1934 / 262 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 08 Nov 1934 18:00:01 GMT) scan diff

cihs8- und Staatsanzèéiger Nr. 262 vom 8, November 1934. S. 2

Gebührenpflichtiger Tatbestand ist die S von Devisenbescheinigungen zur Bezahlung derjenigen Waren, süx die die Reichsstelle für Tiere und tierische Erzeugnisse als Ueber- wachungsstelle zuständig ist. :

Die Gebühr entsteht mit Ausstellung der Devisenbescheinigung.

11. Gebührenmaßstab. 8 3,

Maßstab für die Berehnung der Gebühren ist der Betrag, über den die Devisenbescheinigung ausgestellt wird. es dieser Betrag auf ausläudishe Währung gestellt ist, ist der eihsmaurk- betrag der Gebühr auf Grund des riefkurses für telegraphische Auszahlungen des Tages, der dem Ausstellungstage dex Devisen- bescheinigung vorausgeht, zu ermitteln.

IIT. Höhe der Gebühren. : 8 4.

Die nah dem § 2 zu zahlenden Gebühren betragen bis auf weiteres 0,2 vH des Betrages, übex den die Devisenbescheinigung ausg-stellt ift.

Die Gebühren sind auf volle 0,10 RM nah oben abzurunden. Der Mindestsay der Gebühr beträgt für jede Bescheinigung 1,= RM.

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IV. Gebührenschuldner. 8 5.

Schuldner der Gebühren sind die Personen oder Unter- nehmungen, auf deren Namen die Einzelbescheinigungen aus- gestellt sind. 4

j V. Fälligkeit der Gebühren.

8 6.

Jeder Gebührenpflichtige hat die entstandenen Gebühren spätestens eine Woche nah Ausstellung der Devisenbescheinigung zu bezahlen. Bei Ueberschreitung der Fälligkeit werden die Ge- bühren durch Nachnahme eingezogen.

VI. UVebernahmescheine.

SET. Durch diese Gebührenordnung wird die Regelung von Zah- lungen, die für die Erteilung von Uebernahmescheinen getroffen ist, niht berührt.

VII. Buch- und Betriebsprüfungen. S 8.

Für Buch- und Betriebsprüfungen,- die die Ueberwachungs- telle in Erfüllung ihrer Aufgaben. bei einem Unternehmen durch- ührt, werden Gebühren oder Kosten nicht erhoben.

Die Ueberwachungsstelle ist jedoch berechtigt, ein Unter- nehmen, bei dem die Prüfung Verstöße gegen behördliche Ver- ordnungen oder Anordnungen oder Verleßungen der aus dieser Gebührenordnung sich ergebenden -Pflichten feststellt, mit den Kosten dieser Prüfung zu belegen. Die Höhe dieser Kosten wird, ohne daß es eines Nachweises gegenüber dem Betroffenen bedarf, durch die Ueberwachungsstelle endgültig festgeseßt. eda Betrag ist von dem zahlungspflihtigen Unternehmen inner alb einer Woche nah Empfang der Aufforderung - zu bezahlen.

ŸITI, Slußbestimmungen. 8 9.

Diese Gebührenordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffent- lichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft. Sie findet auch Anwendung, soweit - Devisenbescheinigungen bereits vor diesem Zeitpunkt ausgestellt worden sind.

Berlin, den. 7, November 1934.

Reichsstelle für Tiere und tierishe Erzeugnisse als Ueberwachungsstelle. Holzmann, als Reichsbeaustragter.

Bekanntmachung, betr. Beschlüsse der Unterabteilung „Warthe und Netze“ des Frachtenausschusses Breslau.

Vom 14. August, 4. September und 15. Oktober 1934.

1. Frachten für Getreide und Mühlenfabrikate.

Die bis zum 15. August 1934 gültigen Frachtsäße bleiben unver- ändert bis zum 28. Februar 1935 in Kraft. Jn der Frachtentabelle er- folgt zur Beseitigung einer früheren Verwechselung folgende Stations- umstellung.

Es ist zu erseßen: Nienburg durch Calbe, Alsleben durch Nienburg, Calbe durch Bernburg, Bernburg durch Alsleben.

Weiter bleiben bis 28. Februar 1935 in Kraft die bisherigen Be- stimmungen über Ladezeit, Liegegeld, Winterzuschlag und Klein- wasserzuschläge. Der Winterzuschlag rehnet ab 1, Dezember 1934 bis 28, Februar 1935.

Die Kleinwasserzuschläge errechnen sich grundsäßlich nah Lands- berger Pegel. Der Vereinbaruæg zwischen Schiffseigner und Verlader bleibt überlassen, ob Zuladung über den Landsberger Pegel hinaus stattfindet. Für den Kleinwasserzuschlag der Mehrladung is Lands- berger Pegel maßgebend.

Die Abfertigungsgebühr beträgt 4 vH; 3 vH sind Maklergebühr und 1 vH Meldestellengebühr. /

Sind verschiedene Makler an einem Geschäft beteiligt, so können sie die Gebühr von 3 vH unter sich aufteilen. Sind Schiffsmakler und Spediteure am gleichen Geschäft beteiligt, so ist die Maklergebühr von 3 vH je zur Hälfte, mit 14 vH für den Schisfsmakler und den Spediteur aufzustellen.

Die Abgabe zum Frachtenausschuß wird in bisheriger Höhe vom Verlader getragen und abgeführt.

2, Frachten für Rüben bis- 28, Februar 1935. Nauen-Keßin Genthin

nach RM RM je t je b von Landsberg/Warthe . « Moe E 3,90 4,50 4 M Schwerin/Warthe .. —— 4,90

Für diese Stationen gilt als vollschiffig eine Tauchtiefe (Tiefgang) von nicht unter 1,40 m, Beladung auf 1,40 m gilt als Erreichung einer vollen Kahnladung.

Cin- und Ausladen hat der Schiffer frei.

Liegegeld, Winterzuschlag, Kleinwasserzushläge, Abfertigungs- gebühr und Abgabe zum Frachtenaus\huß wie bei Getreide.

Lade- und Löschzeit geseßlich, jedoch miteinander verrechenbar,

3. Frachten für Kartoffeln bis 28, Febcuar 1935. nach Landsberg/Warthe

RM je & don Lau e es 9 7 Sm e M: Schwerin/Warthe . 1,60 Y F Do T6 1,40

Liegegeld, Winterzuschlag, Kleinwasserzuschläge, Abfertigungs- gebühr und Abgabe züm Frachtenausschuß wie bei Getreide. Ladezeit wie bei Getreide; Lade- und Löschzeit miteinander verrechenbar.

4. Steinfrachten.. Die geltenden Frachtsäße bleîiben unver- ändert bis 28. Februar 1935 in Kraft. Lediglich die Festlegung der Fracht von Morxn nach Driesen wird ausgeseßt.

Liegegeld, Ladezeit, Winterzuschlag, Kleinwasserzuschläge, Ab- fertigungsgebühr und Abgobe zum Frachtenausschuß wie bei Getreide,

. ö, Holzfrachten. mis a) Die geltenden Frachtsäße bleiben unverändert bis 28, Februàá 1935 bestehen. Lediglich die Fracht von Driesen nah Berlin wird zur Beseitigung einer Umstimmigkeit in der Berehnung für Stammware um 5 Rpf. von 2,90 auf 2,95 RM erhöht. Liegegeld geseßlich. Ladezeit, Kleinwasserzuschläge, Abserti- gungsgebühr und Abgabe für den Frachtenausschuß wie bei Getreide. b) So für Brennholz gelten folgende Kleinwgsserzu- äge: . Tauchtiefe unter 1,40 m für je 4cm 1 vH Zuschlag 1, m » ”» 2 ecm 1 vH 1,00 m 14 1 ecm 1 vH »

6, Lagergeschäft, Das tägliche Lagergeld beträgt bei einer Mindestdauer von 14 Tagen für einen

Finowkahn o T0 0 00 E 13,— RM w Großfinowkahn B T0000 14,— Mittelkahn Ce e es reo Saalemaßkahn. . «o... UT,— y Breslauermaßkahn « « « . . . 20,— y

Plauermaßkahn . . « . . 22, y

Ein Lagergeschäft kommt erst zustande, wenn nah Ablauf der geseßlichen Liegezeit eine Lagerzeit von 14 Tagen gewährleistet wird,

7, Die Landsberger Reihenfolge bleibt bestehen und darf nicht durchbrochen werden. Gelingt es im Winter nicht, rechtzeitig die rangältesten Kähne an die oberen Einladehäfen heranzubringen, so steht der Beladung der dort liegenden Fahrzeuge in deren Reihenfolge nichts im Wege.

8, Für Station Shwerin/Warthe angeforderte Kähne werden in Schwerin wasserstandsgemäß beladen. Bei Zuladung in Landsberg ist für die Zuladung die Landsberger Fracht maßgebend.

Vorstehende Beschlüsse werden hiermit bestätigt, und zwar die Beschlüsse zu 1,4, 5a und 6—8 mit Wirkung vom 14. August d. F., die zu 2 und 3 mit Wirkung vom 4. Sep- tember d. J. und dex Beschluß zu 5b mit Wirkung vom 15. Oktobex d. F.

Breslau, den 5. November 1934.

Dex Oberpräsident der Provinz Niederschlesien. - Chef der Oderstrombauverwaltung. J. V.: Hohberxg.

P reußen.

Bekanntmachung.

Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung volks-- und

staatsfeindlihen Vermögens vom 14. Juli 1933 (RGBl. I S. 470) 4 Voeebinvung mt g 1 des Geseßes Uber die Cin-

ziehung fommunistishen Vermögens vom 26. Mai 1933 (RGBl. T S. 293) wird das gesamte Vermögen der 5 „Reichsarbeitsgemeinschaft dex Kinder- freunde“ in Frankfurt a. M. hiermit zugunsten des Preußischen Staates

eingezogen. : Diese Verfügung wird mit- der öffentlihen Bekannt- machung wirksam. i : Wiesbaden, den 2. November 1934. Der Regierungspräsident.

J. V.: Dr. Mischke,

Bekanntmachung.

Nach Vorschrift des Geseßes vom 10. April 1872 (Gesebsamml.

S. 357) sind bekanntgemacht: ' H 1. der Erlaß des Preußishen Staatsministeriums vom 7. Sep- tember 1934 über die Ls des Enteignungsrehts an die Gemeinde Höver zum Ausbau des Giemeindawega im

Nr. 39 S. 171, ausgegeben am 29. September 1934;

2, der Erlaß des Pee Staatsministeriums vom 3. Ok- tober 1934 über die Verleihung des Enteignungsrehts an das Deutshe Reih zum Bau eines Gleisanschlusses bei Munster im Kreise Soltau durch das Amtsblatt der Re- gierung in Lüneburg Nr. 42 S. 180, ausgegeben am. 0, Oktober 1934,

VBekanntmachung.

Die heute ausgegebene Nummer 44 dex Preußischen Geseßsammlung enthält unter Tes

_Nr. 14 198. Geseh zur Aenderung des Geseyes über die Auf- teilung der Stadtgemeinde Gladbah-Rheydt vom 24. Juni 1933 (Geseßsamml, S. 225), vom 26. Oktober 1934;

Nr. 14199, Geseh über die Dienststrafsenate des Oberver- waltungsgerihts, vom 6. November 1934.

Nr. 14 200, Polizeiverordnung über die Verwendung gesund- heitsshädliher Stoffe und feuergefährliher Gegenstande im Frisôr-, Barbier- und Haarschneidegewerbe, vom 16. Oktober 1934;

îr. 14 201. Dritte Preußishe Verordnung zur Durchführung des Milchgeseßes vom 31. Fuli 1930 (RGBl. 1 S. 421), vom 20. Res 1934. B E mfäing:. !s Bogen. erfaufspreis: 0,20 RM, zuzügli einer Versandgebühr von 4 Rpf. y ° i Zu beziehen durch: R. von Decker's Verlag (G. Schenckf), Berlin W 9, Linkstr. 35, und duxch. den Buchhandel.

Berlin, den 7. November 1934. Schriftleitung der Preußischen Geseßsammlung.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Der Mexikanische Gesandte Dr. Leo-poldo Ortiz hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt

Legationssekretäar Daeßlé Segura die Geschäfte der

Gesandtschaft.

{ perfebr8, die au als Boameler

Verkehrswesen.

Vorbereitungen der Post für den Weihnachts- und Neujahrsverkehr.

Der Reichspostminister hat angeordnet, daß die Vorberei- tungen für den diesjährigen A A und Neujahrsverkehrx unter Beachtung der nötigen Sparsamkeit so zu treffen sind, daß sih der Verkehr glatt abwickelt. Dies gelte namentlih von der Einrichtung besonderer Dienststellen, dem Bereitstellen aus- reichender BeförderungsmMittel, der Bemessung des Personals usw. Die im Vorjahr gesammelten Erfahrungen sollen berüsichtigt werden. Soweit es die örtlichen Ne gestatten, sollen während der Zeit des Weihnachtsverkehrs Pakete auch außerhalb der regelmäßigen Schalterstunden ohne Erhebung der besonderen Einlieserungsgebühr von 20 Pfg. angenommen werden. Der Minister betont die Notwendigkeit der shonenden Behandlung der Pakete, ihrer ordnungsmäßigen Lagerung und ihres Schutes egen Regen und Schnee. Zur Bewältigung des gesteigerten Pactchen- exkehrs können besondere Päckchen-Bahnposten ein- gerihtet werden. Bei Bedarf ist die Einstellung mehrerer Post- wagen in Tue u beantragen. x

Am 24. Dezember bollen die Beamten durxch Kürzung der planmäßigen Dienststunden und durch Dienstbeshränkungen soweit als möglich vom Abenddienst befreit werden. Die Postschalter sind möglichst um 16 Uhr zu schließen. Beschränkungen 1m Kasten- leerungs-Dienst können mit der Maßgabe vorgenommen werden, daß die leßte Leerung spätesiens um 19 Uhr beendet ist. Auch

- Zustellungen jeder Art sollen möglichst nah 16 Uhr nicht mehr

erfolgen.

Borülibergehende Einstellung des Post-

anweisungsverktehrs aus ITorwegen.

Der Pressedienst des Reichspostministeriums teilt mit: Die norwegishe Postverwaltung hat die Annahme von Postanwei- sungen nah Deutschland vorübergehend eingestellt. Nachnahmen und Postaufträge aus Deutschland nah Norwegen sind weiter zugelassen und werden abgewickelt. i

Meuzulafssungen an Kraftfahrzeugen : im Oktober 1934.

Jm Oktober wurden 10913 Personenkraftwagen, 2521 Last- fraftwagen und. Omnibusse, 364 Zugmaschinen und 1615 Krast- räder mit mehr als 200 cem Hubraum fabrikneu zugelassen. Bei den Lastwagen und Omnibussen waren ähnlih wie im Vorjahre im Oktober die Neuzulassungen gegenüber dem Vormonat noch gut gehalten (plus 3 vH.). Bei den Personenfahrzeugen da- gegen, bei denen sih die jahreszeitlihen Einflüsse in E Maße bemerkbar machen, ging die Zahl der Neuzulassungen weiter zurück. An Personenwagen wurden 11 vH. und an Kraft- rädern (mit mehr als 200 cem Hubraum) 31 vH. weniger als im September neu zugelassen. Jm Vergleich zum Oktober des Vorjahres lag die Zahl der Neuzulassungen bei den Lastkraft- wagen und Omnibussen um mehr als das Doppelte, bei den Krafträdern um die Hälfte und bei den Personenwagen noch unt ein Drittel höher.

Die Binnenschiffahrt im Zahre 1933.

Nach der allgemeinen Wirtschaftsdepression, die 1932 ihren tiefsten Punkt erreicht hätte, zeigte sih im Fahre 1933 auch. beim Güterverkehr wieder" eine Be Ung, Die Yunahme des Güterx- er Zunahme der: Wirtschafts- tätigkeit im allgemeinen angesehen werden kann, beträgt bei allen Hauptverkehrsmitteln zusammen 8,3 vH- dex Gütermengen von 1932. Bei der Binnenschiffahrt konnte sih- jedoh die allgemeine Belebung nicht in vollem Umfange durchseßen, da der asser- straßenverkehr durch die Kältewelle im. Dezember. 1933 sehx in Mitleidenschaft gezogen worden wax. Wie sich die Entwicklung der Binnenschiffahrt in. den einzelnen Häfen und Stromgebieten gestaltet hat, wie insbesondere auch die O der Wirt- \haftspolitik in Richtung zum Binnenmarkt das Verkehrswesen beeinflußt hat, läßt sih aus. dem soeben ershienenen Band 447 der Statistik des Deutschen Reiches, dex. sich mit der Binnen- schiffahrt des Jahres 1933 befaßt, erkennen, Der Band. bringt

. wie in den Vorjahren als wichtigsten Teil den Verkehr der

einzelnen Güterarten - nah Mengen und nah Versand- ' und Empfangsgebieten. Jn Ergänzung hierzu sind Tabellen über den Umladeverkehr zwishen Bahn und Binnenschiff und über den Seeverkehr der Häfen des Binnenlandes eingefügt. Den Verkehr der einzelnen Häfen, Schleusen und Grenzdurchgangsstellen lassen besondere Uebersichten erkennen. Zusammenfassende Uebersichten bringen einen Ueberblick über die Verkehrsentwicklung der leßten elf Jahre sowie nähere Angaben (nah Güterarten, nach Monaten)

; fiber den Verkehr der wichtigeren Häfen im Jahre 1933. Stiegfeld durch das Amtsblatt der Regierung in Lüneburg | / 9

Aus der Verwaltung.

Gauleiter Oberpräsident Schwede zum Staatsrat ernannt.

Der Gauleiter und Oberpräsident von Pommern, S ch w e de,

D zum preußischen Staatsrat ernannt worden. )berpräsident

chwede hat Ia gegeben, daß die ihm als Staatsrat

zustehenden Bezüge für alle Zukunft an die Gaukasse abgeführt werden.

Ab 1. Zanuar 1935 Stadtpolizeidirektoren

in größeren Städten.

Der Reichs- und preußische Fnnenminister Dr. Frick weist darauf hin, daß bereits vor einiger Zeit angeordnet worden war, daß Städte mit mehr als 50 000 Einwohnern einen Stadtpolizel- direktox anzustellen haben, für dessen Vertretung ein Polizeiober- inspektox oder ein Polizeikommandeur / zu benennen ist. Der Minister erklärt jeßt, daß die Besezung/ dieser Stellen in Kürze mit Wirkung vom 1. Januar 1935 von ihm ausgesprochen werden wird. Die in Frage kommenden Städte haben diese Stellen ab 1. Januar 1935 im Stellenplan zu führen.

Die Lockerung des Einzelhandels\chugzes. Der Begriff der Sachkunde.

Dex Reichswirtschaftsministex und preußishe Minister für Wirtschaft und Arbeit erläutert in einem S reiben an die Län- der und die O Behörden die kürzlich erfolgte Lockerung der Einzelhandelssperre. Die wesentlihste Bedeutung der neuen Durchführungsbestimmungen, je erklärt der Minister, liege darin, daß dex Nahweis des Bedürfnisses bei der Errichtung selbstän- diger Fachgeschäfte grundsäßlih Joa ist und daß nun- mehr in erster Linie die persönliche Zuverlässigkeit und Sach- kunde des Antragstellers entsheidend sind. Es sei darauf ver- ihtet worden, neben der Sachkunde die „fachliche a be- sonders hervorzuheben, da dieses Erfordernis in der Praxis des- alb zu erheblichen Schwierigkeiten geführt habe, weil es sich

Neichs-: und Staatsanzeiger Nr. 262 vom 8, November 1934. S. 3

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r um Fähigkeiten handele, die in einent polizeilihen Gé- hier A namberlabren kaum festgestellt werden könnten. Zu dem Begriff der Sachkunde weist der Minister darauf hin, daß exr sowohl die durch eine praktische Tätigkeit erworbenen ‘besonderen technishen Kenntnisse des in Betracht kommenden Warenzweiges als auch die allgemeinen kaufmännischen Kenntnisse erfasse. Der Minister empfiehlt, daß über die Sachkunde eines Antragstellers zunächst eine gutachtlihe Aeußerung der zuständigen geseßlichen Berufsvertretung eingeholt wird. enn der Antragsteller eine abgeschlossene kaufmännische Lehre und eine anschließende mehr- jährige C tilteateit oder ohne Lehrzeit eine wenigstens fünf- jährige Gehilsenzeit nachweist, kann in der Regel von einer be- sonderen Prüfung abgesehen werden. Fn allen anderen Fällen soll jedo die Ablegung einer Prüfung verlaugt werden. Fn entsprehenden Sonderfällen kann auch eine Ausnahmebetwilli- qung erteilt werden, wenn zu erwarten ist, daß der Antragsteller auf Grund seiner bisherigen Vorbildung und Tätigkeit die noch vorhandenen Lücken in der Sahkunde in Kürze ausfüllt, Der Minister stellt weiter fest, daß von der Versagung der Ausnahme- bewilligung wegen außergewöhnliher Ueberseßung innerhalb des gleichen Handels8zweiges nur verhältnismäßig selten Gebrauch gemacht werden kann, Die außergewöhnliche L seße voraus, daß für einen ganzen Handelszweig einer Gegend eine Notlage begründet werde.

Die Arbeitsdienstschule für den jungen Zuristen.

Jn einer Durhführungsverordnung zur JFustizausbildungs- ordnung stellt der Reichsjustizminister fest, oa) der Arbeitsdienst bis zur anderweitigen geseßlihen Regelung des Arbeitsdienstes sechs Monate beträgt. Ec ist geschlossen abzuleisten und wird auf die Studienzeit niht angerechnet. Die Ableistung ist durch Vorlegung des Arbeitsdienst-Passes oder des Pflicgtenhestes der Deutschen Studentenshaft nahzuweisen. Bewerber, die vor dem 1. November 1934 mindestens zehn Wochen am studentischen Arbeitsdienst teilgenommen haben, sind von weiterem Arbeits-

Dex Steuerausshuß des Deutschen Fndustrie- und Handels- tags trat am 6. November zu einer aus allen Teilen des Reichs zahlreich - besuchten Sißung unter dem Vorsiß von Präsident

Butter, Düsseldorf, zusammen. Fn seinen einleitenden Aus-

führungen betonte Präsident Zu ck er, daß das große neue Steuer- geseßzgebungswerk vom 16. Oktober 1934 als ein wichtiger Schritt anf dem Wege zur Steuervereinfachhung im nationalsozialistishen Sinne angesehen werden kann, der es dem Ziele sozialer Gerechtig- keit und volkswirtschaftliher Entlastung näherbringt. Dex Vor- sizende betonte ‘ausdrücklich die Notwendigkeit einer strengen

¿ Steuermoral, da eine Versündigung gegen die Steuergeseße einer Hintergehung der Volksgemeinschäft gleihkommt.

Daraufhin ergriff dex. Staatssekretär im Reichsfinanz- ministerium Friß Reinhardt das Wort zu einer mehr als zwei- stündigen rihtungweisenden Einführung in die Gedankengänge, auf denen die nêuen Steuergeseßze beruhen. Die volkswirtschaft- lichen Gesichtspunkte, die den Steuersenkungsmaßnahmen der Reichsregierung in der ersten Zeit seit der Machtübernahme zugrunde gelégen haben, sind endgültig als rihtig erwiesen, wie aus dem steigenden Steueraufkommen und der Wirtschaftsbelebung hervorgeht. Es ist troy förxtgesezter erfreuliher Erhöhung des Steueraufkommens nach wie vor eiserne Sparsamkeit auf allen Gebieten der öffentlichen Ausgabenwirtschast erforderlih, wenn der Weg zur Gesundung der öffentlihen Finanzen fortgeseßt werden soll. TFFede Mehrausgabe, die niht zur Wahrung der all- gemeinen Fnteressen des Volksganzen' unerläßlich ist, muß un- bedingt unterbleiben. Die Reichsfinanzverwaltung is auf das Mehr an Steuern zur Tilgung der Fehlbeträge aus früheren Fahren und derx Vorbelastungen aus den Steuergutscheinen und

den verschiedenen Arbeitsbeschaffungsprogrammen dringend +

angewiesen. Solange die schwebenden Schulden vorhanden sind, fommen- allgemeine -Steuersenkungen oder Steuerbeseitigungen nur insoweit in Betracht, als anzunehmen ist, daß der Steuer- ausfall durh die Wirtschaftsbelebung ausgeglihen wird, die sih aus den steuerpolitischen Maßnahmen ergibt.

Die Steuerreform vom Oktober 1934 soll der Verminderung der Arbeitslosigkeit, der Steuervereinsahung, bevölkerungs- politishen Gesichtspunkten und besserer Klarheit der Steuergeseßve dienen. Fm Sinne. der Verminderung der Arbeitslosigkeit liegt

vornehmlich die Steuerfreiheit für Wirtschastsgüter des Anlage-

vermögens. Es handelt sih hiéc um die Beschaffung kurzlebiger Anlagegüter, dexen Lebensdauer fünf Fahre erfahrungsgemäß nicht übersteigt. Die Vorschrift ist niht beshränkt auf Ersaßtz- güter, sondern umfaßt auch Ergänzungsgüter. Bei der Aus- legung der Lebensdauer - von fünf Fahren soll großzügig ver- fahren werden. Während diese Neuerung ein dauernder Bestand- teil des Einkommensteuerrechts ist, ist die Wirksamkeit der für sogenannte langlebige Anlagegütecr nah wie vor wichtigen Vor- schriften über Steuexfreiheit für Ersabßbeschaffungen begrenzt. Der Staatssekretär empfiehlt allen Unternehmern, Austräge auf langlebige Ersabgegenstände so bald wie möglih zu vergeben, da die Frist der Steuerfreiheit für Ersaybeschaffung Ende 1934 ab- läuft, Jedoch ist zu erwarten, daß in den nächsten Tagen die Vergünstigung der Steuerfreiheit bei Ersaybeshaffungen auch daun gewährt wird, wenn die Lieferung vorx dem 1. April 1935 er¡olgt und der Auftrag zu einem noch bekanntzugebenden, in der Zukunft liegenden Tag erteilt ist. Mit einer nochmaligen Ver- längerung. der Frist ist jedoh nicht zu renen. Sie is lediglich ecsolgt, um eine gleihmäßigere Beschäftigung der zur Zeit über- beschäftigten Maschinenindustrie zu sichern.

Die zweite Maßnahme“ im Kampf um die Verminderung der Arte tslosigkeit ist die einheitliche Festseßung dex Umsaßsteuer für den Binnengroßhandel auf !4 vH. Sie bedeutet eine Senkung des Umsatsteuerauffommens um etwa 90 Mill. Der Staats-

dienst befreit. Da jeder für tauglich befundene Bewerber durch die Schule des Arbeitsdienstes gehn sollen ist, wie der Minister be- tont, die Anrechnung einer anderen Tätigkeit im Dienste der Volfsgemeinschast auf die Arbeitsdienstzeit grundsäßlih ausge- 1. Bewerbern, die sih bis zum 30. September 1935 zur ersten juristishen Staatsprüfung melden, kann gestattet werden, den Arbeitsdienst nach der Prüfung abzulegen. ; darf der Bewerber in den Vorbereitungsdienst erst aufgenommen werden, wenn ex seinex Arbeitsdienstp\liht genügt hat.

In iesem Falle

Kunst und Wissenschaft.

Spielplan der Verliner Staatstheater. Freitag, den 9, November.

Staatsoper: Musikalische Leitung: Kleiber. Be-

ginn: 20 Uhr.

Schauspielhaus: „Das Leben ein Traum“, Schauspiel von W. v. Scholz nah Calderon. Beginn: 20 dvr y

„Fidelio“.

Jan Kiepura singt im November an 3 Abenden in der ta Am 22. und 24. Viorica Ursuleac) und am 28. in „Ri Heinrih Schlusnus). tag, 11. November.

Aus den Staatlichen Museen.

Zur Ehrung der Helden von Langemarck wird am Sonnta im Lichthof des Zeughauses unter dem Standbild der Borussia das Gemälde „Langemarck“ von. Erich Mattshaß ausgestellt. Oertliche Anschauung und Schilderungen von Mitkämpfern haben den Künstler inspiriert und machen das Gemälde zu einem ein- drucksvollen kriegsgeschihtlihen Dokument.

_Hanbdelsiteil.

Die Bedeutung des neuen Steuerrechts für die Wirtschaft.

Staatssekretär Reinhardt vor dem Deutschen Fudustrie- und Sandelstag.

Staatsoper. (Titelrolle: oletto“ (Titelrolle:

Der Vorver beginnt am Sonn -

sekretär erwartet, daß der Großhandel seinem bei Vorbereitung des Gesezes wiederholt abgegebenen Versprechen gemäß nunmehr vermehrte Aufträge an die Fndustrie zur Lagerauffüllung erteilt, und daß der unmittelbare Ausfall" dèr 90 Mill. RM durch die aus Maßnahme ergebende . Wirtschafisbelebung glichen werden wird. i Der Staatssekretär wandte sich mungen der Steuerreform zu, die zum ersten Male als völlig das wirtschaftspolitish-bevölkerungspolitische Denken in das Steuerwesen einführen. Die Kaufkrast der kinder- reihen Familien soll erhöht werden. . Gleichzeitig wird hierdurch eine Steuervereinfahung herbeigeführt, da viele Steuerpflichtige von einzelnen Steuerarten ganz frei werden. Steuerrecht ist der Familienstand' vollkommen ‘"ungénügend berück- sihtigt worden. Jeßt kommt er in der Einkommen-, Vermögen-, Erbschaft-_ und Bürgersteuer zum Ausdruck. ländishen Presse gelegentlich zum Ausdruck gebraht wurde, daß bei Vorhandensein von sechs Kindern überhaupt keine Einkommen- steuer zu zahlen sei, so beruht diese Annahme allerdings auf einem Jrrtum, da die völlige Steuerfreiheit selbstverständlih nur in gewissen Einkommenshöchstgrenzen gewährt werden. kann. Staats- sekretär Reinhardt gab eingehende Vergleiche der alten und der neuen Belastung an Hand praktisher Beispiele, aus denen her- vorgeht, daß bei Lohnsteuerpflichtigen, die nicht veranlagt sind, fast durchweg eine Entlastung eintritt. Die Veranlagten erfahren in der großen Mehrzahl der Fälle ebenfalls- eine Verbesserung. Die Steuerreform vom 16. Oktober 1934 ist mit Ausnahme des Tarifs der Einkommensteuer und der Bürgersteuer für die Dauer bestimmt, Sie bringt eine Umlagerung: Die Kaufkraft der kleinen Einkommensempfänger und der. mittleren mit entsprechend großen Familien wird erhöht auf Kosten der Bezieher höherer Einkommen und der Familienkosen: Jn diesem Grundsay kommt das bewußte wirtshaftspolitish-bevölkerungspolitishe Denken zum

nunmehr denjenigen Bestim-

Grundlage

Im bisherigen

Wenn in derx aus-

Das soeben verabschiedete Steuergeseßgebungswerk stellt den Anfang auf dem Wege zur Neugestaltung des deutschen Steuer- wesens dax. 1935 werden die Grundsteuer und die Gewerbesteuer neugestaltet sowie ein neues Steuerverwaltungsgescß erlassen werden, und nah einigen Jahren wird es-dann auch möglich sein, zu durchgreifenden allgemeinen Senkungen zu kommen. Erörterung, die sich dem mit lebhaftem Beifall aufgenommenen Vortrag des Staatssekretärs Reinhardt anschloß, wurden An- regungen und Wünsche aus den Kreisen der Wirtschaft vorgebracht, deren Prüfung und möglichste Berücksichtigung der Staatssekretär in Aussicht stellte.

Termine der Leipziger Frühjahrsmesse 1935.

Die Leipziger Frühjahrsmesse 1935 findet in der Zeit vom Sonntag, den 3. März, bis Sonntag, den 10. März, statt. Die am Sonnabend, den 9. März, während die Große Technishe Messe und Baumesse bis Sonntag, den 10. März, abends, dauert. 6 März abends; die Bürobedarfsmesse „JFaegerhof“, die Reichs- Möbelmesse und die Sportartikelmesse werden bis einschließli 7. März, abends, durchgeführt. Die Bugra-Maschinenmesse dauert bis einshließlich 9. März mittags. Optik, Kino, die bisher im Meßhaus „Turnhalle am Frankfurter Tor“ abgehalten wurde, wird in Zukunft im Rahmen der Großen Technischen Messe und Baumesse auf dem Ausstellungsgelände in Jufolgedessen dauert die Sondermesse für «"# Kino vom 3. bis 10, März abends.

Mustermesse

Die -Textilmesse s{chließt am

Die Sondermesse für Photo,

Halle 12 stattfinden.

Berliner Börse am 8. November. Wieder große Geschäftsstille, im Verlauf schwächer.

Die Berliner Börse vom Donnerstag zeigte wieder das in der leßten Zeit übliche Bild großer Geschäftsstille. Nach kurzem Aufflattern is} die Privatkundschaft der Banken mit der Erteilung neuer Orders wieder äußerst zurückhaltend geworden, und die berufsmäßige Kulisse nahm diese Tatsache sofort wieder zum Anlaß, um die am Vortage größtenteils erzielten Gewinne zu realisteren. Die Kursgestaltung war deshalb von Anfang an uneinheitlich, und die Tendenz wurde nah Erledigung der einge- gangenen Kauforders im Verlauf überwiegend s{chwächer. Die Börse \chloß in uhnerholter Haltung.

__ Am Montanmarkt bröckelten die Kurse zumeist ab. Etwas

stärker angeboten waren Buderus, Gelsenkirhen und Mannes- mann (je minus 1), Braunkohlenwerte lagen zumeist behauptet, dagegen fam unter Kalipapieren in Salzdetfurth (minus 4) neues Material heraus, während dagegen Kalichemie (plus 324) von interessierter Seite gekauft wurde. J. G. Farben büßten ihren an- . fänglihen Gewinn von 1 vH. später wieder vollkommen ein. Am Elektromarkt fanden wieder Akkumulatoren einige Beachtung (plus 2) au Siemens lagen etwas höher (plus 4), während an- dererseits Hamburgische Elektrizität besonders im Verlauf unter Abgabedruck lag (minius 134). Angebot zeigte sich ferner in Daimler (minus 14), Holzmann (minus 2) und Bemberg (minus 14). Auf günstige Abschlußerwartungen hin waren Dortmunder Union (plus 314) gefragt. __ Gegen Schluß der Börse zeigte fih größeres Angebot in Hotel- betrieb (minus 214). Der Kassamarkt lag ungleihmäßig, Groß- bankaktien waren zum Teil leiht gebessert. Der Pfandbriefmarkt lag ebenfalls recht still, Stadtanleihen und Dollarbonds lagen durhschnittlih 4 vH höher, auch Altbesiß fanden etwas Fnteresse. Der Geldmarkt zeigte ein recht flüssiges Bild. Tagesgeld blieb mit 34 bis 414 vH unverändert. Am Devisenmarkt bleibt die Mask fest, Dollar und Pfund lagen dagegen eine Kleinigkeit niedriger, und zwar ging der Dollar in Berlin auf 2,49 (2,492) und das Pfund auf 12,4514 (12,46!4) RM zurü.

Günslige Aussichten für die Technische FrühH- saßhrSmefse in Leipzig.

Anträge auf Zuteilung von Messeständen auf der Großen Technischen Messe und Baumesse Leipzig, die vom 3. bis 10. März 1935 stattfindet, laufen in erheblih größerer Zahl ein als ‘in früheren Jahren. Die in der Werkzeugmaschinenhalle (Halle 9) verfügbare Fläche ist heute {hon restlos belegt. Von 28 weiter vorliegenden Neuanmeldungen von Werkzeugmaschinenfabrikanten können in dieser Halle niht mehr als höchstens 6 berücfsichtigt werden; die übrigen werden ihre Erzeugnisse in Halle 11 zeigen, so daß die Werkzeugmaschinengruppe in dieser Halle eine ganz bedeutende Verstärkung erhält. Ebenso sind im Haus der Elektro- tehnik bereits jeßt alle Stände belegt. Auch im allgemeinen Maschinenbau liegen Mietverträge für die Frühjahrsmesse in größerer Zahl vor als zur gleichen Zeit in früheren Fahren. So ist besondexs für das Gebiet der Dieselmotoren und der Gießerei- maschinen-ein stärkerer Zuwachs festzustellen. Auch die Baumesse- halle (Halle- 19) wird voll besezt sein; bemerkenswert ift, daß die Jndustrie-der Gasgeräte eine große Sonderschau in dieser Halle zeigen will. Das bisher vorliegende Exgebnis der Messebeschickung kann somit als außerordentlich günstig bezeihnet werden.

Das deutsch-schweizerische Verrechnungskonto nach dem Stande vom 31. Oktober.

Nach einer Mitteilung der, Schweizerishen Nationalbank wurden auf das Verrechnungskonto his Ende September 57,701 Mill. ffrs. -einbezahlt und pex . 31. Oktober 88,395 Mill. ifrs.

Davon wurden insgesamt an die shweizerishen Gläubiger 80,027

Mill. ffrs. ausbezahlt. Hiervon entfällt naturgemäß der größte Teil auf -den Warenverkehr, nämlih 58,645 Mill. srs. (davon 37,323 Mill. \ffrs. bis Ende Septembex). Fn dem Betrag für Waren sind auch Frachten, Zölle,, Löhne, Honorare, Lizenzen usw. verbuht. —Für den Reiseverkehx einschl. Studien- und Unter- stüßungsgelder wurden 15,871 Mill. \fxs, ausbezahlt, davon 13,224 Mill. sfrs. bis Ende September. , Dex für Zinsen gemäß dem Transferabkommen zur Auszahlung , gelangende Betrag beläuft sih auf 5,610 Mill, \frs. Ein. Fixum von 5,5 Mill. rxs. bleibt außerdem-—--gemäß dem Verrechnyngsabkommen den Devisen- bedürfnissen der Deutschen Reichsbank vorbehalten.

Devisenbewirtfchaftung.

Zur Einlösung des Zinsscheins der Dawes- anleihe.

Die amtlihe Verlautbarung vom 12. Oktober 1934 enthält die Grundsäße für die Bedienung der am 15. Oktober 1934 fâl- ligen Zinsscheine der Dawesanleihe. Bei der technishen Durch- führung des HZahlungsverfahrens gilt folgendes: 1. Bezahlung in Devisen: Soweit die Zinsscheine in Devisen bedient werden dies trifft für alle Zinsscheine ausnahmslos zu 50 vÞ. zu werden sie nach dieser Teilzahlung mit einem Durchlochungss stempel „50 vH. gezahlt“ versehen. 2. Bezahlung in Reichsmark: Soweit für die restlichen 50 vH. gemäß der obigen Verlautbarung Reichsmark gefordert werden, konnen die Zinsscheine, nachdem sie zu 50 vH. ‘in Devisen bezahlt sind, beim Konto der Reichs=- hauptbank für Wertpapiere in Berlin SW 111 dicekt oder durch Vermittlung einer Bank zur Vergütung der resttihen 50 vH. in Reichsmark eingereiht werden. Die vergüteten Reichsmark- Beträge werden auf einem bei der Treuhandgesellshaft von 1933 mbH. in Berlin zu führenden Reichsmark-Konto - gutgebracht, über das die Berechtigten mit Genehmigung- der Reichsbank ver- fügen fönnen. : x /

Die Verfügung kann im allgemeinen für nachstehende Zwecke erfolgen: : 18 zum Ankauf von deutshen Schuldverschreibungen und Aktien, soweit sie an deutshen Börsen notiert sind und

über Reichsmark lauten, :

Þb) ul cane in langfristigen Darlehen, Grundschulden ‘und

ypotheken, :

c) zum Erwerb von Grundbesiß oder sonstigen von der Reichs-

bank für solhe Anlagen zugelassenen Gegenständen,

dad) zur Bezahlung von Kosten vorübergehenden Reiseaufent-

halts in Deutschland. h

Das Kontor der Reichshauptbank für Wertpapiere wird dem Einreicher über den Empfang der Zinsscheine quittieren. Die Treuhandgesellshaft von 1933 mbH. wird den Berechtigten Gut- chrift über den für den Zinsschein gutgeschriebenen Reichsmark- Betrag erteilen. Für den Handel und den Verkauf der zu 50 vH. bedienten Zinsscheine gelten “die gleihen Grundsäße wie ar die noch niht bedienten Zinsscheine; ebenso wie die Zins- heine sind auch die Forderungen gegen die Treuhandgesellschaft von 1933 mbH. übertragbar.