1934 / 279 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 29 Nov 1934 18:00:01 GMT) scan diff

Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 279 vom 29, November 1934, S. 2

Üm

ndervierteljahr der Vergleichszeit nahweisen, erhalten zu dem R A Sunbertiag der Mont tene für die der Feslsevung folgenden drei Monate neben der Freigabe von Rohkautschuk oder Asbest gemäß Absay 4 einen entsprechenden Zuschlag. i

Verarbeitern, deren Ausfuhr in dem gleichen Zeitraum gegenüber dem entsprechenden Kalendervierteljahr der Verglei )S- zeit dem Werte nach abgesunken ist, wexden für die der Feslsebung folgenden drei Kalendermonate nur Monaktsmengen Rg die gegenüber der allgemeinen Monatsmenge 5) entsprechen gekürzt sind. s i : L

Sofern eine Nachprüfung ergibt, daß die Ausfuhr zu wirt- schaftlich nicht gerechtfertigten Preisen erfolgt ist, bleibt eine Kürzung der Monatsmenge oder der Zuschläge vorbehalten. M

Die für zusäßliche Ausfuhraufträge A erforder- lichen Mengen an Rohkautschuk oder Asbest werden gesondert zur Verarbeitung freigegeben. 87

Verarbeiter von Rohkautshuk oder Asbest, die bis zum 5, Dezember 1934 niht im Besiße des Bescheides über B und Monatsmenge 2 Abs. 2) sind, haben diesen Bescheid bei F Ueberwachungsstelle für Kautschuk und Asbest, Berlin W 50, Augsburger Str, 38, innerhalb von Z Tagen anzufordern,

S 3. - . Verarbeiter, die in der Vergleichszeit (F 2 Abs. 1) in keinem Monat ‘me als 100 kg Rohkautschuk oder Asbest verarbeitet haben, unterliegen nicht den Vorschriften dieser Anordnung.

8 9. i iese Anor die Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung fallen unter di A der 88 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934 (RGBl. 1 S. 816). 8 10. ; | Die Anordnung tritt am Tage nah ihrer Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft. Berlin, den 29. November 1934. Der Reichsbeauftragte für Kautschuk und Asbest. ErichHammesfahr.

Verordnung

über Festseßung der Preise für geschälte und ungeschälie Weiden sowie für Weidenrinde. Vom 26. November 1934.

Auf Grund der Verordnung über die Befugnisse des Reichskommissars für Preisüberwachung vom 8, Dezember 1931/15. April 1932 (RGBl. 1931 I S. 747 und 1932 S. 180) in Verbindung mit dem Geseh über Bestellung eines Reichs- kommissars für Preisüberwachung vom 5. Novembex 1934 (RGBl. 1 S. 1085) wird verordnet: Ä U

1. Füx nicht verästelte, handelsüblihe grüne Ware dar

Sn E r RM 1,50 bis RM 2,50 für den Zentner je nah Qualität und Sorten nicht überschritten werden. DA i; Für ganz besonders hohwertige Qualitätsware darf ein Zuschlag bis zu 20 vH genommen werden. : Der Preis für verastelte Ware unterliegt freier Ver- einbarung, darf jedoch den Preis von RM 1,50 je Zentner

nicht itbershreiten. : i Die vorgenannten Preise verstehen sich ab Waggon-

Le! Lefrrung dieser Ware an den Verbraucher kann

ver Hônbler bei vollen Waggonladungen (mindestens 900 Zentmer) einen Zuschlag (Händlerspanne) bis zu 9 vH nehmen, bet Mengen unter einem Waggon einen Zuschlag (Händlerspanue) bis zu 20 vH.

. Für geschälte, nicht verästelte, handelsübliche Ware (von über 60 cm aufwärts) wird der Preis ab Verlade- station des Schälbetriebes auf RM 15,— bis RM 23,— na den Zentner je nah Länge und Qualität festgeseßt. Bei Lieferung dieser Ware an den Verbraucher kann der Händ- lex bei vollen Waggonladungen (mindestens 100 Zentner) einen Zuschlag (Händlerspanne) bis zu 9 vH, bei Mengen unter einem Waggon einen Zuschlag (Händlerspanne) bis zu 20 vH nehmen. :

Bei geshälter Ware besonderer Qualität (60 em und weniger) darf im Kleinverkauf ein Preis von RM 34,— je Zentner nicht überschritten werden.

. Bei getrockneter, gebündelter Weidenrinde darf ein Preis von RM 1,20 für den Zentner frei Waggon-Verlade- station nicht überschritten werden.

Berlin, den 26. November 1934. : Der Reichskommissar für Preisüberwachung. Dr. Goerdele.

Sés Lil

Anordnung Irr. 6

des Beauftragten des Reichsnährstandes sür die Hopfenmarkt- regelung, betr. Außersiegelhopfen,

Vom 27. November 1934.

B

Außersiegelhopfen ist Hopfen, der außerhalb der Anbaugebiete im Sinne des Hopfenherkunftsgeseßes er- zeugt ist. x

Ueber jeden Ankauf von deutschem Außersiegelhopfen beim Erzeuger müssen Schlußscheine nah Anlage 2 zu meiner Anorduung Nr. 3 vom 8. September 1934 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 208) in dreifacher Fertigung ausgestellt werden. Die Schlußscheine sind nur von mix zu beziehen, andere Schlußscheine dürfen nicht verwendet werden. Der Vordruck der Schlußscheine darf nur insoweit abgeändert werden, als dies auf dem Schlußschein ausdrücklich frei- gestellt ift.

Der Käufer hat die Urschrift des Schlußscheines dem Verkäufer auszuhändigen. Die erste Durhschrift behält er selbst, die zweite Durchschrift hat er nah Schlußscheinabrech- nung mir zu übermitteln.

3.

Das Verbot der Trinkgeldgewährung durh Erzeuger (Ziffer 1 meiner Anordnung Nr. 2 vom 24. August 1934, Deutscher Reichsanzeiger Nr. 198) gilt auh für den Aufkauj oon Außersiegelhopfen.

4.

Für Zuwiderhandlungen gegen diese Anord- nung gilt Abschn. 11 Kiff. 11 meiner Anordnung Nr. 1 vom 20. August 1934 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 195),

0

Die übrigen Bestimmungen meinex bisherigen Anord-

nungen treten für Außersiegelhopfen außer Kraft.

6

Diese Anordnung tritt am 1. Dezember 1934 in Kraft:

Münchèn, den 27. November 1934.

Der Beaustragte des Reichsnährstandes für die Hopfenmarktregelung.

Bekanntmachung, betreffend Zulafsungskarten.

Folgende Zülassungskarten sind ungültig:

1. Ne. 37114 vom 3. 9. 1934 „Die Mutter gehts an“ (Verfalltag 25. 10, 1934). Gültig nux Nr. 37 501 vom 11. 10, 1934. A

. Nr. 37438 vom 2. 10. 1934 Vorspann „Königin Christine“ (Einkopierte deutsche Titel) (Verfalltag 26. 10. 1934). Gültig nux Nr. 37 549 vom 12, 10. 1934.

Nr. 21 978 vom 15. 3. 1929 „Jndienfahrt der Nerother Wandervögel“, Gültig nur Nx. 37 499 vom 12. 10. 1934 mit neuem Haupttitel „Fungens tippeln nah JFndien“. : Nr. 36 896 vom 4. 8. 1934 „Jh tanze nux für Dich“ (Einkopierte deutsche Titel) (Verfalltag 24. 10. 1934). Gültig nur mit Ausfertigungsdatum vom 10. 10. 1934.

. Nx. 37358 vom 25. 9. 1934 „Herr Kobin geht auf Abenteuer“ (Verfalltag 23. 10. 1934). Gültig nux mit Ausfertigungsdatum vom 8. 10. 1934,

. Nr. 35 669 vom 9. 2, 1934 „Wenn Mutter nicht zu- hause ist“ (Verfalltag 23. 10. 1934). Gültig nux mit Ausfertigungsdatum vom 9. 10. 1934,

Nr. 36 513 vom 1. 6. 1934 „Krach im Forsthaus“ (Verfalltag 23, 10. 1934). Gültig nur mit Ausferti- gungsdatum vom 9. 10, 1934.

. Nr. 37 425 vom 1. 10. 1934 „Nachtasyl“ (Verfalltag 93. 10, 1934). Gültig nux mit Ausfertigungsdatum vom 9. 10, 1934.

. Nr. 36 075 vom 828. 3. 1934 Vorspann: „Der König des Mont Blanc“ (Verfalltag 27. 10. 1934). Gültig nur mit neuem Haupttitel: Vorspann: „Der ewige Traum“ und Ausfertigungsdatum vom 13.- 10, 1934. Nr. 36 306 vom 30. 4. 1934 „Leiter und Nichtleiter“ (Verfalltag 25. 10. 1934). Gültig nur mit neuem Haupttitel „Elektrizitätsleiter und Fsolierstoffe“ und Ausfertigungsdatum vom 11. 10. 1934.

11. Nr. 36525 vom 31. 5, 1934 „Der König dex wilden Pferde“ (Einkopierte deutsche Titel) (Verfalltag 3. 11. 1934). Gültig nur Nr. 837 570 vom 18, 10. 1934.

12, Nr. 35876 vom 8. 3. 1934 „Blick in eine Angora- Kaninchenzucht“ (Verfalltag 4. 11, 1934). Gültig nux Nr. 37491 vom 19, 10, 1934.

Berlin, den 28. November 1934.

Der Leiter dex Filmprüfstelle. Zimmermann.

Bekanntmachung.

Die am 28. November 1934 ausgegebene Nummer 29 des Reichsgeseßblatts, Teil 1, enthält:

Geseß zur Aenderung des Militärstrafgeseßbbuchs Und der Militärstrafgerihtsordnung, vom 23. November 1934; i

weite Verordnung zum Aufbau der Sozialversicherung, vom 24, Oktober 1934;

Verordnung über den Zusammenschluß der Deutschen Zucker- wirtschaft, vom 10, November 1934;

Ausführungsbestimmungen zum Lebensmittelgesez, a) Ver- ordnung über Teigwaren, vom 12. -November 1934; b) Verord- nung über Tafelwässer, vom 12. November 1934;

Verordnung über den Verkauf von Brennstoffen, vom 14, No- vember 1934; /

Verordnung zur Förderung selbständiger Kostenberehnungen in der Wirtschaft, lvom 15. November 1934;

Verordnung über die Anmeéldepfliht von Preisbindungen, vom 19, November 1934;

Verordnung über Zolländerungen, vom 20. November 1934;

Verordnung zur Aenderung der Vorschriften über Kank- heitserreger, vom 20. November 1934; |

Achte Verordnung zur Durchführung der aktienrehtlichen Vorschriften der Verordnung des Reichspräsidenten über Aktien-

—S

recht, Bankenaufsicht und über eine Steueramnestie, vom 20. No4

vember 1934, j Umfang: 3 Bogen. Verkaufspreis: 0,45 RM. Postversena

dungsgebühren: 0,08 RM für ein Stück bei Voreinsendurtg. a Berlin NW 40, den 29. November 1934. Reichsverlagsamt. Fabricius.

Preußen.

Bekanntmachung.

Die Neulose zur 3. Klasse der 44. Preußish-Süddeutschen (270, Preußischen) Klassenlotiterie sind nah den §8 6 und 13 des Lotterieplans untex Vorlegung des Vorklassenloses und Entrichtung des Einsaßtbetrages spätestens bis Mittwoch, dey 5, Dezember 1934, 18 Uhr, bei Vermeidung des Verlustes des Anspruchs bei dem zuständigen Lotterieeinnehmer zu ent: nehmen.

E Ziehung der 3. Klasse 44./270. Lotterie begin; Mittwoch, den 12. Dezember 1934, 8 Uhr, im Ziehungssaal des Lotteriegebäudes, Viktoriastr. 29.

Berlin, den 27. November 1934, General-Direktion der Preußish-Süddeutschen Staatslotterie, Dr. Schlange.

Bekanntmachung.

Die folgenden nah Maßgabe des § 1 ‘der Verordnung zum Schuy von Volk und Staat vom 28, Februar 1933. (RGBl. 1 S. 83) beshlagnahmten und nachbezeichneten Sachen bzw. Rechte werden hiermit auf Grund des Gesehes übex die Einziehung kommunistishen Vermögens vom 26. Mai 1933 (RGLPl. 1 S. 293) in Verbindung mit dem Reichsgesey über die Einziehung volls- und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (RGVl. 1 S. 479) zugunsten des Landes Preußen eingezogen. Soweit es sich um Ver- mögenswerte der „Verlags-Gesellshaft Freie Presse in Aachen, Rehmplay 1“ handelt, so sind diese der Konzentra- tion A.-G, in Berlin SW 68, Lindenstraße Nr. 3, Überciguet worden. i

Diese Maßnahme der Einziehung wird mit der öffents lihen Bekanntmachung dieser Verfügung wirksam.

Ein Rechtsmittel gegen diese Einziehungsverfügung ist nicht gegeben.

—:

Eigentümer bzw. | Behörde, durch

Einzuziehender Gegen-| derjenige, dessen | welche die Be- stand bzw. einzu- | Rechte durch die |{hlagnahme vor- ziehendes Recht Einziehung be- genommen

troffen werden wurde

1 ; 2 3 4

Datum der Bes \chlag- nahme

Polizeipräsident | 31. Okt,

Freie Presse in in Aachen 1934

124,30 RM (befindet Aachen

sih bei dem Post- sheckamt in Köln Konto Nr. 47776)

Radioapparat Polizeibehörde | 30.Novbr,

in Mechernich 1933 Polizeibehötde | 2. Juli in Jülichih «} 1933

Peter Koch in Mechernich Arbeiter-Sport- kartell inJülich Aachen, den 26. November 1934, Der Regierungspräsident.

J. A.: Dr. Nockemann.

Sporthemden, Fuß- ball usw.

Iichtamtliches.

Deutsches Reich.

Der Königlich \{hwedische Gesandte C. E. Th. af Wirs \sén hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit Lt Legationsrat Pousette die Geschäfte der Gesandk-

ast.

Der Gesandte der Union von Südafrika Dr. S. F. N. Gie hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit ot Legationssekretär St oker die Geschäfte der Gesandt-

VerkehrSwesen.

De aae eaen der Deutschen Reichs- ahn.

Am 27. und 28. November 1934 trat der Verwaltungsrat der Deutschen Reichsbahn zu einer ordentlichen Tagung zusammen. Dex Verwaltungsrat befaßte sih sehr eingehend mit der Finanz- lage der Reichsbahn. Die Einnahmeentwicklung ist weiterhin günstig. Die Gesamteinnahmen der 11 Monate dieses Fahres zeigen einen Zuwachs von 14,8 vH gegenüber 1933, die Ein- nahmen aus dem Personen- und Gepädckverkehr ein Mehr von 8,1 vH und die aus dem Güterverkehr eine Erhöhung um 19 vH gegenüber dem Vorjahre. Aber auch die Ausgaben haben as der stärkeren Verkehrs- und Betriebsleistungen und in Aus- wirkung der Aufwendungen für Arbeitsbeschaffung sowie für Ver- besserungen im Anstellungs- und Dienstverhältnis der Beamten und Arbeiter eine fühlbare Steigerung erfahren.

Der Ausblick auf die finanzielle Entwickung des Jahres 1935 ergab aber das erfreuliche Bild, daß die Reichsbahn den im Fahre 1934 für Arbeitsbeschaffung aufgewandten Betrag von 1,49 Mil- liarden RM nicht nur aufrechterhalten wird, sondern voraus- sihtlich noch wird erhöhen können.

Einrichtung von Personentkraftfahrlinien.

Jn leßter Zeit mehren sich nach Mitteilung des Reichs- verkehrsministeriums die Fälle, in denen sich Omnibusbesißer zu Fnteressengemeinschaften ammen iGlieuen, unt unter gegen- seitiger Unterstüßung die Beförderung von Personen zwischen bestimmten Punkten regelmäßig zu betréêiben. Sie werben nicht E für diesen Verkehr, sondern bedienen sih hierzu anderer

irmen, insbesondere Reisebüros, die auch den gesamten Fahr- raa übernehmen. Der Reichsverkehrsminister hat ent- schieden, daß es sih hierbei um einen Fra Ee handelt, zu dessen Einrichtung eine besondere staatlihe Genehmi- gung erforderlich ist. Es liegt deshalb im eigenen Fnteresse des Unternehmers, sich vor der Anschaffung eines Kraftomnibusses Met zu vergewissern, ob er den geplanten Verkehr auch aus- uHYren Tann.

Vorläufige Sperre für das Kraftdroschken- gewerbe in größeren Städten. Zur Behebung der Notlage im Droschkengewerbe hat der

Reichs- und preußishe Jnnenminister angeordnet, daß in Städten über 100 000 Einwohner bis auf weiteres weder Erlaubnisse zur Ausübung des Kraftdroshken-Führbetriebes noch Erlaubnisse zur JInbetriebnahme von Kraftdroschken erteilt werden dürfen. Eine Folge dexr Genehmigungs- und Nummernsperre ist der Ausschluß der Uebertragung beider Erlaubnisse. Der vielfah übliche un unerwünschte Konzessionsverkauf wird damit unterbunden. Aus- nahmen werden nur in besonderen Härtefällen aus Billigkeil® gründen ermöglicht, so im Falle des Todes des Unternehme wenn ein geeigneter Erbe einen entsprehenden Antrag inner) von drei Monaten stellt. i

Die Vorschrift über die grundsäßliche a der Q E von 12 Stunden wird dahin erganz!, M innerhalb 24 Stunden eine ununterbrohene Ruhepause von ne destens aht Stunden vorhanden J muß. Jeder Droste fahrer hat ein Arbeitszeitbuch zu sühren, ‘aus dem Beginn un Ende der Arbeitszeit erlihtlich sind. Die Polizeibehörden werte ersucht, ihr ständiges Augenmerk darauf zu richten, die Zahl de l vorhaudenen Droschken zu verringern. Ob und welche diele Maßnahmen zur Besserung der Lage im Droschkengewerbe n Städten unter 100 000 Einwohnern einzuführen sind, überliz der Minister dem pflihtmäßigen Ermessen der Regierung prôsidenten.

Flaggengruß der Dienstfahrzeuge gegenüber Kriegsschiffen.

Jm Einvernehmen mit den beteiligten Reichsminist stimmt der Reichsinnenminister, daß Dienstfahrzeuge des Und der deutshen Länder, in Fahrt oder vor Anker, Der in Reichskriegsflagge führenden deutschen KriegelGilfen (nich! X, Beibooten) beim Begegnen in deutschen wie au erdeuts Di „ist wässern den Flaggengruß durch einmaliges Dippen dex V!

ern be- Reiche die

aktive Jmmunisiecung durchzuführen. (s niht auf einmal mögli dlôsbald zu entsprechen.

‘©mpfungen nur in geringem Umfange,

Neths- lnb Staatsanzeiger Nr. 279 vom 29, November 1934, S. 3

: enten

cis zit exweisen haben. Das Dippen der "Dienstflagge kann N bleiben, wenn das Fahrzeug durh das Bedienen der Flagge im Zeitpunkt der Begegnung in seiner siheren Fahrt oder der Gahrnehmung seiner besonderen Aufgaben wesentlich behindert würde. Für Häfen, belebte Reeden und Kanäle können die Hafen- behörden im Einvernehmen mit den Stationskommandos der Marine weitere Befreiungen von dex Grußpflicht festsegen. Shlicßlih oxdnet der Minister noch an, daß, wenn ein deutsches Quiegs [iff Fläggentrauer zeigt, die Dienst ahrzeuge des Reiches und der deutschen Länder Teilnahme an der Trauer durch Halb- tocksezen der Dienstflagge und der Hakenkreuzflagge zu bekunden aben. Ausländishen Kriegsschiffen ist der. Flaggengruß und die Teilnahme an einex Flaggentrauer nach internationaler Ge- pslogenheit wie deutshen Kriegsschiffen zu erweisen.

pee

Amtliches Fernsprechbuch für Berlin und Umgegend.

Auträge auf Aenderung, Streihung oder Aufnahme neuer éiutragungen im. Amtlichen Fernsprehbuch für Berlin und Unt- ‘¿end sind, wenn sie für die bevorstehende Neuauflage berück- sichtigt werden sollen, umgehend spätestens bis 20. De- ember shriftlich und freigemaht bei der Fernspreh- Lu chstelle, Berlin C2, Spandauer Stx. 13/14 (Fernsprecher: E1 Berolina 5871) zu stellen. Die neue Auflage des Fernsprech- buhs wird voraussihtliÞh Anfang April 1935 erscheinen.

Iteue BVildstelle in Köln.

Am 1, Dezember wird in Köln eine öffentliche Bildstelle in Betrieb genommen. Sie steht in Verbindung mit dem übrigen deutschen Para enes und mit dem des Auslandes, Die neue Bildstelle vermittelt den Bildtelegraphenverkehx aus und nah dem Westen des Reichs und dem benahbarten Ausland. Sie bietet vor allem der Tages- und Bildpresse im Rheinland und in Westfalen Gelegenheit, sich Bilder von Tagesereignissen in der Velt auf dem schnellsten Wege zu beschaffen. Da die Stadt Köln einen der wichtigsten Verkehrsknotenpunkte und den Mittelpunkt des kulturellen Lebens in Westdeutshland bildet. ist zu erwarten, daß de neue Fernmeldeverkehrsmittel ausgiebig benußt wer- den wird.

Jnuerhalb Deutschlands können von und nach Köln Bildtele- gramme schon zunt Preise von 4 RM übertragen werden. Die in Köln aufgelieferten Bilder dürsen die Abmessungen 13X18 ecm nicht überschreiten, größere Bilder muß der Absender entsprechend zerlegen. Nähere Auskünfte erteilen die Post- und Telegraphenanstalten.

INachnahmeverktehr nach Luxemburg.

Nach Luxemburg darf von einèm und demselben Absender an einen und denselben Empfänger am gleichen Tage durch die Post nux eine Warensendung gegen Nachnahme aufgeliefert wer- den. Es ist hierbei gleichgültig, ob die Ware in einem Paket oder in einer Briefsendung versandt wird. Die Nachnahme darf 10 RM nicht übersteigen.

Mittel für Radfahrwege anfordern.

Vom Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen werden Radfahrwege an Reichsstraßen aus Reichsmitteln gefördert. Der Deutsche Gemeindetag empfiehlt, bereits in den nähsten Wochen die Mittelanforderungen durch die Landes- und Provinzial- straßeuverwaltungen einreihen zu lassen, damit an zentraler Slelle die im Haushaltsjahr 1935 iragalaii erforderlichen Mittel

rechtzeitig bereitgestellt werden, können.

Befferung der Verkehrslage im Hamburger Safen.

Hamburg, 28; November. Die Verkehrslage im Hamburger Hafen hat, wie der DHD. von der hamburgishen Behörde für Wirtschaft erfährt, in leßter Zeit eine erfreulihe Besserung er- fahren. So konnten u. a. rund 80 000 qm Schuppenraum, die lange unbenußt geblieben waren, wiedex in Betrieb genommen werden. Größtenteils d hier Massengüter gelagert, Der Güterumschlag an den Kais hat ebenfalls zugenommen. Die am Kai beschäftigten Hilfsarbeiter konnten zum exsten Mal seit langer Zeit wieder volle sechs Tage arbeiten. Es steht zu hoffen, daß sich diese Anzeichen einer beginnenden Besserung im Hamburger Hafenverkehr weiter verstärken werden. (

Nus der Verwaltung.

Aerzte, Rechtsanwälte, Beamte nicht in der Neichsfschrifttumskammer.

Zux Klarstellung weist Reichsminister Dr, Frik durch Rund- erlaß darauf hin, daß im Zuge der Konsolidiexrung der Reichs- kutturkammex bereits im Frühjahr 1934 festgelegt wurde, daß von der Reichsschrifttumskammer das wissenshastliche Schrift- tum nicht erfaßt werde. Beamte, Wissenschastler, Geistliche, Aerzte und Rechtsanwälte würden daher auch dann niht von der Reichs- shrifitumskammer erfaßt, wenn sie sich auf ihrem Berufsgebiet shriftstellerish betätigen.

ie ———

Zur Diphtherie-Durchimpfung der Kinder.

Anläßlich der im Kreise Aachen-Land und in der Stadt Duis- burg durchgeführten Diphtherie-FFmpfungen ist, wie Reichs- minister Dr. Frick in einem Erlaß an die en und Kreisärzte feststellt, in vielen Gegenden Deutschland ange- regt worden, wegen gehäuster Spa er ea angen eine

er Minister betont, daß ein werde, allen diesen Wünschen ndererseits sei es niht ratsam, ja der abträglih, wenn diese 1 d. h. bei einem geringen Prozentsaß der dur die Diphtherie gefährdeten Kinder durhge- führt würden, Der Minister ersucht daher in allen Fällen, in denen der Wunsh nah solhen Diphtherie-Fmpfungen vorge-

Virkung solher Jmpfungen geradezu

bracht wird, darauf hinzuwirken, daß von Teilimpfungen auf jeden Fall Abstand genommen werde. Da, wo wegen einer stär- keren Ausbreitung der Diphtherie eine Durhimpfung sämtlicher Kindex wünschenswert sei, wünsht der Minister unverzüglich Bericht, damit er den Impfstoff entsprehend verteilen und für eine gute Durhführung der Fmpfungen sorgen könne.

Kunst und Wissenschaft.

Spielplan der Berliner Staatstheater.

Freitag, den 30. November. Staatsoper: 2, Sinfonie-Konzert der Musikalishe Leitung: Kleiber. Beginn: 20 Uhr, Schauspielhaus: un Der Große Kurfürst. Schauspiel von Hans Rehberg. Beginn; 1914 Uhr,

9m _gweiten Sinsonie-Konzert am Freitag, dem 30. d. Mts. in der Staatsoper unter Leitung von Erich Kleibek gelangen fünf Sinfonishe Stücke aus Alban Berg's Oper „Lulu” zur G führung. Das Sopransolo Ne Lillie Claus aus Wien. Ferner enthält das Konzert noch ein Concerto a due chori von G. §Ÿ Stoelzel (1690—1749) und die 8. Sinfonie von Beethoven.

Handelstecil.

Die FIteuordnung der deutschen Zuckerwirtschaft.

Diese eben erschienene Verordnung über den Zusammenschluß der deutschen Zuckerwirtschaft stellt einen weiteren Markstein im Aufbau der Marktocdnung des Reichsnährstandes" dar. Bisher ivar lediglich die Zuckerindustrie zusammengeschlossen. Durch diesen Zusammenschluß war im Zusammenhang mit der deutschen Zollpolitik verhindert worden, daß der- Fnlandspreis für Zucker auf den Weltmarktpreis abglitt.

Bei der Neuordnung der landwirtschaftlihen Märkte mußte auch die Zuckerwirtschaft eine neue Grundlage erhalten. Bisher waren die industriellen Gesichtspunkte stark in den Vordergrund gelreten, während die Marktordnung alle beteiligten Wirtschafts- ruppen, also Erzeuger, Fabriken und Verteiler (Groß- und Mleinhandel) ergreifen und unter allen Beteiligten einen gerechten Ausgleich schaffen will.

Durch die Neuordnung ist das bewährte Prinzip dex Markt- ordnung, Zusammenschluß aller an einen Wirtschaftskreislauf be- teiligten Wirtschaftsgruppen zu einem einheitlichen Marktverband (Zuckerwirtschaftsverband), durchgeführt worden. Die neun Zucker- wirtshaftsverbände entsprechen den früheren Kontingentierungs- Verbänden und sind ihrerseits zur Hauptvereinigung der deutschen Huckerwirtschaft zusammengeschlossen.

Die Verordnung hat in mehrfacher Beziehung neue Wege beschritten.

a) Sie kennt niht mehr den Unterschied von Pflichtrüben- bauer und Kaufrübenbauer. Es ist ein einheitliher Rüben- bauer-Typus geschaffen worden. Die kapital8mäßige Be- teiligung eines Rübenerzeugers an einer Fabrik ist für die Marktordnung, die Absabregelung und die Preisbildung unerheblich. y j;

b) Dem Rübenlieferungsreht des Erzeugers entspriht eine Rübenliefecungspflicht, dem Verarbeitungsreht dex Fabrik eine Verarbeitungspflicht.

c) Das Anbaugrundreht wird vom Marktverband verliehen. Auf den Anbaugrundrehten der Rübenerzeuger baut sich das Erzeugungsgrundreht der Fabrik auf. Eine Ueber- tragung von Kontingenten im Wege der Veräußerung ist

niht mehr zulässig. Jn besonderen Fällen kantt ein

Grundrecht entzogen odex neu vergeben wexden.

d) Die vertraglihen Bestimmungen zwishen Rübenanbauer und Fabrik sind keine private Angelegenheit mehr, vielmehr müssen die Anbauverträge Richtlinien entspxechen, die von der Hauptvereinigung erlassen werden.

e) Die Regelung des Absazes muß nach volkswirtschaftlichen Grundsäßen exfolgen.

f) Ebenso müssen die festgeseßten Preise und Preisspannen

volkswirtschaftlih gerechtfertigt sein. Die beteiligten Wirt- \schaftsstufen sollen also für die von ihnen gelieferte Ware oder ihre Leistung das erhalten, was unter Berücksichtigung der allgemeinen Wirtschaftslage und dex Kaufkraft des Verbrauchers vertretbar ist. Durch die Bildung eines Ausgleichs\stocks soll der Haupt- vereinigung die Durchführung ihrer Aufgaben ermöglicht werden. Fnsbesondere besteht die Möglichkeit, Zuckex, der zur Weiterverarbeitung oder als Bienenfuttex bestimmt ist, angemessen zu verbilligen.

Die Zuckerwirtschaftsverbände und die Hauptvereinigung sind

im übrigen nach dem Vorbild der übrigen Marktorganisationen des Reichsnährstandes geschaffen worden. Sie sind auf dem Führerprinzip aufgebaut. Der Vorsißende des Verbandes trifft seine Maßnahmen nah Anhören eines Verwaltungsrats, der aus Vertretern der beteiligten Wirtschaftsgruppen gebildet wird. Für Streitigkeiten aus der Kontingentierung is ein Beschwerde ausshuß, für sonstige Streitigkeitez aus der Marktregelung ein Schiedsgericht geschaffen worden. Die Staatsaufsiht führt der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. Fm übrigen wird die Zuckerwirtschaft unter der Führung und Oberaufsicht des Reichsnährstandes stehen.

Auf diese Weise wird es möglich sein, die shwierigen Auf gaben zu erfüllen, die der deutshen Zuckerwirtschaft gestellt sind. Dr. Hans Merkel, Stabsgabteilungsleiter B 2 im Reichsnährstand.

Staatskapelle.

Berliner Börse am 29. ITovember,

Recht fest günstige Börsenentwicklung erwartet,

Die englische Unterhausdebatte fand an der heutigen Berlinex Börse reht ruhige Aufnahme und wirkte sich nur wenig au die Tendenz aus. Jn der Hauptsache fand der Bericht des Justituts für Konjunkturforshung Beachtung, welcher der Börss eine günstige Aufwärtsentwicklung prophezeit. Nach Notigrun der ersten Kurse wurde das Geschäft ziemlih lebhaft, aus det Provinz trafen verstärkte Kauforders ein und führten zu eine rehi festen E s Die Besserungen machten durch- \hnittlich 1—2 vH aus. Allerdings ebbte die Geschäftstätigfkeit im Verlauf wieder ab, die s Grundstimmung blieb jedoch vollauf bestehen und gegen Schluß des Verkehrs hörte man zus- meist die höchsten Tageskurse.

Auch Montanwerte waren teilweise ziemlich lebhaft gehans- delt. Harpener gewannen 2/4 vH, Gelsenkirhen und Mannes- mann je 11s vH. Braunkohlenwerte lagen ruhiger, immerhin gewannen Flse nicht weniger als 5 vH. Unter chemischen Werten fiel die feste Haltung der F. G. Farben auf (plus 14). Auch sonst ewannen Chemische aren 2 vH, Rütgers 14 vH. Kräftig er- holt lagen die in den Vortagen angebotenen Auslandswerte wie Acu (plus 3) und besonders Chade (plus 8 Mark). Sonst zeigten sih am Elektromarkt Besserungen von 1—14 vH. Fn Schuckert um 24 vH und in Licht & Kraft um 3% vH. Größere Kurss steigerungen zeigten sich fecner in Fulius Berger (plus 314), Engelhardt (plus 3) und in Berlin-Karlsruher sowie in Berliner Maschinen um je 24 vH.

Am Kassamarkt war die Tendenz ebenfalls fest, das Geschäft jedoch nicht so lebhaft wie sorst an der Börse. Renten lagen weiterhin ruhig, ohne daß wesentlihe Kursveränderungen ein- traten. Tagesgeld stellte sih bei kleinem Angebot in Privat- diskonten auf unverändert 46—4% vH. Am internationalen Devisenmarkt waren Dollar und Pfund etwas erholt und stellten sih in Berlin auf 2,49 (2,487) bzw. 12,41 (12,39) RM.

Die Kursbildung am Afktienmarkt.

Das Fnstitut für Konjunkturforshung gibt als Sonderheft Nr. 36 eine Untersuhung seines früheren Mitgliedes De, Donnec über „Die Kursbildung am Aktienmarkt. Grundlagen zur Konjunkturbeobahtung an den Effektenbörsen“ heraus.

Die Arbeit soll die theoretishen und empirischen Grundlagen schaffen, deren es zur Beurteilung von Grad und Richtung ver- gangener, gegenwärtiger und künftiger Bewegungen des allges meinen Aktienkursniveaus bedarf. Sie wendet sich sowohl an den Wissenschaftler wie an den Praktiker. Dem wissenschaftlih orientierten Leser bietet sie das Beispiel einer Markt- und Preis- analyse mit Hilfe der neueren Methoden, wie sie in der modernen Konjunkturforshung entwickelt wurden, Dem Praktiker ver- \hafft sie einen umfassenden Einblick in die Bestimmungsgründe der Aktienkurse und gibt ihm so die Möglichkeit, seine den Aktiens markt betreffenden Dispositionen systematisch zu fundieren. Bis= her begnügte man sich mit der Feststellung, daß der Kurs derx Aktien im wesentlichen abhängig sein müsse von den Dividenden, Bei der praktishen Arbeit der Konjunkturforshung und dex Marktbeobahtung konnte mit dieser Erkenntnis niht viel angefangen werden, denn Kurse und Dividenden widersprachen einander zu oft. Die Untersuhung von Donner klärt die hier vorliegenden Zusammenhänge und analysiert eingehend die regus lierenden Kräfte des Aktienmarktes. Es wird nachgewiesen, daß die seit den 70er Fahren zu beobachtenden Fursshwankungen der deutshen Aktien auf ganz bestimmte wirtshaftlihe Tatbestände zurückgehen, und daß sih die Wirksamkeit dieser Tatbestände über Krieg, Fuflation und Deflation hinweg bis auf den heutigen Tag in grundsäßlih gleicher Weise erhielt. Es wird nachgewiesen, daß der Kuxrsverlauf der Aktien vorwiegend von realen wirtsz haftlihen Einflüssen bestimmt wird. Die Arbeit liefert damit zugleih die Grundlagen für eine prognostishe Beurteilung dex Aktienkurse. Die Ergebnisse sind auf umfassendste Weise empirisch gesihert. Außer auf die Erfahrungen Deutschlands wurde auch auf die aller übrigen Länder zurügegriffen, für die brauchbare Statistiken vorliegen. Eine eingehende Analyse der Aktienkurse wurde insbesondere für die Vereinigten Staaten von Amerika, England und Frankreich gegeben.

Donner liefert zunächst in seiner Untersuchung den Nachweis, daß die Aktienkurse in den größeren Bewegungen, d. h. in den Schwankungen von Jahr zu Jahr oder bei Betrahtung noch längerex Zeiträume, abhängen von der Rentabilität der Gesell- haften und der Kreditlage. Alle übrigen volkswirtschaftlichen Tatbestände wie Produktion, Preise, Außenhandel usw. wirken nur indirekt, d. h. nur als Bestimmungsgründe der Grunds faktoren. Damit wird eine verbreitete Auffassung zerstört, alS ob es mögli sei, zwischen den Aktienkursen auf der einen Seite, Produktion, Preisen, Außenhandel usw. auf der anderen Seite eine eindeutig bestimmte Zeitfolge festzustellen. Sodann wird in der Arbeit eine Analyse der die kurzfristigen Kursshwankungen (Schwankungen innerhalb eines Börsentages oder von Tag zu Tag oder auch von Monat zu Monat) beherrshenden Momente durhgeführt. Bei der Behandlung der Frage „Die einzelnen Formen der Kursbewegung am Aktienmarkt“ analysiert Donner eingehend den Trend (d. i. die Entwicklung über Jahrzehnte hinweg), die Konjunkturschwankungen und die Saisonbewe- gungen. Darüber hinaus wird in der Arbeit eine quantitative Analyse auch der monatlihen Kursshwankungen gebracht, und zwar bis in die jüngste Zeit hinein. Weiter werden die für eine aktuelle Kursbeobahtung notwendigen statistishen Hilfsmittel aufgezeigt. Zahlreihe Schaubilder und Tabellen veranschaulichen und vertiefen die Darstellung. Abschließend wird Stellung ge- nommen zu den üblichen Einwendungen über die möglichen Zi und Grenzen wissenshaftliher Konjunkturdiagnvfen -prognosen.,

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Meuordnung des Forschungs8wesfens im Konzern der Vereinigte Stahlwerke A.-G.

Zur Erzielung einer wirksameren Forschungstätigkeit für die neugeordneten Betriebsgesellshaften der Vereinigte Stahl- werke A.-G. wurde, wie der DHD. erfährt, in diesen Tagen eine besondere Gesellschaft, die Kohle- und Eisenforshungs-GmbH mit dem Siß in Düsseldorf, gegründet. Ju der neuen Gesellschaft sind u. a. das mit allen neuzeitlichen Eütrichtungen verfehene Forschungsinstitut in Dortmund, ferner die vorwiegend in Be- triebsversuhen und Erfahrungsaustaush der Betriebdsgesell- schaften tätigen Abteilungen zusammengefaßt. Die Gesellschaft hat als Aufgabe, die Verbesserung und Fortentwicklung aller Vers fahren und Erzeugnisse auf dem Arbeitsgebiete des Konzern® von dox Gewinnung und Verarbeitung von Kohle, Eisen und Stahl. Zu Geschäftsführern der neuen Gesellschaft sind Dr. Daceves, Dr. Linz und Prof. Dr. Schulz bestellt worden.

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