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RNeichs- und Staatsanzeiger Nr. 290 vom 12, Dezember 1934. S. 4
Bekanntmachung.
Die am 12. Dezember 1934 ausgegebene Nummer 60 des Reichsgeseßblatts, Teil 11, enthält: e
Verordnung über die vorläufige Anwendung einer Verein- barung zur Abänderung des Abkommens über den deutsch- schweizerischen Verrehnungsverkehr, vom 6. Dezember 1934; E
Verordnung über die vorläufige Anwendung eines Vertrages über den deutsh-niederländischen Verrehnungsverkehr, vom 7. De- ember 1934; | E über eine weitere Teilkündigung der Verein- barung über den deutsch-französischen Warenverkehr, vom 4. De- L I G2 4+ aug über den Schuß von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf einer Ausstellung, vom 6. Dezember 1934.
Umfang 1 Bogen. Verkaufspreis 0,15 RM. Postversendungs- gebühren 0,04 RM für ein Stück bei Voreinsendung.
Berlin NW 40, den 12. Dezember 1934.
Reichsverlagsamt. Fabricius.
P reußen. Der Landstallmeister Dr. Seyffert ist zum Oberland- stallmeister “im Preußischen Landivirtschaftsministerium ernannt.
Der Landrat Lin dig in Beeskow ist zum Regierungs- vizepräsidenten in Frankfurt (Oder) ernannt \vorden.
Bekanntmachung.
Auf Grund des § 1 Abs. 1 des Geseyes über die Ein- enn tou O cedgins vom 26. Mai 1933 (RGBl. 1 S. 293) in Verbindung mit dem Geseß über die Einzichung volks- und staatsfeindlihen Vermögens vom 14. Zuli 1933 (RGBl. [1 S, 479) und der Preuß. Ausführungs- verordnung vom 831. Mai 1933 (Geseßsamml. S. 20) ziehe ich die Darlehnsforderung von 300,— RM, in Worten: „Drei- hundert Reichsmark“ des ehemaligen Arbeiter- turnvereins Wiedemavr, Kreis Delißsch, an den Maurer Otto Rüger in Glesien zugunsten des Landes Preußen hiermit ein.
Merseburg, den 6. Dezember 1934.
Der Regierungspräsident.
J. V.: von Heydebrand und der Lasa.
A C E E A lus der Verwaltung.
Beförderungen an nationalen Feiertagen. Regelung für das ganze Reich.
Der von uns wiedergegebene Erlaß über Ernennungen Und Beförderungen von Beamten, Angestellten und Arbeitern an den Gedenk- und Feiertagen der Nation ist nicht allein auf die Reichs» finanzverwaltung beschränkt. Der gleiche Erlaß ist vielmehr vom Reichs- und preußischen Fnnenminister Dr, Frick an alle Verwal- tungen und auch an die Landesregierungen gerichtet worden.
Steuerzinsen auch nicht bei Erstattung von Landes- oder Gemeindesteuern.
Absay 3 des Antizins-Paragraphen der neuen am 1. Januar 1935 in Kraft-tretenden Steuerreform stellt fest, daß das Reich keine Steuerzinsen, und zwar weder bei Erstattung oder Ber- gütung, noch bei Hinterlegung baren Geldes, zahlt. Diese Be- stimmung erstreckt sih aber, wie Staatssekretar Reinhardt vom Reichsfinanzministerium feststellt, niht nur auf Reichs- steuern, sondern auch auf Steuern der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände, wenn diese durch das Reich verwaltet iverden. Der Reichsfinanzhof vertrete in einem Gntachten (Gr. S. D. 6/32) die Auffassung, daß das Reich, soweit es durch seine Finanz- ämter Steuern der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände verwaltet, in eigenem Namen, wenn auch für Rechnung der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände handle. Bei der Verwaltung dexr Landes- und Gemeindesteuern stehe also das Reih dem Steuerpflichtigen als Steuergläubiger gegenüber. Wenn also ein Steuerpflichtiger rechtskräftigen Anspruh auf Erstattung von Einkommensteuer habe und gegen thn fällige Steueransprüche aus Landes-, Gemeinde- oder Kirchensteuern bestehen, deren Verwaltung dem Finanzamt obliegt, dann könne sowohl das Finanzamt wie der Steuerpflichtige aufrehnen. Dieses Gutachten, so erklärt der Staatssekretär, sei von Bedeu- tung für die Auslegung des Absatzes 3 des Antizins-Paragraphen. Das Reich sei, soweit es Steuergläubiger ist, in den Fällen, in denen Erstattungsansprüche erhoben werden, Erstattungsschuldner. Jnfolgedessen würden auch bei Erstattung von Landes- und Ge- meindesteuern, soweit sie von den Finanzämtern verwaltet werden (einshließlich der Hauptzollämter), keine Zinsen mehr gezahlt. Abs. 1 des Antizins-Paragraphen, wonach weder Ver- zugszinsen noch Aufschubzinsen- erhoben werden, erstrecke sich jedoch nur auf Reichssteuern, wobei auch die Zölle als Reichs- steuern gelten.
Ausreichende Mittel für das Gesundheitswesen in den Gemeinden.
Ueber die: Aufwendungen auf dem Gebiete des Gesundheits- wesens im Haushaltsjahr 1935 hat der Reihs- und Preußische Fnnenminister sih in etnem Runderlaß an die Gemeinden und Gemeindeverbände geäußert. Unter Hinweis darauf, daß das Reichsgeseß über. die Vereinheitlihung des Gesundheitswesens am 1, April 1935 in Kraft tritt, und daß die Durhführungs- bestimmungen hierzu vorbereitet werden, sagt der Minister, daß bei der Bedeutung der Angelegenheit die Fertigstellung eine gewisse Zeit erfordern werde. Da noch nicht übersehen werden könne, welche Leistungen den Stadt- und Landkreisen zur Last fallen würden, ordne er, der Minister, auf Grund des § 11 des genannten Reichsgeseßes an, daß bei Aufstellung der gemeind- lichen Haushaltspläne für 1935 so zu verfahren ist, als ob das Gesundheitswesen im bisherigen Rahmen von den bisherigen Trägern weitergeführt würde. Bei der Wichtigkeit dieses Auf- gabengebietes im nationalsozialistishen Staat müsse erwartet werden, daß mindestens die gleichen Beträge wie im laufenden Haushaltsjahr in den Voranschlag eingeseßt werden. Abweichun- gen seien nur in Ausnahmefällen gerechtfertigt. Die Aufsichts- behörden werden ersucht, die Durchführung dieses Runderlasses zu überwachen und dem Minister zu berichten, wenn Gemeinden usw. das Vorliegen eines besonderen Ausnahmefalles behaupten.
der Obersten SA.-Führung abgerufen worden liel haben si, wie
Itrichtamtliches.
Deutsches Reich.
Der Königlih Rumänische Gesandte Nicolas P. Comnen ist nah Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.
Der Gesandte von Haiti Constantin Fouchard ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandt- schaft wieder übernommen.
Verkehrswesen.
Luftpost nach Südamerika.
Mit dem am 15, Dezember fälligen planmäßigen Flug- der Deutschen Lufthansa werden Luftpostsendungen, die an diesem Tage bis 11,30 bei dem Postamt Berlin C2 oder bis 13,30 bei dem Postamt Stuttgart 9 vorliegen, am 20. Dezember in Rio de Janeiro und am 21. Dezember in Montevideo und Buenos Aires eintreffen. Luftpostsendungen, die mit diesem Flug beför- dert werden, erhalten den Abdruck eines Sonderstempels mit dem Wortlaut „Deutsche . Luftpost Euvopa—Südamerika Weihnachten 1934“, Auskunft bei den Postanstailten.
Weihnachtssendungen nach dem Ausland.
Bei den zur Zeit fast in allen Ländern bestehenden Beschrän- fungen des Außenhandelsverkehrs ist es möglich, daß der Jnhalt von Postpaketen oder Päckchen mit Geschenken als Handelsware betrachtet und u. U. die Sendungen zurücgewiesen, mit Zollstvafe belegt oder beschlagnahmt werden. Die Deutsche Reichspost hat sih bei den ausländischen Postverwaltungen erkundigt, in welcher Weise von ihnen Postsendungen aus Deutschland an Private mit Weihnachtsgeschenken und Liebesgaben behandelt werden. Ueber die Einfuhrbestimmaungen der verschiedenen Länder, die auch im Amtsblatt des Reichspostministeriums und in den Verkehrsnach- rihten für Post und Telegraphie veröffentlicht ivorden sind, geben auf Verlangen die Postanstalten Auskunft.
Berufung der SA.- und SS.-Vertreter als Gemeinderäte.
Nachdem die Sonderbevollmächtigten und Sonderbeauftragten
der Reichs- und preußishe Fnnenministexr feststellt, der Oberste SU -Vlibter und B Noihsführer der SS. damit einverstanden erklärt, daß die als Gemeinderäte zu berufenden rangältesten Führer der SA. oder SS. in Zukunft von dem zuständigen SA-Gruppenführer und der ie Aut Dienststelle der SS. ge- meinsam zu benennen sind. Die Aussührungsanweisung zum Ge- meindeverfassungs-Gesey ist entsprehend geändert worden, mit dem Bemerken, daß es gleichgültig sei, ob der rangälteste Führer der SA., SS. oder SAR. T angehört.
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Keine Ueberstundenbezahlung für Beamte und öffentliche Angestellte.
Aus Anlaß einer Frage über die Vergütung von Ueberstunden an die bei den Sparkassen beschäftigten Beamten und Angestellten hat der Reihswirtschaftsminister und Preußische Minister für Wirtschaft und Arbeit einen grundsäßlichen Bescheid erteilt. Er stellt fest, daß nah den beamtenrehtlichen Grundsäßen der Beamte verpflichtet sei, seine volle Arbeitskraft in den Dienst des Staates zu stellen. Er habe die ihm übertragenen Arbeiten rechtzeitig und insbesondere auch ohne Rücksicht auf eine festgeseßte Arbeits- stundengahl zu erledigen. Eine Vergütung für Ueberstunden komme dabei in keinem Falle in Betracht. Die Angestellten, deren regelmäßige Arbeitszeit 48 Stunden wöchentlich betrage, seien zur Mehrarbeit bis zu 54 Wochenstunden ohne besondere Abgeltung verpflichtet, sofern allgemein oder aus besonderem Anlaß auch für die Beamten der betreffenden Dienststelle oder Abteilung eine mindestens gleihlange Arbeitszeit angeordnet sei. Die darüber hinausgehende Arbeitszeit dexr Angestellten sei grundsäßlih im Laufe des Kalenderjahres durch Freizeit auszugleihen. Ange- sichts der grundsäßlichen Bedeutung diejer Frage auch im Hinblick auf alle anderen öffentlichen Dienststellen hält dex Minister eine stärkere Ueberwachung der Betriebsgestaltung der Sparkassen dur die Aufsichtsbehörden für angezeigt.
Kunst und Wissenschaft.
Spielplan der Berliner Staatstheater. Donnerstag, den 13. Dezemöer. Staatsoper: La Traviata., Musikalishe Leitung: Preuß. Beginn: 20 Uhr. \ Schauspielhaus: Das Glas Wasser. Beginn: 20 Uhr.
Lustspiel von Scribe.
Am Sonntag, den 16. Dezember, nahmittags 3 Uhr, bringt das Staatsopernballett im Rahmen der „Deutschen Tanen iele „Dornröschen““, ein Märchenspiel von R. v. Laban (Musik von Fohann Strauß, eingerichtet von Leo Spies) und „Die Puppen- fee“ (Musik von Bayer), Choreographie: Lizzie Maudrik. Die Aufführungen werden am 19., 20., 23 und 25. nachmittags und am 23. und 27, abends wiederholt. ,
der Künste.
Das Reichsministerium für Volksaufflärung und Propaganda hat in der Herbstausstellung der Preußischen Akademie der Künste am Pariser Play Werke von Ernst U Ld Hans Meyboden, Artur Degner, Hans Bremer, Otto Heinrich, Georg Ehmig, Hans Stübner und G. Schmedes angekauft,
Die Ausstellung is nux noch bis einshließlich Sonntag,
Die Herbstausftellung der Preußischen Akademie
Handelsteil.
Berliner Börse am 12. Dezember, Uneinheitlih — im Verlauf teilweise freundlicher.
Die Kursentwiclung läßt im Augenblick eine größere Linie vermissen, und die Kursgestaltung an der Berliner Börse ist meist vou reinen Zufallsorders abhängig. Jm heutigen Verkehr fonnten die verschiedenen günstigen Nachrichten aus- dec «Fudustrie die Tendenz nicht wesentlih beeinflussen, da einer stärkeren Auf- wärtsbewegung die Zurückhaltung des Publikums entgegenstand, Anfänglih machten sih infolgedessen einige Abgaben der Kulisse bemerkbar. Späterhin ließ die Geschäftstätigkeit nah, jedo wurde die Tendenz ausgehend von Chade im weiteren Verlauf etivas freundlicher. :
___ Am Montanmarkt bewegten sih die Kurse auf Vortagshöhe, nur Harpener verloren 14 %. Braunkohlenpapiere lagen zumeist schwächer. JFlse und Niederlausißer Kohlen verloren je 2%, Eintracht 12%. Auch Farben waren erneut rückgängig (14 2), unter Petroleumwerten .büßten Deutsche Erdöl 114 % ein. Am Elektromarkt waren deutshe Werte zumeist etwas angeboten. Siemens verloren 2%, Licht & Kraft 1%. Dagegen waren im Verlauf Chade bis 5 Mark höher. Ueberhaupt lagen Auslands- werte gefragt (Aku plus 1). Schultheiß verloren 2%, Reichsg- bank 24 %, dagegen zogen Orenstein um 14 und Gebrüder Funghanns um 114 % an. :
Am Kässamarkt bröckelten die Kurse zumeist ab. Auch in Rentenwerten machte sih zumeist etwas Angebot bemerkbar, jedoh gingen die Kursrückgänge über 4 % kaum hinaus, Stadt- anleihen waren sogax vereinzelt noch höher. Tagesgeld blieh unverändert 4 bis 44 %. Am Devisenmarkt blieb der Dollar mit 2,491 und das Pfund mit 12,3214 unverändert.
Börsenkennziffern für die Woche vom 3. bis 8. Dezember.
Die vom Statistischen Reichsamt errechneten Börsenkennziffern stellen sih in der leßten Woche (vom 3. 12. bis 8. 12,) im Verglei zur Vorwoche wie folgt:
Wochendurchschnitt “ Monats- vom 3.12. vom 26. 11. durchschnitt bis 8.12. bis 1.12, November
Aktieukurje (Kennziffer 1924
bis 1926 = 100) Bergbau und Schwerindustrie 86,30 85,85 85,89 Verarbeitende Jndustrie . « - 74,33 73,87 74,66 Handel und Gewerbe . ,. 85,12 84,42 85,23 Ga L 80,29 79,76 80,37 KursSsniveau der 6 % igen
festverzinslichen Wert-
papiere j Pfandbriefe der Hyp.-Akt.-
Va e O4LT 93,29 93,23 Pfandbriefe der öffentlich-
rechtlichen Kredit-Anstalten 93,10 92,58 92,18 Kommunalobligationen « . 91,97 91,09 90,86 Oeffentliche Anleihen . . . 91,26 90,30 90,01 Jndustrieobligationen « « « 93,34 92,88 92,27 Durchschnitt « «o «6» 93,18 92,39 92,21
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Sozialpolitishe Maßnahmen für die Weihnachtszeit.
Der Reichsarbeitsminister und der Reichswirtschaftsminister teilen mit:
Die diesjährige Lage der Weihnachtsfeiertage und des Jahres- beginns bringt in vielen Betrieben einen erheblichen Arbeits- ausfall und damit verbunden einen erheblichen Verdienstausfall für die Beschäftigten mit sich. Um diesem Nachteil zu begegnen, hat der Reichsarbeitsminister in einem Runderlaß die Landes» regievungen ersucht, die Vor- und Nacharbeit der etwa aus fallenden Arbeitsstunden an den Werktagen sowie an einem Weihnachtsfeiertage während der Monate Dezember und 7Fanuav insoweit zu gestatten, als niht in anderer Weise für Ersay des entstandenen Verdienstausfalles gesorgt ist. Weiter hat der Reichs- wirtschaftsminister auf Grund des § 3 Abs. 4 der Faserstoffver- ordnung angeordnet, daß in den der Avbeitszeitverkürzung und der Faserstoffverordnung unterliegenden Betrieben die Arbeitszeit, die am 24., 27., 28., 29. und 31, Dezember etiva ausfällt, ohne beson- dere Genehmigung bereits jeßt bis zum 22, Dezember 1934 vor- gearbeitet oder im Laufe des Monats Januar 1935 ‘nachgeholkt wird, soweit die Rohstofflage des einzelnen Betriebes das zuläßt. Außerdem darf in derselben Zeit zum Ausgleich für den durch die beiden Weihnachtsfeiertage entstandenen Lohnausfall Mehrarbeit in Höhe von einem Sechstel der nah § 2 Abf. 1 der Faserstoff- veroxdnung für den einzelnen Betrieb zulässigen verkürzten Wochenarbeitszeit — ohne Berüsichtigung etwa genehmigter Mehrarbeit — geleistet werden. Auf Grund der ergangenen Er lasse sind die Betriebe in derx Lage, bereits vorx Weihnachten ihrer Gefolgschaft einen Vorschuß auf die nachzuarbeitende Arbeitszeit auszuzahlen. Weitere Maßnahmen zugunsten. auswärts beschäf tigter Notstandsarbeiter und sonstiger Tiefbauarbeitex bei Reichs- vorhaben sind in Vorbereitung.
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Ir. 290
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Erste Beilage
Berlin, Mittwoch, den 12. Dezember
Preußischen Staatsanzeiger
1934
Goldversorgung und Preiísbewegung.
Ein Bortrag von Prof. W agemann.
Bei einer Veranstaltung der Amerikanischen Handelskammer in Deutschland sprach Prof. Ernst Wagemann über Goldver- sorqung und Preisbewegung,
Er wies einleitend auf den gewissen Zusammenhang zwischen Edelmetallversorgung und Konjunkturbewegung hin. Jn den angelsächsishen Ländern sei die Auffassung weit verbreitet, daß dic Krise lezten Endes auf ungenügende Goldversorgung zurü- zuführen sei. Nah Ansicht Wagemanns ist der enge Zusammen- hang zwischen Goldproduktion und Preisbewegung nur für die langen Wellen der Konjunktur, niht aber für die eigentlichen ficben- bis neunjährigen Konjunkturzyklen nachzuweisen, geschweige denn für noch kürzere Perioden. Schon seit 1930, besonders auf- fällig aber seit 1932 hat die Golderzeugung der Welt in einem vorher niht erwarteten Tempo zugenommen. Die Goldproduktion ist 1934 doppelt so groß wie im Durchschnitt der Periode 1890 bis 1910. Bei außerordentlich verminderten volks- und weltwirt- schaftlihen Umsäßen haben sich die Goldvorräte sehr beträchtlich erhöht. Mit diesem Gold aber vergnügen sih heute höchstens die Tresorbeamten der Zentralbanken. Fm internationalen Verkehr gber entwickelt es keinerlei Kaufkraft.
Tatsache ist, daß das Gold überall in der Welt auf Lager gebracht ist. Damit haben wir uns dem Zustand genähert, den die Spanier bet der Entdeckung Amerikas in Mexiko und Peru borfanden. Denn dort diente das Gold ausschließlich dem Shmuck der Tempel und Königspaläste. Jn der Gegenwart sind die Be- ziehungen des Goldes zum Geldumlauf zwär durch die Wäh- rungsgeseve stark betont, abér praftisch spielen sie keine Rolle, Denn die ntietisten Staaten verfügèn überhaupt nicht oder kaum mehr über monetäre Goldvorräte, die" anderen aber haben davon so viel, daß das Gold dort niht einmal als goldene Bremse des Geldumlaufs bezeihnet werden kann. Wenn darüber hinaus früher eine enge Beziehung zwischen den Goldbeständen und dem Anteil am Welthandel bestand, so liegen heute zwei Drittel des Goldes in Ländern, die nur ein Viertel des Welthandels um- spanuen. Es ist begreiflih, daß diesem Zustande gegenüber die Forderung auftauht, daß Gold überhaupt aus den Währungen auszumerzen, das Gold zu demonetisieren. Es liegt nahe, sich an das Schicksal des Silbers zu erinnern, das als Geldstoff beseitigt wurde.
ch glaube freilih, so führte Prof. Wagemann weiter aus, daß die Jnteressen, die sich an das Gold knüpfen, noch so stark sind, daß man fürs exste wenigstens grundsäßlih am Gold fest- halten wird, und daß diese Frage jeut noch nicht aktuell ist, Von weit größerer praktisher Bedeutung ist die Jdee einer internatio- nalen Devalvation, durch die der Goldpreis gleichmäßig in allen Ländern erhöht würde. Dieser Gedanke wird namentlih im eng- lischen Jmperium lebhaft erörtert, das 75 % der gesamten Gold- produktion inne hat. Durch eine solche Devalvation hofft man, automatisch Preissteigerungen und damit Umsaßsteigerungen her- beiführen zu können. Sicher ist, daß dur eine künstlihe Ver- mehrung dex Kaufkraft des Goldes eine Tendenz zu Preissteige- rungen ausgelëst werden würde. Das würde aber sehr langsam vonstatten gehen. Dabei muß man sich darüber klgr sein, daß die Preise nux dann steigen, wenn die gehamsterten Goldvorräte aufgebrochen und als Kaufkraft auf den Markt treten. Die hier vorliegenden Möglichkeiten beshränken sih in der Hauptsache auf
die privaten Goldhorte der Welt. Diese betragen 8 Milliarden Reichsmark, sind also gegenüber den gesamten Umsäyen zwischen den Volkswirtschaften und innerhalb der Volkswirtschaften keine allzu große Summe.
Die zentralen Goldbestände liegen zunächst dadurch fest, daß die Zahlungsbilanzen verkrampft sind, das heißt, diejenigen Länder, die Gold aufnehmen. könnten, haben nah wie vor eine passive Zahlungsbilanz, diejenigen Länder aber, die überreichlich mit Gold eingedeckt sind, sind in der Zahlungsbilanz aktiv. Um die falsche Verteilung in der Welt zu neutralisieren, ist der Plan einer internationalen Banknote aufgetauht. Man will eine über- staatliche Kreditorganisation schaffen, an der sich alle bedeutenden Länder mit ihren Notenbanken beteiligen könnten. Die Chancen für die Durhführung eines solchen Planes sind nach Ansicht Prof, Wagemanns sehr gering. Der Gedanke verdient aber deshalb große Beachtung, weil er das Grundübel der Weltwirtschaft, eine verfehlte Devisenwirtschaft, behandelt, denn weniger die falsche Goldverteilung als die Tatsache des unzulänglihen Devisensystems bedeutet eine Shwäche unserer modernen Volks\wirtschaften.
Der Gedanke ist überdies nicht kühner als der, der einst zur Schaffung einer nationalen Notenbank geführt hat. Fm internationalen Zahlungsverkehr spielt die Devise jeßt eine ühn- liche Rolle wie im nationalen Zahlungsverklehx die Baukitöte, Was ist aber die Devise? Sie gilt faft in jedent Land als gute Grundlage für die Notendeckung. Dabei ist sie allermeist nux das Zahlungsversprechen einer Kreditbank. Sie hat also einen gerin- geren Sicherheitsrang als die Banknote, und so ist der drollige Zu- stand entstanden, daß ein staatlich garantiertes Wertobjekt, näm- lich die Banknote, Deckung sucht bei einem privaten Zahlungsver- sprehen. Jh glaube, so betonte Prof. Wagemann, wir sind uns älle dâxitt eittig, däß der {chwächste Punkt in der Weltwirtschaft die internationale Devisenverflechtung gewesen ist.
Nun müssen wir uns darüber klax sein, daß die moderne Weltwirtschast mit dem Golde unmöglich mehr auskommen kann, selbst wenn es gelänge, den Mißstand der falschen Goldverteilung zu beseitigen, Die Devisenwirtschaft ist ja dadurch entstanden, daß bei der ungeheuren Ausweitung aller volks- und weltwirt- shaftlihen Umsäße die alte Goldumlaufswährung nicht entfernt
_mehr ausreichte, obwohl sie durch den Notenumlauf ergänzt wor-
den ist. Der Stückgeldumlauf bewältigt immer nur einen kleinen Teil der gesamten Umsäße. Das Giralgeld hat nah meiner Be- rechnung, so führte Prof. Wagemann weiter aus, in- normälen Zeiten zehnmal so viel an Zahlungen zu bewerkstelligen, . wie das
Stückgeld. Die Devise ist aber nichts anderes als Realgeld, unter-
dem Gesichtspunkt des internationalen Zahlungsverkehrs. Hier muß also eine internationale Geldreform einseßen. Der Weg zu einer internationalen Geldreform wird uns vorgezeichnet, dur die Entwicklung des nationalen Geldwesens, deren erste - große Etappe nah der Einführung des Münzgeldes die Einführung der staatlih garantierten Banknote war. Eine weitere Etäpþe
ist die Einführung eines staatlihch garantierten Scheckgeldes. Jn.
der Weltwirtschaft würde diesem Entwicklungsgang entsprechen die Einführung einer internationalen Banknote, oder auch, was* auf dasselbe hinauskäme, eines internationalen garantierten Scheck- geldes, Nur würde hier das Problem komplizierter liegen. Noch scheint die Diskussion über diese Frage rein theoretischen Charakter zu tragen,
TEETEE T T E S T E S Devísenbewirtschaftung.
Treuhänderkonten gemäß Art. 611 des deutsch-englischen Zahlungsabkommens vom 1.November 1934.
Der Leiter der Reichsstelle für Devisenbewirtshaftung hat den nachstehenden Runderlaß Nr. 161A D St, iva Mrderlaß Nr, 29/34 Ü. St. herausgegeben: bf Nah Artikel ‘6 Absas 11 des deutsh-englishen Zahlungs- gbfommens vom 1. November 1934 kann sih der englishe Gläu- iger gegen eine etwaige künftige NOUU C N S! seines deut- hen Schuldners dadur sichern, daß er die Einzahlung des l eihèmarfwertes seiner Bg a ein Treuhänderkonto ver- angt. Zur Durchführung dieser Meng ordne ih an: Gs 1, Fnländer, die Kahlungsverp lihtungen gegenüber einem p -dubiger haben, der im Vereinigten Königreih von Groß- pritannien und Nordirland seinen gewöhnlihen Wohnsig hat oder ort gewöhnlich Geschäfte betreibt, können unter den in Ziffer 2 E Runderlasses genannten Vorausseßungen bei der zuständigen eévijenstelle die Genehmigung zur Einzahlung des Reichsmark- segenwertes der Forderung auf ein bei einer deutschen Devisen-
E auf den. Namen des Gläubigers zu errihtendes Treuhänder- onto beantragen. 2. Die Devisenstellen haben derartigen Anträgen nur dann. zu êntsprehen, wenn die Zahlungsverpflihtung aus dem Bezug von Waren ent- standen ist; hierbei ist es unerheblich, ob die Ware aus dem Vereinigten Königreih von Großbritannien und Nordirland „dder aus anderen Ländern stammt; die Forderung in der Zeit zwischen dem 28. Februar und dem 1. November 1934 fallig gewesen ist; bei der Entscheidung über die Fälligkeit sind die Bestimmungen des Abschnitts V1 meines Runderlasses Nr. 140/34 D. St. und Nr. 18/34 d Ü, St. entsprechend anzuwenden; em Antragsteller von der zuständigen Devisenstelle auf Grund meiner Bekanntmachung über die Bezahlung aus- stehender Warenschulden an englishe Gläubiger vom 6. De- zember 1934 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 287; Runderlaß (r. 158/34 D. St. und Nr. 26/34 Ü. St,) bereits eine Ge- nehmigung zum Erwerb des zux Bezahlung der Schuld er- d forderlichen Pfund-Sterling-Betrages erteilt worden ist; a Antragsteller eine \hriftlihe Mitteilung des N LeX Gläubigers vorlegt, aus der sich ergibt, daß der Gläubiger Me Einzahlung auf das Treuhänderkonto vom Schuldner g ausdrücklich verlangt hat. 9. Die Devisenstellen haben Aen geo Ziffer 2 erteilten Ge- 1
ai,
verse u ngSbescheid mit folgendem Aufdruck in blauer Farbe zu
England Treuhänderkonto Nummer des Gläubigers , ; ; z
Nummer: der SQUUD L,
(aus der Liste des Board of Trade). Jn diesem Aufdruck sind die Nummern des Gläubigers und der Schvld aus der vom Board of Trade, London, hon und in meiner nes über die Bezahlung asftebender Waren- schulden an englishe Gläubiger vom 6. Dezember 1934 erwähnten Gläubigerliste einzusegen. Diese Nummern sind dem Genehmi- gungsbescheid zu entnehmen, den der Schuldner von der Devisen- stelle zum Erwerb des zur Bezahlung der Schuld erforderlichen Pfund-Sterling-Betrages erhalten hat.
Das Schreiben des englishen Gläubigecs, in dem dieser den
Schuldner zur Einzahlung auf das Treuhänderkonto aufgefordert hat, ist dem Schuldner wteder auszuhändigen.
4. Der Schuldner hat den Genehmigungsbescheid der Devisen-
| Ln und das Schreiben des englischen Gläubigers, in dem dieser
ie Einzahlung auf das Treuhänderkonto verlangt, der Devisen- bank, bei der das Treuhänderkonto errichtet werden soll, einzu- reichen und gleichzeitig den Reichsmarkgegenwert der Forderung bei dieser Bank einzuzahlen. Die Bank hat spätestens an dem dem Tag der Einzahlüúng folgenden Werktag der Devisenabteilung der Reichshauptbank, Berlin SW 111, unraittelbar oder durch-Ver- mittlung der zuständigen Reichsbankanstalt die Höhe des einge- zahlten Betrages unter Angabe der Namen des Schuldners und des Gläubigers zu melden. Dieser Meldung sind die vom Schuld- ner eingereichten Unterlagen (Genehmigungsbescheid, Aufforderung des Gläubigers zur Einzahlung auf das Treuhänderkonto) bei-
ufügen. q 5. Die Einzahlung auf das Treuhänderkonto hat — wenn die Forderung auf Pfund-Sterling lautet — nah dem leßt-
bekannten Mittelkurs der Berliner Börse für Auszahlung London zu erfolgen. Die Bank ist berechtigt, etwa übliche Zinsen dem Konto zuzuschlagen.
6. Die Einzahlung auf das Treuhänderkonto gilt niht als Erfüllung. Verfügungsberechtigt über das Konto is nur die Reichsbank, welche die auf dem Konto befindlihen Reichsmark- beträge nah Maßgabe der Ziffer 4 der Bekanntmachung über die Bezahlung ausstehender Warenschulden an englishe Gläubiger voin 6. Dezember 1934 abrufen wird, Erweist sih hierbei der zur Begleichung der Schuld erforderliche Reichsmarkbetrag größer als
der auf das Treuhänderkonto ein 5
de ndé gezahlte Betrag, so hat der
Schuldner den Unterschied nachzuzahlen. Ft der 1a nos
S, einer, so wird der Uebershuß dem Schuldner zurü- gütet.
Deutsch-s{chweizerisches Verrechnungsabkommen.
Wie bereits mitgeteilt, haben die seit einiger Zeit in Berlin geführten deutsh-shweizerishen Wirtschaftsverhandlungen zu einer Einigung geführt. Die Vereinbarungen sind nunmehr von Geh. Regierungsrat Hagemann vom Reichswirtshaftsmini- sterium, Ber! in, und Minister Stucki vom Volkswirtschafts- departement in Bern unterschrieben worden. — Das im Juli d. F. abgeschlossene Verrehnungsablommen zwischen Deutschland und der Schweiz hatte zu Beschwerden Deutschlands insofern Anlaß gegeben, als der Devisenanteil, der der Reichsbank zur freien Verfügung gestellt werden sollte, infolge des Mißverhältnisses zwischen den Einzahlungen in Deutschland und in der Schweiz der Reichsbank nicht zufloß. Andererseits machte die neue Form der Vevisenbewirtschaftung in Deutschland eine Aenderung der Bestimmungen des Abkommens über die Devisenzuteilung füx die Einfuhr shweizerischer Waren nah Deutschland notwendig. Durch die neuen Vereinbarungen wird der Devisenanteil dex Reichsbank dadurch gesichert, daß von jeder Einzahlung in der Schweiz ein bestimmter Prozentsaß der Reichsbank zur freien Bersügung zugesührt wird und auch sonstige Sicherungen ge- troffen werden, die der Reichsbank einen freien Devisenbetrag gewährleisten. Dies bedingt, daß die Auszahlungen der (Hégen=- werte für die Lieferung shweizerisher Waren nach Deutschland in gewissem Umfang beschränkt werden und voi dêutsher Seite die Einfuhr dähin überwacht wird, dáß die Einführ s{chweizerisher Waréên nach Deutschland einen bestimmten Normalstand nicht überschreitet. Weiter sind Vereinbarungen gétrossen worden untêr welchen Voraussezungen Déviséenbescheinigungen für dié Eilifuhr \{chweizerisher Warên näch Deutschland gegeben werden. Feruer ist der Reiseverkehr Deutscher näch der Schweiz schärfer als bishex mit den Kohlenbêzügen der Schweiz in Verbindung gebracht ivorden. — Eine Rethe von Fragen handelspolitischer Art ist zur weiteren Besprechung im Januar vorgesehen,
Mittel und Ziele der Preisüberwachung.
Jm Rahmen der Vorträge in der bremischen Verwaltungs- akademie sprach hier der Reichskommissar für Preisüberwachung, Oberbürgermeister Dr. Goerdeler, über Mittel und Ziele der Preisüberwachung. Preisbeeinflussung erfordert, so führte der Redner aus, eine genaue Kenntnis der wirtschaftlichen Vorgänge, die organish behandelt und den Kräften im deutshen Volk an- gepaßt sein müssen. Heute müssen vornehmlih Maßnahmen ge- troffen werden, daß die Produktion nicht nur nicht geschädigt, sondern darüber hinaus gefördert wird. Es ist notwendig, alles, ivas das deutsche Volk aus dem eigenen Boden zu ziehen vermag, sicherzustellen. Das ist nur mögli, wenn ein Preis bezahlt wird, der die Arbeit nicht als Verlust erscheinen läßt. Auch die Devisen- verknappung spielt dabei eine große Rolle. Der Neue Plan hat sich zur Aufgabe gestellt, die Aus- und Einfuhr in Ueberein- |timmung zu bringen.
Ein weiterer wesentliher Faktor für die Preisgestaltung ist
„die Sicherung der heimishen Rohstoffe. Die wichtigste Aufgabe
der Preisüberwahung muß sein, die Erzeugung von Waren aller Art zu fördern und die Versorgung des Binnenmarktes mit den im ‘Lande erzeugten Rohstoffen zu sihern. Sie muß ferner jedem ehrlih schaffenden Kaufmann und Fabrikanten die Sicherheit geben, daß er auf seine Kosten kommt. Schließlich muß sie auch dahin wirken, daß jeder Käufer Achtung vor den Selbstkosten des Erzeugers hat, umgekehrt aber ebenso, daß auch der Erzeuger die Kaufkraft des Käufers achtet.
Bei der Preisübermwachung, die organisch gehandhabt wird, müssen alle Stufen der Preisgestaltung berücsihtigt werden, Ferner muß darauf geachtet werden, daß die Ware auf dem kürzesten Wege in die Hand des Verbrauchers kommt. -
Dr. Goerdeler streifte kurz den Zusammenhang zwischen Steuerpolitik und Preisgestaltung und wandte sih dann der Frage von Höchstpreisen zu. Diese haben, so sagte er, nur dann einen wirtschaftlihen Sinn, wenn man auch den vorhandenen Warenbestand in der Hand hat. Die Organisation des Reichs- nährstandes hat in dieser Beziehung Vorbildliches geleistet. Ein Uebermaß von Preisbindungen ist s{chädlich. Vielmehr ist ein geordneter Wettbewerb notwendig.
Neuordnung der Seeschiffahrt.
Achnlich wie in anderen Ländern und Wirtschaftszweigen haben die Krisenjahre ergeben, daß Riesenbetriebe der See- shiffahrt den Schwierigkeiten weniger gewachsen sind als mittlere und kleine Unternehmungen. Die Auffassung, daß der Hapags- Lloyd-Konzern, der 1933 70 % der gesamten deutshen Handels- flotte umfaßte, durch Ausgliederung der im Laufe der Fahre mit ihm fusionierten Gesellshasten und Dienste wieder auf übersehbare Maße zurückgeführt werden müsse, seßte sih im neuen Reich durch. Auf ihr beruht ein Gedanke der Hanseatischen Bürgermeister, die Groß-Seeschiffahrt in eine Reihe von Einzeldiensten zu über- führen, die .von- Hamburg und Bremen ihren Ausgang nähmen. Auch die betrieblihe Verselbständigung des Nordatlantik-Dienstes innerhalb der Hapag-Lloyd-Union ist auf dieses Streben zurück« zuführen. Verhandlungen, die innerhalb des Hapag-Lloyd-Konzern über die Ausgliederung von Liniendiensten geführt wurden, gingen nur langsam vorwärts. Um ihren Fortgang zu beschleunigen, be- auftragte der Reichsverkehrsminister Anfang dieses Jahres im Treubêrie mit den anderen. Reichsressorts Staatsrat Eßberger als Treuhänder des Reiches für die Groß-Schiffahrt mit der Um- bildung. ihrer Oxganisation. - Fn monatelangen sorgfältigen Vere handlungen wurden „mit- den Vorsißenden der Aufsichtsräte von Papag und Lloyd die Verträge über das Ausscheiden der Dienste nah Südamerxika/Ostküste und Afrika vereinbart, die nun abge- schlossen sind und. duvchgeführt- werden. Verhandlungen wegen der. Ueberführung. des- Levante-Dienstes in Privathand sind im Gange. Fn dex gleichen Richtung geht das Bemühen, die euro- päischen Linien der Hapag-Lloyd-Union, die Hamburg-Londonse Linie, die Hamburg-Rhein-Linie, die Svenska-Linie und die Jppen-Linie zu verselbständigen oder auf andere Reedereien über- zuleiten. Für die Argo-Reederei AG. und die Mathies-Reederei AG. ist die Verselbständigung bereits durchgeführt. Bei diesen Maßnahmen war es das leitende Bestreben, alle Sonderbedürfs nisse dex Wirtschaft und die berechtigten Fnteressen der beiden großen Hafenstädte, Hamburg und Bremen, gleihmäßig zu wahren.