1934 / 260 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 06 Nov 1934 18:00:01 GMT) scan diff

Neichs8- und Staatsanzeiger Nr. 260 vom 6. November 1934, S. 2 Neichs3: und Staat3anz-iger Nr. 260 vow 6. November 1934. S. 2

Va.

Hypothek ein Bauvorhaben durchguführen. Die dabei zutage tretende Vexrlagerung der Bautätigkeit von den großen Bau- blocks auf kleinere und mittlere Bauvorhaben und von den großen Städten in die kleineren und mittleren Städte halte ih durchaus für begrüßenswert. Jch vermag daher die erwähnte Bestimmung nicht aufzuheben und damit zuzulassen, daß das erforderliche Eigenkapital hlechthin durch Fremdgeld erseßt wird. Jh bin aber bereit, auf das Etgenkapital, das von dem Bauherrn nachzuweisen ist, außer den etwa gestundeten Aufschließungs- kosten, deren Anrechnung bereits jeßt nah den Bestimmungen dann ulässig ist, wenn sie langfristig abgetragen werden sollen —, von Fall zu Fall auch Restkaufgeldhypotheken, die ebenfalls langsristig von den Verkäufern gewährt werden, anrehnen zu lassen, wenn es sih um Eigenheimsiedlungen handelt, damit solche Sied- lungen auch für Kreise errichtet werden können, die wirtschaftlich nicht in der Lage sind, sofort das gesamte Grundstück zu bezahlen. Ferner werde ih in denjenigen Fällen, in denen von seiten der öffentlihen Hand Darlehns- oder Zuschußmittel zur Verfügung gestellt werden, zulassen, daß diese Beträge auf das enen Figenkapital ganz oder teilweise angerechnet werden. Abgesehen davon, daß es sih in diesen Fällen regelmäßig um besonders von der öffentlihen Hand gewünschte Bauvorhaben handelt, ist hier auch nicht mit den Schwierigkeiten zu rechnen, die V sonst bei einer Finanzierung allein auf dem Wege des Kredits ergeben

können. Gebühren.

7. Stließlich teile ih bei diesex Gelegenheit nachstehend die der Deutschen Bau- und Bodenbank A.-G. bewilligten G e - bühren mit. Die Bank erhält für die Prüfung des Antrages eine einmalige Gebühr von 1 vH des zu verbürgenden Darlehns. Die Gebühr wird in drei Raten erhoben, und zwar bei Ein- reihung des Antrages 0,3 vH, bei Vorlage des Prüfungsberichts beim Bürgschaftsausshuß weitere 0,3 vH und der Rest von 0,4 vH vor Aushändigung der Bürgschaftsurkunde. Die erste Teilgebühr von 0,3 vH wird auh dann sâllig, wenn “der Sg N Bürg- chaftsaus\chuß abgelehnt wird. Die Mindestgebühr, die auf O

all zu entrichten ist, beträgt 30 RM. Weiter erhebt die Bank eine Taufende jährlihe Gebühr von 1 vom Tausend (des ursprünglich verbürgten Darlehns) bis zur Erledigung der Reichsbürgschaft. _ Jch wäre JZhnen dankbar, wenn Sie die nachgeordneten Stellen baldmöglichst von dem Jnhalt meines Rundschreibens 1n Kenntnis seßen würden. Um Mitteilung Jhres dahingehenden

Erlasses wird gebeten. J. V.: Feder.

Abschrift zu VIII R2 Nr. 7952/34.

Bürgschaftserklärung auf Grund der Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen vom 1. Dezember 1930 Siebenter Teil Kapitel 11 (Reichsgeseßbl. 1 S. 517, 593).

(Darlehnsgeber) gewährt auf Grund des Va Ce C a (Darlehnsnehmer) ein Hypothekendarlehn von

für den Bau von wohnungen auf dem dem Darlehnsnehmer gehörigen als Erbbaurecht überlassenen

orre cin deL porn ny o Siraßé Na d «v

¿n qm großen Grundstück . , x 5 E ._, Gemarkung En c MOVALIIE Ne 4 ole Suoe Flur

Die in den Bestimmungen für die Uebernahme von Reichs- bürgschaften für den Kleinwohnungsbau vom 28. Februar 1934 (Deutscher E und Preußisher Staatsanzeiger vom 1./2. März 1934) enthaltenen Vorausjeßungen sind erfüllt.

Darlehnsgeber und Darlehnsnehmer haben anerkannt, daß für die Reichsbürgschaft die an iegenden „Allgemeinen Vertrags- bedingungen für die Übernahme von Reichsbürgschaften für den Kleinkvohnungsbau“ gelten.

Auf Grund der Verordnung des Reichspräsidenten zur Siche- rung von Wirtschaft und Finanzen vom 1. Dezember 1930 Siobeutór Teil Kapitel IT (Reichs ° bl, 1 S. 517, a sowie der uns von dem Herrn Reichswirt[hastsministex und dem Herrn Reichsminister der Finanzen am. +5 teilte Vollmacht übernehmen wir gegenüber dem Darlehnsgebex für die oben bezeihnete Forderung namens des Reichs die Bürgschaft.

Berlin, den. roc us 1994, Deutsche Bau- und Bodenbank Aktiengesellschaft,

1934 erteilten -

Anordnung des Reichswirtschaftsministers über die Anerkennung der Fachgruppe „Automatenausfstell-Gewerbe““,

Auf Grund des § 1 des Geseßes zur Vorbereitung des organischen Aufbaues derx deutschen Wirtschaft vom 27. Fe- bruar 1934 (RGVl. T S. 185) wird angeordnet:

1. Die Fachgruppe „Automatenaufstell-Gewerbe“, Berlin W 35, Tiergartenstr. 12 a, wird als alleinige Vertretung ihres Wirtschafts- aweiges anerkannt.

Die Fachgruppe und ihre Untergruppen dürfen keine markt- regelnden Maßnahmen treffen.

2. Der Fadart ppe werden alle Unternehmér und Unter- nehmungen (natürliche und juristishe Personen) angeschlossen, die Waren-, Leistungs- und Spielautomaten vertreiben, aufstellen oder aufstellen lassen.

Ausgenommen sind Einzelhandelsunternehmen, die Wären- automaten in räumlicher Verbindung mit ihrer Verkaufsstelle („Geseh über den Verkauf von Waren aus Automaten“ vom 6. Juli 1934 [RGBl. [1 S. 585]) aufstellen, und Gastwirte, die alleinige Eigentümer der bei ihnen aufgestellten Automaten sind oder diese ausschließlich auf eigene Rehnung betreiben.

3. Unternehmex und Unternehmungen des Automatenaufstell-

Gewerbes haben ihren Betrieb bei der Fahgruppe „Automaten- aufstell-Gewerbe“ anzumelden. Die Einzelheiten des Meldever- fahrens bestimmt der Führex der Hauptgruppe 9 der gewerblichen Wirtschaft. Er kann die Entrichtung einer einmaligen Meldegebühr anordnen. __ 4. Die Führung der Pap e „Automatenaufstell-Gewerbe“ übernimmt vorläufig der Führer der Hauptgruppe 9 der gewerb- lihen Wirtschaft. Ex kann die Befugnisse der saßungsgemäßen Organe der Wirtschaftsverbände des Automatenaufstell-Gewerbes ausüben oder durch Beausftragte ausüben lassen. Dies gilt nicht für Verbände, die Träger von Kollektivvereinbarungen markt- regelnder Art sind.

Berlin, den 5. November 1934.

Der Reichswirtschaftsminister. J. A.: Dr. Schal fejew.

auf Grund der 88S 2 und 4 des ‘Gesezes zum Schugz

Entscheidungen

Gegenstand

| Hersteller

e der nationalen Symbole vom 19. Mai 1933 (NGBLl. 1 S. 285).

E

Herstellungsort

ap}

Tag und Zeichen

„Entscheidende Behörde der Entscheidung

2

| 3 / 4

5 6

- Armen und Beinen, 11 em groß Postkarten mit den Bildnissen: a) des Führers und Reichskanzlers b) des Preußische Ministerpräsidenten

Material: Deutscher roter Ton.

„Endlich allein“

SA.-Figuren aus Holz geschnißt, in Stoff gekleidet, mit beweglichen

SA.- und SS.-Figuren aus unzerbrechlichex Masse, 7 em groß

Relief des Führers und Reichskanzlers von Prof. Düll-Pezold.

Größe: 13ckx19,5 ecm. Unter dem Bild des Führers befindet sich die Jnschrift Adolf Hitler und darunter das Hakenkreuz, umgeben von einem Kreis

Ansichtskarten mit der Darstellung des Führers und dem Aufdruck

Zulässig.

Max Halbig Truckenthal Friedhold Fischer

Fa. K. H. Otto Doller Magdéëburg

Fa. Siegfried & Träger, Terrakotta- Fabrik

Jlmenau/Thür-

Vöhm, Photoverlag Berchtesgaden

Men ersgereuth-Hämmern

5. Juni 1934 K 8

18. Juli 1934 K A4 12. Juli 1934 Iv 70S

4, Oktober 1934 Abtlg. V

Thür. Kreisamt Sonneberg Polizei-Präsident Magdeburg

Stadtvorstand Jlmenau

19, September 1934 Nr. 13643 a 54 18, September 1934

Regierung von Oberbayern, Kammer des Jnnern, München

Gegenstand

S I D as

Herstel'er

Herstellungsort

Entscheidende Behörde

Tag und Zeichen der Entscheidung

2

Fingerringe aus unedlem Metall mit schwarzem Hakenkreuz

Schwarz-weiß-rote Halsketten aus Glasperlen mit auf Ring gelötetem Hakenkreuz aus unedlem Metall als Anhänger

Halsketten aus unedlem Metall mit auf Ring gelötetem Hakenkreuz als Anhänger

L aus unedlem Metall mit Hakenkreuz auf rotumrandeter Platte

Manschettenknöpfe aus unedlem Metall mit schwarzem Hakenkreuz auf weißem, rot umrandetem Grunde

Fingerringe aus unedlem Metall mit Hakenkreuz auf viereckiger, rotumrandeter Platte

Fingerringe aus unedlem Metall mit runder aufgelöteter Platte, die schwarzes Hakenkreuz trägt

Fingerringe aus unedlem Metall mit shwarzem Hakenkreuz auf rotem Grunde

Stabförmige Busennadeln aus unedlem Metall mit shwarz-weiß- roter Emailleauflage

Uhrzipfel aus rotem Ripsband mit eingewebtem s{chwarzem Haken- freuz auf weißem Grunde und Hakenkreuzanhänger aus un- edlem Metall

Broschen aus unedlem Metall mit Hakenkreuz

Runde Broschen aus unedlem Metall mit Hakenkreuz und der Aufschrift „Deutschnationale Erhebung 5. 3. 33“

Anstecknadeln aus unedlem Metall mit shwarzem Hakenkreuz auf rotumrandetem Grunde

Fingerringe aus unedlem Metall und. aus 29/0 Silber mit aus- geprägtem Kopf des Führers und Jnschrist „Gemeinnuß geht vor Eigennuy“

Anstecknadeln aus unedlem Metall mit ausgeprägtem Kopf des Führers und Jnschrist „Gemeinnuß geht vor Eigennuy“

Halsketten aus unedlem Metall mit Anhänger, auf dem das Haken- kreuz angebracht ist

Stabförmige Broschen aus unedlem Metall mit Hakenkreuz auf runder Blechscheibe

Anstecknadeln aus unedlem Metall mit Hakenkreuz auf rotumrax- detem Grunde

Hakenkreuzanhänger aus unedlem Metall in verschiedenartigen Ausführungen

Ovale Anhänger aus unedlem Metall mit Hakenkreuz

Uhrzipfel aus shwarzem Ripsband mit Anhänger aus unedlem Metall, der mit Hakenkreuz und schwarz-weiß-roten Streifen versehen ist

Uhrzipfel aus schwach vernicktelten Plattengliedern (unedles Metall) mit schwarzen und roten Farbauflagen und Hakenkreuzanhängern

Uhrzipfel aus shwarz-weiß-rotem Ripsband

Uhrzipfel aus schwarz-weiß-rotem Ripsband mit Hakenkreuzspange und Hakenkreuzanhänger aus unedlem Metall

Uhrzipfel aus schwarz-weiß-rotem Ripsband mit aufgeseßten bzw. anhängenden Hakenkreuzen aus unedlem Metall

Fingerringe aus unedlem Metall mit Hakenkreuz

Fingerringe aus unedlem Metall mit ¡chwarzem Hakenkreuz

f Uhrzipfel aus schwarzem Ripsband mit Hakenkreuzanhänger aus

unedlem Metall Anhänger aus unedlem Metall mit Hakenkreuz in runder Fassung

Holztafeln mit Holzbrandmalerei von Jndustrieanlagen und land- wirtschaftlichen Arbeiten, die zum Teil die Hakenkreuzfahne, das Haus des Führers auf dem oberen Salzberg mit der Hakenkreüz-

3

Unzulässig.

Fa. Ernst Schmidt Ph. Sohn

Fa. Arthur Rinck

Fa. Franz Worst

Fa. Ernst Stein u. Sohn

Fa, Jakob Geminn

Fa. Reinhard Reichard

Fa. Gebr. Cullmann

Fa. Karl Keller Christian Sohn

Fa. Jakob Bengel

Gold- und Silberscheideanstalt G. m. b. H.

Fa. Karl Keller Christian Sohn Fa. Arthur Rinck

Fa. Julius Knebes Fa. Louis Gottlieb u, Söhne

Fa, Jakob Sauer

Fa. Karl Keller Christian Sohn Fa. Karl Kaucher

Fa. Ernst Schmidt Philipp Sohn Fa. Philipp Roßwaag Sohn

Fa. Louis Gottlieb und Söhne Fa. Karl Maurer und Sohn Rudolf Eckert, Holzbrandmaler

4

Jdar-Oberftein

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"”

Olbernhau

5

Regierungspräsident des oldenb, Landesteils Virkenfeld in Jdar-Oberstein

y y

Kreishauptmannschaft Chemniß

6

24. August 1934 R Nr. 17/34 R, 2

24. August 1934

R Nr. 18/34 R. 24. August 1934

R Nr. 19/34 R. 24. August 1934

R Nr. 20/34 R. 24. August 1934

R Nr. 23/34 R. 24. August 1934

R Nr. 24/34 R. 24. August 1934

R Nr. 25/34 R. 24. August 1934 R Nr. 26/34 R. 2 24. August 1934 R Nr. 28/34 R. 4. September 1934 R Nr. 33/34 R. A,

24. August 1934 R Nr. 34/34 R. 24. August 1934 R Nr. 35/34 R. 24. August 1934 R Nr. 36/34 R. 24. August 1934 R Nr. 37/34 R.

24. August 1934

R Nr. 38/34 R. A, 24. August 1934

R Nr. 39/34 R. A,

24. August 1934

R Nr. 40/34 R. A, 24. August 1934

R Nr. 41/34 R. A, 24. “August 1934

R Nr. 42/34 R. A, 24. August 1934

R Nr. 43/34 R. A4, 24. August 1934

R Nr. 45/34 R. A,

4. September 1934 R Nr. 46/34 R. A; 4, September 1934 R Nr. 47/34 R. A; 4. September 1934 R Nr. 48/34 R. A; 4. September 1934 R Nr. 49/34 R. A; 17. September 1934 R Nr. 50/34 R. A, 17. September 1934 R Nr. 51/34 R. A, 26. September 1934 R Nr. 54/34 R. A, 26. September 1934 R Nr. 55/34 R. A, 13. September 1934 P III Mbg 12/34

Bad. Landeskommissär,

Fa. E. Steiner u. J. Straub Freiburg i. Br.

; Unzulässig.

Anton Röder

Schwarztivälder Uhren, an welchen in der Mitte über dem Ziffer-

) Neustadt/Schïo: blatt ein Adler mit ausgebreiteten Schwingen angebracht ist Z

Nr. 17 216

sahne und Gedichte zeigen, die der Verherrlichung des Führers und Reichskanzlers dienen sollen ; Postkarte Nr. H. K. 23, Bildnis des Reichskanzlers und des ver- storbenen Reichspräsidenten mit Aufschrift: „Die Retter der Nation.“ Postkarte Nr. H. K. 25 „Der neue Kurs“ mit den Abbildungen der Reichsminister in der Drehscheibe Plaketten mit Kopfbildnis des Reichskanzlers

13. September 1934

Kreishauptmannschafst Leipzig P: T 27/34

Fa. Dr. Trenkler, Postkarten G. m. b. H. | Leipzig 13. September 1934 j

K 22

13. September 1934 O P 2 (Pol) 347/34

17. September 1934 O P 2 (Pol) 350/34 1. September 1934 Nx. 2275 b 576

Mengersgereuth-Hämmern Thür. Kreisamt Sonneberg

SA.-Spielfiguren mit beweglihem Arm aus Masse von 7 cem Größe, den Führer und Reichskanzler darstellend (schlechte Ausführung)

Einlegearbeit, 3242 cm aus braunem Holz, Kopf des Führers und Reichskanzlers darstellend

Bild des Führers und Reichskanzlers Adolf Hitler „Der Schmied der deutschen Einheit“ i s:

Postkarten in Buntdruck, darstellend einen Nürnberger Kaufmanns- | Fa. H. Hus er, Verlag von Posi- zug, im Hintergrunde die Burg mit den Brustbildern des Führers, karten un nstblättern ittelfranken, Kammer des des Frankenführers Julius Streicher und des Oberbürgermeisters Jnnern, Ansbach von Nürnberg, mit den Aufschrifsten: „Nürnberger Tand geht L : ï durch alle Land“, „Nürnberg, die Stadt der Reichsparteitage“

Ansichtspostkarten mit verschiedenen Ansichten von der Stadt | Fa. Wilhelm Serz G. m. b. H. 4. September 1934 Nürnberg mit dem Hakenkreuz und dem Jungfrauenadler und Nr. 2275 b 577 der Aufschrift auf rotem Grunde: „Erinnerung an den Reichs- parteitag der NSDAP. Nürnberg 5. bis 10. Sept. 1934

Bandgewidckelte rote Sterne mit einem shwarzen Hakenkreuz und den s{warzen Ausschriften im weißen Herzfeld „Heil Hitler“ und „Heil Deutschland“

Körbchen aus solchen Sternen zusammengeseßt, die z. T. auch i s im Herzfeld die Aufschrift „Heil unserem Führer Adolf Hitler : 1933“ tragen

Postkarten mit den Bildnissen: ;

a) des Herrn Reichspräsidenten und des Herrn Reichskanzlers b) des Herrn Reichsministers Dr. Goebbels

Gemalte Ehrenscheibe, darstellend das Bildnis des Führers unter dem Hoheitszeichen, zu beiden Seiten die shwarz-weiß-rote und Hakenkreuzfsahne und Eichenlaubverzierung

Schuhkreme- und Bodenwachsschachteln, die Blechbilder mit natio- nalen Symbolen (SA.-Männer, SS.-Männer, Hitlerjungens, Zeppelin mit Hakenkreuz, Dampfer mit s{chwarz-weiß-roter Flagge, Flugzeuge mit Hakenkreuz usw.) enthalten

Halskette aus unedlem Metall mit ausgestanztem, auf Ring ge- löôtetem Hakenkreuz als Anhänaer j

11, September 1934 P: G 41/34

Der Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda. J. A.: Haegert.

Mittweida

. Rudolf Wächtler & Lange Bochum Oberpräsident der Provinz Fa. Rudolf Wächtler g Brandenburg Remagen/Rhld: Í

Nürnberg

Kunstschreiner osef Edert, Vohum eal 0 eia

Karl Drees3bach in Remagen Berlin, den 30. Oktober 1934.

Regierung von Oberfranken und

staatspolitish und künstlerish besonders wertvoll, staats- Zinnt politisch wertvoll oder künstlerish wertvoll, kulturell wertvoll, | Standard-Zinn (mind. 99,75%). . . « « « RM 290,— bis 310,—

volksbildend oder ein Lehrfilm ist. Standard-Zinn (99% bis unter 99,75%) « - 280,— 300,— S 2. Blei:

Diese Verordnung tritt sofort in Kraft. Orig.-Hüttenweichblei und Raff.-Weichblei

Berlin, den 5. November 1934. O, 900) S a G S S

N j Z Raff.-Weichblei (mind. 99,75%). . . « - Der Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda. | Altes Weichblei Dr. Goebbels. Akkumulatorenblei aus transportablen Bat- Dex Reichsminister der Finanzen. terien « « J. A.: Dr. Olsche r.

Akkumulatorenblei aus stationären Batterien ,

Anordnung :

des Reichswirtschastsministers über die Anerkennung de Fachgruppe Bewachungs-Gewerbe. Vom Oktober 1934.

Auf Grund des § 1 des Gesebves zur Vorbereitung des ‘rganischen Aufbaues der deutschen Wirtschaft vom 27. Februar 1934 (RGBl. 1 S. 185) wird angeordnet:

1. Die Fachgruppe Bewachungsgewerbe (Reichseinheits- oerband des Deutshen BewachungSgewerbes) in Berlin NW 7, Georgenstr. 46, wird als alleinige - Vertretung ihres Wirt- schaftszweiges anerkannt. Die Fächgruppe und ihre Unter- gruppen dürfen keine marktregelnden Maßnahmen treffen.

2. Dex Fachgruppe werden alle Unternehmer und Unter- nehmungen (natürliche und juristische Personen) angeschlossen, die gewerb8mäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen. Sie haben ihren Betrieb bei- der Fachgoruppe Be- wachungsgewerbe anzumelden. Die Einzelheiten des Melde- verfahrens bestimmt dex Führer der Hauptgruppe 9 der gewerblichen Wirtschaft. Er kann die Entrichtung ‘einer einmaligen Meldegebühr anordnen. | 31. Zuli 1934 (RGVBl. 1 S. 766) wird folgende Anordnung 3. Die Führung der Fachgruppe Bewachungs-Gewerbe | exlassen: übernimmt vorläufig der Führer der Hauptgruppe 9 der | §1. gewerblichen Wirtschaft. Er kann die Befugnisse der saßungs- Vis auf weiteres gelten folgende Richtpreise: gemäßen Organe der Wirtschaft8verbände des Bewachungs- K :

DETIes A oder durch R PRCI R M R des D Aatten upfer: L

Dies gilt nicht für Verbände, die Träger von Kollektivver- | & ; A O einbarungen marktregelnder Art sind. S Fp n E F C aid E Rexlin, den 2. November 1934. z (m, 99,510) Z . r oth î amin "” mind. / "” Der Reichswirtschaftsminister. Altes Feuerbuchskupfer (tiegelrecht) e J. A.: Dr. Schalfe je 1. ; z (nicht tiegelcecht) . . y E Alter Kupserdraht . 4 L

Altes Schwerkupfer 2

Altes Leichtkupser . ! Z

Späne L j Â

Blechabfälle »

6, September 1934

ür. Kreisamti Got 2 D I C2 3361/1

Sattler Paul Krebßschmar Neudletendorf (Kr3. Gotha) 13,50 12,50

10,50

12. Juli 1934 di I

IV1 70%

20. September 1934 275 b 584

Fa. K. H. Otto Doller Magdeburg Polizei-Präsident Magdeburg

Aluminium:

Neue Reinaluminiumblechabfälle (mind.98%)

Alte Reinaluminiumblechabfälle (mind.98% und Geschirraluminium henkelfrei . ..

Neue Duraluminium-, Bondur- und Lautal- blechabfälle

Alte Duraluminium-, Bondur- und Lautal- blechabfälle

Reinaluminiumspäne (mind. 98%) mit einem Mindestregulus von 85%

Duraluminium-, Bondur- und Lautalspäne mit einem Mindestregulus von 80% . «

Aluminiumlegierungsspäne (für Sandguß- qualität geeignet, mit einem ausschmelz- baren Regulus von 80 bis 85%) . « . «

Motorengehäuse t L

Altes Geschirraluminium

Alte Aluminiumdrahtseile

Hans Röß, Reiseandenkenfabrikant Fürth i. B. Regierung von Oberfranken und “M

ittelsranken, Kammer des Nr. Innern, Ansbach -

Württ. Landesgewerbeamt, 20. August 1934

Stuttgart Nr. 3131

RNichtpreis8anordnung XI für unedle Metalle. Vom 5. November 1934.

Auf Grund des § 4 Abs. 1 der S Herrn Reichswirtschaftsministers über Preise für unedle Metalle vom

Fa. Budo-Werke, Chem. Fabrik Schwenningen

24. August 1934

Regierungspräsident des oldenb, R Nr. 2/34 R.A,

Se N in ar-Oberstein Fa. August Porcher e

Fa. Gebr. Cullmann / y

Fa. Arthur Rinck Jdar-Oberstein

24. August 1934

R Nr. 3/34 R. A. 24, August 1934

R Nr. 4/34 R. A,

24. August 1934

R Nr. 7/34 R. A, 24, August 1934

R Nr. 9/34 R. A, 24. August 1934

R Nr. 10/34 R. A, 24. August 1934

R Nr. 11/34 R. A, 24. August 1934

R Nr. 12/34 R. A, 24. August 1934

R Nx. 13/34 R. A,

Stabförmige Anstectnadel aus unedlem Metall mit aufgelöteter runder Blechscheibe, die eingeprägtes Hakenkreuz trägt

Stabförmige Vorstecknadel aus unedlem Metall mit ausfgelöteter runder Platte, die auf weißem, rot umrandetem Grunde ein shwarzes Hakenkreuz trägt

Aus unedlem Metall hergestellte runde und eckige Vorstecknadeln mit Hafkenkreuz

Uhrzipfel aus schwarz-weiß-rotem Ripsband mit aufgeseßtem Hakenkreuz und Hakenkreuz auf Ring als Anhänger

Broschen aus unedlem Metall, runde Blechscheibe mit ausgestanztem ù Hakenkreuz j

Hakenkreuzanhängecr aus schwarz-weiß-rot geschichtetem Galalith A

Fa. P. F. Hoffmann Fa. Sohni & Co.

Blockmesjing Altes Schwermessing Altes Leichtmessing

Fünfte Verordnung - Messingblechabfälle, weich

zur Durchführung des Lichtspielgeseßes. Vom 5. November 1934.

24. August 1934 Auf Grund des § 32 des Lichtspielgeseyes vom 16. Februar R Nr. 14/34 R. A. 1934 (RGBl. 1 S. 95). wird folgendes verordnet: 24. August 1934 1

. 4 R. V. 2 1 . oe A , . 4 24: August 1084 , Die Vorausseßungen für die Anerkennung eines Filnis gemaäz § 8 des Lichtspielgeseßes sind gegeben, wenn der Film

Fingerringe aus unedlem Metall mit Hakenkreuz auf ründer und | ü viereckiger rotumrandeter Platte

Fingerringe qus unedlem Metall mit Abzeichen der Hitlerjugend 7 Stangenspäne

Stangenenden

Fingerringe aus unedlem Metall mit aufgelöteter runder Metall- Ÿ scheibe, in der shwarzes Hakenkreuz eingeprägt ist

Fingerringe aus unedlem Metall mit Stahlhelmabzeichen und Hakenkreuz

Fingerringe aus unedlem Metall mit s{warzer Blechplatte, die Hakenfreuz in erhabener Ausführung trägt

Orig.-Hüttenrohzink O (minb. 99,99/" Da. A G zin Rg. 9-Blöde Remelted-Zink j Rg. 10-Blöôcke. . . Hartzink. o o o o Altex Maschinenrotguß

Fa. Ernst Wenzel

56,—

40,50

R Nr. 16/34 R. A,