Neicys- und Staatsanzeiger Nr. 292 vom 14, Dezember 1934. S. 2
Bekanntmachung.
Gemäß § 1 Absay 2 der atn M e E ührung des Geseßes über Maßnahmen zur Förderung d O udels vom 18, Oktober 1933 (RGBl I S. 744) wird die Außenhandels\telle für Oberschlesien in Oppeln mit dem 31, Dezember 1934 ausgehoben, Der Bezirk der Fmdustric- und Handelskammer in Oppeln wird mit Wirkung vom 1. Januar 1935 ab dem Bezirk der Außenhandelsstelle für Niederschlesien in Breslau zugeteilt, die vom gleichen Tage ab die Bezeichnung „Außenhandelsstelle für Schlesien" führt.
Berlin, den 13. Dezember 1934. 1 Der Reichswirtschaftsminister und Preußische Minister für
/ Wirtschaft und Arbeit,
J. A.: Saxnow.
Zweite Verordnung
über die Festseßung der Preise für geshälte und ungeschälte Weiden sowie für Weidenrinde, Vom 10. Dezember 1934.
Auf Grund der Verordnung über die Befugnisse des Reichskommissars für Preisüberwachung vom 8, Dezember 1931/15. April 1932 (RGBl. 1931 1 S. 747 und 1932 S. 180) in Verbindung mit dem Geseh über Bestellung eines Reichskommissars für Preisüberwachung vom 5. November 1934 (RGBl. 1 S. 1085) wird verordnet: E
1. Ziffer 1 der Verordnung über Fellehung Preise für geshälte und ungeschälte Weiden sowie für idenrinde vom 26. November 1934 erhält folgenden Zusaß: „Die Preise für Wein- bergsbindeweiden fallen nicht unter diese Verordnung“
“92. Ziffer 2 der Verordnung über Festjeßung der Preise fux geschälte und ungeschälte Weiden sowie für Weidenrinde vom 26. November 1934 erhält folgende Fassung: Für geschälte, han- delsüblihe Ware, Ia. Sortierung (weiß und rot), errehnen sich die Preise bei Waggonbezug (mindestens 100 Ztr.) je Zentner
) ) 4 s cem bis 130 ecm bis 160 ecm S E E RM 22,— RM 21,50 bis 180 cm bis 200 cm über 200 cm —RM 0— RM 20,— : Der Verkaufspreis für De e 60 cm (rot und weiß) ibt freier Vereinbar überlassen. : a T E und len beträgt dex Duxchschnitts- N Seile Ra ab Verladestation des Schälbetriebes. Zu diesen Preisen tritt bei Lieferung vom Großhändler an den Ver- braucher ein Zuschlag, und zwar: Bei Abnahme von mindestens 100 Ztr. 9% T4 T 50 [4 10 %
i 2 = 16% L E 20 d
“Der Zuschlag errechnet sich aus den Erzeugerpreisen (ohne
racht). Ï ¡ is 3. Die in der Zeit bis zum Fukrafttreten dieser Verordnung ab-
eschlossenen Verträge bleiben unberührt. i; del ien Verordnung tritt am 10. Dezember 1934 in Kraft.
Berlin, den 10. Dezember 1934. Der Reichskommissar für Preisüberwachung. Dr, Goerdele.
cle bd Gn t —RM 24,50
Id 11
Bekanntmachung.
Für einen weiteren Posten von 100 t Ton, nachweislich zur Ausfuhr nah Uebersee, Herkunft G uttau, wird die Höchstfracht ab frei Kahn Dresden bis frei Kahn Lübeck auf 32 Pfg. für 100 kg einschl. Kleinwasserzuschlag festgelegt. Die Schifferanteilfraht beträgt einschl, Kleinwasserzuschlag 29 Pfg. für 100 kg. /
A Beschluß ist von der Aufsichtsbehörde be- stätigt worden.
Dresden, am 13. Dezember 1934.
Frachtenausschuß Dresden.
P reußen.
Vektanntmachung.
Der Geldwert für die am 2. Fanuar 1935 fälligen Zins- scheine zu 5% Kur- und Neumärkischen Ritterschaftlichen Goldpfandbriefen (Abfindungspfandbriefen) und für die zum 2. Fanuar 1935 gekündigten Pfandbriefstücke sowie für die im Dezember 1934 fälligen Fahreszahlungen derx beim frühe- ren Kurx- und Neumärkischen Ritterschastlichen und Neuen Brandenburgischen Kredit-Jnstitut, jeyt: Märkischen Land- schaft, bestehenden Aufwertungsdarlehen berechnet sich:
1 Goldmark = 1 Reichsmark. Berlin, den 12. Dezember 1934. Die Märkische Generallandschaftsdirektion, Graf von Wedel.
Bekanntmachung.
Auf Grund des § 1 Absatz 1 des Gesetzes über die Ein- E fkommunistishen Vermögens vom 26. Mai 1933 (RGBl. 1 S. 293) in Verbindung mit dem Gese über die Einziehung von volks- und staatsseindlihem Vermögen vom 14 Juli 938 (RGBl. 1 S. 479) und dex Preußishen Aus-
führungsverordnung vom 31. Mai 1933 (Geseßsamml. S. 20) ziehe ih die, im Grundbuche von Borniy (Kreis Zeiß) Band 1V Blatt Nr, 195 für den Arbeiter-Turn- und z eingetra- genen Grundstüccke einshließlich des darauf befindlichen Gerätehauses zugunsten des Preußischen Staates ein. Jh mache dies an Stelle einex Zustellung hiermit amtlich
Sportverein Bornewitß-Drashwiß
bekannt. Merseburg, den 11. Dezember 1934. Der Regierungspräsident.
F. V.: von Heydebrand und derx Lasa.
Irichtamtliches.
Deutsches Neich.
Dex Oesterreichishe Gesandte Stefan Tauschit ist
waltung (herausgegeben im Reichs- und Preußischen O des Fnnern) vom 12. Dees 1934 hat f
Allgem Verwalt.
— Kommunalverbände. usw. der Gemeindeforstbeamten. — verteilungen f. 1934. — steuer. — . Reichspost usw. — t. bi Luftschußbauten. — RdErl. 6, 12. 34, Dezemberrate d. Reichs- wohlfahrtshilfe. — nachtsgeshenke. — 5 l j undheitswesen 1935. — RdErl. 5. 12. 34, Vertretungsberechtigung . d. NSDAP. — RdErl. 7. 12. 34, Berufung d. — Gemeindebestand- u. Ortsnamen-Aenderungen. — zeiverwaltung. “E : werfern. — RdErl. 5. 12. 34, Polizeil. Ueberwach. d. Bildwerfer. — RdErl. 4. 12. 34, Arbeitsdienst d. Krim.-Kommiss. — RdErl. 30. 11. 34, Reichssportabzeichen. — RdErl. 30. 11. 34, Besuch d. weh Tales. —
wo Winterhilfswerks 1934/35. — RdErl. 1. 12./10. 11. 34, Rückford. d. Kosten d. öffentl. Fürsorge. — RdErl. 6. 12./6. 11. 34, Durchf. d.
am 1. Oktober 1932 von der Reichs-Rundfunk-Gesellschaft über- nommen hat und als besonderen Dienstzweig ihrem über das ganze Reich erstreckenden technishen Dienst gliederte, wird zur Zeit bedeutend erweitert.
ämtern eingerichteten H tritt Reichspostdirektionsbezirk e iei hinzu.
Reichen nah den resten Untersuhungen eines Störungsfalles die Kräfte und Einrichtungen der zuständigen Rundfunkstörungsstelle zur restlosen Aufklärung nicht aus, so wird die Störungsmeldung unverzüglih der
Nr. 50 des Ministerial-Blatts für die Preußische innere Ver-
olgenden Fuhalt: idErl. 24. 11. 34, Reichsluftshußbund. RdErl. 5. 11. 34, Amtsbezeichn. RdErl. 30. 11. 34, Steuer- RdErl. 30./2. 11. 34, Vergnügungs- RdErl. 30, 11./31. 10. 34, N S
RdErl, 30. 11. 34, Steuervergünjst. bei
RdErl. 6. 12. 34, Steuerfreiheit d. Welh- RdErl. 3. 12. 34, Aufwendungen f. d. Ge-
emeinderäte. Poli- RdErl. 4. 12. 34, Filmtrommeln an Bild-
Wohlfahrtspflege u. Fugend-
lfahrt. RdErl. 15. 10. 34, Losbrieflotterie zugunsten des
Verkehr
Der Rundfunk-Entstörungsdienst, den die Deutsche Reichspost großen, sih
etrieb an- Zu den bei den Telegraphen- und Fernsprech-
und mittleren Post-, ( in jedem
rößeren jeßt eine zirks-Rundfunkstörungs- Den neuen Dienststellen liegt die Erledigung aller chwierigen Rundfunkstörungsfälle des gesamten ola ob.
Bezirks-Rundfunkstörungsstelle zur Weiter- bearbeitung zugeleitet. Die auf Anweisung und im engen Ein- vernehmen mit dem Funksachgebiet ihrer Reichspostdirektion ar- beitenden neuen Dienststellen erhalten zur shnelleren Abwicklung und größeren Beweglichkeit des Entstörungsdienstes shnell- laufende Kraftwagen, die eine vortreffliche tehnishe Ausrüstung zum Auffinden der Störungsquellen mit sich führen. Je ein Störungssuch-, Störungsmeß=- und Röhrenprüfgerät sowie je ein Volksempfänger He Empfangsvergleihe und ein Gerätekoffer Een dem Rundsunkentstöcrer der Deutschen G chet für die ‘ntstörungsarbeiten zur Verfügung. Der Gerätekosfer birgt außer dem Handwerkszeug auch eine Sammlung neuzeitlicher Störungsschuzmittel, so daß den Besißern rundfunkstörender Anlagen und Geräte g. . gleih gezeigt werden fann, auf welche Weise die Störungsquellen am besten zu beseitigen sind. Die Bezirks-Rundfunkstörungsquellen verfügen übex ein gut ausgebildetes Personal, das, soweit es erforderlich ist, noch durh neu eingestellte Hohfrequenztechniker mit Hochshul- oder Mittelschulbildung ergänzt wird. ;
Es ist kaum nötig, zu betonen, daß die Erweiterung des für jeden Nuedsimtieliennes kostenlos ‘arbeitenden Rundfunk- Entstörungsdienstes reht erheblihe Aisgaben verursacht; es gilt aber zu erreichen, daß jeder Rundfunkhörer sich des störungs- freien Empfangs eines deutschen Senders, des Bezirks- oder des Deutschlandsenders, erfreuen kann. Dieje Aufgabe ist um so wichtiger, als der Rundfunk, abgesehen von seiner allgemeinen politischen, geistigen und kulturellen Bedeutung, heute besonders als Sprachrohr des Führers und der Reichsregierung zu be- trachten ist, mit dem die S Regierungsstellen ihre Wünsche und Ziele dem deutshen Volke unmittelbar kundgeben.
Im Rundfunk-Entstörungsdienst der Deutschen Reichspost sind innerhalb Fahresfrist etwa 4 Million Rundfunkstörungsfälle mit Störungsursachen innerhalb und Wh der Empfangs- anlagen bearbeitet worden, ein Beweis für die Wichtigkeit und Notwendigkeit dieses Dienstes, in dem die Deutsche “Reichspost ständig über 2000 Personen beschäftigt und dem sie ihre volle Aufmerksamkeit zuwendet. Berücksihzigt man ferner, daß der Reichsverband der Rundfunkhörer mit seinen Beratungsstellen sich neben der Beratung seiner Mitglieder ebenfalls noch mit der
Schwerbeschädigtenges. — 1 bei t Ee 5. 12. 34, Photokopier-Apparate bei ämtern. — Staatsangeh denpolizei. gehörigen 19, 10. 34, Vor T — RdErl. 20. 10./13. 11. 34, Verkehrss zeichen. — RdEr )
RdErl, 4. 12. 34, Kraftdroshkengewerbe. — RdErl. 6. 12. 34 Richtungswechsel v. Schienenbahnen. — RdErl. 6. 12. 34 kehrsunfälle. — (
3. 12. 34, Verhüt. erbkranken Nachwuchses. — Reich8medizinalkalender. | in Tuberkulose-Untersuch.-Stellen. — RdErl, 2. 12. 34, Kenntlich- mach. v. Tabaken. — RdErl. 19. 11. 34, Verkehr mit Kalium- chlorat. — RdErl. 24, 11. 34, Papageienkrankheit. — Uebertrag- bare Krankheiten d. 45. Woche. \hriftliche Stellenausschreibungen
Berlin W 8, Mauerstr. 44.
gabe A E bedruckt) und 2,30 RM für Ausgabe B (ein- jeitig bedruckt
« eigenen Rundfun
A
M ome Lan Va Bg gens d. Standes«
örigkeit, Paß- U. Frem RdErl. 4, 12. 34, Sichtvermerkszwang f. d. Ans- . Vatikanstadt. — Verkehrswesen. RdErl, . 19, 11. 34, Schalldämpfer d. Krafträder. —
Ver- eiten. RdE”rl. dErl. 4. 12. 34, 12. 34, Unfallverhütung
Medizinalangelegen
— RdErl. 6.
— Verschiedenes. Hand- Neuerscheinungen. — v. Gemeindebeamten,
u beziehen dur alle Postanstalten. Carl Heymanns Verlag in s, | 3 Vierteljährlih 1,75 RM für Aus:
erichtigungen. —
Swesen.
Die Erweiterung des Rundsfunk-Entstörungsdienstes der Deutschen Reichspost.
Beratungsstellen vereinbarungsgemäß der Deutschen Reichspost zur Bearbeitung weitergemeldet), so wird ersihtlih, wie groß die Arbeit ist, die für die Rundfunkstörung geleistet wird. Jeder Volks- enosse aber, sei er Rundfunkhörer oder nicht, soll sih heute seiner fliht gegen den Gemeingut gewordenen Rundfunk bewußt und von sich aus darauf bedacht sein, den Empfang der benachbarten Hörer nicht zu A sei es durch ungeshickte Bedienung des geräts — Rüdckoppler! —, sei es durch die Ver- wendung und den Betrieb nicht entstörter elektrisher Geräte, Maschinen und Anlagen. Als eine Selbstverständlichkeit und ein Schritt zur Selbsthilfe tri es angesehen werden, wenn heute schon die Käufer neuer elektrisher Geräte usw. dazu An A auf die Lieferung rundfunkentstörter oder mindestens für die ntstörun vorbereiteter Erzeugnisse zu halten. Jst erst das in Arbeit befindliche Rundfunkschußgeseb erge und in Kraft geseßt und damit der geseylihe Rahmen sür die Rundfunk- entstörung geschaffen, so ist auch der leyte und wichtigste Schritt auf dem Wege zum_Ziel getan, daß jeder Rundfunkhörer, dessen eigene Anlage in Ordnung ist, einen deutschen Rundfunksender und damit bei wichtigen Anlässen die Stimme des Führers unge- stört empfangen kann.
Kunst und Wissenschaft. Spielplan der Berliner Staatstheater.
: Sonnabend, den 15. Dezember | Staatsoper: Ernan i. Musikalishe Leitung: Bleh. Beginn! 20 Uhr.
Schauspielhaus: Das Glas Wasser. Lustspiel von Scrib6,
ZFahresstammiete der Staatstheater für Zanuar,
Die Ausgabe der Fahresstammkarten für den Monat Januar 1935 findet vom 20. bis 22., 27. bis 29, und am 31. De- zember 1934 in der Zeit von 9—14 Uhr an der Stammkartenkasse im Verwaltungsdienstgebäude, Oberwallstraße 22, gegen Vorlage des Vertrages statt, und zwar: für die Staats3oper Unter den
Linden für 26 Vorstellungen und für das Staatl iche Schauspielhaus für 18 Vorstellungen. Die Stammkartenpreise betragen je Vorstellung und Karte: Staatsoper Unter den Linden: 1. Rang 1. Reihe, Sperrsiß 2, Rang 1.—9. Reihe . .-, 6,00 RM. | 3. Rang Sperrsiÿ 10.—16. Reihe 5,00 ,„ 4, Rang do. 17,.—22. Reihe 4,25 "” t
Staatliches Schauspielhaus:
1.—3. Reihe 2. Rang 00
Bearbeitung von n gemeldeten Störungen innerhalb der Empfangsanlagen befaßt (Störungen außerhalb werden von den
Wesentliche Steuerentlastung durch die neue Umsagzzsteuer.
Zum neuen Umsaßsteuergeses, das ab 1. Fanuar 1935 in Kraft tritt, hat der Reichsfinanzministex den nahgerodneten Be- hörden wichtige Anweisungen erteilt. Danach ist die L ien veranlagung 1935 noch nah dem bisherigen Recht durchzuführen, da das neue Gesey erst ab 1. Fanuar 1935 in Kraft tritt. Mit Rüksicht darauf, daß künstig als Laa grund- säßlich nur noch das Kalenderjahr in Betracht kommt, sind die- enigen Unternehmer, die bisher ihre A nah einem Wirt- chafstsjahx versteuert haben, bei der Frühjahrsveranlagung 1935 owohl für das Wirtschafts]ahr 1933/34 wie auch für die in das Kalenderjahr 1934 fallenden Monate ihres O IO RSIONNS 1934/35 U zu veranlagen. Der Minister erklärt grund- N zu dem neuen Umsaßsteuerrecht, paß insgesamt eine wesent- iche steuerlihe Entlastung der Wirtschaft eintreten werde. Um sicherzustellen, daß die Umsaßsteuer nah den neuen Vorschriften Ps entrihtet wird, haben die Finanzämterx ent- rene nordnungen zu treffen. Jn Betracht kämen u. a. lufklärung der Regen durch Rundschreiben und genaue Zrüfung det Voranmeldungen in allen Fällen, in denen nah
enntnis des Finanzamtes eine Aenderung der Umsaßsteuer- pflicht eintritt. Für die N Umsaßsteuer sei zu beachten, daß infolge- der N der Wirtschaft im Fahre 1934 mehr Unter- nehmer als bisher die Grenze von einex Million RM Gesamt- umsaß überschreiten würden und daher ab 1. Fañnuar 1935 für die erhöhte Um agtener in Betracht kommen könnten. | ; m einzelnen weist der Minister u. a. darauf hin, daß bei
der Zimmervermietung Steuerpfliht eintritt, soweit daneben Verpflegung gewährt wird. Die Lieferung von Morgenfrühstück allein ist dagegen als Nebenleistung steuerfrei, ebenso die Lieferung von Heizung und Licht und die Bedienung. Bei der Entscheidung, ob es sich um steuerfreie Zimmervermietung handelt, ist nicht fleinlih zu verfahren. Was wissenschaftlihe Vorträge anlangt, so zählen nunmehr zu den begünstigten Vorträgen auch solche, die
nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandt-
schaft wieder übernommen.
dazu bestimmt sind, das nationalsozialistishe Gedankengut zu ver-
Orchestersessel, Sperrsi Sperrsiÿ 10.—15, Reihe 2,50 RM rchestersessel, Sp 1b 0 KM |
Sperrsiß 4,—9. Reihe 3,20 3, Rang 1,00 y
Handelstieil.
breiten und zu vertiefen. Was den Straßenhandel anlangt, o hat das zuständige Finanzamt nah Anhörung des Steuerp lichtigen unter Berücksichtigung seinex wirtschaftlihen Verhältnisse die An- zahlung festzuseßen und ein Umsaßsteuerheft auszufertigen.
Berliner Börse am 14. Dezember.
Zufallsorders bestimmen den Kurs.
Das Geschäft an der Berliner Börse zeigte gegenüber dei Vortagen kaum Veränderungen. Die e ridiedenen günstigen A richte aus der Wirtschaft wirkten sich E nicht son 8 lih aus und die Kursentwicklung wurde zumeist durch Hue e orders bestimmt. Es waren wieder einige Abgaben der Ku i zu bemerken. Troßdem war die, Tendenz anfangs noch gens widerstandsfähig. Fm e Sh überwogen allerdings arge E von einem Rückgang der Schisfahrtspapiere, kleine Abschwahu gen, und die Börse [hloß in meER veränderter Haltung. U Montanpapiere lagen ge enüber dem Vortage kaum eist ändert, und auch in Braun oblenpapieren waren die Kurse Aan ehalten. Shwächer lagen erneut Kunstseidenwerte, von e Aku und Bemberg je 2% % einbüßten. Chemische e i verändert, nux in Kokswerken (minus 1) kam etwas Ma heraus. Am Elektromarkt standen Chade unter Abga L Un (minus 3%4 RM), sonst bröcktelten Elektropapiere gumeist il- Bruchteile eines Prozentes ab. Höher lagen einzelne A “e werte wie Accumulatoren (plus 1%), Wasserwerke Gelsenti [4 (plus 1) und Engelhardt Brauevei (plus 124), leytere, N L wartung einer 5 %igen Dividendenausschüttung. ¿O vai lauf niedriger notierten Hapag und Lloyd (je minus ie Ab- zum Schluß des Verkehrs wieder teilweise erholt. Erne gabe zeigten sih noch in Reichsbank (minus 124). m Kassamarkt waren die Kurse gegenüber ; meist nux um Bruchteile eines Prozentes verändert. Tages lagen zum Teil behauptet, zum Teil etwas fre ee, ííte ih eld blieb unverändert 4 bis 44 %. Am E R ondon auf 12,30!4 (12,30) und der Dollar au
dem Vortag?
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2,492 (2,49 M
Es P E E E gh g S L E A or. Mi AeWig: of 540 M R 1A T A R e t
Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 292 vom 14, Dezember 1934. S. 3
Devisenbewirtschaftung.
ZTreuhänderkonten gemäß Art. 611 des deutsch-englischen Zahlungs- abkommens vom 1. Iovember 1934.
Die Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung hat an die Prâli, denten der Landesfinanzämter, den n DoviensleUe ten des Prâsi- denten des Landesfinanzamtes Köln (Devisenstelle), Saarbrücken und Le E Ar bet: Jd rale Runderlaß Nr. 161/34 D. St. und Runderlaß Nr. 29/34 Ü. St. erlassen. i
Nach Artikel 6 Absay Il des deutsh-englishen Zahlungs- abkommens vom 1, November 1934 kann sich der englische Glâäu- biger gegen eine etwaige künftige Zahlungsunfähigkeit seines deutschen Schuldners dadur sichern, daß erx die Einzahlung des Reichsmarkgegenwertes seiner Forderung aue ein Treuhaänder- konto verlangt. Zur - Durchführung dieser Bestimmung ordne ih an: i
1. Jnländer, die Zahlungsverpflihtungen gegenüber einem Gläubiger haben, der im Vereinigten Königreih von Groß- britannien und Nordirland seinen gewöhnlichen Wohnsiß hat oder dort gewöhnlich Geschäfte betreibe, können unter den in Ziffer 2 dieses Runderlasses genannten Vorausseßungen bei der zuständi- gen Devisenstelle die Genehmigung zur Ung des Reichs- markgegenwertes der Forderung auf ein bei einer deutschen De- visenbank l den Namen des Gläubigers zu errichtendes Treu- händerkonto beantragen.
2. Die Devisenstellen haben derartigen Anträgen nur dann zu entsprehen, wenn die Zahlungsverpflihtung aus dem Bezug von Waren ent- standen ist; hierbei ist es unerheblich, ob die Ware aus dem Vereinigten Königreih von Großbritannien und Nordirland oder aus anderen Ländern stammt;
die Forderung in der Zeit zwischen dem 28. Februar und
dem 1. November 1934 fällig gewesen ist; bei der Entschei-
dung über die Fälligkeit sind die Bestimmungen des Ab-
chnitts VI des Runderlasses Nr. 140/34 D. St. und r. 18/34 Ü. St. entsprehend anzuwenden;
dem Antragsteller von der zuständigen Devisenstelle auf Grund der Bekanntmachung über die Bezahlung aus- stchender Warenschulden an englische Gläubiger vom 6. De- S 1934 (Deutscher R L Nr. 287; Runderlaß r. 158/34 D. St. und Nr. 26/34 Ü. St.) bereits eine Ge- nehmigung zum Erwerb des zur Bezahlung der Schuld erforderlihen Pfund-Sterling-Betrages erteilt worden ist; der Antragsteller eine shriftlihe Mitteilung des E Gläubigers vorlegt, aus der sih ergibt, daß der Gläubiger die Einzahlung auf das Treuhänderkonto vom Schuldner ausdrücklich verlangt hat.
3. Die Devisenstellen haben den aa Ziffer 2 erteilten Genehmigungsbescheid mit folgendem Äufdruck in blauer Farbe zu versehen: Suglans, Treuhänderkonto. Nummer des Gläu- bigers , Nummer der Schuld , „ , ; z , (aus der Liste des Board of Trade).
In diesem Aufdruck sind die Nummern des Gläubigers und der Schuld aus der vom Board of Trade, London, geführten und in der Bekanntmachung über die SQALUn ausstehender Warenschulden an englische Gläubiger vom 6. Dezember 1934 er- wähnten Gläubigerliste einzuseven. Diese Nummern sind dem Genehmigungsbescheid zu entnehmen, den der Shuldnex von der Devisenstelle zum Erwerb des zur Bezahlung der Schuld erforder- lihen Pfund-Sterling-Betrages erhalten hat.
Das Sthreiben “des englishen Gläubigers, in dem dieser: den
Schuldner zur Einzahlung auf das Treuhänderkonto aufgefordert -
hat, ist dem Schuldner wieder auszuhändigen.
4. Der Schuldner hat den Genehmigungsbescheid der Devisen- B und das Schreiben des englishen Gläubigers, in dem dieser ie Einzahlung auf das Treuhänderkonto verlangt, der Devisen- bank, bei der das Treuhänderkonto errihtet werden soll, einzu- reichen und gleichzeitig den Reihsmarkgegenwert der Forderung bei dieser Bank einzuzahlen. Die Bank hat spätestens an dem
dem Tag der Einzahlung folgenden Werktag der Devisenabteilung der Reichshauptbank, Berlin SW 111, unmittelbar oder durch Vermittlung der zuständigen Reichsbankapstalt die Höhe des ein- gezahlten Betrages unter Angabe der Namen des Schuldners und des Gläubigers zu melden. Dieser Meldung sind die vom Schuldner eingereihten Unterlagen (Genehmigungsbescheid, Auf- [oe ceang des Gläubigers zur Einzahlung auf das Treuhändec- onto) beizufügen.
5. Die Einzahlung auf das Treuhänderkonto hat — wenn die Forderung auf H Sterling lautei — nach dem leßtbekannten Mittelkurs dex Berliner Börse für 75 (7 vat London zu er- folgen. Die Bank ist berechtigt, etwa übliche Zinsen dem Konto gzuzushlagen.
6, Die Einzahlung auf das Treuhändexrkonto gilt niht als Erfüllung. Verfügungsberehtigt über das Konto ist nux die Reichsbank, welche die auf dem Konto befindlihen Reichsmark- S nach Maßgabe der Ziffer 4 der Bekanntmachung über die Bezahlung ausstehender Warenshulden an englishe Gläubiger vom 6. Dezember 1934 abrufen wird. Erweist sih hierbei der zux Begleihung der Schuld erforderliche Reichsmarkbetrag größer als der auf das Treuhänderkonto eingezahlte Betrag, so 4 der Schuldner den Unterschied nachzuzahlen. Jst der erforderliche Has kleiner, so wird der Uebershuß dem Schuldner zurückver- gütet.
Goldbewirtschaftung — Abänderung des Rund- erlasses 90/34,
Der Leiter der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung or mit Runderlaß Nr. 165/34. D. et an: | E
1, An die Stelle des Abschnitts II des Runderlasses 90/34 treten Pi vine Bestimmungen: Den Genehmigungen nah III, 17 Ri. ist ferner hinzuzufügen: 4. Jst das Kontingent des laufen- den Monats erschöpft, so darf für Fnlandszwecke auf die nicht voll in Anspruch genommenen Kontingente der jeweils vorangegangenen drei Monate bis zur Höhe von 50 % zurügegriffen werden. Für Ausfuhrzwecke darf auf ein nicht voll in Anspruch genommenes Kontingent des Vormonats unbeschränkt zurücgegriffen und auf Ingen des nächsten Monats bis zu 25 2% vorgegriffen
erden.“
2. Bei der Behandlung von Anträgen nah Ab chn. IV c des Runderlasses 90/34 auf erstmalige Ettellung oder M Erhöhung von Golderwerbsgenehmigungen ist folgendes zu beachten:
Die Zusaßgenehmigungen für die Ausfuhr dürfen nicht dazu mißbraucht werden, die Verwendung von Gold für die Jnlands- fabrikation unberechtigterweise zu steigern. Derartigen Anträgen ist daher eine Bescheinigung der zuständigen Fndustrie- und Han- delskammer beizufügen, daß der Antragsteller das auf Grund e ordentlichen Genehmigung bezogene Gold nur in dem Maße ür Jnlandsaufträge verwandt hat, wie es dem Verhältnis des Vorjahres entspricht. Ohne eine solche Bescheinigung eingereichte Anträge sind ohne weiteres abzulehnen.
Mit Rücksicht darauf, daß der Gesamtjahresbedarf von Gold nah Möglichkeit keine Erhöhung erfahren darf, ist bei Firmen, die keine Vergleichszahlen vom Vorjahre haben und eine Er- höhung des ihnen zugewviesenen Kontingents beantragen, zunächst j untersuchen, welcher volkswirtschaftliche Nugten durch eine er- öhte Produktion erzielt wird. Die A Verfügung stehenden Gold- mengen de in E Linie zur eshaffung von lebenswichtigen Rohstoffen dienen. aher wird es in der Regel genügen, wenn die im Vorjahre oder in diesem Jahre erstmalig zugebilligte Goldmenge aufrechterhalten bleibt.
Neuen Firmen wird zweckmäßig auf Grund ihres Arbeits- S zunächst eine knapp bemessene Goldmenge zuzuweisen ein. Vor allem ist zu prüfen, ob für die Bedürfnisse der Antrag- steller die Erteilung einer Bescheinigung um umsaßsteuerfreien Erwerb von Gold genügt. Von den etresfenden Firmen ist als- dann die Vorlegun der monatlichen Umjsaßzahlen zu verlangen, nach denen das en gültige Kontingent M enen ist. Fn allen O ist die zuständige Fndustrie- und Handelskammer gutachtlich zu hören.
D
Arbeitslofenprobleme an der Saar nach dem 13. Zanuar.
Die gesamte Oeffentlichkeit steht unter dem Eindruck dex Saarabstimmung im Januar nächsten Jahres. Kein Mensch, selbst die Franzosen nicht, zweifelt mehr daran, daß das Ergebnis ein überwältigendes Bekenntnis der Saarländer zum Reiche sein wird. Aber nicht nux seelisch und geistig ist das Saarland mit dem deut hen Mutterland verbunden, sondern in gleihem Maße 1jt es auch wirtshaftlih ein Teil Deutschlands. Das Jnstitut für tonjunkturforschung hat es in seinem neuesten Wochenbericht unternommen, an Hand einwandfreier Zahlen diese Zusammen- hänge noch einmal klar und zweifelsfrei darzulegen. Ein Teil dieser Untersuhung befaßt sich auch mit der Entwicklung der Arbeitslosi keit im Saargebiet und in Deutschland, wobei gleih- zeitig die fligende Arbeitslosigkeit in Frankreich gegenübergestellt wird, und zeigt dann shließlich in Umrissen die ege auf, die wir beschreiten müssen, um die Saar mit in den wirtschaftlichen Aufstieg Deutschlands einzubeziehen.
Jn dem Bericht heißt es u. a.: Seit 1932 haben in Deutsch- land umfassende Maßnahmen zur Arbeitsbesthaffung den Binnen- markt kräftig belebt. Fn Frankreich ist die Produktion in der Beihen Zeit, nah vorübergehendem Anstieg, wieder gesunken. as Saargebiet hält in seiner konjunkturellen Entwicklung zwischen beiden Ländern die Mitte, ist bisher aber bei weitem 0 so stark in den Aufschwung einbezogen worden wie Deutsch- and.
Am eindrucksvollsten in diesem Zusammenhang is} ein Ver- gleih der Arbeitslosenziffern für die drei Gebiete.
Die Arbeitslosigkeit!) im Saargebiet, in Franukreich und in Deutschland. Zeit
Saargebiet Frankreich Deutsches Reich August 1932
38 900 264 300 5 224 000 August 1933 . .., 834800 235 900 4 124 000 August 1934 . ... 32100 325 400 2 398 000
*) Nur statistisch erfaßte Arbeitslose.
„Diese Zahlen besagen: Jm Verlauf der leßten zwei Fahre ist in Frankreich die Zahl dec Arbeitslosen um 23 % N im Saargebiet hat sie sich um 17 %, in Deutschland um 54 % vermindert.
Das gleiche Bild zeigen die Angaben über die Beschäftigung. Von 100 Werktätigen, die während der Krise ihren Arbeitsplab verloren, hat man im Saargebiet rund 14 wieder in Arbeit und "2981 gebracht; in Deutschland beträgt die entsprechen Ziffer ereits 45, in Frankceih aber, wie die steigende Arbeitslosen- differ a Null! d Dabei at Deutschland alle Kräfte eingeseßt, um im Rahmen S. Möglichkeiten, die die gegenwärtige Lage bietet, schon jeyt der
aarwirtschaft möglichst starke Anregungen zu vermitteln. u „Eine jielbewußte Aelampsung der Arbeitslosigkeit mit den Deutsch and angewandten Mitteln kann natürlich erst nah der e vereingliederung in die deutshe Volkswirtschaft erfolgen. ffen Me Angaben über die dann bestehenden Möglichkeiten sen sich night machen, solange nicht bekannt ist, wie die Handels-
beziehungen zu Frankrei geregelt werden. Die fol enden Ge-
sihtspunkte dürften aber bei einer kommenden log Arbeitsbeschaffung
eine große Rolle pee:
L E Meran es KoYlenbergbaus durch verkehrs- und preis- politishe Maßnahmen; Absabplanung auf lange Sicht durch Aus- bau der Ferngas- und der Stromversor ung.
2. Förderung der Landwirtschaft durch Bauernsiedlung, Bodenverbessecung, Flurbereinigung. In der deutschen Oeffent- lichkeit (Saarausstellung, Köln 1934) werden in diesem Zusammen- hang folgende Pläne genannt:
Regulierung von Fluß- und Bachläufen « « . « « 10000 ha
Kultivierung von Oedland 2600 „
Durch Rodung zu gewinnende Ater- u. Wiesengelände 2000
Aufforstung . E Es S 1
Entwässerung von Ackerland . . . . .. 1600 ,„
3. Die größte Bedeutung wird auch im Saargebiet die. Förde- rung der Bauwirtschaft haben. Fm Baugewerbe finden sich nach ivie vor die meisten Avbeitslosen; fast jeder dritte Arbeitslose ge- hört dem Baugewerbe oder dessen Nebengewerben an. Gerade im Baugewerbe hat sih aber eine Belebung bisher ‘nur außerordent- lih zögernd durhgeseyt. Während in Deutschland die Zahl der Beschäfstigten im Baugewerbe seit 1932 auf mehr als das Drei- einhalbfache stieg, hat sie sich im Saargebiet nur um etwa 31 % erhoht. Fn Deutschland hat sih also die Geschäftstätigkeit im Taue etwa ahtmal stärker belebt als im Saargebiet! Aehnlich gebe Unterschiede bestehen in anderen für den An-
lagebedarf ar eitenden Jndustrien, etwa in der elektrotehnischen JZndustrie usw. Diese Zweige würden, ebenso wie weite Bereiche des Handwerks, bei einer tatkräftigen Förderung der Bauwirt- haft gleihfalls stärker in den Aufshwung einbezogen. Auch vom Standpunkt der Konjunkturpolitik kann also eine Rügliederung der Saarwirtschaft nur zusäßlihe Anregungen bringen.
Die Lage am Saareisenmartkt.
Das französishe Geschäft ist au erordentlich s{hleppend, wenn auch leichte Angele fue eine E Belebung vorhanden sind, die sih aus L An Rohstahlerzeugung ergeben. Die Un- gewißheit über die Verlängerung der Verbände ieß die Händler außerordentlich L blister f Nachdem die Teilnahme der Saar- werke an den französishen Verbänden bis zum 31. Mai 1935 be- shlossen ist, ist zu erwarten, daß das gesivundene Vertrauen wieder E Finanzielle Schläge im Verfolg des Zu- sammenbruhs der Automo ilfabrik Citroën mahnen zu erhöhter Vorsicht. — Auf dem Saarmarkt ist die Lage dadurch daß die eiterverarbeitende Jndustrie durch das deutsche Beschaffungs- rogramm Aufträge erhalten hat, etwas ca geworden. Das uftragsaufkommen aus dem Saargebiet selbst ist jedoh glei Null. Die Lage auf dem deutshen Markt ist troy der vorge- shrittenen € ahreszeit, die jedoch für den Baumarkt als besonders günstig zu bezeihnen ist, nah wie vox gut. Nach Eintritt von
Frost muß jedoh auch mit einem gewissen Rückgang gerechnet werden. Die Spezifikationen gehen nah wie vor prompt ein, auch von Händlern wird ziemlih auf Lager spezifiziert, um für das Frühjahr gerüstet zu sein. Die Lage auf dem Ausfuhrmarkt ist im allgemeinen als gut zu bezeihnen, für einige Absaßgebiete konnten sogar kleine Preiserhöhungen vorgenommen werden. Da Deutschland bei der reg in Pilicht ist, ist der Stahlwerksverband gezwungen, Zurückhaltung zu Uben. — Die Saarwerke, die für lhre Ausfuhr dem Stahlwerksverband angeschlossen sind, werden daher in gleiher Weise von dieser Haltung betroffen.
Silbererzvorkommen in der Eifel ?
„_ Vor etwa 50 bis 80 Fahren wurden im Vordereifel- und Ahrgebiet zahlreiche Erzvorkommen nußtbringend ausgebeutet. Es handelte A hierbei in der Hauptsache um die Gewinnung von Kupfer-, Eisen- und Bleierz. Nach mehrjähriger Ausbeutungszeit kamen die Gruben allerdings zum Erliegen, weil das cFnteresse an ihrer Erhaltung dur die vereinfachte Beschaffung ausländt- her Rohstoffe allmählich erlosch. Neuerdings sind Bestrebungen 1m Gange, diese Gruben, soweit sie ausbeutungsfähig sind, bald wieder in Betrieb zu nehmen. Bei Schürfungen in der Gemar- kung Wershofen ist man auf ausgiebig erscheinende Silbererzadern ¡ gestoßen, die eine baldige Wiederinbetriebnahme der vor etwa 60 TFahren stillgelegten Grube erwarten lassen. Auch die am Rande der Vulkaneifel zur Mosel hin liegenden Brauneisenstein- gebiete sollen auf Grund des Lagerstättengeseßes auf ihre Abbau- würdigkeit untersucht werden.
Ueberwachungsstellen und Fndustrie- und Handels-
kammern.
Beim Deutschen JIndustrie- ‘und Handelstag hat unter Vorsitz von Herrn Hübbe, Präses der Handelskammer Hamburg, eine Aussprache zur Verwertung der mannigfachen Erfahrungen stati- efunden, die die in erster Linie von den Rohstoff- und Devisen- ewvirtschaftungsvorschristen betroffenen Wirtschaftszweige im täg- lihen Verkehr mit den Ueberwachungsstellen und bei der Anwen- dung der devisen- und rohstoffrechtlihen Vorschriften gemacht Wv Es ergab sih hierbei, daß — ungeachtet der großen An=- orderungen, die die Devisen- und Rohstoffgesesgebung an Ver- waltung und Wirtschaft Pet — die deutshen Fndustrie- und Handelskammern Weg und Ziel des „Neuen Plans“ voll aner- kennen und entschlossen sind, im Rahmen des ihnen zugewiesenen Arbeitsbereihs alles Erforderliche für seine reibungslose Durch- führung zu tun. Es fonnte im übrigen festgestellt werden, daß die Organis jation der Rohstoffwirtshaft im wesentlihen bereits gut ein- alies Y und daß alle zur Mitarbeit berufenen Stellen nah traften bemüht sind, wirtshaftsfremde Entscheidungen und un- nötige Reibungen zu vermeiden. Etwa noch vorhandene Shwierig- keiten werden nach der einmütigen Auffassung der sachverständigen Wirtschaftsvertreter je eher behoben werden, desto mehr die zu- ständigen Stellen bei ihrer Entscheidung den besonderen Um- ständen, den wirtschaftlihen Gegebenheiten des Einzelfalles Rech- A tragen. Dies wiederum wird erleichtert und ermöglicht durch möglichst weitgehende A eno der Fndustrie- und Handels- kammern als sachverständige Hilfsorgane, die über eingehende Kenntnis der wirtschaftlichen Verhältnisse ihres Bezirks verfügen.
Der Markenartikel in Wirtschaft und Recht.
. Die Deutsche Arbeitsgemeinshaft für gewerblihen Rechtss huß und Urheberreht, eine Zujammenfassung aller Kreise, die an der Rechtsgestaltung für Patent-, Muster-, Marken- und Ur- heberrecht interessiert sind. hielt heute eine Vereinsversammlung ab, in der Rechtsanwalt Pg. Utescher, Leiter des Fachausz husses für Warenzeichen und Wettbewerb in der Arbeitsgemein=- hast und Mitglied des Ausschusses für gewerblichen Rechtsshug er Akademie für deutshes Recht, einen Vortrag über „DeL Markenartikel in Wirtschaft und Recht“ hielt.
Einleitend behandelte Rechtsanwalt Utescherx die kuls turellen, wirtschaftlihen und rehtlichen Grundlagen des Marken=« artikels, d. h. derjenigen Ware, die durh eine Marke gekennzeichnet ist und in stets gleihbleibender Güte und mit gleihbleibendent Preis dem Verbraucher zugeführt wird. Der rechtliche Schuß des Markenartikels gegen Nachahmung der Marke und Unter- bietung des Preises entspriht weltanshaulih dem Leistungs- prinzip des Nationalsozialismus, da sih in ihm s{öpferishe Ars beitsfraft verkörpert. Auch wenn der preisgebundene Marken artikel im Verhältnis zur markenfreien Konsumware durche shnittlih nur etwa 10 vH des Gesamtumsates in Bedarfsgütern ausmacht, bei Nahrungs- und Genußmitteln etwas mehr, so in doch seine wirschaftliche Bedeutung für Fabrikanten, Händler un Verbraucher erheblich. Sie kann nur aufrehterhalten werden bei ausreihendem Schuß des Preisbindungssystems, das vielfa zu Unrecht mit Kartellmaßnahmen verwechselt und verquickt wird-
Die Wirtschaftspolitik vor der Machtergreifung hat versucht, den Markenartikel zu bekämpfen und den ‘ eflationsbestrebungen zu opfern. Der Vortragende stellte sodann fest, daß die Ursaché Ou a marxistishen und liberalistishen Einflüssen beruht. Seit der Kartellverordnung von 1923 seien insgesamt 15 Vers ordnungen erlassen, die den Markenartikel und seine Absaÿz organisation sowie den Zusammenschluß der Markenfabrikanten mehr oder weniger berührt haben. Auch heute noch machten sih die ausgesprohenen Gegner des Markenartikels: die Shleuderer, Markthändler und: Bürogrossisten in starkem Maße bemerkbar. Die Rechtsprehung habe auf Grund des § 1 WettbG. gegen Schleudern von Markenartikeln Hilfe geboten, die heute zum Teil niht mehr ausreichend sei. Die Entscheidungen der Jnstan gerihte seien widerspruchsvoll und stellten an die Lüenlosigkeit eines Reverssystems sowie an die Kontrollmaßnahmen des Fabrikanten f außerordentlich hohe Anforderungen, daß sie praktish niht mehr durchführbar seien.
Es werde daher empfohlen, entweder in Ergänzung der zux Zeit in Arbeit befindlichen Neufassung des Warenzeichen-Geseßes oder aber im Zuge der Maßnahmen des Reichskommissars für Preisüberwahung eine positive rehtlihe Grundlage gegen die Unterbietung der festgeseßten Kleinverkaufspreise zu shaffen, um damit alle Zweifelssragen und Schwierigkeiten auf cinen Schlag zu beseitigen. Eine derartige Regelung liege um so mehr int Interesse des neuen Staates, als dieser bereits auf dem Gebiete des Handels mit Tabakfabrikaten eine gleihwertige Vorschrift ge eben hat (Geseß vom 21. 9, 1933 RGBl. 1 S. 653) mit dem
Sale: daß das Schleuderwesen. dort endgültig aufgehört habe. Ebenso wie gesunde Verhältnisse in der Landwirtschaft mit Hilfe der Festpreise erstrebt werden, müsse auch auf anderen Gebieten des Handels die T UUG des Festpreises, der Konjunktur- und Spekulationsmöglichkeiten ausschließt, gefördert werden.
Die Absaßorganisation des Markenartikels habe sih hier bewährt. Der ehrlihe Handel, der im Jnteresse eines gerehten Preises Disziplin gehalten hat, müsse gegen die eigennügzigent. Interessen der Schleuderer in Shuß genommen werden.
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ESrleichterte Arbeitsbeschaf}fung für Steuer- rüctstände. '
Als Voraussetzung für den L Erlaß des Reichssteuer- rückstandes, der im Jnteresse der Arbeitsbeschaffung zur Diesernns von Ersaßgegenständen des gewerblichen oder landwirtschaftlichen Anlagekapitals verwendet wurde, hatte der Ten Dee T die Lieferfrist bis zum 31. O 1934 bemessen. Der Ministex hat nunmehr diese Lieferfrist bis 31. März 1935 ausgedehnt, jedo
unter Vorausseßung, daß der Auftrag auf Lieferung vor dem 1. Januar 1935 erteilt wird.