1934 / 288 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 10 Dec 1934 18:00:01 GMT) scan diff

Aus der Verwaltung.

Zur Aufhebung der Landesjustizverwaltungen. Das Abschiedswort des Reichsjustizministers.

Aus Anlaß des Geseßes über justizverwaltungen widmet Reichsj1

der „Deutschen Justiz“ den Lande j Er stellt fest, ‘daß wir am Begin

die Aufhebung der Landes- (stizminister Dr. Gürtner in sjustizverwaltungen ein Ab- n des leyten Ab- en. Das zu einer un- schlossene deutsche Volk Diesem starken Sehnen der

\chiedswort. : schnittes der Verreichlihung der Justiz steh löslihen Schifsalsgemeinschaft zus verlange eine deutsche Reichsjustig, ? Nation nach der inneren Einheit auf allen Gebieten des lichen Lebens müßten die bisherigen Formen der Verwaltung der Rechtspflege geopfert werden. So gelte es in dieser historischen chied zu nehmen von den Landesjustizverwaltungen,

Stunde, Ab erwa Y : ihrer stolzen Ueberlieferung.

von ihrer hingebenden Arbeit und l E Gray Arbeit hätten sie die Organisation der deutschen olch vorbildliher Weise auf- und ausgebaut, daß Reichsjustiz sicher noch nicht Die Landesjustizverwaltungen könnten spruch nehmen, daß sie in erster Linie 1 deutschen Die Tradition, die die Rechtspflege uen Formen, die die in dem neuen Geist,

Rechtspflege in f ohne dieses Erbe das Gebäude der bezogen werden könnte. für sih das Verdienst in An die Begründer, Hüter und Förderer der guten alte! Rechtspflege gewesen sind. groß werden ließ, werde auhch in den ne Reichsjustizverwaltung mit sich bringe, Und j den unsere Zeit von der Rechtspflege verlange, fortleben, damit aus diesem Dreiklang die Einheit erstehe: Die Rechtspflege des

Dritten Reiches.

General Daluege zum Tag der Deutschen Polizei.

Der Befehlshaber der Deutschen polizei, Kurt Daluege, erläßt zum 1934 am 18. und 19, Dezember fo hrer hat als vorbildli olfe notleiden

Polizei, General der Landes- Tage der Deutschen Polizei enden Aufruf: A ste Aufgabe befohlen, für die den armen und ärmsten Volks- Die Polizei will als Schüßer und Helfer des tung des cinzelnen für die tem Können und Ver- Polizeitag 1934 ihrer Ver-

noch in unserem V genossen zu opfern. ) l Volkes neben ihrer bisherigen Leis Winterhilfe in ihrer Gejamtheit na mögen an dem Ersten Deutschen bundenheit mit dem Volksganzen dadurh besonderen verleihen, daß sie sich an diesem Tage mit ihr und in ihrer Gesamtheit genossen stellt. 1e D z , eicher Zeit die Bevölkerung, besonders die Wenn ein Dank für die selbstvers im Dienste für Ordnung und ist, so kann dieser Dank im lauten: Helft den notleidenden Winterhilfswerk zum Deutschen Kurt Daluege,

ex ganzen in den Dienst der Aermsten ihrer Volks- ert zum Weihnachtsfeste und bittet zu Vermóögenden, 1H

hierbei zu helfen. tandliche un-

ermüdliche Arbeit der Polizei Sicherheit überhaupt abzustatten nationalsozialistishen Sinne nur Volksgenossen, spendet für das Polizeitag am 18./19. Dezember General derx Landespolizeî.“

Auskunftsstelle für gewerbliches Schulwesen aufgehoben.

des damaligen preußishen Handelsministers erxeinfahung des Geschäftsverkehrs eine Aus- das gewerblihe Schulwesen errihtèét worden.

L Ä

iehpreise an deutihen Märkten in der Woche vom 3. bis 8. Dezember 1934. E aae Pit für 50 kg Lebendgewiht in RM.

Durch Erla war 1920 zur kunftsstelle für

Reichs- und Staatsanzeigèr Nr. 288 vom 10, Dezember 1934. S.

ü

ustä ür di i Tlegens. Nachdem die Zuständigkeit für die Bearbeitung E Das ile

iten des gewevblihen Schulwesens jeßt auf p i Sultasministerium rie Bega “n. H nes M P fareits

dnet, daß die für den Per nisteriums. Dereitd bftebenbe Ab efunftsstelle für das Schulwesen in Berlin-Schône-

7 fünsfti bi des berg, Grunewaldstraße 6/7, künftig auch auf dem d p M A

i Schulwesens etiva érbetene Auskünfte i / gee O sfunstästelle für das gewerbliche hulwesen, die dadurch entbehrlih geworden ist, hat der Minister aufgehobén.

E

Kunst und Wissenschaft.

Spielplan der Berliner Staatstheatér.

Dienstag, den 11. Dezember, Staatsoper: Rigoletto. Musikalische Leitung:

20 Uhr. i l Sihauipichäünt Das Glas Wasser, Lustspiel von Scribe.

Beginn: 20 Uhr. R

ielhauses [8 Weihnachtspremiere des Staatlichen Schauspie j

geht T irie Shakespeares „König Lear“ in hes Mee M Gustaf Gründgens in Szene. Die Proben sind berei

Gange.

; i ird

inladung des Staatlichen. Schauspielhauses wir

A L Mi t her am Sonntag, dem 16. edenen mittags 12 Uhr, im S N T Me ipielén, Die einmal den Bolingbroke in Scribes „E : e er llen sind wie üblich beseyt mit Hermine Körner,

E bold, Lotte Betke, Franz Nel, Die Vorstellung

findet zu halben Preisen statt.

——

Wilhelm v. Humboldt-Gedächtnis-Ausstellung.

; ektor der Friedrih-Wilhelms-Universität und der a itétioe s N actes Museums erlassen den nachstehenden Aufruf: , E Las i R

Þ ril 1935 wird die geistige Welt I dessen erinnern, daß seit e VEode Wilhelm v. Humboldt einhundert Jahre 16 angen sind. Es besteht die Absicht, aus diesem Anlaß E hn tellung zu veranstalten, die den Werdegang der s Berlin, der Schöpfung Wilhelms v. Humboldt, darstellt. En

Das besondere Bie dieser Ausstellung, zu der E j E bürgermeister Dr. Sahm die erste Anregung pelle ha e sein, der Oeffentlichkeit zu zeigen, wie die Hoch chule O 7 F volksfern noch weltfremd 1m Boden der Reichs auptf\ E A f wurzelt ist und in threr Entwicklung ein wesentlihes Stuck n linex Heimatgeschichte bedeutet. Darüber hinaus soll O werden, den Kulturkreis der Umwelt einzelner großer Ge e er zu umreißen und mit Andeutungen der Tiefen- und Brei E wirkung ihrer Forschertätigkeit den Persönlichkeitswert N Lebensinhalt dieser Führer des Geisteslebens dem Volke wieder

en. /

E e darum seitens der Ausstellungsleitung, der sich der mitunterzeihnete Rektor anschließt, an alle diejenigen, e durch verwandtschaftlichhe oder wissen haftliche Megienungen! wi den Trägern des Ruhmes der Berliner Universität aus | es der ersten 100 Jahre ihres Bestehens verbunden ns, die N e, das Unternehmen, wie es die Universität selbst tut, durch L weise bzw. Leihgaben zu untérstüßgten. Gesucht werden von den in dèr beigefügten Liste aufgéführten Professoren Bilpex, aus solhe aus der Fugendzeit, dem Freundes- und Familienkreise,

t

Kleibex. Beginn:

pon dem Elternhaus un nd willkommen; A egenstände thres das Arbeits E e s

Veranstalter der Ausstellun _\hrift: Berlin SW1 der Leihga

9, Wallstra ben verbürgt und außer

Vorbereitungszeit wird gebeten, d

Museum gelaugen zu

N Hanöbelsteil.

Berliner Börse am 10. Dezember.

Grundstimmung bleibt freundlich Geschäft ruhiger.

Wenn auch das Geschäft an d Zusammenhang mi

N li 1 racisfei higer geworden

Weihnachtsfeiertagen ru g zu Beginn der neuen chnet werden. Bei Käufe rei P d einheitlich, bedürfnis geltend machte. eher noh zu. verstimmte et

che Braunkohlen (plus 2 \chersleben herau G. Farben (plus 1), sowie erten Koks-Werke ebenfalls 1 % Siemens (plus 2) stärker begehrt, unter Glattstellungen. So che Motoren (plus 22A), us 214) und für Schubert & loren Bemberg sowie Berliner

t hat die S L dlih tendierten, waren Stat

M a fragt, und gewannen durchschnittlih

besserungen, jedoh zeigten sich

Tages g Bu 4 bis 44 %

nmarkt stellte si

a auf 2,492 (2,491) RM.

Material in A

Sonst be für Dortmunder & Salzern (plus 2). : Maschinen je 1 %, Julius

Berger 114 %.

Am Kassamark Rentenwerten, die anleihen wiederum lebhaft ge Auch sonst überwogen auch vereinzelt kleine unverändert. auf 12,3314 (12,31) und

Kurs

A 1. Goldbestand (Barfengold ländishe Goldmünzen, 1392 Reichsmark berechnet e «ooooo

Goldkassenbestand

lddepot (unbelastet) bei G lanvif fen Zentralnotén-

banken ...-. . Ï

92, Bestand an deckungsfähigen Devisen « « ---

Reichs\hatzwechseln eo o 00 °

sonstigen Wechseln und Scheds «

nkfurt

. M.

Marktorte:

Fra

Hannover Stuttgart Wuppertal

Schiveine :!) “s

_

E Guan

_

_

S E OOR

_

_

Ee GODRA

_

41,0 36,5 36,5 32,0

50,5 50,5

48,0 45,0 48,0

Neichédurchschnittspreise

Zahl 1934 E der November Dezember Märkte | 12,17. | 19.—24. |26.11.—1.12,/| _3.—8.

Ochien, vollfleischige (b). « «ooo Kühe, vollfleishige (b) Kälber, mittlere (b)

Schweine, 100—120 g

(c) D. C C Bezeichnung der Schlachtwertklassen siehe Monatsübersicht in Nr. 285 vom 6. Dezember 1934. i) gl= Berlin, den 8, Dezember 1934.

33,2 33,6 28,3 28,2 40,8 39/1 49,7 48/4

Fette Spectsauen.

Erläuterungen: Nah dem Ausweis

7. Dezember 1 esamte Kapitalanlag ands und Wertpaptere Jm einzelnen habe und -shecks um 145, wechseln um 4,2 auf 4 um 27,5 auf 91,5 an deckungsfähige und an sonstigen

n um 172,3 auf n die Be 0 auf 3703,4 ,0 Mill, RM

till. RM abgenommen, n Wertpapieren um. 1,7 Wertpapieren um 2,6 auf

Reichsbanknoten und Rente: h p 91,7 Mill. RM aus dem Verkehr gurücgeflos ( mlauf an Reichsbanknoten um 92,8 au jenige an Rentenbankscheinen Dex Umlauf an Scheidemünzen . RM ab. Die Bestände der Reih haben sich ‘auf 115,6, die E Ie cer en unter Berücksihtigung von n A il M mit 856,8 Mill, RM e Die Bestände an Gold un um 0,1 auf 82,8 Mill. R2

sammen sind

3716,8 Mi um 1,1 auf 293,3 Mill. RM er nahm um 2,5 auf 1481,5 Mi bank an Rentenbankscheinen

sih der U RM ph a öht.

Scheidemünz l e i und 17,4 Mill. RM wieder eingezogener au verringert. Die fremden Gelder zeigen Abnahme um 104,3 Mill. RM. ähigen Devisen haben sich m einzelnen sind die ih bei einer Zunah

höh . d telle Goldbestände ste die Bestände an

6 Mill. R

Statistisches Reichsamt.

bei einex Zunahme um 36 000 ‘R

m

den Vorfahren. Auch Photographien f h “f der Stier: tnmee der Gelehrten, Studiums (auch Abbildungen von solchen) un. Erwünscht sind ens Erinnerungen M in Berlin, vortehmlich is der ersten Hälfte

ist das Märkische Museum (An-

ent si da

52/55), das eine pfleglihe Be-

rogentes höher.

der Versicherung

3ports übernimmt. Bei der Kürze der o En De erd uebete ie Meldungen baldigst an das

er Berliner Börse in der Haupt- t den allmählih heranrücenden ist, so kann die Grund- Woche doch weiterhin als freund- n der Kulisse überwogen erneut ungen. Jedoch war die Rur i nicht ganz ih verschiedentlih ein gewis

Im Verlauf nah chlassende Fnteresse der was in Kreisen der Kulisse. wenig veränderter Haltung. : Montanwerte wiesen gegenUb( rungen auf, lediglich Gelsenkirchen,

Bruchhteile eines P / i (a Veaunfblenpantere, besonders Bubiag (plus 3/4) und

es Glattstellungs- men die Abgaben Privatkundschaft Die Börse \chloß in

ber Sonnabend kaum Verände- Harpener _ und Vereinigte Fest tendierten

). Am Kalimarkt kam etwas 3 (minus 12), dagegen lagen unter den übrigen chemischen

owie in- und aus- bas Pfund fein zu

RM 57 444 000

21 204 000

deutshen Scheidemünzen « « « « - Noten anderer Banken « » e. - - Lombardforderungen « «- . o o... 7 ae Darlehen auf Reichs\chaÿz- . wechsel RM 6000

deckungsfähigen Wertpapieren « « - # sonstigen Wertpapieren . « « . « -

sonstigen Aktiven « e e ooo.

1. Grundkapital « e o «e o eo 000000

2, Reservefonds: | tier Reservefonds « « o ooo

b) Spezialreservefonds für künftige Dividenden-

zahlung «oooooooooo e) sonstige Nücklagen« - o ooo ooooo 3. Betrag der umlaufenden Noten + « « o o 4, Sonstige tägli fällige Verbindlichkeiten « « b, Sonstige Passiva

dage auf

Veränderungen gering. ®- Vai n Devisen eckungsfähigen

M rund 4,2 Mill. RM-

öher. Am Elektromarkt waren A litten Licht und Kraft

stand noch_ FJnteresse für „Bay- Union-Brauertî

Andererseits

elassen. Unter nders Stadt-

nd in Beclin

Wochenübersicht der Reichsbank vom 7. Dezember 1934

(in Klammern Zu- und Abnahme gegen die Vorwoce) :

RM

78 648 000

(+ 65 000)

4 177 000

(4+ 36000)

4 030 000

(— 4 200 000)

3 703 392 000

(— 144 983 000)

180 643 000

(— 9 134 000)

8 762 000

(+4 3 635 000)

91 519 000

(— 27 469 000)

437 709 000 1 697 000) 318 622 000 2 618 000) 681 565 000

(— 4502 000)

150 000 000

(unverändeit)

67 262 000 (unverändert)

40 254 000 (unverändeit)

365 281 000 (unverändett)

3 716 833 000

(— 92 830 000)

856 840 000

(— 104 322 000)

312 597 000

(+4 14 905 000)

der Reichsbank vom 934 hat sih in der ver senen Bankwoche die

nk in Wechseln und Schecks, Lom O 1555.3 Mill. RM ver- stände an Handelswech|eln Mill. RM, an Reichsschab- und ‘an Lombardforderungen en die Bestände 37,7 Mill, RM 318,6 Mill. RM zugé- wbankscheinen

Die 000 RM auf

Reichs und Staatsanzeiger Nr, 288 vom 15, Dezember 1934. S. 3

Devisenbewirtschaftung.

Neuregelung der Ausländer-Sonderkonten für Snlandszahlungzn.

Der Leiter der Reichsstelle für Devisenbewirtshaftung ordnet mit Rd.-Erl. 157/34 D. St. (M. 25/34 V. St.) folgendes an: „Mit Rücksicht auf die sih notwendig erweisende Anpassung der Aus- länder-Sonderkonten für Qa Rungen (ASKFJ.) an die im September d. F. vorgenommene Neuregelung der Devisenbewirt- haftung für die Wareneinfuhr und zur Vermeidung von Miß- brauchen dieser Konten ordne ih folgendes an:

I

Allgemeine Bestimmungen, Die mit meiner Ermächtigung von den Devisenstellen bereits erteilten Genehmigungen zur Füh- rung von ASKF. sind mit Wirkung zum 1. 1. 1935 nah Makigabe der folgenden Richtlinien abzuändern:

A 1. Einzahlungen auf ASKY. dürfen nur für solhe Waren geleistet werden, die von der Kontoinhaberin nah Deutschland ge- liefert worden sind.

2. Einzahlungen auf ASKYJ. dürfen mit Wirkung vont 1. 1. 1935 nur noch auf Grund einer Devisenbescheinigung der zustän- digen Ueberwachungsstelle vorgenommen werden, die auf den Namen der kontoführenden Bank lautet. Diese Devisenbescheini- gung wird nicht von Fall zu Fall, sondern für ein Kalenderhalhb- J im voraus unter Pes bestimmter monatlicher Höchst- eträge erteilt. Zu diesem Zweck ist durch die Ueberwachungs- Ben bei allen derartigen Konten die Höhe der Ein Sen zu egrenzen bzw. neu feszuseuen. Die Devisenstellen ha ven unver- züglich der zuständigen Ueberwachungsstelle in Ergänzung der auf Grund des Runderlasses 115/34 D. St., Abschn. IIl D gemachten Angaben füx jedes einzelne ASKF, die Art der über dieses Konto ede en Einfuhrwaren, den für das Konto etwa bestehenden Höch|tbetrag und die Ausnuzung tim leßten Jahr (getrennt nah Monaten) mitzuteilen. Sind mit Rücksicht auf die über das Konto eingeführten Warenarten mehrere Ueberwachungsstellen zuständig, so ist die Meldung sämtlichen beteiligten Ueberwachungsstellen nah Warenarten getrennt zu erstatten. Unter Berücksichtigung dieser Angaben können die Üeberwachungsstellen Devisenbescheini- gungen jeweils für ein Kalenderhalbjahr, erstmals für das 1. Halbjahr 1935 unter Sestsedung bestimmter monatlicher Höchst- beträge ausstellen. Mit Rücksicht auf besondere Umstände (Saison- einflüsse O nes dié einzelnen monatlichen Höchstbeträge in verschiedener Höhe festgeseßt werden. Eine Anrehnung dex erteilten Devisenbescheinigungen auf Höchstgrenzen, soweit solche für die Be- zahlung der . Einfuhr aus Ländern angeordnet sind, mit - denen ein Verrechnungsabkommen besteht, hat zu unter leiben.

__Hâlt die Ueberwachungsstelle die Weiterführung des Kontos nicht für vertretbar, so kann die Devisenstelle auf Á Ueberwachungsstelle das ASKY. unter Gewährung einer ange- messenen Abwicklungsfrist aufheben. Wi die Devisenstelle gegen die Aufhebung des ASKY. Bedenken, so ist mir zu berichten.

Für die I Minen ist der Vordruck WE 5 zu verwenden. Sie haben auf den Namen der inländischen Devisen- bank zu lauten, bei der das Konto geführt wird, und sind von der Ueberwachungsstelle der Devisenstelle in doppelter Ausfertigung u übersenden. Die Devisenstelle händigt eine Ausfertigung zu- ammen mit dem neuen Genehmigungsbescheid der Bank aus und übersendet die zweite Ausfertigung mit einer Abschrift des Ge- nehmigungsbescheides der Treuhand-Gesellshaft von 1933 mbH,, Berlin SW 111. Der auf der Bestätigung angegebene Rechnungs- betrag ist auf der Devisenbescheinigung von dem Höchstbetrage des Monats, in dem der Rehnungsbetrag fällig wird, abzuschreiben. Die Bank darf Bestätigungen nur bis zu dem auf der Devisen- besheinigung vorgeschriebenen monatlihen Höchstbetrag erteilen. Ein Ausgleich für die in den Vormonaten etwa nit erfolgte volle Jnanspruchnahme ist zulässig. Ein Vorgriff ist unter Anrech- nung auf den Höchstbetrag des nachfolgenden Monats bis zur L von 25 % dieses Betrages zulässig. Falls die Einzahlung niht in dem auf der Bestätigung vorgesehenen Monat erfolgt kann sie auch in einém späteren Monat ohne Anrehnung auf den Höchstbetrag dieses Monats angenommen werden.

Die Ausstellung der Bestätigung hat vor der Einfuhr der Ware zu erfolgen, Bei der zollamtlihen Eingangsabfertigung der Einfuhrware ist die En von dem deutschen Einführer oder dem von dém Kontoinhaber beauftragten inländishen Ver- treter oder Spediteur an Stelle einer Devisenbescheinigung der Zollstelle vorzulegen. Diese wird auf Grund der Bestätigung eine Zollbescheinigung ausstellen und den Wert der eingeführten Ware auf der Bestätigung abschreiben.

_ Bei der Einzahlung auf. das Konto sind der Bank die Be- stätigung und die Zollbescheinigung vorzulegen.

Soweit Waren, dié auf ein ASKI bezahlt werden sollen, vor

dem 1. 1. 1935 zollamtlih zur Einfuhr abgefertigt wurden, kommt die Ausstellung einer Bestätigung nicht mehr in Frage. Bei der Einzahlung ist deshalb ein Nachweis über die erfolgte Abferti- gung ausreichend. Jun diesem Falle ist der Lineale Betrag von dem Höchstbetrag des laufenden Monats oder erforderlichen- falls von dem des nächsten Monats abzuschreiben. …_ Soweit eine Bezahlung der Ware vor der Anr Pande s Ublih ist (Kasse gegen Dokumente usw.), kann die Vorlage der Zollbesheinigung bei der Einzahlung unterbleiben. Die Bank hat die Bestätigung mit einem Vermerk über die geleistete Zah- lung dem Einzahler zurückzugeben, der sie bei der Abfertigung der Ware der Zollstelle zur Erteilung einer HZollbescheinigung vorlegt. Zollbesheinigung und Bestätigung sind alsdann binnen spätestens einem Monat nah der Zahlung der Bank nah- zureichen. Geschieht dies nit, so ist er Ueberwachungsstelle Mitteilung zu machen. Die Bank kann eine Vorauszahlung als handelsüblih ansehen, wenn der Einzahler “die Handelsüblichkeit nach bestem Wissen glaubhaft versichert.

, Die Bestätigung und die Zollbescheinigung sind von der Bank einzubehalten und nach Ablauf der Gültigkeit der Devisenbeschei- mgung mit dieser der zuständigen Ueberwachungsstelle zuzuleiten.

B, Auszahlungen aus dem ASKI dürfen mit. Ausnahme der Anordnungen in Abschnitt 1V dieses Runderlasses nur erfolgen zur Bezahlung von

a) eigenen Bezügen der Kontoinhaberin aus Deutschland oder

b) im Fuland entstandene Nebenkosten, die mit den deutschen

Geschäften der Kontoinhaberin in unmittelbarem Zu- sammenhang stehen (Frachten, Zöllen, Versicherungs- E Provisionen, Bankspesen u. dergl,, niht Tranusit- raten ),

Bei den Ausfuhrwaren muß es sich um deutsche Waren, d. h. Um jolche Erzeugnisse handeln, die entweder in Deutschland ge- wonnen oder hergestellt sind, oder die in Deutschland ‘die leßte virtschaftlich gerechtfertigte und eine wesentlihe Veränderung R Beschaffenheit bewirkende Bearbeitung erfahren haben. “le Bezahlung . solcher - deutsher Ausfuhren, die die Konto- (nhaberin nur als Vermittlêrin für andere ausländische Firmen a=rnimmt, aus diesen Konten is untersagt, gleichgültig, ob diese Llrmen in demselben Land ansässig sind wie die Kontoinhaberin bder in dritten Ländern.

dil Verfügungen über die auf dem Konto befindlichen Beträge der A nur im Wege unmittelbarer Ueberweisungen zugunsten ina Empfangsberechtigten erfolgen. Andere Verfügungen, dige esondere duxch Schecks, sind nit zulässig. Die Einhaltung N voi ist durch die Devisenstellen strengstens zu über- a ie erstöße sind mir sofort zu melden. fw Vei Erteilung der Zahlungsaufträge für die Ausfuhrwaren koite der Aufträge für Bezahlung der oben bezeihneten Neben- us ui der Bank die notwendigen Belege zum Nachweis der Na, 2M Abschnitt T B, Abs. 1 dieses Runderlasses sih ergebenden vrausseßungen vorzulegen.

nregung der

Hahlungen zu Lasten der ASKJ dürfen nur. für Forderungen geleistet werden, die niht in Devisen bevors 4 sind. ei Balutaforderungen ist daher dem deutshen Ausführer zu er- öffnen, daß er im Fall der Annahme der Auszahlung aus dem ASKF. nicht auf Erteilung einer Genehmigung zum Erwerb oder zur Verfügung über Devisen zwecks Abdeckung einer Besvor- \shussung rehnen kann.

C. Die Devisenbanken haben wöchentlich, sofern Ein- oder Auszahlungen verbucht worden sind, der Treuhand-Gesellschaft von 1933 mbH., Berlin SW 111, den Stand der Konten und die Art der Veränderungen unter: Verwendung der anliegenden (bei der Treuhand-Gesellshaft erhältlihen) Vordrucke anzuzeigen. Fe ein Doppel der Ausstellungen sind außerdem der zuständigen e und der zuständigen Devisenstelle zu über- enden.

Bis zum 10. 1. 1935 haben die Banken in der vorbezeichneten Weise den Stand sämtliher ASKJ. anzuzeigen ohne Rücksicht darauf, ob E eine Bewegung auf dem Konto stattgefunden hat.

D. Besondere Auflagen, die in früheren Genehmigungen ent- halten waren, sind aufrehtzuerhalten; weitere Auflagen können von den Devisenstellen angeordnet werden. - Besondere bisher ge- machte Zugeständnisse können nur in begründeten Ausnahme- fällen aufrechterhalten und keinesfalls ohne meine Ermächtigung erweitert werden. Die Anordnungen in Abschnitt T A Ziffer 2 und B Absay 3 dieses Runderlasses sind in jedem Fall zu be- ahten. Die Genehmigungen dürfen nicht unwiderruflich erteilt werden. Fn Zweifelsfällen ist mir zu berichten.

_E. Für die ASKF. kann allgemein auf Antrag das Zusat- ausfuhrverfahren dann zugelassen werden, wenn die zuständige Ueberwachungsstelle bescheinigt, daß an der Einfuhr der Waren, die auf das ASKF. bezahlt werden sollen, ein besonderes wirt- schaftlihes Jnteresse besteht.

IT.

Neue Ausländer-Sonderkonten für Junlandszahlungen. Die Erteilung der Genehmigungen zur Errihtung neuer ASKJ. behalte ih mir weiterhin vor. Jh werde die Entscheidung gegebenenfalls im Einvernehmen mit dem Reichsbankdirektorium treffen. Die Devisenstellen bleiben für die Bearbeitung der- artiger Anträge zuständig. Jn der gutachtlihen Stellungnahme der Ueberwa ungsstellen (siehe Runderlaß 115/34 D. St. Ab- {nitt IIT D) ist fünftig auch ein Vorschlag über die monatlichen Ne aufzunehmen. Die Berichte der Devisenstellen haben in ukunft Angaben über die in den leßten- drei Jahren von den ausländischen Firmen A Geschäftsumsäve mit Deutschland zu enthalten. Sofern bei Erteilung der Ermäcti- gung im Einzelfalle nicht besondere Anordnungen getroffen werden, sind neue ASKJ. nur gemäß den Bestimmungen des vorstehenden Abschnittes T zu genehmigen.

III.

Ausländer-Sonderkonten sür Julandszahlungen sür Länder mit Verrechnungsabkommen. Zst der Kontoinhaber in einem Lande ansässig, mit dem Deutschland ein Verrechnungsabkommen abgeschlossen hat, so gelten ebenfalls die vorstehenden Bestim- mungen. Die Beibehaltung alter ASKF. und die Errichtung neuer ASKFJ. für Firmen, die in solhen Ländern ansässig sind, wird sich im Hinblick auf die staatlihen Verrechnungsverfahren in der Regel erübrigen. Erscheint aus besonderen Gründen ein Antrag auf Genehmigung eines neuen ASKJ. gerechtfertigt, so ist unter Vorlage einer shriftlihen Zustimmungserklärung der betrefsenden ausländischen Clearingstelle zu berihten; im übrigen sind solhe Anträge abzulehnen.

Iv.

Ausländer-Sonderkonten für Fnlandszahlungen für Länder in Mittel- und Südamerika sowie für andere außereuropäische Länder. Jm Verkehr mit den Ländern in Mittel- und Süd- amerika und mit anderen außereuropäishen Ländern sind die Vorschriften der Abschnitte T und Il dieses Runderlasses mit fol- r Aenderungen anzuwenden: Diese ASKJ. können in Zu- unft grundsäßlih nur von inländishen Devisenbanken zugunsten einer Korrespondenzbank in dem Lande, aus dem die Einfuhr- ware stammt, geführt werden. Die Führung von Konten, für die im gleihen Lande ansässigen Zweigstellen dieser Korrespondenz- bank ist statthaft. Dagegen ist die Führung mehrerer Konten zugunsten der Korrespondenzbank oder ihrer Zweigstellen in Deutschland, z. B. bei vershiedenen Zweigstellen einer inländischen Devisenbank, unzulässig. “Als Korrespondenzbanken kommen nur solhe ausländishen Banken in Frage, die nahweislih lang- jährige Geschäftspartner der deutschen Devisenbank sind und mit dieser laufend und’: in größerem Umfange im Geschäftsverkehr stehen. -Einzahlungen 0 diese ASKYJ. können abweichend von den Bestimmungen des Abschnittes T A Hiffer 1 dieses Rund- erlasses für alle in der Devisenbesheinigung genannten Waren erfolgen, dieckaus dem betreffenden Lande stammen und von be- P i 0 in diesem Land ansässigen Firmen nah Deutschland geliesert werden. Auszahlungen aus diesen ASKJ. können ab- weichend von den Bestimmungen des Abschnittes I B dieses Runderlasses für alle Lieferungen deutsher Waren erfolgen, die von deutshen Firmen nah dem betreffenden Lande vorgenommen werden, ebenso für Nebenkosten, die deutshen Firmen in unmittel- barem Suaan mit diesen Warenlieferungen im Fnland entstehen. Jede Bank im Auslande, der als Korrespondenzbank ein ASKYJ. eingeräumt werden soll, hat sih zu verpflichten, über dieses. Konto niht durch Schecks, sondern nur im Wege der un- mittelbaren Ueberweisung zugunsten der deutshen Empfangs- berehtigten zu verfügen. Die Ueberweisung darf erst erfolgen, wenn der- Kontoinhaberin nachgewiesen i}, daß die deutschen Waren in das Zollgebiet des betreffenden Landes eingeführt worden sind. Fn Ausnahmefällen können handelsüblihe Vor- auszahlungen geleistet werden; in diesen Fällen hat die Konto- feletee zu verlangen, daß ihr nachhträglich der Nachweis der erfolgten Einfuhr in das Zollgebiet ihres Landes erbracht wird. Im übrigen sind die Abschnitte T und Il dieses Runderlasses maßgebend. ASKF., die auf Grund früherer Genehmigungen zugunsten einzeluer Firmen in außereuropäishen Ländern zu- eführt werden, können bis Hi weiteres aufrehterhalten werden. Kür solhe Konien sinden, sofern nicht besondere Anweisungen ergangen sind, ausschließlich die Bestimmungen des Abschnitts I dieses Runderlasses Anwendung.

H

Ausländer-Sonderkonten für Fnlandszahlungen für englische Firmen. Für die ASKF. englischer Firmen sind neben den Vor- schriften des Abschnitts T dieses Runderlasses die Em mungen der Bekanntmachung über die Warenausfuhr nah Eng- land vom 8. November 1984 (Anlage zu RE 141/34 D. St.) zu beachten s

Sonstige Bestimmungen. 1. Anträge auf Verlängerung von

.Genehmigungen De ASKY., die vor dem 1. 1. 1935 ablaufen,

siud abzu ehnen, ojern nicht besondere Gründe die Verlängerung rechtfertigen. «n diesem Falle hat eine Umstellung nah den vor- stehenden Bestimmungen zu erfolgen.

2. Die Konten sind laufend zu überprüfen. Die Ueber- ung hat hinsihtlih des Einfuhrgeshäfts von den Ueber- wachungsstellen an Hand derx von den Banken übersandten Doppel

der Bestätigung:n und dex wöchentlilen Meldungen über die Ver-

änderungen des Kontobestandes zu erfolgen. Die Ucterprlüfung hat sich insbesondere darauf zu ‘erstreXen, ob die Bestimmungen der Verordnung über Preise für ausländishe Waren vom 22. September 1934 (RGBl, 1 S. 843) beachtet sind. Die Ueber- prüfung der Ausfuhrgeshäfie an Hand der R ER Zon Mel- dungen der Bank liegt den Devisenstellen ob. Sie haben dabet au zu prüfen, daß über die ASKYJ. nicht Ausfuhrwaren bezahlt werden, die einen Maihigen Anteil ausländisher Rohstoffe enthalten. Die Devisenstellen können gegebenenenfalls solche Waren nachträglich ausschließen.

VUI

Rußland. Bei den für die Handelsvertretung der UdSSR, tgariGirien Konten bleibt es bei den bisherigen Bestimmungen, uflagen. 1. a) Die kontoführende Bank darf auf Grund der Devisenbescheinigung für bestimmte Einfuhrgeschäfte nach jeweiliger näherer Anweisung des Fnhabers des Aus- ländersonderkontos für Fnlandszahlungen zu unsten der deutschen Einführer Bestätigungen nah dem biectüe vor- geschriebenen Muster ausftellen, Sie hat dabei zu prüfen, ob es sih um einen Bezug von solhen Waren handelt, die als Einfuhrwaren vorgesehen sind. Als Anweisung im obigen Sinne genügt der Vermerk auf einer Rehnung oder Pro-Forma-Rechnung (Angebot usw.) des Kontoinhabers einer Firma des Landes, aus dem die Einfuhrware stammt —, daß die nach Deutschland zu liefernde Ware über das Konto zu bezahlen ist. Auf Wunsch des Kontos inhabers kann eine solhe Bestätigung an ihn in das Aus- land gesandt werden, wenn er die Absicht hat, die Bestäti- gung mit den Frachtpapieren oder der Rechnung seinem eutshen Abnehmer zuzuleiten.

b) Der auf der Bestätigung angegebene Rehnungsbetrag ist auf der lebten Seite diefer Genehmigung vor dem Hochst- betrage des Monats, in dem der Rechnungsbetrag fällig wird, abzushreiben. Die Bank“ darf Bestätigungen nur bis zu dem vorgeschriebenen monatlihen Höchstbetrag erteilen. Ein Ausgleich für die in den Vormonaten etwa nicht er- folgte volle Fnanspruchnahme ift zulässig. Ein Vorgriff ist unter Anrehnung auf den Höchstbetrag des nachfolgen- den Monats bis zur Höhe von 25 vH dieses Betrages zu- lässig. Falls die Einzahlung niht in dem auf der Be- stätigung vorgesehenen Monat erfolgt, kann sie auch in einem späteren Monat ohne Anrehnung auf den Höchst- betrag dieses Monats angenommen werden.

c) Die Ausstellung der Bestätigung hat vor der Einfuhr der Ware zu erfolgen. Ein Doppel i} der für die Einfuhrware zuständigen Ueberwachungsstelle einzusenden, ein weiteres der Treuhand-Gesellshaft von 1933 m. b. H., Berlin SW.111.

d) Bei der Einzahlung auf das Konto sind der Bank die Be- stätigung und die Zollbescheinigung vorzulegen. Soweit die Waren noch vor dem 1. 1. 1935 zollamtlich zur Einfuhr abgeliefert wurden, fommt die Ausstellung einer Bestäti- gung nicht mehr in Frage. Bei der Einzahlung ist deshalb insoweit ein Nachweis Uber die erfolgte Abfertiguno aus- reihend. Jn diesem Falle ist der eingezahlte Letrag von dem Höchstbetrag des laufenden Monats oder erforderlichen- falls von dem des nächsten Monats abzuschreiben.

e) Soweit eine Bezahlung der Ware vor der Einfuhr han- delsüblich ist (Kasse gegen Dokumente usw.), kann die Vor- lage der Zollbesheinigung bei der Einzahlung unterbleiben. Die Bank hat die Vestgtigung mit einem Vermerk über die geleistete Zahlung dem Einzahler zurückzugeben, der sie bei der Abfertigung der Ware der Zollstelle zur Er- teilung einer Zollbesheinigung vorlegt. Zollbescheinigung und Bestätigungen sind alsdann binnen spätestens einem Monat nach der Zahlung der Bank nachzureichen. Geschieht dies nicht, is der Ueberwachungsstelle Mitteilung zu machen. Die Bank kann eine Vorauszahlung als handels- üblich ansehen, wenn der Einzahler die Handelsüblichkeit nach bestem Willen glaubhaft versichert.

2. Die Bestätigungen und- die Zollbescheinigungen sind von der Bank einzubehalten und mit der Devisenbesheinigung nah Ablauf der Gültigkeit der leßteren ohne besondere Aufforderung an die Ueberwachungsstelle zurückzugeben.

3. Die Devisenbescheinigung ist niht übertragbar.

Die Nichterfüllung dieser Auflagen ist nah §8 12 bis 14 dee Verordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934 (RGBl. 1 -S. 816) strafbar.“

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Die holländische Preffe zum neuen Verrechnungs- vertrag mit Deutschland.

Amsterdam, 8. Dezember. Die holländische Presse befaßt sih in eingehender Weise mit dem im Haag abgeschlossenen neuen Ver- rechnungsvertrág mit Deutschland, dessen große Bedeutung für die zukünftige Entwicklung des für Holland besonders wichtigen Han- delsverkehrs mit seinem großen östlichen Nachbarlande überall an- erkannt wird. Jm allgemeinen findet das neue Abkommen in den Pressekommentaren eine günstige Beurteilung, wenn auch Vorbe- halte bezüglich einzelner Punkte gemaht werden. So schreibt . B. der „Telegraaf“, daß die Tatsache des Zustandekommens eines Plben Vertrages schon an sich unzweifelhaft in \ruglins als eine willflommene St. Nikolaus-Überraschung begrüßt worden sei. Schon ein oberflächlicher Vergleich mit dem alten Vertrag zeige, daß das neue Abkommen wesentliche Verbesserungen bringe. Aller- dings seien durchaus nicht alle gehegten Wünsche in Erfullung ge- gangen. Fm Fohen und ganzen könne jedoch erwartet werden, daß der neue Vertrag eine weit bessere Aufnahme finden werde als sein Vorgänger. Man dürfte jedoch nicht vergessen, daß auch diefer Clearing-Vertrag mit der Entwicklung des gegenseitigen Handelsverkehrs stehe und falle. Ergebe dieser keinen Aktivsaldo ugunsten Deutschlands, dann werde Holland auch ein noch viel schôner formuliertes Abkommen nichts nüßen. „Algemeen Hans elsblad“ hofft, daß man auch in den betroffenen holländischen Exporteurkreisen einsehen werde, daß es Deutshland tatsächlich unmöglich sei, die rückständigen holländishen Forderungen noch schneller abzudecken. Eine Bevorzugung der alten Verpflichtungen gegenüber den neuen Clearing-Schulden würde den holländischen Handel mit Deutschland gänzlih zusammenshrumpfen lassen, was nicht nur. zum Schaden Deutschlands, sondern auch Hollands sei.

Unveränderte Lage der Münsterläader Textilindustrie.

Jn der Lage der Münsterländer Baumwollspinnerei ist im November gegenüber den Vormonaten kaum eine Aenderung ein- etreten. Die Nachfrage in Baumwollgeweben war wieder ehr lebhaft, auch die Abrufe erfolgten flott. Die Arbeitszeit be- wegte sih je nah Lage der einzelnen Betriebe zwischen 30 bis

36 Stunden in der Woche. Die Nachfrage nach leinenen und halb-

leineen Geweben war ‘auch im Berichtsmonat wieder sehr lebhaft,

so daß sie auch nicht annähernd befriedigt werden konnte. Schwie-

rigkeiten verursachte die Beschaffung der benötigten Garne.

Robsteifs der Zuteindustrie is wegen der Schwierigkeiten in der ohsto

triebe Ausfuhrausträge niht hatten, arbeiten sie höchstens

beschaffung im allgemeinen nicht günstig. Soweit die Be- 36 Stunden in der Woche. Fn den Rohjute-Preisen is eine Ver1

änderung nicht zu verzeichnen. Jnfolge der Schwierigkeiten in der Material altung und der L

konnten in der

fah niht pünktlih ausgeführt werden.

inshränkung der Arbeitszeit lstrickerei die Herbst- und Winteraufträge viel-