1934 / 261 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 07 Nov 1934 18:00:01 GMT) scan diff

Fabriknummern 8674, Dessin 13, 20, 4, 6, 19, 22, 10, 17, 3, 16, 15, 8705, Dessin 1, 7, 8, 5, 2, 6, 4, 3, 8623, Dessin 855, 38, 8587, Dessin 412, 8700, Dessin 692, 8517, Dessin 95, 276, 128, 8704, Dessin 676, 8701, Dessin 208, 8702, Dessin 692, 8211, Dessin 66, 8294, Dessin 33, 8622, Dessin 13, 666, 8696, Dessin 51, 8517, Dessin 211, 8704, Dessin 692, 2, 08, 8702, Dessin 692, 8689, Dessin 314, 313, 312, 311, 310, 309, 308, 307, 8682, Dessin 021, 8708, 8672, 8290, Dessin 12, Schußfrist 3 Jahre, angemeldet am 18. Oktober 1934, 12 Uhr 30 Minuten.

Nr. 6117, Firma Arthur Huppertsberg in W.-Elberfeld, Umschlag mit 50 Mustern für Gürtelband, versiegelt, Flächenmuster, Fabriknummern 8290, Dessin 12, 13, 15, 16, 17, 18, 20, 19, 8690, Dessin 17, 18, 8708, Dessin 629, 624, 021, 74, 71, 2901, Dessin 196, 201, 200, 188, 191, 199, 198, 111, 8682, Dessin 629, 3, 1, 2, 4, 6, 5, 7, 8211, Dessin 51, 28, 85, 624, 64, 91, 72, 8679, Dessin 1011, 624, 021, 629, 26, 24, 28, 27, 29, 30, 31, 32, Schuß- frist 3 Fahre, angemeldet am 18. Oktober 1934, 12 Uhr 30 Minuten.

Nr. 6118, Firma Hörner & Dittermann G. m. b. H. in W.-Barmen, Umschlag mit 2 Modellen für 1 Dornschnalle in fünf verschiedenen Breiten und 1 Knopf, ver- siegelt, Muster für plastische Erzeugnisse, Fabriknummern 1680, 3090, Schubsfrist 3 Jahre, angemeldet am 18. Oktober 1934, 17 Uhr 35 Minuten.

Nr. 6119, Firma Cosman, Villbrandt & Zehnder A. G., Vereinigte Gummi- bandfabriken in W.-Elberfeld, Umschlag mit 50 Mustern für Gürtelband, in allen Farben, versiegelt, Flächenmuster, Fabrik- nummern 1928/3093, 1689/2057, 1689/ 3060, 1943/3110, 1892/3065, 1892/3064, 1746/3061, 1471/3115, 1471/3117, 1943/3111, 1940/3145 matt, 1940/3012, 1043/3113, 1698/3147, 1536/3148, 1536/3149, 1711/3150, 1636/3146, 1924/3130, 1924/3127, 1638/3163, 1892/3066, 1734/3138, 1713/3143, 1924/3129, 1924/3133, 1949/3105, 1949/3106, 1891/matt, 1892/3066, 1536/3132, 1905/3154, 1905/3153, 1943/3112, 1638/3162, 1955/3159, 1956/3165, 1957/3167, 1949/3107, 1949/3104, 1711/3077, 1734/3137, 1711/3076, 1711/3078, 1937/3136, 1734/3139, 1713/3144, 1924/3128, 1924/3131, 1937/3135, Schußfrist drei Fahre, angemeldet am 23. Oktober 1934, 11 Uhr 35 Minuten.

Nr. 6120, Firma Arthur Huppertsberg in W.-Elberfeld, Umschlag mit 50 Mustern für Gürtelband, versiegelt, Flächenmuster, Fabriknummern 8637, Dessin weiß, 8, 692, 242, 8533, Dessin 38, 9, 397, 8535, Dessin 328, 8637, Dessin 276, 51, 8678, Dessin 599, 598, 569, 642, 696, 695, 697, 8628, Dessin 33, 8294, Dessin 38, 37, 34, 36, 35, 8707, Dessin 39, 44, 3, 40, 42, 41, 43, 47, 45, 46, 48, 8686, Dessin 21/s{hwarz, 8687, Dessin 23, 8708, Dessin 22, 8681, Dessin 203, 202, 146, 106, 135, 8709, Dessin 021, 316, 315, 260, 317, 8586, Dessin 021, 13, 3, Schußsrist 3 Fahre, angemeldet am 23. Oktober 1934, 12 Uhr 30 Minuten.

Nr. 6121, Firma Friedr. von Nieven- heim & Co., Jnh. Kurt Römer in W.-Bar- men, Umschlag mit 6 Mustern für Hut- band, versiegelt, Flächenmuster, Fabrik- nummern 10372, 10375—10379, Schuß- frist 3 Jahre, angemeldet am 24. Oktober 1934, 17 Uhr 10 Minuten.

Nr. 6122 und Nr. 6123, Firma Stoo Metallwarenfabriken G. m. b. H. in W.-Elberfeld, 2 Umschläge mit 2 Modellen für Zierhütchen für Schnürriemen, ver- schlossen, Muster für plastische Erzeugnisse, Fabriknummern VV 401, Schußfrist drei Fahre, angemeldet am 25. Oftober 1934, 8 Uhr 5 Minuten.

Nr. 6124, Firma Carl Sandweg & Sohn in W.-Langerfeld, Umschlag mit 13 Mustern für Bänder aus Baumtvolle, Kunstseide und Metall, versiegelt, Flächenmuster, Fabrik- nummern 8007, 8008, 8011, 8019, 8020, 8028, 8029, 8030, 8031, 8042, 8043, 8044, 8046, Schußfrist 3 Jahre, angemeldet am 25. Oktober 1934, 10 Uhr.

Nr. 6125, Firma Max Scheffels, Klöp- pelspißenfabrik in W.-Barmen, Umschlag mit 3 Mustern für Klöppelspißen, ver- siegelt, Flächenmuster, Fabriknummern 3546, 361614, 3617, Schußfrist 3 Jahre, angemeldet am 25, Oktober 1934, 10 Uhr 25 Minuten.

Nr. 6126, Firma Vereinigte Schnür- riemen-Werke Vorsteher & Bünger, in W.- Barmen, Umschlag mit 20 Mustern für Deckenborde, versiegelt, Flächenmuster, Fabriknummern DB 834 in 20 Defss., Schutfrist 3 Jahre, angemeldet am 25. Oftober 1934, 15 Uhr 30 Minuten.

Nr. 6127, Firma Schmahl & Schulz in W.-Barmen, Umschlag mit 35 Modellen für Schnallen und Knöpfe, versiegelt, Muster für plastische Erzeugnisse, Fabrik- nummern 0696, 4785, 4816, 4817, 4818, 4819, 4820, 4822, 4823, 4824, 4825, 4826, 4828, 4829, 4830, 4831, 4832, 4833, 4836, 4837, 4838, 4839, 4841, 4842, 4843, 4845, 4846, 4847, 4849, 4850, 4851, 4852, 4853, 4854, 4855, Schußfrist 3 Jahre, angemeldet am 26. Oftober 1934, 9 Uhr.

Nr. 6128, Firma Ed. Molineus Söhne in W.-Barmen, Umschlag mit 9 Mustern für Klöppelspißen, versiegelt, Flächen- muster, Fabriknummern 4696314/52/803, 46964/44/803, 46965/44/803, 469661/,/44/ 803, 4696714/44/803, 4696814/57/803, 4696914/68/803, 46970/70/803, 1/88/803, Schußfrist 3 Jahre, angemeldet am 27. Oktober 1934, 11 Uhr.

Nr. 6129, Firma Bartels, Dierichs & Co., Kom.-Ges, in W.-Barmen, Um- {lag mit 2 Mustern für Band, versiegelt,

Zentralhandelsregisterbeilage zum Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 260 vom 6, November 1934. &. 4

Flächenmuster, Fabriknummern 6488, 6517, Schußfrist 3 Jahre, angemeldet am 27, Oktober 1934, 11 Uhr 45 Minuten.

Nr. 6130, Firma Gust. Funkenberg G. m. b. H. in W.-Elberfeld, Umschlag mit 20 Mustern für gummielastische Herren- qürtelbänder, versiegelt, Flächenmuster, Fabriknummern 3242, 4142—4147, 4149 bis 4153, 4159, 4161, 4163, 4168, 4173, 4174, 4175, 4176, Schußfrist 3 Fahre, angemeldet am 29. Oktober 1934, 11 Uhr 50 Minuten.

Nr. 6131, Firma Kaiser & Dicke Kom.- Ges. in W.-Barmen, Umschlag mit zwölf Mustern für Klöppelspiven, versiegelt, Flächenmuster, Fabriknummern 2953, 2959, 2970, 2976, 2979, 2980, 2984, 2985, 2986, 2989, 2993, 2994, Schußfrist 3 Jahre, angemeldet am 30, Oktober 1934, 11 Uhr 20 Minuten.

Nr. 6132, Firma Siebert & Löwen in W.-Elberfeld, Umschlag mit Abbildungen von 4 Mustern für Cellophan-Ueberzug für Füllhalterkartons, versiegelt, Flächen- muster, Fabriknummern 1, bedruckt mit grünen Tannenzweigen und Glückwunsch- text, 2, bedruckt mit goldenen Tannen- zweigen und Glückwunschtext, Schußfrist 3 Jahre, angemeldet am 30. Oktober 1934, 17 Uhr.

Nr. 6133, Firma Gebr. Stommel, Mechan. Lißen- und Bandfadrik in W.- Barmen, Umschlag mit 1 Muster für Schuhverzierungen, versiegelt, Flächen- muster, Fabriknummer 0239, Schußfrist 3 Jahre, angemeldet am 31. Oktober 1934, 15 Uhr.

Nr. 4350, Adolf Toenges, W.-Elberfeld, die Verlängerung der Schußfrist ist bezüg- lich des Musters 1657 am 1. Oktober 1934, 11,30 Uhr, um weitere 7 Jahre angemel- det.

Nr. 4362, Rudolf Homberg, W.-Bar- men, die Verlängerung der Schußfrist ist bezüglich der Muster 3491104 und 339044 um weitere 7 Jahre am 18. Oktober 1934, 9 Uhr, angemeldet.

Amtsgericht Wuppertal-Elbersfeld.

Zwönitz. . [48776] Jn das Musterregister ist unter Nr. 339 eingetragen worden: Firma F. W. Wie- land in Auerbach im Erzgeb., 1 versie- gelter Umschlag, enthaltend 7 Muster für Warengattungen aller Art der Strumpf- branche, Geschäftsnummern 17 031 bis 17 037, Flächenerzeugnisse, Schußsrist 3 Jahre, angemeldet am 6. Oktober 1934, vormittags 8 Uhr 34 Minuten. Amtsgericht Zwöniß, am 31. Okt. 1934.

7. Konkurse und Vergleichssachen.

Bramsehe. . [48917]

Ueber das Vermögen des Schlachters Bernhard Knies in Vörden ist heute, am 2. November 1934, 9 Uhr, das Konkurs- verfahren eröffnet. Verwalter is Rechts- anwalt Glauert in Bramsche. Erste Gläu- bigerversammlung und Prüfungstermin 29. November 1934, 16 Uhr. Anmelde- frist und offener Arrest mit Anzeigepflicht bis 21. November 1934.

Amtsgericht Bramsche.

Brilon. . [48918]

Veber das Vermögen des Konsum- verein für Madfeld und Umgebung, e. G. m. b. H. in Madfeld ist heute, um 10 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Konkurs3- verwalter: Rechtsanwalt Schweißer in Brilon. Offener Arrest mit Anzeige- und Anmeldefrist bis 20. November 1934. Erste Gläubigerversammlung und Prü- fungstermin am 30, November 1934, 11 Uhr, Zimmer 3.

Brilon, 3. November 1934,

Amtsgericht.

Gleiwitz. . [48919] Ueber den Nachlaß des im Mai 1934 zu Gleiwiß verstorbenen Stadtoberinspek- tors Osfar Kochalski aus Gleiwiß wird am 2. November 1934, mittags 12 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Konkursver- walter ist der Kaufmann Edmund Zie- mann in Gleiwiß, Augustastraße Nr. 10. Frist zur Anmeldung der Konkursforde- rungen bis einschließlich den 12. Dezember 1934. Erste Gläubigerversammlung am 30. November 1934, vormittags 914 Uhr, und Prüfungstermin am 21. Dezember 1934, vormittags 914 Uhr, vor dem Amts3- gericht, hier, Schlageterstraße Nr. 23, Zimmer Nr. 49. Offener Arrest mit An- zeigepflicht bis 12. Dezember 1934 ein- \chließlich. 20. Nr. 38 a/34. Amtsgericht Gleiwiß, den 2. Nov. 1934.

Karlsruhe, Baden. . [48920]

UVeber das Vermögen des Reichsbundes deutscher Siedler. und Eigenheiminter- essenten in Karlsruhe, Sofienstr. 53, wurde heute, nachmittags 4 Uhr, Konkurs er- öffnet. Verwalter: Rechtsanwalt Sig- mund Becker in Karlsruhe, Kaiserstr. 235. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis 18. No- vember 1934 sowie Anmeldefrist bis 20. November 1934. Erste Gläubigerver- sammlung und Prüfungstermin am Frei- tag, den 30. November 1934, nachmittags 4 Uhr, vor dem Amtsgericht Karlsruhe, Akademiestr. 8, 2. Stock, Zimmer Nr. 150. Karlsruhe, den 1. November 1934. Bad. Amtsgericht. A 4.

Kiel, Konfurs8verfahren. . [48921]

Ueber den Nachlaß des am 14. August 1934 in Kiel verstorbenen Tierarztes Christian Friedrih Steffen wird heute,

am 2, November 1934, 1314 Uhr, das

Konkursverfahren eröffnet. Konkursver- walter ist der Rechtsanwalt Grüzmacher in Kiel, Holstenstr. 51/53. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis 20. November 1934, Anmeldefrist bis 20. November 1934. Termin zur Wahl eines anderen Ver- walters, Gläubigerausschusses und wegen der Angelegenheiten nach § 132 Konkurs- orduung sowie allgemeiner Prüfungs- termin am Sonnabend, dem 1. Dezember 1934, 10 Uhr, Ringstr. 19 (Nebengerichts- gebäude), Zimmer 122. 25a N. 50/34, Das Amtsgericht in Kiel. Abt, 25a,

Pirna. . [48922]

Ueber das Vermögen der Firma Holz- wolle-Fabrik und Sägewerk Mühlbach Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Mühlbach-Häselich wird heute, am 2. No- vember 1934, nachmiitags 44 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Konkursver- walter: Wirtschastsprüser Dr. Hoyer in Dresden, Ostra-Allee 11. Anmeldesrist bis zum 25. November 1934. Wahl- und Prüfungstermin am 4. Dezember 1934, nachmittags 4 Uhr. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 20. November 1934. Amtsgecicht Pirna, den 2. November 1934,

Rheydt, Bz. Düsseldorf. .[48923] Konkurseröffnung.

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Hans Coenen, Jnhabers der Firma Hans Coenen, Automokil-, Fahrrad- usw. Hand- lung in Rheydt, Hauptstraße 85, ist am 3. November 1934, vormittags 11 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet worden. Verwalter is der Rechtsanwalt Friß Rahmen in Rheydt, Dr.-Frick-Straße 41. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis zum 3. Dezember 1934, Ablauf der Anmelde- frist an demselben Tage. Erste Gläubiger- versammlung am 3. Dezember 1934, vor- mittags 10 Uhr, und allgemeiner Prü- fungstermin am 12. Dezember 1934, 9,30 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer 7.

Rheydt, den 3. November 1934.

Amtsgericht Rheydt. Abt. 2a.

Rockenhausen. . [48924]

Das Amtsgericht Rockenhausen hat am 2. November 1934, nachm. 4 Uhr, über das Vermögen des Kaufmanns Karl Glaß, Jnhaber eines Gemischtwaren- geschäfts in Dielkirhen, den Konkurs eröffnet. Konkursverwalter: Rechtsan- walt Karl Becker in Rockenhausen. Offener Arrest i} exlassen. Frist zur Anmeldung der Konkursforderungen bis einschl. 1. De- zember 1934, Termin zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, über die Bestellung eines Gläubigeraus- schusses und über die in den 132, 134, 137 K-O. bezeichneten Fragen Samstag, den 1. Dezember 1934, allgemeiner Prü- fungstermin Samstag, den 15, Dezember 1934, beide Termine jeweils vorm. 10 Uhr im Sißungssaale des Amtsgerichts Rocken- hausen.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Rostock, Mecklb. . [48925] Konkursverfahren.

Veber den Nachlaß des am 31. 3. 1934 verstorbenen Kaufmanns Max Arnold zu Rostock wird heute, am 31. Oktober 1934, nachmittags 1214 Uhr, das Konkursver- fahren eröffnet. Konkursverwalter: Rechtsantwwalt Dr. Herbert Fischer, Rosto. Anmeldefrist und offener Arrest mit An- zoigepflicht bis zum 26. November 1934, Erste Gläubigerversammlung und allge- meiner Prüfungstermin am 5. Dezember 1934, vorm. 10% Uhr, Staatsverwal- tungsgebäude (Ständehaus), Zimmer 34.

Rostock, den 31. Oktober 1934.

Mecklenburgisches Amtsgericht.

Rothenburg, Tauber. . [48525]

Das Amtsgericht Rothenburg ob der Tauber hat am 31. Oktober 1934, nachm. 3 Uhr 30, über den Nachlaß des am 15, Oftober 1934 in Rothenburg (Tauber) verstorbenen und wohnhaft geivesenen Schneidermeisters Adolf Meixner das Konkursverfahren eröffnet und als Kon- kursverwalter Rechtsanwalt Dr. Friedrich in Rothenburg (Tauber) ernannt. Offener Arrest mit Anzeigefrist: 24. November 1934, Frist zur Anmeldung der Forde- rungen endigt mit 24. November 1934. Termin zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verivalters, über die Be- stellung eines Gläubigerausschusses und über die in §8 132, 134, 137 K.-O. bezeich- neten Gegenstände: Mittwoch, den 21. No- vember 1934, vorm. 914 Uhr, zur Prüfung der angemeldeten Forderungen: Mitt- woch, 12. Dezember 1934, vorm. 914 Uhr, je vor dem Amtsgericht Rothenburg (Tauber), Zimmer Nr. 8.

Rothenburg (Tauber), 31. Oktober 1934. Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Steinach, Thür. . [48926] Konkurs.

Ueber den Nachlaß des am 17. Juni 1934 verstorbenen Hüttenmeisters E mund Hohmann in Lauscha hat das Amt3gericht am 1. November 1934, 12 Uhr, das Kon- fursverfahren eröffnet. Konkursverwalter ist der Rechtsanwalt Dr. Freysoldt in Steinah. Konkursforderungen sind bis zum 4. Dezember 1934 beim Amtkt3gericht anzumelden. Am Donnerstag, den 13. De- zember 1934, vormittags 9 Uhr, im Amts- gericht, Zimmer 7, beschließen die Gläu- biger darüber, ob ein anderer Konkurs- verwalter gewählt und ob ein Gläubiger- ausschuß bestellt werden soll. Auch werden da die angemeldeten Forderungen ge- prüft. Niemand darf an die Gemein- schuldner etwas herausgeben oder be- zahlen, was er der Konkursmasse schuldet. Wer etwas besigt, was zur Konkursmasse

gehört, muß es dem Konkursverwalter bis zum 4. Dezember 1934 anzeigen, auch wenn er sich aus der Sache abgesondert befriedigen will. Steinach, Thür. Wald, 2. Nov. 1934. Thür. Amtsgericht. Abt, IIL, JFunkelmann.

Waldenburg, Schles. . [48927]

Ueber den Nachlaß der am 6. September 1933 in Waldenburg i. Schl. verstorbenen verwitw. Bergwerks3direktor Macgarete Balzer geb. Haenschke wird heute, am 2. November 1934, 12 Uhr, das Konkurs3- verfahren eröffnet, da Ueberschuldung des Nachlasses vorliegt und der Nachlaßver- walter die Eröffnung des Verfahrens be- antragt hat. Der Kaufmann Donnerberg von Waldenburg i. Schl. wird zum Kon- fursverwalter ernannt. Konkursforde- rungen sind bis zum 2. Dezember 1934 bei dem Gericht anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintreten- denfalls über die im § 132 der Konkurs3- ordnung bezeichneten Gegenstände, ferner zur Prüfung der angemeldeten Forde- rungen auf Montag, den 9. Dezember 1934, 10 Uhr, vor dem Amtsgericht Waldenburg i. Schl, Zimmer Nr. 13, Termin anberaumt. Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besiy haben oder zur Konkurs- masse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verab- folgen oder zu leisten, auch die Ver- pflichtung auferlegt, von dem Besiße der Sache und von | den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 2. Dezember 1934 Anzeige zu machen. (6. N. 26a/34.)

Waldenburg i. Schl., den 2. Nov. 1934.

Das Amtsgericht.

Dülmen. . [48928]

Jn dem Konkursverfahren über das Vermögen des Anstreichecmeisters und Kolonialwarenhändlers Anton Klausing in Dülmen isst Termin zur Abnahme der Schlußrechnung, zur Erhebung von Ein- wendungen gegen das- Schlußverzeichnis, zur Beschlußfassung der Gläubiger über die niht verwertbaren Vermögensstüde und zur Prüfung nachträglih ange- meldeter Forderungen am 5. Dezember 1934, vorm. 10 Uhr.

Amtsgericht Düimen, 30. Oft. 1934,

Freiberg, Sachsen. . [48929]

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Metallwarenfabrikanten Max Clemens Erler in Freiberg, Georgenstr. 3, alleinigen Jnhabers der Firma Max Erler, Metallwarenfabrik in Freiberg, Halsbrücker Straße 2, wird nah Abhal- tung des Schlußtermins hierdurch auf- gehoben.

Amtsgericht Freiberg, 27. Okt. 1934, Friedeberg, Queis. . [48930] Konkursverfahren.

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Handelsmannes Hugo Richter aus. Querbach wird nach erfolgter Ab- haltung des Schlußtermins hierdurch auf- gehoben.

Friedeberg (Jjsergeb.), 31. Oft. 1934.

Das Amtsgericht.

Grossschönau, Sachsen. .[48931]

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der Firma Adolf Fritsche, Mecha- nische Kleiderfabrik in Leutersdorf, und deren alleinigen Jnhabers, des Kleider- fabrifanten Adolf Fritsche in Dresden, wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben.

Großschönau, den 22. Oktober 1934.

Das Amtsgericht.

Herford. . [48932] Jm Konkurs über die offene Handels- gejellshaft L. Elsbach & von Nordheim und deren 4- Gesellschafter in Herford ist Schlußtermin und Termin zur Prüfung der nachträglih angemeldeten Forde- rungen und des Antrags auf Festseßung der Vergütung für die Gläubigerausshuß- mitglieder auf Montag, den 26. No- vember 1934, 10 Uhr, Zimmer 29,4 bestimmt. s Amtsgericht Herford.

Koblenz. Konkursverfahren. Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der Firma Salli Kaufmann in Koblenz, Jnhaber: Kaufmann Salli Kauf- mann in Koblenz, wird, nachdem der in dem Vergleichstermin vom 15, Sep- tember 1934 angenommene Zwangsver- gleich durch rechtskräftigen Beschluß vom 29. September 1934 bestätigt is, hierdurch aufgehoben. 7 N 9/34. Koblenz, den 29. Oftober 1934. Das Amtsgericht. Abtlg. 7.

Mayen. . [48935] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der Ständehaus Mayen G. m. b. H. in Mayen wird nach erfolgter Ab- haltung des Schlußtermins hierdurch auf- gehoben. Mayen, den 30. Oktober 1934, Amtsgericht.

[48933]

Oldenburg, Oldenburg. .[48936]

Jn dem Konkursverfahren über - das Vermögen des Kaufmanns Hans Bran- dorff in Oldenburg, Bismarckstr. 1, wird der auf den 9, November 1934 angeseßte

bigerversammlung und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen aufgehoben, Oldenburg, den 3. November 1934, Amtsgericht. Abt. VL

Recklinghausen. . [48937]

Das Konkursverfahren über den Nachlaß des in Reckcklinghausen wohnhaft gewesenen, am 27. 4. 1930 verstorbenen Bauunter=- nehmers Friedrich Tölle Sohn wird nach Abhaltung des Schlußtermins und er=- folgter Schlußverteilung- hiermit aufge- hoben. (7 N 29/30.)

Recklinghausen, den 26. Oktober 1934,

Das Amtsgericht.

Recklinghausen. . [48938] Das Konkursverfahren über das Ver=-

mögen des Schneidermeisters August

Fablonowski in Relinghausen, Görres=-

straße 20, wird nach Abhaltung des Schluß=

termins ohne Massebestand hiermit

aufgehoben. (7 N 13/3L.) Recklinghausen, den 29. Oktober 1934,

Das Amtsgericht.

Rendsburg. Beschluß. . [4893 Das Konkursverfahren über das Ver mögen der Produktivgenossenschaft Rends3- burg Werkstätte für Erwerbsbeschränkte e. G. m. b. H. wird nah erfolgter Ab- haltung des Schlußtermins hierdurch auf- gehoben. Rendsburg, den 26. Oktober 1934. Das Amtsgericht.

Uerdingen. . [48941] Das Konkursverfahren über das Ver=- mögen der offenen Haudelsgesellschaft F. Dyckmans & Co. in Uerdingen, Düssel- dorfer Straße 62, ist mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden Konkur3masse eingestellt worden. Uerdingen, den 29. Oktober 1934. Amtsgericht. /

Zwickau, Sachsen. [48942] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der offenen Handelsgesellschaft in Firma Ernst Fickert, Mühlenwerke in Oberhaßlau, wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben.

Ehrenfriedersdorf. . [48943]

Zlir Abwendung des Konkurses über das Vermögen der Schnittwarengeschäft8- inhaberin Ella Hensel geb. Wünsch in Thum, Kirchstraße, wird heute, am 1. No- vember 1934, nachmittags 4 Uhr, das3 gerichtliche Vergleichsversahren eröffnet. Vertrauensperson: Herr Rechtsanwalt Dr. Göbel in Ehrenfriedersdorf. Vergleichs- termin am 30. November 1934, vormit- tags 10 Uhr. Die Unterlagen liegen auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Be- teiligten“ aus. pen, D

Amtsgericht Ehrenfrieders8dorf, am 1. November 1934.

Hagen, Westf. . [48944]

Das Venrgleichsverfahren über das Ver- mögen des Kaufmanns Karl Gebehenne, alleinigen Jnhabers der Firma Geschwister Müller zu Hagen, Mittelstraße, Kurz-, Weiß- und Wollwaren, ist nach Bestäti- gung des angenommenen Vergleichs auf- gehoben.

Hagen, den 1. November 1934.

Amtsgericht.

Kassel. . [48945] Vergleichsverfa hren.

Jn dem Vergleichsverfahren der Firma Maschinenbau .=-- Aktiengesellschaft vorm. Beck u. Heukel in Kassel, wird der Vergleichstermin vom 28. November 1934 auf den 20. November 1934, 11 Uhr, vorverlegt.

Kassel, den 2. November 1934.

- Amtsgericht. Abt. 7,

Leipzig. . [48946] Das am 14. September 1934 eröffnete Vergleichsverfahren zweck3 Abwendung des Konkurses über das Vermögen der im Handelsregister eingetragenen offenen Handel3gesellschaft unter der Firma „M. Joske & Co.“, Kaufhaus für tägliche Be- darfsartifel in Leipzig W 31, Karl-Heine- Straße 43/45, Ziegelstraße 1 (persönlich haftende Gesellschaster die Kaufleute Ju- lius Joske und Hans Joske, beide in Leipzig), ist infolge der Bestätigung des im Vergleichstermin vom 26. Oktober 1934 angenommenen Vergleichs durch Beschluß vom gleichen Tage aufgehoben worden. : Amtsgericht Leipzig, Abt. IT A 1, den 1. November 1934,

Memmingen. . [48947] Das Amtsgericht Memmingen hat mit Beschluß vom 31. Oktober 1934 das Ver- gleichsverfahren zur Abwendung des Kon- furses über das Vermögen des Schuh- geschäftsinhabers Josef Kraßer in Otto- beuren nach Bestätigung des angenom- menen Vergleichs aufgehoben. Memmingen, den 2. November 1934, Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Verantwortlich: : für Schriftleitung (Amtlicher und Nicht- amtlicher Teil), Anzeigenteil und für den Verlag: Direktor Dr. Baron vou

Dazur in Berlin-Wilmersdorf, für den Handelsteil und den n D redaktionellen Teil: Rudolf La ny] ch

in Berlin-Lichtenberg.

und Verlags - Aktiengesellschaft, Berlin,

Termin zur Abhaltung der ersten Gläu-

Druck der ttiengee Druckerei- Wilhelmstraße 32.

Amtsgericht Zwickau, d. 2. November 1934. -

Preußischer

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlich 2,30 K einschließlichß 0,48 K Zeitungsgebühr, aber ohne für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,90 ÆK monatli. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle 8SW 48, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 /, einzelne Beilagen 10 #/. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einshließlich des Portos abgegeben. Fernspreher: F 5 Bergmann 7573. L

Bestellgeld ;

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O

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Berlin SW. 48, Wilhelmstraße 32. Alle Drudckaufträge sind auf ein- seitig beshriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere ist darin au anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

eile 1,85 #ÆA, Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle

r, abends

O Ir. 261 Neichsbankgirokonto | ———

Fnhalt des amtlichen Teiles,

Deutsches Reich.

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.

Bekanntmachung über ein deutsch-englisches Zahlungsabkommen. Vom 5. November 1934.

Anordnungen Nr. 1. und 2 und Bekanntmachung Nr. 1 der A Vereinigung der Mischfuttermittelhersteller

eutschlands.

Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe der Nummer 124

des Reichsgeseßblatts, Teil T.

Preußen.

Bekanntmachung des Regierungspräsidenten in Minden, be- treffend die Einziehung von Vermögenswerten zugunsten des Landes Preußen.

Amtliches.

Deutsches Reich.

_ Der Führer und Reichskanzler hat den Kaufmann Hafon Lu ndbom zum Vizekonsul des Reichs in Lysekil

(Schweden) ernannt. E

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis gemäß § 1 der Verordnung vom 10, Oktober 1931 zur Aenderung der Wertberechnung von Hypotheken und sonstigen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmark) lauten (NGBl. I S. 569), Der Londoner Goldpreis beträgt am 7. November 1934 für eine Unze A S L809 S L A in deutsche Währung nah dem Berliner Mittel-

kurs für ein englishes Pfund vom 7. No- vember 1934 mit NM 12,465 umgerechnet = NM 86,7097,

ür ein Gramm Feingold demna « « « = pence 53,6756, in deutsche Währung umgerechnet . « « « = RM 2,78778. Berlin, den 7. November 1934.

Statistische Abteilung der Reichsbank. Dr. Döring,

Bekanntmachung über ein deutsch-englishes Zahlungsablommen. Vom 5, November 1934.

Die Reichsregierung hat mit der Regierung des Ver- einigten Königreihs von Großbritannien und Nordirland arie fa 1934 in Bexlin ein Zahlungsabkommen ab- eshlossen.

Das Abkommen is am 1. November 1934 in Kraft ge- treten. Dex deutshe Wortlaut des Abkommens wird nach- stehend veröffentlicht. i

Das deutsch-englische Transferabkommen vom 4. Juli 1934 ist / veröffenliht im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger Nr. 154 vont 5, Juli 1934.

Berlin, den 5. November 1934. s Der Reichsminister des Auswärtigen. F. V.: von Bülow.

Deutsch-englisches Zahlungsabkommen.

« Die Deutsche Regierung und die Regierung des Vereinigten Königreichs von Gúobbritannien und Nordirland haben zur Er- leichterung der Zahlungen im Warenverkehx zwischen den beiden Ländern, getragen von den in der Präambel zum Deutsch- Englischen Transferabkommen vom 4. Juli 1934 niedergelegten Grundsäßen, nachstehendes vereinbart:

Artikel 1.

(1) Vorbehaltlich der Bestimmungen des Absatzes (V1) dieses Artikels wird die Deutshe Regierung uneingeshränkt Devisen- bescheinigungen für. die Einfuhr von Waren des Vereinigten Königreichs (nachstehend „englishe Waren“ genannt) aller Art (insbesondere Kohle und Koks zum Verbrauch im deutschen Zoll- gebiet; e Gre für deutshe und ausländishe Schiffe. und Nohle : für Freihafengebiete; Heringe; Garne, Gewebe und Lextilien) nah Deutschland erteilen.

(IT) Die Reichsbank wird von den aus der deutschen Ausfuhr nah dem Vereinigten Königreich ein a Devisen monatli B die Bezahlung der englishen Ausfuhr nah Deutschland einen d etrag ALgeigen, der 55 vH des Durchschnitts zwischen dem in Were eutschen tatistik für den vorlezten Monat ausgewiesenen vert der deutschen Aus nah dem Vereinigten Königreich einerseits und dem nach der englischen Statistik sür den gleichen

di een,

*) Ohne „Bekanntmachung“.

-Maß

Monat ausgewiesenen Wert der deutschen Einfuhr nah dem Ver- einigten Königreih andererseits entspriht. Von dem so be- rehneten Durhschnittswert der Ausfuhr werden abgezogen:

a) der Sterlinggegenwert der von der Bank von England im laufenden Monat verkauften Sondermark;

b) [Be einzelne Schuld (oder Teile davon) aus der Ausfuhr eutscher Waren nach dem Vereinigten Königreich, die von den vertragschließenden Regierungen wegen Zahlungs- unfähigkeit des Schuldners übereinstimmend als unein- bringlih festgestellt worden. ist;

c) der Wert solcher deutscher Waren, für die die Reichsbank nachgewiesen hat, daß sie im Wege privater Verrehnungs- oder Tauschvereinbarungen über den unmittelbaren Aus- taush deutscher gegen englishe Waren nah dem Ver- einigten Königreich eingeführt worden sind, soweit daraus für die Reichsbank keine Devisen aufgekommen sind.

- Der. Wert deutscher Waren, die mit Reichsmark aus „Aus- länder-Sonderkonten für Fnlandszahlungen“ bezahlt worden sind, wird von dem wie vorstehend berechneten Durchschnittswert der Ausfuhr nur insoweit abgezogen, als sih die vertragschließenden Regierungen jeweils über eine Höchstsumme geeinigt haben. Die Deutsche Regierung kann das Ausmaß der Verfügungs- berehtigung über die erwähnten Sonderkonten zur Bezahlung deutscher Ausfuhren nah dem Vereinigten Königreich beschränken. : Der Wert solcher deutsher Waren, die im Wege anderer, d. h. niht im unmittelbaren Austausch deutscher gegen englische Waren sih vollziehender Tausch- oder Verrehnungsvereinbarungen nah dem Vereinigten Königreich eingeführt werden, wird nux nah be- sonderer Vereinbarung zwischen den beiden Regierungen von dem wie vorstehend berechneten Durhschnittswert der Ausfuhr ab- gezogen.

“(T Falls eine dex vetträgschließenden Regieritigen der An- siht ist, daß die im vorhergehenden Absay vorgesehene Berech- nungsart sih als unbefriedigend erwiesen hat, werden die in Artikel 10 dieses Abkommens genannten Regierunsvertreter dié Frage prüfen, ob eine Aenderung wünschenswert ist. Bei dieser Prüfung sollen die bei der Reichsbank für die Ausfuhr deutscher Waren nach dem Vereinigten Königreih eingegangenen Devisen- mengen sowie alle sonstigen wesentlichen Gesichtspunkte berück- sihtigt werden.

(IV) Die gemäß Absay (11) dieses Artikels abgezweigten Devisenbeträge werden vorbehaltlich der Bestimmungen des Ar- tifels 5 dieses Abkommens täglich an- Personen in Deutschland abgegeben, die cine Devisenbesheinigung gemäß den deutschen Devisenbestimmungen besißen und durch Vorlage eines von einer britischen Handelskammer zu diesem Zweck ausgestellten Zeug- nisses sowie aller sonstigen von dex deutshen Geseßgebung vox- geschriebenen Urkunden nahweisen können, daß die von ihnen ein- geführten Waren englische Waren sind. Bei der Zuteilung der Devisen forderi die Reichsbank diesen Personen das von der briti- hen Handelskammer ausgestellte Zeugnis ab; sie vermerkt dar- auf den zugeteilten Devisenbetrag und übermittelt die so ge- sammelten Peugnisse in zu vereinbarenden zeitlichen Abständen der Königlich Britischen Botschaft in Berlin. Die gemäß Ab- saß (11) dieses Artikels abgezweigten Devisenbeträge werden für die Bezahlung englischer, vor dem 15. November 1934 verschiffter Waren abgegeben, auch wenn sie niht von einem Zeugnis einer britishen Handelskammer begleitet sind, vorausgeseßt, daß sie auf Grund der deutshen Zollvorschriften als englishe Waren anzu- schen sind. i : :

(V) Jeder gemäß Absatz (11) abgezweigte Betrag, der in dem Monat, in welhem er abgezweigt ist, für den in Absay (IV) fest- geseßten Zweck nicht verwendet worden ist, wird vorbehaltlih der Bestimmungen des Artikels 5 auf den nächsten Monat für den- selben Zweck vorgetragen; wenn ev auh in diesem Monat für diesen Zweck keine Verwendung findet, so wird er auf Verlangen der Königlich Britischen Regierung zur Leistung - irgendeiner anderen von Deutschland an das Vereinigte Königreich geschul- deten Zahlung im Handelsvèrkehr verwendet; falls er auch jür solche Vülungen nit benötigt wird, steht er der Reichsbank zur

reien Verfügung. : j | (V1) Erweist sich in einem Monat der gemäß Absaß (I) dieses Artikels abgezweigte Devisenbetrag in, erheblichem zur Bezahlung der nach Deutsch-

als unzureichend b 2 / inaeführten- englishet Waren, so behält sich die land. einge gls nah Benehmen mit der

Deutsche Regierung das Recht vor, 6 a Königlich Britischen Regierung - und vorbehaltlich der Bestim- mungen des Artikels 5 dieses “Abkommens die Erteilung von Devisenbescheinigungen vorübergehend soweit erforderlich einzu- s{chränken. Wird eine derartige Einschränkung verfügt, so findet sie nux mit Zustimmung der Königlich Britishen Regierung auf die in Absat (1) dieses Artikels besonders aufgeführten Waren Anwendung, es sei denn, daß und insoweit bei irgendeiner dieser Warengatkungen die vom Vereinigten Königreih nah Deutsch-

land eingeführte Menge die während des entsprehenden Zeitraums

der Jahre 1932 und 1933 eingeführte Durchschnittsmenge über- teigt. i « - E

| Iyn) Unbeschadet der Bestimmungen des Absaßzes (V1) dieses Artikels wird die Deutsche Regierung unter allen Umständen Devisenbescheinigunggen füx die volle Menge von englischer Kohle und englischem KokS nah Deutschland ausstellen, die auf Grund des Notenwechsels vom 13. April 1933 zux Einfuhr nah Deutsch-

land zuzulassen ist. Artikel 2.

Die Deutsche Regierung wird bei der Meng von Devisen um Kauf von Rohstoffen und Lebensmitteln, die Deutschland im Wege des Zwischenhandels über das Vereinigte A Pen oder unmittelbar von den britishen Kolonien zu beziehen pslegt, keine

O Poftschectkonto: Berlin 41821 1934 men e]

Maßnahmen treffen, um den herkömmlichen Anteil des Vereinigten Königreichs und der britishen Kolonien an der Versorgung Deutschlands mit diesen Waren zu verringern.

Artikel 3.

Die Deutsche Regierung wird Devisenbescheinigungen für die Bezahlung von Sterling-Frachten für englishe nah Deutsch- land eingeführte Waren erteilen, soweit für die Einfuhr dieser Waren Devisenbescheinigungen ausgestellt worden sind.

„_ (I) Die Deutsche Regierung wird ferner, soweit wie. irgend möglich, Sterling zur Verfügung stellen, um die Sterling-Zahlung von Frachten deutscher Ausfuhrwaren, die auf britishen Schiffen befördert werden, zu ermöglichen.

(T11)- Bei der Zuteilung von Devisen für die Zahlung von Frachten im allgemeinen wird die Deutsche Regierung den Frachten britisher Schifse eine ebenso günstige Behandlung zuteil werden lassen wie den Frachten der Schiffe jedes anderen Landes.

Artikel 4.

(T) Bei E dieses Abkommens wird die Reichs- bank einen Betrag von nicht weniger als 400 000 Pfund Sterling für die Begleichung derx in Artikel 8 genannten ausstehenden Schulden bereitstellen. Ferner wird die Reichsbank alles tun, um die Begleihung der ausstehenden Schulden und Sonder- markbeträge durch Verwertung ausstehender deutsher Waren- forderungen an dàs Vereinigte Königreih zu beschleunigen und zwar entweder durch ein Kreditgeshäft oder au anderem Wege. Die Königlih Britishe Regierung wird über die Erträge, die sich bei der Verwertung der vor- genannten Forderungen ergeben, vollständig unterrihtet werden.

(I) Die Königlih Britishe Regierung wird der Deutschen Regierung mitteilen, in welcher Art die Zahlung der 400 000 Pfund Sterling und der weiteren gemäß diejem Artikel und dem Artikel 6 dieses Abkommens verfügbaren Beträge verwendet wer- den sollen.

Die Königlich Britishe Regierung wird der Deutschen Regie- rung die notwendigen Einzelheiten über die ausstehenden Schulden übermitteln und ihr insbesondere .die Reihenfolge mitteilen, in der diese beglichen werden sollen.

__ Die beiden Regierungen werden die vor dem 1. März 1934 s gewordenen ausstehenden Schulden besonders prüfen, um zu entscheiden, ob sie nah den Bestimmungen dieses Artikels und des Artikels 6 dieses Abkouimens beglichen werden sollen.

Artikel 5.

(1) Das Deutsh-Englishe Zahlungsabkommen vom 10. August 1934 tritt mit dem 1. November 1934 außer Kraft, soweit es nicht die vor diesem Tage fällig gewordenen Zahlungen betrifft. Alle bezüglih solherx Zahlungen zur Einzahlung auf das Sonderkonto der Bänk von England gemäß dem genannten Abkommen an=- gemeldeten Reihsmarkbeträge werdèn auf das Konto eingezahlt, Die deutschen Behörden werden alle notwendigen Uebergangs- maßnahmen treffen, um eine Unterbrehung des Zahlungsverkehrs zu verhindern.

(11) Die Bank von England wird auch weiterhin gemäß den bestehenden Vereinbarungen die auf dem Sonderkonto stehenden Sondermarkbeträge für Rechnung der beteiligten Exporteure des Vereinigten Königreichs verkaufen.

(11T) Wenn si herausstellt, daß die Sondermarkbeträge int einem Zeitraum von 3 Monaten ab 1. November 1934 durch diese Verkäufe oder auf die im vorhergehenden Artikel vokgesehene Weise nicht völlig aufgelöst werden, so werden sie in einem von der Königlich Britishen Regierung zu bestimmenden Ausmaß durch! Verwendung der gemäß Artikel 1 (11) dieses Abkommens ahb- gezweigten Devisenbeträge erststellig aufgelöst.

(1IV) Erweist sich infolge der Auflösung der Sondermark=- beträge durch Verwendung der abgezweigten Devisen diese Devisen- menge in irgendeinem Zeitabschnitt als unzureichend für die Be- zahlung der englishen Ausfuhr nah Deutschland, so wird der Zeit« punkt, an dem diese Zahlungen zu leisten sind, solange hinaus=- geschoben, bis Devisen gemäß Artikel 1 (Il) dieses Abkommens hierfür verfügbar sind. Die Deutsche Regierung wird aus diesem Grunde die Erteilung von Devisenbescheinigungen für die englische Ausfuhr nach Deutschland nux mit Zustimmung der Königlich Britischen Regierung einshränken; „Die Königlich Britische Regie- rung wird jedoch ihre Zustimmung nicht verweigern, wenn si ergibt, daß derartige Zahlungsverzögerungen nachteilige Wir=- kungen auf die Handelsbeziehungen zwischen beiden Ländern haben,

Artikel 6.

(1) Solange ausstehende, noch nicht gemäß Artikel 4 dieses Abkommens vollständig beglihene Schulden vorhanden sind, wird die Reichsbank von den aus der deutshen Ausfuhr nah dem Ver- einigten Königreich aufgekommenen Devisen ausreichende Beträge zuteilen, um die Begleichung aller solcher ausstehenden Schulden innerhalb einer Höchstfrist von 12 Monaten, vom 1. November 1934 an gerechnet, sicherzustellen. -Der für diesen Zweck zugeteilte Be- trag wird vorläufig auf 10 vH des auf Grund von Artikel 1 (I) diejes Abkommens berechneten Wertes der deutshen Ausfuhr nah dem Vereinigten Königreich festgeseßt; er soll jedoh notfalls er- höht werden, um die vollständige Begleihung der genannten aus- stehenden Schulden innerhalb von 12 Monaten, vom 1. November 1934 an gerechnet, zu sichern.

(IT) Jeder Gläubiger einer ausstehenden Forderung kanx verlangen, daß der Schuldner den Gegenwert der Forderung so- Ire in Reichsmark auf ein besonderes Treuhänderkonto bei einer

eutschen Devisenbank einzahlt, und zwar umgerechnet zu dem am Tage der Einzahlung auf das Treuhänderkonto leztbekannten Mittelkurs dexr Berliner Börse. Jst der zur Begleihung dex Schuld erforderliche Reichsmarkbetrag größer als der au das Treuhänderkonto eingezahlte Betrag, so hat der Schuldner den