1920 / 9 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 12 Jan 1920 18:00:01 GMT) scan diff

Betri-be, die în Bayern li-gen, sind diese Meltekarten mit der-

n Aufschri\t an die Amtliche Verteilungsstelle München (8 6 ®*) zu senden. : : Ä

Außerdem ist cine besondere fünfte Meldekarte mit der Uuf\s{rift

Auslandskohle* an den Kohlenausgleih Dresden von denienigen Berbrauchern zu fenden, die nit in Bayern ihre Verbrauchéstelle haben und böhmische Kohle, sei es allein odex nehen deutsher Koble, von einem deutschen Lieferer beziehen.

Für die ‘von einem im Auslande wohnenden Lieferer unmittelbar bezogenen sonstigen (nichtböhmischen) Brennstoffe is die für den Lieferer bestimmte Meldekarte an die „Einfuhrabteilung, Berlin W. 62, Kurförstenstr. 117“, zu senden.

II. Außerdem haben Meldevflichtige, deren VerbrauchtsteDle im V bfaggebiei der Rheinischen Kohlenhandels- und MReedereigeseü schaft liegt, eine bi sondere Meldekarte an den „Kohlenausgie:ch, Vannheim“ (Feoe au § 6, 8a) zu senden, au wenn sie feine Produkte derx Rheinischen Kohlenhandels- und Needereige!ellshaft verwenden. Diese besondere, sechste. Meldekarte, ist in den Meldetartenbeften enthalten, die bei den betr«ffenden süddeutshen Ziviiverwaltungsstellen nah § 5, 1, 2 oder ihren Unterst:llen erhältfich find.

ITI1. Meldepflichtige Verbraucher des beseyten Gebtets haben aßer

n in Ziffer 1 genannten PVeeldelarten eine 5. Meldekarte an die Amtliche Kohlenvertcilungt {telle für das beseßte westl'he Gebiet, Cöln, Unter-Sachs: nhau'en 9-7, zu senden, auh wenn fie feine Brenns« stoffe aus dem rhei isen Bezirk verwenden. i L

1V. Meslderflichtige, dexen Berhrauchsstelle im Freistaat Sachsen liegt, haben, mit Ausnahme dex EGlettrizitäts-, Gas« und Wasserwe: ke, an Stelle der in § 95, 1, 2 e&wöhuten einen Meldekarte d. ren zwei an das für ihren Betrieb zuständige Gewerbeaufsichi8amt zu senden. Die yon dem Sächsischen Landeskohlenamt bezw. durch dessen Unter«- verieilungéstellen aucgegebenen Mieltekartenhefte enthalten dement- \preheud 6 Meldekarien. Clekicizitäts-, Gas8- und Wasserwerke meld n dem Landeskohlenamt unmittelbar mit einer Meldetaute.

V, EGämtliche Meldefaiten find gleichiautend auszufüllen. Auch wenn mehr re Karten an verschiedene Amiliche Verteilungsstellen oder ver\schiedene Lieferer zu richten sind, müssen sämtliche Kart. n in allen

Teilen genau glei lauten. Dies bezieht sich auh auf die Be- |

zeichnung der Sorten und Mengen und die Namen dex Lieferer, ebenso auf etwaige beigefügte Bemerkungen.

V1, Für Gaékoks 1st die unter Absoß 1, Ziffer 3 genannte, an |

die Amtliche Verteilunñgs'elle zu 1ibtende Mcldekarte an die Adresse: „Gasfol3abteilung, Berlin W. 62, Kurfürstenstr. 117", zu sencen.

V11. Für andere als böbmische Auslaudskohle ist die unter Abfag 1, Ziffer 3 genaunte, an die Anuutliche Verteitungéftelle zu richtende VMeldekarte an die „Cinfuhrahteilung Berlin W. 62, Kurxs- fürftenstr. 117*, zu senden.

§6. Amtlihe Verteilungsstellen. Amtliche Verteilungsstellen sind:

1. Für Steinkohle*) aus Ober- und Nieder- |

lesien: Ï e i F Amtliche Verteilungsftelle für f{lefishe Steinkohle in N o d, Unter den Linden 32. a Für NubrkobleY: | y Amtliche Werteilungsstelle für Ruhrkohle, Cffen, Frau- Bertha-Frupp-Strate 4. i s. Für Steinkohle*) aus dem Aachener Revier: miliche Verteilungsflelle für die Sieinkohlengruben des achener Neviers in Kohlscheid (Bez. Aachen).

4 Für die Steinkohle*) aus dem Saarrevier, 2 athringen und de: bayerischen Pfalz: N

Amtliche Kohlenvezrteilungéstelle für das Saarrevier in Saarbrücken 3, Kaiserstr. 27 1.

d. Für die Braunkohlef) ausdem Gebiet rechts der Elbe mit Ausnahme von sächsischer Braun- P'obleft): M Amtliche Verteilungsstelle für die Braunkohlenwerke rechts der Elbe in Berlin NW. 7, Unter den Linden 39.

6 Für die mitteldeutsce Braunkohle) (links der Glbe), mit Ausnahme der unter «

aenannten: s Amtliche Verteilung8stelle für den mitteldeutschen Braun- Foblenber, bau in Halle a. S., Magdeburger Str. 66.

7. Für Braunlohlef) aus den Freistaaten Saÿsen und Sachsen-Altenburg sowie für böh- mische, nah Deutichlavd (außer Bayern) einge- führte Koble und iür sächsische Steinukohle®:

Koblenausgleich Dresden, Linienkomumandantur L, Dresden.

3. Für rheinische Braunkohle):

Aimntliche Betteilungastele für den rheiuishen Braunkohlen- bergbau in Cöln, Unter: Sachsenhausen 5/7. 1)

8a. Für Braunkohlef) aus dem Dillgehiel,

dem Weiterwald und dem Freistaat Hessen: Kobkenausgleid Manuhbeim, Parkring 27/29, Erdgeschoß.

9. Für Steln-*) und Braunkohtlef) gus dem recht3rheiniscchen Bayern und für böhmische, nach Bayern einget{ührie Koble ®}): :

Amtliche Verteilunc8stelte für den Kohlenbergktau im redts- rheiuishen Bayeru, München, Ludwigstraße 16.

10. Für Steinkohle") des Deislters und seiner Umgebung (Obernkirchen, Bar\inghausen, Ibben- büren ufs w.): ; i

y Amtl He Vertcilungs\lell- für die Steinkohlengruden des

; Deifters und s-incr Mee Yann, Brühlstr. 1.

t1. Füx Gasktotg**) siehe § 5, VI. e

19. "Für anderz als böhmische Auslandébrennstoffe fiche § 5, VU.

A7 Ant ver Meldüng

1. Die Meldungen, die mit deutlicher rect Ramensunterschr:ft (Firmenunzerscbrift) des Meld: pflichtigen verichen sein müssen, dürfen nur auf amtlichen Februarmeldekarten erstattet werden, die jcder Meldexflichtize bei der zustävdigen Orts« oder Bezi kskchlensielle, beim Fehlen ciner folchen bei der zuständigen KreiswirtschastssteVe, wenn auch tiefe fehlt, bei der zuständigen Zivilverwaltuncsstelle ua § 5, 1, 2 (im besten Gebiet bei der

intlicn Kohlenverteilungéftelle für den 1hcivishen Brauntoklen- bergbau in Cöln, fiebe § 6, §) gegen eine Gebühr von 050 f ein Hest zu 5 Karten bezieben lann. Für Bezirte gemäß § d, 11, 11 uvd 1IV find Hefte zu 6 Karten geaen eine Gebühr von 0,60 M * vorgesche". A. ch die etwa noch weiter erforderlichen Meldekarten (siehe & 5, und‘, §8 5, 11, 111 und 9?) find dort für 0,10 4 das Stück crhälllich. : :

2. Hat ein. Meldepflichüiger Betriebe an yeisch'edeuen Orten oder in verschiedenen Teilen des gleideu Ortes, so wüssen für jeden Betrieb die M. ldungen gesoudert ersolgen. 2

3, Jeder Meldepflichiige bat die för thn in Frage kommende Verbrauchergwwppe (Vorderseite der Karte) durh Durkreuzen kenntlich zu maden. Falis ein Meldepftichtiger nah der Art feines gewerh- lichen Betriebes zu mehreren Verbrauiergrurpen gebört, ift maß- ebend, zu weiler Verbrauchergrvrxe der wesentlid-fte Telt )eines Betriebes gebör!. Ist ibm vom Neickékohlenkomm1ssar eine Ver- braucheraruppe angewiesen worden, so bat er diese zu durhkreuzen. Es ift unzulässig, mebrere Verbraußergrupyen zu durchkreuzen.

§8. Meldung im Falle der Auuahmeyverweigerung der Meldekarten durch Lieferer.

Wenn ein Meldtepflichliger keinen Lieteier zur Annahme seiner

Meldekarte bereit fiadet, jo dat er neben der für deu Neictstommifsar

ememe 11m

*). Aub Briketts, Schlammfkoßle und Koks.

**) Aach Gaskoksgrus, «Lösche und dergleichen Ahfallorzeuguisse, sowie Kokéazrughbriketts.

Þ) Auch Briketts, Naßprehsteine- und Guudekoks.

Ft) Wegen der Meldeyflicht in den hejekten Gebieten vergl. f è tk,

redtêverbindlicher j : j e dis Tausend LEaE { mit einer dieser Sirasen, bei Fahrläisigkeit gemäß § d, Abs, 2 der

M M A A E

A A L R SES Q I M E R T ET E ETRA.

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emzu

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' (Ve:kaufstartell oder Handelsfirma) den Vertrieb seiner Produkiion

Bestimmung nicht begünstigt werden.

bestimmten Meldekarte auG die für den Lieferer bestimmte dem

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 4

Reichskommissar in Berlin mit einem Begleiuschreiben einzusenden, | des Reichs-Geseßblatts erttält unter

in dem anzugeben ist, warum die Meidetarte ncht an einen Lieferer ; weiteraegeben wurde und welher Lieferer vorgeschlagen wird.

& 9. Weitergabe der Meldungen durch die Lieferer.

1, Jeder Lieferer, dem eine Meldeïarte zugegangen ist, hat in der dazu bestimmten Spalte der Vo' derseite der Karte die eigene Firma und die Fuma des Vorliefecers einzutragen und die Kate ohne Verzug seinem cigenen Le'erer weiterzug: ben, bis fie zu dem „Hauptlieferer“ gelangt. Hauptlieferer ift das lhefernde Werk (Zeche, Kokzanstalt, B: ikettfabrik) oder, wenn und joweit es einem Driiten

überiassen hat, dieier Driite.

2. Falls ein Lieferer (Händler) die in einer Meldekarte aufge- führten Brennstoffe von mehrexen Vorlieferern bezicht, so gibt er nicht die urjchriftliche Vieldetarte weiter, sondern vertiit deren Inhalt i auf so viel neue Meldekarten, wie Vorlieferer in Fiage kommen. # eßtere hat er an die einzelnen Vorlieferer weiterzugeben. Die ! tengen der neuen aufzeteilten Vieldelirten dürfen zusaumen nicht | mehr ergeben als die der urschriftlic;en Karte. Jede neue Melde- | farte hat: ;

a. die auf die Karte entfallende Menge,

b. die auf die anderen Kar ien verteilten Nestmengen der urs \chiinlihen Karte mit Nennung der Lieterer und der von jedem bezogenen - Cinzelmen'en und Sorten zu enthalten. j Die neuen Mel detarten find mit dem Vermer!? „Aufgeteilt“ | und dem Namen der aufteilenden Firma zu versehen. Die ur) istlihe Karte ist bis zum 1. April 1920 sorgfältig aufzubewahren.

3. YJedec Lieferer (Händler), der von einem im Auslande | wohnenden Lieferer böhmiiche Koblen bezieht, hat die betreffenden | MYeaeidekarten nicht an den ausländischen Lieferer, fondern, falls es ich um Me! dekarten hondelt, die von in Bayern gelegenen Betrieben berühren, an die Amiliche Ve:teitungsftelle München 6,°), andern- fals an der Kohi1enausgle'ch Dredóden 6,1) zu senden. Handelt es sih um andere als vobmische Arslantébrennttoffe, so sind die Karten an die „Einfuhrahteilung, Berlin W. 62, Ku: fürstenstraße 117“ zu seuden. Die Karten für ole aus!ändviichen Li: ferungen sind mit der Aufschrifr „Auslandékohle* zu versehen.

4. Bezieher von amerikanischer Kohle haben den Be:ug dieses Brennsteffes nur auf den Meldekarten zu vermerken die dem Neich94 kommissar für die Kohienverteilung eingereiht werden.

& 10. Unzulässigkeit von Doppelmeldungen. Meldungen derselben Bedarfèmenge bei mehreren Licferern find verhoten.

§11. Aus8nahmebestimmungen (Aushilfslieferung). 1. Abgabe und Bezug von Breunstoffen außerhalb der ordnungs- mäßigen Monatomeldekarie (§1, 1 und 2) bedürfen der Anweisung odex der Genehmizung derjenigen Amtlichen Verteilungs8stelte (siehe § 6), aus deren Bezirk diejer Bezug erfolgen fol. Gegen die Entscheidung ; der Bmtlich.n Verteilungsiielle ist Berufung an den RNeichskommissar zulässig. Die Genehmigung wird nur ausnahmsro-ise beim Wor- ? liegen cines besonders wichtigen Grundes erteilt. : Für die Abgabe und den Bezug von Brennftoffen, welhe für

A É MEEEEL MAETS O I C 2E I E R E

—— C ETIRECRZ

j | Ï das Absaßzgebiet der Nheinishen Kohlenhandels- und Reederei-Ges. j m. b. H. (Kohlenkontor Wannheim) bestimmt sind, tritt hinsichtlich f der gemäß Absatz 1 erforderlichen Anweisung oder Genehmigung jür | NRuhrkohle an die Stelle der Amtlichen Verteil nasftelle in Essen der Kohlenausgleih Mannheim. / j

Auf § 3a, 1 (leßter Saß) und § 10 wird hingewiesen. Î

2. Aushilfslieferungen zwishen zwei Verbrauhern fowie Aus- | hilfslieferungen eines Plaßzhäudlers aus Mengen, die bereits bei ihm î greifbar find, an einen Verbraucher find au zuläffig, wenn. neben j dem Einverfändnuis der Parteien die Genehmigung der Ziyilyer- i waltungsfielle nah § 5, 1, 2 vorliegt. SoUen zu ‘folchen ÜUush1lf9s } lieferungen Eisenbahnwagen benußt werden, se bedarf die Lieferung f außerdem derx Genehmigung der zuständigen Amtlichen Verteilungs- à stelle (siehe § 6). :

3. Ein Hauptlieferer 9, 1) darf ausnahmsweise beim Vorliegen f eines wes Grundes anstatt durch den Händler, welcher in der î h Í

| dem Hauptleferer gemäß § 9, 1 zugegangenen Meldekarte verzeihuet ;

ist, duxch einen anderen Händler liejern.®) Auf kehteren findet in ; diesem ¿Falle die Bestimmung, daß ihm die ordnungsmäßige Melde- arte vorgelegen haven muß A und 2), teine Anwendung. Es | genügt die einschlägige Mittcilung dis Hauptlieferers.

4. Die nachträgliche Meidung der gemäß Ziffer 2 und 3 statt findenden Lieferungen ist in § ä 4 geregelt.

8 12. Anfragen und Anträge.

Anfragen und Anträge, die diese Bekanntmachung betreffen, sind, ! soweit nichts anderes bestimmt ift, an den Reichskommißar für die Kohlenverteilung, Berlin, zu richten.

§ 13. Verwendung von gewerblichen Koblen für andexe Zwecke.

Es ist verboten, Brennstoffe, die füc den Betrieb eines gewerb, kHen Verbrauchers bezogen sind, ohne Genebmigung des NReichs- fommissars in den Handel zu bringen oder für Haushrandzwecke abs zugeben odex zu verwenden. Siche jedoch Z 3a, *.

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S 14. Verbraucher, die nit der Meldepflicht unterliegen, find zum Ein- reihen von Meldekarien nic;t berechtigt. 8 15. Gt1afeon.

1. Zuwiderhandlungen gegen diese Bekanutmacung werden nach § 7 dexr Bekanntmachung vom 28. Februar 1917 mit Gefängnis bis zu einm Jahr und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder

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Verordnung des Bundesrats vom 12. Juli 1914 mit Geldstrafe bis zu 3000 Mark bestraft. ,

2, Neben ter Strafe kovn im Falle des vorsäßlichen Zuwider- handelns auf Einziehung der Bre: nstoffe erkannt werten, auf die sich die Zuwiderhandlung bezieht, ohne Unterschied, ob fie cem Täter ge- bôren oder nicht.

& 16. Wirkung unterlassener Meldung:

Ein Meldepflichliger, der seiner Meldepflicht niht oder nicht ; fristgerecht ceaügt oder falsihe oder unvolisläodige Angaben mat, hat neben der Bestrafung gemäß § 14 zu gewärtigen, èaß er von der ; Belieferung ausgeschlossen wird. *

8 17. Snkrafttreten. Diese Bekanntmochung tritt am 1. Februar 1920 in Kraft.

Berlin, 6. Januar 1920.

Der Neichskommissax für die Kohlenverteilung. Stug.

A F C O A

*) Eine Abänderung bestehender Lieferungsbeziehuugen sell durch diese

rens mar E

Bekanutmachung- Der Firma Michael Greiner in Knauthain ist auf Grund der Bundesra1svero1dnuvg zur Ferrhaltung unzuverlässiger * erfonen vom Handel vom 23. September 1915 der Handel mit ; M eb aobutten untersagt worden. . Leivzig, am 15, Dezember 1919. Die Amtshauptmannschaft. Dr, Der tel,

Nr. 1229 eine Bckanntmachung, betreffend die Vergütungen

{ für Vorspann und Spani dienste, vom 20. Dezember 1919.

Bexlin, den 9. Januar 1920.

Postzeitungzamt. Krüer.

Preuf; enm

Die Preußische Staa!sregierung hat den Oberbürgermeister Schleusener in Brandenburg (Havel) zum Präsidenten der Regiernng in Potsdam ‘ernannt.

Justizministerium.

Der Geheime Oberregierungsrat und vortragende Rat im Re ich¿ juslizminifteziuum Dronke ist zum Qberlande8gerichts- piäsideuten in Fcankfurt a. M. eraannt. /

Versegt sid: der Amisgerichtsrat Wittke in Heringen (Helme) als Landgerichttrat nah Frarkfurt a. O., die Amts- richier Dr. Marx in Hilders urd Bellenberg in Werne nah Fulda und der Am19richier Bannenberg in Rheinberg nach Rheydt. :

Der Amisrichter Dr. Mayer in Charlotter burg ist in- folge seiner Uebeznchme in die allgemeine Staate verwallung unter Ernennung zum Regierungsrat aus dem Justizdienste ge\chieden. : :

Der Gerichtsassessor Ladewig ist zum Landrichter in Franîfurt a. O. ernannt. :

Zu Am1stichtern sind ervanni: die Gerichlsassessoren Rimbach in Runfel und Dr. Michelsen in Altona. :

Der Slta3tsar walt Froböß in Breslau ist ir folge seiner Vebernahme in die innzrie Verwaltung unter Ernennung zum Regierungsrat aus dem Justizdienste geschieden.

Dem Staatsanwalt Dr. Jacobi in Duisburg ist die nachgesuchie Diensten1lassung mit Ruhegebalt erleiit. |

Der Amtxesiz ist anaewiesen: „dem No'ar Justizrat Placze? aus Posen innerhalb des Stadtgebiets Charlottens burg und dem Notar Ar spach aus Westerbacg in Vandsburg.

Zu Notaren sind ernannt: die Rechtsanwälte Hans von Bodlelberg in Storkow, Dr. Walter Neich in Freystadt in N. Schles, Hans Loebinger, Dr. Adolf Süßmann und Dr. Ernst Tichauer in Kattowitz, Justizräte Reinhard

Frerihs und Konrad Maaß in Aurich, Justizrat Ludwig

Hausmann in Stade, Di. Lothar Schücking ia Do imund, Ainold Heeder in Goldap, Arthur Kurschat in Wischwill, Dr. Georg Loewenstein in Graudenz und Oskar Groß in

/ Delibsch.

Jn der Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht die Nechiss

| anwälte: Dr. Braunschweig bei - dem Oberlandesge: icht in

Düsseldorf, Michelet bei dem Landgericht LIl in Berlin, De. Banfa bei oem Landgericht in Fraofkfurt a. M, Justizrat Placzek bei dem Landgericht in Posen, König bei dem Amts- geriht Bezlin-Tempelhof, Dr. Kemriß bei dem Amtsgericht in Charlottenburg, Geike bei dem Amtsgericht iu Freysiadt

{ i. N. Schles, Anspach in Westerburg bei dem Amtsgericht i in Nénnerod und Dr. Scheinhütte bei dem Amtsgericht in j Devisfelde-Kaltendorf. ;

In die Liste der Nechisauwälts sind eingetragen die Rechts3-

| anwälte: Amfaldern aus M. Gladbah und Kos cky aus ( Frankfuit a. O. bei dem Kamme! gerichte, Justizrat Placzek aus Posen bei dem Landgerichte [11 in Berlin, Kexeti aus

Aliküch (QaN bei dem Amtsgericht uud dim La daeiicht in Düsseldo:f, Thomas aus Vechum bei dem Amisgerichi in Harburg,

: Geisthoff-aus Duisburg-Ruhrort bei dem Amtsgericht in Duiss

burg, Ans bach aus Weitez burg bei dem Amtsgericht in Vands- burg, der frühere Vechtsanwalt Justizrat Dr. Tarlau bei dem Laudgericht T iv Berlin, die Ger'chleassessoren: Krüse=- mann b-i dem Ober'andeszgeriht in Düsseido1f, Heinrich Kirchholtes.- bei dem Oberlandisgericht in Frankiuit a. M., De. Braß hei dem Landger:cht T n Berlin, Traudes bei dem Landc ericht in Fra! kfurt a. M, Dr. Horowiß hei dem Amisgericht und dem Landgericht in Bresiau, Dr. Wilhelm Schmigz und Dr. Atuithur Ziegler bei dem Amtsgericht und dm Landgerichi in Cöln, Clemens Hoffmanu bet dem Amtsgericht und dem Lanègericht io Hildeshe'm, Georg Reuter bei dem Ämisger chi urd dem Landge: cht in Altona, Panten bei dem Amt1sge: icht und dem Landgericht in Graudenz, Schlitte bei dem Nmisgericht und dem Lands geriht in Naumbuxg a. S., Dr Gujtov Friede ci bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Grei{8wald, Wiene de bei dem Amtisoeriht in Ten pliv, Dr. Gruber bei dem Amigg&icht in Priebys, N:1hur Lemme bei dem Amtsgericht in Oebisfelde-Kaltendorf, die früheren Gerichte asscssoren Dr. Kurt Wielun er bei dem Nmtegericht und dem Landgericht in Breslau und Dr. Fromberg bei dem Amisgericht in Kontopp.

Zu Gerichtsassefsoren sind ernannt: die Referendare Dr. jur. et rex. pol. CQito Fiedler, Reissner, Dr. Grieß, Dr. Klau, Dr. Steinr ük, Dr. Selle, Hans Schroeder,

j Or. Zeliner, Eryst Haenisch, Dr. Fuerth im Bezirk des

Kammergerichts, Jonien 8, Georg Wolff, Dr. Arihur Asch, Dr. Bernhard Siiller. im Bezirk des Oberlande8gerichts zu Breslau, Gies im LVezik des Oberlandesgerich1s zu Cassel, Dr. S öhn holz im Bezirk des Oberlondesgeria. 1s zu Celle,

! Korndörfer, Dr. Elsas, Siegfried Katenstein, Dr. Eras-

mus, Dr. Killy, Arthur Cahn im Bezike des Oberlandes» gerichts zu Côln, Rudolf Fuchs, Sing, Unaemach, Adolf Otto, Dr. Neddermann, Dr. Reinholo Schuster, Dr. Caspar Koch im Bezirte des Oberlandesgerich1s zu EOUEvarh Dr. Paul Bock im Bezirke des Oberlandesgerichts zu Frank furt a. M., Neigers, Walter Hof, Trockels, Hortmann, Kochs, Dr. Wientgen im Lezii ko des Oberlandesgerichts zu Hamm, Rießsh im Bezirke des Obertandesger:chts zu Kiel, aber, Trevckmann im Bezirle des Oberlandesgerichts zu Naumburg a. S. Aus dem Justizdienste sind geschieden: die Gerichlsofsessoren Alexander Klinghardt und Eouard Sträter infolge ihrer

| UVevervahme in die allgemeine Staaleverwalilung unter Ers { nennung

zu Regierungsräten, die Geric 18assessoren Franz Ben der, Heinrich Groß, Dr. Hänßschel, Herbert Kieine, Dr. Marzen uvd Dr. Sendler infolge ihrer Uebernahme in die cllgemeine Staa!sverwaliung untex Ernennung zu Re- giecunggaassessoren. i

Den Gerichtsossessoren Friedrih Boelling, Grote, Karl Hahn, Dr. Hilbert, Hr. Walter Hoffmann, Fer- dinand Kern, Oswig Lüttig, Or. Mallachow, Dr. Ernst

Moser, Willy Puhlscheider, Rick#ord Wagner und Dr. ; Weinstock ist die nachgesuchte Entlassung aus dem Justrizs

dienst erteilt.

Ministerium für Wissenschaft, Kunsi und Volksbildung.

Die Wahl des bisherigen Realschuldirektors Lorenz aus Rappo!tsweiler zum Direktor des t ädtischen Lyzeums in Neuns tiren (Zaar) 1st namens der Preußischen Staatsregierung be- stätigt worden.

Bekanntmachung.

Gemäß § 46 des Kommunalabgabengesezes vom 14. Juli 1893 (G.:S. S. 152) wird hiermit zur öffer1lichen Kenr tnis

gevracht, daß das im Steuerjahr 1919 tommunalabgabens | pflichtige Neineinkommen der im preußischen Staatsgebict be- |

legenen TeilsteckeStrasbura (Uckerm.) bis zur Landes- grenze der Me(cklenburgischen Friedrih Wilhelm- Eisenbahn aus dem Betriebsjahr 1918 auf 18500 46 39 Ö sestgesett worden ist, Stettin, den 8. Januar 1920. Der Eisenbahnkommissar. J. V: Sixuck.

Bekanntmachung.

Das gegen die Vâermeister Konrad Petermelter und Voguier in Dortmund-Eving wegen Verstcßes gegen die Anordnung über Herstellung und den Handel mit Backwaren für den Amtsbezirk Derne erlassene Handelsverbot wird hierdurch aufgehoben.

Dexne, den 2. Januar 1920.

Der Amtmann. Der Beigeordnete. Fumt.

Dou IR-er nua

Bekanntmachung.

Die Kartoffe lverkaufsstelle des Heinrich Vielhauer, Hamborn, Buschstiaße 10, ist auf Gruad' des § 1 der Bundes- ratsverordnung vom 23. Septemker 1915 wegen Unzuverlässiakcit des IJnhobers vom 17. d. M. ab geschlossen. Ferne: ist dem Ge« nannten jegliher Handel mit Lebens- und Futter- mitteln fowie mit Gegenständen des täglichen Bes- darfs und jede Vermittlertätigkeit hiersföîr unter- sagt. Die durch das Verfahren ent1star deren Kosien, ins- befondere die Gebühren für die vorgeschriebene öffentliche Bekannt- machung, hat der von der Anordnung Bctroffene zu tragen.

Hamborn a. hein, den 7. Januar 1920.

Die Oberbürgermeister. Mülhens,

- Bekanntmachung.

Dem Jobann Stockhausen jr. in Osterfeld, Ziegel- ftraße 58. ift auf Grund der Bundesrattverordnung vom 23. September 1915 (RGEI. S. €03) und der Ausführungéanweisung vom 27, Sep- tember 1915 der Handel mit Lebensmitteln und son- )stigen Gegenständen des täglimhen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diefen Handelsbetrieb untersagt worden, Der Johann Stockhausen jr. hat die durch das Ver- fahren verurfachten baren” Auslagen, insvesondere die Gebühren für die im § 1 der obengenannten Verordnung vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachung, zu erstatten.

Neklinghausen, den 5. Januar 1920. Der Landrat. Dr. Klausener.

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(Fortsezung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)

E U A E G E E R R S S E N B R “S D E Au I

Nichkamflices,

Deutsches Reich,

Der Herr Reich8p1äsident und die Neichsregierun g haben lout Vieldung des „Wolfsschen Telegraphenbüro“ folgende Kuzdgebung erlassen:

An die deutshe Bevölkerung der aus dem Reichs- verband ausscheidenden Landesteile.

Der unglückliche Auggapa des Krieges hat uns wehrlos der ! en

Willtür dex Gegner preisgege und legt uns unier dem Titel dès Friedens die s{wersten Opfer auf. Das Schwerste aber, das man uns aufzwtngt, ist der Verzicht auf deutsche Gcbietsteile im Osten, Westen und Norden. Unter Nichtacbtung ihres Nechtes auf na1ionale Selbit- bestimmung werden Hunderttausende deutscher Voltsgenossen fremder Staat8gewalt unterstellt.

Deutsche Brüder - und Schwestern! Nicht nur in der Stunde

des Ab'i?ds, sondern immerdar wird die Trauer über diejen Verlust ; unsere H rzen erfüllen, und wir geloben Euch im Namen des ge- | famten deu!s{en Volkes, daß wir Cuch nimwer vergessen werden. î

Deff Jhr werdet das gemeinfame deu!che Mutterland nicht vergessen. Dessen sind wir gewiß. Ueber die zecrifsene Staats8gemeinshaft hinaus

Kalturgemeinschaft, die der Nährquell Gures geistigen Lebens war und jederzeit bleiben wird. :

Köstlichen bewußt, was uns als gemeinsames Gut bleibt, was keine fremde Macbt uns raubeù kann. Gemeintam bleibt w s die Sprache,

Was von unserer Seite geschehen kann, um Euch die Mutter- sprache, die deutsche Eigenart, den innigen çeistigen Zusammenhang ! mit dem Heima!lande zu erhalten, das wird gehen. Wie es son, ! soweit Verhandlungen maus waren, uusere vorn hmste So1ge war, | Euch troy der Trennung Euxe nationalen Æbensreckcte zu bewahren, ! so werden wir niht aufhören, dafür einzutreten, daß die vertraglich gegebenen Zusagen gehaiten werden. Unsere Echuten aber und alle unsere Einrichtungen für die Bildung des Geistes, für die Pflege der Wissenschaften und Künste, folen Euch aud jerrerhin wie bisher | offen stehen. Herüber und hinüber joll jealiher Austausch gepflegt ! uno jedes seelsche Ban’ geschüßt und gestärit werden. Der uners meklihe und urversiegbare Schaß an geihlugeu Gütern, den das |

deutshe Volk besigt, gehört Euch mit, Seine nationale Bindekraft ; wird \ih bewähren. j

Seit Jahrhunderten s{hon war ‘es das Schicksal unseres Volkes, daß zahlreihe Deutiche außerhalb des deutschen Staattverbandes unter jremder Herrschaft gestanden haben... Wo auch immer 1nmitten fremden Volkstums ihre Siedelungen standen, sie haben die deutsche Cigenart und den geistigen Zusammenhang mit dem Mutterlande tn den 1chwersten Zeiten bewabrt und die Kraft ihrer nationalen Kultur über weite Gebiete ausgestrahlt. Jhre Arbeit wixd Euch vorbildlieh !

K ISNEI A I E a

N für die {were Aufgabe, die ein herbes Ges{ick Euch auferlegt. eutsche Herzen verzagen nit, und deutsher Wille findet den Weg,

-—

und unsere beiße Liede Euch unverbrüchlih erhalten bleiben!

Stunde der äußeren Trennung uns unserer unlösbaren inneren Ge- meinsca\t in ehöhtem Maße bewußt werden. Ueber alle Grenz- pfäble hinaus bleibt das deutshe Volkstum ein einziges Ganzes. Seid stark mit uns in ècm Glauben : das deutsche Vok wird nicht untergehen. Aus der tiefen Trübjal dieser Tage wird es sich en. por- arbeiten ; von der s{wer errungenen freiheitliden Grundlage aus wird es dur Entfaltung aller guten Kräfte den Aufstieg gewinnen zu hêchster politijher, wirtschaftliher und fozialer Kultur !

VBoiksgenossen! Mit der gewaltiamen Trennung ist Euch und | uns ba1tes Unrebt geschehen. Das Recht der Selbstb: stimmung ist

der deutschen Bevölkerung versagt worden. Wir werden die Hoffnung | nit aufgeben, daß auch Euch eines Tages dieses nationale Grunde i rechi zugesprocen werden wird.

Dorum wollen n ir uns troß allen Schmerzes voll Hoffnung und Zuversicht in dieser Ab cktedéstunde zurufen: LTreue um Treue! Für das Necht unseres Volkstums wollen wir miteinander einstehen alle _ Zeit und mit ganzer Kraft.

j Der Reichspräsident. Ebert. Die Neichsreglcrung. Bauer. Schtffer. Koch. Dr. Bell. Dr. Mayer.

Dr, David. Müller Etzberder Noâte

Dr. Geßler. Schlie, Giesberts Schmidt.

C rena mater qS

Die Jynteralliierte Rheinlandkommission hat in

[ einer Müitcilung an den Neicht kommissar für die beseßten GWebieie die Anwendung folgender Landesgeseße und Verordnuvgen für das besetzte Gebiet genehmigt:

1) Verordnung, betrcfffend Zuscmmensetzung der Kreittage und einige weitere Aenderungen der K1eisordnung vem 18. September 1919.

2) Gese, betreffend die Erleichterung des Austritkes aus der Kirde und aus ten jüdischen Synagogen und Eemeinden vom 13. Dezember 1918.

3) Vero1dnurg, betreffend Anstellung und Enifernung von Aemtern vom 8. September 1919,

4) Gesetz, 1 etreffend Aufhebung der Ortsfculinspektionen vom 18, Juli 1919.

9) Geseg über das Branxiweinmoropol vom 26. Juli 1918,

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Der Neichskommissar für die beseßten Gebiete meldet dem „Wolf|schen Telegropher büro“ zufolge:

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kanntlich feine Genchmigung dazu erteilt, daß vom 1. Januar ds. Js. ob dir Goldzoll dmch VDeutsclont wieder ertoben wird. Der praktischen Du'cführung diesex Erlc.ubnis waren gleibwobl Schwierigs keiten in den Weg getreten, weil dic Anorduung taisächli erst dann in Kraft treten fonnte, wenn die Befehlsbaber der einzelnen Besaßungs- heere die Genehmigung dazu erteil1l ha!ten. Diese Genehmigung war bisher nicht erteilt. Die interailliierie Kon mi)sicn in Koblenz bat nunmehr dem Neicbskommissar jür die besetzten Gebiete mitgeteilt, daß dem Erheben der Goldzölle ihrerseits keine Bedenken entgegens ge)eßt würden, und daß sie davon die Befchlshaber der Besaßung heere verständigt - babe. Es ift nunmehr anzunehmen, daß in den einzelnen Heeretbereiden Ar o1dnuraen erlassen werten oter son er« lassen sind, die endli eine Austührung der in Paxis erteilten Er« ¡auynis ermöglichen würden.

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Der Minisiec Loucheur und der Generalsekretär Duta fia haben dem Freiherrn von Lersuex auf dessen Anfrage er- klärt, daß alle Vorbereituncen für die Heimichaffung der deuischen Kriegsgefangenen in eingebender Weise ge- troffen seien und daß der Abtraneport am Tage dex Jukraft- seßung des Fricdensvertrags sofort beginnen merde. Der ges samte Heiwmtraneport aller Gefangenen düfte ohne Unter- brehung auf das schnellste durchgefüh1t werden.

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Nach einem von dex Marinckommission eingetroffenen Telegramm ist die Ostseeblockade seit vogern nad mittag aufgehoben worden. Die ersten deutschen Schiffe sind bereils auggelaufen, E

j Das „Woifssche Telegraphenbüro“ verbreitet folgende ge- meinsame Kundgebung der Reichsregierung und der Preußischen Staatzregierung:

___ Der Tag des Kriedenóschlusses, ‘mit dem die Zeit der s{wersten Wsten und Leistungen sür uns anbri@t, trifft Deutschland inmitten einer neuen Stieikrcwesung. Die Cisenbahnen stehen in vielen Teilen dées Valierlandes s1ill; mantze Stôêdte sind ohne Lebenémittel- zge, ganze Proy:n:en obne Hcizung und Beleucbtung, Was wir in dem unglüclllihen Wien sckgu: ernd*miterleben, ein Massensterben der Säuglinge und der Grete, karn auch bei uns autbreen, wenn eia Milczug mehr in die Etädte kommt. Und warum?

Niect, weil die Elsentahnarbeiter jeßt noch unter dem Zwang der Not einin wint\chastiihen Kampf ouszufccb1icn haben. Der von lhnen *verlargie Tar ertiag joll uut Yiück i irkung vom 1. Januar gelten ; die Taritveihandlungen sind im bisiten Gaug und werden von beiden Parteicn in voller Einmütigkeit gesütrt. In neun Direttions- beyrten find dic S lundenlöbne bereits um durchschnitllich 1 4 erhöht;

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| eue Ad ebet A len für die übrigen Beznke m Aut sictt, 1 ( Le) f Der Beamtenschaft ist eine Teuerungszulage von 150 vH bexeils zu- werx.en Eure Herzen Treue halten dèr deutshen Stammes« und ! ges E l

gesagt. L as heißt eine Meh:belastung von mehreren Milliarden, eine

j Variedé laGuug der Grudenatazlse für Personen nd Güer.

) ird. j amit fâlli jeder Grund für deu_wirlschafilid en Kampf weg. Seiten wir uns in diesex {weren Stunde des Verlustes des | i vi ua : dia FolitüGen amp gegen das E aut Hollen de Bolks, Sie C ( G | : ¿ wollen das Volf zermürben dur Hunger, Kälte und Tod.

die uns die Mutter lehrte; gemeinsam die Weit der Gedanken, derx | y - Worte, der Töne, der Bilder, in denen d'e großen Geister unseres ! Volkes nah dem höchsten und edelsten Ausdxuck deutscher Kuliur ; gerungen haben. Mit allen Fa'ern unseres Denkens, unjercs Liebens | und ganzen Seins bleiben wir verbund: n. |

Gewisst r.lose Ciemente außerbalb der Orga: i1ationen s{hüren aber

Ünd die Folgen nah außen? Der Fuiedens\{luß fielit uns vor schwere P flichtev. Die Besaßungttruppen der Entente find in die Abstimm1uz as ebiete zu traneporticren, Kohlen, Maschinen, Heeres- gd Mi chtühe und vieles andere sind abzuliefern, alles in bea timmten, knapp bemessenen Fristen. Bleiben wir mit unseren Ver- trägepflichten im MNudstand, jo droben uns neue Yeprcssalien und Belostungen. Darf die entlih erreichte Heimtkchr unserer frieg8« gesangenen Brüder, die seit gc 1ern abtrensporticrt werden, arch nur um ine Stunde verzögeut werden, wollen sich die Angehörigen unserer Nriegbaelanauen iol Irevelhaftcs S piel gefallen lassen?

tein! Die Puußische und die Reichsregierung rufen dem ganzen Volk zu: Laßt Guch diese tödii&e Bedrohung nicht bieten! Stebt zur Neglerung, die dieler gewisseniosen Eu\hütteruug mit allen, auch den sirenusteu Viaßnabmen entgegcntketen wird. Der veue Ta1if« vertrag exjortert für die All, «(meinbeit kaum ers{winglice Mütel. Damit ist die Grinze erre.ch1! All die wuden Forderungen wilder, außerhalb der Organitjatiorsleitui gen stehender Ayitatoren, vor allem na. Bezahlung dex Streittage, sind ein für allemal abgelebnt !

Die Preußische und die Neicksregierung fordern di- Eisenbahn- arbeiter im N men und im Interesse des gesamien Volks dringend auf, ihren Dienst so\o1t wieder zu beginnen. Jeter weitere Streiktag zieht den Pungerriemen der gezwungenermaßen feiernden Arbeiter enger und besckwört cußen- und wnerpolitishes Elend herauf! Laßt nit weiter mit Eub ipielen! Jagt die Verführer von Cuh!

aht Euch ni&t mi rer Nachbarn und «itagonossen | Dentt an i Bet Mie anganen, die Î

i fich zu behaupten, Seid gewiß, daß unsere Teilnahme, unsere Sorge i

In diesem gegenseitigen Vertrauen wolien wir in der s{chwersten !

Der Oberste Nat der Alliierten in Paris halte be- |

s o an der S@&welle der Heimat von Frau und Familte mes- | ]perrt! Wir werden mit aller Macht und allem Nachdruck diese Folgen | zu verbindern \nchen. Wo es nottut, wird auf Grund des & 43 der | Reiditvertasiung der Ausnabmezustand verhän, t. Es gebt nicht um artei oder Politik! Es geht um das Dasein von uns allen! Wer das Leben seines Volkes will, kämpfe mit uns gegen die Zerstörung! Berlin, den 11. Jaruar 1920. Die Rei&sregierung. Dauer Kos Or. Bell Die Preußisde Staatsregierung. Hirsch. Heine: Defker.

Der Herr Neich8präsident hat mit Zustimmung des Reichmir isteriums, wie „Wo!ffs Telegraplknburo“ meldet, die nachstehende Verordnung erlassen:

Verouxudnung

auf Grund des Artikels 48 Abs. 2 der Reichsver- fassung, betreffend die zur Wiederherstellung der öffentlihen S!cherheit undOrdnung in denNegies- rungósbezirkenDüsseldorf, A'nsberg, Münster und | Minden nötigen Maßnahmen.

Auf Grund des Artikels 48 der Reichévertassung ordne i ¿ur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung über die Megierungsbezirke Düsseldorf, Arnsberg, Münfter und Minden folgendes an:

8 .

Die Artikel 114, 115, 117, 118, 123, 124 und 153 der Vere faffung des Deutschen Neits werden bis auf weiteres außer Kraft j gelept Es sind daher Beschränkungen der persönlichen Fre1b eit, des { Ncchts der freien Yieinungéäußerung einscließlid der Pressefreiheit, | dea Vereins- und Versammlungsrech|18, Gingriffe in das Bief-, | Post-, Telegrapyen- und Ftrr spre chgeheimnis, Anordnung von Haus- j suchungen und von Beschiognahmen jowie Beschränkungen des Cigens Lee ah außerhalb der sonst hierfür bestimmten geseßlihen Grenzen zulässig.

9

Mit der BekanntmaGung dieser Verordnung geht die volle ziebende Gewalt auf den Reichswebrminister über, der fie auf einen Miluärbefeh1shaber übertragen kanr. Sie wird von dem Milit är- befehlshaber avf dem Gebiete der Zivilve1waltung untec Mitwi: kung eines Negierungtkommissars 3) ausgeübt, den der NRoidken chr« ministec 1m Emvernehmen“ mit dem Reichsminister des Innern ernennt.

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E Die Weisungen des Militärbesehlshabers an die Zivilverwaliuogs« | und Gemeindebehörden sowie leine allgemeinen Anordnungen an dié | Bevóölk.rung sind, bevor sie ergehen, zur Kenntnis des Regierungs- fommissars zu bringen. Anordnungen des Militärbefehlshabers, die Beschränkungen nach § 1 enthalten, bedürfen zu - ihrer Mechtswinksamkeit der Zustimmung des Ne.ierungskommissars.

8 4 Wer den im Interesse der öff: ntlißen Sidterheit erlassenen An- ordnungen des Neichswehrministers odex des Meilitäbefch1shabers zuwiderhandelt oder zu solher Zuwiderhandlung auffordert odor aureizt, wird, sofern nit die bestebenden Gesgge eine hohere Strafe u mit Gefängnis odex Haft odex Géfstrafe bis zu 15 000 M elirast.

8 5,

Gegen die Anordnungen des Militärbefehlstabers im Ginzelfw fleht die Se gw erde an den Ar Sre ter offen. Soweit h um BefFränkungen der petsönliten Freiheit bandelt, st| dd ! Geseg, betreffer.d die Verbastung und Aufenthaltsbes&ränfung auf | Gruud des - Kauiegszustandes und ves Belagerungszuslaures vom 4. Dimeee 1916 (Meichs-Geseßbl. S, 1329), entiprecher.d auaus wenden.

8 6. Diese Verordnung ist fofort in sêömtlihen Gemeinden des Ye: zirks in ort8ubliher Weise betanntzumag:en. Berlin, den 114. Januar 1920. Der Reichspräsident. Cberi. Der Reichsminister des Innern, K o ch.

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Der Militärbefehls8haber der Negierrngasbegirky Düsleldorf, Arnsberg, Münster und Minden wird laut Meldung des „Wolssschen Telegrophenbüros“ mit Zus | stimmung des Reichskabineits eine Verordnung folgenden

Inholts erlassen:

Mit Zust. mmnung des Necierungskommissars ordne ih auf Gruad der Verordnung des Reichspräsidenten vom 11. Januar 1920 für e Al o... jm Interesse der éffentlichen Sicherheit fol- gendes an:

Jode Botätioung dur Wort, Schrift oder andere Maßnahmen, die darauf gericktet il, lebenswichtige Betriebe zur Stiliegung zu bringen, wird verboten.

Nis lebenzwichtige Betriebe gelten die öffentlilen Verkehrsmittel sowie alle Anlagen vad Einrichtungen zux Erzeugung von Gas, Wasser, Elektrizität und Kohle. A

Zuwiderhandlungen werden nah Maßgabe der Verordnung des Reickepiäsidenten vom 11. Januar 1920 benraft.

Diese Verorduung tritt sofort in Kraft.

Zum Mil tärbefehlshaber für die Regierungsbegieie Düsscldorf, Arnsberg, Münster und Minden ift vom Neichs- | wehrminisier der Geiera! von Watter ernannt worden. Zum

Regierungskommissar wird der Reihs- und Staatskommissar Severing ernannt.

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_Ja der am 10. Januar 1920 unter dem Vorsiz des Neichearbeitsminifsters Schlicke ab.chaltenen Vollsizung des Reichsrats wurde dem Enlwurfe von Beslimmungen über die Gewährung oon Dartichn aus Reichsmitteln zur Schaffung neuer Wohnungen die Zustimmung erteilt.

Der Minister für Wiederaufbau Dr. Geßler, dem zu- gleich das frühere Koloniaiminisie:¡um unterstellt ist, empfing vorgeslein den Kommandeur der Schußtruppe Kame1iun, Obersten Zimmermann und eine Abordnung dieser Schugtruppe. Der Minister begrüßte, wie „Wolffs Teles graphenbüro“ mitteilt, in herzliher Weise die aus der Jn- ternierung in „Spanien zuücfgekommcnen Angehörigen der Schugtiuuppe Komerun. Er danfte in warmen Worten der Tiuppe im Namen des Vaterlands sür die großen Vers dienste um die Verteidiaung des Schvhgebiets uno betonte hierbei besonders die olloemeinen und flimatishen Schwierigs leiten, mit denen die Tiuppe zu kämpfen gehabt bätte Troÿs dem hâtte fie in zähem Ausharren, von jeder Auß-nwelt ads geschnitten, über eincintalb Jahr einer gg Maf

stan . Das Vaterland würde diese Lai der Ciideev: Kamacun nic vergessen. | ing

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