1934 / 285 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 06 Dec 1934 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs8- und Staatsanzeiger Nr. 285 vom 6. Dezember 1934. &. 4

Abschluß eines neuen deutsch-niederländishen Verrehnungsabkommens.

Den Haag, 5. Dezember. Anfang November hatte die nieder- ländishe Regierung den am 21. September 1934 abgeschlossenen Vertrag über den deutsh-niederländischen Verrechnungsverkehr gekündigt. Unmittelbar nah der Kündigung sind zwischen der deutshen und der niederländischen Regierung Verhandlungen auf- genommen toorden, die heute im Haag zur Unterzeichnung eines neuen Vervrechnungsvertrages geführt haben.

Der neue Vertrag sieht entsprechend der bisherigen Regelung eine Verrechnung der beiderseitigen Forderungen aus dem Waren- und Dienstleistungsverkehr in der Weise vor, daß die Einzahlungen auf deutscher Seite bei der deutschen Verrehnungékasse und auf niederländisher Seite bei dem niederländischen Clearing-Justitut erfolgen. Er umfaßt auch wieder den Warenverkehx mit den niederländischen Kolonien (Niederländisch Jndien, Surinam und Curacao). Auch im übrigen lehnt er sich nah Form und Fnhalt im wesentlichen an die frühere Regelung an. Jedoch sind ge- wisse Nebenkosten des Handelsverkehrs neu in die Verrehnung einbezogen worden.

Ferner sind Vereinbarungen getroffen worden, die eine rashere Abdeckung der vor dem 24. September 194 fällig ge- wordenen deutshen Warenschulden gegenüber den Niederlanden ermöglichen. Während bisher 10 % des deutschen Ausfuhrerlöses für diesen Zweck zur Verfügung gestellt wurden, ist dieser Prozent- saß in dem neuen Vertrag auf 18 % erhöht worden. Diese Er- höhung ist dadurch ermöglicht worden, daß die Reichsbank einen Teil des im leßten Verrehnungsvertrag vorgesehenen freien Kontos zur stärkeren Abdeckung der Warenschulden bereitstellt, und daß die nicderländishe Regierung sih damit einverstanden erklärt, daß ein Teil der sonst für die Bezahlung der laufenden Warenausfuhrx aus den Niederlanden nah Deutschland zur Ver- fügung stehenden Beträge zur Schuldenabdeckung verwandt wird. Auf diese Weise wird eine beschleunigte Abdeckung der alten Schulden erreicht, die aber voraussichtlih immer noch einen Zeit- raum von zwei Fahren beanspruchen wird. Damit ist auch eine neue Grundlage für die Bevorzugung eines Teiles dieser Forde- rungen durch die Niederländische Bank geschaffen worden.

Es ist zu hoffen, daß dur diese Regelung die in den Nieder- landen entstandene Beunruhigung über die Abdeckung der alten Schulden aus dem Warenverkehrx beseitigt und damit auch der inzwishen ins Stocken geratene deutsche Handelsverkehr mit Holland und seinen Kolonien wieder belebt wird. Für den niederländishen Zwischenhandel, dessen unbefriedigende Berük- sihtigung den Anlaß für die Kündigung des alten Verrehnungs- abkommens bildete, ist eine Regelung getroffen worden, die der zwischen Deutschland und England vereinbarten Regelung ent- spricht, Der neue Verrehnungsvertrag wird mit Wirkung ab

1. Dezember 1934 vorläufig angewandt werden. Soweit es sich um Verpflichtungen von Schuldnern in Surinam und Curacao handelt, ist der Tag der vorläufigen Anwendung noch weiterer Vereinbarung vorbehalten. Mit dem Zeitpunkt der vorläufigen Anwendung tritt der frühere Vertrag, der auf Grund einer Ver- einbarung zwischen den beiden Regierungen als modus vivendi weitergalt, außer Kraft.

Jm Anschluß an die Unterzeihnung des Verrehnungsver- trages werden die Verhandlungen über die Regelung des deutsch- niederländishen Warenverkchrs für das Fahr 1935 aufgenommen werden, da die für das Jahr 1934 geltende Regelung bis zum 31. Dezember d. J. befristet ist. Zu diesem Zweck werden sich die beiden Delegationen nah einer kurzen Pause zunächst im Haag wieder zusammenfinden.

Zum deutsh- englischen Zahlungsabkommen.

Die Bezahlung der englischen Warengläubiger.

Nach den Bestimmungen des deutsch-englishen Zahlungs- abkommens vom 1. November 1934 hat die Begleichung der rück- ständigen englishen Warenforderungen grundsäaßlih aus monat- lihen Quoten von vorläufig 10 % der jeweiligen deutschen Aus- fuhr nach England zu geschehen, und zwar in e zwölf Monaten vom Beginn ‘des Vertrages ab. Schon bei Abschluß des Abkommens (Artikel 4) war eine Beschleunigung dieser Be- reinigung der beiderseitigen Handelsbeziehungen durh. ent- sprechende Finanztransaktionen in Aussicht genommen. So hatte

" die Reichsbank sofort bei Unterzeichnung der Vereinbarungen eine

Summe von 400000 Pfund zur Schaffung eines ersten Fonds

für die Bezahlung der englishen Warengläubiger zur Verfügung

estellt. Jn weiterer Ausführung der Absichten des Artikel 4

hat die Reichsbank mit der Bank von England eine Kreditaktion

abgeschlossen, durh welche der Fonds sofort eine neue Zuweisung

von 750 000 Pfund erfährt, so daß jeßt zur sofortigen Auszahlung

folgende Summen bereitstehen:

400 000 Pfund Eröffnungszahlung der Reichsbank

750 000 Pfund Ueberweisung aus dem neuen Kredit,

ca. 250 000 Pfund Novemberrate von 10 % der deutschen

Einfuhr nach England,

zusß. 1 400 000 Pfund.

Der Kredit der Bank von England ist längstens innerhalb von zwölf Monaten zu tilgen.

Besprechungen in Antkara über das deutsch- türkische Clearing-Abkommen.

Ankara, 6. Dezember. Der A Botschafter von Ro- senberg und Legationssekretär R a h n suchten das Wirtschafts- ministerium auf und besprachen mit der türkischen Regierung die Lage, die sih durch die Devisenverordnung vom 24. 9. ergeben Po Beide Parteien kamen jedoch überein, die bisherigen Vor- chriften des Clearing-Abkommens aufrechtzuerhalten. Legations- sekretär Rahn hat Mittwochabend Ankara verlassen, um sih nach Berlin zurückzubegeben.

Keine Sondervorschriften für Versandgeschäfte.

Der Reichsverband der Mittel- und Großbetriebe des Deut. hen Eiñzelhandels (Fachgruppe Versandgeschäfte) teilt mit: Bers@iebéne Veröffentlichungen, die zu falschen Auffassungen geführt haben, geben Veranlassung, B hinzuweisen, daß keinerlei Sondervorschriften für den Warenbezug aus Versand. eshäften bestehen. Das Reichswirtschaftsministerium hat si im tärz d. J. gegen eine Beeinträchtigung der Versandgeschäfts ausgesprochen. ie zahlreihen Unternehmungen, die unmittelbax an den leßten Verbraucher liefern, können nah der Auffassun des Reichswirtschastsministers an örtliche Grenzen nicht gebundet werden. Das Reichsgebtiet stelle ein einheitliches Wirtschafts. ebiet dar. Einwirkungen auf Beamte und die übrige Beygz[, erung, nur am Ort zu kaufen, seien nit stätthaft, da die Kauft: am-Ort-Propaganda eine ernste Störung des wirtschaftlichen Wiederaufbauwerks innerhalb der Gesamtwirtschaft herbeiführe, Der Reichsfinanzminister seinerseits hat in seinen Richtlinien über Bedarfsdeckungsscheine ausdrückl ih klargestellt, daß Versand- pelOnie zur Entgegennahme von Bedarfsdeckungsscheinen zuzu, assen sind. Sondervorschriften der Parteileitung gegen die Warenbestellung in Versandgeschäften für Parteimitglieder oder die Mitglieder der Nebenorganisationen bestehen ebenfalls nit Das Fnstitut für Konjunkturforshung hat vor kurzem fest, gestellt, daß die Umsaventwicklung der Versandgeschäfte im all. emeinen 1933 ungünstiger verlaufen ist als die des übrigen Finzelhandels. Dieje Entwicklung ist auf die Kauft-am-Ört- Propaganda zurückzuführen. Versuche irgendwelher Art, diese Propaganda, ganz gleih in welcher Form, wieder auflebey zu lassen, müssen zu einer erneuten gesamtwirtshaftlichhen Schädi- gung führen. ahlreihe Erzeugungsgruppen Und -gebiets Deutschlands würden dadurch erheblihe Einbuße erleiden. Es se deshalb nochmals betont, daß die Versandgeschäfte von einzelnen Schädlingen abgesehen zum „regulären Einzel: Loren also einer volkswirtschaftlich richtigen Verteilungsform, gehören.

Uebt nationale Solidarität! I Spendet

für das Winter- Hilsswerlt!

Schlacßtviehpreise an deutschen Märkten im Monat November 1934.

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Durchschnittspreise für 50 kg Lebendgewicht in Reichsmark.

Kühe Kälber

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Lämmer, Hammel uno Schafe

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Märkte

jüngere vollfleischige

höchsten Schlachtwerts oder ausgemästete jüngere vollfleishige

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Reichs- durchschnuitt®)

. Dagegen: Oktober 1954 . November 1933

32,5 26,8

28,1 24,2

31,3 25,7

27,1 22,7

32,9 26,7

28,8

1) Fette Specsauen: Berlin 50,5;

28,4 23,0

Breslau 49,1; Hamburg 50,3; Hannover 49,5; Magdeburg 51,0; Stettin 51,0, ?)

32,1 | 27,2

22,5 18,3

35,4 30,7

31,5 26,9

27,2 22,9

52,7 39,0

46,4 | 38,7 33,3 | 27,2

1, Monatshälfte. ?®) Durchschnittspreise für die 15 wichtigsten Märkte. Berichtigung: Jn Nr. 262 vom 8, November 1934 unter Dresden, Schweine a 2 ist zu seßen 53,0 (statt 35,0).

Berlin den 5, Dezember 1934.

Verantwortlich: für Schriftleitung (Amtlicher und Nichtamtlicher Teil), Anzeigenteil und f übrigen redafktionellen Teil: Rudolf Lanyscch in Berlin-Lichtenberg.

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51,7 48,2

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Statistisches Reichsamt. stisches Reich A

ür den Verlag: Direktor Dr. Baron von Dazur in Berlin-Wilmersdorf, für den Handelsteil und det ruck der Preußishen Druckerei- und Verlags-Aktiengesellscha#t, Berlin, Wilhelmstraße 32.

Fünf Beilagen (einshl, Vörsenbeilage und zwéi Hentralhandelsregisterbeilagen), - *

Erste BVeílage

| um Deutschen ReichS8anzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

1934

Ir. 285

Wirtschaft des Auslandes. Brüsseler Eisenbörfe.

Brüffel, 5. Dezember. Die heutige Eifenbörse nahm einen tillen Verlauf. Das Geschäft in Stabeisen war ruhig, obwohl E Gesamtumsaß noch etwa 50 % ausmachte. Die kleinen - Walz- werke flagen über nachlassenden Auftragseingang. Halbzeuge blieben vernachlässigt. Die hereinkommenden Aufträge waren im ahmen der Verbandsquote befriedigend. Jn Grobblehen wie in Mittel- und Feinblechen blieben die Umfäße gering. Fn ver- zinkten Blechen hat der anhaltende Streik auf den Phenix-Works, mit dessen baldigem Ende im Augenblick niht gerechnet wird, auf den Auftragsbestand der übrigen Werke günstig gewirkt. Hier machte sich eine festere Grundtendenz bemerkbar. Auf dem Scrottnarfkt blieb das Geschäft still. Auf den Ueberseemärkten hält sich Japan weiter zurü. Man nimmt an, daß auch Polen weiterhin die Een strittig macht. Britisch-Fndien ift so gut ivie gar niht auf dem Markt, da es wohl fast ausschließlich von England bedient werden dürfte. Die übrigen Ueberseemärkte eigen auch nur mäßiges Jnteresse. Der Auftragseingang bei der Cosibel erreihte im November nur knapp 108000 t gegen 128000 t im Oktober. Der Auftragsbestand am Ende des Monats betrug 50000 t gegen 75000 t. Die Preise blieben unverändert.

Polnisch-englisches Kohlenabkommen vor der Unéerzeichnung.

Warschau, 6. Dezember. Nach Mitteilungen der halbamt- lichen „Gazeta Polsfa“ haben die in London f{chwebenden polnisch- englischen Kohlenverhandlungen zu einer grundsäßlichen Eini- ung geführt. Damit gilt der Kohlenfriede zwischen England und Polen als gesichert. Die Unterzeichnung eines entsprehenden Ab- fommens wird im Laufe des heutigen Tages erwartet.

Zunahme der Arbeitslosfigkeit in Oesterreich.

Wien, 6. Dezember. Ende: November 1934 wurden in Oester- reih insgejamt 275 148 unterstüßte Arbeitslose gezählt. Jun! Ver- leich zur leßten Zählung vom 15. November 1934 ergibt sich eine Vnabime von rund 15 600 Personen.

4!/,%/ ige österreihische Konverfionsanleihe. Auflegung des Holländischen Abschnittes.

Amsterdam, 5. Dezember. Ein hoklländishes Bankenkonfortium unter Führung der Fixma Hope & Co. und derx Twentschen Bank legt am 13. Dezember d. F. den holländischen Abschnitt der 4% %igen österreihishen Konversionsanleihe in Höhe von 1970 000 hfl zum Kurse von 89 % zux öffentlichen Zeichnung auf.

Vau einer General Motorsfabrik in der Schweiz.

Basel, 6. Dozombor. Die Konoxral Matar2 (Fampann heah- suhtigt in der E eine ‘eigene Niederlassung zu errichten, um en jhweizerishen Markt mit in der Schweiz selbst hergestellten Wagen zu beltefern. Die Erzeugungsanlagen werden voraus- sihtlih in Biel errichtet werden. Man rechnet mit einer Er- zeugung von jährlich 3600 Wagen, das ist die Menge, die der amerikanishe Genexal Motors-Konzern bisher ungefähc auf den shweizerishen Markt brachte. Fn Bexn wird zur geit über die Bedingungen der Zusammenarbeit der General Motors-Gesell- ly mit der \{chweizerishen JFudustrie verhandelt. Es Ch daß ie amerikanische Gesellschaft für die von ihr eingeführten Chaffis eine Rükvergütung von 50 vH erhalte. Die Pneus, die elektrische Ausrüstung und die Karosserie jollen in dec Schweiz hergestellt verden. Nach hiesigen Mitteilungen wird in Pratteln eine \hwei- zerishe Pneufabrik errichtet, Eine Zusammenarbeit auf ähn- liher Grundlage hat im leßten Jahre die AG. Saurer in Arbon mit den amerikanishen Lhrysler-Werken wegen der Montage von Chrysler-Wagen beschlossen.

Ftaliens Getreide- und Maiseinfuhr.

Rom, 5. Dezembex. Die Getreideeinsuhr in Ftalien betrug im November 32 960 dz, während im selben Monat des Bor- jahres 24 960 dz eingeführt wurden. Jm Zeitraum vóm 1. Funi bis 30. November belief sich die gesamte Getreideeinfuhx auf rund 192 000 dz. Somit hat sich die Einfuhr d. J. um 12 426 dz verx- mindert. Die Maiseinfuhr Jtaliens betxug im Oktober d. F. 22528 dz, während im selben Monat des Vorjahres noch 121 104 dz eingeführt wurden. Jm Zeitraum vom 1. Juni bis 90. November d. J. wurden rund 720 000 dz eingeführt. Das ist e A MINDEENNO der Einfuhr um 53 000 dz gegenüber der im orjahre,

Ein neues Einfuhrsystem in Griecheulaud.

Athen, 5. Dezember. Ab 1. Januar 1935 sührt Griechen- and ein neues Einfuhrsystem ein. Dieses neue System gewährt dem Handel gewisse ausgedehntere Freiheiten, und damit gehört wohl Griechenland zu den ersten Ländern, die, wenn auch in einem bescheidenem Maße, jeut fast überall gebundenea vandel die Fesseln zu lockern versucht. Die Waren werden in anf Hauptgruppen eingeteilt: T. Gruppe. Hierher gehören alle

aren, deren Einfuhr in jeder Menge und aus jedem Lande ge- hattet ist auf Grundlage der bestehenden Handelsverträge mit en Herkunftsländern der Ware. 11. Gruppe. Waren, deren infuhr srei gestattet ist im Wege des ganzen oder teilweisen tze, austausches mit Ländern, mit denen Griechenland einen Altivsaldo führt. Diese Länder werden alle sechs Monate vom lh azministex und vom Wirtschaftsminister bestimmt. U 0IE, Waren, die kontingentiert find und aus allen mern eingeführt werden können. IV. Gruppe. Waren, die (Be auf Grund einex Spezialerlaubnis eingeführt werden dürfen aumwolle, Seidenkokons, Maschinen usw.). V. Gruppe. T deren Kontingentierung nicht auf Grundlage der Menge, Die V auf der des Wertes in fremden Devisen kalkuliert wird. gefül ‘aren der I. und I. Gruppe können von jedermann ein- M werden, die der III. und V. Gruppe nur dur speziell durch ge assene Jmporteuxe und Kausleute, die der IV. Gruppe die N crjonen, die im Besige der speziellen Erlaubnis sind. Fur die ie A der Kontingente wird eine Kommission eingeseßt, Minna Präsidenten aller Handelskammern und fauf- ais Gen Vereinigungen in Athen, Piräus und Saloniki sowie Mäm Vertreter des Finanz- und Wirtschaftsministeriums neue Acrledt, In diesem neuen Einfsuhrsystem wird au eine gelegt. rt der Personen und deren Rechte auf Kontingente fest- M4 Durch diese Neuregelung werden die bisher gehandhabten zeitigte n der Kontingentierung ausgehpben, die große Mißstände

Jen, da miît den Kontingenten ein shwunghafter Handel

Verlin, Donnerstag, den 6. Dezember

Durch Nahrungsfreiheit zur Außenhandelsfreibeit!

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Reichsbauernführer Darré vor der Marine.

__ Dex Reichsminister für Ernährung - und Land- wirtschaft R. Walther Darxré rad am 4. und 6. Dezember 1934 vor den Offizierkorps der Nord- seestation in Wilhelmshaven und der Ostseestation in Kiel über die Aufgaben der nationalsozialistischen

L Cas Er führte unter anderem folgendes aus:

enn heute von der Weltwirtschaft und ihrem Zusanmen- bruch gesprochen wird, so denkt man dabei niche R an ein natürliches Nebeneinanderx verschiedener Volkswirtshaften und thre natürlichen Austauschbeziehungen untereinander, sondern man meint vielmehx jene cigentümliche Form und Gestaltung dieser Austauschbeziehungen, die sih im Laufe der lezten fünfzig O A ie und die man vielleicht rihtiger l le Englander auch tun mit Welthand zei s mit Weliwirti@aft it Welthandel bezeichnet als

Wenn man verstehen will, warum dieser Welthandel in eine so entscheidende Krije hineingeraten mußte, braucht man \sich nur der Entstehung dieses Welthamdels zu entsinnen. Jn England entstand um 1800 ein neues „System der politishen Ockonomie“, aklfo eine neue Wirtschaftsanschauung, die der damaligen politischen und wirtschaftlichen _Lage Englands duxchaus angemessen, auf Englands größere Entwicklung zugeshnitten war. Diese An- shauung war also damals für England richtig. Sie gründete si auf dem Begriff des „free trade“ in fcinem weitesten Sinne. „Free frade“ bedeutete innerhalb der eigenen Wirtschaft völlige Freiheit des Einzelnen, Gewerbesreiheit, freier Wettbewerb und JZudividualismus mit seinex notwendigen politishen Begleit- evscheinung, der Demoralktie und dem Paxlamentarismus: „free trade“ bedeutete nach außen aber Freihandel, freier Welthandel und natürlih auch Freiheit der Meere.

Die englishe Auffassung von dex Freiheit der Meere grün- dete sich auf den Tatbestand, daß England die größte Flotte der Welt besaß, bedeutete tatsahlich also nihts anderes als eine Beherrschnug der Meere durch England. Auf dieser Grundlage wurde die Weltwirtschaft des 19. Fahrhunderts entwickelt. Fm Laufe dieses Fahrhunderts schloffen fih fast alle Völker dieser neuen Wirtfchaftsanshaunng an, die nah innen den freien Wettbewerb, nah außen den freien Welthandel mit sih brachte. Die L Leugnung aller nationalen Grenzen und Zu- fammenhänge, der Wegfakk aller überlieferten Bindungen und Satzungen hatte zur Folge, daß die ganze Welt als eine einzige übernationale Gemeinschaft angesehen wurde, in der jeder ein- kaufen konnte, wo es thm beliebte, und wo es ihm am billigsten erfhien und feder verkaufen konnte, wo er den besten Preis zu erzielen gedahte. Es war selbstverständlich, daß im Zuge einer folhen Entwicklung alte lebensgeseßlihe Zufammenhänge ein- fach zerrifsen wurden. Die alten Kulturländer verloren einen in ihrem Boden verwuxzelten Erzeugungszweig nah dem an- deren, einfach weil neuerschlossene Böden irgendwo auf der Welt erxgiebiger oder billiger waren. Fn England prägte sih diese Entwicklung natürlich am deutlichsten aus, aber auch Deutsch- land war entscheidend davon betroffen. Jch denke niht nur daran, daß uns wichtige landwirtschaftliche Erzeugniszweige ver- loren gingen, wie etwa die Schafzucht, der Anbau von Flachs

und Hanf auch nicht daran dak wix in unserer Getreide- und Fettversorgung abhangig wurden von “dieser etnen en Vé-

meinschaft der Weltwirtschaft; sondern ih denke auch an die stillgelegten Kupfer- und Bletierzgruben im Harz, an die still- gelegten Eisenerzgruben int Siegerland und Dillgebiet und an manche andere Werkftätte nationaler Arbeit, die als Opfer dem Altar Wektwirtfhaft dargebracht wurde.

Die Aufteilung der Welt nah verschiedenen besten Erzeu- ungsstätten ohne Rücksicht auf nationale Bindungen und Zu- fimenhät e hat der Weltkrieg jäh unterbrochen. Daraus ergibt fih auch für die folgenden fünfzehn Naehkriegsjahre que immer schärfere Zuspißung auf den Zusammenbruch der Weltiwirtschaft, auf das Anseinanderfallen des Welthandelsgefüges. Die Agrar- oder Rohstoffländer industrialisierten fih, und die Fndustrieländer reagrarifierten sih, und zwar in beiden Lagern ohne Rüesicht auf die thnen dadurch entstehenden Kosten, sondern lediglih getrieben von nationalen Gesichtspunkten, im Jnterefse ihrer Staatspoliitk.

Nach dem Auseinanderfallen der alten Weltwirtschaft ent- stehen in der ganzen Welt Blockbildungen. Man denke an die Schutzoll- und Währungspolitik der Vereinigten Staaten, an die Politik Japans in dex Mandschurei und in China, an die ruffishen Fünfjahres-Pläne und an das französishe Kolonialreich, das „grö- here Frankreih“. Es ist selbstverständlich, daß auch unser Land, gewollt oder nicht, in diese Entwicklung hineingerifsen wird. Wenn die Weltwirtschaft in verschiedene große Schollen auseinander- bricht, so müssen auch wix uns auf eine Scholle, auf die eigene Scholle retten.

Der Zwang dieser größeren geshihtlihen Entwicklung, der fih kein Land mehr entziehen kann, wird für Deutschland aber noh duxch seine besondere wirtschastlihe und politishe Entwi- lung verstärkt, die sich aus dem Vertrag von Versailles ergèben hat. Dieser Vertrag atmete keinerlei wirtschaftliche Vernunft, war niht angeweht vom Geiste übernationaler Gemeinschaft der Völker oder der Weltwirtschaft, sondern war ein bloßes politisches Macht- instrument gegen Deutschland. Poliitsch und wirtschaftlich wurden uns Schulden aufgenötigt, durch deren Höhe und Zinsen wir für immer an das Glaubigerland gekettet sein sollten. Das politische Abhängigkeitsverhältnis sollte allmählih durch ein wirtschaftliches, aber um so dauerhafteres abgelöst werden. Und dieses wirschaft- lihe Abhängigkeitsverhältnis wurde erzwungen durch die Tatsache, daß wir uns niht mehr aus unserem eigenen Boden ernähren oder befleiden konnten. Wir mußten versuchen, zunächst unfere Ernährung und andere wichtige Lebensbedürfnisse aus dem eigenen Boden sicherzustellen; wir mußten also den Schwerpunkt unserer Wirtschaftspolitik auf die Binnenwirtschast, ganz beson- ders auf die Landwirtschast verlagern.

Das bedeutet gegenüber der bisherigen wirtschaftspolitishen Haltung eine grundsäglihe Wandluug. Jeßt sollen die Bedürf- nisse des Volkes zuerst aus eigenem Boden, aus eigenen Kräften gedeckt werden, und erst das, was uns noch fehlt, soll im Wege des Austausches mit unseren Erzeugnissen aus dem Auslande hereingeholt werden.

Die grundsäßlihe Wandlung in der Wirtschaftspolitik, die wir jeßt herbeiführen, bedeutet, daß wir zuerst durh Ausgestal- tung des Binnenmarktes durch Arbeitsbeshaffung und Stär- fung der Landwirtschasf unsere Lebensgrundlage aus eigenen Kräften sicherstellen. Damit wollen wix die Freiheit und Un- abhängigkeit gewinnen, unsere eigenen Erzeugnisse im Auslande

getrieben wurde, der eine Belastung der eingeführten Waren pervorrief und diese unnötig verteuerte, auch vielen ernften Kaufleuten großen Schaden zufügte, da die Kontingentierung fäuflich war und sich der Meistbietende Einfuhrkontingente fäuflih erwerben konnte. Es bleibt allerdings abzuwarten, wie sich das neue System in der Durchführung bewähren wird. Aus- nahmen bei dem neuen System werden noch in folgenden beiden Fällen gestattet: Wenn ein Altivsaldo bei einem Bankelearing oder einem anderen Clearing mit einem Lande gugunsten

bestmöglichst verwerten zu können und mit ihnen all das aus dem Auslande zu kaufen, was uns an Notwendigem fehlt; darüber hinaus sogar noch all das, was wir zu unserer Be- quemlihkeit oder zu unserem Behagen gebrauchen können soweit das Ausland bereit ist, uns dafür unsere eigenen Erzeug- nisse abzunehmen. :

…__ Wenn alfo das Schwergewicht unserer Wirtschaftspolitik auf die Binnenwirtschaft verlagert wird, fo bedeutet das keine Preis- gabe der Anußenwirtschaft; vielmehr foll uns erst die Nahrungs- freiheit auch die Außenhandelsfreiheit sichern. Die neue Welt- wirtschaft soll sich aus einzelnen, in sih ausgeglihenen, anfein- ander abgestimmten Nationalwirtshasten oder nationalwirt- \shaftlihen Blöcken zusammenseßen; das Fundament dieses neu- P ub pee Gefüges fönnen daher nux der cigene Boden ein und der Bauer, der ihn bearbeitet. Erst auf dieser Grund- lage fann und foll allmählih, in einem natürlihen Vorgang, die gefamte Wirtschaft neu gestaltet werden.

Die nationalsozialistishe Agrarpolitik oder Bauernpolitik

ficht ihre Grundpfeiler in ihren beiden neuen Geseßen, dem Reichserbhofgesey und dem Reichsnährstandsgeseß. Diese beiden Grundgeseße umshließen auch die Grundgedanken der bäuerlichen Wirtschastsgesinnung. Dem bisherigen Glaubensbekeuntnis des „free trade“ ftellt fich hier ein neues Glaubensbekenntnis von „Blut und Bodeu“ gegenüber, von der Verwurzelung des ein- zeluen Menschen in seinem Volk, in seiner Rasse, und von seiner Verhaftung an den heimatlihen Boden. __ Das Reichserbhofgeses geht davon aus, daß der Bauer für die Gesamtwirtschaft und für sein ganzes Volk als Ernährer und als BVlutsquell eine wesentliche Aufgabe zu erfüllen hat. Der bäuerlihe Grund und Boden mußte daher aus der Verflehtung mit der sogenannten fapitalistischen Wirtschaft, bei der er eben lediglich die Rolle als Handel®ägegenstand odex Kreditunterlage spielte, herausgelöst werden.

Der Reichsnährstand stellt in seinem Aufbau, in seiner Gliede- rung und in seiner Disziplin nichts anderes dar als den Ausdruck einer neuen Ordnung auf diefem Boden. Das Reichserhofgesetz verbürgt die Stetigkeit und Sicherheit, das Reichsnährstandsgeseß verbürgt die Ordnung. Alles ergänzt sich notwendig. Fnfolge der Devisenschwierigfkeiten müssen wir mit den uns aus dem eigenen Boden zur Verfügung stehenden Erzeugnissen haushalten. Diefer Aufgabe dient die Marktordnung.

Die Marktorduung joll ein Werkzeug sein, um sowohl den Erscheinungen des Mangels als au den Erscheinungen des Ueber= flusses begegnen zu können. Während unter der freien Markt- wirtschast wilde Preisshwankungen die Folge diefes Wechfels von Mangel und Ueberfluß sind, soll die Marktordnung eine ftetige Entwicklung, also grundsäßlih feste Preise verbürgen. Dazu 1st es notwendi,, daß bei Ueberflug Ware vom Markt ferngehalten oder aus dem Markt herausgenommen wird, um bei auftretendem Mangel wieder hereingelassen zu werden. Diese bewußte Ordnung des Maxktgeschehens in Verbindung mit Lagerhaltung oder Vor- ratswirtschaft erstreckt sih sowohl auf die jahreszeitlihen Schwan- fungen als ‘auch über die größeren Wellenschläge zwischen mageren und fetten Fahren.

Mary lolo Lubet ver Prets eters A. A at Fan allemal festgelegt, sondern ex wird ganz bewußt nach den Er- fordernisjen der Gesamtwirtshaft gehandhabt. Wir können dadurch die Erzeugung einer Ware anreizen, eine andere wiederum einschränken, wir können dadurch natürlih auch den Verbrauch beeinflussen. Jn diesem Rahmen ist dem Bauern aber eine stetige, feste Preisentwicklung völlig verbürgt, und er läuft nicht mehr Gefahr, eines Tages durch einen Preiszufammenbruh eine „Fehlspekulation“ getan zu haben. Diese stetige Preisgestaltung

ibt uns aljo erst das Recht und den Mut, vor den Bauern heute

Be ifittvatent und ihn zu einer größtmöglichen Steigerung feiner Erzeugung, zu einer Anspannung seiner Leistungsfähigkeit auf- zufordern. Im Rahmen fester Preise kann jeder einzelne durch Leistungssteigerung auch seine Einnahmen steigern; hier kann er in echten Leistungswettbewerb mit den anderen treten und seine Privatinitiative im besten Sinne entfalten.

Die Marktordnung if die Vorausseßung für die Leistungs- steigerung des einzelnen und damit auch für die Erzeugungs- steigerung, die gegenwärtio für ganz Deutshland notwendig e Die Marktordnung ist nun nicht etwa eine planwirtschaftliche oder gar zwangswirtshaftlihe Angelegenheit. Sie ist lediglich eine Art Gemeinschaftsarbeit des Reichsnährstandes, allerdings unter scharfer und eindeutiger Aufsicht des Staates. Alle an der Erzeugung, an der Verarbeitung oder an der Verteilung einer Ware beteiligten Gruppen sind zujammengeschlosjen, und der Grundgedanke des Zusammenschlusses ist: den Weg einer Ware vom Erzeuger über den Bearbeiter und Verteiler bis zum Ver- braucher auf das kürzeste Maß zu beschränken und damit den Zwischenhandel auf seine wirklichen volfkswirtschaftlihen Auf- gaben zurückzuschrauben, seine zweifellos bisherige Ueberblähung drosselnd. Das System des Freihandels mag unter den Voraus- seßungen, die im 19, Jahrhundert vorherrshten, rihtig gewesen sein. Aber heute ist es durch eine tiefgehende Entwicklung über=- holt worden und infolgedessen falsch. Es kommt also jeßt darauf an, auf der Grundlage der neuen Entwicklung, uit der wir als Tatbestand rechnen müssen, durch ein neues System die gestörte wirtschaftlihe Gemeinschastsarbeit der Völker wieder herzustellen, weil \{ließlich jeder Außenhandel nichts anderes darstellt als die handelsmäßige Bilanz solcher Gemeinschafstsarbeit. Und dieses Systeme ist unsere Marktordnung.

Ein neues System weltwirtschaftliher Beziehungen entsteht. Es ist in seinen ganzen Grundgedanken vielleicht nihts anderes als das System der alten deutshen Hanse, auf die gegenwärtigen modernen Verhältnisse übertragen Die heute aus dem bäuer- lihen Abschnitt kommenden Gedanken zur Neuordnung der deutshen Wirtschaft stellen keine äußerlihe Standespolitik im engeren Sinne dar, fondern altes deutsches Gedankengut, das stch beim Bauern am zähesten erhalten hat und jeßt wieder nah der Erweckung durch Adolf Hitler hervorgebrohen ist. Es handelt sich bei den wirtshaftlichen Umwälzungen, die heute vor sih gehen und die sich gewiß noch lange Zeit hinstreckden zverden, um nichts anderes als um die Nenformung eines eigenen deutschen Wirt- schaftsgedankens, einer eigenen deutschen Wirtschaftsgesinnung. Und genau so wie der englishe Gedanke vom „free trade“ ein großes wiritschaftlihes Zeitalter bestimmt und beherrscht hat, so hoffen wir, daß dem kommenden Zeitalter dexr neue deutsche Gedanke, um den wir heute alle ringen, sein Gepräge geben wird.

Griechenlands besteht. Jm ersten Falle kann der National- wirtshaftsminister für gewisse Artikel Einfuhrerlaubnifse er- teilen, die das festgeseßte Kontingent übersteigen. Jm ziveiten Falle wird allen Personen, die griehishe Waren ausführen, gleichviel an wen und wohin, ein Einfuhrerlaubnis in gleicher Höhe der getätigten Ausfuhr, für welchen Artikel es auh sei, erteilt, nur muß die Ausfuhr der griehtshen Ware der Eirfuhr der fremden vorausgegangen sein.