1934 / 231 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 03 Oct 1934 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs: unv Staatsanzeiger Nr. 231 vom 3. Oktober 1934. S. 2

Anorduung Ne. 3 : der Ueberwachungsstelle - für Bastfasern (Einrichtung. der Jutewirtschaftsstelle).

Vom 2. Oktober 1934.

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934 (RGBl. 1 S. 816) in Verbindung mit der Verordnung über die Errichtung von Ueberwachungs- stellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanzeiger

Nr. 209 vom 7. Septembex 1934) wird zur Ueberwachung

und Regelung des Verkehrs mit Garnen sowie mit neuen und gebrauchten Geweben (einschließlich Planen) und Säcken aus Jute, auch in Verbindung mit anderen pflanzlichen Spinnstoffen oder mit Papier, mit Zustimm ung des Reichs- wirtschaftsministers folgendes angeordnet:

Alle Hersteller von Erzeugnissen der obengenannten Art

8 1.

haben ihre Bestände an Rohstossen sowie an Halb- und Fertig- erzeugnissen nach einem Vordruck an die Ueberwachungsstelle für Bastfasern —— Jutewirtschaftsstelle —, Berlin NW 7, Unter den Linden 57/58 IV, zu melden, der noch bekanntgegeben wird.

S 2.

Alle Händler mit Erzeugnissen der obengenannten Art haben ihre am 1. Oktober 1934 vorhandenen Bestände bis zum 10. Ok- tober 1934 nah nachstehendem Vordruck an die in § 1 ge-

nannte Stelle Mengen den rechnen sind.

zu melden, Lagervorräten des Die Meldung ist getrennt nach Geweben ein-

wobei im- Anrollen

begriffene Empfängers

hinzuzu-

hließlich Säcken und nah Garnen, ener getrennt nah neuer

und gebrauchter Ware zu erstatten.

Din A 4 zu verwenden.

ür die. Meldung ist Form

Menge

Lagerort Stückzahl

und Nahtart,

Ausmachung

Art der Erzeugnisse unter genauer Angabe von Qualität und Breite, bei Säcken von Schnittmaßen bei Garnen von Drehung und

Bemerkungen

2

3

4

§ 3.

Alle Hersteller von Erzeugnissen der obengenannten Art und | einzureichen.

alle Händler mit diesen Erzeugnisseu haben beschleunigt, längstens bis zum 10. Oktober 1934, der in § 1 genannten Stelle Uebersichten

! über die am 1. Oktober 1934 bestehenden Verkaufsverpflichtungen Die Uebersichten sind in Form Din A 4 gemäß | nachfolgendem Vordruck aufzustellen:

Verkaufstag (Datum der schriftlichen . Bestätigung)

Menge

Abnehmer Wohnort in lég

Art der verkauften Erzeugnisse

vereinbarter Liefertermin

hiergegen angesertigte

Bemerkungen

kg

| Art

| 3 4

| 6

7

8 4. Unterhält ein - Hersteller oder Händler Niederlassungen, so sind die Meldungen für jede Niederlassung getrennt zu erstatten.

Abschlüsse oder Verkäufe über die eingangs genannten Er- zeugnisse dürfen vom Käufer und Verkäufer nur gegen Uebergabe eines auf den Namen des Käufers ausgestellten Bedarfsdeckungs- scheins getätigt werden.

Ohne Uebergabe eines Bedarfsdeckungsscheins dürfen im Laufe eines Monats bis zu insgesamt 250 kg Garne, Gewebe oder Säcke von einem Käuter gekauft werden.

Der Verkäufer hat die ohne Uebergabe eines Bedarfsdeckungs- scheins erfolgten Verkäufe jeweils am Msnatsshluß unter An- gabe der einzelnen Käufer und der jedem verkauften Mengen der Üeberwachungsstelle für Bastfasern Futewirtschaftsstelle zu melden.

8 6.

Die Vordruckte für Anträge auf Zuteilung von Bedarfs- deckungsscheinen sind von der Ueberwachungsstelle für Bastfasern FJutewirtschafts\telle zu beziehen. |

Den Antrag hat dex Käufer zu stellen. Jst der Käufer ein Händler, so hat er bei Beantragung von Bedarfsdeckungsscheinen zu versichern, daß es sich um Zuteilung für den Wiederverkauf handelt. Fs der Käufer ein Verbraucher, so hat er die Versiche- eung abzgugobon, daß 08 sih 1m Deckuna für den eigenen Bedarf handelt. j T

S6

Die Bedarfsdeckungsfcheine verlieren nah Ablauf von 30 Tagen, vom Tage der Ausstellung an gerechnet, ihre Gültig- keit. Nicht ausgenußte Bedarfsdeckungsscheine sind nah Ablauf der Gültigkeit unverzüglich zurückzugeben.

Die Bedarfsdeckungsscheine geben nur die Berechtigung, eine bestimmte Menge Erzeugnisse der genannten Art kaufen zu dürfen; ein Anspruch auf Belieferung ist aus ihnen nicht herzu- leiten.

S8.

Der Verkäufer hat die bei ihm eingegangenen Bedarfs- deckungsscheine mit seinem Buchungsvermerk zu versehen und an die Veberwachungsstelle für Bastfasern Jutewirtschastsstelle am 10., 20, und Letßten eines Monats mit einem Verzeichnis tin der Reihenfolge der Ausgabenumutern einzusenden.

& 9, Entleerte Säcke und gebrauchte Gewebe und Planen dürfen nux an Aufkäufer oder Händler verkauft werden, die einen Aus- weis des Führers der Fachuntergruppe „Sack- und Planherstellung (ohne Spinnerei und Weberei)“ besißen.

8 10.

Die Aufkäufer sind verpflichtet, Ein- und Verkaufsbücher zu führen, aus denen die genauen täglihen Ein- und Ausgänge an nri Geweben und Säcken und die erzielten Ein- und

zerkaufspreise ersihtlih sind... Sie sind ferner verpflichtet, die gebrauchten Gewebe und Säcke auf dem schnellsten Wege an Handelsfirmen abzuliefern, die mit Ausweisen des Führers der Fachuntergruppe „Sack- und Planherstellung (ohne Spinnerei und Weberei)“ versehen sind. Die Ueberwachungsstelle für Bast- fasern Jutewirtschafts\telle kann auf Antrag Ausnahmen zulassen 811

11.

Die mit Ausweisen versehenen Handelsfirmen haben ord- nungsmäßige Lagerbücher zu ‘führen, wobei die Sackarten nah den in § 13 genannten Gruppen und Bezeichnungen aufzuführen a Ueber alle Ein- und Ausgänge müssen Belege vorhanden ein, die neben genauer Gruppenangabe Stückzahl und Einzel- preise enthalten müssen. Diese Handelsfirmen haben ihre Be- De an gebrauchten Geweben und Säcken am 10., 20. und eßten eines Monats nah dem in § 2 angezeigten Vordruck der Ueberwachungsstelle für Bastfasern Jutewirtichaftsstelle zu melden.

S A2.

Die Preise für gebrauhte Säcke werden von der Ueber- e S IEDE für Bastfasern Futewirtschafts\telle fest- geseßt. S 13.

Für gebrauchte Säcke werden folgende Gruppenbezeihnungen festgeseßt: . Mehlsäke I, 2 Ztr., . 5/4 Kleiesäcke, . 4/4 Kleiejäe, . Zuckersäcke, 5. Lebensmittel Bombays, ». Kaffeesäcke, . 75 kg Mehlsäe, 3, Kafkaosäde, . Oelsaatballen, . kleine Oelsaatsäcke (Austral- . Leinsaat Laplata, . Beutel-Mehlsäe, 3. Beutel-Mehlsäcke 1 Ztr., . a) Mehlsäcke 11, b) Grießkleiesäde, c) 2-Ztr.-Getreidesäde, im Ausfall f. Nachmehl geeignet,

15. Exportsäke, 16. Zuckersäcke II,

17. Palmkern Australs,

18. Ballen II,

19. Calcuttaballen, a) große, b) mittlere,

20. schwere Kaffeeballen, 21. Getreidesäcke 1% Ztr.,

22. Hühnerfuttérsäke 1 Ztr.,

23. Steinsalzsäcke 50 kg (ca. 40 K 100),

24. Siedesalzsacke-Steinjalzsäcke 75 kg (46 K 115/120), 25. Thomasmehlsädcke,

26. Quebrachosäe,

27. Myrobalanensäcke, 28. Kartoffelflockensädcke.

8 14.

Füx die Ausstellung der Bedarfsdeckungsscheine werden Ge-

bühren erhoben.

Diese betragen bis auf weiteres für je volle in

den Bedarfsdeckungsscheinen vorgesehene 100 kg Erzeugnisse der genannten Art, und zwar:

neue Gewebe oder Säcke für den Verbraucher . . gebrauchte Gewebe oder Säcke für den Verbraucher .

40 Pfg. 20 Pfg.

neue oder gebrauchte Gewebe oder Säcke für den Handel 20 Pfg.

Garne für den Handel und den Verbraucher .

20 Pfg.

Dieso Gebühren sind von dem Verkäufer an die Ueber- wachungsstelle für Bgstsasern Jutewirtschastsstelle bei Ein-

sendung der Bédarfsdeckungsscheine Käufer bei Ablieferung der Ware be

werden.

u zahlen und können dem Pbers in Rechnung gestellt

S 15.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung fallen unter die Strasvorschristen der §8 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehx vom 4. September 1934.

8 16.

Dig Anordnung tritt mit Ausnahme des § 9 am Tage nach 07 Veröffentlihung im Deutschen Reichsanzeiger, der 8 9 am 15. Oktober 1934 in Kraft.

Berlin, den 2. Oktober 1934. Der Reichsbeauftragte für Bastfasern. Dr, Ernst Ruoff.

Finanzen vom 26. Oktober 1929 (

Zoflordnung für das Hafengebiet in Lindau (B.). Auf Grund der O des Reichsministers der

MBl. S. 656) wird gemäß

S 167 Abs. 2 des Vereinszollgeseßbes vom 1. Fuli 1869 (Bundesgeseyblatt S. 317) hiermit verordnet:

2. den Zollhof,

§ 1.

Hasengebiet. (1) Diese / Zollordnung gilt für das Hafengebiet Lindau.

(2) Das Hafengebiet umfaßt: 1. das mit Mauern umgebene Hafenbeen,

3. den städt, Güterhafen mit Lagerplayt.

__ Für die Zollabferti Lindau-Hafen zuständig.

rialblatt 1934 Nr. 9

becken. Der städtische

S2 Zollstelle.

gungen im Hafengebiet ist das Zollamt

S 3.

Landungsplähte. Landungsplatz (§8 17, 21, 121 des Vereinszollgeseßes) ist nah § 2 Sag 1 der Bodenseezollordnung (B.S.ZO., Reichsministe-

nur das mit Mauern umgebene Hafen-

üterhafen ist Landestelle nah § 2 Sah 2 B.S.YO., an dêx Fahrzeuge mit abgabenpflihtigen Waren iowie verpackten, tarifmäßig zoll- und ausgleichsteuerfreien Waren nur nach Maßgabe dieser Zollordnung oder mit besonderer Erlaubnis des Zollamts anlegen dürfen.

84. Zollhof.

(1) Der Zollhof wivd begrenzt gegen den Seehafeuplay durch

eine Einfriedigung, im

Norden durch das Bah

ofsgebäude, im

Westen durch die Gleiëanlagen und die Eilguthalle, sodann durch eine gerade Linie, die die westliche Umfassungsmauer dieser Gil- guthalle nah Süden bis zur Ufermauer verlängert.

(2) Die Zugänge zum Zollhof werden während der Abferti-

gung h Personenschiffe abgeschlossen.

nahmen gestatten.

Das Zollamt kann Aus-

: (3) Der Zutritt zum geschlossenen Zollhof ist nur den dort beschäftigten Personen für die Dauer der Beschäftigung gestattet. __(4) Personen, die sich im Hafengebiet eines Diebstahls oder einer Zoll- oder Steuerhinterzichung shuldig gemacht haben, kann vom Hauptzollamt Lindau auf Zeit oder dauernd derx Zutritt

untersagt werden,

(5) Eine Lagerung von Waren im Zollhof ist nicht gestattet.

Das HYollamt kann Ausnahmen zulassen. Jn diesem Falle stehen die im Freien lagernden Güter zwar unter Zollaufsicht, die O Cs haftet aber weder für Verlust noh Beschädigung er Güter.

(6) Der Handel mit Waren aller Art im Zellhof ist verboten,

8 5. Städtischer Güterhafen mit Lagerpiaz.

Der östlih der Römerschanze gelegene städt. Güterhafen mit Lagerplaß wird im Westen von der Römerschanze, im Norden vom Werfthafen dér Deutschen Reichsbahngejellschaft, im Süden von der Mole begrenzt. g |

6.

Abfertigungsgebühren, Dienststunden.

(1) Die zollamtlihen Abfertigungen und Bewachungen beim Löschen und Laden der Schiffe sind gebührenfrei, wenn sie an den ordentlichen Amtsstellen 7) und innerhalb der ordentlichen Amtsstunden erfolgen. Für andere Abfertigungen und Be- wachungen werden Gebühren nah der Gebührenordnung erhoben,

(2) Reisende und Gepäck sofern es niht in Handelswaren besteht werden zu jeder Zeit gebührenfrei abgefertigt.

(3) Die ordentlihen Amtsstunden werden von dein Zollamt an der Amtstafel bekanntgegeben.

S 7. Amtsstelleñ.

(1) Als ordentliche Amts\tellen gelten: 1. im Hafen: a) für aus dem Ausland kommende Personenschiffe, Motor- und Ruderboote, die Treppen auf der Nordseite des Hafenbeckens vor dem Zollhof t la und 1), b) für aus dem Ausland ankommende und dahin abgehende otor- und Ruderboote, die keinerlei abgabenpflichtige führ verpackie Waren oder nur Personen ohne Gepät ühren j die Treppen vor dem Bayerischen Hof (Plaß 2), c) für in das Ausland abgeh Personenschiffe die Dammzunge (Play 4 und 5) und der Steg beim alten Leuchtturm (Platz 3), d) für aus dem Ausland kommende und dorthin abgehende Trajektschiffe die Trajektbrücke; 2. der Zollhof; 3. der städtishe Güterhafen mit Lagerplaß; à 4. im Bedarfsfalle die Treppen bei dem Pegelhäuschen. (2) Unter zollamtliher Ueberwachung stehende Schiffe dürfen nur mit Genehmigung des Zollamts von den ordentlihen Amts- stellen weggebraht werden. 6s

i Zollabfertigung. Für die Zollabfertigung gelten die Bestimmungen der Boden- seezollordnung. es

Besondere Bestimmungen für den städt. Güterhafen.

(1) Der städt. Güterhafen ist ordentlihe Amtsstelle für Motor- lastschiffe und Segelboote. E

(2) Fahrzeuge, die abgabenpflichtige odex verpackte aonebio oll- und abgabenfreie Waren mit sih führen, dürfen nur innerhal 067 Tageszeit 21 VZG.) ein- und auslaufen. Das Zollamt kann A L zulassen.

(3) Die Führer von aus dem Ausland ankommenden beladenen Schiffen haben die Ankunft der Schiffe im städtishen Güterhafen unverzüglich, jedenfalls noch vor Beginn der Entlöshung dem Zoll- amt eigen. / L A

(4) ‘Abgabenpflichtige Güter dürfen auf dem zum städtischen Güterhafen gehörigen Lagerplaß niht gelagert werden.

8 10. Schlußbestimmungen. . (1) Diese Zollordnung tritt am 1. Oktober 1934 in Kraft.

(2) Mit diesem Zeitpunkt treten die D bifabetb 1 der ober- polizeilihen Vorschristen zum Vollzug der Schiffahrts- und Hafen- ordnung für den Bodensee (Kreisamtsblatt von Schwaben und Neuburg 1915 S. 83 ff.) außer Kraft.

München, den 25. September 1934.

Der Präsident des Landesfinanzamts München. Mirve.

Irichtamitliches.

Aus der Verwaltung.

Säuberung des Wandergewerbes von staats- feindlichen Elementen.

Der Reichswirtschaftsminister und preußishe Minister für Wirtschaft und Arbeit hat den Landesregierungen Richtlinien für die Dur@hführung der neuen geseßlihen Bestimmungen über das Wandergewerbe zugeleitet. Durch die neuen Bestimmungen er- halten die Polizeibehörden die geseßlihe Handhabe, Personen aus dem Wandergewerbé, aus dem Straßenhandel und aus der Tätig- keit als Handlungsreisende auszuschließen, welhe den Mißbrauch des Gewerbes zu R fie bi Zwecken befürchten lassen oder nicht genügend zuverlässig für diese Berufe sind. Der Minister weist Vaxauf hin, daß unter dem Deckmantel des Gewerbes im Umbherziehen staatsfeindliche Zwecke besonders leicht betätigt wer- den können. Es sei daher gerade ey den staatsbejahenden und ehrlichen Wandergewerbetreibenden sehr wertvoll, daß sein Beruf von staatsfeindlihen Elementen gesäubert werde. Die Annahme, daß jemand sein Gewerbe zu s\taatsfeindlihen Zwecken miß- brauchen wird, muß durch Tatsachen begründet sein. Vielfach wurde bemerkt, daß unerwünshte und ungeeignete Elemente si dem Wandergewerbe zuwandten, nachdem es ihnen das AEEN zum Schutze des Einzelhandels unmöglih machte, neue Einzelhandel- verkaufsstellen zu errihten. Auch zur Ausscheidung dieser Ele- mente gibt das G E Möglichkeit. Der Minister weist darauf hin, daß die neuen Vorschriften auch zur Bekämpfung des Han- dels mit Shmuggelwaren in den Grenzbezirkèn angewendet |wer- den können, Danach werde jede Person als niht genügend zu- verlässig für das Wandergewerbe gelten nen, die wegen gHoll- vergehens oder Shmuggels Meelonen ist. er Minister betont {ließlih, daß unzuverlässige Perjonen lediglich im Fnteresse des Staates und der Allgemeinheit aus dem Wandergewerbe aus-

eschaltet werden sollen. Die Polizeibehörden müssen daher ihre ntsheidungen sorgfältig treffen und sich völlig unabhängig halten gegenüber egoistisher Angeberei und Ynteressenten- wünschen. Fm übrigen soll die Ausstellung der Legitimations- scheine und Erxlaubnisscheine nah Möglichkeit beschleunigt wer- den, um unnötige Verzögerungen der Aufnahme einer gewerb- atis Tätigkeit oder der Einstellung von Arbeitskräften zu ver- meiden.

Zuständigkeit im Verwaltungsstreitverfahren.

Wie der Amtliche Preußische elne mitteilt, n lars dee über die Erweiterung der Aufgaben des Staatskommissars der Hauptstadt Berlin eine Durhführungsverordnung ergangen, die folgendes bestimmt;

Ì Verlauf zeigten sih steigen

RNeichs- und Staats3anzeiger Nr. 231 vom 3, Oktober 1934. S. 3

| igt M

je bei Jukrafttreten des angezogenen Geseßes anhängigen gesówerden gegen polizeiliche Verfi ungen und oe Straf- yerfügungen sind nah den bis dahin geltenden Bestimmungen von den bis dahin zuständigen Stellen zu entscheiden.

Klagen im ‘Verwaltungsstreitverfahren gegen Beschwerde- escheide des Oberpräsidenten der Provinz Brandenburg und von Berlin über polizeilihe Verfügungen sind a) gegen den Ober- räsidenten der Provinz Brandenburg zu rihten, wennn die Ver- igung von dem Polizeipräsidenten in Berlin als Orts- und Kreispolizeibehörde erlassen worden ist und Þ) gegen den Staats- fommissar der Hauptstadt Berlin, wenn die Versügung von dem Oberbürgermeister in Berlin erlassen worden ist.

Lohntonto und Lohnsteuerbescheinigung für 1935.

Der e raa hat die Anweisungen über die Führung der Lohnkonten für 1935 herausgegeben. Darin wird u, a. festgestellt, daß in den ab 1. Januar 1935 in Kraft tretenden neuen Lohnsteuerdurchführungsbestimmungen voraussichtlih be- stimmt werden würde, daß ein. Lohnkonto nicht geführt zu werden brauche, wenn der A A wöchentlih nicht mehr als 15 RM beträgt. Es liege aber im Fnteresse der Arbeitgeber, daß sie au in diesen Fällen Lohnkonten führen, soweit die Arbeitnehmer, wenn auch keine Lohnsteuer, so doch andere Steuern, wie Bürger- steuer, abzuführen haben. Für die Bürgersteuer 1935 werde vor- geschrieben, daß der Arbeitgeber den Gesamtbetrag im Lohnkonto unter der Bezeihnung „VBürgersteuersoll 1935“ vorzutragen und die einbehaltenen Teilbeträge jeweils gesondert einzutragen habe.

Handelstieil.

Berliner Börsenbericht vom 3. Oktober.

Geschäft etwas belebt. Anlagekäufe des Publikums.

Nach der vorübergehenden Beruhigung wurde das Geschäft an

der heutigen Berliner E wieder lebhaster, und namentlich im

l e Umsäve. Die Tendenz war von An- fang an ziemlih freundlih. Zwar lagen besondere Anregungen sür die Aan nicht vor, und abgesehen von einigen günstigen Meldungen aus- der Wirtschaft war die Aufwärts- bewegung auf mehr börsentehnishe Momente zurückzuführen. Die Kulisse und M auch die Privatkundschaft, die sih in den Ultimotagen von ihrem Engagement mitunter get hatten, shreiten nunmehr zurück zu neuen Anlagekäufen. Die sreundliche Stimmung hielt bis gegen Schluß unvermindert an und ver- shiedentlih zeigten sih die höchsten Tageskurse.

Fn Erwartung eines günstigen Quartalsberichtes bestand unter Montanpapieren namentlich JFnteresse für Vereinigte Stahl und Phönix (je plus 4). „Stolberger Zink gewannen erneut 1 vH, während Klökner um 4 vH und Mansfeld um 11s. vH zurück- gingen. Unter Braunkohlenpapieren waren Grube Leopold auf die Ausführungen in der gestrigen G.-V. um 14 vH und Jlse sogar um 454 vH höher. Kali-Aktien und chemische -Werte bei kleinen Umsäßen nur wenig verändert. Ai Elektromarkt war das Geschäft in AEG wieder niht unbeträchtlih (plus 1). Sonst pro- fitierten noch Licht -und Kraft (plus 1) von dem Abschluß des J. G.-Vertrages mit der Lokalbahn (plus 1), Berliner Kraft und Licht bröckelten leiht ab, sonst kam noch etwas Ware in Berger und Bemberg (je minus 1) heraus. Zunehmendes Junteresse von norddeutsher Seite für Lloyd und Hapag (je plus 1). Jn Ber- liner Maschinen (plus 2) zeigten sich nach der vorangegangenen Abschwächung Rückäufe der Kulisse.

Der Kassamarkt zeigte niht ganz einheitlihe Tendenz, jedoch bestand Nachfrage nah Hypothekenbankaktien, die 3 vH höher lagen. Am Rentenmarkt waren in Zusammenhang mit den Couponterminen noch einige E estzustellen, Y daß die Kurse zumeist eine Kleinigkeit höher lagen. Unter - Bankaktien verloren Dresdner Bank 1 vH, Am Tagesgeldmarkt blieb der Saß mit 4—4/4 vH unverändert. Am internationalen Devisenmarkt fiel die Maxk wieder durch sehr_feste Haltung auf. Dex Dollar ging in Berlin auf 2,474 (2,478) zurück, während das Pfund mit 12,1814 (12,18) eine geringfügige Erholung aufwies.

Börsenkennziffern für die Woche vom 24. bis 29. September.

Die vom Statistischen Reichsamt errechneten Börsenkennziffern stellen si in der leßten Woche (24. 9. bis 29, 9.) im Vergleich zur

Vorwoche wie folgt: Wochendurchschnitt Monats- vom 24. 9. vom 17. 9, durchschnitt bis 29. 9, bis 22, 9. September Aktienkturze (Jndex 1924 bis 1926 = 100) Bergbau und Schwerindustrie Verarbeitende Jndustrie . Handel und Verkehr Gesami Kursniveau der 6 °4 igen festverzinslichen Wert- papiere

91,82 78,03 85,85 83,62

91,46 77,41 85,40 83,12

31,15 78,08 86,29 83,60

Pfandbriefe der Hyp.-Akt.-

91,11

88,20 87,21 86,72 89,62 89,25

Vanken Pfandbriefe der öffentlich- rechtlichen Kredit-Anstalten' ommunalobligationen . Deffentiiche Anleihen . . « Jndustrieobligationen « « « Durchschnitt S

91,64

88,69 87,77 87,04 89,77 89,73

[E

Holzpreise.

Aus amtlicher Quelle wird uns mitgeteilt: Nachdem es in der Einschlagsperiode 1933/34 im großen und ganzen gelungen war, die Rund- und Schnittholzpreise auf einer für Holzerzeuger und Holzverbraucher annehmbaren Höhe zu stabilisieren, wird in den leßten Wochen ein Anziehen der Rund- und Schnittholzpreise für einige wichtige Sortimente beobachtet. Zwar liegt eine saison- mâßig bedingte, aber vorübergehende Knappheit einiger wichtiger Holzsortimente vorx. Man kann sih indes des Eindrucks nicht er- wehren, daß spekulative Kräfte am Werke sind, angesihts einer vorübergehenden Knappheit in diesen Sortimenten eine Hausse- bewegung auf der ganzen Linie einzuleiten. Es wird darauf auf- merksam gemacht, daß der Bedarf an Rund- und Schnittholz mit allen zu Gebote stehenden Mitteln sichergestellt wird. Es besteht also kein Grund, durch Holzpreiserhöhungen die deutsche Wirtschaft iu stören, Ohne Zweifel werden alle diejenigen, die in dex Hoff-

Der Minister unterstreiht die Notwendigkeit einer ordnungs- gèmäßen Führung des Lohnkontos auch für die Außenkontrolle und bie, für die Lohnsteuerbesheinigungen eine im- wesentlihen dem bisherigen Zustande gleihende Regelung.

Kunst und Wissenschaft.

Spielplan der Verliner Staatstheater.

Donnerstag, den 4. Oktober.

Staatsoper: T o s c a. Musikalische Leitung: Heger. Beginn : 20 Uhr. Schauspielhaus: Das Leben ein Traum. Schauspiel e Calderon von W. v. Scholz. Beginn: 20 Uhr.

Jm Staatlihen Schauspielhaus werden für den Monat Oktober gleichzeitig vorbereitet: Kleists „Hermanns- shlaht“ in der Fnszenierung von Lothar Müthel mit Paul Hart- männ (Hermann), Vas Weißner (Thusnelda), Eugen Klöpfer (Marbod), Walter Franck (Varus), Claus Clausen (Ventidins), sowie Scribes „Glas Wasser“ in der Fnszeniecrung von Jürgen Fehling mit Käthe Gold (Königin), Hermine Körner (Herzogin von Markborough), Gustaf Gründgens (Bolingbroke), Lotte Betke (Abigail), Franz Nicklish (Masham). Jm November {ließt sich als zweites Werk der deutsch-preußishen Reihe die Uraufführung

von Hans Rehbergs „Großer Kurfürst“ an.

nung auf eine Holzpreishausse ungerechtfertigte Einkaufspreise an- legen, vor Rückschlägen niht bewahrt bleiben und finanzielle Ver- [luste erleiden. Es wird bei dieser Gelegenheit darauf hingewiesen, daß die Holzpreisfrage im Hinblick auf ihre umfassende Bedeutung im Rahmen der deutschen Gesamtwirtschaft in den nähsten Tagen zum Gegenstand einer Besprehung dex beteiligten Reichsressorts gemacht wird.

E)

Schwarze Fahrradreifen.

Das Reichswirtschaftsministerium teilt mit: Beim Kauf von Fahrradreifen oder von neuen Fahrrädern wird häufig die shwarze Farbe der Reifen N Diese Einstellung der Käuferschihten entspringt einem Mißtrauen gegen die Qualität der shwarzen Fahrradreifen. Sie ist durchaus falsh. Genau o wie einzelne Metalle ihre hohwertigen Eigenschaften erst durch ie Zugabe bestimmter andersartiger Bestandteile exhalten, müssen auch ‘dem Rohgummi gewisse Materialien beigemischt werden, um ihm die erforderlichen Eigenschaften zu verleihen. Unter diesen Zusägen nimmt Ruß eine überragende Stellung ein. Ruß ist am besten geeignet, dem Gummi große Zähigkeit, Schnitt- s und einen hohen Verschleißwiderstand zu geben. Auf lte: Veimengung von Ruß aber ist die shwarze Farbe der. Ge radreifen R Dee „Die Annahme, eh rote Fahrradreifen in der Qualität besser seien als schwarze, ist ein Frrtum. Das Gegenteil ist der Fall! Wenn in roter Farbe eine bessere Quali- tät erreiht werden könnte, so ebo man schon lange rote Auto- mobilreifen, insbesondere für Rennen, oder rote &Flugzeugreifen angefertigt. Die von der Ueberwachungsstelle für Kautschuk ergangene Anordnung, daß nur noch shwarze Fahrraddecken her- gestellt werden dürfen, bezweckt nichts anderes, als aus dem in den Reifen steckenden Rohgummi und aus dem Devisenaufwand für diesen Rohgummi den höchsten Nuzwert herauszuholen.

Die Aachener Textilindustrie im September.

Da sich die Abnehmerschaft mit reinen Wollstoffen einzu- decken versucht, ist für die Aachener Tuchindustrie in den nächsten Monaten die 36 stündige Beschäftigung gesichert. Der Nachfrage kann nux beschränkt entsprochen werden, beit Wolle- und Garn- eindeckungen noch erfolgen. Die Tuchindustrie betrachtet es als notwendig, daß die Preisbestimmungen der Faserstoffverordnungen in eine tragbare Form gebracht werden, um eine auskömmliche Kalkulation -. zu lern, Besonders beanstandet man, daß - die Tuche, die von den Fabriken in der Zeit vom 1. bis 21. März d. F. mit Verlust verkauft wurden, nah den Bestimmungen der Faserstoffverordnung auh jeßt noch mit Verlust verkauft werden müssen. 7FFm Tuchgroßhandel überstiegen die Auftragseingänge die bereits recht lebhaften Vormonatsaufträge. Sie hatten meist wirklihen Bedarf zur Grundlage. Ein großer Teil der Be- stellungen mußte mengenmäßig beschränkt werden. Die Aachener Streichgarnspinnereien waren auch im September voll beschäftigt; Kunstwolle, Kunstséidé und Baumwollabfälle - sind ausreichend vorhanden, während Wolle aus dem Auslande voraussichtlich durch Kompensationsgeschäfte oder andere Regierungsmaßnahmen Ren wird. Die Streichgarnerzeugung fand bei den

uhfabriken restlos Absaß; es werden schon Liefertermine bis in das exste Vierteljahr 1935 verlangt. Kunstwollhaltige Streich- R und Mischgarne waren nur in geringen Mengen zu erhalten.

Dienst an der Wirtschaft dur die Leipziger Messe,

Ständige und tätige Ausfuhrhilfe gegenüber allen Ausstellern der Leipziger Messe ist die Aufgabe des Ausstellerdienstes des us Meßamtes. it Hilfe der L en Vertretungen und Geschäftsstellen des Leipziger Meßamts im Auslande konnte er auch im laufenden Fahre wiederum in Tausenden von Fällen der Ausstellers ch, der Leipziger Messe beim Ausbau ihrer ge- O ene ungen, vor allem nach dem Auslande, behilflih ein und ihre geshäftlihe Wirksamkeit fördern. Die zur ver- gangenen Herbstmesse eingerihteten Auskunftsstellen über De- visenfragen, Zölle, Ausfuhrfragen und Handelshemmnisse sowie Bezugsquellen sind wiederum von Ausstellern und Einkäufern in bur bigy: Maße in Anspruch genommen worden. telle über Devisenfragen wurde vor allem über das Zusah- Die vom Ausstellerdienst wie zu den

ausfuhrverfahren befragt. erkehr

früheren bia herausgegebenen „Merkpunkte für den mit ausländi

siht „Möglichkeiten und Hemmnisse der Ausfuhr“ haben sich au zur leßten Herbstmesse wieder gut E und derartigen An- klang gefunden, daß sie an 7000 Jnteressenten

langten, Auf Grund der vom Ausstellerdienst „Mitteilungen des Ausstellerdienstes“ mußten in den ersten sieben

Monaten des Jahres 1934 15 130 Ausfuhranfragen beantwortet |

oder wirtschaftlihe Abhandlungen versandt werden. Gleichzeitig konnte der Bezugsquellennahweis des Ausstellerdienstes rund 10 000 Anfragen G Bezugsquellen an die Aussteller der Leip- ziger Messe weitergeben.

; Makrele . …. : Kabeljau,

Die Auskunsfts- ; "Sonstige Fische

chen Kunden zur Herbstmesse 1934“ mit ihrer Ueber- !

ur Ausgabe ge- erausgegebenen |

Deutsche Seefisherei und Bodenseefischerei im August 1934 (Fangergebuisse usw.). Von deutschen Fishern und von Mannschaften deutscher Schiffe

gefangene und an Land gebrahte Fische, Nobben, Wal- und andere Seetiere sowie davon gewonnene Erzeugnisse.

(In dieser Nachweisung bedeutet 0 bzw. 0,0, daß zwar Fänge erfolgt sind, die Zahlen aber unter 100 kg bzw. 100 NM liegen.)

Oft see (eins{ch1. Haffe)

Wert in 1000 RM

Seetiere und davon Nordsee

gewonnene Erzeugnisse Wert in

100 kg | 1600 RM

100 kg

. Fis che.!)?) 297 186 | 4 923,7 519 11,4 159 6,0 5 088 46,3 111 | 44 2 213 64,1 | 1041 261 1 060 e 151 E 9 175 v. d. Bäreninsel . . 2 547 i So. 87 Ea R 89 L Es 182 4. u. d. Sorte .. 868 Isländer . . 3195 : v. d. Bäreninsel . . 682 Wittling (Weißling, Merlan) 4 331 Seelachs (Köhler), Nordsee- 6 242 » e) Isländer | 23197 ÿ e ) von der Bâreninsel 334 Pollak (Heller Seelachs) 81 G N ns ee 3196 Seehecht . . 50 Notbars(h, (Gold-)Nordsee 1 : Isländer 10 133 von der Bâäreninse]l 769 Katfisch (Austernfisch) . : 503 Seeteufel (Angler) 308 Knurrhahn . . 88 e j 17

S T 157 3. u. 4. Sorte 863 lebend L 140 SFéländer « 24 « v. d. Bäreninsel . Scharbe (Kliesche) . . 78 Butt (Flunderx) . . . 191 Seezunge. « «o « 370 NoGindé. « i s se 654 LUimande (echte Notzunge) 321 Heilbutt . s“ . . . , . 336 Steinbutt «e 358 Tarbutt (Glattbutt) . . 143 BaEE L E Ps at 0/0: e 0: * ( al und Meerforelle . 1 Stint A S

air: reitling (Sprott) i Sorte : ¡ ,

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Aal (Flußaal) P 66 3 078 Sander s 1 339

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D e o e S 1 566 aulbarsch (Sturen) . { 1541 Brasfsen (Blei, Plieten) 13 470 löße (Notauge) . « 19 i 950

ars Le 54 1 746 Weißfish (Giester) . 99 Verschiedene

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DD o D if C0 00 D

6 457 30 319 384 179 | 6 625,8 | 21410]

IL. Schaltiere.

Ce e T 29 11,9 aiserhummer . ee 20 1,0 Taschenkrebse à 80 1:7 Austern « « 4 8 T8 Muscheln. . . e E

Krabben (Garneelen) . . .. 265 4 981,3

zufammen

42 145 42 282 |

ITL Andere Seetiere.

Delphine, Seehunde, Wildenten usw. . . . » « 6 0,1

IV. Erzeugnisse von Seetieren.

Salzheringe es C] 290419) 18227 Fischrogen s

i lebern n 16 0,1 L tran . e B ES Gal 171

eemoos « L

zusammen | 73 544 1 a1

es I—IV ord- und Ostsee

500 011 | 87471 921 429 | 9596,4

21418 A

Bodensee und Nheingebiet.

Fische 100 kg

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Blaufelchen .. „5 E 507 SangnlDe N ; ; 5 Sand- (Weiß-) Felchen 7 a (S i Ô / 12 einlachs (Salmen Trüschen 1 Fete D S0 0 32 arsche (Egli, Kräßzer 52 Brach)en A 9 Sa (Alet, Nase usw.)

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—+ 6.0.6 S §9 §6. 026 _

E 22 Qr D. S S D 11

zusammen 651 | 84,1

i f naten sind von deutschen Hochseefangfahrzeugen unmittelbar gelandet:

in Großbritannien: dz im Werte von RM,

in den Niederlanden: 433 dz im Werte von 7600 NM.

2) Von den im Jul i gefangenen Fischen erhielten:

a) Klippfischwerke 373 dz Fische im Werte von 800 NM. b) Fischmebltabriken 5221 dz Fishe im Werte von 8700 NM. 8?) Schätungswert.

Berlin, den 3. Oktober 1934. Statistisches Reichsamt.

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