1934 / 281 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 01 Dec 1934 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 281 vom 1, Dezember 193% S. 2

Nx. 36798 vom 19. 7. 1934 „Bildex von der

: ährstand d vom Reichsnährstandsausstellung“/ (Verfalltag L Me, ültig nux Ne. #711 voi 8 11, 1984. Nr. 35A4( . 1934 „Ver a Gültig nur Nr. 37 774 vom

falltag 22. 11. 1934). Vir 85 807 „Der tanzende Traum“. 1934.

. Nr. 35 807 gon E E N Hülti c Nr. ) vom 8. 11. 4 Ne. 28 STT Ln 8. 3. 1934 „Singende Sonnenstrahlen

* (Verfalltag 20. 11. 1934). Gültig nur Nr. 37 492 vom 19. 10, 1934. Q N 555 vom 16. 10. 1934 „So endete eine Li s

i Blutes 30. 11. 1934). s nux mit Ausferti-

dat vom 12. 11. 1934. j s

N Bos: voi 96. 10. 1934 „Die englische B (Verfalltag 5. 12. 1934. Gültig nur mit Ausferti- sdatum vom 17. 11. j i : P 925 vom 10. 8. 34 „Der Herr der Welt“ E

i falltag 96. 11. 1934). Gültig nur mit Ausfertigungs- i 12. 11. 1934. l i

Nr 37 378 vom 29. 9. 1934 „Abschiedswalzer“ up

j falltag 39. 11. 1934). Gültig nux mit Ausfertigungs- datum vom 12. 11, 1934. 26 r 37131 vom 2 9, 1934 „Thüringer Land dem bre die Hand“ (Verfalltag 20. 11. 1934). Gültig n ix mit neuem aupttitei „Die Heimat marschiert und Ausfertigungsdatum vom 14. 11. 1934. i Nr. 37 168 von 7. 9. 1934 „Das Fähnlein der Der- i iprengien“ (Korfalliac 26. 11. 1934). Gültig nux mit Feten Hauvttitel „Älte Kameraden“ und Ausferti- gung datum vom 12. 11. 1934,

Berlin, den 29, November 1934.

Der Leiter der Filmprüfstelle.

Zimmermann.

Ad

Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungs- kosten im Itovember 1934.

Die Reichsindexziffer für die _Lebenshaltungskosten (auf der e i Grundlage) beträgt tim Durchschnitt ae vember 1934 122,3 (1913/14 = 100); sie hat sih gegenübe dem Vormonat leicht (um 0,2 vH) erhöht. Diese S E entfällt auf den ersten Stichtag der Erhebungen (7. 7 vember); am zweiten E (20. November) war N Reichsindexziffer unverändert. 5 Re z: d effe für Ernährung hat um 0,2 vH l S angezogen. Eine Erhöhung der Preise für Eier und D ist durch einen Rükgang der Preise für Gene, E und Margarine zum Teil ausgeglichen worden. Die E ziffer für Bekleidung ist um 1,3 vH auf 115,5, die O ziffer für Heizung und Beleuchtung um 0,2 vH uts: B (z. T. jahreszeitlich) und die JIndexziffer für „Verschie S : um 0,1 vH auf 140,3 gestiegen. Die JFudexziffer für Woh- nung ist um 0,1 vH auf 121,2 zurückgegangen.

Berlin, den 30. November 1984. Statistisches Reichsamt.

Bekanntmachung. : - Es ist beabsichtigt, die nahbezeihneten Akten des Reichs-

patentamts zu vernichten, und zwar die Akten: : a) dex Patentanmeldungen, die niht zur Er- teilung eines Patents geführt haben, soweit nach Ab- lauf des Jahres, in dem die Anmeldung ihre rechts- kräftige Erledigung gefunden hat, 15 Fahre verflossen

sind; : b) der elöshten Gebrauchsmuster ein- ) lieglis Ven i öffentlichen Einsicht bestimmten Teile dieser Akten, soweit nach Ablauf des Jahres, in dem dexr Schuß erloschen is, 12 Fahre verflossen

sind; i c) dex Gebrauhs8musteranmeldungen, die " Lia zur Eintragung in die Rolle geführt haben, soweit 6 Fahre nah Ablauf des Fahres verflossen sind, in dem die Anmeldung eingereiht wurde; d) der gelöshten Warenzeichen, soweit nah Ablauf des Jahres, in dem die Löschung erfolgte, 10 Fahre verflossen sind; 2 e) der Warenzeichenanmeldungen, die nicht zur Eintragung in die Rolle geführt haben, soweit 10 Fahre nah Ablauf des Fahres verflossen sind, in dem die Anmeldung ihre rechtskräftige Erledigung gefunden hat. Etwaige Anträge wegen Sonderbehandlung bestimmter Akten der bezeichneten Art sind von den Beteiligten bis zum 1, Februar 1935 einzureichen und zu begründen.

Berlin, den 28, November 1934. Dex Präsident des Reichspatentamts. Klaue.

ESl{te Anordnung

der Reichsstelle für Getreide, Futtermittel und sonstige land- wirtschaftlihe Erzeugnisse, Geschäftsabteilung, zur Ausfüh- rung der A Ordnung der Getreidewirtschaft

| (Vierter Abschnitt).

Vom 1. Dezember 1934.

Gemäß 88 49, 52, 53 der Verordnung zur S UUN dex Getreidewirtschaft vom 14, Fuli 1934 (RGBl. 1 S. 629 wird hiermit mit Zustimmung des Reichsministers für Er- nährung und Landwirtschaft folgendes bestimmt:

1. Soweit eine Mühle in der Zeit vom 1. Dezember 1934 ab inländischen Roggen oder inländischen Weizen vom Erzeuger kauft, at sie als Kauspreis außer dem in den Vorschriften des Dritten bshnittes der Verordnung zur Ordnung der Getreidewirtschaft festgeseßten Preis einen Ausgleihsbetrag von 2 RM für die Tonne zu zahlen. Der Tausch zwischen einem Erzeuger und einer Mühle im Sinne des § 45 der Verordnung zur Ordnung. der Ge- treidewirtshaft gilt niht als Kauf im Sinne dieser Anordnung. Der Ausgleichsbetrag ist an die Reichsstelle für Getreide, Futter- mittel und sonstige landwirtschaftliche Sgt Geschäfts- abteilung, Berlin SW 11, Stresemannstx. 92/102 (Reichsstelle), abzuführen. 2. Soweit eine Mühle in der Zeit vom 1. Dezember 1934 ab

i m E erhöht sih der in § 49 Abs. 1 festgeseßte bzw. b af R ) des L 18 S von der Reichsstelle MeaS per weit festgeseßte Ausgleihsbetrag sowie der auf Grund der Nr. dieser Anordnung festgesetzte Ausgleichsbetrag A 7 a) bei Mühlen mit einer Tagesleistungsfähigkeit C

94 Stunden) an Roggen und Weizen zusammen

1nd mehr O : C EEE E 2 RM O Tonne für die im Dezember 1934 ab-

¿n Käufe, E f

2. E 3120 RM je Dou für die im Januar 1935 ab- geshlossenen Käufe,

3. um 1,50 a ge

geshlossenen Käuse, / A G

i ühlen mit einer Tagesleistungsfähigkeit (innerhalb

D A Ce an Roggen und S zusammen von went1-

30 Tonnen E i:

d n 2,50 RM je Tonne für die im Dezember 1934 ab- geschlossenen Käufe,

2. um 2,50 RM je Tonne geschlossenen Käufe,

3. um 0,50 RM je Tonne

geschlossenen Käufe. / A

Die unter a) und b) aufgeführten Ausgleihsbeträge sind an

die Reichsstelle abzuführen. ; N

Die in Nx. 1 und 2 getroffene Anordnung gilt entsprechen

für N A detcäa die vor dem 1. Dezember 1934 „abgeschlossen

worden sind und nah dem 30. November 1934 durch M U T

Getreides erfüllt werden. Jn den Fällen der Nr. 2 dieser E

nung ist dabei für die Höhe des Ausgleichsbetrages der Zeitpun

der Lieferung des Getreides maßgebend. A

it eine Mühle, die auch einen Getreidehandel treibt,

in vet B vet 1. De eie 1934 ab inländischen R nah

Maßgabe des § 53 Abj. 1 Saß 2 der Verordnung zur rdnung

der Getreidewirtschaft verarbeitet, erhöht sih der von der E

stelle auf Grund dieser Bestimmung festgesetzte Ausgleichs etrag

a) bei Mühlen mit einer Ta esleistungsfähigkeit innerhalb

94 Stunden an Roggen und Weizen zusammen von 30 Ton-

d mehr: : 8 n 3 50RM je Tonne für die im Dezember 1934 ver-

rbeiteten Mengen, E 2 i 3,50 RM e Tonne für die im. Januar 1935 ver-

iteten Mengen, i 3. O RM e Tonne für die im. Februar 1935 ver-

« arbeiteten Mengen; it E ate nei bei Mühlen mit einer Tagesleistungssahigleit inner P 24 tit an Roggen und Weizen zusammen von weniger

ls 30 Tonnen: E M um 2,50 RM je Tonne für die im Dezember

verarbeiteten Mengen, Ee : 9. um 2,50 RM je Tonne für die im Januar 1935 verarbeiteten Mengen, A 3. um 0,50 RM je Tonne für die im Februar 1935 ver- arbeiteten Mengen. N i i Die untex a) und b) aufgeführten Ausgleichsbeträge sind an die Reichsstelle abzuführen. N 5. Die an die Reichsstelle abzuführenden Ausgleichsbeträge ind spätestens bis zum 5. eines jeden Monats suv diejenigen Vieagtn die im vorangegangenen Monat an die Mühlen tatsäch- lih aus zeliefert worden (Nr. 1 und 2 dieser Anordnung) oder von

Cie

für die im Februar 1935 ab-

für die im Januar 1935 ab-

für die im Februar 1935 ab-

1934

ihnen verarbeitet worden find (Nr Reichsstelle zu zahlen, nund Getreide-Kreditbank KAitiengt

Berlin Nr. 167 775),

it der Zahlung ist dex gur f is e gr venn z nußung des beî DeT M ihsitelle auz iforde nden à bzw. von Mühlen, die gemaß 3 95 erorbnu i © Getreidewirtschaft dur deu von ihnen beiriehene ceidehandel das Getreide faufen, unter Verwendung des bei der Reichs|telle anzufordernden Formblattes B, Nähere Anweisungen hierzu bleiben noch vorbehalten.

. Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Dezember 1934

i t. E Der Vorstand

der Reichsstelle für Getreide, Futtermittel und sonstige land- Dittsbaftliche Erzeugnisse, Geschästsabteilung. Rossa. Knauf.

Dex Beaustragte

des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft bei der Reichsstelle für Getreide, Futtermittel und sonstige landwirtschaftliche Erzeugnisse. Herbert Daßler.

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ivar auf deren É C A S 7 x7 (5ST CeaMtoniD

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Verordnung über verstärkte Kurzarbeiterunterstüßung.

Auf Grund des § 130 des Geseyes über Arbeitsvermitt- lung und Arbeitslosenversicherung verordne ih mit Zustim- mung des Reichsarbeitsministers folgendes:

& 1,

Jn Betrieben, in denen die Arbeitszeit aus Gründen der Rohstoffbeshaffung es ist, wird aus Mitteln der Reichs- anstalt für Arbeitsvermittlung und S Ne Ss ver- stärkte Kuxrzarbeiterunterstüßung nah den folgenden Bestimmun- gen gewährt. Z V ie Gewerbearten, deren Betriebe zur verstärkten Kurzarbei- terunterstüßung zugelassen sind, werden von mir bestimmt. Die Bestimmung wird im Deutschen Reichsanzeiger verkündet und im Reichsarbeitsblatt veröffentlicht. Sie tritt mit der Verkündung im Reichsanzeiger in Kräft.

Q 2

Verstärkte Eng erhalten die Arbeiter und Angestellten des Betriebes, deren Beschäftigung sowohl pr den Fall der Krankheit wie für den Fall dex Arbeitslosigkeit pflihtversichert ist.

& 3,

Die verstärkte Kurzarbeiterunterstühung wird gezahlt, wenn der Kurzarbeiter a) in zwei aufeinanderfolgenden Wochen (Doppelwoche) we- niger als 72 Arbeitsstunden, jedoch niht weniger als acht Arbeitsstunden in dem Betriebe beschäftigt wird, b) der Arbeitsausfall auf Arbeitsmangel beruht ; c) das Arbeitsentgelt infolge des Arbeitsausfalles verrin-

ert ist. gert is L

Die verstärkte Hue es, beträgt für die Doppelwoche 50 vom Hundert des Unterschiedes zwischen dem tatsählih erzielten Arbeitsentgelt und dem Arbeitsentgelt, das dex Kurxzarbeiter bei einer Arbeitszeit von 72 Stunden in der Doppelwoche bézogen hätte. : j i; Für jeden Angehörigen des S der von. ihm unterhalten wird, erhöht fih die verstärkte Kurzarbeiterunter- stüßung um 10 vom Hundert dieses Unterschiedes, bis das volle

inländischen Weizen kauft, gleihgültig ob vom Erzeuger oder

in denen / i +4 Ho

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& 5. |

: ärkte Kuxzarbeiterunterstüßung ist zu versagen oder zu entaitben, foddi ex Kuxzarbeiter. -in Va aibeltsfreien Zeit andere entgeltliche Arbeit verrichtet oder zumutbare entgeltlihe

i verrichten ablehnt. i P Wicn eiter, die innerhalb der leßten drei Jahre vox

it wenigstens 52 Wohen ; A e Aitide ter ländlihes Gesinde, Wansa derarbeiter (Schnitter), Melker oder als Familienangehös rige des Unternehmers in einer den vorbezeichneten Bez rufen e iren Tätigkeit oder usgehilfinnen j | besbäftigt BaEO A der Vorsißende des Arbeitsamts die vers stärkte Kurzarbeiterunterstüßung zu versagen oder zu ,befristen wenn begründete Aussicht besteht, daß sih dex Kuxzarbeiter dux Bemühung Arbeit in seinem früheren Beruf vers

eigene schaffen kann. e 6 Verstärkte Kurzarbeiterunterstühung darf erst gewährt wers

nn dem Arbeitsamt von dem Führer des Betriebes anges t Worb ist, daß in dem Betrieb weniger als 72 Arbeitss

der

den in der Doppelwoche gearbeitet wird. Die Unterstüßung ala frühestens Mit der Woche, in der diese Anzeige dem Ar- beitsamt erstattet wird. 8 7

Zuständig für die Gewährung der verstärkten Kurgzarbeiter- ea nna N das Arbeitsamt, in dessen Bezirk der Betrich liegt. Der Betrieb hat die verstärkte Kuxzarbeiterunterstüßung auf Verlangen des Arbeitsamts kostenlos zu errechnen und ausz

len. i i G Vorsizende des Arbeitsamts kann bestimmen, daß [ih

die S an arbeitsfreien Tagen - beim Arbeitsamt zu :

melden haben.

& 8. _ Ausführungsvorschriften werden, soweit sie erforderli sind, von mir erlassen. e 9 l

i ordnung tritt am 1. Dezember 1934 in Kraft. Die bi lee Kurzarbeiterunter tüßung vom 27. August 1931/1. Juli 1932 tritt in den Betrieben, die zur verstärkten Kurzarbeiterunterstüzung zugelassen sind, mit dem Beginn der verstärkten S spätestens jedoch am 16. Dezembex 1934 außer Krast. :

Berlin, den 30. November 1934.

Der Präsident i i

der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosen versicherung. É Dr. Sy cu p.

Erlaß / M über die Zulassung der Betriebe zur verstärkten Kurzarbeiter« A unterstüßung. s 1. Auf Grund des § 1 der Verordnung über verstärkte Litezerbeitrinterftirbing vom 30. November 1934 lasse ih diejenigen Betriebe aller Gewerbearten der Textila industrie zur verstärkten Kurzarbeiteruntexstüßung zu, regelmäßig mindestens zehn Arbeiter oder Ange

ei Gatte at 43 DeIMattiat WerDe

oben für die Fesislellung, welhe Gewerbeartett ist das Systematishe Gewerbea

- t i Li

E S des Statistischen Reichsamtes (Gewerbegruppe XIl,

inem Betrich dex Terälindustrie ein Nebens verbunden, der nach der Art der Arbeit der Textilindustri uzurechnen ist, so gelten die Vors schriften der Verordnung Über verstärkte Kurzarbeiter- unterstüzung auch für den Nebenbetrieb, Berlin, den 30. November 1934. Der Präsident E dex Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosens versicherung. Dr. Syrup.

Vekanntmachung.

Die am 30. November 1934 ausgegebene Nummer 7 des Reichsgesebblatts, Teil 11, enthält:

Zweite Verordnung . zur Aenderung der Militär-Eisenbahnz Ordnung, vom 27. November 1934; E

Bekanntmachung über eine weitere Teilkündigung der Vers einbarung über den deutsch-französishen Warenverkehr, vont

28. November 1934. : ; Umfang: 4 Bogen. Sa iE 0,15 RM. Postversen dungsgebühren: 0,03 RM für ein Stück bei Voreinsendung. Berlin NW 40, den 30. November 1934.

Reichsverlags3amt. Fabricius.

Irichtamtliches.

Nr. 46 des Reichsministerialblatts vom 30. 11, 1934 ist soeben erschienen und vom Reichsverlagsamt, Berlin NW 40, Scharnhorst straße 4, zu beziehen. Fnhalt: 1. Allgemeine Verwaltungssachen Rundevlaß des Reichs- und Preußischen Ministers des June betr. Reichskulturkammer. o Biaaea des Reichskom- missars für Preisüberwahung, Entscheidungen auf Grund der 88 2’ und 4 des Gesetzes zum Schuße der nationalen Syinbole, Erlaß über den Flaggengruß der Dieustfahrzeuge gegen" l Kriegsschiffen, 2. Konsulatwwesen: Ernennung. Exequatur erteilungen und Erlöshen von Exequaturerteilungen. a 3, Steuer- und Zollwesen: Verordnung über die Neuregelung W Zuständigkeit von Finanzämtern im Bezirke des Landes] na amts Weser-Ems. Verordnung über Aenderung des La verzeichnisses zum Zolltarif. Verovdnung über Aenderung G Warenverzeihnisses zum Zolltarif. Verordnung über A rung des Barenverzeichnif es zum Zolltarif. Verordnung U Aenderung der Zollordnung für den Freibezirk in Gen E 4, Versorgungswesen: Verzeichnisse der den Versorgungsan L tern vorbehaltenen Beamtenstellen, 2, Nahtrag Sen, O \häftsbereih des Ministeriums füo Wissenschaft, Kuns hmen Volksbildung. 5. Finanzwesen: Uebersicht über die Einna voi des Reichs an Steuern, Zöllen und Abgaben für die Zeit 1. April bis 31. Oktober 1934,

c x . : inneté Nummer 48 des Ministerial-Blatis sür die Preu) ische Pry Verwaltung (herausgegeben im Reichs- und Preu i en Min sterium des Jnnern) vom 28. November 1934 0, 34, JFnhalt: Allgemeine Verwaltung. RdErl. ite. Einnahmen u. Ausg. d. Kreis- (Stadt- e E hren: RdErl. 17. 11. 34, Gebührenvorschüsse im Verwalt.-Streitver|a@7*

Arbeitsentgelt für eine ArbeitszcÆ von 72 Arbeitsstunden in der Doppeliodie erreicht ist.

RdErl. 22. 11. 34, Kosten im Verwalt.-Streitverfahre".

Y ingen bei der Gewährung at folgende!

Reichs: und Staatsanzeiger Nr. 281 vom 1, Dezember 1934, S. 3

Mino

RdErl. 14. 11. 34, Reichskulturkammer. RdErl. 16. 11. 34, Flaggengruß d. Dienstfa euge RdErl, 20. 11. 34, Ehrenkreuz d. Weltkrieges. RdErl, 23. 11. 34, Vernichtung v. Stimmzetteln. Kassen- u. Rechnungs§wesen. RdErl, 22. 11. 34, Vor- ahrsreste. Kommunalverbände. RdErl. 8. 11. 24, Pohresrehnung d. Amtsbezirke, RdErl. 16. 11. 34, Beausftragte em. § 66 GemVG. RdErl. 17. 11. 34, Kommissare bei den Femeinden. Gemeindebestand- u, Fg tfnamen-Aenderün en. -— Polizeiverwaltung, RdErl. 20. 11. 34, Amtsstellenbez. in x Gend, = RdErk. 23. 11. 34, Tag dex deutshen Pol. RdErl. 11.34, Auflös. d. Pol.-Amts Witten. RdErl. 14. 11. 34, Kassenanshlag d. Pol. u. Gend. f. 1934. RdErl. 16. 11. 34, Besey. v. Pol.-Obermeister- usw. Stellen. RdErl. 22. 11. 34; BDA. d. in den Gend.-Dienst usw. übernommenen SA.-Ange- hörigen. RdErl, 22. 11. 34, Dienstaufwandentschädig. d. Gend.

Staats8angehörigkeit, Paß- u. Fremdenpolizeîi. RNdErl. 19. 11. 34, Grenzübertritte, S erkehr Ï we / n. RdErl, 7. 11. 34, Zuständigkeit der Behörden gem. Ausf.-Anw. zux RStVO. RdErl. 22. 11. 34, Droschkenwes n, = Medi] Fl angelegenheiten. R Erl. 14. 11. 34 Reichskulturkammer. RdCxl, 16, 11, 34, Vekeinheitl, d. Gesundheitswesens. RdErl. 15.11.34 Techn. Assistentinnen an med. Fnstituten. RdErl. 19. 11. 34, Gutachtertätigkeit d. beamt. Aerzte. RdErl. 20. 11. 34, VO. über Speiseeis, RdErl. 16. 11. 34, Diphtherie-Schuyt- impfungen. Uebertragbare Krankheiten der 43. Woche. N e u - ersheinungen. Stellenauss\chreibungen von Gemeindebeamten. Zu beziehen durch alle Postanstalten. Carl Heymanns Verlag, Berlin W 8, Mauerstr. 44. Vierteljährlich 1,75 RM für Ausgabe A (zweiseitig bedruckt) und 2,30 RM für Ausgabe B (einseitig bedruckt).

T Verkehrswesen. Die Luftpost nach außereuropäishen Ländern ab 1. November 1934,

Luftpost Amsterdam—Bandoeng, ab Amsterdam Donnerstag 6.30. 1. Hauptversand über Bahnpost Osnabrück-Hoek van Hol- land 4 FD 112, ab Osnabrück Mittwochs 18.18, Schlußzeit beim Postamt Berlin C 2 Mittwochs 12.40, Zug FD 112. 2. Nach- versand von Berlin C2 mit Flug 811 Berlin—Rom (über Rom), Schlußzeit beim Postamt Berlin C 2 Donnerstags 7.0, beim Post- amt Berlin-Zentralflughafen Donnerstags 7.30.

Luftpost London—Singapore (London—Karachi—Kalkutta— Ran( E mit Anschluß Karachi—Bombay—Madras ab Brindisi Montags). ' 1. Hauptversand über E Frank- furt S e g D 86, ab Frankfurt (Main) Sonnabends 16.6, Schlußzeit beim Postamt Berlin C 2 Sonnabends 7.40, Zug FD 6 a E (Main), ab Anhalter Bahnhof 8.58. 2, Nachversand über Bahnpost Breslau—Oderberg Zug D 37/337, ab Breslau Sonnabends 22.10, Schlußzeit beim Postamt Berlin C2 Sonnabends 16.40, Zug D 37 Berlin—Breslau, ab Schlesisher Bahnhof 17.55.

Luftpost London—Kapstadt mit An Daressalam, Elisabethville, Tananarive, lantyre, Durban und Windhuk, ab Brindisi Freitags. 1. Hauptversand über Ba npost- amt 1 München Mittwochs 18.0, Schlußzeit beim Postamt Berlin (2 MOOA 22.09, Zug 5242 Berlin—Leipzig ab Anhalter Bahnhof 0.10. 2. Nachversand von Berlin C2 mit Flug 81 I Verlin—Rom (über Brindisi), Schlußzeit beim Aa Berlin C 2 Donnerstags 7.0, beim Postamt Berlin-Zentralflughafen Donnerstags 7.30 Uhr.

Luftpost Marseille—Saigon, ab Neapel Freitags. 1. Haupt- versand über Bahnpost München—Kufstein Zug D 65, ab München 23.55, Schlußzeit beim Postamt Berlin C2 Mittwochs 1225, Zug D 24 Berlin—Leipzig, ab Anhalter O! 13.38. 2. Nachversand von Berlin C2 mit Flug 811 Berlin—Rom (über Brindisi), Schlußzeit beim Postamt Berlin C2 Donnerstags 7.0, beim Postamt Berlin-Zentralflughafen Donnexstags 7.30.

Deutscher Luftpostdienst nach Südamerika, ab Berlin oder Stuttgart. 1, Hauptversand über Stuttgart, ab Stuttgart Sonn- abends 16.0, Schlußzeit beim Postamt Berlin O2 Freitags 19.0, Zug D 14 Berlin—Würzburg, ab Anhalter Bahnhof 20.12. 2. Nach- versand von Berlin C 2, ab Berlin Sonnabends 14.0, Schlußzeit beim Postamt Berlin C2 Sonnabends 11.30.

Luftposten. ab New York. Außer den Luftpostverbindungen für den innern Verkehr der Vereinigten Staaten von Amerika be- jen ab New York günstige tes nach den Län- ern Mittel- und Südamerikas. Schlußzeit beim Postamt Berlin C2 wie für gewöhnliche Briefsendungen nah New York.

Es empfiehlt sich, “Luftpostsendungen tunlichst so zeitig einzuliefern, daß sie schon in die Hauptver- sande aufgenommen werden können, damit sie bei Un- regelmäßigkeiten im Gang der Eisenbahnzüge usw. den beab- sihtigten Luftpostanshluß möglichst noch erreihen. Näheres über den Luftpostverkehxr enthält die Luftpostliste, die zweimonatlich am 1. 5., 1.7. usw. erscheint und bei den Postanstalten für 20 Rpf. bezogen werden kann. |

chluß nach Zanzibar,

Luftpostvertehr nach Australien.

Nach einer Mitteilung der australischen Postverwaltung wird am 17. Dezember die Luftpost Singapore—Darwin (Nord- australien) eröffnet. Mit Fnbetriebnahme dieser Linie, die im Anschluß an die Luftpost London—Singapore verkehrt, ist nun- E als leßter Erdteil auch Australien in das Weltluftnet ein-

zogen.

„Der erste Flug, mit dem Post aus Europa nah Australien befördert werden kann, geht von London am 8. Dezember, von Brindisi und Athen am 10. Dezember ab. Er trifft in Singa- pore am 16. Dezember ein. Der Anschlußflug, der über Batavia, Soerabaja, Rambang und Koepang verkehrt, erreiht Darwin am 18. Dezember. Die gesamte Versendung bis Darwin dauert somit etwa 10 Tage.

Mit der neuen Luftpostlinie werden gewöhnliche und einge- schriebene Luftpostbriefsendungen nach Niederländisch Jndien, Australien, Neuseeland und fast allen australishen Fnselgruppen befördert. Der außer den gewöhnlichen Gebühren zu erhebende Luftpostzuschlag beträgt nah Niederländisch Fndien 40 Rpf., nah Australien usw. 50 Rpf. für je 5 g. Der Zuschlag für Australien umfaßt gleichzeitig die Befövderung auf den inneraustralischen Luftposten, die von Daly Waters nah der Ostküste Australiens bis Sydney und von Wyndham an der westaustralishen Küste ent- lang über Perth nach Adelaide führen.

Durch die Beförderung mit der Luftpost werden für Sen- dungen nach Niederländisch Jndien Zeitgewinne bis zu 14 Tagen, nah Australien usw. bis zu 20 Tagen erzielt.

Veber die leßten Absendegelegenheiten usw. erteilen die Post- anstalten Auskunft. :

Weihnachtsfahrt des Luftschiffs „Graf Zeppelin“ nach Südamerika. N

Am 3. Dezember soll mit dem Luftschiff „Gra HZeppelin“ noch eine Fahrt nah Südamerika stattfinden. Der U diesem Tage fällige planmäßige Flug der Deutschen Lufthansa auf der Luft- postlinie Berlin—Buenos Aires fällt aus. Die e des Lust- A bietet eine günstige Gelegenheit zur Ver endung von

ei ete uoclae wobei neben BUlelfenbungen jeder Art auch Pakete gelan sind. Die Post wird am 12. Dezember in Rio de Janeiro und am 13. Dezember in Buenos Aires eintreffen. Die Sendungen für dio Weihnachtsfahrt müssen am Sonnabend, dem 8. Dezember, bis 11.30 bei dem Postamt Berlin C 2, bis 13.30 bei dem E Stuttgart 9 oder bis 18.00 bei dem Postamt Friedrichshafen (Bodensee) vorliegen. Die Beförderungsbedingun- gen sind dieselben wie bei dem regelmäßigen Verkehr auf der Luftpostlinie Berlin—Buenos Aires, sie können bei den Post- Die mit der Weihnachtsfahrt beförder- 1 sollen den Abdruck eines Sondexr- le els mit dem Wortlaut „Luftschiff Graf Lein Süd- amerikafahrt Weihnachten 1934“ D Auf der Rückfahrt soll das Luftschiff am 18. Dezember in Friedrichshafen (Bodensee) ein-

anstalten erfragt werden. ten Briefsendungen

treffen, so daß die Weihnachtspost aus Südamerika am 19. oder 20, Dezember in die Hände der Empfänger gelangen wird,

E Nus der Verwaltung.

Preußische Oberpräsidenten als ständige Vertreter . des Reiches.

Der Reichs- und Preußische Junenminister Dr. Frick hat im Einvernehmen mit dem Preußischen Ministerpräsidenten eine „Zweite Verordnung über den Neuaufbau des Reiches“ erlassen. Danach sind bis zur Durchführung der Neugliederung des Reiches die preußishen Oberpräsidenten in den ihnen unterstellten Pro- binzen zugleih ständige Vertreter der Reichsregierung. Die Verpräsidenten sind befugt, sich von sämtlichen Reichs- und Landesbehörden sowie von den Dienststellen der unter Aufsicht des Reiches oder Landes stehenden öffentlih-rechtlihen Körper- haften innerhalb der Provinz unterrichten zu lassen, sie auf die lnaßgebenden Gesichtspunkte und die danach erforderlihen Maß- nahmen aufmerksam zu machen sowie bei Gefahr im Verzuge äinstweilige Anordnungen zu treffen. Diese Rechte können sie Uf die ihnen beigegebenen Beamten nicht übertragen; ihre Ver- tieter können diese Rechte nur ausüben, wenn die Oberpräsiden- ten nicht nur vorübergehend an der Wahrnehmung der Geschäfte behindert sind.

Die Reichsminister können bei Durchführung von Reichs- aufgaben, so bestimmt die Verordnung noch, die preußishen Ober- präsidenten und Regierungspräsidenten unbeschadet der Dienst- ufsiht des Reichs- und Preußischen Jnnenministers unmittel- bar mit Weisungen versehen. Durch diese Verordnung hat das Reich zum ersten Male in jeder preußishen Provinz eine ihm un- mittelbar zur Verfügung stehende Verwaltungsstelle für alle vihtigen Angelegenheiten bekommen.

Erleichterungen bei Gewährung von Darlehen durch die Träger der Invalidenversicherung.

; Duxch einen Erlaß an die Vorstände der Landesversiche- ingsanstalten hat das Reichsversiherungsamt gewisse Erleichte-

! ] von Darlehen due. die Träger der \validenversiherung eintreten lassen. Bisher war die Ge- drung solcher ifier Con genehmigungspflihtig, wenn inen oll er einer gewissen Höhe vereinbart worden waren. Um die emeinen Bestrebungen nach einer P iele Ge zu fördern, hat

§ Reichsversicherungsamt nunmehr diese Grenze auf jährlich herabgeseyt. Jn dem Erlaß ist aber austeüclio betont,

daß auh bei Einhaltung dieser Zinsgrenze die Genehmigung jedenfalls dann eingehölt werden muß, wenn die Darlehnsgewäh- rung aus anderen Gründen als wegen der Zinsenhöhe genehmi- gungspflihtig ist. Ferner wird darauf hingewiesen,“ daß die Versicherungsträger ihr besonderes Augenmerk guf die Erhaltung der notwendigen Flüssigkeit der Mittel zu rihten haben.

Keine Entwürdigung des Horst-Wessel- “und Deutschland-Liedes.

Der Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda hat dem Reichsverband des deutschen Gaststättengewerbes folgende Mitteilung eirn0s „Aus gegebener Veranlassung weise ih darauf hin, daß der Rundfunk-Empfangsapparat in Gaststätten bei Uebertragung des Horst-Wessel- und Deutschland-Liedes abzu- stellen ist, wenn nicht die für die Uebertragung dieser Lieder zu erivartende Sammlung der Hörer gewährleistet ist und die Vor- führung unter Umständen erfolgt, die der Würde dieser Lieder nicht entsprechen. Von dieser Anordnung werden nicht betroffen Reichssendungen, die die Uebertragung von großen Kundgebungen Lg und bei denen das Horst-Wessel- und Deutschland-Licd den Abschluß bilden. Jh ersuhe, Fhren Mitgliedern von dieser Anordnung baldmöglichst Mitteilung zu machen.“

Diese grundsäßlihe wichtige Stellungnahme is von hoher Bedeutung auch für alle die Volksgenossen, die Gaststätten be- suchen. Sie werden bei Kenntnisnahme dieser Stellungnahme vor falshen Schlüssen bewahrt, die sie sonst etwa beim plöoylihen Abstellen des Rundfunk-Empfängers ziehen könnten.

Kunft und Wissenschaft.

Spielplan der Berliner Staatstheater in der Zeit vom 2.—10. Dezember. Staatsoper. Sonntag, den 2. Dez. Tr "Ao n und Fsolde. Musikal. Lei- tung: Furtwängler. Beginn: 19 Uhr. Mens den 3, Dez. Der Troubadour. Musikal. Leitung: leh. Beginn: 20 Uhr. Dienstag, den 4. Dez. Die Macht des Schicksals. Musikal. _ Leitung: Bleh. Beginn: 20 Uhr. Mittwoch, den 5. Dez. Ärabella. Musikal. Leitung: Furt- Musikal. Leitung: Preuß.

wängler. Beginn: 20 Uhr. Donnerstag, den 6, Dez. Bohème.

Daimler (plus 124) sowie für Holzmann (plus 2).

prozentigen Dividendenvorschlag 114 vH mehr.

as s vH. est, der Dollar stellte sich in Berlin au 2,49 (2,491 d Pfund auf 12,3814 (12,39) RM. | S

Beginn: 20 Uhr.

“— M

. , “4D

Ls Rienzi. Musikal. Leitung: Ble. Bes

4 At #9

Soniaben ), den 8. Dez. Otello. Musikal, Leitung: Kleiber, Ä Ag el 20 Ne. onntag, den 9. Dez, Der Frei i ß. Musikal. i { Furtwängler. Beginn: 20 Ubr 18 E Montag, den 10, Dez. Eugen Onegin.

Heger. Beginn: 20 Uhr.

i Schauspielhaus.

Sonntag, den 2, Dez. Der Große Kurfürst. Beai ¿ 20 j

Montag, den 3. Dez. Fau st T. Saa br, dus Ga

Dienstag, den 4. Dez,- Das Glas Wa ser. Beginn: 20 Uhr.

E 9, Dez, Der Große Kurfürst. Beginn: L;

E den 6. Dez. Der Große Ku rfürst. Beginn; L.

Freitag, den 7. Dez. Das Glas Wasser. Beginn: 20 Uhr.

Sonnabend; den 8. Dez. Das Glas Was se L. a: 20 Ubr.

Sonntag, den 9, Dez. Der Gro ße Kurfürst. Beginn;

20 Uhr. : Die Hermannsschlacht. Beginnt

Musikal. Leitung?

Montag, den 10, Dez. 20 Uhr.

Handelsteil. n

Berliner Börse am 1. Dezember.

Steigerungen Publikumskäufe mehren si.

Eine weiterhin freundliche Auffassung der außenpolitischen Fragen hat zu neuen Käufen an der Berliner Börse eführt um so mehr, als auch der Ultimo einen recht glatten erlauf a hat und die verschiedenen Nachrichten aus der Wirt haft weiter günstig lauten. Das Fnteresse des Publikums hat zugenommen, und besonders Montanwerte standen im Vorder grund des Interesses, daneben aber auch verschiedene Spezial papiere. Nach vorübergehender Beruhigung nahm die Lebhaîti s keit des Geschäfts im weiteren Verlauf erneut zu. -Die dre schnittlihen Kursbesserungen gegenüber dem Vortage stellten sich auf etwa 1—2 vH, maten aber gegen Schluß des Verkehrs eher noch etwas mehr aus.

Von westdeutshen Käufen profitierten hauptsächlich Montans papiere. Dabei gingen Harpener um 2 vH, Vereinigte Stahl« werke, Rheinstahl und Mannesmann um je 14 vH nach oben, Braunkohlen und Kalipapiere waren vernachlässigt, etwas Kaufs Mags für Niederlausiver Kohlen (plus 2), bagégen ivurdent Rheinische Braunkohlen (minus 214) von der Kulisse glattgestellt, Anregend auf die Gesamttendenz wirkte im Verlauf die fraftigé Kurssteigerung der Farbenaktien um 214 vH. Auch Rütgers (plus 2) sowie Deutsche Erdöl (124) waren stärker begehrt. Den rößten Kursgewinn hat Chade aufzuweisen (plus 5 Mark), onst lagen am Elektromarkt Siemens und Akkumulatoren um Je 1/8 vH höher. Sonst zeigte sih noch größeres Jnteresse für werte lagen mit Ausnahme von Schubert und [ “oe E

Ausnahme von Schubert und S Ï j bis zu 14 vH gebessert. E E

„Am Kassamarkt war die Tendenz ebenfalls fest.

notierten Werten hörte man

iden; tfall: Unter uns Ufa im Hinblick auf den zwei- In Renten ist Bevorzugung von Stadt-

die Tendenz fester geworden unter

anleihen (plus 24) und umgestellten Dollarbonds (plus 14). Nach Erledigung des Ultimo hat das (plus 4). Nag

b 1s Angebot in Wechseln nach- gelajjen und der Tagesabjsaß erfuhr etne Ermäßigung auf 1 Am internationalen Deopisenmarkt bleibt die Mark

Devisendewirtschaftung.

Verkehr mit der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung.

Der Centralverband des Deutschen Bank- und Bankiers

gewerbes gibt eine Mitteilung der Reichsstelle für Devisenbewirts shaftung vom 24. November 1934 DevB. 38 175/34 bes kannt, die an den Führer der Wirtschaft und die Spizenverbände von Handel und Fndustrie gerichtet ist: „În- und ausländische Firmen haben sich in leßter Zeit in steigendem Maße mit Ans trägen und Anfragen unmittelbar an die Reichsstelle für Devisen bewirtshaftung gewandt. Die Anträge mußten in der Regel an die zuständige Devisenstelle bzw. Ueberwachungsstelle zur Bex arbeitung abgegeben werden. Wegen der erbetenen Auskünfte sind die Einsender regelmäßig an die Jndustrie- und Handelskammern verwiesen worden. Die unmittelbaren Eingaben an die Reichs- stelle für Devisenbewirtshaftung haben also niht zu der von den Einsendern erhofften Beschleunigung, sondern im Gegenteil zu für alle Beteiligten unliebsamen Verzögerungen geführt. Sie haben außerdem den Geschäftsgang der shon aufs äußerste in Anspruch genommenen Reichsstelle in erheblihem Maße mit unnötigem Schreibwerk belastet. Es wird deshalb dringend empfohlen, von unmittelbaren Eingaben bei der Reichsstelle für Devisenbewirt- shaftung abzusehen.“

Keine ESxportvalutaerklärung bei Durchfuhr= sendungen. Der Leiter der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung ordnet

mit RE. 153/34 DSt. an:

„Als Durchfuhrsendungen nach Art. 11, § 10, Abs. 1 der

Durchführungsverordnung zur Verordnung über die Devisen- bewirtshaftung vom 23. 5. dungen, die nah der Frachtbriefvor senders dur das Fnland nach einem ausländischen Bestimmungs8e ort befördert werden sollen und nux aus tariflihen Gründen durh die zuständigen Dienststellen der Reichsbahn, anspruchnahme eines Spediteurs, amtlih weiter abgefertigt und mit neuem Frachtbrief versehen werden. Bei diesen trägt der neuausgestellte Frachtbrief folgenden Vermerk der zu=- ständigen Cilenbab

1932 gelten au diejenigen Sen- chrift des ausländischen Abs

ohne JFns Sendungen

ndienststelle: Durchfuhrsendung.

Die Neuausfertigung der Frachtpapiere ist nur aus tariflichen Gründen erfolgt.

Der vorliegende Runderlaß 153/34 ergänzt den Runderlaß 143

vom 12. 11, 1932, in dem bestimmt wurde, daß Sendungen aus dem Auslande, die an einen inländischen Empfänger (in der Regel Spediteur) adressiert sind und von diesem mit neuen Frachtbriefen oder neuer internationaler Postpaketkarte nah dem Ausland weitergesandt werden, niht zum Durchfuhrverkehr ge=- hören, für den nah Art. II, § 10, Absay 1 DVO. zur Verordnung über die Devisenbewirt haftung vom 283. 5, 1932 keine Export- vatlutaerklärung notwendig ist.“

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