1934 / 246 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 20 Oct 1934 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs- und StaatZanzeiger Nr. 246 vom 20, Oktober 1934. S. 4

(A0 ALD.v/1 A

Bekanntmachung der Reichsbahn über die neuen |

Frachtbriefmuster.

sich auch das Verhältnis der Ergebnisse zur Zahl der statt- gehabten Verhandlungstermine gebessert. Der diesjährige Fertiengeshäftsgang kann auf 60—70 vH des normalen geschäßt

Die neuen Frachtbriefmuster für den innerdeutshen Verkehr | werden gegen etwa 28 vH im Vorjahr.

werden erst mit dem Fnkrafttreten der neuen Eisenbahnverkehrs- ordnung eingeführt werden. Mit der Neuausgabe der Eisenbahn- verkehrsordnung ist vor dem 1. Fuli 1935 nicht zu rehnen. Als- dann wird für den Aufbrauh der noch vorhandenen (zur Zeit

ültigen) Frachtbriefe eine Frist von 6 Monaten festgeseßt werden, fo daß die nah dem jeßigen Muster hergestellten Frachtbriefe noch bis Ende nächsten Fahres verwendet werden dürfen.

Das neue internationale Uebereinkommen über den Eisen- bahnfrachtverkehr, das neue Frachtbriefe für den internationalen Verkehr vorsieht, wird, soweit sih jeßt übersehen läßt, vor dem 1. Juli 1935 niht in Kraft treten. Mit der Gewährung einer Aufbrauchsfrist für die zur Zeit gültigen internationalen Fracht- briefe ist niht zu rechnen. Es wird deshalb dringend (pfahlon. Vorräte in solhen Frachtbriefen nur noch für die Zeit bis zum 30. Juni 1935 zu beschaffen.

Auch in der Verkehr8sregelung soll Deutschland vorbildlich sein.

Zux neuen Reihs-Straßenverkehrsordnung wird in wenigen Tagen bereits eine allgemein verständlihe Handausgabe mit Er- . läuterungen und 20 Seiten bunter Bildtafeln ersheinen (Verlags- buhhandlung H. Bechhold, Frankfurt a. M., 2,30 RM), die den Verkehrspolizei-Referenten im Reichsinnenministerium, Reg.-Rat Dr. Schifferer, zum Verfasser hat. Der Befehlshaber der Polizei im Reich, General Daluege, hat der Handausgabe folgendes Vor- wort gewidmet: „Die Ueberwachung und Regelung des Verkehrs auf den öffentlihen Straßen und Pläven im Reich ist eine der verantwortungsvollsten Aufgaben derx Polizei. Jch erwarte, daß Ae Aufgabe, unterstüßt durh den guten Willen aller Verkehrs- teilnehmer, von den einzelnen Polizeiorganen verantwortungs-

_ bewußt mit dem nötigen Takt, aber auh mit der nötigen Strenge gegenüber böswilligen Verkehrsteilnehmern erfüllt wird. Auch auf dem Gebiete der Verkehrsregelung und -überwachung soll Deutsch- land ein Vorbild in, der Welt sein, selbst bei den gesteigerten Schwierigkeiten, die sh durch die starke Vermehrung der Motor- fahrzeuge im Straßenverkehr ergeben. Die Wahrung der Rechte und die Erfüllung der Pflichten aller Verkehrsteilnehmer soll unter der Sorge der Polizei eine vollklommene Harmonie geben.“

Aus der Verwaltung.

Ungehemmte Rechtspflege während der GerichtSferien 1934.

Wie der Amtliche Preußishe Pressedienst mitteilt, gibt der Ministerialrat E, Staud im Preußischen Justizministerium in Nr. 42 der „Deutschen Justiz“ einen Ueberblick über die Rechts- Mis während der Gerichtsferien 1934, in dem er folgendes ausführt: Die Maßnahmen des Preußishen Justizministers vom 30. 5. 1934 zur sogenannten praktischen Befetiquna der Ge- rihtsferien, nämlich zur Herbeiführung eines ungehemmten Fort- anges der Rechtspflege auch während der Zeit der Gerichts- 009 soweit das im Rahmen der noch bestehenden geseßlichen

Vorschriften über die Gerichtsferien irgendwie möglich ist, haben

zu einem vollen Erfolg geführt.

Bei den Amtsgerichten, bei denen {hon immer, vor allem im verflossenen Fahre, die Einwirkung der Gerichtsferien sehr gering gewesen ist, wiesen troßdem und troß des Rückganges an Eingängen die eigeutlichen Leistungen, nämlich die streitigen Ver- handlungen - und ihre Ergebnisse an Urteilen, Vexgleihen Un! Beweisbeschlüssen, eine kräftige Steigerung auf. Nach den Er- gebnissen zu urteilen, ist der Geschäftsgang, verglichen mit dem außerhalb der Gerichtsferien, in diesem Fahre auf etwa 75 vH gegen 60 vH im vorigen Jahre zu veranschlagen. i

Bei den Landgerichten hat sih der Geshaäftsgang während der Ferien gegen das Vorjahr ganz außerordentlich gesteigert, und zwar die Terminszahl um ehe als 30 vH, die Zahl der streitigen Verhandlungen um etwa 50 vH und die der Ergebnisse auf mehr als das Doppelte, und das troy des inzwischen eingetretenen allgemeinen Geschäftsrückganges. Fun auffallendem Maße hat

Bei den Oberlandesgerichten ist die gegen das Vorjahr er- zielte Steigerung geradezu erstaunlich. Die Terminszahl ist um mehr als das Zweieinhalbfache, die Zahl der streitigen Verhand- lungen um fast das Vierfahe und die der Ergebnisse um fast das Dreieinhalbfache gesteigert. Der Feriengeshäftsgang kann in diesem Fahre auf etwa 60 vH des normalen veranschlagt werden, während er im vorigen Jahre nur etwa 15 vH be- tragen hatte. /

Diese Ergebnisse zeigen, daß die Gerichte und auch weite Kreise der Anwaltschaft den Bestrebungen des Preußischen Justiz- ministers volles Verständnis und tatkräftige Förderung haben zuteil werden lassen. Das ist um so bemerkenswerter, als die Gerichte, die soeben erst die mit der Durchführung der Un- mittelbarkeit der Beweisaufnahme verbundene Belastungsprobe erfolgreih bestanden hatten, diese ihre neue Aufgabe ohne jegliche Personalvermehrung erfüllt haben. Dabei fällt noch besonders ins Gewicht, daß die zur Umstellung auf einen derartig stark er- höhten Geschäftsgang während der Gerichtsferien exforderliche Vorbereitungszeit man denke nur an die notwendige Umgestal- tung der Geschäftsverteilungs- und der Urlaubspläne, an die Herveiführung entsprehender Fühlungnahme mit der Anwalt- shaft außerordentlih kurz bemessen war.

Kunst und Wissenschaft.

Spielplan der Berliner Staatstheater.

Sonntag, den 21. Oktober. N

Staatsoper: Die Walküré. Musikalische wängler. Beginn: 19 Uhr.

Schauspielhaus: Faust T. von Goethe. Beginn: 19 Uhr. Montag, den 22. Oktober. : M Bohème. Musikalishe Leitung: Blech. Beginn: 20_ Uhr. Schauspielhaus: Das „Konzert“. Bahr. Beginn: 20 Uhr.

Leitung: Furt-

Lustspiel von Hermann

usgabe der Stammkarten für ITovember

iín den Staatstheatern.

Die Ausgabe der Fahresstammkarten sür den Monat November findet vom 25. bis 27. Oktober und vom 29. bis 31. Oktober in der Zeit von 9 bis 14 Uhr an der Stammkarten- kasse im Verwaltungsdienstgebäude, Oberwallstraße 22, gegen Vor- lage des Vertrages statt, und zwar: für die Staat3oper Unter den Linden für 24 Vorstellungen und für das Staat- lihe Schauspielhaus für 17 Vorstellungen.

Für die am 2. und 30. November iu der Oper ausfallenden Vorstellungen (Sinfoniekonzerte) werden. auf Wunsch Ersaßscheine ausgegeben.

Die Stammkartenpreise betragen je Vorstellung und Karte:

Staats3oper Unter den Linden: 1. Rang 1. Reihe, Sperrsißz 2. Rang . « + «o « - 4,00 RM 1.—9. Reihe . . ,. 6,00 RM | 3. Rang . « + 6 « - 3,00 Sperrsiÿ 10.—16. Reihe 5,00 j, 4. Rang « «o o o. 150, do. 17,—22. Reihe 4,25 :

u. Staatliches Schauspielhaus: Orchestersessel, Sperrsiß 1.—8. Reihe . 4,00 R

A 2. Rang Sperrsiß 4.—9. Reihe 3,25

3. Rang

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076-6 ¿24 100 N

Aus den Staatlichen Museen.

Am Dienstag, dem 23. Oktober, wird im Lichthof des Zeaughauses die Ausstellung Prof. Ludwig Dettmann,

Bilder und

Zeihnungen aus .dem Weltkrieg, eröffnet. ; :

Handelsteil. Dr. Schacht vor der Betriebsversammlung der Reichsbank.

Reichsbankpräsident Dr. Schacht mahte in einex Massen- versammlung der Betriebsgemeinshaft der Deutschen Reichsbank als Betriebsführer grundsäblihe Ausführungen über die Stellung und Bedeutung der Reichsbank im verflossenen System und ihre besonderen Aufgaben im neuen Deutschland,

Dr. Schach t betonte, die Reichsbank dürfe für sich in An- spruch nehmen, daß sie ihre Aufgabe von jeher in dem Geiste auf- aefaßt habe, der heute das ganze deutsche Volk durchdrungen hat. Ob das herrschende System ein liberalistishes oder ein marxistisches war, die Reichsbank ist stets ein Bollwerk gewesen nationaler Pflichtevfüllung und hat ihre Aufgabe unabhängig von jeder Parteieinstellung immer nur darin gesehen, den Geldverkehx in den Dienst des ganzen Volkes zu stellen und ihn zum Besten der deutschen Volkswirtschaft zu lenken. Wenn die Reichsbank unter den Folgen des Versailler Vertrages zeitweilig internationalen Bindungen unterworfen wurde, die heute gefallen sind, so hat sie dieses Unglück ebenso \{chmerzlich empfunden, wie alle unsere Volksgenossen das Unglück des Versailler Diktates. Aber sie hat es dennoch verstanden, auch in dieser Zeit internationaler Bindung die eigenen Interessen des deutshen Volkes zu wahren. Die Reichsbank mußte als Eckpfeiler des deutshen Wirtschaftsgebäudes einen Hauptanteil an der Erneuerung von Staat und Wirt- haft haben.

Mit Genugtuung kann die Reichsbank auch in ihrem engeren Kreise auf die im neuen Staat vollbrahten Leistungen zurück- bliden. Es braucht niht besonders hervorgehoben zu werden, was die Reichsbank als Hüterin der Währung und als zentrale Kreditreserve des Landes für Deutschland bedeutet. Eine Behörde, der die Kredit- und Geldpolitik Deutschlands anvertraut ist, ist nicht nur ein wesentliher Pfeiler der nationalen Wrtschaftspolitik, sondern sie ist auch in dem Kampfe Deutschlands um die finanzielle Selbstbehauptung das wichtigste Bollwerk gegenüber dem Aus- lande. Angesichts der Zertrümmerung des internationalen Währungsmechanismus der Vorkriegszeit durch den wirtshaft- lichen Wahnsinn des Versailler Diktats und angesihts der Zer- stórung des nationalen Kreditapparates durch die unverantwort- lihe Schuldenpolitik einer marxistisch verseuhten Wirtschafts- periode hat die Reichsbank ein gewaltiges Wiederaufbauwerk zu leisten. Es heißt dieje {were Aufgabe allzusehr vereinfachen, wenn man glaubt und andere glauben mahen möchte, es sei bloß getan, daß man heute verbrennt, was man bisher angebetet und anbetet, was man bisher verbrannt hat, Die Wirtschaft des 20. Jahrhunderts if für diese Methode wirklich zu kompliziert, Es hat wenig Zweck, das Kapital als eine liberaglistische Teufelei,

zu brandmarken, solange man sich niht einmal über das Wesen und die Notwendigkeit des Sparens- im klaren ist und solange jeder nah Kapital \{hreit. Auch mit der kategorishen Forderung, daß Angebot und Nachfrage mit ihren mitunter leider reht lästigen Folgen aus der künftigen Wirtschaft einfach zu ver- shwinden hätten, kann man nux auf dem geduldigen Papier operieren. Mit all diesen Gedankenspielereien läßt sih in der N blutwenig anfangen. Selbst in der Theorie scheint ihr Wert teht problematish zu sein. Mix jedenfalls, stellte Dr. Schacht fest, ist es nicht klar, wie man auf der einen Seite richtig fordern kann, das Geld müsse Diener. und niht Herr der Wirtschaft sein ein Grundsaß, dessen sih die Reichsbank stets bewußt war auf der anderen Seite aber unrihtiger Weise mit Hilfe dieses Geldes diese ganze Wirtschaft regulieren will,

__ Geldkapital is fein beliebig vermehrbarer Papierfeben, jondern das Ergebnis von Arbeit und Sparen, Darum kommt es niht auf die Notenpresse an, sondern allein auf Arbeit und Sparen. Man kann auh nicht mit einem einzigen Federstrih die Wirtschaftsgeschichte einiger Jahrhunderte auslöschen und man kann ebensowenig die Wirtschaftserfahrungen in Bausch und Vogen abtun wollen, die in der Vergangenheit gesammelt worden sind und die zu den wertvollsten Aktiven der Wirtschaft gehören. Solches erscheint nur dem Reaktionär, der zwischen Reaktion und Tradition nicht zu unterscheiden weiß.

„_ Wir stehen heute an einex Wirtschaftswende und können höchstens ahnen, nicht aber errechnen, wie die Wirtschaft der nöhsten Generationen aussehen wird. Jn solchen Zeiten hat es keinen Sinn, theoretische Wirtschaftsgebilde in den Aethêr hinein- zubauen. Es gibt in der Wirtschaftsgeschichte nux einen einzigen Fall, in dem man versucht hat, eine Wirtschaft nah einem vorher konstruievten Plan zu gestalten. Das ist die Wirtschaft Sowjet- rußlands, ein Vorbild, das mit seinem Leichenfeld wertvoller Menschenleben wahrlich nicht zur Nachahmung reizt. Der Nationalsozialismus erkennt nur Taten an, aber keine Pläne, Nur in zäher praktischer Arbeit im nationalsozialistishem Geiste wevden wir uns die Wirtschaftsform der Zukunft erringen. Wir werden uns bei diesem mühevollen Werk nicht von vagen Theorien leiten lassen, sondern einzig und allein vom praktischen Lebens- interesse unseres Volkes. Wenn wir uns bei unserer Arbeit dieses Leitmotives bewußt bleiben, dann wird die Wirtschaft der Zukunft weder eine freie Wirtschaft, noch eine Planwirtschaft, ganz gewiß aber keine theoretishe, bürokfratishe oder utopistishe Wirtschaft sein, sondern einzig und allein ein gejundes, lebensfähiges im deutshen Volkstum wverwurzeltes, von Leistungsdrang beseeltes

“erlegt werden müssen, sind bekannt.

Sperrsiz 10.—15; Réihe ‘2,60 RM “| O ten- -Dollarobligationen (plus 1

A m

: Arbeiten, ein selbstverständlihes Stück der zur Tat gewordenen

Jdee des Nationalsozialismus. )

„Dieses Jdeal kann nicht von ein paar führenden Köpfen allein, sondern muß von der Gesamtheit aller wirtshaftlich Ar. beitenden ervungen werden. Fn der Reichsbank herrsht der Geist der Betriebszusammengehörigkeit, jene enge Verbundenheit von Betriebsleiter und Gefolgschaft, in der niht so sehr nah de Rechten als nah der Erfüllung der Pflichten gefragt wird. E ist nationalsozialistisher Geist, auch wenn wix nit alle das Parteizeihen tragen. Unsere Devisenbilanz muß zur Sicherun der Währungsstabilität um jeden Preis im Gleichgewicht gehalten werden. Diejes Gleichgewiht zwischen Einfuhr Und Ausfuhr wird gewaltsam erzwungen; die Opfer, die daraus dur Drosse- lung der Einfuhr der Wirtschaft auferlegt worden sind und auf.

üs t. Diese Deutschland dur dis Folgen des Versailler Diktats aufgezwungenen Eingriffe inden Wirtschaftsablauf haben zur Ausbildung eines verwickelten Netes von Ueberwachungs- und Kontrollstellen, insbesondere auf dem Gebiete der Devisenbewirtshaftung, geführt. Damit sind Glei zeitig auch die Anfordevungen an die Reichsbankgefolgschaft ganz ungewöhnlih gesteigert worden. Reichsbankbeamte sind es die in verschiedenen Aemtern, in den Devisenstellen und selbst im Auslande auf wichtigen Posten stehen. Sie arbeiten an vielen wichtigen Stellen auch außerhalb der Reichsbank mit und bez gründen so auch nah außen hin den Ruf der Reichsbank als eines Hortes besonders leistungsfähiger und qualifizierter Arbeitskräfte Unsere Arbeit wird uns leiht und wird besonders freudig von Uns getan, wenn wix den Blick gerichtet halten auf den Mann der an fast übermenshliher Arbeitsleistung, an Einsicht unz TatkLraft uns allen als Vorbild voranleuchtet. Es ist der Mann dem wir auch heute wieder Dank und unerschütterliche Treue bezeugen wollen, indem wir rufen: Unser Führer und Volts, kanzler Adolf Hitler Sieg Heil!

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Berliner Börse am 20. Oktober,

Wieder Renten gefragt. Aktien bleiben unlustig.

Unter Führung lvon Altbesiganleihe hielt die Bevorzugung des Rentenmarktes an der Berliner Börse vom Sonnabend un; vermindert an, und nur ganz vereinzelt wurde das Geschäft in festverzinslihen Werten im Verlauf etwas ruhiger. Dagegen lagen Aktien anfänglich nach wie vor zumeist etwas niedriger, jedoch konnte sich im Verlauf, ausgehend von Jlse, eine kleine Erholung E Da besondere anregende Momente wiederum nicht vorlagen, blieb das Geschäft ziemlih ruhig. Gegen Schluß des Verkehrs war die U am Aktienmarkt uet da-

gegen in Renten anhaltend fe Montanwerte wiesen. gegenüber dem Vortage Veränderungen

auf, die über % vH nicht hinausgingen. Unter Braunkohlen- werten lagen Flse sehr fest und erschienen infolge Material- mangels bei e e geringer Nachfrage mit dem Plus-Plus- Zeichen. „Auch sonst „lagen Braunkohlenwerte bis 14 vH höher. Versionen über eine Herabsezung der Kalipreise brachten in Westeregeln (minus 114) etwas Material an den Markt. Unter chemishen Werten waren J. G. Farben (minus 1) bis gegen Schluß des Verkehrs nur wenig erholt. Die Aus führungen in der G.-V. der Hamburger Elektrizität führten wieder zu Angebot in Versorgungswerten. Dabei waren neben Hamburger Elektrizität (minus 334) besonders Dessauer Gas (minus 2) rückgängig. Sonst waren am Elektromarkt Chade 2 RM niedriger; unter Bauwerten büßten Julius Berger 14 vH ein. Bei Deckungen zogen Berlin-Karlsruher um 114 vH an.

. Am Kassamarkt war die Tendenz ebenfalls eher nah unten gerichtet, in Renten jedo ret fest. Altbesiß erreihten mit 106% vine ¡netten::HSöcstkurs. Lebhäft wär das: Geschäft wieder in um ten (plus ) uh Stadtanleihen, andbriefe und Kommunalobligationen tendierten freundlidy Tagesgeld hörte man mit 4—44 v vereinzelt auch darunter. Am internationalen Devisenmarkt lag das Pfund recht fest und aing in Berlin auf 12,29 (12,22) RM herauf, der Dollar lag ebeufalls fester: 2,475 nah 2,470, Die Mark blieb unverändert.

———

Der mitteldeutshe Braunkohlenbergbau

im September.

Im Gebiete des mitteldeutshen Braunkohlenbergbaues bz trug im September die Rohkohlenförderung 7,75 (Vormonat 7,76) Millionen Tonnen, die Brikettherstellung 1,93 (1,95) und die Kokserzeugung 0,055 (0,058) Millionen Tonnen. Es machten sih demna im September gegen den Vormonat Rückgange geltend von 0,2 vH bei Rohkohle, 1,1 vH bei Briketts ‘und 4,4 vH beim Koks. Der September hatte 30 Kalender- und 25 Arbeitstage, der August 31 Kalender- und 27 Arbeitstage. Die arbeitstägliche bzw. kalendertäglihe Erzeugung beider Monate betrug deshalb: an Rohkohle 0,31 (0,29) Millionen Tonnen, an Briketts 0,08 (0,07) Millionen Tonnen. Gemessen an der arbeits- bzw. kalendertäglichen Erzeugung machten sih demnach im Berichtsmonat gegen den Vor- monat Steigerungen geltend von 7,8 vH bei Rohkohle und 6,8 vÿ bei Briketts. Beim Koks war ein Rückgang von* 1,2 vH festzu- stellen. Jm Monat September des Vorjahres betrug die Roh kfohlenförderung 7,28, die Brikettherstellung 1,93 und die Koks erzeugung 0,05 Millionen Tonnen. Gegenüber dem September des Vorjahres war demnah im Berichtsmonat eine Steigerung fest zustellen von 6,5 vH bei Rohkohle und 7,1 vH beim Koks. Die Brikettherstellung hielt sih auf der Höhe der Brikettherstellung des Vorjahres-September. Fm Gebiete des Mitteldeutshen Braun« kohlen-Syndikats trat im Septembér auf dem Hausbrandhbrikett- markt wie alljährlich vor allem gegen Ende des Monats in- folge des ab 1, Oktober eintretenden Fortfalls des Sommer- abshlages eine Belebung ein, Der Absay an JFndustriebriketts zeigte steigende Tendenz. Die Stäpelbestände an Briketts verringerten sih demzufolge. Die Abrufe an Rohkohle nahmen im Berichts- monat zu. Naßpreßsteine wurden weiterhin auf Stapel gepreßt. Der Absatz erhöhte sih in geringem Umfange gegenüber dem Vor- monat. Jm Gebiete des Ostelbischen Braunkohlensyndikats hielt die lebhafte Nachfrage im Hausbrandbrikettgeshäft im September zunächst an. Gegen Ende: des Monats trat eine Abshwächung ein, weil Händler und landwirtschaftlihe Verbraucher etwas bevor- ratet waren. : j

| L E : 7 __. Verantwortlich: 4 für Schriftleitung (Amtlicher u. Nichtamtlicher Teil), Anzeigentei

und für den Verlag: Direktor Dr. Baron von Dazur in Berlin-Wilmersdorf

für den Handelsteil und den übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lans in Berlin-Lihtenberg.

Druck der Preußisckden Druckerei- und Verlags-Aktiengesel\chaf, ‘Berlin, Wilhelmstraße 32. | : : Vier Beilagen (einschl, Vörsenbeilage und zwei Zentralhandelsregisterbeilagend).

am Deutschen Reichs8an

Ir. 246

Erste Beílage

Berlin, Sonnabend, den 20. Afktober

zeiger und Preußischen StaatZanzeiger

1934

Devisenbewirtschaftung. |

Nohstoffkredite.

Jm Anschluß an Runderlaß Nr. 113/34 11 ordnet die Reichs- stelle für Devisenbewirtshaftung durch Runderlaß Nr. 130/34 D, S. folgendes an: j

„1. Durch die in der lébten Zeit mit verschiedenen Ländern ab-

eshlossenen Verrehnungsabkommen ist die Rückzahlung von Roh- tofffkrediten in zahlreihen Fällen in Frage gestellt, weil einerseits effekiive Devisen für die nah Verrehnungsländern durchgeführten Exporte niht mehr anfallen und andererseits die ausländischen Warenabnehmer nach den Bestimmungen ihres Landes verpflichtet sind, Waren aus Deutschland ausschließlich in der in dem Ab- kommen festgelegten Art und Weise zu bezahlen. 2, Soweit die Devisenstellen t Abdeckung des Kredits bzw. zur Bezahlung der eingeführten Waren erforderlihen Genehmigungen verbindlich in Aussicht gestellt haben und nach dem Zeitpunkt der verbindlichen Zusage zur Freigabe der Exporidevisen seitens der Reichsbank ein Verrechnungsabkommen abgeschlossen worden ist, bestimme ich daher folgendes: 3. Soweit die im Kreditwege bezogenen Waren aus Ländern stammen, mit denen ein Zahlungen in dritter Wäh- rung ausshließendes Verrehnyngsabkommen besteht, kann der auf den Rohstoffanteil entfallende Teilbetrag, der über ein Vervreh- nungsabkommen dem Kreditnehmer in Reichsmark zugeht, zu- unsten des ausländishen Kreditgebers auf das entsprechende Sonder- oder Sammelkonto bei der Reichsbank eingezahlt und der Aan die hierzu erforderlihe Genehmigung nah Ein- ang des Exporterlöses erteilt werden. 4. Jn derselben Weise onnen Dolch ein Baer nah Ländern genehmigt werden, mit denen lediglih ein Zahlungsabkommen besteht (d. \. zur Zeit noch England, Porti al und Spanien), sofern es sich nicht um die in der unten aufgesührten Liste angegebenen Waren handelt. 5, Jm leßteren Falle sowie in allen anderen Fällen, in denen die Zahlung im Wege eines Verrehnungs- oder Zahlungsabkommens nach den für das betreffende Land bestehenden Bestimmungen nicht oder nur in beshränktem Umfange möglih ist, ermächtige ih Sie, den Firmen ausnahmswe!se die Vorsiäuna über aus anderen Exporten anfallende Devisen zum Zwecke der Kreditabdeckun; Die Reichsbank hat sih für diesen Fall bereiterklärt, die erforder- lihen Beträge auf Antrag freizugeben und ihre Bankanstalten entsprehend angewiesen. 5

g zu genehmigen.

II.

__ Die in T Absatz 3 und 4 dieses Erlasses getroffene Regelung findet entsprechende d auf künftige Rohstoffkredit- geschäfte. Soweit die Bezahlung der eingeführten Waren hiernah

im Wege eines Verrehnungs- oder Zahlungsabkommens möglich

ist, sind die im Runderlaß Nr. 113/3411 hinsihtlih der Export- länder gemachten Einschränkungen überholt. Das gleiche gilt, wenn die für den Export erforderlihe Rohware aus dem Lande liger wird, nah dem sie nah ihrer Verarbeitung wiedex aus- gesührt werden soll. Fn diesem Falle kann, sofern nicht in den einzelnen, die in Frage kommenden Länder betreffenden Rund- erlassen etwas anderes bestimmt ist, auch die unmittelbare Ver- rechnung zwishen dem auslärdishen Rohstofflieferanten und Warenabnehmer ie werden. Vorausseßung hierfür ist jedoch stets, daß \éhri tlihe Zustimmungserklärungen sowohl derx

[

1

O als auch der betreffenden ausländishen Notenbank vor- iegen. j; III. „Zur Behebung von Zweifeln weise ih darauf hin, daß von erteilten Genehmigungen auch der zuständigen Ueberwachungsstelle in jedem Falle Mitteilung zu machen ist.“

Folgende Waren dürfen niht auf dem in I Absag 4 dieses

Erlasses angegebenen Wege bezahlt werden: L

1. Schafwolle, roh oder gewaschen, Schafwolle bearbeitet, Ab- fälle daraus, Kammzug aus Schafwolle, Kämmlinge und sonstige Spinnerei- und Kämmereiabfälle, Kunstwolle, 2, Rohbaumwolle jeder Art und Baumwoll-Linters, Baumwolle und Linters, 3. Für Spinnzwecke geeignete pflanzlihe Spinnstoffe (Flachs, Hanf, Ramie, Jute, Manilahanf, Neuseeländisher Hanf, Kokosfasern und ähnliche), Kokosgarne, 4. Felle und Häute und Lederbearbei- tung, roh (grün, gesalzen, gekfalkt, getrocknet), auch enthaart (Blößen) und gespalten, jedoch nicht weiterbearbeitet, sowie Teile von solchen Fellen und Häuten, z. B. Flanken, Wammen, Kehlen, Hals- und Kopfteile; Fish- und Kriechtierhäute, roh, 5. unedle Metalle (außer Eisen): Rohmetall, raffiniertes Metall, Remeslted- Metall, Altmetall, Bruch, Abfälle, auch legiert mit unedlen Me- tallen einshließlich mit Eisen, Metallverbindungen, Metallerze, Konzentate, Metall-Laschen, Schlacken, Rückstände, Zwischenerzeug- nisse und andere Verhüttungsmaterialien, 6. Kautschuk, . Gutta- percha, Balata, roh oder gereinigt, Abfälle von rohem oder gerei- nigtem Kautschuk oder von dergleihen Balata, Abfälle von Kaut- [huk-, Guttaperha-, Balatawaren und abgenußte Stücke von solhen Waren, Weichkautshukteig und regenerierter Kautschuk.

II.

1. Weizen und Spelz, 2. Futtergerste, 3. Buchweizen, 4. Mais und Dari, 5. niht besonders genannte Getreidearten der Nr. 8 des Zolltarifs, 6. unpolierter Reis, 7. polierter Reis (auch soweit diese Waren als geshrotet unter Nr. 165 des Zolltarifs fallen), 8, Reisabfälle (Abfälle beim Schälen und Polieren von Reis, nicht zur menschlichen Ernährung verwendbar), 9. Rückstände aus der Stärkeerzeugung von Reis und Mais (aussließlich- als Viehfutter verwendbar), Branntwein-Spülicht (Schlempe), auch getrocknet, aus Reis; Melasseshlempe aus Reis, 10. Mischungen derx unter Nr. 4 bis 9 genannten Waren, 11. Oelfrüchte und Oelsämereien, 12. feste Rückstände von der Herstellung fetter Oele, auch gemahlen oder in Form von Kuchen (Oelkuchen), Mandelkleie, 13. Dele und Fette, nämlih: Oleomargarin, Premier Jus, tierishe Fette, Butter, Käse, Trockenmilch, fette Oele, pflanzlihe Fette, gehärtete fette Oele und Trane, auch in Gemischen und mit Zusäßen von anderen Waren mit Ausnahme von: Holzöl und Rizinusöl, Kakaobutter (Kakaoól), 14. Rindvieh, soweit Einfuhr nicht zollbegünstigt und

“nit zu Schlahtzwecken im Rahmen von Kontingenten, 15. Schafe,

soweit nicht zollbegünstigt, 16. Schweine, 17. Därme (ausgenommen Schafdärme), 18. Tiermägen (soweit nicht zum Genuß bestimmt), 19. tierishe Blasen (ausgenommen Hausenblase), 20. Fleischextrakt,

21. Hühneteier,; 22. Pferdé.

D Abkommen über den Handels- und Zahlungsverkehr zwischen dem Deutschen Reich ; und Argentinien.

In Ergänzung des Freundschafts-, Handels- und Schiff- fahrtsvertrags zwishen Preußen und den übrigen Staaten des Zollvereins und der argentinishen Konföderation andererseits vom 19. September 1857 ist zwishen dem Deutschen Reich und der Republik Argentinien am 28. September in Buenos Aires ein Abkommen über den Handels- und Zahlungsverkehr abge- A worden, das in 7 Artikeln folgende Bestimmungen enthält:

Artikel 1: Die Argentinishe Regierung verpflichtete si, solange sie ein System der Vorgenehmigungen für die Bezah- lung der Einfuhr aufrecht erhält, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um den argentinishen Fmporteuren von Erzeugnissen deutshen Ursprungs die Zahlungen und entsprehenden Ueber- weisungen von Beträgen zu einem Kurse zu ermöglichen, der niht ungünstiger ist als derjenige, der auf die Einfuhc aus irgendeinem anderen Ursprungslande angewendet wird, und zwar bis zur Höhe des Betrages in Reichsmark der normalen Aus- suhr argentinischer Erzeugnisse nah Deutshland nah Abzug eines angemessenen rÿahresbetrages.

, Artikel 2: Die Deutsche Regierung verpflichtet si, solange sie eine Devisenkontrolle aufrecht erhält, alle erforderlihen Maß- nahmen zu treffen, um den deutshen Fmporteuren von Erzeug- mssen argentinischen Ursprungs die Zahlungen und entsprechen- den Ueberweisungen von Beträgen zu einem Kurse zu ermög- lichen, der niht ungünstiger ist als derjenige, dec auf die Ein- fuhr aus irgendeinem anderen Ursprungsland angewendet wird.

Artikel 3: Die Regierung des Deutschen Reiches wird, so- lange sie das System der Einfuhrkontingente aufrecht erhält, Erzeugnissen argentinishen Ursprungs eine angemessene und möglichst günstige Behandlung gewähren, wobei der Umfang des- normalen Waxenalidigushes zwischen den beiden Ländern und die Gesamthöhe der für die einzelnen Erzeugnisse festzuseßen- den Kontingente berücksihtigt werden. O ;

Artikel 4: Zwecks Durchführung des gegenwärtigen Ab- fommens, sowie zur Entscheidung etwaiger bezüglich seiner Aus- legung sich ergebender Meinungsverschiedenheiten, werden beide Regierungen einen gemishten Ausshuß mit dem Siß in Buenos Aires ernennen. Die beiden Regierungen werden sih rechtzeitig die Namen ihrer gegenseitigen Vertreter nah Maßgabe des zwischen den vertragshließenden Teilen später zu vereinbarenden Ver- fahrens mitteilen. ; :

Artikel 5: Der Zollsay für argentinishe Weintrauben bei der Einfuhr in Deutschland wird wie folgt festgeseßt (aus Nr. 45 des deutschen Zolltarifs): Weintrauben, srisch (Tafeltrauben), auf andere Weise als in Postsendungen eingehend, tin Behältnissen bei einem Gewicht von 15 kg oder darunter, in der Zeit vom 1. Fanuar bis 30. Funi 7 RM für 1 dz. E

Artikel 6: Der Ursprung der Erzeugnisse der vertragschlie- ßenden Länder soll bei ihrer Einfuhr in das andere Land durch ein Ursprungserzeugnis nachgewiesen werden, das von dem konsularishen Vertreter des Einfuhrlandes im Ursprungslande auszustellen oder zu visieren ist. Falls die Ausstellung oder Visierung des Ursprungszeugnisses im Sa nicht möglich i}, wird sie dur die konsularishen Vertreter des Ein- fuhrlandes in dritten Ländern oder durch die „zuständigen Ve- hördeu im Einfuhrlande erfolgen. Fn beiden Fällen ist die Ver-

mittlung des Konsuls des Ursprungslandes nach Maßgabe des awishen den "vertragshließenden Teilen späterhin zu ver- einbarenden Verfahrens erforderlih. Falls aus praktishen Gründen die Verpflichtung zur Beibringung eines Ursprungs- zeugnisses niht innegehalten werden kann, können an Stelle des e andere von den vertragshließenden Teilen zu vereinbarende, glaubwürdige Urkunden treten. Die beiden Regierungen werden sih die zur Ausstellung solcher Ur- kunden berechtigten Dienststellen gegenseitig mitteilen.

Artikel 7: Dieses Abkommen soll sobald als möglih nah Maßgabe der in den beiden vertragshließenden Ländern gelten- den geseßlihen Bestimmungen ratifiziert werden. Der Aus- taush der Ratifikationsuxkunden soll in Buenos Aires erfolgen. Dieses Abkommen wird für die Dauer eines Jahres abgeschlossen, vom 20. Oftober 1934 ab gerechnet, und vom gleichen Tage ab vorläufig angewendet. Falls es niht zwei Monate vor Ab- lauf gekündigt wird, verlängert es sich um ein weiteres Fahr.

Hierzu wird noch ergänzend mitgeteilt:

Das deutsch-argentinishe Abkommen über den Handels- und Hegen beruht auf dem Grundsagz der Verrehnung des Warenaustausches zwischen den beiden Ländern, und zwar wird Argentinien, abgesehen von einem Betrag, der anderweitig ge- deckt wird, in dem gleihen Maße deutshe Waren in Zahlung nehmen, als es argentinishe Erzeugnisse nah Deutschland liefert. Es ist dabei damit zu rechnen, daß sich die argentinische Einfuhr nach Deutschland auf der Höhe des Wertes der Ein- fuhr im Fahre 1933 hölt. Die Abwicklung der sih aus dem gegen- seitigen "Warenverkehr ergebenden Zahlungen erfolgt in der Weije, daß der Gegenwert der argentinishen Einfuhr nah Deutschland von dem deutschen Fmporteuxr auf ein bei der Reichsbank in Berlin zugunsten des Banco de la Nacion Argentina errichtetes Konto eingezahlt wird und daß die Exporteure deutscher Waren aus diesem Konto Befriedigung ihrer Forderungen er- halten. Das Abkommen wird also die Aufrechterhaltung des deutsh-argentinishen Warenverkehrs troß der in beiden Läns- dern geltenden Devisenbeshränkungen sichern und auch eine leb- haft zu begrüßende Erleichterung für den Handel bringen; denn der deutshe Jmporteur braucht künftig niht mehr, wie es bisher meist notwendig war, Austausch- oder Verrehnungsgeschäfte mit Argentinien von Fall zu Fall abschließen. Die Einfuhr kann viel- mehr innerhalb des durch das Abkommen gezogenen Rahmens un- gestört erfolgen und der deutshe Exporteur kann auf einen laufenden Eingang der ihm zustehenden Zahlungen rechnen. Der in dem Abkommen vorgesehene gemischte Ausshuß mit dem Sit in Buenos Aires soll die Durchführung der getroffenen Ver- einbarungen erleichtern. Es besteht begründete Hoffnung, daß das Abkommen dazu beitragen wird, die guten freundshaftlihen Be- ziehungen, die zwishen dem Deutschen Reich und Argentinien be- stéhen und bereits in einem Handelsvertrag vom Jahre 1857 ihren e A gefunden haben, weiter zu entwickeln und zu ver- tiefen.

Generalversammlungskalender für die Woche vom 22. bis 27, Oktober 1934.

Montag, 22. Oktober. Berlin: Norddeutsche Trikotweberei A.-G., Berlin, 16 Uhr. Berlin: Nordpark Terrain-A.-G., Berlin, 9 Uhr. Berlin: Wilmersdorfer Terrain Rheingau A.-G6., Berlin, 10 Uhr. Bielefeld: Anker-Werke A.-G,, Bielefeld, 114 Uhr. Erfurt: Fortuna Rückversicherungs-A.-G., Erfurt, 10 Uhr. Dienstag, 23, Oktober. Halle a. S.: Eilenburger Kattun-Manufaktur A.-G., Eilenburg, ao. H.-V,, 11 Uhr. Kaiserslautern: Eisenwerk Kaiserslautern, Kaiserslautern, 11 Uhr. Wuppertal-Wichlinghausen: Textil-Fndustrie A.-G.,, Wuppertal= Wichlinghausen, 16 Uhr. Mittwoch, 24, Oktober. Amöneburg: Chemishe Werke vorm. H. & E. Albert A.-G., Amoneburg, ao. H.-V., 11 Uhr. Dresden: Elektra A.-G.,, Dresden, 114 Uhr. Dresden: Zigarettenfabrik Richard Greiling A.-G., Dresden,

16 Uhr, Donnerstag, 25. Oktober. Berlin: Deutsche Feuerversiherung A.-G., Berlin-Wilmersdorf, Lebensversiherung

114 Uhr.

Berlin: Deutsche A.-G, Berlin-Wilmersdorf, 11 Uhr.

München: Landshuter Keks- und Schokoladenfabrik A.-G., Lands54

hut, 16 Uhr. Neuß: und Pergamentpapier-Fabrik A.-Gz

Neußer Papier- Neuß, 114 Uhr. Freitag, 26. Oktober. it E Wäschefabrik A.-G. vorm, Gebr. Ritter, Berliny Tie É Bergedorf: Hanseatishe Stuhlrohrfabriken Rümcker & Ude A.-G4 Bergedorf-Hamburg, 1214 Uhr. Düren: {Fjola Werke A.-G., Düren, 17 Uhr. Halle a, S.: Ammendorfer Papierfabrik, Ammendorf, 12 Uhr. Köln: Rheinishe Handel-Plantagen-Gesellshaft, Köln, 12 Uhr. Warstein i. W.: Warsteiner und Herzoglih Schleëwig-Holsteinischa Eisenwerke A.-G., Warstein i. W., 12 Uhr, Sonnabend, 27. Oktober. i Berlin: E vorm, H, Wißner A.-G., Zella-Mehli5, 11 L, Berlin: Dr. Selle-Eysler A.-G., Berlin, 14 Uhr. ; Frankfurt a. M.: Fürstenhof Carlton-Hotel A.-G. (Esplanade4 Palasthotel), Frankfurt a, M,, 11 Uhr. Duisburg: Klöckner-Werfke A.-G., Castrop-Rauxel, 16 Uhr. Köln-Deuß: Humboldt-Deußzmotoren A.-G., Köln-Deuz, 11 Uhu, Leipzig: Zuckerfabrik Glauzig, Glauzig, 14 Uhr. Mannheim: Hefftshe Kunstmühle A.-G., Mannheim, 12 Uhr. Zeitz: u Eisengießerei und Maschinenbau-A.-G., Zeit, e r.

Senkung der Kalipreise.

Zur Sicherung der deutshen Nahrungsfreißeit und zur Er weiterung unserer inländishen Rohstoffgrundlage, wie auch zur vermehrten Erzeugung von Eiweiß, Fett, Wolle und Faserstofsen, ist eine gesteigerte Kalidüngung erforderlih. Um diese den Bauern zu erleichtern, sind auf Grund einer freundschaftlihen Verständigung zwishen Kalisyndikat und Reichsnährstand mit Wirkung vom 16. Oktober 1934 ermäßigte Preise und Lieferungs bedingungen für die zur unmittelbaren Verwendung als Kali« düngemittel in der deutshen Landwirtschaft bestimmten Kalisalze festgeseßt worden. i

Entsprechend dem Wunsche des Reihsnährstandes auf Ver= ringerung der Düngemittelzahl werden in Zukunft nur noch fünf Kalisalzsorten zur unmittelbaren Verwendung als Kallidüngez mittel an die deutsche Landwirtschaft geliefert werden. Fn diesem Kalisalzsorten wird die Einheit Kali zwischen 11 % und 38 % des dafür zuleßt vom Reichskalirat festgeseßten Preises gesenkt. Gleicha zeitig werden Frankopreise eingeführt, so daß nunmehr alle Bauern an Stelle der bisherigen ungleihen Bezugsbedingungen ohne Rüfsiht auf die Entfernung vom Lieferwerk den gleihen Preis für jedes Kalidüngemittel zu entrihten haben. Da die durchs shnittlihe Frachtbelastung bei der Einheit Kali bei den hochpro=4 zentigen Salzen wegen des geringen Anteils zu befördernder Ballaststoffe niedriger is als bei den niedrigprozentigen Salzen, so wirkt sih die Ermäßigung des Preises der Einheit Kali auhch unter Berüsihtigung der Frachtbelastung bei den hohprozen« tigen Salzen am stärksten aus. Bei dem geringprozentigen Kainit, bei dem die durchschnittlice Frachtbelastung der Einheit Kali außerordentlich hoch ist, hat sich aus diesem Grunde bei nahen Entfernungen von der bisherigen Paritätsstation troy Senkung des Warenpreises eine gewisse Erhöhung des Einstandspreises (Warenpreis zuzüglich Fracht) durch den neuen Frankopreis nicht vermeiden lassen. Die deutsche Landwirtschaft ging aber schon in den Vorkriegsjahren in steigendem Umfange von Kainit zu dem weniger Ballaststoffe enthaltenden hochprozentigen Salzsorten über. Dieser gesunden Entwicklung ist durch eine besonders starke Preissenkung bei den höherprozentigen Salzen Rechnung getragen, so daß die Preissenkung bei dem 40er und 50er Kalidüngesalz sowie den schwefelsauren Kalisalzen hon bei den kleinsten Ent= fernungen zur Auswirkung kommt. Die Senkung der Preise für die shwefelsauren Salze hat im gegenwärtigen Augenblick be= sondere Bedeutung, da diese Salze, im Stärkekartoffelbau mit großem Nutzen verwendet, der einheimischen Fetterzeugung durch Schweinemast und der einheimischen Treibstofferzeugung zugute kommen, also die einheimishe Rohstoffbasis stärken. Auch der einheimishe Faserpflanzen-Tabak- und -Gemüsebau erfahren dur die Verbilligung der shwefelsauren Kalisalze eine wirksame Förderung. Die gleichzeitig erfolgte Bekanntgabe von Staffel- preisen für das ganze Düngejahr erleihtert dem Bauer den Be= zug der Kalidüngemittel zu den jeweils für ihn vorteilhaftester Preisen und Lieferungêëbedingungen. :

ZU den mit der Preisermäßigung und der Neuregelung der Lieferungsbedingungen verbundenen Opfern hat sich das Kali=- syndikat troß der bekannten ungünstigen Lage des Auslands- geshäfts verstanden, um auch seinerseits die Bestrebungen des Reichsnährstandes auf vermehrte Anwendung der Kalisalze durch Erleichterungen für die deutsche Landwirtschaft zu unterstützen,

Gemeinnügige