zugesandt werden, sind sie bej der Ueberwachungsstelle anzufordern.

Die Richtigkeit der Angaben muß durch Bücher und sonstige Unterlagen nahweisbar sein und durch rehtsverbindliche Untey- riften E den Fragebogen bestätigt werden.

Fehlmeldung ist auf jeden Fall auf den vorgeschriebenen Fragebogen zu erstatten.

8 5.

Die im § 1 bezeichneten Firmen und Personen haben vg 2. Oftober 1934 ab ihre Einkäufe und Verkäufe s Rade einer ordnungsmäßigen kaufmännishen Buchführung in zeitlicher Reihenfolge shriftlich aufzuzeichnen. Diese Eintragungen müssen mindestens enthalten: - Ort und Tag des Geschäftsabschlusses, Ort und Tag der Warenlieferung, Gewicht, E Bézeichnung der Art der Ware, reis, ) Namen und Anschriften der Verkäufer und Abnehmen. Die Eintragungen müssen, soweit nicht Einkaufsrechnungen bzw, Abdrucke von Verkaufsrechnungen vorhanden sind, dur Kaufs scheine belegt sein, ]

gegenüber in,

ine bel , die vom Käufer und vom Verkäufer unter [rieben sind und sämtliche oben erwähnten Einzelheiten enthalten,

8 6. R OudeR gegen diese Anordnung fallen unter die Strafvorschristen der 88 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934 (RGBl. I S. 816).

j 8 7. __ Die Anordnung tritt mit dem Tage nah ihrer Veröffent lihung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

8 8.

Mit dem Jukrafttreten dieser Anordnung tritt die Anord- nung Nr. 8 vom 5. Juli 1934 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 154) außer Kraft.

Bexlin, den 1. Oktober 1934.

Der Reichs8beauftragte für Kautshuk und Asbest.

Erich Hammesfahr.

Ziehung der Auslosungsrechte der Ablösungsanleihe des Hamburgischen ‘Staates.

Die Ziehung der Auslosungsrechte- dex Ablöfungsanleihe des Hamburgischen Staates für das Jahr 1934 findet am Montag, dem 22. Oktober 1934, 9 Uhr, öffentlich in dem Dienstgebäude, Gänsemarkt 36, statt. Hamburg, den 27. September 1934.

Hamburgische Finanzverwaltung.

‘S

Preußen. Preußisches Justizministerium.

Jnfolge Erreichung der Altersgrenze treten zum 1. Oktober 1934 in den Ruhestand: Oberlandesgerichts- präsident Minde in Königsberg i. Pr., die Senatspräsi- denten Ehm und Dr. We x bei dem Kammergericht, Laud- gerichtspräsident Dr. Claren in Limburg a. d. Lahn, die Oberstaatsanwälte Rohrlack bei derx Amtsantvaltschaft Vexlin, Dr. Dommes in Göttingen.

Versetzt sind die Landgerichtspräsidenten: Kal weit in Tilsit nah Lyck, S I in Lyck nach Halberstadt, die Oberstaatsanwälte n i g von der Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgeriht Naumburg a. S.- an die Staatsan- waltschaft bei dem Oberlandesgericht Düsseldorf, Fortlage in Tilsit an die Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandes- E Naumburg a.S., Lategahn in Frankfurt a. O. ar

e Amtsanwaltschaft Berlin.

Bekanntmachung.

Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung kommunisti- schen Vermögens vom 26. Mai 1933 (RGBl. I S. 293) in Verbindung mit dem Geseß über die Einzichung volks- und Laatfeindiichen Vermögens vom 14. Zuli 1933 (RGVBl,1

. 479) werden die dem Freien Wasserspoxtverein e. L. in Vallendar, Landkreis Koblenz, gehörenden, im Grundbuche von Vallendar Bd. 25 Art. 1218 verzeichneten Grundstüde, Gemarkung Vallendar, Flux 28, Parzellen 150, 269/151 und 270/151 hiermit für den Preußishen Staat eingezogen.

Koblenz, den 26. September 1934.

Der Regierungspräsident. J. V.: von Kixch bah.

Bekanntmachung.

Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung staats- und volksfeindlihen Vermögens vom 14. Zuli 1933 (RGM, S. 479) in Verbindung mit §& 1 des Ge ees über die Eu- ziehung kommunistishen Vermögens vom 26. Mai 1933 (RGLVL. I S. 293) wird hiermit die entschädigungslose Ei- ziehung der nachfolgenden bei der Verbrauchergenossenschaft e. G.m. b. H. in Aschersleben geführten Konten zugunsten des Landes Preußen angeordnet:

Regierungsbezirk Magdeburg.

Ortsverein der SPD,, Hedersleben . ..… .. RM 2916 1796 Reichsbanner Egeln... » 23,05 426 Reichsbanner Nachterstedt  1,70 358 Reichsbanner Pr. Börnecke. „.. „i ä 19,77 616 Reichsbanner Schadeleben . .. ° » 0 540 Freie Volksbühne, Pr. Börneckwe . 111,6 478 E Gesangsverein „Frohsinn“, Pr. Bör- 146 nedcke G C , 339 Arbeiter Gesangverein „Egeln“... 136,1 440 Fußballclub „Britannia“, Aschersleben . . . 8,4 435 Männer-Turnverein, Westeregeln . ..,, D 1222 Arbeiter Sport-Kartell, Westeregeln . . .. U 1084 Volkschor, Hedersleben i o 28 4290 Arbeiter-Wohlfahrt (Anna Leckert), Egeln .. h 1092 Samariter-Bund, Aschersleben « « « « « /

. . . . . . . . .

“Anlage befindet si in en am Funkturm.

suche anstellen, mit einem fahrbaren Zwischenfilmgeber Freilicht=

Meichs8- und Staatsanzeiger Nr. 229 vom 1. Oktober 1934. S. 3

NM Die Einziehung wird mit dem Tage der Veröffentlichung dieser L Verfügung im Reichs- und Staatsanzeiger wirksam. f Magdeburg, den 22. September 1934.

,

zw „66 Der Regierungspräsident. J. V.: Berthold.

Vergnügungskasse der Bergarb. Aschersleben Gesangsverein „Maiengruß“, Bleendorf Frauenchor „Harmonie“, Pr. Börnede Arbeiter Turnverein, Pr, Börnece Reichsbanner Jugend, Gatersleben . Kraftsportverein „Adler“, Westeregeln Freie Turnerschaft, Aschersleben . Sportverein „Wader“, Westeregeln . Carl Bornkessel (SPD.), Hedersleben Bergarbeiter-Verein Schneidlingen Ziegenzuchtverein Gatersleben . .. Bergmannsverein „Glückauf“, Kochsted

, ,

,

ai Bekanntmachung.

,

R Swe C: F Di S

MM 1331,14 fkfommunistishen Vermögens vom 26. Mai 1933

ziehun L I S. 293) in Verbindung mit dem Gesetz über die

(RGB Einziehung volls- 14. Fuli 1933 (RGBl. I S. 479) und

Regierungsbezirk Merseburg. 2264 Sozialistische Arbeiter-Jugend, Hettstedt . 1596 Reichsbanner Kappel, Hettstedt . . . . « 666 Reichsbanner Kappel, Hettstedt . „.« « ck 223 Männer Gesangverein, Walbeck. .... 1477a Arbeiter ‘Turnverein (Alb. Sommer) Velleb 2428 Volkschor, Hettstedt „0 2464 Volkswohl Verein, Augsdorf . « « « 141 Schießklub, WalbeckŒ. ......, 2467 Bergmann-Schüßenverein, Augsdorf 4107 Vereinigte Männerchöre, Hettstedt. 3103 Vereinigte Männerchöre, Hettstedt. . 1490 Männer-Turnverein, Augsdorf « « - 580 Reichsbanner Jugend, Hettstedt «

4,00 23,07 5,75 2,98 83,69

RM

,,

er Preußischen Aus-

, ,

ih das im Grundbuche von Bad Dürrenberg (Keuschberg), Kreis Merseburg, Band 9, Bl. Nr. 259 eingetragene Grund-

A E e E

,

s zu Merseburg, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter L Haftpflicht) zugunsten des Preußischen Staates mili sämt- Z lihem Zubehör ein.

5 Dies mache ih hiermit an Stelle einer Zustellung amtlich , bekannt.

7E Merseburg, den 28. September 1934.

,”

», Der Regierungspräsident. RM 277,79 De. V.: Götte.

E E E E E T T E T I O VerkLeBHGrS8wesen.

Noch keine Anwendung der Reichs-Straßenverkehr8ordnung. Ziel dex Herabsetzung der Gebührèn wurde seit Jahren mit den Am Montag, den 1. Oktober, tritt bekanntlich die RerchS- | Verwaltungen der beteiligten Länder, Großbritanniens, Belgiens

) SE E Í feahouverfehröorbnang in Most, Wie das Ndg. erfährt, Hat | (d der Niederlande, verhandelt, Eide Junt d. J. knie eine Reichsinnenminister Dr. Frick die Polizeibehörden duxrch Funtk= nunmehr die Gebühren im deutsch-britishen und deutsh-irlän- spruch angewiesen, bis zur Veröffentlichung der AusfüHxungsver-=- | dischen M eeie um Beträge herabgeseßt, die je nah der ordnung zur Reichsstraßenverkehrsordnung nah den Bbisherigen | Entfernung der Sprechorte von der deut Q MIOeN oder deutsh- Bestimmungen zu verfahren.

3090 Arbeiter Gesangverein, Ermsleben 3466 Frei Spörtvereinigung, Gerbstedt

. . . , o o o . .

niederländischen Grenze zwischen 1,40 RM un 3,60 RM für ein ' gewöhnliches Bega enge lpray gent, Es fosten vom 1. Ok- tober ab (die bishexigen Säße in Klammern) ein Dreiminuten- gespräch zwishen “London und Aachen 8,20 (9,80), Berlin 9,70 (11,90), Bremen 8,(0 (10,50), Breslau 11,20 (14,—), Dortmund 7,70 (9,10), Frankfurt (Main) 8,70 (10,50), Gumbinnen 12,70 (16,10), Hambuxg 9,20 (11,20), Hannover 8,70 (10,50), Köln 8,20 (9,80), Königsberg (Pr.) 12,20 (15,40), Leipzig 9,70 (11,90), München 10,20 (12,60), Nürnberg 9,70 (11,90), Oppeln 11,70 (14,70), Stuttgart 9,70 (11,90), Trier 8,70 (10,50).

Ueber die Gebühren für alle weiteren Verkehrsbeziehungen geben die Fernämter Auskunft.

Die beträchtliche Gerau der Gesprächsgebühren im Ver- kehr mit einem für den Wirt Haftsverkehr so wihtigen Gebiet wie Großbritannien und Jrland ist zu be rüßen. Die Gebühren- Ed wird dazu beitragen, den deutsh-britischen Fernsprech- verkehr weiter zu beleben: ;

Neue Farben bei Rohrpostkarten und Rohrpostbriefum schlägen.

Die Rohrpostlarten mit einem Wertzeihen zu 55 MRpf. wer= den künftig aus rötlich getöntem, die Rohrpostbriefum#schläge au S rotem Papier hergestellt. Das Wertzeichen und der sonjtige Autf= druck werden in leuchtend roter Farbe gedruckt. Vor der AuS= gabe l s und Umschläge werden zunächst die alten BestänDe aufgebraucht.

Gebührenermäßigung im FernsprechverteHhr nre Großbritannien und Zrland.

Die Gebühren für Gespräche zwischen Deutschland und Groß-= britannien sowie dem Freistaat Jrland waren im DELMOS S den Gebühren anderex Verkehrsbeziehungen zu Hoch. it derrtt

Der Stand des Fernrtsehens in Deutschland.

Frreführendè Pressenahrihten Bisherige Ergebni se Regelmäßige Fernsehsendungen Beteili ung des Publikums erwünscht Vorläufig keine besonderen Vebibten CtO Pläne R Tem Uau Fernsehkabel Ferksehfernshrechen

Jn legter Zeit sind in der Tages- und Fachpresse wiederholt tungen über Reichweite usw. in vollem Umfange zutreffen. Nachrichten über das Fernsehen erschienen, die niht der Wirklich= Fallen diese Versuche zufriedenstellend aus, so würde auf dem keit entspxehen. Die Ausführungen waren z. T. geeignet, über= Bro cken eine feste Fernsehanlage errihtet werden und die fahr- triebene Hosfnungen zu erwecken und die Oeffentlichkeit irrezu= bare Anlage würde frei werden zur Ermittlung weiterer Pläße führen, Die Deutsche Reichspost gibt uns daher im folgendett für die Aufstellung neuer Sender (Schneekoppe,* Zugspibe usw.). ein den wirklihen Verhältnissen ents rechendes Vild von der Ent= Z. Z. werden auf dem Brodcken Empfa n sversuche wicklung* und dem Stand des Fernsehens in Deutschland, wobet emacht, um festzustellen, ob das von der Berliner Fernseh- sie auh auf die Pläne eingeht, die für die Weiterentwickluntg A SE ausgestrahlte Fernsehbild dort einwandfrei empfangen ährend“ der nächsten! Fahre: vorliegen. wird. Gelingt dies, dann könnte der Brockensender durch den

Die Leitung der tehnishen Entwicklung des FernseHens unD Verliner Sender unmittelbar auf drahtlosem Wege moduliert

der Betrieb dexr Sendeanlagen liegt nah wie vor in Händen der werden. Deutschen Reichspost. Sie hat während der leßten Fahre in enger Die Q inguns von Fernseh-Darbietungen zum Sender be- Ou diese neue Technik so |} darf ebenfalls noch einer Reihe von Versuchen. Sie kann auf drahtlosem Wege geschehen mit Hilfe von Ultrakur wellensendern mit Richtantennen oder auch auf besonders für diejen Zweck ge- bauten Kabeln,

, Die vorhandenen Fernsprechkabel sind für die Uebertragung von Fernsehsendungen nicht verwendbar. Jn leßter Zeit ist es jedoch der Deutschen Reichspost in Zusammenarbeit mit der Kabelindustrie gelungen, Sonderkabel für Fernsehzwecke durhzubilden. Ein T TS es ganz neuartiges Fernsehkabel wird demnächst in Be

durchgeführt, Sie dienen im wesentlichen dazu, derx ernseh= : rlin verlegt werden und soll u. a. dazu dienen, industrie und au den amtlichen Stellen Gelegenheit zu 7-4 e Berechnungen solcher R dur ae Fernsehüber- e ‘praktisch zu erproben und Versuhe über Emp= ersuchen na P rtia ei günstigem Ergebnis könnte man

usammenarbeit mit der erlin eine fertige Sende= Diese Sie be= steht aus zwei Ra A ern, von denen der eine für das Bild und der andere für den Ton ogin ‘ist. Die dazu gehörenden Antennen sind auf der Spibe des FunkturnTtSs- ange= bracht, Die Geräte zur Modulation dieser beiden SenDer sinD ln einem benachbarten Haus in der Legntrale aufgestellt. Regelmäßige Die R litt von Tonfilmen werder seit einiger Zeit laglih vormittags, nahmittags unD- abends

weit gefördert, daß heute bereits in aulage füx einen Fernsehrundfunk zur Verfügung steht.

sangsverhältnisse, Reichweite usw. durhzuführen. Die Fndustrie 2 en Len a ritelungen e ilfe S auch ee ist eifrig mit’ der Entwicklung marktfähiger Empfänger beschäftigt, S M! E n e en A x T ragen. Zan tonn h U er, und es ist zu erwarten, daß bald mehrere Firmen brauchbare ähnlich wie beim Rundfunk, das Fernsehen von jedem beliebigen Empfangsapparate zum Verkauf stelle können. j Ort den Sendern zuführen. Sind einmal solche Kabel vorhanden,

E { ; : i : so können sie auch ohne Schwierigkeit für andere tehnishe Zwette, Diese erste Fernsehsendeanlage für Tonfilme in Berlin soUl 3. B. zur Verbindung des Fernsehens mit dem Fernsprecher, aus- elne Musteranlage. werden. An ihr wird die Deutsche Reichspost “genußt werden. Fernseh-Fernsprehverkehr kommt fortlaufend Verbesserungen anbringen und alle Versuche aus= wegen der hohen Kosten allerdings nur für sühren, die für die weitere Entwicklung des Fernsehrundfunks er= eus ergewöhnliche Fälle in Frage. on könnte viel- jorderlich sind. Die Deutsche Reichspost hat Vorsorge getroffen, leiht daran denken, je eine Fernseh-Fernsprehverbindung die Anlage in kurzer D auch einen Abtastgebex erHält, mit zwishen einzelnen größeren Städten einzurichten.

dem die Köpfe einzelner Personen wieder egeben und EFleinere

Szenen unmittelbar übe Ferner wird Tft Die im Vorstehenden angedeuteten Pläne für die weitere O C T E Ax Entwicklung des Fernsehens in Deutschland stellen ein Programm - dar, das bis zur praktischen Verwirklihung mehrere Jahre in

Anspruch nehmen dürfte. Obgleich die Versuche mit recht erheb-

lihen Kosten verknüpft sind, wird die Deutsche Reichspost die

oren zux Förderung des Fernsehens mit allen Kräften

ördern.

T S O É L E E E E E I Aus der Verwaltung.

1935 auch für Volljährige in der Berufsausbildung Steuerermäßigung.

Die neue Steuerkarte für 1935 wird eine Reihe Cer Nelerungen für die Lohnsteuerpflihtigen enthalten, Dex Mi- nister exklärt, daß die neue Karte bereits die Vorschriften des neuen Einkommensteuergeseßes berücksihtige, das hinsihtlih der Lohnsteuer am 1. Fanuar 1935 in Kraft treten solle, Jm Ent- wurf des neuen Einkommensteuergesetzes sei vorgesehen, daß auf Antrag des Arbeitnehmers auch für volljährige Kinder bis zum Altex von 25 Jahren, die auf seine Kosten für einen T aus- ebildet werden, eine Steuerermäßigung gewährt wird. ie in rage kommenden volljährigen Kinder werden ebenso wie die Ehe-

frau und die minderjährigen Kinder von dex Gemeindebehörde

n werden.

senen über den Sender zu- geben. Der Sender hat eine Reihweitevon etwa 40 km im Umkreis, so daß in ganz Groß=-Berlin brauchbarer Empfang Zu exr-= reihen ist. Auch den auf der lezten Deutschen Funkaussf\tellung bon der Rethsrundfunkgesellschaft gezeigten Fernsehwagen Hat die Deutsche Reichspost nah eigenen Angaben bauen lassen.

Für die Versorgung ganz Deutschlands mit Pi ezrdaciigen il eine erhebliche Anzahl von Sendeanlagen nötig. iese Zahl muß aus wirtschaftlichen Gründen möglichst niedrig gehalten wer= den, d. h, man muß dur ivgendwelhe Mittel moglih#st große Reichweiten der einzelnen Sendex zu erzielen e Da die Reichweite von Ultrakurzwellensendern um \o größer ist, je höher die Antenne liegt, wird man im Flathland die Antennen auf sehr vhe Masten seßen und in gebirgigen Gegenden die SenDer auf ohen Bergen aufstellen: Ein geeigneter Berg fürdie Aufstellung einer solhenFernsehanlage scheint in Mitteldeutshland der Brocken zu sein. Vor-=- vevsuche sind bereits eingeleitet; fallen sie günstig aus, so würde nan mit einem Sender auf dem Brocken eine Reichweite von 100—150 km erzielen, d, h. man könnte die Städte Hannover, Braunschweig, Magdeburg, Kassel, Erfurt usw. von diesem Sens-- tr aus versorgen,

Die Deutsche Reichspost hat den Bau einex fahrbaren Fernsehsendeanlage in Auftrag gegeben, die zunächst während des Sommers 1935 auf dem Brocken aufgestellt werden soll, und mit deren Hilfe festgestellt werden wird, ob die Vermu=- j

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R Auf Grund des § 1 Abs. 1 des Gesetes über die Ein- |

führungsveroxrdnung vom 31. Mai 1933 (GS. S. 20) ziehe |

stück Leipziger Str. 20 (bisheriger Eigentümer Konsumverein |

auf der Steuerkarte filegatcagen. Während aber bei den leßteren die Eintragung unmittelbar erfolgt, wird die Zahl der zu berüdck- sichtigenden volljährigen Kinder erst auf besonderen Antrag des Arbeitnehmers von der Gemeindebehörde des Wohnsißes des Steuerpflichtigen eingetragen.

1934 hatte die Gemeindebehörde auh die Zahl der Haus- gehilfinnen auf der Steuerkarte einzutragen. Jn den neuen Durchführungsbestimmun; en solle bestimmt werden, daß für 1985 Haus( chilfinnen dur Eintragung eines steuerfreien Betrages vom Finanzamt zu berüsihtigen sind.

_Die Farbe der neuen Steuerkarte ist hellorange. Ebenso wte im Vorjahre sei auch für die Steuerkarte 1935 die Frage nah der Religion des Arbeitnehmers ausdrücklih vorgeschrieben, weil die Kirhenbehörden in weitem Umfange auf Grund der

S 0E A Steuerkarte, die n blauf des § Sakbos T; und staatsfeindlichen Vermögens vom | D ie nah Ablauf des Kalenderjahres dem Finanzamt

eingesandt wird, die Kirchensteuer veranlagten. Verschiedentlich sei auch bereits die Kirchensteuer auf Grund der Angaben in der Steuerkarte im Wege des Lohnabzuges einbehalten worden. Durch die Frage nah der Religion solle nit die innere Ueberzeugung, sondern nux die äußere, rechtliche Zugehörigkeit zu einer Reli- gionsgesellshaft ermittelt werden. Auf Antrag sei den Kirchen- behörden die Möglichkeit zu einer Nachprüfung der Angaben über die Religionszugehörigkeit zu geben. Da die Steuerkarte 1935 auch der Erhebung der Bürgersteuer diene und der Bürgersteuer 1935 voraussihtlih alle Personen unterlägén, die am Stichtag (10. Oktober 1934) das 18. Lebensjahr vollendet haben, dürfe die Ausschreibung der Steuerkarten 1935 nur bei Personen unter- bleiben, die am 10. Oktober 1934 noch nit 18 Jahre alt sind. Steuerkarten seien also für alle Arbeitnehmer auszuschreiben, die vor dem 11. Oktober 1916 geboren sind. Für ledige, in Kasernenquartieren Untergebrachte Angehörige der Truppenteile und Wehrmahtsbehörden sowie der staatlihen Ordnungspolizei sind Steuerkarten für 1935 einstweilen niht auszuschreiben.

Kunft und Wiffenschaft. Spielplan der Verliner Staatstheater.

Dienstag, den 2, Oktober. Staatsoper: Fidelio. Musikalische Leitung: Kleiber, Be- ginn: 20 Uhr. Schauspielhaus: Fau st 11. Teil von Goethe. Beginn: 19 Uhr.

Volkswirtschaft und Statistik.

Die Zunahme des deutschen Voltseinkommens.

Nach den Berehuungen des Statistischen Reichsamts, die soeben in „Wirtschaft und Statistik“ veröffentliht werden, ist die Ent- wicklung des deutshen Volkscinkommens wieder erfreulich auf- wärts gerichtet. Die Besserung der Wirtschaftslage kann sich in der Einkommensbildung nicht so früh ausprägen wie etwa in Produktion und Beschäftigung, denn das Einkommen folgt erst eine gewisse Zeitspanne nach. Troßdem ist der Aufshwung auh

hier bereits kräftig zu spüren. Das Jahr 1933 erbrachte zum

ersten Male nach vier Fahren wieder eine Zunahme des Volks» einkommens um 1,1 Mrd, Reichsmark. Nicht alle Einkommens-

arten waren hieran schon beteiligt, vielmehr ergaben sih bei

einigen, wie den Kapital- Miet- und Pachterträgen sowie den öffentlichen Erwerbseinkünften, noch leihe Rückgänge. Ge- stiegen sind dagegen die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Handel und Gewerbe sowie das Arbeitseinkommen. Hätten nicht auch diese sih in der ersten Hälfte des Jahres 1933 noch über- wiegend abwärts bewegt, so wäre die Zunahme im ganzen bereits erheblih größer gewesen. Für 1934 ist mit einex weit stärkeren Steigerung zu rehnen, da der anhaltende Aufshwung von Pro- duktion und Umsay eine recht günstige Entwicklung, vor allen auh beim Unternehmeveinkommen, erwarten läßt. Das Arbeits- einkommen, das in der Jahressumme 1933 nur an annähernd 300 Mill. Reichsmark über die Vorjahreshöhe hinauskam, übertraf allein im 1. Halbjahr 1934 den Stand der gleichen Vorjahrszeit um 1,6 Mrd. Reichsmark.

Zwangsversteigerungen lanò- und forstwirtschaftlicher Grundstücte.

Fnfolge des erweiterten Vollstreckungsshugzes und durch das Jnkrafttreten des Reichserbhofgesetzes hat sih die Zahl der ivangsverfteigerungen land- und forstwirtschaftlicher Grundstüe bedeutend verringert. Nah der neuen Veröffentlihung in „Wirtschaft und Statistik“ sind die im 1. Vierteljahr 1934 ein- geleiteten Fälle gegenüber dem 1. Vierteljahr 1933 um 67,4 vH zurückgegangen. Bei den durchgeführten Verfahren hat die An- ahl um 75,8 vH, die Fläche um 66,2 vH abgenommen. Juner- halb der Größenklassen entfällt derx größte Rückgang sowohl der Anzahl als auch der Fläche auf die Klasse von 20 ha bis unter 50 ha. Fn den einzelnen Wirtshaftsgebieten hat die Anzahl der durchgeführten Verfahren gegenüber dem 1. Vierteljahr 1933 ebenfalls allgemein abgenommen, und zwar besonders in Würt- temberg-Hohenzollern (— 93,8 vH), in Ostpreußen (— 87,5 vH) und in Bayern (828 vH). Fu Mecklenburg und Pommern- Grenzmark Posen-Westpreußen hat dagegen die Flähe um 189,4 vH und 48,4 vH zugenommen; diese Zunahme entfällt nur quf Grundstücke mit 200 und mehr Hektar. Das finanzielle Ergebnis der durchgeführten Zwangsversteigerungen land- und forstwirt- shaftliher Grundstücke weist für die Berichtszeit einen Ausfall an dinglich gesicherten Forderungen von rund 24,5 vH der Ge- samtbelastung auf; im 1. Vierteljahr 1933 betrug dieser Ausfall rund 25,2 vd.

Holzeinschlag im deutschen Wald.

Veber die Ergebnisse der forststatistishen Erhebung in der Zeit vom 1. April bis 30. Juni 1934 wird im neuen Heft von „Wirtschaft und Statistik“ berichtet. Der für diese sonst stille Zahres eit verhältnismäßig starke Holzeinschlag zeigt, wie sih der Waldbesig, insbesondere der Staatswald und. der große Privat- waldbesiß, dem Bedarf der Wirtschaft in hohem Maße angepaßt hat. er Staatswald zeigt einen Gesamteinshlag von 1,05 fm/ha, der große Privatwaldbesiß von 0,75 fm/ha. Geringer ist der Einshlag bei dem Gemeinde- und beim kleinen Privat- waldbesiß (rd. 0,5 fm/ha). Der Verkauf liegt ungefähr bei 70—80 vH des Angebots. Der Vorverkauf auf dem Stamm tritt stark zurück gegenüber dem Verkauf in aufbereitetem Zustande, was auf die Jahreszeit und auf die gefestigte Holzmarktlage zu- rückzuführen ist.

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