1934 / 254 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 30 Oct 1934 18:00:01 GMT) scan diff

Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 254 vom 30. Oktober 1934. "S. 2

9. Der Großhandelspreis in Wagenladungen von mindestens 200 Zentner beträgt sür alle Sorten: a) bei Hochzuht . . RM 56,— } je 50 kg inm Packungen b) bei Handelssaat . 48,— von 25 und 50 kg

83, Der Verbraucherpreis beträgt: a) bei Hohzuht . . RM 70,— h je 50 kg in Packungen b) bei Handelssaat . &0,— von 25 und 50 kg

4. Die FKleinverkaufspreise betragen:

; Hochzuht Handelssaat in Packungen von 5 und 10 kg = 1,60 RM 1,40 RM

M " L, L u. 25 kg = 1,80 9 1,60 »

je kg eins{chließlih Verpackung,.

5. Hochzuchten dürfen nur in vorgeséhriebenen Packungen vex- plombt und versiegelt nah den Vorschriften des Reichsnührstandes in den Verkehr gebraht werden. Die Lieferung erfolgt brutto für netto einshließlich Verpackung, die nicht zurückgenommen wird.

Jn allen Stufen der Erzeugung und des Vertriebs wird grundsäßlich unfrankiert geliefert. Bei Abnahme von mindestens 200 Btr. verkaufsfertiger Saat in einer Wagenladung, gleich- gültig, ob Hochzueht oder Handelssaat, wird die Fracht vom Ver- lader getragen. ' j

Diese Preise find für alle Jnlandsverkäufe und Lieferungen von Hochzueht- bzw. Handelssaatgut biridend, die in der Verkaufs- periode 1934/35 getätigt werden. Dabei ift es gleichgültig, aus

! niht nux an Universitäten und Schulen, sondern an alle Volks-

|

welchem Erntejahx der Samen stammt. Für bereits vom Er- !

zeuger gelieferten und am Tage der Fnkrafttretung dieser An- ordnung abgevechneten Futterrübensamen is der festgelegte Er- zeugerpreis niht bindend. Z Hs

6. Verkäufe von Futterrübensamen dürfen nur getätigt werden auf Schlußschein der Saatgutstelle Berlin W 35, Lüßow- traße 109. | E Sämtliche Verkäufe von Hochzncht unterliegen den Ver- kaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen des Reichsver- bandes der deutschen Pflanzenzuchtbetriebe, Abteilung Futter- rüben. Fuvgendwelche Sonderabmachungen odex Vergütungen find ausdrücklich untersagt.

IT. Zudckerrübensamen.

1. Der Erzeugerpreis für alle Sorten (Anbanerpreis) betvägt RM 35,— je 50 kg für die deutshen Normen entsprechende Saat. Eine Preisminderung seitens des Züchters oder der Kontraktfirma darf nicht erfolgen, wenn mindestens ervciht werden:

bei fkleinknäuligem Samen in 1 kg 63000 Keime nah 14 Tagen, '

eine Keimfähigkeit von mindestens 63 vH Kuäule nach 14 Tagen. :

Dieser Preis steht dem Erzeuger zu, gleichgültig, ob er freier Anbauer, Koutraktanbauex für eine Handelsfirma oder Vex- mehrer für cinen Züchter ist.

Die Fracht vom Vermehrer zum Züchter bzw. zur Koutrakt- firma wird von beiden Vertragsteilen je zur Hälfte getragen.

2. Dex Verbraucherpreis beträgt frei Verladestation des Züchters bzw. Verkäufers für alle Sorten RM 65,— je 50 kg, netto ohue Sack. Fn Anbetracht dex diesjährigen Witterungs- verhältnisse gilt im Fnlandsgeschäft Lieferung mit 63 000 Keimen je Kilogramm bzw. 63 vH gekeimten Knäulen nah 14 Tagen noch als zulässig. Eine Preisminderung daxf bei solhen Liese- rungen nicht erfolgen. :

3. Verkäufe im Jnland müssen für die zugelassenen Hoth- zuchtsorten verplombt nah den Vorschriften des Reichsnährstandes exfolgen. ;

4. Diese Preise find sür alle Julandsverkäufe und Lieferungen von Zuckerrübeusamen in der Verkaufsperiode 1934/35 bindend. Dabei ist es gleihgültig, aus welhem Erntejahx dexr Samen tammt.

i 5. Sämtliche Verkäufe von Hothzuchtsorten im Jnland ‘dürfen nur nach den Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen des Reichsverbandes der deutschen Pflanzenzuchtbetriebe, Abteilung Zuderrüben, Bexlin W 35, Lüßowstr. 109/110, exfolgen. Frgendwelhe Sonderabmachungen sind ausdrücklich untersagt. IIL. Die Anordnung tritt mit dem 27. Oktober 1934 in Kraft. Berlin, den 27. Oktober 1934.

Dr, Krohn.

Anordnung Nr. 4 des Beaustragten des Reichsuährstaudes für die Hopfenmarkt- regelung. Vom 29, Oktober 1934, I

Die Berechtigungsscheine zum Ankauf von deutschem Hopfen |

beim Erzeuger (Ziffer 1 meiner Anordnung Nr. 1 vom 20. O 1934, Deutscher Reichsanzeiger Nr. 195) ‘berechtigen ab 1. No- vember 1934 nurmehr zum Ankanf von Anußersiegelhopfen. E auch für die den Kommissionären ansge}tellten BereéhtigungSs-

cheine (Ziffer 5 meiner Anordnung Nr. 3 vom 3. September 1934,

Deutscher Reithsanzeiger Nx. 208). TT.

Vom 1. November 1934 ab is zum Aukauf von deutschem Siegelhopfen (im Sinne des Hopfenherkunftsgejepes) beim Erx- geuger ausfchließlih die Deutshe HopfenverkehrsgeseUschaft m. b. H. in Nürnberg berechtigt.

TIT.

Diejenigen Händler, die deutshen Siegelhopfen zu Ausfuhr

zwecken kaufen wollen, haben ¡hven Ausfuhrbedarf bei der Deut- f ichen Hopfenvertehrsgesellschast m. b. H. in Nürnberg anzumelden. |

IV.

Ziffer 6 meiner Anordnung Nr. 1 erhält folgenden Zusay: „Bei Siegelhopfen minderer Gute kanu ein Preisabshlag aus- vebungen werden; der Preis vou 150,— RM je Zentner darf jedoch nitht unterschritten werden. Der Prveisabshlag wird durch von mir ernannte Sachverständige festgesept.“

V.

Die Ziffern'8 “und 9 meiner Anordnung Nr, 1 werden auf-

gehoben VI.

Diese Anordnung tritt am 1. November 1934 in Kraft. München, den 29. Oktober 1934. Der Bearnrftragte

des KReithsnährfstandes für die Hopfenmarktvegelung. Deiningern.

Irichtamtliches.

Aus der Verwaltung.

Eine amtliche geologïïche Larte von Deutsch{aund für eine Btartk.

Die von der Preußischen Geologishen Landesanstalt heraus-

gegebene Karte von Deutschland i. M. 1: 2000000 wendet sih

Dies |/

| die 2 Drubogen starken Erläuterungen, die so gehalten

j nah drei verschiedenen Gesetzen. | nung wawen in den drei ‘verschiedenen Geseßen verséhicden. Dem | neuen Einkommensteuergeseß gemäß sind ‘diese drei Verschieden- | heiten mit Wirkung ab 4. Fanuax 1935 zu einer Einheit ge- | Eine Ehestandshilfe und eine Abgabe zur Arbeitslosen- |

| genossen, die sih mit den Grundzüçen der Geologie Deutschlands

vertraut zu machen wünschen. Zur besonderen Einführun d das nd, sie au dem der Geologie fexus stehenden Laien eine möglithst kurz gefaßte Erklärung der Karte bieten. An den Bergmann und an den Wirtschaftler wendet sih eine Lagerstättenkarte, die den Erläuterungen beigegeben \wuxde. L i Der Preis dieser amtlichen Karte, der auh früher schon ein ungewöhnlich billiger war (sie kostete bisher 3,00 RM), ist jeßt auf 1,090 RM einschließlich Exläuterungen und Lagerstättenkarte herabgeseßt wordea; ist doch die Verbreitung geologischex Keuant=-

| nisse für deu heutigen Staat mehr denn je erwünstht

Zu beziehen ist die Karte dur die Vertriebsstelle der Pveu-

Fischen Geologiséchen Landesanstalt in Berlin N 4, JFuvaliden-

straße 44.

Kunst und Wiffenschaft.

Spielplan der Berliner Staatstheater. Mittwoch, den 31. Oktober. Staatsoper: Tosca. Musikalishe Leitung: Heger. 20 Uhr.

Schauspielhaus: Die Hermannusschlacht von Kleist. Be- ginn: 20 Uhx.

Beginn:

; Das erste Sinfoniekonzert am Freitag, den 2. No- vember, in der Staatsoper, Unter ‘den Linden, das Richard

Strauß dirigiert, bringt des Meisters Sinfonia domestica, fernex vier Orchestergesunge (Solist: Herbert Janssen) und die Jupitersinfonie von Mozart.

Schiller-Feier des Staatlicheu Schauspielhaufes.

Zu Schillers 175. Geburtstage veranstaltet am Sonntag, den 4. November, vormittags 1114 Uhr, das Staatliche Schauspiel- haus am Gendaxrmenmarkt eine Schiller-Feiex, in der die Staats- shauspielex Friedrich Kayßler, Lothar Müthel und Maria Koppenhöfer mitwirken,

f

|

Volkswirtschaft und Statistik. Organisation des deutschen Weinbaues.

Den Landesbauernschaften der Weinbaugebiete Rheinland, ckessen-Nassau, - , Baden, Württemberg, Sachsen-Anhalt, lesien wurde vom Reithsnährstand der nachstehende Plan einer

gans der Organisation des deutshen Weinbaues über- mittelt:

„Um in Kürze eine enge Verbindung zwishen Reichsnährstand und Winzer hexzustellen, ist die Organisation des Deutschen Wein- banes nah folgenden Grundsäßen durchzuführen:

L. Der Sweibeirat beim Reihsnährstand: Der Reichs- weinbeirat bildet die S der weinbäuerlihen Berufsvertretung.

Ia. Der Reichsfachbeirat steht dem Reichsweinbeirat zur Be- ratung des Weinbaues auf dem Gebiete

1. der Praxis

2. der Wissenschaft,

3. der -Technik zur Seite.

TI. Der Landesbeirat bei den Landesbauernschaften. Die Feder- nd liegt bei der betreffenden Landesbauerns{haft. Der Führer

s Landesweinbeirats und dessen Stellvertreter müssen Mitglieder des Reëhsweinbeirates sein. Außerdem müssen die Reichswein- beiratsm*tglieder automatish dem Lanrdesweinbeirat angehören. Dex Landesweinbeirat soll fih möglichst aus 3—7 Vertretern zu- sam enjeten, je nah Größe uud Diffexengiertheit des betreffenden

inbaugebietes.

Ila. Dem Landesweinbeixat stehen zur Beratung für Fragen

1. der Praxis.

2. der Wissenschaft,

“8. der Technik die zuständigen Weinbauanstalten sowie die bereits im Reichsfach- beirat täâtigen Fachleute zux Verfügung.

ITI. Kreis- bzw. Bezirksbeirat für Wein bei den Kreis- bzw. BeziksbritérnsGatter Die Federführung liegt bei den Kreis- bzw. Bezirksbauexruschafteu. Bei den Kreis- bzw. Bezirksbauern- [olge sind je nah den Verhältnissen Kreis- bzw. Bezirksbeiräte ür Wein zu benennen (1—s3).- Die verbiudende Linie zum Landes- weinbeirat muß, ähnlich wie beim Reichsweinbeirat, streng beim Landesweinbeirat durhgeführt werden.

_IV. Der Winzer. Die Betreuung des Weinbaues liegt örtlich beim landwirtschastlihen Ortsfachberater bzw. landwirtschaftlichen Vertrauensmann, die sih einen Winzer als Vertrauensmann. hexraugiehen köuneu. i z i

Jeder Winzer gehört ohne irgendwel{he Beitragszahlung zur omo Ra ion. Eine enge Verbindung zwischen Reihsnähr- stand und Winzer ist durch das Reihsaährstandszentralovgan „Der deutsche Weinbau“ gegeben. Hierduvch kann der Winzer die nötigen Richtlinien unmittelbar erhalten.

Zum neuen Einkommensteuertarif.

Jm Reichsgeseßblatt vom 24, Oktober ist das neue Einkom- mensteuexgeseß erschienen. Diesem sind zwei Tabellen beigegeben : eine Einkommensteuertabelle und eine LoYsteuertabelle. Fu der erstere find die Fähwesstenerbeträge für alle diejenigen Ein- kommensteuerpflichtigen, die vevanlagt werden, verzeichnet, in der Lohnsteuertabelle die monatlichen Lohnsteuerbeträge für alle Lohn- urid Gehaltsempfänger. Fn jeder dex Tabellen ist das Einkommen nach Stufen gegliëdert. Für jede einzelne Stufe äst eine Unter- gliederung in der Weise erfolgt, daß in der «rsten Spalte der Steuerbetrag für die Ledigen, in der zweiten derjenige für die kinderlos Verheivrateten angegeben ist und in den weiteven Spalten

diejenigen Beträge verzeichnet sind, die sich nach dexr Zahl der |

minderjährigen Kinder evgeben.

_Die in den neuen Tabellen enthaltenen Steuerbeträge lassen sich mit der bisherigen Steuerschuld, die für den einzelnen Ein- tommensbetvag maßgebend war, niht ohne weiteres vergleichen.

| Bisher bestanden neben dex Einkommensteuer füx die Ledigen

noch die Ehestandshilfe und neben der Einkommensteuer für die Lohn- und Gehaltsempfänger noch die Abgabe zux Arbeits- losenhäitfe. Bei einem ledigen Lohn- und Gehaltsempfänger sind vom Lohn und Gehalt bisher drei Beträge zu erheben ge- wesen: einer als Lohnsteuer, einer als Ehestandshilfe und einer als Abgabe zur Avbeitslosenhilfe. Ghestandshilfe und die Abgabe zur Axbeitslosenhilfe regelten Tih

staltet. hilfe gibt’ es mit Wirkung ab 1. Zanuar 1935 nicht mehr, sondern

nur noch ine Einkommensteuer, in die die Ehestandshilfe und die |

Abg&be zunx Arbeitslosenhilfe eingébaut Tirtd. __ Es werden einem ledigen Lohn- und Gehaltsempfänger mit Wirkung ab 1. Fauuar 1935 von seinem Lohn oder Ge-

halt nit mehr drei versthiedene Beträge, die sih nah drei | verschiedenen- Maßstäben bemessen, abgezogen, sondern es | wird an Stelle der bisher drei Beträge eiu Betvag abge- æxingebaut siud. Dariu euüber deutet gleichzeitig eine Vereiusahung der Ver-

nug der Ar- |

zogen, in den die beiden fortjallendeu

besteht cine wesentlihe Vereinfahumng dem bisherigen Recht. Diese Vereinsahung des waltung, eine Arbeitsentlaftu beitgebvenr.

Durch den Einbau in die Ginkommensteuer isst sie auf alle Einkommensteuerpflihtigen umgelegt worden.

und Gehaltsempfänger und eine entsprehende Mehr - belastung ‘der Gesamtheit allex veranlagten Nichtlohn- empfängex um denjenigeu Teil dex Abgabe zux Arbeitslosenhilfe, dex im Rahmen der neuen Einkommenstener nunmehr auf die Veraulagten eutfällt. Eine weitere Entlastung der Lohn- und Gehalltsempfänger ergibt sih daraus, daß die Abgabe zur Ar- beitslose mit einem um 60 Millionen Reihsomark lleine- rem Betrag als ‘dem vovaussithtlicthen Aufkommen des Jahres 1934 în die neue Einkommensteuer einugebaut worden ist.

Wenn ein Lohn- und E i Miete den Betrag, der der neuen Lohusteuertabelle gemäß mit Wirkung ab 1. Januax 1935 von seinem Lohn einbehalten werden wixd, mit der LiMherigen Steuexrlaft vergleihen will, so muß er den einen Betrag, der ab 1. Januar 1935 von seinem Lohn einbehalten wird, ver-

| gleihen mät deu drei Beträgen, die bi shæxr von feinem Lohn

einbehalten worden sind. ‘Dabei wird fith bei Einkommen bis zu 4000 RM anonatlich iu der Regel exgeben, daß der eine Betrag kleiner i als die Summe der bisher d rei Beträge. Nicht

' nur die Verheirateten mit Kiridern, sondern auch alle kinderlos

Verheirateten und fast alle Ledigen erfahren dem neuen Tarif äß gegenüber bisher eine kleine En NAAN wenn sie ‘ophn- und Gehaltsempfänger sind und ihc Einkommen 1000 RM monatlich micht übersteigt. Lohn- und Gehaltsempysönger bis €eins{chließlich 890 RM find mit Wirkung ab 1. Fanuar 1935 vollkommen abzugsfreä.

Die Eiukommensteuex, die | Die Maßstäbe füx die Bereth- |

Das bedeutet eine entsprechende En t lastung dex Gesamtheit aller Lohn-'

Die Abgabe zur Arbeitslosenhilfe war bisher von den | als einem Kind erfahren mit wenigen

Lohn- und Gehaltsempfängern allein zu tragen. |

_Ein Vergleich der Beträge, die dem neuen Geseß gemäß mik Wirkung ab 1. Fanuar 1935 einzubvehalten sind, mit den bis- herigen Abzügen ergibt das folgende Bild:

Belastuug cines ledigen Lohnempfängers durch die Lohnsteuer (Steuerabzug) :

bisher in drei Beträgen

; ab

Ehe- a © } Zu- | 1935 in

anbds- | Arbeits- g 68 einem

| lojen- \2P- Betrag hilfe |243+4) |

RM_ RM RM 5 6

1,50 frei 1,70 0,78 6,87 5,46 27,20 27,04 S 78,52 125,50 123,50 | 197,50 195,26

Es ist also volllommen fals, wenn von ciner Mehrbelastung der kleinen Lohu- und Gehaltsempfäuger gesproheu wird. Es t das gerade Gegenteil der Fall. Auh fast alle ledigen Lohn- und Gehaltsempfänger bis zu einer gewissen Einkommens- Y: erfahven, wie sih aus der obigen Uebersicht in aller Ein- deutigkeit ergibt, eine kleine Entlastung. Auch bei Verheirateten mät einem Kind ergibt sich bei den Monatslöhnen zwischen 185 und 500 Reichsmark mit einer unbedeutenden Ausnahme eine kleine Mehrbelastung. Diese hat ihre Ursache darin, daß diese Einkommensbezieher mit

4

ab 1. L Lohn-

steuer

j Wirkung ab 1. April 1934 von dex Abgabe zur Arbeitslosenhilse

vollkommen freigestellt worden waren.

Die HZusammenfassung der bisherigen Verschiedenheiten zu einer Eitel ist ohne Vermeidung von kleinen Unebeu- E im Vergleih der neuen Belastung mit der bis-

erigen nicht möglih, weil die bisherigen Verschiedenheiten,

die nunmehr zu einer Einheit zusammengefaßt worden L

nah vexrschiedenen Maßstäbeu, zum Teil durhaus

unsystemati}\ch, bevehnet wurden. f ;

Die Lohn- und ME ale LEMPRFgE mit mehr

s8nahmen bis zu bestimmten sehr hohen Einkommensgrenzen eiue Eutlastung. Fm folgenden einige Beispiele: Lo hnsteuerpflithtiger visher ab 1. 1. 1935 mit 600 RM Monatsgehalt:

ledig i 101,66

verheivratet ohne Kind 63,44

verheiratet mit einem Kind 51,48

verheiratet mit zwei Kindern 39,52

verheiratet mit drei Kindern . « « 23,92 .

verheiratet mit viex Kinderu « . , 12,74

verheiratet mit fünf Kindern . . « 2,34

verheiratet mit sechs Kindern .-. / ——

Bei den Beamten ist das Bild uitht so günstig, weil bei diesen die Abgabe gur Arbzitslosenhilse bisher etuheitlih nur 1,5 vH. des Bruttogehalts betrug gegenüber bis zu 6,5 vH. bei den übrigen Lohn- und Gehaltsempfängern. i

Auch bei den zu verxranlagenden Nichtlohnsteuer- pflichtigen ist, weun sie ledig odex kinderlos verheiratet sind, das Bild nitht so günskîg, weil gzu vevanlagenden Nichtlohn- steuerpflichtigen von der Abgabe zur Arbeitslosenhülfe bisher nicht ersaßt waren. Aus dem Tarif dex zu vexanlageuden (Einkommen- rpfléGügen ergibt sich das folgende Bild:

1. Bei Ledigen mit Jahreseinkommen bis zu 1425 RM-und bei findexlos Verheirateten mit Fahreseiukonmmeu bis zu 1725 RM bleibt die Einkommensteuer mit Ausnahmen, in denen eine Entlastung eintritt, nnverändert; h

2. Verxheiratcte mit cinem Kind und Jahreseinkommen ‘bis zu 5750 RM, Verheiratete mit zw ei Kindern und ZFahres-

104,75 66,75 55,—

Y

einkommen bis zu 28 500 RM und Verheiratete mit dre i

Neichs3- und Staatsanzeiger Nr. 254 vom 30, Oktober 1934. S. 3

und mehr Kindern und bis zu bestimmten Einkommens- [E C gegenüber bisher in der Regel eine ntlastung;

. Alle anderen Einkommensempsänger, also die Ledigen ab 1425 RM JFahreseinkommen, die kinderlos Verheirateten ab 1725 RM Fahreseinkommen, die Verheirateten mit einem Kind ab 5750 RM Jahreseinkommen, die Ver- heirateten mit zwei Kindern ab 28500 RM Jahresein- kommen und die Verheirateten mit drei und mehr Kindern ab 100000 RM Jahreseinkommen erfahren in der Regel eine Mehrbelastung.

Die Mehrbelastung der Ledigen, der kinderlos Verheirateten und der Kiuderarmen ab bestimmten Einkommenshöhen ist, solange noch niht auf Aufkommensteile verzichtet werden kann, erforderlich, um den Ausfall auszugleichen, der ih durch die Entlastung der Kinderreichen ergibt. Zu diesem

mbau der Einkommensteuerbelastung zwingen der Gedanke der toalalen Gerechtigkeit, der bevölkerungspolitishe Ge- anke und s{hließlich -auch wirtschaftspolitishe Betrachtungen.

Wirtschaftspolitische Betrachtungen insofern, als durch den Um- bau die Kaufkraft der Familienreihen erhöht wird und das daraus sih ergebende Mehr an Verbrauchsbelebung in der Regel größer sein wird als derjenige Verbrauch, der sih ergeben würde, wenn der Abzug der Ledigen und der Kinderarmen nit entsprechend erhöht würde.

__ Es ergibt sich für die zu veranlagenden Nichtlohnsteuerpflich- tigen beispielsweise das folgende Bild: bei E RM Jahreseintommeun

edig 5

verheiratet ohne Kinder . .

verheiratet mit einem Kind « « « verheiratet mit zwei Kindern .

bisher neu 220, 256,— 120,— 118,— 111,— 82,— 100,— 58,— T3,— 14,— 33,— bisher neu 640,— 342,— 249,— 185,— 122,—

verheiratet mit drei Kindern .

verheiratet mit vier Kindern .

i 4090 RM Jahreseintommen ledig 503,— verheiratet ohne Kinder . . .. 287,— verheiratet mit einem Kind 262,— verheiratet mit zwei Kindern 236,— verheiratet mit drei Kindern . 211,— verheiratet mit vier Kindern . 185,— 63,— verheiratet mit fünf Kindern . 125,— 13,—

8 090 RM Jahreseintommen bisher nen

ledig l l 212,— 1 504,—

verheiratet ohne Kinder . . 723,— 940,—

verheiratet mit einem Kind , 667,— 790,

verheiratet mit zwei Kindern 611,— 616,—

verheiratet mit drei Kindern 555,— 362,—

verheiratet mit vier Kindern . 499, 192,—

verheiratet mit fünf Kindern . « 439, 32,—

12 900 RM Jahreseinkomme bisher ueu

ledig 2 141,— 2 560,—

verheiratet ohne Kinder . . . , 1 428,— 1 600,—

verheiratet mit einem Kind . 1 349,— 1 420,—

verheiratet mit zwei Kindern . 1 270,— 1 210,—

verheiratet mit drei Kindern . « 1 192,— 820,—

verheiratet mit vier Kindern . « 1 113,— 616,—

verheiratet mit fünf Kindern . . , 1 034,— 448,—.

Es oar einer der größten Mängel der bisherigen Ein- fommensteuer, daß der Familienstand so ungenügend berüdcksichtigt wurde. Die soziale Gerechtigkeit gebietet, daß dieser Mangel beseitigt wird. Und es entspriht dem Gedankea der Volks- gemeinschaft, daß. der Ausfall, der durch stärkere Berück- sichtigung des Familienstandes sich ergibt, durh Ledige, kinderlos Verheiratete und Kinderarme ab be- stimmten Einkommensgrenzen übernommen wird, solange nicht die allgemeine Haushaltslage einen Verzicht auf Teile des Ein- kommensteueraujskommens ermöglicht.

Der neue Eiukommensteuertarif wird von der Gesamtheit aller Lohn- und Gehaltsempfänger, die die Abgabe zur Arbeits- losenhilfe bisher allein zu tragen hatten, und von allen Familienvätern, auch den zu veranlagenden, deren Ein- femmen bestimmte Höchstgrenzen nicht übersteigt, als Ausdruck sozialer Gerechtigkeit begrüßt werden, und er muß von allen den- enigen Volksgeuosjen, die im Rahmen des Umbaus eine kleine tchrbelastung in Kauf nehmen müssen, als sozialpolitische, be- vöolkerungêpolitishe und wirtschaftspolitishe Notwendigkeit und Selbstverständlichkeit empfunden werden.

Ein Aufruf zum nationalen Spartag.

Die Spiytenverbände der deutshen Geld- und Kreditinstitute erlassen zum Nationalen Spartag am 30. Oktober folgenden Auf- ruf: Jn eindringlihen Worten gab der Führer des deutschen Volkes zu Beginn der Arbeits\chlacht 1934 der bestinunten Erwar- tung Ausdruck, daß der deutsche Sparer weiterhin das Seine bei- tragen werde, um deutshe Volksgenossen in Arbeit und Brot zu bringen. Der Aufruf des Führers war niht vergebens. Herr- licher denn je hat sich in allen deutschen Ständen, in allen deut- hen Gauen der Sparwille gezeigt und damit die gewaltigen Mittel bereitgestellt, die erforderlich waren und weiterhin sind, um den Wirtschaftsaufbau niht aufhören zu lassen. Der geeinte Spar- wille der Nation kommt hierin zum Auxsdruck. Er wird seinen sihtbaren Ausdruck finden in dem Nationalen Spartag, den das ganze deutsche Volk am 30. Oktober d. J., wie shon fo viele Jahre zuvor, begehen wird. Dieser Nationale Spartag führt jedem Volksgenossen vor Augen, daß es gerade auf seine Erspar- nisse bei den Sparkassen, Banken oder Kreditgenossenshaften, ob in Sparbüchern, Anleihen oder Pfandbriefen angelegt, im Dienst der heimischen Kapitalbildung ankommt daß kein Betrag zu ge- ring ist, um nit doch in das große Werk eingespannt zu werden. Dem Millionenheer der deutshen Sparer vor Augen zu führen, wie bedeutsam ihre stille, entsagungsvolle Arbeit ist, dient der Nationale Spartag. Er will die fleißigen, beharrlichen Sparer ermuntern, Zögerndeu neuen Ansporn geben und die noch Außen- stehenden auf ihre Pflicht gegenüber der Allgemeinheit, dem großen Ganzen hinweisen. Fn immer breitere Schichten wird die Auf- Färung darüber getragen, daß Sparen in Gestalt der Bargeld- hoxtung, des Vergrabens von Geldbeträgen in Stcumpf, Bettstroh oder Kommode eine Versündigung am deutshen Arbeitskame- raden darstellt. Denn jede gehortete Mark trägt dazu bei, Arbeits- möglichkeiteit abzuwvürgen, weil sie den Güterkreislauf, Handel und Wandel unterbindet. Aber nicht nur die Rücksicht auf die deutsche Wirtschaft, mit deren Schicksal jeder, auch der Sparer, verbunden ist, steht am Nationalen Spartag im Mittelpunkt. Auch an den Einzelnen richtet sich die Aufklärung, die an diesem Tag bis in jedes Haus hineingetragen wird, der Hinweis, an die eigene Zu- funft zu denken, an die der Familie, der unversorgten Kinder und ihrer Berufsausbildung. Ob Bauer oder Städter, ihnen allen wird vor Augen geführt, daß die Pflicht der Selbsterhaltung, verant- wortliches Einstehen für sih selbst, sih. auf keinem anderen Ge- biet so eindringlih äußert, wie gerade auf dem der Sicherung der Daseinsgrundlage aus eigener Kraft. Als Mahnung und Ver- ‘pflichtung zuglei stellt sich somit der Nationale Spartag dav. Deutschland erwartet von jedem, daß er dieser Mahnung folgt, zum eigenen Wohl und damit zum Besten von Volk und Reich,

Steigende deutsche Automodbilausfuhr nah der Schweiz.

Die deutsche Automobilausfuhr nah der Schweiz hat in den leßten vier Fahren im Verhältnis zum Absatz der ausländischen Wagen eine beachtenswerte Steigerung erfahren. Die amtliche schweizerishe Automobilstatistik zeigt, daß unter den in der Schweiz führenden sechs Markên (Chevrolet, Chrysler, Ford, Fiat, Opel und Citroen) der deutshe Wagen von der fünften Stelle im Fahre 1931 auf die erste im Jahre 1934 aufgerüdt ist. Während der ersten neun Monate 1934 war der Opel-Wagen mit einem Absay von 801 Stück der in der Schweiz meistgekaufte Personenwagen. Fnsgesamt sind auf dem \{chweizerishen Per- sonenkfraftwagenmarkt in den ersten neun Monaten 1934 1734

deutshe Wagen abgeseßt worden.

Getreidepreise” an deutschen Großmärkten in der Woche bom 22. bis 27. Oftober 1934 für 1000 kg in Reichsmark.

Marttorte Frachtlage?2)

Wintergerste In- dustrie- ger ste

übliche Notie- als

Sommergerste

ohne nähere Braugerste | Bezeichnung notiert notiert

rung?) 4 zeilig | 2 jzeilig

Königsberg i. Pr. Gl s Hamburg , Berlin. , Breéiau , Gleiwi

frei Marktort frei Marktort frei Marktort ab Erzeugerstation frei Marftort frei Marktort frei Marktort frei Marktort trei Maiktort frei Marktort frei Marktort ab Erzeugerstation ab Ci1zeugerstation Nnmrerg ab Erzeugerstation München L ab Erzeugerstation E S ab Erzeugerstation Kön frei Marktort K: eteld ab (rzeugerstation Mèainz . frei Marktort Stuttaart. is E I s ab Erzeugerstation Mannbeim E L E trei Markto1t O a s R s trei Marktort

Dreéden Chbemnig Le1pz1g . j Plauen Haile a. d. S. Magdeburg Erturt .

Di, So

Mi, So Di, So

i Mo, Do Mi

4) 172,0

182,3 1791 182,0 1700

192,5 1770

tägl.

tägl. 190,5

tägl. 211,0

tägl. 188,0

tägl. 188,0 Di, Fr 190,0 Mo, Fr

Mi

193,0

i 206,0

Di, So 205,0

So 190,0

211,0

Di, Fr - 194,0

Do 194,5

Do 186,0

185,0 196,3

Jimk D «J Un hak, J [D L

| A SS | oO M

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175,0 1710 1700 180,0 188,8 187,5 190,0.

185,0 _— |

Di, Fr

Mi r 197,5 191,3 197,5

E E T L EN

Le F E S

10) 200,0

?) Die im Oktober gültigen geseßlichen Erzeugerpreise tür Noggen, Weizen, Hafer und Futtergerste siebe in Nr. 236 vom 9. Oktober 1934.

#* Auétührliche Hantelébedingungen tür andere (Herste siehe in Nr. 239 vom 12. Oktober 1934. 2) aué diefen Durch\nitte gebildet worden #4) Notierung vom 24. Oktober. §5) Gute. #©) Gute; feine 198,0. ?)

en vorlagen, find ur Industriezwecke.

Wo mehrere

*) Vierzeilig; zweizeilig 193,0. ®) Winter- und Industriegerste. ") Sommer- und Industriegerste.

Preise für auöländisches Barußfto 61,9; Gerste: Donaa-Nuof}. 85,5.

Getreide, cif Hamburg: Weizen: Manitoba 1 85,2, Manitoba Il 82,7, Rosafs 63,8

Berichtigung: In Nr. 248 vom 23, Oktober 1934 is unter Industriegerste bei Leipzig 177,0 ftatt 170,0 zu seyen.

Berlin, den 29. Oktober 1934,

Statistishes Reichsamt.

Kartoffelpreise an deutschen Großmärkten.

Die Uebeisicht erscheint, da die Kartoffelpreiie mfolge der Festseyung von Mindeitpreilen wöchentliche Veränderungen kaum aufweisen,

bié auf weitereë rur mónatlick.

Berichtigung: In Nr. 248 vom 23. Oktober 1934 isl bei Biennereikartoffein Mänchen 1,40 fiatt 1,49 NM ju sehen,

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Berliner Börse am 30. Oktober.

Schwankeuad ohne Sonderbewegungen.

Troß der beachtenswerten Ausführungen Dr. Schachts i Weimar verharrte die Berliner Börse weiter in ihrer redit lust losen Stimmung und die Geschäftstätigkeit war gegenüber dent Vortage eher noch weiter eingeengt. Die Kursgestaltung war anfangs ziemli ungleichmäßig, und vereinzelt duücfte das her ausgekommene Material a mit Ultimovorbereitungen in Futautwenhaung stehen. Andererseits zeigte sich für eiuige Spezialpapiere JFuteresse und im Verlauf war daher die Tendenz Lee nah oben gerihtet. Die Börse {loß in behaupteterc __ Montanpapiere wiesen kaum Veränderungen auf, soweit Rüdckgänge A A sie über 2s vH niht hinaus. Mit Ausnahme von Rhein. Braunkohlen (minus 1) lagen Brauns- kfohlenpapiere durh|chnittlich 14 vH höher. Auch Buviag holtew ihren anfänglihen Verlust von 2 vH glatt wiedex ein. J. G. Farben waren knapp gehalten, am Elektromarkt waren neben Lahmeyer (plus 224) besonders Siemens (plus 124) fest, da man in Kürze eine Verwaltungserklärung über die Geschäftslage er- wartet. Akkumulatoren erholten sih um weitere 24 vH, dagegen fam wieder Material in Julius Berger (minus 2) heraus, des- gleihen nah der vorangegangenen Aufwärtsbewegung in Dort- munder Union (minus 114). i:

Am Kassamarkt war die Tendenz eher schwächer. Unter (Sroß- bankaftien waren Commerzbank 1 vH und Deutshe Bank 4 vH niedriger. Renten lagen uneinheitlich. Während bei etwas leb- hafterem Geschäft Wiederaufbauzushläge bis zu 4 vH gewannen verloren Ee Dollarobligationen im Verlauf durchschnittlih 24 vH und Dollarbonds bis zu %% vH. Der Geldmarkt steht weiter im Zeichen des Ultimo. Tagesgeld ging auf 414 bis 414 vH her- auf, jedo sind die Anforderungen nit groß und der Ultimo fann ziemlih leiht angesehen werden. Am internationalen Devijen- marft lagen der Dollar und besonders das Pfund fester, und zwar stellte sih der Dollar in Berlin auf 2,488 (2,487) und das Pfund auf 12,38% (12,32).

Dinta-Arbeitstagung 1934.

_Die Fahrestaguug des Dinta wurde am Sonnabend in Düsseldorf mit einem Referat des Leiters des Dinta Dr.-Fug. Arnhold über das Thema: „Was fordert der Betrieb von der Arbeitswissenshaft“ eröffnet. Fn der Hauptversammlung am Montagvormittag sprach zur Einleitung der Dinta-Schulungs- woche, die sih an die arbeitswissenshaftlihe Tagung unmittelbar anschließt, Dr.-Fng. Arnhold, Düsseldorf, über: „Neuer Lebensstil Neuer Betriebsstil“. Die Dinta-Arbeit, führte der Redner u. a. aus, hat sih seit der Einordnung des Fnstituts in die Deutsche Arbeitsfront gewaltig verbreitert. An erster Stelle steht die Schulung und Erziehung des deutshen Arbeitsmenschen, die Nahwuchsshulunrg, die Erwachsenenshulung, die Schulung der Betriebsvorgeseßten der Dinta-Fngenieure und der sozialen Be- triebsarbeiterinnen. Das gleiche Aufgabengebiet bezieht sih auf die „Außenführung“. Hier geht es um den planvollen und richtigen Einsaß aller Mittel der industriellen Menschenführung, wozu die richtig geleitete Werkszeitung und die planmäßige Ent- wicklung der Abschnittsarbeit gehört. Die dritte Aufgabe ist die organische Gestaltung der Betriebe und der Aufbau und die Be- treuung von Lehrbetrieben und Dinta-Schulen, Unsere Aufgabe ist in erster Linie eine Erziehungsaufgabe, einmal manuel im Sinne der meisterhaften Beherr|chung der technischen Waffen, und dann sittlich im Sinne der Heranbildung einer ganz be- stimmten inneren Haltung zur kämpferischen Arbeit. Hieraus erwahsen eine Reihe von Verpflichtungen für den Dinta- JFngenieur. Er muß stets an der Spite stehen, innere Disziplin Dun ihm selbstverständlich sein, und er muß auch in außergewöhn- lichen Lagen Selbstzuht üben. Eine bejonders verantwortliche Aufgabe haben die Leiter der Dinta-Lehrwerkstätten. An ihnen liegt es, daß die Lehrwerkstatt technish, wirtschaftlich und arbeits- tehnisch vorbildlih und auf der Höhe ist. Dr. Arnhold schilderte dann im einzelnen die Schulungsarbeit in der Dinta-Lehrwerk- statt, Die Grundlage der Dinta-Arbeit im Betrieb ist das Gesetz zur Förderung der nationalen Arbeit. Der Dinta-Fngenieur dar? niht überheblich sein und niht noch obenhin dienern. Ueber seine unmittelbare Tätigkeit hinaus muß er um Schaffung von Mitarbeiterzellen bemüht sein. Der Dinta-JFngenieur ist Träger und Gestalter der Abschnittsarbeit, Verbindungsmann zu den Stellen der Partei und der Arbeitsfront sowie zu den Handels- fammern, und insbesondere der Helfer der neuen Linta- Kameraden. Fhm ist das wertvollste Gut anvertraut, das wir haben: der deutsche Arbeitsmensch und der industrielle Nachwuchs. Für das, was er tut, hat er vor der Nation, der er verpflichtet ist, Rechenschaft abzugeben. Der Nachmittag war mit ver- schiedenen Fachgruppensißzungen ausgefüllt.

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. Nealkredit und Siedlungswerk.

Vortrag von Staatssekretär Feder.

Das schwierigste Problem des Siedlungswesens is und bleibt die Finanzierungsfrage. Nachdem die öffentlihe Sub- ventionierung des Wohnungsbaues nah Bedeutung und Umfang immer mehr zurückgegangen is, muß alles daran gefeßt werden, um den Kapitalmarkt moglichst weitgehend für die großen Auf- gaben des Siedlungswerkes auszushöpfen. Ueber diese Einschal- tung des Realkredites in das Siedlungswerk sprah der Reichs- fommissar für das Siedlungswesen, Staatssekretär Gottfried Feder, in Fortsezung seiner Kundgebungen vor Vertretecn des organisierten Realkredites insbesondere der Sparkassen, der Pfandbriefinstitute, der Verjicherungsanstalten, der Bauspar- fassen usw. Staatssekretär Feder betonte in seinen Ausführungen, man werde damit rechnen müssen, daß auch im bevorstehenden Baujahre 1935 die Kapitaldecke fear knapp sein werde. Um mit dieser knappen Kapitaldecke ein großes Bauprogramm durchführen zu können, müßten die einzelnen Bauobjekte so klein und be- saeiden wie irgend möglich gehalten werden. Jm Vordergrunde müsse das einfahe Einfamilienhaus für die minderbemittelten Kreise stehen. Er richtete einen Appell an die Vertreter des Realkredites, sih gerade der Finanzierung dieser kleinen Heime uzuwenden, die etne besonders sichere Kapitalanlage darstellten.

uch für die sogenannten Stadtrandsiedlungen sollen von den Kapitalsammelstellen Gelder hergegeben werden. Für das Sied- lunaswesen ist die günstigste Beleihungsform die unkündbare Tilgungshypothek; sie müsse daher in erster Linie gepflegt werden. Wünschenswert sei es auch, die G qu agen zu ver- einheitlihen und zu vereinfahen. Bei aller Anerkennung der Notwendigkeit, den Gläubiger nah jeder Rihtung hin zu sichern könne es aber auch ein Zuviel an Kontrollen gcben. s Rei

ei bereit, die Geldgeber weitgehend bei der Finanzierung der auvorhaben durch Ueberuahme von Reichsbürgschaften zu unterstüßen. Jun den leßten Monaten seien bercits über 25 Mill. RM nacchstellige Vopotheren verbürgt worden. Dieser Erfolg geige, daß mit den Bürgschaftsbestimmungen gearbeitet werden könne. Es komme darauf an, die gegebenen Möglichkeiten hinsihtlich der Beleïhungsgrenzen und hinsichtlich der Reichs- bürgshaften im Jnteresse der Finanzierung des Siedlungs- werkes auch wirklich auëzzunuzen. An die Ausführungen des Staatssekretärs s{chloß sich eine Aussprache an. Jn ihr brachten die Vertreter des Realkredits einmütig ihre Bereitwilligkeit zur Mitarbeit an dem deutschen Siedlungswerk zum Ausdruck.

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