1934 / 257 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 02 Nov 1934 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 257 vom 2, November 1934. &,. 4

§

Devifenbewirtschaftung.

Erteilung von Devisenbescheinigungen zu Zahlungen nach Ländern, mit denen ein Verrechnungsabkommen besteht.

Zur Erleichterung der Erteilung von Devisenbescheinigungen zu Zahlungen nah Ländern, mit denen ein Verrechnungs- abkommen besteht, hat der Leiter der Reichsstelle für Devisen- bewirtshaftung im R.E. Nr. 138/34 D.St. (zugleih R.E. Nr. 15/34 Ü.St.) mit sofortiger Wirkung folgendes angeordnet:

I. Einfuhr auf Konsignationslager.

Versendet eine ausländische Firma ohne Vorliegen bestimmter Aufträge Waren nah Deutschland, um sie im Zollinland auf ein Lager zu nehmen und von diesem Lager aus zu verkaufen, so kann der deutsche Lagerhalter als Jmporteur angesehen und ihm an Stelle des endgültigen deutshen Empfängers vor Einfuhr der Ware eine DevisanbeiGeiniamga erteilt werden. :

Als Nachweis darüber, daß es sich um eine Sendung auf ein Lager im Sinne dieser Vorschrift handelt, ist eine entsprechende schriftlihe Erklärung der ausländischen Firma oder des deutschen Lagerhalters ausreichend. Eine spätere Nachprüfung, ob der Fn- halt dieser Erklärung dem wahren Sachverhalt entspricht, bleibt den Überwachungsstellen in jedem Falle vorbehalten. 4

Die Ueberwachungsstellen können bei Erteilung der Devisen- besheinigungeu. anordnen, daß ihnen die von dem Lager erfolgten Verkäufe unter Angabe dex deutschen Empfänger von dem Lager- halter in bestimmten Zeitabständen - mitgeteilt werden.

Auf Grund der Devisenbescheinigung is der Lagerhalter be- rechtigt, die von den Käufern geshuldeten Beträge Me der ausländischen Firma in Empfang zu nehmen, ohne daß die Käufer selbst einer . Devisenbescheinigung bedürfen und unter Vorlage der Devisenbescheinigung auf das Verrehnungskonto des Ursprungslandes der Ware oder des Landes, in dem die Ware wesentlih bearbeitet worden ist, einzuzahlen. Ein entsprechender Vermerk ist ‘in der Devisenbesheinigung (unter der Rubrik Ausf- lagen) aufzunehmen. Bei der Zahlung ist dex entsprechende Be- trag auf der Devisenbescheinigung abzuschreiben. i

Läuft die Gültigkeitsdauer der dem Lagerhalter erteilten Devisenbescheinigung ab, ohne daß alle auf Grund der Bescheini- gung eingeführte Waren von dem Lager verkauft und die dafür geschuldeten Beträge überwiesen sind, so ist die Gültigkeitsdauer der Devisenbescheinigung auf Antrag zu verlängern. :

Stellt ein Lagerhalter den Antrag, seine Ansprüche, die ihm aus der Unterhaltung des Lagers gegenüber der ausländischen Firma entstehen, mit Forderungen der ausländishen Firma aus Lagerverkäufen zu verrechnen, so ist der Antrag an die zuständige Devisenstelle mit ihrer Stellungnahme weiterzuleiten; wird der Autrag von der Ueberwachungsstelle "befürwortet, so hat die Devisenstelle die Verrehnung ohne weiteres zu genehmigen.

TI. Sammelsendungen.

Liefert eine ausländische Firma auf Grund einex Anzahl be- stimmter, bereits vorliegender Aufträge Waren in einer einheit- lihen Sendung an eine deutshe Speditions- oder Vertreterfirma, die ihrerseits im Zollinland die Verteilung der Ware an mehr als einen bestimmten deutschen Empfänger vornimmt (Sammel- sendunà), so können die Üeberwachungsstellen statt einzelner auf die deutshen Abnehmer lautender Devisenbesheinigungen eine einheitlihe Devisenbesheinigung auf den Namen der Speditions- oder Vertreterfirma für sämtliche der Sammelsendung angehören- den Waren ausstellen. Als Nachweis darüber, daß es jih um eine Sammelsendung im Sinne dieser Vorschrift handelt, ist bei der Einreichung des Antrags bei der Uebexwachungsstelle eine entsprehende Erklärung der ausländishen Firma oder der Spedi- tions- odex Vertreterfirma ausreichend. Eine spätere Nach- prüfung, ob dex Jnhalt dieser Erklärung dem wahren Sachverhalt entspriht, bleibt den Ueberwahungsstellen in jedem Falle vor- behalten.

Die Ueberwachungsstellen können bei Erteilung der Devisen- bescheinigungen anordnen, daß die Speditions- oder Vertreter- firma ihnen binnen èiner bestimmten Frist eine Aufstellung der einzelnen deutschen Empfänger vorlegt.

Devisenbescheinigungen dieser Art können nur dann erteilt werden, wenn die Sammg]sendung von einer ausländishen Firma geliefert wird.

Auf Grund der Devisenbescheinigung ist die Speditions- oder Vertreterfirma berechtigt die von dem Empfänger der Ware ge- s{uldeten Beträge zugunsten- der ausländishen Firma in Empfang u nehmen und unter Vorlage der Devisenbesheinigung auf das zerrechnungskonto des Ursprungs- oder Verarbeitungslandes der Ware einzuzahlen. Bei der Zahlung ist der entsprehende Betrag auf der Devisenbescheinigung abzuschreiben.

Bei Anträgen einer Speditions- oder Vertreterfirma auf Verrechnung ihrer aus der Durchführung der Véèrteilung gegen- über der ausländishen Firma erwachsenden Ansprüche (Provi- sionen u. dgl.) mit Kaufpteisforderuñgén der ausländischen Firma ist gemäß Abschnitt 1 leßter Absay zu verfahren.

TIT. Einzahlung auf Ausländerinkassokonten.

Die Devisenftellen sind auf Grund von Abschnitt 11 des Rund- erlasses 137/34 D.St. ermächtigt worden, unter bestimmten Vor- ausseßungen deutschen Devisenbanken wisdexc die Genehmigung zu erteilen, zugunsten ausländisher Firmen Fnkassokonten zu unter- halten, auf die Einzahlungen für die laufende Wareneinfuhr er- folgen können. Die Einzahlung auf diese Ausländerinkassokonten

ist nur auf Grund einer Devisenbescheinigung zulässig. Sie exfolgt entweder unter Vorlage dex Devisenbescheinigung bei der Bänk oder unter Bezugnahme auf eine bei der Bank hinterlegte Devisen- bescheinigung. j

Soweit eine ausländishe Firma bei einer deutshen Devisen- bank auf Grund einex Genehmigung nah Runderlaß 137/34 D.St. ein Ausländerinkassokonto unterhält, kann, um die deutschen Ab- nehmer diesér Firma von der eigenen Antragstellung zu entbinden, im Hinblick auf § 22 Dev.-VO. entweder: a) die deutsche Vertreter- firma des ausländishen Exporteurs im Namen derx ausländischen Firma oder b) die ausländishe Firma im eigenen Namen oder c) die deutshe Devisenbank, bei der das Konto geführt „wird, den Antrag auf Erteilung einex Devisenbesheinigung auf den Namen des deutshen Abnehmers stellen. ;

Eine Nachprüfung, ob der deutshe Abnehmer früher im Be- si ciner Devisengenehmigung näch 111/3 oder I11/4 Ri gewesen ist oder regelmäßig Einzahlungen auf ein Ausländerkonto einer aus- ländishen Firma nah I11/5—8 Ri geleistet hat, soll bei derartigen Anträgen unterbleiben.

Sofern der Antrag von der unter a genannten Vertreterfirma oder der unter e genannten Devisenbank gestellt wird, ist die Devisenbescheinigung dem Antragsteller auf Wunsch auszu- händigen. Eine Aushändigung der Devisenbescheinigung an die ausländishe Firma darf nicht erfolgen.

Unterhaltung von Ausländer-Fnkafsokonten.

Die Reichs\telle für die Devisenbewirtshaftung veröffentlicht folgenden Runderlaß Nr. 137/34 D St., der zugleih als Rund- erlaß Nr. 13/34 ü. St. gilt:

l, Uebergangsbestimmungen bei der Neuregelung der Devisen- bewirtschaftung ; (im Anschluß an Runderlaß 115/34, Abschn. ITIT C). Gegenüber den Ländern, mit denen Deutschland ein Ver- rechnungsabkommen abgeschlossen hat, werden die durh die Uebergangsbestimmungen des - Runderlasses 115/34, Abschn. ITTC und E eingeshränkten allgemeinen Genehmigungen näh

ITI/5—8 Ri und die Genehmigungen für shweizerishe Ausländer- | sonderkonten nah Runderlaß 83/34, Abschn. IT A a zux Erleichte- |

rung der Bezahlung der vor Jnkraftsezung des neuen Planes aus diesen Ländern eingeführten Waren dahin erweitert, sie weiterhin auch zur Entgegennahme von Zahlungen für von dem Kontoinhaber gelieferte Waren berechtigen, die vor dem 24. September 1934 eingeführt worden sind, ohne Rücksicht daräuf, ob die Forderungen für diese Wären vor oder nah dem 24. Sep- tember 1934 fällig geworden sind. Vor dem 24. September 1934 eingeführt ist eine Ware dann, wenn sie vor diesem Zeitpunkt zum freien Verkehr oder zu einem Zollvormerkverfahren im weiteren Sinne (einschließlich des Zollsicherungsverfahrens) abgefertigt worden ist. Der Vorlage von Devisenbescheinigungen der Ueber- wachungsstellen bedarf es insoweit niht. Die Jnhaber der Ge- nehmigungen sind entsprechend zu bescheiden. s

IL. Unterhaltung von Ausländer-JFnkassokonten.

1. Die zugunsten ausländischer. Firmen erteilten allgemeinen SSeimenehmiau nagen nah IIT/5—8 Ri und die shweizerishen Ausländersonderkonten nah Runderlaß 83/34 Abschn. T1 A a be- rehtigen außer zux Entgegennahme . der in Runderlaß 115/34 D. St., Abshn. C in Verbindung mit Abschn. T dieses Rund- erlasses erwähnten Zahlungen in Zukunft wieder zur Entgegen- nahme von Zahlungen für die laufende Etnfuhr von Waren unter folgenden Bedingungen: E

a) Der Jnhaber des Kontos muß in einem Lande ansässig s mit dem Deutschland ein Verrechnungsabkommen abge- lossen hat.

b) Für Waren, die nah dem 24. September 1934 nah Deutsch- land eingeführt worden sind, können Zahlungen auf dieje Konten nux auf Grund einer Devisenbe[Ge maun der zuständigen Ueber- wachungsstelle erfolgen, die zux Einzahlung auf das Verrehnungs- konto des Lapdes, in dem die Ware erzeugt worden ist oder etne wesentlihe Bearbeitung oder Verarbeitung erfahren hat, be- rechtigt. Bei der Cs ist entweder die Devisenbescheinigüng vorzulegen oder l die bei der Bank hinterlegte Devisenbescheini- gung Bezug zu nehmen.

c) Die auf dem Konto eingehenden Beträge sind in bestimmten, von den Devisenstellen nah eigenem Ermessen festzuseßenden Zeit- abständen im Wege des Verrehnungsverkehrs nah dem Lande, in dem die Kontoinhaberin ansässig su zu überweisen, einer be- sonderen Bone tes zur Ueberweisung bedarf es nicht. Zah- lungen im Jnlande sind aus diesem Konto nicht statthaft. Bei diesen Ueberweisungen hat die Bank die bei ihr eingereichten oder hinterlegten Devisenbescheinigungen vorzulegen.

2: Die Devisenstellen können ausländishen Firmen, welche bisher niht im Besiße einex allgemeinen Genehmigung nah ITT/5—8 Ri oder eines Ausländersonderkontos“ nah Runderlaß 83/34 Abschn. II A a waren, die Neuerrichtur.g eines Ausländer- Jnkassokontos unter den in Abschn. Il 1 a—e dieses Runderlasses angegebenen Bedingungen genehmigen, sofern die Antragsteller nachweisen, daß sie innerhalb der leßten zwei Fahre vor Jnkraft- treten der Devisenbewirtshaftung (1. August 1931) Waren nach Deutschland eingeführt haben.

Wirtschaft des Auslandes.

Ausweise ausländischer Notenbanken.

London, 31. Oktober. (D. N. B.) Wochenausweis der Vank von England vom 31. Oktober 1934 (in Klammern u- und Abnahme im Vergleih zur Vorwoche) in 1000 Pfund ¡terling: Fm Umlauf befindlihe Noten 378 370 (Zun. 3670), hinterlegte Noten 73630 (Abn. 3670), andere Regierungssicher- heiten der Emissionsabteiiung 244 980 (Zun. 80), andere Sicher- heiten der Emissionsabteilung 1060 (Abn. 80), Silbermünzen- bestand der Emissiónsabteilung 2940 (Abn. 10), Goldmünzen- und. Barrenbestand der Emissionsabteilung 192 000 (unverändert), Depositen der Regierung 16 890 (Abn. 5470), andere Depositen: Banken 100 000 (Abn. 1000), Private 39 810 (Zun. 2210), Regierungs- siherheiten 80 890 (Abn. 390), andere Sicherheiten: Wechsel und Vorschüsse 8900 - (Zun. 650), Wertpapiere 10 750 (Abn. 150), Gold- und Silberbestand der Bankabteilung 650 (Abn. 10). Ver- ältnis der Reserven zu den Passiven 47,27 gegen 48,50 vH, learinghouseumsay 749 Millionen, gegen die entsprehende Woche des Vorjahrs 55 Millionen mehr. Paris, 1, November. (D. N. B.) Der Ausweis der Bant von Frankrei erscheint infolge Feiertags erst morgen.

Ausweis der Schweizerischen Nationalbank vom 31. Oktober 1934.

- Hürich, 2. November, Nach dem Ausweis der Schweizerischen Nationalbank hat der Goldbestand in dex vergangenen Woche weiter zugenommen, und zwar um 19,4 Mill. sr. auf 1901,8, Mill. Andererseits sind die Golddevisen um 0,5 auf 18,8 Mill. sr. zurück- gegangen. Beim Fnlandsportefeuille ist der Wechselbestand troy des Monatsultimos um nur 0,1 Mill. auf 125 Mill. angewachsen. Dagegen hat der Bund für 22 Mill. neue Schaganweisungen beim

Noteninstitut eingereiht, wodurch sich deren Bestand auf 48 Mill \ffrx. erhöhte. Diese vermehrte Fnanspruchnahme des Notenbankkredites durch den Staat ist nur von vorübergehender Dauer, da diese Schayanweisungen vom 2. November an aus dem Erlös der kürzlich aufgelegten Bundesanleihe getilgt werden. Während die Wechsel der Darlehenskasse mit 8,9 Mill. fr. auf dem Stand der Vorwoche verharren, macht sih eine um 4,3 Mill. ver- mehrte Fnanspruchnahme des Notenbankkredites im Lombard- geshäft bemerkbar. Dié Lombardvorschüsse stiegen dadur auf 73,3 Mill. an. Auf der Passivseite ist der Notenumlauf in der leßten Oktoberwoche um 57,8 Mill. angestiegen oder um 10 Mill, weniger als in der entsprehenden Ausweiswoche im Durchschnitt der leßten fünf Jahre. Ende“ Oktober 1934 belief sich der Noten- umlauf auf 1384 Mill. gegen 1408 Mill. vor Jahresfrist, Fn der Stückelung des Notenumlaufes ist seit dem Bert und noch in vermehrtem Maße seit 1931 eine deutliche Verschiebung zu- gunsten der kleineren Notenabschnitte eingetreten. Fn der Be- rihtswo%e haben die täglih fälligen Verbindlichkeiten um 10,3 auf 665,8 Mill. abgenommen. Am 31. Oktober waren der Noten- umlauf und die O fälligen Verbindlichkeiten mit 93,67 vH durch Gold und Golddevisen gedeckt.

Die Umwandlung der dänischen Itationalbank.

Preagagen, 2. November. Fm dänischen FolreBng fand die erste Lesung der Vorlage über die Umwandlung der ationalbank in „Danmarks Bank“ statt. Vou der Opposition wurde als Vor- h ung für ihre Zustimmung zu der Vorlage erneut der Ver- kauf der in Händen des Staates befindlihen Aktien der Land-

daß

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mannsbank verlangt, da és sonst zwei Staatsbanken geben würde. Der Handelsminister lehnte: diése Forderung ab und erklärte, daß bei Nichtzustandekommen einer Einigung mit der Liquidierung der Nationalbank nah Ende des bis 1938 gewährten Notenausgabe- rechtes zu rechnen sei. Die Vorläge wurde der Ausschußberatung! überwiesen.

Holland erhält den Goldstandard aufrecht.

Haag, 1. November. Die Regierung hat in einem der zweiten Kammer zugegangenen Haushaltsmemorandum erneut E P AIE der Aufrechterhaltung des Goldstandards etont.

Zu den deutsch: holländischen Handelsbeziehungen.

Haag, 1. November. Der Wirtschaftsminister der Niéeder- lande teilt mit, daß die Regierung im Hinblick auf das Ergebnis der mit Deutschland geführten Be)prehungen 4e Zeit noch nicht in der Lage sei, die in Aussicht genommene allgemeine Regelung zur- Veberbrückung der Schwierigkeiten zu treffen, in die der holländishe Ausfuhrhandel als Folge der Blockierung größerer deutscher Außenstände geraten ist. Troßdem hat die Regierung beschlossen, für sehr dringlihe Fälle eine Notmaßnahme zu er- lassen. Sie besteht darin, daß die Niederländische Bank allen soliden Ausfuhrfirmen oen Verpfändung ihrer Forderungen kleinere Vorschüsse bewilligen soll.

Das Arbeitsbeshaffungsprogramm in Frankrei.

Ï _ZU den grundlegenden Arbeitsbeshaffungsplänen, die -vor einiger Zeit bekanntgegeben wurden, sind jeßt auth nähere Einzel= heiten veröffentliht worden. Der erste Arbeitsabschnitt bedingt einen Kostenaufwand von 1,340 Milliarden Franken, die etiva 12 Millionen Arbeitstage im Baugewerbe und in der Metall- und Elektroindustrie erforderlich machen. Fnsgesamt sollem 10 Mil liarden Franken für öffentliche Arbeiten aufgewandt werden, wovon auf Arbeiten an der Pariser Untevgtundbahn, Ausbau eines Binnenhafens in Lyon u. a. n. 2,995. Milliarden entfallen. "Für den Ausbau der Eisenbahnlinien, dia Elektrifizierung, de Ver- besserung des Signalweséns. usw. sind G Mg c Franken vor- gesehen. Für: dén Bau von Sträßeit? Häfen," Känälèn usw. sind 1,5 Milliarden angeseßt, wovon der Staat selbst 1 Milliarde s bringt. Für die Verbesserung der Landwirtschaft werden 1,1 Mil- liarden aufgewandt und für den Ban von Schulen und andere kultuvelle Zwecke..1 Milliarde. Weiter sind 400. Milltonen für den Wohnungsbau vorgesehen, 200 Millionen für "Wegeban und 36 Millionen für die Anlage von Flughäfen. A i Von der Gesamtsumme von 10: Milliarden übernimmt dèr Staat selbst 2,897 Milliarden. Die ausführenden! Stellen sind angewiesen, möglichst Arbeitslose zu beschäftigen und dié Aufträge an- möglichst weite Kreise zu vergeben. Es joll ‘vor: allen Dingéèit französisches Material verwandt werden. Wenn von dieser: Regel abgewichen werden muß, ist eine Genehmigung dés Ministeriums erforderlih: Ausländische: Arbeiter * können" beschäftigt: werd, jedoch im allgemeinen bis zu höchstens -5 ‘vH der insgesamt bé» shäftigten. Arbeitnehmer. : A Le Me Die Arbeitszeit richtet sih nach, den geseßlichen Bestimmungen, Es sollen bei diesen Arbeiten die für den Beruf und die, betreffende Gegend-üblichèen ‘Löhné- gezahlt wérden. * Lohnherabstßungen sind möglih, wenn die Arbeiter die normale Arbeitsleistung nicht ers veihen. Damit die Vorschriften über den Arbeitershuß einge- halten twerden, ist in jedem Departement ein Auf sichtzaussauh unter Leitung des Arbeitsinspektoxs ‘gebildet. “Vertretèr der |

werkschaften, der Arbeitgeber und der Vorsißende des zuskändigen

Arxbeitsamtes gehöven diesem Ausschuß an.

Tschechoslowatkischer Barkredit an Sowjet- rußland. : ¿ cu

Prag, 1. November. - Der „Ceske Slovo“ meldet ach dieser Tage eine Besprechung zwishen Außenminister Dr. Bene], -dem Nationalbankgouverneux Dr. English, dem Oberdirektor der Zivnobank, Dr. Preiß, und dem Finanzminister Dr. Trapl- statt- finden werde, um über einen Bankkredit dex Tschehoslowakei äit Sowjetrußland zu verhandeln. Es heißt, daß Sowjetrußland seins Bezüge aus der Tschehoslowakei nicht bar bezahlen könne und daß ihn: daher ein größerer Kredit gewährt werden sollte, de 450 Mill. tsch. Kronen beträgt. Der Kredit soll sih auf drei Jahre verteilen. Für diesen Betrag soll der Staat wohl die Garantie übernehmen, der Kredit selbst aber müßte von den Banken und Jndustrieunternchmungen gewährt werden. - Es wäré dies derx erste Obligationskredit, den Sowjetrußland aufnimmt. i

Durchführungsbestimmungen : der neuen rumänischen Einfuhrordnung.

Bukarest, 2. ‘November. Jm gestrigen “Ministerrat wurden die Bestimmungen über die Durchführung der neuen Einfuhrord- nung beschlossen. Die Durhführungsbestimmungen sehen vort 1. daß alle Ausfuhr in Erdöl, Getreide und Holy nur gegen Bezahlung in freien Devisen erfolgen“ darf; 2. daßdie dur die neue E intußeotiano zugelassene 40 prozentige Quote der Ausfuhr auf die Gejamrausfuhr zu berehnen ist; der Prozentsay für den Warenaustaush mit den einzelnen Ländern wird durch das Ministerium für Handel und Fndustrie im Einvernehmen mit dex Nationalbank festgeseßt werden; 3. Kündigung und AbsMuß pon Habluigas, ünd- E “wird entsprechend fie

rundsagen exfolgen; 4. alle für Waren, die bis zum 1. Oktobex eingeführt wurden, fälligen Beträge werden als alte Waren- s{ulden angesehen; 5. Zahlung der Waren wird nur innerhalb von 30 Tagen noch Bestätigung der - Einfuhrscheine durch die Nationalbank erfolgen können; nah Ablauf dieser Frist verliert man das Recht auf Bezug der bewilligten Devisen und benötig

einen neuen CEinfuhrschein. Ì

Vor neuen russischen Bestellungen an die französische Zndustrie. Moskau, 1. November. Die Sowjetregierung hat der _Handelsvertretung in Paris Anweisungen erteilt, um Vor- ereitungen für die Erteilung -neuer Bestellungen an die n ösishe Jndustrie zu treffen. Die Sowjetregierung wird mehrere Beantte nach Elsck{-Lothringen \chicken, um dort mit der Metall-

industrie in Verbindung zu treten. i L

Verantwortlich: für Schriftleitung (Amtlicher U. L a pes Teil), Anzeigenteil und für den Verlag: /

Direktor Dr. Baron von Dazur in Berlin-Wilmersdorf für den Handelsteil und den übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lanys\ch in Berlin-Lichtenberg.

Druck der Preußis%en Drudckerei- und Verlags-Aktiengesellschaft, Berlin, Wilhelmstraße 32.

Vier Beilagen : (einshließlich Börsenbeilage und eine Zentralhandelsregisterbeilage).

zu L ai n: E R fici n, ? S Cer E f Gs L 2 cis e E Zens A R E E S E Lr (TUS E E T B R fa E S E C B S ao A Bi i S E A E i Ch E e ieoc L A: B C Lies Lt D Gd a e e E E LE E E T as S A Le E O U M Laa 5: i E B at E O S R T E A L A E T L O Fu i R ABSE daa C B R u i R nd, ¿n

Erste Beilage

A2

zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Ir. 257 j Wirtschaft des Auslandes.

(Fortsepung.) VBemühungen um sowjetrussische Lieserungen nach Persien.

Moskau, 1. November. Die Sowjetregierung führt zur Zeit Verhandlungen mit Persien über den Bau von mehreren Dampfern auf Kosten der persishen Regierung. Die Sowjet- russen wollen diesen Auftrag aus politischen V restigeoriiiden erhalten und haben außerdem der persishen Regierung eine Anzahl neuer Maschinen russischer Konstruktion zu sehr billigen Preisen angeboten.

Meandschurische Konzession an eine japanische Gesellschaft sür den Vau von Kraftwerken. Tokio, 1. November. Die mandschurishe Regierung hat der Gesellschaft Mizui die Konzession für den Bau von Kraftwerken in sechs verschiedenen Siädten von Mondschukuo erteilt. Der gesamte Auftrag beläuft sih auf 7 Mill. Gobi.

Weitere Besprechungen der Ikotenbankleiter der Kleinen Entente. Bukarest, 1. November: Bei der Zusammenkunft der Leiter der Nationalbanken der Kleinen Entente wurden Maßnahmen

bezüglih des Außenhandels: und der Handelsverträge bejprochen, die von den betreffenden Regierungen ergriffen werden . können.

Berlin, Freitag, den 2. November

Man kam überein, das Clearing-System einzuführen und sowohl die Zahlungen im Rahmen diejes Systems nah den Notwendig- keiten zu regeln als auch die finanziellen Verpflichtungen und Rückstände aller Art sicherzustellen. Die drei Banken werden sich monatlih die Aktiv- und Passiv-Salden mitteilen, die sie im Clearing mit den Ländern haben, welche eine Devisenbeschrän- kung anwenden. Weiter beshloß man, dem in Belgrad unter- zeihneten Protokoll über die Zusammenarbeit der Postsparkassen zuzustimmen und eine Studienkommission der drei Banken zu bilden, die sih mit der wirtschaftlihen und finanziellen Lage der Kleinen Entente beschäftigen soll. Die an der Zusammenkunft Betéiligten waren der Ueberzeugung, daß die allgemeine Stabili- tät der Währung auf der Goldbasis die erste Bedingung einer 691% Gitaads Erholung und der Rückehr normaler Zustände arstelle.

Zur Frage der Erzeugungseinfschräntung bei Kautschuk für 1935.

Amsterdam, 1. November. Die Tatsache, daß der JFütexr- nationale Ausshuß für die Regelung des Kautschukmarktes für das Jahr 1935 noch keine Bestimmungen über die Einschränkung der Erzeugung getroffen hat, wirkte sich in einer Preisherab- sezung für Kautschuk aus. Die britishen Kautschukerzeuger wunschen eine 40 % ige Einschränkung auf die Dauer von 6 Monaten, während die holländishen Produzenten eine 20 % ige Einschränkung auf die Dauer von nur drei Monaten wünschen, was sie mit den Schwierigkeiten hinsichtlich dec Eingeborenen- Kautschukproduzenten begründen.

E C E I E E E D A C E I C I A S S S E E C I ME E ILEITIEAN

“Englische Befriedigung über den Abschluß des deutsch-

englishen Handelsabkommens.

London, 2. November. Das deutsch-englishe Handels- und Zahlungsabkommen wird von dexr Morgenpresse mit Befriedigung und Erleichterung begrüßt. Es wird erklärt, daß es beiden Län- dern zum Vorteil gereihen werde. Zugleih wird aber darauf hingewiesen, daß es sich um einen Versuh handele, und daß noch nicht sicher sei, wie er sich bewähren werde. Allgemein herrscht Genugtuung darüber, daß es gelungen ist, die Einrichtung eines Clearing-Systems zu vermeiden. „Daily Telegraph“ hält die Ver- einbarung für besser, als es noch vor wenigen Tagen zu erwarten gewesen sei. „Morning Post“ ist nicht ret zufrieden und" spricht von Flickwerk, gibt indessen zu, daß Dr. Schacht „wesentlihe Zu- geständnisse“ gemacht habe, offenbar, weil er der Aufrehterhal- tung des Handels mit England große Bedeutung beimesse. Blatt warnt abex vor den „Fallgruben von Dr. Shachts Devisen- Kontrollsystem“ und bemerkt, der Händel mit Deutschland bleibe nah wie vor riskant. Jn „Financial News“ heißt es, die Ver- einbarun e untex den gegebenen Umständen doch ein ansehn- Ticher Erfo g. Deutschland habe nur mäßige und einfache Zu- geständnisse gemacht, indessen könne man heutzutage nicht mehr verlangen. „Times“ spriht von. einem Sieg freundschaftlicher Verhandlung und räumt ein, daß Dr. Schacht und die deutsche Regierung einen versöhnlihen Geist gezeigt hätten.

i Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts im Ruhrrevier: Am 1. November 1934: Gestellt 13 318 Wagen.

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellté sich laut Berliner Meldung des,,D. N. B.“ am 2. November auf 39,50 # (am 1. November auf 39,50 4) für 100 kg. 5

Berlin, 1. November. Preisnotiecungen für Nahrungs= mittel. ŒEinkaufs8preije des Lebensmitteleinzel- B el s für 100 Kilo frei Haus Berlin in Originalpackungen.)

ohnen, weiße, mittel —— bis —,— , Längbohnen, ausl. 40,00 bis 43,00 6, Linsen, kleine, leßter Ernte 36,00 bis 38,00 4, Linsen, mittel, leßter Ernte 47,00 bis 53,00 4, Linsen, große, legter Ernte 57,00 bis 75,00 #, Speiseerbsen, Viktoria, gelbe 80,00 bis 88,00 „, Speiseerbsen, zollverbilligt 58,00 bis 60,00 4, Reis, nur für Speisezwecke notiert, und zwar: Bruch- reis 23,00 bis 24,00 #4, Rangoon - Reis, unglasiert 24,50 bis 25,50 4, Siam Patna - Reis, glasiert 30,00 bis 38,00 M, Ftaliener - Reis, glasiert -29,00 bis 30,00 6, Deutscher Volksreis, glasiert 26,50 bis 27,50 (4, Gerstengraupen, grob 35,00 bis 36,00 M, Gerstengraupen, mittel 2736,00 bis 40,00 4, Gerstengrüßze 30,00 bis 31,00 4, Haferflocken 35,00 bis 38,00 4, Hafergrüße, ge- sottene 39,00 bis ‘41,00 4, Roggenmehl, Type 997 26,00 bis 26,50 #6, Weizengrieß, Type 405 38,00 bis 39,00 4, Hartgrieß 53,00 bis 54,00 4, Weizenmehl, Type 790 31,50 bis 32,50 4, Weizenmehl, Type 405 37,00 bis 42,00 4, Kartoffelmehl, superior 35,50 bis 36,50 # Hudcker, Melis 68,00 bis 68,50 4, Zudcker, Raffinade 69,50 bis 70,50 6, Zucker, Würfel 74,00 bis 79,50 #, Röstroggen, glasiert, in Säcken 33,00 bis 35,00 4, Röstgerste, glasiert, in Säcken 33,00 bis 836,00 4, Malzkaffee, glajiect, in Säcken 42,00 -bis 48,00 46, Rohfkaffee, Santos Superior bis Extra -Prime 326,00 bis 360,00 4, Roh- kaffee, Zentralamerikaner aller Art 340,00 bis 500,00 46, Röst- laffee, Santos Superior bis Extra Prime-390,00 bis 440,00 4, Röstkaffee, Zentralamerikaner aller Art 428,00 bis 590,00 4, Kakao, stark entôlt 180,00 bis 190,00 4, Kakao, leiht entölt 200,00 bis 220,00 4, Tee, chines. 810,00 bis 880,00 4, Tee, indisch 860,00 bis 1300,00 6, Ringäpfel amerikan. extra choice 170,00 bis 180,00 6, Amerik. Pflaumen 40/50 in Kisten 84,00 bis 86,00 46, Sultaninen Kiup Caraburnu Auslese { Kisten 55,00 bis 58,00 4, Korinthen choice Amalias 56,00 bis 58,00 4, Mandeln, süße, handgew., { Kist. 168,00 bis 173,00 4, Mandeln, bittere, handgew., + Kist. 208,00 bis 212,00 46, Kunstyonig in + kg-Padckungen 71,00 bis 73,00 4, Bratenshmalà in Tierces 212,00 bis 214,00 4, Bratenschmalz in Kübeln 214,00 bis{216,00 46, Purelard in Tierces, nordamerik. —,— bis —,— 4, Purelard in Kisten —,— bis —,— , Berliner Rohschmalz 194,00 bis 196,00 6, Sped, inl., ger., 190,00 bis 200,00 4, Deutsche Marken- butter in Tonnen 286,00 bis 288,00 4, Deutsche Markenbutterx gepackt 296,00 bis 298,00 #4, Deutsche feine Molkereibutter 1n Tonnen 280,00 bis 282,00 46, Deutsche feine Molkereibutter gepackt 290,00 bis 292,00 6, Deutsche WMolkereibutter in Tonnen 274,00 bis 276,00 , Deutsche Molkereibutter gepackt 284,00 bis 286,00 1, Auslandsbutter, dänische, in Tonnen 296,00 bis 298,00 4, Aus- landsbutter, dänische, gepackdt 306,00 bis 308,00 46, Allgäuer Stangen 20 9% 92,00 bis 104,00 4, Tilsiter Käse, vollfett 148,00 bis 164,00 6, echter Gouda 40 9% 200,00 bis 210,00 4, echter Edamer 40 9% 200,00 bis 210,00 4, echter Emmentaler (vollfett) 190,00 bis 220,00 4, Allgäuer Romatour 20 0/9 96,00 bis 110,00 M. (Preise in Retichêmark.)

Wöchentliche Notierungen für Pfeffer, ihwarz, Lampong, ausgew. 250,00 6, Pfeffer, weiß, Muntok, ausgew. 400,00 bis 410,00 4, Zimt (Kassia), ganz, ausgew. 240,00 bis 250,00 4,

Berlin, 1. November. Nahrungsmittel. bis 260,00 ,

M Steinsalz in Säcken 22,30 bis —,— #, Steinsalz“ in Pacungen

Das.

22,00 bis 24,20 Æ, Siedesalz in Säcken 22,40 bis —,— H, Siedesalz in Packungen 24,00 bis 25,20 4, Zuckersirup, hell, in Eimern 80,00 bis 90,00 4, Speisesicup, dunkel, in Eimern 60,00 bis 70,00 4, Marmelade, Vierfrucht, in Eimern von 12s kg 68,00 bis 76,00 4, Pflaumenmus aus getr. Pfl. in Eimern von 124 und 15 kg 59,00 bis 63,00 4, do. aus getr. und fr. Pfl. 63,00 bis 78,00 4, Pflaumenkonfiture in Eimern von 12è kg 80,00 bis 92,00 46, Erdbeerkonsiture in Eimern von 124 kg 104,00 bis 120,00 4, ungez. Kondensmilh 48/16 per Kiste 17,75 bis —,— 1, gezuck. Kondéensmilch 48/14 per Kiste 31,00 bis —,— 4, Corned Beef 12/6 lbs. per Kiste 84,00 bis 86,00 4, Corned Beef 48/1 lbs. per Kiste 48,00 bis 50,00 46, Margarine, Spitenmarken, gepackt 194,00 bis 198,00 M4, do. lose 194,00 bis —,— 4, Margarine, Spezialmarken, gepackt 172,00 bis 176,00 4, do. lose 172,00 bis —,— 1, Margarine, Mittelmarken 114,00 bis —,— (6, Speiseöl, ausgewogen 114,00 bis 140,00 6. (Preise in Reichsmark.)

Berichte von auswärtigen Devisen- und Wertpapiermärkten.

Devisen.

Danzig, 1. November. . (D. N. B.) (Alles în Danziger Gulden.) Banknoten: Polnische Loko 100 Zloty 57,84 G., 57,95 B., 100 Deutsche Reichsmark —,— G., —,— B., Amerikanische (5- bis 100 -Stücke) —— G., —,— B. Schecks: London —,— G., —,— B. Auszahlungen: Warschau 100 Zloty 57,83 G., 57,94 B. Telegraphische: London 15,27 G., 15,31, B., - Paris 20,18 G., 20,22 B., New York 3,0620 G.,, 3,0680 B., Berlin 123,00 G., 123,24 B.

Wien, 1. November: Geschlossen. (D. N. B.)

Prag, 1. November: Geschlossen. (D. N. B.)

Budapest, 1. November: Geschlossen. (D. N. B.)

London, 2. November. (D. N. B.) New Yort 498/16, Paris 75,71, Amsterdam 737,25, Brüfsel 21,39, Ftalien 58,18, Berlin 12,40, Schweiz 15,33, Spanien - 36,53, Lissabon 110!/z, Kopen- hagen 22,393, Wien 26,75, Fstanbul 615,00, Warschau 26,37, Buenos Aires 36,37, Rio de Janeiro 412,00.

Paris, 1. November: Geschlossen. (D. N. B.)

Amsterdam, 1. November. (D. N. B.) (Amtlich.) Berlin 59,474, London 7,35, New York 147,75, Paris 9,733, Brüssel 34,45, Schweiz 48,13, Ftalien 12,65, Madrid 20,174, Oslo 37,00, Kopen- hagen 32,90, Stockholm 38,00, Wien —,—, Budapest —,—, Prag 617,00, Warshau —,—, Helsingfors —,—, Bukarest —,—, Yoko- hama —,—, Buenos Aires —,—.

Züri ch, 2. November. (D. N. B.) (11,40 Uhr.) Paris 20,243, London 15,34, New York 3079/,, Brüssel 71,624, Mailand 26,29, Madrid 41,95, Berlin 123,50, Wien (offiz.) 72,80, Fstanbul 249,00.

Kopenhagen, 1. November. (D. N. B.) London 22,40, New York 451,00, Berlin 181,00, Paris 29,80, Antwerpen 105,10,

ürih 146,95, Rom 38,75, Amsterdam 305,20, Stockholm 115,65, As 112,70, Helsingfors 9,95, Prag 19,00, Wien —,—, Warschau

Stockholm, 1. November. (D. N. B.) London 19,40, Berlin 157,25, Paris 25,75, Brüssel 91,25, Schweiz. Pläße 127,50, Amsterdam 264,25, Kopenhagen 86,85, Oslo 97,60, Washington 390,00, Helsingfors 8,60, Rom 33,75, Prag 17,00, Wien —,— Warschau 74,25.

Osl10, 1. November. (D. N. B.) London 19,90, Berlin 161,75, Paris 26,50, New York 401,50, Amsterdam 271,75, Zürich 131,25, Helsingfors 8,90, Antwerpen 94,00, Stockholm 102,85, Kopen- hagen 89,25, Rom 34,50, Prag 17,00, Wien —,—, Warschau 77,00.

Moskau, 27. Oktober. (D. N. B) (Jn Tschecwonzen.) 1000 engl. Pfund 572,46 G., 574,18 B., 1000 Dollar 115,20 G., 115,55 B., 1000 Reichsmark 46,39 G., 46,57 B.

London, 1. November. (D. N. B.) Silber Barren prompt 23,50, Silber fein prompt 25/4, Silber auf Lieferung Barren

235/g, Silber auf Lieferung fein 25,50, Gold 139/10.

Wertpapiere.

- Frankfurt a. M., 1. November. (D. N. B.) 5 9/ Mex. äußere Gold —,—, 44 9/0 Jrregation 95/z, 49/9 Tamaul. S. 1 abg. 5,75, 59% Tehuantepec abg. ——, Aschaffenburgec Buntpapier 45,50, Cement Heidelber Dtsch. Linoleum 59,75, Eßlinger Masch. 59,25, Felten u. Guill. 75,00, Ph. Holzmann 78,75, Gebr. Junghans 60,50, Lahmeyer 120,00, Mainkraftwerke 841/„, Schnellpr. Frankent. 9,25, Voigt U. E 11,00, Zellstoff Waldhof 47,50, Buderus 87,25, Kali Wejiteregein 111,00. t ;

Hamburg, 1. November. (D. N. B.) (Schlußkurse.) Dresdner Bank 75,75, Vereinsbank 92,00, Lübeck-Büchen 79,00, Hamburg- Amerika Paketf. (3: 1 zusammengelegte neue Stücke) 27,75, Ham- burg-Südamerika 26,00 B., Nordd. Lloyd 29,75, Harburg. Gummi Phönix 27,00 B., Alsen Zement —.—, Anglo-Guano 79,50, Dyn. Nobel —,—, Holstenbrauere! 97,00 B., Neu Guinea —,—, Otavi Minen 12,00.

Wien, 1. November: Geschlossen. (D. N. B.)

“Amsterdam, 1. November. (D. N. B.) 7 9% Deutsche Reichsanl. 1949 (Dawes8) 223/24, 53 9/6 Deutsche Reichsanl. 1965 (Young) 20,50 G., 21,25 B., 64 9/6 Bayer. Staats-Obl. 1945 171/,, 79/0 Bremen 1935 —,—, 6 % Preuß. Obl. 1952 16,50, 7 9/6 Dresden Obl. 1945 —,—, 79% Deutsche Rentenbank Obl. 1950 23,75, 7/6 Deutsche Hyp.-Bank Bln. Pfdbr. 1953 30,75, 7 9/9 Deutscher

113,25, Dtsch. Gold u. Silber 210,50, |

1934

Sparkassen- und Giroverband 1947 17,50, 79% Pr. Zentr.-Bod.-Krd, Pfdbr. 1960 29/4, 79% Sächj. Bodenkr.-Pfdbr. 1953 —,—, Amster- damsche Bank 107?/,, Deutsche Reichsbank —,—, 7°%/, Arbed 1951 —,—, 7% A.-G. für Bergbau, Blei und Zink Obl. 1948 —,—, 8 9% Cont. Caoutsh. Obl. 1950 —,—, 7% Dtsch. Kalisynd. Obl, S. A 1950 —,—, 7% Cont. Gummiw. A. G. Obl. 1956 —,—, 6% Gelsenkirhen Goldnt. 1934 38,00, 69% Harp. Bergb.-Obl, m. Opt. 1949 20,50, 6% F. G. Farben Obl. —,—, 79%/ Mitteld, Stahlwerke Obl. m. Op. 1951 —,—, 7 % Rhein.-Westf. Bod.-Crd.- Bank Pfdbr. 1953 —,—, 7 %/ Rhein-Elbe Union Obl. m. Op. 1946 185%. 79% Rhein. - Westf. E.-Obl. 5 jähr. Noten 22/z. T% Siemens-Halske Obl. 1935 —,—, 6 9% Siemens-Halske Zert. ge- winnber. Obl. 2930 —,—, 79/9 Verein. Stahlwerke Obl. 1951 26,00, 64% Verein. Stahlwerke Obl. Lit. C 1951 —,—, F. G. Farben Bert. v. Aktien 44,00, 7 % Rhein-Westf. Elektr. Obl. 1950 21/4, 6 9% Eschweiler Bergw. Obl. 1952 41?/2, Kreuger u. Toll Winstd, Obl. —,—, 6% Siemens u. Halske Obl. 2930 297/22, Deutsche Banken Zert. —,—, Ford Akt. (Berl. Emission) —,—.

Berichte von auswärtigen Warenmärkten, Bradford, 1, November. (D. N. B.) Am Garumarkt waren Ansäte zu einer Befestigung zu beobachten. Merinokammzüge waren gegenüber Montag um '/» d erhöht und man nannte für 64er 26!/,—27 d. Die Stimmung für Croßbreds war auch fester.

Jn Berlin festgestellte Noticruugen für telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Bauknoten.

Telegraphishe Auszahlung.

_—

1. November Geld Brief

1272 0,643 58,29

0,206

3,053

2 547 55,360 81,28 12 40

68,82 5,499

16,42 2,398

168 53 96,11

21,34 0 722

5,706 80,93 41,69 62,28 49,05 47,07 11,25

2,492 63,92 81,14 34,03 10,399

1,978

1,001 2,490

2. November Geld Brie!

Ägypten (Alexandrien und Kairo). « « « « Argentinien (Buenos Aires) Belgien (Brüffel u. - Antwerpen) . Brasilien (Nio de Janeiro) Bulgarien (Sofia) . Canada (Montreal) . Dâänema1k(Kopenhg.) Danzig (Danzig) England London) . . Estland (Neval/Talinn) . Finnland (Helsingf.) éFranfreih (Paris) . Griechenland | Athen) Holland (Amsterdam und Rotterdam). . Island (Neykjavik) . FStalien (Nom und Mailand) Japan (Tokio u. Kobe) Iugo|lavien (Bel- _grad und Zagreb). Lettland (Niga) . « Litauen (Kowno/Kau- nas) Norwegen (Oslo) . Oesterreih (Wien) . Polen (Warschau, Kattowiß, Posen) Portugal (Lissabon) . Numänien( Bukarest) Schweden(Stocholm und Göteborg) . . Schweiz (Zürich, Basel und Bern). Spanien (Madrid u. Barcelona) . Tschéchoslow. (Prag) Türkei (Istanbul) .. Ungarn (Budapest) . Uruguay (Montevid.) Verein. Staaten von Amerika(New York)

12,71 0,640 98,17

0,204

3/047 . 2,541 55,32 81,12 12,39

68,68 9,47

16,38 2,994

168,17 56,08 21,30

0,722

9,694 80,77

12,74 0,644 98,29

0,206

3,053

2,947 99,44 81,28 12,42

68,82 9,48 16,42

2,398

168,51 96 20

21,34 0,724

5,706 80,93

41,69 62.38 49,05 47,07 11.27 2,492 64,02 | 81,09 34,06 10,395 1,978 1,001 2.493

12,69 0,639 58,17

0,204

3 047

2,541 59,24 81,12 12,37

1 ägypt. Pfd. 1 Pap. -Pef. 100 Belga

1 Milreis 100 Leva

1 fanad. Doll. 100 Kronen 100 Gulden

1 Pfund

100 eftn. fr. 100 finnl. M. 100 Fres.

100 Drachm.

100 Gulden 100 iél. Kr.

100 Lire 1 Yen

100 Dinar 100 Latts

100 Litas 100 Kronen 100 Schilling

100 Zloty 100 Escudo 100 Lei

100 Kronen 100 Franken 100 Pefeten 100 Kronen

1 türk. Pfund 100 Pengö

1 Goldpeso

1 Dollar

68,68 9,445

16,38 2,394

168,19 59,99

21,30 0,720

5,694 80,77

41,61 62,16 48,95 46,97 11,23 2,488 63,80 80,98 33,97 10,375 1,974 0,999

2,486

41,61 62,26 48/95 46,97 11/25 2,488 63,90 80,93 34,00 10,375 1/974 0,999

2,489

Ausländische Geldsorten und Banknoten.

S T P T

1. November Geld Brief 20,38 20,46

16,16 16,22 4,185 4,205

2,438 92,458 2,438 2,458 0,611 0,631 57,91 58,15 0,18 0,20

2,484 2,504 559,09 55,3L 80,94 81,26 12,335 12,375 12,339 12,375

5,38 5,42 16,34 16/40 167,77 168,45 21,08 21,16 21,18 21,26 5,53 5,57

4157 4173 6200 6224

2. November Geld Brief 20,38 20,46 16,16 16,22

4,185 4,205

2,441 2,461 2441 2,461 0,612 0,632 57,91 58,15 0,18 0/20

2,484 92,504 55,17 55,39 80,94 81.26 12,355 12,3% 12/355 12,395

5,408 5,445 16,34 16,40 167,75 168,43

21,08 21,16 21,13 2121

558 5,62

4152 41,68 6210 6234

Sovereigns . . « « « Notiz 20 Francs-Stüde . für Gold-Dollars . 1 Stüd Amerikani}che :

1000—5 Dollar. . | 1 Dollar

2 und 1 Dollar. .| 1 Dollar Argentinische . . 1 Pap.-Pefo Belgische . . . « 100 Belga Brasiliani)che . | l Milreis Bulgarische. « « . | 100 Leva Canadi)che . - . | l fanad. Doll. Dänische . . « e . | 100 Kronen

. «| 100 Gulden

Danziger . « « - ) Engli)\che: große. . . | 1 engk. Pfund 1 £ u. darunter | | engl. Pfund

Esinische .. « « . « . | 100 efn. Kr. Finniiche . . + - « « « | 100 finnl. M. Französishe . « «. . | 100 Frs. Holländische . « . . « | 100 Gulden Italienische: große . | 100 Lire

100 Lire u. darunt. | 100 Lire Jugoflavische 100 Dinar Lettländische . . « « . | 100 Latts Litauische . 100 Litas Norwegische . . . « «| 100 Kronen Oesterreich. : große. . | 100 Schilling

100 Schill. u. dar. | 100Schilling| Hale o... + « | 100 Zloty 4683 47,01 | 46,83 47,0L umänishe: 1000 Lei 100 Lei s _——

und neue 500 Lei unter 500 Lei. . . | 100 Lei Schwedische .… . . .| 100 Kronen | 63,73 63,99 | 63,63 63,89 100 Frs. 80,75 81,07 | 80,80 81,12 8075 81,07 | 80,80 81,12

Schweizer: große . 100 Frs. u. darunt. | 100 Frs. 100 Peseten | 33,86 834,00 | 3383 33,97

Spanische ...... Tschechoslowakifsche: 5000 u. 1000 Kx. | 100 Kronen —_ 500 Kr. u. darunt. | 100 Kronen | 10,165 1 türk. Pfund} 1,91 100 Pengö

10,205] 10,18 « 193 | 191

10,22 1,93

Tülishe ooo. Ungarische « «+» «»