1934 / 284 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 05 Dec 1934 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 284 vom 5, Dezember 1934. S. 2

ï Anleiheablösungsschuld hstehende Schuläverschreibungen und Auslosungsscheine der D des Lar eia Reichs sind bis zum 28. Novembér 1934 vom Amtsgericht Berlin zum Zwecke der Kraftloserklärung aufgeboten worden:

a) Schuldverschreibungen:

1207124 1220314 1224958 1228340 1238932 1247506 1255213 1259444 1266203 1289873 1292518 1298444 1326315 1332994 995 1368552 1377816 817 1426102 1431319 1545547 548 1571526 1583159 160 1588581 1654658 1678640 1698982 1706425 1709859 1711623 1727301 1740015 1753721 1773339 340 1783085 1842240 241 1852514 1866301 1902467 19283932 1950548—550 1952831 \ 2136233 2176837 2277879 2349409 2365699 2436453 2492437 2657120—122 2809877, E

Buchest. C. zu 50 RM. 5199 17042 33068 12 3141 146891 156998 177118 208862 212364 273247 296118 297528 427177 551436 568559 582402 404 843729 803 875358 877750 907401 911614 918401 963664 985855 990397 1015547 1017971 1022521 1043123 1047094 1051840 1060270 1062882 1065166 1066281 1092772 1096707 1109313 1112027 1125795 1134197 1160691 1239950 1265642 643 645 646 1279804 805 1313740 1324288 1331537 1350279 1361159 1385591 1405717 1409232 1411906 1412824 1469803 1502741 1506709 1518775 1529590 1579341 1639695 697 698 702 1674083 1714201 1724651 1792169 170 1947452 2008394,

Buchet. D. zu 100 RM. 21963 36781 782 41478 106346 167505 506 174018 185598 599 188709—711 196909 207803 229062 271436 274756 278946 302521 523 588025 1152131 1192700 1194429 1202036 037 1214010 1224719 1250337 1251752 1254724 1281342 1290023 1299468 1301690 1406189 1440179 180 1452762 763 1456840 1549955 1563232—234 1610889 1642175 1653184 1663454 1685733 1730896 1740950 1742497 1867715 1938278 1976747 2004140 2045440 2113999 2146016 2165671 2265137 2273734 2294816 817. f f

Buchst. E. zu 209 RM. 28767 768 50359 360 53995 55891 892 75509 510 512 94018 019 111606 303506 855833 881919 1022001 002 1232299,

Buchst. F. zu 500 RM. 59202—206 251058 379709 442487 464243 479088.

Buchet. G. zu 1090 RM. 277952, Buchst. J. zu 10,000 RM. 12600,

Buchst. K. zu 20,000 RM. 9439—441,

pet A. zu 12,50 RM. 23864 27876 39236 40181 Gaoa E 371 176183 674 181191 198036 218984 222051 256013 258525 323982 334564 337852 347043 3539412 438060 445207 451227 535624 540081 546060 551588 558748 592694 934549 943385 957362 959105 374607 995809 996412 997745 1004379 1009175 1044259 1054525 1056518 1119145 1133227 115365 1178854 1196954 1200050 12044182 1210421 1240144 1264163 1281703 1298062 1338764 1391482 1429568 570 1460786 1464050 1486125 1505927 1568438 1612355 1614605—609 1616105 16538%6 1721123 1765008 1771952 1793665 1808124 1852126 1885908 2005177 178 2019295 297 2057568 2067518 2114028 2135786 787 2177546 2211414 2320247 2424246 2454812 2548331—333 2776312.

Bucht. B. zu 25 RM. 6709 12551 25737 31577 57547 101576 134893 164937 172784 211202 225037 242688 253366 278073 295684 320952 373920 376111 386693 400814 413301 415178 432019 439191 453982 460541 473412 474184 476255 496261 500703 552794 598831 564186 586832 594577 598285 829731 928999 1062442 1082708 1110182 1117574 1134124 1148559 1150247 1158279 280 1169471 474 1186065 1195301 1200421

b) Auslosungsscheine:

14213 (38) 14301 (36) 14893 (5) 14937 (6) 15037 (8) 16111 (13) 16816 (42) 16817 (42) 17340 (37) 18444 (38) 18471 (35) 18474 (85) 18831 (19) 18873 (39) 19182 (33) 19421 (36) 20952 (11) 21518 (39) 21708 (32) 22784 (6) 23293 (10) 23301 (14) 23412 (16) 24186 (19) 24484 (16) 24577 (20) 25178 (14) 25203 (38) 25315 (40) 25684 (10) 26124 (36) 26255 (16) 26574 (33) 26693 (13) 27444 (39) 27547 (2) 27559 (34) 27932 (37) 28285 (20) 29247 (34) 30526 (3) 30837 (27) 31120—122 (39) 31240 (12) 31241 (12) 31467 -(14) 32085 (10) 32721 (9) 34547 (2) 34548 (2) 36301 (8) 37982 (7) 39699 (33) 41514 (12) 41879 (30) 42159 ®) 42160 9) 45425 (7) 47581 (3) 47640 (6) 48859 (7) 49015 (8) 49548 550 (15) 50233 (25) 50453 (23) 52932 (14) 53409 (32) 53658 (5) 55301 (12) 56363 (30) 57001 (33).

Buchest. C. zu 50 RM. Nr. 728 (Gre 8) 1191 (30) 2364 (8) 3247 (10) 3623 (25) 4697 (29) 5199 (1) 6047 (24) 6355 (23) A (6) E Q R C A (28) Buchet. B. zu 25 RM. Nr. 1202 (Gruppe 8) 1442 (32) | 9813 (28) 10897 (23) (6) 9 2 1577 (2) 1994 (41) 1995 (41) 2688 o 3982 (16) 5065 (36) | 13021 (24) 14164 (22) 14229 (18) 14303 (18) 15858 (19) 5102 (44) 6506 (38) 6709 (1) 7279 (35) 7280 (35) 7552 Me 17042 (1) 17901 (20) 19973- (9) 20770 (25) 22114 (20) 8073 (10) 8601 (41) 9314 (37) 10063 (8) 10319 (44) | 23272 (26) 23382 (25) 25666 (25) 26118 (10) 26295 (28) 10541 (16) 10814 (14) 11576 (4) 12019 (15) 12551 (1) | 26781 (25) 26891 (5) 27118 (6) 27207 (26) 27528 (10) 12794 (19) 13124 (34) 13366 (9) 13920 (13) 13958 (37) | 28862 (7) 28901 (20) 31330 (20) 33648 (1) 33894 (27)

Aufgebotstermin und Geschäftszeichen des Amtsgerichts Berlin sind von der Kontrolle der Reichspapiere în Berlin SW 68, Oranienstraße 106/109, zu erfahren, Reichsschuldenverwaltung-

34240 (4) 35090 (13) 36217 (7) 38241 (12) 39701 (19) 39732 (7) 40303 (9) 40779 (5) 42209 (12) 42406 (7) 42839 (18) 43324 (7) 46091 (6) 46142 (2) 46143 (2) 46145 (2) 46146 (2) 50151 (19) 50450 (1) 51659 (5) 52037 (4) 54275 (12) 54841 (14) 55195 (16) 55197 (16) 55198 (16) 55202 (16) 57669 (21) 57670 (21) 59583 (17).

Buchst. D. zu 100 RM. Nr. 428 (Gruppe 6) 1436 (10) 3223 (25) 4756 (10) 5236 (22) 5237 (22) 8709—711 (7) 8946 (10) 11478 (2) 12668. (25) 14890 (25) 15331 (20) 16909 (7) 17210 (22) 17505 (6) 17506 (6) 19062 (8) 23537 (23) 24018 (6) 24542 (24) 24952 (23) 25900 (21) 27629 (21) 27803 (7) 27919 (22) 27924 (23) 32640 (25) 34150 (13) 36384 (10) 37915 (19) 38933 (11) 41199 (27) 42016 (32) 42017 (32) 42337 (31) 43216 (28) 45962 (3) 45963 (3) 46654 (10) 48478 (21) 50040 (3) 50934 (26) 50935 (26) 53155 (6) 54089 (8) 54096 (12) 54340 (23) 55375 (9) 56947 (22) 59389 (1).

Buchst. E. zu 200 RM. Nr. 15509 (Gruppe 3) 15510 (3) 15512 (3) 20359 (2) 20360 (2) 21606 (4) 23995 (2) 25891 (2) 25892 (2) 48401 (7) 48402 (7) 58319 (2) 70699 (2). .

Buchst. F. zu 500 RM. Nr. 46187 (Gruppe 4) 47409 (1) 64943 (2) 79788 (2).

Buchst. G. zu 1000 RM. Nr. 83852 (Gruppe 2).

Buchet. A. zu 12,50 RM. Nr. 81 (Gruppe 19) 1076 (19) 13991 (26)

1191 (7) 1227 (16) 2385 (27) 2659 (34) 3379 (29) 3607 (28) 4459 (6) 4564 12 6060 (19) 6603 (4) 7764 (40) 7852 (12) 8175 (29) 8984 (8) 10181 (2) 10703 (38) 11588 (19) 12051 (8) 12227 (33) 13259 (30) 15954 (35) 16013 (9) 16362 (27) 17043 (12) 18036 (7) 18060 (15) 18105 (27) 18525 (9) 18748 (19) 19050 (35) 20194 (10) 22195 (5) 22371 (5) 22694 (20) 23163 (37) 23482 (35) 23525 (30) 23942 (12) 23982 (11) 24809 (28) 25412 (28) 25518 (30) 25624 (18) 26183 (6) 26674 (6) 26745 (28) 27062 (38) 27495 (23) 27854 (34) 28145 (32) 29144 (36) 29421 (35) 29970 (7) 30123 (11) 31546 (30) 31568 (26) 35125 (3) 35414 (31) 38568 (1) 38570 (1) 39177 (24) 39178 (24) 39786 (2) 41126 (15) 41355 (7) 41518 (26) 42331 333 (37) 42665 (13) 43050 (2) 43605—609 (7) 44008 (12) 44908 (16) 45105 (7) 49786 (28) 49787 (28) 50952 (12) 52896 (8) 53295 (24) 53297 (24) 54247 (22) 54927 (3) 57438 (5) 58028 (27) 58754—756 (32) 87312 (4).

Berlin, den 3, Dezember 1934.

Nichtamtliches.

Nus der Verwaltung. Leistungsprinzip in der Fustizverwaltung.

Der Reichs- und preußische Justizminister Dr. Gürtner hat in einer Rundverfügung an die preußischen Justizbehörden an- geordnet, daß Gerichtsassefsoren, die beide Staatsprüfungen mit dem Prädikat „lobenswert“ (bisher „gut“) oder die zweite Staats- prüfung besser bestanden haben, alsbald nah der Ernennung ständig ohne nennenswerte Unterbrehung entgeltlih beschäftigt

ci T A A Handelsieil. o. i i i ictschaftli der [iti ammett- Berliner Börse am 5. Dezember. gebörigteit E ide, Gilde anzaiében inde en d

egierung vorgeschlagenen Maßnahmen zux Stärkung der Wert- papierbörsen in der Provinz. mußten deshalb von einer Ver- ringerung der Zahl der Börsen begleitet sein. Die bestehen bleibenden Börsen mit zum Teil erheblich e A

ebiet ei

Hohe Werte unter Druck Renten freundlich.

Die vom Reichskabinett Bera beschlossene Verschärfung des Kapitalstockgeseues hat an der heutigen Berliner Börse besonders 3 p “erw werden. Vorausseßung ist natürlich, daß auch die Leistungen des | in shweren Werten zu starken Abschlägen geführt, die bis über haftsbereich werden als „Heimatbörsen“ für ihr Ge Assessors im praktischen richterlichen Dienst den Erwartungen, | 10 % ausmachten. Dagegen waren niedrige Werte nur wen1g tarkes Eigenleben entwickeln können, wenn alle eteiligten zu- die an den Ausfall seiner Prüfungen geknüpft werden, | s{hwächer, vereinzelt sogar leiht gebessert, Renten durchweg etwas | sammenwirken, und verständliche Empfindlichkeiten zurückgestellt entsprechen. freundliher. Neben der Kulisse war auch teilweise die Privat- | werden. An einer solchen Heimatbörse werden in Zukunft grund- Die Verfügung des Ministers beweist aufs neue, daß im | kfundshaft in hohen Werten Abgeber, während Li be die äßlih alle börsengängigen Papiere T biet! soweit die Ges nationalsozialistishen Staat der Grundsoß der Tüchtigkeit und Aufnahmefähigkeit in diesen Papieren gering war, so daß bereits | sellshaften ihren GiL ean Wirtschaftsgebiet der Börse haben; der Leistungen wirkliche Geltung hat. fleines Angebot zu größeren Rückgängen führte. Jm Verlauf | daneben werden in Berlin diejenigen Papiere Zulassung finden, wurde die Tendenz, ausgehend von shweren Werten, fast allge- } deren Kapital eine gewisse Mindestgrenze (1,5 und in einigen

mein s{chwächer. Die Börse schloß in lustloser Haltung. i: Fällen § Millionen RM) erreiht. Die gen Vorschriften, Recht widerstandsfähig zeigten sich die meisten Montanpapiere, | die das Kabinett soeben verabschiedet hat, er eichtern die Zulassung nur Harpenec machten eine Ausnahme (minus 274). Die größten | von Wertpapieren an den Provinzbörsen und enthalten Heu Kursrückschläge zeigten sich in Braunkohlenpapieren; L büßten gangsbestimmungen, die infolge der Aufhebung von Borig N Niederlausißver Kohlen nicht weniger als 12 %, heinische | wendig geworden sind. Es 1#st Vorsorge ees daß Tut Braunkohlen 10 %, Bubiag und Eintracht je 6% ein. Einen der amtlich zugelassenen Wertpapiere seine Notiz verliert. : u relativ kleinen Rückgang zeigten dagegen Flse (minus 1:4). Auch ehoben werden die Wertpapierbörsen zu Königsberg, Magde e F. G. Farben waren nux wenig verändert (minus 24), dagegen | Stettin, und Zwickau. Zusammengelegt werden die A waren Abschläge am Elektromarkt verschiedentlih wieder roßer. börsen in a) Augsburg und München zu der Bayerischen Börse n So lagen Siemens 44 %, Accumulatoren sogar 8 % niedriger, | dem Siy in München, b) Bremen, Hamburg und Lübeck du u dagegen Chade 2,— RM höher. Sonst zeigten sich noh größere | Hanseatishen Börse mit dem Siß in Hamburg, c) Chemniy, 6 Rückgänge in Schubert und Salzer (minus 6), Julius Berger und | den und L der Sächsischen Börse mit dem Sih in A h B. K. L. (je minus 3), Bemberg (minus 3) und Bayrishe Mo- | d) Düsseldorf, ( sjen und Köln zu der Rheinish-Westfälischen n toren (minus 374). mit dem Siy in Düsseldorf, e) Frankfurt a. M. und Manne Am Kassamarkt war die Tendenz ebenfalls schwach, dagegen | zu der Rheinisch-Mainischen Börse mit dem Siß in Gra erren der bildenden Künste zur künstlerishen Beratung zur Ver- | tendierten Renten freundlicher, ohne daß sih jedoch das Geschäft | a. Die an den einzelnen Pläßen bestehenden A D fügung steht. wesentlich belebte. Pfandbriefe, Kommunalobligationen und und Getreidegroßmärkte werden von der Neuordnung nl N

E Stadtanleihen lagen bis 4 % höher, Schuldbücher bis zu % %. | troffen. Unverändert bestehen bleiben die Wertpapierbörse

A i Tagesgeld blieb mit 4 bis 414 % unverändert. Am internatio- Berlin, Breslau, Hannover und Stuttgart Neichsregelung der Heilsarmee-Sammlungen. | nalen Devisenmarkt ging das englische Pfund erneut A zu- E R

Der Reichs- und preußische Junenminister hat der Heils- | rück und stellte sich in Berlin auf 12,294 (12,33), während der armee die Genehmigung erteilt, die Zeitschrift „Der Kriegsruf“ Dollar mit 2,492 unverändert blieb. Die Mark tendiert im Aus- ouf Straßen und Plätzen, in Gast- und Vergnügungsstätten, von

land recht fest. , Haus zu Haus sowie durch unmittelbares Einwirken von Person zu Pexson zu vertreiben. Weiter ist ihx genehmigt worden, die- jenigen Pexsonen, die bisher regelmäßig der Heilsarmee Spenden gegeben haben, um die Hergabe von Spenden anzugehen. Das Sammeln von Spenden auf Straßen und Pläßen, in Gast- und Vergnügungsstätten und von Haus zu Haus ist unzulässig, ebenso ist das Mitführen von Sammelbüchsen beim Verkauf des Kriegs- rufs und beim Abholen der Spenden verboten. Jede auffällige Werbetätigkeit der Heilsarmee, insbesondere die Verwendung von Musifkapellen, soll ebenfalls unterbleiben. Während der Dauer des Winterhilsswerks soll besonders darauf Bedacht ge- nommen werden, daß die Sammlungen zugunsten des Winter- hilfswerks nicht beeinträchtigt werden.

Berücksichtigung des Künstlerischen bei Gemeindebauten.

In einem Erlaß des Reichs- und preußishen Jnnenministers an die Kommunalaufsichtsbehörden und die Gemeinden und Gemeindeverbände wird erneut die Pflicht dex Gemeinden betont, bei Bauaufgaben Aufträge für Künstler und Kunsthandwerker vorzusehen. Die Verpflihtung soll nicht auf Holzbauten be- {ränkt sein, sondern sich in Zukunft auf alle Bauvorhaben erstrecken, bei denen der Natur der Sache nah eine solche Mög- lichkeit besteht. Jun den Vorentwürfen ist ein Vorschlag über die Höhe der Summe zu machen, die für Kunst und kunsthandwerk- liche Arbeiten aufgewendet werden soll. Fm übrigen weist der Minister darauf hin, daß in besonderen Fällen die Reichskammer

Börsenkennzifsern für die Woche vom 26. November bis 1. Dezember.

Die vom Statistischen Reichsamt errechneten Börsenkennzifc@ stellen sich in der leßten Woche (vom 26. 11, bis 1, 12.) im Verg!el

ur Vorwoche wie folgt: ; s Wochendurchschnitt Monaté-

vom 26. 11. vom 19.11, durchscnil bis 1.12, bis 24. 11. November Afktienkurje (Kennzisfer 1924 bis 1926 = 100) Bergbau und Schwerindustrie Verarbeitende Jndustrie . Handel und Gewerbe . L E Kursniveau der 6 % igen festverzinslihen Wert- papiere Pfandbriefe der Hyp.-Akt.- Banken «o... Pfandbriese der öffentlich- rechtlichen Kredit-Anstalten Kommunalobligationen Oeffentliche Anleihen . Jndustrieobligationen « Durchschnitt 0

Die Neuorduung des deutshen Börsenwesens.

Der Reichswirtschaftsminister hat nah Uebernahme der Vörsenaufsicht auf das Reich eine Neuordnung des deutschen Börsenwesens vorgenommen, die am 1. Fanuar 1935-in Kraft treten wird. Bisher waren in Deutschland 21 Wertpapierbörsen vorhanden, von denen seit A nur wenige einen C Doen Verkehr mit nennenswerten Umsätßen aufwiesen. Die Verarmung Deutschlands und die Ueberbrückung von Zeit und Raum zux Verbesserung aller Verkehrs- und technishen Verständigungs- möglichkeiten haben eine erhebliche Erweiterung des Bereichs der einzelnen Börse, an vielen Stellen eine starke Uebershneidung mit Nachbarbörsen mit sih gebracht, der Berliner örse eine übermäßige Anziehungskrast verliehen und die Mehrzahl. der Provinzbörsen veröden lassen. Daneben bedrohten eine gewisse Planlosigkeit. in der Aufteilung der Papiere auf die einzelnen Börsen, mangelnde Einheitlichkeit in fast allen Börsenbestim- mungen und besondere Schwierigkeiten in der Zulassung der Wertpapiere die Lebensfähigkeit der Provinzbörsen. Unter dem Gesichtspunkt der Möglichkeit eines börsenmäßigen Handels sind in Deutschland nur wenige Wirtschaftsgebiete vorhanden, die durch Zahl und Bedeutung der ansässigen JFndustrie- und Han- delsgesellshaften, die Spar- und Kapitalkraft der Bevölkerung

85,89 74,66 85,23 80,37

89,89 73,87 84,42 79,76

89,42 74,21 84,97 79,97

Kunst und Wissenschaft. Spielplan der Berliner StaatsStheater.

Donnerstag, den 6. Dezember. Staatsoper: Bohème, Musikalishe Leitung: Preuß. Beginn: 20 Uhx. Schauspielhaus: Hans Rehberg.

93,23

92,18 90,86 90,0 92,8

92,21

93,31

92,39 90,99 90,23 92,76

Schauspiel von 92,33

Dex Große Kurfürst. Beginn: 20 Uhr. ,

d scheidung von größter Bedeutung, wahrscheinlich die A, die Sie

Reichs: und Staatsanzeiger Nr. 2824 vom 5, Dezember 1934. S. 3

Die Sparkassen in der Kreditwirtschaft.

Jm Rahmen der von der Reichsberufsgruppe der Angestellten, Ortsgruppe Berlin, Fahgruppe „Banken und Sparkassen“ durh- führten Bildungsarbeit sprach am 3. Dezember d. F. der stell- d rtretende Präsident des Deutschen Sparkassen- und Girover- bandes, Dr. Gugelmeier, über „Aktuelle Sparkassenfragen“.

Nach einem Ueberblick über Entwicklung und Tätigkeit der Sparkassen und der Girozentralen sowie über die Verbandstätig- feit beschäftigte sich der Vortragende mit dem vox kurzem ver- öffentlichten Bericht des Bankenausschusses und zog Vergleiche mit der neuen s{chweizerischen Gefeßgebung für Banken und Spar- fassen. FÜr die deutshen Sparkassen bedeute die Feststellung des KVankenausschusses, daß der Aufbau der Kreditinstitute an sich grundlegender Aenderungen nicht bedürfe, ein unverändertes Fort- bestehen dex Grundlagen der offentlichen Sparkassen und Giro- entralen: Gemeindehürgschaft, dezentralisierter Aufbau von unten nah oben, Staatsaufsicht als Bürge der Mündelsicherheit. Dies sei ersreulih und werde zusammen mit der Feststellung des Be- richts, wona den Sparkassen das Personalkreditgeshaäft ebenso wie der Giroverkehr verbleiben, wesentlih zur Beruhigung bei- tragen. Seine weiteren Ausführungen über die Einzelheiten des Verichtes shränkte Präsident Gugelmeier dahin ein, daß sie selbst- verständlih unter dem Vorbehalt der künstigen Stellungnahme zum neuen Bankengesey zu betrachten seien.

Unter - dieser Vorausseßung fällt zuerst ins Auge, daß die öffentlihen Sparkassen dem Geseß unterstellt, also als Teil des deutshen Kreditapparates behandelt und unter die für diesen Kre- ditapparat zu bildende Aufsicht gestellt werden. Es ist eine Ent-

die Neuregelung sür die Sparkassen überhaupt bringt. be- deutet den Abschluß einex Eutwicklung von 150 Fahren. Noch nicht sehr lange ist es her, daß die Sparkassen völlig vom Stand- punkt der inneren Verwaltun beurteilt und beaufsihtigt wur- den, und sowohl aus dem Gefühl der Tradition heraus, als aus

dem ihrer engen Verbundenheit mit ihren Gemeinden daran ge-

wöhnt waren. Jn den meisten Ländern außerhalb Preußens liegt ja au heute noch die Staatsaufsicht über die Sparkassen bei den gleichen Verwaltungsinstanzen wie für die Gemeinden. Es läßt sih allerdings noch nicht exmessen, wie die Befugnisse des Aufsichtsamts, des Bankenkommfsars und der Aufsichtsbehörde gegeneinander abgegrenzt werden. So viel aber steht fest, daß nach dem Bericht des Bankenausschusses die maßgebenden Richt- linien auch für die Sparkassen von dem Bankenaufsichtsamt er- lafsen werden, und daß dadurch die gesamte Politik der Spar- kassen auf das Tiefste berührt werden wird. Es ist anzunehmen, daß insbesondere auch die Anlagevorschriften für die Sparkassen dem Einfluß des Bankenaufsichtsamtes sehr stark unterstellt wer- den, daß der Aufbau der Revision für die Sparkassen von den all- gemein für das gesamte Bankwesen zu gebenden Richtlinien be- einflußt wird, kurz, daß die Sparkassen von der inneren Vertpal- tung noch stärker losgelöst und den für die Kreditinstitute allge- mein zu gebenden Richtlinien unterstellt werden. Bemerkenswert ist auch hier, daß das neue shweizerishe Bankgeseß ebenfalls zu einer solchen Neuordnung der Sparkassen kommt. Für den Giro- verkehr der Sparkassen könne die offenbar geplante Einführung eines einheitlichen Ueberweisungsformulars für alle Gironegze Vorteile mit sih bringen, deun zweifellos werde Zeit und Geld erspart, wenn im Girogeschäft Formularübertragungen wegfallen, die heute nötig seien, wenn Zahlungen über verschiedene Giro- nete en, Die Erfahrungen des Spargiroverkehrs könnten die Verhandlungen über alle Dinge nüglih Befcuden Was die Trennung der kurzfristigen Gelder von den Spareinlagen anbe- lange, so komme es doch hier darauf an, welhe Bedeutung dieser an sih richtige ie QIai in der Praxis haben werde, also welche Gelder als wirklich langfristige Spareinlagen anzusehen seien und welche niht. Schon jeßt seien in den Zinsabkommen der Kredit- institute see Bestimmungen über Kündigung der Sparein- lagen enthalten; man werde auf dieser Grundlage weiterzu- bauen haben.

E

Das neue Anleihestockgeset.

Nach dem neuen N Met Kapitalgesellschaften von dem Gewinn, den sie ihren Gesellshaftern zur Verfügung stellen, niht mehr als 6 % des eingezahlten Kapitals in bar aus- shütten. Hat jedoch eine Gesellschaft im Vorjahr mehr als 6 % Dividende verteilt, so ist eine Barausshüttung des Gewinns bis zu 8% zulässig. Ein darüber hinaus auszuschüttender Gewinn ist an die Deutsche Golddiskontbank abzuführen, die ihn in Reichs- anleihen oder Gemeindeumschuldungsobligationen für die Gesell- hafter anzulegen hat. Der so gebildete Anleihestock ist von der Bolddisfontbank treuhänderisch für die Gesellschafter zu verwalten und mit Ablauf des vierten folgenden Geschäftsjahres an die ge- winnberehtigten Gesellschafter auszuteilen. Das Gesetz ist ein typisher Ausdruck nationalsozialistisher Wirtschaftsgesinnung. Das Privateigentum wird in keiner Weise angegrisfen. Der Mehrgewinn über 6 % bzw. 8 % hinaus verbleibt in jedem Fall dem Aktien- bzw. Kapitalbesißer. Fn diesem Punkt läßt das Geseß dem Eigentümer eine bessere Berüksihtigung zuteil werden als das erste Anleihestockgeses vom März 1934, welches den An- leihestock im Vermögen der Gesellschaft beließk. Nunmehr wird der Anleihestock aus dem Vermögen der Gesellschaft ausgesondert und für den Kapitalseigner treuhänderisch verwahrt, bis die Aus- zahlung erfolgen kann. Jn anderer Beziehung aber geht das Geseß Uber das erste Anleihestockgeseß hinaus, indem es auch die- sige Gesellschaften zur Anleihestockbildung heranzieht, die bis- er schon mehr als 8 % Dividende ausgeshüttet haben und die nah dem ersten Anleihestockgesez bis zur Höhe ihrer früheren Di- vidende von der Anleihestockbildung befreit waren. Wenn auch l diese Gesellschaften jeßt die Anleihestockbildung für die Aus- chüttung über 8 % hinaus in Anwendung kommt, so wird damit

dem Grundsaß Rechnung getragen, daß in heutiger Zeit alle Kräfte '

zusammenwirken müssen, um die finanziellen Aufgaben des Staates auf dem Gebiete der Arbeitsbeshaffung mit lösen zu helfen. Wenn auch die Zahl der Gesellschaften mit hoher Di- didendenausschüttung sehx gering ist es kommen noch nicht 10 % aller Kapitalgesellshaften in Frage —, so dürften doch, wenn die bisherigen Dividenden bei diesen Gesellschaften aufrecht erhalten verden, etwa 40 Mill. RM für die Finanzierung der Arbeits- beschaffung frei werden. Eine Erhöhung dieses Betrages ist aber ¡ehr wohl möglich, weil durch die staatlichen Maßnahmen zux inne- ren Wirtschaftsbelebung eine Reihe von Kapitalgesellschaften wieder ins Verdienen hineinkommen werden. Gerade bei diesen Gesellschaften ist es besonders notwendig, daß sie etwaige Mehr- ewinne, die ste durch die staatlihen Maßnahmen erzielen, im

ege der Anleihe dem Reich zur Verfügung stelien, das ihnen die Erzielung solcher Gewinne ermöglicht hat. Das Anleihestock- geseß gilt für die nten drei Jahresabschlüsse und findet erst- mals auf den Geschäfts[chluß Anwendung, über den nah dem Er- heinen des Geseßes Beschluß gefaßt wird. Ueber die Durch- ührung der Einzelheiten des Geseyes, insbesondere au hinsicht- lich des Börsenhandels von Aktien, die durch das Geseß betroffen werden, sind die Vorschriften unmittelbar zu erwarten.

Klagen über unzureichende Beachtung der Vor- schriften über Preisschilder.

iei Die Pressestelle des Reichskommissars für Preisüberwahung eilt mit:

Von Mitgliedern der NS.-Frauenschaft ist darüber Klage gesuhrt worden, daß die Vorschriften über Preisschilder und Preisverzeichnisse noch immer nicht hinreihend beachtet werden. Volgende besonderen Klagen wurden vorgebracht: 1. Häufig seien die Preisaushänge so undeutlih geschrieben, daß man sie kaum lesen könne. 92. Fn vielen Fällen fehlten die vorgeschriebenen Angaben über Gewicht, Maß oder Stückzahl. 3. Es käme auch Le daß irreführende Preisbezeichnungen: gemacht würden, indem ò. B, zu einem in großer Schrift verzeihneten Preise die Worte „von an“ odex „Anzahlung“ in kaum erkennbarer Weise hinzugeseßt würden. 4. Es seien sogar Fälle beobachtet worden, n denen Preisaushänge auf beiden Seiten mit verschiedenen Preisen beschrieben worden seien, so daß dem Kunden nah Bedarf ie eine oder die andere Seite zugewendet werden konnte.

O Reichskommissar für Preisüberwachung hat die zu- qu A Stellen gebeten, bei dex Ueberwachung der Geschäfte diese Mißstände besonders zu achten und gegen Verstöße egen die Preisschildervorschriften mit Zwangsmitteln vorzu- E Bei besonders s{chweren Verstößen wird auh die Shlie-

"nug der Betriebs- und Geschäftsräume in Betracht kommen.

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Die Vedeutung des neuen Arbeitsrechtes sür die deutsche Wirtschaft.

Ein Vortrag des Staatsrates Dr. Graf von der Goltz.

Jm Rahmen einer von der Universität Halle-Wittenberg ver- anstalteten arbeitsrechtlihen Vortragsreihe sprah am Dienstag- abend der bisherige kommissarische Führer der deutshen Wirtschaft, Staatsrat Dr. Graf von dex Goltz, über die Bedeutung des neuen Arbeitsrechtes für die deutshe Wirtschaft. Neben der un- mittelbaren Auswirkung für die Wirtschaft rückte er bei der Be- trahtung der neuen arbeitsrehtlihen Grundsäße den Gesichts- punkt in den Vordergrund, daß die entscheidende Bedeutung in der durch das neue Arbeitsreht beeinflußten Neugestaltung des politishen und sozialen Gesichts unserer Zeit liege, woraus sih die niht minder starke mittelbare Auswirkung auch für die Wirt- schaft ergebe. Wie das gesamte nationalsozialistische Gedankengut, habe auch das neue Arbeitsrecht seine Wurzeln im Kriegserlebnis. Es beruhe auf der Erkenntnis, daß es sinnlos wäre, wenn die- jenigen, die mehr als vier Jahre bereit waren, für einander zu sterben, nun in Feindschaft einander gegenüberständen. Das Ziel aller Politik im Dritten Reich: Beseitigung gemeinschaftsfeind- licher Kräfte und Zustände bestimme auch die arbeitsrechtliche Gesetzgebung. Die Wirtschaft selbst habe ein Fnteresse daran, in diesem Sinne von der nationalsozialistischen Neuordnung mit er- faßt zu werden, damit auch hier die bisherigen, naturgeseßlih nicht bedingten Störungen und Beunruhigungen beseitigt werden. Der Appell an die verantwortungsbewußte und verantwortungs- freudige Persönlichkeit kennzeihne die ganze arbeitsrechtliche Gesetzgebung des Dritten Reiches, die jede bürokratishe Schemalti- sierung zu vermeiden bestrebt sei. Als eine der genialsten Geseßes- s{höpfungen der leßten zwei Fahre bezeichnete Graf von der Golß in diesem Zusammenhang den Treuhänder der Arbeit, der nicht zu vergleichen sei mit dem Schlichter der Vergangenheit. Fn dieser neuen Einrichtung des Treuhänders der Arbeit sei die Grundlage für cine künftige Selbstverwaltung der Wirtschaft geschaffen.

Die Lage am Altmetallmarkt.

Die Geschäftstätigkeit am Altmetallmarkt beiwegte sih auc in den leßten Wochen in engen Grenzen, wenn auch in einigen Sorten, insbesondere in Blockmetallen, wie in Blockmessing und RG-5-Blöcken, eine gewisse Auflockerung wahrnehmbar ist. Da- gegen sind Altkupfer, Altweichblei und Messingabfälle weiterhin schwer zu haben. Fn Alt-Aluminium hielt die lebhafte Nach- frage an, ohne daß der Bedarf immer mit dem aufkommenden Material gedeckt werden konnte. Zinn und zinnhaltige Mate- rialien werden noch immer außerordentlich wenig angeboten. Während die Preise für Blockmetalle im Hinblick auf die durch die Verbrauchsregelung bedingie geringe Aufnahmefähigkeit der Verarbeiter zur Shwäche neigen, verharren die Notierungen für Altmetalle in fester Haltung. Die mit Wirkung ab 1. De- zember erfolgte Einführung von Händlerverdienstspannen brachte insofern eine gewisse R, als hiermit eine seit längerer Zeit vom Handel gestellte Forderung in Erfüllung ging. Sie enttäuschte allerdings nah der Richtung, als sich die Neuregelung zunächst nux auf Neu- und Blockmetalle, nicht aber auf Alt- materialen bezieht. Allerdings ist bei den Altmaterialien die Schaffung von Händlerzushlägen außerordentlich kompliziert, da die Verhaltnisse bei jedem Material anders liegen. Zur Yeit werden Prüfungen von den zuständigen Stellen vorgenommen, ob und in welhem Umfang die Einführung von Hänudlerver- diensten bei den einzelnen Metallsorten möglich ist, wobei ins- besondere darauf Rücksiht genommen werden dürfte, welche Materialen hauptsählich unmittelbar von den Gießereien wieder verwendet werden, also nicht erst eine Umschmelzung in Block- metalle erfahren. Man N sich selbstverständlich in allen beteiligten Kreisen darüber klar, daß nicht nur keine Ausschaltung des Alt- metallhandels erfolgen darf, sondern daß” ihm auch genügende Verdienstmöglichkeiten gewährleistet werden müssen. Auf Grund einer vielverzweigten und individuell eingestellten Organisation ist dex Handel die Sustani alle Metallmengen aufzukaufen und der Wiederverwendung nubbar zu machen. Die Verarbeitungswerke sind vielfa gar nicht in der Lage, die von den Abgabestellen über- nommenen Posten restlos zu verwenden oder sie ohne viel Auf- wand von den ungeeigneten Sorten zu hie Man kann hoffen, daß die Einführung von Händlerverdienstspannen und die völlige Wiedereinshaltung des Handels in das Altmetallgeshäft nur noch eine Frage der Zeit ist, und daß die darauf hinzielenden Prü- fungen der zuständigen JFnstanzen bald beendet sein werden.

Die Finanzierung der bäuerlichen Giedlung im III. Vierteljahr 1934.

h L der Zeit vom 1. Fuli bis zum 30. September 1934 hat die Deutsche Siedlungsbank die Finanzierungsgenehmtgüng für 240 Siedlungsverfahren erteilt, die duch zugelassene Siedlungs- trägex durchgeführt werden. Darüber hinaus sind in 428 Fällen die benötigten Kredite unmittelbar an einzelne Siedler und An- lieger gewährt worden. Während diese 428 Einzelfälle nux Flächen von insgesamt 2400 ha ausmachen, umfassen die 240 Siedlungsverfahren 33900 ha Fläche, und zwar im östlichen Deutschland allein 27800 ha. Nach den vorläufigen Einteilungs- plänen werden auf etwa 30 000 ha rund 1900 neue Bauernhöfe entstehen. Die restlihen Flächen werden zum größten Teil für Landzulagen an Anlieger zwecks Hebung bestehender Klein- betriebe bis zur Größe einer selbständigen Ackœernahrung Ver- wendung finden.

__ Zum Venrgleih sei erwähnt, daß im 3. - Vierteljahr 1933 G R S N für fnapp 15 000 ha erteist worden sind.

__ Jun den 240 Siedlungsverfahren ergaben die Ankaufspreise eine Summe von xd. 22,5 Millionen Reichsmark. Der durch- schnittliche Hektarpreis stellt sich auf 663 A. Die Deutsche Sied- lungsbank bewilligte in den 240 Verfahren rd. 8 Millionen Reichsmark Ankaufskredit, so daß insgesamt etwa 36 % der Preisfumme dadurch gedeckt werden. Ein weiterer Teil von 48 % wird durch übernommene Vorlasten in Höhe von 10,3 Mils lionen Reichsmark gedeckt, der Rest durch Eigenleistung der Sied- lungsträger und gestundete Beträge.

Jm 3. Vierteljahr wurden an Siedlungsträger 12,8 Mil- lionen Reichsmark Besiedlungskredit für Bautenerrichtung, Meliorationen und sonstige Aufwendungen zum Zwedckte der Be- siedlung bewilligt. Auf Baukredit entfallen etwa 10 Millionen Reichsmark, die durch Wechselziehung im Rahmen des Reinhardt- Programms bewilligt wurden. Ferner erfolgten Nachbewilligun- gen und Ablösungen von zunächst übernommenen Vorlasten in rüher genehmigten Verfahren in Höhe von rd. 1,8 Millionen Reichsmark, und schließlich beanspruchten die 428 Einzelfälle rd. 1,7 Millionen Reichsmark Kredit. An 670 Siedler wurden zur Ergänzung unzureichender Eigenmittel Einrichtungskredite in einer Gesamthöhe von rd. 1,8 Millionen Reichsmark gewährt.

_Jnsgesamt betragen die Kreditbewilligungen des TI1. Vier- teljahres 1934 26,1 Mill. RM. Ausgezahlt wurden insgesamt 21 Millionen RM.

__ Von Anfang Januar bis Ende September 1934 wurden Finanzierungsgenehmigungen für 89 000 ha Fläche erteilt, aus denen neben Landzulagen in verschiedenem Umfang etwa 4 200 Bauernhöfe geschaffen werden. Zum Erwerb dieser Fläche sind rd. 25 Millionen RM Ankaufskredit gewährt worden. Ferner ereihten in gleihem Zeitraum die Bewilligungen von Besied- lungsfredit 35 Millionen RM, und zwar von Baukredit etwa 23 Millionen RM durch Wechfelziehung (Reinhardt-Programm).

Die Deutsche Siedlungsbank bewilligte bis Ende September 1934 Kredite von insgesamt 527 Millionen RM, das sind 85 Millionen RM mehr als Ende September 1933.

Durch diese Kredite sind der Siedlung Landflächen von ins- gesamt 613 000 ha zugeführt worden, mit denen rd. 40 000 Stellen geschaffen und rd. 8000 bestehende Kleinstellen vergrößert worden sind. Etwa 3000 Stellen entstanden auf rd. 35 000 ha früheren Oedlandes. Ueber 10000 Siedlern wurden Einrich- tungskredite von insgesamt 17,3 Millionen RM bewilligt.

Nach dem Stand vom 30. September 1934 führte die Deutsche Siedlungsbank 2397 Zwischenkreditkonten für Sied- lungsträgex und 6708 Einzelkonten für unmittelbare Kredite an Siedler und Anlieger; ferner 10199 Einrichtungskreditkonten:

Ein internationaler Vergleich der Lebenshaltungs3- koften.

Der Vergleich der Lebenshaltungskosten in den einzelnen Ländern gehört zu den interessantesten Fragen der Sozialstatistik. Uebex den gesamten Fragenkreis hat das Fnternationale Arbeits- amt soeben eine Studie veröffentlicht, die sich auf die Berehnung von Meßziffern für die Lebenshaltungskosten und die Mieten bezieht.

Eine umfassende Untersuchung dieser Fragen wird dadur ershwert, daß für zahlreiche Länder geeignete Unterlagen fehlen, die Verbrauchsgewohnheiten und die Wohnsitten große Unter- \hiede aufweisen, die Ausstattung und Größe der Wohnungen troy gleichen Mietpreises sehr verschieden sein kann ufw. Alle diese Schwierigkeiten sind insbesondere in einer vergleihenden Erhebung vom Fahre 1931/32 aufgewiesen, die sich auf die Lebenshaltungskosten in einigen europäishen Städten und in Detroit (Vereinigte Staaten) bezog. Damals sollte festgestellt werden, wieviel ein Lohnempfänger in einigen europäischen Ländern verdienen muß, um dieselbe Lebenshaltung zu haben wie ein amerikanischer Arbeiter mit einem bestimmten Einkommen. Bei dieser Untersuchen ergab sich eine ganze Reihe methodischer Fragen. 1931 hat eine Konferenz der beamteten Arbeitsstatistikec u, a. das Problem des internationalen Vergleihs der Lebens- haltungskosten geprüft. Sie hat für dieses Gebiet der Statistik bestimmte Richtlinien aufgestellt. Die soeben veröffentlichte Arbeit enthält die ersten praktishen Ergebnisse, die auf dem Gebiete dex Ernährungskosten und der Mieten nah den ange- gebenen Richtlinien unternommen worden sind.

Andere Faktoren der Lebenshaltungskosten, wie die Ausgaben für Heizung und Beleuhtung und die Frage der Zusammen- fassung der Meßziffern für die einzelnen Ausgabengruppen, sollen später untersuht werden. Zweifellos stellt diese neue Studie einen wichtigen Beitrag zur Frage des internationalen Vergleichs der Lebenshaltungskosten dar.

LVerbraucherschugz bei der FleischpreisSgestaltung.

Der Reichskommissar für Preisüberwahung hat die Ueber- wachungsstellen angewiesen, dafür Sorge zu tragen, daß die heutigen Preise für Fleisch und Fleishwaren unter keinen Umständen erhöht werden. Falls die zur Preisfestseßzung befugten Stellen heute geltende örtliche Preise für solche Waren für über- höht halten, so hat eine Abänderung der Preife im Einvernehmen mit dem Reichskommissar für die Vieh-, Milch- und Fettwirtschast zu erfolgen, der seinerseits im Einvernehmen mit dem Preis- kommissar handelt. Die Preisnotierungen für Lebendvieh werden im übrigen so geregelt, daß sie den Kleinverkaufspreisen ent- sprechen. Die Fleischer haben es in der Hand, Ueberpreise für Lebendvieh nicht zu bewilligen.