1920 / 16 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 20 Jan 1920 18:00:01 GMT) scan diff

uf Verbraub2beleiligu Mengen 39 vom trages, der ih Saß 1 dieses l fabrens zufallen würde, gugunsten der übrigen Mengen weniger vergütet wird.

Mitgliedern, welhe Vorverträge ab

1,50 ¿&, in ben Fällen. wo die ; tung 1 vom Hundert übersbeigt, | 6 46 für jede Tonne des gesamten Mehr- verbraucds beträat. : :

9) Bei Festscüna der Ueberscbreitung eiben dicienigen Monate, für wmde di Bestimmungen des § 16 in Anwendung geöommen find, cufcr Berod:nung.

3) Die geldl: be Atreimuna findet mach Swhluß des tadt d uth statt.

Die Aktiengesellschast „Rheinisch-West- fälisches Kolllen-Sv mili einzelnen Mitgliedern wegen freiwilliger ibrer . Beteiligungsanteile kungen und Folgen S 17—23 abweichende Vereinbarungen vorbebaltTid einer Nadwrüfuna dur den für die Festsetzung senden Beteiligung guständwaen Aus\cluß under Genefbankgung dur die Versammlung der Mitallieder.

Festseßung der Preise und Liefc- rungsbedingungen.

Die Verscmmllung der Mitallicder seßt fest, wetide Vorsbläae die Aktiengesell- t „Mhheints{-Westfälisches Syndikat" dem Neibskohblenverbande für die Brennstofsverkaufepreise und hirisicht- lib der Nicktlinien für die Preisnachlässe zu machen. bat.

citohlenverband muß vor- gcslacen werden, daß der Verkaufépreis für Kofskoble mindestens 80 vom Hundert des Verkaufspreises für I. ‘Klasse beträat. Fobllenrerbanb

ege und na® Maßgate der Absabziffern leib, in den jeweilig leßten ses Monaten. 4) Bei den Mitgliedern, deren Bete:li- qus Verkaufebeteiligung und Borbraucbsbeteiligung zusammenseßt, gilt als Meßbrleistung im Sinne dieser das, was sie über die zusammengefaßten Beteiligungen geleistet haben; die ihnen zuzuerkennende Erhöhung wird auf Berkaufsbeteiligung und Ver- brauXsbeteiligung in dem Verhältnis ver- teilt, in wélchem sie vor der Erhöhung zu inander gestanden baten. i 5) Die fh crgebenden Mchrbeteili werden den Mitaliedern von ter Äfktien- „Rheinisch - Westfälisches Foblen-Syndikat“ durch eingeschriebenen Brief mitgeteilt und außerdem in der nädbsten Versammlung der Mitglieder zur Kenntnis4gebracht. gleichen Bestimmungen gelten sinngemäß auch für Kcks und Briketis; in diesem Falle gelten bei Ermittlung der efaßten Beteiligungen (Ziffer 4) Verbrauchsbeteiligung in Koks und Briketts die Mengèn, welce in den letzten 12 Monaten vor der Freigabe der Erzeugung von dem betreffenden glied aus der Verbrauchsbeteiligung ver- braubi worden Find,

8/17,

1) Jedes Mitglied ist nach Maßgabe seiner Verkaufsbeteiliguna zur Lieferung werpflictet, falls es nicht mit mindestens vierwöchiger Frist bei der Aktiengesellschaft _Kohlen-Syndi- fat“ die Herabjebung seiner Verkaufs- beteiligung beantragt hat. j trage hat die Aktiengesellshaft „Nheinisb- Westfälisches Kohlen-Syndikat" Folge zu Erwachsen ihr hieraus durch de- t 1e Lieferverpflichtungen Kosten, so fallen sie dem betreffenden Mit-

verabseßung ist unbeschadet der Berechtigung, auf Grund des § 16 cine Erböbung zu beanspruben endgül- soweit ste nicht durh Betriebsstörung Ob nach den vorliegenden Berlb@ltnissen die Herabsczung endgültig oder vorübergehend 1st, entickeidet im Streitfalle die Versammlung der Mit-

gen vorhanden sind; diese endgültige migen 1. April « treten, welber auf

Erledigung ter Verpflibtungen aus Vor- verkäufen vor dem d. eines jeden Vèonats die in dem verflossenen Monat zur Ab- Leferung gelangten Mengen anzugeben. 1 Diese Angaden unterliegen der Ueber- | dahn roachuno durch die Aktiengesellschaft „Rhei- }/ O! - Westfälisches Kohlen - Syndikat“. | Brike 3) Die Mengen, welche auf die Vorver-- b Täufe geliefert werden, kommen auf di Verkaufsbetciligung in Anrehnung und Umfange abgabepflichtig

enigen Ber be: Anwendung des in Absaßes erwähnten Ver-

soll an demje

1, Ofiober in Krâf | den vorbezeidneien Zeitpunkt felgt. der bewilligten ; gls.” beziehentlih tt-Verkaufsbeteiligung-nur das jewei- nachweisliche Herstellungöbermögen m4 der Maßgabe, 1. April und 1.

stimmungen nur Anspruch auf

des in den eberscusses Abschluß dieses sjenige, was usland auf

@&losien haben, steht ein te:ligung an der d Absähen 3 und- 4 erwah nur zu, wenn sie sich beim Vertrages bereit erklären, da erungen in das 2 l äge unmittelbar oder miticl-

ür Jedes «am Aus\chüttun

Oktober anfangende Halb Beleiligungsziffer nach - der Bigimmi des—Halbjahres vorhandenen Her- stellungsmöglhteit festgeseßt wird.

Alle hiernac erforderlichen Feststellungen erfolaen dur den Kols- beziehentlih

(siehe § 30).

TL.

_Die T engeseM En „NRheinisch-West- fälisches Nohlen-Syndikat" ist berechtigt, 1n von ihr zu bestimmenden Fristen von den Brikett-Ausschuß. Mitgliedern Nachweisungen und Auskünfta über brennstoffwirtshaftlihe Verhältnisse ¿u verlangen, es sei

tacbweisungen oder. Aus der Kohlenförderu

sie aus Lief ihre Vorvertr der m bar über die Verrednungspreise hinaus emnebmen, der Vereintgung zur Verfügung

und Verteilung des zum Schlusse eines unsten der ¿u

Verringerung von den Vorau

Die Berechnu UcbersMhusses erf jeden Geschäftstahres dieser Zeit vorhandenen Aufbringung I P

1) Zur DeEung aller Geschäftskosten, Aufwendungen gemäß ‘Vermeidung einer stehenden . Unterbilanz der' Nheinish-Westfälisches ist, soweit sie nicht ge- racht werden, eine an» is zur Höhe von 3 vom- Monatsrechnungen einf ih des Aufscchlages gema b zu entrichten. Der liegen die im Land (l auf Grund von Vorverkäufen den Mitgliedern gelieferten M mit ihren Rechnungsbeträgen !b1s zum 5. des folgenden Monats der Akti {haft „Nheinish - Westfälis " aufzugeben sind. "wird diese Abgabe nur be Betrage, ‘der fch mach: Kürzun nmumgsbeirages um lien Verbrauchs an 3 Dieser Wert ist zunäch ; Preise anzu Bindemittel endgültig Preise werden in jedem der ersten Verf; für das zurückltegende Vorschlag des D Teßt, und es werde figen Verrechnungen 2) Wenn der hiernach zur Decun Fehlbetrag aufge gleickmäßtge T samtförderun nahme bder Aufrechterhaltung (Zechenselb hierfür ma ind bis zum 9, Aktiengesellshatt_ Kohlen-Syndikat“ nah Versammlung der Mit benden Muster cinzuret Soweit son 1m Lau! Erhebung einer T ift, wird sie von der Mitglieder auf Antra saft „Rheinis - Westf Syndikat“ beschlossen. 3) Die für d den Ziffern 1 und find bis zum 20. zu entrichten,

S | 1) Will cin Mitglicd für eine s\e!bst- icdoch mur es sih um ständige Tiefbauanlage, bie bisher Koks beziehentlich Briketts noch nicht hergestellt hai, deren Herstellung aufnehmen, fo hat 2 28 die verlangte Erstbetckligung die im : Foblenverkaufébeteiligung | bleiben muß. sed "Monate vorher dar | Aktiengesellschaft „Nheinisch-Westfcilisches Kohlen-Syndikat" anzuzeigen.

2) Die Erstbeteiligung ift thm zu ge- währen, wenn die techmschen Voraué- sezungen für die Herstellung vorhanden sind und die Gesamilage der betreffenden Tief- bauanlage es gestatiel. h

3) Bei denzenigen Mitgliedern, die noch über eine Verkauföbeteilwgumg im Koks bezichentlich Briketts verfügen, darf eine Erstbeteïiligung nur für eine selbs ständige TSfbauanlage gewährt werden; jeder etwa gloichzeitig von. demselben Mit- itero Antrag wird mah

ünfte außerhalb des Geb!etes Brennstoffbsabes hande Betriebégeheimm beimhaltung von

esondere die Ge en, verleßt würden.

L 12,

Der Aktiengesellschaft „Rheinisch-West- Fälisdes Kohlen-Syndikat“ für Rechnung der Vereinigung Kohlen, Koks und Briketts anzukaufen und zu ver- kaufen, die von außerhalb dieses Vertrags stehenden Zehen und Werken herrühren.

Beteiligung ver Mitglieder am Gesamtabsatz. :

8 13.

1) Für die Beteiligung am Gesamt- absaß in Kohlen, Koks und Briketts die Vereinbarungen, welche für den dikatävertrag vom 14. Oktober 1916 ge- troffen roorden sind,

Bei den Zecbenbesitzern, welche diesem Vertrage bei seinem treten, Fann die Festseßung ihrer Beteili- oung am Gesamtabsaß vorbehalten bleiben. Die spätere Beschlußfassung über die Be- teiligungSziffer mu von zwei Dritteln der abaegebenen Stim- men erfolgen, Gegen dieselbe ist die Be- \&merde und weitere Beschwerde gemäß » 78 der Ausführungsbestimmungen 6e-

- Nahmen ! einsließlich der S8 31-und 32 jonst eina en Aktiengesellschaft ,, Keoblen-Synkikat“

teiliae Abgabe '

als grundlegende

ist gestattet,

(S 6 III Hochotenkoks Wenn dem Reichs- Vorschlag gemacht werden soll, den Verkaufsvreis für Koks- foble niedriger festzusehen, fo bedarf es cines Beschlusses der Versammlung der Mitglieder mit AIweidrittelmehnrheib der abgegebenen Stimmen.

26.

An Hand der vom Reickskobilenverbande genehmigten Verkautépreite Aktiengesellschatt „Nheinisch-Westfälisches Kohlen-Syndikat“ t und Sorten für icde® Mitglicd nach dessen Anhörung Verrehnungspreise fest, be den monatlichen Abrechnungen zu Grunde zu legen find.

Den Mitaliedern telt das Recht zu, inncrhalb ven vierzehn Tagen nah de duvch eingesckriebenen Brief erhaltenen Mitteilung dieser Verrechnungäpreiße An- trag auf Aenderuna bei der Versammlung der Mitglieder zu Hâriden des Vorstandes „Rheimisßch-West-

„Rheinisch

glied gestellt Ziffer 4 beha / ;

4) Bei denjenigen Mitgliedern, die über eine Verkaufsbebeiligung im Koks be- ch Briketts verfügen, i} emem An- f Grstbeteiligung mur tattzugeben, wenn - innerhalb eines halben Jahres vor Stelluna des Antrages in mindestens drei aufeinfolgenden Monat vom Hundert der ‘Gesa auf qung in Koks beziehenlkh Briketts abge- leit worden sind.

5) Die Aufnahme der innerhalb von 18 Monaten na willigung des Antrages erfolgen, wid falls der Anspruch auf die beaninagte

ligung {s zunächst einst- wird endgültig unbe- ift des S 3 Ziffer 14 S 78 Her Aus- eßt von den Grund des edEmonatigen ununter» dh innevhalb des ersten eren Beginn das Mit- dieser Vrobe«-#-f lich. Bmikett- M R e {r age ersMgen, Fur

ng boamtraat ist. Mstänbruaen ahl der Kok» bes

berechnet von dem

es tatsäh- Bindemitteln ergibt. t auf Grundlage

eingegangene

glied zur Last.

en wenigstens 85 amtverkaufsbeteils Q vétieMifierden Geschäftsjahr un der Mitglieder éschäftsjahr auf Brikettausfchusses fes die vorlau-

Qualitäten bedingt ist.

9) In die Beteiligung am Gesamtabsaß | ¡in Kohlen werden die Beteiligunoen am Gesam!absak in Koks unter Berüksichti- aung eines Ausbringens von 78 vom Hun- dert, die Beteiligungen am Gesamtabsaß in Briketts unter Anrechnung von 8 vom Hundert für Bindemittel eingerechnet.

3) Diejenigen Mitglieder, mit denen über den Selbstverbrauch threr Hütt werke Vereinbarungen getroffen sind, haben außerdem Anspru auf dre vereinbarte BVerbranchsbeteiliguna.

4) Die Verbrauchsboteiligung unterlie ber in § 19 geordneten Verringerung nich Sie darf in Koks und Briketts für den eigenen Verbrauch Umgewandolt werden. Auch hierbei ift der. Verrechnung ein Aus- Hhringen von 78 vom h für Briketts ein Bindemittel, 8 vom Hundert

5) Wenn der A besißers auf seine Verkauf einem Monat um mehr als 5 teile hinter dem Durchschnittsabsaß zurük- geblieben ist, der Hüttenzechenbesißer aber gleichzeitig im Verhältnis mehr auf seine Verbrauchsbeteiligung als auf seine Taufóbeteiligung geliefert hat, so soll eine Nichtigstelung eintreten: l welche aus der Gesamtleistung des Hütten- zcchenbesißers im Verhältnis zuviel auf die Verbrauchsbeteiligung und zu wenig auf VBerkaufsbeteiligung entfallen ist, wird behandelt, als wenn sie vom Syndi- fat zum Verrechnungspreise der kFattfbrder- tohle getauft wäre, jedoch soll due als ge-

Tauft zu behandelnde Menge im Höchstfalle begrenzt sein auf die Menge, um wöllcha die Leistung des Hüttenzechenbesißers auf die Verkquf8beteiligung hinter dem nad tor Durchschnittsbeschäftigung sich für ühn ex- gebenden Soll zurückgeblieben ist.

6) Die nah Ziffer 5 vorzunehmende ich nur auf diejenigen Mengen erstreden, welche im Rahmen der Verbrauchsbetei!! gun üttenzechenbesißer

inkfemmende Be- genügt soll der aht werden durch "eine

ler Zechenbesther mit Aus- lediglich zur ubenbetriebes ch) gedient haben. gebenden Förder eines jeden Monats L „Rheinisch-Westfälisches

einem von de lieder vorzußchret-

fe des Jahres die lage erforderli Versammlung der g ‘der Aktiengesell- älishes Kohlen-

TInen Monate nah | 9 zu leistenden Abgaben des folgenden M

si beim Jahresab\{luß, daß worden sind, als der Kosten, | 1 genannien j

18.

1) Mitglieder rSnnen sih zur Bildung von Verklaufsvercinen in der Wei sammenscließen, daß ihre im Bezirk des Niederrheinisch-westfäliscken Steinkohlen- ues belegenen Anlagen hinsihtilich der Verfügung über ibre Brennstoffe als ein Ganzes betracktet werden, ) Verkaufsvereine zwischen Bechen- | iber cine Verkaufs- eteiligung verfügen, und Zechenbesißern, v au über eine Verbrauchsbeteiligung verfügen, sind unzulässig.

3) Verkaufsvereine können nur in der ersten Vetsammlung der Mit jeden Geschäftsjahres angem Einmal anerkannte Verkaufsvereine für die Dauer dieses Vertrages bestehen

beteiliqung erlischt

6) Die Erstbetei weilig. Jhre Höhe schadet der Vovschri dieses Vertrages und des fithrungsbestimmungen festg zuständigen Ausscb (Grgebmisscs brochenen Pro! Betrieb8iahres, alied zu bestimmen Hat. Jn zeit darf tee Koks herstellung nur aus

Aktiengesellschaft fälisches Koililen-Syndifkat“ zu tellen. Nach endgültiaer Festsehuna kann eine Nenderuna ‘der Bervechnungspreise, solange die Preisvorschritten des Reichskobllen- verbandes unverändert sind, nicht vorge- nommen oder beusangt werden, «8 denn, daß: Qualitäten oder Sorten

1 g nachwveisungen die nur über :

ieder eines

Hundert für Kok ct wroerden.

S 27.

Scdes Mitalied ist allein für ‘die qute und vorsriftsmäßtge Lieferung der an die Aktiengefellschaht ,„Nheinisch-Westfälisches Kohllen-Svndikat" lassenen Mengen und Sorten verantwott- lich: 06 trägt alle Kosten allein, die durch y umgenlügender Quolität oder dur cin sonstiges Ver- sehen lber Ausflibruna der Leferung fciner- seits verursaht werden. Die Entscheidung darüber, cb ein solches Verschulden vor- siegt, bat bic Aktiengesellsckart „Nheintsch- Westfälisches Kohlen-Syndikat"“, die sh im jedem Falle genau zu unterrichten hat, zu treffen. Gegen diese Gntsdeiduna stoht dem Mitglied Tagen nah der Zustelluna Berufung an Merjannmlung der Händen dos Vorstandes der Aktienaesell- „Mheintsch-Westfclisches Kohlon- Syndikat" offen.

Begleicchung A Necehnunzgen.

welde die |Enstbetoiligu 7) Bei der Aufnahm Tiefbauanlaae in die : _H jehentlid Briketthersteller darf die Erst eteisiqung 100 000 Tonnen 72000 Tonnen in Bwiketts nicht überschr-ften. Ersthoteiliquna ril oder L. bewilligt werden,

| 61 1) Eine Tiesbcuanl nn_ sie eim oùgene t Kohlenvorrat und alle Ciñ- unter und über (Tage Gewinnung, Förderung aung der Kohlen und

ugrunde zu saß eines Hüttenzechen- sbeleiligung in am WVevtrielb

4) Ein einem Verkaufsverein angehöriges Mitglied scheidet aus diesem aus, wenn ein Zecbenbesiß in das Eigentum eines Dritten übergeht.

S 19. Falls die Lage des Marktes die Auf- der Mengen, die ich unter Berück- dorshriften der SS 5—12 Gesamtverkaufsbeteiligung er- geben, nidt gestattet, so muß dur Be- ¡{luß der Versammlung der Mitglieder eine edtsprebende anteilige Verringerung Verkaufsbeteiligungen Koks oder Briketts vorgenommen werden.

L 20.

Die Aktiengef tet „Nheimisch-West- fälisches Koblen-Symikat" ist verpflichtet, Mitglieder im Verhältnis 1hrer Be- Teibmäßig zu beschäftigen. Soweit sie bierzu mcckcht in der Lage ift, i Mitglieder, i größere Mengen abgenommen worden sind, Mehrabnabme eine Abgabe. an „Rheinisch-West-

für_das Iabr

en dürfen nur zun Dftober beantragt und

höhere Úmlagen evhoben erforderlich war zur welche für die 1n Ziffer emendet wurden, e Höhe des durch die chten Betrages an | Verhältnis zurück- Fem sie zur-Tonnenumlage Mird der Mehrbetrag er Tonnenumlage | o wird der verbleibende | stnis der gemäß Ziffer 1 Abgabe den Mitgliedern zu

e gilt als selb-4 sidiigung der

3 Baußeld mit

ständig, we geniige

und; Borrichtungen umfaßt, die für die und Weiterverarbei i für den Versand erforderlich | 2) Zwillingsschächte, welche f seitig ergänzen, Fd diese Zweckbestimmung nur als Tiefbauanlage betrachtet worden. je Grrichtung der zu den einzelnen Trefbauanlagen gehörenden fabrifèn in zentraler unmittelbarem ZU- die Crstbebenliguns ust zulässig,

Zwecke aufgen Mehrbetrag bis zur Tomnenumlage aufgebra, die Mitglicder zuzablen, in wel beigesteuert haben. dur dic nicht er\dwvft, f VBetxag im V entrichteten erstattet, -

Leistet die Akti Westfälisches Abnehmer zur. Absabes Vergü eicher Voraussezung in nage aub für diejemgen währt werden, welcbe in de beteiligung verrechnèt werden.

8 32, i ür den Erwerb von Grubenfeldern sowie für die Her- der die Bete! ligung Art, wele auf tung, den Absaß

bon - vierzehn

Mtitallieder

nnen mit Rücksich: Fvergütung d

tebligungen f J 20 i Die von den Mitaliedern monatli zu erteilenden Rechnungen über tiec für ühre

„Mheinisch - Westfälisckes vertriobenen Fohlen. KSoks und Brikorts sind \pävestens am 20. des der Verorama Folgenden Monats zu bogleichen. Verteilung A Mehreinnahmen.

Was tie Akt’onaesellscaft „NRheinisck- Kohlem-Svndikat“ von Kohle.

fereien und Brikett Anlage, d, h. nichd. n sammenhange mit der nachsuchenden Tiefauanlage, Í weni die Vêrbindung zwischen der *begteren nd der Kokeren oder der Brikettfabrik mi eigenen . Betriebseinri Aus “luß jedes dritten

S 31. n engesellschaft „Rheinisch- hlen-Syndikat“ an ihre órderung und Hebung des sollen diese unter oleichem Um- Brennstoffe r Verbrau

Verschiebung {oll O ohlen-Son- bleiben. * Hat der eime Verbrauchébetei- igung im ganzen überschvilien, so untor- liegen die über 109 v. H, hinausgehenden Mengen den Bestimmungen “des § 23 7) Die nah Ziffer 5 nachträglich als ge- Faust zu behandelnden Mengen \cheiden bei den gemäß § 21 vorzunohmenden Fest- und Abrechnungen ‘aus. und Verbraudhébe- teiligungen der diesem Vertrage beitreten den Mitglieder sind in einer Liste gu- | \ammengestellt, welche diesem Vertrage als | BVestandteil beigeheftet wird und nah Be- dürfnis ergänzt werden soll. Alle Er- gänzungen müssen dur die Aktiengesell- „Rheinisch-Westfälisches Kohlen- Syndikat“ allen Mitgliedern uanverz mitgebeilb werden. Vei beigfünten

Aktiengesellschaft Koblen-Syndikat" l Mitglieder, wolden zu geringe Mengen abgenommen worden sind, für die Minderabnahme ledigli die gemäß § 22 Entschädigung \ Aktiengesellschaft „Rheinisch - Westfälisches Kolblen-Syndikat“ P beanspruchen haben.

S 21.

Dio Aktiengesellschaft „NRheinisch-West- fälisches Koblen-Syndilbai“ stellt monatlich die quf die Gesamtverkaufsbeteiliguna sich evgebende Minder- i fest, berechnet danach den jedem Mitglied zustehenden Beteilligungsanteil und teilt alsdann den Mitaliedern monatlich mit, mit welden Mengen sie den ihnen zu- {tehenden Betei!ligunasanteil überschritten odex nit ervreidt baben. Abrehuung findet dageaen erst _- nach SÓbluß des Geschäftsjahres auf Grund- lage der M Una statt.

1) Abgabe- und E

wäbrend die

ebäuntermchmers : festzuseizende Writfälisches whren Vertrieb i Briketts ter beteiligten Zehen im Inland über die Verrehnungspreise erzielt, wird den Mitalicdern tur cinea prozentualen : a auf den Betrag veranlet, der ihnen nach §8. 26 und 28 monatlich zu bezahlen ist, meber gruppenweise, getrennt nach Keble, Koks und Briketbs, abzue redmen ist. i ( Alle sonstigen Einnahmen der Aktien- l „Nheinisch -. Westfälisches Koblcn - Syndifät“ werden zunädst zur Deckung ter Geschäftskosten (S 30 Ziffer 1 Sat 1) verwendet. Blerbt dana nockch ein Uebersckuß ver- füabar, so feht ‘er zur Verfügun roird auf die der Weise. verteilt, daß ihnen unter sinn- n _Einzeklbestim- n § 39 Ziffer 1 ein Betoag bis zu 3 vom. Hundert der Monatsrehnu eins{ließlih ‘der Aufschläge gemäß A saß 1 beziebentlih der Rebnungsbbeträge ckabsak- und Vorverkaufsmengen

der Vebersbuß noch ird der Rest auf die

derjentgen För- he nad 8 30

Lage des Marktes die un- m der Gesamt- rgwer:F8anteilen stellung von Anlagen o an Unternehmungen aller. die Lagerung, die Aufbereil und die Beförderung vom Bergw i t sind, ist die Genehmigung

Tung der Mitglieder nok-

Genehmigung. kann für dent und Bevewgrké-

rzte Abnahme der aus teiligung aller M ergébenden Ubjapengen cht der Aktiengesellschaft R Es hes

lung der Mitglieder . Sie hat gleichzeitig gu ob und in welcher ungefähren ein Mehrbedarf vorli nfalls den einzelnen auf sie entfallenden ante zur Verfügung zu

das währe Monate aus

nsprucch ‘auf deren die anteiligen Mengen hinaus. höhung beträgt das dreihund Mehrabfaßes, ten das Mitg {nittlih für den ‘Arbeitsiag aus Förderung gehabt hat.

ungen zuf ‘Ausfälle irgendwe etriebsstörungen;, Wag

Ms na Ablauf von sech8 Mo- naten * unter. - Berücksichti erkannten - . Erhöhungen

e Ver kbaufs8-

Mehrabnahme rfen gerichte der Versamm

wendig.

2) Diese Erwerb von Gruhenfeldern anteilen nur mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erteilt werden.

3) Die unter lichten fi der A haft ch-Westfälisches Kohlen-Syndikat " gegen- über zur Aufbringung auch der | Gesellshaft8zwe Le

hiervon der Vers enntnis ge

der diesem L "Die geldlihe ste sind. diejenigen Koks- und Brikettbeteiligungen besonders gefennzeidnet, melde noch näht feststehen, weil die Probezeit noch nit beendet ift. Diese noch nicht endgültigen Beteiligungen unterlegen 1 Ï welche sich eiwa aus dem auf Gmund ded ESyndikat8vertrages vom 14. September 1915 vorugeshzebenen Leistungsnachweis

9) Für alle Bewilligungen von Koks und Brikett-Verkgufsbeteiligumgen, melde auf der Grund! ï Anlagen erfolgt stimmung:

en. lle hat jedes Mitglied, sech8 aufeinanderfolgender

Ì örderung fsbeteiligung «bg

zeilmeten Mitglieder ver-

P i der Ver- Ftiengacsellsdaft „Nhei- f R - ntshädigungsfaß für Felieder in jede Tonne sollen in/ iedem Geschäftsjahr n der ersten Versammluna der Mütalieder ) Der Entschadwgungs- soll mindestens 1,50 M für jede

bsap-foll aber nur infsô- vangezogen werden,

einigung und

ertorderlihen Kosten

Bestimmungen des § 39.

Verteilung des Verm der Auflösung.

Im Falle der Auflöfuna déèr Vereinigung findet eine Auseinanderseßumq wie folo! statt: Das Vermögen der Vereiniguna wird an die zur Zeit der Auflösung vorhandenen Mitalieder bis zur Hohe der Betrace, welde diese Mitglieder als Abgabe eim- {ließli Tonnenumlage. an die A aesellshaft „Rbeinish-Westfälisches len-Syndikat" jeit dem“ Tage der lekten der è Vermögensauéeinandersegung 36 Ab4

Amrvendung

estellt werden.

ögens im Fallé

Tonnz betragen.

2) Der Mehra weit ‘zur Adgabe her ) wie es zur Deduna der Entschädigungen für G V aura ist.

1) Ueberschreitet ein Mitglied feine Vevbnaiuchsbeteiligung, fo hat es an die Aktienge{ellschaft „Rheinisch-Westfälisches Koblen-Syndikat“ eine Abgabe au zahlen, bie, solange die Ueberschreitung imnerkasb Grund» 1 L pom Hundert der i

vergütet wird. it aud bierdur nit ecsckchópft, sow Mitglieder nah Maßgabe dermengen verteilt, Ziffer 2 der Erhebung von Tonnenumla unde zu legen sind. Diese oift jetoc mi: mit der Cinschränku i den Hüttenzecenbesizern hinsichtl

lage noh zu errichtender sind, gilt nachstehende Be-

Die S eter A Umer wuluaten j iffer iejenine Koks- beziehentlich !

O: Sectaus, Verkaufs-

die’ vorgenannten Voraus- ortdauern, so treten von Monat at weitere Erhöhungen der Ver- igungen ein auf gleicher

halb der ihnen oistia nur d K Brikett - Verkauf&beteili enspruchen,

zu Cs der tellung 3 Jahre eseluh die ivbniscen Voraus- | |

fab 2) - gezahlt baben, in dem Verhältnis

Summen verteilt, mit denen die ein- gelnen Mitglieder zu diejen Abgaben bei- getragen haben.

Ist das zu verteilende Vermögen größer ‘als die inggesamt geleistete Abgabe, so ift der über leßtere hinausgebende Ueberschuß unter Anwendung derjenigen Berechnungs- art abzuführen, welhe nah § 29 Aosaß 3 und 4 für die Verteilung von Mehr-

innahmen maßgebend ist, ohne daß jedoch

die Kürzung von 30 vom Hundert zu un- gunsten der auf Verbrauchödbeteiligung ge- lieferten Mengen stattfindet. Der Berec- nung ist, die Zeit seit ter leßten Ver- mögensauseinandersezung zugrunde * gu legen. è

Ist seit der leßten Vermögentausein- .andersezung keine Abgabe gezahlt worden, so ift das gesamte Vermögon nach der Vor- {chrift auszukehren, welche Tür den nah bsaß 2 zu verrechnenden Ueberscuß ge- geben ist.

Weberwachung.

8 34.

Der Aktiengesellschaft „NRheinifck-West- fälishes Kohlen-Syndikat“ stehb die Neber- mwachung der Verladung und die (insicht- nahme der Geschäftébücher und -\chriftstüccke der Mitglieder zu.

Strafen. / S 35,

1) Falls ein Mitglied entgegen den Be- stimmungen dieses Vertrages Steinkohlen, Steinkohlenkoks und Steinkohlenbriketts unter Ymgehung der Aktienaesellschaft „Mekeinish-Westfälises Kohlen-Syndifat“

erkauft oder verbraucht, so hat es an die

Mktiengesellschaft „NRheinisch-Westfälisches

Koh!en-Syndikat" eine Vertrags\trafe von

50 Mark für jede Tonne zu entrchten,

_2) Wer„scinen Lieferungöverpflichiungen

durch eigen® Schuld nicht nahkommt, kann

zu einer Stvafe herangezogen werden, deren

Höbe für jede Tonne der nit gelieferten “Mengen für jedes Geschäftöahr im voraus

won der Versammlung der Mitglieder fest-

gestellt wird,

__3) Wegen Uebertretung der sonstigen Be-

stimmungen dieses Vertrages verpflichtet

ih jedes Mitglied, an die Aktien#ésell- chaft „Rheinisck-Westfälisdes Kohlen-

Syndikat“ eine Vertragsstrafe zu zahlen. |.

Sae soll für jeden Fall des Zumwider-

bandelns nicht unter 1000 Mark betragen.

4) Alle Strafen werden auf Antrag der Aktiengesellshaft „Nheinscb-Westfälisches Kohblen-Syndikat" vom Gesbäftsaussckuß verhängt. Die Zustellung der Entfcheidung erfolgt durch eingetchriebonen Brief.

9) Gegen die Siraffestsezung ist binnen vierzehn Tagen nah der Zustellung Be- rufunñg'an dic Versammlung der Mitglieder

zulässig. Sie ift an deren Vorsißendon zu

Händen des Vorstandes der Aktiengesell-

saft „Rheinisch-Westfälishos Kohlen-

syntifat“ dur eingeschriebenen Brief zu riten.

_6) Der Versammlung der Mitglieder

steht das Recht zu, unter besonderen Um-

ständen die Strafen zu ermäßigen.

7) Die Zahlung der Vertragéstrafen hat sofort nah Aufforderung zu erfc!llgen.

8) Im Unterlassungsfalle ist die Aktien- gesellschaft „Rheanisch « Westfälisces Kohlen-Syndikat“ berechtigt, die Strafen an den Nehnunaébeträgen der betreffenden Mitgliéder zu kürzen.

9) Neben der Vertragéstrafe kann die Aktiengesellshcft „Nhein!sch-Westfälisches Kohlen-Svndikat" auch Ersaß des ent- standenen Schadens beanspruchen.

Aufnahme neuer Veteiligter. S 39.

1) Bei Aufrahme neuer Mitglieder er

folgt die Fest'ezung threr Beteiligungen

durch die Ver)ammlung der Mitglieder mit etner Mehrbeit von mindestens zwei Drit- teln der abgegebenen Stimmen, Die glet

Mehrbeit ist erforderlich für dic Festsezung

von Beteiligungen neuer Mitglioder, deren

Beitritt nah § 6 der Ausführungsbestim-

mungen durh Verordnung des NeicbE-

win: tichaftsministevs herbeigeführt wind.

…_Meu beitretenden Mitgliedern ist, wenn fie es bei ihrem Beitritïe verlangen, eine Anzabl von Aktien der Aküiehgeselischaft

„Wheinish-Westfälisches Kehlen-Syndikat“ zur Verfügung gu stellen, welche der Höhe hrer Beteiligung entspricht.

2) Werden neue Mitglieder in die Ver- einigung aufgenommen, so hat die Aktien- gesellschaft „Nheimsch - Westfälisches Kohlen-Syndikät“ eine Vermgügensauf- stellung zum Schlusse des Geschäftsjahp28, m welchem die Aufnahme staëtgÆunden hat, anzufertigen. Diese Vermögensaufstelluwg foll der Auseinanderseßung zwischen den neuen und den altéèn Mitglieder dienen. Die Auscinanderseßung findet in der Weise , stait, daß den alten Mitgliedern diejenigen Beträge qutgeschrieben werden, die auf sie entfallen würden, wenn zum Schlusse des Geschäftsjahres eine Auseinanderseßzung gemäß § 33 erfolgte und hierbei die neuen Mitglieder nicht beteiligt wären.

“Dauer gs „Vortrages. Dieser Vertrag wird mit Gültigkeit bis zum 31, März 1922 O sen,

Sollte während der enen Dauer diescs Vertrages über das Vermögen eines der Mitglieder das Konkursverfahren er- öffnet werden, oder sollte ein Mitglied einen Grund gu borzeitiger Kündigung dieses Vertvages mit Crfolg geltend machen, so sollen für allé übrigen Mitglieder sämtliche Bestimmungen dieses Vertrages nah wie vor Geltung bebalten.

Jedes Mitglied ist verpflichtet, für den Fall, voß über sein 2 rmömeostas Konkurs- verfahren eröffnet werdén sollte, auf An- fordern der Aktiengesellschast „Rhewisch-

Ag

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1750 1751 1813 1841 1862 1942 2051 2091 2107 2112 215% 2160 2192 2293 2363 2437 2555 2556 2622 2656 2863 2285 2989, Serie B zu 4 200, rücéfzahlbar mit 4 515. 3051 3058 3961 3075

dor KoblonmirtsGaft vom 23. März 1919

j für die Gesellschaft ge- | schieht rediégültig unter deren Firma mit der Unterschrift zweier Mitglieder des Vorstandes cder eine und eines Proturisten. Aufficht®2rat.

Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens acht and Hödéstens 18 Mitgliedern und j wird in der Generalvermmmlung für die Dauer von vier Jahren azwählt. Auswahl dor Aufsihtsrotämitalieder ist | §11 Absaß 2: und 3 der Ausführungs- | verbleibende Vermögen in folgender Weise bestimmungen vom 21. August 1919 zum j verteilt: Regelung der Koblen- |

MWestfälisb2s Kolen-Syndifat“ der Ver- einigung unter den Véêdingungen, wie ste zur Zeit der Konkurgteröffnung bestanden, wieder beizutreten, fcbatd es bie freie Ver- rügung über die Konkurémasse wieder ev

Art der Bekanntmachungen. & 17 ;

E N A Bekanntmachungen der weldbe dur öffentlite WViiätter erfoigen fallen, gesdchen nur dur den Deutschen MeiätSamzeiger und Preußischen Staaiw- anzeiger unter der Aufschrift: „Mheintsc-Woaostiäli ichs Ko r Unierschrist: Vorstand“ cder Nuflóöfsug.

ut beachten. Die Zeichnung

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Gofell\chast, * 2

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orstandemitglicdes

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_ Scheidet cin Mitglied vorzeitig aus diesem Bertragsverbältnis aus, so 1#t es verpflichtet, falls es Akiien der Uktiengesell- „Nheinishz¿Westfäliiches « Kohlen- Syndikat“ besißt, dieselben Wocken einer ihm vem Geschäftsausscuß der Vereinigung zu bezeicbnenden und zum Erwerbe bereiten Person gegen rilattung der auf das Aktienkapital geteisdeten Ein- gablungen abzutreten.

Als Anteil

hiben-Zylortat“ j

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„Der Aufsuk:t3rat".

Ltinnen vier : Im Falle der Auclosumg der GesclUlsckaft | 2 nab Berichtigung der Sdlailden | 7

ese ü Í t jeder Afiionár die auf wirtsdaft vom 23. März 1919 zu headten. | fein2 Aktien von ihm oder Feimen Naeditée | der Amtszeit die |beagängern im G:

Stelle eines Aufst&têratamitgliedes zur | fett lun Erledigung, so ist eine Erschwahl’ für den Rest der -Amtszeit des aussckeidenden | Zochenbesißern ¿ Mitgliedes vorzunehmen. E : aus\deidenden Mitglieder wieder wählbar.

E Bad d Gese über die DunmäFst erbäl einigung erhält dasjenige ausgezahlt, i was es erhalten würde, wenn die Aus- einanderseßung nah § 33 zur Zeit seines Ausscheidens stattfände. Sondverrecht ves

S 40

Dem Preußischen Bergfi§kbus, welcher mit den der Bergwerkedirektion in RNect- linghausen umnierstellten Gruben mit Aus- * Steinfoblenbergwerks Ibbenbüren der Vereinigung beitritt, tit folgendes Sonderreht eingeraumt worden:

Der. Fiskus hat das Mecht, bis zu 50 000 Tonnen jäbrlich in Anreckaung cur seine Verkaufsbetetligung an Neichs- und! l triebe frei von der Abgabe (S 30 ¡efern, er hat dafür also nur | vertretér. die Tonnenumlage zu bezahlen, Fine Ueber- \&reitung der 450 099 Tonnen ift zulässig, s Wahrung der ösffent- iden Belange eine uncrwarbet starke Be- dienung fiskalisher Stellen mrt Brenn- | stoffen erfordert. Für diese Meßhrnengen bezahlt der Fiéfus auch die Nechnungs-

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Kommt vor Ab

6334 §359

6801 6843 6855 6872 69446947. Neftanteu.

U A 1000,

1604 1731 1850 2183

Vergfisus.

| rheinisdemestfälktden Girinfolknbongbaues sind | (8 2) zur Verfügung zu. stellen.

i E | Auf Grund des § 125 der Ausfü Nr. 572 716 Der Aufsichtsrat ist bescklußfäbig, wenn | bestimmungen zum Gefeß üter die Ne- find“ und {gelung

Mitglieder gel: / itglieder | 21, Auf

mehr als die Half anwesend it.

SDohlenmirtidsf 9 (Nor bs-G:soubr. S. 1449) - getiehmig2 ic den vorslcherden, Bertrag im Sinne der Vorskriften- der §§ 17 und äh esbar na |48 dev aucnnten Bestimmungen: Generalversammlung î und dessen Stell-

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55083 5928

Themnitü, den 14. Januar 1920. er Vorstand.

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T Q, Der Aufsihtêvct wäblt unmittelb der ordentlichen „feinen V

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r Neithstvirtschaft3ruinisier. In Vertretung: Dr. Hirs H.

Ziffer 1) zu

[103543]

lciiengeßfellschaft Fir Montanindustrie. Teilschuidverschreibungen mit

102 2% rüczahlsbar.

Bei der am 1. Oktober 1919 in Gegen {wart €unes Notars erfolgten Auslecsu19 urjever 4% Teilschuldverschrcibungei elecnde 120 Nummern à #4 10900 ückzahlung auf den 1. April 2920 ezogen worden: F Nr. 15 20:36 47 87 92 9 103 -123 1. 144 153 14

59 j 629 636 642 660 S508 838 846 &48 893 678 8

Die Genehmigung des Aufsichtsra { erforderlich für den Erwerb von G fcldern und Bergwerksoanteilen, Herstellung und den Betrich von Anlagen, | welch g ie ‘Aufbereitung, den | UAbsaß und die Befbrder von Berg- j cotas um tre SBerörderuing von Berg- 2ghsung am B. Nugust L920.

: Td ooo Zt ie: N19 e TUCC:

36090 RN 10 29 35 40 42 43 44 49 49 52 5 56 57 59 62 63 65 67 70

83 84/898

3 ist | [1035

Auf d Anleibebedingungen ' Einrdig2n wir hiermit den Met der von Hypoithektar -: Obli-

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L fai S t Le L B.

£1 D s B 6 * 1% 2/9 4

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wenn und soweit die

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welcke die Lageruna

zeuanissen beawwecken, \cwie für die wg an Unternehmungen, welde | Spreichung dieser Becke geridiet |

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Auf Grund tes § 125 der Ausführungs- bestimmungen zum Geseh üter die Rege- ling dex Keohlenwirtsckaft vom 21. August 1919 (Reichégeseßb1. S. 1449) geneßmige ich den vorstehenden im S der Vorschriften der SS 17 und 48 der ge- nannten Bestimmungen.

Berlin, den 24.

Dex Naeichswirtschast3nminister.

Jn Vertretung: Dr. Hi r f ch:

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Generalversammlung.

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Die 'Generalverfanrmbung der Aktionäre ! wird dur den Vorstand derufen. Aufsichtövat : e Generalverfammlung Die Berufung der Generalversammlung eia guts, dun Vetanntmachung ¿m be U (cen «eimger und Preußischen Stem eger mit «aner (Frist Don ¿ven

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kerirag 1m Cainne 904 210 581 588 598 611 624 668 678 679 733 798 80 906 937

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_Auzerdem soll an jeden 1m Aktienbuche ; eingetragenen Atlionar mit gleicher Frist | 9: eine Einladung duach eimgescmLtenen Brief |

TT, Gelellschaftsuertrag. Aktiengefelschaf

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Saßzuugeit Nheinisch - WefstfäliscßeS Syndikat vom

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/ . Oktober 1949. Firma, Siy uud Dauer der Gesellschaft.

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2512 2564 “p 2835 2878

Restanten: Nr. 604 u. 2757. Die Einlösung derselben à 10920 4 | findet vom L. April 19290 an statt: mm Vexlin tei der Kasse ver Gesell: der Spandaucr Brüdte* 2, in Nachex bei der Dresdner Bank, in Bresla: hei der Bank für Hanel u. Juduftrie, Fil. Vresrlau,

Clberfeld boi der Heydt,

Düsseldorf bei

Trinkazts, in Meiningen bei der Lhürinoen, Strupp Æ.-G.,

ceube Si A a Su S Jede Akllie gewabrt cine Stimn:e, für | 291 99

ninrecás ist das 205 !

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dre Ausübung des Attrenbuch maßgeberd. _Süiellvertretung-.in der. Generalverjamms=- | 395 23: lung uf Grund pokoatscriftlicher Voll- | 239 : mat ¿ft zulässig. / Der Vertreter braudtt | 3: Ur ¿u fein.

i F 1. Aktiengesellcaft fübrt die Firma: „RhoinisdWesträtirckes Kohlen

und hat ühren Sik in Essen.

Das Geichäftegahr läuft vom 1. April bis zum 31. März.

Gegenstand des Unternehmens.

Aus\{ließlich Gegenstand des Unter- nehmens ift es, einer dur Zusammen- {luß von Zechenbentbern im Bezirk des Niederrheinisdch-mwestfälisden Steinkohlen- bergbaueä gegründeten Kartellvereinigung als geshäftéfuhrendes Organ zu diener und in daéser EigersLaft alle Aufgaben zu c die Ausführungsbestim- mungen vem 21, August 1918 zum Geseßz über die Regelung der Kohlemvirtfdaft vom 23. März 1919 den Kohlen-Synd1- Taten übertragen,

Dep Generalbersammlung 4 10008. führt der Vorsißende des Aufsichtsraës oter jem d Sänd berde perhinderè, jo wird der Vorsißende von der Gonepal- verfammlung gewählt.

Der Vorsikende eréffnet und {ließt die Bersammlung, ernennt zwei Stimmzähler und leitet die Berhantlung. í

Den Vorsitz ïn

fem Stellver * Nr. 401: 407 408-409 41

493 425 426 Kersten 2, dem Bankflquso

Bank für

417 419 422 431 432 433

Generalversammlung | 505 507 rbalb bder ersten fes 2 Stabres sto. Der Vorstand | 533 i, eile auzerordentide Genzs- | 545 545 547 9 ¡ ralversammlung mit Angate der Tages- | 5: ordnung zu berufen, wenn-dio Bestber von 1/20 dos Ubtienigpitals

ir. der Discoutos Gesellschaft, in Münczen urrd Nürnberg bei der Vauk für Sande! «& Invusftrie, in Sböln, Bonn und Crefeld ch1 dem Srhaffhaousen'fcheu _vezeiit N.G. Mit dem 1. Avris hort: die Verzinsung der vorbezeicmeten (Stüde auf. Verïint, den 16, Jemnuar 1929, Acrtiengefellshaft für Montanindustrie.

Reiustron & Pilz, Aktiengesell-

saft, Schwarzenberg i. Sa. Dividendeutchz2inbogzen zu den AÆtien Nr. 1 bis 1509 unserer esellschaft geiangen.- gegen Einlieferung ber Erneuerung? Feine bei der Coutmerz= F: Discoato-Sank, Filiale Leipzig zur

3e%öerg i. Sa, den 17. Ja- MetuKronut & Pilz Nétienge?ea#

Uuionbráuerei Aktien-Gesellschaft in Gicßen.

Einladawg ¿uber Ben2zralv2rsautut« lnuug am 25. Februar 1920, Nate mittags A hr, in den (De tes Etadblifiezmenis in Gießen.

_\ Fage8ordursr:g t

1) Beridterffaitung, V9rlage der Bilauz Gewinn- und WBerlutr:-Gnung über die Ergebnifse des ReckEnungqk« jahres 1918/19 mit Bericht des Vor- stands über den Vzrrabgentftand und die Geshäftalaae forte Pefungte beriht des Aufsichtsrats unv Bericht

: R 2) Bes&luß über Fosisetuug d für das GesGäfigjahr 1918/1919.

3) Gnticfung des Vorilands und des - Au! sihisrate,

4) Ergänzungewahl zuz: AufsfiBtérai und Wakl der Revisionskommission.

Bemerkung : Zahresberit bezw. Jahres-

Bilanz und GesFäftsberiht

om 16, Januar 1920 in unseren

äftsstuben zur Ginßicht der Herren

anuarx 1920.

Stcinkoblenkoks i 950 582 9E

amd Stewnkoltilenbrrkeits aús den Anllagen j der Mitolieter der Vereinigung kann di Akbtienge)ellschzft “7, Rheinis-Westrälisches Follen-Syntkat“ aub Sohlen, Koks unb elbe von auferballb Zecben und

o C, 4 d VEUIITaßgen.

Segenstände der ordentlicen Genera!l- vertomnmilung sind knSbesondere: a. die Vorlegung ves Jahreëberndts, b. die (Bescklußfaftung über die Geneh- | miqung Per Ighwesreckbnung Und der j Gervinn- und Verlustrecwnung,

. dice Beschlußfassung über die Grteilung der Entlesiung an die Mttgltoder des Vorstands und. des Aufsicht8rais,

. die Wahl der |Mütglieder des Auf-

zuwammen M320 G60. Da der leßte Zinétsäein des al \ckeinbegens am 11, Januar t, werde die am 1.-Juli 1920 fal Zinsen von «S )- f von #4 1000 und Len Obligation von (6 500 bet allen Ein- lwfunaëéftellen j Tatons tezcllt werden.

Die Nückzahlung des Kapitals mit dem Zusthlage von. 5 lane der Juli-Kinsen [von #4 3,75 für ligation ven M 1000 und A4 1,88 Obligalioin folgt geen Mückeabe der Slücke vom x. August v. Is. an.

Auf Wuns der ObliggtionRnhaber find wir bereit, tie ObliAätionen mit dem vollen Quiblage von 5% rft den Halbjahres- zinsen bêéveits am 1, Iuli 1920 einzulösen.

(§3 wird auf di? Bestimmungen der Ver- ordnung des Meichsiministers des Snnern vem 24. Oktober 1219 hineewiesen, di auch für die oben angegebene Ait der Cin- lösung Anwendung finden.

Danzig, den 15, Januar 1220,

Wieler & Hardtmeœnnu Mct,-Ges.

F. Wielet.

üchsische Malchinenfabrik vorm. Rich. artmann Akticügefellschafi,

Bei dex am. 12, Januar d, J. itaïil- gehabten Verlosung der am 4. Juli zur Nüctzahlung kommenden 414 igen Teilsuldverschreibungen find felgende Nummern gezogen worden:

__Seric A zu „6 1000, ru&zahlbar mit 4 A029.

Nr. 15 111 158 171 243: 275 354 359 397 1405 429 436 464 525 588 606 614 647 631 671 705 707 753 767 803 824 843 899 903 967 972 988 989 1015 1027. 1040 108 1094 1096 1102 1108 1133 1194 1199 1212 1219 1316 1339 11440 1456 1497: 1585 1609 1646 1683

Briketts vertreiben, der Vereinigung Worken ‘herrühren. Sie kana aud Gruben- h awerfécntaile erwerben fo- wie Anlagen betreiben, welche die Lage- rung, die Ausbereitÿung, den Absatz 1.nd die oblen, ofs um Bri- Tebts bezm2cken. Siz fann sich an Ünter- nehmungen aller Art, weltke auf die Er- reichung sclder wed

M 11.25 für ine

g Cintieféruná Benorderung von §

_sidtsnal8, : und mit dem Zu- rick-tot sind, be] ©. die Wahl et Neckaungsprüfanv,

_Sowcit mcút diese Saßungen oder das Gee stren7eve Mrfordernisse aufstellen, ge- tnügd für alle Wablen und [Beschlüsse der Generalversammlung, insbesondere auch für | üsse, welche Sabungscnderutngen umd Garundftapitals die emnfade Mehrheit der abgegebenen Beschlüsse, wel{e Abänderung des : Gegenstandes des Untemebmens, Horab- t etung des Grundtapibals, Auflosung und Limtdation der Getellsctait woder Fusion mit einer anderen Gesellichaft betreffen, tft eine Mobrheit ven dret WVierteilen des (frientavitalé erf i

Die Aktiengesellschaft Handelt be: ihrer gesamten Téitigleit um eigenen Namen und | Mitglieder der Ver- oinigung, darf alfo für cineme RNedmung keinerlei Geschäfte betreiben. Grundtapital und Aktien.

& 3.

Das Grundkopital beirägt #4 7 500 000 1 lt in fünfundzrfanzigtausend auf den Namen lautende Aktien von ze dreihuert Mark.

[Die Uebertraguna der Aktien erfordert ; eine die Perfon des Erwerbers bezeicnende ' geridtTid vder notariell . beglaubigte (Er- lärung und is von der Zuftimmuna Aufsichtsrats und der Generalversammlung

auf Recbnung uar 1920.

und ist ein

s@äftostuben

Die über die (Generalwerfommlung auf- tehmende notarielle Niederschrift braudt nur von dem Vorsikonden und den Stimmzählern uncers{rieben zu werden,

Save Eng.

4 Neue Aktien können zu einem höheren ( zul als dem Nenmrert ausgegeben werden. Organe der Gesellschaft. "aa

& 4. Organe der Gesellschaf a, dor Verstard . b. der Aufsichtsrat ( c. die Generalversammlung. / Vorstand.

Di Der Vorstand Éestoht aus zwei oder mehreren Mitgliedern, welche von dem Aussicbtsrat bestellt werden. kann der Aufsichtsrat stellvertretende Vor- sbandsmitglicder bestellen. Bei i \standsmitalieder ist § 10 der Ausfübrwnastestimmungen err 21. Au- ! gust 1919 zum Gejes über Me HNegelung

Vorstand ist verpflidktet, für jedes or de { Geschäftsjahr €ine Jabresrebnung sowie N cine Gewinn- und Berlustrechnung cufu- stellen, sie mit emem den Vermögensstand wnd die Verbälinisse der Gesellschaft eni- Berich: (Zahresberichi) dem Aufsiktsrat und mit dessen Bemerkungen der ordentlichen Generalversammluna vor- zulegen. - Er- hat spätestens zwei Wochen vor der Generasversammlung jetem Ak tionär eine Abschrift der Vorlagen Jor Robnangéprifer an ev

t oui. Lid e Lade il vai

A?tionärce ofen.

Lo Berichts Biestan, aut 16, J ___ Der Au