1934 / 287 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 08 Dec 1934 18:00:01 GMT) scan diff

RNeichs- und Staatsanzeiger Nr. 287 vom 8, Dezember 1934. S. 2

Sackmiete ist in den Grundsäyen zu 1 bis 3 nicht ent- halten, da es sih bei der Sackvermietung um einen Vertrag außerhalb des Kaufabschlusses handelt. Die Säcke sollen 14 Tage kostenlos zur Verfügung gestellt werden; über 14 Tage hinaus ist ein Betrag von 4 Pfennig je Sack und Tag für normale Sackung 75 kg Schwergetreide, 60 kg Hafer als ange- messen zu erachten. : :

A einzelnen Verkaufsfall dürfen höhere als die vorstehen- den Abschläge nur dann berechnet werden, wenn nachweisbar Höhere Mehrkosten entstanden sind. Die Berechnung von Ab- schlägen, die über die offenbar entstandenen Mehrkosten u

ehen, ist in jedem Falle unzulässig, auch wenn sie sich im ahmen der vorstehenden Abschläge bewegen. y

IT. Die Landesbauernführer können mit Bu ung er Verwaltungsamtes des Reichsbauernführers von Ziffer 1“ ieser Anordnung abweichende bindende Grundsäße für den Bereich ihrer Landesbauernschaft aufstellen, Die vor dem Tage des JFn- krafttretens dieser Anordnung für die einzelnen Landesbauern- schaften aufgestellten bindenden Grundsäße gelten als auf Grund der vorstehenden Vorschrift erlassen; ihre Abänderung bzw. Auf- hebung bedarf der Zustimmung des Verwaltungsamtes des Reichsbauernführers.

6 2 L bannt tritt mit dem Tage der Bekanntgabe im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

Berlin, den 6. Dezember 1934.

Der Reichsbauernführer. Verwaltungsamt, v, Kanne.

Bekanntmachung.

Auf Grund der 2. Durchführungsverordnung des Reichs- verkehrsministers vom 21. Funi 1933 zum Gesey zur Be- kämpfung der Notlage der Binnenschiffahrt (RGBl. 11 S. 317) hat die Fachabteilung Ill des Frachtenausschusses Berlin in ihrer Sißung vom 12. November 1934 folgenden Beschluß gefaßt:

Die in der Bekanntmachung vom 11. Juni 1932 unter Zisfer 2 erfaßte Festseßung für Rotbuchennugrollen usw. wird hiermit auf- gehoben. An ihre Stelle tritt nachstehender Beschluß:

¡rachtfestsezung für Rotbuchennugrollen und -kloben

ers E n8 Mien und -kloben bis 1,50 m Länge zur Beförderung nah Altdamm : von Freienwalde . « . . RM 1,70 per rm » Oderberg/Liepe 4/6005 vom Werbellinsee D A o e »„ Werbellinkanal, oberhalb Rosenbeck U A »y Werbellinkanal, unterhalb Rosenbeck . S » Kahlenberg 80

Die Säte verstehen sich einschließlih Einladen durch den Schiffer,

Das Ausladen hat durch den Empfänger zu erfolgen. Frachtfestsezung für Buchenlangholz nah Altdamnm : von Freienwalde RM 2,50 per fm ODETVECAISIEVE » Se B20 L vom Werbellinsee 2, E Werbellinkanal, oberhalb Rosenbeck . 2 Werbellinkanal, unterhalb Rosenbeck . A R von Kahlenberg O

Die Säße verstehen ch den Schiffer, Das Ausladen hat durch den Empfänger zu erfolgen. j

Die in beiden Absäßen festgelegten Frachtsäße verstehen sich als Mindestsäße.

Vorstehender Beschluß is von mir bestätigt.

Potsdam, den 6. Dezember 1934

Der Regierungs: G E 2+

,”

Bekanntmachung.

Die am 7. Dezember 1934 ausgegebene Nummer 132 des Reichsgesehblatts, Teil I, enthält: __ Gesey über die Erweiterung der Befugnisse des Reichs- - Tommissars für Preisüberwachung, vom 4. Dezember 1934; Geseß für das Staubecken Turawa, vom 4. Dezember 1934; Gese über den Wertpapierhandel, vom 4. Dezember 1934; Reichsgeseß über das Kreditwesen, vom 5 Dezember 1934; Zweites Geseß zur Ueberleitung der Rechtspflege auf das Reich, vom 5. Dezember 1934; Verordnung über das Reichsamt 28. November 1994: Verordnung, betreffend die Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel, vom 4. A j N Umfang: 2 Bogen. Verkaufspreis: 0,30 RM. Postversendungs- gebühren: 0,04 RM für ein Stü bei Voreinsendung. Berlin NW 40, den 8. Dezember 1934,

Reichsverlagsamt. Fabricius.

für Wetterdienst, vom

Preußen.

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 3 des Gesebßes über die Einziehung tom Aden Vermögens vom 26. Mai 1933 (RGBl. I S. 293) in Verbindung mit der Durhführungsverordnung vom 31, Mai 1933 (Geseßsamml. S. 207) und des Gesetzes über die Einziehung volks- und staatsfeindlihen Vermögens vom 14. Juli 1933 (RGBl. 1 S. 479) exkläre ih die im Grundbuche von Oberförsterei Oderhaus, Kreis Zellerfeld, Band 1 Blatt Nx. 2 in Abteilung TIT unter Nummer 1 für den Touristenverein „Die Naturfreunde“, Reichsgruppe Deutschland, eingetragener Verein in Nürnberg, eingetragene Darlehnshypothek über 10000 Reihsmark für er- loschen, da mit dex Hingabe des Geldbetrages, welcher den Gegenstand der dieser Hypothek zugrunde liegenden Forderung bildet, eine Förderung E e staatsfeindlichex Be- trebungen beabsichtigt gewesen ist, : i i | Nah S 7 L Veseyes vom 26. Mai 1933 wird eine Entschädigung für den Verlust dieser Hypothek nicht gewährt.

Hildesheim, den 4. Dezember 1934. Der Regierungspräsident. J. V.: Bacmeister.

Verbot einer periodischen Druckschrift.

Zum Schutze der öffentlichen Ordnung und Sicherheit verbiete ih auf Grund des § 1 der Verordnung vom 28. Fe- bruar 1933 (RGVI. I S. 83), der §8 14, 41 des Polizeiver- waltungsgeseßes vom 1. Funi 1931 (Dea, S, 77) in Verbindung mit § 1 der Preußishen Verordnung vom 2. März 1933 (Geseßsamml. S. 33) die „Junge Kirche“, Halbmonatsschrift für reformatorishes Christentum, in Göttingen auf unbestimmte Zeit.

Hildesheim, den 7. Dezember 1934. Der Regierungspräsident. Dr, Muhs.

Bekanntmachung.

Die heute ausgegebene Nummer 46 dexr Preußischen Gesehßsammlung enthält unter:

îr. 14 207 Verordnung zur Durchführung des Gesezes über das Versteigerergewerbe und der Versteigerervorshriften (Preu- ische Versteigererbestimmungen PrVB —), vom 3. Dezember 1934; e

Nr. 14 208 Verordnung, betreffend den E und die Spruhkammer M Siedlung und Auseinanderseßzung der Pro- vinz Grenzmark Posen-Westpreußen, vom 26. November 1934, :

Umfang: 2/4 Bogen. Verkaufspreis 0,60 RM, zuzüglich einer Versandgebühr von 8 Rpf. Ï

Zu beziehen durh: R. v. Decker's ees (G. Schenck), Berlin W 9, Linkitr. 35, und duxch den Buchhandel.

Berlin, den 8. Dezember 1934, le

Tat:

E S O Ri? ECRRAN u-m R F S, (S TRER: OR E A S FIA E Bt: E wt ide

Itichtamtliches. Deutsches Reich.

Nr. 47 des Reichsministerialblatts vom 7. Dezember 1934 ist soeben erschienen und vom Reichsverlagsamt, Berlin NW 40,

chaxnhorststraße 4, zu beziehen.

Juhalt: 1. Steuer- und HZollwesen: Verordnung zur Durch- as des Steuerabzugs vom Arbeitslohn; Verordnung über ie Uebertragung der Verwaltung der Schlachtsteuer im Bezirk des Landesfinanzamts Stuttgart auf die Hauptzollämter. 2. Kon- sulatwesen: Ernennung; Exequaturerteilungen und Erlöschen von Exequaturerteilungen. 3. Verkehrswesen: Geschäftsordnung der Gesellschaft „Reichsautobahnen“. 4. Versorgungswesen: Verzeich- nisse der den Versorgungsanwärtern vorbehaltenen Stellen Mecklenburg, Staats-, Kommunalbehörden und Landesversiche- rungsanstalt —; Verzeichnisse der den Versorgungsämtern vor- Val Beamtensiellen Preußen, Bereih der Wasserbau- behörden, die auch für das Reich tätig sind —.

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Gir ata t Verk ehrSwesen.

Aenderungen im Verwaltungsrat der Deutschen Reichsbahn - Gefellschaft.

Der Prâäsident des Verwaltungsrats der Deutschen Reichs- bahn-Gesellshaft, Karl Friedrih von Siemens, dessen dreijährige Amtszeit als Mitglied des Verwaltungsrates der Deutschen Reichsbahn-Gesellshaft am 31. Dezember d. F. abläuft, hat die Reichsregierung gebeten, von seiner Wiederberufung Abstand zu nehmen und wird zu Ende des Jahres aus dem Verwaltungsrat ausscheiden. Der Reichsverkehrsminister hat Herrn von Siemens für die Führung der Präsidentschaft des Berwaltungsrates, die er seit Errichtung der Deutschen Reichsbahn-Gesellshaft im Jahre 1924 innegehabt hatte, in einem warmherzigen Schreiben den Dauk und die Anerkennug der Deutschen Reichsregierung ausge- sprochen. Zu dem gleichen Zeitpunkt scheiden teilweise infolge Ablaufs ihrer Amtszeit, teilweise auf eigenen Wunsch aus dem Verwaltungsrat aus: Der Oberpräsident a. D. von Batotcki, der frühere Präsident der Jndustrie- und Handelskammer Breslau, Dr. Grund, der Staatssekretär a. D. Dr. Jng. Gutbrod, der Ministerialdirektor a. D. Schulze, der Staatssekretär a. D. Dr. Stieler und der Konsul Reiner. Die Reichsregierung hat an Stelle dex ausscheidenden Herren zu Mitgliedern des Verwaltungs- rats ernannt: den Staatssekretär des Reichsverkehrsministeriums Gustav Koenigs, den Konteradmiral a. D. Rudolf Lahs, den Staatssekretär des Reichspostministeriums Dr. Wilhelm Ohne- sorge, den Stabsamtsführer beim Reichsbauernführer Dr. Her- mann Reischle, den Ministerialdirektox im Reichsverkehrs- ministerium Eduard Vogel, den Kapitänleutnant a. D. Otto Steinbrinck und den Stabschef bei dem Verbindungss\ta,; der NSDAP. Herbert Stenger. Die Neuwahl eines Vertreters der Vorzugs-Aktionäre im Verwaltungsrat der Deutschen Reichsbahn- Gesellshaft, bisher Staatssekretär a. D. Bergmann, dessen Amts-

geit mit Ende dieses Fahres ebenfalls abläuft, findet demnächst |

statt.

Berliner Postvertehr zu Weihnachten und ITeujsahr.

Pakete, Postgut und Päckchen werden auch an beiden Sonn- i

tagen vor Weihnachten am 16. und 23. Dezember von den Bahn- hofpostämtern N 4, W 9, SW 11, O0 17, SO 36, NW' 40 und SW 77 ununterbrochen, von den übrigen Postämtern am 16. von 13.—19, am 23. von 8—19 Uhr angenommen. Ueber den Postschalter- und Zustelldienst an den Weihnachtsfeiertagen und zu Neujahr unter- richten die Aushänge bei den Postanstalten.

n der Zeit vom 18. bis 25. 12. kann etwaigen Anträgen von Paketempfängern auf Eilzustellung der für sie eingehenden Sendungen aus betrieblichen Gründen niht entsprochen werden.

Postpakete nach Spanien.

Berlin, 7. Dezember. Nah Spanien werden von jeßt an Post- pakete bis zum Höchstgewicht von 20 kg in den Gewichtsstufen von 1, 5, 10, 15 und 20 kg zugelassen,

Luftpost nach Nordbrafilien.

Lustpostsendungen nah Orten in Nordbrasilien, die mit dex deutschen Luftpost in Reiife Q und Natal eintreffen, werden niht mehr auf dem Seewege, sondern bis Belem (Para) ea A IENERS auch bis Manaos auf dem Luftwege weiter- befördert.

Leihnachtsfahrt Luftschiff „Graf Zeppelin“.

Auf der am 8. Dezember in Friedrihshafen (Bodensee) be- | ginnenden Fahrt des Luftschiffes „Graf N

elin“ werden nicht nur Briefsendungen zu den B den regelmäßigen Luftpostverkehr nach Südamerika geltenden l

edingungen befördert, sondern auch gewöhnliche

akete, die am 12. Dezember in Rio de

¡j denn ein Betrag

—R

Faneirxo und am 13. Dezember in Buenos Aires eintreffen werden,

: Luftpostzuschlag für Paket nah Brasilien 6 RM, nach Argentinien

Chile, Paraguay und Uruguay 7

M für 4 kg. Weitere Aus: kunft erteilen die Postanstalten. ;

Austral-China-Dienst des Norddeutschen Lloyd,

Verkauf zweier Schiffe an die Reederei Burns,

Philp & Co.

Der Norddeutsche Lloyd hat die für die eo a Fahrt vorgesehenen Motorschisfe „Neptun“ und „Merkur“ an di Reederei Burns, Philp & Co., Ltd., Sydney, verkauft. Diese Tat- sache kommt an sich überraschend, da der Norddeutsche Lloyd im Begriff war; die Austral-China-Linie neu einzurichten. Jnzwischen haben jedoch Verhandlungen stattgefunden, die dem Lloyd den Ver- kauf der beiden Schiffe zweckmäßig. erscheinen ließen. Die Ver- ständigung mit der australishen Reederei Burns, Philp & Co. ist in der freundshaftlihsten Weise erfolgt und trägt auh den Fnter- nen des Norddeutschen Lloyd in jeder le n Rechnung. Die Lloyd-Flagge wird wie bisher in der Südsee im Verkehr zwischen Hongkong und Neu-Guinea vertreten durch die Schiffe „Frideron“ und „Bremerhaven“. Fm Sinne internationaler Verständigung unmittelbar zu den einzelnen Linien ist dieser Abschluß zu be- rüßen, da er der allgemeinen s{hwierigen Lage der Schiffahrt dur verständigen Ausgleih auf Sondergebieten gerecht wird.

Die Weltschiffsverluste im Mtober 1934.

Hamburg, 7. Dezember. Nah den Ermittlungen des Ger- manischen Lloyd sind im Oktobéx als vollkommen verloren ge- meldet worden: 20 Dampfer mit 34387 B.-R.-T., 2 Motorschifse mit 4618 B.-R.-T., 5 Segelschiffe mit Motoren mit 1133 B.-R.-T, owie ö Segelschiffe und Segel-Leihter mit 1231 B.-R.-T., zu- nit also 32 Fahrzeuge mit 41 369 B.-R.-T. Deutschland war an den Verlusten mit dem Dampfer „Bodwild“ (904 B.-R.-T.) und mit dem Dampfer „Elise Schulte“ (5238 B.-R.-T.) beteiligt. Teil- \häden haben 710 Dampfer, 135 Motorschiffe, 36 Motorsegler und 44 Segler erlitten. Von den vollkommenen Verlusten entfiel nahezu die Hälfte (12 Fahrzeuge mit 20 390 B.-R.-T.) auf Groß- britannien.

Aus der Verwaltung.

Staatssekretär Reinhardt: Wichtiger Fristablauf am 31. Dezember.

Dex Staatssekretär im Reichsfinanzministerium Friß Rein- hardt macht in der „Deutshen Steuer-Zeitung' darauf aufmerk- sam, daß am 31. Dezember 1934 sich ein sehr wichtiger ristablauf vollzieht. Der Steuerpflichtige müsse die vor dem 1. Januar 1935 fällige Steuerzahlungen, au diejenigen, die erst im Dezember 1934 fällig werden, bis-zum 31, Dezember 1934 entrihten, wenn er vermeiden will, in die Liste der säumigen Steuerzahler auf- genommen zu werden. Der Steuerpflichtige müsse also auch die am 10, Dezember 1934 fälligen Vorauszahlungen auf die Ein- kommensteuer bzw. Körperschaftssteuer und auf die Umsaßsteuer bis spätestens 31. Dezember 1934 entrichtet haben, auch dau, wenn wegen diesex Zahlungen bis Ende Dezember 1934 noh feinerlei Mahnung erfolgt sein sollte. Wenn ein Steuerpflichtiger e, daß es ihm finanziell unmöglich sein werde, alle Reichs- êtererzabhlungen, die vor dem 1. JIamtar 1935 fällig sind, vor or ZeITpunlI- cesIlvs zu entrichten, so -empfeble es-fi, ?

wegen des Restes Stundunggubeantragen; elte, solange er gestundet ist, nicht als rüdck- ständig im Sinne der Liste der säumigen Steuerzahler. Es ge- nüge jedo nit, daß der Antrag auf Stundung einer vor dem 1. Januar 1935 fälligen Zahlung bis spätestens 31. Dezember 1934 beim Finanzamt eingebracht wird, sondern der Steuer- pflichtige müsse den Bescheid, durch den das Finanzamt die Stundung ausspricht, spätestens am 31. Dezember 1934 erhalten haben. Es sei infolgedessen erforderlih, daß der Antrag auf Stundung rehtzeitig gestellt wird. Die Stundung sei niht ohne weiteres, sondern nur insoweit zu gewähren, wie sie nah den Grundsäßen von Billigkeit und Aweckmäßigkeit im Rahmen der allgemeinen Fnteressen des Volksganzen vertretbar ei D Staatssekretär macht noch darauf aufmerksam, daß die Steuer- pflichtigen es im Fahre 1935 hinsihtlih einer fälligen Zahlung oder Vorauszahlung niht zu einer gzweitmaligen Mahnung kommen lassen dürfen, wenn sie die Heraufsezung auf die Liste der säumigen Zahler vermeiden wollen.

Bei der Erläuterung des Antizinsparagraphen des neuen „Steuerrechts, der am 1. Januar 1985 in Kraft tritt, sagt der Staatssekretär u. a. noch, dai dann Verzugszinsen und Aufschub-

insen für Reichssteuern niht mehr erhoben werden. Bei der Einkommen=-, Körperschafts-, Vermögens- und Umsaßsteuer werden mit Wirkung ab 1. Januar 1935 auch keine Stundungs- zinsen mehr erhoben. Auf die anderen Steuern, insbesondere dié Grunderwerbs-, die Erbschafts- und die Kapitalverkehrsteuer, habe die Beseitigung der Stundungszinsen niht ausgedehnt werden können, weil es bei diesen Steuern zwingende Gründe der steuerlihen Gleihmäßigkeit sein könnten, die die Erhebung vot Stundungszinsen bedingen.

r ( L

Vorbereitung eines Reichswasserrechts durch die Akademie für Deutsches Necht.

Der bei der Akademie für Deutsches Recht gebildete Ausschuß ür Wasserrecht hat seine Arbeiten an der M des Wasserrechts ortgeseßt. Jn der Sigung am 5. und 6. d. M. in Berlin wuren ie Fragen des Wasserhaushalts und der Reinhaltung der Qe- per behandelt. Als Grundlage der Beratungen dienten mehrere

wissenschaftliche Referate, die von Mitgliedern des Ausscu|jes sowie von Beamten - der preußischen Landesanstalt für GewalleZ kunde, für Wasser-, Boden- und Lufthygiene und für H erstattet wurden. An den Beratungen nahmen außer ben 28 gliedern des Ausschusses zahlreiche Vertreter der beteiligten Reichs und Landesministerien teil, Der Vorsißendes des Aus[chu Vizepräsident i. R. Schlegelberger, faßte am Schluß der n tungen deren Ergebnis in Richtlinien zusamemn, die folgende Fnhalt haben: : ; dar 1. Für die Zukunft ist mit einer weiteren Steigerung a berechtigten Ansprüche an den verfügbaren Wasser| i hinsichtlich der Menge und hinsichtlih der Beschasfenhe

des Wasser zu rehnen; 2 „tei

. Diesen Ansprüchen wird auf die Dauer nur genüg! wer i

können durch eine planvolle Bewirtschaftung der over chæF und unterirdischen Sue 0 in der Hand U il ufsiht des Reichs. Hierdurch sollen die Abflußverhà ib eregelt werden und die Aren unter möglich] nüb- fändiger Erfassung der für die Volksgemeinschaf! lihsten Verwendung zugeführt werden. e . Die Bestrebungen zur Reinhaltung des oberirdien beit, unterirdischen Wassers sind im Futeresse der Se enden der Fischerei, des Heimatshuyes und der um as aud Wiederbenugzung des Wassers unbedingt zu fördern O weitere Ausgestaltung der amtlichen ¡lußüberwahung ck1rch Bildung von Reinhaltungsverbänden.

| plus 1). Sonst waren noch

u "tergruppen bezirklih untergliedern.

Reichs: und Staatsanzeiger Nx. 287 vom 8. Dezember 1934, &, 3

ive

G das Reichswassergeseyp sollen der Verwaltung zur

f Luiilung dieser Aufgabe alle erforderlichen rechtlichen Be- helfe zur Verstigung gene werden, E

Es wurde aus den Mitgliedern eine besondere Kommission

bildet, die im Januar ihre Beratungen yineimen und

t Sand eines vom Vorsißenden aufgestellten Reu Is die

Arbeiten zur Schaffung eines Reichswa ergesebes fortsühren wird.

400 Landjahrheime in Preußen.

ie guten Ergebnisse, die in Preußen mit der Einführung des R für die [hulentlassene ‘erhedl gemacht worden

nd, sollen im nächsten Fahre zu einer“ erheblihen Ausdehnung a: Einrichtung führen. A rechnet man mit 60 000 hulentlassenen, die im Landjahr untergebraht werden. Die Zahl der Landjahrheime beträgt, wie die NS.-Landpost mitteilt, egenwärtig in pet 400. Besonderer Wert wird auf die Muswahl der Landjahrleiter und -lehrer gelegt, da bei weitem nit jeder dazu befähigt ist. Aus den 4000 Teilnehmern* eines jhrerlagers sind nur 1400 Befähigte ausgewählt worden. Der sete Umgang der Kinder mit den Bauern und mit der Landbe- völkerung überhaupt hat beste Früchte gezeigt. Das Landjahr ist feineswegs als Fortseßung der Schuljahre oder etiva als Berufs- hule zu betrahten, 1m Rae unterzieht sih vielmehr der unge Mensch einer nationalpoliti chen Durchbildung im national- sozialistischen Sinne, die niht im Lernen, sondern im Erleben ihren Mittelpunkt findet. Das Landjahr ist somit als eine groß- zügige Maßnahme zu betrachten, die das staatliche Erzichungs- wesen in völlig neue Wege leitet.

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Kunst und Wissenschaft.

Spielplan der Berliner Staatstheater in dexr Zeit vom 9. bis 17. Dezember.

Staatsoper.

Sonntag, den 9. Dezember: Carmen. Musikalische Leitung: Bleh, Beginn: 194 Uhr. : Montag, den 10. Dezember: Eugen Onegin. Musikalische Leitung: Heger. Beginn: 20 Uhr. E

Dienstag, den 11. Dezember: Rigoletto. Musikalishe Leitung: Kleiber. Beginn: 20 Uhr. ' :

Mittwoch, den 12. Dezember: Erstaufführung Er n a n i. Musikal, Leitung: Blech. Beginn: 20 Uhr.

Donnerstag, den 13. Dezeinber: La Traviata. Musikal, Lei- „tung: Preuß. Beginn: 20 Uhr. Freitag, den 14, Dezember: Jntermezzo. Musikal. Leitung: e MeiDav, d 1 S Uhr. : onnabend, den 15, Dezemb@: Ernan i. 1 ler Behn 20 Uhr. Sonntag piele. Märchenfestspiele: Dornröschenunud Puppen- e e. Musikal. Ag Spieß. Beginn: 15 Uhr... Âu Bohöòme. Musikal. Leitung: Blech. Beginn: 20 Uhr. Montag, den 17, Dezember. Arabella. Heger. Beginn: 20 Uhr.

Schauspielhaus. R eA 9, Dezember: Der Große Kurfürst. Beginn: L.

Montag, den 10. Dezember: Die Hermanns\ch|l t. Be-

ginn: 20 Uhr. s P E :

R E 11, Dezember: Das Glas Wasser. Beginn: T

E den 12. Dezember: Der Große Kurfürst.

Donnerstag, den 13. Dezember: Das Glas Wa sser. 20 Uhr.

Freitag, den 14, Dezember: Dex Gro ße Kurfürst. 20 Uhr /

A den 15. Dezember: Das Glas Wasser.

V:

Sonntag, den 16, Dezember: Ehrengastspiel Dr. Geor Das Glas Wasser. Beginn: Der Große Kurfürst.

Montag, den 17. Dezember: 20 Uhr.

Musikal. Leitung:

Begian: Beginn: Beginn: Beginn:

Droescher. mittags 12 Uhr.

Beginn: Abends 20 Uhr. Der Große Kurfürst. Beginn:

Aus der Preußischen Atademie der Künste.

Die Preußische Akademie der Künste hat, um allen Bevölke- rungsshihten den Besuch ihrer Ad A e und der Sonder- aus|tellung der Werke von Professor Arthur Kampf zu er- möglichen, den Eintrittspreis für die beiden levten Sonntage, an denen die Ausstellung noh geöffnet ist, am 9. und 16. Dezember, auf 25 Rpf. herabgeseßt. Die Ausstellung is an allen Tagen, auch Sonntags, von 10—5 Uhr geöffnet.

Werke von Otto Heinrich, Max Kaus, Hans Stübner, Hesto DLeS Frau Kollwiy und Hugo Peschel gingen in Privat-

esiß über. Auch der Deutsche Kunjstverein hat in der Ausstellung eine Anzahl von Werken erworben.

Handelstieil.

Verliner Börse am 8. Dezember.

Aktien und Renten fest,

Das Geschäft an der Berliner Börse war namentlich im Verlauf des Sonnabend und troy des hohen katholishen Feier- tages ziemlich lebhaft. Angeregt durch die verschiedenen günstigen Mitteilungen aus der Wirtschaft s{hritten Publikum und Kulisse zu Rückkäufen, wobei namentlih das vor einigen Tagen zurück- gegangene Kursniveau für die Privatkundschaft Anreiz zu Neu- engagements gab. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, waren es besonders gute Dividendenpapiere, die die größten Besserungen aufzuweisen hatten. Die Tendenz war von A an sowohl in Aktien wie in Renten ziemlich fest, und erst gegen Schluß des Verkehrs waren einige Glattstellungen zu bemerken.

Montanwerte lagen gut gehalten und im Vorlauf durh- chnittlih 2 % höher. Braunkohlenwerte konnten wiederum tärker anziehen, so gewannen Bubiag 2%, Eintracht 334 % und

iederlausizer Kohlen 24 %. Nur Rheinishe Braunkohlen

waren wieder angeboten (minus 214 %). Auch in Bemberg

E (minus 14 %) kam erneut einiges Material heraus. Dagegen

gewannen Stöhr 2 2% und unter Chemischen Papieren Kokswerke 1%. Unter Elektrowerten erholten sich Accumulatoren erneut um 24%. Auf Grund günstiger Mitteilungen über die Ge- häftslage waren Elektcizitäts-Werke, Schlesien, um 2% % ge- bessert. Siemens gingen auf 138 herauf, B. K.-L. auf 13814; (je eihsbank 1 2% höher. i Am Kassamarkt bestand Jnteresse für Großbankaktien (DD-Bank plus 1). Renten tendierten wieder fest. Besonders waren Pfandbriefe und Stadtanleihen, die durhschnittlich 1%, vereinzelt sogar bis zu 2% gewannen, gefragt. Altbesiz stiegen um % %. Tagesgeld war wieder nicht unter 4 bis 44 % zu aben. Jm Fnternationalen Devisenmarkt ging das englische fund nah der vorübergehenden Erholung wieder auf 12,31 Boe A AM zurück, der Dollar stellte sich in Berlin auf 2,491

Siz der Reichswirtschaftskammer.

Die auf Grund der Ersten Verordnung zur Durchführung des Geseßes zur Vorbereitung des organischen Aufbaues der deut- el Wirtschaft vom 27. November 1934 (RGBl. Nr. 131 Seite 1194) Ole Reichswirtschaftskammer befindet sich bis auf weiteres Berlin NW 7, Neue Wilhelmstr. 9/11, Tel.: A 1 Jäger 6561.

Deutsch-amerikanishe Warenaustaushverhandlungen. Wasßtington, 7. Dezember. Bremer Baumtwolleinführer, die

hier längere Zeit über den Ankauf amerikanisher Baumwolle in

einer Art Austaush gegen deutshe Erzeugnisse verhandelten, reisen Sonnabend ab, um zusammen mit einem Vertreter der hiesigen amtlichen Außenhandelsbank einen in Washington ent- worfenen Plan dexr Reichsbank vorzulegen. Jm Staats- departement wurde erklärt, Außenminister Hull habe zu diesem Plan noch keine Stellung genommen; die Angelegenheit werde ihm erst unterbreitet werden, wenn tatsählich ein endgültiger von deutsher und amerikanischer Seite gebilligter Plan vorliege. Man glaube jedoch nicht, daß Hull Einwendungen erheben werde. Zwar halte Hull einen Warenaustausch, der sich auf eine genau be- stimmte Geldmenge beschränke, für primitiv und für alles andere als den Welthandel fördernd er halte mit aller Energie an dem Grundsay fest, daß alle Nationen untereinander Meistbe- günstigung erhalten und gewähren sollten —, aber er sei sich gleichzeitig flar darüber, daß dieser Jdealzustand nicht sofort er- reiht werden könne und daß manche Länder in Notfällen zum Warenaustaush oder zu Zollerhöhungen oder Kontingentierungen greifen müssen.

REAREEE C5: E I N C C I E E T S E I Zum organischen Aufbau der Wirtschaft.

Die Stellung der Handelskammern.

_Veber die Bedeutung der 1. Durchführungsverordnung für das Gesez zur Vorbereitung des organischèn ee der ge- verblichen Wirtschaft, über die Stellung der Handelskammern und a Verhältnis zu den Fachverbänden macht der erste Syndikus Ri Kölner Fndustrie- und Handelskammer _Gauvvirtschafts- Aer Dr. Sch midt, in der „Westdeutschen Wirtschaftszeitung

führungen, denen folgendes zu entnehmen ist: ; bet „Die Verordnung beendet einen Zustand, der an Klarheit el orgauisatorishen Zielsezung vieles vermissen ließ. Mit dem eb vom 27. Februar 1934 fanden zwar die privaten Versuche zur Konstruktion eines „ständischen Aufbaues“, wie er dea Îe- t igen Interessenten am besten entsprechen konnte, ihren Ab-

ß. Das Fehlen einer Ausführunasverövdnung zu diesem Ge- e%, aus der eine einheitlihe Planung und Bieljezung für alle “eriretungsformen der Wirtschaft erkennbar gewesen ware, führte edo zum Aufbau der sogenannten „Organisation der gewerb- “tes Virtschaft“, die zwar über den organisatorischen Aufbau Ä solchen aur Fnangriffnahme praktischer Aufgaben nicht iheustam, die aber ohne Verbindung mit den öffentlih-recht- A Lertretungskörperschaften der Wirtschaft, .den Kammern, Fe eie und damit zu einem unfruchtbaren Dualismus führte. mit d us Verdienst der Verordnung vom 27. November 1934,

R A YReichswirtschaftsfammer die einheitlihe Spiyenkörper-

aff aller Vertretungsformen der gewerblichen Wirtschaft ge- auch h zu haben. Es fann fein Zweifel sein, daß das Endziel [haft le Einbeziehung der noch fehlenden Glieder der Gesamtwirt- de s die Reichswirtschaftskammer jen muß. Bemerkenswert Bie übersichtliche Gliederung der Aufgaben der gewerblichen regioiast nah fahlichen und bezirklihen Gesichtspunkten. Uls mern, Wirtschaftsvertretung werden in erster Linie die Kam- een erannt, Jn dieser Anerkennung liegt das grundsäßliche Virtich "1° zu einer möglichst einfahen Organisationsform der besteht 1 Nur wenn ein zwingendes wirtschastliches Bedürfnis

fônnen sich Wirtschaftsgruppen, Fachgruppen und Fah- i } Áber auch für diesen Fall

ist vorgesehen, daß die Bezirksuntergruppen einer bezirklichen rganijation und die Zweigstelle der von Reichsgruppen er- richteten Bezirksgruppen mit Ee und Handelskammern zu verbinden sind. Sinngemäß dürfte diese Verbindung zwischen den Handwerkskammern und den Bezirksgruppen Handwerk ebenfalls vorzunehmen sein. : S Die nationalsozialistishe Forderung, - eine von persönlichen Einflüssen möglichst unabhängige Wirtschaftsführung zu gewähr- leisten, hat damit ihren Ausdruck gefunden. Sie wird betont durch die verschiedenartige Rechtsform der Kammern und der Fachver-

bände (Reichsgruppen und ihre Untergliederungen). Nach § 16 der | Verordnung kann kein Zweifel sein, daß nur die Betreuung und |

Wahrung sachliher Belange Aufgabe der Verbände sind. Die Verordnung hat mit der Ansicht aufgeräumt, daß die Wahrung

fahlicher Juteressen im nationalsozialistishen Staat niht mehr | wünschenswert ist. Sie hat damit auch aufgeräumt mit dem un- | wirtschaftlih | durchaus berechtigten Eigeninteressen mittels eines Versteckspiels | hinter dem Grundsaß Gemeinnüßigkeit zu verkreten. Fm besten |

ehrlihen Bestreben mancher Fachgruppen, ihre

Sinne einer Vereinfachung der Organisation liegt es auch, daß von der allzu shematishen Anpassung des Gruppen- bzw. Fach- verbandswesens an die Treuhänderbezirke

andwerk zu bemerken war, abgelassen wird. Die neuge-

[shaffenen ezirkswirtschaftskammern bilden keine zusägliche Kostenbelastung der Wirtschaft, da eine neue Geschäftsführung niht geschaffen, sondern die Geschäftsführung einer Jndustrie- und Handelskammer übertragen wird. Die Tatsache, daß in der Verordnung die Wirtschaftsräume, in denen Wirtschaftskammern gebildet werden sollen, niht besonders gekennzeihnet sind, läßt annehmen, daß zwar für die Gegenwart die sogenannten Treu- händerbezirke die Grundlage für die Bildung der Wirtschafts- fammern sein sollen, daß aber für die Zukunft die durh die Reichsreform festzulegenden politishen Verwaltungsbezirke auch die reiten für die Wirtschaftskammern sein werden.“

|

Musikal. Leitung: den 16. Dezember: Jm Rahmen der Deutschen Tanzfest-

Zur Neuordaung der Vörsen.

Lredétträgung bisher in Bremen notierter Werte auf die Hanseatische Börse.

Hamburg, 7. Dezember. Von den bisher in Bremen notierten Wertpapieren werden ab 1. Januar 1935 an der hanseatischen Börse u. a. folgende Werte gehandelt: Festverzinslihe: 4 % Bremer Staatsanleihe von 1934 Akianschatleide). 5 % Bremer Dollar- Anleihe von 1923/24 (kleine und große Stücke), Bremer Anleihe- Auslosung einschließlich !/s Abl, 4 % Oldenb. Staatl. Kred.-An- stolt Reichsmark-Schuldvershreibungen (Fr. 5% Roggenwert- Anleihe). Ferner von Fndustrieobligationen: 6 % Delmenhorster Linoleum-Fabr. von 1926, 6 % Deutsche Linoleum-Werke, Berlin, von 1926, 6 % Deutshe Linoleum-Werke Hansa von 1926, 6 % Norddeutsche Steingutfabrik von 1927, 5 % Bremer Tauwerk- fabrik von 1903. Aktien: Aluminium- & Magnesium-Fabrik (0,7 Mill. RM A.-K.), Bremer-Vegesacker Fisherei-Ges. (1,7), Bremer Allgemeine Gas- u. Elektr.-Ges. (8,0), Bremer chemische Fabrik in Hude (0,35), Bremer Cigarrenfabriken (1,12), Bremer Papier- und Wellpappen-Fabrik (06), Bremer Rolandmühle (5,0), Bremer Silberwarenfabrik (1,5), Bremer Vulkan (10,0), Bremer Wollkämmerei (10,0), Pons Stärkefabriken (3,984), Fute- spinnerei und Weberei Bremen (4,1), Norddeutshe Steingut-

fabrik (5,0), Reis- und Handels (4,8), Vereinigte Werkstätten (1,1),

__Wendts | Oldenburgische

irke als Organisations- | rundlage, die in leßter Zeit besonders im Einzelhandel und im |

Cigarrenfabriken (0,55), Geestemünder Bank (0,75), Landesbank (3,2), Oldenburg. Spar- & Leih- Bremer Schleppsh.-Ges. (2,0), Bremer Straßen- Neptun Dampf\chiffahrt (2,75), Unterweser Ree-

Bank (3,8), bahn (9,8), derei (1,75).

Die Bereicherung des Düsseldorfer Kurs- tableaus durch Kölner Papiere.

Köln, 7. Dezember. Die vorgesehene Schließung der Kölner Wertpapierbörse wird voraussihtlich die Uebersiedlung einer ganzen Reihe von Papieren an die rheinish-westfälishe Börse in Düsseldorf zur Folge haben. Genaue Angaben über die Zahl der Papiere lassen sich vor den in nächster Zeit stattfindenden Be- sprehungen der beteiligten Börsenpräsidenten noch niht machen. Fmmerhin scheint nah den Bestimmungen des neuen Gesetzes sicher, daß etwa 17 nux in Köln notierte Werte. nah Düsseldorf kommen werden. Darunter werden sich die Aachener Stadtanleihe und die Kölner Schaßanweisungen von 1929 befinden, ferner die 5/4 % Arbed-Bonds von 1926. Von den Fudustrieaktien wären Bonner Bergwerks- und Hüttenverein zu erwähnen, weiter Köln. Gummifäden, Rhenag und Ver. Mosaik- und Wandplatten, von Verkehrsaktien Preuß.-Rhein.-Dampfschiffahrt, von Versicherungen Agrippina, Colonia-Rück, Kölner Lloyd und Kölner Rück. Da es indessen im Sinne des Geseyes liegen dürfte, neben einer Berliner Notierung auh die Notiz an einer Heimatbörse zu ermöglichen, wird wahrscheinlich die Bereiherung des Düsseldorfer Kurszettels von Köln her erheblich sein. Ebenso darf man die Aufrechterhaltung dec Notiz neben einem Heimatbörsenplaß (wie etwa Frankfurt a. M.) für wahrscheinlih halten. Unter diesen Vorausseßungen würden, wenn man von den seltener gehandelten Papieren absieht, rund 50 Werte in Frage kommen, davon rund 10 festverzinslihe. Unter diesen wären die Pfandbriefe der Pfälz. Hyp. Bank, der Preuß. Centralboden und der Westboden zu nennen, sowie die Farbenbonds von 1928. Am Aktienmarkt würden Basalt Linz erscheinen, auch Buderus, Cement Heidelber Dt. Erdöl, F. G. Farben, Muag, Rasquin und Kaufhof. Scließlid ist die Frage einer neuen Heimat für die 7 nux in Köln ge- andelten Freiverkehrswerte zu erwägen, unter denen sich

lexander Werk, Jjola-Werke, Pohlig und Westerwaldbrüche befinden. Ueber die Frage einer Kölner Vertretung im Vorstand der rheinish-westfälishen Börse sind, wie der DHD. erfährt, noh keine Bes p efaßt worden, ebensowenig bezüglih der Ueber- nahme von Maklern und Börsenangestellten. Die Entscheidungen dürften aber im Hinblick auf die kurze verfügbare Frist bald getroffen werden.

Devisenbewirtschaftung.

Zum Verrechnungsabkommen mit der Tschecho- slowatkei.

Berlin, 8. Dezember. Bezüglich der neuen Bestimmungen über den Verrehnungsverkehr mit der Tschechoslowakei (Rev. R. E. 156) weist die Wirtschaftsgruppe Privates Bankgewerbe Central- verband des Deutschen Bank- und Bankiergewerbes (E. V.) ihre Mitglieder darauf hin, daß auf Grund des Abkommens vom 1. Januar 1935 an tschechoslowakische Waren, bei deren Einfuhr keine Devisenbescheinigung vorgelegt wird, von der HZollstelle nicht mehr abgefertigt werden. Jm Warenverkehr wird also die De- visenbescheinigung die Bedeutung einer Einfuhrgenchmigung erhalten.

Verlängerung von Atkreditiven im Ausland.

“Berlin, 8. Dezember. Die Reichsstelle für Devisenbewirtschaf- tung weist darauf hin, daß für die Banken nah wie vor kein Grund besteht, wegen der Ven Beschränkung der den Ver- siherungsunternehmen erteilten allgemeinen Genehmigun“ gen die Ausstellung der ins Ausland zu versenden Akkedritive über eine längere Laufzeit als 3 Monate zu verweigern.

VerrechnungsSabkommen mit Rumänien vorläufig verlängert.

Wie bekannt, ist das deutsch-rumänische Verrechnungsabkom- men zum 1. Dezember 1934 gekündigt worden. Die Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung hat der Wirtschaftsgruppe Privates Bankgewerbe Centralverband des Deutschen Bank- und Ban- kiergewerbes (E. V.) mit Schreiben vom 30. November 1934

Dev. B 39 856/34 mitgeteilt, daß das Abkommen durh Véreinbarung der Reichsbank mit der Rumänischen Nationalbank vorläufig verlängert worden ist.

Vermerk der Zollstellen auf der Devifen- bescheinigung.

“Die E CSRE DEa für Devisenbewirtschaftung weist nochmals dringend darau falig 8 auf Grund von Devisenbescheinigungen Zahlungen grund äßlih nur geleistet werden dürfen, wenn und insoweit die Ware in das Zollinland eingeführt und von der Zoll- stelle auf der leßten Seite der Devisenbescheinigung p worden a Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn die Ueber- wachungsstelle gemäß Runderlaß Nr. 16/34 Ue. St. von der Auf- lage der vorherigen Einfuhr ausdrücklich freigestellt hat. Jn den in Runderlaß Nr. 16/34 Ue. St. Ziff. 2 S 5 net Fällen * darf au ohne ausdrüdcklihe Befreiung von der Auflage die Zah- lung ohne Zollstellenvermerk geleistet werden.