1920 / 35 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 11 Feb 1920 18:00:01 GMT) scan diff

s gn Det # 13 Saß 1 a Es, betreffend eîne vbor- ausge Landarbeitêordnung, vom 24. Januar 1919 (Reichs-Geseßb[. S. 111) erhält folgente Fassung: Mes In Betrieben, in denen ein Betriebsrat besteht, ist eine LENEARIAN ¿u erlassen und an sihtbarer Stelle auszu- ângen.

VITI. Soweit in anteren Geseßen und Verordnungen und in Tarifverträgen Axbeitera éd üsse und Angestelltenaus\{üsse genannt werden, treten an ihre Stelle in Betzieben, die unter § 1 dieses Gesepes fallen, die Betriebéräte oder nah ragte der S8 6 und 78 die Arbeiterräte oder Angestelltenräte, in Betrieben, die unter

S 2 fallen, die Betriebéobleute, sowie in Betrieben, die unter SS 62,

63 fallen, die dort genannten Vertretungen. Wenn bis 31. De % r 1920 da . Wenn bis zum 31. De-ember 1 8 im § 72 vorgesehene Gefeß übe: die Betriebsbilanz nicht bestebt, ist dem Betiebsrat eine den Bestimmungen des ndelégesebbuhs enisprehende Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung vo1zulegen. y j S 106. : „Das Geseß tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig treten die A eSgeiebe über die Betriebsräte außer Kraft. _Mit Vollziehung der ersten Wahl nah Inkrafttreten dieses Geseßes hören die vorhandenen Betriebs1äte, die für Betriebe er- richieten Arbeitecräte und die Arbeiter- und Angestelltenaus\hüsse zu bestehen auf. ; Berlin, den 4. Februar 1920 Der Reichspräsident. Ebert.

Der Reichsarbeitsminister. Schlidck e.

Wahlordnung zum Bettiebsrätcgesch.) Vom 5. Februar 1920.

Auf Gruyd des 8 25 des Beirieberäiegesetßes vom 4 Fe- bruar 1920 (Reiche-Geseßbl. S. 147) wid mit Zi stimmung eines aus achtud¿warzig Mitgliedern bestehenden Ausschusses der verfassunggeb:n* en Deut|chen Nationalversammlung folgente Wahlordnung erlassen:

x. Die Wahl des Betrie srat?, Arbeiter- und UAngestelltenrats

(88 15 bis 25 des Gesetzes). A. Allgemeine Bestimmungen.

S: L Leitung der Wahl. Fristberechnung.

Der Betriebsrat wird in der Wetse gewählt, daß die Arbeiter und Angi stellten ihre Vertr. ter im Bctrieb@1at je besonders wählen.

Die Arbeitex- und Angestel.tenräte werden in der Weise gebildet, daß zu den Arbeiter- und Angi stelltenmitgliedern der Bet1iebéräte Ergänzunaét mitglieder hinzutreten. Die Zahl ter Mitglie er der einzelnen Arbeiter- und Angestclltenräte wird ncch den gleihen Grund- säßen bestimmt, nah denen sich die Zah1 ver Mitglieder des Betricbs- rats bemißt (ch8 15, 16 des Gesetzes). /

Die Leitung der Wahl lieut in der Hand des Wahlvyorstandes (S8 23, 102 des Gesehes).

Die Vorsd riften des Vlirgerlißen Geseßbuchs über die Berehnung pon Fristen (§8 186 bis 193) finden entjp1ehchnde Anwendung.

B, Vorbereitung der Wahl,

8 2. Wählerlisten,

Der Wablvorskand hat för jede Wabl eine Liste der Wahl- beredhtigten, getrennt vah den Gn ppen der Arbeiter uud Angestellten, aufzustellen Vorkhai1 dene Listen (Krankentasseulisten, Lohnlisten) können benußt werden. 8 3

Wahlauss\chretben®).

Der Wablvorstand hat spätestens 20?) Tage vor dem leßten Zone der Stimmabgabe 160 Abs. 1) ein Wahlausschreiben zu érlafsen. i

Im Wahlauss\{reliben ist die Zahl der von j-der Arbeitnehmer- gruvpe (Arbeiter und AngesteUt-) zu wählenden Bet1iebs1a!êsmit- glieder und Ergänzungêmitglteder zu veöfferilihen, anzugeben, wo die Wählerliste zur Eh sicht auslieot, daß Ei sprücbe gegen die Wählerliste zur Vermeidurg des Ausschlusses binnen 3 Tagen nach dem ersten Tage des Aushanges (Abs. 3) ‘) bim Voisißenden des Wahlvorstandes anzubringen sind, und zur Cinrelbung von Vor- sch1agtlisten für jede Gruype von Betiiebsratêmitgliedern mit dem

inweis darauf aufzvfordern, daß nur solhe Vorschlagélisten berüd- ihtigt werden, die spätcstens cine V'ocbe nab dem ersten Tage kes ushanges (Abs. 3) d bei dem Wah1vorstand Ce und daß dite Stimmabgabe an die zugelassen Vor'chlagslisten gebunden ist. Ferner ist anzugtben, wo die Vorschlagélisten noch ihrer Zulafsun (8 6) zur Einsicht der Wähler austlieaen, wo die Wähler den Wahl- umschlag 9 Ab! ‘#) empfangen sowie w nn *) und wo 10 Abs. 1) fie den Wahlumschlag mit. ih1em Stimmzettel abge ben können. Endlich ist im Wahlausschreiben mitzuteilen, wo die Wahlorduung zur Ei siht avsliegt. Das Wahlausschreiben muß die Adresse des Borsitzenden angeben. ine Abschrift oder ein Abdruck des Wahlausschreibens if an einer oder mehreren geeigneten, allen Wahlberechtigten zugöngliden Stellen, kie der Wahlvorstand bestimmt, dis zum leßten Tage der

Y Nach § 18 Abs. 1 des Gesehes über Betricbsräte snd die Mit- lieder der Betricbzrête in unmittelbarer 1 nd gcbeimer Wabl nach den .undsäßen der Verhältniswahl zu wählen. Ueber die Grundsätze und

die Du1chführung einer folchen Wahl finden sid kurze Ausfübri ngen in

den Vorbemerkungen zu den Must(rn-ahlo: dnungen für die Organe der Krank«1. fk} n Zentralblatt für das Deutsche Reich 1913 S. %9, 333), Au?füh lihcre Darlean ngen finden sich { B. in: Dr. Sul? „Die V'ahl, insbesondere die Verhältniëwahl, in der y Tags Ve1sicherung“ Beilin 1913, V ‘¡laa von Franz Vohlen: Dr. Schulz „Die Unoül“igkeit von Verhältnis- wahun* Sondecrabdruck ans der Monat: {uft für Aibciter- und Ange- stelltenversicerung, TV. Jahrgang, Heft 3, Berlin 1916, Verlaa von Julius Spcinmer. Jn Sfirie ericheint: Dr. Schulz „Wahl und Aufgaben der Bet. iobsräte“ Be: lin 1920, Verlag von Julius Springer. /

Einigen si die Wahlb. rechtigten auf eine g' m-in\ame Vorschlagsliste 8 Abs. 2 Satz 1), die sie entsprchend dem Stärkcverhältnis etwa vor havd-ner Gruppen aufstellen können, so werden alle Schwierigkeiten, die im Wesen der Vehältniswahl liegen, veimicden. Eine Stimmabgabe findet dann überl'avpt nicht stàätt (8 8 Abs. 2). In diesem Falle ist aber daz U von Ebiakmännern bei Fo1utfall der zunächst gewählten

cbive: t. i ?) Ein Muster für das Wahlaus\schreiben is im Anhang unter Nr. 1 abgedrudckt. /

3) Mit Einschluß des leßten Tages der Stimmabgabe steht hiernach für die cigentliche Wahl ein Zeit aum ' on drei Wocten zur Verfügung. Diese Z it reicht aber auch bequem au». Beispiel für die Fristberechnung: Letter Tag der Stimma1 gabe: 2838. März 1920, Aushang des Wahl- aus\chrcibens: 2. März 1920.

H Beis iele für die Fristberechnung: Erster Tag des Aushanges: auz 19

2. M , i Ende der Einspruchsfrist: 5, März 1920. Ende dezr L stencinreichungefrist: 9, Mäcz 1920.

g Die Wahl ist F. istwah! und kann an mehre: en Tagen stattfinden, In B trieben, in d-nen ein Til der A.bei! x 1egelmäßig werktags aus- wärts a1 beitet, aber Über den Sontag im Orte des etriebo anwesend ist, empfiehlt es sich, die Wah, auf mehrere Tage in der Weise zu ver- legen, daß darunter ein Sonntag ist,

\ Stimmabgabe (8 10 Abs. 1) oder bis zu dem Tage, an d-m bekannt- gemacht wid, daß eine Stimmabga: e niht natifin-et (S 8 Abs. 2), auszuhäudigen und in lesbarem Zuntand zu erhalten.

8 4. Entscheidung von Cinsprüchen gegen die Wählerliste.

ist vom Wahlvorsland mit tunliher Beschleunigung zu entshciden. Wid der Einsyruch für begrundet erachtet, so ist die Wählerliste erti.r hend zu berihtigen. Die Ent- scheidung ist dem Beschwerdetührer vor dem Beginne der für die Stimmabg1be gescpten Frist 10 Abs. 1) mitzutetlen ; fie kann nur mit einer Anfechtung der Waÿl im ganzen ang: fochten werden.

8 5, Vorschl@gslisten.!) Listenvertreter.

Jede Vor sclagéliste soll wenigstens tovpelt soviel wählbare Be- werber nennen, wie ron der in Betracht kommenden Arbecitnebmer- gruppe (Arbeiter Angestillte) Beiricbératémitglieder wnd E: zungs- mitglieder zu wählen sind. Hierbei sollen die v rschiedenen Bi rufs. grupp n der im Bitiicbe be‘chäticten männlihen und weiblichen Abe tnebmer nah Möglichteit berücksichtigt werden. Die einzelnen Bewerber sud unte: forilautender Nummer oder ix fo: erkennbarer Neihenfolge aufzuführen und nah Familien- un' Vor(Nof:)namen, Beruf uxrd Wohnort zu bezeihnèn. Ihre \crifttihe Zustimmung zur Aufnahme in die Liste ist beizufügen.

Die Vorschlagélisten müssen von mindestens drei Wablberechtigten unte: schrieben fein. Ist nicht einer der Unterzeihner ausdrüdlih als Vertreter der Vorschlagsliste bezeichnet, so kann jeder Unterzeichner als Lilienver'1eter angejehen werden. Der Listenveitreter ist berech!igt und ve1pflihtet, dem Voisißenden des Wahivorstandes die zw Be- seitigung von Ansländen eziford rliden Eifiäcrungen abzugeben. Unt!er- zeichnet ein Wähler mehr als eine Vorschlagliste, so wird jein Name nur auf der zuerst eingereihten Vor|chlagsliste aezählt und auf den übriae" Listen gcstrihen. Sind mehrere Vo1schlagslisten, die von demjelben Wahlbe'echtigten unterzeichnet sind, gleihzei'ig eingereiht, so gilt die Unterschrift auf terjenigen Liste, nmelhe der Unterzeichner binnen einer ihm geseßten Frist von hêëchstens zwei Tagen bestimmt. Unterläßt dies der Unterze'chner, so entsche'det das Los. Weist eine Vorschlags-

: liste infolge der Streichung nicht mehr die vorgeschriebene “R von

Unterschristen auf, so ist dem Lisienvertreter die Beschaffung der fehlenden Unte1schristen binnen einer 1hm zu sehenden Frist cnheim- zugeben. Sind alle Unterschriften gestrichen, so ist die Vorschlagsliste ungültig 7 Ab). 1).

Eine Verbindung von Vorschlagslisten ist unzulässig.

8 6, Bezeichnung und Prüfung der Vorschklagslisten. Der Wahlvorstand hat die eingereihten Vorschlagslisten nach

zu versehe», sie zu rrüfen und, soweit die Listen nicht ungüitig sind 7 Abs. 1 Say 1), Anfiände umgebend dem Listenvertreter 5 Ab). 2 Sah 2 und 3) mitzutcilen! Zur Beseitigung der An- stände ist eine Frist zu seßen. Spätestens drei Tage vor dem Be- Ge der für die Stimmabgabe geseßten Frist ?) sind die zugelass nen

orschlagslisten in geeigneter Weise zur Einsicht der Beteiligten aus- zuleyen oder auézuhängen. Solange dies nicht gesehen ist, kann eine Votrschlagéli\te durch eine von allen Untetzeichnern der Liste unter\chriet ene Eiklärung zurückgenommen werden.

Wird eine Zustimmungserklärung troß Beanstandung (Abf. 1, Saß 1, 2) feltens des Wahlyo: slandes nicht oder nicht rehtzeitig vorgelegt, so wird der Name des betreffenden Bewerbers auf der Liste gestrichen.

8 7, Ungültige Vorshlagslisten.

Die Vorschlag: listen sind ungültig, wenn sie verspätet eingereiht werden, oder wenn fie nicht die erforderlihe Zahl von Unterschriften trazen. Ungüliig su d au Vor'hlageliiten, auf denen die Bewerber ncht in erkennbarer Heibenfolge 5 Abs. 1 Sah 3) aufgeführt sind, wenn der Mangel nicht recht rech1zeitig 6 Saß 27) beseitigt wird.

Ist ein vorge!chlaoener Bewerber nihcht in der im 5 Abs. 1 Saß 3 bestimmten Weise bezeichnet, und kommt der Listen- vertreter der Auffor. erung des Wahlvorsiandes, die Liste zu ergänzen, nicht rechtzeitig nah 6 Soÿ 2), so kann der Name des unypoll- ständig Bezeichneten gestrichen werden.

88. Fehlen gültiger Vorshlagslisten Wabl ohne Stimmabgabe.

Wird für die Wahl der Arbeiter- oder der Angestelltenmitglieder keine gültige Vorschlageliste eingereiht, so hat der Wahlvo stand dies sofort bekanntzumachen 3 Abs. 3) und zur Einreichung von Vor- \chlauslifien eine Nachf1ist bis zum Ablauf des auf dieje Bekannt- machung folgenden Tages zu segen. 4) Wird auch dann eine gü!tige Vor schlagsliste nicht eingereiht, so bat der Wablvorstand in derselben Weise, wie dies bei dem Wahblauésch1eiben aescheben ift 3 Abs. 3), bekanntzumachen, daß eine Stimmabgabe nicht statifindet.

Wird für die Wahl der Arbeiter- oder der Angejielltenraitglieder nur e'ne Vorscblagsliste zugelassen, so gelten die in thr gütig ver- zeihneten Bewerber in der Rethenfolge der Liste als gewählt. Abs. 1 Sah 2 findet entjprechende Anwendung.

C. Stimmabgabe,

8 9. Stimmzettel und Wahlumschläge.

Der Wähler darf seine Stimme nur für eine der zugelassenen Vo1schla, élisten (§6) abgeben. Der Stimmzettel muß die Ordnungs- nummer der zugelassenen Vorschlagslisten enthalten. An Stelle oder neben der Ordnungsnummer föunen in den Stimmzetteln etn oder me rere *) Namen der in einec zugelassenen Vorschlagsliste ein- etrageren Bewerber aufgeführt werden; Stimmzettel, die unter ritben sind, die Namen aus verschiedenen Vorschlagslisten enthalten oder deren Inhalt zweifelhaft ist, oder die eine Verwahrung oder einen Vorbehalt gegenüber allen Bewerbern enthalten oder die mit einem Kennzeichen versehen sind, sind u-gültig.

Der Wähler bat seinen S1immzeitel in einem Wablumschlag abzugeben. Die Mahlumschläge sind vom Arbcitg: ber zu beschaffen und mit der Auf\christ oder dem Lord ck zu versehen: „Wahl zum Betzuiebsrat für (Bezeichnung des Béetricbs).* Die Wahlumscbläge find den Wah)bercd tigten ncch näherer Bestimmung des Wahlvor- standes zur Verfügung zu stellen. } ;

Befinden sih in einem Wah/umshlage mehrere Stimmzettel, so werden sie wenn sie vollständig übereinstimmen, nur einfach gezählt, andernfa1s als ungültig angesehen. Í

8 10. Abgabe der Stimmzettel®). Der Wähler bat den seinen Stimmzettel euthaltenden Wahl- umschiag verschlossen oder offen an einem der für die Stimmabgabe

1) Ein Muster für die Vorschlagsliste ist im Anhang unter Nr. 3 adgedrut. i

?) In der Regel ift der erste Name in der Liste zu verwenden. Wo dieser mit dem Namen einer anderen Liste übereinstimmt, sino ein oder mehrere, jeden Zweifel aus\chließende Namen zu verwenden.

Beispiel für die Fristbe echnung : Erster Tag der Stimmabgabe :

21, März 1920, Auslegung der Vorschlagslisten : Spätestens 18. März 1920, früh mit Betrieb- beginn.

9 Ein Muster für diese Bekanntmachung ift im Anhang unter Nr. 2 abgedruckt. h |

5) Enthält ein Stimmzettel nur Namen, die auf mehreren Vorschlag s-

zettel abgegeben ist, der Stimmzettel wäre daher ungültig,

5) Val. § 3 Anmerkung 5

der Ne henfol.e ihres Cinganges mit Ordnun, snumwo:ern und Namen?2)“

listen wi: deifchien, so läßt sich nicht erk. nnen, für welche Liste der Suimn- |

Ueber Einsprühe gegen die Wählerliste (B52, 3. Ub, 2 F

|

festgeseßten Tage bei der von dem Wahblvorstande bezeiGneten Stelle unter Nennung seines Namens abzugeben.

De mit der Entgegennahme ter Wahlums{hläge und Stimm- zett I betraute Person hat den Wablumschlag in Gegenwa1t des Wählers in einen dazu aufgestellten Kasten zu stecken und die Stimm- abgabe tn der Wäblerliste zu vermerken.

Der Stimmzet1elkasten muß vom Wahlvorslande verschlossen und so eingerichtet sein, daß die hineinge\chobenen Umschläge mit den Stimmzetteln ncht heraus8genommen werden können, ohne daß der Kasten geöffnet wird.

Sind Arbeiter- und Angestelltenmitglieder zu wählen, so hat die Abgabe der Stimmzettel getrennt für beide Arbeitnehmergruppen zu erfolgen.

D. Feststellung des Wahlergebuisses. S L Imallgemeinen.

Das Wakhlergebnis wird durch den Wahlvorstand spätestens am dritten Tage nah dem Abschluß der Stimmabyabe festgestelt.

S 12.

Berechnung der jeder Vorschlagsliste zugefallenen Stimmenzahl

Nach Oeffnung des Stimmzettelkastens oder der mebreren Kästen durch den W-blyorst1nd werden die Stimmzettel aus den Wahl- um\chlägen evinommen und die auf jede Vo1schl1gsliste entfallenen Stimmen zusamme1 gezählt. Dabei ist die Gültigkeit der Stimmzettel zu prüfen. 618

Verteilung der Mitgaliederstellen auf die Vorscwlagslisten.

Die den einzelnen Vorschlags isten zugefallenen Stimmenzahlen (8 12) werden tn einer Reihe neheneinandergestellt und sämtlih dur 1 2, 3, 4 usw. geteilt. Die ermittelten Teilzahlen find nacheinander reihenmije unter den Zahlen der ersten Reihe aufzuführen. Dié Teilung ist fortzuführen, bis anzknehmen ist, daß höhere Zablen, als aus den früheren Reihen für die Zuweisung von Sitzen in Betracht fommen, niht mehr entstehen. j

Unter den so gefundenen 2ahlen werden so viele Höchstzahlen ausgesondert und der G1öße nah geordnet, als Betriebsrats- und Gr ‘nzungsmitglieder zu wählen sind. Jede Vorschlagsliste erbält so viele Vitgliedersiße zugetcilt, als Höchstzahlen auf sie entfallen. Wenn eine Höchstzahl auf mehrere Vorschlagslisten zugleih entfällt, so entscheidet das Los darüber, welher dieser Vo1schlagslisten die nächste Stelle zukommt.

W'nn eine Vorschlagsliste weniger Bewerber entbält, als Höchst- zahlen auf fie entf llen, fo gehen die überschüssizen Stellen auf die Höchstzahlen der anderen Borschlagslisten über. -

814

Verteilung der Bewerber innerhalb der Vors- schlagslisten. Die Reihenfolge der Bewerber innerhalb der einzelnen Vor- {lagsliflen bestimmt sich nah der Reihenfolge threr Benennurg. Würde eine Person wegen threr Benennung auf mehreren Vor chlags- listen me h1fach gewählt sein, so gilt sie als gewählt auf Giund der Liste, auf der ihr die größte Höchstzahl zufällt; bei gleihen Höchst- ablen entscheid-t das Los. Bei den anderen Listen tritt an Stelle es bereits als gewählt geltei den Bewerbers der nächstbenannte Bewerber. u De

Ersaßmitglieder.

Als Ersoßmitglieder der gewählten Mitglieder gelten die auf den einzelnen Vo1schlagslisten jeweilig den gewählten fol enden Be- werber mit der Maßgabe, ‘daß die derselben Liste angehörenden Er- gänzung8mitglieder zugleih für den Betriebsrat die ersten Ersay- mitglieder find, 8 16

Niederscchrift des Wahlvorstandes.

Soweit eine Stimmabgabe nach den §8 9, 10 stattgefunden hat, slellt der Wahlvorsiand in einer Niederschrift die Gesamt- ¿ahl der seitens jeder Atrbeitnehmergruppe abgegebenen ültigen Stimmen, die er Liste zugefallene Stimumenzabl, die berechneten Höchstzahlen, deren Verteilung auf die Listen, die Zahl der für ungültig erklärten Stimmen und die Namen der von jeder Arbeitnebmergruppe gewähl'en Betriebsraism:tglieder und Ergänzungs- mitglieder fest !).

Entsprechend is zu verfabren, wenn die Wahl nach § 8 Abs. 2

Saß 1 obne Stimmabzabe stattgefunden hat. Die Niederschrift ist vom Wahlvorsiande zu unterschreiben.

S 17. Mitteilung an die Gewählten).

Der Wahlvorstand ben 'chrichtigt die genählten Betriebsrats- mitglieder und Ergänzungsmitglieder s{chriftlid von der auf sie ent- fallenea Wahl. Erklärt der Gewählte niht binnen einer Wo xe, daß er die Wahl ab!ïchne, so gilt die Wahl als angenommen.

Lehnt ein G-wählter die Wabl ab, so gilt an seiner Stelle der in der gleiden Vor'chlagsliflie nah ihm vorgeschlagene noch nicht Gewählte als gewählt.

& 18.

Bekanntmachung des Wahlergebn is\es?).

Sobald. die Namen der Gewählten endgültig feststehen, bat der Wahlvorstand sie dur zweiwöchigen Auéhang an derjenigen Stille, an welher das Wahlausschreiben angeheftet gewesen ist, bekanntzumachen.

" V, Anfechtung und Ungültigkeit der Wahl. 8 19, Im allgemeinen.

Die Gültigkeit der Wablen kann wäbrend der Dauer des Au3- hangs (S 18) angefohten werden. Anfehtungen sind bei den in S8 93, 94, 103 des Le angegebenen Stellen anzubringen.

(Fntscheidungen des fehtung der Wahl im ganzen angefochten werden.

Ist die ganze Wahl ungültig, fo ist alsbald ein neues Wahl- verfahren einzuleiten.

8 20.

Ungültigkeit der Wahl

Die Wahl ist ungültig, wenn gegen wesentlihe VorsPriften über das Wahlve. fahren verstoßen und weder eine nohträglihe G: aänzung mözlich noch nachgewiesen ist, daß durch den Verstoß das Wahl- ergebnis nicht verändert werden konnte.

8 21. Ungültige Wahl einer Person.

Ungültig - ist die Wahl einer Person, die zur Z-it der Wahl niht wählbar war und auch die Wählbarkeit niht inzwischen erlangt hat.

A Muster für die Niederschrift sowie Beispiele für die Ermittlung des Wahle gebnisses sind im Ausbang unter N1. 4 abgedruckt.

?) Ein Muster für die Mitieilung ist im Anhang unter Nr. 6 abgedrudt.

9 Ein Master fü. diese Bekanntmachung ist im Anhang unter Nr. 7 abgedruckt.

(Fortseßung in der Zweiten Beilage.)

ahlvorstands können nur mit einer An-

Zweite Beilage

Berlin, Mittwoch, den 11. Februar

R Ea

(Foitseßung aus der Ersten Beilage.)

Ungültig ist die Wahl einer Person, von der oder zu oeren sten von Dritten die Wahl rechtswidrig (zu vergleichen intbe- ere SS 107 bis 109, 240, 339 des NReichsstrafgeseßbuchs) oder h Gewährung oder Versprehung von Geschenken beeinflußt worden L sei denn, daß dadurch das Wahlergebnis nit verändert werden ¡Le

é 17 Abs. 2 gilt entsprechend,

F. Echlußbestimmung. S 22, Aufbewahrung der Wahlakten. Kosten.

Die Wahloakten werden von den Betriebsräten und bis zur Be- igung ihrer Amtédauer aufbewahrt.

Die sächlihen Kosten (Beschaffung der Wahlordnung, der Wahl- chlâge, der erforderlichen Stimmzeltelkästen usw. ) trägt dec Be- bsunternehmer.

Sonderbestimmungen für den Fall der Wahl des Betriebsrats in gemeinsamer Wahl aller Arbeitnehmer (S 19 des Gesetzes). !) 8-23, Allgemeine Bestimmung. Die S8 1 bis 22 finden entsprehende Anwendung, soweit I) t aus den folgenden Bestimmungen Abweichungen ergeben. 8 24. Bildung des Betriebsrats. Der Betriebsrat wird in- der Weise gewählt, daß die Arbeiter Angestellten die Mitglieder des Betriebsrats und die Ersay- Plieder in gemeinsamer Wahl wählen. & 95, Wahlausfchreiben. Im Wahlaussch1eiben 3) ist auch hier die Zahl der zu a BVetriebsratsmitglieder und Ergänzungêmitglieder getrennt den Gruppen der Arbeiter und AngestePten zu veröffentlichen. 8 26. Vorschlagslisten. Bei der Aufstellung der Vorsch=lagslisten 5) ist zu beachten, jede Arbeitnehmerzruppe im Betriebsrat gemäß £8 15, 16 des ches verireten fein muß. t De

Berteilung der Mitgliederstellen. Auf die Vorscblagslisten werden zunächst die Atbeitersiße nebst inzungémitglicdern, sodann in gesonderter Nechnuna die Án- lltenfiße nebst Ergänzunasmitglietern verteilt. Fede Vorscblags- erhält foviel Mitgliedersiße von jeder Arbeitnebmergruppe zu- lt, als bei der gesonderten Berelnung Höchsizahlen auf sie ent- l

1, S 28. rteilungder Bewerber innerhalb der einzelnen Borschhlagslisten.

Bet Verteilung der Arbeite1siße sind nur die der Arbeitergruppe, der Vertetiung der Angestelltensibe nur die ter UAnges1elltengruppe einzelnen Lisie zugehörigen Bewerber zu berücsihtigen 14 der hlordnung).

x, Die Wahl des Gesamtbetriebsrats (J 54 des Gesetzes). S 29. Leitung der Wahl, Fristberechnun g.

Der Gesamibetriebsrat wird in der Weise gewählt, daß alle eitermitglicder und alle Angeslelltenmitglieder der einzelnen Be- bêrâte zweds Wahl ihrer Vertreter sür den Gesamtbettrieberat je n Wahlkörper bilden. , Die Leitung der Wahl in jedem Wahlkörper liegt in der Hand Wahlvorstandes 54 des Gesetzes). § 1 Abs. 4 der Wahlordnung findet entsprehende Anwendung.

: § 30.

Wahlausschreiben. Ort und Zeit der Wahl sind innerhalb jedes Wahlkörpers, etwa Tage vor der Wahl, allen Wahlberechtigten s{riftlih mitzuteilen. Mitteilung muß die Zahl der zu wählenden Mitglieder angeben e zur Einreihung von Vorschlagslisten mit dem Hinweis darauf ordern, daß nur so!che Vorschlagslisten berücksihtigt werden, die ju einem bestimmten, etwa eine Woche nah dem Absendungs- des Wahlausichreitens liegenden Tage, bei dem Vorfißenden des hlvorstandes ‘eingereidt werden 1nd daß die Stimmabgabe an è Vorschlagslisten gebunden ist. Das Wahlausschreiben muß die esse des Vorsitzenden des Wahlvorstandes enthalten.

VorschGlagslisten. Die 88 b bis 8 der Wahlordnung finden entsprc{chende An- dung, jedo i E : N § 9 mit der Maßgabe, daß nur die einfache Zahl von Gesamt- iebsrat8mitgliedern zu benennen ist und zwei Unterschriften unter Borschlagslisten genügen, : § 6 mit der Maßgabe, daß an die Stelle der Auslegung die iftliche Mitteilung der Vorslagslisten an die Wahlberechtigten

Der Mitteilung ist der Wahlum|schlag beizufügen. s S 32. Durchführung der Wahl.

Die FS 9 bis 14, 16 bis 22 finden entsprehende Anwendung. Für die Wahl ist ein Zeitpunkt festzuießen. Zur Abstimmung tigt find alle Wähler, rie sch bis zum Abschluß der Stimm- abe eingefunden haben. Erfapymitglieder 15 der Wahlordnung) werden nicht gewählt. Im Wohltermin kann jede Vorschlagslisle durch ihre Unter- ner zurückaenommen werden, wenn feiner der im Wahltermin ltenenen Wähler widerspricht, und es könnin neue Vot schlagslisten vesteUt und zurückgenommen werten. Auch über die neu auf- eliten Vorschlagelisten kann abgestimmt werden.

Fur. Die Wahl des Betriebs8ausshusses (Z 27 des Gesetzes). S080

Die Wakl des Betriebsausicusses findet in der zu diesem Zwecke Unmenberufenen Betriebsratésißuvrg 29 des Gesetzes) unter der lung des ältesten Bectriebsratsmitg!ieds statt. Dieser hat in der ing zur Einreihurng von BVorscblagslisten mit dem Hinweis B E daß die Stimmabgabe an die Vorschlagslisten nden ift.

) Ein Muster für die Niederschrift fowie Boispiele für die Berechnung gigahlergebnisses in diesem Falle sind im Anhang untex Ne. 5 ab?

Es genügen zwei Unterschriften unter den Vorshlagslisten. Ein- gereichte Vorschlagslisten können von den Unterzeichnern wieder zurüd- genommen werden. ;

Die Wahl ist öffentlich.

Die Verteilung der Gewählten auf die Vorschlagslisten findet nah §8 13, 14 der Wahlordnung statt.

Vie 88S 19, 20, 21 Abs. 1 und 2 finden entsprechende An- wendung; die Frist zur Anfehtung läuft von der Wahl ab.

V, Die Wahl des Betriebsobmanus (S 58 des Geseßes). & 34.

Der Betrieb8obmann wird unter der Leitung des ältesten Arbeit- nehmers des Betriebs als Wahlleiter in geheimer Wahl nah dem C der Mehrheit gewählt. Bei Stimmengleichheit entscheidet

as Los.

SS 19, 20, 21 Abs. 1 und 2 finden entspreWende Anwendung. Die Frist zur Anfehtung läuft von der Wahl ab.

__ Sind ¿wet Betriebsobleute zu wählen, so ist Wahlleiter je der älteste Arbeitnehmer der betreffenden Gruppe.

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Berlin, den 5. Februar 1920,

Der Reichs8arbeitsminister. Schlie.

Anbang. Inwiewett der Wahlyorstand von den folgenden Musiern Gee brau machen will, bleibt ihm überlassen. 1. Muster zum Wahlaus schreiben 3 der Wahlordnung). U anat a ana é DOROBNNe at apo s

Wahlausschreiben

für die Wabl des Betriebsrats (Arbeiterrats und Ungestelltenrats) für (Bezeihnung des Betriebs).

Gemäß § 1 des Beiriebsrätegeseßes vom. ....…. A Lt find von den mindestens 18 Jahre alten im Besitze der bürgerlichen Ehrenrehte befindlien männlihen und weiblichen Arbeitern und Angestellten des Betricbs zusammen .….... Bettriebsratsmitglieder zu wählen ; hiervon entfallen auf die Arbeiter . ....…. Mitglieder,

“auf vie Angesteliten . . . . : . Mitglieder.

Zwecks Bildung des Arbeiterrats treten zu den Arbeitermitgliedern des Vieuieb8tats . © «s « Ergänzungsmitglieder, zwecks Bi: dung des Angejlelitentats treten zu den Angestelltenmitgliedern des Betriebsrats A Grgänzungsmitglieder hinzu.

Wählbar sind unter den Vorausseßungen der §8 20, 21 des Betricbsrätegeseßes alle mintestens 24 Jahre alten reihsangebörtgen Wahlberchtizten. Gemäß § 3 Abs. 1 der Wahlordnung merden die Wañhlberechtigten aufgefordert, bis zum .…...….. Borschlagslisten sür jede der betden Gruppen vou Bettiebsratémitgliedern (Nrceiter und Ungeslellte) bei dem unterzeihneten Voisißenden des Wahlvorstands, T O Name), » s e U), +6 2 e « (Straße) Unzitreithen, Borschlagslisten, die später eingehen oder die niht von mindestens 3 Wahlberechtigten unterzeichnet sind, find ungültig.

Jede Borschlagsliste soll mindestens doppelt soviel wählbare Be- werber benennen, wie Betriebsratsmitglieder und Ergänzungsmitgliedér zu wählen find. Die einzelnen Bewerber sind unter fortlaufender Nummer oder in fonst erfennbarer Reihenfolge aufzuführen und nah Familien- und Vor(Nuf-)namen, Vèituf und Wohnort zu be- zeichnen.

Die zugelassenen Vorschlagslisten werden vom ..… .... bis zum s de) 4 O Do Ce En L R zur Einsicht der Wähler ausliegen.

Die «WBällerlislte: legt vom... 4 PiB U ov ce tägli Dor a C DIS N er Ut n a T8 zur Einsi&t aus. Einsprüche gegen die Wählerliste sind zur Vermeidung des Aus- s{lusses spätesiens am... bei dem unterzeichneten Borsigenden des Wahlyorstands anzubringen.

Die Stimmabgabe über die zugelassenen Vorsllagslisten findet an DENLAUEN: 0M ¿a s 4 e DEBAUNE S a Arta E e C es Ee statt. Jeder Wahlberechtigte daf nur für eine der zu- gelassenen Borsdlagslisten stimmen. Der Wähler, dèr von seinem Wahlrecht (Hebrauch machen will, hat seinen Stimmzettel an einem der oben bezeihneten Tage während der Zeit von ... bis... Uhr in einem Wahlumschlag ahzugeben, den ex!) . . .. erhält.

Cin Abdruck der Wahlordnung liegt bis zum Schlusse der Stimmabgabe 100i. Vou . .. ViS « « «Ub in o zur Gin- {sicht aus. L

Borsißender. 1. und 2. Beisitzer.

m ——_——-

2. Muster für die Bekanntmahung nah § 8 Abs. 1 Sah 1 der Wahlordnung.

U a Ce bus 5) Zee at N Nad frift

für die Einreichung von Vorschlagslisten zur Wahl des Betriebsrats (Arbeiterrats und Angestelltenrats) i

O G (Bezeichnung des Betriebs), Dur Wahlausschreiben vom ........... find die Wahl- berechtigten aufgefordert worden, für die Wahl des Betriebsrats (Arbeiterrats und Angestelltenrats) bis zum . . . Vorschlaçgs-

a bei dem unterzeichneten Vorsißenden des Wahlvorstandes einzu- rein.

Da eine gültige VorsWlagsliste bis zu dem oben angegebenen Tage nit eingegangen ist, wird die Fiist zur Einreihung von Vor- \lagélisten gemäß § 8 Abs 1 Say 1 der Wahlordnung bis zum Sl deB «o ces ch verlängert.

Der Wahlvorstand. VBorsigender. G.

__H 3. B. an den Auslegungsstellen der Vorschlagslisten während der Zeit ihrer Auslegung.

Wactauzinaizuueh)

im Deutschen Reich8anzeiger und Preußischen Staatsanzelger.

8920.

3. Muster zur Vorschlagsliste 5 der Wablerduung).

Vorschlagsliste. / Als Betriebsraismitglieder und Ergänzungsmitglieder für . a A C A (Bezeichnung des Betriebs) seitens der Arbeiter, An- gestellten !) werden vorgeschlagen:

| | Wohnort

Lfd. | Familien- j R | (bei arößeren Orten Nr. | und Vor (Nuf-) name | Beruf | Straße und Haus- | : | | nummer)

Di ¿ | h L e, e ea T E E E E R s es E , Listenyertreter. I E cen S Ls oan E ean LiA s

__ 4. Muster zur Berehnung des Wabhlergebnisses und für die Niederschrift 16 Abs. 1 und 3 der Wahlordnung).

E De e ea A Von dem unterzeihneten Wahlvorstand für die Wahl des Be- triebsrats (Arbeiterrats und Angéstelltenrats) für... ..........

(Bezeichnung des Betriebs) wurde heute nah Oeffnung des Stimm- zettelkastens (der Stimmzettelkasien) auf Grund der aus den Wahl- umschlägen entnommenen Stimmzettel folgendes festgestellt :

Es find für die Arbeitergruppe (Angestelltengruppe) ?) insgesamt 240 gültige Stimmzettel abgegeben worden. 20 Stimmzettel wurden für ungültig erflärt. Von den 240 gültigen Stimmz-tteln find 120 auf Liste 1, 80 auf Liste Il, 40 auf Liste IIT entfallen. Zu wählen sind: 6 Betriebsratsmitglieder und 1 Ergänzungsmitglied ?). A1s Be- werber sind benannt auf

Liste T Lisie TI Liste III 1. A E L 1. R 2B a 2 8 8 C 3. N S.E 4 D O U d. L P E 6. F 6. Q 6. W 7; G usw. usw. S: L 9/4 10. L

Die auf die einzelnen Listen entfallenen Stimmenzablen werben dur 1, 2, 3, 4 u!w. gêteilt“. Dos Ergebnis zeigt folgende Tafel. In ibr sird die für die Stellenverteilung in Betracht kommenden 7 Höchstzahlen mit den rehtéstehenden, ihre Reihenfolge bezeihnenden Ziffern versehen.

Liste I Liste IT Liste" TIT L 120 1 80 2 49 4 9. 60 3 40 6 20 3. 49 5 268 134 4. 30 7 20 10

Die NMeihenfolge der auf allen Vorsthlagslisten vorhandenen Höcstzahl 40 ist durch das Los (val. § 13 Abs. 2 Say 3 der Wahl- ordnung) bestimmt worden. Zu diesem Zwecke find gleiche Zettel mit den Aufsschriften I, 11, TIT geschnitten, vermengt und dann verdeckt gezogen worden. Bei Auslosung der Reihenfolge der Höcstzahl 40 wurde zuerst der Zettel mit der Zah! 111, dann wit der Zahl [ und \chließlih der mit der Zahl 11 gezogen *). Hierncch find gewählt :

aus Lisie T1: 3 Betriebsratsmitglieder (4, ß, C) und das Ec- gänzungsmitglied für den Arbeiterrat (D),

11: 2 Bettriebösratömitglieder (1, M),

«A ITT: L Dettieberatomilgled (R).

Die auf die gewählten Mitglieder jeder Lisie folgenden Bewerber treten der Netlbhenfolge nah ais Ersaßmitglieder für die auf ihrer Liste jeßt oder später ausfallenden Mitglieder ein.

e L B En Ee idi ae ia L va

06060 0 0&6 Ad S0

Vorsißender.

S. &: S: 6.0000 6E

1. und 2. Beisiger.

9. Muster zur Berechnung des Wahlergebnisses und für die Niederschrist bei gemeinsamer Wahl des Betriebsrats (§8 23 bis 28 der Wahlordnung).

L S F C O Von dem unterzeihneten Wahlvorstande für die Wahl des Be- triebsrats (Arxrbeiterrats und Angestelltenrats) für...

(Bezeichnung des Betriebs) wurde beute nach Oéffnung des Stimm- zettelïastens auf Grund der aus den Wahlumschlägen entnommenen Stimmzettel folgendes festgestellt :

(T8 find insgesamt 260 gültige Stimmzettel abgegeben ®) worden. 10 Stimmzettel wurden für ungültig exklärt. Von den 260 gültigen ift 1d is sind 130 auf Liste 1, §0 auf Liste 11, 50 auf Liste 1II entfallen.

Zu wählen sind 7 Beiriebsratsmitglieder, davon : 6 Arbeitermitglieder und 1 Angestelltenmitglied, ferner für den Arbeiterrat : 1 Ergänzungsmitglied, für den Angestelltenrat : 2 Grgänzungsmitglieder.

!) Das Unzutreffende ist durchzustreichen.

2) Unzutreffendes ist zu durchstreichen. Ist nur eine Arbeitnehmer gruppe. vorhanden, so ist eine entsprehende Aenderung geboten. Sind beide A1beitnehmergruppen vorhanden, so ist für die Berechnung je 1 For- mular für jede Gruppe zu benußen.

3) Dies ift möglich, z. B. wenn vorhanden sind 280 Arbeitnehmer, darunter 25 Angestellte, der Rest Arbeiter. Dann besteht der Betriebsrat aus 7 Mitaliedern, darunter 6 Arbeitern, der Arbeiterrat aus 7 Mit» R Es ift also für den Arbeitecrat ein Ergänzungszitglied za wählen.

#) Die Teilung ist fortzuseßen, bis anzunehmen ist, daß höhere Zahlen, als aus den früheren Reihen für die Stellenverteilung in Betracht kommen, nicht mehr entstehen. ;

b) Die an 2. oder 3. Stelle ausgeloste Liste fällt mit der auf mehrere Listen entfallenen gleichen Höchstzabl nicht obne weiteres aus, sondern tritt nur binter die zuvor ausgeloste Liste. Dies ist hier der Fall, wo alle 3 Höchstzahlen 40 unter die Zahl der zu wählenden Personen fallen. Die Met ausgeloste Liste fällt dann aus, wenn alle Mitgliederstellèn verteilt ind,

®) Dem Beispiel liegt folaende Berechnung zugrunde: Der Betrieb hat 280 Arbeitnehmer, davon 25 Angestellte und 255 Arbeiter. Der Be- triebsrat zählt daher 7 miglieden, darunter einen Angestellten. Der eihgitenzac hát ebenfalls 7 M (8 15, 16 des Giselés,)

(glieder, der Angestelltenrat 3 Mitglieder.

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