1934 / 260 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 06 Nov 1934 18:00:01 GMT) scan diff

L. 027, L. 029, L. 026, HX 013, HE 02, ZT 08, HX 06, für beide Muster Anmel- dung am 15. 10. 1934, nahm. 3 Uhx, Muster für plastische Erzeugnisse, Schuß- frist 3 Jahre. Coburg, den 31. Oktober 1934. Amtsgericht Registergericht.

Erfurt. . [48598]

Jn unser Musterregister ist unter Nr. 668 bei der „Schuhfabrik Heß Aktiengesell- schaft“ in Erfurt eingetragen: 1 versiegelter Umschlag, enthaltend 6 Abbildungen von Schuhmodellen, Muster für plastische Er- zeugnisse, Fabriknummern 7604, 7605, 7606, 7607, 7608, 7609, Schußfrist 3 Jahre, angemeldet am 26. Oktober 1934, vor- mittags 9 Uhr 20 Min.

Erfurt, den 31. Oktober 1934.

Das Amtsgericht. Abt. 14.

Forst, Lausitz. . [48599]

Jn das Musterregister is eingetragen Nr. 1425—1426: C. Unger's Wwe., Buckskinfabrik Forst (Lausib), eingegangen am 9. Oktober 1934, 11 Uhr 40 Minuten, zwei elf- bzw. zwölfmal mit dem Ge- \chäftssiegelabdruck versehene Pakete, ent- haltend 74 Muster Damensommerstoffe, Artikel 500—-505, 510—515, 520—526, 530—536, 540—544, 550—555, 560—564, 570—575, 580—585, 590—596, 650—657, 600/1, 610/10, 620/1, 630/19, 640/11, Flächenerzeugnisse, Schußfrist ein Fahr.

Nr. 1427. Niederlausißer Hohl- und Kristallglaswerke Brox & Mader, Döbern, N. L., eingegangen am 27. Oktober 1934, 8 Uhr 20 Minuten, ein mit fünf Geschäfts- siegelabdrucken versehener Karton, ent haltend eine Kelchglasgarnitur „Silber- ring“, welcher ebenfalls auf anderen Artikeln angebracht werden kann (Wirt- schaftsartikel), hell auf farbig oder ganz hell opt. oder glatt, Geschäftsnummer 10 264, plastische Erzeugnisse, Schußsrist drei Jahre.

Amtsgericht Forst (Lausib), den 1. November 1934,

Fürth, Bayern. . [48600] Musterregistereinträge.

1. Gruco-Möbelwerke, G. m. b. H. in Fürth, 2 Muster photogr. Abbildungen von Küchenbüfetts, Fabriknummern 100 und 101, versiegelt, Geshmacksmuster für plastische Erzeugnisse, Schußfrist 3 Jahre, angemeldet am 3. Oktober 1934, vor- mittags 914 Uhr, Musterregisternummer 2680.

2. T. Paul Möbius, Firma in Erlangen, 1 Muster eines Gesellschaftsspiels in Form einer mit 6 numerierten Vertiefungen versehenen Dose, dessen Rüsseite zur Reklame verwendet wird, Fabriknummer 206, offen, Geshmacksmuster für plastische Erzeugnisse, Schußfrist “3 Jahre, ange- meldet am 13. Oktobex. 1934, vormittags 914 Uhr, Musterregisternummer 2681.

3. Krautheimer & Co., Firma in Fürth, 36 Muster von Wäschebesäßen, Fabrik- nummern 7711—7717, 64426—64431, 6557, 6558, 6276—6281, 3013—3015, 72657, 72658, 81074—81077, 61443, 61447, 61448, 6843, 6847, 6848, offen, Geschmack3muster für plastishe Erzeug- nisse, Schußfrist 1 Jahr, angemeldet am 13. Oktober 1934, vormittags 1014 Uhr, Musterregisternummer 2682.

4. G. Zimmermann, Firma in Zirndorf, 2 Muster von Spardosen in Form eines Hauses, Fabriknummern 1278 und 1279, offen, Geshmacksmuster für plastische Er- zeugnisse, Schußfrist 3 Jahre, angemeldet am 13. Oftober 1934, mittags 12 Uhr, Musterregisternummer 2683.

5. Karl Rohrseiß, Firma in Zirndorf, 2 Muster in Gold und Silber bedruckt, Bilder auf einer Blechtafel, Bestandteile für Herstellung von Kinderspieleimern, Fabriknummern 620/18 und 620/19, offen, Geshmacksmuster für plastische Erzeug- nisse, Schußfrist 3 Jahre, angemeldet am 15. Oktober 1934; vormittags 8 Uhr 50 Minuten, Musterregisternummer 2684.

6. Adam Klebes & Co., Firma in Er- langen, Schiffstr. 8, 1 Muster eines Blei- stiftspißers in Form einer Trommel, Fabriknummer 756, versiegelt, Geshmacks- muster für plastische Erzeugnisse, Schuß- frist 3 Jahre, angemeldet am 17. Oktober 1934, nahmittags 4 Uhr, Musterregister- nummer 2685.

7. Wie Nr. 1, 4 Muster, photogr. Ab- bildungen von Servierwagen, Fabrik- nummern 102, 103, 104, 105, versiegelt, Geschmacksmuster für plastishe Erzeug- nisse, Schußfrist 3 Jahre, angemeldet am 19, Oktober 1934, . nahmittags 4 Uhr, Musterregisternummer 2686.

8. Richard Wagner, Architekt in Fürth, Nürnberger Str. 6, 11 Muster, Lichtpausen von Flurgarderoben, neue Ständertypen, ausführbar mit beweglichen und unbeweg- lichen Teilstüfen, Fabriknummern 111 mit 121, offen, Geshmacksmuster für plastische Erzeugnisse, Schußfrist 3 Jahre, angemeldet am 22. Oftober 1934, vor- IeSe 9"/, Uhr, Musterregisternummer

l.

9, Jn das Mustercegister ist eingetragen bei der Nr. 2476: Die Firma C. Schwarz in Fürth hat für die 2 Muster von Flur- gacderoben, Fabriknummern 82 und 84, die Verlängerung der Schußfrist um 3 Fahre, also auf insgesamt 6 Jahre ange- meldet.

10, Fn das Musterregister ist eingetragen bei Nr 2466: Die Firma T. Paul Möbius in Erlangen hot für das Muster einer Auf- steckarte für Bleistiftspißer, Geschäfts- nummer 200, die Verlängerung der Schuh- frist um 3 Jahre, also auf insgesamt 6 Fahre angemeldet.

Fürth, den 1, November 1934,

Amtsgericht Registergericht.

Kentralhandel8registerbeilage zum

Hof. [48601]

A. Jn das hiesige Musterregister Bd. 11 ist folgendes eingetragen:

Nr. 1208, Heinrih & Co. Porzellan- fabrik in Selb, in 1 offenen Umschlag Zeichnung der Tafel- u. Kaffeeservice Form „Meta“, Fabrikations-Nr. 637, plasti- sche Erzeugnisse, Schußfrist 5 Jahre, an- gemeldet am 6. 10, 1934, vormittags 71% Uhr.

Nr. 1209, Oscar Schaller & Co. Nachf. Porzellanfabrik in Windischeschenbach, in 1 offenen Rolle Abbildungen der Tafel- und Kaffeservice Form Else Nr. 740, plastische Erzeugnisse, Schußfrist 3 Fahre, angemeldet am 6. 10. 1934, vormittags 714 Uhr.

Nr. 1210, Porzellanfabrik Weißenstadt Dürrbeck & Rückdäschel in Weißenstadt, offen, Dekorausführung „Bückeberg“, ein Bukett aus Mohn, Kornblume und Aehre, Nr. 2000, handgemalt, in allen Größen und auf allen keramischen Erzeugnissen ausführbar, Flächenerzeugnisse, Schuß- frist 3 Jahre, angemeldet am 11. 10. 1934, vormittags 10!/, Uhr.

Nr. 1211, Porzellanfabrik C. M. Hut- schenreuther Aktiengesellschaft in Hohen- berg a. d. Eger, in 1 versiegelten Umschlag Zeichnungen, und zwar die Nummern 0263 mit 0269, im ganzen oder teilweise auf jedwedem Material und in jedweder Ausführung, Flächenerzeugnisse, Schuß- frist 3 Jahre, angemeldet am 24. 10. 1934, .vormittags 7% Uhr.

Nr. 1212 und 1213, Rosenthal Porzellan- fabrik Bahnhof Selb, Gesellschast mit be- schränkter Hastung in Bahnhof Selb, offen, a) je 1 Skizze der Dekore 1604, 826, 828, 831, in Auf- und Unterglasur in verschiedenen Arrangements und Farben auf jedem Material herstellbar, Flächen- erzeugnisse, Schußfrist 3 Jahre, b) 1 Photo- graphie 1 Leuchters Nr. 760, in jeder Größe und in jedem keramischen Material her- stellbar, plastische Erzeugnisse, Schußfrist 15 Jahre, angemeldet am 24. 10. 1934, vormittags 7% Uhr.

B. Jn das hiesige Musterregister Bd. TI ist folgendes eingetragen:

Bei Nr. 890, Porzellanfabrik C. M. Hut- schenreuther Aktiengesellschaft in Hohen- berg a. d. Eger hat für die unter Nr. 890 eingetragenen Dekormuster 505 und 518 die Verlängerung der Schußfrist um weitere 3 Jahre angemeldet.

Bei Nr. §91, dieselbe Aktiengesellschast hat für die unter Nr. 891 eingetragenen Dekormuster 19328, 19330, 19334, 19339, 19340, 19343, 19344, 19345, 19348, 19342, 19392 die Verlängerung der Schußsrist um weitere 3 Jahre angemeldet.

Bei Nrn. 517 u. 518, Prozellanfabrik C. M. Hutschenreuther Aktiengesellschaft in Hohenberg a. d. Eger hat für das unter Nr. 517 eingetragene Dekormuster 18372 und für das unter Nr. 518 einge- tragene Dekormuster 18227 die Verlänge- rung der Schußfrist um weitere 3 Jahre angemeldet.

Amtsgericht Hof, 31. Oktober 1934.

Pirmasens, . [48604] Bekanntmachung.

Jn das Musterregister wurde eingetragen unter Nr.:

L, 28. Firma Peter Kaiser, G. m. b. §H-, Schuhfabrik, in Pirmasens. Verlängerung der Schußsrist für die eingetragenen 6 Schuhmodelle, Fabriknummern 6 mit 11. Angemeldet am 2. Oktober 1934, nachm. 5 Uhr, für weitere 3 Jahre.

IL, 119. Firma Peter Kaiser, G. m. b. H., Schuhfabrik, in Pirmasens, ein versiegelter Briefumschlag, enthaltend 10 Modelle für Damenschuhe, Fabriknummern 1022 mit 1030, 1032, plastische Erzeugnisse, Schuh- frist 3 Jahre, angemeldet am 13. Oktober 1934, nahm. 12 Uhr 10 Min. L

TIL, 120, Firma Kaiser & Cie., Schuh- fabrik, in Pirmasens, ein versiegelter Briefumschlag, enthaltend 32 Damen- luxusschuhmodelle, Fabriknummern 507, 508, 510, 511, 514, 515, 620, 623, 625, 626, 627, 725, 726, 727, 729, 730, 7759, 7764, 778, 779, 7846, 7866, 7876, T7884, 7896, 821, 831, 917, 918, 919, 921, 922, plastische Erzeugnisse, Schußfrist 3 Fahre, angemeldet 15, Oktober 1934, vorm. 9 Uhr 30 Min. :

II, 121, Firma Kaiser & Cie., Schuh- fabrik, in Pirmasens, ein versiegelter Brief- umschlag, enthaltend 44 Damenluxus- shuhmodelle, Fabriknummern 2156 bis 2161, 21626, 2163, 2164, 2165, 21676, 2169, 2170, 2171, 3126—3129, 31307, 3132, 3133, 31366, 3137, 31395, 3140, 3141, 31426, 3143, 31445, 31456, 31465, 31475, 3148, 31495, 31505, 3151, 4303, 4304—4307, 4310, 4313, 4314, plastische Erzeugnisse, Schußfrist 3 Jahre, ange- meldet am 15, Oktober 1934, vorm. 9 Uhr 30 Min. è

II, 122. Firma Emil Neuffer, Schuh- fabrik, in Pirmasens, ein versiegelter Brief- umschlag, enthaltend Modell 931, ‘luft- durchlässiger Sommerschuh für Herren, Modell 1602, luftdurchlässig& Sommer- shuh für Damen, plastische Erzeugnisse, Schußsrist 3 Jahre, angemeldet am 15. Ok- tober 1934, vormittags 9 Uhr 40 Min.

TI, 123, Firma Neuffer-Ago & Good- yearschuhfabriken, G. m. b. H., in Pirma- sens, ein versiegelter Briefumschlag, ent- haltend Modell 931, Herrenschnürhalb- {huh, Modell 1602, Damendreiösenschuh, plastische Erzeugnisse, Schußfrist 3 Jahre, angemeldet am 15, Oktober 1934, nachm. 3 Uhr 10 Min.

_IL 124.) Firma Peter Kaiser, G. m. b. H., Schuhfabrik, in Pirmasens, ein versiegelter Briefumschlag mit 36 Abbildungen von Schuhmustern (Damenschuhe), Fabrik- nummern 1031, 1033 bis mit 1067, plastische Erzeugnisse, Schußfrist 3 Jahre,

Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 259 vom 5, November 1934. S. 6

angemeldet am 15. Oktober 1934, nahm. 5 Uhr 30 Min. I, 114, 115, 116, Firma Peter Kaiser,

G. m. b. H.,, Schuhfabrik, in Pirmasens,

Verlängerung der Schußsrist um weitere 3 Jahre für die angemeldeten 21 Modelle für Damenhalbschuhe, Fabriknummern 315 mit 335, 7 Modelle für Damenhalbschuhe, Fabriknummern 336 mit 342, 7 Modelle für Damenhalbschuhe, Fabriknummern 343 mit 349, angemeldet am 15. Oktober 1934, nachm. 5 Uhr 30 Min.

IL, 125, Firma Peter Kaiser, G. m.b. H., Schuhfabrik, in Pirmasens, ein versiegelter Briefumschlag mit 24 Abbildungen von Schuhmustern (Damenschuhe), Fabrik- nummern 1068 mit 1091, plastishe Er- zeugnisse, Schußfrist 3 Jahre, angemeldet am 16. Oktober 1934, nahm. 5 Uhr.

IL, 126. Firma Peter Kaiser, G. m.b. H., Schuhfabrik, in Pirmasens, ein versiegelter Briefumschlag, mit 4 Abbildungen von Schuhmustern (Damenschuhe), Fabrik- nummern 1098 bis mit 1101, plastische Erzeugnisse, Schußfrist 3 Fahre, ange- meldet am 22. Oktober 1934, nahm. 3 Uhr 30 Min.

Pirmasens, 31. Oktober 1934,

Amtsgericht.

Solingen. . [48605] Eintragungen in das Musterregister. Nr. 4466, Robert Middeldorf, So-

lingen, Schwertstr. 52: Die Verlängerung

der Schußfrist ist am 9. November 1934,

11,20 Uhr, auf weitere 7 Jahre ange-

meldet.

Nr. 4469. Firma Gebr. Grah, Odysseus- werk A.-G. in Solingen: Die Verlänge- rung der Schußfrist ist am 3. Oktober 1934, 10,15 Uhr, auf weitere 7 Jahre ange- meldet.

Nr. 4468. Firma Justus Brenger & Co., Justinuswerk in Solingen-Wald : Die Ver- längerung der Schußfrist ist am 12. Oktober 1934, 10,50 Uhr, auf weitere 7 Fahre an- gemeldet.

Nr. 4741. Firma Gottlieb Hammes- fahr, Stahlwarenfabrik in Solingen-Foche: Ein Umschlag mit 18 Abbildungen für Griffe für Tafelbestecke und - Taselgeräte aus Holz oder Kunstharz in beliebiger Form und Größe, deren Enden (Kröpfe) in neu- artige Formen auslaufen und aus ver- schiedenfarbigen Stücken zusammengeseßt sind, so daß die Oberflächen der Griffe entweder aus schwarz mit goldfarbigem Kopfrand und grünem Endstein oder Elfenbein mit Silberkopfrand und korallen- rosafarbigem Endstein zusammengeseßt sind, die Silber- bzw. Goldköpfe mit plastischen Verzierungen, die grünen oder forallenfarbigen Steine mit oder ohne Monogramm versehen oder anstatt der Endsteine in die Silber- oder Goldköpfe die verschiedensten Monatshimmelszeichen in erhabener oder vertiester, Form ange- bracht sind, Muster für plastische Erzeug- nisse, Fabriknummern 16210—16242, Schußfri| 3 Jahre, angemeldet am 12. Oktober 1934, 11,50 Uhr.

Nr. 4742. Firma Joseph Feist in So- lingen: Jn einem versiegelten Umschlag Rafierklinge mit farbigem oder blankem Untergrund, welcher mit einer damast- artigen Aezung oder sonstigen strich- artigen figürlichen sowie ähnlichen Aus- führungsatten hergestellt is, Muster für plastische . Erzeugnisse, Geschäftsnummer 4693 B, Schußfrist 3 Jahre, angemeldet am 19. Oktober 1934, 9,43 Uhr.

Solingen, den 1. November 1934,

Amtsgericht. 5,

Solingen-Ohligs. . [48606] Eintragungen in das Musterregister. Am 29, Oktober 1934 unter Nr. 685, Name des Anmeldenden, Paul Delanier in Solingen-Ohligs. Packung für Rasier- flingen und Rasiermesser mit Bild einer sich in einer Wüstenlandschast bewegenden Kamelkarawane (Kamele, Führer, Palme und Zelte nebst Bezeihnung OASE), Geschäftsnummer Pat. 261034, Flächen- erzeugnisse, Schußfrist drei Fahre, ange- meldet am 26. Oktober 1934, nachmittags 4 Uhr 30 Minuten. : Am 29. Oktober 1934 unter Nr. 686, Name des Anmeldenden, Ewald Dültgen in Solingen-Merscheid, Poststraße 57. Eine- aus Metall geprägte Figur eines Waffenschmiedes mit anhängendem Schild und Emblemen, ebenfalls aus Metall, Geschäftsnummer 611, plastische Erzeug- nisse, Schußfrist ein Fahr, angemeldet am 29. Oktober 1934, vormittags 10 Uhr. Amtsgericht Solingen-Ohligs.

7. Konkurse und Vergleichssachen.

Köln, [48724] Konkurseröffnung.

Ueber das Vermögen der Apotheke Zergiebel Tee-G. m. b. H., früher in Bad Godesberg, jeßt in Köln-Klettenberg, Klettenberggürtel 70, ist am 31. Oktober 1934, 11,05 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet worden. Verwalter ist der Rechts- anwalt Dr. Rolef in Köln, Adolf-Hitler- Play 2, Fernruf 74414. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis zum 29. November 1934, Ablauf der Anmeldefrist an dem- selben Tage. Erste Gläubigerversammlung am 29. November 1934, 10 Uhr, und all- gemeiner Prüfungstermin am 8. Dezem- ber 1934, 1014 Uhr, an hiesiger Gerichts- stelle, Justizgebäude Reichenspergerplayh, Zimmer 223.

Köln, den 31. Oftober 1934,

Amtsgericht, Abt, 80,

Pirmasens, Bekanntmachung. Das Amtsgericht Pirmasens hat über das Vermögen der Firma Gaubaß & Leilich, offene Handelsgesellschaft, Ma- schinenfabrik in Pirmasens, Schäsergasse Nr. 12—14, am 1. November 1934, mittags 12 Uhr, den Konkurs eröffnet. Konkursverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Feyodck in Pirmasens. Offener Arrest ist erlassen. Frist zur Anmeldung der Kon- fursforderungen bis 13. Dezember 1934. Termin zur Wahl eines anderen Ver- walters, Bestellung eines Gläubigeraus- schusses sowie über die in den §8 132,

[48725]

134 und 137 Konkursordnung bezeichneten"

Fragen am 27. November 1934, allge- meiner Prüfungstermin am 21. De- zember 1934; beide Termine je nachmittags 3 Uhr im Zimmer Nr. 11 des Amtsgerichts- gebäudes, Bahnhofstraße 26. Geschäftsstelle des Amtsgerichts

=scheneseld, Bz. Kiel. Konkursverfahren. Ueber das Vermögen des Maurer- meisters und Düngerhändlers Gottfried Wiese in Vaale wird heute, am 1. Novem- ber 1934, 9 Uhr, das Konkursverfahren er- öffnet. Der Rechtsanwalt und Notar Paul Granzow in Schenefeld (Mittel- holstein) wird zum Konkursverwalter er- nannt. Anmeldefrist bis 30. November 1934, Erste Gläubigerversammlung am 10. Dezember 1934, 10!/, Uhr, im Zimmer Nr. 9 des unterzeichneten Gerichts. Offener Arrest und Anzeigepflicht bis zum 30. November 1934. Schenefeld (Mittelholstein), 1. 11, 1934. Das Amdkt3gericht.

[48726]

Stendal. . [48727] Ueber das Vermögen der Buchhändlerin Agnes Hoppe in Stendal, Hallstraße, ist am 2. 11, 1934, 10 Uhr, Konkurs eröffnet. Konkursverwalter: Rechtsbeistand Wolff in Stendal. Konkursforderungen sind bis zum 24. 11. 1934 beim Gericht anzumelden. Prüfungstermin und Gläubigerversamm- lung am 3. 12, 1934, 10 Uhr, an der Ge- richtsstelle. Tagesordnung: Beibehaltung des ernannten oder Wahl eines anderen Verwalters, Bestellung eines Gläubiger- ausschusses und eintretendenfalls Beschluß- fassung über die in § 132, 37 K.-O. be- zeichneten Gegenstände. Wer eine zur Konkursmasse gehörende Sache besißt oder ihr etwas schuldet, darf nichts an die Schuldnerin verabfolgen oder leisten und muß den Besiß der Sache und die Forde- rung, für die er abgesonderte Befriedigung fordert, dem Verwalter bis 24. 11, 1934 anzeigen. Amtsgericht Stendal.

Waldshut. . [48728]

Ueber den“ Nachlaß des am 6. Mai 1934 in Grießen verstorbenen Landwirts und Gemeinderechners Adolf Schänzle in Grießen wurde heute, mittags 12 Uhr, Konkurs eröffnet. Verwalter: Justiz- assistent Emil Weber in Grießen/Bd. Offener Arrest mit Anzeigefrist ‘sowie Anmeldefrist bis 23. November 1934. Erste Gläubigerversammlung am Freitag, den 30, November 1934, nachmittags 314 Uhr. Prüfungstermin am Freitag, den 14, Dezember 1934, nachmittags 314 Uhr, vor dem Amtsgericht, hier, I. Stock, Ziinmer Nx. 12.

Waldshut, den 31. Oktober 1934.

Amtsgericht. IT.

Berlin-Charlottenburg. . [48729] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der. Wesata, Werkgenossenschaft der Sattler- und Tapezierermeister, ein- getragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Liquidation in Berlin §8 42, Prinzenstraße 98, is infolge Schlußver- teilung nach Abhaltung des Schluß- termins aufgehoben worden. Charlottétiburg, den 29. Oftober 1934. Amtsgericht Charlottenburg. Abt. 253.

Kamen. . [48730]

Jn dem-. Konkursverfahren über das Vermögen des Schneidermeisters Heinrich Schäper in. Kamen, Weststr. 71, is der Schlußtermin auf den 24, November 1934, 10 Uhr, vor dem hiesigen Amts- gericht, Zimmer 8, bestimmt, Die Voxr- nähme dexr Schlußverteilung wird ge- nehmigt. Die Schlußrechnung ist äuf der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt. Amtsgericht Kamen, 29.-- Oktober 1934,

Liebenwalde. . [48731]

Jn dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Otto /Gohlke in Liebenwalde wird zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen auf den 24. November 1934, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht Termin an- beraumt.

Liebenwalde, den 31. Oktober 1934.

Das Amtsgericht.

Minden, Westf. Beschluß. Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Kaufmanns Friedrich Jsebeck in Hannover, Alleininhabers der Firma Friedrih C. Fsebeck in Minden, wird wegen Unzulänglichkeit der Masse ein- gestellt. Minden i. W , den 31. Oktober 1934. Das Amtsgericht.

[48732]

Prettin, [48733] Beschluß. Das Konkursverfahren über das Ver-

mögen des Kolonialwarenhändlers Heinrich

Schröter in Annaburg wird nach Abhal- tung des Schlußtermins aufgehoben. Prettin, den 1. November 1934. Das Amtsgericht.

Sagan, . [48734] Jn dem Konkursverfahren über das Vermögen der Spar- und Darlehnskasse e. G. m. u. H. in Tschiebsdorf, Kreis Sprottau, hat die|Gemeinschuldnerin einen Antrag auf Einstellung des Konkursver=- fahrens gemäß § 116 Genossenschaftsge- seß gestellt. Der Antrag und dessen Unter- lagen sind auf der Geschäftsstelle des Amts- gerichts niedergelegt. Gegen den Antrag fann jeder Konkursgläubiger binnen einex Woche Widerspruch erheben. Amtsgericht Sagan, den 27. 10. 1934.

Stolp, Pomm. . [48735]

Das Konkursverfahren über den Allod- nachlaß des verstorbenen Fideikommiß- besißers Otto Christoph Wilhelm Richard von der Wickerau Graf von Krockow aus Rumbske wird, nachdem der in dem Ver- gleichstermine vom 9. Oftober 1934 ange- nommene Zwangsvergleich durch recht3- kräftigen Beschluß vom 9. Oktober 1934 bestätigt ist, hierdurch aufgehoben.

Stolp i. Pomm., den 27. Oktober 1934,

Das Amtsgericht.

Treysa, Bz. Kassel. . [48736] Jn dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Johann Hein- ih Ludwig in Treysa wird die Vornahme der Schlußverteilung genehmigt. Schluß- termin steht an am 21. November 1934, 10 Uhr. (N. 1/34.) Treysa, den 25. 10, 1934, Amtsgericht.

Wiesbaden. . [48737] Das Konkursverfahren. über das Ver- mögen der Firma Deutsche Mühlenbedarf Jrdustrie G. m. b. H. in Wiesbaden- Biebrich wird eingestellt, da sich ergeben hat, daß eine den Kosten des Verfahrens entsprechende Konkursmasse nicht vorhan- den ist. Wiesbaden, den 27, Oktober 1934, Amtsgericht. Abt. 6Þ, ;

Wyk, Föhr. . [48738] Konkursverfahren. ; Jn dem Konkursverfahren über den Nachlaß des am 21. April 1934 verstor- benen Gastwirts Ernst Laß aus Wyk auf Föhr ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Ein- wendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen der Schlußtermin auf den 26. November 1934, 11. Uhr, . vor dem hiesigen Amtsgericht, Zimmer Nr: 5, anberaumt worden. - tas Wyk ‘auf Föhx, den 27. Oktober 1934; Das Amtsgericht. !

Sorau, N..L. Vergleihsverfahren.

Ueber das Vermögen des Kaufmanns: ®

Gustav van Eitels. als ‘Alleininhabers der

Firma Hermann Göße in Sorau (Nd. Lau- si), wird heute, am 29. Oktober 1934,

12 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Ab- wendung des Konkurses eröffnet, da die

geseßlichen Vörausseßungen vorliegen:

Der Kaufmann Otto Matthesius in Sorau (Nd. Lausiß)," Theodor-Frenzel-Straße 7, wird zur Vertrauensperson ernannt. Ein

Gläubigerausschuß wird nicht bestellt,

Termin zur Verhandlung über den Vér- gleichsvorschlag wird auf den 30. November 1934, 10 Uhr, - vor dem Amtsgericht Sorau N.-L., Zimmer Nr. 8, anberaumt. Der Antcag auf Eröffnung des Vergleichs-

verfahrens nébst Anlagen und-das Ergebnis:

der weiteren Ermittlungen sind auf der Geschäftsstelle,: ‘Abt. 3," Zimmer 7, des Amtsgerichts hier, zur Einsicht nieder- gelegt. : |

Sorau. Nd. Lausiß, den 29, 10. 1934, : Das Amtsgericht. D

Eisleben.

Vermögen der Firma Hermann Ochsler in Eisleben wird’ der in dem Vergleichs- termin vom 26. Oktober 1934 angenom-

mene Vergleich hierdurch: bestätigt... Jn--

folge der Bestätigung des Vergleichs. wird das Verfahren aufgehoben. :

Eisleben, den 26. Oktober 1934,

a Das Amt3gericht

Essen-Steele. “Jn dem Vergleichsverfahren über das Vermögen der Frau Maria Werner, alleinige Jnhäberin der Firma Maria Fohler in Essen-Kray, Hauptstraße 113, wird infolge Bestätigung des Vergleichs im Vergleichstermin am 29, Oktober 1934 das Verfahren aufgehoben. Éssen-Steelé, den 29. Oktober 1934, Amtsgericht.

8. Verschiedenes.

[48742]. Vekanntmachung.

Der an der Strecke Frankfurt (Oder)— Küstrin Neustadt gelegene Bahnhof „Grube Vaterland“ erhält vom 15. 11. 1934 ab die Bezeichnung „Kliestow (Kr. Lebus)“. -

Frankfurt (arer) den 25. 10. 1934,

Deutsche Re chsbahn-Ge ellschaft Reichsbahndirektion Osten.

Deutscher Reichsanzeiger Preußischer Staatsanzeiger.

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch dié Post monatlih 2,30 Æ# einschließlich 0,48 Æ&X Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; - für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,90 Æ# monatlih. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 48, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 #/, einzelne Beilagen 10 #/. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einshließlich des Portos abgegeben. Fernsprecher: F 5 Bergmann 7573.

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Anzeigenpreis für den Naum einer fünfgespaltenen 3 mm hohen und 595 mm breiten Zeile 1,10 #AÆ, einer dreigespaltenen 3 mm hohen und 92 mm breiten Zeile 1,85 ÆA. Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin SW. 48, Wilhelmstraße 32. Alle Druaufträge sind auf ein- seitig beshriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

[48739]

[48740] Jn dem Vergleichsverfahren über das.

. [48741]

C ITr. 260 Reichsbankgirokonto

Juhalt des amtlichen Teiles. Deutsches Reich.

Ernennungen und jonstige Personalveränderungen. Bekanntmachung über den: Londoner Goldpreis. Bekanntmachung ' des Reichswirtschaftsministers über Reichs- bürgschaften_ für den Kleinwohnungsbau. j Anordnung des Neichswirtschaftsministers über die Anerkennung der Fachgruppe Automatenaufstell-Gewerbe. Entscheidungen auf Grund der §8 2 und 4 des Geseßes zum Schutze der ‘nationalen Symbole vom 19. Mai 1933. Anordnung des Reichswirtschaftsministers über dié Anerkennung der Fachgruppe Bewachungs-Gewerbe. Vom Oktober 1934. Fünfte Verordnung zur Durchführung des Lichtspielgesetzes. Vom 5. November 1934. Nitchtpreisanordnung X[ für ‘unedle Metälle. vember 1934. Filmverbot. : Bekanntmachung, betreffend die Ziehung der Auslosungsrechte der Ablösungsanleihe des Hamburgischen Staates für das _Jahr 1934. : ° B betreffend Vernichtung von Akten beim Reichs- gericht. Bekanntmachung, des Reichsgeseublatts, Teil I.

Preußen. Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. fen Beilags.

Amtliches. Deutsches Reiích. Der Führer und Reichskanzler hat durch Urkunde vom 24. Oktober 1934 dem Geheimen Regierungsrat Professor Dr. Gustav Hellmann in Berlin die von dem Herrn Reichspräsidenten von Hindenburg gestiftete Goethe - Ge für Wissenshast und Kunst ver- iehen. i j

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis

gemäß § 1 der Verordnung vom 10. Oktober 1931 zur

Aenderung der Wertberechnung von Hypotheken und

sonstigen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmark) lauten (NGBLI. 1 6. 569).

Der Londoner ne del beträgt am 6. November 1934

ür eine Unze Feingold . « « . . « . = 139 sh öf d, in deutshe Währung na dem Berliner Mittel-

kurs für ein englisches Pfund vom 6. No- __ bember 1934 mit RM12,42 umgerechnet = RM 86,6036 für ein Gramm Feingold deinnäah « « « = pence 53,8042, in deutshe Währung umgerehnet . « » »- = RM 2,78437.

Berlin, den 6. November 1934.

Statistishe Abteilung der Reiihsbank. Dr. Döring.

Bekanntmachung.

Jch habe das nachstehende Rundschreiben vom 24. Oktober 1934 VIII R 2 Nr. 7952/34 an die Regierungen der Länder Wohnungsressorts gesandt. Gleichzeitig habe ih einen entsprehenden Erlaß an die preußischen Provinzial- behörden gerichtet.

Berlin, den 3. November 1934. Der N gn iber

und Preußische Minister für Wirtschaft und Arbeit. i F. -V.: Feder.

Der Reichswirtschaftêminister und res Minister für Wirtschaft und Arbeit. VIIT R 2 Nr. 7952/34.

An die Regierungen ‘der Länder (Wohnungsressorts) (außer Preußen). ‘x

Betrifft: Reichsbürgschaften für den Kleinwohnungsbau.

Die ersten Eriaprungen seit dem T der neuen Bestim- mungen für die Uebernahme von Reichsbürgschaften für den Kleinwohnungsbau vom. 28. Februar 1934 liegen nunmehr vor. Der Bürgschaftsausshuß bei der Deutshen Bau- und Bodenbank

“Berlin W.9, 24. Oktober 1934, Bellevuestraße 15,

Aktiengesellshaft, dem die Entscheidung über die Anträge auf

Reichsbürgschaften übertragen worden ist, hat seither die Ueber-

nahme solher Bürgschaften für nachstellige Hypotheken im Be-

trage von 24632 860 RM beschlossen. Den Bauwert (ohne

Grund und Boden) der damit geförderten Bauvorhaben hat die

Vom 5. No--

betreffend die Ausgabe der Nummer 123

Deutsche Bau- und Bodenbank A.-G. auf 68 676 852 RM geschä

i r; I aßt.

R A A, beine um, O 6671 Milo bnen in genheime. * Die bisherigen Erfahrungen geben mir

Anlaß zu den nachstehenden Ausfühnungen M O l

E Wohnungspolitische. Ziele: .

. Die Bauvorhaben, für die Reichsbürgschaften beantragt wurden, kommen nach ihrer Größe, Ailsaeta tian und Sinat- zierung sowie den für die Bewohner entstehenden Lasten zum Teil schon dem Ziele näher, das das Reich mit seinen - Maß- nahmen angestrebt. Anderseits werden immer noch Bürgschafts- anträge für Bauvorhaben vorgelegt, die zu aufwendig sind und damit für die wirtshaftlih schwahen Kreise des deutshen Volkes nicht in Frage kommen. Dabei spielt oft eine entscheidende Rolle,

daß das Grundstück sowohl als Rohland wie im auf- -

geschlossenen Zustand zu teuer und damit für die Bebauung mit billigen Kleinwohnungen nicht geeignet ist. Leider gilt das gerade auh für manche Einfamilienhaussiedlungen. “Jm übrigen tritt bei den Anträgen der Flachbau, der in dem Rundschreiben des Herrn Reichsarbeitsministers vom 28. Februar 1934 IV 2241/34 Wo. als die Hauptaufgabe der öffentlichen Wohnungspolitik hingestellt worden ist, noch viel zu stark zurü hinter den Bau städtisher Geschoßbauten, die z. T. sogar noch in ausgesprochen vielgeschossigen Blocks errichtet werden sollen. Auch sind die Bauten in ihrer Einzel- und Straßenwirkung sowie in der Grundrißlösung noch sehr oft verbesserungsbedürftig.

Jh bitte daher, mit allen Kräften auch Jhrerseits besorgt zu sein, daß bei der Vorlage von Reichsbürgschäftsanträgen den wohnungspolitischen und städtebaulichen' Gesichtspunkten Rechnung Peoea wird. Anträge auf Reichsbürgschasten für städtische Ge- hoßbauten.- werden künftig hinter solche für Flachbauten zurück- treten müssen. Für die 2ukunft können, toweit Geschoëhauton in Frage - kommen, AUGN La ten in der- Regel nuv noch für

solche mit bis zu drei Vollgeschossen in Aussicht gestellt werden. Sollte in dem einen oder anderen Falle eine Gemeinde aus städtebaulihen Gründen ein besonderes JFnteresse an der Er- rihtung eines Bauvorhabens mit mehr Geschossen haben, so

«müßte das bei Gelegenheit der wohnungspolitishen Aeußerung

(Abschnitt IV Ziffer 3 der Reichsbürgschaftsbestimmungen) aus- ührlih begründet werden. Dabei wird die immer wieder zur

egründung angegebene Tatsache, daß es sich um eine Baulüe handelt,. nur dann als stihhaltig anerkannt werden können, weun tatsählih eine Baulücke im Stadtkern, also niht in den Außengebieten, vorliegt, deren städtebaulih störende Wirkung nux durch die im Antrag vorgesehene Bebauung beseitigt werden kann,

Einzelhäuser.

Um eine möglichst starke Förderung des Einfamilien- hœusbaues zu erreichen, habe ih geprüft, ob die durch An- merkung zu Abschnitt 11 Ziff, 1 der Reichsbürgschaftsbestimmun- gen vorgenommene, zunächst unvermeidliche Einshränkung, wonach vorerst Bauvorhaben O werden eilen die mindestens vier Einfamilienhäuser oder Wohnungseinheiten umfassen, aufge- hoben werden kann. Nachdem sich nunmehr das Verfahren so eingespielt hat, daß dur den zu erwartenden Eingang von Ein- zelanträgen die Bearbeitung der größeren und für den Arbeits- markt im Ergebnis wichtigeren Bauvorhaben nicht verzögert wird, „wird fortan auch die Einreihung von Anträgen für Bau- vorhaben von weniger als vier Einfamilienhäusern oder Woh- nungen zugelassen.

Davon unabhängig stehe ich nach wie vor auf dem Stand- punkt, daß derartige Einzelvorhaben besser durch örtlihe Maß- nahen oder durh a der Länder gefördert werden B ten. Jh darf in diejem Zusammenhang auf die in einzelnen

ändern bestehenden eigenen D GN Rahn men verweisen, Besonders glücklich scheint mir dabei die Lösung zu sein, die zwischen dem Reih und dem Lande Sachsen vereinbart worden ist, wonach hurtde Bauvorhaben bis zu vier Einheiten mit Hilfe der Landesbürgschaft, die größeren Bauvorhaben mit Hilfe der Reichsbürgschaft gesördert werden. Jch bitte zu prüfen, wieweit ähnliches auch in anderen Ländern vorgesehen werden kann. So- weit das niht mögli ist, könnte versucht werden, den Bau von Einfamilienhäusern dadurch stärker zu fördern, daß geeignete Träger ermittelt werden, die solche Bauvorhaben übernehmen. Auf. diese Weise könnte m. E. auch ein planmäßigerer Ein- familienhausbau durchgeführt werden als dadur, daß das Reich die von Einzelbauherren für sih geplanten Eigenheime mit seiner Bürgschaft sördert. i

Bürgschaftsform. t

3. Die Finanzierung der für die Reihsbürgschaft in Frage kommenden Bauvorhaben i} insofern auf Schwierigkeiten ge- toßen, als bei einzelnen Geldgebern Bedenken bestanden, ob die orm der Rethabürgs aft als gewöhnliche Bürgschaft mit den Aufsichtsbestimmungen für die G eldgepeL vereinbar ist. Zu dieser Frage hat der Herr rege inister e Wirt- haft und Arbeit in einem Runderlaß vom 12. Mai 1934 IT 3837 Sp./ZA.*) an die Sparkassen und vom 16. Juni 1934 F.-Nr. T1 5727 Schmö. !) an die öffentlihrehtlichen Kreditinstitute für. städtishen Realkredit, ferner das Reichsaufsihtsamt für VrivatversiGerund in einem Rundschreiben vom 3. August 1934 A 1II 1220 ?), dessen Regelung ih selbst durch ein Rund- \hreiben vom 15. 8. 1934 Nr I 3670/34?) auf die unter

1) Abgedruckt im Preußischen Ministerialblatt f. Wirtschaft u. Arbeit 1934 S. 260.

?) Abgedruckt im Preußischen Ministerialblatt f. Wirtschaft u. Arbeit 1934 S. 286.

° Postschectkkonto: Berlin 41821 1934

preußischer Landesaufsicht stehenden Lebensversicherungsunter- nehmungen und öffentlich-rehtlihen Lebensversicherungsanstalten ausgedehnt habe, fklargestellt, daß die Reichsbürgschaft in der durch die Bestimmungen vom 28. Februar 1924 vorgesehenen Form grundfäßlih von den Geldgebern angenommen werden kann. Ih süge diese Erlasse in Abschrift bei, desgl. ein Muster der Bürgschaftserklärung. Das Rundschreiben des Reichsauf= sichtsamts vom 3. ‘August 1934 richtet sich an die vor allem in Frage kommenden Lebensversicherungsgesellshaften und die- jenigen Versicherungsunternehmungen, die ein Verzeichnis der Bestände des Deckungsstocks zu führen haben. Ueber entsprechende Anträge einzelner Sachversicherungs- oder sonstiger unter der Auf- iht des Reichsaufsihtsamtes stehenden Versichecungsunter- L E n gegen „NEGSDULglMGaNt zu gestatten, 1rd das Reichsaufsihtsamt für Privatversicher n F Fall entscheiden. M e E ; Mit den vorstehend erwähnten Erlassen sind die Schwierig- keiten, soweit sie sich aus den Aufsichtsbestimmungen ergeben konnten, beseitigt. : y _ Darüber hinaus tragen einzelne Geldgeber gegen eine Be- leihung mit Reichsbürgschaft um deswillen Bedenken, weil sie nicht in der Lage sind, das Reich ohne weiteres aus seiner Bürgschaft in Anspruch zu nehmen. ; _Da es sich bei der Reichsbürgschaft um eine gewöhnliche, «also keine Ausfallsbürgschaft handelt, ist nah § 772 B. G.-B, lediglich die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Ver- mögen erforderlich, ehe der Bürge in Anspruch genommen werden kann. Der Herr Reichsarbeitsminister hat in seinem Rund=- {reißen vom 28. Februar 1934 ausdrüdcklih betont, daß die Reichs- bürgschaft nur Risikospiyen ausgleichen soll, die bei jeder nach- stelligen Hypothek vorhanden sind; dagegen joll sie niht die Her- ge solcher Hypotheken ermöglichen, die von vornherein als fe: ährdet angesehen werden müssen. Verfährt d& Geldgeber bei der Beleihung entsprechend vorsichtig, so bin ih davon überzeugt, daß für ihn die Gefahr, zu Zwangsmaßnahmen schreiten zu müssen, weil eine Beleihung notleidend wird, verhältnismäßig gering ist. Da ihm durch das Reih Kapital und Zinsen garan- tiert werden, kann im übrigen erwartet werden, daß der Geld» geber wenigstens zunächst eine Zwangsvollstreckung in das be- weglihe Vermögen versucht. __-Die Zwangsvollstreckung in das Grundbuch ist, wie ih bereits ausgeführt habe, bei der Reichsbürgshaft nicht erforder- lih. Folglih können auch die Rechtsfolgen des § 3 der Ver- ordnung Uber Maßnahmen auf dem Gebiete der Zwangsvoll- streckung vom 26. Mai 1933 (RGBlI. T S. 302) nicht eintreten. Daher entbehren auch die Bedenken, die vereinzelt in dieser Rich- tung geltend gemacht worden sind, einer Begründung. Jch hoffe, daß nunmehr die Geldgeber in möglihst großem

Umfange nachstellige Hypotheken für den Kleinwohnungsbau zur Verfügung stellen können.

Reichsmarkhypotheken.

4. Weitere Schwierigkeiten haben sich daraus ergenen, daß das Reih grundsäßlich nur Hypotheken, die auf Reichsmark lauten, verbürgt, niht dagegen Goldmarkhypotheken. Jch weise im Einvernehmen mit dem Herrn Reichsminister der Finanzen darauf bin, daß in dieser Beziehung aus E grundsäß- lihen Erwägungen heraus Ausnahmen nicht zugelassen werden können. Die Geldgeber dürften aber im allgemeinen zur Her- gabe von Darlehen auch auf Reichsmarkgrundlage in der Lage sein. Jch bitte um Mitteilung, wenn sih hier weitere Schwierig- keiten ergeben sollten.

Kündbarkeit der Hypotheken.

5. Eine bedeutende Rolle hat die Frage der Kündbarkeit der Hypotheken gespielt. Jn den Bürgschaftsbestimmungen ist hierzu vorgesehen, daß nur solche Hypotheken verbürgt werden sollen, die einmal Tilgungshypotheken sind und zum andern nur aus den in den „Allgemeinen Vertragsbedingungen“ vorgesehenen Grün- den fündbar sind, also im wesentlihen nur dann, wenn der Schuldner seine Verpflihtungen nicht erfüllt oder in Vermögens- verfall gerät, Das gilt auch für Darlehen, die grundbuchlic im Gere L Rain oder gleihen Range wie das zu verbürgende Dar- lehen gesichert sind. Nach eingehender Prüfung muß ih S Grundsay aufrechterhalten. Der Herr Reichsarbeitsminister hat aber hon in seinem Rundschreiben vom 28. Februar 1934 dar- getan, daß in Ausnahmefällen auch eine Kündigungshypothek ver- bürgt werden fann, wenn a sichergestellt wird, daß der Gläubiger von der Kündigungsklausel nur zum Zwecke der Zins- regulierung Gebrauch macht.

Eigenkapital.

6. Nach den Bürgschaftsbestimmungen Abschnitt [111 Ziff. P Abs. 2 muß Eigenkapital titndestens in der Höhe des Wertes des aufgeschlossenen Grundstücks beigebraht werden. Es ist die Frage aufgeworfen worden, ob auch das dem Bauherrn von dritter Seite zur Verfügung gestellte Fremdgeld hierauf an- erehnet werden fann. Eine solche Us würde dem Grund- sab widersprechen, daß nur der bauen soll, der eigenes a R für den Bau einsezt. Denn es ist niht erwünscht, wenn ih Gesellschaften odêr Einzelpersonen als Bauherrn betätigen, die sich lediglih auf den Kredit, der ihnen von anderer Seite ein- geräumt wird, stüßen. Mit Befriedigung L ih feststellen können, daß bei den neuen, mit Reichsbürg]chaft geförderten Bau- vorhaben der Nachweis echten Eigenkapitals im großen Umfange erbracht werden konnte. Es hat Rb®gezeigt, daß (8 lreihe Baus erren über lastenfreie Grundstücke und sonstige Ersparnisse ver-

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