1934 / 251 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 26 Oct 1934 18:00:01 GMT) scan diff

R r rE a

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 251 vom 26, Oktober 1934. S. 2

Preußen.

Ieunter Nachtrag i gur Bekanntmachung vom 13. November 1930 über die guv ; Verwendung im Bergbau zugelassenen Zündmittel.

1. Auf Grund der §8 2 und 3 der Bergpolizeiverorduung, betreffend die Zulassung von Sprengstoffen und Zünd- mitteln für den Oberbergamtsbezixk Clausthal vom 20, März 1920 lassen wix die Zündschnüre der „Societa Ftaliana Polveri Esplodenti, Mailand (s. dex vom Reichswirtschaftsminister und Preußischen Minister für Wirtschaft und Arbeit unter dem 25. August 1934 herausgegebenen 9. Nachtrag zur Liste der Bergbauzündmittel im Ministerialblatt für Wirt- schaft und Arbeit Nr. 16 vom 1. Oktober 1934 S. 303), zur Verwendung in den unserer Aufsicht unter- stehenden Betrieben zu. L i

. Die Zulassung exfolgt nach Maßgabe der in dem 9. Nachtrage zur Liste der Bergbauzündmittel ent- haltenen Bedingungen. | :

Unberührt von dieser Burg bleiben die be- stehenden und noch ergehenden allgemeinen und beson- deren bergpolizeilichen Vorschriften über die Spreng- stoffe, Zündmittel und die Schießarbeit. h

. Dieser Nachtrag tritt mit dem Tage seiner Veröffent- lihung in Kraft.

Flausthal- Zellerfeld, den 23. Oktober 1934.

Preußisches Oberbergamt. F. V.: Schünemann.

Bekanntmachung. H

Auf Grund des § 1 des Geseßes über die Ein ichung roamunittisven Vermögens vom 26. Mai 1933 (RGBl. I S. 293) in Verbindung mit der Preuß. Durchführungs-

verordnung vom 31. Mai 1933 (Geseysamml. Nr. 39) wird

das gesamte Eigentum R s N der ehem. Ortsgruppe Sömmerda der KPD.,

b) der chem. Ortsgrupps Sömmerda der Anarcho- '

Syndikalisten, Fa : c) M ehem. Ortsgruppe Hochheim der KPD., Oppo-

ition, 5 Ee ini Verbindung mit dem Gesey über die Einziehung volks- und staatsfeindlihen Vermögens vom 14. Fuli 193

\GBl. 1 S. 479 | G a) das Mate Barvermögen und die Sparguthaben

x chem. Arbeiter-Samariterkolonne in Suhl, b) E Ma Vermögen des chem. Arbeiterrad- fahrervereins „Solidarität“ in Heidersbach, c) das gesamte Vermögen der ehem. Ortsgruppe Sömmerda der SPD., unter Bestätigung der polizeilihen Beschlagnahme zugunsten dreußischen Staates eingezogen. A E Gemti L 3 des angezogenen Gesehes vom 26. Mai A erlöschen sämtlihe an den eingezogenen Gegenständen be-

tehenden Rechte. ; g Ó E Verfügung wird mit der öffentlihen Bekannt-

machung wirksam. Erfurt, den 21. Oktobex 1934.

Der Regierungspräsident. J. A.: Dr. Fische.

Ieichtamtliches. Deutsches Neich.

Der Königlich niederländishe Gesandte Graf Limburg Sitcian ist Sai Berlin zurückgekehrt und hat die Uatas der Gesandtschaft wieder übernommen.

Verkehrswesen.

Luftpostvertehr mit Südamerika.

Die regelmäßigen Südamerikafahrten des Luftschiffs „Graf Zeppelin“ werden nah Beendigung der leßten im Fahrtenplan vorgesehenen, am 27. Oktober in Friedrihshafen beginnenden Fahrt für dieses Fahr zunächst eingestellt. Gleichwohl bleibt auf der Luftpostlinie Berlin—Buenos Aires ein wöchent- liher Verkehr bestehen, den die Deutsche Lufthansa ab 3. November mit Flugzeugen ausführen wird. Aenderungen des bisherigen Flugplans treten nicht ein, ebenso bleiben die Post- schlüsse bei den Luftpostämtern Berlin C2 am Sonnabend um 11,30 Uhr und bei dem Postamt Stuttgart 9 am Sonnabend um 13,380 Uhr unverändert bestehen. Die Lusftpostlinie Berlin— Buenos Aires kann jeyt auch für Sendungen an Empfänger in Peru Zeitgewinn bis 10 Tage und Ekuador Zeitgewinn bis 15 Tage benußt werden, Auskunft über Gebühren und leyte Auflieferungsmöglichkeiten erteilen die Postanstalten.

Kein Luftpoststempel mehr. U Die Deutsche Reichspost läßt wegen der Zunahme des uft- postverkehrs tnftig den roten Stempel „Mit Luftpöost befördert“,

en die Sendungen nah der Luftbeförderung erhielten, weg- fallen, um die Weitergabe der Sendungen nicht aufzuhalten.

Fernfprechvermittlungsstelle mit Selbstanschlußz- betrieb Königstadt. e

Die Reichspostdirektion Berlin gibt bekannt: Am Sonntag,

dem 18. ae, 8 Uhr vormittags, wird die Fernsprechver-

mittlungsstelle Königstadt auf Selbstanshlußbetrieb umgestellt.

Sie behält das Rufzeichen E3. Die Teilnehmer der genannten

Vermittlungsstelle werden zur Vermeidung von Falschverbindun- ben E uk daß bei jedem Anruf zuerst das Ruf- zeichen der gewünschten Vermittlungsstelle und dann die stets vierstellige Rufnummer des Teilnehmers gewählt werden muß.

Oeffentliche Bildtelegraphenftelle in Köln.

Das deutsche R or Fd p in nächster Zeit dure eine neue öffentlihe Bildstelle in Köln erweitert werden. as Bildtelegraphengerät, das die Deutsche Reichspost dort R E den wird, ist von der Siemens u. Halske A.-G. gebaut A und entspricht dem neuesten Stande der Technik. Die mit ihm aufgenommenen Bilder werden den zu stellenden Anforderungen in jeder Beziehung genügen. : / 2 Ä l Der Aan as E Anschluß des Geräts wird noch einige Wochen in Anspruch nehmen, es ist enn, zu rechnen, da die neue Bildstelle hon gegen Mitte November dem Betrie

übergeben werden kann. Damit erhält auch der Westen des Reichs Anschluß an das deutsche und zugleich an das europäische Bildtelegraphenney. i A l

Kunst und Wissenschaft. Spielplan der Berliner Staatstheater.

Sonnabend, den 27. Oktober. j Staatsoper: Dex fliegende Holländex, Musikalische Leitung: Heger. Beginn: 20 Uhr. i Schauspielhaus: Das Glas Wasser. Lustspiel von Scribe. Beginn: 20 Uhr.

Handelsteil.

Berliner Börse am 26. Oktober.

Geschäft bleibt lustlos Verlauf s{chwächer.

Troy der Meldung über befriedigende Walzwerkleistung und über die günstige Entwicklung des Einzelhandels verkehrten an der heutigen Berliner Börse die Aktienmärkte wieder in ret lustloser Haltung und in der Mehrzahl der Papiere lag wieder kleines An-

ebot vor, so daß die Kursgestaltung anfangs uneinheitlih, später

Paar überwiegend shwächer war. Nach wie vor bildet die völlige Zurückhaltung der Privatkundschaft die Ursache für das von seiten der Kulisse herauskommende Material. Dagegen lag der Renten- markt unter Führung von Altbesißanleihe wieder freundlich, ohne daß indessen auch hier eine Geschäftsbelebung festzustellen war. Die Börse schloß in schwächerer Haltung.

Montanwerte waren noch verhältnismäßig gut gehalten, nur in einigen Werten wie Phönix, Gelsenkirchen und in einigen Zink- werten kam etwas Material heraus. Braunkohlenwerte lagen zumeist weiter erholt. Niederlaus. Kohlen sogar um 2 vH._ Da- gegen gingen Rheinishe Braunkohlen um 2 vH zurü. J. G. «arben waren knapp gehalten, in Kokswerten sebte sich der Rück- gang um 1 vH durch. Elektrowerte tendierten wenig verändert, nur in einzelnen Versorgungsw&rten wie B. K. L. und Schlef. Begas (je minus 1) war leihtes Angebot der Kulisse zu bemerken. Juliusberger konnten den Verlust des Vortages beinahe wieder einholen (plus 1). Dagegen waren Orenstein & Koppel trop der befriedigenden Mitteilungen über den Geschäftsverlauf gegen Schluß des Verkehrs angeboten (minus 1).

Am Kassamarkt war die Tendenz bei stillem Geschäft wiederum uneinheitlih. Renten wiesen anfangs ausgehend von Altbesißanleihen (plus 24) eine eher freundliche Tendenz auf. Späterhin wurde das Geschäft auch hier recht still und Altbesißz büßten ihren Gewinn wieder vollklommen ein. Dollarbonds lagen sogar bis % % schwächer, nur Pfandbriefe waren noh vereinzelt höher. Tagesgeld blieb 34 bis 4% %. An den Markt kamen zwei neue Serien unverzinslicher Schavanweisungen per 16. Oktober 1935 mit 4 % und per 16. März 1936 mit 414 %. Am internationalen Devisenmarkt war das Pfund nah der kräftigen Befestigung der Vortage angeboten und wurde in Berlin auf 12,35 (12,4014) festgeseßt, während der Dollax mit 2,484 (2,485) RM knapp behauptete Tendenz zeigte. Die Mark lag im Ausland fest.

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Neufestsezung von Steuerkursen in Ausficht genommen.

Wie der DHD. von zuständiger Stelle. erfährt, besteht die Absicht, bei der Festseßung der Steuerkurse eine neue Regelung vorzunehmen. Die Steuerkurse sollen für das laufende Fahr erstmalig wieder festgeseßt werden, nachdem seit 1930 keine Fest- sezung vorgenommen worden war. Während aber früher der 31, Dezember als Stichtag galt, soll für das laufende Jahr der 17. Oktober als Stichtag festgelegt werden, damit die Vermögens- erklärung der Steuerpflichtigen gleihzeitig mit der Einkommen- steuererklärung im Februar 1935 abgegeben werden kann. Eine Festseßung soll nah dem vorliegenden Entwurf nur dann erfolgen dürfen, wenn die betreffenden Aktien, Kuxe oder sonstigen Papiere inländischer Gesellshaften am 17. Oktober 1934 oder in der Zeit vom 1. August bis 17. Oktober 1934 notiert worden sind. Die Kurse der amtlih notierten Wertpapiere werden nah wie vor

von den Börsenvorständen ermittelt. Die von den Börsenvor-

shüssen der Ständigen Kommission für Angelegenheiten des Handels in amtlih nicht notierten Werten für diese Papiere er- mittelten Kurse gelten als Vorschläge und sind bis zum 28. No- vember beim Reichsfinanzministerium einzureichen. Die Durch- führungsbestimmungen für diese Neuregelung sind jedoh noch nicht erschienen.

Genehmigung der Einfuhr türkischer Waren.

sih aus der Erwägung heraus, daß es sowohl für die Jnteressenten als auh für die zuständigen deutshen Reichs- bzw. Ueber- wachungsstellen cine weitgehende Arbeitserleihterung bedeuten würde, entschlossen, eine besondere Sammelstelle für die Anträge auf Genehmigung der Einfuhr von Waren türkischen Ursprungs nah Deutschland zu errihten, Die genannte Stelle, welche ihre Avbeit sogleih ausgenommen hat, wird die bei ihr eingehenden Anträge unverzüglich gesammelt den zuständigen deutshen Stellen

einreichen, um so eine shnellere Erledigung derselben zu erwirken.

ständen für die amtlih notierten Papiere und von 22 Ortsaus- |

| hierüber ergi

Die Türkische Handelskammer für Deutschland, Berlin, hat |

__ Generalversammlungskalender für die Woche vom 29, Oktober bis 3. November 1934.

Montag, 29, Oktober, Bremen: Bremer Gummiwerke Roland A.-G. i. Frankfurt/Main: Disch Hotel- und Verkehrs-A.- Köln: Rheinishe Union Versiherungs-A.G., 12

L., 12 Uhr. G., 17,30 Uhr. Uhr.

' 1

Dienstag, 30, Oktober.

Berlin: Deutsche Boden-Kultux A.-G,, ao. H.-V., 10 Uhr.

Berlin: Nationale Automobil-Gesellshaft A.-G., Berlin-Obers shöneweide, 12 Uhr. f

Düsseldorf: Mashinen- und Kränbau A.-G., Düsseldorf, 18 Uhr.

Leipzig: C ePIiges Trikotagenfabrik A.-G., Leipzig-Lindenau. 12

r. i Leipzig: Maschinenfabrik Kießling A.-G., Leipzig, 12,30 Uhr. Leipi: Teppichfabrik-Zentrale-A.-G. (Tefzet), Leipzig, 17 Uhr. Mnn: Terraingesellshaft Neu-Westend A.-G, München, 11 Uhr.

Mittwoch, 31. Oktober, Berlin: E. A. Schwerdtfeger & Co. A.-G., Berlin, 16 Uhr. Aachen: Eschweiler Bergwerks-Verein, Kohlscheid, 12 Uhr. Stettin: Stettiner Oderwerke A.-G. für Schiff- und Maschinen-

bau, Stettin, 12 Uhr. Donnerstag, 1. November. Keine.

Freitag, 2. November. Berlin: Judustrie-Beteiligungs-A.-G., Berlin, ao. H.-V., 12 Uhr. Rheydt: Kabelwerk Rheydt A.-G., Rheydt, 17 Uhr.

Sonnabend, 3. November, -

Nürnberg: Eisenwerk Nürnberg A.-G vorm. J. Tafel & Co, Nürnberg, 12 Uhr.

Zum Phosphoritgesetz.

Das Reichswirtshaftsministerium teilt mit: Jn Nr. 42 der Preußischen Geseßsammlung vom 19. Oktober d. J. wird ein Preußisches Phosphoritgeseß veröffentliht. Hierdurch wird der Staatswoorbehalt auf phosphorhaltige Mineralien und Gesteine eingeführt. Nach der bisherigen gejeßlichen Regelung unterlagen dieje Mineralien dem Verfügungsreht des Grundeigentümers. Es bestand jedoch auf Grund des Geseßes über phosphorhaltige Mineralien und Gesteine vom 9. Januar 1923 (Geseßsammlung S, 13) die Möglichkeit, daß einem Bewerber durch den Minister ür Wirtschaft und Arbeit und den Landwirtschaftsminister die E eingeräumt wurde, auf fremden Grundstücken phosphor- altige Mineralien und Gesteine aufzusuhen und zu gewinnen. Biel Geseß hat prafktishe Bedeutung nicht erlangt und wird durch das neue Phosphoritgeses aufgehoben. Die Devijenlage des Reiches macht ein Zurückgreifen auf solhe Mineralvorkommen, die bisher ungenußt geblieben sind, notwendig. Hierzu gehören u. a, die Phosphoritlagerstätten. Mit Rücksicht auf die allge- meinwirtshaftliche Bedeutung, die der -Phosphoritgewinnung in der gegenwärtigen Zeit zukommt, müssen Bestimmungen getroffen werden, die niht nur eine planmäßige Durchforschung der hierfür in Betracht lomnenden Gebiete durch den Staat ermöglichen, son- dern auch allgemein dem Staate einen größeren Einfluß auf die Gewinnung einräumen. Aus diesen Gründen ist die Aufsuchung und Gewinnung phosphorhaltiger Mineralien und Gesteine dem Staate vorbehalten. Dieser kann die Ausübung des Rechtes auf andere Personen übertragen. Mit dem JFukrafttreten des Geseßes erlisht das Verfügungsreht des Grundeigentümers übex die phosphorhaltigen Mineralien und Gesteine jowie alle hierauf be» ruhenden Rechte zur Aufsuhung- und Gewinnung dieser Mineratien und Gesteine. Für einen hierdurch eintretenden Schaden hut der- jenige, für dessen Rechnung der Betrieb geführt wird, angemessene Entschädigung zu leisten. Die Entschädigung, die der Grundeigen- tümer für den Fortfall seines Verfügungsrechts über die phosphors altigen Mineralien und Gesteine zu beanspruchen hat, ist in (Ges talt eines Förderzinses zu entrihten. Ueber die Höhe der Ent- chädigung entscheidet im Streitfall unter Vorbehalt des ordent-

} lihen Rechtsweges das Oberbergamt. Die Aufsuhung und Ge-

winnung phosphorhaltiger Mineralien und Gesteine unterliegt der Rerapo deb Beaufsichtigung. Es finden hierauf ‘auh verschiedene Vorschriften des Allgemeinen Berggeseßes Anwendung, o die Vorschriften über das Schürfen, über das Betriebsplanver- aen über Bergleute und Betriebsbeamte, über die Ce abtretung und über den Ersaß für Bergshäden. Wer äuf Ee dieser neuen geseßlihen Regelung ein Recht zur Aufsuchung e

Gewinnung phosphorhaltiger Mineralien und Gesteine erhält, kann die Üeberlassung bestehender Anlagen zur Aufsuhung, Ge- winnung oder Aufbereitung phosphorhaltiger Mineralien und Le steine zum Betrieb auf eigene Rehuung gegen Ersaß des Werte

verlangen. Es soll nah Möglichkeit vermieden werden, daß die- jenigen Unternehmer, die bisher die Phosphoritgewinnung auf Grund von Verträgen mit den Grundeigentüntern betrieben haben, durh die Neuregelung geschädigt werden. An die Stelle der von diesen mit den Grundeigentümern abgeschlossenen und nee erloshenen Verträge sollen nah Möglichkeit Rechte auf Grun

des Staatsvorbehaltes treten. Weitec ist vorgesehen, daß durh Verordnung des Ministers für Wirtschasi und Arbeit die Vor- schriften des Phosphoritgeseßes ganz oder teilweise auf andere dem Verfügungsreht des Grundeigentümers unterliegende Mine- ralien und Gesteiné für anwendbar erklärt werden können. Hier- bei können avch Vorschriften ergänzenden oder abweichenden ¡Fn- halts erlasser werden. Das Geseß tritt mit dem auf die Ver- kündung folgenden Tage in Kraft.

Frachterleihhterungen sür die Landwiciju;a 1.

Um der Landwirtschaft die durch den ungünstigen Ernteausfall notwendig gewordene zusäßliche Beschaffung von Ersaßmitteln für Einstreuzwecke zu erleichtern, gewährt die Deutsche Reichsbahn mit Wirkung vom 25. 10. 1934 sür die Beförderung von Torfstreu, Torfmull und Torfstreusoden im Rückvergütungswege einen weite- ren Frachtnahlaß von 15 bzw. 30 vH von den bisher {hon für diese Güter nah Ausnahmefrachtsäßen berechneten Frachten. Die Ermäßigung wird nachträglih auf Antrag im Erstattungswege bei Erfüllung bestimmter Voraussezungen gewährt. Näheres

bt sih aus den Bestimmungen über die Gewährung dieser Ermäßigung, die bei den Güterabfertigungsskellen ein- gesehen werden können. Die Maßnahme gilt während" der Dauer des Notstandes, längstens bis 15. Juni 1935. Die Reichsbahn hofft, auch dur diese Vergütung mit zur Ueberwindung des durh

' die Dürre verursachten Notstandes beizutragen.

Errichtung einer Sammelstelle für Anträge auf

5%olztagung 1934 in Berlin.

Die alljährlich vom Fachausshuß für Holzfragen und dem Ausschuß fue ge nik in der Forstwirtshaft aufgezogene große

Holztagung findet diesmal am 30. November und 1. Dezember

in Berlin statt. Der M eolerigen Tagung, die vier Fachsißungen vorsieht, kommt insofern eine besondere Bedeutung zu, weil das Holz als Ausgangspunkt zahlreiher Rohstoffe im Rahmen unserer nationalen Güterversoxgung eine von Monat zu Monat wachsende Rolle zu spielen hat. Auskunft über diese große Fachtagung erteilt der Fachausshuß für Holzfragen, Berlin NW 7, Jngenieurhaus.

Auf dem We

É Wesertag in Kassel am 26. Oktober hielt Staats- sekretär Koen i

gs vom Reichsverkehrsministerium einen Voc- ahmen der Reichswasser- üudckblick auf die

deutsche Weser im Ra eshihtlihen R hisfahrt führte dex Redner on in den Fahren vorher auch hindurch ein Projekt, welches in ng mit der Speisung des Mitt-l- iederholte Vorlagen beim Reichs- isierung zu bewilligen, weil das Mittellandkanals herangezogen stag shon aus dem Grunde ab- starke Förderung des Mittellandkanals Erst in den leßten Jahren Aufgabe der Verkehrspoliti ere auch Aufgabe der Wa wege zu den deuts r vorgezeichneten

Nach einem 100 Fahre in exkanalisierung blieb wie \{ nah dem Kriege mehrere Jahre der Hauptsahe im Zusammenhan landkanals betrieben wurde. tag, Mittel für die Weserkanal Weserwasser zur Speisung des werden müsse, wurden vom Reich gelehnt, weil dieser eine nicht begünstigen wollte. Gedanke durchges schen Reich und insbesond politik ist, die Verkehrs und die von der Natu egenüber den nur durch Zest-Ost-Verbindungen ft heute Gemeingut aller Wirts nicht nur die Deutsche Preußischen Staatsbah und weiterentwickelt h kehrsverwaltungen bestrebt \ als möglih über die deuts kehrswege, welche zu diesen Häfen führ Wasserstraßenbaupolitik ist, abe, ihrem innersten Gehalt nah der Weser und ihr ts\traße ist im R notwendige listishen Regierung, die Speisung des Mittellandkanals wiederum als selbständi Verkehrss\traße erfaßt h führt und um seiner nationalsozialistische Charakters der Wese bis Bremen in An Mittel für diesen

at sich der

serstraßenba4Uu- en zu fördern l i üd-Nord-Verbindungen künstlihe Wasserstraßen herzustellenden Jch glaube, daß es hafts- und Verkehrskreise ist, daß Reichsbahn-Gesellschaft, welche das Erbe der nen mit ihrer Seehafentarifpolitik bewahrt l die anderen großen V ein müssen, die Güterbewegung soweit en zu leiten und die Ver- en, mit allen Mitteln aus- wie ich wiederholt betont Die Kanali-

ebt, daß es

ärker zu betonen.

at, sondern auch

hen Seehäf

Seehafenpolitik. Ausbau zu einer leistungsfähigen Groß- ahmen eines solchen Programms eine Es ist das Verdienst der nationalsozia- r aus ihrex Hilfsfunktion für

erausgenommen ge, von dem Mittellandkanal unabhängige at, als einen Strom, der ein eigenes Leben selbst willen entwickelt werden muß. Die Regierung hat in klarer Erkenntnis dieses r die Kanalisierung des Stromes von Minden riff genommen, und es i ¿n Vau jo reihlih zur Ver daß ein planmäßiger ununterbr Arbeiten gesichert werden kann.

Bekenne 1ch mich Natur eine wechselnde Wasserführung baut werden muß, so mu Weser-Kanalisierung au niht die Vollendung, ausbau sein kann. sierung der Wes wir daran denken müssen, aufwärts bis Hannovers uns aber darüber klar werden nux ein gewisser Teil der fügung gestellt

daß sie die Wese

t zu erwarten, daß die estellt werden ochener Fortgang dev

zu dem Saße, daß dic Weser, der von der und für die Schiffahrt oft unzulängliche [t. zu einer Großschiffahrtsstraße ausge- ih au die Forderung billigen, daß die der Strecke von Bremen bis Minden ondern nur ein Abschnitt in dem Weser- Jh glaube auch, daß, wenn wir erst die Kanali- herauf vorgetrieben haben werden, er Weser von Minden N Wir müssen , daß für Wasserstraßenbauten immer Reichs- oder Staatsmittel zur Ver- werden kann, und die Grenze, bis zu welcher

er bis Minden den Ausbau ch Mündeu vorzubereiten.

London, 24. Oktober. Bank von England U- und Abnahnie im

in 1000 Pfund Jm Umlauf

0 (Abn. 2520), andere Regierungssicher- Zun. 100), andere Sicher- Abn. 50), Silbermünzen- Goldmünzen- 192 000 (Zun. 60), Depositen: Regierungs- i Wechsel und Wertpapiere 10 900 (Abn. 90), Bankabteilung 660 (Zun. 10). Ver- ' Passiven 48,50 gegen 47,26 vH, gegen die entsprehende Woche

(Abn. 50),

Depositen der Re Banken 101 000 ( sicherheiten 81 280 Vorschüsse Gold- und Silberbestand der hältnis der Reserven zu de Clearinghouseumsay 559 Million des Vorjahrs 36 Millionen weniger. Paris, 25. Oktober.

von Frankrei Abnahme im

Abn. 3000),

(D. N. B.) vom 19. Oktober 1934 ergleih zur Vorwoche) ¡tand 82 483 (Zun. 76), 10 (unverändert), Devisen in Report Wechjel und Schaßscheine 4474 inl. Handelswechsel 3550, diskon zusammen 83769 (Zun. 102), Wechsel 1, im Ausland gek mmen 705 (Abn. 1), Lombarddarlehen 3 er Autonomen Amortisationskasse 5898 (unv Notenumlauf 79 580 (Abn. 804), 22 570 (Zun. 800), haben der Autonon guthaben 17 656 (Abn. 262), (Abn. und

Ausweis der Vank (in Klammern Zu- und Millionen Franken. Auslandsguthaben 2 (Abn. und Zun. —) (Zun. 101), davon: diskontierte Handelswechsel 219, ekaufte börsenfähige ge Wechsel 704, z 180 (Abn. 8), Bonds 398 verändert). Passiva. taglih fällige Verbindlichkeiten uthaben 1749 (Zun. 993). Gut- onsfasse 2988 (Zun. 9), Verschiedene 177 (unverändert), l, Hun. —), Deckung umlaufs und der täglih fälligen Verbindlichkei 80,75 v§H (80,67 vH).

fontiecte ausl. in Frankreich aufte börsenfähi

davon: Tresorg ten Amortisati

des Bauknoten- ten durh Gold

Der schwedische Außenhandel im September.

Stockholm, 25. Oktober. im September den Die Ausfuhr des gegenüber dem glei um 85 Mill. Kr. auf, überstellung um über 1 Der Ausfuhrüberschuß b ür die ersten neun Mo chuß von 11,8 Mill. Kr., zeit 23,1 Mill, Kr. betrug.

Der Auße

nhandel Schwedens hat öchsten. Stand seit d h

em Fahre 1930 erreicht. conats September weist mit 125,6 Mill. Kr. chen Monat des Vorjahres eine

die Einfuhr ist bei der gleiche 2 Mill. auf 109,7 Mill.

eläuft sih somit auf nahezu nate 1934 errehnet

Kr. gestiegen.

.; sih ein Einfuhrüber- während er in der gleichen

ErHöhter Ueberschuß der Schwedischen Staatseisenbahnen.

Der leyte Monatsausweis der spiegelt die Besseru Schweden wider. i

Stockholm, 25. Oktober. Schwedischen Staatseisenbahnen samten Geschäftslage in nahmen für August belaufen sich auf 15,8 Mill. Kr 14,2 Mill. Kr. im gleihen Monat des Vorjahres. Die r., so daß sih ein Vebershuß von Nach Abrechnung der an den Staat abzu- santeile beträgt der Reingewinn des Berichts- Kr. gegenüber nux 0,5 Mill. Kr. im August

sih auf 12,1 Mill. K 3,7 Mill. Kr. ergibt. führenden Zin monats 1,6 Mill. vorigen Jahres.

öffentlihe Mittel für Wasserstraßenbauten verfügbar zu machen

| sind, ist in diesem und auch in den nächsten Fahren bereits er-

reiht, wenn nicht überschritten. Wir müssen von der Finanzseite h die Weser auch im Zusammenhang mit dem gesamten Wasser- traßenprogramm des Reichs betrachten und können für ein ein- elnes La pad niht mehr aufwenden, als ohne Schädigung in dem ortgang der anderen großen Wasserstraßenbauten zu verant- worten ist. Wir sind für die nächsten Jahre stark belastet durch die Vollendung des Mittellandkanals, den damit im Zusammeuhang

stehenden Ausbau der Oder, durch den Ausbau der Elbe, durch die |

Erweiterung des Dortmund-Ems-Kanals und die Weiterführung der süddeutshen Wasserstraßen im Main-Donau- und Neckargebiet. Deshalb wird auch an den notwendigen und wirtschaftlih vertret- baren Ausbau der Werra bis zu den großen Kaligruben erst in einigen Fahren herangetreten werden können. Dabei gehe ih ton der eia aus, daß nah Vollendung der Wasserkanalisierung von Minden bis Bremen die Arbeiten an der Werra, besonders wenn die Kanalisierung zunächst nur für das 600-t-Schiff erfolgt, vordringlicher sind als die Fortseßung des Weserausbaues ober- N Minden. Dazu kommt, daß durch die im ( ange befindliche

iedrigwasserregulierung von Münden abwärts “die Fahrwasser- A auf der oberen Weser eine erhebliche Verbesserung er- ahren.

Eine Vollkanalisierung der Weser auch auf der Strecke Mün- den—Minden kommt erst in Frage, wenn etwa die Kanalisierung der Werra für das 1000-t-Schiff durchgeführt würde bzw. mit der Herstellung einer durhgehenden Werra-Main-Verbindung. Es wäre jedoch verfrüht, heute hier solche weitausschauenden Pläne zu erörtern. Entscheidend ist, daß wir das Ziel als solhes nicht aus dem Auge verlieren, und ih sehe die Zusammenfassung der gesamten Wejer-Wirtschaftskreise in dem bisherigen Weser-Bund und heute neugegründeten Verein zur Wahrung der Weser-Schiff- fahrt-Fnteressen als eine Gewähr dafür an, daß der Gedanke eines Ausbaues der Weser und der Werra zu einer roßschiffahrts\traße in den Kreisen der Wirtschaft, des Handels und der Schiffahrt lebendig bleibt.

Ueber „Die Wirtschaft an der Oberweser, Werra und Fulda

und ihre Bedeutung und Aufgaben im Dritten Reih“ sprach der Gauwirtschaftsberater, Präsident der Jndustrie- und Handels- kammer Kassel-Mühlhausen, Dr. Braun. Nah eingehender Würdigung der Bedeutung von Landwirtschaft und ndustrie dieses Wirtschaftsgebietes wies der Vortragende darauf hin, daß in Kassel eine Zellulose- und daran angeschlossen eine Kunstseide- fabrik entstehen wird, der die Herstellun von Stapelfasern obliegt. Sie wird etwa 3000 bis 4000. Leute beschäftigen und wird dex UVeberalterung des heimishen Buchenwaldes ein Ende bereiten. Wir sind berechtigt, so führte der Redner u. a. noch aus, an den nationalsozialistischen Staat die Forderung zu stellen, den Ausbau unserer Wasserstraßen an Weser, Werra und Main durchzuführen, um unsere Arbeitslosen in Arbeit und Brot zu bringen und etne gesunde bodenständige Warenerzeugung zu ermöglichen. Den Auf- bau seinex Wirtschaft wird das arbeitsjame Volk an Oberweser, Werra und Fulda auch unter den Nen Opfern rihtig und organish durchführen, wenn seiner Arbeit und seinem Wollen nur das richtige Verständnis entgegengebracht wird.

S E A A O D D Wirtschaft des Auslandes.

Ausweise ausländischer Notenbanten.

(D. N. B.) Wochenausweis der vom 24. Oktober 1934 (in Klammern Vergleih zur Vorwoche) 5 befindlihe Noten 374 70 hinterlegte Noten 77300 (Zun. 2580), heiten der Emissionsabteilung 244 900 ( eiten der Emissionsabteilung 1140 ( estand der Emissionsabteilung 2950 und Barrenbestand der Emissionsabteil gierung 22 860 (Zun. 4840), ), Private 37 600 (Zun. 160), (unverändert), andere Sicherheiten: (Abn. 1220),

anzö echoslowatkisches Abkommen 2 AbeE Ceeitetta C cui

Paris, 26. Oktober. Jn einer amtlichen p rge des Le wird bekanntgegeben, daß zwischen der fran- zösi]hen und der tschechoslowakishen Regierung ein Abkommen über die AiSung des gege gen arenautausches zustande gekommen sei. Die diesbezüglihen Verhandlungen, die fit Be- inn des Monats geführt wurden, hätten zu einer Er öhung der sramzöfishen Kontingente N gleihwertige Gegenleistungen ge- ührt. Durch dieses Wirtschaftsabkommen ist den tshechoslo- wakishen Wünschen nah einem angemessenen Ausgleich der beider- n en Handelsbilanz Rehnung getragen werden. Seit April i L hatte sih dieses Gleihgewiht zugunsten Frankreichs ver- hoben. Der Grund war nit etwa ein fühlbarer Rüdgang der tshechoslowakishen Ausfuhr nach Frankrei, sondern eine be- trächtlihe Zunahme der A Ausfuhr nah der Tschecho- lowakei, so daß während der ersten sechs Monate d. J. ein Ueber- chuß von rund 30 Mill. Frs. für Frankreich verblieb. Eine be- ondere Steigerung hatte die Ausfuhr französisher Wolle nah er Tschechoslowakei erfahren. Obwohl die franzóosishe Regierung die Ansicht vertrat, daß die Tschechoslowakei diese Tgengule ver- arbeite und als ertigfabrikate gegen einen ansehnlihen Nuzen wieder ausführe, hat sie sih zu einer Erhöhung der ts{chechoslowa- kischen Ausfuhrkontingeute "für Textilwaren, Schuhleder und apier im Rahmen der Kontingentspauschale bereiterklärt. Die andhabungzdieser Kontingente ist besonders geregelt. Auch die Verkaufspreisé für gewisse tshehoslowakishe Ausfuhrwaren auf den französishen Märkten sind festgeseßt worden.

Der tschechoslowakische Staatshaushalt.

Prag, 26. Oktober. Der ts{checho lowakische M S a vurante hlag weist Ausgaben von 7983 Mill. Kr. innahmen von 7985 Mill. Kr. auf und ist auf der Ausgabenjeite um 352,6, auf der Einnahmenseite um 353,4 Mill. Kr. höher angeseßt als für das Fahr 1934. Gleichzeitig wurde dem Abgeordnetenhaus auh der Staatsrehnun Sabshluß für das Jahr 1933 vorgelegt, der

einen Gebarungsabgang von 1507 Mill. Kr. ausweist.

Bor der Konferenz der Itotenbankleiter der Kleinen Entente.

Bukarest, 6. Oktober. Der Konferenz der Notenbankleiter der drei Staaten der Kleinen Entente, die vom 29. bis 31. Oktober in Bukarest staitfinden soll, wendet sih zwar die formelle Aufmerk- e der interessierten wirtshaftlihen und politischen Kreise zu,

och erwartet man hiervon auch bei optimistisher Beurteilung faum irgendwelhe Ergebnisse von praktischer Bedeutung. Zweck

der Konferenz ist, ein gemeinsames Arbeitsprogramm der dvei | Noteninstitute im Sinne des Wirtschaftsstatuts dex Kleinen | Entente vorzubereiten, also in erster Linie die Währungspolitik ; der drei Staaten anzugleichen. s nähren werden auf der !

blid über die bisherige Währungspolitik der drei Staaten und Errichtung britischer und japanischer Handels-

Táge8ordnung der Bukarester Notenbankkonferenz stehen: 1. Ueber-

deren Auswirkungen auf die anderen, 2. Erörterung einer Schaf- fung von Erleichterungen im Wechselverkehr, 3. Besprehungen Uber eine Zujammenarbeit der Sparinstitute der drei Staaten, 4. Untersuchung der Möglichkeiten einer Angleichung des Zah-

lungSverkehrs sowohl innerhalb der Bündnisländer als auch |

zwischen diesen und den anderen Staaten, 5. Erörterung dex in den drei Staaten bestehenden wirtschaftspolitishen Methoden und Einschränkungen ihres Einflusses - auf die wirtshaftlihen Bezie- hungen unter den Verbündeten, 6. Beratung über Erleichterungen

für den Reiseverkehr. Nicht anzunehmen ist, daß die Bukapester |

Reichs: und Staatsanzeiger Nr. 251 vom 26, Oktober 1934. &. 3

Wesertag ín Kassel.

Ein Vortrag von Staatssekretär K oenigs.

Notenbankkonferenz auch der Frage der Einräumun nseiti

Kredite ernstlich Tiber I Desgleichen ist schwer| 1 au erwarten, daß nennenswerte Ergebnisse auf dem Gebiet der Zhuldenanftauung und der Warenkredite erzielt werden fönnten. Es ist vielmehr anzunehmen, daß diesbezüglih keine Beschlüsse zu dritt geiakt werden, sondern daß die Leiter der Notenbankinstitute ihre HZhammenkunft dazu benutzen werden, um Verhandlungen von Staat zu Staat zu pflegen. Jm allgemeinen wird in inter- essierten Kreisen der Bukarester Notenbankkonferenz mehr politische

‘als finanzpolitishe oder wirtschaftspolitishe Bedeutung bei-

gemessen. Man sieht in ihr mehr eine Demonstration zur Unter- ¡treihung der Bündnisziele als die Vorbereitung entscheidender

Aenderungen in den finanziellen und wirtschaf iti i ( n d j shaftspolitishen Bezie- hungen der drei Staaten. A ;

Der Bericht des Börlkterbundsbeauftragten lber die Wirtschaft und Finanzlage Ungarns.

Budapest, 25. Oktober. Der Finanzbeauftragte des Völker- bundes, Royal Tyler, stellt in seinem neuesten Vierteljahresbericht grundsäßlich in der Finanz- und Wirtschaftslage Ungarns gegen- über dem Zustand von 1932 einen bedeutsamen Fortschritt fest, wahrend gegenüber dem Vorjahre eine wesentliche Verbesserung nicht zu bemerken sei. Der Bericht erkennt eine Besserung im Staatshaushalt an und spendet den Haushaltsmethoden des

Finanzministers Anerkenr.ung. Die Ausgaben Ungarns betrugen

vom 1. 7. bis 1. 10. 1934 174 Mill. Pengö, die Einnahmen 179 Mill. Pengsö. . Dagegen weisen die Staatsbetriebe im tas den Vierteljahr ein Defizit von 3 Mill. Pengöò auf. Die aus- ländische fundierte Staats\huld wird in dem Bericht mit 921 Mill. gegen 981 Mill. P. im September 1933 angegeben, die ausländische shwebende Schuld mit 340 Mill. gegen 314 Mill. P. im September 1933 Fn dem Kapitel über die Entwicklung der ungarischen Handelspolitik erwartet der Bericht einen weiteren Rückgang der freiverfügbaren Devisen und damit eine Zuspißung des Problems der Rohstoffversorgung. Bei der Beurteilung der handels- und devisenpolitishen Lage Ungarns bleibt, wie der Bericht hervorhebt, zu beachten, daß das Land bei der Verwertung seiner Lebensmittelüberschüsse großen Schwierigkeiten begegnet, da einzelne der früheren wichtigsten Märkte sih der ungarischen Einfuhr fast völlig vershließen. Die ungarische Handelspolitik müsse daher entfernter liegende Absatgebiete sich aufzuschließen suchen. Der Gesamtaußenhandel Ungarns zeigt, wie der Bericht pn Schluß hervorhebt, keinen Aufstieg mehr. Während der Ein- uhrhandel größer als im Vorjahr ist, ist die Ausfuhr rügängig.

Die neue rumänische Ein- und Ausfuhrordnung.

Bukarest, 25. Oktober. Das königl. Dekret zur Fnkraftsezung der neuen Ein- und Ausfuhrordnung ist gestern abend unterzeich- net und heute veröffentliht worden. Das Dekret enthält folgende Punkte: 1. Ab 15. November d. J. wird jede Wareneinfuhr nur nach vorheriger Ausfuhr durhgeführt werden können. 2, Jede Einfuhr wird nit 60 vH des Wertes der durchgeführten Aus- fuhr übersteigen dürfen. 3. Die Zahlungen für jede Ausfuhr werden nur in ausländischen Valuten erfolgen können. Alle aus der Ausfuhr erlangten Devisen werden der Nationalbank zum ge- seblichen Kurs abgetreten werden müssen. “Ueber diese Devisen wird die Nationalbank wie folgt verfügen: a) 40 vH der Ausfuhr von Erdöl, Getreide und Holz werden für die Zahlungen, die sie gu leisten verpflichtet ist, zurückgehalten. Diese Quote wird nur in en von der Nationalbank festgeseßten Devisen erleat werden können. b) 40 vH der Ausfuhr aller anderen Erzeugnisse werden für die Zahlung von alten Warenschulden und deren Zinsen im Auslande verwendet werden. Uebertragung der Devisen an die Besiver von Einfuhrbescheinigungen wird nur mit Zustimmung des Amtes für Regelung des Außenhandels erfolgen können. Die übrigen Devisen werden für die Bezahlung der Einfuhrwaren ver- wendet werden, und Por nah Bestimmungen des Ministeriums für Handel und Fndujstrie, bei dem diese Devisenreste gesperrt ver- bleiben. Zu diesem Zweck werden die Zollamtseinfuhrbesheini- gungen in der Höhe von 60 vH des Ausfuhrwertes ausge folgt.

Es wird ein Amt für die Regelung des Außenhandels errichtet und an die Stelle des bisherigen Amtes für Einfuhrregel1ng treten. Das neue Regime tritt, was die Ausfuhr anbelangt, am 1. November und, was die Einfuhr anbelangt, am 15. November 1934 in Kraft. Bis dahin wird ein Uebergangsregime gehand- habt werden, das die Erteilung von Einfuhrbewilligungen in der Höhe von 30 vH der Einfuhr des leßten Vierteljahrs 1933 vor- sieht. 5. Alle bisherigen dur königl. Dekret vom 30. 6. 1933 und 30. 4. 1934 sowie 30. 9. 1934 eingeführten Taxen bleiben bestehen. 6. Die Handels- und Zahlungsverträge werden mit dem neuen Regime in Einklang gebraht werden müssen. Zu diesem 2Zweck ist Abschluß von Handelsverträgen von Staat zu Staat vorgejehen.

Ztalienische Getreidebörsen bleiben geschloffen.

Mailand, 25. Oktober. Wie der Ackerbauminister im Stän- digen Getreideaus\{chuß mitteilte, wevden dic vor einem halben Jahr wegen fpekulativer Umtriebe geschlossenen Getreidebörsen in «Ftalien nit wieder eroffnet. Die Bauern und Mühlenbesißer haben sih gegen die Wiedereinführung der Getreideuoticrungn ausgesprochen. i

English-polnische Textilverhandlungen.

Keine Bedrohung der polnischen Textilindustrie durch Nußland. au

Warschau, 26. Oktober. Die in Polen in den leßten Tagen ge- führten Verhandlungen zwischen Vertretern der englischen Baus wollindustrie und der polnischen Textilindustrie sind abgeschlossen worden. In einer Verlautbarung darüber heißt es, man habe Zollermäßigungen besprochen für Artikel, die in Polen nicht her- atel werden oder deren Einfuhr für die polnishe Bauntwoll- industrie ohne erhebliche Bedeutung sei. ie endgültige Ent- scheidung aller verhandelten Fragen müsse natürlih den amt- lichen Delegationen Englands und Polens in den Verhandlungen Uber einen Handelsvertrag überlassen bleiben.

._ Der Verband der polnischen Textilindustrie erklärt zu aus- Tien Nachrichten über eine Zurückziehung von Sowjet- bestellungen, die die Lodzer Industrie angeblih bedrohen, daß

| mit der Sowjetunion nur einige Lodzer Fabriken arbeiten. Sie

hätten von Zeit zu Bet geringe Mengen von Waren in die Sowjetunion ausgeführt. Eine Hurü ziehung von Sowjet- bestellungen könne daher die Lage der Lodzer Jndustrie ebenso- wenig verschlehtern, wie die bisherigen Sowjetbestellungen sie dad verbessern können. Jm D ietlti habe keine der in Frage

ommenden Firmen amtliche sowjetistische Bestellungen erhalten.

komitees in Tokio bzw. London.

Tokio, 25. Oktober. Zwischen dem Vorsißenden der britischen Handelsabordnung, Baron Bernby, und dem Vorsißenden der Japanischen Handelskammer, Baron Go, ist eine grundsäßliche Einigung dahin erzielt worden, daß in Londou, ein japanishes Handelskomitee fortan seinen Siß haben wivd, während in Tokio ein englisches Komitee als ständige Einrichtung bestehen wird. g hofft, dadurch den Handelsverkehr zwischen beiden Ländern zu fördern.