1934 / 247 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 22 Oct 1934 18:00:01 GMT) scan diff

Reich3- und Staatsanzeiger Nr. 247 vom 22, Oktober 1934. S. 2

iee At Um

Gerade die wertvollen Angehörigen des Versteigererstands und die anderen beteiligten Kreise wünschen daher dringend eine schleunige endgültige Regelung “zur künftigen klaren Ordnung des Gewerbes nah den Grundsäßen des Entwurfs.

Der Geseßentwurf enthält nux die grundlegenden Bestim- mungen des endgültigen Versteigererrechts und ermächtigt im Ubrigen die Reichsregierung, die erfordetlichen Vor- \hriften zu erlassen, insbesondere zur Schaffung und Er- haltung eines lauteren und unparteiishen Versteigererstands. Diese Regelung muß für alle Versteigerer und Versteigerun- en nach dex Rats dieses Gewerbes. grundsäplih eine ein- beitliche sein. Was die Vorschriften im einzelnen enthalten müssen, ist mit den beteiligten Kreisen eingehend erörtert und ihnen Gelegenheit zux Aeußerung gegeben worden. Dabei wurden die Sonderfragen der Kunstversteigerungen nachhältig geprüft und behandelt. Der Entwurf will das Versteigererrecht aus der Gewerbeordnung herauslösen; er a damit einer Reihe von anderen gewerbepolizeilichen Sondergeseßen (zum Beispiel Gaststätten-, Lebensmittel-, Milchgeses, Gese über den Verkehr mit unedlen Metallen).

IT, Jm einzelnen.

I. Zu § 1: i :

a) Abs. 1, Der aufgestellte Versteigererbegriff ents spricht der höchstrihterlichen Rar na,

b) Abs. 2. Das Verbot der Erlaubniserteilung an juristishe Personen beruht auf der Erfahrung, daß durch dieses Rechtsgebilde unzuverlässtge Gewerbetreibende sih im Versteigerergewerbe betätigen können, das ihnen als natür- lihe Personen verschlossen gewesen wäre. Ferner sichert der Ausschluß der juristishen Personen aus dem Versteigerer- gewerbe das nah der besonderen Natur dieses Gewerbes ‘unbedingt exforderlihe persönliche zwischen Versteigerer, dem Auftraggeber und dem Bieter,

2. Zu § 1 Abs. 3, § 2 Abs. 2, § 5 Abs. 1, 8 8, 14 Abs. 2.

Die von der Reichsregierung zu erlassenden Vorschriften sollen bindend sein und damit die bis lef! fehlende einheit- liche Verwaltungsübung gewährleisten; sie werden ferner ein s{chnelles und wirksames Eingreifen der Behövden er- möglichen.

3. Zu §88 10 und 11.

Die Strafvorschriften der §8 10 und 11 des Entwurfs enthalten Strafandrohungen verschiedener Höhe. Leichtere Zuwiderhandlungen werden nah § 10 als Uebertretungen, \chwerere nach § 11 als Vergehen bestraft. Diese Straf- bestimmungen werden den vorgeschlagenen Bestimmungen den erforderlihen Nachdruck und in Verbindung mit den S8 27 ff. des Strafgeseßbuchs eine Pert B ermög- lichen, die die Höhe des durch die Zuwiderhandlung erlaugten Vermögensvorteils ausreichend berücksichtigt.

Bekanntmachung. Auf Gund der §8 7 und 15 des Maisgeseßes in der Us vom 5. Oktober 1934 (RGBl. I S. 918) und des 5 der E gur Ausführung des Maisgeseßes vom 5. Oktober 1934 (RGBLl. I S. 921) ordne ih folgendes an: 1, Der Uebernahmepreis für folgende aus dem Ausland ein- geführte Waren:

FlOmelt; Blut von geschlahtetem Vieh, _eingetrocknet; und die „ähnlichen

riebenkuhen; leijchfuttermehl tierishen Abgänge“; aus: Nr: 161 des! Zollt@rifs; # der Tagesßauslandspreis (verzollt), der für die der Reichsstelle für Getreide, Futtermittel und sonstige landwirtschaftliche Erzeug- nisse (Reichsstelle) angebotene Ware an dem Tage, an dem das Angebot an die Reichsstelle abgeht, loco cif Einfallhafen oder waggonfrei Grenzstation. besteht.

Der Uebernahmepre?s für die in Abs, 1 bezeihneten, im Fn- land erzeugten Waren entspriht dem Marktpreis.

2, Der Monopolverkaufspreis der Reichsstelle für die in Nr. 1 genannten Waren ist mit Wirkung vom 15. Oktober 1934 bis ein- \chließlich 31. Dezember 1934 der Betrag, der den vorerwähnten Uebernahmepreisen und einem Monopolzushlaqg von 1 RM ie Tonne entspricht, /

Die Monopolverkaufspreise enthalten die am Tage der Be- fanntmahung geltenden Zollsäße. Tritt während der Geltungs- dauer der festgejeßten Monopolverkaufspreise eine Zolländerung in Kraft, so ändern sih die Monopolverkaufspreise entsprechend.

Berlin, den 15. Oktober 1934. Der Vorsißende des Verwaltungsrats der Reichs\telle für Getreide, Futter- mittel und sonstige landwirtschaftlihe Erzeugnisse. Dr. Moris.

Die Fnderziffer der Großhandels preise vom 17. Oktober 1934. “T 1018 =n 100

1934 10. Oktbr. 17. Oftbr.

Ver- änderung

in vH

íIndergruppen

x. Agrarstoffe. . Pflanzliche Nahrungsmittel . Schlachtvieh . Vieberzeugnisse .. . Futtermittel j Agrarstoffe zusammen « . Kolonialwaren TL. Fndustrielle Nohstoffe und Halbwaren. . Kohle . Eisenrobstoffe und Eisen . . Metalle (außer Eisen) . . V E C S . Häute und Leder « « « » Chemifalien) 4 . Künstliche Düngemittel . Technische Oele und Fette R Cs . Papierhalbwaren und Papie Mai A Industrielle Nobstoffe un Halbroaren zusammen .. VTIT. Fndustrielle Fertigwaren. 17. Produktionêmittel . . 18, Ron C eo 4 Industrielle Fertigwaren zu- (A e 4 0004 117,6 117,8 + Gesamtindex. .. . ., 101,2 101,2

Die für den 17. Oktober berehnete Fndexziffer der Großhandelspreise ist gegenüber der Vorwoche unverändert.

112,1 81,4 109,0 105,6 101,5 78,5

112,2 81,1 110,2 104,5 101,6 78,4

[+1+1+

115,1 102,4 45,9 81,1 61,5 . 101,2 . 68,7 . 103,7 . 15,1 : 101,7 . 111,2 d 92,2

114,0 120,4

115,1 102'5 446 80,7 61,4 101,2 68.7 103,7 147 1017 111,1

92,0

114,0 120,6 +

l F ODNODOOD N O

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» Monatsdurscnitt Septembers

1 Von den Hauptgruppen

Vextrauensverhältnis |

| 500 Millionen Mark, die restlos

009 die Jndexziffern für Agrar- stoffe und für industrielle Fertigwaren leiht gestiegen, während die Judexziffex für industrielle Rohstoffe und Halb- waren zurückgegangen ist.

An den landwirtschaftlihen Märkten standen Preis- rückgängen für Zucker, Kälber, Schafe und Trockenschnigel Preiserhöhungen für Erbsen, Käse, Eier (Westdeutschländ), Mais, Futterbohnen, Sojashrot und Fishmehl gegenüber.

Jun der Judexziffer für Eisenrohstosfe und Eisen wirkte sih ein Anziehen dexr Schrottpreise aus. Unter den Nicht- eisenmetallen wurden die Preise für Neukupfer, Blei und Zink erneut herabgeseßt. Fn der Jundexziffer für Textilien lagen die Preise für ausländische Wolle, Flachs und Leinen- garn niedriger, die für deutsche Wolle, Baumwolle und Jute etwas höher als in der Vorwoche. Die Preise für aus- ländishe Rindshäute und für Kautschuk sind weiter .zurück- gegangen. Am Baustoffmarkt waren die Preise für Mauer- steine teilweise abgeshwächt.

Unter den industriellen Fertigwaren sind die Preise für Konsumgüter, insbesondere für Textilwaren, weiter gestiegen.

Berlin, den 20. Oktober 1934.

Statistishes Reichsamt.

Genre

Filmverbot. Die öffentlihe Vorführung des Films „Serienreklame“‘ 1 Akt 41 m, Antragsteller und Hexrsteller: Heinefilm, Leitung: Heinrich Heine, Berlin, ist am 28. September 1934 unter Nummer 37 364 verboten worden.

Berlin, den 20. Oktober 1934.

Der Leiter der Filmprüsfstelle, Zimmermann.

Bekanntmachung.

Zu den Bekanntmachungen des Freistaates Mecklenburg über die Umwandlung der 1.—II[1. mecklenburg-shwerinschen 5% Roggenwertanleihen in Reichsmarkshulden vom 23, Juni und 21. September 1934, Reichsanzeiger Nr. 146 und Nr. 222.

Die Einreichung der Mäntel der Schuldverschreibungen ur Vermittlung der kostenfreien Abstempelung kann unter

eifügung eines dreifachen nah der Zahlenfolge geordneten Nummernverzeichnisses auch bei der Deutshen Bank und Disconto-Gesellschaft in Berlin W 8 erfolgen.

Schwerin, den 19. Oktober 1934. Mecklenburgishes Finanzministerium. J. A.: Sh waar.

E

Bekanntmachung. )

Die am 20, Oktober 1934 ausgegebene Nummer 51 deg Reichsgeseßblatts, Teil 11, enthält:

Peru über die vorläufige Anwendung eines deutsch: argentinishen Abkommens über den Handels- und Zahlungs verkehr, vom 13, Oktober 1934. s : i

Umfang: §4 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 RM. Postversen- dungsgebühren: 0,03 RM für ein Stück bei Voreinsendung.

Berlin NW 40, den 22, Oktober 1934,

Reichsverlagsamt, Fabricius.

Preußen. Handelsverbot,

Dem Viehhändler Heinrih Sternberg in Herborn ist durch Verfügung vom 19. Juni dieses Jahres Tgb. Nr. [, 3399 der Handel mit Fleisch und Fleishwaren wegen Un- zuverlässigkeit untersagt worden.

Dillenburg, den 16. Oktober 1934.

Der komm. Landrat.

J. V. Gra f.

Irichtamtliches.

Nr. 41 des Reichsministerialblatts vom 19. Oktober 1934 ift soeben ershienen und vom Reichsverlags8amt, Berlin NW d, Scharnhorststraße 4, zu beziehen.

Inhalt: 1. Konsulatwesen: Ernennung. Ertr- löshen einer Exequaturerteilung. 2. Medizinal- und Veterinärwesen: Verordnung zur Aenderung . der Aus führungsbestimmungen A zum Reichsfleishbeshaugeseß. 3. Steuer- und Zollwesen: Verordnung über die Bez elung von der Anzeigepflicht nah § 14 Abs. 2 5A 2 der Ersten

eitragsordnung des Reichsnährstandes für das Rechnungsjahr 1934 vom 183. September 1934. Verordnung über Aenderung des Warenverzeichnisses zum Zolltarif. ae na Über Branntweinerzeugung und Branntweinabsaß im 4. Viertel des Betriebsjahres 1933/34. Verordnung über Aenderung des Warenverzeihnisses zum Zolltarif. 4. Verkehrswesen: Erlaß des Reichsministers des Jnnern über Richtlinien für die Durchführung von Verkehrskontrollen. 5. Versorgungs- wesen: Verzeichnisse der den Versorgungsanwärtern vorbehalz tenen Beamtenstellen O Ea tung. Verzeicnisss der den Versorgungsanwärtern vorbehaltenen Stellen Braun-

shweig Ee

Aus der Verwaltung.

Steuerliche Gesamtentlastung der Wirtschaft "beträgt '1285 Millionen. L

…_ Bedeutsame Au anae ‘zu ‘den néüen Steuetgeseßen und über die O es Reiches überhaupt veröffentliht Staats- sekretär einhardt vom Reichsfinanzministeriuum in der Deutschen Steuer-Zeitung. Er weist darauf hin, daß der Steuer- bedarf in den vergangenen Jahren stets größer war als das Steueraufkommen. Die Folge davon waren Fehlbeträge, die eine Vorbelastung von insgesamt 3050 Millionen Mark davsiellen Da- von sind bisher 940 Millionen getilgt, Dazu kommt noch die Vor- belastung, die sih aus der Ausgabe der Steuergutscheine und aus der Finanzierung der verschiedenen Arbeitsbeshaffungsprogramme ergibt. Die Summe der Vorbelastungen und Mehraus aben stellt einen Mehrbedarf an Steuern dar. Solange dieser Mehr- bedarf besteht, muß jeglihes Aufkommens-Mehr grundsäßlih zur Deckung diejes Mehrbedarfs verwendet werden. Der Staats- sekretär wiederholt, daß das Aufkommens-Mehr des Reiches gegen- über dem Vorjahr rund 1 Milliarde betragen wird, Daran înd mit mindestens 400 Millionen die Länder und Gemeinden in Form erhöhter Steuerüberweisungen beteiligt. Außerdem über- weist das Reich den Ländern 133 Millionen Mark als Entschädi- gung für die Senkung der Grundsteuer für die Landwirtschaft und den älteren Neuhausbesiz, Dem Reich verbleiben also etwa ur Verminderung von Vor- belastungen gebrauht werden. Würden gegenwärtig allgemeine Steuersenkungen vorgenommen, so würde das, wie der Staats- sektretär betont, zwangsläufig zu einer Erschütterung des öffent- lihen Haushalts führen und den Erfolg des Wiederaufbauwerkes in Frage stellen, Es sei infolgedessen eine allgemeine Senkung des Tarifs der Einkommensteuer, der Umsaßsteuer oder einer sonstigen Steñüer bei der gegenwärtigen Steuerreform leider nicht möglich gewesen. Der Staatssekretär bezifferte den unmittelbaren Ausfall an Steuern infolge der neuen Steuerreform auf 320 Mil- lionen Mark jährlih, Dieser Verzicht erfolge in der Erwartung, daß die Steuervergünstigungen etne weitere Verminderung der Arbeitslosigkeit infolge erhöhter Nachfrage nah Gütern und Leistungen, damit eine Vergrößerung der Umsävbe, der Einkommen und des Verbrauchs sowie eine Verminderung des Finanzbedarfs der Arbeitslosenhilfe und eine Bg der Ergiebigkeit der Steuerquellen zur Folge haben würden. ie steuerlihe Ge- samtentlastung der Wirtschaft im Fahre 1935 gegenüber 1933 er- rehnet der Staatssekretär, wie das Ndz. meldet, auf 1285 Mil- lionen Mark. Hierzu komme noch, daß in den Jahren 1934 bis 1938 das Reich jäahrlich rund 300 Millionen Reichsmark in Steuer- gutsheinen auf Steuershulden in Zahlung nehme. um Schluß betont der Staatssekretär, daß die Gesebe vom 16, Oktober den ersten großen Abschnitt dex nationalsozialistishen Steuerreform darstelle, dem der zweite Abschnitt im Frühjahr oder Sommer 1935 folgen werde. Dann werde es sich um das Steuervexwal- tungsgeseß, das Grunderwerbssteuergeseß das Reichsgewerbesteuer: geses und das Reichsgrundsteuergeseß handeln, Die nationalsozia- istishe Steuerreform werde dauernd in Fluß sein und wohl kaum früher als im Jahre 1940 vollendet sein, weil erst dann alle Vor-

il

, belastungen und alle Umstellungèn und Neugestaltungen, die im

Zuge der Reichsreform erforderlich werden, überwunden sein werden und der Weg frei sein wird, den Abbau und die Verein- fahung durchzuführen, die als Vollendung der nationalsozia- listishen Steuerreform betrachtet werden.

Preußenhaus ein wihtiges Behördenzentrum. Bis unters Dach ausvermietet.

Der ehemalige Preußishe Landtag und das Rene Herrenhaus, die jeßt den Gebäudekomplex der Stiftung „Preußen- haus“ bilden, sind ein wichtiges Behördenzentrum geworden, dessen für Bürozweke L Räumlichkeiten nunmehr bis

unters Dach ausvermietet sind, Jm ehemaligen preußischen

j

Landtagsgebäude sind untergebraht worden der Volksgerichtshof, der den weitaus größten Teil der Räume benußt, ferner die : Akademie für Deutsches Recht, die, Reichsgeschäftsstelle der Deut- hen Nothilfe, die Abwicklungsstelle der General-Ordéns-Kom- wission, das Büro des Staatskormimissars für. Theaterfragen, D und einige führende Presseunternehmen, Jm ehemaligen

errenhaus befinden sich die Medizinalabteilung des preußischen Ministeriums des Funnern, das Büro des NS.-Deutshen Aerzte- bundes, das Büro des Reichsministers Kerrl, die Archivabteilung des preußischen Staatsministeriums, die Gesellshaft zur Vor- bereitung der Reichsautobahnen und folgende drei Abteilungen des preußishen Kultusministeriums: Us er nationalpolitishen Erziehungsanstalten, Abteilung für Berufs lihes und Abteilung für bäuerlihes Bildungswesen. Die für Tagungen geeigneten Säle, vor allem die ehemaligen Plenarsäle, erfreuen si A Zuspruhs, so daß der Finanzstatus der Stiftung „Pceußenhaus“ gut zu werden verspricht.

Keine eidesftattlihen Versicherungen für den Abstammungsnachweis.

Der Reichsjustizminister weist in einer Verfügung darauf

hin, daß nach den R en Bestimmungen der Nachweis arischer

Abstammun durch eidesstattliche Versicherung nicht zulässig ist. Das gelte {wohl für das s | Y Miellute bee Be rufsbeamtentums als auch für Beamte, die auf Grund des neuen Reichsbeamtengeseges eingestellt werden, Der Nachweis sei in erster Linie durch die Vorlegung von Urkunden zu erbringen, während in Zweifelsfällen ein Gutachten des Sachverständigen für Rasseforshung eingeholt werde.

zur Wiederherstellung des Be-

I

Kunst und Wissenschaft.

Spielplan der Berliner Staatstheater in der Zeit vom 23, bis 29, Oktober.

Staatsoper.

Dienstag, den 23. Okt., „Rigoletto.“ Ff uind Kleiber. Beginn: 20 br. f Musikal. Leitung

Mittwoch, den 24. Okt.: „Siegfried.“ Musikal, Leitung: Furt- L M, Beginn: 19 W l D, O E i onnersíag, den 25. OŒÆ. „Sizilianishe Vesper. Musikal, Leitung: Kleiber. Beginn: 20 Ubr, ü Freitag, den 26. Okt.: Götterdämmerung. Musikal, Leli ano! Furtwängler. Beginn: 1814 Uhr. Sonnabend, den 27. Okt.: „Der fliegende Holländer.“ Musikal, Leitung: Heger. Beginn: 20 Uhr. A den 28, Okt. „Ein Maskenball.“ Musikal: Leitung! eger. Beginn: 20 Uhr. j Montag, den 29, Okt: „Wilhelm Tell.“ (Neufassung) Musikal. Leitung: Heger. Beginn: 20 Uhr.

Staatliches Schauspielhaus. | Dienstag, den 23. Okt.: Neu C Bert „Die Hermanns \chlach t.“ Beginn: 1914 Uhr. Time den 24, Okt.: „Die Hermanns\chlach t.“ Beginnt hr. Donnerstag, den 25. Okt.: „Minna von Barnhelm.“ Be-

ginn: 20 Uhr. - Freitag, den 26. Okt.: Neu einstudiert „Das Glas Was ser.“ Beginn: 1914 Uhr. Sang, en 27. Okt.: „Das Glas Wasser.“ Beginni r. Sonntag, den 28, Okt.: „Die Hermannschlacht.“ Beginnt

20 Uhr. ; , Mantag, Si Oft. „Rebell in England,“ Begiuni

S

Braunkohlen aus:

_Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 247 vom 22, Oktober 1934. S. 3

Handelsteil.

Die Beratungen der „Goldbloct-Länder““.

Das Schlußprotokoll.

Brüssel, 21, Oktober. Die zweitägigen Beratungen der Regie- rungsvertreter des sogenannten Goldblocks sind am Sonnabend- abend mit der Annahme eines Schhlußprotokolls und einer An-

sprache des belgishen Außenministers Faspar, der die Besprehun-

gen geleitet hatte, abgeshlossen worden. Die Vertreter Belgiens, Frankxeihs, Ftaliens, Luxemburgs, Hollands, Polens úünd der Schiveiz sind bei biëser Zusammenkunft nah dem am Sonnabend veröffentlihten Schlußprotokoll übereingekommen:

1. einen allgemeinen Ausschuß einzuberufen, der sich aus Regierungsvertretern der genannten Länder zusammensegzt;

2, zu untersuchen, auf welche Weise augenblicklich eine Er- weiterung des Handelsverkehrs untereinander möglich ist, wobei es als wünschenswert angesehen wird, das zwischen dem 1. Fuli 1933 und deim 30. Funi 1934 erreihte Handels- volumen um 10 vH zu erhöhen; E e

. zweiseitige Verhandlungen zu diesem: Zwet aufzunehmen, und zwar unverzüglich und mit dem Ziel, sie innerhalb eines Zeitraumes von höchstens einem Fahre zum Abschluß zu bringen;

. Unterausshüsse für die Fragen einer gemeinsamen Zu- sammenarbeit auf dem Gebiete der Handelspropaganda, des Fremdenverkehrs und des allgemeinen Personen- und Warenverkehrs einzuseßen;

. in drei Monaten den allgemeinen Auss{huß in Brüssel ein- zuberufen, um zu den bis dahin vorliegenden Ergebnissen Stellung zu nehmen und das Programm für die Fortsezung der Arbeit festzusetzen.

Zu den Arbeiten der Unterausshüsse wird in dem Protokoll noch bemerkt, daß die genannten Regierungen einem bereits vor- gelegten internationalen Abkommensentwurf über Handels- propaganda grundsäßlih zugestimmt hätten und daß der endgültige Text von dem zuständigen Unterausshuß in kürzester Zeit fertig-

gestellt werden soll. Was die Förderung des allgemeinen Personen-

und Warenverkehrs angeht, so sind die hierfür zuständigen Unter- ausshüsse beauftragt worden, die Vorschläge, die ihnen bereits unterbreitet worden sind und die ihnen später noch zugehen werden, zu prüfen und hierüber an den allgemeinen Ausshuß einen Be- richt zu erstatten. Das Schlußprotokoll beginnt mit einem er- neuten Bekenntnis der genannten Länder zu ihrer bisherigen Währungspolitik und mit der Erklärung, däß die Stabilität der Währung eine der wesentlihsten Bedingungen für die“ RÜXhr zu regelmäßigen wirtschaftlihen Verhältnissen ist. Am Ende des Protokolls vird erklärt, daß die sieben Länder bei der Fortsezung dieser Arbeit die Belange idritter Staatem: und die: Notwendigkeit

“eiti “üinfassendéren *titénätiditälen?Zufttinöhärbeit üiht"aus

den “Augen verlieren wollen. :

Fn Tsêtner-Schlußansprache erklärte Außenminister Fa s par, die Zusammenkunft der Goldblockländer habe den Zweck gehabt, die künftige Zusammenarbeit dieser Länder auf wirtschaftlihem Gebiete zu organisieren. Dieses Ziel sei erreicht, in vielen Dingen sogar überschritten worden. Die in dem Schlußprotokoll nieder- gelegten Beschlüsse seien positive Tatsachen, deren fortschreitende

Entwicklung die Erweiterung des Warenaustausches und die Rück- kehr zu regelmäßigen wirtschaftlihen Verhältnissen fördern werde.

Jaspar dankte den Vertretern der anderen Länder dafür, daß sie |

ihn mit der Einberufung dexr nächsten Sizung des allgemeinen Ausschusses beauftragt hätten, und {loß mit der Versicherung, daß er seine ganzen Kräfte dafür einseßen werde, den Erfolg dieses gemeinsamen Werkes internationaler Zusammenarbeit zu sichern. Der französishe Handelsminister beglückwünshte Faspar im Namen der anderen Ländervertreter zu den glücklihen Ergebnissen dieser Zusammenkunft. Fm Anschluß an die Versammlung gab Jaspar den Pressevertretern das Schlußprotokoll bekannt. Er betonte, daß er sih völlig über die noch zu überwindenden Schwie- rigkeiten klar sei. Es müsse aber troy dieser Schwierigkeiten gehandelt werden.

Die Delegierten der sechs Länder, die außer Belgien an der Goldblockonferenz teilgenommen haben, haben im Laufe des

Sonntags wieder Brüssel verlassen. Die Vorbereitung der nächsten |

Zusammenkunft, die in drei Monaten wiederum in Brüssel statt- finden wird, ist dem belgishen Außenminister Faspar übertragen worden. Dieser wird noch in dieser Woche das ständige Sefretariat der Goldblockländer, dessen Schaffung beschlossen worden ist, ein- rihten. Faspar will ferner, möglichst gleichfalls noch in der kommenden Woche die Unterausschhüsse, dit für die Frage der Handelswerbung, des Fremdenverkehrs und des allgemeinen Per- sonen- und Warenverkehrs eingeseßt worden sind, einberufen. Die Unterausschüsse sollen ziemlih bald ihre Arbeit aufnehmen, damit der allgemeine Ausschuß in der Lage ist, auf seiner Tagung Anfang nächsten Jahres qu den betreffenden Fragen abiGliehent Stellung zu nehmen. Ob die Unterausschüsse gleihfalls in Brüssel tagen werden, steht noch nicht fest.

__ Man hat den Eindruck, daß die belgishe Regierung die prak- tishe Fnangriffnahme des it dem Schlußprotokoll der Konferenz vorgezeichneten Arbeitsprogramms mit derselben Entschiedenheit betreiben wird, die sie bei der Vorbereitung und Organisierung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit der Goldblockländer gezeigt hat. Diese Aktivität erklärt sih daraus, daß Belgien, ein Land, das wie kein zweites auf den Export angewiesen ist und dessen Außen- handel sih seit geraumer Zeit in erheblihen Schwierigkeiten be- findet, unbedingt bald zu einer Erhöhung seiner Exportziffern fommen muß, und zwar auf normalem Wege, da nah den wieder- holten Erklärungen von belgisher Regierungsseite Währungs- manipulationen für Belgien nicht in Frage kommen. Aus ‘diesem Grunde hat sih die belgishe Regierung so entschieden für die Ausdehnung der währungspolitishen Solidarität, die sich die sieben Goldblockländer seinerzeit auf der Londoner Weltwirtschaftskonfe- renz zugesagt haben, und eine wirtshaftlihe Zusammenarbeit ein- geseßt. Es ist deshalb auch verständlich, daß man sih in Brüssel jeßt über die ersten rge der Goldblok-Tagung sehr erfreut zeigt. Das Zentralproblem der Brüsseler Besprechungen wären die Erweiterungen des Warenaustausches unter den Landern des Goldblocks. Hierfür hatte. die belgische Delegation der Konferenz

einen prôzisen- und wîe ‘es scheint Zem ¿ beitgehenden ellingnahme zugeleitet*

Vorschlag, der vorher der Regierung zur Sf worden war, vorgelegt. Der Wortlaut dieses ursprünglichen bel- gishen Vorschlages ist nicht bekannt. Es scheint aber, e von einigen Delegattonen als ju starr angesehen worden ijt. an hat sih dann auf einen Wortlaut eeinigt, der diesen Bedenken Rech- nung trägt und der auf einen Vorschlag des französishen Handels- ministers zurückzugehen scheint,

Nach diesem Text, der in das Schlußprotokoll aufgenommen wurde, übernehmen die unterzeihneten Regierungen lediglich die

_ Uebersicht über die Gewinnung von Kohlen, Briketts und Naßpreßsteinen im Oberbergamtsbezirk Halle (Saale) für das 1. bis 3. Kalendervierteljahr 1934. Steinktohlenbergbau.

Gewinnung

Koks auf Zechen, Hütten u. son- stigen Kokereien (aus\chl. Gasan-

stalten) gewonnen

Viertel- jahr

Wirtschafts-

gebiete Steinkohlen

Stein- fohlen- briketts

Absatz (einshl. Selbstverbrauch und Deputate)

Zahl der am Ende des Vierteljahres im Stein- fohlenbergbau (einschl.

Nebenbetriebe) vor-

hand i Stein- jandenen *)

kfohlen- brifetts

Stein-

Koks fohlen e

Angestellten (Beamten)

Arbeiter

b tb b

I

5

Steinkohlen aus dem mitteldeutschen Stein-

15 763 15 129 15 926

15 076 14 427 15 252

kohlenbezirk Löbejün-

| 46 818

44 755

Braunkohlenbergbau.

Gewinnung

Viertel-

Wirt tsgebiet irtshaftsgebiete jahr

Braunkohlen

b t

Braunkohlen- brifetts (einshl. Naß- preßsteine)

Zahl der am Ende des Vierteljahres im Braunkohlenbergbau (einschl. Nebenbetriebe)

vorhandenen *)

Angestellten (Beamten)

Absaßÿ (einschl. Selbstverbrauch und Deputate)

Braunkohlen- briketts (einshl, Naß- preßsteine)

b b

Braunkohlen Arbeiter

15 16 17 18

8 629 101 7 904 195 8 057 445

1 683 428 1 707 068 1 782 666

1 485 005 1994 755 1 554 270

8 609 028 7 910 690 8 062 054

' a) 'westelbishem Gebiet - 24 590 741

5123 162

24 581 772 5 034 030

5 861 801 5 250 421

b) ostelbishem Gebiet . 6 448 268

1764 174 1616 547 2 030 842

1 613 365 1 587 312 2 222 917

5 860 726 5 250 003 6 450 162

17 560 490

5411 563

17 560 891 5 423 594

L 14 490 902 13 154 616

zusammen „, « - 14505 713

3 447 602 3 323 615 3 763 508

3 098 370 3 582 067 3777 187

14 469 754 13 160 693 14 512 216

1. bis 3. 42 151 231

*) An einem Stichtag nach den Listen ausgezählt

10 534 725

42 142 663 10 457 624

Verpflihtung, „dana zu forshen, auf welhe Art es augenblick- lich möglich ist, den Warenaustausch unter sih zu erhöhen wobei sie eine 10 prozentige Erhöhung des Waären-Volumens,

das vom 1. Juli 1933 bis 30, Juni 1934 erreiht worden ist „als wünschenswert ansehen“. Die einzelnen Regierungen verpflihten sih ferner, zu diesem Zweck unverzüglih zweiseitige Verhand- lungen aufzunehmen und diese Verhandlungen innerhalb eines Jahres abzuschließen. Es fällt auf, daß das Protokoll nihts darüber sagt, wie man sih die Errichtung des vorgestellten Zieles denke. Der französishe Handelsminister Lamoureux hat in den Verhandlungen erklärt, daß Frankrei seine Einfuhrkontingente global niht erhöhen könnte; es käme höchstens von Fall zu Fall eine vermehrte Fnanspruchnahme des bis jeßt unausgenußten Saldos der bereits bewilligten Kontingente in Frage. b diese gugesaontne Ländern wie Belgien und Holland, die hier nament- ih interessiert sind, zugute kommen, muß die Zukunft zeigen. Man war lid auf der Konferenz allgemein darüber klar, daß die Hauptshwierigkeit die Meistbegünstigungsklausel bildet. Ein Bor- schlag von Lamoureux, gemeinsam an die außerhalb des Gold- blocks stehenden Länder Dau Gitmeten, um die Frage der Meist=-

| begünstigungsklausel international zu regeln, wurde nicht ange- | nommen, und man kam \chließlich überein, diese delikate Frage bis

zur nächsten Konferenz zurüczustellen, Fnzwischen sollen aber die zweiseitigen Verhandlungen shon beginnen. Frankreih hat sich bereit erklärt, seine früheren Verhandlungen mit Belgien wieder aufzunehmen und auch mit Jtalien in Besprehungen einzutreten.

Wie verlautet, hat Holland auf der Konferenz sehr entshieden vor der Gefahr eines Kampfblocks gewarnt und darauf bestanden, daß die von den sieben Ländern evtl. getroffenen Vereinbarungen auch anderen Staaten zugänglih sein müßten. Die Frage der Handelspropaganda, des Sa enlénp att und des allgemeinen Verkehrs sind in den Brüsseler Besprehungen nur grundsäßlich geklärt worden. Dem Unteraus\chuß für Handel uo pa gas ist ein Komventionsentwurf vorgelegt worden, der u. a. o erleichte- rungen für Kataloge und Warenproben vorsieht. Belgien hat sich hon jest bereit erklärt, sih die Zan eines ähnlichen Genfer Abkommens zu eigen zu machen. Auch für eine Zusammen- arbeit auf den beiden anderen Gebieten sind Abkommensentwürfe in Vorbereitung. Hierbei handelt es sich u. a. um Tarifmaß- nahmen und Erleichterungen beim Grenzübertritt.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs- maßregeln.

Tierseuchenstand am 15. Oktober 1934. (Nach den Berichten der beamteten Tierärzte zusammengestellt.)

Nachstehend sind die Namen derjenigen Länder, Regierungs- usw. Bezirke und Kreise (Amts- ufw. Bezirke) verzeichnet, in denen Rinderpest, Maul- und Klauenseuche, Lungenseuche des Rindviehs, Pockenseuche der Schafe, Rog, Beschälseuche der Pferde, Schweines-. pest, Milzbrand, Tollwut, Tollwutverdacht oder Geflügelcholera nah den eingegangenen Meldungen am Berichtstage zu melden waren. Die Zahlen der betroffenen Gemeinden und Gehöfte umfassen alle wegen vorhandener Seuchenfälle gesperrterï Gehöfte, in denen die Seuche nah den geltenden Vorschriften noch nicht für erloschen er- flärt werden konnte. .

Die Zahlen der in der Beriht3zeit neu verseuchten Gemeinden und Gehöfte sind in den Spalten der „insgesamt“ versjeuchGten Ge- meinden und Gehöfte mitenthalten.

Betroffene Kreise usw.)

_--Maul- und Klauenseuhe (Aphthae epizooticae).

-+ 7 « 64. Teltow 1 Gemeinde, 1 Gehöft. 30: Rees 1, 1 (neu). 36+ Roding 1, 1. 40: Kempten 1, 3 (—, 2). 59: Friesland 1, 1 (1, 1), Wesermarsch 1, 2 (1, 2),

Rot (Malleus).

11: Breslau Stadt 1 Gemeinde, 1 Gehöft (neu), Oels 1, 1 (1, 1). 13: Ratibor Stadt 1, 1.

Schweinepest (PFestis suum).

1: Königsberg, Pr., 1 Gemeinde, 1 Gehöft, Mohrungen 1, 1, Wehlau 1, 1 (1, 1). 2: Jnsterburg Stadt 1, 1 (neu), JFnsterburg 4, 5 (3, 4), Tilsit Stadt 1, 2 (1, 2), Treuburg 1, 1 (1, 1). 3: Allen- stein 2, 2 (1, 1), Johannisburg 2, 2 (1, 1), Neidenburg 2, 2 (1, 1), 4: Rosenberg, Westpr., 1, 1, Stuhm 1, 1. 6: Osthavelland 1, L 7: Landsberg a. W. 1, 2 (1, 2), Lebus 2, 2 (2, 2), Westiternberg 1, 1 (1, 1), 8: Anklam 1, 1 (1, 1), Demmin 5, 7 (4, 6), Greifenberg 2, 2 (1, 1), Saagig 2, 2. 11: Militsch 1, 1, Oels 1, 1, Trebnig 1, 1. 12: Bunzlau 2, 2 (2, 2), Görliß 6, 6, Hoyerswerda 4, 5 (2, 3), Sprot- tau 1, 1. 13: Neustadt, O. S., 1, 1 (1, 1). 14: Neuhaldensleben l, 1. 15: Torgau 1, 1 (1, 1). 17: Segeberg 1, 1. 19: Peine 1, 1 (1, 1). 28: Usingen 1, 2. 29: Mayen 2, 2 (1, 1). 30: Wuvypertal Stadt 1, 1. 33: Aachen 1, 1, Jülich 1, L 36: Deggendorf 1, 1, 52: Mannheim 1, 1 (1, 1). 58: Waren 1, 1.

MilzbranD (Anthrax).

3: Ortelsburg, Pr., 1 Gemeinde, 1 Gehöft (neu). 5: 7.“ Kreis- tierarztbezirk 1, 1 (1, 1). 8: Greifenhagen 1, 1. 12: Jauer 1, 1 (1, 1). 13: Neustadt, O. S., 1, 2 (1, 2). 14: Neuhaldensleben 1, 1 (1, 1). 15: Mansfelder Seekreis 1, 1 (1, 1). 17: Pinneberg 1, 1 (1, 1), Steinburg 1, 1 (1, 1). 21: Stade 1, 1 (1, 1). 25: Halle i. W. 1, 1 (1. 1). 30: Mörs 1, 1 (1, 1), Rees 1, 1 (1, 1). 42: Pirna Stadt 1, 1. 44: Oelsnig 1, 1 (1, 1). 53: Sondershausen 1, 1 (1, 1). 59: Cloppenburg 1, 1 (1, 1). 64: Bernburg 1, 1, Dessau-Köthen

L 1 D Tollwut (Rabies).

2: Treuburg 5 Gemeinden, 6 Gehöfte. 3: Johannisburg 2, 2, Löpen 3, 3 (davon neu 1, 1), Lyck 4, 4, Neidenburg 1, 1, Ortels- burg 16, 18 (3, 3), Sensburg 1, 1 (1, 1). 12: Hoyerswerda 1, 1, 13: Guttentag 1, 1 (1, 1), Rosenberg, O. S., 1, 1.

Tollwutverdacht (Rabies).

2: Goldap 4 Gemeinden, 4 Gehöfte (davon neu 1, 1), Treuburg 6, 6 (1, 1). 3: Ortelsburg 4, 4. 6: Ruppin 1, 1. 11: Glag 1, 1, Groß Wartenberg 1, 1, Trebnigz 1, 1, Wohlau 1, 1. 13+: Oppeln 1, 1, Tost-Gleiwig 1, 1.

Geflügelcholera (Cholera avium).

_32- Johannisburg 1 Gemeinde, 1 Gehöft, 5: 4. Kreistierarzt- bezirk 1, 2 (neu). 6t Rathenow Stadt 1, 1 (1, 1). 7: Landsberg a. W. Stadt 1, 1. 8: Randow 1, 1 (1, 1). 11: Breslau 1, 1. 13: Guttentag 1, 1 (1, 1), Kreuzburg, O. S., 2, 6 (1, 4), Rosenberg, O. S., 1, 1 (1, 1). 15: Merseburg 1, 1 (1, 1). 20: Gifhorn N (1, 1), Harburg 1, 1. 25: Paderborn 1, 1. 28: Frankfurt a. M. Stadt 1, 4 (—, 1). 35: Friedberg 1, 1 (1, 1), Pfaffenhofen 1, 1. 37: Ludwigshafen a. Rh. Stadt 1, 1, 41: Chemniz 1, 1. 42: Meißen 1, 1 (1, 1), 43: Leipzig Stadt 1, 1 (1, 1), Leipzig 2, 2 (1, 1). 45: Ludwigsburg 2, 3, - Marbach 1, 3. 50: Schopfheim L T EL

Saargebiet : am 15. Oktober 1934, Schweinepest (Pestis

s E A 8 Gemeinden, 32 Gehöfte (davon neu Saarlou erzig 4, 8 (2, 3 i

S L (N B N Haimeilar H (H Mie

1) An Stelle der Namen der Regierungqs- usw. Bezirk ist di entsprechende lausende Nummer aus der E oen Tabelle ae

geführt, :