1920 / 25 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 30 Jan 1920 18:00:01 GMT) scan diff

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de S. 1456) für das Gebiet der Provinz Schlesien und des d:utihen Teils der Provinz Posen für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum ‘20. Februar 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 474 an das Reich3arbeitsministerium, Berlin. Luisen- straße 33, zu richten.

Berlin, den 23. Januar 1920.

Der RNeich3arbeitsminifster. L T: Dr: Bussa

Bekanntmachung.

i Der Arbeitgeberverband für das Baugewerhe 1 Altenburger Ostkreis E. V., Siß Altenburg S.-A, veantragt, den zwischen ihm, dem Deutschen Bau- »iterverband, Zweigverein Meuselwiß, und dem iralverband der Zimmerleute und verwandten russgenossen Deu:shlands, Zahlstelle Meusel- i 3, abgeschlossenen, am 24. April 1919 in Kraft getretenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeiisbedin- gungen der gewerblicen Arbeiter im Baugewerbe gemäß § 2 der Verorènung vom 23. Dezember 1918 (Reihs-Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet der Orte Bockwit, Brossen, Bunau- roda, Crimißschau, Falkenhain, Heukendo1f, Suxdorf, Kriebißsch, Langendorf, Leesen, Lobus, Loißsch, Meuselwiz, Mumsdorf, Nißma, Oelsen, Penkwit, Pflichtendorf, Alt und Neu Poders- hau, Prehliy, MRusendorf, Sabissa, Schnauderhainichen, Sprossen, Staschwiß, Stockhausen, Wintersdorf, Wuiß, Würth- wiß, Zettweil, Zipsendorf und Spora für allgemein verbindlich zu ertlären. Einwenduvgen gegen diesen Antrag können bis zum 15. Februar 1920 erhoben werden unv find unier Nummer I. B. R. 7315 an das Reichgarbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße 33, zu richten.

Berlin, den 23. Januar 1920.

Der MReichsarbeit3 minister. A Ai: E Buse

e mr e

BekanutmachuUnug.

Der Verband der Zentralheizungsindustrie E. V., Ortsgruppe Dresden, die Arbeitgebervereinigung für das Dresöner Gas- und Wasserleitung{gewerbe, die Klempner- und Jnustallaieurinnung zu Dresden und der Deu1lshe Metallarbeiterverband, Ver- waliungs stelle Dresden, haben beantragt, den zwischen ihnen am 1. Oktober 1919 abgeschlossenen Tarifverirag zur Regelung der Lohn- und Krbeitsbediugungen für die gewerb- lihen Arbeiter in der Zentralheizungs-, Gas- und Wasser- leitungsindußtrie und im Klempner- und Justallateurgewerbe gemäß § 2 der Verorbvnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs- Gesegbl. S. 1456) für has - Gebiet dec Stabi Dresden und der Amitshauptmannschaften Dresden-Allstadt und Dresden-Neustadt für allgemein verbindiich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Anirag können bis zum 15. Februar 1920 echoben werden und sind unter Nummer I. P. R. 564 an das Neichsarheitsministerium, Berlin, Luisea- straße 33, zu richten.

Berlin, den 24. Januar 1920.

Der NReichsarbeiteminifter. J. A.: Dr. Busse.

pen)

Bekanntmachung.

Der in Nummer 131 und 177 des „Deutschen Reichs- anzeigers“ vom 11. Juni 1919 und 7. August 1919 veröffent- lichte Antrag, den Tarifvertrag vom 22. Februar 1919 und den Na chtragsvertrag vom 25. Juni 1919 für die Kleinbäckereien Düsseldorfs für allgemein verbindlich zu erklären, ist infolge Kündigurig des Tarifvertrages gegen- standslos geworden.

Berlin, den 26. Januar 1920.

Der Reich3arbeitsmitister. % A: Dkr. BUss&

Bekanntmachung,

In Abänderung der Bekanntmochung vom 24. Oktober 1919 (Reichsanzeiger 256 vom 7. November 1919) _wicd auf Grund des 8 2 der Verordnung über die Verarbeiiung von Gemüse und Obst vom 23, Januar 1918 (Reichs-Gesegßbl. S. 46 f.) bestimmt: E i; ó

1) Beim Absay der Gemüsekonserven in luftdicht verschlossenen Behältnissen aus ver Ernte 1919 an die Großhändler dürfen die Kisten cinschließlich Eisenband zum Selbstkostenpreise der Fabriken abzüglich 1,50 „# je Kisie in Nechnung gestellt werden.

9) Beim Absayh an die Kleinhändler dürfen die Kisten cinshließ- li Eisenband zu bem Selbstkostenpreise der Fabriken abzüglich 9,50 # in Nechnung gestellt werden.

3) Beim Absaß von Gemüsekonserven in Kisteu an die Ver- braucher dürfen die Kisien einschließli Cisenband zum Selbstkosten- preise der Fabrilen abzüglih 3,90 H in Rechnung gestellt werden.

Die Konservenfabriien find verpflichtet, vor jedem Ankauf von Kisten, die für die Versendung von Gemüsekonserven benußt werden jollen, unsere Genchmigung einzuholen. :

Braunschweig, den 20. Januar 1920.

Gemüsekonserven - Kriegsgesellschaft mii beschränkter Hafiung, in Liquidation. Dr. Kanter.

Ausführxrungsvorschriften.

& 1.

Auf Grund des § 2 ver Bekanntma(hung ‘der Reichsregierung vout 15. 11, 19 (Reichs-Gesezbl. N und der im Reilsanzeiger vom 21. 11. 19 Nr. 267 bekannt gegebenen Bestimmung des NReichs- ministers für Wiederaufbau veröffentliht der Verband der im Ausland geshädigten Inlandsdeutschen E. V. die nachfolgenden Ausführungsvorschrtften. Es

Grundlegend für die Arbeit des Verbandes find die in Nr. 267 des Deutschen Reichsanzeigers vom 21. 11. 19 veröffentlichten „Richt- linien für die Gewährung von Vorschüssen, Beihilfen und Unter- stügungen für Schäden Deutscher im Auslande aus Aulaß des Krieges".

Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Gefezb!, }

Papier-, Pappen-, Zellstof- und Hol;stoffirdustrie gemäß § 2 ;

| | | |

Me AIEDE M R A E O ER A E I E L I E R E

& D, Ï

Dex Verband ist zuständig für alle Anmeldungen von Jnlands- ? deutschen (Firtnen oder Einzelversonen), wel&e am 1. Juli 1914 thren Wohnsitz oter ständigen Aufenthalt im JFriland, h. in dem damaligen Gkbiete des Deutschen Neichs ein|schließlih ver Schutz-

gebiete, gehabt haben. 83

Anmeldungen von Auslandédeutschen sind an den „Bund der Auslandsdeutichen“, Berlin W. 10, Rauchstraße 23, zu richten.

Als Auslandsdeuts{che gelten alle Deutschen, welche

1. am 1. Juli 1914 Wohrsitz oder ständigen Aufcuthalt außerhalb des damaligen Heichégebiets gehabt baben,

2. welhe nah diesem Zeilpurtt Wohnsiß oder {ständigen Aufenthalt im Auslande gehabi haben oder zurzeit dort aben.

Deutse, die ihren Wohnsiß zugleich im Jnland und im Ausland gehabt haben oder haben ferner Fnteressengemeinschaften von Inlands- und Auslandsdeutshen baben die Wahl, ob 1e ihre Sinmelduug bei dem Bund der Auslandsdeutschen oder dem Verband der JInlandsdeutschen einreih:n wollen.

Inlandsdeutshe, welhe Schäden nur wegen Internierung aninelden wollen, haben {id an den Bund der Auslandsdeutschen zu wenden.

& 4,

Das Verfahren bezieht fh l1ediglich auf Ersaß für Schäden, die imAusland, d. h. außerhalb des im § 2 genannten Nei®sgebiets, aus Anlaß des Krieges entstanden sind.

Der Verband ist also insbe‘onvere nicht zuständig für Schäden, die entstanden sind:

a) innerhalb der deutschen Schußzgebiete,

b) innerhalb derjenigen Gebiete des Deutshen Reichs, die auf Grund des Friedensvertrans abgetreten find.

S D,

Die Haupitstelle des Verbandes befindet fich in Berlin W. 35, Poisdamerstraße 28 (Teklegrammanschrift: Inlandsdeutsche). it An die Hauptstelle sind lediglih Anfragen grundsäßlicher Art zu ridten.

Anmeldungen find nit an die Hauptftelle, sondern an dfe |

Zweigstellen des Verbandes zu richten.

8 6. | Die Zuständigkeit der Zweigstellen des Verbandes ergibt fih aus

der beiliegenden Liste. Maßgebend ist der Wobnsiß des Antragstellers.

Abweichungen von diejer Zuständigkeit find nur aus sachlichen Gründen auf besonderen, an die Hauptstelle des Verbandes zu rihtenden Antrag zulässig. Stehen mehrere AntragsteUer, die in verschiedenen Bezirken wohnen, in bezug - auf den Gegenstand der Anmeldung in Interessengemeinscaft, so haben sie ch über die gemein- same Anmeldung bei einer der in Betracht kommenden Zweigstellen zu cinigen. Können fie fih nicht einigen, so regelt die Hauptstelle des Verbandes die Zuständigkeit.

S 7.

_Vordrucke für die Anmeldungen find von den Zweigstellen zu beziehen. Die Anmeldungen müssen auf den von dem Verband ausgegebenen Vordrucen eingereiht werden. Die genaue Befolgung

gy

der in dem Vordruck gegebenen Vorschriften ift wesentlihe Voraus-

seßung für eine schnelle Erledigung ves Antrages.

___ Magst oder veranlaßt der Geschädigte wissentlich oder grob fahr- lässig falsche Angaben über Umfang oder Entstehung des Schadens, fo wird die Gewährung von Vorschüfsen, Beihilfen oder Unterstüßungen versagt. (8 12 der Richtlinien.)

8 9. Der Verhand gibt ein Merkblatt heraus, welches eine eingehende

Anleitung für die Avsfüllung des Fragebogens und die Sachdarstellung enthält und über alles in der Sache Wissenswerte unterrichtet.

& 10.

Urkunden, auf welche in der Anmeldung Bezug genommen wird, find în beglaubigter Abschrift beizulegen. Es genügt Beglaubigung durch eine Amtsstelle, die ein öffentliches Siegel führt. Vorlegung der Urschrift kann verlangt werden. Eine besondere Verwahrung

- findet nur bei Urkunden ftatt, deren Vorlegung der Verband aus-

drüdcklich verlangt hat. & 11.

Bei den Zweigsiellen ves Verbandes oder den ihnen unter- stehenden Prüfungsstellen findet mit möglichster Beschleunigung eine Vorprüfung der eingereihten Anmeldungen statt. Die Zweigstellen und Prüfungsstellen haben die von dem Gesamtyvorstand des Ver- bandes aufgestellten Grundsäße zu befolgen. Jede Prüfungsstelle ift berechtigt, Ergänzungen und Erläuterungen des Antrages zu verlangen und vom Antragsteller die Vorlegung von Bewetsmitteln, ins- besondere Urkunden und Geschäftsbüchern zu verlangen, auch Zeugen und Sachverständige zu hören.

Fn besonderen Fällen kann der Verband auch bei dem Vor- fißenden der Spruchkommission sofortige Vernehmungen dur (Fr- suchen des zuständigen Gerichts oder Abnahme von eidesstattlihen Versicherungen beantragen. Die hierdurch entstehenden Kosten gelten als Kosten der Spruchkommission.

S 12.

Sobald der Spruch der amtlihen Spruchkommission, dur weléhe die s der bewilligten Zahlung festgeseßt wird, rechtskräftig geworden ist, erhält die Hauptstelle des Verbandes von der Spr uch- fommission eine Bescheinigung über die Rechtskraft des Spruches.

Der Verband übersendet diese Bescheinigung nebst einer be- fristeten Zahlungsanweisurg dem Antragsteller. Dieser hat die auf dem Schein vorgedruckie Quittung zu vollziehen, seine Unterschrift beglaubigen zu lassen und kann dann gegen Aushändigung der Urkunde binnen der bestimmten Frist die. Auszahlung bei der ihm genannten Zahlsielle verlangen. l

Zinsen werden vom 1. Januar 1920 bis zu dem in der An- weisung benannten Tage berechnet. Wird die Auszahlung bis zu diesem Tage nicht verlangt, so wird weitere Verzinsung nicht gewährt.

8 13.

Sofort nach Mitteilung des Spruches kann der Antragsteller dur eine mit polizeiliher Beglaubigung seiner Unterschrift versehene Eingabe an die Spruchkommission erklären, entweder daß er auf Rechtsmittel verzichte und sofo1tige Auszahlung erbitte, oder daß er unter Vorbehalt weiterer Ansprüche die sofortige Auszahlung des ihm bewilligten Betrags beantrage. z

Œ8 wird darauf aufmeiksamn gemacht, daß gemäß §8 10 uad 11 der Bekarntmachung vom 15. 11. 19 der Spruch dem Antragsteller durch eingesGriebenen Brief zugestellt wird und daß der Antragsteller nur binnen 2 Wochen nach der Zustellung Bescwerde bei der Spruch- Fommission einlegen tann.

14.

Da es ih bezüglich der S oiibahe und Beihilfen nur um ‘ein vorläufiges Verfahren handelt, ist jeder Antragsteller, der eine Zahlung als Vor|huß oder als Beihilfe erhält, verpflichtet, den empfangenen Betrag ganz oder zu einem entsprehenden Teil zurüctzugewähren, fofern h später ergeben sollte, daß der Schade überhaupt nit oder nit in der angenommenen Höhe wirkiih eingetreten ift

& 15. / / Alle bei dem Verfahren beteiligten Personen find zur Geheim- haltung der Verhandlungen und der dabei z!! ihrer Kenntnis ge-

langenden Verhältnisse der Antragsteller verpflichtet. | : VDas Ergebnis der Auskünfte und Ermittlungen darf auch nit zu steucrliten Zwecken verwendet werden.

Berlin, am 27. Januar 1920,

Verband der im Ausland geschädigten Jnlandsdeutsczen E. V. Correns. Wed,

Lifte dex Zweigstellen

N Di ett Buro xchICFITi

Nr

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1! Köniasberg- Lastadienstr. t! Ostpreußen, Westpreußen öfilih

| t. Dr. Polens 2 Berlin W. 35, Pots-| Berlin, Brandenburg, Pommern, c. I M „Ly L 41+ A § Y R damerjir. 28 Westpreußen westlich Polens,

| Posen außer Kreis Fraustadt, | | Sachsen außer den Regierungs- | bezirkea Erfurt und Merseburg | und den Kreisen Schleusingen und | SZiegenrüdck Necadorfítr. 58| Schlesien und Kreis Fraustadt Lübex | Handels- | Lübeck, Mecklenburg und oldenb. rammer Provinz Lübeck e - s j ae í i d D cie 5 Hamburg. | 11 Börse | Hamburg und Schle8wig-Holstein ¡Knochenhauer-| Bremen, Oldenburg und Wilhelms- | straße 49 | haven | BrüßHlstr. 1 | Provinz Hannover (außer Wilhelms8- (Handels- haven), Braunschweig, Lippe und fammer) | Waldeck (außer Arolsen) Fuchs\tr. 48 | Westfalen und unbeseßter Teil der Rheinprovinz außer Kreis Weßlar

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Hannover

A Va E S E E E T E E E L R I I E

8 Barmen

9 Göln Handels- | Besepter Teil der Nheinprovinz : kammer | und Birkenfeld : Q urt | Necktar- | Hessen, Hessen - Nassau (außer

[0 Fran j i a. M. | straße 1611 | Schmalkalden), Kreis Weyglar

| und Arolsen

| Inselstr. 261 | Sachsen, Anhalt, Thüringen, Re-

gierungsbezirke Merseburg und |

E: La L EM E A L C M L R NEC E E E 2

11 Leipzig

Erfurt, Kreise Schleusingen und i | Ziegenrück

122 München Handels- | Odber- und Niederbayern, Schwaben : fammer | - und Neuburg

13 Nürnberg |- Handels- | Mittel-, Ober- und Unterfranken, | | rammer | Oberpfalz, Regensburg und

A] Coburg

14| Stuiïitgart Handels. | Württemberg und Hohenzollern- | | kammer | Sigmaringen

15] Mannheim | Handels. | Bezirk der Handelskammern Mann- | kammer | heim und Heidelberg, Nheinpfalz

16 Karlsruhe | Kaiserstr. 201 | Uebriges Gebiet von Baden. L | / -fammer)

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Vorentschädigung der Auslands3deutschen.

Gemäß 2 „der -Bekannimahung vom 15. Nov. 1919 über die Anmeldung von Schäden erläßt der „Bund der Auslandsdeutshen E.V.“ Berlin W. 10, Rauchstr. 283, folgende Vorschriften:

1. Auslandsdeutsche, d. h. deutschWe Staatsangehörige, die now nach dem 1. Juli 1914 ihren Wohnsiß oder dauernden Aufenthalt im Auslande hatten, können nunmehr ihre infolge des Krieges im Auslande erlilt-nen Schäden zweckS% Erlangung von Vorschüssen, Bci- hilfen und Unterstüßungen beim B anmelden (\. 2.).

Auslan d bedeutet jedes iet außechälb des deutschen Reiches nach dem Gebietsstande vom 1. Rugust 1914.

Bedingung ist deutshe Staatsangehörigkeit, Wohn- fb oder dauernder Aufenthalt im Auslande nah dem 1.Iulí 1914 und Entstehung des. Schadens im Auslande als Kriegsfolkge. Staatenlose frühere Deutsche können ebenfalls beim Bunde anmelden.

9, Die Anmeldung muß auf besonderem Fragebogen erfolgen, der dur die zuLändigen Ortsgruppen des „Bundes der Ausland8deutshen E. V.“ zu beziehen ist. Wo keine Ortsgruppe besteht, wende man sich an den Bund der Auëelandsdeutshen, Abt. „Entschädigung“ Berlin W. 10, Nauchsir. 23, welcher die Zusendung dur die zuständige Ortsgruppe veranlassen wird.

3. Der aus8gefüllte Fragebogen wird bei derselben Orts- aruppe eingereicht, durc die der Antragsteller ihn bezogen hat; Einsendung an den Bund, Abt. „Entschädigung“, ist ebenfalls zulässig. Die Ortsgruppen geben berettwoill!gst Auskunft.

4. Alle weiteren Veröffentlichungen erfolgen im Reichs- anzeiger und im „Nachrichtenblatt des Bundes der Auslandsdeutscen E. V.“ (Postzeitungsliste Seite 222),

5 Nicht zuständig ist der „Bund“ für die unter a bis g genannten Deutschen, die sich vielmehr an die angegebenen Adressen zu wenden haben: :

a) Inlandsdeutsckche beahten die Bekanntmachung des „Verbandes der im Ausland ges{ädigten Inlandsdeut|ckchen“ in der gleihen Nummer des Reich8anzeigers ;

b) Kolonialdeu tihe: Reichskolonialministerium, Berlin W, Wilhelmstraße 72; E

e) Tsipgtaudeutsche: Admiralität, Kiautshou-Abteilung, Berlin W., Königin Augusta-Ufer 42; j

a) für Schaden an Bord von Seeschiffen: (so- weit niht nach § 8 der Richtlinien eine Berücsichtigung im Vorentshädigungsverfahren in Betracht kommt) MNeichs- wirtschaftsministeriuum, Berlin W. 15, Kursürsten- damm 193/194; i :

e) Eigentümer deutscher Kauffahrteischiffe: Reichswiuischaftsministerium, Berlin W.,, FKurfürsten- damm 193/194; j /

{) Elsaß-Lothringer, soweit sie ihren Schaden in den früher zum Deutschen Reih gehörigen Reichs!anden erlitten baben: - Reich3mivisterium des Innern (Abtlg. Elsaß- Lothringen), Berlin W., Wilhelmstr. 72;

g) für Schaden in den bisher deutsckcheèn, jeßt von Pelen besetzten Landesteilen: Das preußishe Ministerium des Snnern, B:rlin W, Unier den Linden 72/73.

Berlin W. 10, Rauchstr. 23, den 29. Januar 1920.

Bund der Aus !andsdeutshen E. V. Peter. Schaller. Bebhard.

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Die von heute ab zur Au3gabe gelangenden Nummern 15/16 des Reich3s-Geseßblatts enthalten unter:

Nummer 15 unter

Nr. 7258 das Geseß, betreffend den denisch-polnischen Verirag über bie vorläufige Regelung von Beamtenfragen, vom 23. Januar 1920 und unter /

Nr. 7259 - das Gesez, betreffend die Gewährung von Straffreiheit an Personen aus den Abstimmungsgebieten sowie die Abänderung des deutsch-polnishen Vertrags über die vor- läufige Regelung von Beamtenfragen vom 9. November 1919, vom 23. Januar 1920;

Nummer Ï6 unter

Nr. 7260 eine Verordnuna, betreffend Fuhrkosten der Reichsbeamten, vom 3. Januar 1920, unter | Nr. 7261 eine Verordnung über die Aenderung des Geseßes, | betreffend Höchstpreise, vom 17. Januar 1920, unter

Nr. 7262 eine Bekannkmoung, betreffend die Ratifikation

des Friedenévertraas zwiscen Deutschland und den alliierten

und afsoziierten Mächten, vom 26. Januar 1920, und unter Nr. 7263 eine Anordnung, betreffend das Verbot der Ausfuhr, Veräußerung oder Verpfändung ausländischer Weris- papiere, vom 26. Januar 1920. Berlin, den 28. Januar 1920.

Postzeitungsamt. Krüer.

Preufen.

Ministeriïumfür Landwirtschafk, Domänen und Forsten.

Der Oefkonomierat Holtmann-Hamerle is zum Direktor des Landgestüts Warendorf ernonnt worden.

Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.

Der Direktorialassistent bei den staatlichen Museen in Berlin Professor Dr. Regling is zum Kusios bei diesen Museen ernannt worden.

Hauptverwaltung der Staaiss\chukden.

Aus früheren Verlosungen und ous der Restlündigung der 41/4 zinsigen Prioritätsobligationen (I. Emission) der ehemaligen Braunschweigischen Eisenhahn- gesellschaft sind nochslehende Obligationen rückständig:

Aus der Kündigung

zum 1. April 1913 zu 1500 4 Nr. 2554, zum 1. April 1914 zu 1500 4 Nr. 2887, zum 1, April 1915 zu 1500 4 Nr. 1590, zum 1. April 1917 zu 3000 4 Nr. 175, zum 1. April 1918 zu 1500 #4 Nr. 2614, zu 300 / Nr. 7138, 7139, 7141, 10213, 10215, 10 249, 10 250.

Sie werden wiederholi und mit dem Bemerken aufgerufen, daß ihre Verzinsung mit dem 3831. Möôrz des Jahres ihrer Veilosung oder ihrer Kündigung aufgehört hat und gemäß S 7 des Privilegs vom 16. Juli 1874 jeder At sp1uch aus

öffentlich aufgerufen und dessenungeactet nicht spätestens binnen Jahresfrist nach dem leßten öffentlihen Aufruf ¿zur Einlösung vorgelegt scin werden. Die Einlösung der Obligationen hat nah dea Vorschriften dec §8 1 bis 3 der Vero:dnung über Maßnahmen gegen die Kapitalfluhit vom 24. Oktober 1919 (RGBL. S, 1820) zu erfolgen. Nichtbankiers haben daher den Wertpapieren ein vom Finanzamt bestätigtes Stüceverzeichnis (8 3 der Verordnung) beizusügen.

Berlin, den 22. Januar 1920.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmathung.

Dem Schankwict Max Bierkant in Charlotten- burg, Wilmerbdorferstraße 115/116, habe ih die Wieders- aufnabme des dur Verfügung vom 27. September 1919 (N.-A. Nr. 230, Amtóblatt Stück 41) untersagten Handels mit Gegenständen des täglichen Bedarfs auf Grund des § 2 Abs. 2 der Bundeêratêverordnung vom 23. September 1915 (RGBL S. 603) dur Verfügung vom heutigen Tage gestatte

Berlin O. 27, den 22. Januar 1920.

Der Polizeipräsident. Abteilung YW« J: Bi: De Wik

Ub witararcru FEHAEZ

Bekanntma uns.

Dem S{huhwarevhündler Ado lf Fischel in Bonn, Wenzel- gasse 12, Inhaber ter Firma Gebrüder Fishel in Bonn, Wenzel- gafe 12, habe ich auf Grund des § 1 der Bundesratsverordnung vom 23. Sept: mber 1915 (RGBl. S. 603) die Ausübung des Handelszewerbes mit Shuhen und Schuhwaren aller Art untersagt.

Bonn, den 26. Januar 1920.

Die Orispolizeibehörde. Der Bürgermeister. I. V.: PieHLl.

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Bekannimadchunsg-.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, babe ih dem Megtgermeister Karl Kämpferi von hier, Wilhelminensir. 177, den Handel mit Gegenständen des räglihen Bedarfs, insbesondere mit Fleish und Fleishwaren wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Die Kosten der Bekanntmachung in den vorz„eschriebenen canilidén Blättern trägt Kämpfert.

Gelsenkirchen, den 24. Januar 1920.

Der Oberbürgermeister. J, V.: Sieglar.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreFend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, babe ih dem Händler Wilhelm Gretitemeier von hier, UeEendorfzrstr. Nr. 141, den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbes. mit Lebensmitteln, wegen Unzuverlä!sigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Die Kosten der Bekanntmachung in den vorgeschriebenen amtlichen Blättern trägt Greitemeier.

Gelsenkirchen, den 26. Januar 1920.

Der Oberbürgermeister. J. V.: Sprenger.

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Bekanntmachung.

Dem Kaufmann Karl Zander hier, Lorceristraße 18, is vur% Versüzung vom heutigen Tage auf Grund der Verordnung des Bundeëêrats zur Fe unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 der Handel mit Lebensmitteln und sonstigen Gegenständen des täglihenBedarfs,

insbesondere die Abgabe von Speisen und Getränken im Gastwirtshaftsgewerbe wegen Verkaufs von Trink-

branntwein aus Brennspiritus untersagt worden. Königsberg i. Pr., den 23. Januar 1920. | Der Polizeipräsident. Lübbrin g.

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ihnen erlis&;t, wenn sie 10 Jahre lang alljährlich einmal | Temperatur 364, Puls 88.

Bekanntmachun

Dem Josef Stahl aus Niederhadamar habe |

ich auf Grund der Bekanntmachung zur Ser ung unzuverlä)siger !

Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBI. S. 603)

den Handel mit Eegenständen des täglichen Be- |

darfs, insbesondere Nahrungs- und Futtermitteln aller Art, rohen Naturerzeugnissen, O und E scwiedenAufkauf vonHaser unter- agt. Limburg, den 23. Januar 1920. Der Landrat. S hellen.

(Forksezung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)

Nichtamílißes,

Deutsches Reich.

In ‘der am 29. Januar 1920 unter dem Vorsit des Reichsministers Dr. David abgehaltenen Vollsißung des Reichsrats wurde dem Entwurf einer Verordnung, betreffend Abänderung des Kaligesees vom 19. Juli 1919 zugestimmt.

Der Auss{uß des Reichsrats für Rechtspflege sowie der Ausschuß für innere Verwaltung hielien heute Sißzungen.

Die gesirige Sißzung der Ständigen Valuta- kommission, die im Reichsfinanzmir isterium

Vorsiy des Unterstaatssekretörs Dr. Schröder fiatifand, be-

rnter dem ?

schäftigte sich laut Meldung des „Woiffschen Telegrophen- ! büros“ mit der schwierigen Loge des Devisermarkts und mit :

der von angesehenen Persönlichkeiten verschiedener Länder ihren Regierungen gegebenen Anregung, eine internationale Finanzkonfcerenz einzuberufen, Die Entschließungen der Ständigen Valutakommission werden ohne Verzug bekann gegeben werden. .

Wie „Wolffs Telegraphenbüro* meldet, erklärte Professor Dr. Plesch gestern nahmittag nah seinem Besuche beim Reichsfinanzminister Erzberger:

Der Krantheitszustand ist als absolut normal zu bezeichnen. Die Körperfunktionen find tadellos. Die ¿fte haben sich gehoben. Es besteht die Hoffnung, daß Mini'er Erzberger seine Tätigkeit baldigst wieder aufnehmen kann.

Bayern. In der gestrigen Sißung des Landtages wurde laut

Ungarú.

Die ungarische Friedensdelegation hat der Friedens konferenz eine Note überreicht, in der um Fristverlänge- rung für die Erteilung der Antwort der ungarischen Friedens- delegation bis zum 12. Februar ersucht wird.

Ts\schecho-Slowakei.

Der Finanzminister legte gestern der Nationalver- sammlung einen Regierungseniwurf über eine Prämien- staats3an leihe vor, die bis Ende 1960 durch Verlosuna vom 1. Februar 1922 ob zurückgezahlt und mit viereinhalb vH verzinst wird. Ferner wurde der Natioralversammlung ein Geteveniwurf über die Errichtung einer Aktienzettel bank vorgeleat. Jm Motivenbericht heißt es, dem „Wolffichen Telegraphenbüro“ zufolge, daß die politishe Klugheit es er- fordere, der Zettelbank die Form einer Aktiengesellschaft zu geben, jedoch mit dem Vorbehalt, daß sie nicht für immer eine Aktiengesellschaft bleiben müßte. Für die Ausarbeitung der Statuten dieser Bank wird die Antizipierung der Einführung dec Frankenwöhrung notwendig sein.

Südslawien.

Das Blatt „Domovina“ meldet, daß der serbische

‘Ministerrat das Ultimatum in der Adriafrage ab-

gelehnt habe.

Die Südslawen haben in Spalato eine Massen versammlung abgehalten, bei der zahlreiche Neden gehalten wurden. Der „Times“ zufolge wurden die Redner von Rufen unterbrocen wie: Krieg mit Jtalien! Auf nah dem Fionzo! Nieder mit Jtalien! Weg mit dem Londoner Vertrag! Es lebe das vereinigte Südslawien! Nach der Versammlung demon- ftrierte die Menge in den Straßen und am Haftet, “Die Polizei konnte nicht verhindern, daß von einem italienischen Pafsagierdampfer die Flagge heruntergeholt und die Fenfter- \chetben des italienishen Klubs eingeshlagen wurden. Es wurden auch zwei italienische Läden geplündert.

Großbritannien und Frland. Mie der „Globe“ meldet, ist der Admira! von Neuter

| freiceliassen worden und befindet fich bereits auf dem Wege

06 I A

E i E E

Bericht des „Wolffshen Telegraphenbüros“ ein Antrag ein- !

stimmig angenommen, der u. a. besagt:

Der Landtag fordert, daß die bevorstehende Verreichlichung des Verkehrswesens auf der Grundlage einer weitgehenden Dezentralisation geshieht. Er verlangt, daß Bayern als größtem süddeutschen Ver- kehrégebiet die größte Selbständigkeit erhalten bleibt. Er erhebt Anspruch darauf, daß an der Spitze der ba yerischen Landesregieruna für das bayerische Gisenbahn- und E melen je ein Landesamt als Vertretung der Reichspost und des Neicbéverkehrsministeriuums mit bayerishen Beamten ausgestattet wird. Der Landtag richtet an die bayerishe Staatsregierung die Aufforderung, allen Versuchen, die für Bayern so wichtige Dezentralisation des Verkehrswesens zu ver- bindern odex einzuschränken, mit aller Entschiedenheit entgegen- zutreten.

Danzig.

e E O I V E E A A A T

Der stellvertretende Oberpiräjident Förster hat, wie „Wolffs

Telegraphenbüro“ meldet, eine Verorduung erlassen, nck{ch der die Ein- und Ausfuhr von Waren nac- bezw. aus

nach Deutschland.

Die Blätter veröffentliHen ein von bekannten Gewerk - \haft3- und Arbeiterführern, darunter Bowerman und Clynes, unterzeihnetes Manifest, in dem, laut Meldung des „Wolffschen Teleg: aphenbüros“ sofortiger vollständiger Friede mit Sowjetrußland gefordert und erklärt wird, daß die Unterzeichner ihr möglichstes tun werden, um fih dem Eintritt Großbritanniens in irger deinen Krieg gegen die Bolichewisten zu widerseßen und daß fie niht der Ansicht sind, daß si die Arbeiterpartei, wenn fie zur Macht kommen sollte, durch mili- iäriscze Geheimablksmmen gebunden fühlen werde.

Frankreich.

Gestern nachmittag wurde der deu!she Geschäftsträger in Paris, Minifter Dr. Mayer, vom Ministerpräsidenten und Minister für Auswärtige Angelegenheiten Millerand am

Quai d’Orsay zur Ueberreihuung seines Beglaubigungs- schreibens empfangen. Die Antwort der serbish- kroatisch-\lowe-

nischen Regierung auf die Note der bedeutendsten alliierten Mäâchie vom 20. Januar hat laui Meldung der „Agence Havas“ folgenden Wortlaut:

Die Regierung des Königreichs der Serben, Kroaten und Slo- wenen betractet die Miiteilung vom 20. Januar als einen freund- shafilihen Vorschlag und nicht als einen kategorishen Befehl. In

: der Tat ist es seit Eröffnung der Fricdenskonferenz das erste Mal,

| daß ihr von seiten des Obersten Nates

den künftigen Gebieten der Freistadt Danzig der Genehmigung !

bedarf. Sie ist aber nichi erfor derlich für Waren, die aus dem Deu!schen Reich oder den nah dem Frieden sverirag an Polen fallenden deuishen Gebietsieilen einge{ühri werden.

Defterreich.

Die mit Vertretern der ungari\chen Regierung über die Regelung des wirtschaftlihen Verkehrs

Verhandlungen haben, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, zu einem Uebereinkommen geführt, das vor allem die Be- stimmung über die Freiheit des Durchfuhrverkehrs und über den Veredelungsverkehr enthält. Das Uebereinfommen, das

è noch der Genehmigung der beiderseitigen Regierungen bedarf,

ist bis 30, Npril 1920 befcistei. Es enthält einen Kompenfa- tionsverirag, worin die Freigabe einer Reihe von Waren vor- gesehen ist; außerdem ijt im Abkommen ein Vorver|iändnis D e Abwickelung der bisherigen Kompen}ationsveriräge erzie

Jm Finanzausschuß erklärte gestern der Staals- sekretär Dr. Reis ch obiger Quelle zufolge:

Die Regierung toird selbsiverständlich mit allen Kräften auf die Schaffung einer neuen Notenbank hinw1ken, doch isi fie diesbezüglich von ausländischer Kreditgewährung abhängig. Die Verhandlun; en über die ausländischen Kredite find nicht Ban ens, Die Verkandlungen über den holländischen Kredit sind noch niht ab- geschlossen, weil vorher Verhandlungen mit der Reparationskom-

mission notwendig sind, die wahrscheinli gelegentlih der Pariser |

Neije des Staats}ekretärs für Finanzen abgeschlossen werden jollen. Diese Reise steht auch mi1 dem Kredit auf der Basis des Tabakmonopols in Zusammenhang. Die egierung verhandelt mit einem Konsortium über eine innere Anleihe in Form einer Prämienanleihe, die im Febrnar oder März durchgeführt werden soll „und bestimmt ist, das Budgetdefizit zu deden.

Der Redner kündigte dann die baldige Unterbreitung der Vorlage wegen Erhöhung der direkten und indirekten Steuern und Gebühren an. Die österreichische Regierung habe mit der po nes Regierung ein Uebereinkommen über die Behandlung

er beiderseitigen Staatsangehörigen bezüglih ihrer im anderen Staate gelegenen Vermögensschaflen abgeschlossen.

Jn der Haushaltsdebatte der niederösterreihischen Landesversammlung kritisierte der Deutschnationale Birn-

| baumer schärfsiens den St. Germainer Friedensvertrag und

betonte die unbedingte Notwendigkeit des Anschlusses an Deutschland. Man müsse unentwegt festhalten an dem deutschen Charakter des Landes Nieder österreih. Der Sozial- demokrat Ofenböck besprach die westungarishe Frage und verwies auf die Drangsalierungen der westungarischen Bes völkerung durch die Budapester Regierung. Er spra die Hoffnung einer baldigen Durchführung des Anschlusses aus.

| zwischen } Oesterreich und Ungarn geführten und bisher abgeschlossenen ;

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daß et sten oder irgendeiner der darin vertretenen Mächte offiziell Vorschläge zugehen. Es wêre indes unverständliß, wenn die königliche Negierung plöglich verpflihiet würde, innerhalb einiger Tage auf eine Neihe von Vor|hlägen gzu antworten, von denen die Bestimmung ihres Volkes und der Friede Guropas abhängen. Die königliche Re- serung hält si für berechtigt, von den alliierten und afsoziierten Mäck¿en die unerläßlihe Frist zu verlangen zar sorgfältigen Prüfung von so wihtigen Vorschlägen, wie sie ihr bier zum ersten Male unterbreitet werden. Auch hält fie ih für berechtigt, alle Ab- änderungen vorzuschlagen, die das allgemeine Interesse und die Be- forgnis eingeben, freundsaftlide Beziehungen zu den benachbarten

j Staaten zu begründen und aufrehizverhalten. Was ven Inhalt dieser

Vorschläge betrifit, so ersuht die königlihe Regierung- zu beachten, daß sie niht voll mit den Grundsäßen der freien Selbstbestimmung und Unabhängigkeit ver Völker, wie fie von der Friede: skonferenz proklamiert wurden, und auch nicht mit den Wünschen der Be- völkerung, wie mit den geographischen und wirtschaftlichen Bedin- gungen übereinstimmen, die vor mehr als einem Jahre den inter- essierten Ländern unterbreitet wurden. Die königliche Regierung, die im hôchsten Maße von dem Wunsche beseelt ist, die gegenwärtig be- stehenden Schwierigkeiten in freundschaftl'chem Geiste zu lösen, erbietet fich, die Lösung entweder einem Schied8gericht oder einem Plebiscit zu unterstellen. Sie ist zur Annahme des einen oder anderen Vorgebens bereit. Aber sie kann nicht verstehen, daß ein zwischen drei Mächten ohne ihre Mitarbeit abgeshlossener Veitrag, dessen Bestimmungen ihr nie mitgeteilt wurden, auf sie angewendet werden könnte. Was den Vorschlag einer kategorishen Annahme oder Nichtannahme selbst betrifft, so ift die Lane Negierung ge- zwung n, zu bemerken, daß sie ihn nicht in seiner Gesamtheit an- nehmen fann. Die Regierung rehnet auf den Geist der Gerechtigkeit und Billigkeit der Mächte, die ihr die Mitteilung vom 20. Januar ¡ugeben ließen, daß sie sie ermächtigen, ihnen die Abänderungs- vorschläge zu unterbreiten, wie fie sih aus der Notwendigkeit ergebe, den Frieden in der Adria zu sichern. Die königlihe Regierung siebt fich au genötigt, Pot daß die Vorschläge vom 20. Ig« nuar keine Sicherheit bieten für die Räumung der Städte Fiume und Zara, aus denen unabhängige Staaten gebildet werden jollen. Mehr noch haben die kürzlihen Ereignisse, von denen das cine kaum von vorgestern datiert, bewiesen, daß die Kommandauten der regulären und irregulären Truppen, welche die in Frage stehenden Gebiete beseßt halten, entschlossen find, sich nit an die Weisungen zu halten, die ihnen zugegangen find, oder die ihnen von der Regierung, von der sie abbängen, gegeben werden könnten. Die serbische Regierung hat während des ganzen Krieges gegenüber den Alliierten beständig eine treue Haltung an den Tag gelegt. Sie hat für den Erfolg der emeinsamen Sache kein Opfer gescheut, und seit Einstellung der

eindselig?eiten hat fie Beweije eines Geistes größter Mäßigung an den Tag gelegt. Selbst unter den heikelsten Umständen bleibt sie geneigt, über die bestehenden Schwierigkeiten in demselben freund« schaftlichen und versöhnlichen Geiste zu verhandeln.

Der Verwaltungsrat der internationalen Organi- sation der Arbeit hat über den Antrag eines polnischen eger E iebe do bal s De E prüfen zu assen, dahin entschieden, daß diese Frage im Einoernehmen dem Völlerbund geprüft werden solle. G aas

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