1934 / 285 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 06 Dec 1934 18:00:01 GMT) scan diff

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%Berordnung

über Einlaß;stellen für untersuchungspflichtiges Obst und für Er A EirtpiliGlige lebende Pflanzen und frische Teile von solchen. Vom 23, November 1934,

Auf Grund des § 2 dex Verordnung zur Verhütung der Einschleppung dex San-José-Schildlaus und der Apfel- fruchtfliege vom 3. November 1931 (RGVl. 1 S. 670) in Des Fassung dexr Zweiten Verordnung vom 8. Juli 1932 (RGBl. 1 S. 351) und der Dritten Verordnung vom 90. April 1933 (RGBl. I S. 230) sowie auf Grund der Ar- tikel 1, 2 dexr Vierten Verordnung vom 11. Juli 1933 (RGBl. 1 S. 468) in der Fassung der Fünsten Verordnung vom 1. März 1934 (RGBI. 1 S. 178) wird hiermit verordnet:

I.

Frisches Obst und frishe Obstabfälle aus Amerika, Australien einshließlich Tasmanien und Neuseeland, China, Hawai, „Fapan, Jugoslawien, Mesopotamien, Oesterreich, Portugal, Rumänien, der Südafrikanischen Union, Ungarn und Vorder-Jndien, ferner rishes Obst und frishe Obstabfälle sowie lebende Pflanzen und ride Teile von solhen aus Bulgarien, Griechenland, Polen, Spanien und der Tschechoslowakei dürfen, soweit ihre Einfuhr nicht verboten ist, bis auf weiteres nur über folgende Zollstellen eingeführt werden:

a) Preußen 1 C allonit: Stettin Anuslandsverkehr. : Zollämter: Aachen Bahnhof West, Bentheim, Beuthen OS. Bahnhof, Borken, Cranenburg, Deutsch Eylau Bahnhof, Emmerih Bahnhof, Eydtkuhnen Bahnhof, Firchau Bahnhof, Fraustadt Bahnhof, Gronau A hof, Kreuz Bahnhof, Liebau Bahnhof, Lublinißz Bahn- hof, Mittelwalde Bahnhof, Neu Bentschen, Neumittel- walde Bahnhof, Oderberg Bahnhof, Perl, Schwanen- haus, Seidenberg Bahnhof, Stettin Freibezivrk, Strae- len, Tilsit Bahnhof, Tilsit Memelbrücke, Trachenberg Bahnhof, Ziegenhals Bahnhof. A : Zollzweigstellen: Berlin-Tempelhof Flughafen Breslau Großmarkthalle, Emmerih am Rheinufer Eydtkuhnen Land, Kaldenkirhen Bahnhof, Kiel Nordhafen. b) Bayern L ; M attet: Fuhrt im_ Wald, Lindau, Simbach. Zollämter: Ash Bahnhof, Eger Bahnhof, Eisenstein Bahn- hof, Kusfstein, Lindau-Reutin, München Großmarkt- zalle, Passau Bahnhof, Salzburg, Wörth (Pfalz). c) Sachsen ? E / M mies: Bad Schandau für den Schiffsverkehr, Boden- bach, Reitenhain, Tetschen, Voitersreuth, Warnsdorf, Weipert, Zittau Bahnhof, vor Zittau. a) Württemberg i; Hauptzollamt: Friedrichshafen. Zollamt: Friedrichshafen Güterbahnhof.

e) Baden F Hauptzollamt: Kehl. i Bollämter: Breisah, Singen Bahnhof, Winterdorf. Bollzweigstellen: Basel Eilgüterbahnhof, Basel Verschub- bahnhof. : f) Medckllenburg t QULENN Warnemünde. amburçc 9 S ullie Zollstellen in Hamburg und das Zollamt Cux- Z haven. h) Bremen ) Zollämter: Bremen Bahnhof, Bremen Zollaus\chluß 1, Bremen Zollauss{chluß 11, Bremerhaven. i) Lübeck : Hauptzollamt: Lübeck. IL.

Die Vorschrift untex 1 findet auch auf die Einfuhr lebender Pflanzen und frisher Teile von solchen aus Amerika, Australien einschließlich Tasmanien und Neuseeland, China, Hatwwai, Fapan, Jugoslawien, Mesopotamien, Oesterreich, Portugal, Rumänien, der Südafrikanishen Union, Ungarn und Vorderindien Anwen- dung, soweit die Einfuhr ausnahmsweise gestattet wird.

TII,

Die Verordnung tritt am 10. Dezember 1934 in Kraft. Die Verordnungen über Einlaßstellen für untersuhungs- lihtiges Obst vom S 7 D nber 1931 (Reichsministerialbl. S. 802) Und | 14. Mai 1932 4 S. 266) sowie die Verordnungen über Einlaßstellen für untersuhungs- pflihtiges Obst und für untersuhungspflichtige lebende Pflanzen und frishe Teile von solhen vom 15. März 1934 (Reichsministerialbl. S. 130), 5. Juni 1934 ( É S. 436) und 17. Zuli 1934 ( 7 S. 484) werden mit dem gleihen Tage aufgehoben.

Berlin, den 23, November 1934. Dex Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft, J. A.: Dx. Mori. Dex Reichsminister der Finanzen. J. A.: Exn st.

E O T T A

Iiíchtamtliches. Deutsches Reich.

Der Königlich \chwedishe Gesandte C. E. Th. af Wirsén if nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.

E E S T Verkehrswesen.

Neuerungen im Fernsprechverktehr.

Ein Fernsprechteilnehmer, der bei _der Anmeldung eines Ferngesprähs für die verlangte Sprechstelle eine falsche Ruf- nummer angag2bau o 3% Sis out Dor Noveurtttlurngästollo» falsch „e rfiunvene Rufnummer bei der Wiederholung der Anmeldung nicht berichtigt hatte, mußte bisher auch für eine Verbindung mit der unrichtigen Sprechstelle die Gebühr für ein Drei- minutengespräh zahlen. Hierin tritt künstig eine Milderung ein. Der Reichspostminister hat angeordnet, daß vom 1. Fanuar 1935 ab in einem solhen Falle nux noch die Drittelgebühr erhoben wird, vorausgeseßt, daß der Anmelder u nverzüglich den Irrtum durch die Anmeldung eines neuen Gesprächs mit demselben Ortsney berichtigt. Eine weitere Verbesserung 1m Fernsprechverkehr bringt die Einführung von Wochen- gesprächen vom 1. Januar 1935 ab. Wochengespräche sind Ferngespräche, die ähnlich wie Monatsgesprähe täglich zwischen denselben Teilnehmersprechstellen zur gleichen, im voraus vereinbarten Zeit stattfinden und für 7 aufeinanderfolgende Tage oder ein Vielsaches davon bestellt werden. Sie können an einem beliebigen Tage beginnen; Sonnú- und Feiertage werden in den siebentägigen Zeitraum eingerechnet. Nach Ablauf der 7 Tage oder ihres Vielfachen müssen Wochengespräche erneut angemeldet werden.

Gerbefferter Fernsprechverkehr am Weihnachts- heiligabend.

Jn den lezten Jahren ist am Weihnachtsheiligabend der Fernsprechverkehr wiederholt so außergewöhnlich stark gewesen, daß Verkehrsstauungen bejonders nah 19 Uhr ausftraten, obaleich zur Bewältigung des Sprechverkehrs alles verfügbare Personal und sämtliche Leitungen bereitgestellt wurden. Die Ab- widcklung des Fernsprechverkehrs soll am diesjährigen Weihnachts- heiligabend nah einer Anordnung des Reichspostministers da- dur erleichtert werden, daß an diesem Tage im Jnlandverkehr versuchsweise der Beginn der Verkehrszeit zur ermäßigten %-Gebühr von 19 Uhr auf 18 Uhr, also um eine volle Stunde, vorverlegt wird.

Weihnachts- und Ireujahrsgespräche zu halber Gebühr im Verkehr mit Ueberseeländern. Aus Anlaß des Weihnachtsfestes und des Fahrswechsels

läßt die Deutsche Reichspost im Verkehr mit Aegypten, Argen-

tinien (nux mit Buenos Aires), Brasilien, Niederländish-Jndien,

Palästina, Siam, Syrien, Uruguay und Venezuela sogenannte

Weihnachts- oder Neujahrsgespräche zu halber

Gebühr zu. Solche Gespräche werden unter Benußung der

von Berlin ausgehenden Funkverbindungen vom 21; Dezember

1934 bis 6. Januar 1935 ausgeführt. Die Dauer der Gespräche

ist auf drei Minuten begrenzt. Sie sind rehtzeitig bei dem zu-

ständigen Fernamt anzumelden. Die Zeit der Abwiclung wird mit dem Anmelder vereinbart werden,

Seefunkielegramimne zu Weihnachten u. Neujahr.

Fn der Zeit vom 14. Dezember 1934 bis 6. Januar 1935 sind im Verkehr mit deutshen und mit Danziger Handelsschiffen in See verbilligte Glückwunschtelegramme als „Seefunk-Fe s - tagstelegramm e“ zugelassen, sowohl in Rihtung nah See wie auch umgekehrt, Diese Telegramme werden vor der An- {rift durch gebührenpflihtigen Vermerk SF gekennzeichnet. Die Gebühr ist 39 Rpf. je Wort, Mindestgebührt 3 RM für ein Telegramm. Es is auch Schmublattausfertigung zugelassen zu den für Schmublatttlegramme im innerbeutscchen Verkehr gel- tenden Gebührensäßen. Fn diesem Falle lautet der Vermerk vor der Anshrift SFLX (ein Gebührenwort). Die SF-Tele- gramme werden über die Küstenfunkstellen Norddeich, Elbe- Weser, Rügen und Danzig geleitet. _ Sie müssen in offener Sprache abgefaßt sein und inhaltlih auf den betreffenden Festtag

Bezug nehmen; sie dürfen keine Handelsnachrichten enthalten. Auf den Schiffen werden die rechtzeitig S Telegramme den Empfängern niht früher als am 24. Dezember oder am 31. Dezember abends zugestellt. Wegen des starken Telegramm-

verkehrs kurz vor den Festtagen empfiehlt es sich, Seefunk- L ad A U (age UUL np Dtèn oDEr MeUfaHr

bei den Telegrammannahmestellen der Post- und Telegraphen- anstalten aufzuliefern. i

Funktelegramme an Empfänger auf Fahrzeugen dex Reichsmarine werden auch zu Weihnachten und Neu- jahr wie Julandstelegramme behandelt, wenn sie in der Anschrift die zusäßliche Angabe der zuständigen deutshen Marinefunkstelle (Kiel oder Wilhelmshaven) tragen. Für diese Telegramme wird die einfahe Telegraphengebühr für Fnlandstelegramme vom Absender entrichtet; bei der Aushändigung der Telegramme er- hebt die Reihsmarine_ vom Empfänger eine Sondergebühr in Höhe der deutshen TelegraphengebUhr für Ferntelegramme. Hierauf wird besonders aufmerksam gemacht.

Neue Richtantennen des deutschen Kurzwellensenders.

Am 1. Dezember d, F. sind zwei neue Richtantennen füv den deutschen Kurzwellensender in Betrieb genommen worden, die vor- wiegend für Rundfunksendungen nah Südasien, Australien und nah Mittelamerika bestimmt sind. Der Strahlwinkel der einen Antenne erfaßt Persien, Vorder- und Hinterindien, Niederländisch- Indien, Australien und den südlihen Teil von Neuseeland, der der anderen Mittelamerika und den nördlichen Teil von Süd- amerika (Venezuela, Columbien, Ecuador, Peru, Teile von Brasilien usw.). Mit der Fubetriebnahme der neuen Richtstrahler ist ein besserer Empfang der deutshen Rundfunksendungen in den

enannten Gebieten zu erwarten. Die Sendungen für den Monat Bezoittber finden nah folgendem Plan statt:

Sendezeiten mitteleuropäische Zeit (M.E.Z.)

Sendewelle

Richtung KHz (m)

Sender

Südasien « DJB ä DIJN

15 200 (19,74) 9 540 (31,45)

0945—1315

0945—1315 1400—1730

2315—0445

Mittelamerika DIJN 9 540 (31,45)

ESrneuter Rückgang der im Hamburger Hafen aufliegenden Schifsfsstonnage.

_Am 1, Dezember d. F. lagen im Hamburger Hafen 14 See- chiffe (davon 13 deutsche und 1 englisches) mit 86 982 B.-R.-T. auf gegen 16 deutsche Seeschiffe mit 119 051 B.-R.-T. am 1. No- vember d. J.

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Die Bemühungen um die Schaffung eines internationalen Schiffahrtskartells.

Paris, 5. Dezember. Zu den Unterhauserklärungen des englishen Handelsministers Runciman Über bevorstehende inter- nationale Verhandlungen zwecks Ausschaltung der Konkurrenz in der internationalen Schiffahrt hat die „Jnformation“ an zuständiger A Stelle Erkundigungen eingezogen. Danach steht man französischerseits den Bemühungen um die Schaffung eines internationalen Schiffahrtskartells freundlich gegenüber und glaubt, daß die Verwirklihung dieses Planes nôöhergerüdckt sei. Das geplante Abkommen soll u. a. vorsehen, daß die alte Schiffahrtstonnage von allen dem Kartell beitretenden Staaten vernichtet und nux teilweise duxrch neue Tonnage er- seyt werde.

Reichs: ynd Staatsanzeiger Nr. 285 vom 6, Dezember 1934. S. 2

us der Verwaltung.

Die Verwaltungsgericßte im neuen Staat,

Es ist gelegentlich bezweifelt worden, ob das Verwaltungs streitverfahren mit dem Wesen des nationalsozialistischen Staatez vereinbar sei. Der Präsident des Preußischen Oberverwaltungs, gerichts, Staatsminister Dr. Drews, hat deshalb Veranlassung genommen, die Notwendigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit zy begründen. Das Dritte Reih wolle, wie der Führer immex wieder betont habe, «ein Rechtsstaat sein und bleiben. Die Verz waltungsgerihte seien dazu berufen, nachzuprüfen, ob die Ver waltungsbehörden die ihnen durch die Geseße des Staates ges gebenen Vollmachten zu zwangsverbindlihen Anordnungen gegen über den Staatsangehörigen im einzelnen Falle auch innehalten, Eine Nachprüfung, ob die Verwaltungsbehördên innerhalb ihrex geseßlihen Vollmacht zweckmäßig gehandelt haben, bleibe grund- säßlih ausgeschlossen. Eine derartige reine Rechtskontrolle durh unabhängige Gerichte stimme mit dem Wesen des national, sozialistishen Rechtsstaates durhaus überein. Nur eine grund- säßlihe Ausnahme werde sih empfehlen: polizeiliche Verfügungen, die aus politishen Beweggründen zum Schuße der Sicherheit des Staates erlassen sind, seien nah den Erfahrungen nicht zur richterlichen Nachprüfung geeignet. Für sie wêrde, wie das schon für einzelne andere Arten von polizeilihen Verfügungen vor- gesehen sei, aus\chließlich der Beshwerdeweg zuzulassen sein,

Durchführungsbestimmungen zum Lohnfteuerabzug.

Der Reichsfinanzminister hat jeßt die Verordnungen zur Durchführung des Steuerabzuges vom Arbeitslohn erlassen, Darin wird u. a. auch ausführlih dargelegt, welhe Einnahmen des Arbeitnehmers steuerfrei bleiben. Abgesehen von den generell im Einkommensteuergeseß enthaltenen Bestimmungen sei hervor- gehoben, daß nah der Durchführungsverordnung dem Steuer- abzug u. a. nicht unterliegen Jubiläumsgeshenke an Arbeits nehmer, wenn sie anläßlih eines Avbeitnehmerjubiläums gegeben werden und bei einer ununterbrochenen 25 jährigen Tätigkeit sechs Monatsbezüge, höchstens aber 3000 RM, nicht Übersteigen,

- Bei einex 40 jahrigen Tätigkeit ist die Steuerfreiheit gegeben,

wenn neun Monatsbezüge, höchstens aber 4500 RM, nicht über- stiegen werden, und bei einer 50 jährigen Tätigkeit, wenn ein Jahresgehalt, höchstens aber 6000 RM, gezahlt werden. Es bleiben auch Fubiläumsgaben anläßlich eines Firmenjubiläums steuerfrei, und zwar * in diesem Falle, wenn die Gabe für den einzelnen Arbeitnehmer einen Monatslohn niht übersteigt, und wenn sie gegeben wurden, weil die Firma 25, 50 oder ein sonstiges Mehrfaches von 25 Jahren bestanden hat. Liegen nicht alle diese Vorauss\ezungen vor, dann ist der ganze Betrag lohnsteuer- pflihtig. Zum steuerpflihtigen Arbeitslohn gehören weiterhin u. a, niht Ehrenzulagen, die mit deutshen Kriegsorden und Ehrenzeichen verbunden sind, die versicherungsmäßige Arbeits- losenuntexrstüßung, Kvisenunterstüßung und Kurzarbeiterunter- stüßung, die Vergütungen im Freiwilligen Arbeitsdienst und Heiratsbeihilfen an Avbeitnehmerinnen, wenn sie nach. den be- kannten Richtlinien gegeben werden.

Auch Geburtsbeihilfen bleiben steuerfrei, wenn der Arbeits sohn des Arbeitnehmers in dem der Geburt des Kindes voraus- n den Lohnzahlungszeitraum 520 RM monatlih bzw. 120 RM wöchentlih nicht übersteigt. Die Kinderermäßigung, die auf An- trag auch für volljährige Kinder bis zum 25. Lebensjahre gewährt wird, wenn sie auf Kosten des Arbeitnehmers für einen Beruf ausgebildet werden, tritt in diesen Fällen auch dann ein, wenn diese volljährigen Kinder nicht zum Haushalt des Arbeitnehmers ehören. Als Berufsausbildung gilt auch die Ausbildung in der auswirtschaft gegen Lehr- oder Schulgeld.

Von den umfangreichen weiteren A ist vor allen die FestseBung des Wertes der Sachbezüge zum Zwecke des Steuerabzuges von Veehe Danach wird ab 1. Fanuar 193 volle freie Station, einschließlich Wohnung, Heizung und Ve- leuhtung, für weiblihe Hausgehilfinnen, Lehrmädchen und geringbezahlte gewerbliche und landwirtschaftliche weibliche Ar beitnehmer mit 25 RM eingeseßt, für die entsprechenden mann lichen Kräfte wird ein Steuerwert von 35 RM im Monat aw genommen. Für Gewerbegehilfen usw., die dexr Angestellten Versicherung unterliegen, sowie für das auf See- und Binnew schiffen beschäftigte Personal, soweit es niht zu der höheren Gruppe gehört, sind 45 RM und für Angestellte höherer Ordnunÿ, Hauslehrer, Gutsinspektoren, Aerzte usw. 60 RM eingeseßt, Der Arbeitgeber haftet dem Reich für die Einbehaltung und Abfüh- rung der Lohnsteuer neben dem Arbeitnehmer.

C

Kunst und Wissenschaft. Spielplan der Berliner Staatstheater.

Freitag, den 7. Dezember. Staatsoper: Rienzi. Musikalishe Leitung: Blech. Beginn: 194 Uhr. / Schauspielhaus: Das Glas Wasser. Lustspiel von Seribe, Beginn: 20 Uhr.

Viorica Ursuleac und Franz Völker singen i Sonnabend in der Staatsoper die Hauptrollen in Verdi „Otello“, Jago: Michael Bohnen. Dirigent: Erich Kleider.

Jm Rahmen der Fanz eee bringt die Staatsoper A Sonntag, dem16. Dezember, die Märchenspiele „VLrS röóschen“, Musik nah Richard Strauß von Leo Spies, a lung und Choreographie Rudolf von Laban, und „Di ePu ppen fee“, Musik von Jos. Bayer, Choreographie Lizzie Maudrit.

Geopolitische Schulungslager.

Das Zentralinstitut für Erziehung und Unterricht veranftal in Zusammenarbeit mit der Ärbeitsgemeinschaft für Geo pte in der Zeit vo m 2. bis 6. Fanuar 1935 folgende geopolitil Schulungslager: in Se a. d. Oder Musikheim, : ¡nischen in Mainz in Senate mit der Rhein-Main!

Stätte für Er ung, i : sagt Namhafte Vertreter der Geopolitik haben ihre Mitarbeit zug ; Die osten für Unterkunft, erpnecuny und Se eral weh 15,— RM nicht überschreiten; außerdem ist eine inschreibeg isi von 1,— RM zu entrichten. Fünfzigprozentige Fahrpreise e gung wird gewährt. Anmeldungen sind E an das ib tralinstitut für Erziehung und Unterricht, Berlin W39, damer Str. 120, zu richten.

Neich8- und Staatsanzeiger Nr. 285 vom 6, Dezember 1934. S. 3

Handelsúiecil.

Die neuen Gesehze zum Bank- und Kreditwesen.

Ein Rundfunk-Vortrag Dr. S ch acht s.

Der Reichsbankpräsident und Kommissarische Reichswirt- hastsminister Dr. Schacht sprach am Mittwochabend im Peidfunk über die neuen Geseße zum Bank- und Kreditwesen. Er führte folgendes aus: :

Auf dem Gebiete des Bank- und Kreditwesens hat das Reichs- fabinett in seiner lezten Sihung drei Geseße verabschiedet, die von einshnetdender Bictiaf sind, die einen typishen Ausdruck nationalsozialistischer Wirtschastsgesinnung bilden und die in ihrer Zwecbestimmung von einem einheitlihen Grundsay getragen sind. Diese Zwebestimmung ergibt sih aus der Lage, in der das frühere Regierungssystem uns das Deutsche Reich hinter- lassen hat. Die Verarmung, die über das deulshe Volk durch die Kosten des Krieges, durch die zu zahlenden Kriegstribute und durch die Jnflation gekommen war, hätten eine überaus sorg- ältige und sparsame Finanzpolitik erfordert, um die deutsche belkewirtschaft wieder einigermaßen zur BVlüte zu bringen. Tat- sächlich geshah genau das Umgekehrte.

Das mar lte System war gerumageiOnel durch eine öffentliche Vershwendungswirtschaft, durch hohe Steuern und durch ein sinnloses öffentlihes Pumpsystem, welches die vom Ausland nur zu leichtherzig angebotenen Kredite mit Freuden hereinnahm, um der Notwendigkeit eigener Anstrengung aus dem Wege zu gehen. Wer, wie ih selbst, gegen die Vershwendung

der öffentlichen Hand, gegen den ständig steigenden Steuerdrak Q

und gegen die sinnlose Auslandspumpwirtschaft seine Stimme erhob, wurde als höchst unbequemer Störenfried empfunden und nah Kräften sabotiert und kaltgestellt. Die Folgen einer solchen vernunftwidrigen Wirtschaftspolitik sind nicht ausgeblieben. Ein erschütternder Ausdruck dessen werden immer die 6 Millionen Arbeitslose sein, die wir unter dem früheren System erreichten.

Die nationalsozialistishe Regierung Adolf Hitlers hat mit solhem Regierungsleichtsinn aufgeräumt. Grundsaß des national- sozialistishen Staates ist, daß wir, auf uns selbst gestellt, uns nur auf unsere eigenen Kräfte verlassen und alle Schwierigkeiten, denen wir gegenüberstehen, durch verdoppelten Kräfteeinsaß und durch unbeugsame Entschlossenheit überwinden müssen. Das Pumpen im Ausland, dem in erster Linie wir unsere heutigen Devisen- und Rohstoffshwierigkeiten verdanken, hat aufgehört. Das öffentliche Geld wird niht in unproduktiven und verschwen- derishen Ausgaben vertan, sondern nach wirtschaftlichen Gesichts- punkten zur Beseitigung der Arbeitslosigkeit eingeseßt, und die Steuershraube wird nicht überdreht, sondern zwar langsam, aber stetig gelockert, Der weitaus größte Teil der Arbeitslosen ist wieder in Lohn und Brot gekommen. Das deutsche Volk feiert nit, sondern arbeitet, es kann kein Geld vertun, aber hat sein Auskommen und kann langsam wieder anfangen zu sparen, um damit das Kapital wieder aufzubauen, das ‘ihm durch Krieg, Kriegstribute und Juflation verlorengegangen ist. Unsere Arbeit wird uns das Kapital wieder schaffen helfen, ohne daß eine höhere Lebenshaltung und eine reichere Zivilisation niht denk- bar ist.

Freilich schafft nicht nur die Arbeit das Kapitall, sondern im moderiten Wirtschaftsleben ift eine sinuvolle Arbeit nux mit Hilfe von Kapital denkbar, und so viel Kapital zu schaffen, daß wir im internationalen Wettbewerb der Völker konkurrenzfähig bleiben, das ist die große Aufgabe, vor der wir stehen. Nicht nur unser kommerzieller und industrieller Wettbewerb mit dem Ausland er- fordert den Einsaß gewisser Geldmittel, und auch die Steigerung unserer Agrarproduktion ist ohne Kapitaleinsaß für Meliorationen und derglleichen nicht denkbar, nein, auch wenn wir wissenschaftlich und künstlerisch, kurz, wenn wir in allen Gütern geistiger Kultur mit den hochzivilisierten Völkern wetteifern wollen, brauhen wir einen gewissen Einsaß von Kapital. Und endlich ist ein Gleiches exforderlih, wenn wix im Rahmen des international Möglichen unsere Wehrmacht auf der Höhe halten wollen. Für alle diese Zwecke brauchen wix Kapital.

Die Frage ist, woher nehmen? Es ist die Frage, die nicht .

nur uns selbst die größten Schwierigkeiten bereitet, sondern die vor allem heute dem Ausland die größten Rätsel aufgibt. Daß wir es bisher sertiggebracht haben, das ungeheure Arbeits- beshassungsprogramm uvserer Regierung zu finanzieren, ohne unsere Währung oder unseren Reichsetat zu gefährden, ist -einc Leistung, die im Ausland unverhohlen angestaunt wird.

__ Meine deutschen Volksgenossen, was ist die Antwort auf diese Frage und auf dieses Staunen? Fn allem, was wir bishec finanziell vollbraht haben, ist kein Trick, kein Betrug, keine Zauberkünstelei. Wir haben unsere bisherige Leistung vollbracht einzig und allein durch den geglückten Ver|uch, alle finanziellen Kräfte, die in der deutschen Volkswirtschaft vorhanden sind oder

neu erwachsen, auf das eine große Arbeitsbeshaffungsprogrartm

der Reichsregierung zu konzentrieren. Wir haben unnüße Aus- gaben an anderen Stellen vermieden und haben die auffommen- den Gelder, die sih neu bildenden Kapitalien systematish in das Strombett der Arbeitsbeshaffung gelenkt. Diese Einstellung aller Kräfte auf ein gemeinsames Ziel zu fördern, sie bis zur uußersten Leistung zu steigern, das it der Grundgedanke, der den A Geseßen zugrunde liegt, die ich Jhnën jeyt kurz erläutern nöchte. Das erste Gesetz ist das sogenannte Anleihestock-Gesehß.

Dieses Gesetz erlaubt künftig für eine Reihe von Fahren, nämlich

für die Zeit, die Adolf Hitler für seine wirtschaftliche Wiederauf- baupolitif braucht, keine höhere Bardividende-Ausshüttung bei Kapitalgefellschaften als 8%, wenn diese Gesellschaften früher [hon 8 2% oder mehr Prozent Dividende gegeben “haben, und von nicht mehr als 6 %, wenn sie auch vorher niht mehr als 6 % vidende gegeben haben. Alles, was mehr als 6 bzw. 8 ?%% an Dividende ausgeschüttet werden soll, muß in Reichsankeihe oder reihsgarantierter Anleihe angelegt werden. Der Liberalismus wird einen solhen Eingriff in das Privateigentum wahrschein- lih verurteilen, aber der Nationalsozialismus denkt anders. Es wird durch diese Geseßesregelung keinem einzelnen Aktionär, also auch keinem Altrentnecr vynd keiner Witwe, die vielleiht von solchen Dividenden leben, das Eigentum weggenommen; denn die Reichsanleihen, die mit dem Gelde gekauft werden, das über s bzw. 8 % ausgeshüttet wird, verbleiben im Eigentum des Aktionärs, und er kann sich darauf jederzeit Geld leihen, wenn er in Not ist, Aber die Zwebestimmung des Geldes wird im gune der Not des Staates, das heißt der Allgemeinheit, geregelt. hein e iaat brauht Kapital zur Finanzierung des Arbeits- eshaffungsprogramms für die breite Masse der Bevölkerung, RN er veranlaßt nun durch dieses Geseb diejenigen, die einen Teig ders hohen Ertrag aus ihrem Unternehmen erzielen, einen eil dieses Ertrages dem Staate für seine Arbeitsbeschaffungs- Mete leibweise für eine vorübergehende Zeit zur Verfügung zu slellen. Das ist der Sinn des neuen Anleihestock-Geseyes. Wenn jemand hier von ungerechtfertigten Eingriffen in das Privat- verentum spricht, so versteht ex den Sinn unserer Zeit nicht, er oersteht niht den Sinn der Not, in die uns Kriegsverlust und Shstemwirtschaft hineingebraht haben. i

Finan p „weite Gesey, welches der Konzentration der deutschen vlnanzkräfte dienen soll, ist das S

Gesey zur Neuorduung der deutshen Börsen,

und zwar nicht der Warenbörsen, sondern der Werthapierbörsen Es ist ein Rest der alten deutschen Kicinstagterdt daß E is Deutschland nicht weniger als 21 Wertpapierbörsen gibt. Damit dürfte Deutschland dasjenige europäische Land sein, in dem es die meisten Börsen gibt, was anläßlih unserer heutigen Kapital- armut eine lächerlihe Angelegenheit ist. An einex großen Zahl dieser Börsen sind die täglihen Umsäte so gering sie betragen oft nur wenige Tausende oder Zehntausende Mark —, daß einem schon die Verwaltungskosten leid tun, die mit diesen sogenannten Börsen verbunden sind. Einige von diesen Börsen sind sogar hon ohne jegliches Leben mehr, aber sie haben von ihrem Äb- leben noch nicht offiziell Kenntnis genommen. Hier räumt das neue Gese endlih auf. Die Zahl der Börsen wird von 21 auf 9 verringert, Das ist immer noch reihlich, aber die Reichsregie- rung hat darauf Wert gelegt, daß die historischen landschaftlihen Traditionen Deutschlands in gewisser Weise gewahrt bleiben. So bleibt außer der Hauptbörse Berlin als Börse des deutschen Ostens Breslau “erhalten, als bayerishe Börse München, als württembergische Börse Stuttgart, als sähsishe Börse Leipzig, als rheinisch-westfälifche Börse Düsseldorf, als rhein-mainische Börse Frankfurt, als hanseatishe Börse Hamburg, als niedersächsische Börse Hannover. Auf diese Weise wird den lokalen Ansprüchen überall Genüge getan, aber gleichzeitig eine stärkere Zusammen- fassung der Kapitalkräfte an wenigen Börsenpläßen ermöglicht.

Das dritte und bedeutendste Geseß endlich ist das Geseß zur Beaussihtigung des Kreditgewerbes.

Dieses Geseß ist entstanden aus dem sogenannten Bankunter- suchungsaus\chuß, den der Führer und Reichskanzler gegen Ende vorigen Fahres angeordnet hatte. Dieser Bankuntersuchungs- ausschuß hat zunächst eine Reihe von Monaten in öffentlichen und nichtöffentlichen Erörterungen das ganze Gebiet des deutschen Bank- und Kreditwesens geprüft. Es sind eine große Zahl wert- voller schriftlicher Arbeiten entstanden und schließlich ist das so gesammelte Material wiederholt eingehend von den beteiligten Reichsministerien durchgearbeitet worden und hat nun zu dem vorliegenden Geseß geführt.

_Als Sinn und Aufgabe dieser Arbeiten, meine deutschen Volksgenossen, hat der Bankuntersuhungsausschuß nicht die Fest- seßung irgendwelcher Theorien angesehen, sondern sih in erster Linie von dem Gedanken leiten lassen, was für die Lösung der uns gestellten {weren Aufgaben praktish notwendig ist.

Darum ist auch Kernstück dieses Geseßes wiederum die Zu- sammenfassung aller bank- und kreditpolitischen Kräfte, sparsames Haushalten mit den vorhandenen und anfallenden Geldern, d. h. Vermeidung unsiherer Geschäfte, Herabdrückung der Unkosten, beides Dinge, die für die Senkung des Zinsfußes wesentli sind, zweckmäßige Arbeitsteilung des Bankapparates, Vermeidung von ungeregelter und unlauterer Konkurrenz, Sicherung des kleineren und mittleren Kreditbedarfs, angemessene regionale Verteilung der Kredite, krästige Beschränkung der spekulativen Geschäfte und Sicherstellung einer Barliquidität im Funteresse der Sparer und Geldaeber und ferner größere Publizität der Bankbilanzen. Wir wissen, daß wir von einer idealen Durchführung aller diejer Ziele noch entfernt sind, aber das Geseß sichert die Erreichung dieser Ziele durch die Errichtung eines Aufsihtsamtes, das unter Be- teiligung der einshlägigen Ministerien mit dem Reichsbankprä- sidenten als Vorsißenden ins Leben gerufen wird und dessen aus- führendes Organ der jeßt {hon bestehende Reichskommissar für das Bankgewerbe wird. Diesem Aufsichtsamt sind alle notwen- digen Befugnisse eingeräumt, die die Durhführung der eben ge- nannten Ziele ermöglichen sollen.

Damit wird die Führung des deutshen Bank- und Kredit- wesens im nationalsozialistishen Geiste für die weitere Zukunft gewährleistet und der deutshe Sparer und Geldeinleger weiß damit, daß ihm fünftig die größtmögliche Sicherheit für sein Eigentum Mae ist, Er weiß aber au, daß das Geld, welhes in den

anken und Sparkassen für ihn arbeitet, in erster Linie kon- zentriert wird auf die Aufgaben des eigenen Staates, der ihm Arbeit schafft, seine Wirtschaft wieder belebt, seine Lebenshaltung hebt und für ihn Arbeit und Brot sicherstellt. So erwächst au aus diesen Geseven, die sich mit sehr materiellen Dingen be- schäftigen, jenes Gefühl der Zusammengehörigkeit von Volk und Staat, ohne das keine Nation sich in der Welt behaupten kann. JFhnen allen, meine deutshen Volksgenossen, wird die große Auf- gabe zuteil, jeder in seinem Kreis mitzuwirken, daß Ordnung und Sicherheit dauernde Elemente unseres wirtschaftlichen Lebens wérden, auf daß der Bestand unserer Familie, der Bestand unseres Volkes, fest begründet sei und seine Entwicklung niht zurück- geworfen werde. Dieses Ziel können wir nur erreihen, wenn wir uns immer bewußt bleiben, daß unser persönliches Schicksal mit Sthicksal unseres Volkes unlöslich verbunden ist.

Ertlärung des Markenschuzverbandes.

_ Die Verordnungen des Reichskommissars für Preisüber- wachung vom 12. und 19. 11. 1934 haben in den am Absaß von Markenartikeln beteiligten Handelsfkreisen die Befürchtung her- vorgerufen, daß in allernähster Zeit mit einer Aufhebung der für Markenartikel bestehenden Preisbindungen zu rechnen sei. Nach Fühlungnahme mit dem Reichskommissar für Preisüber- wachung ist der Markenshuyverband ermächtigt, seinen Mit- gliedern und den in Frage kommenden Händlerkreisen bekannt- zugeben, daß ein allgemeiner Eingriff in die für Markenartikel bestehenden Preisbindungen in diesem Fahre nicht beabsichtigt ist. Voraussezung für die Erhaltung des Preisshußes ist selbstver- ständlih, daß die in der Verordnung vom 19. 11. 1934 vorgesehene Anmeldepfliht von den betroffenen Firmen ordnungsgemäß er- füllt wird, und daß keine überhöhten Preise gefordert werden. Eine Nachprüfung der Preisgestaltung durch den Reichskommissar von Fall zu Fall bleibt vorbehalten. Der Reichspreiskommissar hat im übrigen zugesagt, sih bei der Ueberprüfung der preis- gebundenen Markenartikel der sachkundigen Beratung des Markenshußverbandes zu bedienen und etwa erforderlich werdende Maßnahmen auf diesem Gebiete erst nah Anhörung der Leitung des Markenshußverbandes zu ergreifen.

Snventur-WVerkauf 1935.

Der Reichswirtschaftsminister hat soeben Richtlinien für den Jnventur-Verkauf 1935 erlassen. Die Verkäufe beginnen einheit- lih im ganzen Reichsgebiet am Montag, dem 28. Fanuar 1935. Die Zahl der Verkausstage ist auf 12 Werktage nah obenhin begrenzt. Sommerschlußverkaufs bekannten : shränkung, daß eine Reihe von Textilwaren nicht modischen Charakters von den Verkäufen ausgesclosseu wird.

Berliner Börse am 6. Dezember. Noch Abgabe in s{chweren Werten.

Die Erörterungen über das Kapitalstockgeseß halten an der Berliner Börse an und in den hohen Dividenden-Papieren zeigten sih erneut Abgaben. Jedoch waren die Rücgänge in diesen Papieren nicht mehr -so bedeutend wie am Vortage. Ueberhaupt zeigte sih zu Beginn des Verkehrs für verschiedene Papiere Kauf- neigung. Die Mitteilungen über den Krupp-Abshluß und über die Neufassung des deutsch-holländishen Clearingabkommens fanden Beachtung. Fnfolge der Fnteresselosigkeit des Privat- publikums wurde die Tendenz im Verlauf bei minimalen Umsägzen jedoch allgemein s{chwächer. Gegen Börsenschluß zeigten sih kaum Veränderungen.

Mit Ausnahme von Harpener (minus 114) gingen die Kurse am Markt für Montanpapiere nur um Bruchteile eines Pro- gzentes nah unten. Dagegen waren unter Braunkohlenpapieren noch einige Le Rückgänge zu bemerken, so besonders in Bubiag und Rheinische Braunkohle (je minus 3). Die am Vor- tage nur wenig rückgängigen F. G.-¡Farben waren heute stärker angeboten (minus 2) und beeinflußten den gesamten Markt der chemischen Werte. Unter Elektro-Papieren verloren Accumula- toren erneut 44 %. Siemens gingen um 2% und Chade um 2,9 Mark zurück. Dagegen wurden Licht und Kraft (plus 1), jowie Hamburgische Elektrizität (plus 114) von der Kulisse zurück- gekauft. Maschinenwerte verloren durchschnittlich 114 %. Etwas größere Kurseinbußen hatten noch Julius Berger (minus 4) und Bayerische Motoren (minus 214) zu verzeichnen.

Am Kassamarkt überwogen ebenfalls Rückgänge. Dagegen hat das Geschäft in Renten bei fester Tendenz He Tntana ees nommen. Es zeigten sih durhschnittlihe Gewinne von 14 %, vereinzelt sogar bis n 1%. TZagesgeld war auf Grund von Abhebungen zum Weihnachtsgeschäft gesucht und stellte sih auf 4 bis 4/4 %. Am internationalen Devisenmarkt lag das Pfund erholt und wurde in Berlin auf 12324 (12,2914) festgeseßt; dagegen blieb der Dollar mit 2,492 RM unverändert. E

WWinterhilfswerk an der Börse. Dr. Schacht sammelt.

Mit Rücksicht auf die am Tage der nationalen Solidarität an der Börse stattfindende Sammlung für das -Winterhilfswerk werden auh der Getreidegroßmarkt und die Metallbörse am Sonnabend, dem 8. Dezember 1934, in der Zeit von 11.30 bis 15 Uhr Börsenversammlungen abhalten. Jm übrigen wird die Sammlung an der Börse unter Führung des Reichsbank- präsidenten Dr. Schacht vor sih gehen, der sih persönlich an der Sammlung beteiligen wird.

Die Frankfurter Börse na der RNeuordnung, : Frankfurt a. M., 5. Dezember. Die Neuordnung und Zu- sammenfassung der deutshen Börsen bringt für Frankfurt a. M. eine Anzahl neuer Papiere. Auf Grund des Gesegzes über den Wertpapierhandel wird nach Auflösung der Mannheimer Börse mit Wirkung vom 1. Fanuar 1935 die Notiz von drei neuen fest- verzinslichen Papieren in Frankfurt erfolgen. Ferner kommen zwölf neue Aktienwerte von Mannheim an die Frankfurter Börse. Ueber die direkten Auswirkungen der Zusammenfassung Frank- furt und Mannheim zur rhein-mainishen Börse liegen feste Ab- sprachen nah der Richtung ver Zulassung Mannheimer Bankiers zur Frankfurter Börse und Siy der Mannheimer Bankiers im Börsenvorstand noch nicht vor. Desgleichen steht die Frage der Ergänzung der Maklershaft noch offen, an der Mannheimer Börse bestanden bisher nur zwei Wertpapiermakler. Wie der D. H.-D. noch hört, wird die Frankfurter Wertpapierbörse vom 1. 1. 1935 ab eine beahtliche Stärkung dur eine Reihe von Großwerten erfahren, die bisher in Berlin bzw. an anderen Pläzen, aber noch nicht in Frcknkfurt notiert waren. Auch sollen einige bisherige Frankfurter Freiverkehrswerte amtlich notiert werden.

Die Lage der deutschen Zementinduftrie.

__Die Abrufe von Zement für den Bau der Reichsautobahnen E sih, wie im Wochenbericht des {Fnstituts für Konjunktur- orshung ausgeführt wird, in den leßten Monaten mehr und mehr gehäuft. Demzufolge waren Beschäftigung und Versand der deutshen Zementindustrie auch während der Herbstmonate noch außerordentlich hoh. {Fm Oktober wurden je Arbeitstag 22 800 t Zeméènt versandt gegenüber 24 300t im September 1934 und 14 000 t im Oktober 1933. An dem Aufshwuüng der deutschen Bauwirtschaft, den vor allem die staatliche Arbeitsbeshaffung aus- löste, nahm die - Zementindustrie in vollem Umfang teil. Der Wert der deutshen Zementproduktion dürfte im Fahr 1934 etwa 210 Mill. RM betragen gegenüber 140 Mill. RM im Vorjahr und etwa 100 Mill. RM im Jahr 1932. Mengenmäßig ist die Erzeugung 1934 noch stärker gestiegen, da infolge der zunehmen- den Kapazitätsausnubßung die Zementpreise Anfang und Mitte des Fahres gesenkt werden konnten. Der konjunkturelle Rückgang der Bementproduktion seit Herbst 1929 ist gegenwärtig wieder zu mehr als 90 % aufgeholt. Für den Absay hat der Binnenmarkt die ausschlaggebende Bedeutung gewonnen. Die Ausfuhr von Zement ging seit Ende 1929 konjunkturell ständig zurück. Die Exportquote sank von etwa 13 bis 15 % in den Fahren 1928/29 auf etwa 4 % im Fahre 1934. Fn den leßten Monaten konnte sih jedoch wieder eine leihte Besserung im Exportgeschäft durh- leben. Jm Februar dieses Fahres ordnete der Reichswirtschafts- minister für die Zementindustrie einheitlihe Preise und Liefer- bedingungen an. Gleichzeitig wurde die Errichtung neuer An- lagen verboten. Die Verordnung läuft Ende - des Fahres ab. Man rechnet jedoch damit, daß die bisherige Marktregelung im wesentlichen beibehalten wird. Verschiedentlih fordert man aller- dings, die Außenseiter in die kontingentmäßige Regelung des Ab- saves einzubeziehen. Um das Exportgeschäft zu fördern, wird eine einheitliche Regelung dec Ausfuhrpreise und die Schaffung einer Ausagleichsklasse als notwendig erachtet.

Um die Neuordnung in der FZementindustc.e.

Wie der D. H.-D. aus beteiligten westdeutshen Kreisen erfährt, sind auch im Bereich des Westdeutshen Zementverbandes die Verhandlungen über eine Marktordnung nach dem 31. De- zember 1934 wieder aufgenommen worden. Fn der Frage der fontingentsmäßigen Marktaufteilung sollen sich dem Vernehmen nah sowohl der Norddeutshe Zementverband als auch der Süd- deutshe Zementverband bereit erklärt haben, dem Westdeutschen Zementverband einen Teil ihrer Kontingente abzutreten. Bisher haben nach weiteren Fnformationen des D. H.-D. 19 Gesell-

| schafter des Westdeutshen Zementverbandes den Verbands- sowie Jm übrigen gelten die schon aus der Regelung des en Lieferungsvertra

Bestimmungen mit der Ein- | Außenseitern des westlichen Verbandes soll bisher noch nicht ver-

zum 1. Januar 1935 gekündigt. Mit den

handelt worden sein.