1920 / 26 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 31 Jan 1920 18:00:01 GMT) scan diff

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Ab\Hhnitt V7. Ein}prüche.

8 16

Feder, der darüber Klag führen will, daß er selb oder daf eudere ohne Grund nicht in den Abstimmungslisten ausgeführt sind, oder daß andtre vermutlih ohne Grund in ihnen aufgeführ sind, hat spätestens zu dem Zeitpunkt, wo die Listen eingezogen werden, schrift- Iich oder zu Protokoll des Abstimmungsausschusses Einspruch zu er- heben und die erforderlichen Beweise vorzulegen.

Spätestens am Tage nach Einziehung der Listen sendet der Ab-

/ ß die Einsprüche und Beweise an die Kontrollkom- milsion unter Beifügung seines Gutachtens über die Einsprüche sowie Ausklärungen über den Grund der Aufnahme bezw. Nichtaufnah me

stimmungsaus\{Guß die G

in die Listen.

Trommisfion ab; eliefert. B Le

_4vDie Kontrollkommissionen hafon darauf die Einsprüche zu prüfen, | über sie zu entscheiden und ¿ie Listen der Enticheidung gemäß be- ridtigen zu lass-n, wobei die Arnderungen mir roter Tinte vor-

genomnen werden.

A : Kommissionen _geben darauf ‘die Listen fo zeitig an die Ab- Hngo plse zurüdck, daß fic în der ersten Zone spätestens am

7. Februar 1920 dort eintreffen.

Bezüglich der Zeitberehnung für die zweite Zone werden fpäter

näßere Bestimmungen erlassen werden.

¿Ville Pers

j ersonen, die von ter Kontrollkommission in den Listen gelöst, aufgeflchrt bezo. niht aufgeführt sind, erhalten von der Kontrollkommission eine entsprechende Mitteilur g.

Abschnitt VI1I1. Die Abstimmung.

S 18.

TADic Abstimmung findet in der ersten Zone am 10. Februar 1920 ftatt. 4Der Tag der UAbilimmung in der zweiten Zone wird später befanntgemaht werden. Sie dauert von 9 Uhr vormittags bis 8 Uhr

nachmittags. Stimmbere@ßtigte Personen, mittags im Stimmlokale befinden, ohne

genommen zu haben, sind berechtigt, ihren Stimmzettel abzuaeben. Mindestens 2 der Mitglieder des Abstimmungsausschusses jollen w@hrend dec Abstimmung uad der scststeUung des Abstümmungs-

ergcbn’es im Stimmloïale zugegen sein. Il. Die Ab immung erfolgt mit für

Zetteln in mit dem Stempel der ZInternationalen Kommission vec- ebenen Umschlägen. Der Stimmzettel, zu dem ungefärbtes Papier von rechtediger Form, 10 ecm lang und „Deutschland“ oder „Dan- mark“ („Tyókland* oder „Dänemark“") bezeichnet sein derart, daß „Deutschland“ (,Tyskland“) den Wunsch, bleiben, und „Danmark* (, Dänemark“) den Wunsch, mit Dänemark Der Stimmzettel darf kein Kenn-

bênugt werden soll, mu

83 am breit jein. Cr joll entweder miï

vereinigt zu werden, au8drüdt. ¿eiden tragen.

Die Stimmzettel und Ums{läge werden von der Jnternationalen

Kommission zur Verfügung geftellt.

Ungültig sind Stimmzettel, die in Farbe, Form oder Größe

denen ein Kennzeichen ist, von

baß es absihtlih angebracht oder mehr Stimmzettel, fo find alle ung

111. Es ijt entweder durch Bereitstellung eines oder mehrerer Nekbeuräume, die nur durch das Stimmlokal beiretbar und unmittel- Vorrichtungen an einem oder mehreren in dem Slimmiokal befindlichen Nebenti)hen Vorsorge zu treffen, daß der Stimmberechtigie seinen Stimmzettel unbeobachiet in den Umschlag zu stecken vermag. In diesen d Diesen Nebentischen sollen Stimmzettel betder Art vorhanden fein,

1V. Sm Stimmlofale dürfen während der Abstimmuna keine Reden gehalten, auch keine gedruckien over geschriebenen Flugschriften verteilt werden. Ferner darf Agitation unter keinerlei Form geduldet werden. Der Vorsitzende des Abstimmungöausschusses überwacht die Aufred terbaltung der Ordnung und kann die dazu erforderlihen

bar mit ihm verbunden sind, oder dnr

%.aßnabmen treffen.

V, Der Voisigende des Abstimmuugsausshusses leitet die ‘Ab-

stimmung.

Vor Beginn der Stimmabgabe stellt der Vorsitzende fest, daß Bezirken aufgestellt werden. die Abstimmung3urne diè der Wahlurne entsprechen soll, die bei 2) in jämtlichen an den zwei

der legten geheimen Gemeindewahl benugzt wurde leer ift. Zum Protokoll wird bemerkt, daß diese Feststellung stattgefunden hat. Von

dieser Feststellung bis zur Herausnahme

urne nicht wie? er geöffnet werden.

VI. De Abstimmung erfolgt folgendermaßen:

Die Person, die ihre S1tmine abgeben will, nimmt einen ab- eslempelten Umschlag aus der Hand eiyer Person, die von dem M bstimmungsaus|chuß bein Einzang zum Abstimmungskokäl aufgestellt ift, begtbt ih jodann in ten Nebenraum oder an den Nebentisch, der in dem Äbsag 111 erwähnt ist, und zu dem nur je eine Person

Sutritt erhält, ftedt dort den Stimmzettel

Theater. Opernhaus. (Unter den Linden. Sonntag: 24. Dauerbezugsvorstellung.

Der Ning des Nibelungen. 3. Tag: Götterdümmerxung. Anfang 4 Uhr.

Montag: 25. Dauerbezugdvorstellung. Martha. Anfang 7 Uhr.

- Schauspielhaus. (Am Gendarmen- martt.) Sonntag: Nachmittags: Karten- relervesaß 31. 28. Volksdorstellung zu er- mäßigten Preisen: Maria Magdalene. Anxang 2X Uhr. Abends: 32. Dauer- bezugövorstellung. Friedrich der Große. 7. Teil: Der Kronupriuz. Anfang Ez Uhr.

Montag: 33. Dauerbezugsvorsteliung. Peer Gyut. Aufang 65 Uhr.

Opernhaus. Dienstag: Violetta. (La Traviats.) Nittwochh: Lohengrin. =— Donnerstag: Madame Butterfly. Freitao: Fidelio. Sonnabend: Der Troubvadourx. Sonntag: Palefstcina.

Scbausptielhaus. Dienktag: Fricdrich der Große. 1. Teil: Der Krouprinz. -— BVittwoh: Maria Stuart. Don- nerstag: Friedrih der Große. Kreitaa: Die Räuber. Sonnabend: «Friedrich der Große. Sonntag: *Fricdrich der Große.

Deutsches Theater. Sonntag, Na- mittags 2 Uhr: Der Bibervelz. Nbends 7& Ubr: Die Sendung

emaels. Montag, Mittwoch und reit 75, Die Sendung Semae!s.

Wytouatt:

ir An demselben Tage werden auch die Abstimmungs- 1) listen, gegen deren Nichtigkeit Einspruch erhoben ist, an die Kontroll-

#|. Finden Ñ

die von

übergibt.

abgegeben ist,

Berufun

die sich um 8 Uhr nach- an der Abstimmung teil-

diesen Zweck angefertigten

zufügen.

bei Deutschland zu ver-

gespräche und

Nebenräumen und an Bereich, ob:

dex Umschläge mit den

in den Umschlag, tritt an

p par:

——

Dienstag, Donnerstag und Sonnabend:

Und Pippa tauzt. Kammerspiele. Sonntag (24 Uhr): Die Büchse der Pandora. Abends 74 Uhr: Ge- ipenstersonate. Montag: Die deutschen Kleinstädter. —— Dienstag: Advent. Mittwoh: Gespenster- \sonate. Donnerstag: Frühlings Er- wachen. Freitag: Zum ersten Male: | Dex Unmenuch: Sonnabend: Die

Vüchse der Pandora.

Großes Schauspielhaus. AmZirkus— Karlstraße Schiffbauerdamm. Sonntag, Nachmittags 24 Uhr (Nachm.- Abt. 0, 2. Vorft.): Hamlet. Abends 7X Uhr (außer Dauerbezug): Hamlet. Montag bis Sonnabend: Hamlet.

Berliner Theater. Sonniag(3Uhr): Sterne, die wieder leuchten. Allabendli® 7} Uhr: Bummelstudenten.

Theater in der Königgräßer

Strasie. Sonntag (3 Uhr): Erdgeist. Abends 75 Uhr: Schloß Wetiter- stein. Montag: Die Stützen der Gesellschbaft. Dienstag bis Sonn- abend: Schloß Wetterstein.

:Komdödienhans. Sonntag (3 Uhr): Liselott von der Pfalz. Abends 7X3 Uhr: Das Justanzenkind. Montag,

| In gleiher Weise führt ein anderes Mitglie eine Gegenliste, die von den anwesenden Vtitgliedern des Abitim-

mungsausfchusses zu unterschreiben und dem Protokoll beizufügen ist. j 4) In Ziveifelsfällen entscheidet der Abstimmungsaus|chuß über

die Gültigkeit des Ausschusses kann bei der eingelegt Gültigkeit der Aus\chuß Beschluß zu fassen hat, sind mit fortlaufenden Nummern zu versehen und dem Protokoll beizufügen. Im Protokoll find die Gründe kurz anzugeben, aus denen die Stimmzettel für gültig oder ungültig erflärt worden O,

Wenn ein Stimmzettel wegen

aus\chüsse konstitutert [c .

PPEITN

Mittwoch und Freitag: „Sie“. Diens- tag, Donnerstag und Sonnabend: Das

Justanzeukind,

| den Tisch, an dem der Vorsizende des Abstimmungsaus\{usses itk, und übergibt, sobald ibr Name in einer der Abstimmungslisten auf- gefunden ist, den Umschlag mit dem Stimmzettel dem Boisißenden, der ibn sofort ungeöffnet in die Urne legt, woranf in der Abstimmungs- liste eingetragen wird, daß der Beireffende seine Stimme abgegeben hat. Personen, die weçen körperlidzer Gebrehen fremder Hilfe be- dürfen, können si des Beistands einer Bertrauenêperson bedienen.

_ Vonsthriftswidrige Umsch1äge und Umschläge, auf denen ein Kenn- zeihen ist, von dem man annehmen kann, daß es absihtlih angebracht ist, hat der Vorsitzende ungeöffnet zurückzuwei})en, ebenso Umschläge, Perfonen abgegeben find, die sich nicht in den Nebenraum oder an den Nebentisch begeben haben. ___ VIT. Na Sch{luß der Abstimmung wird das Ergebnis in öfent- licher Verhandlung folgendermaßen festgestellt: ) Der Vorsigende des Abstimmungsausshusses entleert bie Urne und stellt fest, daß sie leer ist. Zum Protokoll wird diese Feststellung siattgefunden hat.

j 2) Der Vorsitzende stellt fest, wie viele Umschläge abgegeben sind, und ob die fich hierbei ergebende Zahl der Anzahi der Personen ent- spricht, die laut den Abstimmungéslisten ihre haben. Grgibt sich dabei eine Verschiedenheit, so ist dies im Protolkoll anzuführen und soweit mögli aurzuflären.

_3) Ein Mitglied des Abstimmungsausschu}es öffnet die Um- \{hläge einzeln, nimmt die Stimmzettel heraus und übergibt sie nebst den Umschlägen dem Vorsißenden, der die Stimmzettel laut yorliest und fie nebst den Umschlägen einem anderen Mitglied des Auss{husses

Der Sch!iftfllhrer vermerkt im Protokoll jede Stimme, die für e Deutschland“ (,Tyskland“) und die für „Danmark“ („Dänemark“)

und zählt die Stimmen laut.

eines Stimmzettels, Gegen die Snternationalen

werden. Die Stimmzettel,

9) Der Vorsitzende legt di-e abgegebenen Stimmzettel und Um- schläge, soroeit sie niht dem Protokoll beizufügen sind, in einen leeren Umschlag. der mit mindestens ¿wei Siegeln versiegelt als eingeschriebener CEilbrief au die Juternationale Komnission gesandt wi: d.

6) Das Piotokoll, das gemäß dem von der Internationalen Kommission testge) eßten Formular zu führen ift, wird, von den an- wesenden Mitgliedern des Abstimmungsausschusses unterschrieben, mit den zugehörigen Schriftitücken auf die unter ö) erwähnte Weise als besondere Sendung an die Kommission geschickt.

7) Der Abstimmungsautschuß veranlaßt, daß noch an demselben Nag e A A S und „Ung ite, I 1 en im Bezirke der Koatrollkommission erscheinenden Zeitungen eine Beträhtlih von dem oben festgescpten abweichen, ebenso solche, auf | telegraphische oder telephonishe Mitteilung über das Ergebnis der

blchtiih adt ift, fol die V le nba ufe thal « Ne abhdtiih angebrad)t ist, folde, vie Vorbehalte oder Zusäße enthalten, E go ¿ fowie Stimmzettel in yorschriftswidrigen Umschlägen oder in Um- VIII. Das endgültige Crgebnis der Abstimmung wird von der s{lägen, auf denen etn P egen ist, von den man annchmen kann, ch in cinem Umschlag zwei

immung zuzeht.

Snternationalen Kommission fe\tgestellt.

1X, Am Tage der Abstimmung sind alle Post- und Telegraphen- tig. stationen der betreffenden Zone bis 12 Uhr nats füx Telephon-

Telegrammaujgabe ofen zu halten. Abschnitt 1X. Bekanntmachungen. 8 19.

Es liegt dea einzelnen Kontrolll'ommissionen , jeder în ihrem

1) mögli bald nach den T1ige. an dem die Abstimmungs - ¡üssea (vgl. § 10), in drei aufs einander folgenden Nununecn aller innerhalo des betreffenden Bezuks erscheinenden Zeitungen bekanntzugeben, wer in den einzelnen Bezirken zum Vorsißenden und Schrififührer der Abstimmungsausschüsse ernannt ist, ferner für die erste Que wann und wo die Abstimmungsölisten in den einzelnen

S

Stimmen abgegeben

& d de

Ï ann ck wegen der Beschaffenheit des Umschlags für ungültig e\flärt worden ist, ist au der Umschlag mit derselben Nummer wie der Stimmzettel zu vecsehen und dem Protokoll bei»

leßten Tagen vor der Auslegung der Abstimmungslisten im Bezirk erscheinend-n Zeitungs- nummern bekanntzugeben, wo und waan Einspzüche gemäß den See a N ‘1 erheben b, feieefienb ti j fi 9 bitt Nhiti J 3) in drei aufeinauder folgenden Itummern aller in cetreffendem Stimmzetteln nah Schluß der Abstimmung darf die Abstimmungs Borllf pol Velnenag? Alltungen Und Wochen vor dem Abi1immungstermin bekanntzugeben, wo und wann die Abslimmung erfolgt. Bezüglich der Bekanntmachungen über Zeit und Orte für die Aufstellung der Abstimmun,„slisten in der zweiten Zone werden später nähere Bestimmungen erlassen werden. i Alle Bekanntmachungen bezügli der zweiten Zone werden in allen in der Zone erfheinenden Zeitungen veröffentlicht.

zum leßtenmal zwei

6 Monaten wird bestraft: stimmungsliste fälscht,

Stimmabgabe zwingt,

bemerkt, daß

selbst bestraft.

5009 Mark bestraft.

3 Aus\Yhusses

Entscheidung Kommission über deren

nordschle8wig\sche

10, Februar statt.

zureisen.

6 Uhr zu verlassen,

Oppeln beseßt.

Be kann.

worden.

lesien bzstimmt.

Zweiten

E R

er Ententeiruppen Unregelmäßigkeiten ergeben, von deutscher militäcisher Seite alle Maßnahmen getroffen werden, um Ruhe und Ordnung în den zu räumendena Gebieten fo lange aufrecht zu erhalten, bis die B-saßzunastrvppen diese Aufgabe übernehmen fönnen. Enteatetruppentransporie vorgesiern am Rheia übernommen Mit iyrem Eintreffen in den Bestimmungsorten wird heute gerechnet. Die ersten Transporie sind für Ober-

Abschnitt X.

Strafbestimmaungen-

S 20.

Mit Geldstrafe bis zu 10000 4 oder mit Gefängnis bis zu

__ wer absihtlich in einer Abstimmungsliste eine Person aufführt, die niht stimmberechtigt ift,

oder wer auf andere Weise eine Ab-

__ wer mit Gewalt oder Bedrohung mit einer strafbaren Handlung jemanden an der Ausübung des Stimmrechts hindert oder ihn zur

wer in mehr als einem Abstimmungs3bezirk stimmt,

wer das Geheimnis der Abstimmung verlegt,

wer 'absihtlih einen Stimmzettel fälsht oder auf andere Weise der Abstimmung ein andeces Ergebnis gibt als das, welches den ab- gegebenen Stimmen entspricht.

Anstistung zu einer solchen Handlung wird wie die Handlung

VBer'uch oder Beihilfe wird mit Geldstrafe bis zu 5000 Mark oder Gefängnis bis zn 3. Monaten bestraft.

8 21.

_ Wer, unm in dle Abstimmungslisten aufgenommen zu werden, wissentlich falshe Erklärungen ab

gibt, wird mit Geldstrafe bis zu

S 22,

Die Sirafverfolgung auf Grund der §8 20 und 21 geschieht nah Anzeige des Verleßt n, der Staatëanwalt!chaft oder der Kontroll- tommission durch die Internationale Kommission.

Nachdem diese in geeigneter Weise dem “Angeklagten Gelegenheit gegeben hat, sih zur Sache zu äußern, fällt sie das Urteil und ent- \cheidet über dessen Volstreckung.

Preußen.

Zum Geschäftsträger der deutschen Reaierung bei der Jnternationalen Kommiision in Nordschleswig ist Staais3- fommissar Dr. Köster ernannt worden.

_— Gestern vormitiag hat in Flensburg die erste offizielle Sißzung der Jnternationalen Kommission für das Abstimmungs3gebiet Dabei wurde als Abstimmunastermin für die zweite Zone endgültig Sonntag, 7. März, festgeseßt.

Die Abstimmung in der ersten Zone findet am Wie der Deutsche Nusschuß für das Herzogt!m Schleswig mitteilt, gelten die Fahrsczeine bereits vom 1. Februar ab, doch wird für Unterkunft und Ver- pflegung erst vom 8. Februar ab gesorgt. Diejenigen, die niht Verwaedte oder Bekannte besuchen und bei diesen Unter- funft und Verpflegung finden können, werden daher. gut tun, nicht vor dem 8. Februar in das Abstimmungs3gebiet ein-

sta!tgefunden.

Der bisherige “Oberbürgermeister der Stadt Flensburg

(F

Dr. Todsen hat von der Jaternationalen Kommijsion den Befehl erhalien, das Abstimmungs9gebiet bis Sonnabend abend

Gestern vormiitaqg traf nach den „Oppelner Nachrichten“ der Stellvertreter des le Nond mit mehreren anderen offizieren und Mannschasten in Oppeln ein. Oberschlesiens beginnt am 31. Januar. wird der Kreis Pleß, ,am zweiien der Kreis Kattowiß, am dritten der Kceis Tarnowi und am elften Tage der Kreis

Dey General ffizieren sowie einigen Unter- Die Besezung Am ersien Tage

Die „Ostdeutsche Rundschau“ veröffeniliht eine Mitteilung, daß die deutshen Truppen in Oberschlesien gezogen worden seien, ohne daß die Besazungstruvpez ‘der Entente bereits eingetroffen wären. Laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ wird demgegenüb?r A ed daß alle deutihen Truppen so lange an Ort und Ste bis eine Beseznng des La*des durch die Ententetrypyen er- Sollten sich durch ein verspätetes Eiatreffen

zurüd-

e bieiben,

so werdven

Jm übrigen sind die ersten

(Fortseßung des Nichtamtlichen in der Ersten, und Dritien Beilage.)

E S E E jr E E

Deutsches Künstlertheater. Sonn- tag (3 Ubr): Dios iras. Abends 7X Uhr: Die Marguise von Arcis.

Montag bis Sonnabend: Die Marquise |

vou Urcis.

Lessingtheater. Sonntag (3 Uhr): Dex rote Hahn. Abends 73 Uhr: Pygmalion. Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Sonnabend: Phygmaliou. Freitag: Peer Gyut.

Volksbühne. (Theater am Bülow- platz.) Sonntag (3 Ühr): Luther. Abends 73 Uhr: Der Liebe3trauk. Montag, Mittwoch und Sonnabend: Dex Liebestrank. Dienstag u. Donnerstag: Göß von Berlichingen. Freitag: Predigt iu Litaueu,

Schillertheater. Charlottenburg. Sonntag (3 Uhr): Wie es euch gefällt. Ahbends8 7F Uhr: Flachsmanu als Erzkeher. Montag, Donnerstag und Freitag: Die Tür ius Freie. Dienstag: Viel Lärm um nichts. Mittwoch: Der Bund der Jugeud, Sonnabend: Alt-Heidelberg.

Dienstag (3 Uhr): Wilhelm Tell. Mitiwoch (3 Uhr): Der WMeinecid- bauer. Sonnabend (3 Uhr): Die Verschwöruug des Fiesco zu Genua.

Komische Oper. Sonntag (34 Uhr:

Sczwarzwaldmädel. Allabendiid) 74 Uhr: Dichterlicbe. (Heinrich Heine.)

Deuvtshes Opernhaus. Sonntag (24 Uhr): Martha. Abends 7 Uhr: Undine. Montag: Hosfsmanus Er- zählungen. Dienstag: Hänsel und Gretel. Hierauf: Tänze. Mittwoch: Mandragola. Hterauf: Tänze. Dounerstag: Dex Freischüß. Freitag: Martha. Sonnabend : La Traviata.

Theater des Westens. Sonntag (33 Uhr): Die lustige Witwe. All- abendlich 74 Uhr: Die Frau im Hermelin. Mittwoh und Sonnabend (4 Uhr): Max und Moritz.

Theater am Nollendorfplah. Sonntag (33 Uhr): Drei alte Schachteln. MAllabendlich 7} Uhr: Der Wiel- geliebte. Mittwoch, Donnerstag und Sonnabend (37 Uhr): Tannhäuser.

LCustspielhaus. Sonntag (34 Uhr): Papageno. —- Allabendlich 74 Uhr: Der Grof:stadtkavalier.

Thaliatheater. Sonntag (3 Uhx): Jungfer Sonnenschein. Allabendlih 74 Uhr: Die närcriiche Liebe.

Birkus Bus. Sonntag: 2 große

Vorstellungen, Nachmittags 34 Uhr unt Abends 74 Uhr. Nachmittags: Märchen« pantomime Aschenbrödel. Abends:

Zum SwWluß: „Aphrodite“. Außer-

den: Das ausgezeichnete Zirtus- Programin. (Nachmittags hat jeder Gr- wachsene ein augehöriges Kind auf allen h en frei; jedes weitere Kind zahlt halbe Preise.)

Montag und folgende Tage: Das

großartige Zirkus-Vrograurm, Außer- dem zum Schuß: „Aphrodite“‘,

Familiennachrichten,

Verlobt. Fcl. Gertrude Krimke mit Hrn. Oberarzt Dr. med. Otto Kluge (Hannov.r - Göttingen).

Gestorben: Frau ÜÄliine von Oheimb, geb. Gräfin vo.a Hagen (Pohlfschildern).

Verantwortlicher SHriftleiter Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg. Verantiwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftéstelle Nechnunasrat Vi engecing in Verkin. Verlag der Gesckbäftsstelle (Mengering) mBerlin.

Drudck der Norddeutschen Buchdruckerei und Rerlagbanstalt Berlin Vilhelmftrabe 3A Vier Beilagen und Erste, Zweite, Dritte und Vierte Gontral-Handelsregister-Betlage sowie das Werz nis qi digter Schlesisczer Pfandbriefe.

Erfte Beilage

d

zum Deutschen Reichsanzeiger und Prenszifchen Staatsanze??er.

Amtliches. (Fortsehung aus dem Hauptblatt.) Deutsches Reich,

Bekanntmachung.

Unter dem 26. Januar 1920 is auf Blait 507 des Tarifiegisters eingetragen worden :

Der zwischen dein Bund der Arbeitaeberverbände im Handel8gewerbe für Danzig und Umgegend, dem Deutschen Transpoz tarbeiterverband, Ort3vez waltung Danzig, uvd dem Crijtlichen Transportarbeiterve. band, Ortsverwaliung Danzig, am 21. Ofïtober 1919 abgeschlofsene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen für die Haus- diener, Laufburschen, Lagerarbeiier und Packerinnen im (5roß- und Kleinhandel wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Neichs-Geseßbl. S. 1456) für den Stadt- bezirk Danzig für allgemein verbindlih ertlärt. Die allge- ‘raeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Dezember 1919.

Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Geib.

Das Tarifregifler und die Registerakten können im Neichs- arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, rwährend der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Neich8arbeitsminisieriums verbindlih ist, können von den Vertragsparteien einen ÄAbdruckd des Tarifvertrags gegen (ŒExstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 27. Januar 1920,

Der Negisterführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 26. Januar 1920 is auf Blatt 515 des Varifregisters eingetragen worden:

Dec zwischen dem Deutschen Metallarbeiterverband, Ver- wáltungsstelle Breslau, der Klempnerzwangsinnung zu Breslau und dem Arbeitgeberverband sür das Klempner- und Be- dachungs3gewerbe in Breslau und Umgegend (E. V.) am 1. Juli 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen der gewerblichen Arbeiter im Baulklempnerei - und Bedachungsgewerbe wird gemäß §8 2 der Verordnung vom 23, Dezember 1918 (NReichs-Geseßbl. S. 1456) für den Stadtbezirk Breslau für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1, De- zember 1919.

Dex Reichsarbeitanministerx. °J. V.: Geib.

Das Tarifregister und die Megistero?kten können im Reihtarbeit3- ministerium, Bexlin NW, 6, Lulsenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingefchen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die ber Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragspartcien einen Abdxruck des LTarifvertrags gegen Grítattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 27. Jcnuar 1920.

Der Negisterführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 26. Januar 1920 ist auf Blati 512 des Tarif- registers eingetragen worden:

Der zwischen dem Deulschen Melallarbeiierverband, Ver- waltung Breslau, und der Shmiede-Zwang3innung in Breslau am 27. Februar 1919 abgeschlossene Torifvertrag zur Re- gelung der Lohn- und Arbeitshedingungen der gewerblichen Arbeiter in den Huf- und Wagenschmieden wird gemäß Z 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (NReichs-Geseßbl. S, 1456) für den Stadtbezi:k Breslau für allgemein verbind- lich ezflärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem L. Dezember 1919.

Der Reich3arbeitsminister. J. V.: Geib.

Das Tarifregister und die Registerakten können im MNReichs- arbeitsministeriuum, Berlin NW. 6, R 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dien}istunden einge|ehen weiden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragéparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Ersiaitung der Kosten verlangen.

Berlin, den 27. Januar 1920. Der NRegisterführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 2. Januar 1920 is auf Blatt 511 des ‘STarifregisters eingetragen worden:

Der zwishen dem Deulschen Metallarbeiterverband, Verwaltungsstelle Breslau, der Gürtler-Fnr ung zu Breslau, der Vereinigung Breslauer Belevchtungskö1pergeschäste und Jnstallateure, der Firma Fianz Shmiß & Co. und der Fiuma August Rieger am 1. Juli 1919 abgeschlossene Larifverctrag zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen der gewerb- lichen Arbeiter in der Beleuchturgsindustrie wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezernber 1918 (Reichs-Gesetbl. S. 1456) für den Stadtbezirk Breslau für allgemein ver- bindlih erklärt. Die allgemeine Verbinblichkeit beginnt mit dem 1. Dezember 1919.

Der Reich3arbeit3minister. J. V.: Geib.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reihsarbetts- ministerium, Berlin NW. 6, Luisenslraße 33,34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarisvertrag infolge der Erklärung des Reid;sarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien elnen Abdruck® des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 27. Januar 1920.

Der Megisierführer, Pfeiffer.

Berlin, Sonnabend, den 31. Januar

Bekanntmachuug.

Unter dera 26. Januar 1920 ist auf Blatt 5310 de3 Tarifregisters eingetragen worden :

Der zwischen dem Deutschen Metallarbeiierverband, Ver- waltungsstelle Bresiau, und der Vereinigung der Weiß- und Feinbleh ver arbeitenden Jndustrie von Breslau und Umgegend am 30 Juni 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen für die gewerblichen Arbeiter in der Weiß- und Feinblechindustrie wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Geseßb!. S. 1456) für den Ztadtbezirk Breslau für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mii dem 1. De- ¿ember 1919.

Der Reich3arbeitsminister. J. V.: Geib.

_ Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeit3- ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Diensistunden eingesehen werden. :

Arbeit geber und Arbcitnebmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Neichsarbeitsministeriums verbindlich ift, Lönnen von den Vertrags3parteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 27. Januar 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 26. Januar 1920 ist auf Blati 514 des Tanifregislers eingetragen worden:

Der zwischen dem Deuischen Metallarbeiterverbond, Ver- maliungsstelle Breslau, der Freien Voreinigung der Gold- und Silberindustrie und der Vereinigung selbständiger Graveure und Ziseleure am 15. Februar 1919 abgeïch*ossene Tarif- vertrag nebst dem Nachtrag vom 1. Juli 1919 zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen der Goldschmiede, Silber- arbeiter, Graveure und Ziseleure in der Gold: uud Silber- ir dustrie und in Gravieranstalien wird gemäß § L der Liers ordnuvg vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Geseßbl. S. 1456) für die Goldshmiede und Silberarbeiter in der Gold- und Silberindustrie für den Stadtbezirk Breslau für allgemein ver- bindlic erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1, Dezember 1919.

Der Reichsarbeitsminifter. J. V.: Geib.

__ Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits- tainisterium, Berlin NW. 6, Luisenttraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingejehen werden. iz

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des NReichsarbeitsminis{-riums verbindlih ist, können von den Vertraasparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Gro siattung der often verlangen.

Berlin, den 27. Januar 1929.

Der Registerführer. Pfeiffer.

Women)

Bekftanntmachung. “Unter dem 26. Januar 1920 ist auf Blatt 515 des Tarif- registers eingetragen worden:

Der zwischen dem Deutschen Metallarbeiterverband, Ver- waliungsstelle Breslau, und den Firmen: Gebr. Köiting Ak. iengesellschaft, Filiale Breslau, David Grove G. m. b. H., Filiale Breslau, Emil Kelling, Bruno Runge in Breslau, Rietichel & Henneberg G. m. b. H., W. Zimmerstädt, Zenker & Quabis, Minsapost & Prauser, Johannes Haag Aktien- aesellschaft, Zweigniederlassung Breslan, Jeglinsky & Tichel- mann, Hermsdorfer Zentralheizungs- und TWasserversorgungs- Bauansialt A. Sch!epizki & Co. und M: Hase, Zentral- heizungsfabrik, am 1. Mai 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbvedingungen der gewerb- lihen Arbeiter in der Zentralheizungsindustrie wird gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs:Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Breslau für allgemein verbindlich erklärt, Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Dezember 1919.

Der Neich8arbeitsminister. J. V.: Geib.

Das Tarifregister und die Regisieraïten können. im Reichsarbeits- ministerium, Berlin NW. 6, A 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingeschen werden. j

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifyertrag. infolge der Eren des Neichsarbeitéministeriums verbindlich ist, können von den Lertragéparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er- staitung der Kosien verlangen.

Beuiicg, den 27. Januar 1920. Der Registerführer. Pfeiffer.

Betanntmachung.

Unter dem 26. Januar 1920 ist auf Blatt 509 des Tarifs registers eingeiragen worden: : ; l Der zwishen dem Fabrikantenverein der Wollindustrie Schwiebus, Züllicau und Günlersberg, dem DTextilarbeiter- verband, Gau X11], dem Nordofdeutschen Texiilarbeiterverband E. V., dem Veiband der Deutschen Gewerkvereine Gewerk- vercin der Deutschen Textilarbeiter (Hiusch-Duncker) am 4. Oktober 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung ver Lohn: und Arbeitsbedingungen der Arbeiter in der Textil- industrie wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Gesegbl. S. 1456) für das Gebiet der Orte Schwiebus, Züllichau und Güntersberg für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Dezember 1919, Dex Reichsarbeitsminister. J. V.: Geib.

Das Tarifregister und die gam können im Neich8arbeit3 ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

1920.

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Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriuums verbindlich) ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifrertrags gegen Er- statiung der Kosten verlangen,

Berlin, den 27. Januar 1920.

Der Megisterführer. Pfe iffer.

Bekanntmachuna.

Unter dern 26. Januar 1920 ist auf Blait 508 des Taz ifregisters eingetragen worden: : ;

Das zwisczen dem Verband der Fabrikarbeiter Deutsch- lands, Zahlstellz Hannover, und dem Jadustriellen Arbeitlgeber- verband, Hannover, am 7. August 1919 abgeschlossene Tarif- abkommen (Schiedsspruch) zur Regelung der Lohn- und Arbeiisbedingungen der Arbeitnehmer in den Dampfwasch- anstalten, Plättereien und chemischen Färbereien wird gemäß §2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-GBefethl. S, 1456) jür das Gebiet der Städie Hannover und Linden und die Orte Misburg, Laagenhagen und Ahlem für allgemein verbindlich erflärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Dezember 1919.

Der Reichsarbeii3minister. J. V.: -Goib:

Das Tarifregister und die Registerakten können im Rei&sarbeits- uinisterium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifverirag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlih ist, können von den Vertragsparieien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Ersiattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 27. Januar 1920.

Der ‘Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 2. Januar 1920 i}|st auf Tarifregisters eingetragen worden :

Der zwisen dem Arbeitgeberverband sür das Baugewerbe des Amisbezirks Schöningen E. V., dem Deutschen Bauarbeiter- verband, Zweigverein Schöningen, und dem Zentralverband der Zimmerer und verwandten Berufs3genofsen Deutschlands, Zahl- stelle Schöningen, abgeschlossene am 1. April 1919 in Kraft getretene Tarifvertrag zur Regelung der Loßn- und Arbeits- bedinqur gen der gewerblichen Arbeiter im Baugewerbe wird gemäß §8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs- Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet Amtsbezirk Schöningen und die Orte: Schöningen, Esbeck, Hoiersdorf, Treue, Alversdorf, Twieflingen, Büddenstedt, Keinsdorf, Offleben, Höhnslebeu, Wobeck, Warberg, Wolzdorf, Nunstedt, Ohrslebcn, Söllingen, Bismarck, Caroline, Wachsfabrik, Wulfersdorf, Völpke, Gr. Dahlum, Hôötensleben, Barneberg, Wadcersleben, Warsleben, Hamersleben, Kaußzleben, Ade: fiedt, Auskchen, Otileben, Neu- wegersleben und Schlastedt für allgemein verbindlih erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Dezember 1919, Sie erfaßt niht das Arbeitsverhältnis solchzer Arbeiter, die innerhalb eines Betriebs, der nit Baubetrieb ist, dauernd mit Bauarbeiten beschäftigt werden und" unter einen in diesem Betrieb bestehenden Tarifoertrag fallen.

Der Reichsarbeitsa: inister. J. V.: Geib.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits- ministerium, Beilin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 42, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung. des Reich?arbeitsministeriuums verbindlih ist, können von den Vertragsparteie« einen Abdru@ des Tarifverirogs gegen Gr- stattung t cr Koîten- ver!angen.

Berlia, den 28. Januar 1929.

Der Registerführer. Sarasfsa.

Blatt 447 des

Bekanntmachung.

Unier dem 30. Dezember 1919 ist auf Blatt 432 des Tarifregisters eingetragen worden:

Der zwischen dem Arbeitgeberoerband für das Baugewerbe zu Meiningen und Umgegend, dem Zentralverband der Zimmerer, Zahlstelle Meiningen, und dem Deutschen Bauarbeiterverband,

weigverein Meiningen, am 1. Juli 1919 abgeschlossene Tärif- vertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen für - die gewerblichen Arbeiter im Baugewerbe wird gemäß § 9 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Geseßbl. S. 1456) für das von folgenden Orten eingeschlossine Gebiet: Einhausen, Rohr, Kühndor|, Meßels, Wasungei, Solz, Herpf, Sülzfeld und Ritschenhausen für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. November 1919, Sie erfaßt nicht das Arbeitsverhältnis solher Arbeiter, die innerhalb. eines Betriebes, der nit Baubetrieb ist, dauernd mit Bauarbeiten beschästigt werden und unier einen in diesem Betriebe bestehenden Tarifvertrag fallen.

Der NReichsarbeitsminister. J. A.: Siefart.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits- ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 42, während der regelmäßigen Dienftstunden eingeschen werden. :

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des NReichsärbeitsministerinms verbindlich ist, können vor den Vertragsparteien einea Abdrud des LTarifvertrags gegen Er- stattung der Kosten verlangen,

Berlin, den 28. Januar 1920. Der NRegisterführer. Sarafsa.

Bekanntmachung.

Unter dem 30. Dezember 1919 is auf Blatt 437 des Tarifregisters eingetragen worden:

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