1920 / 13 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 16 Jan 1920 18:00:01 GMT) scan diff

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- Wandlitz, Oranienburg, Vehlefanz, ‘dorf, Zössen, Königswuster hausen einschl. dieser Orte ist mit

Diese Bekanntmachung {ließt sh an die Bekannimachung arenzt wird: Fü: stenwalde, Strausberg, Wer neuchen, Bernau, |

vom 7. August 1913 (Reichs-Gesegbl. S. 624) an. Berlin, den 10. Januar 1920.

Der Reichsminister des Au3wärtigen, Müller.

aer aen)

Verordnung

ber die Festseßung des Jahresarbeitsverdien stes èn der Seeunfaliversicjerung.

Vom 12. Januar 1920.

Auf Grund der Verordnung über die Festsezung des ahresarbeitsoerdienstes in der Seeunfalloersiherung vom 2. Januar 1919. (Neichs-Gesegzbl. S. 20) in Verbindung mit dem Uebergang8geseße vom 4. März 1919 (Reichs-Geseßbl, S. 285) bestimme ich: / Für die En'schädigung der seit dem 1, Fanuar 1920 eingetretenen Unfälle werden die dur die Bekannt- machung des Reichskanziers vom 19. Dezember 1912 (Neich3anzeizec vom 24. Dezember 1912 Nr. 305) fest- geseßten durchschnittlichen Monatsheuern bis auf weiteres

um jechzig vom Hundert erhöht.

Berlin, den 12. Januar 1920.

Der Reichsarbeitsminifter. Schlidcke.

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Verordnung

über die Preise für Sommerungssaatgut von Brotgetreide und Gerste.

Vom 12. Januar 1920.

Auf Grund des § 10 der Verordnung über die Preise für landwiiischaftlihe Erzeugnisse und für Schlacht- und Nußh- vieh vom 15. Jali 1919 (Neichs-Goseyvl. S. 647) sowie auf Grund der Verordnung üer Keicasmaßnahmen zur Sicherung der Vo ksernährunqg vom 2 Mai 1916 (Reichs: Ge-ezbl, S. 401) vezw. 18, August 1917 (Reichs-FHesepbl. S. 8283) wird vecordnet:

S1 Die in den S8 15, 16 der Ausführungtbestimmungen über die Preise für Getreide, Hülser früchte und Buchweizen vom 18. Juli 1919 (tcichs-Gesegbl. S. 653), für Saatzut von Brotgetreide uad Gerste festgeseßten Höchstpreise werdea, soweit es sh um Sommer- getreide handeilt, wie folgt geändert : 16 E Preis für die Tonne Sommieriungssaatgut darf nicht übersteigen: a) bei Nogaen und Gerfte für die 1. Ubsaat. « »

* - . s 9

« . 1015 Mark c O sonstiges Saataut (Handelssaatgut) Tes onstiges Saataut (Handelsfaatgu 7 S ü b) bei Weizen, pelz (Dinkel, Fesen), Emer, Einkorn für die L UAbsaat. * . 6 . . v e 1065 Mark p 0D O T PE E 965 e @ » V 3. . S 6 D ck M 865 e sonstiges Saatgut (Handelsfaatgut) 815 , «

§ 2,

Die Zuschläge, die nah § 18 der Aus8führungsbestimmungen über die Preije für "Getreide, Püljensrüchte und Buüchrocizen vom 18. Juli 1919 (Reichs-Geseßybl. S? 653) beim Weiterverlaufe von Saatgut neben den Saatguthöchstvreisen in8gesamt zenommen werden dúrfen, werden auf 10 vom Hundert der Preise erhöht; diese Zu- \ch.áge umfassen auch die Auslagen füs Säâde.

3. Sóöweit Saakgetreive der inb 1 bezeichneten Art nah Jnkraft-

. treten dieser Vcrocdnung auf Grund eims vorher abgeschlossenen

Vertrags zu liefern ist, kann dec Verkäufer an Stelle des Veitrags- preises den aus § 1 sich ergebendea Preis, im Falle des Weiter- verkaufs 2) einen unter Berücksichti,ung des § 2 erhöhten Preis verlangen, tofern niht der Käufer unverzüglich tas Sréllung des Berlangens durch den Veiktäufer erklärt, daß er die Zahlung des er- böhten Preises ablehnt. Lehnt der Käufer die Zahlung des erhöhten Preises ab, so ist der Vertrag so anzusehen, als ob der Käufer gemä einem ihm zustehenden Rechte injoweit vom Vertrage zut

getreten ist. %

] 8 4. 7 R Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in

Berlin, den 12. Januar 1920.

Der Reich3wirtschaft8minister. J. V.: Dr. Peters. ;

Kraf

Bekanntmachung.

Auf Gruvd des 8 8 der Verordnung über künsiliche Düngem'ttel, vom 83. August 1918 (Reichs-Geseybl. S. 999) ist die gewerbsmäßige Herstellung und der Absag des nachstehenden fünstlihen Düngemittels zu dem angesührten Preise von mir genehmigt worden.

A ERENELLELANE Chemische Fabrik Rhenania, Akt.-Ges., tadhe

n.

Bezeichnung: NRhenania-Phosphat.

Gehalt: Lieferung nah Wahl des Werkes mit mindestens 10 9/, Gelamtyho8phorsäure, hiervon mindestens 70 9/9 zit1onen- fäurelöslich, oder mit mindestens 89/9 zitronensäurelöslicher

Fair, : Feinheitsgrad mindestens 90% ‘auf dem Sieb A. R. 100. Preis: 5,— M pro Klogrammprozent Gejamtph oephorsäure, 625 A pro Kilogrammprozent zitronensäurelösliche Phos- phorsäure, lose. Besondere Lieferung3bedingungen: Frei Waggon Station Lieferwer?, Barz ahlung ohne Abzug. Berlin, den 14. Januar 1920. Der teibowirtiaftsminister. J. A.: Hermes.

Békannimachung.

Zu dem allgemein verbindlichen, auf Blait 76 des Tarif- registers eingetragenen Tarifvertrage vom 9.. Mai 1919 zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbediugungen im Rohrlegergewerbe in dem Gebiei, das innerhalb einer durch folgende Orte gezogenen Linie liegt: Eckner, Küdersdo:f, Strausberg, Werneuchen, Bernau,

Nauen, Wannsee, Stahns-

Wirkung vom 1. Okiober 1919 an zwischen den Vertrags parte'en ein Nachtrag vereinbari worden. Der entsprechend dem Nachtrag abgeänderte Tarifvertrag soll auf Anirag der Vertrage parteien gemäß § 2 der Verordnung vom 283. De-

ber 1918 (Reichs-Geießbl. S. 1456) kreis und für ein Gebiet, sür allgeme

verbindlich ertlärt

c dense!b n Berufs- '

werden, das durch eine folgende Orte verbindende Linie be-

Oranienburg, Nauen, Werder, Zossen und Königswuster hausen. Die genannten O: te fallen in das Gebiet. Einwendungen gegen diesen A können bis zum 15 Januar 1920 erhoben werden und sind L B. R. 6572 an das Neichgarbeitsministerium, Berlin, Luisen- ftraße 33, zu richten. Berlin, den 23. Dezember 1919.

Der Reichsarbeits minister. J. A.: -Dr. Sißtler.

Barer am

Bekanntmachung.

Die Arbeits gemeinschaft kaufmännischer tind tehnisher Angestelltenverbände für die Amts- haupimünnschtt zu Oschag und die Arbeitsgemeins schaft freier Angen elltenverbände, Ortskartell für

anr

die Amts3hauptmannschasi Oschaßy, haben beantragt, den zwischen ihnen, der Firma Kopp u. Haberland- Oschagz und weitèren 22 Firmen am 24. Oktober 1919 abgeschlossenen Tarnifvertrag zur Negelung der Gehaltss-

Angestellten und “Werkmeister gemäß § 2 der Verordnun( vom 283. Dezember 1918 (Reichs-Geseßzbl. S. 1456) für das Gebiet .der Amtshauptmannschaft Oschag für allgemein ver- bindlih zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 31. Januar 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 7311 an das Reichvarbeitsministerium, Berlin, Luisen- straßè 83, zu richten, -

Berlin, den 7. Januar 1929,

Der Reichsarbeitsminister. J. A: Dr. Busse.

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Bekanntmachung.

Der Arbeitgeberverband für das Baugewerbe zu Erfurt und Umgegend hat beantragt, den zwischen ibm, dem Deutschen Bauarbeitervei band, WBezirts- verein Erfurt, und dem Zentralverband der Zimmerer, Zahlstelle für Erfurt, abgeschlossenen, vom 18 April 1919 ab gültigen Tarifvertrag zur Reaelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen der gewerblichen A1 beiter im Baugewerbe gemäß 2 der Verordnung vom' 23. De- zember 1918 {Reichs-Geseßbl. S. 1456) {ür das Gebiet der Orts- oder Gecmeindebezi.ke Eriurt, Hocbhcim, Marbach, Melcher dorf, Diltelstedt und beibe Gispersieben sür allgemein verbindlich zu erflären.

Einwendunoen gegen diesen Antrag können bis zum 31. Januar 1920 erhoben werben und siud unter Nummer L. B. R. 6542 an das Neich3arbeitsminijierium, Berlin, Luisen- straße 33, zu richten.

Berlin, den 8, Januar 1920. Der Reichsarbelisminister,

/ I. A: Dr. Busse. Bekanntmachung. Der Verband der Mitieldeu!shen Stein-

indusiriellen, rankfurt a. Main, der Zentral- verband chrisilicher Keram- und Steinarbeiter Deutschlands (Siy Cöln) und der Zentralverband der Steinarbeiter Deuilshlands (Siß Leipzig) haben beantragt, den zwischen ihnen am 16. Oktober 1919 abgeschlossenen Bezirtötarisveriras zur Regelung der Lohn- und Arbeitobedingungen in den Schotter- und Pflastersteinwerken gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Neichs- Geseybl. S. 1456) für das Gebiet," das umgrenzt witd: im Norden: vou der Linie Hersfeld —Roddelheim—Franken- berg— Hallenberg; : , im Bun von der Linie Halleaberg-——Roddelheim—Wallau— aiger; im Süden: von der Linie Haiger,„-Oberursel—Vilbel—Bruch- köbel—Gelnhausen—:Jossa; im Osten: von der Linie Jossa—Gersfeld—Hilders8—Eiter- feld— Hersfeld, für allgemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen dicjen Antrag können bis zum 31. Jinvar 1920 erhoben werden und sind unter Nummer L B. 8. 4335 an das Reichsarbeitsministerium, Beclin, Luisen- straße 33, zu richten. # j Borlin, den 8. Januar 1920. Der Reichsa: beiisminister. J. A: Dr. Bujje.

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Bekanntmachung.

Der Arbeitgeberverband des Einzelhandels, Sig Hamburg, hat beantragt, die zwischen ihm, dem Zentralverband der Angesteliten, dem Gewerk- \chafto bund der Angestellten und dem Gewerk- schaftsbunde der kaufmännishen Angesielltenver- bände in Ergänzung des auf B! \1t 235 des Tai ifreaifters eingetragenen Taiifvertrags vom 1. Juli 1919 am 16. De- zember 1919 vereinbarten Abänderungen des Tarife vertrags zur Regelung des Arbeitsoerhäitvisses der kauf- mänvri'chen Angestellten im Einzelhanæl mit Eisenwaren, Werkzeugen, Maschinen, Metallen, sanitären Artikeln, Röhren, 'Haus- und Küchengeräten, Glas und Porzellan gemäß § 2 der Verordnung vom 28. Dezember 1918 (Reichs: Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet der Städte Hamburg, Ältona und Wandsbek für allgemein oerbindlich zu e: klären.

Einwendungen gegen diejen Antrag können bis zum

| BL. uvar 1920 erhoben werden und find unter Nummer I. B. R.

Á 7144 an das Reichsgarbeitsministerium, Berlin, Luisen- straße 33, zu richten. - Berlin, den 8. Januar 1920.

Der N-ichsa: beitsminister. J. A.: Dr. Busse.

A Bekanntmachung.

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Der Verein für Handel und Gewerbe E. V. in Neuhaldensleben, der G&gerkschastsbund der An- estellten, Ortsverband Neuhaldensleben, und der Gewerkschajtsbu nd kaufmännisher Ange siellten-

unter Nummer“

und Unstellungsbedingungen der kaufmännischen und technischen.

Verbände, Ort3aus\{Guß Neuhaldensteben, habe beantragi, die zwischen ihnen am 12. Dezember 1919 ge- troffene Zusaßvereinbarung zu dem für allgemein ver- bindlich erklärten, auf Blait 96 des Taxrifcegisters eingctra- enen, am 12 Juni 1919 abzeschlossenen Tarifvertrag zur egelung der Gehalts- und Anstellungsbedinaungen der kcuf- mänvishen Angestellten gemäß § 2 der Verordnung vom 23. December 1918 (Reichs-Gejeybi. S. 1456) sür das Gebiet der Gemeinden Neuhaldensleben und Älthaldensleben für all- gemein verbindlich zu erflären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 31. Januar 1920 erhoben werden und sind unter %tummer I. B. R. 7401 an das Reichsarbeitsministecium, Berlin, Luisenstraße 33, ‘zu richten. )

Berlin, den 9. Januar 1920.

Der Reichs8a! beitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung. -.

Der Zentralverband der Anaestellten, Orts3- ruppe Harburg-Elbe, hat beantragt; im Anschluß an den für allgemein vexbinolic ertläiten, auf Blatt 158 des Tarif- regiflers einaetragenen Tarifoeitrag vom 9. April 1919 den zwischém ihm und den Firmeninhabern des Ver- bandes deutscher Detailgeschäfte, der Textilbranche (Ortsgruppe Harburg) sowie dem Verein selbit-

sländiger Kaufleute in Harburg am 28. November 1919

abgeschlossenen Tarifver trag zur Regelung der Gehalt8- und Ansiellungsbedingungen der kaufmännischen Angestellten ira Einzelhandel gemäß §8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Geseybl. S, 1456) für den Stadtbezirk Harburg (Eibe) für allgemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen- Untrag können bis zum 31. Januar 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 6454 an das Reich8arbeitsministerium, Berlin, Luisens straße 38, zu richten. Berlin, den 9. Januar 1920. Der Neich9ar beitsministee. J. A.: Dr. Busse. d h treter aae Bekanntmachung.

Die Vogtländische Fabrikantenshubßgemeinschaft E. V. und der Gewerklschmaftsbund kaufmäunntscher Uns- gestel!ten-Verbände in Plauen i. V. haben beantragt, das zwischen ihn-n am 80. Juni 1919 abgeschlossene Tarif- ablommen nebst Erläuterungen dazu zuc Regelung der Gehzl1s/ und Ansiellungsbedingmgen für die in der T- riilindufirie beschäftigten Direktricen und Beihilfen gemäß § 2 der Vers orbnung vom 23. Dezember 1918 (Neichs-&ejegbialt S. 1456) für das Gebiet der Kcreishauplmannschaft Zwickau für allgemein verbindlich zu erflären. E ;

Einwendungen gegen diesen Anirag können bis zum 31. Januar 19240 erhoven werden und siud unter Nummer L B. R. 6967 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisén- straße 33, zu richten. ; /

Berlin, den 9. Januar 1920,

Der Reichsarbeitsrmninister. J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Die Arbeitsgemein schaft des Einzelhande!s für Rathenow und Umgebung, det Gewerk\chaf1sbund der Angesiellien, Ortsverband Rathenow, und der Gewerlshaftsbund faufmännischer verbände, OrtsSausshuß Rathenow, haven beantragt, als Nachtraa zu dem auf Blatt 157 des Tarifregisters ein- get:agenen Tarifvertrag vom 24 Juni 1919 das zwischen ihnen am 15. Dezember 1919 abgeschioss:ne Uebereinkommen zur Regelung der Gehaltë- und Unstellungsbedinaunaen der faufmännischen Angeslelllen im Einzelhandel gen äß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Rei4zs-Gesezbl, S 1456) für das Gebiet der Stadt Nathenow und des Vorortes Neue Schleuse für allgemein veribiudlih zu erklären.

Einwendunaen gegen diesen Antrag können bis zum 31, Januar 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 7372 an das Réeichsarbeitsminiflerium, Berlin, Luisen-

-straße 33, zu richten.

Berlin, den 10. Jänuar 1920. E Der RNeichsarbeitaminiftex. J. A.: Dr. Busse.

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BelkanntmacchGung.

_ Der Arbeitgebervexband für Handel und Jn- dustrie, Siy Liegniß, und die gewerkt|chaftlihe Vers einigung sämtlicher Liegnißer Ungestellten-Verbäude haben beantragt, den zwijchen ih\en an. Stelle des „auf Blatt 335 des Tarifregiiers eingetragenen Tarifvertra 8 ‘vom 2. Suni 1919, am 14. Nooember 1919 abgesch'ossenen Tari f- vertrag zur Regelung der Gehalts- und Änftellungsbe- dingungen der kaufmännischen uno technischen Angestellten in Hasadel und Judustite mit Ausnahme des BuchhandAs gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Neiche-desezbi, S. 1456) für das Gebiet der Stadt Liegniy füc allgemein verbindlich zu erflären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 1, Februar 1920 erhoben weiden und sind unter Nummer I. B. R. 6529 an das Reich3arbeitsministerium, Berlin, Luisens straße 83, zu richten. ;

Berlin, den 10. Januar 1920.

Der RNeichsarbeitsm!nister. J. A.: Dr. Busse.

ire e S

Berichtigung.

‘Jn der in Ne. 10 des „NReichs- und Staaksanzeigers“ veröffe..tlihten Bekanntmachung der Reicéflischsiele vom 12. o. M,, gu der Verordnung über die Verwendun des Mehrerlöses aus den Häuten von Schlachtvieh und Schlachtpferden vom 26 Nooember 1919 muß es bei den H N R an 2. Stelle héißen:

âäber . . ,. , 99,60, nicht 99,80.

Berlin, den 14. Januar 1920. :

Reichssleischstele, Verwaltungsabteilung. . von Ostertag.

. ift dern Kohlènbändler Hermann Kurt Lorenz in

über die Südarenze des \{les8wig-: hol

Angestellten- -

Bekanntmachung.

Der L. A. Riedinger, Maschhinen- und Bronze- warenfabrif A. G. in Augsburg wurde die Genehmigung erteilt, 2000 000 41/59/;ige, in Stüde zu 1000 6 und 500 M eingeteilte, haibjährig. verziuslihe, vor dem Jahre 1927 nicht

rückzablbare, von diesem Zeitpunkt an in jährlichen Raten von mindestens 60000 6 tiigbare Jnhaberschuldverschrei- bungen ai8zu eben.

München, 9. Januar 1920. : Staaisministerium für Handel, Industrie und Gewerb J. A.: Dr. Lindner.

Gemäß Bes{lf "des Kreisautsdusses vom 29, Dezember 1919 |

Bekanntmachung. s l

wird der Meyger Wilhelm Anton Feil in Lang-Göns zum Handel mit Fleish und Fleishwaren wieder zugelassen.

Gießen, den 6. Januar 1920,

Kreiéamt Gießen. I. V.: Wel ckexr.

VEEMET R: A

Bekanntmachung

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fern“altung unzuver"ässiger ersonen vem Handel vom 23. September 1915 (9.G Bl. Pes 603)

ugau und seinem geseßzliden Vertreter, dem Handelsmann Emil Lorenz in Lu gau, dur Verfügung vom heutigen Tage der Handel mik Kohlen wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Gewerbebetrich untersagt worden.

Stollberg, den 23. Dezember 1919. f Amtishauptmanuschast. J. A.: Singer.

t

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 7 des Neichs-Geseßblatits enthält unter Nr. 7236 eine Verordnuna, A den Waronve! kehr teinisc)en Avslimmungs- gebiets, vom 9. Januar 1920. Berlin, den 14. Januar 1920.

Postzeitungsamt. Krüer.

Î Preußen,

Der Petersberger Zahnradbahn- Gesellschaft, Aktiengesellschaft, in Königewinter, die die Ge- nehmigung erhalten “hot, die ihr gehôriac Zahnrabbahn von Königswinter auf den Peklersberg von dem. jeßigen Anfangs-

unfte bis zum Gundsiüde Ecke Heisterbacherweg am taatsbahnhos Königewinter zu ezweitern, wird auf iben Artiag das“ Enteignungsrecht zur Ent-

ziehung und qur dauernden Beschränkung des Grund- eigentums verliehen, das zum Bau dieser Erweiterungs- sirede aus den im Grundbuche der Gema? kurig Königswinter (Kreis Sieg) Band 9 PVlatt 324 als Eigentum des Ver- shönerungsvereins sür das Siebengebirge in Vonn eins getragenen G-undslücken erforderlich ist.

Berlin, den 8. Januar 1920.

__Îm Namen der E Staaksreglierung:

é Er

y 4 Eee ememen aaa) " Finanzministerium.

* Zu beseßen ist: eine Regierun gslandmesserstelle bei der-Regierung in Breslau.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Der Berginspektor Weißleder ist vom Steinkohlenbera- werk. Gö.telvorn bei Saarbrücken an das Bergrevier Ost MWaldeuburg verseyt worden.

“Evangelischer Oberkirchenr al.

Der in die E ste Pfarr- und Ephoralstelle in Bromberg berufene Pfarrer mann daselbst ist zum Syvperinténdenten ernannt worden; “ihm ist das Ephoralamt der Diözese Brom- berg L übeziragen worden,

Eta ema

4 Bekanntmachung,

Die Landesaufnahme hat folgende neuen Umgebungs- karten im Maßstabe 1:100000 in zweifah,m Drucke

heraesiellt und an die Amtlichen Ve1kaussstellen der Karten-.

werfe der: Landesausnakt. me zum Vertricb übergeben: ; \1. Karte der Umgebung von Brandenburg, Preis 1,40 4, : E . j " r Ur jler, wu n Hierzu 95 o Aufschlag und 10% U s Alle Betellurgen auf Karten sind an diejenige Amtliche Verkaufsstelle von Kartenwerken der Landesausnahme zu richten, in deren Bezuk sich der Besteller befiadet. Berlin, den 14. Januar 1920. : __ Preußische Laadetaufnahme, J. A.: Hellwig.

wee m A

Békanntmachung.

2. d w n

Gemäß §8 daß der im laufenden Steuerjahr zu den Kommunalabgaben

einshäßzbare Reinertrag aus dem Beiriebsjahre 1918 bei der

ipfau-Finsterwalder Eisenbahn und der Zweigbahn i Slga u han / s | lung mitgesetit werden wird, festge|eßt werden, damit nicht

gast-Lauchhammer auf 220 000 (6 festgesezt worden ijt. Halle (Saale), den 8. Januar 1920.

Der Eisenbahnkommissar. _J. V.: Schérin ger.

Bekanntmachung

Dem Kaufmann Willy Triebner, Berlin-Wilmers8- dorf, Keblenzerstr. 8, labe ih die Wiederaufnahme des durch Verfügung voni 4. Juni 1919 (R.-A. Nr. 131, Amtsblatt

iôsdam Stü 24) untirjagten Handels m't allen Gegenständen des licliien Bedarfs auf Grund des § 2 Abs. 2 der Bundesrgis- ;

: 46 des Kommunalabgabengeseßes vom 14. Juli : 1893 (G.-S. S. 152) wird zur öffentlihen Kenntnis gebrocht,

fügung vom heutigen Tage gestattet. Berlin, den 9. Januar 1920. :

Der Ses ident tn Berlin, ¿ V. : r. Wei ß. 3

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 2 Abs. 2 der Buntesrataverotdnung vom 23. September 1915 (NGBl. S. 603), betr. die Fernhaltung u! zu- verlässiger Personen vom Hantel, ist das gegen den Viehhäntler Conradt und den Pferdeshlochter Hoodt in Soltau erlassene Verbot des Handels mit Vieh und Pferden vom 29. September 1919 aufgehoben worden.

Soltau, den 8. Januar 1920,

Der Landrat. Dr. von Rappärd.

pur ap

Bekanntmachung.

Dem Geschäftsführer Guftav Linke hler, HöfHen- skraße 35, ist jeder Handel mit Lebens- und Futter- mittein wegen ÜUnzuverlässigkeit untersagt worden.

* Breslau, dena 10. Januar 1920. = Der Polizeipräsident. Voltgt.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 3 der Preußischen Geseßsammlung enthält untèr

Nr. 11 839 eine Verordnung wegen Aufhebung der Ver- ordnung, beireffend die Sicherstellung landwiztschaftiicher Arbeiten, vom 4. Januar 1920, unter i

Nr. 11 840 eine Bekanntmachung, betreffend die Ge- nehmigung der Notoerorbnung vom 15, Auaust 1918 (Geseh- samml. S. 144) über Bhbändetuna der Verorduung vom 11. Séptember 1914, betreffend ein vereinsachies Enteignuüngs- verfohcen, vom 30. Noocmöder 1919, und unter

Nr. 11 841 einen Erlaß der Preußisen Slaatsregierung, betreffend Anwendung des verelnfachièen Enteig! ungsverfahuens zuguntten des der Braunkohlen- u:.d Brikett-Judusirie-Ufkiien- gesellichaft in Beilin gehöiiaen Braunkohienbeigwe: ks Mai ie- Anne bei Kleinlcip.\ch im Krelse Liebenwerda, vom 23, De- ¿ember 1919,

Berlin W. 9, den 14. Januar 1920.

Gesezsammlungsarat. Krüer.

} Nichtamflites,

Deutsches Nei ch.

, Der Neihsrat versammelte sich heute zu einer Voll- sizunaz; voher hiellen die vereinigten Nus\chfsse für Stcuer- und Zollweien, für Vo!kswirt\ckaft und Nechlipslege, die ver- einiglea Ausschüsse für innere Verwaltung und für Versassung und Geschäfteorbvung, der A'!sshuß für Verfassung und Ge- \chästeorduung sowie die verciniaten Ausfd üsse flir Neiche wehr- angelegenheiten und sür Veziassung und Geschäftsordnung Sitzungen, S Ur’prünalich hatte die belgische. Regierung gemeldet, baß aus der Zah! der deutsczeu Kiiegégefanoenen 30 Gexs:ln in Belgien zu: ücfgeholien würden. Die belgische Gelant tshast lejlt jegt ber Waffenstilistandskommission, Düsseldorf die offizielle Geise!liste mit, wobei sie. bemerkt, daß es avßer diejen 20 Geiseln keine welleren in Belgien gibt. Troßdem die deutsche Regierung der belgischen miigeteiit hat, daß in Doevtichland keine belgijwen Unteitanen gegen thren Willen zurlügrhalten weiden, hat die beluishe Regierung diese 20 Geijeln zurüdgehalten, well sie glaudt, daß in deutschen Gefäagnissen uvd Kriegsgefangenevlazern belgishe Urntertanen geden ihren Willen und gegen bie Bestimmungen des Wasffen- slillsiands zurückgehaiten werden. Die deutsche Regierung hat olle Schiiite getan, um die Rücksühuung der Geijeln zu be- schleunigen. y

NYreufzen,

Die prevßishe Staoisregierung hatte bereits sofort nah Eint:effin der ‘ersten Nachrichten aus den durch die ‘Hochwasser katastrophe im Südwisten des Landes be- trossenen Gebieten eine g: ößere Summe aus dem Diepositions- fonds des Siaatsminisieriums den NRegierungspräsidenten in Koblenz und Wiesbaden zur/ Verteilung an die Geschädicien übeiwi. sen. Die Sißung des Staatsministeriums vom Donnerstag beschäftigte siv, wie „Wo!sss Telegraphenbüro“ meldet, abermals ausfuhriich mit ‘der duich die Hoch- wasser chäden geschaffenen Lage. Die eingegangenèn Nach» richien haben gezeigt, daß der Umsang der Schädsn noch gar nicht zu übersehen, jedenfalls aber so groß ist, daß die gleich in der cisten Aussprache des Staalsmivisterlums in Ausjicht genommene weiteraehende Hilss aft ion unbedingt sofort einsezen muß. Angesichts der Schwierigkeiten, die sich einer genauen Bezifferung der Katastrophenschäden entgegen- sielien, vor allem aber der Notwendigkeit schnellster Hilse- leistungck der der schwe: sälliger arbeitende Gee nicht gerecht werden fann, wurde der Gedanke, der Landesversamms lung einen Geseßentwyr| über die Hüfeattion vorzulegen, abg lehnt. Es wurde vielmehr bej¡chlossen, an die Landesversammlung sofort nah ihrem Zusammentriit mit dem Untrag heranzutreten, die Staatsregierung zu ers mächtigen, den Ueberscchswemmungsgebieten in weitestem Maße Hilfe zu gewähren und die hierfür erforderlichen Gelder vorläufig ans bereiten Mitteln zur Veriügung zu stellen, Ein Höchstbetrag soll eist nah Abschluß der eingeleitelen Er- mittiungen, deren Ergebnis unverzüglih der Landesversamm-

d,

dur einen vielleicht zu: niedrig bemessenen Höchstbetrag die Hilfeleistung behindert wird.

E

Der Reich8wehrminister Noske hat an\ das Polizeipräsi- dium in Berlin folgend- Verordnung erlassén:

Auf Erund ‘der Verdrdnung des “Neichtpräsidenlrn vom 13. Januar 1920 verbiete ih bis auf weiteres “alle von der Kom-

munis\ti\hen und Unabhärgig Sozialdemokratishen Parteî veran- En sogenannten Gedächtniefeiern. Feiner verbiete ih die vom

rbeiterrat dec Arbeitslosen Groß Berlins, der Zentrale der Kom- munistishen Pariei Deu1schlando und der Unabhängigen Partei Deutschlands, Bezirk Berlin, einberufenen Arbeitslosenversammlungen

mar

1 schaf chen Seite hin, wenig befriedigen, so

è lichen

e verordnung vom 23. September 1915 (RGBI. S. 603) durch Ver- { am Freitag, den 16. Januar, und die für Freitag, den 16. Januar,

7 Uhr vwbends, in den Germania-Festsälen (Chausseestraße 110) von der freien Vereinigung der Verkehrsarbetier Ls Berlias einbe- rufene Versammlung „Die Notiage der Verkehrsarbeiter“.

ne ecET A ane

Vom Oberbefehlshaber No s ke wird erneut auf folgende Verfügung vom 4. August 1919, betreffend den Straßen- anzug für Entlassene, hingewiesen:

Die aus dem Heeresdienst entlassenen Militärpersonen, die nicht

mit der Grlaubnis zum Tragen ihrer bisberigen Unifoim mit den für Verabschiedete Vorge MLaLenen Abzcihen Mannschaften: Squlterklapven mit \ckwädrz- zA geschildecter Borte, Oifüiere: |ch:varz-weiß geschilderte Acbselstüke entlassen sind, dürfen ihren Gntlassungösanzug (Uniform) oter ihre eigenen Uniformen auf der Straße nur dann tragen, wenn die Schulte:klappen und Achsel- stücke und alle Dienstgrad- und fonstigen Abzeic;en (Lien usw.) entjernt sind. _

Das Trágen eines Koppels oder eines ähnlichen Leibriemens zu Uriformen ohne Abzeichen ist allen Entlassenen verboten. Eitlassene Mavnschaften, soweit irnen niht das Weitertragen der bisherigen Uniform mit den für Vetabichiedete vergeschniebenen Abzeichen sckwarz-weiß-rot geschilderter Borie an bein Aermelnähten der Jade und des Ueberzießers gestattet ist, ist das Weitertiagen ihrer die Marineuniform fkennzeidhienden Betleidungsöteile, insbesondere der Müyenbänder, der Tri ssen an den Jacken, der Gradl'ßen an den Ueberziehern, der metallenen Facken- und Ueberziehertnöpje sowte der sämtlichen Aermelabzeihen untersagt.

Da in Groß Berlin immer noch uniformierte Personen beobachtet erden, deren Heeregange hörigkeit äußersi frags würdig erscheint, sind die Patrouillen der Sicher heitspolzei und militärische Patrouillen angewtesei, uniformierte Personen auf der Straße anzuhalten, und wenn sié si nicht als Haeres- angehörige vorsc1isiemößia ausweisen können, fesizunehmen und nach Festftellung der Personalien der Strafverfolgung zu- zuführen.

Oesterreich, 5

In dem Ausschuß der ösierreihishen Nattionals versamm!u"g berichtete der Slaalsfkar zier Dr. Renner üher die Prager Verhandlungen sowie über die ein- gh nden/ Besprechur gen, die er mit dem Minister des Aeuße n VBenescy hatie. Dem „Wolfsshen Telegraphenbüro“ zutolge jagie der Staatéfanzlèer:

Man sei zu dem éinmüttgen Ergebnis gekommen, baß die elhe- baldiaste innere Konsolidierung und auswärtige Sicherung beider benahbaiter Mepublifen jür das ganze mitteleuropäiiche- System von einichneidehder Bideutung werden könnten, Der Saint Ger- mainer Fricdet {affe für beide Teile fesistelende Tatsachen, Die nächste Aufgabe jei die Durcfühiung des Prien oran taos, die zweite Aufgabe Jei die Anbahnung |reundschaftlihen wirischafst- lichen Zusammenarbeitens der beiden aufeinander angewiesenen Länder. Dieser Vaisuch könne keineswegs die Bcdeutung oder die Natur eines Bündnisses oder auch pur einer ständigen Entente beansprud:en, sondern bloß den Charakter guter Nach- barshaft haben. Diese Einschränkurg schließe jedoch nicht aus, taß beide Republiken im Falle irgendeiñer Bed1ohung- von außen ein- ander politis unb diplomatish unterstüßen und dazu beitragen, den Frieden unler den neuen Siaaten zu erhalten und fesier zu begründen. Îa den Verhältnissen zueinander werden beide Staaten loyal vom iFriedenévertrag zu Saint Gerrnain ausgehen, wonach die t: cho- \towakische Republik auf die Existenzmöglichkelt O-sterretchs Bet acht nehmen wird. Die Fiage der nationalen Minderheiten betrachten beide Nepubliken vöiferrecktlich als eine für 1de der beiden Staaten rein interne Frage. Bezüglich der innerpol1tischen Fiagen stellten beide Veihandlungstieile mit wGenugtuung jest, daß die Gleicha:tigfeit der Staats- und Nes gierungsformen die Verständigung z¡wishen beiden Staaten erleichiecn müsse/ Aus dieser Debatte ergebe ih von selbst das Interesse b: ider Teile, bei der Abwehr jedes Meslaurationt vers uchs von außen und innen einander behilflich zu sein. Dabei müsse der Nusgangépunkt füx beide Teile die Ane:kennung der vollen Souves ránität alicr Nationalstaaten und damit der Ablehnung jeder neuer- ftaatêrechtlihen und öôfonomishen Bindung sein. Beide S'aaten wollen auf wirctschaftlichem Gebiete zusamtinenarbe iten. Diese Zusammenarbeit müsse aber auf den Vereinbarungen auf Grund dec wohlerworbenen Interessen jed-s Teils beruhen, Das jo gewonnene Einverständuis über die Giundiätz2 der Fragen nachbarlicher Politik könne und solle auf alle Nahbdarn ausgedehnt werden, die ein suiedlihes Zusammenarbeiten auf Grundlage gegenseitiger Achtung und nah den Gundjägen der Demefratie tedlih wünschen. Der Staatekanzler etrklärie ichließlich: Möge auch das unmittelbare Ergeb«1s der Prager Zusammenkunft, de lguners nah der wirt-

bedeute es doch die erste o'lene Verständigung mit dem Nachbarstaot und damit das Ende unserer Vereiasamurg, |

Nach längerer Aussprache wurden die Miiteilungen des

Staalssetretärs zur Kenntnis genommen.

Grof;britanuien und Jrlan®

Die britische Neichsregierung hat nah einer Meldung des „Wolffichen Teloarophevbüros“ Kanada gefialtet, an der Unterjiüßung Europas mitzuwirfken. Es ist hereis vers einbari wordén, daß Kanada Weizen nah Europa senden und einen Anteil an dem Kredit, den Oesterreich erhält, um Lebens- miitel zu faufen, übernehmen wird.

Dem: Vernehmen nah müssen in Paris eine Reihe militärisher und marinetehnischer Fragen besproch-n werden. Demzufolge haben sih der Kriegsminister Charchill, der Marschall Wil)on, Walter Long und der Admiral Beatiy gestern abend nah Paris begeben, wo sie mit dem Premier» minister und den übrigen englischen Delegierten, die sich dort befinden, zusammentreffen we1 den.

Lord Robert Cecil erklärte in einer Rede über den Völfkerhund, daß der jeyige Bund nur die Einleitung sei. Das Ziel sei ein Bund aller Nationen zur Aufrécht- erhaltung des Friedèns. Der Völkerbund habe die Pflicht, eine internationale Kommission nah Rúßland zu henden, um eine Untersuchung über die ta1)ächlihen Verhältiisse anzustellen. Diese müsse der Welt ein wirkliches Bild über die dortigen

Zustände verschaffen. Senate

Die Uebergabe der Friedensbedingungen derx Alliierten an die ungarische Delegation fand gestein nachmittag im Ministerium des Aeußern statt. Zu der Uebers gabe erschien. Graf Apponyi mit den ungarischen Bevollmächtigten, begleitet von Oberst Heniy und alliierten Offizieren. An der Siyung nahmen die Botschafter der Vereinigten Staaten und Jopans, Wallace und Matjui, teil. Nachdem Graf Apponyi - gegenüber dem Büro des Ministers des Aeußern Plaß genommen hatte, ers grff Clemenceau das Wort und sagte der „Agence Havag“ ufolge: : auf Meine Herren Delegierten des ungarischen Staates! Der General- sekretär der Friedenskonserenz wird hnen dena Text der Frieden?

Clemenceau, Lloyd George und N On

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