1934 / 248 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 23 Oct 1934 18:00:01 GMT) scan diff

Strafvorschriften der §8 10,

Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 248 vom 23, Oktober 1934. S. 2

Innerhalb der ersten fünf Tage des laufenden Monats hat der Wtr der pi T unter Benugung der von diesex ebenfalls vorgeschriebenen Vordrucke die in jedem Kalendermonat getätigten Abschlüsse zu melden, und zwar ge- sondert für jede der im § 3 genannten Gruppen in einer Summe nach Preis und Kilogramm Salzgewicht bzw. Stück. :

Gleichzeitig sind monatlih unter Benuzung der vorgeschrie- benen Vordrucke zu melden: i E

1. die Einarbeitung in Kilogramm Salzgewicht bzw. Stü, 19, die durchschnittliche Arbeituehmerzahl und die durch- F schnittliche regelmäßige Arbeitszeit,

P zu- 1 und 2: während des monats,

die Vorräte, s

di ahlungsverpflihtungen gegenüber dem Auslande.

L G Lie e) e am leßten Tage des Be-

Berihts-

;! richtsmonats.

t

& 10.

| ide egen diese Anordnung fallen unter die O Le ae M 12 lis 15 der Verordnung über

den Warenverkehr vom 4. September 1934 (RGBl. 1 S. 816).

: 8 11. ; Diese Anordnung findet keine Anwendung auf Verarbeiter, welche n Fahre na niht mehr als 5000 kg Salzgewicht E Gruppen A—E zusammen und außerdem nicht mehr als 1000 Stück derx Gruppen F u. E eingearbeitet haben, solange sie

in der Zeit vom 1. Oktober 1934 bis 31. M : ( als die Hälfte der im Jahre 1933 eingearbeiteten Mengen ein- faufen. Diese Verarbeiter haben jedo zum 5. Januar 1935 Me im 4. Vierteljahr 1934 und zum 5. April 1935 die im 1. Vierte - jahr 1935 getätigten Abschlüsse der Ueberwachungêstelle zu melden. Die Anordnung findet ferner mit Ausnahme des § 9 und

8 L Abs 1 Saß 2 (Meldepflicht) keine Anwendung auf das f 11 Mbl 1 Say 2 N Waren saarländischen

Einkäufe im Saargebiet, soweit es sih um Ursprungs handelt. P gs 9 g 12. é

Die Anordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Deutschéèn Reichsanzeiger in Kraft. Gleichzeitig treten die An- ordnungen FH 1 und FH2 vom 28. Mai 1934, FH4 vom 98. Juli 1934 und FU 5 vom 24. September 1934 außer Kraft.

Berlin, den 22. Oktober 1934. Der Reichsbeaustragte für Lederwirtschaft. Steinbedck.

Anordnung 7 (Statistishe Erhebungen) der Ueberwachungsstelle sür Lederwirtschaft

vom 22. Olktoberx 1934.

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934 (RGVl. 1 S. 816) in Verbindung mit dex Veröórdnung über die Errichtung von UVeberwachungsstellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 209 vom 7. September 1934) wird mit Zustimmung des Reichs- wirtshaftsministers folgendes angeordnet:

& 1.

Alle Betriebe der ledererzeugenden Jndustrie, alle Händler, Häuteverwertungen und Sammelstellen, die Waren der Nr. 153 des deutschen Zolltarifs j i a

Felle und. Häute zur Lederbereitung, roh (grün, gesalzen, gefalft, getrocknet), auch enthaart (Blößen) und gespalten, jedoch nicht weiter bearbeitet, sowie Teile von solchen Fellen und Häuten, z. B. Flanken, Wammen, Kehlen, Hals- und Kopfteile; Fish- und Kriechtierhäute, roh, mit Ausnahme von Leimleder verarbeiten, umseßen oder sonstwie verwenden oder verwerten, oder über Vorräte an diesen Waren verfügen, haben der Ueber- wachungsstelle nah Maßgabe besonderer Fragebogen Auskünfte zu erteilen. i

Die Fragebogen werden den Betreffenden von der Ueber- wachungsstelle übersandt. Diejenigen, welche bis zum 25. Oktober 1934 Fragebogen nicht erhalten haben, haben diese bei der Veber- wachungsstelle für Lederwirtschaft, Berlin W 9, Potsdamer Straße 139, umgehend anzufordern.

Die Fragebogen sind innerhalb 5 Tagen nach Empfang ge- wissenhaft ausgefüllt und rechtsgültig unterschrieben der Ueber- wachungsstelle einzusenden.

9 :

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung fallen unter die Strafvorschriften der §8 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehx vom 4. September 1934 (Reichsgeseßbl. I S, 816).

Diese Anorduung tritt am 18 nah der Veröffentlihung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft. Berlin, den 22, Oktober 1934. Der Reichsbeauftragte für Lederwirtschaft. Steinbedck.

“_ Filmverbot. Die öffentliche Vorführung des Films: „The Perils of Pauline“ (Fn fremder Sprache) 10 Akte 2651 m, Antragsteller: Cleo-Film G. m. b. H., Leipzig,

Hersteller: Universal Pictures Corporation, New York, ist am 29, September 1934 unter Nummer 37 182 verboten worden.

Berlin, den 22, Oktober 1934.

Der Leiter der Filmprüfstelle. Zimmermann.

Beschlüsse

der Fachgruppe „Getreide und Mühlenfabrikate“ derx Güterabteilung C Güterverkehr auf der- Oder des Frachtenausschusses Breslau.

Vom 9. Oktober 1934.

Die am 13. April 1934 beschlossenen Grundfrachten für Ge- iat und Mühlenfabrikate werden durchgängig um RM 0,15 je b geientt.

i s Abschläge von den Grundsrachten werden wie folgt fest- geseßt: ar Molt) ¿ è . e «+. RM 0,20 j Steinau 0,35 Glogau 0,60 Neusalz é 0,70 Tschicherzig 1— ,„ t, Die Stationszuschläge und die Regelungen für Malz, Hafer und Kleie, für Eilgut in Eilfahrzeugen sowie die Regelung der Lade- und Löschzeit und des Ueberliegegeldes bleiben unverändert,

”»

März 1935 nicht mehr |

Die Kleinwasserzusehläge betragen: ab 1,39 m bis 1,30 m

29 m

m Jm m ,” à „0,80 m 0,79 m hört die Abnahmeverpflichtung auf.

Für die Berechnung der Kleinwasserzuschläge ist die unterhalb Breslau festgeseßte Tauchtiefe maßgebend, welche am Tage der Ab- fertigung des Fahrzeugs gilt.

Kahnabladungen aus der oberen Oder erhalten folgende Ab- leihterbeihilfen :

ab 1,39 m bis 1,30 m = 10% 1,29 m 1,20 m 15% 1,19 m 1,10 m = 25% / = 30% in Richtung Berlin v 100 My {nd = 3597 in Richtung Stettin,

Bis 1,— m besteht Ableichterverpflichtung.

Fällt die festgeseßte Tauchtiefe unkt 1,— m, so hört die Ableichter- verpflichtung auf. ;

Maßgebend für die Bewilligung. und Berechnung der Ableichter- beihilfe ist die am Tage der Durchschleusung durch Randern festgeseßte Tauchtiefe. i

Bei Einladung an mehreren Stationen erhält der Schiffer für das gesamte Quantum die Fracht der Anfangsstation abzüglich ein- gesparter Schleusenzölle. Desgleichen gilt umgekehrt bei der Ent- ladung für das gesamte Quantum die Fracht ‘der End station.

Für Groß-Verlin tritt jedoch folgende Sonderregelung in Kraft:

Bei Teillieferungen nach Berlin-Unterspree sind zu den für Verlin-Oberspree geltenden Frachten folgende Zuschläge zu zahlen: für Mengen unter 506 « « « « « «RM 1,— je k y D ab 50 t G00 -Dc: Ec S ”» 0,60 » b N) "” " 100t «o 00 » 0,40 b M j iz 2006 « « « « e. « laut Tarif.

Die Abfertigungsgebühr beträgt RM 0,35 je t.

Die Maklerprovision beträgt 14% der Schifferfracht und wird ebenso wie die vorläufige. Abgabe an den Frachtenausshuß in Höhe von 1,5 Pfg. je t vom Absfertiger gezahlt.

Vorfrachten und andere Spesen dürfen nicht unter Originalverlag angeboten und berechnet werden.

Rüvergütungen und Ausschüttungen aus Fracht oder Ab- fertigungsgebühr sind verboten, ebenso Provisionen und irgendwelche Abmachungen, die nicht den Frachtenausschußbedingungen entsprechen, gleichviel ob Schiffseignern, Kundschaft oder anderen gegenüber. Zuc Sicherung der Einhaltung der Frachten und sonstigen Bedingungen des Frachtenausschusses sind deshalb Vorfrachten, Wasserfrachten, Zu- schläge, Umschlag, Sacken, Sackretournierung, Probeiwiegen, Spesen usw. usw. stets getrennt und einzeln anzubieten und abzurechnen.

Nimmt der Abfertiger für eine große Kahnladung zwei kleine Fahrzeuge, so darf er in der Lade- und Löschzeit nicht schlechter ge- stellt werden, als wenn ein Fahrzeug vorgelegt wird. j

Wenn der Schiffer bis 17 Uhr wasserstandsgemäß beladen ist, so muß er auf Wunsch noh am gleichen Tage zur Abfertigung kommen.

Frachtgeschäfte über den 28. Februar 1935 hinaus dürfen nicht

getätigt werden. Sämtliche vorstehenden Beschlüsse und Regelungen gelten ab

sofort bis zum 28. Februar 1935. ; Sämtliche Beschlüsse wurden von dem in der Sihung anwesenden

Vertreter der Aussichtsbehörde sogleich bestätigt. Vorstehende Beschlüsse sind am 9. Oktober 1934 bestätigt. Breslau, den 20. Oktober 1934. 5 | Der Obetpräsident. Chef der Oderstrombauverwaltung. J. V.: Franzius.

y

Nichtamtliches. Deutsches Neich.

Monatsausweis

über die Einnahmen und Ausgaben des Reichs im Monat August 1934 des Rechnungsjahres 1934,

(Beträge in Millionen Reichsmark.)

A. Ordentlicher Saushalt,

1. Am Schlusse des Nehnungsjahres 1933 war rechnungs- mäßig ein Fehlbetrag vorhanden von « - : Hiervon waren noch nicht ausgegeben, sondern in der Form von Ausgaberesten bei übertragbaren Haushalts- titeln zur Verwendung im Rechnungsjahre 1934 zurück- destellt- E N 313,3

Der JIstfehlbetrag betrug Ende 1933 1 796,7

, §2 des Gesetzes über Schuldentilgung und Kredit- ermächtigungen vom 12, Mai 1932 (Reichsgesetzbl. X S. 191) findet im Nechnungsjahr 1934 keine Anwendung.

Jahressoll | Fst-Cinnahme u oder JFs\st-Ausgabe

2 110,0

934 =

im zus August

1934 f men

jeit Beginn des

Darunter Soll (Rehnungs foll) der Vorjahrsreste Rechnungsjahres

bis eins{ch1. Juli 1

I. Einnahmen.

1. Steuern, Zölle u. Abgaben Davon ab: Länderanteil .

Bleibt Neichsanteil . Anrehnung von Steuer- gutscheinen , Aus Allee 5 3, Aus Vermögensbeständen des Neichs (Verzinsung und Verkauf von Vorzugsaktien der Deut)chen Neichsbahn- Gesellschaft, Auflösung von Sondervermögen usw.) . 4 . Veber\chüsse der Post und® der Neichsdruckerei . . Anteil des Reichs am Nein- aewinn der Neichsbank . . . Beitrag der Deut)chen RNeichsbahn-(Sesell|haft zu den !Nevarationézahlunaen . Sonstige VWVerwaltungb- einnahmen

5 372,9

285,0 275,0

524,2 15,2 152,5 12,91 18,0 ¿ ;

186,2 50,3

233) 5,9] 292 107,0| 22,5] 1295

70,0 330,7

R H

Jahreösoll Ist-Einn ¿kus

G Aitab e

im Augusi1 1934

leit Beginn des L ngsjahres bis eins{l. Juli 1934

Rechnu

Darunter Soll (Rehnungs joll) der Vorjahrsreste

' Il Ausgaben.

1. Steuerüberweisungen an" die Länder, soweit sie niht bei der Einnahme abgesetzt sind (s. auch [1) ..…«.

2. Bezüge der Beamten und Angestellten (aus\{chl. Nuhe- U s os Sas

3. Kriegsbeshädigtenrenten, Ver)orgung u. Nuhegelder

. Innere Kriegslasten . . .

100

329,3

9152 984

4

5. Aeußere Kriegslasten . . . ; 61 6. Erwerb von Vorzugsaktien h 8 0.

der Dresdner Bank . 203 7. Sozialversicherung . « « . 219,4 . Kleinrentnerfürsorge - « - : 80 9 5818 4003

1954 474 863

1403 5919

2 8733

424

. Fettverbilligung . « » «- « 10. Arbeitsbeshaffung . « « « 11, Reichsschuld:

Verzinsung und Tilgung

Anleiheablösung - « « - 12. Shutpolizei . . « + 13. Freiwilliger Arbeitsdienst 14, Sächliche Ausgaben der ge- samten NReichsverwaltung .

Ausgaben insgesamt 2 285 9

Mithin Mehrausgabe __ Mehyhreinnahme ; 6,8

2

B. Außerordentlicher Haushalt,

Veberträge aus den Vorjahren. Bestand am Schlusse des Rehnungsjahres 1933 . .. = 149

Jahressoll | Fst-Einnahme u oder Ist-Ausgabe

im August 1934

seit Beginn des nungéjahres bis eins{chl. Juli 1934

NRechnu

Darunter Soll (Rechnungs soll) der: Voriahrsreste

I Einnahmen. : Insgesamt . :

I1. Ausgaben. - Insgesamt 39 | 07

Mithin Mehrausgabe 3,9 | 0,7 Mehreinnahme . : ia E

Abschluß für das Rechnungsjahr 1934. A. Ordentlicher Haushalt.

Die Einnahmen betragen in den Monaten April bis August 1934 . . . . . 6 . . . o 0. .

Die Ausgaben betragen în den Monaten April August 19245 La o L

Ergibt Bestand am Ende des Berichtsmonats (Gu E L oa a0 506 las

B. Außerordentlicher Haushalt, Die Einnahmen betragen in den Monaten April bis

Ut cas c e s Die Ausgaben betragen in den Monaten - April bis August 1934. . . T Das i Ergibt Bestand am Ende des: Berichtsmonats (August 1934) 2 © 6 o ov 0 95a 46 In diesen Zahlen sind die aus dém Vorjahr übernommene

Fehlbeträge usw. nicht enthalten.

1. Die Kassenlage des Reichs. R A

A; Der Kassensollbestand betrug am 31. August 1934: in Mill. RN 1. aus der Begebung von Reichswechseln : e D 45

2 830)

bis

N: 24

2. aus der Begebung unverzinsl. Schaßanweisungen 8. aus der Aufnahme kurzfristiger Darlehen . « « 4. aus der Jnanspruchnahme des Betriebskredits bei der Neichsbank . « « 5, aus dem Bestand des außeror 14 zusammen 2 069

Davon ab: Schaytanweisungen,: für die ein Gegenwert der Reichshauptkasse

nicht zugeflossen ist. . 5

Ergibt einen Kassenjollbestand von

B. Dieser Betrag ist wie folgt verwendet worden:

1, Zur vorläufigen Deckung-des aus dem Vorjahr übernommenen JIst-Fehlbékrages im ordentlichen Haushalt in Höhe von. 1 796,7

Dazu die Mehrausgabe gegen- über den Einnahmen des ordent- lihen Haushalts für April bis August 1934 =

2. Zur Deckung der Ausgaben des außerordentlichen Haushalts für April bis August 1934 rd.

3, Für sonstige, noch nicht rechnungs- mäßig gebuchte Auszahlungen (Ge- halts- u. Nentenzahlungen für Sep- tember 1934, Vorschüsse, Ultimo- bedarf) unter Gegenrechnung der Hinterlegungen

‘42,4 rd. 1839

150 1 994

zusammen . «

4. Der Kassenbestand bei der Neichs- : hauptkasse und den Außenkassen beträat a e 12 2, Der Stand der schwebenden Schuld am 31. August 1934 ist besonders veröffentlicht

Einnahmen inégesamt 6 458,3

2 292,7| 538,212 830,9

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 248 vom 23, Oktober 1934. E. 3

Verkehrswesen.

Tagung des Zwischenstaatlichen beratenden Ausschusses für den Funkbetrieb.

Die 3. Tagung des Zwischenstaatlichen beratenden Aus-

usses für den Funkbetrieb Gn Vin hat programmäßig vom 9. September bis 10. Oktober in Lissabon stattgefunden. Wie auf seinen früheren Tagungen hat sih der Aus\huß mit wissen- shaftlich-tehnishen Fragen befaßt, die hauptsächlich den kommer- ziellen Funkdienst betreffen, daneben aber auch einige Fragen erórtert, die für den Rundfunk von Bedeutung sind. Für den Betrieb von Rundfunksendern aúf gleicher Welle mit verschiedenem Programm, wie es der Luzerner Wellenplan an einigen Stellen vorsieht, ergab sich eine Uebereinstimmung der Ansicht, daß bei einer Abweichung von 10 Fz, die in Luzern als Grundlage genommen worden ist, zufriedenstellende Ergebnisse erzielt werden. Die Frage der Benußung einer Welle für mehrere RKundfunksender mit verschiedenem Programm, die auch mit der Ausbreitung der Wellen zusammenhängt, soll aber ebenso wie die Frage des reinen Gleichwellenrundfunks noch weiter untersucht werden.

Was die Frage des Frequenzabstandes zwischen 2 Rundfunk-

ndern betrifft, so wurde anerkannt, daß dieser Abstand, der gegenwärtig im allgemeinen 9 kHz beträgt und auch für den Luzerner Wellenverteilungsplan zugrunde gelegt worden ist, für den europäischen T, zufriedenstellend ijt. :

Jn der Frage der Rundfunkstörungen war man sich darüber flar, daß Entstörungsmittel in erster Linie an der Störguelle anzubringen, daß aber auch noch die Verhältnisse an der Empfangsanlage eingehender zu untersuchen seien. Jn diesem Zusammenhang wurde beschlossen, vergleihbare Meßverfahren für die Stärke der Rundfunkstörungen und die zulässige Höhe der Störungen festzulegen. :

Die Erörterungen über die Anwendung des Sendeverfahrens mit Unterdrückung eines Seitenbandes im Rundfunk ergaben, daß dieses U im Rundfunk rächt anwendbar ist, weil der großte Teil der Empfänger dafür nicht geeignet ist.

Die Benußung von Richtantennen im Rundfunk, wie sie au der Luzerner Wellenplan vorsieht, wurde für geeignet gehalten.

Schließlich is noch die für den Rundfunk besonders bedeut- same Frage der schwundmindernden Antennen behandelt worden. Dabei hat Deutschland seine Erfahrungen mit solhen Antennen bekanntgegeben, die als Grundlage für die weiteren Untersuchun- gen in anderen Ländern dienen jollen.

Von den übrigen Programmpunkten, die niht den Rundfunk betreffen, ist besonders erwähnenswert, daß für den Funkspreh- verkehr der kleineren Schiffe (Fischereifahrzeuge) mit dem Lande und untereinander Richtlinien tehnisher Art festgelegt worden

sind. europäis

U n Ländern Abreden über die zu benugenden Wellen (über 1

kHz = unter 200 m) getroffen.

Programmaustausch im Schulfuntk.

Ab 22. Oktober wird für den Schulfunk ein Austausch- programm durchgeführt, das von allen Sendern gemeinsam ge- tragen wird. Es T für Montag, Mittwoh und Freitag Sen- dungen aus regelmäßig wiederkehrenden Arbeitsgebieten vor.

Privatbahnen und Autolinien öffentlihe Betriebe.

Jm Einvernehmen mit dem Finanzminister, dem Jnnen-

minister und dem Verkehrsminister hat der Reichsarbeitsministec | 96 a 2 » wirke. Fn weiterer Verordnungsarbeit wäre noch neu zu regeln

angeordnet, daß dem Bes zur Ordnung der Arbeit in öffent- lichen Verwaltungen und Betrieben die Betriebe der dem öffent- lihen Verkehr dienenden Eisenbahnen und die Betriebe der ge- nehmigten Unternehmen von Personenkraftfahrlinien unter-

stellt werden, auch wenn sie keine öffentlihen Betriebe im Sinne | M. Ï | mäßigen Dienststellen,

des Gesetzes sind. Dies gilt für Betriebe, die niht ausshließlich

dem Verkehr von Personenkraftfahrlinien, sondern zugleih der | U I ela C | lihe Organisation für die einzelnen Handwerksberufe: die Reiché-

Befriedigung anderer wirtschaftliher Bedürfnisse dienen, nur

dann, wenn der Linienverkehr den überwiegenden Teil des Gesamt- | betriebes bildet, oder wenn auch der andere Teil des Gejamt- |

betriebes unter das Gesey zur Ordnung der Arbeit in öffentlichen Verwaltungen und Betrieben fällt.

Kunst und Wissenschaft. Spielplan der Berliner Staatstheater.

Mittwoch, den 24. Oktober. Staatsoper: Siegfried, Musikalishe Leitung: Furtwängler. Beginn: 19 Uhr. Schauspielhaus: Die Hermannschklacht von Kleist. Be- ginn: 20 Uhr.

_Das Museum der Staatstheater, Oberwallstraße 22, bringt anläßlich des 175. Geburtstages von Friedri Schiller in der Zeit vom 8.—19. November eine Sonder- ausstellung: „Friedrih Schiller und A. W. Jffland“, die in handschriftlihen und bildhaften Belegen die Verbundenheit beider Männer zueinander und zu ihrer Umwelt widerspiegeln A

Handelsteil. Die Beschäftigung der Fudustrie im September 1934.

Die Beschäftigung der Jndustrie ist im September weiter, und Phar stärker als im Vormonat, gestiegen. Nah der JFndustrie- erihterstattung des Statistishen Reichsamts hat sih die Zahl der beschäftigten Arbeiter von 61,0 vH im August auf 62,0 vH der Ar- beiterplaßkapazität im September erhöht. Die Zah! der geleistêten Stunden ist von 55,0 vH auf 58,5 vH der Arbeiterstundenkapazität gesticgen. * Damit hat das Arbeitsvolumen in gleihem Maße wie im September 1933 zugenommen; die Neueinstellungen von Arbeits- kräften bleiben jedoch etwas hinter dem Vorjahr zurück. Die durh- shnittlihe täglihe Arbeitszeit ist ebenfalls gestiegen und beträgt 7,4 Stunden. Die industrielle Tätigkeit hat in den Produktions- fler und in den Verbrauchsgetreideindustrien gleih tark zugenommen. Fnnerhalb der Produktionsgüterindujtrien hat sich vor allem die Bauwirtschaft weiter belebt. Fm Baugewerbe ist die Zahl der beschäftigten Arbeiter bedeutend stärker als in den leßten Monaten gestiegen. Auch in der Zementindustrie, in der Herstellung von Dachpappe, von Steinzeug und von Sanitätssteingut hat die Zahl der beschäftigten Arbeiter und der geleisteten Stunden zugenommen. Die Pflasterstein- und Ecotterindustrie, die Ziegelindustrie, die Betonwarenindustrie, die Wandplattenindustrie und die Sägewerke haben ihre Tätigkeit saijongemäß eingeschränkt. Die JFnvestitionsgüterindustrien ohne ausgcprägte Saïijonbewegung haben ihre Gefolgshaften und das Arbeitsvolumen weiter erhöht. So ist die Beschäftigung im Ma- shinenbau in gleihem Maße wie im Vormonat gestiegen; etwas schwächer war die Zunahme in der Großeisenindustrie, im Waggon- bau und in Teilen der Elektroindustrie. Jn den Eisengießereien, im Dampfkesselbau, im Schiffbau und in den N. E.-Metallhütten und -Walzwerken ist das Arbeitsvolumen fast unverändert ge- blieben. Auch in den Jndustriezweigen, die vielseitig mit der Wirt-

schaft ‘verflochten sind, ist die Beshäftigung zum Teil beträchtlih gestiegen, du in der E LIROE im Vervtelfältigungsgewerbe, in allen Zioeigen der papierverarbeitenden Jndustrie mit Aus- E der Briefumschlagindustrie, in der Feinmechanik und Optik und in Teilen der Eisen- und Stahlwarenindustrie. Fm Fahrzeug- bau hat die Tätigkeit der Saison ents ee abgenommen. Die Vorbereitungen für das Herbst- und Weihnachtsgeschäft haben die Verbrauchsgüterindustrièn weiter, und zwar bedeutend stärker ois im Vormonat, angeregt. Dies gilt besonders für die Fndustrte- weige, die Hausrat und Gegenstände für den Wohnbedarf her- tellen. Jn fast allen Zweigen dieser Gruppe ist die Zahl der be- shäftigten Arbeiter und der geleisteten Stunden gestiegen, so vor allem in der Möbelindustrie, in der Herstellung von Stühlen und Holzwaren, in der Porzellanindustrie, in der Geschirrsteingutindustrie, in der Hohlglasindustrie, in fast allen Zweigen der Metallwaren- industrie, in der Herstellung von Funkgerät und in der Spielwaren- industrie. Auch in der Bekleidungsindustrie hat das Arbeits- volumen der Saison entsprehend zugenommen, vor allem in der Herrenbekleidungsindustrie, in der Herstellung von Wäsche, in der Ledershuhindustrie und in der Hutindustrie. Fnnerhalb der Textil- industrie ist die Zahl der beschäftigten Arbeiter und der geleisteten Stunden in der Kunstseidentindustrie, in den Leinenwebereten, 1n den Teppich- und Möbelstoffwebereien und in der Wirkwarenindu- strie gestiegen. Jm brigen ist die Arbeitszeit weiter verkürzt worden; zum Teil sind dabei noch Arbeitskräfte eingestellt worden. Saisonmäßig zurückgegangen ist die Beschäftigung in den Zudcker- raffinerien, in der Herjtellung von Obst- und Gemüsekonserven und in der Rauch- und Kautabakindustrie. Jun den anderen Zweigen der Nahrungs- und Genußmittelindustrien hat sich das Arbeit3- volumen erhöht.

(Ergebnisse der Judustrieberichterstattung)

Zahl der beschäftigten Zahl der geleisteten Arbeiter- Arbeiter in %% der Arbeiterplaßkapazität

Jndufstriezweige

Aug.

Gesamte JFndustrie E Produktionsgüterindustrie 61,2 Verbrauchsgüterindustrie . . mes oßetjenindustrie 09,5 N. E.-Metallhütten und -Walzwerke .. . . ita Maschinenbau Me Vaugewerbe . S abrzeugbau . Gs Lrilindustrie 52 1. C.-Metallwarenindustrie . . . 64,2 Volzverarbeitende Andbustrie Os *abrungsmittelindustrie E Gennmittelindustrie 109

Ferngaspläne jür das Mittelrheingebiet.

Die schon lange bestehenden Pläne, die Ferngasleitung von der Ruhr nach Köln zu verlängern und damit das Mittelrhein- sediet evenfalls mit Ferngas zu versorgen, jind in legter Zeit wieder aufgegrifsen worden. Bereits Anfang 1933 war bei der Leutihen Gesellschaft für öffentlihe Arbeiten éin Antrag auf Unte:stüßung diejes Baztioubabens mit Arbeitsbeshaffungêgeldern festell: worden, doch mußte damals die Durchführung der Bau- "lâne zurüdgestellt werden. Wie jeßt bekannt wird, 1s%nunmehr oishen den als Ferngaëlieferanten in Frage kommenden veiden Firmen Ruhrgas A.-G., Essen, und Thysjen'jhe Gas- und Wasser- Verte G. m. b. H., Duisburg-Hamborn, und - den im Gebiet ivisten Köln und Koblenz liegenden vershiedenen Stadtverwal- igen über die’e Pläne erncat rid rer rg worden. Es wird

ran gedact, eine Gasbezugsgenossensdaft unter Beteiligung dex

Durchschnittliche tägliche Arbeitszeit der Arbeiter in Stunden Sept, 7,37

stunden in % der Arbeiterstundenkapazität Sept. Aug. Sept. 62,0 62,5 61,4 70,1 73,6 63,4 62,1 63,2 72,3 66,2 554 69,9 T6,7

56,9

Kommunen und der Lieferantenfirmen zu gründen, wobei leßtere

Risiko und Kapitaldienst für die neuen Leitungen zu übernehmen hätten, während Gaëéverteilung und Tarifhoheit den Städten vor- behalten blieben. a j L

lihe Gaswerke als Stüßpunkte zu belassen. Das Bauprojekt sieht eine Doppelleitung auf beiden Seiten des Rheins von Köln bis Koblenz vor. Ob dieje Pläne, die wirtschaftlich und vor allem auch vom Standpunkt der Arbeitsbveshaffung aus gesehen natür- lih von großer Bedeutung find, tatsählih bald verwtrkliht werden fönnen, bleibt nun dem weiteren Verlauf der Verhandlungen zwishen Kommunen und Lieferanten vorbehalten, wobei die Frage der Gaspreisgestaltung für die Gemeinden entscheidend sein

dürfte.

wärts bis zum Main zu führen, wieder nähertreten.

Jm Zusammenhang damit wurden mit den beteiligten |

Wie verlautet, is außerdem beabsichtigt, ört- |!

Volkswirtschaft und Statistik.

Æir werden 20 000 Handwerkerinnungen bekommen.

Zu dem bevorstehenden großen Handwerkertag am kommen- den Sonntag teilt der Referent beim Reichsstand des Deutschen Handwerks, Dr. Arnold Zelle, aus dem organisatorishen Neu- bau des Handwerks mit, daß wir 20 000 Handwerkerinnungen im Reichsgebiet bekommen würden. Diese Fnnungen seien die ört- lichen Fachverbände für tie Betriebsführer der einzelnen Berufe. An ihrer Spige stehe mit starker Führerstellung der Obermeister, der von der Handwerks- und Gewerbekammer eingeseßt und wieder abberufen werden könne. Hierdurch und durch andere

| Einrichtungen sei der Mißbrauch der Führerstellung unterbunden. ! Die örtlihen Fnnungen würden in der

l 1 Kreishandwerkerschaft zusammengefaßt, die wiederum die unterste Dienststelle L gebietsmäßig für die vershiedenen Handwerksberufe gemeinsam

die Spiye der Gesamtorganisation, also der Reichshandwerks- führer mit dem Reichsstand, in der die gesamte Sictomia cet fahliche Organisation zusammenläuft. Außerdem müßten noh die für die gesamten Handwerksberufe gemeinsamen gebiets- Landeshandwerksführer und Handwerks- und Gewerbekammern, geregelt werden, sowie shließlich tie fah-

fahverbande und die Landesfachverbände. Der Einwand, daß das : / fahve i , daß das

R A H sih einen zu kostspieligen Organisätivitsabbatat aut- zue, Ie nicht stihhaltig. Die Neuregelung wirke vielmehr für be C S M ensenTend, zumal die Organisation ein- T gestaltet und die Kosten in der Pflichtorganisatio î bereitesten Schultern verteilt würden. E E E

Die ESrdölgewinnung Preußens im September.

Wie der Amtliche Preußische Pressedienst mitteilt, betrug die Erdölgewinnung Preußens im September 1934 nach den vor- läufigen_ Ergebnissen der amtlihen Statistik 27338 t gegen 320423 t im Vormonat und 19391 t im Monatsdurchschnitt 1933. Auf das Gebiet von Hänigsen-Obershagen-Nienhagen entfallen 22088 t, auf Wiete-Steinförde 4072 t und auf den Bezirk Eddesse- Oelheim-Oberg 1178 t. Die Zahl der angelegten Arbeiter betrug Ende des Monats 2131 gegen 2126 am Ende des Vormonats.

E Berliner Vörse am 23. Oktober.

Wieder freundlich aber ruhiger.

_ Die Erholung der Reichsbesizanleihe einerseits, verschiedene ver Meldungen aus der Wirtschaft, u. a. der Kaliausfuhr- eford und die Erwartung eines günstigen Berichtes vom Ruhr- fohlenmarkt gaben dem Verkehr an der Berliner Börse seine Stütze. Jn Fortseßung der gestrigen Bewegung war die Tendenz wiederum freundlich, das Geschäft allerdings ruhiger als am Montag. Unter Bevorzugung von Braunkohlenwerten lagen die Kurse zumeist bei Käufen der Kulisse durchschnittlich 4 bis 1 vH höher. Obwohl im Verlauf die Geschäftstätigkeit erneut nachließ, blieb der freundliche Grundton bis zum Sthluß erhalten.

Montanwertie waren mit Ausnahme von Gelsenkirchen (plus 1) wenig verändert. Beachtung fand die erneute Aufwärts- bewegung in Stollberger Zink um 3,5 vH, auch Braunkohlenwerte ¿ogen erneut 1m Kurse an, und zwar Niederlaus Braunkohlen um 3 vH. Eintracht um 2% vH, desgleichen Jlie, während das Ge- schäft in Zlie-Genußscheinen ruhiger lag. Am Kalimarkt waren bejonders Westeregeln gefragt (plus 2:4), X. G. Farben und Kofts- iverke gewannen Bruchteile eines Prozentes. Am Elektromarkt ershienen Lahmeyer mit dem Minus-Minus-Zeichen und wurden in Erwartung einer Dividendenkürzung um etwa 5 vH niedriger geschäßt. Fest lagen Chade (plus 4) sowie unter Versorgunas- werten RHein. Elektrizität {plus 2) und Dessauer Gas (plus 114) Julius Berger seßten “ihre Aufwärtsbewegung um 1,5 vH fort, während andererjeits Engelhardt und Schultheiß nah der aeitrigen sejlen Daitung um je s vH abbrödelten. Bankwerte waren bei ruhigem Geschäft gut gehalten.

Am Kassamarkt seste sich ebenfalls ein freundlicher Grundto durch, auch Renten lagen 1m Gegensaß zu gestern E: Führt von Altbesiß (plus 4) teilweise gut gehalten, teilweise etwas höher. Nur Stadtanleihen und umaestellte Dollarobligationen waren angeboten. Tagesgeld erfuhr eine leihte Ermaßiguna, auf 2% bis 4% vH. Jnteresse bestand für verzinslihe Schaß- anwetjungen per 1. 12. 1936. Am internationalen Tevisenmarkt lagen Pfund und Dollar sehr fest und wurden in Berlin auf 12/3574 (12,24) bzw, auf 2,485 (2,474) RM festgesest.

Die Reichsschazanweisungen von 1923 find mit dem mittleren Dollarkurse und nicht mit dem vollen Golddollarbetrage einzulösen.

In einer gegen das Reih angestrengten Klage wegen Zahlung des vollen Golddollarbetrages bei den Schaßanweisungen des Deutschen Reichs von 1923 fällte das Amtsgericht Berlin- Mitte eine Entscheidung zugunsten - des Reiches. Der Streit be- stand darin, daß sich das Reich geweigert hatte, den vollen Gold- dollarbetrag zu zahlen. Fn der Urteilsbegründung wird betont, es bestehe kein Zweifel darüber, daß nicht die Auflegung einer Goldanleihe, sondern ‘einer Dollaranleihe beabsichtigt war, rüdck- zahlbar in Reichsmark nach dem jeweiligen Dollarkurs. Das Risiko des Kurses wurde von beiden Parteien in Kauf genom- men; zunähst wirkte sih dieses zuungunsten des Reiches aus, später führten aber die Ereignisse zu Verlusten des Anleihe- gläubigers. Die Rückzahlung der Anleihe habe auf Grund der Sachlage zu dem mittleren Dollarkurse zu erfolgen und nit zum vollen Golddollarbetrage.

Anträge auf Genehmigung der Einfuhr türkischer Waren.

_ Die Türkische Handelskammer für Deutschland bittet alle Firmen, die bei den deutshen Stellen Anträge auf Genehmigung der Einfuhr türkisher Waren bereits gestellt, jedoch noch nicht genehmigt Erg ar a Abschriften dex eingereichten An- trage nebst den erforderlihen Untexlagen in zweifaher Ausferti- gung bei ihr einzureichen, damit diese das Erforderliche von sich aus weiter veranlassen kann. Des ferneren können, wie die Han- delskammer mitteilt, än Zukunft alle Firmen, die Anträge au Genehmigung der Einfuhr von Waren türkischen Ursprungs n 4

Kommt der Plan zur Durhführung, so wird man viel- | Deutschland bei den zuständigen Stellen einzureichen beabsichtigen,

leiht auch dem Gedanken, die Ferngasleitung noch weiter rheinauf-

dies durch Tag der Türkischen Handelskammer für Deutsch- urs S Berlin E L diesem Falle sind die Anträge nebst interlagen in entsprechender Ausfertigung ei i »

Gn E A i Jertigung einzureichen, von denen