1934 / 231 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 03 Oct 1934 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs: und Staatsanzeiger Nr. 231 vom 3, Oktober 1934. S. 4

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Die Konservenindustrie im September 1934.

Wie der Reichsverband der deutshen Obst- und Gemüsever- wertungsindustrie e. V., Berlin, berichtet, sind die Fabriken jeßt ut mit der Herstellung von Herbstgemüsen beschäftigt. Die stän- ig zunehmende Nachfrage nah Erbsen und Bohnen gibt allen Grund zur Annahme, daß auch das Herbstgemüse in diesem Fahre flotten Absaß findet. Die Versandtätigkeit der Fabriken ist stärker als im Vorjahre. Die Anlieferungen in Obst waren gut und ent- [raden dex Nachfrage. Allerdings stellte sih bei Pflaumen gegen ‘nde der Ernte doch ein erhebliher Mangel heraus. Der Pro- duktionsumfang dürfte in Obst niht den des Vorjahres über- Glas Es wird mit einer steigenden Nachfrage und verbesserten Zreislage gerechnet. Hinsichtlich Marmelade und Konfitüren ist zu berichten, daß die Fabriken mit der Hereinnahme der Rohware größtenteils - shon fertig sind. Der Absatz ist geringer als sonst, was auf das vermehrte Vorhandensein von frishem Obst in diesen Wochen der Ernte zurückzuführen is. Der Umsay in &Sruchtsäften und Sirupen ist im September stark zurückgegangen, eine saisonmäßig bedingte Erscheinung, da die Abnehmerkreise die vorhandenen Bestände“ möglihst bei Ende - der Saison ausver- kaufen. Die Preise sind unverändert.

Deut;ch-finnishes Verrechnungsabkommen.

Die Verhandlungen zwischen Vertretern der deutshen und finnishen Regierung über Erleichterung dexr Zahlungen im gegenseitigen Warenverkehr haben am 2. 10. 1934 zur Unterzeich- nung eines deutsch-finnishen Verrehnungsabkommens geführt, das in unserem Organ veröffentliht werden wird. “Auf Grund dieses Abkommens, das am 10. Oktober 1934 in Kraft tritt, er- folgt ‘die Bezahlung der beiderseitigen Warenausfuhr über Ver- rehnungskonten, die die Reichsbank und die Finnlands-Bank ein- richten. Zahlungen in dritter Währung werden hierdurch für die Abwicklung * des Warenverxkehrs zwishen den beiden Ländern praktish ausgeschaltet. Das Abkommen geht davon aus, daß Deutschland -aus dem Handelsverkehx mit Finnland ein Devisen- übershuß verbleibt. Zur Sicherstellung eines entsprehenden Devifenanteils wird ein Prozentsaß aller Einzahlungen finnischer «Fmporteure auf ein: besónderes Konto abgezweigt, über das die Reichsbank jederzeit frei verfügen kanu. - Ferner . sind Verein- barungen über die Abwicklung des Sonderkontos der Finnlands- Bank bei der Reichsbank getroffen worden.

Beginn der Besprechungen über die Deutsch- brafilianischen Handelsbeziehungen.

, Der Außenhandelsrat ‘der brasilianischen Regierung teilt mit, daß die Verhandlungen mit der deutshen Wirtschastskom- mission am Mittwoch beginnen, obwohl die Ankunft des Missions- chefs erst am..Donnerstag- exfolgt, und nimmt sodann gleichzeitig gegenüber verschiedenen Gerüchten zu dem tatsählihen Jebtstand des Handels mit Deutschland Stellung. Da noch keine Verhand- lungen stattgefunden hätten, bestehe . keinerlei Abkommen mit Deutschland. Ebensowenig sei ein Kaffeeverkauf oder ein Waren- tausch seitens des Banco do Brasil oder. des. Kaffecamts erfolgt. Die in der levten Zeit getätigten Kaffeegeschäfte seien vielmehr“ veranlaßt worden durch Angebote Hamburger Vertreter brasilia-" nischer Ausfuhrfirmen, Kaffee und andexe Waren gegen Sperr- mark zu kaufen. Diese Angebote wurden duxch den Banco do Brasil genehmigt, da ‘die Sperrmaxrkverwendung. zur Bezahlunc der Brasileinfuhr gesichert war. Daxauf. exfolgte der Verkauf von 4 Mill. Sack ‘Kaffee in marktüblicher Form. ohne jegliche vstizielle Fntervention, woran 25 Ausfuhrfirmen beteiligt waren. Daß nur Santoskaffee vexkauft wurde, war durch Qualitäts- wünsche des Hamburger Marktes bere Der Außenhandels- rat wendet sich s{chließlich gegen die Ve auptuyg der „Financial Times“, Deutschland Habe im Tausch gegen Schienen die erworbe- nen 500 000 Sack Kaffee zwecks Devisenbeshaffung weitexverkauft. Diese Behauptung sei unwahr, weil 1, keinerlei Tauschgeschäft erfolgt sei, 2. erst die Hälfte des verkauften Kaffees verschifft worden und 3. die Ausfuhr nur erfolgt sei gegen die schriftliche Mull des Exporteurs zur Vorlage der deutshen Zoll- quittung. A

Vorübergehende Unterbrechung der deutsch-tschecho- \slowakischen Warenverkehrsverhandlungen.

Die seit einer Woche in Berlin zwischen einer deutshen und einer tshechoslowakishen Abordnung geführten Verhandlungen über Fragen des Waren- und Zahlungsverkehrs sind am Dienstag vorübergehend ausgeseßt worden, um beiden Seiten Gelegenheit ur Prüfung der während der Verhandlungen gemachten Vor- shläge und zur Berichterstattung an ihre Regierungen zu geben. Die Besprechungen sobald als möglich wieder genommen werden.

werden auf-

Wirtschaft des Nuslandes.

Schaffung einer schweizerischeu Verrechnungsstelle.

Bern, 2. 10. 1934. Der schweizerishe Bundesrat beschloß die Schaffung einer eigenen öffentlih-rechtlichen Körperschaft zur Durchführung des Verrehnungsverkehrs mit dem Ausland, die den Namen „Schweizerishe Verrehnungsstelle“ tragen wird.

Layton zu wichtigen Finanzverhandlungen in Wien eingetroffen.

Wien, 2. 10. 1934. Der bekannte englishe Finanzmann und Hauptschriftleiter des „Economist“, Sir Walter Layton, ist in Wien eingetroffen. Ex beabsichtigt, wie verlautet, mit der öster- reihishen Regierung wichtige Finanzverhandlungen zu führen.

Herstellung von Eisen aus Bauxit.

Budapest, 2. Oktober. Ungarischen Fnge1ieuren ist es ge- lungen, Eisen aus Bauxit herzustellen. Die Qualität ist erxst- klassig, das Eisen ist vollkommen gasfrei. Bei der- Eisengewinnung wird Zement in reinster Form als Nebenprodukt erzeugt. Die neue Entdeckung, deren praktische Verwertung bereits demnächst beginnen soll, hat für Ungarns Wirtschaft sehr - große Bedeutung, da sih in Transdanubien und anderen Teilen des Landes beträcht- liche Bauxitvorkommen befinden.

Erzeugung von Baumwolle in Ungarn.

Budapest, 2. Oktober. Nach jahrelangen Versuchen konnte in der Gegend von Kecskemét Baumwolle erzeugt werden, deren Qualität sehr zufriedenstellend ist. Auf Grund der bisherigen Er- fahrungen sollen größere Flähen mit Baumwolle bebaut werden.

Zolländerungen und neue Einfuhrbeschränkungen in der Schweiz.

Bern, 2. 10. 1934. Der Bundesrat hat eine Erhöhung der Ein- fuhrzölle für E Obst von 25 auf 50 r. und für-Wachs von 50 auf 120 sfx. F 00 L E Dagégen ist deë Zoll für frische Austern von 70 auf 30 x. herabgeseßt worden. Ferner hat der Bundesrat eine Reihe neuer Einfuhrbeschränkungen erlassen, die Dörrobst, Käse, Treibriemen aus Leder, Sämereien; Bildpostkarten aller Art, ferner Gläser, Jutegarne, Zellulose in Platten und Stäben, Kupferblech und Beleuhtungskörper betreffen. Scließ- lih hat der Bundesrat éinen Zollaufilag für Saatkartoffeln vom 1. Oktobex 1934 bis 30. April 1935 G t, der höchstens 2' sfr. je 100 kg betragen darf. Die neuen Zollmaßnahmen treten am 6. Oktober*in Kraft. H j /

_ Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts im Ruhrrevier: Am 2. Oktober 1934: Gestellt 19 205 Wagen.

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deuts{e Elektrolytkupfernotiz stellte si laut Berliner Meldung M „D. N. 0e am 3. Oktober auf 42,75 6 (am 2. Oktober auf 42,75 4) für

100 kg.

Berlin, 2. Oktober. Preisnotierungen für Na mittel. (Einkaufspreise des Lebensmittele! n handels für 100 Kilo frei Haus Berlin in Originalpackungen) Bohnen, weiße, mittel 28,00 bis 29,00 4, Langbohnen, Ua 41,00 bis 46,00 4, Linsen, kleine, leßter Ernte 39,00 bis 41,00 % Linsen, mittel, leßter Exnte 41,00 bis 51,00 Æ, Linsen, große, leßter Ernte 49,00 bis 76,00 4, Speiseerbsen, Viktoria, gelbe 76,00 bis 78,00 4, Speiseerbsen, Viktoria Riesen, gelbe 78,00 big 80,00 6, Reis, nur für Speisezwecke notiert, und zwar: Bruch« reis 21,00 bis 22,00 , Rangoon - Reis, unglasiert 23,50 bis 24,50 #, Siam Patna - Reis, glasiert 30,00 bis 38,00 vFtaliener-Reis 25,00 bis 26,00 Æ, Deutscher Volksreis, glasiert 23,90 bis 24,50 , Gerstengraupen, grob 35,00 bis 36,00 Gerstengraupen, mittel - 36,00 bis 38,00 4, Gerstengrüge 30 (g bis 31,00 46, Haferflocken 35,00 bis 39,00 4, Hafergrübe, Qs sottene 39,00 bis 41,00 4, Roggenmehl, Type 997 2600 bis 26,50 46, Weizengrieß, Type 405 38,50 bis 39,00 4, Hartgrieß 48,00 bis 50,00 Æ, Weizenmehl, Type 790 31,50 bis 32,50 K Weizenmehl, Type 405 37,00 bis 42,00 #, Kartoffel mehl! superior 39,50 bis 40,00 #, . Zucker, Melis 68,00 bis 68,50 46, Buder, Raffinade 69,50 bis 70,50 46, Zucker, Würfel 74,00 bis 79,50 e, Röstroggen, glasiert, in Säcken 833,00 big 35,00 t, Röstgerste, glasiert, in Säcken 833,00 bis 36,00 % Malzkaffee, glasiert, in Säcken 42,00 bis 48,00 4, Rohfkaffee, Santos Superior bis Extra Prime 8320,00 bis 350,00 4, Roh kaffee, Zentralamerikañer aller Art 330,00 bis 480,00 4, Rösta kaffee, Santos Superior bis Extra Prime 390,00 bis 440,00 % Röstkaffee, Zentralamerikaner aller Art 428,00 bis 600,00 d, Kakao, stark entölt 180,00 bis 190,00 4, Kakao, leicht entôlt 200,00 bis 220,00 4, indish 850,00 bis 1300,00 6, Ringäpfel amerikan. extra choice 120,00 bis 124,00 t, Amerik. Pflaumen 40/50 in Kisten 80,0 bis 81,00 &, Sultaninen Kiup Caraburnu Auslese 4 Kisten 956,00 bis 60,00 Æ, Korinthen choice Amalias 66,00 bis 68,00 t, Mandeln, süße, handgew., { Kist. 176,00 bis 180,00 4, Mandeln, bittere, handgew., # Kist. 186,00 ‘bis 190,00 4, Kunsthonig in # kg-Packungen 71,00 bis 73,00 , Bratenschmalz in Tiercez 212,00 bis 214,00 4, Bratenshmalz in Kübeln 214,00 bis 216,00 M, Purelard in Tierces, nordamerik, —,— bis —,— 4, Purelard in Kisten —,— bis —— M, Berliner Rohschmalz 194,00 big 196,00 Æ&, Sped, inl., ger., 190,00 bis 200,00 4, -Deutshe Marken- butter in Tonnen 282,00 bis 286,00 4, Deutshe Markenbutter gepackt 294,00 bis 298,00 4, Deutsche feine Molkereibutter in Tonnen 278,00 bis 280,00 4, Deutsche feine Molkereibutter gepadckt 288,00 bis 290,00 6, Deutsche Véolkereibutter in Tonnen 272,00 bis 274,00 Æ, Deutsche Molkereibutter gepackt 282,00 bis 284,00 h, Auslandsbutter, dänische, in Tonnen 278,00 bis 282,00 46, Aus landsbutter, dänishe, gepackt 288,00 bis 292,00 46, Allgâuer Stangen 20 % 88,00 bis 96,00 4, Tilsiter Käse, vollfett 144,00 bis 160,00 4, echter Gouda 40 % 196,00 bis 206,00 M, eter Edamer 40 % 196,00 bis 206,00 , echter Emmentaler (vollfett) 180,00 bis 210,00 6, Allgäuer Romatour 20 9/6 96,00 bis 110,00 (6, (Preise in Reichsmark.) L:

Berichte von auswärtigen Warenmärkten.

London, 2. Október. (D. N. BY (Füunkspruch.) Bé? gutem Besuch wurde die fünste diesjährige Kolonialwollversteigerung torigejept. Insgesamt kamen 8516 Ballen. in guter Auswahl zum Angebot. Zurücknahmen exfolgten nur" selten und bei lebhafter Nad frage wurden 8040 Ballen zugeshlagen. Australmerinos in allen marktgängigen Qualitäten sowie feine, mittlere und grobe Neuseeland Slipshautwollen waren voll behauptet, Cap 10/12-Monatswollen und. feine, mittlere und grobe Puntas aren ms angeboten. Feine, mittlere und grobe Neuséeland-Croßbreds lagen \tetig, beste, mittlere und geringe Austral-Scoureds konnten \ich gut behaupten. Jn besten und geringe Cap Snow- Whites fehlte es an Angebot. Feine und mittlere Merinowashwollen sowie feine, mittlere und grobe Was wollen hatten behauptete Preise. i Manchester, 2. Oktober. . (D. N. B.) Für Garne zeigte a mäßige Kauflust, Abschlüsse kamen nur in kleinen Partien zw tande. Gewebe lagen stetig. Es machte sich bessere Nachfrage bemerkbat. Das Geschäft gestaltete sich jedoch weiter enttäuschend.

Wachstumsstand von Gemüs

Zusammengestellt im Statistishen Reichsamt.

Mitte September war

e in den Hauptgemüsegebieten zu Mitte September 1934.

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der Wachstumsstand für Gemüse

(1 = sehr gut, 2 = gut, 3 = mittel, 4 = gering, ò = sehr gering.)

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_ Untex den Einwirkungen der warmen .uud niederschlags- reïchen Witterung der legten Wochen hat das Wachstum der Ge- müjekulturen weiterhin gute Fortschritte gemacht. . Jnsbesondere zeigen die späten Kohlarten, deren, Hauptwachstum in den meisten Gegenden erst jeßt beginnt, im großen. und ganzen einen recht befriedigenden Stand. Bei den frühen Koblarteu: bei Pflück- bohnen und stellenweise auch bei Gurken, sind die Regenfälle

Berlin, den 2. Oktober 1934.

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2,7 2,3 3,0 3,0 Bemerkungen.

manchmal zu spät gekommen. Möhren, Karotten, Tomaten und Sellerie hingegen haben die Trockenheit gut überstanden und be- finden sih meist in einer neuen kräftigen Wachstumsentwicklung. Die Bodenbearbeitung für das Herbstgemüse und das Seten der Pflanzen- ist bei der günstigen Wetterlage ohne Schwierigkeiten vonstatten gegangen. Die erbstaussaat von Spinat und Feld- salat hat begonnen.

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Dank der feuchten Witterung hat sih der Schädlingsbefall stark. vermindert. Jnsbesondere hat das Auftreten von Blatk läusen und Raupen an den Kohlgewächsen merklih- nachgelassel Nur vereinzelt wird noch. über stärkeres Auftreten von Erd oblhernie und Meltau berichtet. i

„Statistisches Reichsamt.

Verantwortlich: für Schriftleitung (Amtlicher und Nichtamtlicher übrigen redaktionellen Teil ;

Rudolf Lanbsch in Berlin-Lichtenberg.

Fortseßung des Handelsteils in der Ersten Beilage.

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Teil), Anzeigenteil und für den Verlag: Direktor Dr. Baron von Dazur in Berlin-Wilmersdorf, für den Handelsteil und den Druck der Preußishen Druckerei- und Verlags-Aktiengesellshaft, Berlin, Vill 5

helmstraße 32.

Vier Beilagen (einschl. Börsenbeilage und zwei SBentralhandelsregisterbeilagew-

Tee, chines. 810,00 bis 880,00 4, Tee,

Erste Beilage

am Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Berlin, Mittwoch, den 3. Oktober

1934

Nr. 231

Devisenbewirtschaftung.

Die Neuregelung des Zahlungsverkehrs mit den Niederlanden.

Dex HZahlungsverkehr mit den Niederlanden wird durch einen Runderlaß 122/34 der Devisenbewirtschaftungsstelle neu geregelt. Jn diesem Runderlaß wird auf den zwischen der Deutschen und Niederländishen Regierung abgeschlossenen Vertrag über den Verrechnungsverkehr Bezug genommen, dex, soweit es sih um das Königreich der Niederlande in Europa handelt, mit Wirkung vom 24. 9, 1934 vorläufig angewendet werden soll. Der Vertrag bezieht sih auch auf Zahlungsverpflichtungen gegenüber Gläu- bigern im Königreich der Niederlande außerhalb Europas (Nieder- ländish Indien, Surinam, Curacao), doh wird das Jukraft- treten des Vertrages für derartige Zahlungsverbindlichkeiten noch bejonders mitgeteilt werden. Soweit das Verrehnungs- abkommen eingreift, erfolgen die Zahlungen in Deutschland aus- schließlich durch Vermittlung der Reichsbank, in den Niederlanden ausschließzlich durch Vermittlung des Nederlandsch Clearing- institut, als dessen Kassenführerin die Nederlandshe Bank N. V.

tätig wird. I.

Unter die Bestimmungen des Verrehnungs®vertrages fallen in erster Linie die Zahlungen für die Einfuhr niederländischer Waren nach Deutschland und die damit in Verbindung stehenden (ebenkosten. Jnsoweit ist die Zuständigkeit der Ueberwachungs- stellen gegeben, die besondere Anweisungen: erhalten haben. Aus dem Zuständigkeitsbereih der Devisenstellen fallen die nach- stehenden Zahlungen unter den Verrehnungsvertrag:.

1. Zahlungen für Nebenkosten, die in Verbindung mit der deutschen Warenausfuhr nah den Niederlanden entstehen, und zwar insbesondere für Zölle, Bahn- und Biunenschiffahrtsfrachten, Speditionskosten und Provisionen, Umschlag-, Allen und Bunker- fosten-der Binnenschiffahrt (ohne die Kosten der Bunkerkohle) und Transportversiherungen. Das Abkommen gilt niht für See- schiffahrtsfrahten sowie Umschlag-, Hafen- und Bunkerkosten der Seeschiffahrt in Verbindung. mit der deutschen Warenausfuhr nach den Niederlanden. Für wirtschaftlich gerehtfertigte P eits nes zahlungen kann eine unmittelbare L in der Weise ge- nehmigt werden, daß die Provision von der Hauptforderung in Abzug gebracht und nur der. Restbetrag über das Verrehnungs- abkommen bezahlt wird.

2) Zahlungen für Nebenkosten des Durchfuhrverkehrs durh Deutschland aus den Niederlanden und durch die Niederlande aus Deutschland. Auch in diesem Fall sind R e E so- wie Umschlag-, Hafen- und Bunkerkosten der Seeschiffahrt nicht im Verrechnungsverkehrx zu bezahlen.

3. Po lungen an niederländische Partikulierschiffer und Binnens E d enaieie mit Ausnahme der Beträge, die von dem Empfänger üblicherweise in Deutschland für den Lebens- unterhalt und als Betriebskosten verwendet werden. Fnsoweit kann statt einer Genehmigung zur Zahlung im Verrehnun g- verkehr éine Genehmigung zur unmittelbaren Zahlung in Reichs- mark an den Schiffer oder Reeder erteilt werden. Jm allge- meinen werden 25 vH der Einnahmen der niederländischen Schiffer unter diesem Gesihtspunkt in ‘Reichsmark unmittelbar und der Rest über den Verrehnungsverkehr zu zahlen sein. 4

4. Die Bezahlung der Salden, die sich aus der außerhalb des Verrechnungsvextrages exfolgenden Verrehnung der beiderseitigen Verwaltungen im deutsch-niederländishen Eisenbahn-, Post- und Telegraphenverkehr ergeben. S

5. - Zahlungen für Lizenzen an niederländishe Gläubiger. Bezüglich dexr Prüfung der Berechtigung derärtiger Zahlungen und des Ausschlusses von Mißbräuchen gelten die in meinem ver- traulichen allgemeinen Erlaß Dev. A 38 403 vom 29. 8. 1934 ge- gebenen Anweisungen entsprehend. Ausgenommen aus dem Ver- rechnungSsverkehr sind Barzahlungen für an sich unter den Ver- rechnungsverkehr fallende Leistungen, soweit sie im kleinen Grenz- verkehr erfolgen. À

Die Zahlungen deutscher Schuldner für die unter das Ver- vechnungsabkommen fallenden Leistungen haben ausscließlich in Reichsmark an die Reichsbank zugunsten des niederländiichen Gläubigers zu erfolgen. Lautet die Verpflichtung des deutschen Schuldners auf eine andere. Währung als- Reichsmark, so ist der Gegenwert des geschuldetén Betrages in Reichsmark zu zahlen unter Umrechnung zum Mittelkurs der betreffenden Währung, der an der Berliner Börse än dem der Zahlung vorangehenden BVörsenlag notiert wird. * Allgemeine Genehmigungen für Zah- lungen, die nah Abschnitt 1 diejes Erlasses im- Verrehnungsver- kehr auszuführen sind, berehtigen mit sofortiger Wirkung nur noh zux Zahlung an die Reichsbank zugunsten des niederländi- hen Gläubigers. Eine Mitteilung an die Jnhabex der allge- meinen Genehmigungen erübrigt sich mit Rücksicht auf das bevor- stehende Monatsende. Für die nach Runderlaß 117/34 Ab- Om A vom 1. 10, 1934 ab zu exteilenden Genehmigungen gilt er in Abschnitt A TV 1. des erwähnten Erlasses ausgesprochene Grundsaß, daß die allgemeinen Genehmigungen, soweit die be- treffenden Zahlungen- nah- Abschnitt 1 dieses Runderlasses nur noch im Wege der Verrechnung erfolgen dürfen, nux zur Zah- lung an die Reichsbank. zugunsten des niéderländishen Gläubigers berehtigen. Die Zahlungen an die Reichsbank zugunsten des nie- derländishen Gläubigers. habzn befveiende Wirkung.

TIL,

1, Genehmigungen Ur Ur Cs Brung privater Verrechnungs- pelhäfte oder zur Einrichtung von Ausländersonderkonten für xFn- andszahlungen, die vor Fukrafttreten des Verrehnungsvertrages erteilt waren, bleiben bestehen. Neue Verrehnungsge|chäfte und Ausländersonderkonten für JFnlandszahlungen können nur ge- nehmigt werden, wenn eine schriftlihe Zustimmungserklärung der Reichsbank und des Nederlandsh Clearinginstitut vorliegt. So- weit nah den allgemein für Verrehnungsgeschäfte geltenden -Grundsäven dfe Devisenstellen zu einer eigenen Entscheidung nicht befugt sind, sind mix derartige Anträge unter Beifügung der L Zustimmungserklärungen mit Bericht zur Entscheidung orzulegen. 2, Geidbu ungen zur JFnzahlungnahme von Alt- oder Sperr- gulhaben für 08 Bezug von Waren (vgl. Runderlaß 59/33 (bshn. IT 1b) dürfen - niederländishen Gläu igern- niht mehr er- teilt werden. Geschäfte dieser Art, für welche die Genehmigung beri A ist, werden durch den Verrechnungsvertrag nicht erührt. IV.

Der Verrechnungsvertrag gilt für Fälligkeiten, die am oder nach dem 24. 9. 1934 eintreten. Soweit es sich um die Bezahlung eingeführter Waren handelt, für welche die Zahlun _vor dem 24, 9, 1934 fällig gewordên ist verbleibt es bei den Bestimmungen des Runderlasses 100/34. Derartige Verbindlichkeiten können, oweit die Devisenstellen auf Grund der Ziffern 1, Il und V des

underlasses 46/34 Genehmigungen zu Einzahlungen auf das Sonderkonto der Nederlandshe Bank N. V. bei der Reichshaupt- bank erteilen konnten, auch weiterhin zur Einzahlung auf eines

. habe.

der im Runderlaß 100/34 angeführten Zwischenkonten genehmigt werden. Soweit es sih um bereits vor dem 24. 9. 1934 fällig ge- wordene Verbindlichkeiten aus der Wareneinfuhr handelt, für die nach Runderlaß 100/34 Genehmigungen zur Einzahlung auf Zwischenkonten nicht erteilt werden konnten, also insbesonderte für die damals schon bewirtschafteten und einfuhrverbotenen Waren,

“können bis auf weiteres Genehmigungen irgendwelcher Art nicht

erteilt werden. Weitere Anweisungen für die Behandlung solcher alten Warenverpflichtungen bleiben vorbehalten.

Der holländische Wirtschaftsminister über die Bedeutung des Verrechnungsabkommens mit Deutschland.

Wirtschaftsministexr Dr. Steenberghe hat in einer Presse- unterredung über die Bedeutung des Verrehnungsabkommens mit Deutschland eingehend zu den Klagen und Protesten Stellung genommen, die von seiten des -holländishen Wirtschaftslebens bezüglich der Neuregelung des Zahlungsverkehrs mit Deutschland erhoben worden sind. Der Minister betonte einleitend, daß im Gegensaß zu dem bisherigen Zustande durch den mit Deutshland getroffenen Vertrag Gewißheit darüber erzielt sei, daß die Devisen- zuflüsse, die Deutschland aus Holland zugingen, in erster Linie zur Abdeckung der in Deutshland ausstehenden holländischen Forderungen benußt werden. Ein unsicherer Faktor bei der An- wendung des neuen Clearingverfahrens bestehe allerdings darin, daß die Entwicklung der deutschen Ausfuhr nah Holland und tiederländisch Fndien, die für die deutshen Devisenanfälle von größter Wichtigkeit sei, niht vorher zu überblicken, sondern von verschiedenen Umständen abhängig sei. Der Minister legte sodann mit Bezug auf die rückständigen holländischen Forderungen gegen- über dem deutshen Einfuhrhandel dar, die hier entstandenen Schwierigkeiten hätten ihre Ursachen darin, daß in den lebten Monaten in der Struktur der niederländish-deutshen Handels- beziehungen eine große Aenderung eingetreten sei. Die nieder- ländishe Einfuhr aus Deutshland sei stark zurückgegangen, während andererseits die Ausfuhr nah Deutschland zugenommen Auf diese Weise mußten sich einerseits die holländischen Forderungen shnell erhöhen, während sih andererseits die deut- [hen Deviseneinnahmen aus dem Handel mit Holland in zu- nehmendem Maße verringerten, Wollte man alle rückständigen Forderungen innerhalb kurzer Zeit befriedigen, so würde dies eine längere Lahmlegung dex holländishen Ausfuhr nah Deutsch- land bedeuten, die vermieden werden müsse. Man habe sich daher entschlossen, 10 vH der bei der Niederländishen Bank auf Clearing- rechnung einlaufenden Beträge zur Abdeckung alter Forderungen zu verwenden. Auf die Frage, ob das neue Devisenbewirtschaf- tungssystem Schahts niht mit dem niederländish-deutschen Handelsvertrag zusammenstoße, entgegnete der Minister, daß dies nicht derx Fall sei. Der jeweilige Stand der holländischen Clearing- rechnung werde in regelmäßigen Abständen veröffentlicht werden. Die Regierung werde nötigenfalls auch den Umfang der hollän- dishen Ausfuhr den auf Grund des Clearingvertrages bestehenden Zahlungsmöglichkeiten anpassen.

Ireuordnung der Devisenbewirtschaftung für das Gebiet des Berficherungswesens.

Das Reichswirtschaftsministerium teilt mit: Die Umstellung der deutshen Devisenbewirtshaftung zum 1. Oktober 1934 geht von dem Grundgedanken aus, daß in Zukunft nux noch Ge- nehmigungen nah Maßgabe des vorhandenen Devisenanfalls erteilt werden S Es ist daher auh eine entsprechende Ab- änderung der bisherigen Praxis auf dem Gebiete des Versiche- rungswesens notwendig geworden, die durch einen Runderlaß 123 an die Devisenstellen angeordnet worden ist. Fn Zukunft muß die Prämienzahlung inländisher Versiherungsnehmer an aus- ländische Gesellschaften oder in Fremdwährung an inländische Gesellshasten auf diejenigen Fälle beshränkt werden, in denen eine solhe Zahlung volkswirtschaftlich notwendig ist. Da dies bei Personenversiherungen in der Regel zu verneinen sein wird, besteht in ne für Fnländer grundsäblih keine Möglichkeit mehr, Personenversicherungèn bei ausländishen Gesellschaften oder in Stemdwähein bei inländishen Gesellshaften abzu- shließen. Für die bisher in Fremdwährung laufenden Lebens- versiherungen ist bereits vor einigen Wochen im Benehmen zwischen den beteiligten in- und ausländishen Versiherungs- gesellshaften, dem Reichsaufsihtsamt für Privatversiherung und dem Reichswirtschaftsministerium ein Weg gefunden worden, um unter weitestgehender Wahrung der Interessen der Versichherungs- nehmer diese Versicherungen auf Reichsmark umzustellen. Auch in der Sachversicherung ist die Zahlung von Versicherungs- prämien in Oa in Zukunst auf diejenigen Fälle be- schränkt, in denen eine Valutaversiherung im Jnteresse der deut- hen Ausfuhr oder des deutschen Dienstleistungsverkehrs mit dem Auslande exrforderlih ist. Spediteure und Ausführer werden in Zukunft auf Grund allgemeiner Verwendungsgenehmigungen in der Lage sein, aus den ihnen anfallenden Devisen Fremdwäh- rungsprämien an inländishe Gesellshaften oder an bestimmte inländishe Agenturfirmen zu zahlen, und zwar soweit es ps um Transport-, Exportkredit- und Kautionsversicherungen handelt. Ob außer diesen. allgemeinen Verwendungsgenehmigungen in

è besonderen Ausnahmefällen Einzelgenehmigungen zum Erwerb

von Devisen zur Prämienzahlung erteilt werden können, werden die Devisenstellen in Fühlungnahme mit - der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung von Fall zu Fall zu entscheiden haben. «Fm Gegensaß zu den vorbezeichneten Ga aaäingen welche für Pæämienzahlungen inländischer Versicherungsnehmer nottroendig geworden sind, wird das Versiherugagelhäht der deutshen Ver- E Sn R Inten mit dem Auslande unberührt bleiben, a és sih hier um einen wichtigen, devisenbringenden Zweig des deutshen Dienstleistungsverkehrs handelt. Die deutshen Ver- siherungsgesellshaften werden nah wie vor in der Lage sein, den ihnen aus diesem Geschäft erwachsenden Verpflichtungen in Fremdwährung nachzukommen. Die erforderlihen Devisen stehen aus eigenen e R Beständen zur Verfügung, so daß eine Belastung der Reichsbank nicht eintritt. Den Gesellshaften iverden daher zur Erfüllung ihrer Versiherungsleistungen allge- meine Verwendungsgenehmigungen erteilt. Soweit Reichsmark- ahlungen in Frage kommen, werden die Versicherungsgesell- lhaften entsprechende allgemeine Genehmigungen zur Zahlung auf freie Reichsmarkkonten oder zur Versendung von Reichs- markscheck8 nah dem Auslande- erhalten. Die Einrichtung des Reichsmarkversicherungsschecks, der auf einer besonderen Anord- nung der Reichsstelle e Devisenbewirtshaftung vom 31. Fuli 1934 beruht, hat 3 isher hon bewährt. Für das deutsche Versicherungsgeshäft wird demnach durh die Neuordnung keine Beeinträchtigung hervorgerufen werden.

Die Darlehnsgewährung aus Sperrguthaben.

___ Der Leiter der Reichs\telle für Devisenbewirtshaftung weist in einer Mitteilung darauf hin, daß in der leßten Zeit in zu- nehmendem Maße bei ihm unmittelbar Anträge gestellt worden sind, die sih auf die Freigabe von Sperrguthaben zur Gewäh- rung langfristiger Darlehen nach [ 9 Ri bezogen haben, wobei die Umwandlung des zu verwendenden Reichsmarksperrguthabens in eine Valutaforderung zur Bedingung gemacht wird. Derartigen Anträgen ist bei Erfüllung der üblichen Vorausseßungen dann entsprohen worden, wenn für das Zugeständnis der Anerkennung der Valutaklausel die Darlehen statt auf fünf Fahre mindestens auf aht Fahre fest gegeben wurden und der Zinssaß 414 vH jährlih niht überstieg. Soweit öffentlih-rechtliche Körperschaften und gemischtwirtschaftlihe Unternehmungen als Darlehnsnehmer auftraten, war außerdem die Zustimmung des Reichsfinanzmini- steriums zur Darlehnsaufnahme beizubringen. Gegen die Auf- rechterhaltung dieses Standpunktes bestehen jedoch daun geivisje Bedenken, wenn Sperrguthaben verwendet werden, die der aus- ländishe Darlehnsgeber erst von Dritten mit einem erheblichen Disagio erworben Las Es fann nicht vertreten werden, dem ausländishen Darlehnsgeber den Disagiogewinn in voller Höhe zu belassen. Fnfolgedessen werden erworbene Sperrguthaben zwecks Gewährung langfristiger Valutadarlehen künftig nur frei- gegeben werden, wenn den inländishen Darlehnsnehmern ein gewisser Teil, ein Drittel bis die Hälfte des Disagiogewinns zu- gute kommt, und leßterer einem volkswirtschaftlich nußbringenden Zweck (z. B. Aufrechterhaltung eines gefährdeten Unternehmens des Darlehnsnehmers, Bauvorhaben, Förderung zusäßlicher Aus- fuhrgeshäfte unter Vermeidung einer Beeinträchtigung anderer inländischer ‘Ausführer usw.) nahweislich zugeführt wird. Jn bezug auf Wertpapiersperrguthaben ist daran festzuhalten, daß der Altbesiß des Geldgebers (15. April 1932) an den Wertpapieren nachgewiesen werden muß; eine Freigabe von aus dritter Hand erworbenen Wertpapieren oder Wertpapiersperrguthaben kommt soweit auch im Rahmen der vorstehenden Anweisungen nicht in Betracht.

Jn Berlin festgestellte Notierungen für telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten,

Telegraphische Auszahlung.

3. Oktober Geld Brie|

12,49 12,52 0,646 0,650 58,17 58,29

0,204 0,206

3,047 3,053

2/526 2,532 54,34 5444 81,22 81,38 12/17 12,20

68,68 68,82 9,379 9,989

16,539 16,43 2,467 2,471

168,64 168,98 55/07 55/19

21,45 421,49 0,713 0,715

9,694 5,706 80,67 80,83

41,566 41,64 61,14 61/26 48,95 49,05 47,00 47,10 11/045 11,065 2,488 2,492 62,76 62,88 81,18 81,34 33,97 34,03 10,37 10/39 1/977 1/981 0,999 1,001

2,472 2476|

2. Ottober Geld Brief

12,485 12,515 0,651 0,655 58,18 58,30

0,204 0,206

3047 83,053

2,527 2,933 54,32 54,42 81,32 81,48 12,165 12,195

68,68 68,82 9,37 5%§,38

1641 16,45 2,467 2,471

168,79 169,13 599,059 9595,17

21,45 21,49 0,714 0716

5,694 5,706 80,67 80,83

41,61 41,69 61,14 61,26 48,95 49,05 47,05 47,15 11,04 11,06 2,488 2,492 62,73 62,85 81,22 81,38 34,02 34,08 10,385 10,405 1,980 - 1,984 0,999 1,001

2,476 2,480

Ägypten (Alexandrien und Kairo)

1 ägypt. Pfd. Argentinien (Buenos Belgien (Brüssel u.

Antwerpen) . « « | 100 Belga

Brasilien (Nio de

1 Milreis Bulgarien (Sofia) . | 100 Leva Canada (Montreal) . Dänema1k(Kopenhg.) | 100 Kronen Danzig (Danzig) . . | 100 Gulden England (London) . . | 1 Pfund Estland

(Neval/Talinn) . . | 100 eftn. Kr. Finnland (Helsingf.) | 100 finnl. M. Franfreich (Paris) . |100 Fres. Griechenland (Athen) | 100 Drachm. Holland (Amsterdam

und Rotterdam). . | 100 Gulden JFsland (NReykjavik) . | 100 isl. Kr. Italien (Nom und :

Mailand) . . - . . | 100 Lire VFapan (Tokio u. Kobe) | 1 Yen JSugo|lavien (Bel- ;

grad und Zagreb). | 100 Dinar

100 Latts Litauen (Kowno/Kau- :

nas) . « | 100 Litas Norwegen (Oslo) . | 100 Kronen Polen (Warschau,

Kattowiß, Posen) | 100 Zloty Portugal (Lissabon) . | 100 Escudo

100 Lei Schweden(Stockholm cu B ¿ta weiz (Zürich, 100 Franken Spanien (Madrid u.

Barcelona) . . .. | 100 Peseten T\chechoslow. (Prag) | 100 Kronen Ungarn (Budapest) . | 100 Pengö Uruguay (Montevid.) | 1 Goldpefo Verein. Staaten von 1 Dollar

Aires) 1 Pap.-Pes. Janeiro) 1 kanad. Doll. Lettland (Niga) . Oesterreih (Wien) . |‘100 Schilling Numänien(Bukarest) 100 Kronen Basel und Bern). Türkei (Istanbul) . . |1 türk. Pfund Amerika(New York)

2

Berichte von auswärtigen Devisen- und Wertpapiermärkten. Devisen.

Danzig, 2. Okiober. (D. N. B.) (Alles in iger Gulden.) Banknoten: Polnische Loko 100 Zloty 57,83 G., 57,95 B., 100 Deutshe Reichsmark , —,— B., Amerikanische (5- bis 100 -Stüdckte) —— G., —,— B. Schecks: London ,— G. —,— B. Auszahlungen: Warschau 100 Zloty 57,82 G., 57,93 B. Telegraphische: London 14,96 G., 15,00 B., Paris 20,173 G., 20,214 B.,, New York 3,0400 G., 3,0460 B., Berlin 122,88 G., 123,94 B.

Wien, 2. Oktober. (D. N. B.) Amsterdam 284,85, Berlin 168,44, Budapest 124,294, Kopenhagen 91,45, London 20,51, New York 415,89, Paris 27,68F, Prag 17,50, Zürich 137,08, Marknoten 157,45, Lirenoten 35,86, Fugoslawishe Noten 9,15, Tschecho- \lowakische Noten 17,10, Polnische Noten 79,19, Dollarnoten 411,69, Ungarische Noten —,—*), Schwedische Noten 104,36, Belgrad L Berlin Clearingkurs 196,23. *) Noten und Devisen für 100 Pengö.

Prag, 2. Oktober. (D. N. B.) Amsterdam 16,25}, Berlin 959,00, ATO 7828/g, Oslo 588,50, Kopenhagen 524,00, London 117,20, Madrid 3281/4, Mailand 207,75, New York 23,84, Paris 158,05, Stocktholm 604,00, Wien 569,90, arknoten 872,00, Polnische Noten 453,75, Warschau 453,25, Belgrad 55,5116,

Danzig 786,00

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