1934 / 298 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 21 Dec 1934 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs: und Staatsanzeiger Nr. 298 vom "21. Dezember 1934. S. 2

Bekanntmachung, E g Z i reffend die Auslosung der Bayerischen 6 %igen De

Mairesf anleihe vom Jahre 19383.

Die nach den Anleihebedingungen dritte Serienziehung findet : :

am Donnerstag, den 10. Fanuar 1935, e hu 9 bor ; i i ä Bayerischen S verwaltung, im Dienstgebäude der Bayerischen Staatsschul en i döniginstraße 17, Erdgeschoß, öffentlich statt. Autgeies O eine Serie im Gesamtnennbetrage zu 2 000 000 Rei S Fe:

Das Ergebnis der Ziehung wird im Amtlichen S N Völkischen Beobachters, A Ausgabe, und im Deuk-

Reichsanzeiger veroffentlicht. 2 1e bvruce R Ziehungsbekanntmachung können von Den Hauptkasse der Bayer. Staatsschuldenverwaltung, a rv abteilung, in München, Köntginstraße 17, unentgelilih be- zogen werden.

München, den 18. Dezember 1934.

Direktion dex Bayer. Staatsschuldenverwaltung. Bradlev.

voxzunehmende

Preußen.

Bekanntmachung. i Auf Grund des Geseßes über die Einziehung ommu- iten Vermögens vom 26. Mai 1933 (RGBl. 1 S. 293) in Verbindung mit dem Geseß über die Einziehung voll3- und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. „Juli 1933 (RGBl. 1 S. 479) wird hiermit das gesamte Junventar des früheren jüdischen Erziehungsheims 1n Wolzig (Kreis Beeskow-Storkow) beschlagnahmt und zu- gunsten des Landes Preußen eingezogen. Potsdam, den 19. Dezember 1934. i , Der Regierungspräsident für den Regierungsbezirk Potsdam. J. V.: Dr. Honig.

M

Irichtamtliches. Deutsches Reich.

Der Litauische Gesandte Dr. Furgis Saulys hat am 17. d. M. Berlin verlassen. Während seinex Abwesenheit führt Legationsrat D h ma die Geschäste der Gesandtschaft.

Preußen.

Der Deutsche Reichsanzeiger und Preußische Staats- auzeiger wird 2 Montag, den 24. Dezember d. J., nicht er-

Ein Schinkel-Raum im Preußischen Finanz- ministerium. L Wie der Amtliche Preußische Pressedienst mitteilt, 1 je ogenannte Weydingerhaus in der Ünterwaller raue een dex Münze, das Anfang dieses Jahres zum 3 edauern aller reunde des alten Berlin dem Neubau derx Reichsbank us pfer fallen mußte, in seinen künstlerisch wertvollen Teilen wieder auferstanden. Der Einbau des Vestibüls und Treppen- hauses in das der Stadt gehörende Ermelerhaus in der Breiten Straße nähert sich der Vollendung. Der Einbau des shöônen dreifenstrigen Festraums in das Erdgeschoß des Preußischen Finanzministeriums am Kastanienwäldchen ist vor kurzem be- endet worden. Von ihm sei hier die Rede. N L j Unmittelbar übernommen wurden die shönen Türen, die architektonish gerahmten Spiegel und die auf Leinwand gemalten Tiexkreisbilder der Decke, während die weiße Stuckmarmor- bekleidung der Wände mit ihren blauen, von gelben Pilastern gerahmten Nischen sowie die sonstige reiche ornamentale Be- malung der Dee nach den alten Mustern genau kopiert wurden. Blau bezogene Stühle nebst Tisch aus naturfarbenem Birnbaum- holz sowie eine elektrishe Lichterkrone wurden nah Schinkelschen Motiven neu gefertigt. Fenstervorhänge und ein Bodenbelag von sfilbergrauer Farbe vervollständigen das Bild eines vor- nehmen Fnnenraumes preußischer Baukunst aus den 20er Fahren vorigen Jahrhunderts. Die Büsten der Finanzminister Moy und Maaßen, der Schöpfer des Deutschen Zollvereins, geben dem als Vortragszimmer neben dem Arbeitszimmer des Ministers viel benußten Raum die passende historische Note. Finanzminister Pucfessor Dr. Pop1b, durchdrungen von der historishen Bedeutung seines Dienstgebäudes, „in welchem Männex wie dex Freiherx vom Stein und Johannes von Miquel E R und gewirkt haben, hat durch diefe Tat praktisher Denkmalpflege au den fünstlerischen Wert seines Hauses gesteigert und im Zusammenhang damit die angrenzenden Räume des Erdgeschosses einer verbessernden und ges Saale assenden Umgestaltung unterziehen laffen. _ Dabei ist au der Tara Gartensaal des Ministeriums mit einfahen Mitteln zu seiner früheren traditionellen Wirkung gebracht worden. Die Reichsbank hat sich der Ehrenpsflicht, zu den Kosten des Wiederaufbaues des Schinkel-Raumes beizutragen, gern unter- Die Ausführung erfolgte dur die Preußische Staats-

das

en. te die dochbauverwaltung. Ministerpräsident Gör in g hat, als er den

Berliner Vörse am 21. Dezember.

Weiter freundlich infolge Publikumsinteresse, N Die anhaltend günstigen Wirtschaftsberichte, ‘wie beifpiels- weise die Mitteilung über Rohstahlgewinnung, sowie auch die be- riedigenden Ernteergebnisse wirkten sich auch auf die heutige Boese befestigend aus. Da das vorhandene Material wenig um- fangreih is, genügt leihte Zunahme der Kaufaufträge von Publikumsseite, um die Kurse zu be estigen, um so mehr, als die

\choinon Die leßte Nummer vor dem Weihnachtsfest „gelangt 29. Dezember d., J. zur Au3gabve, Die daranfsolgende 3006) am §7. Dezember;

Nummer 51 des Ministerial-Blatts sür die Preußische innere Verwaltung (herausgegeben im Reichs- und Preußischen Ministe- rium des Jnuern) vom 19. Dezember 1934 hat folgenden Fn - halt: Allgemeine Verwaltung. RdErl. 13.11.34, Zeitschrift f. Schadenverhütung. RdErl. 14. 11. 34, Beurlaub. weibl. Angestellter. RdErl. 16. 11. 34, Beurlaub. f. Zwecke der NSDAP. RdExl. 13. 12. 34, Verwalt.-Streitverfahren. RdErl. 11. 12. 34, Ehrenkreuz d. Weltkrieges. RdErl. 14. 12. 34, Beurlaub. z. Saarabstimmung. RdErl. 14. 12. 34, Dienst am 24. u. 31. 12. 34. RdErl. 15. 12. 34, Auflösung v. Freimaurer- logen. Kassen- u. Rechnungswesen. RdErl. 6.12.34, Zahlung v. Versorg.-Bezügen in das Ausland. Kommu- nalverbände. RdExrl. 10. 12.34, Steuerverteilungen f. 1934. RdExl. 10. 12. 34, Zuständigkeiten nah d. Zweckverbandsges. RdExl. 11. 12. 34, Finanzstatistik. RdErl. 12. 12. 34, Gemeinde- umschuldungsges. Gemeindebestand- u. Ortsnamenänderungen. Polizeiverwaltung. RdErl. 9. 3./20. 9. 34, Hilfs- beamte d. Staatsanwaltschaft. RdErl. 8. 12. 34, Gefangenen- sammeltransporte. RdErl. 14. 12. 34, Feiertagsges. RdErl. 8. 12. 34, Kriminalpolizeil. Strafakten. RdErl. 8, 12. 34, Reichsstraßenverkehrsordnung. RdErl. 13. 12. 34, „Goldenes Buch“ f. gefallene Pol.-Beamte. RdErl. 7. 12. 34, Personal- aften d. Krim.-Beamten. RdErk. 8. 12. 34, Tuche usw. f. d. Gemeindepol. RdErl. 12. 12. 34, Geseve usw. im Unterricht. RdErl. 12. 12. 34, Ziviler Lustshuß. Wohlfahrtspflege u.Fugendwohlfahrt. RdErk. 14. 12. 34, Vollzug des Samm- lungsgeseßes. Staatsangehörigkeit. Paß u.Frem- denpolizei. RdErl. 13.11.34, Fluggäste im Duxchgangs- verkehr. RdErl. 12. 12. 34, DiicAtikeina d. Reichsverwei- e Verkehrswesen. RdErl. 4. 12.34, Kennzeihnun . Kraftfahrzeuge. RdErl. 12. 12. 34, Gebührenordnung î Kraftfahrzeugverkehr. Medizinalangelegenheiten. RdErl. 9. 12. 34, Kosten f. Ynirnlbtbarniadina, RdErl, 14. 12. 34, Lehrapotheken usw. RdErl. 13. 12. 34, Volks- medizinishe Bücher. RdErl. 9. 11. 34, Gefärbte Marmeladen. RdEr!. 10. 12. 34, Dauerausscheider übertragbarer Krank- heiten. Uebertragbare Krankheiten d. 46. Woche. Neu- ersheinungen. Stellenausschreibungen v. Gemeindebeamten. Zu beziehen durch alle Post- anstalten. Carl Heymanns Verlag, Berlin W 8, Mauerstr. 44. Vierteljährlih 1,75 RM für Ausgabe A (zweiseitig bedruckt) und 2,30 RM für Ausgabe P (einseitig bedruckt).

Verkehrswesen.

Neuregelung und Ausdehnung des Nundfuntk- gebührenerlafsses.

Das Reichspostministerium teilt amtlich mit: Die am Rund- funk beteiligten Reichsministerien (Reichspostministerium, Reichs- finanzminsterium und Reichsministerium füx Bolksaufsklärung und Propaganda) haben beschlossen, zum 1. April 1935 eine Neu- reglung der Bestimmungen über den Erlaß von Rundfunkgebühren eintreten zu lassen. Zum gleichen Zeitpunkt wird die Zahl der gebührenfreien MRundfunkempfangsanlagen für hilfsbedürftige Volksgenossen um xund 180 000 erhöht werden. Nähere Einzel- heiten werden später veröffentliht werden,

Spekulation noch nicht geneigt Fn zu Glaitstellungen über- j zugehen. Die Eröffnungskurje j

* “C

T S

: Ii E 932 % fesler. Jm Vezlauf kinn jih die freundliche

Stimmung weiter durh}even, und eine karz vor Vörsenshluß am Montanmarkt einsegende Bewegung E das Niveau iveitler, so daß allgemein zu höchsten Tagestursen geschlossen wurde.

Durh besonders feste Haltung fielen u. a. Kontinentale

Gummi (plus 234), Deutsche Atlanten (plus 2/4), Bank für Brau- industrie (plus 214) und Schultheiß (plus 4 %) auf. Auffallend e lagen dagegen Süddeutsche Zucker, bei denen erst ver- pätet eine Notierung mit 1644 (170) zustande kam. Am Montanmarkt stand Hoesch (plus 14) îim Mittelpunkt des Fnter- esses. Die übrigen Montanwerte waren um durchschnittlich 14% befestigt. Leicht erholt waren Braunkohlenwerte, stärker erholt Bubiag (plus 114) und Rheinische Braunkohlen (plus 2). ie Farbenaktie konnte nah und nach um 1% anziehen. Auch die Übrigen chemischen Werte konnten sih in etwa dem gleihen Aus- maße bessern. Während die Bemberg-Aktie unverändert lag, festigten sich Aku um 114 %. Am Elektromarkt erzielte Siemens eine Besserung von zeitweilig 1%. Maschinenwerte waren nicht ganz einheitlih, doch vorwiegend fester.

Auch auf dem Kassamarkt wirkten sich die Publikumskäufe günstig aus. Beeinflußt durch die Befestigung der Reichsbank- anteile (plus 2), wurden Bankaktien clamsalis etwas höher be- wertet. Am Rentenmarkt hat sih gegenüber dem Vortage keine

Kürzlich sprah dex Reihsbauernführer vor Mitgliedern des Offizierkorps der deutshen Marine über nationalsozialistische Bauernpolitik und ihre Bedeutung auh für die künftige Ent- wicklung der wirtschaftlichen Beziehungen zum Ausland. Auf einen gemeinsamen Nenner gebracht, kam in dieser Rede zum Ausdruck, daß es keineswegs eine Preisgabe dex Außenwirtschaft bedeute, wenn das Schwergewicht unserer Wirtschaftspolitik auf die Fnnenwirtschaft verlagert werde, da erst durch Erringung der Nahrungsfreiheit im eigenen Lande die Außenhandelsfreiheit ge- sichert werden könne.

Diese Erkenntnis fußt auf der Tatsache, daß ein in seiner Ernährung vom Ausland abhängiges Volk uie die restlose Frei- heit des Handelns besizen kaun. Deutschland hat am eigenen Leibe verspürt, was Hunger heißt. Der Krieg mit seinen furht- baren Begleitersheinungen hat tief in den Pines Organtsmus der deutschen Wirtschaft eingegriffen, fo daß Funktionsstörungen unausbleiblich waren. Die Terzett Freiheit nah dem Kriege und der Kampf aller gegen alle haben dazu beigetragen, die S fallsersheinungen ‘nes offensichtliher zutage treten zu lassen, und wenn man für die Fahre 1928 und 1929 von einer Hoch- konjunktur der Wirtschaft sprach, so mußte man bald einsehen, daß diese nux als Scheinblüte zu werten war. Mit Riesen- schritten ging es in den folgenden Jahren abwärts, so daß der e Ee R bei feiner Machtergreifung zunächst einmal die am [chlimmsten getroffenen Zweige der 4M ris Wirtschaft unter seine besondere Obhut nahm. Dazu gehörte in ‘erster Linie die Landwirtschaft, die am Ende ihrer Kraft angelangt war und bei dex „zunächst einmal ein grundlegender ndel geschafsen werden mußte. Der Bauernstand als Blutsquell und Träger der Nation mußte wieder gesunden. Dex nationalsozialistishen Nepiecung lag aber nicht daran, dem Bauern eine Vorzugs- Ph einzuräumen. Dazu hatte man aus der Mißwirtschast

fruheren E zu viel gelernt, und man wn}te auch, daß man an einem Wirtschaftsköcper, der einen einheitlichen Organismus darstellt, keine Teileingrisse machen kaun, sondern nux durch Behandlung des gesamten Körpers eine Gesundung und damit neue Funktionsfähigkeit zu erreichen ist.

Jn der Welt tobi heute noch ein sinnloser Kampf um die Absaymärkte für Lebensmittel und JFundustrieerzeugnisse, und nur

d daher bereits leiht befestigt, * ires wm “é Ea irke

lus der Verwaltung.

taatsminister Dr. Popig zu seinem fünfzigsten Geburtstage S LaaniSie, die Neuatsteitung der Diensträume des Ministers besichtigt und seine Anerkennung und Freude über das Erreichte zum Ausdruck gebracht. Dex neu hergestellte Gartensaal wurdé zum ersten Male in einer Sihung der vom Ministerpräsidenten mit der Vorprüfung der Rehnungslegung beauftragten Staats

râte benugt.

Erweiterte Steuerfreiheit für Weihnachts-

gefchenke.

Der Reichsfinanzminister hatte vor einigen Wochen verfügf, daß Weihnachtsgeschenke für Arbeitnehmer, deren vereinbarter Arbeitslohn nicht mehr als 3600 RM jährlich beträgt, von der Einkommen- bzw. Lohnsteuer, der Abgabe zur Arbeitslofenhilfe, der Ehestandshilfe der Ledigen und der Schenkungssteuer befreit sein sollen. Um Härten zu vermeiden, die fich daraus ergeben können, daß der er den Jahresbetrag nur went Über=« steigt, hat sich der Reichs inanzminister damit einverstanden ers klärt, daß auch in den Fällen, in denen der Arbeitslohn den Jahresbetrag von 3600 RM um höchstens 360 RM jährlich odex 30 RM monatlih übersteigt, Weihnachtsgeshenke von den ge- nannten Steuern befreit sind. Jst von den betreffenden Fe nachtsgeshenken der Steuerabzug bereits einbehalten oder ab» geführt, so kann die Steuer gegen andere Steuerzahlungen des betreffenden Arbeiwgebers verrechnet werden. Der Steuerbetrag ist in diesem Falle also dem Arbeitnehmer nachzugzahlen.

Kunst und Wissenschaft.

Spielplan der Berliner Staatstheater.

Sonuabend, deu 22. Dezember.

Staatsoper: Die Wiederholung von Verdis, „Ernani“ muß wegen S Eni von Marcel Wittrisc ausfallen. i Es gelangen dafür 17 Uhr die Märchentanzspiele „Doruröscheu “Puppenfee“ zur Aufführung. Abends bleibt die Staatsoper ges

schlossen. Geschlossen

us: Sau pEtza Sonntag, 23. Dezember,

wegen der Hauptproben gzu „König Lear“. (Premiere: i

19 Uhr.)

eränderung ergeben. Wiederaufbauzuschläge sind weiter befestigf. Ss Geldmarkt wax etwas angespannter. Tages eld füv ersté Adressen wurde mit 414 bis 42 gegeben. Die Berliner Devisen- notierung für den Dollar stellte sih auf 2,49 gegen 2,489 und das Pfund auf 12,29 nah 12,30. Jn Amsterdam und Paris la die Reichsmark unverändert, in Zürich auf 123,975 befestigt.

Generalversammlungskalender für die Woche vom 24. bis 29, Dezember.

twn O epo 2%, Essen: Ruhxgas A.-G., Essen, ao. H.-V., 10 Uhr: Hainsbexrg: Thode'sche Napierfobri! A.-V., Hainsbexg, 12 Uhr. Hamburg: Deutsße Schisfsbelcithungs-Banï A.-G.,, Hambur ao. H.-V., 15 Uhr. D Men: Blohm & Voß K. a. A., Hambur 14 Uhr. Hamburg: Hotel-Verwaltungs-A.-G., Hamburg, ao. H.-V., 10 Uh Köln: Straßenbau-A.-G., Niederlahnstein, 12 hr. Köln: Gepag Großeinkaufs3- und Produktions-A.-G. deutsches Konsumvereine i. L., Köln, ao. H.-V., 1134 Uhr. Markkleeberg: Energie A.-G., Leipzig, 12 Uhr.

Sonnabend, 29, Dezember. Berlin: Deutshe Grammophon-A.-G., Leipzig-Wahren, 11 Uhú Frankfurt/M.: Thüringer Bleiweiß- und Farbenfabriken A.-Gz Oberilm, 12 Uhr. ; Gronau i. W.: Spinnerei Deutschland, Gronau i. W., 15% t Durlah: Badishe Maschinenfabrik und Eisengießerei vormals G. Sebold und Sebold & Neff, Durlach, 16 Uhr. Köln: Stadtberger Hütte A.-G. i. L, Niedermarsberg, 11 Uhr. Plauen i. V.: Landesbank Westfachsen A.-G., Plauen i. V., 13 Uhr. Ratingen: Ratinger Maschinenfabrik und Eisengießerei A.-G4

Ratingen, 11 Uhr.

C I S

Auf dem Wege zur Erringung der Außenhandelsfreiheit.

ganz langsam bricht sich auch draußen die Erkenntnis Bahn, daß eine Fortsegung dieser Wirtschastsmethoden eine völlige Zert rüttung der an sich {hon stark in Men On gezogenen Welt- märkte nach sih ziehen wird. Für die nationalfozia t die Regie- rung war es daher selbstverständlih, zunächst, auf die eigene Krast bauend, die E a ane dex Nation zu sichern, um dadurch wieder gleihgeahteter Konkurrent auf den Welt- märkten zu werden. Auch die devisenpolitishe Lage Deutsch- lands und die systematishe Abschließung des Auslandes tragen iht dazu bei, uns auf die einheimischen Quellen zu be- innen.

Bei dex jeyt eröffneten Erzeugungsschlacht der deutschen Land- wirtschaft Daneet es sih also durhaus nit darum, die Ausfuhr- industrie, die heute bereits mit den größten Schwierigkeiten f kämpfen hat, in irgendwelcher Form zu beeinträhtigen, vielmeh! soll dur die Ms der Ernährung der Weg für deutshe Er- zeugnisse nah dem Ausland freigemaht werden. Wenn dabei

ewisse Verlageruugen in dec Außenhandesbetätigung zu erwarten ind, so werden fiderlich für die deutshe Exportindustrie große Aufgabengebiete zu den bisherigen neu hinzutreten. :

Der Kampf der deutshen Landwirtschaft gilt demnach au der Erringung der Außenhandelsfreiheit. it allen Mitteln der modernen Werbung wird dér deutshe Bauer mit der Notwendig- keit der Erzeugungsshlacht bekanntgemacht. Fn Wort und Bild wird er darüber unterrichtet, wie er auf seinem Acker und seinem Ho dazu beitragen kann, den Kampf der Regierung für Deutschlands

reiheit zu unterstüßen. Außerordentlich interessant ist es, ¿u ören, wie s N Durchführung der Erzeugungsschlacht vor ih geht. Jn Abständen von 14 gen werden die einzelnen Auf- kläcungswellen in über 50000 Dörfern und Landgemeinde! vorgetragen. Bei 8 vor 1p in Versammlungen in jeder e uen meinde ergi t mnuach die Miejenzater von 400 000 ersammlungen in dex Zeit vom Dezember 1994 bis März 1935. Wenn wir weiter hören, daß zur Unterstüzung der Erzeugungs/ \hlaht 14 Aufklärungs\hri ten mit einer Aufl2ge vou je 500 000 Stück, insgesamt also 7 Millionen Broschüren, verteilt werden, 19 wird uns die Ri rbeit klar, die Deutschland zur Erreichung

er Nahrungsfreiheit und damit zux Erzivingung der Handlung®- freiheit nah außen macht, H. Endres.

Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 298 vom 21, Dezember 1934, S. 3

Devisenbewirtschaftung.

Abkommen über den deutschen Reisevertehr nach Ungarn.

Der Leiter der Reichsstelle für Devisenbewirtshaftung ordnet mit Runderlaß Nr. 166/34 DSt. folgendes an;

I, i: Die Deutsche und die Kgl. E Regierung haben ein abkommen über den Reiseverkehr getroffen, das am 15. Dezember 1934 in Kraft getreten ist.

II, ; Für den Reiseverkehx nah Ungarn gelten folgende Bestim-

ymngen: f S

Natürlihe Personen, die ihren Wohnsiy oder gewöhnlichen éufenthalt im Deutshen Reih mit Ausnahme des Saargebiets haben, können für geschäftlihe und nichtgeshäftliche Reisen ohne Genehmigung der zuständigen Devisenstelle im Gegenwert von höchstens 500 RM für die Person und den Kalendermonat Zah- lungsmittel gemäß Abschnitt 111 dieses Erlasses exwerben und nah Ungarn verbringen. Daneben sind sie berechtigt, die Frei- grenze von 10 RM monatli in Anspruch zu nehmen und einen weiteren Betrag von 50 RM in deutschen SMOReTaen oder usländishen Geldsorten nah Ungarn mitzunehmen (vgl. Rund- cxlaß 124/34 Abschn. B 1). H

Dur das abschriftlih beiliegende Schreiben werden das titteleuropäishe Reisebüro (MER.) und seine Vertretungen 1n Deutschland, die mit dem Verkauf der Fahrausweise der Deutschen teihsbahn betraut sind, ermähtigt, soweit die Bestimmungen tieses Runderlasses erfüllt find, 1. MER.-Reiseschecks, 2. MER.-Hotelgutscheine, 3. MER.-Gutscheine für Pauschal- und Gesellschafts- reisen €euszustellen und zu verkaufen.

FV. ür den genehmigungsfreien Erwerb von Zahlungsmitteln en Abschnitt 11 bei dem MER. gilt folgendes: A. 1. Reiseschecks:

a) Sie dürfen nur über ungarische Pengö ausgestellt werden.

b) Sie dürfen nur auf ungarische Stellen gezogen werden Und bei diesen einlösbar sein. Die Reiseschecks ürfen nur auf den Namen des ursprünglihen Erwerbers lauten.

c) Die Auszahlung darf nur bei gleichzeitiger Vorlage des Reisepasses erfolgen. Eine Auszahlung an andere Per- fonen als den ursprünglihen Erwerber ist niht zulässig.

d) Die Laufzeit der eiseschecks darf 3 Monate nicht über- teigen. 2

e) g einem besonderen Blatte müssen sämtliche Vorschriften, die die Einlösung des Reiseshecks betreffen, angegeben werden.

N) Das MER. hat zur Erwirkung der vorherigen Bewilligung der Ungarishen Nationalbank diejenigen autorisierten Geldinstitute und Reiseunternehmungen und deren Filialen anzugeben, welche es auf dem Deckblatt der in Verkehr zu bringenden Reijeshecks als Einlösestellen angeführt wissen will. Zur Einlösung der Reiseshecks sind nur die Stellen berechtigt, die auf Grund der vorherigen Anmeldung von der Ungarishen Nationalbank hierzu ermächtigt wor- den sind.

g) ed Einlösung wird dur die Einlösestelle im Reisepaß

des Berechtigten unter Anführung des Datums eingetragen.

h) Fnnerhakb ‘Der ersten 3 Tage des Aufenthalts in Ungarn dürfen von dem Berechtigten insgesamt 300 Pengö auch in einem Mal erhoben werden. Dasselbe gilt für je weitere 3 Tage des Aufenthalts in Ungarn.

2. Hotelgutscheine und Gutscheine für Pauschalreisen:

a) Sie dürfen nur auf Hotels und Pensionen in Ungaxrn aus- gestellt werden und müssen auf bestimmte Leistungen oder einen bestimmten Pengobetrag lauten, wobei rg Bar- zahlungen in Ungarn nit geleistet werden dürfen.

b) Soweit die Gutsheine auf Nebenleistungen, die mit der Reise zusammenhängen, lauten, können sie auch auf andere ungarische Stellen ausgestellt sein.

3. Gutscheine für Gesellschaftsreisen: Sie müssey auf eine bestimmte Leistung oder einen bestimmten Pengö-Betrag lauten. Barzahlungen dürfen darauf in Ungarn nit geleistet werden. Die Gutscheine dürfen nur in Ungarn ein-

lösbar sein und müssen auf die Anzahl der Personen ausgestellt werden, die an der Gesellschaftsreise teilnehmen.

Das MER hat die Ungarische Nationalbank vor Beginn jeder Gesellschaftsreise unter Beifügung des Reiseplans eingehend zu unterrichten.

B

1. Reiseshecks haben einen Hinweis zu enthalten, daß thr Gegenwert vom Erwerber nur in Ungarn ausgegeben werden darf. Bei der Ausgabe der anderen in Abschnitt T1 vorgesehenen Zahlungsmittel ist der Reisende ausdrücklih darauf hinzuweisen, daß die Beträge oder Dienste nur zum Verbrauch in Ungarn verwendet werden dürfen.

Die durch ßeintragung des MER bescheinigten, durch Stempel der ungarischen Grenzbehörde bestätigten, nach de T GLEeE Reiseschecks, Aiteleuticheine sowie Gutscheine für Pauschal- und Gesellshaftsreisen können, soweit sie von den Reisenden in Ungarn nicht zur Ein- Qn gebracht worden sind, wieder aus Ungarn ausgeführt

erden.

Die in Ungarn abgehobenen, aber nicht verbrauchten Pengöbeträge müssen bis auf einen Betrag von 20 Pengö von dem Erwerber in Ungarn bei den von der Ungarischen Nationalbank ermächtigten Einlösestellen eingezahlt werden.

Diese Stellen werden den Reisenden eine Quittung aushändigen, auf Grund deren der Gegenwert in Reichs- mark durh die deutshe Ausgabestelle nah Gutschrifts- erteilung an die Reichsbank zurüdckerstattet wird.

. Die Abgabe der unter Abschnitt IIT genannten Zahlungs- mittel is im Reisepaß des Erwerbers mit dem Zusaß „Reifeverkehr Ungarn“ einzutragen. Die Paßeintragung ist mit dem Datum und der Unterschrift der Ausgabestelle zu versehen und muß erkennen lassen, für welhen Kalender- monat die Fnanspruhnahme ersolgt.

. Will der Reisende die Reise über einen längeren Zeitraum als einen Kalendermonat ausdehnen, so können ihm im

eiten und dritten Kalendermonat des Aufenthalts in

ngarn weitere Zahlungsmittel der in Abschnitt Il11 ge- nannten Art bis zum Gegenwert von 500 RM für die Person und den Kalendermonat ge und nachgesandt werden. Erforderlich ist jedo, daß der Paß des Reisenden zur Vornahme der vorgeschriebenen Paßeintragung ein- gesandt wird odex daß die Paßeintragung bereits vor An- tritt der Reise für etnen 2. oder 3, Kalendermonat vor- genommen wurde.

. Sind Reiseschecks usw. 3 Monate nah ihrer Ausgabe noch nicht eingelöst, so ist der für den Erwerber zuständigen Devisenftelle unter Angabe des Namens und der Anschrift

des Erwerbers Mitteilung zu machen.

V

, Die Bestimmungen dexr Abschnitte 1—IV gelten nur inso- weit, als der Reisende den auf Grund besonderer Abkommen mit einzelnen Ländern über die jeweils geltende Freigrenze hinaus zulässigen Betrag im Reiseverkehr dad dem Ausland für keinen längeren Zeitraum als höchstens 3 Kalendermonate während eines Kalenderjahres in Anspruch genommen hat. Sobald die Reise- verkehrsabkommen von einer Person bereits für 3 Monate in Anspruch genommen sind, bedarf es für die Fnanspruhnahme des deutsh-ungarishen Reiseabkommens und zwar sowohl zur Mitnahme der Zahlungsmittel bei Antritt der Reise als auch zur Nachsendung für einen 2. oder 3. Reisemonat der Geneh- migung der Devijenstelle.

_ Das MER darf die in Abschnitt I genannten Zahlungs- mittel nur abgeben, wenn die Reichsbank F bez % hat, daß dem MER die entsprehenden Pengöbeträge bei der Ungarischen Nationalbank zur Verfügung stehen,

VIL _Jch ersuche, die Grenzzollstellen anzuweisen, die Ueber- bringung von im Paß der Reisenden eingetragenen Zahlungs- mitteln gemäß Abschnitt IITl dieses Runderlasses nah Ungarn bis

“zum Höchstbetrage von 500 RM über die jeweils geltende Frei-

grenze hinaus und von weiteren 50 RM, wie dies nah RE 124/34 Abschnitt B 1 2 für Länder mit Reiseabkommen zugelassen ist, für je einen Reisenden und einen Kalendermonat auch ohne Vor- liegen eines besonderen Genehmigungsbescheides nicht zu be-

anstanden.

I S S T

Stabilität am rheinish-westfälischen Schrottmarkt.

Der westdeutshe Schrottmarkt steht seit längerer Zeit im Zeichen einer bemerkenswerten Stabilität, verursacht sowohl dur die planmäßig durchgeführte Schrottmarktpolitik der verschiedenen Organisationen und R PaUgeN, in erster Linie der zuständigen Ueberwachungsstelle und des Deutschen Schrottverbandes, als au dur die einsihtsvolle Mitwirkung sämtlicher am Schrottgeschäft interessierten Serte ares, __ Neben einer geregelten, töôcungsfreien Ein- un R O und völligen Sicher- tellung der deutschen Schrottversorgung wurde schon von jeher von einem großen Teil der Schrottverbraucher und Schrotthändler die Schaffung eines stabilen und dauerhaften Preisstandes ange- strebt, weil nur dadurch die Ausschaltung ungesunder, spekulativer und den Markt gefährdenden Tendenzen möglich ist. Dieses Ziel

int bereits im großen und ganzen erreicht zu sein. Zwar liegen ie heutigen Notierungen erheblid unter der Vorkriegshöhe, aber andererseits muß berucksihtigt werden, daß gegenüber dem im Aale 1932 zu verzeihnenden Tiefstande eine nahezu 100 %ige

ufbesserung gelungen ist. Eine weitere Heraufsegung der Schrott- notierun würde die Eisenpreise in Gefahr bringen, was jelbst- verständlich im allgemeinwirtshastlihen JFnteresse vermieden werden muß. Der Schrottbedarf ist nah wie vor groß, doch steht dem ein entsprechender Entfallsnmfang in Auswirkung der ansehn- lihden und sich noch ständig steigernden Arbeitsbestände der seinen eisenverarbeitenden Fndustrie, des Maschinenbaues, der ahrzeugfabriken, der Schiffswerften und Eisenkonstruktionswerk- tâtten gegenüber. Die von den Verbrauchern seit einigen naten an den Tag gelegte größere Aufnahmesähigkeit sür geringwertigere Schrottsorten, in erster Linie Schmelzetsen, hat nit nur anregend auf die Sammeltätigkeit gewirkt, fondern au in Verbindung mit den zahlreihen Entrümpelungsaktionen eine ershöpfende ÉErfassung meist schon lange Zeit brachliegender Materialien zur Folge gehabt. Wenn in der allerleßten Zeit die Schrottkäufe hier und da etwas nachließen, so is dies in der auptsache auf die bevorstehende Jahresinventur zurückzuführen. Die im rheinish-westfälischen Pag ri E ur Zeit vom Großhandel gezahlten Preise weisen folgende Höhe auf: Stahl- shrott 39—40 RM, Kernschrott 37—38 RM, Martinofenspäne 28—29 RM, neue festgebündelte Shwarzblechpakete 30—31 RM, Hochofenschrott und Hochofenspäne 27—28 RM, isen g

21—22 RM, maschinell Lehe Pakete 33—34 RM je 1

frei Waggon rheinisch-westsäl hem Empsangsiwerk.

Der Gußbruchmarkt, seit einigen Monaten im Zeichen einer Eilen L ees stand, hat neuerdings eine bemerkens- werte Entspannung erfahren, nahdem die Ueberwachu

ftelle für Eisen und Stahl die Zuleitung von Kokillenbruch an die Gieße- reien angeordnet hat. Die hier und da zu verzeihnende Material-

knappheit wurde damit behoben, was eine leichte Abschwächung der Preise zur Folge E Jm rheinish-westfälishen {Fndustrie- gebiet zahlt der Großhandel für 1a Maschinengußbruh etwa 50—51 RM, für Handelsgußbruch 44—45 RM je 1t frei west- deutschem Empfangswerk.

Die Sbrotieininhr ist im Oktober gegenüber den Vormonaten beträchtlich abgesunken, sie belief sich auf 37430t gegenüber 58 990 t im September. Die Schrottausfuhr hat sich im Oktober mit 4010t gegenüber dem Vormonat (5720 t) weiter vermindert.

Die künftigen Aufgaben der Bausparkassen.

Fn der lebten Flhre ents Ey Reichsverbandes deut- her Baujparkassen wurde unter - anderem auch die Frage der künftigen Aufgaben der Na para eingehend g aen Das Ergebnis der Beratung, die in allen wesentlihen Punkten eine volle Einigung herbeisührte, wurde in folgenden Richtsäßen niedergelegt:

1. Die Bausparkassen betrahten nach wie vor die Vollfinan- ierung von Eigenheimbauten und deren Erhaltun als rhr wichtigstes Tätigkeitsgebiet; sie sind erstrangige Hypo- Lt, N

. Die Bausparkassen sind bereit, daneben auch zweitjtellige Beleihungen durchzuführen, wenn dabei die Sicherheit der Spargelder in keiner Weise gefährdet wird.

. Die usparkassen sind im Rahmen von Ziffer 1 und 2 auh jederzeit bereit, mit dem Reichsheimstättenamt in Fragen der Reichssiedlungspolitik zusammenzuarbeiten. Der Beteiligung an geschlossenen Siedlungen sind allerdings enge renzen geseßt, da die Geschäftspläne und Zu- teilungsbestimmungen die Bereitstellung größerer Summen

für einen Play praktisch erschweren. Mitbeteiligung ist jedoch möglich. . Die Bausparkassen sind der Ansicht, daß sie dazu berufen sind, neben den Bauspargeldern au solche Spargelder zu verwalten, die für Bausparzwedcke geeignet sind,

Vorbereitende Schiffahrtskonferenz Mitte Zauuar. :

Nach Londoner Meldungen wird der Vorbereitende Auss{chuß dex internationalen Reederkonferenz erst Mitte Januar in London

sammentreten. Die Konferenz selbst werde erst im Spät- |rühjahr stattfinden. Die britis Delegierten seien noch nicht ernannt, auch stehe noch nit fest, welhe Länder an der Kon- ferenz teilnehmen würden,

Trendelenburg Stellvertreter des Leiters der NReichswirtschaftskammer. Das Reichswirtschaftsministerium teilt mit:

_ Reichsbankpräsident Dr. Schacht hat an den Leiter dex Reichswirtschastskammer, Regierungsrat a. D. Ewald HedckeLrz ein Schreiben folgenden Fnhalts gerichtet: 5

„Als Stellvertreter des Leiters der Reihswirtschaftskammey habe ich Herrn Staatssekretär i. e. R.,, Dr. Ernst Trendelenburg in Berlin-Dahlem, Vorsißenden des Aufsichtsrates der Vereinigté Fndustrieunternehmungen AG. in Berlin, bestellt.“

__ Damit is Staatssekretär i. e. R. Dr. Trendelenburg ebenso wie die bereits mit dem Leiter der Reichswirtschaftskammer bes rufenen Herren: Prof. Dr. Lüer und Reichshandwerksmeistex Schmidt Stellvertreter des Leiters der Reihswtrtshaftskammer,

Arbeitsgemeinschast Deutsche Textilstoffe gegründet. __ Von den am nationalen Faserstoffplan maßgeblich inters essierten Gruppen wurde am 19. Dezember 1934 die Arbeits- gemeinschaft Deutscher Textilstoffe gegründet. Zum Geschäfts4 führer wurde Dr. Paul Schleich, Berlin, berufen, Die Ar- beitsgemeinschaft bezweckt, den Absay von Erzeugnissen, die aus oder unter Mitverwendung von deutschen Faserstoffen hergestellt ies unter dem Gesichtspunkt ständiger Qualitätssteigecrung zu ördern.

Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe gegründet.

Hamburg, 20. Dezember. Die Spitenvertretun Seeschiffahrt teilt mit: Am Donnerstag, dem 20. Dezember, fand in Hamburg die Gründungssißung des Zentralverbandes der deutshen Seehafenbetriebe statt. Dieser Verband bildet eine Fach- gruppe innerhalb der Spitenvertretung der deutshen See- lchiffahrt und umschließt alle Vereine der zur Seeschiffahrt ge- hörigen Seehafenbetriebe.

(Fortseßung in der Ersten Beilage.)

der deutschen

Gesundheitswesen, Tierkranfkheiten unnd Absþperrungs- maßregeln. :

Tierseuchenftand am 15, Dezember 1934.

(Nach den Berichten der beamteten Tierärzte zusammengestellt.)

Nachstehend sind die Namen derjenigen Länder, Regierungs usw. Bezirke und Kreise (Amts- usw. Bezirke) verzeichnet, in denen Rinderpest, Maul- und Klauenseuche, Lungenseuche des Rindviehs, Podenseuche der Schafe, Roß, Beschälseuche der Pferde, Schweines pest, Milzbrand, Tollwut, Tollwutverdaht oder Geflügelcholera nah den eingegangenen Meldungen am Berichtstage zu melden waren. Die Zahlen der betroffenen Gemeinden und Gehöfte umfassen alle wegen vorhandener Seuchenfälle gesperrten Gehöfte, in denen die Seuche nach den geltenden Vorschriften noch niht für erloschen er- klärt werden fonnte.

Die Zahlen der in der Bericht3zeit neu verseuchten Gemeinden und Gehöste sind in den Spalten der „in8gesamt“ verseuchten Ge» meinden und Gehöfte mitenthalten.

Betroffene Kreise usw.?), Maul- und Klauenseuhhe (Aphthae epizooticae).

172 Herzogt. Lauenburg 1 Gemeinde, 1 Gehöft (neu), Finne- berg 7, 7 (2, 2), Segeberg 3, 25 (—, 5), Steinburg 1, 1, Stormarn 1, L (1, 1), Süderdithmarschen 1, 1. 18: Grafsh. Diepholz 1, 1. 20+ Fallingbostel 3, 7. 22: Grafsh. Bentheim 2, 3 (1, 1). 23: Norden 1, 1, Wittmund 1, 1 (1, 1). 25: Halle i. W. 1, 2 (1, 2). 26: Siegen 3, 8 (3, 8). 28: Dillfreis 2, 2 (2, 2). 48: Leutkirch 1, 1, 59: Olden- burg 1, 2, 63: Bremisches Landgebiet 2, 2.

Rot (Malleus). 13: Ratibor Stadt 1, 1.

Schweinepest (Pestis suum).

1: Wehlau 6 Gemeinden, 6 Gehöfte (davon neu 2, 2). 3: Jo- hannisburg 2, 2 (1, 1), Sensburg 4, 4 (2, 2). 4: Rosenberg i. Westpr, 1, 1. 6: Jüterbog-Luckenwalde 1, 1 (1, 1), Niederbarnim 2, 2 (1, 1), Osthavelland 2, 2. 7: Lebus 1, 1, Weststernberg 1, 1. 8: Anklam 1, 1 Demmin 1, 1 (1, 1), Greifswald 1, 1 (1, 1), Grimmen 1, 1, Randow 1, 1 (1, 1), Saaßig 1,1. 9: Belgard 1, 1. 10: Schwerin a. W. 1, 1, 11: Glas 1, 1, Militsch 3, 3 (2, 2), Namslau 2, 2, Oels 2, 2 (1, 1), Waldenburg 2, 2 (1, 1). 12: Bunzlau 2, 2, Hoyerswerda 2, 2 (1, 1), Lauban 1, 1, 13: Neustadt O. S. 2, 2 (1, 1). 14: Jerichow T 1, 1, Quedlinburg Stadt 1, 1 (1, 1). 15 : Merseburg 1, 1 (1, 1), Torgau 1, 1 (1, 1). 17: Eckernförde 1, 1, Pinneberg 1, 1 (1, 1). 20: Celle 1, L 21 : Stade 1, 1. 24: Ahaus 1, 1 (—, 1). 25: Bielefeld Stadt 1, I, 27 : Hofgeismar 1, 1 (1, 1). 28: Oberlahnkreis 1, 1 (1, 1). 29: Mayen 1, 1. 30: München-Gladbach Stadt 2, 2 (2, 2). 35 : Fürstenfeldbruck l, 1, Starnberg 2, 2. 38: Forchheim 1, 1. Uffenheim 1, 1 (1, I), 39 : Mellrichstadt 1, 1 (1, 1). 48: Ravensburg 1, 1 (1, 1), Ulm 1, L 52: Mannheim 1, 1, 53: Schleiz 1, 1. 58: Güstrow 1, 1, 62: Wolfen- büttel 1, 1 (1, 1).

Milzbrand (Anthrax).

6: Westhavelland 1 Gemeinde, 1 Gehöft (neu). 13: Guttentag 1, 1 (1, 1). 14: Calbe 1, 1, Oschersleben 1, 1 (1,1). 16: Weißensee 1,1(1, 1). 17: Schleswig 1, 1 (1, 1), Segeberg 2, 2 (2, 2). 25 : Biele- feld 2, 2 (2, 2). 26+ Dortmund Stadt 1, 1 (1, 1). 27: Frißlar-Hom- berg 1, 1 (1, 1), Hünfeld 1, 1 (1, 1). 30: Mörs 1, 1 (1, 1). 31: Eus- firhen 1, 1 (1, 1). 37: Zweibrüden 1, 1 (1, 1). 43: Borna 1, 1 (1, I), 44 : Crimmitschau Stadt 1, 1 (1, 1). 59: Vechta 1, 1 (1, 1). 62: Gan- dersheim 1, 1 (1, 1),

Tollwut (Rabies).

3: Allenstein 4 Gemeinden, 4 Gehöfte, Johannisburg 1, 1, Lößen 3, 3, Lyck 4, 4, Neidenburg 1, I, Ortelsburg 14, 15 (davon neu 1, 1), Rößel 1, 1, Sensburg 1, 1. 11: Breslau 1, 1. 13: Gutten- tag 1,1,

Tollwutverdaht (Rabies).

2: Jnsterburg 1 Gemeinde, 1 Gehöft (neu), Treuburg 1, L 3: Ortelsburg 2, 2, Osterode 1, 1 (1, 1). 7: Königsberg i. Nm. 1, 1 (1, 1). 11: Militsch 1, 1, Glaß 1, 1, Neumarkt 1, 1. 12: Löwenberg 1, 1, 13: Oppeln 1, 1 (1, 1), Tost-Gleiwiß 1, 1, 20: Gifhorn 1, 1,

Geflügelcholera (Cholera avium).

3: Johannisburg 3 Gemeinden, 3 Gehöfte, Neidenburg 1, 1, Osterode i. Ostpr. 1, 5. 5: 2. Kreistierarztbezirk 1, 1, 5. Krsbz. 1 Geh. 7: Landsberg a. W. 1, 1, Lebus 1, 1 (neu). 8: Randow 1, 1. 133+ Kreuzburg O. S. 2, 3, Rosenberg i. O. S. 1, 3. 21: Rotenburg i. Han, 1, 1 (1,1). 28: Frankfurt a. M. Stadt 1, 2. 35: Friedberg 8, 14 (—, 1), Fürstenfeldbrudck 1, 2. 42: Freiberg 1, 1, Großenhain 1, 1, 45 : Eßlingen 1, 1. 52: Heidelberg I, 1 (1, 1)

Saargebiet, am 15. Dezember 1934. Schweinepest (Pestis euum): Saarbrüden Stadt 1 Gemeinde, 2 Gehöfte (davon neu 1 Ge- höft), Saarbrücken Land 3, 5 (—, 1), Saarlouis 3, 5 (—, 1), Merzig 5, 7 (1, 3), Ottweiler 4, 14, St. Wendel, 2, 4, Homburg 1, 1, St. Jn pee A S Geflügelcholera (Cholera avium) Saarbrückden St , , .

%) An Stelle der Namen der Regierungs- usw. Bezirke ist die Tabelle

entspre nde laufende Nummer aus der natbhstehenden au