1920 / 16 p. 9 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 20 Jan 1920 18:00:01 GMT) scan diff

auf Verbraulsbeleiligu Mengen 39 vom Hundert trages, der ihnen bei T Saß 1 diescs Absatzes erwähnk fabrens zufallen würde, zugunsten der übrigen Mengen wemger vergütet wird.

Mitgliedern, welhe Vorverträge abge- ein Anspruch auf Bê- des in den ) eberschusses sie sih beim Abschluß dieses sjenige, was usTand auf

der Absaßtziffern bleibt, 1,50 „4, in den Fällen. wo die; | Ucbterfreitung 1 vom Hundert übersteigt, iede Tonne des gesamten Mehr-

e und neb Maßgate in den jeweilig lebten ses Mo 4) Bei den Mitgliedern, deren Bete:li- | 6 6 für us Verkaufebeteiligung und | verbraucts beträat. Berbraucbsketeiligung zusammenseßt, gilt als Mekrleistung im Sinne dieser stimmungen nur das, was sie über die zusammengefaßten Beteiligungen haben; die ihnen zuzuerkennende Erhöhung wird auf Berkaufsbeteiligung und Ver- brau&sbeteiligung in dem Verhältnis ver- teilt, in wélcbem sie vor der Erhöhung zu i estanden baten.

5) Die 1h ergebenden Mehrbeteili werden den Mitgliedern von der Äktien- „Nheinisch - Westfälisches Foblen-Syndikat“ durch eingeschriebenen Brief mitgeteilt und außerdem in der nädbsten Versammlung der Mitglieder zur Kenntinis4gebracht.

gleichen Bestimmungen gelten sinngemäß auch für Keks und Briketis; in diesem Falle gelten bei Ermittlung der zusammengefaßten Beteiligungen (Ziffer 4) als grundlegende Verbrauchsbetciligung in ie Mengèn, welce in onaten vor der Freigabe der Erzeugung von dem betreffenden glied aus der Verbvauchsbeteiligung ver- braudbt worden sind.

8 17,

1) Jedes Mitglied ist nah Maßgabe Verkaufsbeteiligung zur Lieferung werpflickdet, falls es niht mit mindestens vierwöchigkr Frist bei der Aktiengesellschaft „Rheinisch-Westfälisches fat“ die Herabsebung seiner heteiligung beantragt hat. j trage hat die Aktiengesellschaft „Nheinisb- Westfälisches Kohlen-Syndikat" Folge zu Erwachsen ihr hieraus durch be- eingegangene Lieferverpflichtungen Kosten, so fallen sie dem betreffenden Mit- glied zur Last. 2

2) Die Herabsebung ist unkeschadet der Berechtigung, auf Grund des § 16 eine Erböhuug zu beanspruhen €ndgül- tig, soweit ste nicht durch Betriebsftörung Ob nah den vorliegenden BVerh&ltnissen die Herabsczung endgültig oder vorübergehend 1}, enticheidet i Streitfalle die Versammlung der Mit-

ngen vorhanden sind; diese endgültige i April oder : n, wel-ber auf itpunft fclgi. halb, der bewilligten ! : beziehentlih rikett-Verfaufsbeteiligung-nur das jewei- nachweisliche Herstellungêövermögen ür Jedes am angende Halb.

Erledigung der Verpflibtungen aus Vor- seß / 5, eines jeden Monats Ziffer soll an demjemgen 1. I, Dftober in Kraft“

verkäufen vor dem O7 L Ber die in dem verflossenen Monat zur Ab- : Anwendung des in Veferung gelangten Mengen anzugeben. | dcn vorbezeidmeien l Angaben unterliegen der Ueber- | dahin roachuno durch die Aktiengesellschaft „Rhei- | nis - Westfälisches Kohlen - Syndikat“. | 2 3) Die Mengen, welche af die Vorver- bige l Täufe aclicfert werden, kommen auf die mit der Maßgabe, daß DNerkaufsbetciligung in Anrechnung / Umfange abgabepflihtig jahr die Birgimm de8—Halb!

2) Bei Festsc8üna der Usberscbreitung | eiben dicienigen Véonate, für wide die Bestimmungen des §Î 16 e Anwendung gebommen ind, cußer Beredming.

_3) Die geldl:de Abrechnuna findet mach Schluß des Ea E ies statt.

Die Aktiengesellschaft „Rhbeinistb-Wei- fälisches Kolhllen-Syndikat“ einzelnen Mitgliedern wegen fveimilliger ihrer . Beteiliaungsanteile auch von den Verausfekungen und Folgen der SS 17—23 abwetchende Vereinbarungen vorbebaltlid einer Nadwprüfuna dur ben für die Festsetzung der betreffenden Beteiligung guständugen Auscbuß under Genefanlgung dur die Nerfamm!ung der Mitallieder.

Festseßung ver Vreise und Liefe- rungsbedingungen.

95

{&Ælessen haben, steht igung an der Ausf Absaßen 3 un: nur zu, wenn Vertrages bereit erklären, da sie aus Lieferungen in das 2 ] ge unmittelbar oder mittel bar über die Verrechnungsprei)e 91 einnehmen, der Vercinkgung zur Verfügung

und 1. Apuil und 1. Oktober an Betleiligungsziffer nach - der jahres vorhandenen Her- ellungsmöglihteit festgeseßt wird.

n Alle hiernach erforderlichen Feststallungen fälisches Poblen-Syndikat" i berechtigt, 1n erfolaen durh den Koks- -beziehentlich von ihr zu bestimmenden Fristen von den Brikett-Ausschuß.

Mitgliedern Nachweisungen und Auskünfts über brennstoffwirtshaftlihe Verhältnisse au verlangen, es set denn Nachweisungen oder Aus des Geb'etes der Kohlenförderu Brennstoffxbsaßes handelt, dur Betriebêgeheimmi

(siehe § 30). E E 11. E Die Akti engesel\Æaft „Nheinisch-West- (hre Borverirà

Nerrinçgerumg

erteilung des Scchlusse eines unsten der zu

Die Berehnung und V Ucbershusses erfolgt zum jeden Geschäftstahres dieser Zeit vorhandenen Aufbringung der Geschäftskosten.

i S 30. L 1) Zur Deung aller Geschäftsko Aufwendungen ge1 ermeidung ener en . Unterbilanz der' st, soweit sie nicht ge- cht werden, eine an- } bis zur Höhe von 3 vom undert der Monatsrechnungen e i des Aufschlages gemäß zu entrichten. Der gleichen liegen die im Landabsah 6 111) auf Grund von Vorverkäufen den Mitgliedern gelieferten M mit ihren Rechnu 5. des folgende {haft „Nheint

| , S 14, 9 . c O

| 1) Will cin Mitglicd“ für eine \e!bst- icdoch mur \stömdige Tiefbauanlage, M

bezvebentlich Brifetis noch ntl hergestellt hai, deren Herstellung aufnehmen, fo hat 0s die verlangte Erstbevciligung, die 1m (Foblenverkautébeteilgung bleiben muß. sed "Monate vorher dar „NRheinisch-Westfcilisches

es fch um die bisber

esondere die Ge- 14 verleßt würden.

S 12.

Der Aktiengesell\chaft „Rheinish-West- fälisces Kohlen-Syndikat" fir NRecknung der Vereinigung Kohlen, Koks und Briketts anzukaufen und zu ver- kaufen, die von außerhalb dieses Vertrags stehenden Zehen und Werken herrühren.

Beteiligung der Mitglieder am Gesamtabsatz. /

8 13.

1) Für die Beteiligung am Gesamt- absaß in Kohlen, Koks und Briketts die Vereinbarungen, welche für den dikfatävertrag vom 14. Oftober 1916 ge- troffen worden sind, j

Bei den Zecbenbesißern, welche diesem bei feinem Abschluß neu treten, kann die Festseßung ihrer Beteili- aug em Gesamtabsaß vorbehalten bleiben. Mie spätere Beschlußfassung über die Be-

mit einer Mehrheit er abgegebenen Stim- men erfolgen. Gegen dieselbe ist die Be- {werde und weitere Beschwerde gemäß » 78 der Ausführungsbestimmungen ge-

9) In die Beteiligung am Gesamtabsaß | in Kohlen werden die Beteiligunoen am Gesam!absaß in Koks unter Berüksichti- aung eines Ausbringens von 78 vom Hun- dert, die Beteiligungen am Gesamtabsaß in Briketts unter Anrechnung von 8 vom Hundert für Bindemittel eingerechnet.

3) Diejenigen Mitglieder über den Selbstverbrauh threr Hütten- werke Vereinbarungen getroffen sind, haben cußerdem Anspru auf de vereinbarte Merbranchsbeteiliguna.

4) Die Verbrauchsboteiligung unterlieat der in § 19 geordneten Verringerung nit. Sie darf in Koks und Briketts für den oigenen Verbrauch umgewandelt werden. Auch hierbei ist der. Verrechnung ein Aus- bringen von 78 vom Hundert für Koks, für Briketts ein Bindemittel 8 vom Hundert zugrunde zu

5) Wenn der Absaß eines Hüttenzechen- besigers auf seine Verkaufsbeteili einem Monat um mehr als 5 teile hinter dem Durchschnittsabsaß zurück- geblieben ist, der Hüttenzechenbesißer aber gleichzeitig im Verhältnis mehr auf seine Berbrauchsbeteiligung als auf seine Taufsbeteiligung geliefert hat, so soll eine Michtigstellung eintreten: | welche aus der Gesamileistung des Hütten- zcchenbesißers im Verhältnis zuviel auf die VBerbrauchsbeteiligung und ‘zu wenig auf Verkaufsbeteiligung entfallen wird behauldelt, als wenz sie vom Syndi- fat zum Verrechnungspreise der |Fettfbrder- tobhle getaust wäre, jedoch soll due als ge- Tauft zu dehandelnde Vienge im Höchstfalle begrenzt sein auf die Menge, um wêllcha dle Leistung des Hüdtenzechenbesißers auf die Verkqus8beteilugung hinter dem mady dor Durchschnitisbeschäftigung sich für ühn ex- gebenden Soll zurückgeblieben ist.

6) Die nah Zissor 5 vorzunehmende Verschiebung sol sh nur auf diejenigen Mengen erstrecen, welche im Rahmen der Verbrauchsbetei!. gun Hüttenzechenbesiger

e:nschließlih der S8 31 und 32 und zu jonst eiwa en! Atiengesell schaft Keoblen-Syndikat“, i

Die Versammlung der Mitglieder seßt fest, welid,e Vorschläge die Aktiengesell- „Nhbeints@-Westfälisches Srndikat" dem Neichókobllenverbande für die Brennstcfsrerkaufäpreise und birsicht- lich der Nicktlinien für die Preisnacblässe zu machen. bat.

D cicbsPoblenverband muß bor- acshlacen werden, daß der Verkfaufévreis für Kofstoble mindestens 80 vom Hundert Verkaufêpreises I. Klasse beträgt. obllenterband

Aktiengesellschaft Kohlen-Syndikat“ anzuzeigen.

2) Die Erstbeteiligung ist ihm zu ge- due tbechmschen sebungen für die Herstellung vorhanden sind und die Ge\samilage der betreffenden Tief- bauanlage es gestiatie. i

3) Bei denzenigen Mitgliedern, die noch über eine Verkaufsbeteiluung im Koks beziebentlih Briketts verfügen, darf eine Erstbeteiligung nur für eine \eld- stämdige T&Sfbauanlage gewährt werden; jeder etwa gleichzeitig von- demselben Mit- ed gestellte weitere Antrag wird na ffer 4 behandelt. i i 4) Bai denjenigen Mitgliedern, die sckon über eine Verkaufsbeteïligung in Koks be- ziehentlih Briketts verfügen, i} emem Ans trago auf Erstbeteiligung mur !stattzugeben, wenn innerhalb eines halben Jahres vor Stelluna des Antrages in mindestens drei onaten wenigstens 85 Gesamtverkfaufsbeteils kh Brikebts abge-

Koks und Brikett

ist gestattet, den seßten 1

lbgabe unter-

Hocbotenkoks Wenn dem Reichs- Vorschlag gemacht werden soll, den Verkaufsvreis für Koks- festzusetzen, so bedarf es cines Beschlusses der Versammlung der Mitglieder mit Zweidräittelmehrbeib der abgegebenen Stimmen.

d 4AP G An Hand der vom NReik8kolilenverbande Nerfaufépreitse Afthengesellschaft „Nhein!sh-Westfälisiches Kohlen-Syndikat“ und Sorten für i

Kohlen-Synd1-

ng8beträgen ‘bis zum onats dex Aktiengesell- \ch - Westfälisches K ' aufzugeben sind. Bei B wird diese Abgabe nur be Betrage, ‘der sich mac: Kürzun cirages um ‘den Wert  Verbrauchs an Bindemitteln ergibt. Dieser Wert ist zunäch gesdähter Preise a l [lig zu verrehñenden em Geschäftsjahr: un der Mitglieder é\chäftsjahr auf

die vorläu-

Diesem An-

foblle niedriger ' berechnet von dem

es tatsäch-

teiligung8ziffer mu n H pon zw?! Dritteln aufeinfolgenden M genehmigten vom Hundert bder gung in Koks beziehen leßt worden sind.

5) Die Aufnahme der innerhalb von 18 | willigung des Antrages erfolgen, wid falls der Anspruch auf die beaninagbe beteiliqung erlischt.

§) Die @rstbeteiligum

Bindemittel endgülb Preise werden in jed der ersten Ver} r das zurücklregende Vorschlag des D und es werden dana figen Verrehnungen berichtigl. 2) Wenn der hiernah einkom nicht genügt aht werden durch “eine e auf die Ge- esißer mit Aus- welche lediglich zur Grubenbetriebes au) gedient haben. Die nachrveisungen eines jeden Monats Nheinis-Westfälisches nach einem von der lieder vorzufchret-

Jahres die enumlage erforderli 7 - Versammlung der Antrag ‘der Aktiengesell- {ch - Westfälisches Kohlen-

lnen Monate nach zu leistenden 3 folgenden Monats

beim Jahresab\{luß, daß hoben worden sind, als

Qualitäten 2 Mitglicd nab dessen BVerrehnungspreise fest, bie den monatlichen Abrecbnungen zu Grunde zu legen find.

Den Mitgltedern telt das Recht zu, inncrha% von vierzehn tar eingesckriebenen Brief erbalbenen V1 tbeilung dieser Verrechbnungspreiße An- trag auf Aenderuna bei der Versammlung der Mütalliceder zu Händen des Vorstandes „Rheinisch-West-

bedingt ist.

8 18. Tagen nah der 1) Mitglieder können sih zur Bildung von Verkaufsvercinen in der Weise zu- fammenscließen, daß ihre im Bezirk des Niederrheini\ch-westfäli\cken |Steinkohlen- betdbaues belegenen Anlagen hinsichtlich der Verfügung über ihre Brennstoffe als ein Ganzes betracktet werden. 2) Verkaufsvereine zwischen die nur über

zur Decbun Fehlbetrag aufge aleicmäßige Tonnenumla samtförderun nahme der

Aufrechterhaltung (Zechenselbstverbr e für maßgebenden Förder ind bis zum 9, ftiengesellsha\ft Koblen-Syndikat“ na Versammlung der Mit Lenden Muster einzureichen.

Soweit den im Laufe des Erhebung einer Tonn ¿ft, wivd sie o Mitglieder auf daft „Rhein Syndikat" beschlosse:

3) Die für die einze den Ziffern 1 und 2 find bis zum 20, de zu entrichlen.

4) Ergibt sich böhere Umlagen ev erforderlich war zur Deckung d weldbe für die 1n Ziffer 1 Beke aufgewendet w Mehrbetrag bis aur Tonnenumlage aufgebrachten Betr Tie Mitglieder in dem Verhältnis zur zuzablen, in welem beigesteuert haben. durch die Nückvergu nit ersdvft, fo

g ist zunäst einst- weilig. Ihre Höhe wird endgültig u der Vovschrift dæ8 § 3 Vertrages und des § 78 der (Aus- füthrungsbestimmungeen fe zuständigen Ausschüssen Grgebmisscs emer sed brodenen Pro! Betwiebsiahres, glied zu bestimmen hat. it darf die Kok herstellung nur au efbauanlage er welcke die |Enstbeteiligung 7) Bei der Aufnahme refbauanlace in tie Zahl iehentlich Briketther teiligung 100 72 000 Tonnen nicht überschreften. N Erstbeteiligunaen türfen mur zum ril oder 1. Ofttobey beantragt“ und bewilligt werden.

| S D Eine ard l ändig, wenn sie eim eugene Kohlenvorrat und alle i n unter und über (Tage umfaßt, die für die Gewinnung, Förderung und Weiterverarbeitung der Kohlen und für den Versand e 2) Zwillingöschächte, ig ergänzen, dieje Zweckbestimmung nur als ständige Tiefbauanlage 3) Die Errichtung gen Tiefbauan

mit denen

Vftienaesellschaft fälisches Kolilen-Syndifkat“ zu tellen. Nach endgültiaecr Festsehuna kann €ine Aenderuna der Berrechnungspreise, solange die Prevsvorschrbften des verbandes unverändert sind, nit vorge- nommen oer verlangt werden, ï denn, daß Qualitäten

stgeseßt von den auf Grund des smonatigen ununter wh innerhalb des eren Beginn de Sin dieser Vrobes-

eine Verkaufs- Neicbskloblen- Heieiligung verfügen, und Zechenbesihern, die aub uber eine Verbrauchsbeteiligung verfügen, sind unzulässig.

3) Verkfaufsvereine können mur in der ersten Vetsammlung der Mi jeden Gefchäftsjahres angem Einmal anerkannte Verkaufsvereine für die Dauer diescs Vertrages bestehen

ablen dev sol» oder Sorten sich folgen, für bomtraat ist.

er sellistänbigen der Koks» bos steller darf die Erst- 000 Tonnen in K n Briketts für das Jar

ieder eines S 27. : ct werden. | Jedes Mitalied ist allein für ‘die quie und vors{riftsmäßige Lieferung der an die Aktienge\e!lschaht „Nheimisch-Westfälisches Kollen-Svndikat" lassenen Mengen und Sorten verantiwott- lib: es trägt alle Kosten allein, die durch Lieferung \Plechtèr Ouelität oder durch cin sonstiges Ver- sehen ber Ausflibruna der Lieferung fciner- seits verursacht werden. Die Entscheidung darüber, ob ein foldes Verschulden vor- sieat, bat dic Aktiengesellsckart „Nheinmisch- Wesbfälifches Kohlen-Syndikal"“, die sth im tedem Falle genau zu_ unterrichten hat, zu treffen. Gegen diese Entscheidung stoht dem Müinglied Tagen nah dew Zustelluna Berufung an Versammlung der Hänkden tos Vorstandes der Aktionaesell- „Mhheintsch-Westfälisiches Syndikat" offen:

Begleicchung n Nechnungen.

i 2 zum WVevtricb

4) Gin einem Verkqufsverein angehöriges Mitglied sceidet aus diesem aus, wenn fein Zecbenbesiß in das Eigentum eines Dritten übergeht.

S 19,

Falls die Lage des Marktes die Auf- nabme der Mengen, die sich unter Berück- vorsriften der SS 5—12

Gesamtverkaqufsbeteiligung er- dt gestattet, so muß pur Be- ( der Versammlung der Mitglieder eine etspredende anteilige Verringerung Verkaufsbeteiligungen Koks oder Briketis vorgenommen werden.

20.

( vat „Nheinisch-West- f@lisches Koblen-Symdikat" ist verpflichtet, er im Verhältnis 1hver Be- Tleibmäßig zu beschäftigen. ierzu nicht in der Lage ift, i Mitglieder,

umgaenligender

lage gilt als selb 3 Baufeld nui

sichiigung der

genligendem

ut Borricunge Höhe des durch die

bon - vierzehn Mitallbeder fie zur-Tonnenumlage Wird der Mehrbetrag tung der Tonnenumlage wird der verbleibende im Verbsltnis der gemäß Ziff Abgabe den Mitgliedern zurü

erforderlich sind. welde sich gegen» 4 Rückjicht aul

konnen m Die Aktiengesell\c betrachtet worden.

der zu den einzelnen lagen gehörenden und Brikettfabrikèn in zentraler in unmitbelbarem Zu- der die Crstbebeiligune ist zulässig,

alle Mitglied teiligungen

Soweit ste haben diejenigen h größere Mengen-abgenommen worden {ind, von der Mehrabnabme eine Abgave. an ‘Aktiengesellschaft Koblen-Syndikat“ während die Mitglieder, welchen zu geringe Mengen abgenommen worden find, für die Minderabnahme ledigli die gemäß § 22 festzuseende Entschädigung Aktiengesellshaft „Rheinisch - Westfälisches Koblen-Syndikal“ E haben.

Die Aktiengesellschaft „Nheinisch-West- fälisches Koblen-Syndifat" stellt monatlich die auf die Gesamtverkaufsbeteiligung sh evgebende Minder- : nab fest, bevehnet danach den iedem Mitglied zustehenden Beteiligungs8anteil und teilt alêdamn den Vitaliedern monatlich mit, mit welchen Mengen sie den ihnen zu- stehenden Beteiliguna8anteil überschritten odex nicht erreidt baben. Abrehuung findet dagegen erst - mach Sdlufß dos Geschäftsjahres auf Grunkd- lage ber Ale unga statt.

1) Abgabe- und Entschädi iede Tonne sollen in/ n der ersten Versammluna der Mitalleder Der Entschätigungs-

: a Hs i entrichteten Die von den Mitaliedern monatlich zu erteilenden Renungen über duc für ihre

„Mhhoimisch - Westfälisck28 vertniobenen- !Pohllen. Soks und Briketts sind spätestens um 20. des der Verorama folamden Monats zu boasleichen. Verteilung von Met

Mas die Abtiengesells{aft „Rheinisb- | Koblen-Syndikat" bren Vertricb von Koble, Briketts ter beteiligten Zehen in Inland über die Verrehnungspreise erzieli, wird den Mitalicdern dard) cinen iprozentualen Aufschlag auf den Betrag veroütlet, der thnen nach §§ 26 und 28 monatlich zu bezahlen ist, mrber aruppenweise, gebrennt nach Kohle, Koks und Briketts, remen ist. |

Alle sonstigen Einnabmen der Aktien- heinis{ -. We

werden zuna

31. Aktiensesells{aft esells haft „Rheinisch-

(stet die Akti Koblen-Svn- Leistet die Ali

etfälishes Koblen-Syndikat“ Abnehmer zur Förd Abfahes Vergü gleicher Vorauê|es omge aud für diejemg «ahrt werden, welchbe in boteiligung verrechnèt: werden.

1) Für den Erw

Anlage, d. h. nichb sammenhange mit nachsuchenden wenn die Vêrbi l i d der Kokerei oder der Brikettfabrik eigenen Betriebseinrichtungen. ! schluß jedes dritten , , hergestellt ift.

die Lage des Marktes die un- e Abnabme der aus der Gesamt- {sbeteiligung aller Mitglieder

tiengéjellschaft ¿Rhe yndibat" zuläßt, ß l rsammlung der Mitglieder enntnis geben. Sie hat gleichzeitig gu ob und in welche

ein Mehrbedarf vorli endenfalls den eingelnen auf sie entfallenden anteiligen zur Verfügung zu stell

2) In diesem Fa das roahre Monate aus

[nsprich ‘auf deren dae anteiligen

bleiben. ® Hat der „Rheinisch-West- eme Verbrauchsbetei- ligung im ganzen überschvilten, so unteor- liegen die über 109 v. H. hinausgehenden Mengen den Bestimnungen ‘des Ÿ 7) Die nach Ziffer d nachträglïch als ge- faußt zu behandelnden Mer l i den getmnäß stellungen und Abrehnungen- ‘aus. 8) Die Verkaufs- und Verbrau teiligungen der diesem Vertrage beitreten: | ér den Mitglieder sind in einer Liste | \ammengestellt, welche diesem Vertrage Bestandtezl beigeheftet wird und nach Be- dürfnis. ergänzt werden soll. Alle Er- gänzungen müssen dur die Aktiengesell- „Nheinisch-Westfälisches Syndikat“ allen Mitgliedern unverzüg!!ich mitgeteilb werden. : beigefügten

Tiefauanllage,

trrdung zwischen der leßteren ollen diese unter

tungen, fo \ ; in gleichem Um- en Brennstoffe

Betviebäunternehmers der Verbrau

en scheiden bes Westfälisches

32, menden Fest- erb von Grubenfeldern

len sowie für die Her- Anlagen oder die Bete! ligung Art, welcbe auf tung, den Absaß

stellung von an Unternehmungen aller die Lagerung, die Aufbere1 und die Beförderung vonBergwerk8erzeug- ist die -Genehmigung mmlung der Mitglieder not-

Genehmigung. kann für den Erwerb von Grubenfeldern und Berqmgrk- anteilen nur mindestens zwei Dritteln der ‘abgegebenen Stimmen erteilt weden,

3) Die unterzeihneten Mitglieder ver- pflichten sch der Aktiengesellschaft „Rhei- nisch-Weitfälisches Kohlen-Syndikat" gegen- über zur Aufbringung auch der f GesellshaftszrweLe nad den Bestimmungen des § 30. Verteilung des Vermögens im der Auflösung.

S 33.

m Falle der Auflöfuna dèr Vereinigung findet eine Auseinanderseßumq wie folo!t statt: Das Vermögen der Vereiniguna wird an die zur Zeit der Auflösung vorhandenen Mitalieder bis zur Höhe der Beträce, | welde diese Mitglieder als Abgabe em j lage | {ließli Tonnenumlage. an die D: ese Vorschrift | gesell haft „Rheinish-Westfälisches daß | sen-Syndikat" seit dem“ Tage der leute Vermögengsauéeinandersezung 36 Abs

i\-Westfälisches als | Fohlen- P aks ive Mehratnahme

hiervon der Ve rissen gerihtet sind,

der Versa

r ungefähren

‘Die agceldliche | Eoblcn - Syndi t Deckung ter Gescbäftskosten 30 Ziffer 1 Saß 1) verwendet.

Bleibt dana noch ein Uebersckuß ver- fuabar, so teht ‘er zur Verfügung der Ver- einigung und wird der Weile verteilt, daß ihnen unter finn- Amrendung der

der diesem 2 te sind diejenigen Koks- und Brikettbeteiligungen besonders gekennzeichnet, melde noch micht feststeben, weil die Probezeit noch nit beendet ift. Diese noch micht endgültigen Beteiligungen uqrberliegen 1 o | welche sh etwa aus dem auf Grund des Zynditat&vertrages vom 14. September 1915 vorgeshziebenen Leiftungsnachweis

9) Für alle Bewilligungen von Koks und Brikett-Verbaufsbeteiligungen, melde Grundlage noch i Anlagen / erfolgt sind, gilt nachstehendè Be-

Die botreffenden Mitglieder haben inner- halb der ihnen bewilligen Hödstziffer otishia nur diejenine Ko?8- bezie Brikett - Verbaufsbeteiligung anspruchen, für deren ] nach Friedens\chluß die technishen Voraus- ! 1

en. lle hat jedes Mitglied, aufeinanderfolgender Förderung mehr als mng abgesegt hat, rhôhung, aub Mengen hinaus. böhung beträgt das dreihund Mehrabfaßes, ten“ das Mitg «bnittlih für de örderung gehabt ' hat. | fungen uf ‘Ausfälle irgendwelcher Art Wagenmangel u. #4.)

nah Ablauf von \sech8 M-o- naten * unter - Berücksicitt Erhöhungen

Dee

ngsfaß für ¡talieder in ah

_Einzelbestim- erforderlichen Ziffer 1 ein Betvag bis zu 3 vom. Hundert der Monatsrechnungen eins&licßlih ‘der Aufsbläge gemaß Ab- saß 1 beziebentlih der Re für Lantabsak- und Vorverkaufsmengen vergütet wird. /

Ist auch biertatrch der Uebershuß noch niSt ccschôpft, so wird der Rest auf die Mitglieder nah Maßgabe derjenigen För- dermengen verteilt, Ziffer 2 der Erkbebung von Tonnenum arunde zu legen \ Ó oilt fred nar mit der Einschränku g ! den Pütienzecenbesigern hinsichtl

festgastellt werden. mungen im §39 saß soll mindestens 150 M Tonne betragen. S brabsgg-foll aber nur infô- vangezogen werden, i zur Deckfuna der Entschädigungen für T S ist.

Ueberschreitet ein Mitglied seine chSbeteiligung, so hat es an die „Riheinisch-Westfälisches Koblen-Syndikat“ eine Abgabe au zahlen, die, solange die Ueberschreitung immerbab Grund» 1 1 pom Hundert der

„fas: das Bed für jede n ‘Arbeitsta è

2) Der Me chrungébeträge weit zur Abgabe he wie es zur

zu æœrrihtender etriebs\tsrungen,

igung der ' zu e Verkaufs die* vorgenannten V treten von Monat

welhe na

Verbrau Aktiengesellschaft

tellung 3 Jahre i iligungen ein

_ sa 2: gezablt haben, in dem Verhältnis

mmen verteilt, mit denen die ein- zelnen Mitglieder gu diejen Abgaben Hbei- getragen haben.

Ist das zu vericilende Vermogen größer ‘als die in8gesamt geleistete Abgabe, fo ift der über leßtere hinausgebende Uebershiß unter Anwendung derjenigen Berechnungs- art abzuführen, melde nah § 29 Adosaß 3 und 4 für die Verteilung von Mebr einnahmen maßgebend ist, ohne daß jedo die Kürzung von 30 vom Hundert zu un- gunsten der auf Verbrauchsbetetligung ge- lieferten Mengen stattfindet. Der Bere nung ist, die Zeit seit ter "leßten Ver- mögensauseinandersezung zugrunde * gu legen. è

Ist seit der leßten Vermögenéausein- . anderseßung keine Abgabe gezahlt worden, so ift das gesamte Vermögen na der Vor- chrift auszukehren, weldæ tür den nah Absaß 2 zu verrechnenden Ueberschuß ge- geben ist.

Ueberwachung. 8 34. _ Der Aktiengesellihaft „NRheinisch-West- fälishes Koblen-Syndikat“ steht die Ueber- wachung der Verladung und die Einsicht- nahme der Geschäftébücher und -scdriftstücke der Mitglieder zu. Strafen.

1) Falls ein Mitglied entgegen den Be- stimmungen dieses Vertrages Steinkohlen, Steinkohlenkoks und Steinkohlenbriketts unter Umgehung der Akinenaesellshaft „Mheinish-Westfälisches Kohlen-Syndikat“ verkauft oder verbraucht, so hat es an die Aktiengesellschaft „MNhetniscb-Westfälisches Koh!en-Svndikal" eine Vertragsstrafe von 50 Mark für jede Toune zu entrichten,

2) Wer, scinen Lieferungöverpflihtungen durch eigen Schuld nicht nabkommt, kann zu einer Stvafe herangezogen werden, deren Höbe für jede Tonne der nicht gelieferten

“Mengen für jedes Gesckäftézahr. im voraus von der Versammlung der Mitglieder fest- gestellt wird, __3) Wegen Uebertretung der sonstigen Be- stimmungen dieses Vertrages verpflichtet h jedes Mitglied, an dae Aktien\sell-

haft „Mheinisc-Westfälisdes Kohlen- Syndikat“ eine Vertragsstrafe zu zahlen.

Sie fell für jeden Fall des Zuwider- hondelns nicht unter 1000 Mark betragen. 4) Alle Strafen werden auf Antrag der Aktiengesellschaft „hein sck{-Westfälisches KFohlen-Syndikat“ vom Gesbäftsaus[ckuß verhängt. Die Zustellung der (Enticheidung erfolgt dur eingeichriebenen Brief.

9) Geoeen die Straffestsezung ist binnen vierzehn Tagen nah der Zustellung Be- rufung‘an die Versammlung der Mitglieder

zulässig. Sie ist an deren Vorsißendon zu Händen des Vorstandes der Aktiengesell- schaft „NRheinisch-Westfälisbos Kohlen- syndifkat"“ dur erngeshnetenen Brief zu rien. °*

_6) Der Versammlung der Mitglieder steht das Necht zu, unter tesonderen Um- ständen die Strafen zu ermäßigen.

7) Die Zahlung der Vertragsstrafen bat sofort nah Aufforderung zu erfolgen.

8) Im Unterlassungsfalle ist die Aktien- gejellschaft „Rheinisch « Westfäliscbes Kohlen-Syndikat“ berechbtgt, die Strafen an den Mechnungsbeträgen der betreffenden Mitgliéder zu kürzen.

9) Neben der Vertragsstrafe kann die Aktiengesellshaft „Nhein!sch-Westfälisches Kohlen-Syndikat“ auch Ersaß des ent- standenen Schadens Leansprucben.

Aufnahme neuer Beteiligter. 1) Bei Aufnahme neuer Mitglieder erx folgt die Festsezung ?hrer Beteiligungen durch die Versammlung der Mitglieder mit einer Mehrheit don mindestens gei Drit- teln der abgegebenen Stimtnen. Die gietcite Mehrheit ist erforderli für dic Festsezung von Beteiligungen neuer Mitglioder, dercn

Beitritt nah § 6 der Ausführungsbejtim- mungen durch Verordnung des Meiché- wir tichaftömimisters herbeigeführt wind. _9Meu beitretenden Mitgliedern ist, wenn ne es bei ihrem Beitritie verlangen, eine Unzahl von Aktien der Aktiengesellschaft „Ryheinisch-Westfälisches Kehlen-Syndikat" zur Verfügung gu stellen, welce der Höhe vhrex Beteiligung entspricht.

2) Werden neue Mitglieder in die Ver- einigung aufgenommen, so hat die Aktien- gesellschaft „NRheimsh - Westfälisches Kohlen-Syndikät“ eino WVermögensauf- stellung zum S&lusse des Geschäftsjahr, in welchem die Aufnahme stattgæÆunden hat, anzufertigen. Diese Vermögenéaufstellung foll der Auseinandersezung zwischen den neuen und den alten Mitglieder dienen. Die Auseinandersezung findet in der Weise

, stait, daz den alten Mitgliedern diejenigen

Beträge gutgeschrieben werden, die auf sie

entfallen würden, wenn zum Schlusse des

Geschäftöjcchres eine Auseinanderseßung

gemäß § 33 erfolgte und hierbei die neuen

Mitglieder nicht beteiligt wären.

Dauer "e NONIES, ; 37 Dieser Vertrag wird mit Gültigkeit bis zum 31, März 1922 FGIE Eh

Sollte während der vorgeietonen Dauer dieses Vertrages über das Vermögen eines der Mitglieder das Konkursverfahren er- offnet werten, oder sollte cin Mitglied einen Grund gzu wvorzeitiger Kündigung dieses Vertvages mit Erfolg geltend machen, so sollen für allé übrigen Mitglieder sämtliche Bestimmungen dieses Vertrages nah wie vor Geltung behalten.

Jedes Mitglied ist verpflichtet, für den Fall, daß über sein Vermögen\das Konkurs- verfabren eröffnet werdén sollte, auf An-

MWestfälis{2s Kolen-Syndifkat“ der Ver- einigung unter den Bedingungen, wie sie zur Zeit der Konkurseröffnung bestanden, wioder beizutreten, sobald es die freie Ver- ruigung über die Konkurémasse wieder ew balien hat. k

S 39,

Sceidet cin Mitglied vorzeitig aus diesem Vertragsverbältnis aus, so 1st es verpflichiet, falls es Aktien der Uktiengesell- daft „Nheinish¿Westfäliiches »« Kohblen- Syndikat“ besißt, dieselben binnen vier Wochen einer thm tem Gescäftsausfcuß der Vereinigung zu bezeicbnenden und zum Erwerbe bereiten Person gegen Grislattung

gablungen abgzutreton. | Als Anteil am Vermögen der

Ausscheidens stattfände. : Sonderrecht 7 Bergfis8Lus. è 40

Dem Preußishen Bergfisbus, welcer mit den der Bergrerksdirektion in Rect-

des * Gteintoblenbergwerkts

nahme

folgendes Sonderrecht eingeraumt worden: Der. Fiskus hat das Mecht, bis zu

lay v V

\&reitung der 450 000 Tonnen ift gulissig,

lichen Belange eine unerwarbet starke Be- dienung fisfaliswer Stellen mrt Brenn-

umlase.

bestimmungen zum Geseß üter die Nege- lng derx Kehblenwirisckaft vom 21. August 1919 (Reicbégeseßbl. S. 1449) genehßmige ich den vorstehenden Vertrag 1m Sinne der Vorschriften der S8 17 und 45 der ge- nannten Bestimmungen. }

Berlin, den 24, Ditober 1919.

Dex Meichswirtschast3minister.

Jn Vertretung: Dr. Hir f ch.

IL.

Gesellschafts nertrag. Saßzungen der Akttengeßelschaf Nheinifch - Wesifälisczes Kohlen: Syndikat vom D. Oktober 1929.

Firma, Sis und Dauer der Gesellschaft. i S1 Die Aktienge’ell Saft führt die Firma: „Rherniscl-Westäätickes Kohlen- Syndikat“ und hat ihren Sik 1n Essen, Das Geoschäftégahr läuft vom 1, April bis zum 31. Marz. - Gegenstand des Unternehmens.

S 2. Auss{ließlich Gegenstand des Unter-

bluß von Schenbentkern im Bezirk des Riederrheinisckch-westfälisden Steinfohlen- bergbaues gegründeten Kartellvereinigung als geschäftérubrendes Draan zi diene und in daêser Eigenschaft lle Uifgaben zu erfüllen, wel&c die Ausfübhrungsbestim- mungen vem 21, Auguiît 1919 zum Geseß über die ‘Nogelung der Kohlemvirtscaft vom 23. März ‘1919 den Kohlen-Svynd1- taten übertragen, Außer -Sieinkohl umd Stewnkoltibenbrr der Mitglieder der

en, Steinkohl is qus den Anlagen

FKobllen-Syntikat“ aub Kohlen, Koks und Brilketts vertreiben, melte von avferballb der Vereinigung stebenden Zechen und Worken ‘herrühren. Sie kann aud Grulben- felder und Bergwerköcntzile erwerben s0- wie Anlagen betreiben, welde die Lage- rung, die Ausbereitung, den Absatz und die Beforderung von Koblen, Koks umck Bri- Tebts bcmeden. Sie fonn fi an Unter- nehmungen aller Art, welcke auf oie Er-

teiligen.

‘Die Aktiengesellschaft Handett bei ihrer gsamten Tätigkeit um eigenen Namen und auf Rechnung der Mitglieder der Ver- oiniguna, darf alo für cigme Necbnung feinerlei Geschäfte betreiben. Grundfapital und Aktien.

& 3. Das Grundkopital beträgt (A 7 500 000

der auf das Aktienkapital geleisdeten Ein-,

Ver- ! einigung erhält dasjenige ausgezahlt, i was es erhalten würde, wenn die Aus- | einanderseßung nab § 33 zur Zeit seines |

linghausen unterstellten Gruben mit Aus- # beé! | famtlie Mitglieder geladen

50 090 Tonnen jährli in Anreckaung auf ! e i: uf: A de F feine Verkaufsdetelligung an Neihs- und! der ordentlichen Staatsbetrieve frei von der Abgabe 30 feinen Vorsißenden Züffer 1) zu liefern, er bat tofür also nur | vertr:

ur j Ur Nur | veviretér. die Tonnenumlage zu bezahlen, Eine Üoher- |

stoffen erfordert. Für diese Mehrntengen j ( e 2 A G S 2 bezahlt der Fiétus auch die Nechnunas- }

Die Berufun Al T4 Pa tr L L 44+ {

erfolgt gültig dur Bekanntmachung ¿m CO S Ed U L VCU {cen ute idmzger und Preußisden Otornléanzeger mit «aner Frist von war

nehmens ist es, einer turch Zusammens- i

des Geich

|‘/20 dos Ubaientapitals dies boantragen,

t eder der Vereinigung kann bie} Aktiengejellschaft -,Rheinis-Westrälisches |

L, Gegenstände der ordentlichen General- verommilung fund inSbelondere:

reichung selder Zwette gevichtet find, be

Gese strenzeve [Srfordernisse aufstellen, ge- tmügd für alle Wablen und ¡Beschlüsso DOT Generalvers ammlung, insbesondere au für | Bescl[lüsse, welche SaßungEändenngen umd Erhöbung des Grundkapitals betreffen, die einfahe Mehrheit der adgogebenen Stüunmen. :

und ist eingeteilt in fünfundzrfanzigtausend «uf den Namen lautende Aktien von je / dreihurert Mark.

eine die Person des Erwerbers bezeicnentde ' geridilih vder notariell . becslaubrgte (Er-

Aufsichtsrats und der Generalversammlung abhängig. 4 : Neue Aktien konnen zu einem höheren

tals dem Nennnert ausgegeben merden.

Organe e Q chaft.

Organe der Gesellschaft sind: a. der Verstard . \ b. der Aufsichtôrat c. die Generalversammlung. : Vorstand.

5

Der Vorstend S mehreren Mitgliedern, welbe von dem Aussicbtisrat bestellt werden, Außerdem kann der Aufsichtsrat stellvertretende Vor- \bandsmitglicder bestellen. Bei der Aus- wah! der Vorstandsmitalieder ist § 10 der Auefükbrungëtestimmungen wert 21. MAu-

b

fordern der Aktiengesellschaft „Rhem sch-

| gust 1919 zum Gejeß über t Jegelung

n

: Gegenstandes

elung des Grundkapitals, Auflösung und Limuidation der Gesellscaft oder Fuston mit einer anderen Gesellichaft betreffen, ift cine Mobrheit ven dret WVierteilen des Aktenkavitals E i

5

Die Uebertragung ver Aktien erfordert ; tlärung und ist von der Zuftimmuna des |

zunehmende notarielle Nieberschrift braudt nur von dem Vorsikenden und den beiten Stimmzählern unterschrieben zu werden.

! Geicbäft8jabr cine «Jahresrechnung fowie eine Gerrinn- and Verlustrochnung eufzu- stellen, sie mit einem den Vermögensstand wnd die Verbällinisse der Gesellschaft eni- vidrilnden Aufsicktsrat und mit dessen Bemerkungen der ordentlichen Generalversammluna vor- zulegen, Er hat spätestens zwei Wochen vor der Generalversammlung jedem Ak- tionär eine Abschrift der Vorlagen sowie bes Berichts har RNehramgépyilser zu er teen, : id

steht aus zwei oder !

vor Follenmirtsdaft vom 23, März 1919 zu dveachten.

Die Zeichnung“ für die Gesellsckaft ge- |

schieht redbiégültig unter deren Firma mit der Unterschrift zweier Mitglieder des

8 11 Abfaß 2 und 3 der Ausführungs- | verbleibende Vermögen in folgender Weise | ®

bestimmungen vom 21. August 1919 zum

i Geseß über die Regelung der Kohlen- | Zunätist erhält wirtsdiaft vom 23. März 1919 zu headten. | seine Aktien von thm oder Feimen Rede

Kommt vor Ablauf der Amtszeit die | boagängern im Gigeniuan der Aktien ge- Stelle eines Aufst&têratsmitgliedes zur | leisteten Einzehlungen i i:

Erledigung, so ist eine Erschwahl für den

Rest ter -Amtszeit des auésckeidenden | Zochenbesiteam im i rheinifdenestfAtden Cte ntfolenborgbaues sind | (8 2) zur Verfügung zu stellen. :

Mitgliedes vorzunehmen. Die aus\ckæïdenden

§ 7.

Mitglieder

wieder wählbar.

Ur

Der Aufsi®têvrxt wählt unmittelbar na Generalversammlung und dessen Stell-

Die Genehmigung des Aufsichtsrats ift

S A G E V2) G S IRA N { erforderlich a den Erwerb, von Gruben- ; wenn und soweit due Wayrung der ofsent- federn und Bergwerksantetlen, für die | kündigen wir hiermit ten Most Ler Vi

Herstellung und den Betricb von Anlagen, | zes O O. welce die Lageruna ben Absatz und die Beförderung von Berg- werkêéerzeugnissen bezawveden, sowie für die Beteiligung om Unternehmungen, weldbe : {auf die Erreichung diefer Becke geriditet | Auf Grund des § 125 der Ausführungs- | find. E

-

j J P do S 196 I

die Aufberertuna, den

Generalversamutzlung. 89

O

Die Generalversanmmbung der Aktionäre | wird dur den Vorstand berufen.

dem Aufsichtörat stebt tas Recht zu, ! t 7 t eine Genevalverammlung zu berufen.

der Generalversammlung

Waocben. Außerdem soll an jeden 1m Aktienbuche | vingotranenen Attionar mit gleicher Frist

m} 3 G. 1907 Sah e e Farni Hy 2 Se ene CErmnbadung duach eingeschmotenen Brf | Cro.gen.

1

C T.VCI

S 10,

_Jede Aklwe gewabri ne Stimn:e, für | 591 c die Ausübung des Stimanrédts8 205

üttrenbuch maßgeberd. Stellvertretung in der Generalversamm: ! lung vuf Grund privatschriftlicher Voll- mat t zulässig. Der Bertreter braudt nicht Akllionär zu Fein. j

it das

S 11. ) Den Vors ïn der Generalverfammlung

führt der Vorsibende des Aufsichtsraus oder sein Stellvertreter. Süni (70 wird der Vorsthende vow der Goneral- versammlung gemählt.

Sünd berde perhinderd,

Der Vorsitende eréffnet und schtießt die

Versammlung, ernennt zwei Stimmzähler ¡uad leitet die Berhantlung.

E. oventlide Generalverfammlung

Dia Dio

findet innarbaló der ersten sech3 Monate De chaf Der Boistand | 5:

ist verpslichbei, eine außcrordentitde Genz- | 54: {ralversammlung mit Ängate der Tages- | blenkoks i 2tdnung ¿u berufen, wenn 0 Bostber von

L DU Mos 1LOLT.

S B

a. die Borlegung des Jahresbendits, b. die lBescklupfafsung üher die Genob

A Blan S: ail A t 4 A miqung fer Jahresreckbnung und der

Gewinn- und VerlustreDnunag, c. die Beschlußfassung Uber die Grteilung der Entleswung an die Mttglteder des Vorstands und des AufsichtSrais, d. die Wahl der (Mitglieder des Auf-

_sid:tsnals, e. m2 Wahl der Necknungsprüfer.

R

Sowcit mit diese Sabungen oder das

L

Für Boschlüsse, welche Abänderung des des Untemebmens, Horab-

Dik iber tie (Generalverfammlung auf-

Johresrechntg. z S 16. :

Iw , j 1 [JdA 4 s S Der Vorstand it verpflichtet, fir jedes

l

Bericht (Jashvesberichi) dem

Bekanntmachungen der i welche dur öffentlide" Blätter erfoigen 2426 fallen, gehen nut dur

»erieult: Î

Nuf Grund des S 125 der Ausfütrunnqg ei j U Zl 4 od A j e U L 5 R el U ie Lu - _ (7, Der Aufsichtsrat ist beschlußfähig, wenn ( bostimm:ngen zum Gefez üker die NMe- 99 A i H E C den -Nnd und {gelung , der Ibbenbüren der Vereinigung beitritt, it | mehr als die Halfte fämtli&er Mitglieder | L

¡ cnwesend ist. |

r de Der Neithatuietichaft3tninisier. | [103546]

Auf

|

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5

: ationen T, | 29hlung am R, August UD2O, Es |

find de Stücke:

Auch :

f

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R) L) -= 40

1 473 474 47 478 1 L

# 560,

Da der lebte Zinésdein des elten i mê- \ckeinbeaens am 1. 1st arerden die am 1. Juli 1920 fallicen Zinsen von von M 1000 und ven ODóoltgation lösunaéstellen Tatons teilt werden.

Die Nückzahlung des Kapitals mit dem Zusthlage von.5 % und mit demn Zu- lane der Juli-Zinsen von" #6 3,75 für eine Obligation ven M 1000 und 4 1,88 für . cine

x3. Anguft v. IL. an.

Auf Wuns) der ObliggtionKnhaber find wir bereit, tie Obliaätionen mit dem vollen Zuschlage von 5: % nb den Halbjahres- zinsen béreits am 1, Juli 1920 einzuloten.

(Fs wird auf di? Bestimmungen der Ver- ordnung des Meichsintinisters des Snnern vom 24. Oktober 1219 hinocwiesen, die auch für die oben angcaebenz: Art der Cin- löung Anwendung finden.

Danzig, den 1ò, Jannar 1920,

D Wieler &

3508] ähsische Malhinenfabrik vorm. Rich. artmann Akticugefellschast. Bei dex am 12, Januar d. J. itail- abten Verlosung der am 4, Juli J. zur Nücézahlung kommenden 414 igen Teilschuldverschreibungen nd fclgende Nummern gezogen wouden:

Nr. 15 111 158 171 243: 275 354 359 397 4105 426 436 464 525 588 606 614 647 6531 671 705 707 753 767 803 G 824 843 899 903 967 972 988.989 1015 1027. 1040 108 1094 1096 1102 1108 1130 1194 1156 1212 1216 1316 1339

Î

s M Ie Rb | iun n. Laa! me Lade E Wm

1440 1456 1497 15905 1609 1646 1633

Art ver Bekanntmachungen. : 1725 8 17. j ! 1901 Gorellschaft, * 2118

den Deutschen , 2765

Vorstandes cder eines Vorstandsmitgliedes Reidsanzetger und Preußischen Staais- | und eines Profturisten. anzeiger unter der Aufichrift: | Nufsichtorat. „Rheinisi-Westäälißcts Kohlen-Syridikat“ | Nr. S 6. und mit der Unierschrist: | 3128 Der Aufsichtsrat bestebt aus mindestens | „Der Vorstand“ cder “Der Aussuht8rat"“. | 9993 : ct und bod&stens 18 Mitgliedern und j Auflösung. | 9993 wird in der Generalversammlung für die F 18. | 2001 Deuer von vier Jahren gewählt. Bei der | Im Falle der Auslösung der Gesklljckaft 4001 Auswahl dor Aufsihtsratsmitalieder it | wird tas nab Berichtigung der Sdailden ! 4224

j

jeder Akiionär die auf | 4977

5166

500

n/ gurüd. 2200

Der Nest ift der Kartellereinigung von 600: Bezirk des Nieder- | 6182

A Mena

(e

Dobler vom

g 9873 L 02 5D A M9 E A t t 2-4 O, 21. August 1919 (Nerchs-Bc sor. S. 1449) f L agcu2hmig2 id den vorstehenden, Bortrag 1039 o os A C ba h &L E E/OI 2 n Inne det Bors riften“ der J 14 und 4725 A6 n A O 154. 44510 ,/ » X (F 48 dev amannten Bestimmungen: 2991 Berlin. den 24, Oktober 1912 p

In Vortretung: Dr. Hir} c. A R A Í a—— | [1035

Grund der Anleibeßedingungen Ges 703

4%

ausgeachenen HSypotheëtar : Obli: Emission zur Mück: |

Reihe A 2900991010 21017 18 19) umer

191 104 105-106 107 110 112. 113

116 119 120 121 123 124125 127

130 131 132 135 137 138 140 141 | 478 482 141 143 149 150 151 153 154 159 j

159 161 162 163 166 168 171 173

175 177 180 181 182 183 184 185 | 1011 187 188 189 191 194 197 198 21 | 1094

5 203 207 208 219 211 1548

- E BSO +

913 |

e ry T

210 2160. 217 210 220 220 222 220 | 1442 925 928 230 231 2929 233 234 235 | 1610 937 239241 242 294/944 245 246 | 1802 248 250 292 253/255 256 297. 299 | 1990 960 261 263 254. 265 297 270 271 | 2209 273 274 2/1 218 280. 281 285 288 2990 992 2983 298.300 201 302 303 304 | 2511 306 307 308 309 310 311 312 313 | 2228 316 317 318. 319 320-321 322 32M 327: 328 329 320-392 333334 338 340 341 342 343/346 347 349 390 202 S04L 350.558 339.390 502 300 306.367 364, 370 321 373 375 377 382 386 389 350 30 392 395 398 400 zu 4 L000.

Reihe B: i.

“Nr. 401 407 408-409 410 411 414 418 | in 417 419 422 423 425

426 427 428 425 439, 433 435 436 437 438 441 444 445 447 459 453 454 455 496 in 459 460 462 45 L 2 484 425 496 497 501 503 504 599 510 511 512 : 52) 524 ‘595 528 535 537 540 541 ck42 343 546 547 950 951 5 f i T.

491 495

4 Lt Ì 5 565 567 568 570 571 8 579 580 92. 5M 597

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i 598 599 §90 zu Zl.

wamman M320 O60. Mi H B

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1920 L'TFAD

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Cs: 4 A4 _SANILNT

2250 für cine Slbligatien M 11,25 für eine 500 vet allen Ein-

Einliefèérung des

m A Sib

aegen

Sie

Obligation von F 500 er-

aeaen Mückeabe der Slücke vom

1813 1841 1862 2091 2107 2112 2192 2293 2363 2556 2022 2658

Serie B za #4 200, rücfzahibar mit #4 515. 3051 3058 3961 3075

1942 2051

2437 9555 2863 2088

\ '

- g aan A

21 €521 6801 6843 6855 6872 69446947.

Neftanteu, zu Æ 1000.

1850 2183 zu M 000.

41634 4699 5508 5528

Nr. 572 (159

Cre

1604 1731

Ghemniß, den 14. Jamrar 1920, Der Vorstand.

tiengeßellichaft Montanindustrie. eisschuidverschreibungeu L202 97 rüctzahlbar.

Bei der am 1. Oktober 1919 in Gege { wart cines Notars erfolgten Musles211g 2 j 4% Teilschuldvers{rcibungen 6 29-35 40 42 43 44 46 49 52 53 | find felgende 120 Nummern à #6 L000 L 55 56 57 59 82 63 65 67 70 71 72 | zur Rüctzahlung auf den L. April 1920 6 77 79 81 82 83 84! 85 87 89 91. 93 96 | gezogen worden: t ¿ Nr. 15 20:36: 47 87 92: 96 103 -123 141 144 153 194 204 210 298 355 413 545 561 588 598 611 624 678 679 733 796 80 906 937

629 636 642 666 66 808 838 846 848 853 878 8 1032 1054 1075

1492 1544

1892. 1914 2065 271 2249 2266 2409 2430 92564 2716 2 | 2835 2878 2906 2981. | Restanten: Nr. 604 u. 2757. 38 Die Etulöfung derselben à L920 | findet von L. April 1920 an statt: | in Vexlin bei der Kasse ver Gesellz fchaft, An der Spandauer Brücke“ 2, in Aechen bei der Dresdner Bank, in Vreslan: bei der Bauk für Hande Zndustrie, Fil. Vresrlau, Clberfeld boi ver Heydt, Kersten 2,

dem Bankfauss :

vou

Söhne, Düsseldorf bei

Trinkaus,

in Meiningen dei der Bank für Lhüringen, : Strupv A.-G.,

in Mainz Lei è Gesellschaft,

57 in Münczen urrd Nürnberg bei ter

572, Vak fär Hande! «& Invuftrie, 27 in Sbln, Bonn und Crefeld bei demn

34 465 457 409 F.

ir. der Disconto

Scaffhausen'fscheun vereint N. G.

t vem 1, April hort: die der vorbezeichneten Etüde auf. t WQertlirt, den 16, Jemuar 1929,

Actiengesellschaft

S Für Montanindustric. (1041331 j Reiustron & Pilz, Aktiengesell-

saft, Schwarzenberg i. Sa. euen Dividentbeufch-inbogen zu den AÆtien Nr. 1 bis 1500 unsexer esells aft gelangen gegeu Einlieferung der Erneuerung?) Feine bei der Commerz. S F ITCORIGMBAN Filiale Leipzig zur

uS5gobe,

S Btwarzeuörrg i. Sa,„ den 17. Ja- vuar 19 MeiusKront e Vi!z Mktiettge?elsPa?

(} (t 3 : el Ls Z 4% L 3 G 78 i m 4 0

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& Hardtmonnun YAet Ges. F. W iele t.

_ Serie A zu 6 1000, rüEzahlbar mit 4A A029. Bem rehnun

\

0847] Uuionbráuxerei Xktien-Geselishast in Gicßen.

Tinladauwg ¿uber Benz2ralv2rsautum« lung am B35. Februar 1920, Nate wittags 4 Uhr, in den Se tes Etadblifsements in Gießen. __\ FTage8ordunng 2 1) Beriterf?faitung, Vorlage der Bilauz Gewinan- und Berlutr-Gnung über die Ergebnisse des Recknungks jahres 1918/19 mit Bericht des Vor- fiands- über ‘den Vzrmögentfitand und die Geshäftalage forte Pefungte ad pr Aussichtsrats und -Bcricht ) r en E -2) Bes&luß über Fesisetzuug d-r Dividende für das GesWäfigtahr 1918/1919... 3) Entlaffung des Vorslands und des - Nu! sichtsrats, : 4) Grgänzungewahl zu: AuffiBtérat und Wakl dexr Revisionskommission. ang : Fahrezberißt bezw. Jahres« Bilanz und _ GesF äftsbericht om 16, Januar 1920 in unseren zar Ginficht der Herren

Biestaw, aui 18, Januax 1920. Der Uu}fichtsrar,

s{chäftostuben

und

Geschäftestuben Ak?tionäre ofen.