1934 / 249 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 24 Oct 1934 18:00:01 GMT) scan diff

Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 249 vom 24, Oktober 1934. S. 2

M——

berufen werden einberufen werden,

(5) Jede Vertreterversammlung Tagesordnung mindestens einen Monat vor dem Tage sammlung einberufen werdén.

Ausschüsse. S M ;

(1) Der Vorsißende der Wirtschaftlichen Vereinigung kann zu seiner Beratung, unbeschadet der Befugnisse des Verwaltungs- rats, in besonderen Fällen, igähelondewe hei Ua von Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sowie bei estsezung von Preisen und Preisspannen, Ausschüsse bilden, in denen die jeweils. beteiligten Wirtschaftsgruppen angemessen beteiligt sein müssen.

(2) Die Mitglieder der Ausschüsse dürfen nicht gleichzeitig Mitglieder des Verwaltungsrats sein. Sie erhalten für ihre Tätigkeit keine Vergütung; doch wird ihnen Ersay von Bar- auslagen gewährt.

soll. Eine Vertretexuersammlung muß ferner wenn es der Verwaltungsrat beantragt.

muß unter Angabe der er Ver-

Bekanntmachungen. S2 (1) Anordnungen, Richtlinien und sonstige Maßnahmen all- gemeiner Art, die auf Grund dieser Saßung ergehen, sind in der vom Vorsißenden zu bestimmenden Form bekanntzumachen. (2) Anordnungen, die nur für einzelne Mitglieder bestimmt sind, sind diesen dur eingeschriebenen Brief mitzuteilen,

Pflichten der Mitglieder. L 13,

(1) Die Mitglieder sind verpflichtet, nah Kräften an der Er- füllung der Aufgaben der Wirtschaftlihen Vereinigung mitzu- wirken. - Sie haben insbesondere: :

1. die von den Organen der Wirtschaftlihen Vereinigung im

Rahmen der Saßung getroffenen Anordnungen, Fest- sezungen oder Bestimmungen zu beachten und ihnen Folge

zu leisten, Í E

; Au Verlan n den Organen der Wirtschaftlichen Vereini- gung und ihren Beauftragten jederzeit Auskunft zu geben über ihren Betrieb, insbesondere über die von thnen voraussichtlich und tatsächlih erzeugten a S Mengen sowie über die sonstige Leistungsfähigkeit ihres Betriebes, ihre Lagerbestände und Umsäte. Diese An- gaben müssen nah bestem Wissen und Gewissen erstattet werden, i:

. den Organen der Wirtschaftlichen Vereinigung und ihren Beauftragten die Besichtigung und Prüfung ihres Be- iriebes sowie die Einsichtnahme in ihre Geschaftsbücher zu gestatten, soweit dies zur Erfüllung der Aufgaben der Wirtschaftlichen Vereinigung erforderlich ist.

(9) Die Organe der Wirtschaftlichen Vereinigung und ihre Beauftragten sind verpflichtet, über die Einrichtun en und Ge- \chäftsverhältnisse, die durch die Ausübung ihrer Befugnisse zu ihrer Kenntnis kommen, Verschwiegenheit zu beobachten ‘und sich der Verwertung der Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zu ent- halten. Als Beauftragte dürfen nur Angestellte der Wirtschaft- lichen Vereinigung oder öffentlich bestellte Wirtschaftsprüfer, nicht aber Mitglieder ‘und deren Angestellte herangezogen werden.

Schiedsgericht. S 14. (1) Das Schiedsgericht ist unter Ausschluß des ordentlichen Rechtsweges für die in der Saßung vorgesehenen Fälle zuständig. Das Sgiedsgericht entscheidet endgültig. Vor der Entscheidung

(2) Soweit es sich um Anordnungen allgemeiner Art handelt,

fann das Schiedsgeriht nux mit der Begründung angerufen werden, daß die Durhführung der Anordnung für das betroffene Mitaliced mit Rücksicht auf besondere Verhältnisse eine unbillige Härte darstellt oder darstellen würde. 8 15.

Das Schiedsgericht besteht aus einem Obmann und zwei Beisißern, von denen jede Partei einen ernennt. Der Obmann und fein Stellvertreter müssen die Befähigung zum Richteramt haben; sie werden vom Reichsminister für Ernährung und Land- wirtschaft auf die Dauer von zwei Jahren ernannt.

8 16.

(1) Das Schiedsgeriht muß binnen eines Monats nah der Veröffentlihung oder dem Zugehen der angefohtenen Anordnung angerufen werden. Gegen die Versäumung - der Frist is die Wiedereinseßung in den vorigen Stand entsprehend den §8 230 ff. der Zivilprozeßordnung gegeben.

(2) Die Anrufung des Schiedsgerichts hat keine aufshiebende Wirkung; das Schiedsgericht kann jedoch vor der Entscheidung eine einstweilige Anordnung erlassen, insbesondere auch anordnen, daß Le Durchführung der angefohtenen Maßnahme einstweilen unter-

eibt.

(3) Das Schiedsgericht seht die Kosten fest und entsheidet nah freiem Ermessen, ob und inwieweit die außergerichtlichen Kosten der obsiegenden Partei von der Gegenpartei erseßt werden müssen.

(4) Auf das Verfahren finden im übrigen die Vorschriften des Zehnten Buches der Zivilprozeßordnung Anwendung. Gericht im Sinne des §8 1045 Abs. 1 der Zivilprozeßordnung ist das für den Siß des Zusammenshlusses zuständige Amtsgericht.

(5) Ueber die Kosten des Schiedsgerichts, insbesondere über die Vergütung der Schiedsrichter, stellt der Reichsminister für Er- nährung und Landwirtschaft Richtlinien auf.

Verwaltungskosten. & 17.

(1) Zur Deckung der der Wirtschaftlihen Vereinigung ent- stehenden Kosten werden von dem Vorsißenden nach Anhörung des Verwaltungsrats Beiträge im Wege der Umlage von den Mit- gliedern erhoben. § 9 gilt entsprehend.

(2) Der em erog eee Umlagen und die auf die einzelnen Mitglieder entfallenden Beiträge sind alljährlih na Maßgabe des vorauésihtlichen Bedarfes festzuseßen. Als Grundlage für die Veranlagung hat der Umsay und die Herstellung an Kartoffel- E im zulegt abgeschlossenen Geschäftsjahr des Mitglieds zu

ienen. Gegen die Festseßung des Beitrages steht dem Betroffenen die Anrufung des Schiedsgerichts zu.

(3) Die umgelegten Beiträge sind innerhalb einer vom Vor- fißenden festzuseßenden Frist an die von ihm bestimmte Stelle ab- zuführen. Die Zahlung von Vorshüssen kann verlangt werden.

(4) Die eingehenden Ordnungssträfen sind zur Deckung der Unkosten heranzuziehen.

Verbindlichkeiten.

& 18,

Füx Verbindlichkeiten der Wirtschaftlichen Vereinigung aftet ihr Vermögen. Soweit daraus die Gläubiger der Wirt- chaftlichen Vereinigung nicht befriedigt werden können, muß der Schuldbetrag durch Beiträge aufgebraht werden, die vom Vor- fißenden nah Anhörung des Verwaltungsrats unter sinngemäßer

*

Auwendung der Vorschriften des Li auf die Mitglieder umgelegt-

werden. Streitigkeiten über die Beiträge entscheidet das Scieds- gr Ausgeschiedene Mitglieder haften sür die bis zu ihrem unssheiden umgelegten Beiträge.

id 3 17 i nde j NeiGéaniQuiles für er te und Kraukenkas s oos

Achte Verordnung zur Neuordnung der Krankenversicherung. Vom 23, Oktober 1934.

Auf Grund der Verordnung des Reichspräsidenten über Krankenversiherung vom 1. März 1933 (RGBl, I S, 97) Artikel 2 § 2 wird verordnet:

Artikel 1. Um die Ueberführung der Gemeinschaftsaufgaben der Kranken- versiherung auf die Landesversiherungsanstalt (Geseß über den Aufbau der Sozialversiherung vom 5. Juli 1934 RGBl. I S. 577 Abscmitt 1T Artikel 2 § 1) vorzubereiten, kann der Reichsarbeitsminister für den Bezirk einer Landesversicherungs- anstalt Beauftragte bestellen. | /

Der Reichsarbeitsminister kann die Beauftragten bevoll- mächtigen, an Stelle der Organe der Krankenkassen zu handeln, soweit es zur Durchführung des Auftrags erforderlich ist. : Ueber den Umfang des Auftrags entscheidet in Zweifelsfällen der Reichsarbeitsminister oder die von ihm bestimmte Stelle endgültig. O l Die Beauftragten unterstehen ausschließlih der Aufsicht und Weisung des Reichsarbeitsministers oder der von ihm bestimmten

Stelle. : Grund der- Ersten Verordnung zur Neuordnung

Sotwveit auf ] der Krankenversiherung vom 17. März 1933 (RGBl. T S. 131

Artikel 1 § 1 Abs. 2) Reichskommissare für Krankenkassen bestellt sind, wird durch die Einseßung von Beauftragten auch ihre Zu- ständigkeit entsprehend eingeshränkt. i: / Der Reichsarbeitsminister kann bestimmen, daß die durch die Bestellung der Beauftragten entstehenden Kosten von den Kranken- kassen, Kassenverbänden 406 der Reichsversicherung8ordnung) oder Kassenvereinigungen 414 der Reichsversichherungsordnung)

u tragen sind. N Artikel 2.

Hat ein Reichskommissar nach Artikel 1 § 1 Abs. 2 der Ersten Verordnung zur Neuordnung der 'Krankenversicherung vom 17. März 1933 RGBl. 1 S. 131 die Aufgaben der Organe von mehreren Krankenkassen oder Kassenvevbänden über- nommen, so geht die Befugnis der obersten Verwaltungsbehörde zur Verseßung von Krankenkassenbeamten und Krankenfkassen- angestellten 4 der Zweiten Verordnung zur Neuordnungq der Krankenversiherung vom 4. November 1933 RGBl. 1 S. 809) insoweit auf ihn über, als es sih um Versebungen inner- halb dieser Versiherungsträger und Verbände handelt.

Artikel 3. Jn 8 5 Sah 2 der Vierten Verordnung zur Neuordnung ges

Krankenversicherung vom 3. Februar 1934 _(RGBl. S teeten an his Stelle der Worte: „30. Juni 1935“ die Worte

„31, Dezember 1935“. Berlin, den 23, Oktober 1934. Dex Reichsarbeitsminister. J. V.: Dr. Krohn.

Zweite Verordnung

über die Zulassung von Aerzten zur Tätigkeit bei den Krankenkassen.

Vom 23, Oktober 1934, *)

Auf Grund des § 368 i Abs. 1 Nr, 2 und Abs. 3 dex Reichsversicherungsordnung bestimme ih an Stelle des

Aerzten zur Tätigl‘eit bei den Krankenkassen vom 17. Mai

1934 (RGBl. I S. 399):

1 Jm § 12 Abs. 2 Say 2 werden die Worte „S 20 Abs. 1 bleibt vnberührt“ gestrihen. Das vorhergehende Semikolon wird Punkt. Es wird folgender Saß angefügt: „Jst eine solhe Bestimmung roten; so kann der Reichs- führer der Kassenärztlihen Vereinigung Deutschlands in be- sonderen Ausnahmefällen das Zulassungsverfahren gestatten, wenn die Zulassung auf Grund des § 20 beantragt wird.“ 2. Jm § 12 Abs. 3 Say X werden hinter den Worten „nah Abs. 1 und 2“ die Worte „oder nah § 13 Abs. 2“ eingeschaltet.

3, Jm § 13 Abs. 2 werden die Worte „können nur praktische Ärzte zugelassen werden“ durch folgende Worte erseßt: „konnen Fachärzte nur für niht oder nit ausreichend be- seßte Fächer, im übrigen aber nur praktishe Ärzte zugelassen werden.“ j

8 20 Abs. 1 erhält folgende Einleitung: i (1) Die 88 11, 12 Abs. 1 und Abs. 2 Say 1, 14 Abs. 1, 17 und 47 gelten nicht.“

5. 8 20 Abs. 2 wird gestrihen. Der Abs. 3 wird Abs. 2,

6.

Jm § 23 Abs. 1 Nr. 1 werden die Worte „wenn die Zu- e: ./ bis „nahhträglih eintreten“ durch folgende Fassung erseßt:

„wenn Umstände vorliegen, die nah § 15 Nr. 4 sowie nah 8& 16 Abs. 1 oder 5 die Zulassung ausschließen würden.“ :

7. Jm § 23. Abs. 4 wird hinter Say 1 folgender Saß einu-

geschaltet: ; „Jn den Fällen des Abs. 1 Nr. 1 ist der Beginn dec Ruhens-

jen unter Berücksichtigung der wirtschastlihen Umstände des inzelfalles zu bestimmen.“

8. Jm-§ 24 erhält die Nr. 1 folgende Fassung:

wenn, nah der Zulassung ein solher Grund eintritt

ferner wenn die Vorausseßungen des § 15 Nr. 3 nah dem

„arisher“ eingeschaltet. 10.

& 27 Abs. 2 exhält folgenden Zusay: „Die Beschwerde bewirkt Aufschub.“ 11. : 8 34 erhält folgenden neuen Abs. 3: „Die Berufung bewirkt Ausschub.“ 12. § 37 erhält folgenden neuen Abs. 4: „Die Revision bewirkt Aufschub.“ Berlin, den 23. Oktober 1934.

Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Dx. Krohn.

„1. wenn die Zulassung aus einem in der Person des Arztes liegenden wichtigen Grunde nicht hätte erfolgen dürfen oder e und in diesen Fällen die Bedenken gegen die Person des vis ae fortbestehen,

aSN=-

krafttreten dieser Zulassungsordnung (1. Juli 1934) eintreten;“

9. Jm § 24 Nr. 2 wird vor dem Wort „Kassenarzt“ das Wort

2. Vekanntmachung

über die Regelung des Brennrechts, der Uebernahmepreise für Branntwein und des Monopolausgleihs für dag Betriebsjahr 1934/35.

Für den vom 10. November 1934 ab in . Melasse brennereien hergestellten Branntwein beträgt der Abzug vom Grundpreis (Ziffer I1 3e meiner Bekanntmachung vom 24. September 1934 V 7103—3060 II a) 5,70 RM für

das Hektoliter Weingeist. Berlin, den 22. ‘Oktober 1934. Reichsmonopolverwaltung für Branntwein. : Nebelung.

Filmverbot. Die öffentlihe Vorführung des Films: „The Afffairs of Cellini“ (in fremder Sprache),

9 Akte, 2217 m, Antragsteller: Bayerische Filmgesellschaft m. b. H., München, Hersteller: United Artists, New York ist am 16. Oktober 1934 unter Nummer 37 520 verbolen worden. Berlin, den 23. Oktober 1934.

Der Leiter dex Filmprüsfstelle.

Zimmermann.

s Bekanntmachung. Die am 24. Oktober 1934 ausgegebene Nummer 119 des Reichsgeseßblatts, Teil T, enthält: Einkommensteuergeseß (EStG.), vom 16. Oktober 1934; Körperschaftsteuergeseß (KStG.), vom 16. Oktober 1934; Reichsbewertungsgeseß (RBewG.), vom 16. Oktober 1934; Geseh über die Schäßung des Kulturbodens (Bodenschätzungs- gese) (BodSchäßG.), vom 16. Oktober 1934; Vermögensteuergeseß (VStG.), vom 16. Oktober 1934, Geseh zur nderung des Erbschaftsteuergeseßes, vom 16, Oktober 1934; l s / Kapitalverkehrsteuergeseßs (KVG.), vom 16. Oktober 1934.

Umfang: 714 Bogen. Verkaufspreis: 1,20 RM. Post versendungsgebühren: 0,15 RM für ein Stück bei Vorein- sendung.

Berlin NW 40, den 24. Oktober 1934.

Reichsverlagsamt. Fabricius. I S

Preußen. Der Regierungsvizepräsident Dr. Engelbrecht in Liegniy ist zum Vizepräsidenten des Oberpräsidiums mn Breslau ernannt worden. i

Dr. Kreßmann aus Lauenburg im Preußishen Ministerium des Oberverwaltungsgerichtsrat ernannt

Landrat beschäftigt ist zum

Der (Pomm.),

Junercn, worden.

Nichtamtliches. Deutsches Reich. Der Gesandte von Haiti, Constantin Fouchard, hat

Berlin verlassen. teilungen an die Gesandtscha zu richten.

Während s Abwesenheit sind Mit- t in Form von Verbalnoten

Verkehrswesen.

Mechanische Verkehrseinrichtungen

werden eingeschränkt. Dex Reichsinnenminister hat die Landesregierungen in einem Schreiben ersucht, niht nur aus Gründen der Sparsamkeit, sondern insbesondere aus Gründen verkehrspolizeiliher Zwed me die unterstellten Behörden zu einer immer weitergehen- den Einschränkung der mechanischen“ Verkehrs8einrihtungen zu veb anlassen. Auch bei der Genehmigung zu einer versuchsweisen Ar bringung neuer Signalämpeln soll weitgehende Zurückhaltung geübt werden. Der Minister exklärt, daß sich nach den Erfahruw en der Verkehrspolizei die in früheren Jahren üblich gewordent tarke Vermehrung der mechanischen Signaleinrichtungen nicht als zweckmäßig erwiesen habe,

Volkswirtschaft und Statistik.

1,2 Milliarden {ährlich sür die Erbkranken.

Der Reichsärzteführer Dr. Wagner hat durch eine statististt usammenstellung der einzelnen Aufwendungen für die bel chiedenen Arten von Erbkranken ermittelt, daß die wirtschaft lihe Belastung durch Erbkranke zur Zeit für das Deutsche Reis etwa 1,2 Milliarden Mark jährlih betrage. Fn diesem Gesamb betrag befinden sih folgende Einzelaufwendungen: 5 Millionen Reichsmark jährlih für etwa 5000 Erbblinde, 50 Millionen RM N 50 000 CLELDRE: 15 Millionen- RM für 20 000 erbl! aubstumme, 160 Millionen RM für 230 000 erblich gei]tig Gt brechlihe, mehr als 71 Millionen für die shulishe Ausbildung von Hilfsshülern, wobei der Aufwand für den einzelnen Hilfe shüler im Jahresdurchshnitt 1015 RM beträgt, während l! einen normalen Schüler nur 328 RM auszugeben sind. Fnége Ps errehnet der Reichsärzteführer den Aufwand für die Cr altung erblich Belasteter mit 301 Millionen RM pro Jahr, vol denen etwa 192 Millionen für Ta Ope aufgewendet werde

Dazu kommen noch die Kosten für die 250 000 Schwa sinnigen leihter Form, für etwa 200 000 Trinker und. e 400 syhopathen. Die Mittel für diese Kategorien sind ! pahr auf rund 200 Millionen zu veranshlagen. Der dur mf ranke bedingte Arbeitsausfall beträgt in Deutschland et 300 Millionen im Jahr. Die für Rechtspflege und Polizei ewendeten Mittel stellen sich auf insgesamt 1,5 Milliarden j! 4 ih, wovon shäygungsweise 250 Millionen durch erblich bela Verbrehexr und Asoziale bedingt sind. Eine erblich bela Person bedarf bis zu einem Lebensalter von rund 60 Fahr ohne Anstaltsbelastungen eines Aufwandes von über 50 000 : 1!

Diese ungeheure gelun eitlihe und wirtschaftliche Bela! s unseres Volkes ea rblih E würde, so erklärt der Re! d Geer, von Jahr zu Jahr steigen, sofern nicht die nat sozialistishe Regierung im Jntecess der Gesamtheit des Vo und seiner Zukunft eingegrisfen hätte.

Nr. 120 veröffentlicht.

*) Die Verordnung wird auch im Reichsgeseÿblati Teil I

E E

Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 249 vom 24, Oktober 1934. S. 3

Kunst und Wissenschaft. Spielplan der Berliner Staatstheater.

A Donnerstag, den 25. Oktober. Etaatsoper: Sizilianische Ve ifali ; Lee au T évry 20 Uhr. [NOE MultatiGe Leitung: auspielhaus: Minna v : Neui ; Gründgens). Beginn: 20 ea (Neuinszenierung

Aus den Staatlichen Museen.

Jn der kommenden Wodte finden in den Staatlt 2 E E i Sta en Mus die folgenden Führungen und Vorträge statt: E Museen : Sonntag, den 28. Oktober. 10 Uhr in der Jslamischen Abteilung, Morgenländis É A D i il F : Hell Me Ie R, Dr. Erdmann; : le Kunst zur 10,30 Uhr im Kaiser-Friedrih-Museum, Meisterw Ee Es E M7 „sét R Q EL nie Dl Tr. Bange; 1 fe italienischer _—12,30 Uhr im Museum für Völ N ¿ 11 E M L Museum sür Völkerkunde, Ozeanien, Bevölke- ng und Kuituren von Deutsch-Neuguinea. Dr. Shmidt: 11—12,30 Uhr im Museum für Völkerkunde, Nord- und Mittel: am N DSEN der Eskimos. Dr. Disselhoff; ; 129 Uhr im Schloßmujeum, Einführung in die K s A f E i tram S Z Schnorr von Carolsfeld. amik Prof Dienstag, den 30. Oktober. 11—12 Uhr im Kaiser-Friedrih-Museum, Car i j M L S ; S avaggio und i Malerei des Barock in Ftalien; i 8 die 11—12 Uhr im Alten Museum, Rundgang durch die Abteilung

En Mittwoch, den 31. Oktober. 1‘ r im Museum für Vor- und Frühgeichichte, Nordisch- germanishe Kunst 11 BbllecvendeLng Sd V itiaeA s (g 2E von Jenny; És —13 he im Dentschen Museum, Fränkishe Meister. Direktor cte i Dentihe Museum, Kupferstihkabinett, Dürers ckriginalzeihnungen im Kuperstichkabi 1 Tei L „Sirettor Winkler uperstihkabinett (11. Teil). —13 Uhr in der Vorderasiatishen ? d Metallku A E siatishen Abt., Rundgang, Metallkunst.

L : Donnerstag, den 1. November. ) Uhr in der Aegyptishen Abteilung, Mittleres Reih und 18. Dynastie. Dr. Zippert; f lhr im Teutschen Museum, Die Anfänge der Tafelmalerei in 1s RQIAO (v. 13. bis zum Anfang des 15. Jahrhunderts); A hr in der Vorderasiat. Abt., Babylon als Weltstadt (mit Lichtbildern). Direktor Andrae; : Uhr im Percgamon-Vortraqaëfaal,

dle E Norddeutihe Meist Ende dez Mittelalters. he Meister vom

Direktor Demmler.

11-12 Ubr i Freitag, den 2. November.

i—12 Uhr im Alten Museum, Das Kind i R e Lange. | , Kind in der antiken Kunst.

S 2 : Sonnabend, den 3. November.

12—13 Uhr im Neuen Museum, Aegyptishe Abteilung, Rundgang

is E die ale t ägyptishen Spatzeit; : a:

—13 Uhr in der Fslamijhen Abteilung, Ru ; Sammlung. id g, Rundgang dur die

Handelstieceil.

Berliner Börse am 24, Oktober. Geschäftsstille verstimmt.

Die ¡hon in den leßten Tagen herrschende Geichäftsîtille balt an der Berliner Börse unvermindert an und gibt allmählich U iner aewissen Verstimmung Anlaß. Ohne daß irgendwelche fs lihen Momente vorlagen, mate sich aus diesem Grunde im heutigen Verkehr bei der Kulisse eine gewisse Abgabeneigung be- mertbar. Allerdings war das herauskommende Material keines- wegs umfangreih und fand auch glatt Unterkunft. Fmmerhin fonnte si der Kursftand des Vortaas mit Ausnahme bei einiaen Spezialpapieren nit ganz halten, und die Tendenz war nament- lid im Verlauf bei anhaltender Geschäftsunlust, eine Kleinigkeit as Gegen Schluß des Verkehrs lagen die Kurse ungefähr

Am MWMontanmarkt kamen einige Umsätze in Gelsenkirchen Harpener (je minus 1) sowie in Phönix und Hoesch (je minus 15) zustande. - Braunkohlenpapiere lagen mit Ausnahme von Ein- trat (minus 1) behauptet. J. G. Farben brödelten etwas ab etwas mehr Material kam in Deutsche Erdöl (minus 1) heraus. Den größten Kursabschlag hatten Lahmeyer zu verzeichnen, die in Erwartung einer Dividendenkürzung wiederum in größeren Be- trägen angeboten waren und gegenuber der leßten Notierung ca. 8% cinbüßten. Sonst zeigten sich am Elektromarkt wenig Kurs- beränderungen. Material kam in Daimler (minus 1) jowie in gulizsberger (minus 1) Heraus. Fest lagen weiter Orenstein (plus 154), während Schiffahrtswerte abbrodelten. _ Am Kassamarkt überwogen bei kleinem Geschäft ebenfalls Rüe- Page. Auch am Rentenmarkt hat das Geschäft nachgelassen und ie Kurje lagen mitunter etwas schwächer. Hauptsählih Stadt- anleihen waren angeboten, daneben aber auch Dollarbonds und umgeitellte Dollarobligationen. Am Tagesgeldmarkt ergaben fi keine Veränderungen, der Sas blieb mit 3% bis 4% vH unver- undert. Am internationalen Devisenmarkt zog das Pfund erneut etwas an und stellte sih in Berlin auf 12,3714 (12,3524), während der Dollar auf 2,486 (2,485) RM festgesezt wurde. Die Mark lag im Ausland unverändert. i

| Börfenkennziffern für die Woche vom 15. bis 20. Aftober.

Die vom Statistichen Reichsamt errechneten Börsenkennziffern siellen sich in der lesten Woche (15. 10. bis 20. 10.) un Verglei zur

Vorwoche wie folgt: Wochendurchjhnitt Monats- s n 10. vom 8. 10. durchschnit! is 20. 10, bis 13. 10. Septemb Aftienfurze (Jndex 1924 r iat bis 1926 = 100) Bergbau und Schwerindusirie Verarbeitende Jndustrie . Handel und Verkehr u S Kursniveau der 6 °/ igen festverzinslihen Wert- papiere Fiandbriefe der Hyp.-Akt.- BSanles La Lo Pfandbriefe der öffentlih- rechtlichen Kredit-Anstalten Kommunalobligationen . . Pefientüche Anleihen - » Induftrieobligationen « - - Durhihnit! ..…

Devisenbewirtschaftung.

Aenderung der Devifenverordnung und des VBolksverratgesehßes. Reichssielle für Devijenbewirtshaftung veröffentlicht derlaß Nr. 126/54 D. St., in dem folgendes angeorduet wird: , Das Steueranpassungsgesey vom 16, 10, 1934, das im Reichs- srepblatt I S. 925 veröffemiliht worden ist, enthält in Abschn. Î11 por chriften zur Aenderung der Verordnung über die Devisen- wirtihaftung und des Geseyes gegen Verrat der deutschen siche o ai _Der in die Devijenverordnung eingefügte § 2 Ne Berücksichtigung des Jrrtums auf dem Gebiete Des rvisenstrafrechts vor. Dos Voilverratgejes ist dur BVerlänge- de, 9_der Anzeigefrist bis z 31. 12. 1934 durch Abschwächung „1 Ctrafandrohung für Fälle von minderer Bedeutung, durch deg sichtigung des JFrrtums und durch Streichung der Ent- lunosbestimmungen § 7 Abs. 4 des VVG. und # 23 Abi. 4 A2 VO. umgestaltet worden. Die weiteren Bestimmungen ie cnitteé ITI des Stcueranpassungégejeyes gewähren Straî- M bereits abgeshlossenen oder noch schtvebenden Straf- a ren die ein Vergehen nach dem Volksverratgesey oder €:ne bere #UWiderhandlung, die mit einem Vergehen nat dem Volks- tratge-eb zujammenhangt, zum Gegenstand heben.

K 91,46 e8 TT A1 O 85,40 83,12

88,95 T7 ,94 87,50

3,13 3,45

93,13

90,37 89,659 88,47 92,25

91,3

93,16

91,33 90/21 89,21 92,70 91,79

Die Runderlaf

BVorausfichtlichß kein Zigarrenkartell.

S A T Sa s dem D Deutscher Zigarrenhersteller e. V. gelungen war, 85 % aller deutshen Zigarrenhersteller zum ireiwilligen Beitritt zu einem in Aussicht genommenen Kondi- tionsfartell zu bewegen, hatte er vor einiger Zeit beim Reichs- wirtshaftsministerium den Antrag auf zwangsweise Beishließung der Außenseiter gestellt. Der Vertrag sah die Regelung der Zah- lungS- und Lieferungsbedingungen vor, sollte ferner die Fassons und Gewichtsbestimmungen regeln sowie dem S&leuderunwesen ein Ende bereiten. Wie der DHD. erfährt, ist aber mit einer Ge- nehmigung dieses Konditionskartells niht zu rebnen.

Steuerabbau als wirksamste und unmittelbarste Arbeitspolitik.

Is : g - L “_ p E Due - r Q n einem Referat über „Arbeitsvermittlung - und Arbeits-

beshaffung als Aufgaben des nationalsozialistischen Staates“ stellt !

der „Präsident _der Reitsanftalt für Arbeitévermittlung und Arbeitslosenversiherung, Dr. Syrup, fest, daß es eine isolierte für sih bestehende Arbeitsmarktpolitik niht geven könne. Er legt

s Ss e F Gas 12m LHA L ac

dann die enge Verflechtung der arbeitspolitishen Bestrebungen | mit dem gesamten Wirtshastsleben dar und vbezeihnet dabei ins- | deutschen |

besondere auch die wirtshaftlive Gesundung des Bauerntums als Voraussebung dafür, daß die latent in der Land- wirtschaft vorhandenen großen Beshäftigungsmöglihkeiten und Arbeitsgelegenheiten neu erschlofsen werden. Jm einzelnen sagt

au fogenannten Fremdenindustrien

der Praîident u. a. gn £2 D Q Be . T E6 s - s ür die Arbeitspolitik nah. Jn diesem Zu-

67 2

große Bedeutung

rihtiger und weitjihtiger Führung ein beachtliher Arbeitsfaftor werden konnten. Die Leitung der Arbz-itsfront sei in diesem Einne bemüht. Ein gesicherter planmäßiger Abbau der die Wirt- shaft velastenden Steuern und Abgaben sei lezten Endes di wirtsamstie und unmittelbarste Arbeitsmarktpolitik.

D Vnter Hinweis auf die staatspolitisch gebotene Einstellung älterer Arbeitnehmer und kinderreiher

väter sagt der Präsident u. a., die Reichsregierung habe die Not- wendigkeit der Strukturveränderungen der deutihen Bevölferung erkannt, und îm Laufe dieses Jahres damit begonnen, die er- forderlichen Maßnahmen einzuleiten. Was die Zuzugssperre für aroße Städté anlangt, so vbeabsihtige er, der Prâjident, nicht, auf diciem Gebiete zunächst weitere Anordnungen zu erlassen: Bei Betrahtung des Arbeitsplaßaustaushes hebt Dr. Syrup wiederum Hervor, daß es dabei nicht zu einer unfreiwilligen Arbeitslosigfeit der jüngeren Arbeitskräfte fommen dürfe. Schließ- lich erörtert Prásident Syrup u. a. noh die Notstandsarbeiten, die nicht zu Nußen von Einzelperjsonen oder privaten Unter- nehmen, sordern zu Nuben der Volksgejamtheit oder beahiliher Teile der Bevölkerung vorgenommen werden müßten. Bisher jei man ängstlich bemüht gewejen, mit der wertihasfenden Arbeits-" hilfe niht in die Privatwirtshaft zu gehen. Die Devijen- und Kohstoffverknappung zwinge uns jeßt dazu, Rohstoffe, die wir bisber aus dem Ausland bezogen haben, entweder selbst Herzu- stellen oder durch einheimische Rohstoffe zu ersezen. Diese Um- stellung bringen für die betroffenen Wrtjhaftszweige Betriebs- risiken mit si. Es sei deshalb durchaus zu erwägen, ob die wert- ihaffende Arbeitslosenhilfe jeßt nicht mit ihren geldlihen Mitteln in diesen Sektor der Privatwirtishaft hineingehen solle.

af

Kali-Ausfuhrrekord.

Starke Steigerung gegenüber dem Bormonat. Misllionen-Grenze nahezu erreicht. Ausfuhrerlös jedoch weiter verringert.

Wenn auch infolge der jaisonmäßigen Bestellungen der Sep- tember gewöhnli eine bejonders hohe Kaliausfuhr bringt und zu den besten Monaten des Jahres zöhlt, if doch im September diejes Jahres ein Rekord erreicht worden. Mit einer AuSsfuhrmenge von 969 117 âz gegenübver 701 479 âz im Augast ift eine Ausfuhr- steigerung um insgesamt 38 eingetreten. Der September vorigen Zahres brate bci ciner AuS&uhr von 80998 âz zwar ebenfalls eine erhebliche Steigerung acgenüiber dem August 1983 die mit 23 vH an die des laufenden Jahres jedo nicht beranreit. Wie star? die AuSuhrsteigerung ift, kommt au dorin zum Aus- druck, daß die September-Verladungen um 175 rH über denen des entiprewenden Vormonats lagen, während im August gegen- über dem Auguêt 1933 nur eine Stcigerung von 45 vH erzielt werden konnte.

Für die erften neun Monate des laufenden Jahres ergibt si somit eine Gejamtouëfuhr von 44 Mill. âz gegenüber 3,58 Mill dz in den ersten drei Vierteln des vorangegangenen Jahres d. H die Geiomtverladungen an Kali liegen tm lavfenden Jahr bié 23 vS über dex VerolcihEzeit des Vorjahres

Wertmößia îfff die Entwicklung leider niht so befriedigend.

j i f j f j |

| ereieisen Ausfuhrerlöses einbrachte, seßte sich im September der gas der Aus{uhrerlöse weiter fort. Mit 267 (August 2,87) KelOsmark per Doppelzentner ist der niedrigste Aus*uhrerlós des Jahres erreicht, „Noth im vorigen Jahr betrug der Septeurbecs iris 3,70 Vi. Wie wenig befriedigend wertmaßig die Ergebnisse , sind, geht auch daraus hervor, daß im September, der mengen- máßiía die höchste _Jahresausfuhr brachte, nur ein Ertrag ‘voit 2/99 Mill. RM erzielt werden konnte, während im März bei einer um 7rd, 220 000 dz geringeren Ausfuhr Erlöse von inége am 3,27 Mill, RM erzielt wurden. Die ersten neun Monate des j laufenden Jahres brachten troy der mengenmäßigen Ausfuhrsteige- | rung um 2 vH eine Verringerung der Erlöse auf 14/94 (16,14) Mill, RM, d. h. der durchschnittlich per Doppelzentner erzielte Erlós veringerte sich auf 3,55 (4,51) NM : E 49

Der Ruhrkohlenabsaß im September.

n M Nath den nunmehr vorliegenden endgültigen Feststellungen des Rheinish-Westfälishen Kohlen-Syndikats erreichte der G samtabsjab im September (Koks und Briketts in Kohle i gerechnet) einen Betrag von 7 385 211 (i rmenat 7 562 481) f. Temnach stellte _fih der arbeitstäglihe Absay auf 295 408 (280 148) t, jo daß also der arbeitstäglihe Abjat acgenüber dem Vormonat um 5,45 vH und gegenüber dem September 1933 um 20,09 vH gestiegen ist. Von dem Gesamtabfag entf en äuf ve

eigentlihen Syndikatsabsaß (auf die Verkaufsbete ligung in rechnung fommend) 5 202 703 (5 295 676) t, der damit gegen ? Vormonat um 1,76 vS zurütgegangen ist, während gegenübe dem September 1933 immer noch eine Zunahme um 10 23 / verzeihnet werden kann. Von dem Zynditatsabiat gingen in unbestrittene Gebiet 2572 054 (2 564 542) t und in das bestri! Gebiet 2 630 649 (2731 134) t. Während noch inm Vo L Ds Me Gebiet sowohl absolut al

angejstiegen, während der Absay in das beitrittene Gebiet aegen über dem Vormonat absolut und relativ eine Verringerung auf- weist. S Auf den Werksselbstverbrauch entfielen 555 1 (1 613 686) t und auf den Zechenselbstverbrauch 627 226 (654 619) t Ler Gejamtabsay der Aachener Zechen stellte sih im Zeptember auf 620 550 (620 517) t (Kots und Briketts in Kohle umgerechnet) Der arbeitstägliche Abjas belief si auf 24 822 (22 982) t, der da- mt gegenuber dem Vormonat eine Zunahme um #01 vH ‘erfahren hat. Auf den Syndikatsabsabß entfielen 564 881 (568 357) t, wovon wiederum in das Uunbestrittene ( 370 084 (377 544) t und in das bestritiene Gebiet 194 797 (190 813) t gingen. Auf den Werk s- selbstverbrauch entfielen 5616 (32563) t und auf den 2echenselbst- verbrauh 50053 (48 297) t. C E

1n 2As

N hiat ai 210 at

C nmtemnoer Bor

4C L C1 n 4‘ r +44 D E L 1B »oilut U

1555 182

H C DIei

Die Rohstahlerzeugunaga - Siegerländer Fnduftrie- gebiet.

L A aae s Zee . c Á , Die Rohstahlerze igung hat im September nah dem vorüber- orden N nitt r N 11 it moo o T4 M gehenden Anstieg im August wieder einen leiten Rückganag zu verzeinen, der zum Teil bedingt wurde durch die aecringere 2a r Mrhottetnno 115 - y o T d c e c. t ie des A rbeitotage und zum Teil noch darauf zurückzuführen ist, daß ie Seisweider Eienwer!e AG nach Auffülluna threr Bestände dritten SM-Ofez L E rgw aa ae 5s ritten 5M Ofen periodis wiederkehrend itillgelegt haben. | ing dvetrug nach den Ermittlungen des Vereins d taYyl:ndustrieller im September an Iro te bei

97 I C 1424 4 b 95) 9 2 ; c 25 Arbeitst eaen 32300 t im August bei 27 Ar 5-

C

b y A

sammenhang betont er, daß die „Kraft durch Freude“-Retsen bei |

Die deutiche Kaltindrstrie klagt bereits longe darüber, daß die

Ausfuhrerlöje nicht be?riedigen fönnen. Wenn nun der August | gegenüber dem Juli eine leite Besserung des per Doppelzentner /

tagen, was werktäali berenet einen Rüdgang von 6,4 vH bes deute. Gegen den Zeptember 13938 ist mit ciner Rohstahlerzeugung 20539 t eine Steigerung von 36,3 vS eingetreten und gegen epiember 1932 mit 16923 t eine Mehrerzeugung von 48 vH Hitaylerzeugung, die 1m Siegerland jtarfen chwanfunaen unterworfen ift, faun seit Beginn des Jahres eine Steigerung vou | aufweisen, wogegen die Mehrerzeu deuten steti ung nur

t in derselben Zeitspanne tro§ ] sind im

t einer Meh

P 45 b f D1€£i In Der gaie€

Amerikanishe Handelskammer zur Frage der Kompensationsgeschäfte.

Die Amerikanishe Handelskammer in Frankfurt c. M. hatte om Montag zu einem Herrenabend geladen. Ter Vorjizende teilte mit, daß angesits der schwierigen Gestaltung des Kompen- jationsverkehrs, dem das Referat des Abends gew1dmet war, auf Veranlassung des ameritanijchen Handelsattahés beschlossen worden t, bei der Amerikanishen Botschaft einen Ausschuß zu bilden, dem es obliege, die an der Kompenjation interessierten extrmen mit Unterstüßung der deutihen Behörden zuiammenzu- führen. Das Kompenjationsgeschäft, jo wie es sich beute als zeit- gemäße zwischenstaatlihe Handelsform darstelle, unterheide sich wirtshaftlich und juristisch von dem Warenauétaus wie er ichlechZin völterrechtlich und volkswirtshaftlih gesehen mi Es handelt sih bei dem zur Diskujjion stehenden Geschäf: um einen rein privatwirtihaftlihen Rehtsafkt, dessen Wesen im Waren- und TSEPEEN liege. Die Bezahlung ciner Warenshuld sei ihr wesentliches Moment, ovwohl eine geldlihe Leistung im direften Verkehr zwischen Gläubiger und Schuldner mitht gegeben jei Das Kompensationsgeshäft könne man daher auch als einen Waren- transfer ohne Geldtransfer bezeichnen Praktish jei di-je Art der

ishenstaatlihen privatwirtichaftlichen Verrechnuno schon ieit

PRFeREE in zunehmendem Maße festzustellen, hervorgerufen dur die ständig steigende Goldhortung. Nachdem der Redner furz die Ursachen der den Außenhandel beschranfenden Maßnahmen behandelt und in Verbindung damit die Devisenbewirticha‘tung und den Clearingvertehr erlöutert hatte, erklärte er on proftiihen Beïspielen Natur und Weisen der Kompenjation. Throretiih ge- sehen jci zwar die Verrechnung zwishen inländishen und aus- ländiscen usführern und Einführern einsoch, werde jedo in dem Augenblick fomplizieri, wenn Möngel, Rügen, Schadensersaß- ansprühe und Gewährleistungsabsprahen Abnahme oder Zahlung der Waren ersdtwerten. Es sei daher erforderlich, noch Mitteln f suchen, die derartige Zmponderabilien auf ein Mindeßmaß b2- s Ties Es shlage daher Schiedsstellen vor, empfehle Vor- Eon regeln nund besondere Bestätigungëversahren. Zur Zeit ei eben das Kompensationsge\chöft in einer gewissen Anarthie verstrickt, aus der es gelöst werden könne, wenn man ihm wirt- shaftlihe und piychologishe Tirektiven gebe. Er schlage deshalb vor, daß, sich einmal die berufsständishen Organijationen ein- ¡halten en, um cine finnvole Zusommenführung von Portner zu rtner zu ermöalihen, zum anderen empfehle er den Bonken, lhre Erfahrungen und weitverzweigten Beziehungen in den Dienst des Kompenjationsgeshäfts zu stellen Ex denke gabei an die Errichtung von den Banken angeshlofienen Kompensiations- büroë, die für Ein- und Ausfuhr Futerefsentenlisten führen soliten unter Aufsicht der neu errichtcten VerreWmwungêktosse um damit

zu einer ersprießlithen Auflokerung des Kompenjotion8erfehrs

beizutragen.